815

#ST#

Aus den Verhandlungen der schweiz. Bundesversammlung

(Vom 6. Juli 1868.)

Die gesezgebenden Räthe der schweizerischen Eidgenossenschaft sind am vorstehenden Tage zu ihrer ordentlichen Sommersession in der Bundesstadt zusammengetreten.

Der Nationalrath wurde von seinem abtretenden Brasidenten, Herrn Bürgermeister S t e h lin von Basel, mit solgender Ansprache eröffnet : ,,Meine Herren Nationalräthe ^ ,,Dem abtretenden Präsident liegt noch die Vslicht ob, die ordentliche Siznng des Nationalrathes im Jahr 1868 zu erossnen.

,.Jndem ich mich hiezu anschike. werde ich zwar keine Erofsnungsrede halten, mir aber wohl einige Worte erlauben.

,,Das vorliegende Traktandeuverzeichniss verbreitet sich über innere Verwaltuugs- und Verkehrs-Einrichtungen, über Rekurse, durch deren Entscheide unser Staatsrecht sich weiter ausbildet, und auch über Verkehrsbeziehungen zum Auslande , die von Jahr zu Jahr bedeutungsvoller werden. --- Diese Traktaudeu wollen alle mit Ernst und Grundlichkeit behandelt sein, und wir werden dieser Vslieht iumitten der gegenwärtigen politischen Geistesbewegung gerecht zu werden wissen.

.,Ja, es gährt überall um uns hernm, und auch im eigenen Vaterlande.

^ ,,Dort ist Belegung in internationalen Vereinigungen, in der Vresse und anch in parlamentarischen Körperschaften zu Gunsten der Freiheilen und Rechte der Volker gegeuüber Unterdrückung und Uebervortheilungen ., man beimpft die lähmenden Einflüsse aus den Wohlstand der Volker und vorab die verzehrenden Heeres- und Waffenrüstungen, welche alle Schöpfungen des Friedens bedrohen.

. Diese geistige Kampsesweise wird mit der immer mehr sich aufklärenden Zeit wohl am sichersten, wenn auch laugsam den Sieg erringen.

.,Jn unserm Schweizerl..nde strebt eine politische Geistesbewegung nach Erweiterung der Volksreehte. Dieses Bestreben hat in der demokratisehen Schweiz in so weit und da eine Berechtigung, wo sie vermögend wäre, die Gesezgebungen in hoherem Grade als bisher zu besähigen , neben den Bedürfnissen engerer Kreise auch die Juteressen der Gesammt-

816 heit und die hohern Ziele der schweizerischen Ration zu erkennen und.

zu verfolgen.

,,Diese ^iele liegen in der Besorderung der Freiheit des Geistes.

und der Ausklärung, überhaupt in der Hebung und Sicherung der sittlichen wie materiellen Wohlfahrt und Freiheit der Bürger, in der Er.^ haltung und Vermehrung des Rationalwohlstaudes und durch alle diese

auch in der Befestigung unserer Selbständigkeit^ ^ ,,Es sind dies grosse und weitaussehende Ziele , die nicht allein

nur durch Versassnngsrevision oder demokratische Theorien und Losnugsworte ereilt werdeu konnen, souderu sie wolleu vielmehr von schopserischer Geisteskraft und aus praktischen Wegeu verfolgt sein.

,,Wenu nun diese ^iele nicht sortwähreud uud so auch bei Grundgesezgebuu^en fest im Auge behalten und wirksam versolgt werdeu, wenn.

statt ihrer eiuseitige und selbstsüchtige Bestrebungen oder niedere Gesiehtspunkte Geltung erhalten, so erntet das sreie Schweizervolk nur Scheinrechte statt Freiheit, Gebundenheit und Geisteszwang, uud die schwererische Demokratie gestaltet sich nicht naehahmungswürdig.

,,Solche Zustände zu verhinden, ist Aller Bslicht, und jeder wahre Volks- und Vaterlaudsfreund wird und muss daher mit allem Raehdrnk dahin wirken , dass überall und in allen Behordeu diejenigen Elemente wurzeln konnen, welche vermogend sind, die geistigen und materiellen fräste des Landes zu befruchten und das bessere Senken uud Handeln der Bürger zur Geltung zu bringen.

..Man sagt, die Verfassungen seien Spiegel der Kulturzustäude ; diese Zustande sind aber. abgesehen von maneh^ andern Verschiedenheiten, in den Kantonen noch sehr ungleich . und man täuscht sich desshalb mit der Ansicht, es sei aus dem soderativen Boden der ^ehwei^ moglich, die^ gleichen demokratischen Ziele in allen Kantonen und im Bunde mit gleichen Mitteln und aus gleichen Wegen zu erreichen.

,,Die Ersahrnng weist ja schon daraus hin, wie Verfassnngsgrnnd^ ^ fäze des eiuen Kautons, im audern Kautoue zur Anwendung gebracht,^ ganz entgegengesezte Resultate, nämlich Rüksehritte anstatt Fortschritte, bewirkt habeu uud wohl auch in Zukunft bewirkeu würden ; denn es ist noch k.^iu demokratisches Rezept erfunden, das, aus verschiedenste Zustände an^eweudet, gleichmäßige Wirkungeu zur ^olge hätte.

,,^oll endlich die schweizerische Demokratie zum vollen Siege gelangen, so muss sie auch vor der Welt beweisen konnen, dass sie durch ihre .Organisation uud Einrichtung nicht nur nicht verhindert, sondern vielmehr besähigt sei, die fortschreitenden J.^een der Zivilisation und die Fortschritte aus allen Gebiei.eu des Wissens uud des Verkehrs zu erfassen und ^u beleben. Denn hierin liegt ein Hauptziel uud Werth aller staatlieheu Eiurichtungeu, und die Schweig kanu und dars sich der

817 Konkurrenz mit andern zivilisirteu Staaten in Erreichung dieses Zieles nicht entschlagen, wenn sie anders ihre Existenz mit Erfolg sichern will.

,,Wir Schweizer hätten somit allen Grund, uus vor Verfassung^ Experimenten zu hüten, die dem sonst gesunden Kerne der schweizerischen Demokratie keinen Mehrgehalt, sondern nur der Schale eine andere Form zu geben vermögen.^ Der abtretende Präsident des Ständerathes, Herr Dr. J. J.

Blumer, Bundesgerichtspräsident, von Glarus, eröffnete die Verhaudlungen mit folgender Ansprache : ,,Meiue Herren Ständeräthe.

,,Als abtretender Bräfident dieser hohen Behörde habe ich die mit dem heutigen Tage beginnende ordentliche Sizung zu erossueu und Sie alle, ältere und neuere Mitglieder, im Saale des schweizerischen Ständerathes herzlich willkommen zu heissen.

"Seit dem ..^.hlusse unserer lezteu Wiutersi^.ng hat die Eidgenossenschaft nicht bloss mit allen auswärtigen Staaten in ungetrübten freundsehaftlichen Beziehungen gestanden, sondern es ist auch in ihrem Jnnern die Ruhe und gesezliche Ordnung niemals gestört worden. Es verdient diese leztere Thatsache mit um so grösserer Besriediguug hervorgehoben zu werden, als es an tiefgehender Aufregung in einzelnen Kantonen keineswegs gefehlt hat. Jn der That ist es eine der heilsamsten Wir^ kungen unserer Bundesverfassung zu nennen, dass die von Zeit zu Zeit eintretenden Umgestaltungen in den Kantonen nicht mehr auf dem Wege gewaltsamer Revolution, sondern auf demjenigen friedlicher und gese^massiger Revision sich vollziehen. Sobald die Mehrheit der Aktivbürger ^ es perlaugt, kann in jedem Kautou eine Verfassungsänderung beschlossen werden, und mit Leichtigkeit kann in dieser Weise das Volk seine poli.^ tischen Befugnisse weiter ausdehnen, sobald es das Bedürfniss einer solchen Erweiterung empfindet. Man darf es beinahe als eine logische Notwendigkeit Zeichnen, dass vermittelst solcher Revisionen die repräsentativ.^mokratisehen Verfassungen sich immer mehr annähern werden jener unmittelbaren Demokratie, welche iu einzelnen, namentlich kleinern Kantonen, von Alters her besteht und als die eigeulhümlichste Staatsform, welche die Schweiz hervorgebracht hat, von. Auslande immer einer besondern Aufmerksamkeit gewürdigt worden ist. Rieht erst von heute oder gestern datirt der allmählige Uebergang von dem System, welches den
erwählten Vertretern des Volkes die hochste Gewalt einräumt. zu demjenigen, welches sie dem Volke seibst in die Haud legt^ man kann vielmehr sagen, dass dieser Eutwiklungsprozess schon vor 37 Jahren begonnen hat, als der Kauton .^t. Gallen das Veto einführte nnd damit den ersten Schritt über die reine Repräseutativverfassung hiuaus that.

Jmmer mehr Kautoue haben seither dem Volke ein Recht der Mitwirkuug bei der Gesezgebnng oder bei der Beschlussfassnug über wichtige

818 finanzielle .fragen, oder auch ein Abberufungsrecht gegenüber der gesezgebenden Behorde oder die direkte Wahl der Regierung verliehen, und mit Interesse verfolgt man gegenwärtig .namentlich die Revisionsarbeit im Danton Zürich, welche ebenfalls eine weitere Ausbildung der ^emokratie bezwekt und deren Resultate, weuu sie einmal feststehen werden, nicht ohne Einflnss auf andere Kartone bleiben kouuen. Es versteht sich, dass es jedem einzelnen Kauton überlassen bleiben muss, je nach seinen besoudern Verhältnissen und nach den Anschauungen, die bei sei.^ uer Bevölkerung vorherrschen, die formen ^u Bestimmen, in welchen sieh die Bethei.iigung des Volkes au den massgebenden Funktionen des Staatslebens äussern soll. So sehr ei^ne gewisse Uebereiustimmuug in den allgemeinen Grundlagen der Verfassungen für den Bundesstaat wüuscheuswerth ist, so schließt doch das Wesen desselben eine grosse Mannigfaltigkeit in .^.u Formen nicht aus, und bei deu bedeutenden Ver.^ sehied.^nheiten, welche zwischen den einzelnen Theilen unsers Vaterlandes bestehen, wird nicht leicht das nämliche Jnstitut für alle Kantone gleich^ massig passen. Hoffen wir, dass es den Kantonen, welche je^t oder später ihre Verfassungen revidireu, gelingen moge, die neuen demokr..^ tischen Einrichtungen so ^u orgauisiren, dass sie in der Anwendung sich als ^wekmässi^ bewähren und alsdann die Bedenken verstummen, welehe jezt noch vou vielen trefflichen Mäuneru dagegen erhoben werden . Es fehlt i.. unserm Vaterlande glüklieherweise nicht a... Beispielen dafür, dass auch in der reinen Demokratie ein, wenn ^war mitunter ..twas langsamer, doch dafür nur um so stetigerer und gedeihlicherer Fortschritt moglich ist, während hinwieder jene plozlichen und stoßweisen Erdhütterungen, die das gesammte Staatswesen auf einmal in ^rage stellen, gerade dort am seltensten vorkommen.

Wenn zwar die kantonaleu Versassungsfragen, so lauge nur die Grundsäze der Bundesverfassung gewahrt bleiben, die Buudesbehor^en nicht direkt berühren, so ist doch uich^t ^u verkeuuen, dass sie eiuen bedeutenden indirekten Einsluss auch aus unser bnndesstaatliehes .Leben ausüben werden. So lange das Gesezgebnngsrecht des Volkes nnr in einer Minderzahl von Kantonen besteht, wäre es kanm angemessen, dasselbe beim Bunde einzuführen ., denn gleichwie oas offentliehe Leben der Gemeinde,
als des nachfliegenden Kreises, den einzelnen Bürger vorbereitet für das ossentliche .^eben des Kantons, so muss dieses lettere hinwieder ihn heranbilden zur Theiluahme au deu Geschäfteu des Bundes, die ihm im Allgemeinem. am fernsten liegen.. Wenn aber einmal

die regelmässige Volksabstimmung über alle Geseze und wich.tigern Be-

schlüsse in der Mehrzahl der Kantone eingesührt sein wird, so wird allerdings die ^rage ernstlich au den Bund herantreten, ob und inwiesern er auch seinerseits das Volk zur direkten Mitwirkung an seiuen Verhandlungen berufen wolle. Es ist einleuchtend, dass dies bei den

kompli^irten Verhältnissen des Buudesstaates viel schwieriger ist als bei

819 den einsacheru eines Kautons, und es darf wohl die Ansicht Ausgesprochen werden, dass jener Schritt nur dann gethan werden sollte, wenn man mit Absicht und vollem Bewusstseiu dem Einheitsstaat sich nähern will.

Denn sicherlich wäre es aus die Dauer nicht moglich, neben der schweizerischen Volksabstimmung eine gleichzeitige Abstimmung der Kantone beizubehalten, wie sie für Bundesrevisionen vorgeschrieben ist; bei einer b l o s s e n .Volksabstimmung aber würden die Kantone immer mehr ihre Bedeutung verlieren und immer entschiedener im schweizerischen Gesammtstaate ausgehen. Man darf wohl auch mit Recht behaupten, dass die jezigen geringen Kompetenzen des Bundes .keinen genügenden ^toff liesern würden für regelmäßige Volksabstimmungen ^ dagegen würde sich freilich die Sache ganz anders gestalten, wenn man diese Kompetenzen erweitern, wenn man insbesondere auch die Rechtsgesezgebuug in der Schweig allmählig zeutralisireu wollte, wofür ein gewisses Bedürsniss sich geltend zu macheu scheint. Bei der Verschiedeuheit der Auschauungen, welche in dieser Hinsicht unter uns bestehen mogen, will ich mir ^ von dieser Stelle aus kein Urtheil darüber erlauben, iuwiesern die Schweiz schon reif^sei.zu eiuer Bundesrepision im Sinne grösserer Centralisation der Gese^gebung^ aber das glaube ich mit Entschiedenheit aussprechen zu dürsen, dass eine Revision in demokratischer Richtuug nur dann als angezeigt erscheinen könnte, . wenn man mit Bezug auf unsere iuuern Verhaltnisse die Machtbesuguisse des Bundes wesentlich vermehren und dagegen diejenigen der Kantone beschränken wollte.

.,Möge man übrigens bei der Besprechnug konstitutioneller Fragen, welche dermalen iu unserm Vaterlande wieder in den Vordergrund getreten sind, niemals vergessen, dass über den Formen d e r Geist s t e h t , welcher das .^taatsleben durchgingt, und dass auch die sreiesten Formen den denkenden Bürger einer Republik nicht befriedigen konnen, wenn ni.ht zugleich der Geist der Freiheit, des Fortschrittes und humaner Bildung iu ihnen waltet^ Mogen wir Alle von diesem Geiste, sowie von wahrhaft bundesbrüderlicher Gesinnung gegen einander erfüllt sein, danu werdeu auch die Berathungeu, welche wir heute beginnen, dem Vaterlaude zum Heil uud Segen gereichen l ^Jch erkläre die ordentliche Zession des schweiz. Ständerathes vom Jahr 1.^8 für erosfnet.^
Die beiden Räthe bestellten ihre Bureau^ wie solgt : 1) N a t i o n a l r a t h .

Bräs.denl.: . Herr ^imon Kaiser, von Biberist, in Solothurn^ Vizepräsident: ,, .Louis Ruch o nn et, von ^t.^aphorin, in .Lausanne.

Stimmenzähler: Herr Joseph A r n o l d , von und in Altdors.^ ., Eharles Baud, von und in Apples (Waadt); ^, Dr. Heinrich H o n e g g e r , pon Hinweil, in Zolli- .

kon bei Zürich ,.

Joh. Baptist Gaud..., von und in Rappersweil (St. Gallen^.

^20

.

.

.

.

.

2) S t ä n d e r a t h .

Bradent: Herr Arnold Otto Aepli, von und in St. fallen.

Vizepresident: ,, Eugène Borel, von und in Reueuburg.

^Stimmenzähler: Herr Abraham Stocker, von Büron, in Ludern; ,, Eharles E^stoppe^, von Tre..., iu Lausanne.

Als neugewählte Mitglieder des N a t i o n a l r a t h e s sind erschienen : Herr Dr. Alfred Escher, von uud in Zürich, gewählt am 29. März

1868 im l. eidgenossischen Wahlkreise. (Herr

Eseher hat mitschreiben vom 27. ^ebruar d. J. seinen Austritt aus dem Rationalrathe erklärt, wurde aber vou seinem Wahl-

kreise mit 10,263 vo.. 16,719 Stimmen ,,

wieder gewählt.)

Eharles Duplan, ..^eneralanwalt, vou Roche, in Lausanne, ge-

.,,

Giuseppe Soldini, Grossrath. von und in Ehiasso (Tessin), ge-

,,

März abhin, in Erse^ung des a^n 26. Januar d. J. verstorbenen Hrn. Volar.

J-h. Ulrich S u t t e r , Landessekelmeister, von und in Bühler (Appenzell ^l. Rh.) , gewählt von der dortigen Landsgemeinde ^Vl. Wahlkreis)

wählt ..n die Stelle des Hrn. Bundesrath Rufsy im ^L. eidg. Wahlkreise am 15.

März d. J.

wählt vom .^^Vlll. Wahlkreise am 1.

am 26. April 1868, an die Stelle des am

5. ^ebruar d. J. verstorbenen Hrn. Dr.

Me^er.

.,, Samuel Wild..., Fürsprecher und Oberrichter, von und in Brugg (Aargau), gewählt vom .^.^.V. eidg. Wahlkreis am 7. Juni 1868, in Ersezuug des am 11. März gl. J. verstorbenen Hrn.

Oberst Schwarz.

,, .Martin Bider, Med. Dr. und Landrath, von und in Langen..

bruk (Basel-Laudschaft), gewählt im .^.lV.

Wahlkreise am 7. Juni 1868 für deu aus

dem Ratioualrath getretenen Hrn. Regieruugsrath Adam.

821 Jm S t ä n d e r ä t h e sind als neugewahlte Mitglieder erschienen : Für Uri: Herr Joseph Hnber, Rathsherr und Fürsprecher, von und in Altdors.

,. Jakob Kaiser, Laudammann, von und ,, Ridwalden : in Staus.

,, Freiburg : ,, Joseph Jaquet, Rotar, von Estavannens, in Escharlens.

,, Emanuel L o e w , Fürsprecher und Land,, Basel-Landschast : rath, von Viel, in Arlesheim.

,, Appeuzell A. Rh. : ,. Dr. Johannes R o t h , Laudammann, von und in .Teufen.

,, Graubündeu : ,, Joh. Barth. Easlisch , von Trius, in Ehnr.

,, Gottlieb Riugier, Fürsprecher und Staats-

,, Aargau: ,,

Hessin:

^

,, Wallis:

,,

Reuenburg :

#ST#

anwalt, von Zofingen, in Aarau.

,, Giuseppe Frateeolla, eidg. Oberstlieutenant, von und in Bellinzona; ,, .Leone Stoppani, Advokat, von und in Ponte-Tresa,, Eamille de W e r r a , Grossrath , von und in St. Maurice .

,, Bierre Louis J n - A l b o n , Grossrath, .von und in Brieg.

,, Edouard Desor, Brofessor und Grossrath, von les Bonts, in. Reuenburg.

Aus ... e n V erh a dlu g e n des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 3. Juli 1868.)

...lus den Wunsch der kais. franzosischen Regierung hat der Bundesrath das nachstehende Kreisschreiben , betreffend das in der Schweiz geltend. Verhältniss zwischen Dienstherren und Dienstboten, an sämmtliche Kantonsregierungen erlassen.

Bundesblatt Jahrg. XX Bd. II.

61

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen der schweiz. Bundesversammlung.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1868

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

32

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.07.1868

Date Data Seite

815-821

Page Pagina Ref. No

10 005 825

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.