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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 7. September 1868.)

De... Bundesrath hat die von einer Telegraphenkonferenz in Wien, wobei auch die Schweiz vertreten war, am 12. Juni d. J. getroffenen Uebereinkommen genehmigt.

(Vom ..). September 1868.)

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Der Bundesrath hat einem vom dreifachen .Landrathe des .Kantons Glarus unterm 5. August d. J. erlassenen Geseze über das Bat e n tw e s e n , welches Gesez am 1. Oktober nächstkünstig in Kraft treten soll, die Genehmigung ertheil.t, unter dem Vorbehalte, dass die Bestimmung im § 4, h aus die im dortigen Kanton niedergelassenen Sehweizerbürgex keine Anwendung finde.

Der in Liuera h beanstandete Baragraph 4 des glarnerischen Gesezes über das Batentwesen lautet also:

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,,Um ein Batent zu erhalten , hat sich der Betreffende auf der Rathskanzlei hiefür anzumelden und vorzuweisen : ,,a)

ein von der Gemeindebehörde seines Wohnortes ausgefertigtes, gehorig unterschriebenes und besiegeltes Leumundszeugniss, worin bei Kanl.onsaugehorigen angemerkt sein muss , ob der oder die Betreffende weder unter väterlicher noch gesezlicher Vormundschaft stehe , und ob, wenn dieses .der Fall sein sollte , ihm die Betreibung des Geschästes im Sinne von § 124 des Landbuchs I. Theil gestattet sei; und

"b)

insofern der Batentbegehrende nicht ein Angehöriger des hiesigen Kantons wäre, zudem noch einen Reisepass oder Heimathschein."

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(Vom 1l. September 1868.)

Das schweb. Vostdepartement ist vom Bundesrathe ermächtigt wor-.

den, mit dem Staatsrath des Kantons Waadt wegen Errichtung eines.

Telegrapheubüreaus in Ormont-dessus zu unterhandeln und daraufhin einen Vertrag abzuschliessen.

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Inserate.

Ausschreibung von Genie-Material.

Es wird hiemit zur srelen .Konkurrenz ausgeschrieben:

a. Ponntonnier-Material

4 ...lnker.

^ 30 Sassen.

18 Ziehleinen, lange.

6 Bockschwellen..

6 Bvekfüße vvn 16 Fuß Länge.

b. Sappeur-Material

500 Wurfschaufeln.

250 Bickelhauen.

50 Blckel.

10 Waldsägen. .

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^ ^

Das Pontonnier-Material muß genau nach der Ordonnanz vom 28. Movember 1862 verfertigt sein. Die Zeichnungen vom Sappeur-Material konnen bei über unterzeichneten Verwaltung eingesehen werden, wo zugleich Einsicht der nähern Bedingungen und .Forschriften zu nehmen ist.

Das Pontonnier-Material ist 1 Monat , das Sappeur-Material 2 donate nach Empfang der Bestellung fertig zur Untersuchung bereit zu halten.

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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1868

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

41

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.09.1868

Date Data Seite

301-302

Page Pagina Ref. No

10 005 907

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