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Aus d .. n Verhandlungen des sch hetzerischen Bundesrathes

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(Vom 23. Oktober 1868.)

Der Bundesrath hat von ganz zuverlässiger Seite einlassliche Mittheilungen über die Auswanderung nach Eh i le erhalten und daraus ersehen, dass die dortige Regierung mit dem hause J. E. Godeffroy und S o h n in Hamburg einen Vertrag in Betreff der Einwanderung abgeschlossen habe, naeh welchem die Regierung von Ehile an Godefsroy und Sohn für jede Berson unter 50 Jahren 40 Thaler und 20 Thaler für jedes Kind unter 12 Jahren bezahlt, wodurch ohne allen Zweifel dem Auswanderer die Kosten seiner Uebersahrt erleichtert werden sollen.

Ueber das zur Eolonisation bestimmte Land sagt ein Minister von

Ehile Folgendes

,,Die Läudereien, welche die Regierung einstweilen zur Eolonisation bestimmt hat, haben einen Umsaug von ungefähr 200,000 Hectaren).

Dieselben sind zu jeglichem Akerbau ausgezeichnet uud znr Viehzucht geeignet. Jm jüngst vergangenen Jahre war das Ergebniss des Bodens in Hinsieht auf Getreide im Durchschnitt 15 zu 1 % ohne irgend welche

Düngung.

,,Jn allen Gegenden dieser Ländereien ist Wasser im Ueberfluss vorhanden ; Waldungen zur Ausbeutung liegen in der Rahe. Die Kolonien werden in geringer Entfernung von schissbaren Flüssen angelegt, so dass der Transport leicht wird , zumal dte zur Einschiffung der Landesprodukte bestimmten häfen jegliche Bequemlichkeit darbieten.

,,Das Klima in diesem Theile der Republik ist gesund und gemassig.., obschon es während 6-7 Monaten im Jahr ziemlich häufig regnet.

,,Die Einwanderer werden die ausgedehnteste Garantie ihrer Verson und ihres Besizthnms geniessen. Die Geseze begünstigen zudem die Duldung jedweleher Religion , sowie deren Ausübung ,. insofern sie der Moral und den Gebräuchen nicht zuwider ist.

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Eine Hektare ist 2 7/9 Ju.harlen Sehwelzermaß.

578 ,,Jn der Rähe der Kolonien ex^istiren einige ziemlieh bedeutende Ortschaften, in welchen sich die Kolonisten mit^ allem Röthigen versehen können.

,,Die Behörden sorgen in jenen Distrikten sür Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung und gar.antiren die Ausübung der Eivilrechte eines jeden Jndividuums.^ Die vorstehenden amtlichen Ausführungen werden in den, dem Bundesrathe zugekommenen Mittheilungen über die Auswanderung nach Ehile als v o l l k o m m e n w a h r h e i t s g e t r e u bezeichnet. gleichwohl aber wird darin gerathen , e i n s t w e i l e n nicht nach jenen Gegenden^ auszuwandern, weil in dieselben das benachbarte , sehr kriegerische und räuberische Judianervolk von A r a n e o von Zeit zu Zeit Einsälle

mache und dann schreklieh hause. Die Republik Ehile biete aber gegen-

wärtig allen militärischen Krästen aus, das gedachte Jndianervoll. zu unterwerfen. Sobald dieses möglich geworden, bemerkt der Beriehterstatter an den Bundesrath, werde er davon ungesäumt Mittheilung machen und ohne Zweifel alsdann im Falle sein , die Auswanderung nach Ehile anzurathen.

Mit Rote vom 19. d. Mts. übermachte der schweizerische Minister in W i e n ^ e i n e vom kais. österreichischen Ministerium des Jnnern unterm 12. dies erlassene Verordnung über die gegenseitige Zulassung osterreichischer und schweizerischer Al.tiengesellschasten und Kommanditgesellschaften aus Aktien (mit Ausschluß von Versichernngsgesellschasten) zum

Geschäftsbetriebe.

Diese Verordnuug lautet wortlich also :

,,Von Se.te des k. k. Ministeriums des Jnnern wird mit der Wirksamkeit für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder bekannt gemacht , dass die österreichischen und die in den schweizerischen Eantoueu Appenzell der äusseren Rhoden, Basel-Stadt, Gens, Glarns, Schaffhauseu , Hessin , Uri , Wallis und Zürich gegründeten AetienGesellschaften und Eommaudit-Gesellschaften auf Aktien , mit Ausschluss der Versieheruugs ^ Gesellsehasten , aus Grund des ermittelteu Bestandes der Reeiproeität , und zwar die österreichischen in den genannten Eantonen in Gemässheit besonderer Erklärungen der betreffenden EantonalRegierungen, die schweizerischen aber in den im Reiehsrathe vertretenen .^onigreichen und .Läudern, in Gen.ässheit der kaiserlichen Verordnung vom

2.). Rovember 1865 (Reichs^Gese^-Blatt Rr. 127^ gegen Beobachtung

579 der in den betreffenden Staatsgebieten gestehenden einschlägigen gese^ liehen Vorschristen gegenseitig zum Geschäftsbetriebe zugelassen.^

(Vom 26. Oktober 1868.)

Der bisherige k. grossbritannische gesandte bei der schweiz. EidGenossenschaft, Es.juire J. Savile Lumley, hat dem Bundesrath an.^gezeigt, dass ihn J. M. die Königin zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister nach Belgien ernannt und zu seinem .Nachfolger den jezigen Gesandtschaftssekretär in Wien , Herrn Alfred Guthrie Bonar, bezeichnet habe.

Der Bundesrath wählte: als Bostkommis in Basel:

Hrn. Karl Brodbek, von Liestal, derzeit

Kanzlist in Biel;

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Bundesblatt. .Jahrg. ....X. Bd. III.

Albert G ö ^ , Handlungskommis , von und in Basel; Adolf Grauw^ler, von Eptingen (Basel-Landschaft), bisher Gehilfe beim Bostbüreau in Sissach ; Graeeo Eurti, in Lugano; JsaakMoser, Uhrenmacher, in dort.

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27.10.1868

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