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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathe.

(Vom 17. Juni .l 868.)

Der Bundesrath bringt sammtlichen eidgenössischen Ständen zur Kenntniss, dass die k. ungarische Regierung Kommissarien nach Breussen, Sachsen und der Schweiz in Sachen des B a u w e s e n s zu entsenden sich veranlag gesehen habe.

Das diesfallige Kreisschreiben lautet also:

,,Tit. l ,,Die k. k. österreichische Gesandtschaft bringt uns mit Rote vom 10. dies zur Kenntniss, dass das k. ungarische Ministerium für Verkehr und össentliche Bauten sich veranlasse gesehen habe, eine technische Kommission, unter der Leitung des Herrn Sektionsrathes Wilhelm v o n .

Fest, nach Vreussen, Sachsen und der Schweiz zu entsenden, um das System, die Organisation und die .Verhältnisse des Baudienstes überhaupt in allen seinen Abstusungen näher kennen zu lernen und steh namentlich auch über die Art und Weise der Herstellung und Unterhalt tung der Staats- und Landstrassen genaue Kenntniss zu verschassen.

,,W.r machen Jhuen hievon Mittheilung, indem wir Sie ersuchen, den gedachten Kommissarien, so weit es von Jhnen abhangt, alle wünschenswerthe Unterstüzung angedeihen lassen zu wollen."

Veranlasst durch eine Mittheilung der Regierung von Tessin, betreffend V ö g e l j a g d , hat der Bundesrath nachstehendes Kreisschreiben an die eidgenössischen Stände zu erlassen beschlossen.

,,Tit. l ,,Mit Zuschrift vom 27. v. Mts. bringt uns die Regierung des Kantons Tessin zur Kenntniss, dass im dortigen Grossen Rathe der An-

trag gesallen sei, die Geflügeljagd aus drei Jahre zu verbieten, ge-

stüzt aus die beklagenswerthe Thatsache, dass mit der Abnahme der Vögel

die Jnsekten steh in erschrekendem Masse vermehrt haben , wovon die Landwirtschaft schwer betroffen werde. Solle diese Massregel aber pon einem Ersolge begleitet sein, so erscheine ein allseitiges Zusammenwirken unerlässlieh, wesshalb die Regierung zu vernehmen wünsche , ob sowohl die iuländischen als die benachbarten ausländischen Regierungen genest wären, zu einer Vereinbarung Hand zu bieten, die zum Zweke hätte, die V ^ o g e l j a g d auf eine Anzahl von Jahren zu bannen, und über deren nähere Bestimmungen eine weitere Verständigung vorbehalten bliebe.

,,Wir ermangeln nicht, Jhnen vom Vorstehenden zunächst Kenntniss zu geben und Sie um Auskunft zu ersuchen, ob sie bereit seien, auf obige Anträge einzugehen.. serner ob im dortigen Kantone gegen

die gemeinschädliehe Vertilgung der Singvogel bereits vorgesorgt sei,

oder ob sie steh bestimmt finden, dagegen im Wege der Verordnung ein^ zuschreiten oder gese^liche Vorschriften zu veranlassen.^

(^om 19. Jnui 1868.)

Mit Depesche ^om 15. dies macht der schweizerische Geschäststräger in Wien dem Bundesrathe die Mittheilung, dass troz wiederholter Warnnngen in offentliehen Blättern es noch sehr hänfig vorkomme, dass Eltern ans den Kantonen F r e i b u r g , W a ad t und R e u e n b u r g ihre Kiuder, meistens Mädehen von 8 bis .l 2 Jahren, nach Oesterreieh, hauptsächlich nach Ungarn und Kroatien s.hiken, um als Bespielen von Kindern adeliger Familien, welche die Ausgabe für eine sranzosische Gouvernante oder Boune nicht machen konnen, zu dienen, damit diese Kinder von jenen s p i e l e n d sranzosiseh lernen. An dieses Ver^ hältuiss knüpfen sieh nun zahlreiche, sehr bedauerliche Missbräuche. ^,ie arnren Kleinen werden oft misshaudelt und müssen am Rothigsten, selbst in Bezug auf Rahrnng und Kleider, Mangel leiden. Andere ^amilien, un.. den Kindern die Rnkreise nicht befahlen zu müssen, sehiken sie unter irgeud eiuem Vorwaude vor Ablauf der drei Jahre aus dem Hause weg, wo sie dann ganz verlassen sind. So hat am 13. d. Mts. ein

Graf .^..rssich in Warasdin (Kroatien) ein freiburgisches 13jähriges

Mädchen, das ^ Jahre in dessen .^.aus gedient, von Warasdin per Eisenbahn ganz allein nach Wien gesandt und ihn.. bloss e i n e n G u ld e n Reisegeld mitgegeben. Andere ^amilien weigern sich auch naeh Ablauf der drei Jahre, den Kindern die versprochene Heimreise zn bezahlen.

^..er schweizerische Geschäftsträger in Wien hat daher den Bundesrath dringend ersueht , den Regierungen von Freiburg^ Waadt und Renenburg den Jnhalt seiner Depesche mitzutheilen. damit sie das

^

6^9 Röthige vorkehren, dass dem gewissenlosen Kinderschacher Einhalt gethan werde.

.

Der Bundesrath beschloss, die von Herrn v. Tschudi gemachte Mittheilung den genannten Kantonen zur angemessenen Berüksichtigung zu übermachen.

(Vom 26. Juni 1868.)

^Der Bundesrath ernanute Hrn. Emil V o n k i l c h , von Basel, in

Zürich, zum eidg. Stabssekretär.

Vom Bundesrathe sind gewählt worden

^ (am 19. Juni 1868) als Bosthalter in Eiarens :

Hr. Henri V i a g e t , von Orbe, bisher provisorischerVosthalter in Elarens (Waa.^t) .

(am 23. Juni 1868) als Trompeter-Jnstruktor der Kavallerie : Hr. Rudolf M e h e r, von Bärent-

schweil. (Zürich) , bisher Hilss-

instruktor bei der Artillerie , ,, Gehilfe der Hauptzollstätte Badische Bahn ^in Basel : Hr. ^l. F r e i , von Znrzach (Aargan), derzeit Güterex^pedient der Rordoftbahn .

,, Telegraphist ans dem Hauptbürean Gens.. .^.r. Alfred B o r n a n d , von St. Eroi^ (Waadt) , in Bern . .

,, Telegraphistin in ..Steffisburg: Jgsr. Maria S c h l a p b a c h , pon und in dort.

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27.06.1868

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