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Bekanntmachungen von

Departementen und ändern Verwaltungsstellen des Bundes.

Eidgenössische Technische Hochschule.

Der Schweizerische Schulrat hat nachgenannten Studierenden der Eidgenössischen Technischen Hochschule auf Grund der abgelegten Prüfungen das Diplom erteilt: Als Bauingenieur.

Morello, Corrado, von Palermo (Italien).

Als Vermessungsingenieur.

Meyer, Jakob, von Rüdlingen (Schaffhausen).

Racine, Jean, von Lamboing (Bern).

Als technischer Chemiker.

Köchlin, Hartmann, von Basel.

Z ü r i c h , September 1916.

Der Präsident des Schweiz. Schulrates: Dr. R. Gnehm.

Mitteilung an die Inhaber rumänischer Wertpapiere.

Die rumänische Gesandtschaft in Bern hat soeben den eidgenössischen Behörden nachstehende, vom rumänischen Finanzministerium ausgehende Kundmachung zur Kenntnis gebracht: ,,Nachdem Rumänien Österreich-Ungarn den Krieg erklärt hatte, erklärte die deutsche Regierung, dass Deutschland sich ebenfalls als mit Rumänien im Kriegszustand befindend betrachte.

Die königliche Regierung hat in Erfahrung gebracht, dass infolge dieser Erklärung das Vermögen der in Deutschland sich aufhaltenden Rumänen beschlagnahmt worden ist. Im Hinblick auf diese Massnahme und zum Schütze der Interessen des rumänischen Staates und seiner Angehörigen hat auch die rumänische Regierung die sich aus dieser Sachlage ergebenden Massregeln mit Bezug auf das Vermögen der in Rumänien sich befindenden österreichisch-ungarischen und deutschen Staatsangehörigen getroffen.

Bundesblatt. 68. Jahrg. Bd. III.

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,,Zu demselben Zwecke sieht sich die rumänische Regierung veranlasst, dafür Sorge zu tragen, dass alle Rententitel, Obligationen und Zinsscheine (Coupons) der verschiedenen rumänischen Staatsanleihen, sowie alle Aktien, Obligationen, Coupons und Dividenden irgendwelcher Art rumänischer Unternehmungen und Firmen, die sich in Händen österreichisch-ungarischer und deutscher Staatsangehörigen befinden, dort immobilisiert werden.

,,Infolgedessen bringt die Regierung Rumäniens den Regie rungen der verbündeten oder neutralen Länder, sowie ihren Bürgern zur Kenntnis, dass sie dieselben nur dann als rechtsmässige Besitzer solcher Wertpapiere anerkennt und nur dann Zahlungen auf diese Titel gestatten wird, wenn sie durch regelmässige Aktenstücke und Verzeichnisse (Bordereaux) den Beweis erbringen, dass sie diese Wertpapiere vor dem 14./27. August 1916 besassen. Diese Tatsache soll mit Bezug auf die Rententitel, Aktien und Obligationen noch durch den Beweis erhärtet werden, dass der letzte Zinsschein oder die letzte Dividende vor dem 14./27. August an sie ausbezahlt wurde. Das nämliche Verfahren soll auf alle übrigen Forderungstitel, sowie auf alle Wechsel Anwendung finden.''

B e r n , den 22. September 1916.

(2.).

Eidg. Finanzdepartement.

Verpfändung des Schiffparkes einer Dampfschiffgesellschaft.

Die Verwaltung der Zürcher Dampfbootgesellschaft in Zürich stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden : a. ihre sämtlichen, dem Betriebe der Schiffahrt dienenden Liegenschaften und Gebäude, Schiffswerften, Docks, Hafen- und Landungsanlagen ; b. ihr gesamtes schwimmendes Material und dessen Ausrüstung, die gesamte Ausrüstung der Docks, Werften, Hafen- und Landimgsanlagen und Werkstätten, sowie das gesamte zum Betrieb und Unterhalt gehörende Material im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1874 über die Verpfändung und Zwangsliquidation der Eisenbahnen und des Bundesratsbeschlusses vom 11. April 1916 betreffend Ausdehnung des zitierten Bundesgesetzes auf die konzessionierten Schiffahrtsgesellschaften im ersten Range zu verpfänden, behufs Sicherstellung eines ihr von der Schweizerischen Volksbank eröffneten Kredites von Fr. 500,000.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Verpfändungsbegehren öffentlich bekanntgemacht, unter gleichzeitiger Ansetzung

635 einer mit dem 11. Oktober 1916 ablaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem schweizerischen Post- und Eisenbahndepartement, Eisenbahnabteilung, schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 22. September 1916.

(2.).

Sekretariat des Schweiz. Eisenbahndepartements.

3% eidgenössisches Anleihen von Fr. 24,248,000 von 1897.

Kapitalrückzahlung anf 31. Dezember 1916.

Infolge der heute stattgefundenen elften Verlosung gelangen auf 31. Dezember 1916 aus dem obgenannten Anleihen. nachfolgende Obligationen zur Rückzahlung und treten von diesem Zeitpunkte hinweg ausser Verzinsung die Nrn. 2221--2240 9381-- 9400 14401--14420 20401--20420 2841--2860 11181--11200 14661--14680 2128,1--21300 2881--2900 11221--11240 14681--14700 21501--21520 3981--4000 11381--1.1400 17221--17240 '21581--21600 5581--5600 12221--12240 17461--17480 , ; . ' ·' 5801--5820 13441--13460 18301--18320 8921--8940 14201--14220 18561--18580 Die Einlösung vorbezeichneter Obligationen im Gesamtbetrage von Fr. 500,000 erfolgt in der Schweiz: Bei der eidg. Staatskasse, bei den Hauptzollund Kreispostkassen, sowie bei der Schweiz. Nationalbank und ihren Zweigniederlassungen ; in Deutschland: Bei der Bank für Handel und Industrie in Berlin und Frankfurt a. M. ; in Frankreich : Bei der Banque de Paris et des Pays-Bas, beim Crédit Lyonnais und bei der Banque Suisse et Française in Paris.

Von den früheren Ziehungen sind noch ausstehend, rückzahlbar auf: 31. Dezember 1912: Nr. 1521.

31. Dezember 1913: Nr. 16944.

31. Dezember 1914: Nrn. 8821--40, 19821--24, 19831, 21749--50.

31. Dezember 1915: Nrn. 656--58, 1662--64, 1667, 1671, 1674--76, 6183, 6185, 6189--90, 6192--97, 6200,

636 6446, 6458--60, 13699--700, 14181--200, 14474--80, 15401--03, 15411--12, 16818--19, 18055, 18058--60 19421--26, 20901--07, 20911--14, 20919, 22378, 22990--95, 23181, 23186--96.

Diese Titel tragen seit den bezüglichen Verfalltagen keinen Zins mehr.

B e r n , den 14. September 1916.

(2.).

Schweizerisches Finanzdepartement.

Ediktalzitation.

Josef Vogler, Sohn des Karl und der Bernarda Röthlin, geb.

den 20. September 1875, von Lungern, ledig, wohnhaft gewesen in Kerns, landesabwesend und unbekannten Aufenthalts, angeschuldigt wegen Konkursdelikt, wird anmit nach Vorschrift von Art. 145 St. R. V. aufgefordert, binnen drei Monaten vor dem Verhöramte des Kantons Obwalden zu erscheinen und sich wegen der Anklage zu verantworten.

Sofern sich der Angeschuldigte nicht stellt, wird gegen denselben das Ungehorsamsverfahren durchgeführt werden.

S a m e n , den 19. September 1916.

(1.)

Im Namen der Untersuchungsund Überweisungsbehörde, Der Landschrei ber : J. Gasser.

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Wettbewerb- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.

Stellenausschreibungen.

Dienstabteilung und Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

AnBesoldung meldungstermln

Finanz- und Kanzlist I. Klasse Erfahrung im Bureau-, 3200 30. Sept.

Zolldepartement beim womöglich auch Lager- his 1916 (Alkoholverwaltung)

Alkoholdepot in Burgdorf

hausdienst, deutsche und französische Sprache

4300

(2..)

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1916

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3

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39

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27.09.1916

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633-636

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10 026 159

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