#ST#

88.043

Botschaft über die Beschaffung von Dienstwohnungen für das Grenzwachtpersonal im VI. Zollkreis (Genf)

vom 25. Mai 1988

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,

:

wir unterbreiten Ihnen den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Beschaffung von Dienstwohnungen für das Grenzwachtkorps im VI. Zollkreis (Genf) mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten,, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

25. Mai 1988

1050

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Stich Der Bundeskanzler: Buser

1988-320

Übersicht Im VI. Zollkreis, der den ganzen Kanton Genf umfasst, hat sich in den letzten Jahren ein Mangel an geeignetem Wohnraum für das Grenzwachtpersonal herausgebildet. Die Dringlichkeit ist durch mehrere Umstände verursacht. Insbesondere sind für die zusätzlichen Grenzwachtbeamten, die für den Betrieb der neuen Zollanlage Bardonnex erforderlich sind, auf Anfang 1991 Wohnungen bereitzustellen (vgl. Botschaft vom 26. Aug. 1987, Ziff. 42, BEI 1987 /// 228).

Der Kanton Genf weist seit Jahren die niedrigste Leerwohnungsziffer der Schweiz auf. Eine Beschaffung der Wohnungen auf dem privaten Liegenschaftsmarkt ist kaum durchführbar.

Der Bedarf an zusätzlichem Wohnraum soll daher einerseits durch die Erstellung von Wohnbauten auf bundeseigenen Grundstücken in Perly und Vernier, anderseits durch den Kauf .einer grösseren Wohnliegenschaft in Ttwnex, gedeckt werden.

Die Kosten für die Neubauten belaufen sich auf total 13 900 000 Franken. Für den Erwerb der zwei schlüsselfertigen Wohnhäuser in Thônex wird ein Objektkredit von 6 000 000 Franken benötigt.

Die Bauvorhaben sind im Investitionsplan für zivile Bauten des Bundes vom 28. September 1987 enthalten. Der Kauf wird zulasten der Kreditrubrik «Liegenschaftserwerb» des Amtes für Bundesbauten finanziert.

1051

Botschaft I

Allgemeiner Teil

II

Ausgangslage

Die Aufrechterhaltung eines genügenden Personalbestandes im Grenzwachtkorps VI (Genf) bereitet der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) weiter wachsende Schwierigkeiten. Da es höchstens in Einzelfällen gelingt, neue Grenzwachtbeamte im Kanton Genf selbst zu rekrutieren, müssen die jährlichen Abgänge im Umfang von 20 bis 30 Beamten durch Versetzungen aus anderen Teilen der Schweiz gedeckt werden. Obwohl das Personal die Arbeit in Genf als interessant beurteilt, stösst die Umteilung wegen des unbestritten hohen Standes der Lebenshaltungskosten auf Probleme. ! Der Sollbestand des Grenzwachtkorps VI kann nur gehalten werden, weil die EZV jedes Jahr Aspiranten auch gegen ihren Wunsch in Genf einsetzt. Die Anzahl der Rückversetzungsgesuche nach andern Landesgegenden ist entsprechend hoch.

Das Grenzwachtpersonal hat einen sachlich begründeten,1 gesetzlichen1 Anspruch auf eine Dienstwohnung. Diesem Recht steht eine Wohnsitzpflicht gegenüber (Art. 137 des Zollgesetzes; SR 631.0). Die Bereitstellung zeitgemässer Wohnungen in zweckmässiger Distanz vom Arbeitsort ist, deshalb ein bedeutender Faktor in den Bestrebungen der EZV, genügend Personal in guter Qualität auf dem sehr knappen Arbeitsmarkt zu rekrutieren.

Auf dem Wohnungsmarkt des Kantons Genf herrscht ein notorisch prekäre Situation. Die Leerwohnungsziffer belief sich per 1. Juli 1987, unverändert wie im Vorjahr, auf 0,23 Prozent (schweiz. Durchschnitt 1987: 0,6%). Die Mietzinse für angemessen ausgestattete Vierzimmerwohnungen (ohne Küche) mit Baujahr 1985/86 betragen auf dem privaten Wohnungsmarkt 2000-2400 Franken. In der Agglomeration Genf besteht ein Defizit von rund 7000 Wohnungen.

Obwohl in Genf mit 1997 Einheiten überdurchschnittlich viele Genossenschaftswohnungen zur Verfügung stehen, zwingt der Mangel an preisgünstigen Wohnungen und die grosse Anzahl von Bundesbediensteten (rund 5700) die Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals zu weiteren Wohnbauten. So sind für das SBB-Personal rund 120 Wohnungen geplant oder im Bau, für das PTT- und übrige Bundespersonal - einschliesslich des zivilen Personals der EZV - rund 260 Wohnungen.

12

Aufgaben und Organisation des Grenzwachtkorps im VI. Zollkreis

12l

Aufgaben

Das Grenzwachtkorps bekämpft den Schmuggel und sichert den Bezug der Abgaben. Es vollzieht die Zollvorschriften im Reisenden- und Grenzverkehr und, wirkt bei der Zollabfertigung des Warenverkehrs mit. Ihm obliegt auch die Überwachung des Geländes («grüne Grenze»).

1052

Das Grenzwachtkorps vollzieht selbständig oder zusammen mit der Polizei die Vorschriften über den Grenzübertritt. Zur Unterstützung der Polizei fahndet das Grenzwachtkorps nach Personen, Sachen und Fahrzeugen, bekämpft die Kriminalität und meldet Verletzungen des Strassenverkehrsgesetzes.

Das Grenzwachtkorps hilft im Rahmen seiner Kontrolltätigkeit verschiedene bundesrechtliche und kantonale Gesetze und Erlasse vollziehen. In den letzten Jahren kamen neue Aufgaben hinzu: Verkauf der Autobahnvignette, Mithilfe bei der Erhebung der Schwerverkehrsabgabe und bei der Abfertigung von Transitsendungen mit dem Einheitsdokument der EG. Die dem Grenzwachtkorps zugedachten Aufgaben im Rahmen des Asylgesetzes erfordern insbesondere eine intensivere Überwachung des Zwischengeländes. Im Räume Genf haben in den letzten Jahren die grenzüberschreitende Kriminalität, die Schmuggelfälle und die illegalen Grenzübertritte überdurchschnittlich zugenommen. In fremdenpolizeilicher Hinsicht macht sich der starke Zuwanderungsdruck besonders stark bemerkbar.

122

Organisation

Das Grenzwachtkorps ist der uniformierte und bewaffnete Dienstzweig der EZV. Das Korps in Genf ist in Kommando, zwei taktische Abschnitte, sowie Unterabschnitte aufgeteilt. Ein Unterabschnitt umfasst mehrere Grenzwachtposten. Zur örtlichen und zeitlichen Schwergewichtsbildung im Zwischengelände besteht pro Abschnitt ein Zentralposten.

Im Räume Genf führen 31 Grenzübergänge über die 105km lange Landesgrenze. An Tagen mit Spitzenverkehr reisen über diese Grenzübergänge bis zu 72 000 Motorfahrzeuge in die Schweiz ein. Im Berufsverkehr kommen täglich 27 000 Grenzgänger nach Genf. Rund um Genf führen weitere 70 fahrbare Strassen und Wege im Zwischengelände über die Grenze.

13

Personalbestand des Grenzwachtkorps

Der bewilligte Sollbestand 1 ist von 246 Mann im Jahre 1985 auf den 1. August 1988 um 21 Beamte auf 267 angehoben worden. Für das neue Autobahnzollamt von Bardonnex werden insgesamt 32 Grenzwachtbeamte benötigt. Mit der Eröffnung dieses Zollamtes wird sich der Verkehr auf die Autobahn konzentrieren, unter Entlastung der Grenzübergänge Perly und Thônex-Vallard. Die EZV sieht deshalb vor, die Bestände dieser beiden Grenzwachtposten zu reduzieren.

Dadurch werden voraussichtlich neun Beamte für Bardonnex frei, so dass sich der Mehrbedarf auf 23 Grenzwachtbeamte beschränken lässt.

Zur Verbesserung der persönlichen Sicherheit wird der Grenzwachtdienst vorwiegend zu zweit ausgeführt. Diese Massnahme sowie die neuen Aufgaben und die Verkehrszunahme führten seit 1985 zur oben angeführten Erhöhung des Personalbestandes im VI. Zollkreis.

In Genf wurden bereits bei den kleineren Grenzübergängen die Abfertigungszeiten stark eingeschränkt. Weitere Restriktionen, die noch eine merkliche Personaleinsparung zur Folge hätten, sind kaum mehr verantwortbar. Erfahrungs1053

gemäss stossën solche Massnahmen wie auch die Aufhebung kleinerer Grenzübergänge auf erheblichen Widerstand der Grenzbevölkerung. Ein zusätzlicher Rationalisierungseffekt konnte mit dem vermehrten Einsatz technischer Hilfsmittel erzielt werden. Diese Möglichkeiten sind weitgehend ausgeschöpft.

14

Dienstwohnungen

141

Allgemeines

Der Gesamtbestand an Dienstwohnungen für das Grenzwachtpersonal im VI.

Zollkreis beträgt 227 ; davon sind 23 Wohnungen zur Unterbringung von ledigen Beamten hergerichtet. Acht Wohnungen mietet die EZV bei einer Wohnbaugenossenschaft des Bundespersonals und gibt sie als Dienstwohnungen ab.

Im weitern sind 18 Grenzwächter in privat gemieteten Wohnungen untergebracht, was zur Entspannung der Lage beiträgt. Dies könnte aber im Falle des Übertritts in den Zivildienst oder bei Pensionierung der Beamten zusätzliche Probleme verursachen, da sie in ihren Wohnungen verbleiben, während die EZV für die Nachfolger Dienstwohnungen bereitzustellen hat. Für 14 Wohnungen, die gegenwärtig durch zivile Zollbeamte und Privatpersonen besetzt sind, kann wegen dem anhaltend akuten Mangel an Leerwohnungen im Raum Genf in absehbarer Zeit keine Rücknahme als Dienstwohnung in Aussicht genommen werden.

Die Grenzwachtbeamten sollten aus Gründen der Sicherheit, im Interesse eines möglichst rationellen Einsatzes und unter Berücksichtigung der unregelmässigen Arbeitszeiten rund um die Uhr direkt an den betreffenden Grenzübergängen oder in deren unmittelbaren Nähe untergebracht werden können.

142 Standort Perly-Bardonnex Im Gebiet des neuen Autobahnzollamtes besitzt die EZV gegenwärtig insgesamt 29 Dienstwohnungen, von denen dem Grenzwachtpersonal 25 zur Verfügung stehen. Davon sind vier für die Unterbringung von 15 ledigen Beamten eingerichtet. Für die heute in diesem Gebiet eingesetzten Beamten reicht der zur Verfügung stehende Wohnraum aus. Ab Eröffnung des Autobahnzollamtes im Jahre 1991 wird Wohnraum für zusätzliche 28 Beamte benötigt.

Auf einer zolleigenen Parzelle in Perly stehen zwei Wohnbauten. Diese wurden 1851 bzw. 1896 erbaut und weisen insgesamt acht Dienstwohnungen (inkl. Ledigenwohnung) auf. Das Gebäude Perly I steht unter Ortsbildschutz; es darf nicht abgebrochen werden und wird deshalb saniert und als Unterkunft für sechs ledige Grenzwächter hergerichtet. Hingegen kann das Gebäude Perly II durch einen grösseren Wohnbau ersetzt werden (Projektbeschrieb s. Ziff. 211 dieser Botschaft). Der Nettozuwachs beträgt .sieben Wohnungen und zehn Ledigenzimmer.

Für die verheirateten Beamten, die heute im Gebäude Perly II untergebracht sind, müssen vor dem Gebäudeabbruch Ersatzwohnungen beschafft werden.

Drei Vierzimmerwohnungen
können durch die EZV im Herbst 1988 in einer Überbauung der Nachbargemeinde Plan-les-Ouates käuflich erworben werden.

Die Finanzierung erfolgt zulasten des Sammelkredites der EZV für dringende 1054

Landkäufe (Objektkredit Nr. 0620.87, 5 Mio. Fr.). Die übrigen Beamten müssen ausserhalb des unmittelbaren Einsatzgebietes in bestehenden Ledigenwohnungen bzw. in den Neubauten von Vernier untergebracht werden.

143

Standort Vernier

Auf dem Gebiet der Gemeinde Vernier besitzt die EZV ein grosses Grundstück, auf welchem im Jahre 1950, im Zusammenhang mit der Erweiterung des Flughafens Genf-Cointrin, drei Wohnblöcke mit insgesamt zwölf Dienstwohnungen erstellt wurden. Die noch unüberbaute Fläche erlaubt eine etappenweise Erweiterung dieser Wohnsiedlung. In einer ersten Etappe sollen zwei weitere Wohnhäuser mit je sieben Dienstwohnungen errichtet werden, total 14 Wohnungen (Projektbeschrieb siehe Ziff. 212 dieser Botschaft).

Die Büros der Führungsorgane des Grenzabschnittes Meyrin sowie des Zentralpostens sind heute im Zollgebäude in Meyrin-Maisonnex untergebracht. Diese Lösung ist unbefriedigend. Insbesondere müssen die mit Funkanlagen ausgerüsteten Dienstfahrzeuge im Freien abgestellt werden, da wegen Platzmangels keine Garagen errichtet werden können. Die günstige Lage von Vernier im Zentrum des Grenzwachtabschnittes Meyrin, in unmittelbarer Nähe des Autobahnanschlusses in Richtung Bardonnex, spricht für eine Verlegung dieser Einrichtungen in ein bestehendes Zollhaus von Vernier. Die Dienstfahrzeuge können in der gleichzeitig mit den neuen Bauten zu erstellenden Einstellhalle untergebracht werden. Mit der geplanten Büroverlegung geht gesamthaft eine Dienstwohnung verloren, für die ein Ersatz im Neubau vorgesehen ist.

Die von der EZV in Vernier gemieteten acht Genossenschaftswohnungen sollen einem dringenden Bedürfnis entsprechend an das Zivilpersonal abgetreten werden. Es ergibt sich somit mit den fünf im Räume Perly-Bardonnex fehlenden Wohnungen ein Gesamtbedarf von 14 neuen Dienstwohnungen für den Standort Vernier.

144

Standort Thônex

Das Grenzwachtkorps benötigt auch im Osten des Kantons Genf zusätzliche Dienstwohnungen. In der Grenzregion Mon Idée/Veyrier sind 85 Beamte in Dienstunterkünften unterzubringen, es stehen aber nur 49 Dienstwohnungen zur Verfügung. Dies führt dazu, dass diesem Abschnitt überdurchschnittlich viele ledige Beamte zugeteilt sind, was mit betrieblichen Nachteilen verbunden ist.

Weiter mussten sieben Beamte ausserhalb ihres Dienstortes in weit entfernten Zollhäusern untergebracht werden. Drei Beamte sind in Privatwohnungen eingemietet. Hiezu kommt, dass zur dringlichen Verwirklichung des Dienstes zu zweit auf 1. August 1988 diesem Sektor drei Beamte neu zugeteilt werden. Daraus ergibt sich ein Mehrbedarf von 13 Wohnungen, die im Raum Thônex bereitzustellen sind.

Wie bereits erwähnt, soll nach der Eröffnung des Autobahnzollamtes Bardonnex im Jahr 1991 der Personalbestand des Zollamtes Thônex reduziert werden.

Da dieser Abbau über eine kleinere Zuteilung lediger Grenzwachtbeamter erfol1055

gen soll, bleibt er ohne Einfluss auf den Wohnungsbedarf für .verheiratete Grenzwachtbeamte.

·: Die Wohnungen in den Zollhäusern an der Landesgrenze, die durch die geplante Personalverschiebung zum Dienstort Thônex freigestellt werden, können, soweit sie nicht sofort zur Unterbringung des eigenen Personals im betreffenden Sektor benötigt werden, auf Zusehen hin zu ortsüblichen Preisen an Dritte vermietet werden. .Sie stellen eine kleine Raumreserve dar, die bei einer allfällig notwendig werdenden Verstärkung der Grenzbewachung von grossem Nutzen wäre.

. · .

, In der Gemeinde Thônex, unmittelbar neben dem Grenzübergang Thônex, erstellt eine Privatfirma zurzeit eine Gesamtüberbauüng mit 244 Wohnungen.

Während die Genfer Wohnbaugehossenschaft des Bundespersonals «Le Jet d'Eau» in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung den Kauf eines Mehrfamilienhauses (B1) plant, ist die Übernahme von .weitem zwei Gebäuden (B2 und B3) durch die EZV vorgesehen. Die drei Wohnbauten enthalten insgesamt 27 Wohnungen und 32 unterirdische Einstellplätze. Der Kauf setzt den Abschluss eines Landerwerbsvertrages sowie eines Generalunternehmervertrages voraus, was die Eidg. Finanzverwaltung bereits vollzogen hat. Das für die Vermietung an das zivile Bundespersonal bestimmte Wohnhaus wird durch die Eidgenössische Finanzverwaltung als Genossenschaftsbau finanziert.

Die beiden übrigen Wohnhäuser (B2 und B3), mit Landanteil, sollen von der EZV käuflich übernommen werden. Diese Gebäude enthalten insgesamt zwölf Drei- und Vierzimmerwohnungen,, die als Dienstwohnungen Verwendung finden sollen, und vier Kleinwohnungen (Ein- und Zweizimmerwohnungen): Diese sollen teils zur Vermietung, an junge zivile Beamte reserviert werden,, die zur sprachlichen Weiterbildung nach Genf versetzt werden und deren Unterbringung oft mit.grossen Schwierigkeiten verbunden ist, teils sollen sie als Dienstwohnungen ledigen Grenzwachtbeamten zukommen.

145

Übersicht

Geographische Gliederung

Unterkünfte (Wohnungen, Studios, Ledigenzimmer) vorgesehen1

Perly-Bardonnex Eröffnung Autobahnzollamt Verlust durch - Abbruch Gebäude Perly II - Umbau Gebäude Perly I Unterbringung in Vernier

28

,

10 3, --5

Neubau Perly II · Umbau Perly I Erwerb Eigentumswohnungen in Plan-les-Ouates

:

3

36

1056

24 . · · , .

6

36

33

33

Geographische Gliederung

Unterkünfte (Wohnungen, Studios, Ledigenzimmer) notwendig

Vernier .

Verlegung Führungsorgane Grenzabschnitt nach Vernier Abtretung Genossenschaftswohnungen an Zivilpersonal Abdeckung Manko im Räume Perly-Bardonnex Neubau zweier Wohnhäuser

l 8 +5 14 14

Thônex Unterbringung am Dienstort Verzicht auf Privatwohnungen Erhöhung des Bestandes Kauf zweier Wohnhäuser

2

Besonderer Teil

21

Baubeschrieb

211

Perly (s. Beilage 2)

14

14

14

7 3 3

16 13

Total Unterkünfte

vorgesehen

13 63

16

16 63

Das Zollhaus Perly I, ein viergeschossiger Wohnbau, wird in ein Zentrum für ledige Grenzwachtbeamte umgebaut. Im Erdgeschoss liegen Wohnküche und gemeinsamer Aufenthaltsraum, in den drei Obergeschossen je zwei Studios, mit getrenntem Wohn- und Schlafbereich, sowie pro Stockwerk ein Badezimmer.

Ein Querbau verbindet dieses Ledigenzentrum direkt mit dem Dachgeschoss des Neubaus, in dem sich elf Zimmer für ledige Grenzwachtbeamte befinden.

Jedes Zimmer ist mit einem Lavabo ausgerüstet; WC- und Duschanlagen hingegen werden zentral zusammengefasst.

Der Neubau Perly II ist als Doppelwohnhaus mit separaten Hauseingängen geplant, mit Untergeschoss, drei Vollgeschossen und Dachgeschoss. Nebst den vorerwähnten Ledigenzimmern enthält das Dachgeschoss eine Fünfzimmerwohnung (vier Schlafzimmer) für eine kinderreiche Familie. Die Vollgeschosse umfassen pro Haus je zwei Vierzimmerwohnungen, total zwölf Wohnungen. Im Untergeschoss befindet sich u. a. die PW-Einstellhalle mit 3.0 Abstellplätzen.

Das Heizen der Gebäude erfolgt mit Gas. Eine ergänzende SonnenenergieHeizanlage fällt wegen der ungünstigen Gebäudeausrichtung aüsser Betracht.

1057

212

Vender (s. Beilage 3)

Das Projekt umfasst zwei viergeschossige Wohnhäuser, mit je zwei Dreizimmerwohnungen, vier Vierzimmerwohnungen und einer Fünfzimmerwohnung, insgesamt also 14 Wohnungen. Das Untergeschoss verbindet die,Wohnhäuser mit einer gemeinsamen Einstellhalle mit 37 Einstellplätzen. Davon sind zehn Plätze für Dienstfahrzeuge und zwölf Plätze für die Mieter der bestehenden Wohnungen in den Nachbargebäuden vorgesehen.

Auch die Neubauten in Vernier werden mit Gas geheizt. Die Landreserven ermöglichen das Errichten von Kinderspielplätzen und Gemüsegärten.

213

Thônex (s. Beilage 4)

Der Wohnblock BJ-B3 befindet sich in einer Gesamtüberbauung mit neun Mehrfamilienhäusern. Die Anlage liegt unmittelbar an der1 Landesgrenze; sie grenzt an ihrer Südseite direkt an das Areal der schweizerisch-französischen Gemeinschaftszollanlage Thônex-Vallard an. Das Gebäude B'-B3 besteht aus .drei Einheiten, mit je drei Vollgeschossen, einem Dachgeschoss sowie einem Kellergeschoss. Für das Grenzwachtpersonal sind in den Gebäuden B2 und B3 sechs Drei- und sechs Vierzimmerwohnungen reserviert. Im Dachgeschoss befinden sich die vier bereits erwähnten Kleinwohnungen. In der Einstellhalle stehen für die Mieter der Zollwohnungen 19 Einstellplätze zur Verfügung.

3

Finanzielle und personelle Auswirkungen

31

Baukosten

Die veranschlagten Baukosten betragen (Baukostenindex vom 1. Okt. 1987 140,4; Basis April 1977 = 100): 311

Projekt Perly Fr.

1

-> 4 5 8 Q

Vorbereitungsarbeiten Gebäude Umgebung Baunebenkosten .

Unvorhergesehenes Baukredit Ausstattung Objektkredit.

1058

..

..

251 500 5855800 145 500 158600 288600 6 700 000 100000

6 800 000

312

Projekt Vernier

1 T

4 S R

Vorbereitungsarbeiten Gebäude Umgebung Baunebenkosten . .

Unvorhergesehenes Objektkredit

32

. .

!

224000 6 080 000 220 000 190 000 386 000 7 100 000

Liegenschaftserwerb in Thônex

Die Kosten des Gesamtprojektes (Genossenschafts- und Zollwohnungen) belaufen sich auf 8 856 300 Franken (Globalpreis). Der Übernahmepreis der EZV für die beiden Gebäude B2 und B3 (inkl. Einstellplätze) beträgt zwei Drittel des Gesamtpreises, d. h. rund 5 900 000 Franken. Die genaue Ausscheidung der Parzellen erfolgt nach Fertigstellung der Wohnbauten im Herbst 1988. Zur Finanzierung des Liegenschaftserwerbs ist ein Objektkredit von 6 000 000 Franken erforderlich.

Der Baubeginn für die Gebäude BJ-B3 der Gesamtüberbauung ist vom Generalunternehmer für das Frühjahr 1988 vorgegeben worden. Die Eidgenössische Finanzverwaltung sah sich deshalb veranlasst, den Generalunternehmervertrag vor der Genehmigung des Objektkredites abzuschliessen. Mit Beschluss vom 22. Januar 1988 haben wir sie zu diesem Vertragsabschluss ermächtigt und in Anwendung von Artikel 26 Absatz 4 des Finanzhaushaltgesetzes vom 18. Dezember 1968 (SR 611.0) den Objektkredit von 6 000 000 Franken sofort freigegeben mit Zustimmung der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte vom 21. Januar 1988.

33

Finanzplan

Die beiden Bauvorhaben sind im Investitionsplan für zivile Bauten des Bundes vom 28. September 1987 enthalten.

Die Finanzierung des Kaufs der beiden Wohnhäuser in Thônex erfolgt zu Lasten der Kreditrubrik 314.501.03 «Liegenschaftserwerb». Der Zahlungsbedarf erstreckt sich über drei Jahre. Er ist im Finanzplan nicht ausdrücklich enthalten. Sollten sich nicht bei andern Objekten Minderausgaben ergeben, so müsste für 1988 allenfalls ein Nachtragskredit angefordert werden.

34

Personelle Auswirkungen

Die Gebäude werden durch die EZV betreut und gewartet. Es entsteht kein zusätzlicher Personalbedarf.

1059

4

Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen

Die Verfassungsmässigkeit ist durch Artikel 28 der Bundesverfassung gegeben.

Die gesetzliche Grundlage für die Beschaffung von Dienstwohnungen für das Grenzwachtpersonal ergibt sich aus Artikel 137 Absatz 5 des Zollgesetzes vom I.Oktober 1925 (SR 631.0):

2555

1060

to ns o CT\

5" <*) ttl

o CTs

to

Perly GE

Westansicht

if I K>

o ON OJ

Perly GE

Stockwerkgrundriss

Vernier GE

§ I" re

U)

Vernier GE

1065

to n> f -t<

Bundesbeschluss Entwurf über die Beschaffung von Dienstwohnungen für das Grenzwachtpersonal im VI. Zollkreis (Genf)

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 28 der Bundesverfassung und auf Artikel 137 des Zollgesetzes1', nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 25. Mai 19882), beschliesst: Art. l

Für die Errichtung von drei Wohnhäusern mit Dienstwohnungen für das Grenzwachtpersonal in Perly und Vernier wird ein Objektkredit von 13 900 000 Franken bewilligt.

Art. 2

Für den Erwerb von zwei Wohnhäusern für das Grenzwachtpersonal in Thônex wird ein Objektkredit von 6 000 000 Franken bewilligt.

Art. 3 Der jährliche Zahlungsbedarf ist in den Voranschlag einzustellen.

Art. 4

Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

2555

D SR 631.0 ) BEI 1988 II 1050

2

1067

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft über die Beschaffung von Dienstwohnungen für das Grenzwachtpersonal im VI.

Zollkreis (Genf) vom 25. Mai 1988

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1988

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

25

Cahier Numero Geschäftsnummer

88.043

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.06.1988

Date Data Seite

1050-1067

Page Pagina Ref. No

10 050 758

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.