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ständeräthlichen Kommission über die Motion des Hrn. Nationalrath Dr. Joos, betreffend die Arbeit der FabrikKinder.

(Vom 21. Juli 1868.)

. Tit.l Unterem 7. Juli abhin hat der hohe Nationalrath die von Herrn Dr.. Joos gestellte Motion : ,,Der Bundesrath sei einzuladen, zu prüfen und Berieht zu erstatten, ob sur die in Fabriken beschäftigten Kinder schützende Bestimmungen von Bundes u..egen zu treffen seien, namentlich in Bezug anf

das Eintrittsalter uud das Maximum der Arbeitszeit"

e r h e b l i c h erklärt und beschlossen: ,,Der Bundesrath ist eingeladen, in den Kantonen über die Arbeit der Fabrikkinder eine allgemeine Untersuchung vornehmen zu lassen."

Die Kommisston, welche Sie mit der Begutachtung des Gegenstandes beauftragt haben, gibt sieh die Ehre, Jhnen darüber Folgendes vorzutragen. ^ Wenn der Herr Motionsstelle... des Nationalrathes in seinem Antrage sur. die in Fabriken beschäftigten Kinder schützende Bestimmungen von Bundes wegen in Aussicht nimmt, so muss derselbe nothwendig von der Annahme solcher beklagenswerten und bei uns allgemein bestehender Uebelstände in der Behandlung de.. in den Fabriken arbeitenden minderjährigen Jugend ausgegangen sein, für deren Beseitigung aus dem Wege

37.^ ^er Bundesgeset^gebung nur etwa in den weiten Grenzen des Art. 2 .der Bundesperfassung eine Berechtigung gefunden werden könnte.

Der Antrag muss zur Begründung einer daherigen Bundeskompetenz ^on der Bramisse solcher Zustände und Thatsachen in unserm inländischen Fabrikwesen ausgegangen sein, welche^ mit der ,,Behauptung der Unabhängigkeit des ..Vaterlandes gegen Aussen^, oder mit der ,, Hand.habung pon Ruhe und Ordnung im Jnnern^, oder mit dem ,,Schu^ der Freiheit und Rechte der Eidgenossen^, oder. mit der ^Beförderung ^ihrer gemeinsamen Wohlfahrt^ unvereinbar wären, und somit dem höchsten ^ .Zwecke des Bundes zuwiderliefen.

Jhre Kommission hat jedoch solche Brämissen in den tatsächlichen und wirklichen Verhältnissen unseres vaterländischen Fabrikbetriebes nicht .begründet gesunden.

Sie hat zur Zeit noch bei ^keinem Jndustriezweig... in den Kantonen solche Mißverhältnisse . zwischen heimischen Arbeitgebern und heimischen Arbeitnehmern gesunden, welche den Bund zu einem allgemeinen eidge^össischen Aufsehen gegen eine diesfalls drohende .Landesgesahr veran.lassen könnten.

Sie hat auch in den industriellsten Gegenden unseres Vaterlandes, ^..eder bei den Spezialitäten unserer Fabrikation noch bei der Betriebsweise derselben jenen verheerenden Missbrauch oder Verbrauch der Menfchenleben gesunden, wie derselbe, ohne Unterschied des Alters und ^ Geschlechtes, von industriellen Blähen anderer .Länder von Zeit zu Zeit gemeldet wird.

Sie hat zu ihrer grossen Beruhigung gefunden, dass weitaus der ^rösste Theil unserer Fabrikbevolkerung nicht in dumpfen Höhlen grosser Städte, sondern in der frischen Gottesluft ans dem Lande lebt, dass unsere Fabrikarbeiter zum guten Theile in ihren Morgen^ und Abendstunden auch .Landarbeiter sind, dass sie ihre industrielle Arbeit in gesunden und wohl unterhaltenen Lokalitäten perrichten, dass der bessere Ver..

dienst auch dem Aermsten unter ihnen. bessere Nahrung und Kleidung gibt, dass die Völkerschaften unserer ^abrikgegenden im Ganzen gesunde und fröhliche .Leute sind.

Sie hat in unsern Fabrikgegenden namentlich jene allgemeine ph.^ fische, intellektuelle und moralische Verwahrlosung der Jugend nicht gefunden, welche im Ernst irgend eine allgemeine Gefahr für die künftige Wohlfahrt oder freie Existenz des Vaterlandes befürchten liesse.

Die Kommission glaubt
vielmehr, bei der schweizerischen Jndustrie .die immer allgemeinere Tendenz wahrzunehmen, sich je länger je mehr .mit einem gesunden und verständigen, arbeitsfreudigen und dienstaus^aueruden, moralisch und ökonomisch soliden ^rbeiterstand zu umgeben und sich denselbeu zu erhalten. Sei nun diese Tendenz pon Humanität

374 eingegeben oder vom eigenen interesse geboten,^ sie .ist bei einem grosse^ Theile unserer Industriellen vorhanden^ und wird für unfern Jndust...^, die bei^ ihrem schwierigen Kampfe mit der Konkurrenz der Welt kein^ Arbeitex-Revolutionen ^ertragen vermag, immer mehr leitender Grundfa^ werden und bleiben müssen. Sollte fie dieses gute Leitgestirn auf unserem republikanischen Boden je aus dem Auge verlieren, und im .Lande freier Bürger ihr Glück aus Helotenschaaren bauen, sie würde.

den Missgrisf zunächst und am empfindlichsten zu büssen ^haben.

Die Kommission. hat auch gefunden, dass, wenn etwa da und dort in den Kantonen schützende Massregeln zu Gunsten der Fabrikarbeiter und besonders der Jugend. po.n d^r öffentlichen und häuslichen Wohlfahrt auch geboten erscheinen, diese mit entsprechender Rücksicht aus die.

landesgemässen Verhältnisse von den Kantonen selbst jeweilen getroffen.

werden, wie denn bereits Zürich, G larus,^ Aargau zu diesem Zwecke besondere Fabrikgese^e erlassen haben, welche für Fabrikkinder die Racht-

arbeit verbieten, sür den Eintritt in die ^ab^ik das 13. Altersjahr

fordern, und .eine tägliche Arbeitszeit von höchstens 12-13 Stunden erlauben. Da, wo solche Geseze noch nicht bestehen, werden die kan-^ tonalen Behörden, so bald es nothig wird, dem Wohle der Fabrikarheiter und. vorab der Jngeud di^ gleiche Fürsorge zuwenden. Sollte es irgendwo nicht geschehen, so würden die Freunde des Volkes und der Jugend es nicht unterlassen, auch dort den Gesetzgeber an sein^ Bfiicht zu mahnen.

Die Kommission glaubt dahe..., es könne bei der gesetzlichen Fürsorge, welche einzelne industrielle^ Kantone zum Schule der Fabrikjugend.

Bereits getrosfeu haben, nicht in der Stellung des Bundes liegen, gegenüber von noch bestehenden Ausnahmen von sich aus allgemeine legis-.

latorisehe Verfügungen zu tressen. Wollte der Bund sich mit allen ausnahmsweisen Uebelständen in der Behandlung der minderjährigen Jugend befassen, so muffte er ebenso nothwendig seine gese^geberische ^ürsorge auch der vielfach unvernünftigen Arbeitslast und blutigen Roth armer.

Mütter, der Verkümmerung, rohe^ Behandlung und Ueberanstrenguna^ der zarteu Jugend in den ^amilien, der öffentlichen Versteigerung armer Waisen, dem Branntweingenuss schon von der Wiege an, dem Tabakxauchen kleiner Buben, der vernachlässigten, schlechten oder verkehrten.

Beschulung, .der schädlichen Rahruug. Wohnung und Kleidung. überha.upt noch vielen andern Versündigungen an dem heranwachsenden Geschlechte zuwenden. Alle solche bedauerlichen Erscheinuugeu sind aber.^ zum Glück nur Ausnahmssälle unseres sozialen Lebens, von denen ^einzelne an vielen Orten gar nicht bekannt find, sie können darum, auch abgesehen von der ^rage d.ex Kompetenz., nicht in den Gefichtskreis allgemeiner Bundesgese^gebung fallen.

37.5 Überhaupt, die kommission ist der Anficht, dass der. Art. 2 der Bundesverfassung zur Zeit noch in keiner Weise zur Begründung einer pädagogisch polizeilichen Massregel gegen das inländische Fabrikwesen von Bundes wegen angerufen werden könne. Ja , sie hat die vollendete Ueberzeugung, dass vielmehr dann die Behauptung der Un.^

Abhängigkeit des Vaterlandes gegen Aussen, die Handhabung von Ruh...

und Ordnung im Jnuern, der Schu.^ der Freiheit und Rechte der Eidgenossen, und endlich auch die Beförderung ihrer gemeinsamen Wohlfahrt wirklieh und ernsthaft in Frage gestellt würden, wenn unsere Jndustrie dem Arbeiter den Verdienst nicht gäbe, mit dem er sich das Brod verschaffen kann, das unser Landbaü nicht genüglich hervorzubringen vermag. Unsere Unabhängigkeit nach Aussen, die Ruhe und Ordnung im Jnnern, die Freiheit, die Rechte, die gemeinsame Wohlfahrt der Ration - sie alle sind von verschiedenen grossen Faktoren bedingt ; und die Möglichkeit, dass, nach ihrer Kraft, jede gesunde Hand im Land ihx ehrlich Brod verdienen kann, ist nicht der kleinste dieser Faktoren. So

lange in der Republik jeder Einzelne die Möglichkeit einer sichern und redlichen Existenz hat, ist auch die Existenz und Ordnung des ..ganzen,

sind Freiheit, Recht und Wohlfahrt Aller gesichert.

Angesichts dieser konstitutionellen und tatsächlichen Anschauungen wäre daher Jhre Kommission, wenn sie in der Sache die Jnitiative noch frei gehabt hätte, zu dem Antrage gelangt, es sei auf die vorliegende Motion nicht einzutreten.

Damit soll jedoch nicht gesagt sein, dass die Kommission dem Gegenstande der Motion in seiner sozialen, politischen und national-ökonomischen Bedeutung nicht die volleste Würdigung schenke. ^ Jm Gegentheil, sie hätte es von höchstem Juteresse und für eine vielfach nützliche Auf.^.

gabe gehalten, wenn die Motion eine allseitige Erhebung und Dar-.

stellung unserer gesammten nationalen Jndustrie in .Absicht genommen hätte. Denn aus einem solchen mannigsaltigen Gesammtbilde der induseriellen Thätigkeit der Ration müssten sür die eidgenossischen und kantonalen Behörden mindestens so viele sruchtbare Lehren und Anregungen resultiren, als wir der verdienstvollen Darstellung uuserer ,,Wildbäche^ zu verdanken haben.

Wenn aber die Kommission die Motion von diesem konstitutionell

zulässigen und auch praktisch nü^licheu Gesichtspunkte aus betrachtete, so

hat sie. einerseits zu wenig und anderseits zu viel in ihrer vorliegenden Fassung gesunden: zu wenig, weil sie nur die K i n d e r in den Fabriken in^s Auge fasst, zu viel, weil sie eventuell schon dieBundes^ese^gebun^ in der Angelegenheit bethätigen will.

Die Sehlussnahme des Nationalrathes will nun ebenfalls die Ausmerksamkeit der Bundesbehörden bloss auf die Kinder, beziehungsweise

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auf die Arbeit oder Beschäftigung von solchen in den Fabriken richten, darüber aber zunächst nur eine allgemeine Untersuchung vornehmen lassen.

Jhre Kommission glaubt, dass man auch bei diesem Vorgehen wieder in den doppelten Fehler der Motion selbst versalle. Hat man nämlich

die Absicht, bei der wichtigen und umfangreichen Angelegenheit bloss die

pädagogische Fürsorge sür das heranwachsende Geschlecht zu bethätigen, so müsste man dann nicht bloss die Arbeit, sondern auch die ganze Be-

handlung, die physische, intellektuelle und moralische Erziehung der Fabrik-

kinder, und was gerade sür die Erziehung eben so wichtig ist, auch die

.Arbeit und Behandlung der wirklichen und künstigen Mütter, die Ver-

hältnisse des weiblichen Geschlechtes^ in den Fabriken, zum Gegenstande der Untersuchung machen.

^ Was dann aber eine solche Untersuchung selbst anbetrisst, so will der Kommission scheinen, ^dass hierin auch die nationalräthliche Sehlussnahme zu weit gehe, ohne dass damit das beabsichtigte Ziel sieher erreicht würde.

Ohne Zweifel würde man diese Untersuchung einer besondern eidgenös^schen Expertenkommission übertragen, die vorab ans Aerzten, Erziehern, wirklichen oder ^ gewesenen Fabrikanten, und dann wohl auch ans Rechtskundigen, also aus ziemlich vielen Mitgliedern bestellt werden müsste, welche erst noch in den einzelnen Kantonen mit den dortigen Bersonen und Verhältnissen bekannte Begleiter nothig haben würden.

Diese Expertenkommission hät..e m corpore alle industriellen Etablissemente der Kantone, in welchen minderjährige. Jugend beschäftigt wird, zu besuchen und nach Vorschrift eines bestimmten Programms in jedem Etablissemente ihre Jnspektionen zu machen , Abhörnngen vorzuNehmen, Geseze, Reglemente und Fabrikordnungen zu sammeln, die gemachten Wahrnehmungen und die gesammelten Materialien zu ordnen,

allseitig und einlasslich zu berathen und .^llles mit einer gutachtlichen Berichterstattung abznschliessen.

Bei diesem Umfange, sowie der grossen Mühseligkeit, den vielen Unannehmlichkeiten und der bedeutenden Langwierigkeit der Ausgabe würde schon die glückliche Bestellung einer solchen Expertenkommission mit vielen Schwierigkeiten verbunden sein, und deren endliche Wahl, wie gut sie auch wäre, ganz sicher einerseits mit vielseitigem Misstrauen und anderseits mit manchen uuerfüllbaren Erwartuugen ausgenommen werden, wobei es dahingestellt bleibt, wie diejenigen Kantone das Vorgehen ansehen würden, welche die fraglichen Verhältnisse bereits gesetzlich geordnet und unter ihre besondere Aussicht genommen haben.

Sodann hat sich die Kommission gefragt, wie diese eidgenossischen Kommissäre die aufhabende Untersuehuug anzustellen hätten, namentlich wie sie sich dabei nicht bloss mit den Bessern der Fabriken und ihren

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Angestellten, sondern ganz besonders mit den in ihrer ganzen Existenz abhangigen Arbeitern, beziehungsweise mit der in Arbeit stehenden Jugend zu benehmen hätten, um allen möglichen Täuschungen zu entgehen und überall den wirklichen Sachperhalt zu konstatiren, und welche^ Mittel ihnen zur Vollziehung ihres Mandates zu ..Gebote stünden, wenn ihnen da oder dort die verlangte Auskunft perweigert oder offenbar unrichtig ertheilt würde.

Fexner musste sich die kommission fragen, in welcher Weise schließlich die gesetzgebenden Räthe die Ergebnisse der Untersuchung mit den gutachtlichen Antragen der Expertenkommission verwerthen wollten, um die durch die angeordnete Massregel gespannten Erwartungen zu ersüllen und die dasür aufgewendeten Mühen und Dosten mit einem würdigen Erfolge zu krönen, ohne gegen die Vorschristen der Bundesverfassung und die Rechte der Kantone zu verstossen. ^ Endlich darf die kommission, .gegenüber der Unsicherheit der Ergebnisse und der ebenso zweifelhaften Besnguiss zu legislatorischem Vorgehen in der Angelegenheit von Bnndes wegen, auch auf den nicht unbedeutenden Kosteupunkt aufmerksam machen, der mit der staatlichen UnterBuchung und Allem, was damit zusammenhängt, für die Eidgenossensehast und die Kantone verbunden ist. Wir sind der Ansicht, es dürften diese kosten für einmal noch erspart werden, gewärtigend, ob sie für den Bund jemals notwendig werden, oder ob nicht vielmehr da, wo grelle Uebelstände in Sachen bestehen oder vorkommen, die Kantone selbst im Jnteresse ihrer Angehörigen die erforderte Abhülfe schassen, woran nötigenfalls ^n erinnern, die Bundesbehorden im Jnteresse der Wehrkraft des Landes nicht unterlassen würdeu.

Von diesen Betrachtungen geleitet, erlaubt sich daher die Kommission, Jhnen die ^ehlussnahme des hohen Nationalrathes mit folgenden Modifikationen zu beantragen : ,,Der B u n d e s r a t h ist e i n g e l a d e n , über die . A r b e i t der F a b r i k k i n d e r in den K a n t o n e n möglichst vollständige Erhebungen zu v e r a n s t a l t e n , und die E r g e b n i s s e derselb e n seiner Z e i t d e r B u n d e s v e r s a m m l u n g v o r z u l e g e n . ^ Wir sollen diesen Antrag noch mit einigen motivirenden Bemex-

kungen begleiten.

Der Antrag Jhrer Kommission stimmt mit der nationalräthlichen Schlussuahme darin überein, dass auch er bloss von der Arbeit der Fabrikkiuder spricht, und eine daherige Verhandlung bloss auf diesen Gegenstand beschränkt wissen will. Die Kommission scheint dadurch mit der vorhin ausgesprochenen Behauptung, dass die Motion gerade wegen dieser Beschränkung z.. wenig beabsichtige, in Widerspruch zu gerathen.

Es ist dieses aber nicht der .^all , der scheinbare Widerspruch ist dadurch

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gelost, dass die^ Kommisston, wenn sie, wie Eingangs bemerkt, die Jnitiative noch frei hätte, in die Motion ^ar nicht eintreten würde.. Weil sie aber in Folge der schon gegebenen Jnitiative dennoch einzutreten .^eranlasst ist, will sie die Wirksamkeit der Motion, gerade in Uebereinstimmung mit ihrer Ansicht, eben möglichst beschränken.

Sodann weicht aber der Antrag der .kommission in verschiedenen Momenten wesentlich von der Schl.ussnahme des Nationalrathes ab.

Vorerst will die Kommission keine allgemeine Untersuchung der Arbeitsverhältuisse der Fabrikkinder durch eine eidgenossische Expertenkommission vornehmen lassen. Die gründe, warum wir von einer solchen absehen mochten, haben wi... oben näher auseinandergesetzt. Statt einer Ex^pertenuntersuehung ^wollen wix durch Vermittlung der Kantonsregieruugen bloss einfache Angaben über die Stellung der in den dortigen Fabriken beschäftigten minderjährigen Jugend sammeln lassen.

Dieses^ hatte aber dennoch. in moglest vollständiger Weise sowohl in Begehung aus die minderjährigen A r b e i t e r selbst, als auch in Beziehung aus ihre A r b e i t zu geschehen.

Jn Beziehung aus die Erster^. wäre von jedem industriellen Etablissemente, in welchem minderjährige Arbeiter besehästigt werden, das Altersjahr anzugeben, ^mit welchem diese Arbeiter in der Fabrik eingestellt werden ^ ferner. die Zahl dieser Arbeiter von jedem Jahrgange etwa bis zur Vollendung des 1^. Altersjahres. die Art ihrer Verpflegung und Bekosti^ung in gesunden und kranken Tagen ; die ^ürsorge für ihre ..Beschulung, religiose Bildung und moralische Ueberwachung ; die Bestrafung ihrer Fehltritte u. s. w.

Jn Beziehung aus die Arbeit der gedachten minderjährigen Altersklassen^ wären anzugeben : die Arten ihrer Arbeit . die tägliche Stunden^ahl derselben; der Beginn der Arbeit am Morgen und deren Beendigung am Abend, im Sommer und im Winter; die Rast- und Ruhezeiten während des Tages . die Verwendung derselben zu Raehtarbeiten ; ihre Wohnung, deren Ausrichtung und die Fürsorge für deren gute Verwendung.

Alles nach Anleitung eines ...om Bundesrathe auszustellenden Brogrammes oder ^ragesehemas.

.. Endlich verlaugt die Kommission bloss die schliessliche Vorlage der also gesammelten Materialien an die Bundesversammlung, selbstverständlieh begleitet mit einer übersichtlichen, summarischen Zusammenstellung dieser Ergebnisse und in dem Sin.ue, dass jede weitere Erledigung der Angelegenheit dem dannzumali^en Ermessen der beiden Räthe durchaus

^..

379 Vorbehalten bleibt, sei es, dass ste tere Folge gelten wollen, oder sei an einzelne Kantonsregiernngen zu dieselben zur Beseitigung der in

den gemachten Erhebungen keine weies, dass fie bezügliche Mittheilungen machen für angemessen erachten, nm dortigen Fabriken wahrgenommenen

Uebelstände, oder vielleicht selbst zur Regulirung der bezüglichen Verhältnisse auf dem Wege der k a n t o n a l e n Gesetzgebung zu veranlassen.

Wird das von der kommission beantragte Vorgehen in der Sache also ausgeführt und Gezielt, fi.. ist zu erwarten, dass die industriellen Etablissemente der unverfänglich.... Absicht der Behörden auch desto bereit.Billiger und loyaler entgegen kommen werden.

Mit diesen Bemerku..geü wiederholen w^ir schliesslieh unfern Antrag:^)

,,Der Bundesrath sei einzuladen, über die Arbeit der Fabrikkindex in den Kantonen möglichst vollständige Erhebungen zu veranstalten, und ^die Ergebnisse derselben feiner Zeit der Bundesversammlung vorzulegen.^

B e r n , den 21. Juli 186^.

^ Ramens der Kommission, ^ Der Berichterstatter: ^. Heller.

^) Derselbe wurde ^on den eidgenössischen Käthen angenommen (Ständerath

21. .JuIl, Nationalrath 24. .^uli).

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Bericht der ständeräthlichen Kommission über die Motion des Hrn. Nationalrath Dr. Joos, betreffend die Arbeit der Fabrikkinder. (Vom 21. Juli 1868.)

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03.10.1868

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