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Schweizerisches Bundesblatt.

XX. Jahrgang. ll.

Nr. 30.

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r

1. Jnlt 1868.

i ch t

der

kommission de.... Ständerathes über die Geschäftsführung des Bundesrathes, des Bundesgerichtes und über die Staate rechnung des Jahren 1867.

(Vom 16. Juni 1868.)

Tit..

Die Kommission legt Jhnen nachfolgenden Bericht vor .

A. Geschaftsführung des Bundesrathes.

l.

Geschäftskreis des Postdepartements.

Dieser Zweig der Buudesverwaltnng hat für das Rechnungsjahr ein finanziell sehr ungünstiges Resultat auszuweisen.

Die Einnahmen betragen Fr. 8,770,428. -..Die ausgaben ,, ,, 7,653,584. - und es verbleibt ein Reinertrag von Fr. 1,1 l 6,844. - ein niedrigeres Er.gebniss, als dasjenige sämmtliehe... Jahre seit 1856 (8858 ausgenommen).

Der Ausfall für die Kantone belänft sich ans Fr. 369,717. 09,, .einen ganzen Vieri.heil der Entschädignngss..mme, und das Guthaben

Bundesblatt. Jahrg.XX. Bd. II.

.

52

694 derselben beim Bunde sur Rückstände stieg in Folge dessen von Fr.

637,152. 52 auf Fr. 1,007,469. 61.

Dieses ungünstige Ergebniss wird nun allerdings dadurch etwas gemildert , dass eine Ausgabe in diese Jahresreehnuug gesalleu ist, welche srüheru Rechnungsperioden angehort (siehe den buudesräthliehen Berieht) und die sieh ans Fr. 133,296. 24 bessert. Die Bostverwaltung hat nämlich im Jahre 1867 ausbezahlt

509,985 Stück Geldanweisungen im Betrage von ^r. 42,147^310. 25^ 509,253

und angenommen nur

42,014,014. 31

welcher Unterschied die obige Summe ergibt. Raeh dem srühern Rechnungssvsteme wurden nämlich sämmtliche eiubezahlte Geldanweisungen als Einnahmen gebucht und am Ende des Jahres verrechnet, ganz un.bekümmert darum , in welchem Masse die Wiederauszahlung bereits stattgefunden hatte. Rach dem neuen ^stem, das wir nur billigen konnen, werden allmonatlich die ausgestellten Anweisungen ausbezahlt und rückvergütet, so dass die Zahl und Summe der eingezahlten Anweisung gen mit der .^ahl und Summe der ausbezahlten genau übereinstimmen.

Der Rückstand des Reinertrages von 1867 gegen 1866 beträgt ^r. 86,917. 13.

Rnn betrug aber die schwebende, von 1865 aus^

1866 hinübergezogene Schuld, welche einesteils aus den Saldi an die

auswärtigen Bostverwaltungen und auderseits aus dem oben aiigesührten Unterschiede ^wischen Einzahlung und Ausbezahlung von internen Geldanweisungen zusammengefegt ist , nur Fr. ^34,773 , während sich

die durch das Betriebsjahr 1867 getragene aus Fr. 333,999 bessert, 1867 zu Gunsten von 1866 ergibt, so dass das erstere sich in Wirklichkeit günstiger als das Vorjahr stellten und der Betrieb statt eines Ausfalles ein Vlus von ^r. 12,308. 87 ergeben würde.

was einen Unterschied von Fr. 99,226 als Mehrbelastung des Jahres

Wenn wir nun aber auch annehmen, es seien keine weitern uns verborgeneu ^akloren mehr vorhanden, welche geeiguet wären, dieses Bergleiehungsergebniss wiederum ^u alterir^u, so wird das erhaltene Bln.^ dennoch in seiner ^Bedeutnng sehr geschwächt dnrch die Thatsache, dass der Betrieb des 1.^ Trimesters von 1868 mit Zahlungen bis ^um

Betrag von^ ^r. 88,535 belastet ist, welcher Betrag in Wirklichkeit der

Rechnung von 1867 noch hätte zusagen sollen.

Wir sind mit solchen virements nicht einverstanden und wünschen, dass dieselben in ^uknnst vermieden werden. Es verhindern dieselben, das Jahresergebniss eiuer vorgelegten Rechnung gehorig^ zu würdigen und die richtigen Schlüsse daraus ^u ziehen, und wir erwarten von dem Bundesrathe, er .verde das Rothige vorsorgen, damit keine Rechnung mehr vorgelegt werde, welche nicht das genaue Betriebsergebniss des Jahres erzeigt, um so mehr, als durch solche Ueberträge auch das Büdget des folgenden Jahres umgestossen und undurchführbar wird. .

695 Die Voraussetzungen des Budget von 1868 waren ohnehin etwas gewagte. Di^ Ausgleichung der Einnahmen und Ausgaben konnte uur dadurch geschehen, dass einer der wichtigsten Faktoren sur das Erträgniss, die Transportkosten, ans Fr. 3,060,000 zurückgeführt wurden, während dieselben im Budget von 1867 mit Fr. 3, i 70,000 beziffert stehen und in der Staatsrechnung auf Fr. 3,294,447. 65 angestiegen sind. Trol^ der in dem Berichte zum Budget gegebenen Erläuterung über diese Reduktion erscheint dieselbe bereits iet^t als sehr unwahrscheinlich, und zusammengehalten mit dem das Budget bereits gravirenden Ausfall des Monats Januar, ist mit ziemlicher Sicherheit vorauszusehen, dass die loblichen Anstrengungen des seligen Departementschef , sich innerhalb des Büdget zu halten, keinen vollständigen Erfolg haben, und die Kautone sich wiederum mit einer theilweisen Entschädigung begnügen werden müssen.

Angesichts dieser Tatsachen erwächst dem Departement die ernste

Vflicht , sich so bald und so genau als möglich Rechenschaft zu geben über oder oder den

die Folgen der eingeführten Reuerungen , und solche aufzuheben zu modisiziren, wenn es sich überzeugen muss, daß der Erfolg nicht nur theilweise oder uur in einem Masse eingetreten ist, welches gemachten Auslagen nicht entspricht.

Wir sind übrigens so wenig als die le^tjährige Prüfungskommission im Falle, jet^t schon ein massgebendes Urtheil über die neuen OrganiRationen abzugeben. Es traten dieselben im .La.ufe und bis geg^n. das Ende von 18.^7. ins Leben, so dass es einer späteru kommission vorbehalten bleibt, darüber abzusprechen. Jmmerhin glauben wir, in Kurze

die hauptsächlichsten Eindrücke wiedergeben zn sollen, welche das bereits vorhandene Material aus uns gemacht hat.

Jn Bezng ans das K u r s w e s e n sind wir mit vielem, was das Departement vorgekehrt hat, einverstanden. .^o namentlich glauben wir, dass es wohigethan ist , .^ie mit Eisenbahnen parallel laufenden ^ostkurse zu unterdrücken und du.rch perpendikuläre Verbindungen der betheiligten Ortschaften mit den. Eisenbahnen zu ersehen. Das Einrichten von neuen Kursen dagegen sollte mit etwas mehr Behutsamkeit und genauerer Vrüfn..g der Umstände vor sich gehen. Solche neue Kurse sollten nach unserer Ansieht uur erstellt werden, wenn erstens die .Zweckmäßigkeit oder Rothwendigkeit klar erwiesen und zweitens zu Bedingungen, welche keinen Verlust oder nur einen solchen ergeben, wel^ cher mit dem erzielten Ru^en im richtigen Verhältniss stehen. Der Bericht anerkennt nun selbst , dass z. B. die Frequenz ans der Route Ehur - .^iefenkasten - ..^amaden in einer Weise hinter den Erwartnugeu zurückgeblieben ist, welche das Departement veranlagt, die Beiwa^enpflieht dort wieder aufzuheben. Wenn wir nun ferner auf Tabelle Vtll gewisse .Bergkurse erblicken, welche mit 40 bis 5..^ Verlust

696 beziffert stehen, so führt dies nothwendig zu der Betrachtung, dass dabei .Verhältnisse obwalten, welche eine Veränderung resp. Einschränkung wünsehbar machen. Wenn wir auch vollständig einverstanden sind, dass die grossen, in erster Linie die internationalen Bergknrse bestmöglich und ohne Beschränkung z.... bedienen seien, so sind wir doch nicht der Ansieht, dass dieses Brinzip mit solchem Verluste auf alle jene Bergronten auszudehnen sei, wo einige wenige Touristen bei s.hleehtem Wetter lieber fahren als gehen. Wir stimmen desshalb mit dem Departement vollkommen überein , wenn dasselbe zu dem Schusse kommt , behuss Verminderung der allzu hohen Beiwagenkosten für den Staat ans solchen Bergkursen, den Bserdposthaltern als Bezahlung die Bassag iertaxe zu überlassen und zugleich die Beiwagenpflicht aus eine bestimmte Anzahl von Reisenden zu beschränken. Ueberhaupt laden wir das Departement ein, an der Hand der gemaehteu Ersahrungen in Bezug aus Ausdehnung und Vermehrung des Bost- und .Botendienstes in unrentablen preisen nur mit äusserster Vorsicht vorzugehen.

Eine fernere Ursache der schlechten Rentabilität der Bergkurse liegt in dem Buudesgesetze über die Posttaxen vom 6. Februar 1862.

Dasselbe sagt in Art. 25 und 26 wortlich: ,,Art. 25. Für den B e r s o n e n t r ... n s p o r t im Jnnern der Schweiz sind folgende Taxen für jede Wegstunde festgesetzt:

sür einen Platz im Eonpe .

,,

,,

.,

.

.

.

.

. 80 Rappen,

,. Jnnern oder aus den Aussensizen

.

65

..

Art. 26. Aus A l p e n p ä s s e n hat der Reisende sür jede Wegstunde zu bezahlen :

für einen Platz im Coupé .

,,

,,

,,

.

.

.

.

.

,, Jnnern oder auf den Aussensitzen

.

.

Fr. 1. 15, ,,

1. -.-.

Dieser Zuschlag von 35 Rappen sür die Stunde soll nur den durchgehenden Verkehr über die Alpeupässe und nicht den Lokalverkehr beschlagen.

Daraus ergibt sich nun die anormale Thatsaehe, dass z. B. ein Platz von Flüelen nach Airolo direkte den Reiseuden Fr. 13. 10 kostet, während derselbe im gebrochenen Verkehr von Flüelen nach Andermatt Fr. 5. 35 und von da bis Airolo Fr. 3. 90, also zusammen Fr. 9. 25 bezahlt und somit Fr. 3. 85 an der Fahrtaxe erspart, während die Bostverwaltnng als Kompensation noch riskirt, aus den gebirgigen Distanden mit unbesetztem Blatte zu fahren. Eine solche Bestimmung ist unrationell und allzu naehtheilig sür die Verwaltung. Käme dieselbe nur oder auch nur hauptsächlich schweizerischen Angehörigen zu gut, so würden wir viellei.ht Anstand nehmen, eine Aenderung zu beantragen. Es

^

697 ist diess indessen entschieden nicht der Fall, und wir stellen desshalb das postulat : ,,Der Bundesrath wird eingeladen, eine Abänderung des ,,Art. 3^.. des Bundesgesetzes über die Vostta^en vom 6. Fe,,brnar 1862 im .^inne einer einheitlichen Tax^e für die Berg,,l.urse der nächsten Bundesversammlung vorzulegen.^ Auch bei Durchführung einer solchen Aenderung bleiben dem Departement Mittel und Wege genug, den einheimischen Verkehr durch billigere Abonnements und Anderes schadlos zn halten.

Einen wesentlichen Faktor zur Erzielung besserer Resultate sehen wir ferner in einer scharfen Ueberwachung der Personen, des Materials und aller den Betrieb und das Rechnungswesen betreffenden ..Verhältnisse.

Es sind zwar auerkennenswerthe Anstrengungen in dieser Richtung von ^ Seite des Departements gemacht worden.

Es ist in erster Linie, und wir glauben sehr richtig, die Hebung des Bostpersonaies .^ins Auge gefasst worden, un^ wir begrüssen alles, was in dieser Richtung geschehen ist und noch des Weitern geschehen soll , als zweckmässige Reuerungen.

Dagegen lasst die Kontrolle noch vieles zu wünschen übrig. Schon vergangenes Jahr hat die nationalräthliche Kommission darauf . aufmerksam gemacht, welchen grosso. Werth eine gut organisirte und fortdauernde Inspektion in einer solchen Verwaltung haben müsse.

Wir sind damit einverstanden und laden das Departement eindringlieh ein, hier mehrere Abhülse zu lrefsen. Wir wissen, dass gewisse ^ostbüreaur^ resp. Vostl^assen während Jahren nicht inspieirt worden sind, und ebenso notarisch ist es, dass die wenig einträgliche Institution der blinden Vassagiere auf mehreren Bostkursen nur allzusehr grassirt. Es dürste hier anch die ^rage in Betracht gezogen .verden, ob nicht durch Betheiligu^g gewisser Vorangestellter mittelst einer provision aus der ^ahrta^... eine solche sehärsere Kontrolle über die Reisenden könnte erstellt werden, und ob nicht analog mit dem beim telegraphischen Ver^r eingehaltenen Versahren auch in andern Zweigen des ^ostdeparl.^mentes solle vorgegangen werden.

Sodann dürste eine genau und streng gehaltene Eonduitliste auch dazu mitwirken, um das ^ostpersonal von den schüchtern Elementen zu befreien und die noch bestehenden Uuregelmässigkeiten aushoren zu machen.

Die neuen Vorverträge mit ihren Tax^ermässigungen und anderweitigen Erleichterungen werden ohne Zweifel gleich dem bereits in Kraft bestehenden franzosischen Vertrage, dazu beitragen, den Verkehr mit Briefen und Boststücken zu heben und die rendila aus diesen Zweigen zu verbessern. Jmmerhin wird dabei der Umstand massgebend sein, ob

698 eine grossere Vermehrung des je^t schon so uügemein zahlreichen Bersonales vermieden werden kann. Zwar lässt fich hier durchaus nicht verkennen, dass in der Sch.vei^ eine ^urückführung des Bersonales ans ^ ein Minimum durch zwei Umstände sehr ersehwert wird ^ einmal ^nr.h die ausgedehnte Bortofreiheit der verschiedenen kantonalen Behorden, Gemeinden und Vereine, welche eine einfachere Reehnungsstellnng unmoglieh mach.., und sodann dadurch. dass die ^wangsfranl.atnr bei. uns nicht besteht, bez. dass die unsr^nkirten Briefe noch immer mit 39, 8^ sür die Lokalra^ons und 18, 1.^ für die übrigen Radons, sür beide ^..sammen durchschnittlich mit 23^ beziffert stehen. ^..ie Herabsel^ung

der Ta^e von 5 Els. aus 4,30 Ets. resp. von l0 aus 9,30 durch unentgeldliche Verfolgung der ^ranl.oeo^.verts dürste geeignet sein, die-

ses Verhaltniss wesentlich günstiger ^u gestalten. Es dürste ^ies um so rascher eintreten, wenn die ^urch das Bundesgefe^ vom 16. J..li 1866 betreffend ^rankoeouverts vorgesehenen v e r s ch i e d e n e n ^ o rm a t e dem .Bublii.nm ^ur Veuu^.ng geboten werden, was bis Ende 1867 uoch nicht geschehen war.

Wir laden den Bundesrath ein, ^ieses Versänmniss nachzuholen. diesem Umstande ist unter ...tnderm anch zum Theile zuzuschreiben , dass der Verbrauch des neuen Verschlusses weit unter dem in Aussicht geuommenen Quantum geblieben ist.

Der ^.veckmässigen Ausbeutung des neuen amerikanischen Vertrages stehen noch die hol^.e.. Transitgebühren durch Frankreich entgegen, so dass das amerikanische ^elleisen einstweilen län^s dem rechnen Rl^inuser via Astende seiuen Weg nimmt, resp. zu uns gelangt. ^ür die nordliche und ostliche Sch^ei^ ist z^ar der Unterschied an Zeit, ....enn überhaupt ein solcher besteht, unwesentlich, sür den ^üd.vesten dagegen würde die Route dureh ^ranl^reieh entschieden vorzuziehen sein. l.^n diese lettere ^u ermöglichen, sind Unterhandlungen im Gan^e , welche nach Aussage

des Departementsehefs gegrüudete Aussicht aus baldigen Erfolg haben sollen.

.^ür Jhre .^omnnssion war es serper vo^ Jnteresse, den Einfluss der Brennerbahn ans unsere ^vei Hauptalpe^.pässe, welche den Verkehr zwischen Deuts.hland nnd Jtalien vermitteln . den Gotthard uud den Splügen, so weit nroglich zu konstatiren.

Wir lassen die betreffenden Zahlen für die lll. und lV. Quartale

1866 und l 867 bezüglich des Verkehres von Reisenden, Briefen und Boststücken hier folgen.

699

^ot^..^.

Reisende.

Jm 3. Quartal 1865 11,727 ^, ,, ,, 1866 10,022

,, ,, ,, 4.

,. ,, ,,

,,

,, 3.

,, ,, ,,

,,

,, 1867 12,814 ,, 1865 8,776 ,, 1866 9,786

Fr. 12l ,440 ,, 95,695 Infolge des Krieges in^ Italien und Deutschland.

Fr. 143,140 " ^79,984 ,, 102,319

Infolge ^Unlerbruchs der .^emmunikatien über den Mont Cenis.

,,

l 867

,, ,,

^plitten.

1865 7,354 Fr. 7l ,835 1866 5,7^0 ,, 49,639

,,

9,139

Einnahmen.

1867 6,992

Fr.^ 95,492

Fr.

Infolge des Krieges in Jollen.

58,537

Einfluß der Brennerbahn.

,, 4.

, ,, ,, ,,

,, ,, ,,

1865 3,936 1866 3,778 1^67 3,763

F^. 38,566 ,, 38,708 ., 29,470 ^lnfluß der Brennerbahn.

.^......k^eiser ^ r i e ft r a n st t .^n^chen Deutschland und Italien.. ii^er den ^otthard und .^....gen.

Ans Deutschland uach Italien.

1^7.

1^.

Gotthard^ Splügen.

Briefzahl.

Juli

.

.

August

.

.

.

.

.

.

.

September . .

Oktober ^) . .

Rovember . . .

Dezember . . .

10,560 11,958 5,358 2,258 2,621 1,794

Gotthard.

Briefzahl. ^ Briefzahl.

10,824 4,290 3,186 894 481 612

1,176 5,370 6,738 8,904 9,774 10,362

Aus Italien nach Deutschland.

l^^.

l^.

Splügen. Gotthard. Splügen. Gotthard. Splügen.

Briefzahl.

Brieszahl.

Briefzahl.

Briefzahl.

25,962 97,356 7,704 3,540 4,104 4,290

1,476 4,368 10,818 1,548 1,656 4,668

900 25,896 13,434 12,438 9,876 3,264

1,038 948 1,248 1,146 798 1,398

^) Am 1. Oktober 18.^7 trat der neue ..^ostverlrag zwischen Oesterreich. resp. Deutschland, und Italien in .^raft.

Die ersten 8 Monate d^.s Jahres 18l^ kennen wegen de... Krieges nicht als normal gelten.

BrieszahI.

60,996 67,272 ^ 18,834 15,684 17,148 18,906

701 ^äl^nng der ^ahr^stnd.e.

Ans der ^chmeiz

Aus Italien

nach

nach

Italien lll. und IV. Quartal.

.

l ^ .

7,59l

l^.l..

.^,740

der ^meiz lll. und lV. Quartal.

1.^7.

5,471

..l^.

3,730^

.^) .^ach Abzug der Stü^e aus Frankreich und Deutschland.

...

Es geht daraus hervor, dass dieser Einflnss

im

Reisendenverkehr

besonders für den Splügen im lV. ^nartale 1867 bereits sehr sühlbar

wurde, dass dergleichen der Briesverk..hr bedeutend abgenommen hatte, welche ledere Abnahme jedoch ^u grossem Theile aus den Umstand zurückgeführt werden muss, dass schon mit t . Oktober 1867 der neue günstige Vorvertrag zwischen Oesterreich resp. Deutschland und Jtalien in's .^eben getreten war.

Wenn nun auch das l. .....Quartal 1868 keine Verschlimmerung dieser Verhältnisse nachweist, so wird es doch ernste Aufgabe der Verwaltung bleiben, bez. mit der grossern Entwicklung der Breunerbahn immer ernstere Ausgabe werden, die Konkurrenzsähigkeit dieser ^ässe durch Verkürzung uud pünktliche Jnnehaltnng der Fahrzeiten, durch gute .^rduung uud^ Verbesserung der Jnfluenzen zu erhohen und so der vollständigen Absahrung des Schweizergebietes mit allen Mitteln entgegen zu arbeiten.

Es wird Aufgabe eiuer spätern Kommission sein, die Bedeutung der Ueberschienung des Mont Eenis aus den schweizerischen Transit zu ermitteln.

Zum ..^chlusse haben wir noch zu erwähnen, dass die Uebelstände, welche der je^ige G e l d a n w e i s n n g s v e r k e h r mittelst E a r t o n für das Vnblilum und sür die Verwaltung mit sich führt, von der le^tern nun vollständig gewürdiget sind und dass eine bezügliche Abhülfe in

Aussicht steht.

702 Telegr^he^ermaltu^.

Die Rechnung dieses Verwaltungszweiges stellt sich folgendermaßen : Rechnung 18^7.

1. Einnahmen 2. Ausgaben

Budget und

Rechnung 18^.

F.... 823,538. 51 760,000. ., 748,976. 46 759,000. -

727,6^. 32 687,390. 01

^....achlragskredile.

Jm Berichte wird der Eharakter des telegraphischen Verkehrs im abgelaufenen Rechnungsjahre mit Recht in den Worten zusammengesasst:

,,Verkehr sehr stille. sinauzielles Ergebniss befriedigend.^

Jn der That überstiegen die Einnahmen die Ausgaben um die bedeutende Summe von Fr. 74.562. 05 gegen Fr. 40,225. 31 im Jahr 1866 und gegenüber einer im Budget in Aussicht genommenen Mehreinnahme von nur Fr.^25,000. Anderseits beträgt die Vermehrung des telegraphischen Verkehres nur 5^ ^ gegenüber einem Durchschnitt von 14^. für die vorausgegangenen 6 Jahre, während die Zahl der Büreanx^ vou 284 auf 333, der .Apparate von 275 aus 462 und der Angestellten von 417 auf 478 sich steigerte.

Die Ursache des erzielten bessern Ertrages ist nur lediglich der in das Rechnungsjahr fallenden .^nidation bedeutender Ausstände von 1866 bei den ausländischen Verwaltungen.. zu suchen. So sehr wir nun das günstige Resultat zu schälen wissen , so konnen wir nicht umhin, nochmals zu betonen, dass solche Ueberträge eine jede richtige Beurtheilung des Betriebsergebnisses eines Rechnungsjahres unmöglich machen und dass

die Verwaltung es sich als Ausgabe stellen muss , die Abwickelung der

internationalen Abrechnungen so zu beschleunigen, dass jeweileu das wirkliehe Faeit in die Rechnung eingebracht werden kann.

^Dieser Uebelstand ist übrigens diesmal von weniger Bedeutung, weil mit dem Jahre 1868 eiue neue Aera in dem Telegraphenverkehr eingetreten ist und so viele weitere Faktoren mitwirken, dass ein S.hluss aus dem vergangeueu Resultate aus ein ^ukiinstiges schlechterdings unmoglieh ist, so dass wir uns einer weitern Zergliederung der Rechnung enthalten.

^ Die ..^oraussel^uugeu , welche der Erniedrigung der Telegraphenta^e aus die Hälfte zu Grunde gelegt waren, haben sich bis dato so ziemlieh erwahrt, und nach dem Ergebnisse der ersten 4 Monate von 1868 im Verein mit der Reserve von 1866 und 1867, kann die .Telegraphenverwaltung rnhig in die Zul^nnst schauen.

Zwei Vorfälle aus dem Berichtjahre verdienen hier einer kurzen Erwähnung.

l.

703

Der erste betrifft das bisher provisorische Verhältnis zwischen der eidgenössischen Telegraphenverwaltung und den Telegraphenbüreau^ auf den schweizerischen Zahnstationen, welches durch den Vertrag vom 27.

Rovember 1867 nun definitiv geregelt ist. Die Drähte längs den Eisens bahnen werden dadurch der freien Benutzung des Bnblikums zugänglich gemacht und die ^usehlagsta^en in angemessener Weise ermässigt.

Das zweite Ereigniss bildet die Erstellung einer direkten Transitlinie durch die Schweiz zwischen London,^ Baris. Wien und dem Orient.

Ueber die Rentabilität derselben kann zur Zeit ein endgültiges Urtheil noch nicht gefällt werden, indem der Betrieb von Wien ostwärts noch nicht begannen hat.

Die Gesammtläuge des eidgenossischen Telegraphenne^es beträgt auf Ende 1867 806 Stunden oder 3870 Kilometer, die Ausdehnung aller daraus . fu.iktionirenden Drähte 1^51 Stunden oder 7445 Kilometer.

Mit den ans einer Länge von 273 Stunden durch die Eisenbahuver^walt..ngen betriebenen Drahten beträgt die Gesammtausdehnung der auf dem Gebiete der Eidgenossenschaft arbeitenden Drähte 1824 Stunden oder 8755 Kilometer.

Die Zahl der fremden Büreaur^, mit welchen das eidgenössische Re^ in direkter Verbindung steht, beträgt .^021.

Die Einrichtung der obligatorischen Frankatur, so wie die Betheilignng der Zugestellten mittelst einer Brovision ani Ertrage, haben sieh als zweckmäßig erwiesen.

ll. ^esd,äft^krei.^ des ^.Iilitär.^nartement^.

I.

Gewehr-Umänderung.

Der buudesräthliche Bericht hebt mit Recht als wichtigste , ausserordentliche Arbeit des Militärdepartements die Einleitung zur Umänderung sämmtlicher Handfeuerwaffen in Hinterladungswaffen hervor.

Wenn eine solche wesentliche Umgestaltung in jedem Staate Schwierigkeiten darbietet, so sind dieselben in der That gewiss am grossten in einem republikanischen Freistaate wie die Schweiz, wo nicht bloss neben den Sachkundigen auch oft Unkenntniss oder verlebtes Jnteresse, le^teres

704 meistens am lautesten , mitsprachen , sondern wo die Anstalten zu solch^ plo^lichen, massenhaften Arbeiten hochst mangelhast vorhanden sind.

Es machten sich in der Zeitperiode der Einleitung der Gewehrumänderung in der Bevölkerung ^wei Besorgnisse geltend , die in eutgegengesei^ter Richtung aus den Gang der Umänderung Jnfluenz zu gewinnen suchten.

Aus der einen Seite stund die Besürehtung der vollständigen Wehrlosigkeit der schweizerischen Armee im Stadium der Umänderung, sowie die Ungeduld, die neue Bewaffnung mit e i n e m Schlage hergestellt zu sehen. Von daher ein Drängen nach Ueberstürzung , übereilten Beschlüssen und mangelhasten Ausführungsarbeiten.

Aus der andern Seite die aus der Konkurrenz und der Rivalität ^entsprnngene und vielfach genährte Meinung, dass das ausgewählte System der Umänderung ein verfehltes sei , dass man warten müsse , bis noeh etwas Besseres komme, dass noch weitere Versuche und neue Vrüsungen stattfinden müssen. Von daher die Tendenz zur Verzogerung und Verschleppung de... Angelegenheit, die dazu zu führen geeignet war, dass man um das Beste zu erhalten, gar uieht einmal zum Guten gekommen wäre.

Der Bundesrath hat diese beiden Klippen vermieden , indem er genaue und eingehende Brüsuugen durch sachverständige Spezialkommissionen vornehmen liess und durch alles Drängen sich von der eingehenden Uutersuehuug eben so wenig abhalten liess , als nach einmal genommenem und festgestelltem Resultat durch uu^eitige Bedenklichkeiten an dem kräftigen Jnswerkse.^en definitiver Resultate und Beschlüsse.

Zwar ist nicht ^u verkennen , dass das ^Schweizervolk einen Mon.ent banger Wehrlosigkeit durchzumachen hatte ; allein dieser Moment mnsste einmal gewagt werden , und ist gegenwärtig so gut als vorüber, da die Umändernug dermalen in bestem Gange ist und ini .^aufe dieses Jahres vollendet sein wird. Zudem hat der Bundesrath , Gebrauch macheud von eiuer dureh die Bundesversammlung vom 20. Dezember

1866 gegebenen Bewilligung, durch Ansehafsung von 15,000 Hinterladuugsgewehreu (System Beabodi..) dieser Wehrlosigkeit moglichst zu

steuern gesucht. Das Fernere^ ist ebensalls richtig , dass die erstaugefertigten Umänderungen (System Milbaul^Amsler) wesentlich ^u wünschen übrig liessen und die Besürehtungeu wieder wach gernseu wurden , das augenommeue System sei ein mangelhaftes , allein die Untersuchung zeigte, dass uicht das System, sondern nur die erste Ausführung durch die Fabrikanten sehlerhaft war.

Genaue Eontrolirung der Umänderuugsarbeiten führten sofort dazu, die umgeänderten Hinterlader tadellos herzustellen. Gegenwärtig hat sich das umgeänderte Gewehr bei der Jnfanterie so gut wie das Beabod.^ Gewehr bei dem Schüfen das. Zutrauen der Mannsehast erworben. Jndem die Kommission anerkennend die daherigeu Maßnahmen des Bundesrathes berührt , spricht dieselbe anlässlich den Wunsch aus, es m o g e , wenn auch die daherigen Kosten ziemlich hoch steigen, über die g a n z e Durchführung der Umän-

.

^

705

d e r n n g f o r t w ä h r e n d die s t r e n g s t e E o n t r o l e. g e ü b t w e r d e n , um den Kantonen an die Stelle der bisherigen tüchtigen Vorderladnngswassen nicht minder tüchtige Hinterlader zu verschaffen. Die rigoroseste Eontrole allein ist es, die uns dieses Resultat sichern kann.

Laut Staatsrechnung ist im Jahr 1867 für Hinterladungswassen.

ausgegeben worden :

a. Anschassung von .^eabodi.gewehren .

h. Umänderung von Jnsanteriegewehren .

. Fr. 1,269,253. 81 . ,, 2,029,420. 33 Fr... 3,298,674. 14

Wenn es aus den ersten Blick auffallen muss, dass sür Umänderung der Vorderlader aus Ende 1867 scho.. über 2 Millionen ausgegeben worden sind, während doch aus diesen Zeitpunkt noch sehr wenige Gewehre fertig waren, so erklärt sich di.eser Umstand daraus , dass im Berichtsjahre vor dem Beginn der Umänderung erst die frühern Kontrakte über Lieferung von Jnfa..teriegewehren nach Ordonnanz 1863 (Vorderlader) bei den Gewehrsabrikanten gelöst und von denselben diejenigen Wassen Vertragsgemäss angenommen werden mussten, welche sie im Momente der Auskündignng vorräthig hatten, insofern man sich nicht dazu verstehen wollte, sür Losung der Verträge grosse Entschädigungen zu leisten. So werden 1867 noch 22,235 Gewehre (Vorderlader) gekauft, die mehr oder minder fertig gearbeitet waren, zu 68-.-78 ^r. per Stück um die Summe von ^r. 1,592,367. 63. des ^ernern vorgearbeitete Ge-

wehrlause 8633 Stück. ^ausstäbe a 4^^5 ^r. 23,683 Stück. 14,050 Bajonette , l 4,350 Stück ^adstocke ...e. , zusammen Reuanschassungen Fr. 1,910,090. 56. Dadurch reduzirten sich die Ausgaben sür die

wirklichen Umänderungen ans l 19,330 Fr., welche sich auf die Beschaffuug von Verschlnssstückeu und Vorschüsse an die Fabrikanten (llmändernngsunternehmer) vertheilen. ferner wurden verwendet^ sür Jnspektionen , Untersuch und Eo..trolirung Fr. 61,985. 72, für Versuche, Munition, Vroben und Material Fr. 26,409. 93, welche Summen allerdings gross erscheinen, aber wohl als gerechtsertigt betrachtet werden müssen im Hinblick auf ^die enormen Schwierigkeiten , die der Durch-

führung der Umänderung im Wege stunden, und namentlich mit Rücksicht

.aus die Rothwendig^ einer .Anzahl tüchtiger Eontroleure , die erst herangezogen und gebildet werden mussten.

Rene Hinterlader l^stem Veabo..^) wurden 15,006 Stück an-

geschafst , die bei einem Ankaufspreis von durchschnittlich .Fr. 87. 13 sammt Transportkosten die Snmme von Fr. 1,346,402.09 ersorderten.

Des ^ernern wurden aus Amerika 2 Gattlinggeschü^e (.^ugelspri^en) sammt Munition bezogen, 22 Vatronen Hülsen-Maschinen nebst Kupferpatronen und .^ülsen , was in .^umma sammt Spesen eine Ausgabe

706

von ^r. 1,423,621. 02 verursachte, davon aber Fr. 125,259. 02 aus Rechnung von 1868 fallen.

Diese Details entnahmen wir aus einem einverlangten Specialberichte des Militärdepartements, dessen die Kommission hier gerne auszüglich. Erwähnung thut , mit dem Wunsche jedoch , dass der Bundes-

xath künftighin über diese für die Landesvertheidigung und die Finanzen so wichtige Angelegenheit ausführlicher sein^ mochte.

Il.

in

seiner

eigenen Berichterstattung etwas

G e s e z e , V e r o r d n u n g e n und R e g l e m e n t e .

Mit Einführung der Hinterladung bei den Handfeuerwaffen sind nebst neuen ...Reglementen der Jnfauterie auch verschiedene audere Abäudernngen bestehender Verordnungen und Ordonnanzen nothwendig geworden. Die Kommission erklärt sieh einverstanden . dass bei diesem Anlasse, der gleichsam einen Abschnitt in der Entwicklung der Heeres^ organisation und Bewaffnung bildet, zugleich mit allem dem aufgeräumt wird, was in Verbindung mit der Bewaffuungsfrage einer Aeuderuug und Verbesserung dringend bedurste. Gleichzeitig aber muss sie betonen, dass einmal ein Stillstand in diesen Aendernngen hochst wünschbar sei.

.^ind die gegenwärtigen Reueruugen einmal durchgeführt. so soll nicht jeder Personenwechsel an irgend einer Stelle den Anlass bieten , das wieder anders zu machen, was ein Vorgänger neu eingesührt hat.

Wir

wiederholen sür diesen Fall, was die stän.^eräthliche Geschästsprüsnngs-

kommission^ vor vier Jahren geänssert hat, dass nämlich die immerwäh^ renden Aendernngen nicht nnr eine Quelle des Missbehagens bilden, sondern auch die Leistungsfähigkeit einer Armee, besonders einer Milizarmee, schwächen und dem Bunde so.vohl als den Kantonen bedeutende finanzielle ....^pser auserlegen.

Endlich sprechen wir den Wunsch aus, es mochten die erforderlichen Massnahmen getroffen werden, damit die in der Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung der Milizen vorgenommenen Aenderuugen sowohl für die Mannschaft als sür die Kantone sich möglichst .venig kostspielig gestalten, mit andern Worten , damit diese Aenderungen nicht , in den Händen einiger Jndustriellen , zum Mittel werden , ^ie Finanzen der privaten und des Staates in übertriebener Weise ans^benten.

^tetsfort bestehen noch Differenzen zwischen den Kantonen und der Bundesregierung über den ^inn der eidgenossischen Militärorganisation,

und dieselbe.... .verden nicht verschwinden, bis die gegenseitigen pflichten

und Kompetenzen durch die angebahnte Revision der eidgenossischen Wehr^ verfass.ing klarer geregelt sein norden. Bis diess geschehen sein ..^ird, muss ^ie Kommission in Uebereinstimmnug niit den Anschauungen des Bundesrathes wünschen, dass eine gleiche Auslegung des Gesetzes gegen

^

.

7

0

7

alle Kantone stattfinde und dass die nachlässigen Kantone angehalten werden , ihren Verpflichtungen gegen das gemeinsame Vaterland auch gleichmässig nachzukommen. ....^ind auch die Leistungen der Kantone mehr und mehr der Forderung der Geseze gemäss, so kommen doch stets noch Rückstände einzelner Kantone vor, die theils das personelle betreffen, indem sie nicht alle Pflichtige Mannschaft eintheilen und unterrichten,

theils das Materielle , indem noch Mangel an Bekleidungsgegenstän-

den uud^ anderer Ausrüstung bestehen. Es ist eine Forderung der Gerechtigkeit, dass alle Bundesglieder in gleicher Weise ihre daherigen Verpflichtungen erfüllen.

Da gegenwärtig der Bundesrath mit

der Revision

der eidge-

nossischen Militärorganisation bereits beschäftigt ist, so hat die Kommission ein Vostulat angenommen, nach welchem der Bundesrath die ^rage in Erwägung zu ziehen hat, ob es nicht am Vla^e sei, die Verrichtung gen des Ehess des personellen von denjenigen des Oberinstruktors der Jn sauterie zu trennen.

lll.

Unterrieht.

a. Der . ^ i d g e n o s s e n s c h aft.

S p e z i a l w a f s e n . Erfreulieh ist es, wie im Ganzen der Unterricht der Genietruppen, der Artillerie und der Cavallerie gute Fortschritte macht. Weun bezüglich der Rekrutiruug der Genietruppen und der Eavallerie einige Schwierigkeiten bestehen , so dürsten dieselben kaum ihre Hebung finden vor Revision der Wehrversassuug, indem bei ersterer die Rekrutirung sür^eine und dieselbe taktische Einheit aus verschiedenen Kantonen Abhülfe verschassen, bei legerer das fallenlassen der Reservecavallerie indizirt sein dürfte , was beides Abänderung des bisherigen ^rganisationsgese^es bedingen würde. Dagegen konnte und sollte dex Unterricht der Barkartillerie auch naeh der Ansieht der Kommission mindestens in der Weise modifizirt werden, dass der Jnsanterie-Unterrieht sieh daraus beschränkt, die Mannschaft die Handhabung des Gewehres kennen

zu lehren, und im Uebrigeu die Thätigl.eit dieser Waffengattung ihrer Bestimmung gemäss mehr aus die Barkarbeiten zu kouzentriren.

Der Bun-

desrath ist jedoch hiezu befugt und kann diese^ allgemein als zweckmässig anerkannte Abänderung ohne Umstände in's Leben treten lassen.

Bezüglich der Trainmannsehaft wird in den Kantonen allgemein die Erfahrung gemacht , dass die Rekrutirnng der Beschwerlichkeit des Dienstes wegen eine schwierige ist. Abhülfe würde statt dnreh die Verlängerung des Säbels wohl eher aus dem Wege zu erzieleu sein , dass ein den Mehrarbeiten entsprechende Ausbesserung des Soldes beschlossen würde, was die .Kommission dem Bundesrathe znr nähern Erwägung anheimzugeben wünscht.

708 S c h ü f e n . Eine nieht minder erfreuliche Wahrnehmung ist es, dass aueh bei dieser Waffe ein wesentlicher Fortschritt sich bemerkbar macht, indem, wie der bundesräthliche Bericht sagt, die Offiziere und Unteroffnere an eingreifende Thäti^keit bei der Jnstruktion . an Selbststän-

digkeit in Aussicht und Führung der Truppen und an prompter Erfüllung

ihrer Dienstobliegenheiten sich gewöhnen. Der falsche Begriff, dass die Schüfen eine ..Spezialwasfe^ seien, pflanzte bei der Mannschaft selbst viel Trägheit und schiefe Anschauungen über die taktische Bedeutung der Schützen^ Rnr wenn die Schüfen in Hinsicht der Beweglichkeit und der elementartaktisehen Ausbildung überhaupt der übrigen Jnsanterie mindestens gleichstehen oder vorausgehen und sodann bezüglich der Schiesskunst wesentlich mehr leisten als diese zu leisten im Stande ist, so werden dieselben ihrer Ausgabe als Elite der Jnfanterie entsprechen. Wäre diess n.eht der ^all, so müsste bei der gleichen Bewassnnng, wie sie nach wenig Jahren nun bei allen Fusstruppen eingeführt sein wird, die Wasse der Schüfen allen Werth verlieren , während wir glanbeu , dass eine Schü^nelite stetsfort sür die ^andesvertheidign..^ ^ute Dienste leisten wird, und alle Massnahmen bestens unterstehen mochten, die uns diese Elite zu siehern geeignet sind. Als eine solche Maßnahme betrachten wir auch die Eintheilung der Sehü^enkompagnien in Bataillone, wie sie gese^lich noch nieht admittirt, faktisch aber schon einige ^eit geübt worden ist, und zwar mit osseubarem ^ortl^eil in taktischer wie disziplinarischer Beziehung. Wir halten es an der Zeit, dass ein darauf bezüglicher Gesel^esvorschlag, wie er schon im Juni 1865 den Rätheu vorgelegt, vom Ständerathe angeuommeu , vom Rationalrathe aber verworfen wurde, der Bundesversammlung neuerdings unterbreitet werden mochte.

J n s t r u k t o r e u - und ^ l s p i r a u t e n s e h n l e . Der bundesräthliehe Berieht bezeichnet einige Uebelstände , die bei der Rekrntirung der Jnstruktoren , so^ie bei ^er eidgenossisehen .^lspirantensehule e^istiren. Da der Berieht selbst schon Mittel und Wege angibt, wie diesen Uebelständen gesteuert werden konnte, so erwähnen wir diese Abschnitte nur, um auszudrücken, dass die kommission mit den Anschauungen des Bun-

desrathes gruudsä^lich einig geht sowohl bezüglich der ungenügenden Bildung der Justrnktoren, als namentlich der Rothwendigkeit des selbst^ stäudigen Eingreiseus der ^ffi^iere bei der Jnstrnktion der Truppen, sowie aneh hinsichtlich der Anregnngeu über den dannt in Verbindung stehenden Bildungskurs der eidgenossischen Aspirantensehule. Die Kom^ mission wünscht, dass der Bundesrath fortfahre , in dieser Richtung die Jnstruktion unserer Milieu zu heben, da sie ebensalls in diesem Militäruuterrieht niehi. bloss eine Abriehtnug der snngen Soldaten . sondern anch eine bürgerliche Erziehung erblickt , die mit der Volks.vohlsahrt in innigstem Znsammenhange steht.

709 b. der Untone.

Was den Unterricht der Cantone anbetrisst,^ so ist das hierauf Be^ ^.gliche schon in srühern Abschnitten (H und lll) gesagt, wvrnach daranf zu dringen ist, dass die Kantone ihren ^Verpflichtungen gleichmässig vollständig nachkommen sollen.

Bezüglich der freiwilligen Schiessvereine drükte die Kommission den Wunsch aus,^ der Bundesrath mochte in Erwägung ziehen, ob es nicht am platze wäre, die gesetzliche Munitionsvergütung an die freiwilligen Schiessvereine in Ratura statt an Geld zu le.sten.

lV. G e s u n d h e i t s w e s e n .

Ueber die Verwaltung des Gesundheitswesens, namentlich in der .Krankenstatistik der verschiedenen ...Schulen und Waffengattungen, gibt der .bundesräthliche Bericht ebensalls interessante Ausschlüsse. Die Kommission wünscht. die Fortsetzung dieser Beobachtungen, die dazu führen müssen, ungünstige sanitarische Verhältnisse aus den verschiedenen Wasfenplatzen

.moglichft zu beseitigen.

^erhältnissmässig gross ist ftetssort die Zahl der Fnsswundeu. Es

.ist diess offenbar eine der sehwachen Seiten uusers Milizheeres, die ihre Ursache offenbar in den volkswirthsehastlichen Zuständen des .Landes hat und daher nur langsam zu verbessern sind. Dennoch erlaubt sich die .Kommission, auf diesem Vunkt hinzuweisen und den Wunsch auszudrücken, es mochten die Studien sortgesetzt werden darüber, wie eine gute ^.nssBekleidung beschaffen sein soll und auf welche Weise sie bei der Bevol-

kerung heimisch, d. h. im Militärdienst normal gebräuchlich gemacht

werden könnte.

V. W e r k s t ä t t e n und A n s t a l t e n in .^.hun.

Ueber die Kasernenbaute und die Wasserleitung vou der Mühlematt .her wird der Bundesrath nach Vostulat Rr. 3 vom 20. Dezember 18^7 speziell Bericht erstatten. Es ist somit erst dieser Endbericht abzuwarten, bevor der Gegenstand näher in B.^handlnng gezogen werden kann.

Die Rechnungsführung der Regieanstalt hat die Kommission besser gesunden als früher, vermesst jedoch fortwährend eine Bestandrechnung, die eine Uebersicht über die vorhaudenen ^serde und übrigen Materialien darbietet, sowie eine Zusammenstellung dessen, was die Eidgenossenschaft jährlich zuseht. Die Kommission spricht den Wunsch ans, dass diesem Mangel in Zukunft abgeholfen werden moge.

^nr das vorräthige Wagner- und ^ehrei..erholz xeklamirt die .^.e.paraturwerkstätte die Erstellung eines Schuppens , da am Vorrathholz selbst, wenn es im Freien liegt, mehr verloreu geht als der Zins des

Bund^blalt. .^..hr.g ..^X. Bd. II.

53

710 Baukapitals beträgt. Die Kommission kann nicht verneinen , dass ein solcher Schuppen wünschenswerth wäre, glaubt aber, dass diese Sa.he Gegenstand einer besondern Vorlage an die Rätl..e bilden soll, und ge^

wärtigt daher eiu bezügliches Kreditbegehren von Seite des Bundesrathes..

Bezüglich der übrigen Anstalten muss sieh die Kommission eines Urtheils enthalten, da zur gründlichen Kenntniss und Untersuchung derselben mehr ^eit ersorderlieh ist als derselben zur Vrrsnguug stund. Jndessen

sei die Bemerkung nicht unterdrückt , dass die beiden Mitglieder , die während eines halben Tages die Anstalten besucht, einen durchaus günstigen Eindruck von der daselbst herrschenden Thätigkeit davon getragen haben.

VI.

Justizverwaltung.

Wiewohl der Bericht des Bundesrathes konstatiren kann, dass die Militärgerichte dieses Jahr nur zwei Fälle zu behandeln hatten, so drückt derselbe doch die Ansicht aus, es mochte eine Revision unserer MilitärGesetzgebung ^n dem Sinne am Blatte sein, dass man zwischen den eigentliehen Militärverbreehen und Vergehen, und den gemeinen Verbrechen und Vergehen uuterscheiden und lettere an die Eivilgeri.htsbarkeit überweisen würde.

Es ist hier nicht der Ort, eine so wichtige Frage zu erortern..

Die Kommission beschränkt sich aus die Erklärung, dass sie diessalls mit

der Ausfassung des Bundesrathes nieht eiuverstauden ist. Sie hält vielmehr dafür, eine Revision des Militärstrasgese^es im angedeuteten Sinne müsste eine grosse Eomplieirtheil. und eine eben so bedeutende Slorung in der Justizverwaltung^ für die eid^enossisehen Truppen herbeiführen, ohne irgend ein ersprießliches Resultat. Zudem dürfte der Augenblick

für die Revision dieses wichtigen Gesezes, das eigentlich nie zu sehr

weseutliehen Ausstellungen Veranlassung gab , set^t übel gewählt und (falls doch eine Revision stattfinden soll) erst dann gekommen sein, weun einmal die Militärverwaltung aus der jetzigen Veriode der ^Aeuderungen und Umgestaltungen herausgetreteu sein wird.

B o st u l a t e d e r B u u d e s v e r s a mm l n n g.

Die Bundesversammlung hat am 19. .Dezember 1867 ein Bostnlat ausgestellt, desJnhalts. ^Der Bundesrath wird eingeladen, zn prüsen, ob e.... nicht am Blal^e sei, die ^.ouragevergütung nur solchen .^..ssi^eren ^u bezahlen, die sür die ^eit, während welcher sie ein Recht ans diese

Vergütung haben, eiu Bserd wirklieh halten.^ (Ges. Smlg. B. l^, ^. 228.)

.

^

Der Bundesrath räth nun von eine... solchen Massuahme ab, weil dieselbe finanziell von keinem grossen Gewinn wäre , in administrativer Hinsicht aber eine Komplikation für Rechnung und . Kontrolle schassen würde.

Wir erinnern diesfalls an die eigentliche Veranlassung zu diesem postulate, welche darin lag , dass man beim sengen ^pstem Fouragerationen au Offiziere bezahlt , welche keine Bferde haben und bei dem Dienste, sür den sie sene Rationen bekommen, keine Bserde verwenden.

Das Bostnlat tendirte in der That nicht aus eiue. Verminderung des den Betreffenden zukommenden Soldes oder ihrer Entschädigung, sondern einfach auf Beseitigung ein^s Systems, das eine Gehaltserho^ hnng unter verkleideter Form involvirt, welches System ^die Bundesversammlnng mehrmals zu rügen und in andern Verwaltungszweigen auch zu beseitigen im Falle war.

Jnsosern kann die Antwort des Bundesrathes die Kommission nicht befriedigen. dieselbe glaubt vielmehr, das Bostnlat vom 19. Dezember 1867 festhalten und demgemäss Folgendes beantragen zu sollen: ,,Der Bundesrath ist eingeladen , dasür zu sorgen, daß ,,künftig Fouragerationen nur folgen Offizieren , welche wirklich ,,ein Vferd halten, und für die Zeit, zu ^welcher sie .Anspruch auf ,,die Ration hab^en, bezahlt werden.^ Jm Weitern beantragen wir: ,,Der Bundesrath ist eingeladen, bei Ausarbeitung des Gese^,,eutwnrfs über die Militärorganisation zu prüfen , ob es nicht ,,zweck.uassig ware, die ^unktiouen des Adjunkten des Militär,,departements, Ehef des Personellen, von denjenigen eines Ober.,instrnktors der Jnsanterie z.u trennen.^

1ll.

^eschäft^krei..^ de^ ^andel.^- nn.^ ^ll.de.^artement....

..^er Bericht des Bundesrathes bezeichnet das Jahr 1867 mit Recht^ als ein sür Handel und Judustrie ungünstiges, überhaupt als ein in volkswirthsehaftlicher Beziehuug nachtheiliges. Die schweizerische Jndustrie erzeugte nur mittelmäßige oder schle^te Resultate, während wir anderseits auf nothwendigem Getreide allein, in ^olge der Missernte einen Breisaussall von Fr. 24,246,075 zu tragen hatten. Wenn nun auch

712 in letzterer Beziehung die Aussichten für das lausende Jahr günstiger find und mit ziemlicher Sicherheit eine reichliche lernte zu erwarten steht, so muss dagegen bezüglich des erstern Uebelstandes leider konstatirt werden, dass die Ursachen , welche voriges Jahr lähmend aus Handel und Jn..

dustrie gedrückt haben, mit gleicher Wirkung noch fortbestehen. Unsichere Politik, nordamerikanischer Schu^oll, ^wangsteuer in Nordamerika, Jtalien und Oesterreieh, Misstrauen in grössere weitergehende Unternehmungen in ^olge bitterer Ersahrungen. Alle diese Faktoren dauern ununterbrochen sort und bedingen einen schleppenden Geschäftsgang und als Folge davon die andauernde Geldabondanz, die Milliard^ en ^rève bei der Banque de France. Und so lauge nicht die friedlichen Absichten der Kontinentalmächte aus überzeugendere Weise doknmentirt werden, als durch immer kolossalere Rüstungen zu Wasser und zu ^and, so lange wird auch das Misstrauen nicht schwinden und normale Zustände nicht eintreten.

Die Tabelle Il über die V e r k e h r s v e r h ä l t n i s s e in dem Jahre 1867 weist eine namhaste Zunahme der Einsuhr beinahe sämmtlieher Ver^ehrnngsgegenstände (Wein ausgenommen) auf, und wenn ^. B., wie es sonst geschieht, die landwirthsehaftiche Wohlfahrt eines Landet nach dem Mehr^ oder Minderverbrauch von Fleisch abgemessen werden konnte, so befände sich sicherlieh das Schweizervolk .in vollster Vrosperitat; denn der Unterschied der Eiusuhr, resp. Ausfuhr zwischen 1867

und 1866 beträgt zu Gunsten von 1867: 10,6^0 Stück Rindvieh.

8,292 ,, Schmalvieh.

768 Schweine.

Wenn nun auch dieser Schluss in voller Ausdehnung nicht ans diesen Ziffern gezogen werden kann, so beweisen dieselben immerhin, dass wir wirtschaftlich noch nieht ganz heruntergekommen sind.

Aus Tabelle lll ist sodann eine. interessante Zusammenstellung der a p p r o x i m a t i v e n W e r t h s u m m e der hauptsächlichsten Ver^ehrungsGegenstände gegeben, welche ein Total der Einfuhr von Fr. 124,214,532

und

,.

,,

,, Aussuhr ,,

" 24,277,^1 .

somit bei der Einsuhr einen Werthüberschuss von Fr.

oder Fr. 39. 80 per Kops der Bevölkerung ergibt.

99,936,581

Jnsofern es überhaupt thunlich ist, so wäre es nicht uninteressant,

eine ähnliche Werthuug der hauptsächlichsten übrigen Artikel für Eiuund Aussuhr vorzunehmen.^ Bei den A u s s u h r a r t i k e l u finden wir grosstentheils eine etwelche Abnahme. Wesentlich gehoben haben sieh bloss die Käsesabril.ation, die.

Aussuhr von papier und Pappendeckeln, von ....^uineaillerie , von Ma-

713 schinen, Töpferwaaren, Farbstossen und schliesslich und hauptsächlich von Baumwollengarn und Zwirn und Baumwollenwaaren aller Art.

Die Fortdauer einer gesteigerten Ausfuhr der le^tern isi zwar einigermassen gesährdet durch die Bemühungen der nachbarlichen Konkurrenten im Elsass gegen die sogenannten .^.^ss^... ^.^...^....^s, wonach schweizerische rohe Tücher zollfrei in Frankreich bedruckt und wieder ausgeführt werden konnen. Diese Bemühungen werden um so intensiver werden, nachdem in der franzosischen Legislative der Sturm gegen die Handelsvertrage, resp. die freihändlerischen Tendenzen überhaupt gescheitert ist.

Als Hauptargument wird gesagt, dass diese Zollbefreiung von durchschnittlich 80,000 Stück von 100 Metern per Jahr nicht die einfache Begünstigung der sranzofischen Jndienueurs als Hauptwirkung habe, sondern die, den Breis der gesammteu französischen Broduktion von Garn und Kalikots ^e. herunterzudrücken, indem es immer der Appoint sei, welcher die Wagschaale zum Sinken bringe.

Wenn wir auch die Ueberzeugung hegen , dass die französische Regieruug, deren Vertreter mit Krast und Ueberzeugung die wichtigen Handelsprinzipien verfochten haben, auch diesen protektionistischen, unbilligen Tendenzen entgegentreten wird, so laden wir dennoch den Bundesrath ein, diese wichtige Materie im Auge zu behalten.

Was die übrige.n Beziehungen zum Auslande anbetrifft, so ist das Hauptergebniss des Berichtsjahres, dass keiner der in Angriff genommenen Handelsverträge während dieser Zeit zum Absolusse gekommen ist.

Die ^olge davon war, dass u. A. die im vorigen Berichtsjahre angedeuteten Erleichterungen im Gren^verkehr mit Süddentsehland und besterreich nicht oder uur in beschränktem Masse eingeführt werden konnten.

Wir hoffen und wünschen, das Ergebniss der Unterhandlungen des lan^ f^nd.^n Jahres moge ein positiveres und die .Stellung der Schweiz in .B.^ug auf Verkehrsverhältnifse endlieh eine festgeregelte werden.

Hiepou ausgehend, spreeheu wir unser Bedauern über das Scheit e r n .^es V e r t r a g e s .uit de^u deutscheu Zollvereine aus.

Es ist hier nicht der Bla^ , zu untersuchen , ob und in wie weit dem von. Bundesrathe in dieser ^rage eiugehaltenen Verfahren dieses uuerspriessliche Ergebniss zur Last sällt. So wie die Saehen stehen, begnügen wir uns damit, unsere Ansicht dahin aufzusprechen, dass es wünsch- ^ bar sei, die bezüglichen Unterhandlungen bei erster passender Gelegenheit wieder aufzunehmen.

Die B o d e u s e e s c h i f f f a h r t dagegen findet sich durch Vertrag vom 28. September 1867 in befriedigender Weise geregelt. ^

Die Frage, ob die im Spätjahr 1866 verfügte Beschlagnahme v o n s c h w e i z e r i s c h e n W a a r e n s e n d u n g e n durch d a s Z o l l a m t

714 v o n R e w - ^ , o r k gültig oder ungültig s^i, ist noch immer nicht entschieden, und die Sachlage gewährt nach bald vollendetem zweiten Jahre noch immer keine Aussicht aus baldige Erledigung. Denn wenn die i... Februar 1.^67 angestellte umfassende konsularische Enquete, deren Ergebniss im April versandt wurde . die Sache an maßgebender Stelle in Rew^ork nicht im mindesten gesordert hat,^so wird von der zwar noch nm^ fasseudereu, aber unamtlichen Fragestellung , welche vor zwei Monaten wieder Bla^ gegriffen hat, ein mehrerer Erfolg kaum zu erwarten sein.

Wir können hier der Ansieht unseres Generalkonsuls in Washington, als ob die amerikanische Regierung a.lles gethan habe, um eine baldige Erledigung des Brousses herbeizuführen, nicht beipflichten. Wir sind vielmehr der Ueber^ngn..g , dass die amerikanischen Zollbehorden einen Entscheid mit allen Mitteln zu v^zogern, resp. zu verhindern tra.hten werden. Einmal können sie denselben kaum günstig erwarten, und durch Deinen ungünstigen Entscheid würde das beliebte, al.^r verwerfliche

B.ionnier^ und Wil.lkührs^stem, welches ans irgend .velche Klage hin die sür die Angestellten einträglichen, sog. gütlichen Abmachungen zur Folge hat, bedeutend gefährdet.

Da unsere betreffenden Angehörigen noch immer mit bedeutenden Kautionen beschwert sind , so wäre sür dieselben eine endgültige Erledigung ^des ersten Balles wirklich wünschenswerth, und wir richten den Wnnsch an das Departement, unsern politischen Vertreter ..m Washi...gton zu e r u e u e r t e u S c h r i t t e n in dieser Materie zu veranlassen.

Durch die Berichte unseres überseeischen, so.vie des englischen Konsulates zielet sich ^ie eiu rother ^aden die Bemerkung, dass zwei Gründe, die nie genng wiederholt werden können, als Ursache vieler Verluste gelten müssen.

Es ist diess erstens d a s ^ u w e n i g e M a ß h a l t e n iu d e r K o n . ^ s i g u a t i o n u^.d sodaun das ^u l e i c h t e K r e d i t g e b e r . . Beides sind seit .Langem anerkannte Uebelstände in. schweizerischen Verkehrsieben ; allein immer und immer wieder. scheint ein Jeglicher nur durch eigenen Schaden klug werden zu wollen. Dnreh die Ausdehnung des Telegraphenne^es rings um den Erdball sollte es nun uaeh und uach möglich werden, solchen Ueberfüllun^en gewisser Märkte ersolgreicher vorzubeugen und durch zeitige Avisirung allzustarke Waareusendungeu ^n verhindern. Wir sind nicht im Falle, einen bezüglichen Antrag zu stellen, wir laden jedoch das Departemeut ein, den Gegenstand nicht aus dem Gesichte zu verliereu.

Das Bostulat bezüglich des Handelssekretariats befindet sich immer noch nicht erledigt. Da wir mit dem Beriete der vorjährigen Kommission vollkommen einig gehen, so können wir nns damit begnügen, den Antrag derselben hier ^u wiederholen . dahin gehend , es moge der Bundesrath aus z.veck.uässige .Bese^uug dieser Stelle fortwährend bedacht sein.

715 Das sin.. n B i e l l e E r g e b n i s s der Zollverwaltung ist folgendes :

A. Roheinnahmen Fr. 8,331,154. 81 B. Ausgaben " 3,493,869. 22 verbleibt als Reinertrag Fr. 4,837,285. 59 für die Eidgenossenschaft

....der Fr. ^,..^5. 5.^ weniger als büdgetirt und ^r. .^4,.^. 42 weniger

^ls 1866. Eine Hauptursache des bedeutenden Ausfalles gegenüber 1866 findet sich in der um 228,587 Zentner niedrigern Weineinfuhr von 1867.

Jmmerhiu ist das Jahresergebniss in Anbetracht aller Umstände befriedigend.

Die im Lause des Berichtsjahres durch Bundesversammlung und Bundesrath beschlosseneu und mit 1. Oktober 1867 in Kraft getretenen Erleichterungen im Transit- und Riederlagsverkehr haben sich als zweckmassig erwiesen , hauptsächlich diejenige Bestimmung , welche gewissen Stappelart.kelu , sog.. Bartiegütern, freies Transitlager während 6 Monaten gewährt und so in Betreff dieser Waaren die Einrichtung des Entrepôt. li^if erseht, wird vo.u Handelsstand als werthvoller Fortschritt mehr und mehr gewürdiget. Auch sind die schweren Folgen für den Fi.sens, welche bei Behandlung dieses Gegenstandes pon dem damaligen Berichterstatter des Nationalrathes in Aussicht gestellt worden waren, nicht eingetroffen ; im Gegentheil haben sich die Solleinnahmen der ersten vier Monate gegenüber dem Vorjahre wesentlich gehoben. Jn Folge dessen hat sich die Verwaltung veranlagt gesehen , einen sernern Hauptartikel, den Kasfee, als .^artiegut zu erklären, und indem wir unsere Anerkennung über dieses lange vergebens gesorderte Vorgehen aussprechen , versehen wir uns ^u dem je^igen Vorstande ^des Departements , dass er rüstig ^anf diesen. Wege fortschreite und stets eingedenk sei, dass alle VerkehrsErleichterungen schliesslich mit dazu dienen, die Zollkasse zu besruchten.

Die im vorjährigen Berichte gerngte niedrig.. Rendita des Rie derl a g s h a u s B a s e l ist dadurch theilweise verbessert worden. dass durch ein neues Verkommniss mit der schweizerischen Eentralbahn die Miethe des der ledern angehorigen lokales von ^r. 12,000 aus Fr. 6,500 .heruntergeht worden ist.

Es lässt sich indess nicht verkennen, dass dureh die gewährte läugere

Transitfrist sur .^artiengüter die R e n t a b i l i t ä t der Riederlagshänser

noch prekärer geworden ist , und die Frage über deren Reorganisation ^wird früher oder später praktisch werden.

Die Einrichtung der ^r..^ ^r.^...^ figurirt in den meisten Berichten und wird gegen alle und jede Besehwerde als Abhülfe geboten. Wir bezweifeln, dass diese Einrichtung, wenn allgemeiner eingeführt eine zweckmässige zu nenuen sei und glauben, dass durch richtige Modifikation ge.wisser Zollsätze eine rationellere und weniger kostspielige Abhülfe getroffen werden konnte. Wir halten diese Frage aller Beachtung werth. Wir .sind grundsä^lieh gegen die ports francs, welche ein Brivilegium zu Gunsten

716 gewisser Orte konstituirt, das gegen den Sinn des schweizerischen ^olls^stems verstosst.

Bezüglich der V e r h ä n g u n^g v o n Z o l . l b u s s e n glaube^. wir,.

die Verwaltung könne nich.ts .Wei.seres thun, als in der aus Fol. 18.^ gezeichneten milden Aussassungsweise sortzusahren. Und auch so noch erwächst derselben die ernste Bflicht, in Bezng auf Veränderungen in der Jnterpretation des Tarifes das Bublikum vollständig in's Klare zu se^en ;

und da fragt es sieh allerdings, ob nicht die jel^ige beschränkte Art und

Weise der Publikation solcher zollamtlicher Erlasse mangelhast und un-

genügend sei.

lV.

^eschäft.^krei^ de^ .^e^artement.^ de^ ^nnern.

Die Bundeskanzlei perdient in ihrer Verwaltung anch dieses Jahr wie früher lobenswerthe Erwähnung. Mit Befriedigung vernahm die Kommission, dass durch Anstellung eines Ueberse^ers künstig für bessere Ueberse^ung der französischen .Aktenstücke gesorgt werden soll.

Beim A r c h i v liesse sich die Frage auswerfen, ob nicht immerhin noch zu viele werthlose Aktenstücke von den Departement^ an die Kanzlei abgeliefert werden, wodurch die Zahl der Akten ungemein vermehrt und das Rachsorschen sehr erschwert wird. Man muss sieh in unserm seh.^il..^ seligen Jahrhundert davor hüten, aus unseru Archiven Makulaturanstalten zu machen.

Raeh deu^ Arehivreglement sollte nach 20 Jahren oder nach ein^ greifenden Veränderungen in der Bundesorganisation , die an und. sür^ sich Zeitabschnitte bilden, über diese Beriode Sach-, Lokal- und PersonalRepertorien angefertigt werden. . Wenn auch die Akten über die nun verflossene zwanzigjährige Beriode von den Departements noch nicht abgeliesert sind, so hat die Kommission dennoch die ^rage geprüft, o^ ein Zeitraum von zwanzig Jahren nicht ein zu knrzer sei.

Die Kommission spricht ihre Ansieht dahin aus, dass eine Verlängerung dieses Zeitraumes wohl geboten ist . indem eine Sichtung der le^tern Jahre wohl noch nicht gründlich vorgenommen werden kann und desshalb wohl zu viel unbedeutende Akten und Belege in den Archivräumen angehäust würden.

717 Ein anderei wäre es, .wenn wesentlich politische Aenderungen eintreten würden , durch welche eine Geschichtsepoche sich abschließen liesse.

Das Ausfinden der ulkten bietet bis jetzt auch nicht grosse Schwierigkeiten. Wir überzeugten uns , dass an der ..^and des ^lrchipplanes die einzelnen Belege leicht aufgefunden werden kennen.

A m t l ic he S a m m l u n g

älterer

A b s c h i e d e. .

eidgenössischer

Wir erneuern den lentes Jahr bereits geäußerten Wunsch, dass die Sammlung so viel möglieh befordert wird.

Bibliothek.

Wir können die Ansicht des Departements nur. unterstütze.., dass in der Folge der Zeit werthlose und unbedeutende Schriften ausgeschieden werden.

Gesundheitswesen Wenn wir auch ^mit der Ansieht einverstanden sind . dass eine Einigung der schweizerischen Gesetzgebung auf dem Konkordatswege zweck^ massig und wünscheuswerth ift, so erscheint es uus doch nicht passend, weun man aus das Begehren des einen oder andern Kantons sich in kleinliche Gesetze.smacherei verliert. Es seheint uns diess in dem Konkordat über die Geheimmittellehre der Fall zu sein. Der Bundesrath sollte nicht ^u jedem Koukordatsbegehren ^aud bieten , sondern selbst

prüfen, ob es zweckmässig sei.

Die Vorsichtsmassregeln, welche bei Anlass der Eholera vom Bundesrathe getroffen wurdeu , können wir nur billigen , und wir müssen ihn ausmuutern , nichts ^u unterlassen , was dem Umsiehgreisen der Seuche bei allfälligem Wiedereintreteu Einhalt thun könnte.^ .

^ Ein Bostulat des Ständerathes vom Jahr 1866 lautet.

,,Der Bundesrath wird eingeladen, beforderlich Berieht zu erstatten,

ob es nicht zweckmässig wäre , gesetzgeberische Massregelu in Bezug anf das aus Viehseuchen einzuhaltende Versahren zu treffen.^

Wir siud ganz damit einverstanden , dass der Bundesrath beim Auftreten der Rinderpest oder ähnlicher Seuehen mit aller Energie ein.. ^ schreite. Ob jedoch gesetzgeberische Bestimmungen uöthig siud , mochten wir mit Einweisung auf ^ 59 der Bundesverfassung bezweifeln. Dieser Varagraph lautet : ,,Die Bundesbehorden siud besagt, bei gemeiugesähr-

lichen Seuchen gesundheitspoli^eiliche Verfügungen zu tressen.^ Dieser Varagraph gibt den Bundesbehörden hinlängliche Kompe-

tenz an die Hand, in jedem speziellen Falle, die den Verhältnissen

718 nach geeigneten Vorkehren zu treffen. Es ist wohl zweckmässiger, wenn dem Bundesrathe freie .^and belassen wird. je nach Umständen und Verhältnissen das Zweckdienliche anzuordnen.

B u u d e s b e i t r a g f ü r schw e i z e r i sch.. G e s e l l scha f t e n.

^ Die Kommission misskennt die schonen und edlen Zwecke der perschiedenen schweizerischen Gesellschaften nicht. allein sie ist immer noch der .Ansicht , dass zu vieles in den Bereich des Bundes hineingezogen werde, das nicht hinein gehort. Wir mochten gerne zu erwägen geben, ob die Resultate a.^lch den verausgabten Summen entsprechen und ob eine selbsttätige Entwicklung der Vereine nicht eben so günstige Folgen hätte. Da jedoch ihre Anschauungsweise in frühern Jahren, namentlich vom Rationalrathe, nicht getheilt wurde, so stellt sie kein bestimmtes Bostula.. und begnügt sich mit dieser Bemerkung.

J n t e r n a t i o n a l e . A u s s t e l l u n g in B a r i s .

Da hierüber ein besonderer Bericht des Bundesrathes erscheint, so haben wir diesen Gegenstand nicht in den Bereich unserer Untersuchungen ^z^e.^

B u u d e s r a t h h a u s.

Mit Befriedigung vernehmen wir, dass der Bundesrath sich mit der Stadt Bern über Erstellung der nothigen Lokalitäten sür die Verwaltnngen ins Einvernehmen gesetzt hat. Wir sprechen die Erwartung aus , dass Bern ohne erhebliche Gegenleistung des Bundesrathes alle

nothigen Lokalitäten unentgeltlich anweisen wird. Artikel t des Be-

schlnsses der Bundesversammlung betreffend die Leistungen des Bundesortes verlangt, dass die Bundesstadt die Bürean^ der am Bundes^ eentralisirten Verwaltungszweige unentgeltlich ^ur Verfügung stelle und unterhalte.

B o l ... t echn i k u m.

Die Kommission spricht den Wunsch aus, es mochte ein baldiges Einverständuiss mit dem Kanton Zürich sür Erstellung einer landwirthgastlichen .^lbtheilung erzielt werden. Sollte Zürich mit seinem Ent..

scheide länger ausstehen, so scheint der Kommission der geeignetere und vorgezeichnetere Weg derjenige einer Vorlage an die Buudesversammlung , welche dann das nach ihrem Ermessen Billige entscheiden wird.

Dem Kanton ^ürich bliebe dann vorbehalten , die Proposition anznnehmen oder nicht.

Ueber die verminderten Gesellschastssormen und den vermehrten Studienernst der Sehnler kann die Kommission nnr ihre Besriedigung

719 aussprechen und den Sehnirath ermuntern, unsere Jugend aus einer wissenschaftlichen , jugendlichsrischen und freien Richtung zu erhalten, die sich fern hält von der einfältigen Nachäfferei veralteter, gehaltloser ^ Sitten auf deutscheu Universitäten. Ohne ius Detail eintreten zu wollen, kennen wir nicht umhin, dem Bundesrathe den Sehützenverein schweizerischer Bolhteehnil^er, namentlich sür billige Verabsolgung von Munition, zur Beachtung zu empfehlen.

Aus dem Berichte ersehen wir, dass für Benützung der Bibliothek im Berichtsjahre zum ersten Male ein Beitrag bezogen wurde.

Wir kennen uns hiemit nicht einverstanden erklären, und mochten den Bundesrath ergehen , diesen Beitrag wieder abzuschaffen. Wir müssen uns

glücklich schälen, wenn ein wissenschaftlich reger Geist die Schüler des

Polytechnikums beseelt und wenn die wisseuschastlicheu Anstalten vielseitig benutzt werden. Wir finden es desshalb unstatthaft, wenn durch .B^ug eines Beitrages die Beugung erschwert wird. Dessgleicheu erscheint es uns, es dürfte die Verwaltung mit Rachlass vom Schulgelde an arme Schüler etwas freigebiger sein.

S t a t i st i sche s B u r e a u .

Wir konuen es nur billigen , das das statistische Bureau gegen Vereine und privaten etwas sprode geworden ist , indem wir der Ansicht sind, dass bei ihm eine grossere .Konzentration der .Arbeit stattfinden soll. .Die Gemeindestatistik tonnte , weil von den Kantonen zu verschiedeuartige und mangelhafte Berichte einlangten, nicht vollendet werden.

Bei der Verschiedenartigkeit, mit .veleher die Rechenschaftsberichte der .Kantone abgefasst werden, ist die Einreihung in ein einheitliches Schema ungemein schwierig und erfordert die geuaueste Lokalkeuntuiss. Bei dem^ Mangel zentraler Beamtuugen in den Kautoneu ist das Bureau ans die freiwillige Hülfeleiftung der Brivaten oder Kantonalbeamteu augewiesen. Dass diess sehr viele Schwierigkeiten mit sieh bringt, lässt sich leicht begreisen. Das Z.veckmässigfte wäre wohl, wenn die verschiedenen Kantone ihre statistischen Angaben in den Rechenschaftsberichten nach einem einheitlichen formular mittheilen würden. Alle Recheuschastsberichte enthalten sehr interessante statistische Angaben. sie sind jedoch für eine einheitliche Gesammt^nsammenfiellung beinahe nicht zu gebrauchen, weil sie von zu verschiedenartigen Grundsätzen in der Ausstellung ihres Schemas anstehen. Wir sehen nicht ein, .varu.n es nicht moglich wäre und welche Rachtheile es hätte, wenn in sämmtlicheu Kautonen dieselben Rubriken sür statistische Angaben angenommen würden. Es seheint uus , das statistische Bureau sollte hieriu die Jnitiative ergreiseu und ein formular entwersen, wobei daun den Kantonen freigestellt bliebe, dasselbe anzunehmen oder nicht. Wir sind überzeugt, es würdeu, wenn nicht alle, doch die meisten Kantone dieses Vorgehen unterstützen.

Die

720 Ausgabe des statistischen Bureau wäre es sodann, diese Angaben zusammen zu stellen und zu ordnen. Wir stellen deshalb sollenden Antrag: ,,Der Bundesrath^ wird eingeladen, dasstatistischeBureau an^zuweisen , ein einfaches Formular sür die in den Rechensehaftsbe^richten der Kautone auszunehmenden statistischen Angaben zu eut,,wersen, wobei so viel moglich auf die in den Kantonen bestehenden ..Verhältnisse Rücksicht genommen wird.^ Gewässerkorrek^tion.

Mit Besriedigung entnehmen wir den. Berichte , dass die Unterhandlungen mit Oesterreich für das Durchstichprojekt des Rheines wenigstens im Gange sind.

Wir konnen nicht umhin , das Versahren zu billigen , dass die Regierung von Wallis durch den Bundesrath eingeladen wurde , die Frage der Wiederbewaldung der Gebirgsabhäuge zu erortern.

Die Bauten an der Rhone. wurden im Berichtsjahre wegeu günstiger Witterung energischer betrieben, so dass das durch Bundesbesehluss

vom Juli 1863 sestgese^te jährliche Beitragsma^imum uni .31,436 Fr.

überstiegen wurde, welche Summe nun ans dem Kredit pro 1868 be^ahlt werden soll. Es ist dieses Verfahren kein regelmäßiges . dagegen tonnen wir es durch die Witterungsverhältnisse als begründet , ja als geboten erachten. Die Wichtigkeit ^der Frage, sowie verschiedene andere Bedenken veranlassten die Kommission , das Departement des Jnnern einzuladen , jeweilen eine genaue Expertise über die Arbeiten an den Rhonebauten vornehmen zu lassen.

Eisenbahnen.

Betreffend die Alpenbahnsrage gehen wir mit der Berichterstattung des Bundesrathes einig, dass der Bnndesrath di.^ Pflicht habe, s o w e i t

ihm das Geset^ dieses zulässt, alles dasjenige zu thun, was zur baldigen .Losung der Frage beitragen kann. Die vielen wichtigen allgemein schweizerischen Verkehrsinteressen , welche hier in Frage kommen , die offenkundige Gesahr, welche der Schweiz droht, im ^ften und Westen abgeschnitten zu werden , machen es uns Allen , namentlich aber auch den schweizerischen Bundesbehorden, zur ernsten Bflicht , in dieser Frage nicht mehr den passiven Zuschauer zu spielen , sondern auch selbstthätig mitzuwirkeu. Wir glauben. bemerken .zu müssen, dass wir hierunter keine fiuan^ielle Betheiligung verstehen, und auch über keine der verschiedenen Richtungen uns aussprechen n..olleu. Dagegeu glauben wir, vom allgemein schweizeris.^en Jnteresse ausgeheud, deu Schritten, die der Buudesrath gethan hat, unsere Billigung aussprechen zu müssen.

.^

721 Eine Minderheit der kommission von zwei Mitgliedern ist mit dem

Vorgehen des Bundesrathes mit Rücksicht aus das Bundesgesetz über

den Bau und Betrieb der Eisenbahnen vom 28. Juli 1852 nicht einverstanden.

V.

^e^^kre^ de.^ ^inanzde^artement^.

..l. ...^emeiuer Theil.

Z w o l f m i ll i o n e n - A n l e i h e n.

Jn Aussührung des Beschlusses der Bundesversammlung vom 22. Deeember 1866 über die Ausnahme eines Anleihens von 12 Millionen Franken zur Bestreitung der Ausgaben sür die Bewaffnungsumänderung hat der Bundesrath am 22. Februar 1867 beschlossen, eine erste Serie

von Fr. 6,000,000 zu folgenden Hauptbedingungen zur ossentlichen Subseription zu bringen.

t . Die Verzinsung geschieht zu 4 ^^ ehrlich, und zwar je zur Hälfte aus 31. Januar und^31. Juli.

2. Die Einzahlungen haben in 5 gleichen Raten von drei zu drei

Monaten, diejenige der ersten spätestens bis 30. März 1867 zu

. ersolgen.

Es sind jedoch beliebige Vorausbezahlungen unter Be-.

rechnung des treffenden Marchzinses zu 4 ^2.^ jährlich gestattet.

3. Die Heimzahluug des Anleihens erfolgt in 17 Jahresraten vom 31. Januar 1876 bis 31 Januar 1892. Sie^ steigen sueeessive von Fr. 460,000 bis aus Fr. 1,000,000. Der Bund behält sich das Recht vor , die jährlichen Ratazahlungen .zu vergrossern.

4. Die Subseribenten haben den Eurs, zu welchem sie die von ihnen gezeichneten Auleihensbeträge übernehmen wollen , selbst zu be^ .stimmen. Die Angebote zn hoherem Eurse haben nach der Reihenfolge ihres Einganges den Vorrang vor denjenigen zu niedrigerem Enrse. Das ganze Anleihen von 6 Millionen ^ranken wird zum Eurse der legten Subseription , welche ganz oder theilweise zu dessen Vervollständigung erforderlich ist, abgegeben.

5. Für Zeichnungen von wenigstens Fr. 200,000 wird, insofern sie zur Annahme gelaufen, ^ .^ provision vergütet.

.^

722

Junert der festgesetzten Anmeldungsfrist vom l. bis 15. März sind dann im Ganzen 477 Angebote mit

einem Subseriptionsbetrage von

nicht weniger als Fr. 18,983,500 eingegeben worden, wovon 336 im betrage von Fr. 6,272,500 zum p^ri Eurse. Sämmtliche Zeichnungen unter pari konnten dessh^ll.. unberücksichtigt bleiben, und an den ^..le^t eingegangenen al p^ri musste eine Reduktion bis auf Fr. 272.500 vorgenommen werden.

. Es ist wohl grossentheils der schon in den ersten Monaten des legten Jahres eingetretenen .^eldabundan^ zuzuschreiben, dass die Uebernehmer des Anleihens von der Berechtigung früherer al^ der vorgesehenen Einzahlungen in 5 dreimonatlichen Raten so umfassenden Gebrauch ge^ macht haben, dass am 31. ^eeember 1867 nur noch Fr. 40,000, die seither bis ans ein Bostchen ^von Fr. 400 ebenfalls eingegangen sind, nicht einbezahlt waren.

Ermuntert durch stets neue Begehren nach Obligationen des Sechsmillionen-Anleihens beschloß der Bundesrath am 22. Mai 1867, die ^weite Serie von Fr. 6,000,000 ebenfalls zu emittireu. An den Emissionsbediuguugeu der ersten Serie von Fr. 6,000,000 wurden nur die Aeuderungen getrosseu, dass .

1) der Emissionspreis fest aus ^r. 100 gese^t, 2) die Einzahlung der gezeichneten Beträge sofort oder spätestens innert Monatsfrist verlangt und 3) die Provision von ^..^ für Zeichnungen von wenigstens ^r. 100,000

^ bewilligt worden ist.

Bis Ende 1867 sind von dieser zweiten Serie ^r. 4,029,000 und bis den 22. Februar auch die restireuden Fr. 1,971,000 übernommen worden. Rückständige Einzahlungen sind gegenwärtig keine mehr vorhanden.

^ie Abgabe^ des ganzen 12 Mil.lionen-Anleiheus ist somit voll- ^ ständig durchgesührt.

Jm Hinblick aus den unstreitig sehr günstigen Erfolg haben wir zwar gegen das vom Bundesrath eingeschlagene .Verfahren nichts ein^uwen^en, kounen es aber, insoweit es die erste Emission von Fr. 6,000,000 anbelangt, doeh nicht als Durchaus empfehlenswert anerkennen.

^s will uns nämlich nicht einleuchten , dass di.^ Feststellung einer d^ Richtigsten Anleihensbedingnugen, nämlich diejenige des Emissiouspresses , .mit andern Worten die Werthung des Staatskredites , ausschließlich nur in die Hände einer verhältnissmässig kleiuen .^ahl von Eapitalisten gelegt nnd mehr oder weniger den momentanen Fluetuationen und Stimmungen des Geldmarktes anheimgegeben werde. Mag auch eine solche Absteigerung zu emittirender Anleihen die rein siskalischen Juteressen bestens wahren, so dürfte^ sie doch weder den An-

723 schauungen des schweizerischen Volkes, noch der Würde eines republikanischen Staates entsprechen. Wir glauben vielmehr , dass jenen und dieser mehr Rechnung getragen werde, wenn die oberste Landesbehörde vorkommenden Falles diejenigen Massregeln ergreift , welche e.^ ihr ge-

statten , die mit Rücksicht aus die obwaltenden Verhältnisse günstigsten Bedingungen pon sich aus und in der Weise festzustellen, dass dadurch die Vlaeirung des zu eontrahirenden Anleihens nicht in Frage gestellt wird.

Aus die Anlagen, welche sür die Ru^barmachung der eingegangenen Anleihensgelder gemacht worden sind , werden wir später zu sprechen kommen.

Laut Ziff. 3 des Bundesbeschlußes pom 22. Deeember 1866 über

die Ausnahme eines eidgenössischen Anleihens soll über ^dessen Stand jährlich eine besondere Rechnung abgelegt werden. Für das Jahr 1867 ist sie mit nachstehenden Ziffern ans Se.te 24 der Staatsrechnung gegeben worden.

Eingegangene Anleihensgelder

. . . .

Fr. 9,902,000.

-

Ausgaben.

Für Ansehassung von ..l^eabod^-

Bewehren

. . . . Fr. 1,269,253. 81

,, Umänderung von Jnfante- ^

riegewehren . . . . ,, 2,029,420.33 ^Fr. 3,298,674. 14^

,, Anschaffung von Kammer-

ladungsgesehü^en

. . ,, 1,119,372.12 ^....^^^^^^^^^^^^^^^-^ ,, 4,418,046. 26 Saldo am^1. Januar 1868 Fr. 5,483,953. 74 Wir ^sügen hier gerade noch bei, dass die Rechnung. bis zum 30. April 1868 folgende Aenderungen erfahren hat.

E i n n a h m e n vom 1. J a n u a r bis

30. April.

,.

Eingegangene .Anleihensgelder (wovon Fr. 1000

nach dem 30. ^lpril) . . . . . . ^. ., 2,098,000. ^^7.581^,953. 74 A u s g a b e n pom 1. J a n u a r

30. April.

Für Hinterladungsgewehre

., Hinterladungsgesehü^e

.

.

bis

Fr. 559,255. 20

,, 27,833. 23 -,, 587,088. 43 Verbleiben disponibel am 30. April 1868 Fr. 6,994,^65. 31

724 beziehungsweise ^r. 5,994,865. 31, wenn die bei Fests.^ung der Auleihenssumme ^ sür Erstellung^ des doppelten Geldeontingentes in Aussicht genommene 1,000,000 Franken in Abrechnung gezogen werden.

Mit einer solch' summarischen Rechnungsstellung können wir aber nicht einverstanden sein. denn sie erzeigt eigentlich weiter nichts, als den am Schlusse^ der betreffenden Rechnungsperiode übrig bleibenden S.^ldo, gibt aber über die Hauptsache, nämlich darüber, ob die gemachten Ausgaben den betreffenden Voranschlägen entsprechen, beziehungsweise , ob das Anleihen für die in Aussicht genommenen^ Bewassnungsumänderungen ausreiche oder nicht , durchaus keinen Ausschluss. Hiesür stnd ganz detaillirte Rachweise und nicht nur die Zusammenstellung der Ausgaben in einigen Hauptposten erforderlich. Wir laden den Bundesrath ein , die jährliche Rechuungsstellung in diesem Sinu^e anordnen zu wollen.

R ückz u g v o n M ü n z e n.

Rach Art. 5 des zwischen der Schweiz, Belgien, Frankreich und Jtalien am 23. ^eeember 1865 abgeschlossenen Münzvertrages sollen die kraft Gese^ vom 31. Januar 1860 von der Schweiz ausgegebenen .^..^ fe^eu Z^ei- uud Einfrankenstücke im betrage von Fr. 10,519,078 bis zum 1. Januar 1878 zurückgezogen und dangen dur^h Fr. 10,000,000 neue Silber.müuzen, welche mit dem im .^lrt. 4 des Müuzvertrages festgesezen Feingehalt von ^.^^ zu prägen sind, erseht werden. ^iese Operation wird einen Reinverlust von^ungefähr Fr. 1,000,000 verursachen,

mithiu den ganzen ^Münzreservesou.^ der Ende 1867 Fr. 965,679. 82 betragen hat, absorbiren.

Ausser den -^.^^ seinen Münzen. sind aber auch diejenigen der früheren Brägungeu zu ^.^. Feingehalt, von welchen Fr. 10,000,000 in Eireulatiou gese^t worden find, zurückzuziehen. Es ist das bereits für

einen Betrag vo.. Fr. 3,400,000 geschehen. aus 3 bis 4 Millionen ^ranken

darf derjenige der Zwei- und Einsrankenstücke, welche in den Jahren 1857 ..--185.) sür die Uhrensabrikation .eingeschmolzen worden sind, be-

rechnet werden, so dass noeh ungefähr für Fr. 3--4,0l)0,000 in Eir-

eulation verbleiben , deren Rückzug und Einsehmelzung mit einem Ver-

lust von Fr. 120 --130,000 verbunden sein dürfte.^ ein Verlust, der durch keinen Gewinn gemildert oder gar eompensirt wird, weil die Er..

sel^ung der ^^.^ feinen Silbermün^en durch ^..^ seine voraussichtlich uicht nothwendig sein wird. ^eruer dars nicht übersehen werden, dass früher oder später sehr wesentliche Einbussen aus den Rickelmünzen, wovon sür einen Reuuwerth von .Fr. 4,500,000 ausgegeben worden sind, entstehen werden.

Bei dieser Sachlage scheint es uns augemessen zu sein, sür eine entsprechende Alimentation des sonst in kurzer Zeit zur Reige gehenden

725 .

.

.

.

Münzreservefondes zu sorgen. Es dürfte das am ^veckmässigsten in der Weise geschehen, dass ihm statt der bisher üblichen, aber mit dem Al..^ nehmen des Fondes jährlich kleiner werdenden Verzinsung eine seste jährliche Einlage, die dem gegenwärtigen Zinsbetrag von eirea Fr. 40,000

entspricht, zngetheilt werde.

Wir stellen daher den Antrag : ^ ,,Es habe die Verzinsung des Münzreservesonds vom ,,1. Januar 1869 an zn unterbleiben, dagegen sei er von ,,diesem Zeitpunkte an alljährlich mit einer festen Einlage von

,,Fr. 40,000 zu alimentiren.^

^ Wir

halten es sür überflüssig, jet^t schon über die Dauer dieser

Einlage etwas sest^use^en. Sie wird sich durch das Verhältniss , das sieh in der Folge zwischen dem Bestande des Münzreservesondes und den Münzverlusten herausstellen wird, von selbst ergeben.

Bundesblatt. Jahrg. XX. Bd. II.

54

.

.

l .

l .

.

^ ta a .

. s r echu i n I g .

V e r g l e i c h u u g d e r E r e d i t b e w i l l i g u n g e n m i t der ^ t a a t s r e e h n u n g .

Eine Vergleiehung des budgets mit der^Staatsrechuung pro 1867 ergibt nachstehende Resultate.

B u d g e t pro 1867. Staatsrechnung pro 1867.

Einnahmen . ^r. 20,173,000. Ausgaben . . ,, 19,809,000. ^--

^r. 19,781 ,960. 59 Mindereinnahme ,, 19,572,989. 08 Miniausgabe

Vorschlag . . Fr.

Fr.

364,000. -

208,971. 51

Weniger als büdgetirt

^r. 391,039. 4l ,, 236,010. 92 Fr.. 155,028. 49

Mit Einrechnung der bewilligten ^aehtragsl.redite von Fr. 740.987. 41 bleiben die wirklichen Ausgaben mit Fr. 977,008. 33 unter den Voranschlägen.

Trol^ des Vorschlages von ^r. 208,971. 51 kann das le^tjährige Reehnungsresnltat doch nicht als ein befriedigendes bezeichnet werden, und zwar namentlich desswegen, weil einige grossere büdgetirte Ausgaben, die aber nicht gemacht wurden, entweder später nachgeholt werden müssen, oder nur ganz aussergewohnlicher und unvorhersehener Verumständungen wegen unterblieben sind.

^ .

^

r-

727 Zu der exsten .Kategorie gehoren die beitrage an die Rheinkorrektionskosteu und an das bünduerische St.^assenne^ . von denen sene mit

Fr. 161,089. 26, diese mit Fr. 17,800, zusammen mit Fr. 178,889. 26

unter dem Voranschlage geblieben sind. zu der zweiten die Ersparnisse von eirea Fr. 260,000 an de^ .^üd getan sa ^ von Fr. 300,000 für den Truppenznsammenzng, der^ bekanntlich wegen des Auftretens der Eholera nicht abgehalten worden ist. Es ist also wirklich nur Zufall und nicht das Ergebniss günstiger Verhaltnisse, wenn die Staatsrechnung mit einem Vorschlag von ..irea Fr. 200,000, statt mit einem Rückschlag abgeschloffen werden konnte.

Einnahmen.

Die einzelnen Einnahmeposten haben die betreffenden Büdgetan^ sät^e zum Theil nicht erreicht, zum Theil überschritten. Jm ..ganzen .ergibtstehein Ausfall von ^ 391,03.). 41.

Die hauptsachlichsten Mindereinnahmen fallen auf die Zollverwaltung mit Fr. 168,845. 19, dann aus die ^ulververwaltung, die Eoustruktio..swerls..atte und das Laboratorium in Thun und auf die Zünd-^

kapselverwaltung, zusammen mit Fr. 428,071. 17. Dieser Ausfall ist

verminderter ^ieseruug und Abänderung von Kriegsmaterial für die .

Eidgenossenschaft und die Kantone, verminderter Bulververkans , der statt der vorgesehenen 7000 Eentner nur 5277 Eeutner betragen hat u. s. w., zuzuschreiben. Es stehen ihm übrigens die entsprechenden Minderausgaben gegenüber, so dass dadurch das Resultat der Jahresrechnung nicht in der Weife verschlimmert worden ist^, wie es mit der eine wirkliche Einbuße verursachenden Mindereinnahme der Zollverwaltung der ^all ist.

Von den Mehreinnahmen kommen Fr. 88,l79. 69 aus den Er^ trag der ang...le^ten Eapitalien und speziell aus die aus den .^lnleihensgeldern gewonnenen Zinfe, wofür im Budget nichts vorgesehen worden

ist. Fr. 87,766. 88 fallen auf die Boft- und Telegrapheuverwaltung.^ Die übrigen Mehreinnahmen vertheilen sieh in geringexn^ Beträgen auf verschiedene Rubriken.

Unter den für die Betriebskapitalien der Speeialverwaltnngen berechneten Binsen sind diejenigen des Baueapitals von Fr. 19,200 der für die Eonstxu.^tionswexkst^tte und von Fr. 32,000 der für das ^aboratoxium iu Thun beftinnnten Gebäulichkeiten uicht inbegrisfeu. Laut

den. bnudesräthliehen Berichte soll aber in d...r Folge behufs richtiger

Reehuuugsstellung die Verzinsung dieser Baukosten, welche sedensalls auch

einen Theil des Betriebskapitals ,bilden , ebenfalls stattfiuden , won.it

wir vollständig einverstanden sind.

Ausgaben.

Die Differenzen, theils in minus, theils in plus zwischen den perschiedeneu Ausgabeposteu und dem Büdget, erzeigen schließlich eine

Minderansgabe von Fr. 236,010. 92.

728 Ausser den durch die^ Mindereinnahmen der Bulver- und Zündkapselverwaltung , so wie der Eonstruktionswerkftätte und des Laboratorinms bedingten Minderausgaben dieser Verwaltungszweige im Betrage von Fr. 477,834. 20 und der oben schon berührten Reduktion der

Büdgetansä^e für die Beiträge an die ^Rheineorxektion und das bünd...

nerische Strassenne^, so wie sür den Truppenzusammenzug sind von der Militärverwaltung für die Unterriehtseurse tro^ eines nicht budgetirt ge-

wesenen Au^gabepostens von Fr. 73,846. 48 noch ungesähr Fr. 250,000

weniger verausgabt worden , als das Büdget vorgesehen hatte. ^..er Bosten von Fr. 73,846. 48 ist für eine allgemeine Jnstruktorenschule.

die namentlich sür die Einübung der neuen Militärreglemente und statt des Truppenznsammenznges angeordnet wurde, verwendet worden.

Obgleich wir gegen^die Abhaltung dieser Sehule durchaus nichts einzuwenden haben , so müssen wir doch die Bemerkung beifügen , dass die gauze oder theilweise Benu^ung eines nicht verwendeten Kredites sür einen andern als den ursprünglich bezeichneten Zweck nicht geschehen, sondern dass für jede nicht büdgetirte Ausgabe entweder ein Specialeredit verlangt, oder die nachträgliche Gutheissnng der Bunde^sversammlung der ohue Ereditbewill.gung angeordneten Ausgaben eingeholt werden sollte.

Ueber die Militärbauten in Thun , wofür ^r. 90,000 , die nieht budgetirt waren , . aus der Staatsrechuung erscheinen , soll ein Speeialbericht vorgelegt werden. Wir enthalten uns desshalb jeder Bemerkung über diesen .Ausgabeposten.

Bezüglich der übrigen Ersparnisse , wovon Fr. 35,055. 83 auf die Militäranstalten und Festungswerke und Fr. 135,876. 06 aus die Vostverwaltuug fallen, verweisen wir auf die einschlägigen Auseinanderse^ungen im Berichte des Bundesrathes.

...^ie wesentlichsten Mehrausgaben kommen auf die Zinse und Eommissionskosten des neuen Auleihens. Es sind hiesür per Ende 1867 ^r. 299,626. 65 ausgegeben worden. Jm Büdget ^konnte b^ greislieherweise nichts vorgesehen werden.

Eine unangenehme

Büdgetüberschreitung

bildet ^ diejenige

von

Fr. 85,165, 50 sür die Weltausstellung in Baris. Es ist allerdings sehon bei Behandlung des Ra.htragsereditbegehrens im Jnli 1867 von

Fr. 163,255. 65 noch eine Schlußrechnung mit einem weiteru Desieit

von etwa Fr. 50,000, nieht aber von über Fr. 80,000 in Ansicht

gestellt ^worden. Man sollte glauben, .dass ma... damals schon hätte in der .^age sein kouneu , den Betrag der no^.h bevorstehenden ^inalausgaben etwas genauer zu ermitteln. So wenig wir übrigens den Ruthen jener Weltausstellung sür die schweizerische. Jndustrie verkennen und so wenig wir zweifeln wollen, dass von den dafür bewilligten Geldern ein den speeiellen Verhältnissen entsprechender Gebrauch gemacht worden sei,

72..)

obwohl die Gesammtausgaben die Hohe von Fr. 450,203. 95 erreicht haben , so .darf man einerseits doch fragen, ob die Verwendung von Summen von solcher Bedeutung wirklich notwendig gewesen sei, oder o.b nicht mit geringern Ausgaben die gleichen Resultate sür unsere Jndustrie hatten erzielt werden können , und anderseits den Wunsch aussprechen , dass man sich , wenn ähnliche Anlässe wiederkehren sollten, jedensalls der grossten Sparsamkeit befleissigen möge.

Belegbände.

Mit Rüsicht auf das le^tjährige postulat, womit der Bundesrath eingeladen worden ist, die Belegbände zur Staatsrechnung künftig mit Bordereau^ versehen zu lassen, die sich nach den Rubriken der Staats-

rechnung klassifiziren , sind die aus S. 302 des bundesräthlichen Gesehästsberichtes bezeichneten Anordnungen getroffen worden. Sie genügen nach unserer Ansicht sür eine rasche und leichte Vergleiehung der betreffenden Mo..atsrechnnnge.. mit den Belegen vollständig.

......l.l. ^ . a at .^ e a fsa und ^tagt^erm.....^.

S t a a t s e a s s a.

Die Eassabewegung inelussive des ^aldo am 1. Januar 1867 war im

Eingang .

und im Ausgang

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. ^.r. 44,829,740. 3 8 ^

^ 4^,349,393. 74

Der Eassasaldo am 31. Deeember 1867

war demnach

.

^

.

.

^ ^.r^ 4,480,346. 64

Dieser grosse Baarvorrath ist wesentlich theils dnrch den Andrang italienischer .^ilbermünzen, die nunmehr regelmäßig in Eomo gegen Gold oder grobes Silber eingewechselt worden, theils durch die Einzahlungen aus der zweiten Serie des neuen Anleihens entstanden. Die FinanzVerwaltung ist übrigens stets sür rasche Rn^barmachung vorräthiger Gelder besorgt, so ist z. B. der ganze Eassasaldo per 3l. Deeember 1867, abzüglich der vorräthigen Münzen in Silber und Billon , di.e freilich

nicht weniger als eir^.a Fr. 2,082,000 betragen haben, schon bis Ende Februar theils verwendet, theils zinstragend augelegt worden.

Am

30. April 1868 war der Eassasaldo ^r. 1,^,883. 76 und bestund aus Fr. 1,621 ,936 in Silber- und Billonmüu^n und ans nur Fr. 148,465 in Gold, groben Silbersorte.. und Banknoten und schliesslich aus verschiedenen Eassarestanzen , beziehungsweise zu verrechnenden Vorschüssen. Auch die bei den Zoll- und ^reispostdireetionen liegenden.

Gelder sollen so viel als möglich nu^bxingend angelegt werden.

^

730 ^en vorsteheuden Bemerkungen über die Staatseassa haben wir noch be^usügen , dass die von einigen Mitgliedern Jhrer Kommission inspi^irten Eassalokalitäten und die Eassaeinrichtungen nicht entsprechend scheinen, indem jene unbedingt zu klein und diese insosern un^veck.nässig sind, als im Eassabüreau der grosste Theil des Eassabestandes . statt nur der Tagesbedarf und der Ueberschuss, also nicht, wie es wohl besser wäre, in eigenen ^ewolben ausbewahrt sind. Wir laden ^den Bundesrath ein, für geeignete Abhülfe zu sorgen.

S t a a t s v e r m o g e u.

.. .^as Staatsvermogen hat im J.^.hre 1867 folgende Mutationen erfahren : ^.ermehrana.

a. V e r m e h r u n g der A e t i p e n :

Militäranstalten in Thun

. . . . . . . ^r. 754,000. ^-

Bulver...ühlen und Dependenzeu Zollhäuser

.

.

.

.

.

.

. . . . .

.

.

.

.

.

.

,, ,

9,933. 75 1,720.

-

Sternwarte in Zurich . . . . . . . . .

Angelegt Kapitalien . . . . . . . . .

Betriebseassa. Vorschüsse . . . . . . .

, 174,000. --,^ 1,98 l ,002. 35 , 383,883. 41

Juventarvermehru..g

,

355,580. 0 2

^,

290,676. 56

. . . . . . . . . .

Verschiedene Vorschüsse . . . . . . . . , 126,8^8. 42 Eassa . . . . .^ . . . . . . . . , 3,264,040. 8 5 zusammen ^r^ 7 ,050,96.^. 80 b. V e r m i n d e r u n g der V a s s i v e n .

Aelteres Staatsanleihen.

Eapitalrückzahluug .. . ^ ^r. 250,000. .-^^ Marchz^nse . . . . . ,, 5,20.^. 90 Mün^reservesond ^ ^ . ^ ^ 3^,467. 66 .^..^ Tolalvermehrung des Staatsvermogens

.^r. 7,341,645. 36

Verminderung.

a. V e r m i n d e r u n g der A e t i v e n :

Zinsrückstände . . . . ^r.

b. V e r m e h r u n g d e r Passiven : Reues Staatsanleihen . .

13,918. 67

,, 9,902,000. -

. ^r. 9,915,91^. 67 Effektive Verminderung des Staatsvermogens . . ,, 2,574,273. 31 Bestand des Staatsvermoaens am 31. Deeember

1866 . . . . . . . . . . . .^9,949,776.47 Mithin Bestand am 31. Deeember 1867 . . . ^r. 7,375,503. 16

731 Wie oben schon bemerkt worden ist , sind bis Ende Deeember für die Bewaffnungsumäuderung Fr. 4,418,046. 26 verausgabt worden.

Es werden mithin für diesen Zweck - vorausgesetzt , dass die dafür

bestimmten Fr. 12,000,000 oder 11,000,000, abzüglich der^ben ex-

wähnten sür die Erstellung des doppelten Geldeontingents berechneten

Million , genügen .-..- noch weitere Fr. 7,0.)0,000 beziehungsweise

^..,600,000 eirea verweudet werden müssen. Um eben so viel wird sich ^das ^taatsvermögen vermindern und demzufolge in den nächsten Jahren, da es per Ende 1867 Fr. 7,375,503. 16 betragen hat, so ziemlich ^vollständig verschwinden.

Dieser Zustand der Bundesfinanzen mahnt jedenfalls sehr eindringlich zu grosser Schonung und sehr sorgfältiger Verwendung derselben.

Die angelegten Eapitalien eompariren im Rachweise über das Staats-

.vermögen per 31. Dezember 1867 mit Fr. 4,725,893. 95, wovon Fr. 3,479,007. 46 aus Depots- und Eontoeorxentanlagen bestehen und zum grössten Theile von einbezahlten Anleihensgeldern herrühren.

Die Depotsau lagen konnen ganz oder theilweise nach vorhergegangener dreissigtägigex Mündung, die .Anlagen in Eontoeorrent nach Belieben, doch wenn per Woche in grosseren Beträgen als Fr. 50,000, nux mit vorangegangener Kündung von 8 Tagen zurückgezogen werden.

^luf Depots angelegt mit jährlicher Verzinsung a 4 ^ waren am

31. Dezember 1867 .

.

.

.

.

.in Eoutoeorrent zu 3 ^ jährlicher Verzinsung

,, 2^

,,

^r. 2,630,000. ,,

720,794. 31

^ ,, ^,2l3. 15 zusammen Fr. 3,479,007. 46 Am 30. April 1868 war der Stand dieser Anlagen wie folgt: Depotsanlagen zu 4 ^. . . . Fr. 1,630,000. ., 31/2 ^ . . .

,, 150,000. ^,, 3 . ^ . . .

,, . 500,000. ^ontoeorrentanlagen ,, 3 ^ .

.

.

2,201,734. --,, ,,.... ^ . . .

,, 364,865. 35 zusammen Fr. 4,846,599. 35 Die 4 ^. Depotsanlagen haben sich also bis zum 30. .^lpril um

.eine volle Million vermindert ; die Depots - und Eontoeorrentanlagen

.dagegen zu niedrigerem Zinssuss als 4^.... um Fr. 2,367,591. 89 und .der Betrag sämmtlieher .Anlagen , in Folge fernerer Einzahlungen .^on Anleihensgeldern, um Fr.^ 1,367,^91. 89 vermehrt.

^o unangenehm die feit 1. Januar eingetretene durchschnittliche ^insreduktion von 0,44 ^/o auch ist -- der Durchsehnittszins aller da-

732

.mals angelegten Gelder war 3,72 ^, am 30. April 1868 nur 3,28 ^/e --^ so muss doch anerkannt werden, dass bei den obwaltenden Geldverhältnissen im Allgemeinen die vom Finanzdepartement esseetuirten Geldanlagen, insoweit sie die stipnlirten Zins- und Rück^ahlungsbedingungen betreten, befriedigend sind. Hiebei ist zu bemerken, dass die einzige Eoutoeorrentanlage zu 2 ^ von dem Verkauf von Silberwaaren herrührt, mithin nicht als eine eigentliche Geldanlage, sondern vielmehr als eine Bedingung, welehe .an jenes Verkaussgesehäst gekuüpst wurde, zu betrachten ist.

Mit Ausnahme eines einzigen Vostens , der einer Kantonaleasse vorgeschossen worden ist, sind die sämmtiichen Geldanlagen an s.hweizerische Bank- und Geldinstitute iunert dem vom Bundesrathe festgesetzten Max.imalsatze von Fr. 500,000 gemacht worden. Wir haben keinen Grund, an der Solidität dieser Aulagen zu zweifeln, obsehon uns selbst

die Verhältnisse der betrefseuden Geldinstitute nicht hinlänglich bekannt sind , um uns darüber ein ganz sicheres ^selbständiges Urtheil bilden zu

konnen, immerhin aber glauben wir, .den Bundesrath einladen zu sollen, er moge in Berücksichtigung der mancherlei Wechselsälle , denen BankEreditinstitute immerhin mehr oder weniger ausgesetzt sind^ bei Kreditbewilligungen an solche nicht allein die grosste Sorgfalt anwenden, namentlich auch mehr als bisher aus Darleihen mit genügender Decknng Rücksicht nehmen , sondern auch das Maximum .^er einem Jnstitnte zn

bewilligenden Eredite von Fr. 500,000 aus ein kleineres Mass, das wir mit Fr. 300,000 beziffern. reduziren.

Uuter den augelegten Eapitalieu befinden sich. ferner Fr. 265,2 l 6. 50 grundversicherte Kapitalien. Jm Jahre 1867 sind auf 4 solcher in Loele gemachten Aulagen verloren worden : 1) au 5 rückständigen Jahresziusen bei jedem der vier Debitoren zusammen ^r. 17,78.). 55 2) au den Eapitalsorderuugen zusammen .

.

. ,, 16,552. 82

in Allem ^r. 34,342. 37 Ueber diese fatalen Aulagen selbst sehen wir uns zu keinen Bemerkuugeu ^eraulasst, da sie schon vom Jahre 1857 her datireu, aber darüber, dass man süns Jahreszinse hat zusammenkommen lassen, ehe man zur Liquidation der Forderungen ans sehuldentriebreehtlichem Wege geschritten ist, müssen wir uns entschieden missbilligeud aussprechen. Ein sehnelleres Einschreiten hätte den Verlust an Kapital und Zins ohne Zweisel weseutlich gemildert. Den letztjährigen Verlusten werdeu zudem weitere folgen, indem in Loele noch mehrere andere grnudversi.cherte Forderungen im Betrag von eirea Fr. 109,000 --- und wieder mit 3, eine Forderung mit 5 und eine sogar mit 6 rückständigen Jahreszinsen schlecht sind. - Wir erwarten, dass sosort zur gerichtlichen ^ie.uidation .derselben .gesehritten .und nicht noch mehr Zinsrückstände ausgehänst werden.

^

733

Von den im Jahr 1857 nach Loele ausgeliehenen Bosten ist eine grosse Zahl dem Grenus-Jnpalidenfoud abgetreten worden. Diese sollen aber sämmtlieh ganz gut sein, wäre dem nicht so, so müsste für allfällige Verluste jedenfalls die Staatseassa aufkommen, aus deren ^eldern s. Z. die Anlagen gemacht worden sind.

Die übrigen grundperstcherten Kapitalanlagen für Rechnung der Spezialfonds bieten zu keinen Bemerkungen Anlass. Durch den Umstand, dass keine oder nur hochst unbedeutende Zinsrückstände vorhanden sind, werden die uns über ihre Solidität abgegebenen beruhigenden Erklärungen bestätigt.

Unverzinslich angelegt waren am 31. Dezember 1867.

bei dem Kanton Glarus

,, ,,

V1.^

.,

Wallis

.

. . .

.

Fr. 901,600.

.

. ,, 80,000.

zusammen ^r. 98l ,600.

^eschäft^krei^ de^ ^nstiz^ nnd ^..otizeide^artement^.

Die Kommission hat auch von dem Berichte dieses Departements nähere Kenntnis.. genommen nnd dnrch ihre Sektion mit dessen Vorstande sich personlich ins Einvernehmen gese^t. .^ie. hat sich hiebei überzeugt, dass die Aufgabe dieses Verwaltungszweiges ordnnngsgemäss und genau besorgt wird, und sie kann daher über dessen Geschästsführung nur ihre

Billigung aussprechen.

^

^

Der Bericht der Kommission wird sich sonach darauf beschränken, einige relevantere Vnnkte zu berühren.

A. ^ese^el^g, ^o^or^te. .^ertra^e mit ans^arti^en Staaten.

Hinsichtlich der Geseze und Verträge, welche im Berichtjahre erlassen oder eingeleitet worden sind , finden wir uns zu keiner .Bemerkung veranlasst. Der Bundesrath vollzog hier überall die ihm von der Bundesversammlung ertheilten Weisungen. Was die Konkordate speziell anbetrifft, deren ^bschluss im letzten Jahre persucht wurde, so find vorzüglich zwei von grösserer Bedeutung für den Bund und die Kautone - das

734 Konkordat behufs Vereinfachung der Formalitäten bei Absehluss der Ehen.^ und dasjenige betreffeud Einführung einer gemeinsamen schweizerischen Handelswerbung --- beziehungsweise eines gemeinsamen Obligation.^ rechtes. Was das erstere betrifft, so haben sieh zur Stunde saft alle Kantone hierüber ausgesprochen. Während die Mehrzahl derselben mit beinahe Dreiviertheilen der schweizerischen Bevolkeruug die Geneigtheit ausgesprochen hat, dem von einer Kommission entworfenen Konkordate beizutreten, haben hinwieder einige andere Stände in den.. Entwurse so eingreifende und ihre kantonale Souveränität so empfindlich berührende Bestimmungen gesuudeu, dass sie wenigstens sür dermalen den Beitritt ablehnen zu sollen glauben.

Anbelangend das Konkordat sür ein schweizerisches Handelsrecht, so sind noch mehrere Kantone mit ihren Erklärungen im Rükstande, und es wird wohl dem Gesehästsberichte von 1868 vorbehalten bleiben, über den .^tand dieser Angelegenheit nähern Berieht zn ertheilen. Die Kommission zogert indessen nicht, jel^t schon ^ieh dabei anzusprechen, dass sie den Absehluss dieses Konkordates, zumai wenn demselben alle Kantone oder doch die grosse Mehrzahl derselben beitreten würden, als eine grosse Errnngenschaft sür die Rechtszustände der Eidgenossenschaft als solcher und der einzelnen Kantone betrachten würde.

Jm Verlause des Berichtjahres ist der Vertrag mit Belgien betreffend gegenseitigem ^chu^ des literarischen und künstlerischen Eigenthums znm Absolusse gekommen.

Mit Recht betont der Bundesrath unter der Rubrik ^Verhältnisse zu auswärtigen Staaten ^ die Ungleichheit, welche bei Verehelichungen von Schweizern mit Ausländerinnen und solchen mit Schweizerinnen sieh herausstellt, wofern diese Vergeltungen ohne Bewilligung der heimathlichen Behorden vollzogen werden. Die Kinder, welche aus der ersten Gattung solcher El^eu hervorgehen, müssen nebst ihrer Mutter vom Heimathkantone des .Ehemannes als Burger aufgenommen werben ., ist aber die Mntter eine Schweizerin, so erwirbt sie ni.ht das Bürgerrecht ihres Mannes, sondern muss mit ihren Kindern einzig desshalb, weil ihre, wenn anch nach den ^ese^en ihres Aufenthaltsortes gültige Ehe ohne Bewilligung der Heimathbehorde stattgefunden hatte , von ihrem Heimathkantone anerkannt werdeu. Dem Auslande gegenüber bleibt das kantonale Recht ohnmächtig , einen. andern Kantone aber vermag es Widerstand zu leisten.

Es ist ein solches ......erhältniss gewissermaßen eine Anomalie und eine Ungleichheit zu Ungunsteu der Schweizerinnen gegenüber den Ausländerinnen , allein das jel^ige Bundesrecht gibt kein Mittel an die Hand , nm dies...

zu heben.

735 ^.

^.s^.

Die Verwaltung des eigentlichen Justizwesens kann nicht, wie diejen.ge anderer Departement... , der Kontrole Jhrer Kommission unterstellt werden. Es ist Sache des Justiz- uud Bolizeidepartements, über alle an die Bu..desbehörde einlangenden Rekurse wegen Verlegung von Garantien und Bestimmungen der Bnndesversassung und Bundesgese^e , sowie von Bestimmungen de... Kantonsverfassungen Bericht zu erstatten.

Diese wichtigen, eine eigene richterliche Jnstanz. bedingenden Obliegenheiten sind der Sachkunde un^ taktvollen Einsicht des Justiz.^ und Bolizeideparleme..ts, beziehungsweise des Bundesrathes, anvertraut, dessen Entscheide n .ir no^ an die Bundesversammlung gezogen werden konnen.

Die Kommission hatte sich also Darauf zu beschränken, bloss im ^llgemeinen die einschlägigen Sehlussnahmen des Bundesrathes zu würdigen, o^ne die nähern faktischen und rechtliehen Verhältnisse einlässlich zu berühren.

Wenn wir von diesem allgemeinen Gesichtspunkte aus unsere Befriedigung und Anerkennung über die Art und Weise aussprechen, wie der Bundesrath das neue schweizerische Staatsrecht handhabt und konsequent entwickelt. so gilt diese Anerkennung indessen mehr dem Wesen und materiellen ^ehalte dieser Entscheide, als^der Form. in welcher dieselben mitunter gefasst werden.

Namentlich wollen wir hier die Bemerkung nicht zurückhalten, .^ass die Uebersel^nug in die französische Sprache sowohl des .bundesrathlichen Geschäftsberichtes, soweit derselbe das Justizwesen beschlägt, als der währen^ de^ Jahres vom Bundesrathe gefassten ^.etursentsehei^e in der ^ege.l eiue ungenaue und unverständliche ist. Es erseheint daher der Kommission dringend geboten,^dass diese Uebersel^uug künstig durch einen Rechtskundigen besorgt .....erde.

.^ass sodann diese staatsrechtliche.. Entscheide des Bundesrathes, so weit solche neue Materien beschlagen, oder von frühern Entscheiden mehr oder weniger abdeichende Gesichtspunkte darbieten, wieder durch eiue klare und bündige Znsammenstellung jedermann, der sich hiesür interessirt, in den drei Landessprachen zugänglich gemacht werden, hält die Kommission für ein so selbstverständliche.... Ersorderniss, .^ass sie hierüber jede Bemerkung für überflüssig findet. Bei dieser ..^orausse^ung^ ist indessen auch sehr zu wünschen, dass diese wichtige Arbeit einem tüchtigen Juristen, der zudem die erforderliehe sreie ^eit hiesür aufwenden kann,. übertragen werde.

C. Polizei.

.^ie Bundesversammlung hat uuterm .l 8. Juli 1866 beschlossen: ,., Der Bundesrath wird eingeladen , in Hinsicht auf den ^taatsvertrag mit Frankreich vom 18. Juli 1828 dahin zu wirken, d.^ss derselbe genauer und zweckentsprechender g^fasst und dass jedenfalls für dessen Haudhabnng

736

^

in Frankreich bessere Bewahr geboten werdet Aus den. Geschäftsberichte des Bundesrathes für 1867, desseu Brüsung uns obliegt, ist nun ersichtlich, dass es ihm bis aus die jüngste Zeit .nicht gelungen ist, von Frankreich eine günstigere Jnterpretation und Anwendung dieses Vertrages in gegebenen Spezialsällen ^u erwirken. Jm Gegentheil bezeichnet derselbe wieder neue Fälle, welche beweisen, dass Frankreich wenigstens i.n neuerer Zeit dem Vertrage eine Auslegung gibt, nach welcher der lettere für die Schwel nicht bloss keinen Vortheil , sondern nur Rachtheil gewährt. Die Kommission würde daher Jhnen beantragen, den Vertrag mit Frankreich

von 1828 .^u künden wenn die Regierung dieses Staates , allerdings

erst im Lause dieses Jahres, nicht ausdrücklich die Geneigtheit ausgesprochen hätte, in eine Revision jenes Vertrages, so weit derselbe Fragen über den Gerichtsstand, über Vollziehung von Eivilnrtheileu, Erbrecht, Vormundschast und Auslieferung betrisst, einzutreten und statt dessen ^wei ueue Verträge , den einen , so weit es stch um eivilrechtliche Fragen handelt, den andern über die Auslieserung, ....b^.schliessen. Raeh einer mündliehen Mittheilung des Ehess des Justizdepartemeni^ konnen diese neuen Verträge wahrscheinlich schon in der nächsten Wiutersi^ung Jhrer Genehmigung unterstellt werde...

.Anders verhält es steh bezüglich des Ausliesernngsvertrages mit

Belgien vom 1l. September 1846. Jn der neueren Zeit gibt Belgien

Diesem Vertrage eine Auslegung , welche dessen Bestimmungen über Auslieferung ree.uirirter Verbrecher illusorisch macht. Die dortigen Behordeu verweigern nämlieh, einen durch den Telegraphen sigualisirten ^erbrecher zu verhasten, . wenn nicht g l e i eh z e i t i g aus diplomatischem Wege die ..^usiiesernng verlangt wird, iudem man dortseits die seit 22 Jahren total veränderten Verhältnisse hinsichtlich der Ueberwindung von .^eit und Raum zu übersehen seheint. Während damals ein aus de.. ^..chweiz^ entfliehender Verbrecher im schnellsten ^alle nur mit der Bost reisen, ein Verhaftsbesehl aber ebenfalls nur mit der Voft befor^ert wer.^eu konnte, l^ann nun der Verbrecher, welcher sieh der heimatlichen Strafbehorde, n^eisteus durch die Flucht nach Amerika, zu entziehen sncht, vermittelst der Schienenwege bis an's. Meeresgestade in wenig mehr Stunden gelangen , als er srüher hiefür Tage brauste. Hinwieder bieten aber aueh die seither. eingeführten Telegraphen das Mittel, noch in kürzerer ^rist als die ^ Reise auf der Eisenbahn moglich ist, einen Verbrecher den Behorden am niuthmasslichen Einschiffangsorte zu bezeichnen und dessen einstweiligen Verhaft bi.^ znm Einlangen des anglichen, aus diplomatischem Wege zu vermittelnden .^luslieserungsbegehr^ns zu verlangen. Rebst den im Berichte angedeuteten fällen ist namentlich ein im legten Früblinge von der Regierung des ^taudes Glarus ..n Bel-

gien gestelltes Anslieferungsbegehren geeignet, den Maugel eines richtigen

Verständnisses der veränderten Verhältnisse und einer loyalen Erfüllung der Vertragbestimmungen zu bekunden. Rachdem dieser Verbrecher in

^

737 in Belgien aus telegraphisches Ansuchen arretirt worden , war derselbe .^ Tage nachher bereits wieder in Freiheit gefegt und nach Amerika eingeschifst, als vom Bundesrathe das Auslieserungsbegehren, welches überhin noch 2 Tage vorher telegraphisch angezeigt worden war, beim belgischen Ministerium anlangte. Allerdings hat nun Belgien unterm 5.

.^lpril l. J. ein Gese^ über die Auslieferung erlassen , dessen Art. 5

bestimmt, dass künstig .,der einstweilen in herhast genommene Auslander in Freiheit gefegt werden müsse, wenn ihm nicht binnen 2 Monaten ein ^trasurtheil oder die vom kompetenten Richter ausfertigte Kriminalakie, wodurch die Uel..erweisn..^ des Angeklagten an die Strafgerichtsbarkeit förmlich beschlossen wird oder von Rechtswegen erfolgen muss, erösfnet wird^. Allein dieses Gese^ , welches geeignet ware, Uebelstände, wie die von uns bezeichneten , zu beseitigen, bietet gleichwohl sür auswärtige Staaten keine genügende Gewähr, weil es von den belgischen Kammern beliebig abgeändert oder ausgehoben werden kann.

Die Kommissson stellt daher den Antrag: ,,Der Bundesrath wird eingeladen, den Ablieferungsvertrag Zwischen der Schweiz und Belgien vom 11. September 1846 ,,zu künden , wosern von Seite der belgischen Regierung nicht . ,,die bestimmte Erklärung abgegeben wird , dass sie denselben ,,künftig ans eine Weise vollziehen wolle, durch welche der Zweck

,,des Vertrages wirklich erreicht wird.^ ^

D. .^eimg^losell^eselI.

Während am Ende des Jahres 1866 noch 180 eigentliche Heimathlose einzuteilen waren, hat sich diese Zahl im Berichtsjahre, ungeachtet 20 neue Versonen zu obiger Ziffer hinzugekommen sind, ans 1 63 .^ersonen reduzirt. Es sind sonach 37 Jndividuen im legten Jahre eingebürgert worden.

Wenn auch der Geschäftsbericht des Buudesrathes darüber sieh nicht ausspricht , ob dem Bundesgese^e pom 3. Dezember 1850 , so .weit d a s s e l b e die K a n t o n e zur Einbürgerung der T o l e r i r t e n und L ... n d s asse n v e r p f l i c h t e t , allseitig nachgekommen worden sei , so erachtete die Kommission es gleichwohl in ihrer Bflicht , diessalls nähere Erkundigungen zu erheben.

Sie fand sich hiezu um so mehr ^ veranlagt, da Rachrichten, welche man noch letztes Jahr in den öffentlichen Blättern las, ihr daraus hinzuweisen scheinen, dass von einzelnen Kantonen dem eitirten Bundesgeseze bis zur Stunde noch gar nicht oder nur theilweise ein Genüge geleistet worden sei. Wir beehren uns, das ^Resultat unserer amtlichen Jnsormation Jhnen in möglichster Kürze darzulegen.

738 Der Kauton H e s s i n hat die Einbürgerung seiner Heimathlosen noch nicht vorgenommen. Alles, was derselbe in dieser Angelegenheit bis je^t gethan hat, beschränkt sieh aus den Erlass eines Gesezes im Jahre 1862, das indessen in keiner Beziehung dem Wortlaute und der Absieht des Bundesgesezes von 1850 entspricht. Rach jenem Geseze ergreist der Staat keineswegs die Jnitiative sur die Einbürgerung der Heimathlosen , sondern dieselbe ist noeh für die Betreffenden durch ein weitläufiges, mit vielen Formalitäten verbundenes und daher auch kostspieliges ^erfahren ersehwert. Derjenige, welcher die Einbürgerung verlangt, hat einen Advokaten zu bestellen und sein Gesuch dem Staatsrathe einzugeben, welcher nach vorgenommenem Schristenweehsel zwischen dem Einzubürgernden und^ der gemeinde, in welcher die Einbürgerung verlangt wird, und zwar, wie ausdrücklich bemerkt wird, nach Einreibung von Klage und Antwort von Seite der Barteien und nach Beachtung aller Formalitäten und Fristen, welche das Gesel^ über die Administraiivstreitigkeiten ausstellt, in erster Jnstanz entscheidet. Wird der Entscheid von der Gemeinde nicht aeeeptirt, was in der Regel der ^all sein soll, so

kommt die Angelegenheit vor die aus 11 Mitglieder bestehende Juri,.

des Grossen Rathes, deren ^Entscheid wieder kein endgültiger ist, son-

dern au den Grossen Rath selbst noch gezogen werden kann. Aber der daherige Beschluss des Grossen Rathes ist u och kein definitive^, sondern kann an die Gerichte gezogen werden, wie es in dem unten be-

rührten Falle T on i ni geschehen ist. Es ist daher begreiflich, dass die Heimathlosen oder Tolerirten , für welche, wie bemerkt, der Staat in keiner Weise, nicht einmal dnrch das Organ des Staa.^sanwaltes , haudelnd auftritt, dieses weiläusige und mit bedeutenden Kosten verbundene Versahren nieht durchmaeheu konnen und daher gezwungen sind, ohne Bürgerrecht zu bleiben, obschon sie in diesem Zustande vom kautonalen und eidgeuossischeu Stimmreeht ausgeschlossen, gleichwohl ab.^r den Steuern und Abgaben ihrer Aufenthaltsgemeiude unterworfen und den. Staate militärpsliehtig sind. Die ^ahl solcher i^n Kauton Hessin noeh nicht eingeteilter Tolerirter soll .eine ziemlich bedeutende sein. Rebst vielen andern sollen namentlich die Familien Bi^ogero, Tolleri, Borsari, foretti, Bianezzi und^ Tonini einzubürgern sein. Die Eiubürgerung dieser lel^tern gewährt gan^ besonders einen schlagenden Be.veis dafür , ^dass dieselbe sür die Betreffenden auf fast unüberwindliche .Schwierigkeiten stosst, indem sie bei den Behörden, denen doeh nach deni .^inn und Geiste des Gesezes die Einbürgeruug von Au.tswegen

obliegt, keine Unterstül^ung finden. Aus deu Rachweis des Kaspar

Melchior Tonini . dass sehon seine Vorsahren iu der Gemeinde Eaver^guo geduldet geweseu seien, verpflichtete der ..^taatsrath iu. Jahre 1854 diese Gemeinde ^ur Eiubürgerung der zahlreichen ^au.ilie Tonini.

Die Gemeinde rekurrirte, nachdem sie vom Grossen Rathe abgewiesen worden war, an die Gerichte, und ungeachtet wiederholter Rechargen sogar

^

739 von Seite des Bundesrathes ist erst in diesem Jahre eine Vorfrage (Forumsablehnung) entschieden und die Hauptfrage heute nach 14 Jahren noch nicht einmal an die Hand genommen worden.

Veranlasst durch die Eheverkündung eines gewissen Jenner in der Stadt Bern, welcher als waadtläudischer ^andsasse bezeichnet wurde, richtete das schweiz. Justiz- und Polizeidepartemeut an dasjenige des Kantons W a a d t die Ansrage, ob die Einbürgerung der der sogenanten Corporation Vaudoise angehörenden Landsassen noch nicht vollzogen sei, und erhielt von dieser Amtsftelle die Ausknust, dass in den legten Jahren die Einbürgerung a) der Augehorigeu der Corporation l^n^ais...... b) der sog. ewigen Einwohner (citoyens revêtus dn droit d'habitants per^ petuels) und c) der eigentlichen Heimathlosen, nicht aber der Augehörigen der Corporation Vandoise durchgeführt worden sei. Bezüglich dieser Leitern bothen sich besondere Schwierigkeiten dar, die aber, wie das Departement hosse, ohne all^u lange Verzögerung gehoben wer-

den können. jedensalls werde die Regierung das Mögliche thun, die Erlediguug dieser Angelegenheit zu beschleunigen.

Wie es scheint, liegt

die angedeutete Schwierigkeit vorzüglich in der grossen Einkaufssumme,

welche die Gemeinden, mit denen diessalls unterhandelt werden muss, für die Einbürgerung dieser Klasse von .....olorirten verlangen.

Die Regierung des Kautons Wallis endlich hat aus wiederholte Anforderungen des Bundesrathes die Erklärung abgegeben , dass sie dem Bundesgese^e vom 3. Dezember 1850 ein Genüge geleistet durch ihren Beschlnss, gemäss welchem die Tolerirten und ehemaligen Passivbürger so behaudelt werden sollen , als wären sie A^tivbürger. Obschon der Bundesrath diese Erklärung nicht genügend fand, hat der

Kanton Wallis bis jel^t gleichwohl keine weitern Schritte zur Einbürgerung gethau. Jhre Kommission theilt vollständig .die Ansicht des

Bundesrathes, dass der Stand Wallis mit einer solchen allgemein gehaltenen Erklärung dem Bundesgese^e nicht nachgekommen sei, indem legeres ausdrücklich die Einbürgerung in den G e m e i n d e n vorschreibt und den Kantonen nur anheimstellt, zu bestimmen, ob sie diese dureh einen einfachen legislatorischen Akt oder durch Einkauf in das Gemeindebürgerrecht durchführen wolleu.

Wenn wir auch begreifen, dass in den ersten Jahren nach Erlass des Bundesgese^es betreffend die Einbürgerung der Heimathlosen und Tolerirten den besondern, mitunter sehr dilikaten Verhältnissen der Kantone Rechnung getragen werden musste, so stellt sich diese Angelegenheit .heute,^ nachdem 18 Jahre seit Erlass jenes Gesezes verflossen sind, unter einem andern weit einsachern Gesichtspunkte dar. Die Kommission erachtet, dass es auch den bezeichneten drei Kantonen bei gutem Willen moglieh gewesen sein sollte, dem Bundesgese^e eben so lo.^al und vollständig ein Genüge zu leisten, wie dieses bei den andern 19 Kantonen

740 der ^all gewesen ist. Raeh der entschiedenen Ansicht der kommission dürfen d.ese Kantone, welche das Gese...., vom 3. Dezember 1850 auch nicht ohne Ueberwindungmanigsacher Schwierigkeiten längst vollzogen haben, darf die Eidgenossenschaft im Jutere.sse des durch Erlass jenes ^..ese^es angestrebten edlen Zweckes und der Autorität der Bundesgese^e die Zuversichtliche Er.vartung hegen, dass die immer noch im Rückstande befindliehen Kantone nunmehr ohne fernere Zogerung und Unterbrechung zur Vollziehung des ^eset^es schreiten werden , selbst wenn hiefür, wie es im Kanton .Hessin der Fall sein wird . eine ausserordentliehe Grossxathssi^ung behufs Erlass eines neuen, mit dem Bundesgeset^e in vollem Einklange stehenden kantonalen ^..eset^es, beziehungsweise die Abänderung bestehender Geseze oder die Ausstellung vorübergehender Vollziehungsororgane nothig werden sollten. Durch halbe oder vermodernde Massregeln wird die Schwierigkeit der Einbürgerung nicht bloss nieht gehoben, sondern eher noch vermehrt. Daher dars und soll der Bund sowohl im Jnteresse der im Vereng befindlichen Kautone , als in demjenigen der Eidgenossenschaft aus die ungesäumte Erledigung dieser Angelegenheit dringen. Die Kommissson stellt Jhnen somit den Antrag: ^Der Bundesrath wird eingeladen , bei denjenigen Kan,,tonen , welehe dem^ Buudesgese^e vom 3. Dezember 1850 be^treffend die Einbürgerung der Heimathlosen bis anhin no.h .,keine oder nur eine unvollständige Voll^iehnng gegeben haben, ^,mit allem Raehdruck dahin zu wirken, dass sie die Einbürgerung ,,der Heimathlosen und Tolerirten ohne fernere Ver^ogerung ^vornehmen . ^

^es.^iift.^kre^ de^ politischen Departement^.

A. auswärtige Angelegenheiten.

Jhre^ Kommission kann gleich im Eingang ihres Berichtes mit Be^ friedigung tonstatiren, dass die Beziehungen de.^ schweizerischen Eidgenossensehast ^u den auswärtigen Rationen während des Jahres 1867 die freundschastliehsten gewesen sind.

Allerdings handelte es stch bei diesem Verkehr mit dem Auslande nicht um wichtige und lebhaste Verhandlungen . vielmehr beschränkte sich

741 derselbe aus die Erledigung der Geschäfte, welche die während des größten Theiles des Jahres aus Europa lastende allgemeine Gedrücktheit und Krisis nicht zu verhindern vermocht hatte.

Wir wollen nicht an die gerechtfertigte Beunruhigung der öfsent^ lichen Meinung und an die minder begründeten Wolken erinnern, welche die Phantasie der Publizisten heraufbeschwor, indem sie Tag für Tag irgend eine nene Streitsrage zwischen den Grossmächten signalisirten, welche seit den Ereignissen von 1866 sich gegenseitig mit drohendem und eisersüchtigem ^luge beobachten und dabei mit fieberhaftem Eifer an. der Vervollkommnung ihrer Bewaffnung arbeiten.

Wir beschränken uns auf die Bemerkung, dass der Bundesrath, als treuer und wachsamer Vertreter der eidgenossischen Politik, sorgfältig darauf bedacht war, mitten in den ^wischensällen der Luxemburger Frage und der Kriegsbesürchtungen, welche ihr vorauseilten und nachfolgten, die ruhige und feste .Haltung eines sreien Staates zu bewahren, indem er nachdrücklich seine Neutralität proklamirte und den Willen knndgab, derselben Rachachtung zu verschaffen.

Die romische ^rage war der zweite diplomatische Gegenstand von Dichtigkeit, der eine besondere Erwähnung verdient. Mit Kreisschreiben vom 9. Rovember 1867 lud die französische Regierung die schweizerisehe Eidgenossenschaft ein, sich auf einer europäischen Konferenz pertreten zu lassen, deren Zweck sein sollte, die ernsten Fragen zu erörtern, welehe sieh an das gespannte Verhältniss knüpsten, das der Lauf der Ereignisse zwischen der päpstlichen Regierung und derjenigen des Königs Viktor Emanuel herbeigeführt hatte.

Der Bundesrath nahm mit Antwortnote vom 29. Rovember die Einladung, zu dieser Konferenz einen Vertreter der Schweiz zu schicken, an, indem er sand, dass die schwebende Frage gewichtige moralische und politische Jntexessen berühr....

Jhre Kommission hätte nicht unterlassen, vor Jhnen die vom Bnndesrath in dieser Sache beobachtete Haltung und die in seiner Antwort .hervorgehobenen Punkte zu erörtern. Da aber diese Frage bereits im Ansauge der Dezembersession Gegenstand von Jnterpellationen im Scosse des Nationalrathes war, gefolgt von eiuer lebhaften Dis^ kussion und von eiuem mit starker Mehrheit ausgesprochenen Gutheissnugsvotum, so scheint es uns müssig, diese ^rage wieder anzuregen und

die diessalls im Schosse der Vertretung des Volkes und derjeuigen der

Kantoue d..r Eidgenossenschast gelegenen näher zu betonen.

nnvermeidlicheu Divergenzen

Die bereits vor einigen Jahren begonnenen Unterhandlungen mit Oesterreieh und Jtalien zur Eingehung von Handelsverträgen und damit verbundenen Uebereinkünsten wurden sortgese^t, ohne jedoch zu

Bund.^blatt. ^ahrg. XX. Bd. lI.

^

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742 ein.em Absolusse oder zu Ergebnissen zu führen , die in unserm Berichte hervorzuheben wären. Man seheint nahe daran zu sein, das von der Schweiz angestrebte ^iel zu erreichen, wiewohl einige Anstände über Details aufgetaucht sind, veranlasse durch Gesetzesbestimmungen, welche.

nicht geeignet scheinen, in uuserm Staatsrechte zugelassen zu werden.

Man dars hoffen, dass diese Anstände stch heben lassen und dass die betreffenden Verträge mit diesen beiden Nachbarstaaten der Bnudesversammlung zur Genehmigung .werden vorgelegt werden konuen.

Die Verhandlungen mit dem norddeutschen Bund und dem Zollverein zum Absehluss eines Handelsvertrages wurden erst im Jahr 1868 wieder aufgenommen und bleiben daher ..usserhalb der Aufgabe Jhrer kommission, wiewohl sie seit einigen Monaten Gegenstand zahlreicher Erorterungen gewesen sind, ^ und es scheint un... verfrüht und nicht am Blatte, Jhre Beratungen daraus zu lenkeu.

Der Bundesrath zeigt uns an , dass er unterm 9. Juli 1867 unter der ^orm eines Protokolls eine diplomatische Erklärung mit dem Grossherzogthum Badeu vereinbart hat , derzufolge die beiden vertrag-

schliessenden Staaten ans den Art. 32 des am 27. Juli 1852 ^wischen

Badeu und der Sehwe^ über die Rührung der badischen Eisenbahn über Schweizergebiet abgeschlossenen Vertrags, sowie ans das ihnen durch diesen Artikel eingeräumte Reeht verzichteten , deutsche und schweizerische Truppen unter gewissen Vorbehalten und mit dem Beding einer meh.^ rere Stunden ^um Voraus zu erlasseuden Anzeige, über ihre respektiven ^Staatsterritorien ^n befordexn.

Wir billigen die Sorgfalt und die Ausdauer, welche der Bundesrath entfaltete, um aus unsern auswärtigen Beziehungen eine ..VertragsBestimmung zu entfernen, welche als eine Verlegung des von der Schweiz iu ihrem Verkehre mit den auswärtigen Mächten festgehaltenen Grund..

sa^es unbedingter Neutralität, oder wenigstens als eine .Quelle von Anständen erscheinen konnte, die für den Fa.Il eines Konfliktes ^wischen Deutschland und andern Mächten leicht vorauszusehen sind.

Das Schweizergebiet dars unter keinem Vorwaude als antorisirter Durehpass sür auswärtige und kriegführende Truppen dieueu . es soll dasselbe ge^ ^en Alle neutral und unverle^lieh sein.

Diess erwirkte die Schweig dur.h das am .). Jnli 1867 ^u Karls^.uhe unterzeichnete Protokoll, dessen Dispositive wie solgt lauten : ,,Art. 1. Es wird von der einen wie von der andern Seite sür die Znkunst auf jede Anwendnng des Artikels 32 des Vertrags vom 27. Juli 1852 für Truppentransporte verzichtet, sowohl in B.^ug aus

den Tränsport schweizerischer Truppen mittelst der Eisenbahn über badi-

sehes Gebiet, als in Be^ng auf den Transport deutscher Truppen über schweizerisches. Gebiet.

743 ,,Art. 2. Das im Artikel 36 des nämlichen Vertrags sür die Zweigbahn im Wiesenthal vorbehalten^ Recht des Transports soll ebenfalls ansser Anwendung kommen.

.,Art. 3. Der Durchzug mittelst der Eisenbahn über das Gebiet ^ der beiden Staaten ohne vorausgegangene Anzeige bleibt indessen für die Zeit des Friedens zur Erleichterung des Grenz^ und nachbarlichen Verkehrs für einzeln reisende Militärs und kleinere Abtheilungen unter 30 Mann, mit ungeladenem Gewehr, ohne Munition und ohne aufgepslanztes Bajonett , sowie für bewaffnete Beamte und Bedienstete der öffentlichen Verwaltung anch fernerhin gestattet.

Einem jeden der beiden Staaten soll übrigens die Besnguiss znr Untersagung dieses Durchpasses sür d e n ^all und aus die ^eit ausdrücklich vorbehalten sein, wo das Jnteresse seiner Sicherheit oder der Neutralität eine Einstellung erheischen könnte.^ Die Vollziehung des unterm 8. Dezember 1862 mit Frankreich abgeschlossenen Dappe..thal-Vertrags gab Veranlassung zu verschiedeneu Mitteilungen an die kaiserliche Regierung: über die Formalitäten der ^.ataftrirnng und der Aufnahme der Bläue des an den Danton Waadt .abgetretenen Gebiets, sowie über die Einschreibung der auf .demselben lastenden ^potl^eken und auderer dinglicher Rechte.

Diese Massuahmen wurden in beiderseitigem Einverständnis und im Sinne der Wahrung der Rechte Dritter sowie einer weitgehenden

^Öffentlichkeit ausgeführt.

Jhre kommission n.uss dagegen bemerken, dass die Forderung der Sparkasse von Rhon noch immer nicht erledigt ist; .sie briugt daher dem Bundesrath ueuerdings diese Angelegenheit in Erinnerung, damit er darauf Bracht nehme. dieselbe einer .Losung entgegen zn führen, welche den früher zu Gunsten dieser Kasse übernommeneu Verbindlichkeiten eut-

spricht.

Es seheint uns in der That unzulässig , länger zuzusehen, wie in .Frankreich die gerichtlichen Schritte in dieser Sache sich hiuanszieheu, ja zu verewigen drohen , wodurch die Opfer noch vermehrt werden müssen, welche der ^nndesrarh zu tragen übernommen hat, uni die besagte Kasse sür jedeu Verlust schadlos zu halten.

Sodann gab auch der im Artikel 4 des besagten Vertrags vorgesehene .......au der Strasse durch les Landes Veranlassung zu Reklamatioueu von Seite der waadtlandiseheu Regierung ; dieselben wurden nach Baris übermittelt, ohne jedoch im Berichtsjahre zu einer befriedigenden .Losung zu ^langen. Der Bundesrath theilt uns mit, dass er im April abhin sich zu eiuer Mahnung veranlagt gesehen habe. .^offen

wir , diese Angelegenheit endlich aus den Traktanden des politischen Departements perschwinden zu sehen.

744 Die Verhandlungen mit Jtalien in Bezug aus das im Danton ......essin gelegene Vermogen des bisehoslichen .Kapitels zu Eomo scheinen einem günstigen Absolusse entgegenzugehen ; das Nähere derselben übergehen wir hier.

Was die vom Königreich Jtalien den Schweizern zugestandene Befreiung vom Z w a n g s a n l e i h e n betrifft, so ersehen wir aus einer Notifikation dieses Staats, dass diese Befreiung unsern Mitbürgern wie den Angehorigen anderer Staaten gewährt worden ist , jedoch nur bis ^um 29.

Oktober 1874, mit welchem Datum ^ie übernommenen Verbindli..hkeiten

gekündigt würden. ^Wir haben gegen diese Versügung der koniglichen

Regierung keine Einwendung ^u erheben , wosern wohlverstanden der Schweiz künstig ohne Ausnahme alle diejenigen ......ortheile eingeräumt werden , welche einer andern Macht Angestanden werden sollten. Wir müssen in der That anerkennen, dass ein Staat nach strengem aber allseil.ig angewandtem (ahsoln) Rechte allen aus seinem Gebiete niedergelassenen Ausländern gleich seinen eigenen Angehörigen gese^liche, gleichmassig vertheilte Lasten auferlegen kann .^ aber andererseits halten wir daran fest, dass die Schweiz laut Vertrag vom 8. Juni 1851 eine Stellung beanspruchen kann, wie sie jeweilen der meistbegünstigten Ration eingeräumt wird.

Erwähnen wir noch der unterm 7. September 1867 zu Bern zwischeu der Schweiz und Brasilien abgeschlossenen Rachtrags-Uebereinknnst über Konsnlarverhältnisse . dieselbe bezweckt eine genauere Festsetzung der Befugnisse der Konsuln, welche bei der Liquidation von Erbschaften ihrer .Landesangehorigen zu interveniren haben. Diese in die Versammlung aufgenommene Uebereinknnst seheint uns allen Erfordernissen zu genügen.

B. Diplomatische V e r t r e t u n g im A u s l a n d e .

.Konsulate.

Die diplomatische Vertretung der Schweiz im Auslaude bildete den Gegenstand eines einlässlieheu , den eidgenossischen Räthen in der Julisession 1867 vorgelegten Berichtes des Bundesraths , dessen Konklusionen durch Bundesbesehluss vom 18. Juli gutgeheissen wurden.

Hiebei wurde ^..r Kreirnug einer diplomatischen Vertretung der Schweiz beim norddeutschen B^nde^ und bei einigen Raehbarstaaten ein Rachkredit von 15,000 Franken bewilligt.

Wir wollen aus diese durch die eidgenossischen Räthe erledigte Frage nicht zurückkommen. Die Schweiz ist also nunmehr dureh vier Minister beziehungsweise Geschäftsträger vertreten , nämlich bei den ^kaiserlichen und königlichen Hosen von Frankreich, .^esterreieh, Jtalien und ^reussen.

745 Wir halten diese Vertretung als hinreichend zum Schule der Jnteressen unserer Landsleute und zur Wahrung der Rolle , welche die schweizerische Eidgenossenschaft inmitten der auswärtigen Staaten und der politischen Komplikationen, welche durch deren Antagonismus . in Europa entstehen konnen, zu spielen gewillt ist.

Jndess muss Jhre Kommission doch noch eine nicht ganz unwichtige Bemerkung machen : sie hat gesehen, dass vom Bundesrath dem schwel zerischen Geschäststräger in Wien eine außerordentliche Ausgabe von Fr. 2000 sür Repräsentation.^kosten und Reise. nach Besth bei Anlass der Festlichkeiten der Krönung des Kaisers von Oesterreich als König von Ungarn bewilligt wurde. Dieser Vorgang veranlasst uns zu der Bemerkung, dass nach unserm Dafürhalten solche Auslagen sich nicht durch gewichtige Motive rechtfertigen lassen und dass in Zukunft die Vertreter der Eidgenossensehast sich der Theilnahm... an solchen Feierlichkeiten enthalten sollten , welche^ sür die Schweiz bedeutungslos sind und dabei im Widerspruch mit den unsern republikanischen Staatseiuriehtungen zu Grunde liegenden politischen Grundsätzen stehen.

Der Bundesrath führt sodann in seinem Berichte die im Personal unserer Konsnln und Handelsagenten vorgekommenen Aenderungen, sowie die Versügnngen an, die er in Bezug ans eingelangte Gesuche um Errichtung neuer Konsulatsposten und Feststellung der Ausdehnung ihres Jurisdiktionsgebiets zu trefsen sich veranlasst sah.

Jhre Kommission billigt diese Verfügungen, ohne hieran weitere Bemerkungen oder Wünsche

zu knüpfen.

Die Funktionen, Vorrechte und Befugnisse der schweizerischen Kon^ suln sind durch das Reglement vom 1. Mai 1851 bestimmt, es wurde uns gesagt, dass sich eine Revision desselben behnss seiner Jueiuklangsetznng mit den neuen Verhältnissen empfehlen würde, indem durch letztere mehrere Hanptbestimmungen modisizirt erscheinen , so insbesondere die Art. 33 und folgende , betreffend die Konsularta^en und die den Konsulaten ausgesetzten Entschädigungen.

Jhre Kommission will diese Frage nicht präjudiziren ; sie beschränkt sich darauf, dieselbe der Würdigung des Bundesrathes zn unterstellen, welcher allein in der Lage ist , zu entscheiden , ob eine Revision dieses Reglements nöthig geworden sei oder nicht.

C.

Jnnere A n g e l e g e n h e i t e n und D e p a r t e m e n t s k a n z l e i .

Die in die Sphäre des politischen Departements fallenden innern Angelegenheiten gaben im Berichtsjahre keinen Anlass znr Entfaltung

746 einer besonders erwähnenswerten Thätigkeit. Unser Vaterland erfreute sieh auch während dieses Zeitraumes der Ordnung und des Friedens und es haben die eingesehen Behorden ihre Machtbefugnisse gemäss den ^esetzen und Verfassuugsbestimmungen ausgeübt, so dass eine Jntervention der Bundesbehorde nicht gerechtfertigt gewesen wäre.

Die Kanzleigesehäste des politischen Departements sollen laut Gesetz und Voranschlag durch einen Sekretär besorgt werden. Jndess wurde die Departe.nentskan..iei im Jahr 1867 nicht durch die Ernennung eines definitiven Angestellten organisirt, sondern es verblieb dieselbe im bisherigen Brovisorium. Es ist nämlich ein Angestellter der^ Bundeskanzlei mit der Führung des Protokolls und der B.esorguug der Kopien der Briefe betraut , sür welche Mehrarbeit derselbe eine Entschädigung erhält.

Jhre Kommisston ist nieht in der Lage , zu entscheiden , ob diese Organisation gut und genügend sei, oder ob dieselbe, um alle wünschbare Gewähr zn bieten, modifizirt werden sollte.

Judess kann sie sich der Bemerkung nieht enthalten , dass die vom Bundesrath unterm 1. November 1867 erlassene Verordnung über die Veröffentlichung der Bnndesrathsverhandlu..gen den Sekretär des politischen Departements nothigt, den bnndesräthliehen Sitzungen beizuwoi.^.

nen und ein Resumé der Verhandlungen zur Verossentlichung zu re..

digiren.

Dadurch wird diesem Angestellten eine Stellung hohen Vertrauens angewiesen, znmal derselbe als Be^ahrer des Protokolls und der Korresponde^ des Departements, welche oft konfidentielle Mittheilungen eut..

hält , sich jeder Jn.^iskretion und vorzeitigen ..^erofsentlichung zu ent..

halten hat.

Fügen wir endlich bei, dass das politische Departement kein eigenes und dass sein Archiv und seine Korrespondenz bei der Bundeskan^lei liegen.

Bureau hat

Wir führen diese Umstände nur an , um die Aufmerksamkeit des Bundesrathes aus sie hinzulenken^

747 ^. ^eschastssü.^rung des Bundesgerichtes.

Der ^eschästsbericht des Bundesgerichtes über seine Amtsthätigkeit im Jahre 1867 veranlasst uns zu keiner Bemerkung. Wir beantragen Jhnen daher, die Geschastssührung des Bundesgeriehts vom Jahre 1867 zu genehmigen.

Mit Hochachtung.

Bern, den 16. Juni 1868.

Die Mitglieder der kommission : .^ier.

.^rel.

.^o^llin.

^toe.er.

^e^ler.

^ochlin.

Hermann.

^irt^^and.

74.^

^nfamm^ellnng der

.^l.ttra^e der kommission.

.^. G e s c h ä f t s f ü h r u n g d e s B u n d e s r a t h e s . ^ .^st^rte......^.

1. Der Bundesrath wird eingeladen, eine Abänderung des Art. 36 des Bnndesgese^es über die Bosttax^en vom 6. Februar 1862 im. Sinne einer einheitlichen Tax^e für die Bergkurse der nächsten Bundesversammlung vorzulegen.

^ .^ilitar^partemeut.

2. Der Bundesrath ist eingeladen, dafür zu sorgen, dass künftig Fouragerationen nur solchen Offizieren, welche wirklieh ein Bserd halten, und für die Zeit, zu welcher ste Anspruch aus die Ration haben, bezahlt werden.

3. Der Bundesrath wird eingeladen, bei Ausarbeitung des Gesetz

entwurfs über die Militärorganisation zu prüfen, ob es nicht zweckmässig wäre, die Funktionen des Adjunkten des Militärdepartements, Ehes des personellen , von denjenigen eines Oberinstruktors der Jnsanterie ^u trennen.

Departement d^ Innern.

4. Der Bundesrath wird eingeladen, das statistische Büreau anZuweisen , ein einfaches Formular für die in den Rechenschaftsberichten der Kantone auszunehmenden statistischen Angaben zu entwerfen , wobei so viel moglich auf die in den Kantonen bestehenden Verhältnisse Ruckficht genommen wird.

^inan^epartement.

5. Die Verzinsung des Münzrefervefonds hat vom 1. Januar 1869 an zu unterbleiben; dagegen ist er von diesem Zeitpunkte an alljährlich mit einer festen Einlage von Fr. 40,000 zu alimentiren.

^

749 Jnsti^ und P^li^id^artement.

6. Der Bundesrath wird eingeladen , den Auslieferungsvertrag zwischen der Schweiz und Belgien vom 11. September 1846 zu künden , wofern von Sei^e der belgischen Regierung nicht die bestimmte

Erklärung abgegeben wird , dass sie denselben künstig auf eine Weise

vollziehen ^ wolle , durch welche der Zweck des Vertrages wirklich erreicht wird.

7. Der Bundesrath wird eingeladen , bei denjenigen Kantonen , welche dem Bundesgese^e vom 3. Dezember 1850 betreffend die Einbürgerung der Heimathlosen bis anhin noch keine oder nur eine unvollständige Vollziehung gegeben haben , mit allem Nachdruck dahin zu wirken , dass sie die Einbürgerung der Heimathlosen und Tolerirten ohne Verzögerung vornehmen.

8. Jm Uebrigen wird der Geschäftsführung des Bundesrathes und der Staatsreehnung vom Jahr 1867 die Genehmiguug ertheilt.

B. G e s c h ä f t s f ü h r u n g des Bundesgerichtes.

9. Die Geschäftsführung des Bundesgerichtes vom Jahr 1867 wird genehmigt.

.....^^^..^..,

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Bericht der Kommission des Ständerathes über die Geschäftsführung des Bundesrathes, des Bundesgerichtes und über die Staatsrechnung des Jahres 1867. (Vom 16. Juni 1868.)

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Jahr

1868

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30

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.07.1868

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693-749

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