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Bekanntmachung.

Korrespondenz na.., Brasilien und den La Plata Staaten nber Brasilien.

Nach einer Mitteilung der belgischen PostverwaItung ist neulich fischen Belgien einerseits und Brasilien und den La Plata- Staaten anderseits ein rege..madiger Postpaketbootdienst errichtet worden.

Die nächste Abfahrt von Antwerpen oder Ostende findet den 16. A p rit .t ........8 und ...on da an den 16. seden Monats am Morgen statt. Die Ankunft

erfolgt .

..n Rio-Janeiro (Brasilien) . . . . . . den 10. des folgenden Monats, ,, Montevideo (Urugua) . . . . . .

17. ,, ,, ..

,, Buenos-Aires (argentinische Konföderation) ,, 19. ,, ,, ,, Mittelst dieses Paketbootdienstes konnen Korrespondenzen (stüekwelse über BeI.

gien) bis auf Weiteres zu folgenden Bedingungen versandt werden, sofern fie auf der Adresse die Bezeichnung tragen . via Belgien.

Gewöhlich Briefe.

Nach B r a s i l i e n , obligatorische Frankirung bis an den Best immunes.

ort, zu Fr. 1. 20 per 10 Grammes.

Nach U r u g u a y und der argentinischen Konfoderation, obligatorische Franklrung bis zum .L and un g s ha fen, zu F$r. 1 per 10 Grammes.

Für unfrankirte Briefe v o n obigen Staaten nach der Schweiz werden die entsprechenden Taxen bezogen.

Rekommandierte Briefe sind nicht zuläßig.

Zeitnungen und Drucksachen O b l i g a t o r i s c h e Frankirung bis an den Bestimmungsort für Brasilien und bis zum Landungshafen für die beiden andern Staaten, zu 15 Wappen per .50 Grammes.

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...^aarenmnster.

Obligatorische ^rankirung bis an den Bestimmungsort für Brauen und bis zum ^andunghasen für die beiden andern Staaten, zu 50 .Wappen per 120 Grammes.

Bern, den ..l. ....prit 18.^8.

Das schweiz. ^^de.^arten.en.t.

Bekanntmachung.

.^orre^on^ell^en nach den .^ereini^telt Staaten.

.^s ist die Wahrnehmung gemach^ worden, daß .^orresondenzen nach den Bereinigten Staaten von .Nordamerika , welche offenbar für die Versendung m^ den direkten Briefpaketen von B a se t nach ^ e w ^ o r k franko wurden, dennoch die Bezeichnung einer andern .^oute, z^ B. via .^vre, Bremen oder Hamburg, tragen.

Wir machen hiemit das Publikum darauf aufmerksam , daß die Postverwal^ tung sich an die Bezeichnung der .^ou.^e auch dann zu halten hat . wenn dadur.^ die .^rankirung ungenügend wird.

^in mlt 80 Wappen frankirter Brief von 8 Grammes , welcher die Bezeich^ nung vi.^ .^.^vre trägt, wird z. B. über diese .^oute , aber nicht anders aI.^ nnfrankirt, und da er 7^ Gramme^ übersteigt, für zwei einfache Porlobeträge von ^e Fr. 1. 10 versandt, wahrend dem dieser nämliche Brief ohne die obige Bezeich.

nnng dem .Adressaten in den Bereinigten Staaten ganz franko zukäme.

^s liegt daher im interesse der Versender. diejenigen Korrespondenzen nach den Bereinigten S.^aa..en. für welche sie die ermäßigten Tar^bestimmungen des neuen schweizerisch ^ amerikanischen Ber.^rage^ in Anspruch zu nehmen gedenken, einsaß ohne .^ontebezeichnung oder mit der Bezeichnung . via Ostende aufzugeben.

Bern, den 3. ^pril 18^8.

Das schweizerische ^^e.^.te^en.t.

^18 Ausschreibung.

Die Stelle eines ^nstruktors l. blasse im eldg. Schützen...^nstruktionskorps.

mil ^ahresbesoldung ^von ^r. 2^ , wird hiemit zur freien Bewerbung ausge.

schrieben. Schweizerbürger , welche darauf restektiren . haben ihre Anmeldungen schriftlich bis zum 18. April der unterzeichneten Kanzlei einzureichen, und der .^n^ Meldung Zeugnisse über ihre Befähigung beizulegen.

Bern, den t. April 18.^8.

^i^en.^ssische ....^i^^zIei.

^ a b r i l g t i o n .^on .^epetirge^e.^...^.

^onl^nrren^an^schreibnng.

Das eidg. ^ilitärdepartewent eröffnet hiemit eine öffentliche Conl^rrenz für Angebote, betreffend die Anfertigung ......n .^epetirgewehren.

1. Die ^odelIe de^ .^epetlrgewehres befinden fich auf dem Bürean der ^er^ Haltung des eidg. Kriegsmaterials und kennen d^rt von heute ^n eingesehen Werden.

2. Die Zahl der anzufertigenden Gewehre wird vorläufig auf ^0 Tausend festgesetzt.

^. ^s werden ^e nach dem .^rgebniß der Konkurrenz ^er..räge über Erstellung fertiger Gewehre ^der einzelner Theile abgeschlossen^ die Eingaben konnen für ein^ zelne oder mehrere der nachstehenden Abteilungen gemacht werden .

a. fertige Gewehre mit Zugehorde.

l^. Vorgearbeitete und beschossene ^äufe (abgedreht, gebohrt, mit ^ewind und Absehenelnschnitt versehen^.

e. Anfertigung aller übrigen Theile (Schaft, Garnitur, Ziehen und fertigmachen des Laufs, Anbringen von Absehen und .^orn), Zusammenpassen und ^ertig^ machen des ganzen Gewehrs.

d. Ba^nnet und Putzstock.

4. Konkurrenten , welche ihre Preisforderung von dem umfang und .....m .^ieferungstermln der Bestellung abhängig machen, haben die Forderungen für ver..

schiedene Quantitäten und Lieferungszeiten genau zu spezifiziren.

71.^ l... .^ür das hinschieben der fertigen Gewehr.. ist von den Uebernehmern ein geeigneter Platz zur Verfügung zu stellen.

^. Die Lieferungen haben franko auf den nachstgelegenen Bahnhof zu ^ stehen.

7. Die Angebote sind versiegelt bi^ zum 1. Mai d. ^. dem eidg. Militär département einzugeben.

Bern, den 19. März 1.^8.

^i^en.^sches ^illi^.^a......^^.

^..^eizeris^e^ ^otl,t......l,.niknm.

Das Sommersemester 18^8 beginnt den 14. April. Anmeldungen stnd bi^ spätestens den 10. April einzureichen. Programm und .^egulati^e für dle Ausnahmsbedingungen konnen bei Unterzeichnetem (Polytechnikum .^r. 9 ^, bezogen werden.

Zürich, den 27. März 18.^.8.

.^m Auftrage des schweiz. Schnlrathes , Der Direktor des Polytechnikums .

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Bekanntmachung.

Die .^eimath^rigkeit nachstehender Person, für welche der Todschein eingesandt

.^nrde , ist zu ermitteln . nämlich ^

^ür einen F e r d i n a n d ^ s s e r , geboren zu Aarau^. Ga^e der Catherine CheIenberg , gewesener ^ustirer ^^ns^eu^, gestorben zu Paris, rue du ^u^our^ ^t.. .Antoine, 1.^, am 5. September 18.^, in einem Alter ...on 55 fahren.

.^s wird daher zur Erreichung de^ oben angegebenen Zwekes die gefällig Mitwirkung der Staatskanzleien der Kantone, so wie der Polizei^ und ..^emeindsbehorden hiemit hoflichst angesprochen.

Bern, den 20. März 18^8.

Die schweiz. B^n.^eskanzllei.

720 Bekanntma^ung.

...^...es.nou^en^n na^ den ^ereilli^ten Staaten .^on .^ot^merila.

Das Publikum wird hiemit in ^ennlniß gesetzt, daß v o m 1. April n.iehst^ .,in an direkte Briefpostsendungen zwischen der Schweiz und den bereinigten Staaten von Nordamerika durch Bermililung der Auswechslungsbüreaur^ Bas^I.^.

einerseits und ^ e w ^ o r k anderseits ausgewechselt werden.

Die Sendungen gehen von Basel ab.

seden S o n n t a g, D i e n s t a g , M i t t w o c h und F r e i t a g um 8 Uhr .^5 Minuten Morgens, seden S o n n t a g , M o n t a g , M i t t w o c h und D o n n e r s t a g um .^ Uhr

^ Minuten abends.

Sie werden über .^oln . Ostende und Dover geleitet und den von den .^..äsen ^ivexpooI, Souihampton und Ouenstown abgehenden Post^Packetbooten überlieser...

Die Ueberfahrt dauert 10.^ bis 11.^ Tage.

Die in den direkten Sendungen von der Schweiz nach den bereinigten Staaten enthaltenen .^orrespondrnzen unterliegen folgenden Bedingungen.

^^l.uliche Briefe.

Die Frankirung derselben ist freistehend und beträgt 80 W a p p e n für ^e 1.^ Grammes oder Brnchtheil dieses Gewichts.

Die unfrankirten Briefe unterliegen einer Zuschlagta^e von ^0 bis 25 Wappen, so daß ein nicht franklrter Brief von der Schweiz nach den bereinigten Staaten ^..uf 20 amerikanische ^en.^ und ein von den Bereinigten Staaten nach der Schweiz bestimmter unfrankirter Brief auf 1 Franken für ^e.15 Grammes oder einen Bruch^ theil dieses Gewichts zu stehen kommt.

.).e^mman.^irte Briefe.

.^in Brief von der Schweiz nach den bereinigten Staaten kann rekommandirt Werden, sosern der Versender denselben mit 80 ^p. für se 15 Grammes frankirt und uberdieß eine fi^e ^..ekommandationsgebühr von 50 .^p. bezahlt.

Diese Briefe müssen (am Schalter^ in die .^ände der Postbeamten übergebe nnd nicht eiwa in den Briefeinwurf gelegt werden.

Das Publikum wird besonders darauf aufmerksam gemacht, daß. sür einen ^ekommandirten Brief von der Schweiz nach den bereinigten Staaten keine.^nt.

Schädigung geleistet wird, wenn der Verlust außerhalb des schweizerischen Gebietes ^attgefunden hat.

Leitungen, ...^rncksachen nn.^ haaren.

Die Drucksachen ^eder Art Inbegriffen die Leitungen), sowie die ^aaren^ ..nuster von der Schweiz nach den bereinigten Staaten unterliegen der obliga^ torischen F r a n k a t u r . weche aus 20 .^p. für se 40 Grammi oder einen Bruchlheil dieses Gewichts berechne.. wird.

72t Sie müssen nnter Band gelegt, oder derart verpaßt sein, daß nber ihren Anhalt kein Zweifel obwa.ten kann. Die Drucksachen dürsen außer der ..ldress^.

des Empfängers, derjenigen des ..^exsenders und dem Datum keine handschriftlichen Zusähe enthalten.

Bei den Waarenmustersendungen ist es außerdem gestattet, die preise und Hummern handschristlich beizufügen.

U n f r a n k i r t e D r u c k s a c h e n o d e r ^ a a r e n m u s t e r w e r d e n nicht b e f o r d e r t . sondern als D e b ü t s behandelt.

u.^enii^enl. franate Sendungen.

Ungenügend frankirte gewohnliche Briefe , Drucksachen und Warenmuster werden, außer mit dem fehlenden Frankaturbetrag, noch mit einer .^uschlagtar^e von .^0 .^p. in der Schweiz und von 5 Cents in den bereinigten Staaten belastet, an ihren Bestimmungsort befordert.

uel.er Frankreich, ^euts^lau.^ ^der ^el.^ien zn leiten^ ^...resp.^ndenzen.

Die Korrespondenzen aus der Schweiz nach den bereinigten Staaten , welche der Versender entweder über Frankreich, Deutschland oder Belgien stüe^weise zu den in den betreffenden Spezial^arifen enthaltenen Bedingungen zu leiten wünscht, müssen aus der Adresse folgende Anmerkungen tragen.

^ ^ ,,.^ .^ .^^ via Frankreich, .^ ^ .^^.^ via Belgien, oder .^.^^

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^ .

l ^ .

^ ^

via

Deutschland.^

Alle Korrespondenzen aus der Schweiz nach den bereinigten Staaten, welche nicht eine derartige Bemerkung tragen , werden in die direkten Pakete von Baset nach ^ew^ork aufgenommen, welche ^ersendungsweise übrigens im Allgemeinen die vortheilhaf.este ist. ^)

..^...ezialtaris.

Was die Behandlung der mit den direkten Sendungen zwischen der Schweiz un^ den bereinigten ^taalen ausgewechselten Korrespondenzen betrifft, verweisen wir im Uebrigen auf den hiefür aufgestellten Spezialtarif, welcher nächstens den schwei^ Arischen Postbüreaur^ zugestellt werden wird.

Bern, de.... 12. ..^ärz 18.^.8.

Das schweiz. Postdepartement^

.^. ^..uet .^ene.l.

^,^ Die Frankatur eines gewohnIichen Briefes von der Schweiz nach de.^ bereinigten Staaten beträgt, wenn er s p e d i r t w i r d .

80 tappen per 15 Grammes in den direkten Sendungen Basel^ew^ork.

110 ,, ,, 7^.^ ,, über Frankreich.

.t.70 od. 180 ,, ,, 15 ,, mi.. den Sendungen von Coln nach .....ew.^ork.

95 ,, ,, 15 ,, mit den Sendungen von Bremen vder .^ambur^ nach .....ew^ork.

722 .^...n.^chre^nng .^n erledigten Stellen.

^..ie Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und port.^ ^rei zu geschehen haben, gut.. Leumundszeugnisse beilegen Im Falle sein, fern....

^ird von lhnen gefordert, daß sie ihren .^amen, und außer dem Wohnorte .^uch den H e i m a t o r t beutlich angeben.)

1) E i n n e h m e r der .^auplzollstätte L a n s e n b u r g (Aargau). ^ahresbesoldung

...is auf Fr. 2400. Anmeldung bis zum 1^. April 18^8 bei ^er Zolldlre^ tion in Basel.

..^ P o s t k o m m i s i n ^ e u e n b u r g .

Jahresbesoldung nach ^en Bestimmungen

des Bundesgesezes vom .^0. Juli 1858. Anmeldung bis zum 15. ^lpril 18^8 bel der ^reispostdirekrion ^euenburg.

.^) P a k e t t r ä g e r in ...teumünster (Zürich).

Jahresbesoldung Fr. 900.

4) P o s t k o m m i s in Z ü r i ch. Jahresbesoldung nach den Bestimmungen des Bundesgesezes vom

^. ^ull 1858.

5) P o s t k o m m is in G e n f .

Anmeldung bis zum 15. April 18.^.8 bei der .^reispostdirektion Zürich.

^ahresbesoldung nach den Bestimmungen d.^s

Bundesgesezes vom ....0. Juli 1858. Anmeldung bis zum 15. April 18^.8

bei der .^reispostdirektion Genf.

^) Posthalter und B r i e f t r ä g e r in .^einach (Baset^Landschast). ^ahres.^

besoldung Fr. 7.^0. Anmeldung bis zum 15. Aprll 18.^8 bei der .^rei...post.

direction Basel.

7) Telegraphist in ^ns ^Bern). Jahresbesoldung Fr. 120, nebst Depeschen..

provlston.

in Bern.

Anmeldung bl.^ zun^ 28. April 18.^8 bei der Telegrapheninspektlon

.8) T e l e g r a p h i s t in Cl^e....... d.^e^ ^Waad^.

Jahresbesoldung ^r. 120 ^ nebst Depeschenprovi^ sion.

9,. Telegraphist in Sepe^ ^Waad.^). .^ahres.^ besoldung Fr. 120, nebst Depeschenproviston.

Anmeldung bis zum 4. ......al 18l..8 bei der TeIegrapheninspektion in Lausanne.

.^0) T e l e g r a p h i s t in . ^ n ^ e r l a k e n ^Bern^. Jahresbesoldung nach den Be stlmmungen de.^ Bunde.^geseze.^ .^om 29. Januar 18.^.^, nebst ^r. ..I50 sü eln.^n Gehilsen und der Provision für da^ ^er^ragen der Depeschen. Anme^ dung bis ^um 28. Aprll 1808 bei der Telegrapheninspek.ion in Bern.

1) P o s t b ü r e a u d i e n e r beim .^aup^postan.^ ..^.GaIlen.

^ahre.^be^ldun

.^r. 108^. Anmeldung bi.^ ^un 8^ A.^..... 18.^8 ^i d^ .^rei.^postvixe^io St. Gallen.

2) P o s t h a l l e r und B r i e f t r ä g e r in S i ^ e ^ b o r n ^urgau^. Jahre.^beso^ .^) 4)

dung Fr. 1200. Anmeldung b^ zu.n .^^ A^ril 18.^8 bei der ^rei.^postdirel tion Zürich.

W a g e n m e i s t e r in B e r n . .^abresbesoidung Anmeldung bis zum Fr. 1200.

8.

April 1.^8 bel der Postl,al^er und B r i e f t r ä g e r in W e i ß e n ^ b u r g ^Bern,. Jahre.^besoIduna ^r. .^00^

.^relspostdirektion Bern.

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1868

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

14

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.04.1868

Date Data Seite

716-722

Page Pagina Ref. No

10 005 732

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