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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 30. August 1916.)

Das schweizerische Vizekonsulat in Esperanza wird aufgehoben und die provisorische Leitung Herrn Rietmann, schweizerischer Konsul in Rosario, verdankt.

In Santa-Fé wird ein schweizerisches Konsulat errichtet, dem folgende Bezirke der Provinz Santa-Fe zugeteilt sind: Santa-Fe (Hauptstadt),Las Colonias, San Justo, Garay, San Javier, General Obligado, Vera, San Cristobal, Castellanos und 9 de Julio.

Herr Louis P a n c h a u d , von Poliez-le-Grand, Kanton Waadt, wird als schweizerischer Konsul in Santa-Fé ernannt.

An Stelle des verstorbenen bernischen Kantons-Oberingenieurs Hermann Aebi wird Herr K. K e l l e r , Kantonsingenieur in Zürich, als schweizerisches technisches Ersatzmitglied der internationalen Rheinregulierungskommission gewählt.

(Vom 31. August 1916.)

Mit Rücksicht auf die Vorgänge in Zürich und die auf den 3. September in allen Schweizerstädten geplanten Manifestationen hat der Bundesrat an die Kantonsregierungen ein Schreiben erlassen, worin diese ersucht werden, die erforderlichen Massnahmen zu treffen, um weitere Störungen der öffentlichen Ordnung zu verhüten, und insbesondere dafür zu sorgen, dass die geplanten Manifestationen auf öffentlicher Strasse unterbleiben.

Der Bundesrat hat sich in seiner heutigen Sitzung mit dem Briefe des Oberstdivisionärs de Loys beschäftigt, der in der Solothurner Zeitung veröffentlicht worden ist. Der Bundesrat kann nicht zulassen, dass der Kommandant einer Heereseinheit sich in dieser seiner Eigenschaft in politische Diskussionen mische und sich dabei Entgleisungen, wie sie dem Oberstdivisionär de Loys vorgeworfen werden müssen, zu schulden kommen lasse.

Der Bundesrat hat sich daher heute schriftlich an den General gewendet und ihn ersucht, diejenigen strengen, disziplinarischen Massnahmen zu treffen, die die Umstände erheischen.

491 (Vom 1. September 1916.)

Der zweite Geschäftsbericht der Darlehenskasse der schweizerischen Eidgenossenschaft für die Zeit vom 1. Juli 1915 bis 30. Juni 1916 nebst der darin enthaltenen Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz der Darlehenskasse auf 30. Juni 1916 wird genehmigt, und es wird ferner der Verwaltung dieser Kasse für ihre Geschäftsführung während des obigen Zeitraumes Entlastung erteilt.

Die schweizerische Postverwaltung wird ermächtigt, dem Art. 6, lit. c, Ziffer 2, 2. Absatz, des Postgesetzes, lautend : ,,Der Ortsverkehr umfasst in der Regel das Gebiet derjenigen politischen Gemeinde, in welcher der Versender seinen Wohnsitz oder Geschäftssitz oder eine Filiale seines Geschäftes hat", die Auslegung zu geben, dass ein Überschreiten der schweizerischen Landesgrenze gleichzeitig ein Verlassen der politischen Gemeinde bedeute, und dass es demnach im Sinne von Art. 4, lit. b und c, verboten sei, regalpflichtige Sendungen auch aus Orten, die an der Landesgrenze liegen, auf einem ändern Wege als durch die Post' über die Grenze zu befördern.

Herrn Dr. Ed. T h a l m a n n , von Mattwil und Neuenburg wird die nachgesuchte Entlassung als tierärztlicher Experte des Veterinäramtes am 31. August dieses Jahres unter Verdankung ·der geleisteten Dienste erteilt.

"\Vahlen.

(Vom 30. August 1916.)

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Kaiizleisekretär bei der Zollkreisdirektion Genf: Queloz, Ali, von St. Brais, (Kanton Bern), bisher Kontrollgehülfe in Basel.

Gehülfe II. Klasse: Hunziker, Alfred, von Oberkulm, seit 1914 provisorisch angestellt.

492 (Vom 1. September 1916.)

Volkswirtschaftsdepartement.

Abteilung Industrie und Gewerbe.

Fabrikinspektor des III. Kreises: Dr. Isler, Ernst, von Wagenhausen, in Mollis, zurzeit Adjunkt I. Klasse des schweizerischen Fabrikinspektors des I. Kreises.

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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Eidgenössische Technische Hochschule in ZUrich.

Verzeichnis der Vorlesungen im Wintersemester 1916/17. *> I. Architektenschule (7 Semester).

Vorstand: Prof. Dr. Gull.

1. Semester. Rudio: Höhere Mathematik mit Übungen. Grossmann: Darstellende Geometrie mit Übungen. Gull und Moser: Architektonisches und dekoratives Entwerfen, mit seminaristischen Übungen zur Formenlehre. Gull: Einführung in die Baukunst.

Moser: Formenlehre. Lasius: Theorie der Perspektive mit Übungen.

Graf: Modellieren I. Zemp: Kunstgeschichte des Altertums (insbesondere der Griechen und Römer).

3. Semester. Gull und Moser: Architektonisches und dekoratives Entwerfen, mit seminaristischen Übungen zur Formenlehre. Gull: Lehre vom Entwerfen mit Berücksichtigung der geschichtlichen Entwicklung der Bauformen II. Moser : Das Wohnhaus II. Die grossen Architekten des 19. Jahrhunderts 1800--1860 und ihre Werke.

Seminaristische Vortragsübungen der Studierenden. Schule: Baustatik mit Übungen. Lasius: Gebäudelehre I. Graf: Figurenzeichnen (Akt). Plastische Anatomie mit Proportionslehre. Modellieren II, Arbeiten im Stein. Roth : Bauhygiene.

5. Semester. Gull und Moser: Architektonisches und dekoratives Entwerfen, mit seminaristischen Übungen zur Formenlehre. Gull: *) Die Vorlesungen des Sommersemesters werden in einem besondern

Programme angekündigt, das am Ende des Wintersemesters ausgegeben wird.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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1916

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06.09.1916

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