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Aus den Verhandlungen des schweizerischen
Bundesrathes.
(Vom 24. August 186.)
Der Bundesrath hat sur den erweiterten Bahnpostdienst der Linie Bern.. R o m a n s h o r n sür das Bostbüreau Bern eine neue Bost-
kommisstelle bewilligt.
(Vom 28. August l 1868.)
Veranlasst durch einen Spez.alfall, in welchem eine gerichtliche Vorladung a..s der Schweig einem Bnchhäudler in Baris von Seite der französischen Behörden zu spät übermittelt wurde ,. wünscht die schweizerische Gesandtschaft in Baris, dass die schweizerischen Gerichte sür die nach Frankreich bestimmten Stationen eine Frist von wenigstens d r e i M o n a t e n feststen mochten.
Dieses hat der Bundesrath schon am 1. Oktober v. J. sämmtlichen Kantonsregierungen empfohlen , wesshalb wir das unterm gedachten Tage erlassene Kreisschreiben hier folgen lassen :
.,Tit.'
,,Es ist schon ost vorgekommen . dass Anlegungsbescheinigungen für Geriehtsakten (Vorladungen, Urtheile u. s. w.) , welche iu Frankreich an dortige Einwohner zu bestellen waren und hiefür von der sehweizerischen Gesandtschaft in Baris dem kaiserlichen Ministerium des übermittelt werden mussten , erst nach Versluss von 2 bis 3 Monaten seit .der Uebersendung der ...lktensti.ke an die Gesandtschast und durch diese an uns oder die betresfende Kantonsregiernng gelangt find. Da die Gerichte nur in den Empfangsbescheinigungen den gesezlieheu Be.
weis erhalten, dass eine Vorladung wirklich und rechtzeitig dem Geladenen
199 .^gekommen, so muss natürlich auch mit der Behandlung des betreffenden Rechtsgeschäfts bis zum Eintreffen des Behändigungsscheines zugewartet werden. Run aber geschieht es nicht selten, dass die Tagfahrt schon auf die nächsten 4 bis 5 Wochen nach Erlass solcher Vorladuugen anberaumt wird, binnen welcher Frist die Verrichtungszeugnisse ans Frankreich und auch aus Jtalien nie zurükgelangen, indem schon der
Geschäftsgang der dortigen Verwaltung dies unmöglich macht.
,,Judem wir die Ehre haben, Sie aus diesen Sachverhalt aufmexksau. zu machen, glauben wir kaum besonders daraus hinweisen zu müssen, wie sehr es im Jnteresse eines geordneten Geschäftsganges liegen dürfte, dass die Gerichtsbehörden in Fällen, wo ausser Landes Wohnende betheiligt sind, verhalten würden , von vornherein genügend weite Fristen anzusehen, um den Uebe.lständen, die aus zu kurzen Texminen sich ex^ geben konnten, vorzubeugen. Wir stellen Jhnen anheim, welche Bexüksichtigung .......ie unserer gegenwärtigen Mittheilung schenken wollen, und benuzen übrigens den ^lnlass, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, sammt
uns in den Schuz des allmächtigen zu empfehlen.
Der Bundesrath wählte als eidg. Vulverkontroleur : Hrn. ArtillerieLieutenant A. Bussmann, von Liestal, derzeit Adjunkt des Direktors vom eidg. Feuerwerkslaboratorium in .^hun.
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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.
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Bundesblatt
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Feuille fédérale
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Jahr
1868
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
39
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
29.08.1868
Date Data Seite
198-199
Page Pagina Ref. No
10 005 893
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