Die in Art. 5 der Konzession einer normalspurigen Eisenbahn von Locamo nach Valmara, vom 20. Dezember 1913, angesetzte Frist zur Einreichung der vorschriftsmässigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, wird um drei Jahre, d. h. bis zum 1. Januar 1919, verlängert.

Die im Art. 6 der Konzession einer Schmalspurbahn von Zernez über den Ofenpass bis zur Landesgrenze bei Münster, vom 22. Dezember 1909, angesetzte und durch Bundesratsbeschluss vom 28. Dezember 1912 erstreckte Frist zur Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, wird neuerdings um drei Jahre, d. h. bis zum 1. Januar 1919, verlängert.

Wahlen.

(Vom 30. Dezember 1915.)

Justiz- und Polizeidepartement.

Polizeiabteilung.

Kanzlist I. Klasse : Anliker, Paul, von Gondiswil, zurzeit Kanzlist II. Klasse genannter Abteilung.

Kanzlist II. Klasse : Mathez, Charles, von Tramelan, bisher Postbeamter in Bern.

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Bekanntmachungen von

Departementen und ändern Verwaltungsstellen des Bundes.

Ankauf von Pferden fUr die Militärverwaltung im Februar 1916.

Im Auftrage des schweizerischen Militärdepartements werden im Jahre 1916 an nachbezeichneten Tagen und Plätzen Pferde für die schweizerische Pferderegieanstalt und für das Depot der Artillerie-Bundespferde angekauft :

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den 4. Februar

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24

( Luzern (Pferdekaaerne), 1 8*/2 Uhr vormittags.

| Langnau (beim Bahnhof), l 2 Uhr nachmittags.

Bern (Tierarzneischule), 9 x /2 Uhr vormittags.

Schwyz (beim neuen Schulhaus), 9*/î Uhr vormittags.

Einsiedeln (Klosterhof), 91/» Uhr vormittags.

Landquart (obere Brücke), S1/* Uhr vormittags.

Ì Altstätten, St. Gallen (Löwen), l 21/« Uhr nachmittags.

Buchs, St. G. (bei der Traube), 9 Uhr vormittags.

Burgdorf (Schützenmatte), 10 Uhr vormittags.

Colombier (aux Allées), llu Uhr vormittags.

Tavannes (Arsenal), 12 Uhr vormittags.

Delsberg (Marché aux chevaux), 9 Uhr vormittags.

i Pruntrut (Champ de foire), | l!/8 Uhr nachmittags.

Saignelégier (Marché couvert), S1/^ Uhr vormittags.

Ölten (Gasthof zum Kreuz), 9 Uhr vormittags.

Avenohes (Hengstendepot), IO1/« Uhr vormittags.

Lausanne (Place du Tunnel), 2 Uhr nachmittags.

Aigle (les Glariers), 10 Va Uhr vormittags.

Thun (alte Regie), 9 Uhr vormittags.

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Für den Ankauf der für die Pferderegieanstalt zu übernehmenden Pferde gelten folgende Vorschriften: 1. Die Pferde müssen die Formen und Eigenschaften eines guten Reitpferdes haben, mit korrektem Gang und Stand, von Bundeshengsten oder sonst vom Bunde anerkannten Hengsten

abstammen und sowohl von Vater- als von Mutterseite der Veredlungszucht angehören.

2. Die Pferde sollen 3 (Geburtsschein vom Jahre 1913) und 4 Jahre alt sein. Das Stockmass soll im Minimum 153 cm betragen, mit Eisen.

3. Die Abstammung muss durch Abgabe der Geburtsscheine ausgewiesen werden.

4. Sollte bei der Kontrollierung dieser Geburtsscheine durch das schweizerische Landwirtschaftsdepartement eine Unregelmässigkeit sich zeigen, so ist der Verkäufer verpflichtet, das Pferd sofort gegen Rückerstattung des Kaufpreises an seinem Standort an die Hand zu nehmen. Ebenso wenn ein Pferd innert 14 Tagen sich als Beisser oder Schläger zeigt oder demselben sonst von den in Art. 71 des Verwaltungsreglements erwähnten Krankheiten oder Schäden anhaften sollten. Wenn sich ein Pferd im Laufe des Jahres als trächtig erweisen sollte, so hat der Verkäufer dasselbe zu jeder Zeit gegen Erlegung des Kaufpreises zurückzunehmen.

Die für das Depot der Artillerie-Bundespferde anzukaufenden Pferde müssen die Formen und Eigenschaften eines guten, auch zum Reiten geeigneten Artilleriepferdes haben und ein Stockmass von mindestens 154 cm auf weisen. Für den Ankauf für dieses Depot kommen nur Pferde in Frage, die im Alter von 5 (Geburtsschein lautend bis Ende Mai 1911), 6 und 7 Jahren stehen und von Bundeshengsten oder sonst vom Bunde anerkannten Hengsten abstammen. Ausnahmsweise können auch gut qualifizierte Pferde ohne Abstammungsausweis angekauft werden.

Im weitern gelten, auch für diese Pferde die sub 3 und 4 für den Ankauf von Regieremonten aufgestellten Bestimmungen.

Pferde, die auf Pikett nach Hause entlassen sind und obigen Bedingungen entsprechen, können laut Verfügung des schweizerischen Militärdepartements ohne weiteres der Ankaufskommission vorgeführt werden ; eine Bewilligung zum Verkauf braucht also bei der Oberleitung der Pferdedepots nicht eingeholt zu werden. Der Ankauf kann sich auch auf geeignete Pferde, die in den Pferdedepots stehen, ausdehnen; in diesem Falle haben sich die betreffenden Besitzer bis spätestens am 1. Februar 1916 bei der unterzeichneten Direktion unter Angabe der Hufnummern des zu verkaufenden Pferdes anzumelden.

T h un, im Dezember 1915.

(3.)..

Direktion der schwein. Pferderegieanstalt : Ziegler, Oberstlieutenant.

Eidgenössische Technische Hochschule.

In Ausführung von Artikel 8, Absatz 2, der Promotionsordnung für die Erlangung der Doktorwürde an der Eidgenössischen Technischen Hochschule, vom 31. März 1909, wird hiermit bekanntgemacht, dass von Oktober 1914 bis Ende September 1915 nachfolgend aufgeführte diplomierte Studierende der Eidgenössischen Technischen Hochschule zu Doktoren promoviert worden sind: An der Abteilung ßr Sau-, Vermessungs- und Kultwringenieurwesen : Herr Max Angst, von Basel.

,, Adolf Gutzwiller, von Therwil (Baselland).

,, Alfred Notali, von Höngg (Zürich).

An der Abteilung für Maschinenwesen und Elektrotechnik: Herr Ulrich Jenne, von Oerlikon (Zürich).

,, Robert Schloepfer, von St. Gallen.

Herr ,, ,, ,, ,, ,, ^ ,, ,, ,, ,,

An der Abteilung für Chemie: Wilhelm Boiler, von Horgen (Zürich).

Frédéric Comte, von Payerne (Waadt).

Ernst Fischii, von Diessenhofen (Thurgau).

Oskar Frey, von Hutzenwil-Aawangen (Thurgau).

Otto v. Glenck, von Pratteln (Baselland).

Heinrich Mully, von "Wien (Österreich).

Rudolf Orthner, von Wels (Ober-Österreich).

J. Rob. Pfenninger, von Wald (Zürich).

Giov. Batt. Regalia, von Mailand (Italien).

Albert Ritter, von Magdeburg (Deutschland).

Paul Schetelig, von Zürich.

Anderwärts graduiert (Beschluss des Schweizerischen Schulrates vom 18. Juli 1914) : Herr Schachno Peisach Schotz, von Pernau (Russland).

An der Abteilung für Pharmazie: Herr Albert Schmid, von Rothenhausen (Thurgau).

An der Abteilung für Landwirtschaft: Herr Karl Tanner, von Holstein (Baselland).

An der Abteilung für Fachlehrer in Mathematik und Physik: Herr Gilles Holst, von Haarlem (Holland).

,, Max Ziegler, von Schaffhausen.

An der Abteilung für Fachlehrer in Naturwissenschaften: Herr Karl Heusser, von Glattfelden (Zürich).

,, Hans Morgenthaler, von Ursenbaoh (Bern).

Gemäss Art. 13 der Promotionsordnung wrden ehrenhalber promoviert : Herr Leonhard Fries, in Zürich.

,, Traugott Sandmeyer, in Basel.

,, Conrad Zschokke, in Aarau.

Z ü r i c h , den 24. Dezember 1915.

Der Rektor der Eidg. Technischen Hochschule: E. Bosshard.

Graphisch-statistischer Verkehrsatlas der Schweiz.

Dieses bei unserem Departement erschienene Druckwerk bildet eine vielfach ergänzte, mit Zeichnungen und Bildern versehene Zusammenstellung unserer Ausstellungsarbeiten über den Entwicklungsgang der Eisenbahnunternehmungen im allgemeinen, der Baueinrichtungen, des Betriebes und der finanziellen Ergebnisse. Verwaltungen, Verbände, Schulen und Fachleute finden in diesem Atlas ein wertvolles Nachschlagewerk. Erhältlich zum Preise von 5 Fr. bei unserem Drucksachenbureau.

B e r n , den 20. Dezember 1915.

(2..)

Schweiz. Post- und Eisenbahndepartement.

Eisenbahnabteilung.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Der Verwaltungsrat der Dietschibergbahn A.-G. in Luzern stellt das Gesuch, es möchte ihm bewilligt werden, die 1257 m lange Drahtseilbahn von Luzern auf den Dietschiberg samt Zugehören und Betriebsmaterial im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1874 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen zu verpfänden, und zwar: l, im zweiten Range behufs Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 50,OQO, das zu Bahnzwecken verwendet werden soll, und

2. im dritten Range zur Sicherstellung des Restguthabens der Bauunternehmung Baumann und Stiefenhofer in Altdorf, im Betrage von Fr. 28,000.

Die Linie ist im ersten Range für Fr. 150,000 verpfändet.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Begehren öffentlich bekanntgemacht, unter Ansetzung einer mit dem 12. Januar 1916 ablaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem schweizerischen Postund Eisenbahndepartement, Eisenbahnabteilung, schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 24. Dezember 1915.

(2..)

Sekretariat des Schweiz. Eisenbahndepartements.

II. Nachtrag zum Verzeichnis der Waren, deren Ausfuhr verboten ist.

Die durch den Bundesratsbeschluss vom 30. Dezember 1915 erweiterten Ausfuhrverbote sind in einem auf 3. Januar 1916 bereinigten II. Nachtrag zum Verzeichnis vom 5. November zusammengestellt worden, welcher bei der unterzeichneten Amtsstelle, sowie bei den Zollkreisdirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf gratis erhoben werden kann.

Für die Zustellung per Post sind als Portogebühr 5 Cts. einzusenden. Der Preis des Verzeichnisses mit den beiden Nachträgen beträgt 30 Cts., per Post zugesandt 35 Cts.

B e r n , den 3.Januar 1916.

(2.).

Schweiz. Oberzolldirektion.

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Wettbewerb- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.

Kriegsmateriallieferung.

Die unterzeichnete Direktion eröffnet hiermit Konkurrenz über die Lieferung von 100 Gebirgsfourgons und 130 Wagengestellen fUr Infanterle-FahrkUchen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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1916

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1

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01

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---

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05.01.1916

Date Data Seite

2-7

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10 025 943

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