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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes

(Vom 30. Oktober 1868.)

Jn Vollziehung eines vou der Bundesversammlung am 24. Jnli d. J. gestellten Bostulates in betreff der Fabrikfinder in der Schweiz hat der Bundesrath au sämmtliche eidgenössische blande solgendes Kreisschreiben erlassen :

Fit ,,Die Bundesversammlung hat am 24. J..li d. J. in Folge einer Motion des Herrn Nationalrathes Dr. J o o s folgenden Beschluss gefasst: .,,, .......er Bundesrath ist eingeladen, über die Arbeit der Fabrikfinder ,,,,in den Kantonen mogliehst vollständige Erhebungen zu veranstalten ,.,,und die Ergebnisse derselben seinerzeit der Bundesversammlung vor,, Zulegen .,Bei diesem Antrag ging die Bundesversammlung vou der Ansicht .aus, dass mit der vorzunehmenden Untersuchung kein Präjustiz für eine etwa daraus zu folgernde legislatorische Einmischung des Bundes geschassen werde.

,,Wir haben sofort untern. 27. Juli d. J. die Vollziehung dieses Beschlusses angeordnet. Um dem Verlangen einer möglichsten Vollsiäudigkeit zu entsprechen, ist zuvorderst der Stand der bisherigeu Untersnchungeu und der Gesezgebung uber den vorliegenden Gegenstand geprüst worden , und zwar nicht bloss in den industriellen Kantonen der Schweiz, sondern auch iu. Auslauge, namentlich in Grossbritannien, demjenigen Laude Europa's , in. .oelchem der Gesezgeber am srühesteu , am nachhaltigsten und am ersolgreichsten mit deu.. Schiusale der ..u Fabriken arbeitenden Kinder sieh beschäftigt hat. Diese Prüfung ergab,

dass im Allgemeinen der obligatorische Besuch der Volksschule bis zum 12. Jahre im der ganzen .Schweiz eine Art Schuz für die Kinder gewährt, dass diese Verpflichtung gleichwohl nicht uberall streug gehandhabt wird, und dass uur iu den Kantonen Zürich , Bern, Glarus , St. Gallen, Aargan, Thurgau , Basel- Landschaft mehr oder weniger

655 eingehende gesezliche Bestimmungen zum Schuze der in Fabriken arbeitenden Kinder getroffen sind. Untersuchungen über die Lage der FabrikArbeiter und insbesondere die Behandlung der ^abrikkinder sind nur in den Kantonen Zürich, Glarns, St. Gallen, Thurgau, Basel-Stadt, Basel^Landschast, Genf und Appeseli A. Rh. augestellt worden.

.,Das Ergebniss dieser Rachsorschung führte uus zu der UeberBeugung, dass das vorhandene Material zu wenig Kantone umfasse und an sich selbst theilweise nicht genügend sei , um daraus die von der Bundesversammlung gestellte Ausgabe zu beantworten . dass daher zu diesem Zweke eine besondere Untersuchung müsse angeordnet werden.

,.Jn welcher Weise dieselbe zu organisiren sei , wird am klarsten zu beurtheilen sein , nachdem wir den Umsaug dessen ermittelt haben , was in Beziehung aus ..die Arbeit der Fabrikkinder.^ zu wissen noth thut. Jn Gemässheit der Ratur des Gegenstandes und des bisher beobachteten Verfahrens würde mau iu den Fabriken oder gewerblichen Anstalten , in welchen Kinder beschastigt werden , alle Verhältnisse ^u prüsen haben, die si^ beziehen auf .

1) das Alter, in welchem die Kinder zur Arbeit ausgenommen werden,

2) ihre Arbeitszeit, 3) den Lohn,

4) den Unterricht,

5) die Beschaffenheit ihrer Gesundheit.

,.Wir wünschen desshalb, dass in jeder derjenigen gewerblichen Anstalten , in welchen Kiuder beschäftigt werden , die Beantwortung der nachfolgend formulirten Fragen ermittelt werde : 1) Wie viele Kinder werden in der Fabrike ^ ^^ ^ ^^ ^ ^

beschäftigt

^ ^ ^ von 16 bis 14 Jahren ..

2) Wie viele Stunden hindurch wird

regelmäßig täglich gearbeitet von

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1.-

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3) Wird diese reaelmässiae Arbeitszeit t . . ^ ^..

.^..^ l zuweileu überschritten, d. h. wird ^ ^ ^cht.^St.-u. .^ über dieselbe hinaus gearbeitet ^n^unta^u^. ,, ^

Kindern

,,

4) Jft in der regelmäßigen Arbeitszeit freie Zeit für Mahlzeiten inWegrissen, und wie piel^

5) Welches ist der Arbeitslohn der Kinder ^ .^^.^ aus die Stunde reduzirt.^ ^^^ 6) Besteht eine Fabriksehule^ halten^

Welche Lehrzeit wird darin innege^

BnndesbIatt. .^ahrg.XX.Bd.III. ^

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7) Besuchen Kinder die Volksschulen Wie viele Stunden wöchentlich ^ 8) Werden Kinder bei gesundheitsgefährlichen Arbeiten und Brozessen verwendet^ 9) Sind die Triebmaschinen und Transmissionen der Fabrike ein-

gefriedigt ^ 10) Wie ist die Beschaffenheit der Arbeitsräume in Beziehung aus die Bflege der Gesundheit^ 11) Von welcher Beschaffenheit ist der Gesundheitszustand der Kinder^

a. Gibt es darunter Verkrüppeltem

b. Haben diese ihren Schaden in der Fabrike genommen^ c. Oder waren sie von Hause aus prefthaft.^ d. Sind diese Kinder von Fabrikarbeitern^ 12^ Kommen körperliche Züchtiguugen vor^ ..Bezüglich der. ersten uud zweiten ^rage werden zwar nach der Mehrzahl der uns zugegangenen .Dokumente in den meisten Kautonen Kinder unter 12 Jahreu nicht in Fabriken belästigt . da aber im Kanton Bern eiu Gesez erlassen ist , in welchem die Aufnahme von Kindern unter s i e b e n Jahren in ^ündholzsabriken verboten wird, so lässt sieh doch daraus schlössen , dass Fälle der Verwendung so junger Kinder vorkommen. ^esshalb haben wir die Frage nach Kindern unter 10 Jahren mit ausgenommen.

,,Wir wünschen die Angabe des Lohnes der Kinder (5) nach der Stunde, in der Absicht, den mit der Erhebung zu betrauenden Bersonen die Arbeit zu erleichtern ; denn die einzelnen Klassen von Kindern verschiedener Arbeitszeit können bei der Bearbeitung des Materials dann

leicht ausgerechnet werdeu, und das gegenseitige Verhältnis des Arbeitslohnes ist besser zu übersehen.

,,Die ^rage , ob die Motoren und Transmissionen eingefriedigt sind, halten wir für eiue sehr wichtige . denn es kommt uicht selten vor, dass Kinder in Fabriken getötet oder verstümmelt werden , indem sie

aus Unvorsichtigkeit oder Arglosigkeit^ mit den Kleidern an mit Schuz^

wehren uicht versehenen Transmissioueu hängen geblieben waren. Jn vielen Fabrikgesezen ist eine solche Vorkehrung ansdrüklich vorgesehrieben.

,,Aueh die Beantwortung der vorlebten Frage scheint uns

von^

grosser Wichtigkeit , um klaren Einblik in die betreffenden Verhältnisse

zu erlangen, um zu ermitteln, ob diejenigen Recht haben, welche behaupten , die Folge der Beschäftigung von Kindern in Fabriken sei korperliehe und geistige Verkümmerung , oder diejenigen , welche versichern , man täusche sich in dieser Ansicht , weil in den Fabriken zum Theil der Ansschuss der allgemeinen Bevolkernng noch Arbeit sände , ^leiss, Ordnung und Reinlichkeit lerne , welcher sonst der Armenpflege anheimgefallen sein würde.

657 ,,Was nun die Art und Weise der Erhebung dieser Fragen betrifft, so ist zunächst zu ermitteln : ^l) ob nicht das , aus etwa iu neuerer Zeit bereits gemachten amtliehen Aufnahmen gewonnene Material hinreicht , dieselben zu beantworten , oder 2) ob nicht vielleicht in neuerer Zeit, wie z. B. im Kanton Solothurn, amtlich f e s t g e s t e l l t wurde, dass überhaupt k e i n e K i n d e r in Fabriken beschafft werden.

3) endlich ist eventnel vorerst auf dem zwekentsprechendsten Wege

festzustellen, in welchen gewerblichen Anstalten Kinder beschästigt

werden.

gegenüber denjenigen Kantonen , bei welchen die unter 2 gemachte Voraussezung nicht zutrifft, sprechen wir den Wunsch aus, dass die mit der Untersuchung . beziehungsweise dem Referat zu betrauende Behörde sich nicht daraus beschränken möge, die blosse Beantwortung der oben ausgestellten Fragen zu ermitteln , sondern sich ein selbststäudiges Urtheil über alle einschlagenden Verhältnisse zu bilden und das Gesammtresultat ihrer Beobachtungen in einem Berichte niederzulegen, an welchen die spezielle Beantwortung des Formulars sich auschliesst.

Desswegen halten wir in Hinsicht aus die Wahl der Organe , welche mit der Erhebung, da wo eine solche erforderlieh ist, beaustragt werden sollen, ein übereinstimmendes Vorgehen in allen Kantonen für noth.wendig. Es bieten sieh in dieser Hinsicht drei verschiedene Wege dar: a. Erhebung durch die Verwaltungsbehörden ; h. Erhebuug durch ^abrlkliften . welche pon den Fabrikanten selbst

auszusüllen wären, nach dem Vorbilde der Volkszählung,

c. Erhebung durch zu diesem Zweke ernannteSpezialkommission.en.

,,Wir haben uns für die lettere Art der Erhebung entschieden, und zwar ans sollenden Gründen : ,,Die Spezialerhebnng durch die Verwaltnugsbeamten hat ihre

bedenkliche Seite. Richt dass wir au ^deren redlichem Willen und Bestreben, die Wahrheit zu finden, zweifelten, allein die pünktliche Voll-

führung der Ausgabe so.dert persönliche Anwesenheit in den betreffenden Fabriken. Ob die so vielfach in Anspruch genommene Administration die Zeit dazu erübrigen kann , möchten wir bezweifeln , sie ist mit so manchen anderen Aufg ^ben , deren Erledigung ihr iu kürzerer oder längerer Zeit obliegt, beschäftigt, dass man, ohne ihr zu nahe zu treten, die Besorgniss aussprechen kann, es würde ihr unmöglich sein, die Er-

hebuug in der nothigeu Vollständigkeit und in dem erforderlichen Zeit-

raume zu Stande zu bringen.

,,Die Aufnahme dureh selbst auszufüllende Hausliften hat sich bei der Bevölkerungszähluug in der Schweiz sowohl, wie im Zollverein gut

658 bewährt. Bei dieser Erhebung hat der Betrosfene kein besonderes Jnterefse, irgend etwas zu verschweigen. Etwas anderes aber ist es in dem vorliegenden Falle. Da handelt es sich darum, Thatsaehen zu erfahren , die möglicherweise dazu führen konnen , dass der Gesezgeber Schranken ausrichtet , welche den Fabrikanten , wenigstens nach seiner dermaligen Ansicht, iu seinem Betriebe hindern, welche ihm pekuniären Rachtheil zufügen. Da wird der .^esragte gar leicht versührt , den Thatbestand etwas ^ rosiger darzustellen , als er sich in Wirklichkeit verhält, man wird kaum die ganze Wahrheit erfahren.

,,Besouders zu dem vorliegenden Zweke ernannte Kommissionen sind dagegen am besten geeignet, die schwierige Ausgabe zu erfüllen, weil sie einesteils aus den sachverständigsten , der Ausgabe mit .^iu^ gebung dienenden Männern erkoren werden, und weil sie anderntheils ausschliesslich mit der Augelegenheit beschäftigt, dieselbe mit .^eit mehr Fleiss, Umsicht und Ausdauer betreiben konnen. Diese unsere Meinung wird durch den Vorgang der Kautone Zürich, Glarus, Thnrgan, ^sowie Grossbritanniens bekräftigt.

,,Die Stärke und ^usammen^ezung dieser Kommissionen überlassen wir Jhrem Ermessen.

,,Raeh diesen Voransseznngen laden wir Sie daher ein : 1) aus dem zwekentsprechendsten Wege zu ermitteln, ob und in welchen Fabriken und gewerblichen Anstalten Jhres Kantons Kinder beschäftigt werden ; 2) für den Fall , dass in neuerer Zeit in Jhrem Kanton eine amtliehe Besichtigung der Fabriken stattgefunden hat, festzustellen, ob die oben gestellten Fragen aus dem gewonnenen Material beantwortet werden konnen ; 3) eventuell eine Spezialkommission oder nach Gutsinden deren mehrere zu ernennen , mit dem^ Austrage , sich in diejenigen Fabriken und gewerblichen Anstalten zu begeben , in welchen Kinder beschästigt werden,^ die Beantwortung der oben gestellten fragen zu erheben und darüber Bericht zu erstatteu ; 4) die Vorkehrungen dieser Untersuchung so ^eitig ^u tressen , dass

wir bis 1. April 186..) in den Besiz der Berichte der Kommis-

stonen und des vollständigen gesammelten Materials gelangen.^

(Vom 9. Rovember 1868.)

Die Regierung von Tessin hat mit Zuschrift vom 21. Oktober

abhin das Gesuch gestellt, dass die taktischen Einheiten dieses Kantons von den Militärkursen im Jahr 1869 befreit werden mochten.

659 Ans dieses Gesuch hat der Bundesrath, in Erwägung : dass der Militärdienst im Danton Hessin schon im laufenden Jahre suspendirt und ihm dadurch eine bedeutende Ersparnis^ gemacht worden ist.^ dass die Landesverteidigung durchaus ersordere , dass wenigstens der Auszug und die Rekruten ihre Militärübungeu bestehen , dass^ dagegen nicht alle Truppen dieses Kantons im gleichen Jahre ihren Dienst durchzumachen haben, beschlossen: 1. Die Rekruten pon den Jahren 1848 und ^849 sollen ihre reglemeutarische Militärinstruktion erhalten.

2. Die J..santeriebatailloue des Auszugs und die AnszügerScharsschü^eukompag..^.. sollen die Instruktion erhalten, die ihn.^n für's Jahr 1868 vorgeschrieben war. Die taktischen Einheiten der ^pezialwassen des Auszugs, deren Dieusttour aus das Jahr 1869 fällt, haben an dem Dienste Theil zu nehmen, welche sie der Kehrordnuug nach trifft.

3. Die Reserve und die Landwehr werden von jeglichem Jnstruktionsdienst im Jahr 1869 dispensirt.

Mit Schreiben vom 5. dies machte der Staatsrath des Kantons Tessin dem Bundesrathe die Anzeige, dass eine Feuerbrunst das zur Gemeinde Airolo gehorige Dorschen f o n t a n a bis aus 4 Häuser eingeäschert habe. Ra^h dem Berichte des Regierungskommissärs in der Le^entina seien 20 bis 25 Häuser ein Ranb der Flammen geworden, sammt sämmtlicher Fahrhabe der ohnehin armen Dorfbewohner.

Die Regierung von Tessin stellte ^nun das Gesuch, dass die Abgebrannten von Fontana in die Klasse der Wasserbesehädigten im Tessin ausgenommen werden möchten.

Diesem Gesuche entsprach der Bundesrath, und sezte davon Eentralhilsskomite in Zürich in Kenntniss.

^.s

(Vom 1l. Rovember 1868.)

Unterm 24. Oktober abhin ist die Gemeinde E s c h o l z m a t t beim Regierungsrathe des Kantons Luzern mit dem Gesuche eingekommen, er mochte beim Bundesrathe seine Verwendung eintreten lassen , dass

660 diejenigen Bewohner j.ener Gemeinde, welche im Sommer dieses Jahres durch Hagelschlag und Gewässeranstritt einen amtlich ermittelten Schaden von 123,472 Franken erlitten, an den Liebesgaben für die Wasser..

beschädigten in den Kantonen St. fallen, Graubünden, Hessin, Uri

und Wallis mitparti^ipiren dürsten.

Die Regierung von Luzern erwiderte dem Gemeiuderathe ^von Escholzmatt, dass sie aus das Gesuch, wie er es gestellt, nicht eintreten konue, dagegen aber bereit sei, dasselbe zur Kenntniss der Bundesbehorden zu .bringen und es diesen dann anheimzustellen, ob sie nicht,

in Berüksichtigung aller Verhaltnisse, billig und zwekmässig finden,

wenigstens einen Theil der im Kanton L u z e r n selbst geflossenen .Liebesgaben den Beschädigten von Escholzmatt zuzuwenden.

Hieraus beschloss der Bundesrath, den Wunsch der Regierung von Luzern der Konferenz der Kantone, welcher die Bestimmung der Grunds.i^e für die Vertheilnng der eingegangenen Liebesgaben vorbehalten ist, seinerzeit vorzulegen.

Der Bundesrath hat sein Bostdepartement ermächtigt, mit den Regierungen von Lnzern, Aargau und Tessin wegen Errichtung ossentSicher Telegraphenbüreau^ in W e g g i s , in ^ b e r - E n t s e l d e n , K o l liken, S a s e n w ^ l , S e h o f t l a n d und in M e l a n o unter den in der modifi^irten Verordnung vom 6. August 1862 enthaltenen Bedingungen Verträge abzuschliessen.

(Vom

13. R^vember 1868.)

Der Bundesrath hat Einsicht genommen von dem Kreditiv, durch welches S. M. der Kaiser der Franzosen unterm 31. Angnst d. J.

den Herrn Grafen von E o m m i u g e s - G u i t a u d , Offizier des kaiserlichen Ordens der Ehrenlegion ..e....e. .e., zu seinem außerordentliche^ Gesandten und bevollmächtigten Minister bei der schweizerischen Eidgenossensehast ernannt hat. ^

661 Vom Bundesrathe sind gezahlt worden : (am 1l. November 1868) als Zollkontroleur in Eöl des Roches: Hr. Gustave Henry Drue..., von Faong (Waadt), derzeit Ge-

hilse der Hauptzollstätte im Bahnhose zu Genf ,

(am 13. Rovember 1868) als Ehef des Revisionsbüreau beim eidg. Oberkriegskommissariat: Hr.

Edmund v ou g r e n u s , von Bern und Genf bisher Kanzlist beim

eidg. Oberkriegskommissariat,

,, Bosthalter in Jlanz.

Hr.

Joh. Gaudenz Menn, von Schiers, Kaufmann in Jlanz (Graubün-

den).

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Inserate.

Ausschreibung.

^Dle Lieferung nachstehenden Postmaterials wird hiemit zur freien konkurrenz ausgeschrieben .

Stük.

^

Liesertermin.

100 Briefwaagen mit Gewich..faz bis 100 Gramm . . . 10. Februar 1869 4 Centimalwaagen, Tragkraft 150 Kilogramm . . .

40 Comptoirwaagen von 12 Kilogramm Tragkraft, mit Gewichtsaz

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40 Dezimalwaagen von 150 Kilogramm Tragkraft, mlt

Gewlchtsaz bis 2 Kilogramm . . . . . . . .

20.

,..

1. Marz

1. ,,

sämmtliche Waagen und Gewichte sind Deicht abzuliefern.

20 Kassasisten nicht feuerest. höhe 42 Zentimeter, Breite 09 Zentimeter, Tlefe 42 Centimeter . . . . . . 10. ^ ,, 1 Kassaschrank , nicht feuerfest, höhe 120 Zentimeter, Breite 72 Zentimeter, Tiefe 48 Zentimeter . . . 10. .,, 16 kopierpressen mit zwei verzinnten Schiebladen, Kopierflache 24 Zentimeter aus 36 Zentimeter . . . .

1. April

,, ,,

,, ,, ., .,

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1868

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.11.1868

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654-661

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