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12

455

Schweizerisches Bundesblatt mit schweizerischer Gesetzsammlung.

68. Jahrgang.

Bern, den 22. März 1916.

Band I.

erscheint wöchentlich. Preis 10 Franken im Jahr, B Franken im Halbjahr.

zuzüglich ,,Nachnahme- und Postbestellnngsgebühr".

Einrückungsgebühr : 15 Rappen die Zeile oder deren Raum. -- Anzeigen franko an die Buchdruckerei Stämpfli & de. in Bern.

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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über seine

Geschäftsführung im Jahre 1915.

Departement des Innern.

I. Zentralverwaltung.

1. Departementskanzlei.

Als Ersatz des finde Dezember 1914 verstorbenen Kanzlisten I. Klasse, Jules Koller, wählten wir am 9. Februar Herrn Daniel Robbi, von Sils, damals Kanzlist der schweizerischen Abteilung für Wasserwirtschaft. Er trat die Stelle sogleich an.

2. Gesetzgebung.

1. Gesetzgebung über die Automobil- und Fahrradpolizei und Luftschiffahrt und Konkordat über den Motor- und Fahrradverkehr.

Das Entsprechende erscheint im Berichte der Polizeiabteilung des Justiz- und Polizeidepartements gemäss Art. 31, III, 11, des Bundesgesetzes vom 26. März 1914 über die Organisation der Bundesverwaltung.

2. Berichterstattung über die Verwendung des Alkoholzehntels.

Von der im letzten Geschäftsbericht erwähnten 24. Vorlage der Bundesblatt. 68. Jahrg. Bd. I.

33

456 Berichte der Kautone über die Verwendung des Alkoholzehntels für 1913 (Bundesblatt 1914, IV, 247) wurde am 15. April vom Ständerate und am 8. Juni vom Nationalrate in zustimmendem Sinne Vormerk genommen.

Da das oben zitierte Bundesgesetz vom 26. März 1914 (Art. 33, III, 3) die Besorgung dieser Vorlage wieder dem Finanzdeparfcement zuweist, wird in Zukunft das Nötige über den Gegenstand im Berichte dieses Departements erscheinen.

3. Motion Seiler (Schaffung eines schweizerischen Verkehrsamtes).

Die im letzten Geschäftsbericht erwähnten Verhandlungen mit dem Verband schweizerischer Verkehrsvereine und dem schweizerischen Hotelierverein wurden während des verflossenen Jahres fortgesetzt, haben jedoch noch nicht zu einem definitiven Ergebnis geführt. Indessen ist das Studium der Frage soweit fortgeschritten, dass das Departement des Innern darauf rechnet, im Jahre 1916 bestimmte Vorschläge einbringen zu können.

4. Von uns wurde am 3. August eine Verordnung über die eidgenössische Kunstpflege erlassen (A. S. n. F. XXXI, 281).

3. Tollziehung der Bundesverfassung und eidgenössischer Gesetze.

Unterstützung der öffentlichen Primarschule (Bundesgesetz vom 25. Juni 1903).

Die im Budget vorgesehene Beitragssurnme gelangte unverkürzt zur Verteilung, und die von den Kantonen gemachten Verwendungen gaben nicht Anlass zu Beanstandungen.

Über die Verwendung der Beiträge gibt beiliegende Tabelle Auskunft.

4. Ausstellungen und Kongresse des In- und Auslandes.

Unter dieser Geschäftsrubrik ist nur ein einziger Vorgang anzuführen: die am 28. Mai beschlossene Abordnung des Professors für Statik, Brückenbau und Hochbau in Eisen an der eidgenössischen technischen Hochschule, Herrn Arthur Rohn, an 'den im September stattgefundenen internationalen Ingenieur-Kongress in San Franzisko. Die Kosten dieser Delegation wurden aus den Mitteln der genannten Schulanstalt (Albert Barth-Stiftung) gedeckt, und der Abgeordnete verband mit seiner Mission eine Studienreise.

Zu Seite 456.

BuiKÌesbeìtr-aj»- an ciie Primär schule 1O1S.

1

Kantone

Errichtung neuer Lehrstellen

2

Bau und wesentlicher Umbaa von Scbnlliänsern

3

5,000. -- 85,000. -- 2,000. -- Zürich . . .

3,421.-- 32,322. 85 1,331.-- Bern . . . .

9,600. -- Luzern . . .

25,000. -- -- 2,890. -- 5,305. 80 Uri 6,200. 50 5,636. 10 Schwyz . . .

679. 30.

3,978. -- Obwalden . .

-- -- Nidwaiden . .

1,500. -- -- 3,000. -- Glarus . . .

-- -- -- 420.-- Zug . . . .

-- 120. 35 900.-- 40,133. 65 Freiburg . . .

97.-- Solothuru . .

2,259. 35 5,439. 35 1,250.-- Baselstadt . .

-- -- -- Baselland . .

-- -- -- Schaffhausen .

-- -- -- Appenzell A.-Rh. 8,500. -- 4,800. -- 1,700. -- Appenzell I.-Rh.

-- -- -- St. Gallen . .

800.-- 56,652. -- 4,823. -- Gvaubünden . .

-- -- -- Aargau . . .

-- 43,196.70 9,343. 50 Thurgau . . ..

-- -- 34,500. -- Tessin . . . .

-- -- -- Waadt . . .

-- -- 101,647. -- Wallis . . . . 57,296. 90 -- -- -- Neuenburg . .

-- Genf . . . .

57,552. 50 110.-- -- Zusammen

4

5

Errichtung Auflcssernug vonTuniliallen, von LehrerAusbildung Anlage bestldungen, von von sowie Turnplätzen Lehrkräften, Aussetzung nnd Bau von Anschaffung Lehrcrseminarieu nnd Erhöhung von von Turngeräten Rnhégehalten

102,765. 75 425,185. 95 46,454. 15

60,000. -- -- 4,600. -- 755. 15

-- -- 27,279. 65 -- 2,500. -- -- -- -- 450.-- 12,720. -- 10.031.40 -- -- -- -- 3,000. -- 1,112.25 13,186.60

158,349.-- 180,859. 55 35,647. -- 6,647. 60 28,504. 14 8,995. 65 5,000. -- 19,989. 60 9,546. 65 11,652. 10 32,840. 80 39,000. -- 37,892. 80 24,158. 20 10,941. 80 6,525. -- 69,060. -- 77Ì865. -- 85 840. -- 251,090. -- 124^32.80 88',i37. 20 39;/34. -- 53 5.-- 27 'k 80

135,635.05 1,20

6

7

8

9

Abgabe von SchulSachhülfe Erziehung Beschaffung materialieu und ibligatorisehen bei Ernährung schwachvon nnd sinniger Kinder Schulmobiliar Lehrmitteln an die Bekleidung in den nnd Schulkinder, armer unentgeltlich Jahren der allgemeinen oder Schulkinder Schulpflicht Lehrmitteln zu ermäßigten Preisen 25,000. --

5,418.-- -- 402. 60

116.-- 500.-- -- 504. 60 330.-- 6,796. 95 -- -- -- 317.-- 152. 20 2,135.-- 5,008. 60

-- -- -- -- 2,000. -- 13,331. 35 10,887. 15

12.060. -- 9,686. 80 1,321. 38 276. 36 -- 700.-- -- 1,656. 08 100.-- 21,377. 55 -- -- -- -- · 1,600.-- 3,017. 55 750. 20 -- 20,504. 45 -- -- -- -- 7,240. 25

16,000. -- 91,693. 80 8,000. -- 1,123.02 615.-- -- 330. 40 -- 2,035. 17 100.-- 260.-- 40,050. 80 8,000. -- 500. -- 3,492. -- -- 20,071. 10 -- -- 650.-- -- -- 703. 90 10,000. -- 18,415. 40

108. 69 47,899. 45 83,913.07 243,158. 14

Bundesbeitrag

-- -- 2,610. 75 3,200. -- -- -- -- 3,000. -- 5,033.-- 3,000. 12,458. 95 -- -- 205. 75 -- -- -- 1,928. -- 7,576. 90

302,349. -- 387,526. 20 100,333. 80 17,690. 40 46,742 40 13,728. 80 11,030.40 19,989. 60 16,893. 60 83,792 40 70,224. -- 81,550.80 45,892. 80 27,658. 20 34,783. 80 11,727. 20 181,737. 60 93,655.20 138,380. 20 80,950. 20 124,932. 80 190,474. 20 102,704. 80 79,836. 60 92,943. 60

63,308. 35

2,357,528. 60

11,000.--

420.-- 12,500. --

115.-- --

457

II. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst.

1. Zentralbibliothek und internationaler Austausch amtlicher Erlasse und anderer Publikationen.

Der 1914 infolge der kriegerischen Ereignisse eingetretene Rückgang in der Bücherausleihe ist während des Berichtsjahres wieder ausgeglichen worden, indem die Zahl der aus- und wieder eingegangenen Bücher oder Stücke von 17,500 auf 19,700 gestiegen ist.

Was den Bibliothekzuwachs anbelangt, ergab sich von selbst die Notwendigkeit, die Bücheranschaffungen aufs äusserste zu beschränken. Immerhin kann dieser Zuwachs, mit Einschluss der der Bibliothek zugekommenen amtlichen kantonalen Publikationen, auf ungefähr 1000 Nummern beziffert werden.

In dem mit der Bibliothek verbundenen internationalen Schriftenaustausch ist gegen das Ende des Berichtsjahres zum Teil eine Stockung eingetreten, indem mehrere grössere Sendungen von und nach den Vereinigten Staaten Nordamerikas bis jetzt von kriegführenden Staaten zurückbehalten wurden, was uns bewog, bei den zuständigen Regierungen Schritte für den Durchlass zu tun.

An die bei diesem Tauschverkehr beteiligten Staaten wurden im ganzen 22,880 Pakete Drucksachen vermittelt, die sich auf folgende Länder verteilen : Ein- und Ausgang

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

Schweiz Vereinigte Staaten von Nordamerika . .

Südamerika Frankreich mit Kolonien Italien Belgien Niederlande Deutschland, Österreich-Ungarn, Russland, Spanien und übrige europäische, sowie überseeische Länder

14,650 Pakete 2,316 ,, 534 ,, 954 n 800 ,, 120 ,, 274 ,,

Zusammen

22,880 Pakete

Jahrgang 1914 ,, 1915 Rückgang im Jahre 1915 . . . .

3,232

,,

23,468 Pakete 22,880 ,, 588 Pakete

Im fernem hatte die Zentralbibliothek, gemäss Bundesratsbeschluss vom 1. Dezember 1893, die Aufgabe, das Bundesblatt, die amtliche Gesetzsammlung, sowie die übrigen eidgenössischen

458 Drucksachen an die öffentlichen Bibliotheken der Schweiz zu vermitteln. Die daherigen der Post übergebenen Pakete erreichen, die Ziffer 5824.

2. Landesbibliothek.

Die Bibliothekkommission hat drei Sitzungen abgehalten; im Bibliothekpersonal selbst ist keine Änderung eingetreten. Herr Dr. Wisler wurde für zwei Monate nach Genf beordert, um bei der Herstellung der Zettelkataloge für die Internationale Agentur für Kriegsgefangene mitzuwirken. Seine Abwesenheit und die von vier Beamten, die in den Militärdienst einrücken mussten, hat zwar das Fortschreiten gewisser Arbeiten gehemmt, sie hat aber keine Einschränkung weder der Besuchszeit noch des Ausleihedienstes zur Folge gehabt.

Die Bibliothek hat auch im verflossenen Jahre die auf den Krieg bezüglichen Publikationen mit besonderer Sorgfalt gesammelt. Sie erwarb die von der bernischen Gutenbergstube vereinigte und unter dem Titel ,,Krieg und Frieden" im letzten Sommer in Bern ausgestellte Sammlung von Druckschriften und Bildern.

Zufolge einer Übereinkunft mit dem Pressebureau des Armeestabes werden der Bibliothek von demselben eine Serie der schweizerischen Zeitungen, welche ihm zugehen, zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise ist es ihr möglich, ohne besondere Unkosten, für den gegenwärtigen so ausserordentlichen Zeitabschnitt eine vollständige Sammlung der schweizerischen Zeitungen anzulegen. Vom gleichen Bureau sind ihr 78 Hefte mit Artikeln über unser Land aus ausländischen Zeitungen übergeben worden.

Der Zuwachs war in diesem Berichtjahre fast genau derselbe wie im letzten. Das Inventar verzeichnet an Eingängen 11,009 Nummern mit 14,787 einzelnen Schriften (Bänden, Broschüren usw.). Wie gewöhnlich sind mehr als zwei Drittel davon Geschenke.

Der Besuch des Lesesaals hat gegenüber dem letzten Jahre stark zugenommen. Es wurden 10,812 Besuche gezählt (gegen 9257 im Jahre 1914). Diese Zahl wurde bloss im Jahre 1912 übertroffen.

Die Ausleihe nach auswärts erforderte die Versendung von 2505 (2161) Postpaketen.

Die strengeren Bestimmungen des im Jahre 1914 eingeführten neuen Reglements haben den erwünschten Erfolg gehabt, ohne im übrigen zu Klagen Anlass zu geben; die aus dem Ausleiheverkehr stammenden Verluste konnten fast vollständig vermieden werden.

459 Die Beiträge für den Internationalen Catalogue of scientific literature sind infolge der Mobilisation stark zurückgegangen. Man konnte bloss 861 Zettel über schweizerische naturwissenschaftliche Arbeiten nach London senden, statt 3000 bis 3500 in gewöhnlichen Jahren.

Das Jahr hat mit einem erfreulichen Ereignis abgeschlossen.

Die deutsch-schweizerischen Verleger, welche schon seit zwe Jahren alle ihre Verlagswerke der ,,Deutschen Bücherei" in Leipzig unentgeltlich zuschickten, haben sich entschlossen, in Zukunft der Schweizerischen Landesbibliothek die gleiche Vergünstigung zu gewähren. Die Verleger der französischen Schweiz haben sich ihnen angeschlossen. So ist nun gleichsam an Stelle der gesetzlichen Abgabe von Pflichtexemplaren die freiwillige Gratislieferung an die nationale Büchersammlung eingeführt worden.

Als Gegenleistung wird die Landesbibliothek, einem langjährigen Wunsche der Buchhändler entgegenkommend, das B i b l i o g r a p h i s c h e B u l l e t i n umgestalten. Dasselbe wird in Zukunft monatlich erscheinen und die Titel, nach Materien geordnet, aufführen.

3. Bundesarchiv.

1. Durch die fortdauernde Mobilmachung war der Bundesarchivar verhindert, mehr als die laufenden Geschäfte zu besorgen.

2. Die Übernahme der Akten der XX. Amtsperiode, die schon vor Neujahr 1915 begonnen hatte, wurde fortgesetzt; es sind noch zwei Verwaltungsabteilungen mit der Ablieferung im Rückstande. Die Gesandtschaften in Paris und in Wien schickten ihre Akten bis 1902 dem Bundesarchiv zu; ferner lieferte das Konsulat in Leipzig ältere Archiv bestände ab. Der Verkehr mit Behörden und Privaten war sehr rege, die Kontrolle verzeichnet an ausgeliehenen Akten und Büchern 7501 Stück.

3. Die historischen Arbeiten in Paris waren durch den Krieg noch mehr gehindert als im letzten Jahre : Archives Nationales und Bibliothèque Nationale waren bis zum November allein zur Benützung geöffnet. Es wurden dort aus neuerworbenen Manuskripten und aus älteren Beständen eine Anzahl Abschriften erzielt. Das Archiv des Ministeriums des Äussern wurde erst am 11. November wieder zugänglich gemacht, und zwar nur für die Zeit von 2--4 Uhr nachmittags. Die gemachten Kopien zählen im ganzen 5014 Seiten und betreffen vorzüglich die poli-

460

tische Korrespondenz des Jahres 1777 aus dem Fonds Suisse, die jedoch noch nicht erschöpft ist, und ferner die Fonds Neuenburg und Genf. Der Druck des VI. Bandes der ,,Histoire de la Représentation diplomatique de la France auprès des Cantons suisses11 etc. ist bis zum Bogen 35 vorgeschritten.

4. Die historischen Arbeiten in Italien haben durch den unerwarteten, am 14. August in Rom eingetretenen Tod ihres Leiters, des Dr. Kaspar Wirz, einen jähen Abschluss erfahren.

22 Jahre lang hat der Verstorbene mit allem Fleiss und grosser Umsicht seiner Arbeit vorgestanden und hat dabei dem Bundesarchiv vorzügliche Dienste geleistet, wofür seinem Namen die volle Anerkennung gewahrt bleibt. Das Werk, das Wirz 1909 unternommen und das die Regesten zur Schweizergeschichte aus päpstlichen Archiven von 1447--1513 enthalten sollte, ist bis zum 5. Hefte, dessen Register unkorrigiert liegen blieb, gediehen.

Das Manuskript für das 6. Heft über das Pontifikat Alexanders VI., 1492--1503, ist druckfertig vorhanden. Das Heft 5 wird jetzt zur Ausgabe gelangen.

4. Eidgenössische Technische Hochschule.1) a. Technische Hochschule.

1. Die Studierenden.

F r e q u e n z und P r ü f u n g e n . Zur Aufnahme als reguläre Studierende haben sich im Berichtjahre gemeldet : Auf Beginn des Wintersemesters (Oktober 1914) 376 (47l) 2 ) ,, ,, ,, Sommersemesters (April 1915) 43 ( 14) Zusammen 419 (485) Von diesen wurden aufgenommen : Ohne Prüfung 3 ) 249 (293) Nach bestandener Aufnahmeprüfung . . . . 112 (101) Zusammen ' 361

(394)

') Wo nichts anderes bemerkt ist, beziehen sich die Angaben auf das Studienjahr 1914/15, d. h. auf den Zeitraum vom 1. Oktober 1914 bis zum 30. September 1915.

^ Die eingeklammerten Zahlen beziehen sich auf das Vorjahr.

3 ) Teils auf Grund von Maturitätszeugnissen schweizerischer Mittelschulen und auswärtiger ebenbürtiger Lehranstalten, teils auf Grund von Ausweisen über Studien au anderen Hochschulen.

461 Ihre Anmeldung hatten zurückgezogen . . .

Die Prüfung nicht bestanden hatten . . .

26 32

(24) (67)

Zusammen

58

(91)

Unter den 26 Kandidaten, die ihre Anmeldung zurückzogen, befinden sich 24, die durch den Armeedienst verhindert worden sind, an der Prüfung teilzunehmen. Diesen Bewerbern wurde gestattet, vorläufig als Zuhörer in die betreffenden Fachschulen einzutreten ; leider konnten aber nur wenige von dieser Vergünstigung Gebrauch machen. Es wurde gleichzeitig festgesetzt, dass der Eintritt als regulärer Studierender am Schlüsse des 1. oder eines spätem Studiensemesters erfolgen könne, sofern die Aufnahmeprüfung nachgeholt werde, ferner, dass teilweiser Erlass der Prüfung auf Grund ausreichender Semesterleistungen bewilligt werde.

Von den zur Prüfung erschienenen 144 (168) Bewerbern waren 31% (39%) Schweizer und 69% (61%) Ausländer; unter den Angemeldeten, die die Prüfung nicht bestanden, 22 % (40%) Schweizer und 78% (60%) Ausländer.

Im ganzen wurden als Studierende aufgenommen : Auf Beginn des Wintersemesters 1914/15 . 324 (384) ,,.

,, ,, Sommersemesters 1915 .

37 ( 10) Zusammen 361 (394), die sich auf die einzelnen Abteilungen verteilen wie folgt: Architektenschule 27 ( 26) Ingenieurschule 108 (106) Maschineningenieurschule 149 (152) Chemische Schule 34 ( 28) Pharmazeutische Schule 9 ( 12) Forstschule 9 ( 14) Landwirtschaftliche Schule 12 ( 18) Schule für Fachlehrer in Mathematik und Physik .

8 ( 19) Schule für Fachlehrer in Naturwissenschaften . .

5 ( 6 ) Militärschule*) -- (13) Zusammen 361 (394) *) Über diese Abteilung wird im Abschnitt ,,Militärdepartement'' beri clitet.

462

Davon fallen auf den l. Kurs 335 (376j, auf höhere Kurse 26 (18), auf die Schweiz 235 = 65 °/o (257 = 65 %), auf das Ausland 126 = 35 % (137 = 35 %).

Die Gesamtfrequenz betragt: Neu Aufgenommene 361 ( 394) Bisherige Studierende 1020 ( 982) Zusammen 1381 (1376) Hierzu kommen noch 1076 (1254) Zuhörer (zum grössten Teil für die XI. Allgemeine Abteilung), wodurch sich die Zahl der Besucher auf 2457 (2630) erhöht.

. Auf die einzelnen Fachschulen verteilt sich die Gesamtzahl der regulären Studierenden folgendermassen : Schweizer Ausländer Zusammen

Architektenschule Ingenieurschule Maschineningenieurschule Chemische Schule Pharmazeutische Schule Forstschule Landwirtschaftliche Schule Schule für Fachlehrer in Mathematik und Physik Schule für Fachlehrer in Naturwissenschaften Militärschule Zusammen

71 330 317 72 23 58 31

17 98 240 54 l l 4

88 428 557 126 24 59 35

33

3

36

17 11 963

-- -- 418

17 11 1381

Den einzelnen Kantonen gehören an: Zürich 253, Bern 103, Aargau 73, Baselstadt 62, St. Gallen 53, Thurgau 52, Grraubünden 46, Neuenburg 45, Genf 36, Waadt 30, Tessin 29, Solothurn 28, Glarus 25, Schaffhausen 24, Luzern 21, Appenzell A.-Rh. 18, Baselland 16, Wallisl4, Schwyz 12, Freiburg 8, Zug 6, Uri 4, Nidwaiden 3, Obwalden 2.

Von den Ausländern entstammen: Österreich-Ungarn 89, Russland 67, Italien 42, Deutschland 35, Amerika 34, Rumänien 30, Frankreich 26, Griechenland 19, Holland 18, Spanien 11, Grossbritannien 10, Portugal 7, Norwegen 5, Asien 4, Schweden 4, Bulgarien 3, Dänemark 3, Serbien 3, Afrika 2, Australien 2, Türkei 2, Liechtenstein l, Luxemburg 1.

463 Im Laufe des Studienjahres sind ausgetreten : 39 ( 73) Studierende vor Beendigung ihrer Fachstudien; 123 (240) Studierende nach Beendigung ihrer Fachstudien, mit, Abgangszeugnis ; 17 ( 22) Studierende, die nach Beendigung ihrer Fachschuledie Studien fortgesetzt haben; gestorben : 12 ( 5) Studierende.

Von den eingeschriebenen 1381 regulären Studierenden konnte ein grosser Teil wegen Einberufung zum Heeresdienstedem Unterrichte nicht beiwohnen. Im ganzen musste 594 schweizerischen und 186 ausländischen Studierenden Urlaub erteilt werden.

. Von 122 (199) Bewerbern bestanden 113 (174) die Diplomp r ü f u n g ; die verschiedenen Fachschulen sind dabei wie folgt vertreten : Kandidaten

Diplomiert

Architektenschule 10 ( 8) 10 ( 7} Ingenieurschule: Bauingenieure. . . . 26 (58) 22 (48} Kulturingenieure . . .

4(1) 4(1) Vermessungsingenieure .

2(1) 2(1} Maschineningenieurschule: Maschinening. . 24 (52) 23 (48) Elektroing. . . 17 (26) 16 (24) Chemische Schule: Technische Chemiker . 14(23) 12(18) Elektrochemiker . .

2 (--) 2 (--> Pharmazeutische Schule -- (--) -- (--y Forstschule 17 (11) 16 ( 9) Landwirtschaftliche Schule -- (10) -- (10) Schule für Fachlehrer in Mathematik und Physik 5(6) 5(6) Schule für Fachlehrer in Naturwissenschaften 1(3) 1(2) Die im Vergleiche zu frühern Jahren geringe Zahl der Diplomkandidaten ist in den Zeitverhältnissen begründet. Für viele Studierende ist infolge des Heeresdienstes eine Verzögerung im Abschlüsse der Studien eingetreten. Den besondern Umständen wurde in weitestgehendem Masse Rechnung getragen durch Anordnung von ausserordentlichen Diplomprüfungen. Einzelne Kandidaten, die die Forderungen des Normalstudienplanes nicht im vollen Umfange erfüllen konnten, wurden ausnahmsweise zur Schlussdiplomprüfung zugelassen, bevor sie den Normalstudieuplan ganz absolviert hatten.

464

Über die Schlussdiplomprüfungen in den letzten fünf Jahren -ergibt sich folgendes : Zahl der Diplomierte Diplomkandidaten Zahl °/°

1911 1912 1913 1914 1915

249 249 171 199 122

180 197 156 174 113

72 79 91 87 92

Auf Grund der Bestimmungen der Promotionsordnung konnte die D o k t o r w ü r d e 23 Bewerbern verliehen werden (Ingenieurschule 3, Maschineningenieurschule 2, Chemische Schule 12, Forstschule l, Landwirtschaftliche Schule l, Schule für Fachlehrer in Mathematik und Physik 2, Schule für Fachlehrer in Naturwissenschaften 2).

Seit Inkrafttreten der Promotionsordnung (1. Oktober 1909) bis zum 30. September 1915 sind 141 Promotionen (darunter 13 Ehrenpromotionen) vollzogen worden. Auf die verschiedenen Fachschulen verteilen sie sich wie folgt : Ingenieurschule 10 (darunter 3 Ehrenpromotionen) Maschineningenieurschule . 24 ,, 3 ,, Chemische Schule . . . . 65 ,, 4 ,, Pharmazeutische Schule . . . 7 Forstschule . . . . . . l Landwirtschaftliche Schule . . 2 Schule für Fachlehrer in Mathematik und Physik . . . . 11 (darunter 2 Ehrenpromotionen) Schule für Fachlehrer in Naturwissenschaften 21 (darunter l Ehrenpromotion) Preise. Von den Preisaufgaben, die am Schlüsse des Studienjahres 1912/13 gestellt worden sind, ist einzig die der Ingenieurschule gelöst worden. Den drei Bearbeitern wurden folgende Preise zuerkannt : Herrn Hermann Ritow, von New York (U. S. A.), Studierender des 3. Kurses, ein erster Preis von Fr. 250 ; Herrn Edwin Hunziker, von Oberkulm (Aargau), diplomierter Vermessungsingenieur, und Herrn Robert Ruesch, von Gaiserwald (St. Gallen), Studierender des 4. Kurses, je ein zweiter Preis von Fr. 200. Ausserdem erhielt jeder der Genannten die silberne Medaille der E. T. H.

Stiftungen.

nissen :

Es sind verwendet worden aus den Erträg-

465

a. der H u b e r - S t i f t u n g : Fr. 1100 zur Unterstützung von Studierenden auf botanischen Exkursionen und zu anderweitiger Verwendung im Interesse der Botanik, ferner Fr. 180 an 7 Teilnehmer an Exkursionen anderer Richtungen; b. der E s c h e r von der L i n t h - S t i f t u n g : Fr. 172 an Studierende beider Hochschulen, die an den geologischen Exkursionen teilnahmen ; c. der G e o r g L u n g e - S t i f t u n g : Fr. 900 an zwei diplomierte Studierende der Chemischen Abteilung zur Ergänzung ihrer Studien ; d. der A l b e r t B a r t h - S t i f t u n g : Fr. 450 als Stipendien an zwei Studierende ; e. der W i l d - S t i f t u n g : Fr. 80 an einen Studierenden zur Erleichterung der Teilnahme am sechswöchigen Vermessungskurs; f. der F r i e dr i c h - S t i f t u n g : Fr. 2000 als Reisestipendium an einen diplomierten Studierenden der Architektenschule.

S t i p e n d i e n und S c h u l g e l d e r l a s s. Um ein Stipendium aus dem Châtelain-Fonds, welche Vergünstigung auch den Erlass des Schulgeldes, der Laboratoriums- und der Prüfungsgebühren in sich schliesst, bewarben sich 39 Studierende. Von diesen konnten 35 berücksichtigt werden ; der Gesamtbetrag der Stipendien beläuft sich auf Fr. 11,400.

Von der Zahlung des Schulgeldes waren 38 Studierende befreit. 4 Gesuche mussten abgewiesen werden.

Zwei Doktorkandidaten wurde der zweite Teilbetrag der Prüfungsgebühr erlassen.

2. Lehrkörper.

Im Berichtjahre zählte der Lehrkörper: Angestellte Professoren 67 Hülfslehrer 3 Privatdozenten (darunter 4 Titularprofessoren) 38 Assistenten (einschliesslich Privatassistenten) : Winter . . 61 Sommer . . 65 Ausserdem wirkten, wie in den verflossenen Jahren, bei Übungen ausserordentliche Hülfskräfte mit.

Lehraufträge wurden erteilt: an Privatdozenten und Assistenten : im Wintersemester 1914/15 . . . 10, im Sommersemester 1915 . . . . 8 ;

466

an Dozenten, Ingenieure und höhere Offiziere, die nicht dem Verbände des Lehrkörpers angehören: im Wintersemester 1914/15 . . . 10, im Sommersemester 1915 . . . . 10.

H i n s c h i e d e . Am 20. November 1914 starb in hohem Alter Herr Dr. E. Cherbuliez, seit 1908 Privatdozent für Geschichte der Physik und mathematische Physik.

Ihm folgte am 30. November 1914 im Tode nach Herr Dr. Arnold Lang, von 1889 bis zu seinem Rücktritte im Jahre 1914 Professor für Zoologie und vergleichende Anatomie an beiden Hochschulen.

R ü c k t r i t t e . Die Privatdozenten HH. Karl Löhle, Titularprofessor, und Dr. Paul Niggli erhielten die nachgesuchte Entlassung, letzterer infolge seiner Wahl zum ausserordentlichen Professor der physikalisch-chemischen Mineralogie und Pétrographie an der Universität Leipzig.

Urlaub, S t e l l v e r t r e t u n g e n , Lehraufträge. Die Zahl der Professoren, die während längerer oder kürzerer Zeit die Lehrtätigkeit zu unterbrechen genötigt waren, ist eine ziemlich beträchtliche. Es waren abwesend: Während des ganzen Studienjahres die Herren Prof. Dr.

Wiegner (Agrikulturchemie) und Prof. Wiesinger (Maschinenbau) wegen Einberufung zum deutschen Kriegsdienste, sowie Herr Prof. Dr. Weiss (Physik), der sich der Kriegsverhältnisse wegen in Paris aufhielt; Herr Prof. Dr. Wyssling (angewandte Elektrotechnik) ·während des Wintersemesters wegen des Grenzbesetzungsdienstes, Herr Prof. Bäschlin (Geodäsie und Topographie) vom Beginne des Wintersemesters bis zum 29. November und vom 31. Mai bis zum Schlüsse des Sommersemesters und Herr Prof. Dr. Tobler (angewandte Elektrizitätslehre) vom Beginne des Wintersemesters bis zum 1. November aus demselben Grunde; Herr Prof. Dr. Weyl (höhere Mathematik) vom 11. Mai bis zum Schlüsse des Semesters wegen Einberufung zum deutschen Kriegsdienste ; Herr Prof. Dr. Schardt (Geologie) während der ersten Hälfte des Wintersemesters, Herr Prof. Dr. Kuhlmann (theoretische Elektrotechnik und Elektromaschinenbau) vom 20. Februar bis Semesterschluss und vorn Beginne des Sommersemesters bis An-

467

fang Mai und Herr Prof. Dr. Zemp (Kunstgeschichte und Archäologie) vom 18. Juni bis zum 6. Juli wegen Krankheit.

Herr Prof. Dr. Hartwich (Pharmakognosie und pharmazeutische Chemie) musste im Sommersemester aus Gesundheitsrücksichten von einem Teile seiner Vorlesungen dispensiert werden.

Überdies waren verschiedene Privatdozenten und Dozenten, die Lehraufträge inné hatten, teils wegen Militärdienstes, teils wegen Krankheit gezwungen, den Unterricht auszusetzen.

Die Stellvertretung wurde von den HH. Professoren Becker, Engler, Moos, Schellenberg, Schweitzer, Stodola und "Winterstein, sowie von den HH. Assistenten Bauer, Dr. Eder, 0. Keller, Dr. Jenne, Marti, Dr. Piccard und Herrn Ingenieur Dr. Nötzli übernommen. In einigen Fällen mussten die Vorlesungen ausfallen.

Die durch den Rücktritt der Herren Prof. Dr. Bluntschli und Prof. Decoppet freigewordenen Lehrstühle für Architektur und für Forstwissenschaften konnten auf 1. Oktober 1914 noch nicht besetzt werden. Dank dem Entgegenkommen der frühern Inhaber, die sich zur Übernahme entsprechender Lehraufträge Bereit erklärten, konnte der Unterricht bis zum Zeitpunkte der definitiven Besetzung in bisheriger Weise weitergeführt werden.

Mit Herrn Prof. Bluntschli teilte sich noch Herr Architekt Theodor Nager in die Aufgabe an der Architektenschule.

Durch das militärische Aufgebot wurde ungefähr ein Drittel der Assistenten ihrer Tätigkeit an der Eidgenössischen Technischen Hochschule entzogen. Ersatz wurde nicht notwendig im Hinblicke auf die verminderte Zahl der Studierenden.

W a h l e n . Am Schlüsse des Sommersemesters fanden die reglementarischen Wahlen des Rektors und des Vizerektors statt.

Gewählt wurden auf eine Amtsdauer von zwei Jahren nach dem Antrage der Gesamtkonferenz die Herren Prof. Dr. E. Bosshard als Rektor und Prof. Dr. W. Wyssling als Vizerektor.

Die von den Abteilungskonferenzen für eine neue zweijährige Amtsperiode getroffenen Wahlen der Vorstände wurden bestätigt.

Es wurden ernannt: Herr Dr. Max Düggeli, von Luzern, Titularprofessor und Hülfslehrer an der Eidgenössischen Technischen Hochschule, als Professor für landwirtschaftliche Bakteriologie, landwirtschaftliche Botanik und verwandte Fächer, mit Amtsantritt auf 1. Oktober 1914;

468

Herr Henri Badomx, von Cremin (Waadt), Forstinspektor in Montreux, als Professor für Forstwissenschaften mit Amtsantritt auf 1. April 1915; Herr Prof. Dr. Karl Moser, von Baden (Aargau), Architekt in Karlsruhe, als Professor für Baukunst mit Amtsantritt auf 1. Oktober 1915.

E r n e u e r u n g s w a h l e n . Die Herren Professoren A. Guilland, Dr. K. Kuhlmann, Dr. A. Tobler, Dr. Th. Vetter und K. Wiesinger, deren Amtsdauer abgelaufen war, wurden in ihren Stellungen bestätigt. -- Der den Herren Prof. Dr. W. Wyssling (angewandte Elektrotechnik) und Titularprofessor Dr. M. Standfuss (Entomologie) seinerzeit erteilte Lehrauftrag ist auf eine weitere Periode erneuert worden.

H a b i l i t a t i o n e n . Als Privatdozenten haben sich habilitiert : Herr Dr. Robert Eder, von Fischingen (Thurgau), für Pharmakognosie, pharmazeutische Chemie, Toxikologie und eventuell Geschichte der Chemie und Pharmazie ; Herr Ingenieur Désiré Korda, von Kisber (Ungarn), für angewandte drahtlose Télégraphie und Hochfrequenzmaschinen; Herr Dr. August Piccard, von Lutry (Waadt), für Physik.

3. Unterricht.

Vorlesungen, Übungen und Repetitorien wurden angekündigt : im Wintersemester 1914/15: 461 (456) ; davon wurden gehalten 414 (445); im Sommersemester 1915: 418 (421) ; davon wurden gehalten 397 (411).

Der Unterricht erlitt namentlich infolge der Kriegsereignisse mannigfache Störungen, sei es dass -- wie bereits an anderer Stelle erwähnt -- verschiedene Dozenten ihre Lehrtätigkeit aussetzen mussten, sei es dass ein grosser Teil der Studierenden genötigt war, die Studien zu unterbrechen.

Zu Beginn des Wintersemesters wurden weitgehende ausserordentliche Vorkehrungen für die abwesenden Studierenden in Aussicht genommen. Man ging dabei von der Voraussetzung aus, dass deren Rückkehr nicht in allzuweit vorgerücktem Semester, d. h. bis Neujahr 1915 erfolge. Es wurde in Aussicht genommen, die Vorlesungen für die Studierenden, .die von Anfang an an-

469 wesend sein konnten, zu Beginn des Jahres 1915 für zwei bis drei Wochen ausfallen zu lassen und die entsprechende Zeit für Übungen zu verwenden In der gleichen Zeit sollten für die zurückgekehrten Studierenden Separatvorlesungen gehalten werden,, um sie mit dem im I. Quartale behandelten Stoffe vertraut zu machen. Hernach hätte der Unterricht gemeinsam weitergeführt werden sollen. Eventuell wäre ein Teil der Frühjahrsferien zur Ergänzung der Übungsarbeiten benützt worden.

Leider gestalteten sich die Verhältnisse in Wirklichkeit anders : Die weitaus grösste Zahl der Studierenden war während des ganzen Jahres durch Militärdienst in Anspruch genommen und für die meisten übrigen war die Dauer der Abwesenheit eine derart beträchtliche, dass an einen Anschluss mit den nichtdienstpflichtigen Studierenden nicht zu denken war. Immerhin war es doch in verschiedenen Fällen möglich, durch ausserordentliche Massnahmen Studierende, die das ganze Wintersemester aussetzen mussten, ihrem Ziele näher zu bringen, ohne dass sie ein ganzes Jahr einzubüssen hatten. So wurde z. B. 7 Studierenden der Forstschule ermöglicht, das letzte, normalerweise auf den Winter fallende Semester im Sommer 1915 zu absolvieren und hernach die Schlussdiplomprüfung abzulegen. Für die betreffenden Dozenten, die neben ihrer Lehrverpflichtung für das Sommersemester noch einen Teil des Winterpensums zu übernehmen hatten, erwuchs daraus allerdings eine bedeutende Mehrbelastung.

Ähnliche Massnahmen (Nachhülfekurse in höherer Mathematik, darstellender Geometrie, Mechanik und anorganischer Chemie etc.)

sollen, soweit es die Umstände gebieten, getroffen werden im kommenden Studienjahre (1915/16) für Studierende, die wegen Grenzdienstes an der normalen Verfolgung ihrer Studien verhindert werden.

Die Exkursionen mit Studierenden wurden möglichst eingeschränkt. Von Reisen ins Ausland sah man ganz ab.

Der vierzehntägige Vermessungskurs für die Studierenden des 4. Semesters der Ingenieurschule fand in Muotathal statt und dauerte vom 23. Juli bis zum 5. August. Dazu hatten auch solche Zutritt, die der Mobilisation der Armee wegen den letztjährigen Kurs nicht zu Ende führen konnten, und solche, die in jenem Semester nicht aktive Studierende waren.

Für die Kultur- und Vermessungsingenieurkandidaten wurden zwei Kurse von je sechswöchiger Dauer abgehalten, und zwar im Frühjahre in Sorengo bei Lugano und in den Sommerferien in

470

Elm ; der erstere wurde ausnahmsweise, und zwar mit Rücksicht auf die militärdienstpflichtigen Studierenden, angeordnet.

An der Militärschule fiel der Unterricht aus. Einige wenige Vorlesungen, die sonst nur an dieser Abteilung gehalten werden, wurden in das Programm der XI. (Allgemeinen) Abteilung aufgenommen, um den Studierenden der Fachschulen und weitern Kreisen, die sich für militärische Fächer interessieren, Gelegenheit .zu geben, sie zu besuchen.

4. Unterrichtsmittel und wissenschaftliche Anstalten.

Die Laboratorien und Institute weisen folgende Besuchs«ahlen' auf: Zahl der Praktikanten: WinterSommersemester Semester

Physikalische Laboratorien . . . .

Elektrotechnische Laboratorien . . .

Analytisch-chemisches Laboratorium : Chemiker Studierende des I. Kurses der Maschineningenieurschule (nur im Sommersemester) 'Technisch-chemisches Laboratorium . .

Physikalisch - chemisches und elektrochemisches Laboratorium . . .

Pharmazeutisches Laboratorium . . .

Agrikulturchemisches Laboratorium . .

Photographisches Laboratorium . . .

Bakteriologisches Laboratorium . . .

Bakteriologisches Laboratorium für Landwirte Modellierwerkstätte (nur im Wintersemester) Maschinenlaboratorium : Hydraulische Abteilung Kalorische Abteilung Werkstätte der Maschineningenieurschule Technologisches Praktikum (nur im Wintersemester) Mineralogisch - petrographisches Praktikum

28 (55) 44 (97)

80 (156) 15 (67)

64 (119)

63 ( 95)

34 ( 71)

31 ( 31) 32 ( 51)

26 ( 47) 4 ( 6 ) 11(13) 30 ( 30) 4 ( 7 )

19 ( 23) 7 ( 7 ) 13( 35) 15 ( 18) 8 ( 7 )

l ( 12)

10 ( 11)

25 ( 42) 81 (148) 94 (178) -- ( --)

40 ( 55) 42 ( 93) -- ( --)

55 ( 88) 19 ( 30)

12 ( 16)

471 Zahl der Praktikanten:

Botanisches Praktikum

Geologisches Praktikum Zoologisch - vergleichend anatomisches Praktikum Zoologisches Praktikum für Land- und Forstwirte (nur im Wintersemester) Astronomische Übungen (nur im Sommersemester) Pharmakognostische Übungen . . . .

Untersuchung von Nahrungs- und Genussmitteln (nur i m Sommersemester)

Wintersemester 1 ( 4 )

Sommersemester 2 ( 3 )

16 ( 26)

20 ( 23)

l ( --)

l ( --)

15 ( 32) --(1)

14 ( 36) l ( --) -- ( --)

Die zum Teil stark reduzierten Frequenzzahlen sind auch hier auf die aussergewöhnlichen Zeitverhältnisse zurückzuführen.

Immerhin sind wiederum zahlreiche Veröffentlichungen, darunter manche Doktordissertationen, zu verzeichnen, die aus den wissenschaftlichen Untersuchungen von vorgerückten Studierenden, von Assistenten und Dozenten hervorgegangen sind, und die von regem wissenschaftlichem Leben und Streben Zeugnis ablegen.

5. Sammlungen.

Die Direktoren der S a m m l u n g e n und w i s s e n s c h a f t l i c h e n A n s t a l t e n wurden für eine neue Amtsperiode von zwei Jahren gewählt.

Die Sammlungen haben durch Ankäufe und Geschenke manch wertvollen Zuwachs erfahren. Wenn auch infolge der Zeitumstände weitgehende Einschränkung der Ausgaben geboten war, so muss ·doch berücksichtigt werden, dass die Erwerbung gewisser Objekte sich ohne Beeinträchtigung pädagogischer und wissenschaftlicher Interessen nicht umgehen lässt.

Für die Schenkungen, von denen einzelne ansehnliche Werte repräsentieren, sei den Gebern auch an dieser Stelle bestens gedankt.

Die K u p f e r s t i c h s a m m l u n g veranstaltete drei Ausstellungen, die sehr gut besucht waren. Die erste betraf die alten Meister der Graphik in Russland aus der Sammlung Schulthessvon Meiss, die zweite umfasste das Radiererwerk des Franzosen Léon Gaucherei und die dritte das Holzschnittwerk des in Zürich lebenden Deutschen Ernst Würtenberger.

Bundesblatt. 68. Jahrg. Bd. I.

34

472

Die Zahl der Besucher, die sich Mappen geben Hessen, betragt 1387 (1299).

Bei Ankauf von Werken beschränkte man sich auf Erzeugnisse der einheimischen Kunst.

Die B i b l i o t h e k hat einen Zuwachs von 2662 Bänden zu verzeichnen. Davon sind 527 gekauft und 2135 geschenkt. Der Gesamtbestand auf 31. Dezember 1915 umfasst 88,664 Bände..

Die Bibliothek samt Lesesaal soll nach Beendigung der Umund Neubauten in andere Räume verlegt werden, was auch die ßetriebsverhältnisse beeinflussen wird. Im Hinblick auf diesen Umstand und auf die stetige Zunahme der Frequenz und der Geschäfte überhaupt (Gesamtbücherbestand auf 31. Dezember 1914 86,002 Bände gegenüber 34,362 Bänden im Jahre 1894, als die jetzige Organisation geschaffen wurde, und 57,183 Bänden im> Jahre 1904) wurde dem Oberbibliothekar der Auftrag erteilt, in> Verbindung mit der Bibliothekkommission die Frage zu untersuchen, ob und eventuell in welchem Sinne eine Reorganisation, der Bibliothekverwaltung auf den erwähnten Zeitpunkt einzutreten!

habe.

Im Jahre 1898 kam eine Vereinigung der in Zürich befindlichen wissenschaftlichen Bibliotheken zustande zum Zwecke der Aufstellung eines Zen t r a l z e t t e l k a t a l o g e s und für Herausgabe eines jährlichen Zuwachsverzeichnisses aller dieser Bibliotheken. In Würdigung der Bedeutung dieses Unternehmens für die Eidgenössische Technische Hochschule trat diese der Vereinigung bei unter Übernahme eines Teiles der Kosten in Form eines jährlichen Beitrages. Da der Zentralzettelkatalog, das Archiv der Kommission und der Aktivsaldo der letzten Rechnung (Fr. 102.70).

an die Bibliothekkommission der Zentralbibliothek übergehen, konnte die Kommission aufgelöst werden. Mit der Beitragsleistung für das Jahr 1915 sind die finanziellen Verpflichtungen, die der Schweizerische Schulrat seinerzeit übernommen hat, erloschen.

Der Kommission wurde bei diesem Anlasse der Dank für ihreMühewaltung ausgesprochen.

6. Behörden.

Der Schweizerische Schulrat trat im Jahre 1915 zu 6 Sitzungen, zusammen und behandelte 89 Traktanden.

Das Präsidialprotokoll weist 529 Geschäftsnummern auf.

473

7. Verschiedenes.

N e u b a u t e n . Die im letztjährigen Berichte ausgesprochene Hoffnung, es könne auf eine teilweise Inbetriebsetzung des L a n d und F o r s t w i r t s c h a f t l i c h e n I n s t i t u t e s mit Frühjahr 1915 gerechnet werden, hat sich trotz aller Anstrengung der Bauleitung leider nicht verwirklichen lassen. Die Mobiliarbeschaffung und die gesamten Arbeiten für die innere Einrichtung gestalteten sich teilweise der Kriegslage wegen viel zeitraubender, als vorauszusehen war. Es bedurfte der Anspannung aller Kräfte, um den Einzug auf das Spätjahr 1915 zu sichern. Schon in den grossen Ferien war es möglich, einzelne Lokale zu beziehen; die Fertigstellung der übrigen wurde (mit vereinzelten Ausnahmen, wofür besondere Gründe vorlagen) so intensiv betrieben, dass die Aufnahme des gesamten Unterrichts an der Land- und der Forstwirtschaftlichen Abteilung im neuen Institute in den ersten Wochen des Studienjahres 1915/16 erfolgen konnte.

Die Fortschritte im N a t u r w i s s e n s c h a f t l i c h e n Ins t i t u t e (Neubau Sonnegg-ClausiusstrasseJ entsprachen den im vorjährigen Berichte angedeuteten Erwartungen. Ein Teil der geologischen und mineralogischen Sammlungen konnte im Herbste aus den alten überfüllten Lokalen des Polytechnikumsgebäudes in den Neubau verbracht werden. Die definitive Aufstellung und Einordnung der Objekte wird allerdings noch lange Zeit beanspruchen. Obschon der grosse Hörsaal und andere Räume erst im Laufe des Winters 1915/16 fertig werden, ist es doch gelungen, Vorsorge zu treffen, um Vorlesungen und Übungen in Mineralogie, Geologie und Geographie vom Oktober/November 1915 an im neuen Institute abhalten zu können.

Die Vollendung des w e s t l i c h e n T e i l e s des Naturwissenschaftlichen Institutes, der für die Aufnahme der Hygiene und Bakteriologie, der Pharmazie und der Photographie bestimmt ist, kann auf Frühjahr 1916 erwartet werden.

Die Erd- und Maurerarbeiten für den A n b a u an das Polyt e c h n i k u m s g e b ä u d e konnten, wie geplant, in Angriff genommen werden. Damit im Zusammenhang erfolgte der Abbruch des alten Chemiegebäudes an der Rämistrasse. Doch schritten die Arbeiten nicht nach Wunsch vorwärts ; teilweise fehlte es an Maurern, teilweise an dem zur Ab- und Zufuhr des Materials erforderlichen Wagenpark. Stockungen brachte auch
die zeitweise ungünstige Witterung. Es besteht aber die Aussicht, das Versäumte im nächsten Jahre nachholen zu können, ohne dass dadurch die andern Arbeiten zurückgestellt werden müssten.

474

Die T e r r a s s e westlich vom Semperbau hat durch teilweise Anschüttung des steil abfallenden Rasenbordes und Ausebnung, wofür ein Teil des Aushubmaterials zweckmässige Verwendung finden konnte, eine ansehnliche Erweiterung erfahren. Die begonnene Umgestaltung dürfte bis zum Frühjahre oder Sommer 1916 vollendet sein. Auf die geplante noch stärkere Vergrösserung der Plattform musste der Einsprache eines Nachbars wegen verzichtet werden.

Räumung der Lokalitäten im Botanischen Mus e u m der U n i v e r s i t ä t Z ü r i c h . Die dem Bunde zu Eigentum angehörende Sammlung, die in besondern Lokalen des Botanischen Museums der Universität Zürich aufgestellt war, konnte im Laufe des ersten Quartals vorübergehend ins Polytechnikumsgebäude" und nachher in das neue Land- und Forstwirtschaftliche Institut zur dauernden Aufstellung verbracht werden. Die Übergabe der frühem Sammlungslokale an die Direktion des Botanischen Museums der Universität hat am 26. Dezember 1914 stattgefunden.

Damit fällt die Beitragsleistung des Bundes an den botanischen Garten für die Zukunft dahin (Art. 12 des Aussonderurigsvertrages vom 28. Dezember 1905).

E i d g. C h e m i e g e b ä u d e . Die Räume im südwestlichen Flügel des Chemiegebäudes, in denen früher dio Samenkontrollstation untergebracht war, konnten auf Beginn des Studienjahres 1915/16, entsprechend ausgebessert und eingerichtet, dem Institut für physikalische Chemie und Elektrochemie zur Verfügung gestellt werden. Der direkte Anschluss an die übrigen Laboratoriumslokale kann jedoch, wie im vorjährigen Berichte angedeutet ist (Bundesbl. 1915,1, S. 594), erst erfolgen, wenn das photographische Laboratorium nach dem Neubau an der Sonnegg-Clausiusstrassc verbracht sein wird.

E i d g. P h y s i k g e b ä u d e . Der Maschinensaal des elektrotechnischen Institutes erfuhr eine vollkommene Umgestaltung. Der bisherige Transmissionsantrieb wurde beseitigt und überall durch elektrischen Einzelantrieb für die zu untersuchenden Maschinen ersetzt. An Stelle der alten Schalttafel, die stark der Kurzschlussgefahr ausgesetzt war, trat eine andere, moderne Einrichtung.

W e b e r - D e n k m a l . Am 9. November 1914 übergab der Präsident der Gesellschaft ehemaliger Studierenden dei1 E. T. H.

im Namen des Komitees und der Donatoren die Büste des verstorbenen Professors Dr. H. F. Weber, die im Physikgebäude aufgestellt worden ist, dem Schweizerischen Schulrate, Es erfolgte die Übernahme des Denkmales im Namen der Behörde mit dem

475

Ausdrucke des Dankes an das Komitee, die Donatoren und den Schöpfer des Werkes, Herrn .Bildhauer August Heer.

E i n f ü h r u n g s k u r s für Forstkandidaten. Auf Wunsch der niederländischen Regierung haben wir einer Anzahl holländischer Studierenden, die für den Forstdienst in Holländisch-Indien bestimmt sind, Gelegenheit geboten, in den Monaten Juli bis September eine forstliche Praxis bei schweizerischen Forstverwaltungen zu absolvieren. Vor Antritt der Praxis wurde für die Kandidaten ein Einführungskurs in die besondern forstlichen Verhältnisse der Schweiz veranstaltet, dessen Abhaltung die Professoren der Forstschule in Verbindung mit dem Oberforstinspektorate übernommen haben.

Ü b e r l a s s u n g v o n L o k a l i t ä t e n . Dem Kommando der Fliegerabteilung der eidgenössischen Armee wurden zum Zwecke der Abhaltung von Vorlesungen des Meteorologen der Fliegerabteilung während der zweiten Hälfte des Wintersemesters die gewünschten Lokalitäten im Physikgebäude zur Verfügung gestellt.

Maturitätszeugnisse schweizerischer Mittels c h u l e n . Verschiedene Kantonsschulen, deren Reifezeugnisse zum prüfungsfreien Eintritt in die E. T. H. anerkannt werden, haben für Schüler der Abiturientenklasse, die wegen des Heeresdienstes dem Unterrichte längere Zeit fern bleiben mussten, ausserordentliche Anordnungen getroffen. Im Einverständnis mit dem Schweizerischen Schulrate erfolgte die Erteilung der Maturitätszeugnisse an die betreffenden Schüler auf Grund der Zeugnisnoten des letzten Schuljahres.

M a s s n a h m e n z u r H e b u n g d e r a l l g e m e i n e n Bild u n g u n d d e r n a t i o n a l e n E r z i e h u n g . A u f Veranlassung des Schweizerischen Departements des Innern ist dem Rektorat der Auftrag erteilt worden, zu prüfen und zu berichten, ob und welche Massnahmen zu treffen seien zur Erzielung besserer allgemeiner Bildung und besserer nationaler Erziehung in den schweizerischen Mittelschulen, deren Abiturienten in die E. T. H. eintreten, und ob und welche Änderungen und Ergänzungen am Lehrprogramm der entsprechenden Abteihingen der E. T. H. zu treffen seien zum Zwecke der Förderung der nationalen Erziehung (staatsbürgerlicher Unterricht). Das Rektorat hat die Prüfung der Frage einer Kommission überwiesen, die sich auch mit der Petition des Vereins schweizerischer Geographielehrer und des Zentralkomitees des Verbandes der schweizerischen geographischen Gesellschaften, worin eine intensivere Pflege des Geographieunter-

476

richts in den Mittelschulen verlangt wird, befassen wird. Die Berichterstattung erfolgt im nächsten Berichtjahre.

D i e n s t j u b i l ä u m e i n e s A n g e s t e l l t e n . Dem ersten Abwart des technisch-chemischen Laboratoriums der E. T. H., Hert-n Johann Gloor, ist in Würdigung seiner der Bundesverwaltung geleisteten vierzigjährigen Dienste eine Gratifikation verabreicht worden.

W i t w e n - u n d Waisenkasse der P r o f e s s o r e n. Die Kassa, im 15. Jahre ihrer Wirksamkeit stehend, weist auf 31. Dezember 1915 einen Aktivsaldo von Fr. 958,155 auf. An Witwen und Waisen wurden im Berichtjahre Renten von zusammen Fr. 24,420 ausgerichtet. Die freiwilligen Beiträge (einschliesslich Promotionsgebühren) betragen Fr. 528. 95.

b. Die Annexanstalten.

1. Materialprüfungsanstalt.

Über die Inanspruchnahme und Leistungen der Anstalt im Jahre 1915 gibt folgende Zusammenstellung näheren Aufschluss : Berichtjahr Vorjahr 1. Anzahl der Auftraggeber 592 584 2. Anzahl der Anträge 1,509 1,513 3. Anzahl der E i n z e l v e r s u c h e : a. für die gestellten Anträge . . . . 30,275 32,935 b. für wissenschaftliche Untersuchungen .

1,217 2,808 c. für den Unterricht 1,676 2,304 G e s a m t z a h l der a u s g e f ü h r t e n Versuche

33,168

38,047

Die ausgeführten Arbeiten verteilen sich auf die verschiedenen Abteilungen wie folgt : Abteilung: Berichtjahr Vorjahr I. Bausteine und Bindemittel . . . . 12,099 17,048 U. Mechanische Versuche 5,685 8,405 . Flaschenprüfung 9,655 7,054 III. Chemisch-technische Versuche . . .

2,061 2,13« Ölprüfung 2,221 1,832 IV. Papierprüfung 300 202 Mikroskopie und Makroskopie . . .

389 302 Physikalische Bestimmungen und photographische Aufnahmen 758 1,068.

Wie oben 33,168 38,047

477

Gegenüber dem Vorjahre zeigt diese Zusammenstellung in den meisten Posten eine Abnahme der Leistungen, welche durch ·den normalen Gang der Arbeiten in den sieben ersten Monaten von 1914 zu erklären ist; seit Kriegsausbruch hat die Inanspruchnahme im Jahre 1915 gegenüber Ende 1914 eine Steigerung -erfahren. Die grösste Zahl der Versuche für wissenschaftliche Untersuchungen fiel bisher auf die Bindemittel. Bei dem Rückgang der Bautätigkeit lag keine Veranlassung vor, grössere Untersuchungen auf diesem Gebiete vorzunehmen, bevor die umfangTeichen Versuche der frühern Jahre ausgearbeitet sind.

Zu den einzelnen Kategorien von Materialien ist zu bemerken : Die wissenschaftlichen Versuche mit Mauerwerk aus n a t ü r l i c h e n B a u s t e i n e n sind Ende des Jahres zum vorläufigen Abschluss gekommen. 17 Sorten schweizerischen Schottermaterials ·wurden auf der Devalschen Maschine untersucht.

An k ü n s t l i c h e n B a u s t e i n e n kamen 329 Sorten Beton (330 im Vorjahre) mit 1160 (1135) Einzelversuchen zur Prüfung.

Neue Kaminarten mit Luftkanälen wurden auf ihre Festigkeit und Feuersicherheit geprüft.

Die Prüfung von h y d r a u l i s c h e n B i n d e m i t t e l n er·streckte sich auf 258 (359) Sorten, hiervon 178 (228) Portland·-zemente und 36 (75) hydraulische Kalke.

Die Prüfung von M e t a l l e n (Abteilung II) entspricht einem ziemlich regelmässigen Eingang der laufenden Versuche auf Zug nmd Biegefähigkeit. Für den Maschinenbau kamen einige Unter·suchungen vor, in denen das Material nach zwei Richtungen unter "90 Grad in Anspruch genommen wird. -- Einen grösseren Rückgang zeigen die Versuche an D r a h t s e i l e n : 42 statt 123. Die .Zahl der auf Druck geprüften T r a n s p o r t f l a s c h e n zeigt eine merkliche Zunahme : 9655 (7054), die durch die Erneuerung ·der periodischen Prüfung bedingt ist.

Die c h e m i s c h e A b t e i l u n g wurde besonders durch die Analysen von Metallen und Legierungen, sowie durch die Prüfung von Ölen stark in Anspruch genommen: 100 Metalle gegenüber 77 im Vorjahre, 141 Öle gegenüber 110.

Die w i s s e n s c h a f t l i c h e n A r b e i t e n umfassten: ·den Einfluss der Kontinuität auf Eisenbetonbalken,
478

eine umfassende Prüfung von Porzellan- und Glasringen und Stäben, eine Untersuchung über die Zusammenpressung von verschiedenen Sandsorten, Torsionsproben an geschweissten Flusseisenstäben.

Die Tätigkeit des Internationalen Verbandes beschränkte sich auf eine Sitzung der schweizerischen Mitglieder, in der die Ergebnisse der auf Veranlassung des schweizerischen Dampfkesselvereins vorgenommenen Untersuchungen über autogen geschweisste Bleche besprochen wurden. Die gehaltenen Referate sind vondem erwähnten Verein veröffentlicht worden.

Der Direktor wurde zur Mitarbeit an der Bundesverordnung betreffend Eisenbetonbauten zugezogen.

Als 14. Heft der Mitteilungen der Anstalt erschien die umfassende Untersuchung der Bausteine und Dachschiefer der Schweiz, und zwar als Separatabdruck des V. Bandes der schweizerischen geotechnischen Kommission.

2. Prüfuagsanstalt für Brennstoffe.

Im Berichtjahre wurden in der Anstalt ausgeführt: 1. Kalorimetrische Bestimmungen, inkl. Ermittlungen des Gehalts der Proben an Feuchtigkeit, Asche und flüchtigen Bestandteilen 2. Elementaranalysen von Brennstoffen 3. Prüfung von Gaskohlen auf Gehalt an Asche und flüchtigen Bestandteilen 4. Kohäsionsproben von Briketts 5. Verschiedene Untersuchungen

2562 175

Zusammen

4131

(1914:

914 158 322 5559}

Von den 4131 Untersuchungen wurden unternommen : für die schweizerischen Transportanstalten 2195 ,, ,, Industrie und für Private 1745 ,, wissenschaftliche Zwecke 191 Die abermalige Abnahme der Zahl der Untersuchungen ist eine Folge des europäischen Krieges und der dadurch verminderten Einfuhr von Brennstoffen. Erfreulicherweise hat jedoch die Beschäftigung der Anstalt im Interesse der Gasindustrie neuer-

479' dings erheblich zugenommen und erstreckt sich nunmehr auch auf die Untersuchung und Kontrolle der in der Schweiz destillierten Gaswerkteere und sonstigen Gaswerkprodukte.

Unter den für die Technik ausgeführten Untersuchungenheben wir als neu hervor: Temperaturbestimmung und Analyse der Rauchgase eines Backofens; Untersuchung von Leichtölen auf deren Benzol- und Toluolgehalt; Analyse und Ermittlung der Verbrennungswärme von Calciumcarbid, Calciumcyanamid und Kalkstickstoff und Bestimmung der Reaktionswärme bei der Überführung von Calciumcarbid in Kalkstickstoff; Aufstellung der Wärmebilanz der Teerdestillation in der neuen Destillationsanlagedes Gaswerkes Riet der Stadt St. Gallen.

3. Zentralanstalt für das forstliche Versuchswesen.

Die Aufsichtskommission versammelte sich am 9. Juli irr Zürich zu einer Sitzung. Sie nahm den Bericht des Vorstandesüber den Stand der Arbeiten entgegen und stellte das Arbeitsprogramm und den Voranschlag der Anstalt für 1916 auf.

Auch im Jahre 1915 wurden der Anstalt der Assistent und zwei Gehülfen längere Zeit durch Militärdienst entzogen.

Neu angelegt wurden folgende 7 Versuchsflächen: Zuwachs-Untersuchungen im Plenterwalde ; Ì Lichtungsbetrieb 2 Einfluss der Samenprovenienz 4 Zu wiederholter Aufnahme gelangten 35 Flächen, und zwar:.

Ertragsflächen l Durchforstungsflächen 2Lichtungsbetrieb 12 Erträge reiner und gemischter Bestände 2 Bestandeserziehung in Hochlagen 3 Wachstum verschiedener Holzarten auf demselben Standort 10 · Einfluss des Waldfeldbaues auf Boden und Bestand . .

2 Entwicklung von Saat- und Pflanzbeständen l Einfluss der Saat- und Pflanzmethoden 2 Das Verzeichnis der in den Waldungen des Landes vorhandenen Versuchsflächen wurde einer gründlichen Revision unterzogen. Dabei kamen aus verschiedenen Gründen 33 Flächen in Wegfall, so dass Ende 1915 die Zahl der noch in Beobachtung stehenden Versuchsflächen 331 beträgt.

480

Die Wassermess-Stationen im Emmental erlitten im Sommer durch Muhrgänge mehrmals schwere Störungen und Schädigungen.

Es mussten sofort Sicherungsbauten ausgeführt werden, die im nächsten Jahre noch zu vervollständigen sind. Die Untersuchungen über einige wichtige physikalische Eigenschaften tìes Bodens wurden in beiden Einzugsgebieten fortgesetzt. Im ganzen wurden 182 Bodenproben untersucht.

Die Vorarbeiten für die Aufstellung von Sortimentstafeln der Fichte und Tanne konnten beendigt werden.

5. Meteorologische Zentralanstalt.

Die bereits im vorjährigen Berichte betonte Erweiterung der Aufgabe dieser Anstalt (Angliederung der Erdbebenwarte und des gesamten seismologischen Dienstes) erforderte die Anstellung eines neuen Assistenten. An diese Stelle wählten wir am 28. Mai -- mit Amtsantritt auf 1. Juli 1915 -- Herrn Dr. Alphonse de Weck von Freiburg, Assistenten für Physik an der dortigen Universität.

Über die Tätigkeit der Anstalt im Berichtsjahre ist folgendes zu sagen: Das Netz der meteorologischen wie auch der Regenstationen hat keine bedeutende Änderung erfahren. Die Zahl der vollständigen meteorologischen Stationen -- 116 -- ist sieh gleich geblieben; ein neuer Posten für Regenmessungen ist noch in F u l l y - G a r e t t e s (1(300 m.) im Wallis erstanden und ferner ein weiterer Beobachtungsposten für Aufzeichnung der Temperatur und Witterungszustände auf B e r n i n a - H o s p i z (Bahnhofgebäude 2256 m) von der Abteilung für Wasserwirtschaft ab 1. Juli 1915 an uns abgetreten worden. Da eine ziemlich gleichmässige Verteilung der niederschlagsmessenden Stationen in der mittlern und tiefern Region im wesentlichen erreicht ist, erscheint eine weitere Vermehrung solcher Posten (total bis jetzt. 293) kaum mehr erforderlich. Nur in der Gebirgsregion -- namentlich der Hochgebirgszone -- erweist sich, wie schon mehrfach früher hervorgehoben, die Notwendigkeit immer dringlicher, Niederschlagssammler aufzustellen, die wenigstens ein- oder zweimal des Jahres gestatten, den gesamten gefallenen Niederschlag zu messen. Durch die Unterstützung von seilen der Abteilung für Wasserwirtschaft hat die Anstalt solche Niederschlagssammler auch noch an verschiedenen neuen Stellen unserer Hochalpen postieren können, .·so" am M a t t m a r k s e e und am G a l m e n h o r n (2850 m) im Hochwallis ob Saas-Foe, ferner im obersten Einzugsgebiet der

481 -Julia (Graubünden) bis zur Höhe von zirka 3000 m. Dazu kommen weitere Ergänzungen in den höchsten Lagen des Gotthardgebiets, des Piz Scopi und des Clariden-Firns (letzterer durch die Gletscherkommission der physikalischen Gesellschaft in Zürich erstellt und überwacht). Ein weiterer Apparat ist endlich noch von Prof. Mercanton-Lausanne im Herbste auf den Diablerets placiert worden, so dass im ganzen bis jetzt schon über ein Dutzend solcher Niederschlagssammler im Hochgebirge an ge.eigneten Stellen in Funktion getreten" sind.

Über die laufenden Publikationen der Anstalt sei erwähnt, ·dass der Jahrgang 1914 der Annalen, ebenso die Ergebnisse der Niederschlagsmessungen sämtlicher Stationen pro 1914 bis zum Schlüsse des Jahres druckfertig erstellt und herausgegeben wurden.

·Die Drucklegung des Jahrganges 1915 beider Publikationen ist in vollem Gange.

Die Kontrolle über die von der Zentralanstalt ausgegebenen Witterungsprognosen hat an den beiden Orten Zürich und Lu.-.zern, wo dieselben seit Jahren streng geprüft werden, nachstehende Ergebnisse gezeitigt, wobei unter I die Prozentzahl der 'Treffer, unter II diejenige der Halbtreffer und unter III diejenige · der Fehlprognosen figuriert: Zürich

Luzern

I . . . . 80% 76% II . . . .

17 % 2 1% III . . . .

3% 3% Aus den in Luzern seit 1884 vorgenommenen, also nunmehr "32jährigen Aufzeichnungen über die Treffsicherheit der Zürcher Witterungsprognosen ergibt sich ein Jahresmittel von 69 % Volltreffern, 25 °/o Halbtreffern und 6 % Fehlprognosen. Im laufenden Jahr ist demnach dieser Durchschnitt der Treffsicherheit I in Luzern noch um 7 % übertroffen worden. Dieses Resultat :ist deshalb bemerkenswert, weil eine grosse Zahl täglich rapportierender Stationen des internationalen Wetterberichtes, so namentlich diejenigen aus England, Frankreich und Italien, infolge ·der Kriegswirren ausgeblieben sind.

Zur internationalen Vereinigung für wissenschaftliche Luftschiffahrt ist die Anstalt im gleichen Verhältnis geblieben wie bisher; doch hat der Ausbruch des Krieges eine ausgiebige Ver.anstaltung von aerologischen Aufstiegen leider fast zur Unmöglichkeit gemacht. Dafür, hat die Anstalt alles getan, um sich nach Eintritt der allgemeinen Mobilisation dem Wehrdienst in ver-

482 schiedenen Richtungen nützlich zu erweisen, so besonders durch ausgedehnte tägliche telegraphische und telephonische Berichterstattung über die Witterungsvorgänge an einzelne Divisionen, an die Ballon-Pionierkompagnien und Fliegerdetachemente, sowie auch durch die Abhaltung eines meteorologischen Instruktionskurses für die neugeschaffene schweizerische Fliegerabteilung inDübendorf (der ebenfalls durch wissenschaftliche Organe der Anstalt geleitet wurde).

Die praktische Durchführung der Angliederung der Erdbebenwarte und der dadurch bedingte Übergang des Erdbebendienstes an die meteorologische Zentralanstalt hat durch eineausserordentliche Sitzung der meteorologischen Kommission noch einen weitern Fortschritt erfahren. Im Laufe des Sommers ist ferner die Zuleitung des elektrischen Lichtes und die Installierung desselben in der Erdbebenwarte im Degenried vollendet worden. Diese Installierung erwies sich nach den bisherigen Erfahrungen als absolute Notwendigkeit für den weitern zweckentsprechenden Betrieb. Die neue Installation kommt überdies auch den andern vielfältigen Hantierungen in den sonst -- und namentlich im Winter -- ziemlich dunkeln Räumen sehr zu statten.

Die tägliche sorgfältige Kontrolle des Standes und Ganges der Rosat-Uhr in der Erdbebenwarte wird nach wie vor von der eidgenössischen Sternwarte in Zürich besorgt.

Die Tätigkeit der wissenschaftlichen Beamten im seismologischen Dienste erstreckt sich hauptsächlich auf die regelmässige Kontrolle der Instrumente der Erdbebenwarte, der sorgfältigen Durchsicht und Klassifizierung der einzelnen Registrierungen, wobei die an der Warte der Zentralanstalt aufgezeichneten Nahebeben jeweils aufs genaueste ausgemessen und in den Annalen der Anstalt als Beigabe zum makro-seismischen Berichte veröffentlicht werden. Auch andere in dieses Gebiet fallende geophysikalische Erscheinungen (Ausbreitung des Kanonendonners im Elsass, das Meteorbeben im Juli usw.) fanden eingehende Berücksichtigung und Bearbeitung.

Dass die Anstalt auch dieses Jahr wieder vielfach um Auskünfte angegangen wurde, namentlich für die Abfassung kleinerer und grösserer Gutachten von praktischer Bedeutung in den verschiedensten Gebieten der Industrie, Technik, Wasserwirtschaft usw., sei nur nebenbei bemerkt.

483

6. Schweizerisches Landesmuseum und Erhaltung vatei'ländischer Altertümer.

a. Schweizerisches Landesmuseum und Stiftung von Effinger-Wildegg.

Am 14. Juni 1915 bestätigten wir die von uns zu wählenden Mitglieder der L a n d e s m u s e u m s k o m m i s s i o n auf eine neue Amtsperiode und ebenso den Präsidenten.

Zur Erledigung der Geschäfte hielt die Kommission vier Sitzungen im Landesmuseum in Zürich und eine auf Schloss Wildegg ab.

Einer Anregung, es möchte am schweizerischen Landesmuseum ·eine eigene Abteilung für Anthropologie errichtet werden, konnte nicht entsprochen werden. Dagegen wurde mit dem anthropologischen Institut der Universität Zürich eine Übereinkunft über Aufbewahrung und Benutzung des dem Landesmuseum gehörenden Skelettmaterials getroffen. Ebenso fand zwischen dem Regierungsrat des Kantons Zürich und den Landesmuseumsbehörden eine Verständigung mit Bezug auf den Erlass eines Réglementes über die Behandlung der Funde von Naturkörpern und Altertümern .auf dem Gebiete des Kantons Zürich statt.

Für den Erweiterungsbau des Museums wurden durch den Architekten, Herrn Prof. Dr. G. Gull, die Pläne fertiggestellt und mit einem erläuternden Berichte des Kommissionspräsidenten und ·des Direktors über die baulichen Veränderungen am bestehenden Gebäude und die künftige Unterbringung der Sammlungen und 4er Verwaltung in diesem und den Erweiterungsbauten dem -Stadtrate Zürich übermittelt.

Im V e r w a l t u n g s p e r s o n a l des Museums trat keine Änderung ein.

Das Arbeitsprogramm der Direktion konnte im allgemeinen ·durchgeführt werden. Die Besuchszeit blieb während des ganzen Jahres auf die Vormittagsstunden von 10--12 Uhr und die Nach·mittagsstunden von 2--4 respektiv 5 Uhr reduziert, und ebenso ·wurde auch weiterhin auf die Erhebung eines Eintrittsgeldes während der beiden Vormittagsstunden verzichtet. Die Besucher·zahl während dieses Kriegsjahres betrug 82,234 Personen. Sie ·steht demnach zwar um zirka 2000 Personen unter der des Jahres 1914, wobei aber zu bedenken ist, dass nur die Hälfte jenes Jahres in die Kriegszeit fiel. Ist der Besuch des Museums ·schon ein ausserordentlich günstiger, so beweisen auch die im ßerichtjahre ausgestellten 1004 Karten zu Studienzwecken, dass

484

der Krieg dem Interesse an den Sammlungen dieses Institutes, keinen Abbruch zu tun vermochte.

Die I n s t a l l a t i o n e n wurden zufolge der reduzierten Kredite auf das Allernotwendigste beschränkt, dafür aber umsomehr Zeit auf die Förderung der Inventarisationsarbeiten im Museum verwendet.

Unter den A n k ä u f e n verdienen ein zürcherischer Weibelschild aus dem Anfang des 16. Jahrhunderts, eine Lederkassette aus dem 14. Jahrhundert mit den Wappen Hünenberg-Ab Iberg aus Luzern, eine Knabenarmbrust von 1615 aus der Familie Am Rhyn, eine Reiterstatuette des heiligen Georg aus der Kapelle ob Pfäffers und eine Kollektion seltener Schwerter aus dem 16. Jahrhundert besonders erwähnt zu werden.

G e s c h e n k e und L e g a t e blieben zwar nicht aus, hielten sich aber der Zeit entsprechend in bescheidenem Rahmen, ebensoauch die Depositen.

Die M ü n z s a m m l u n g weist eine Totalvermehrung von 170 Nummern auf, worunter eine Anzahl besonders seltene Stücke lallen.

Trotz der sehr reduzierten Kredite für die Modellierwerkstätte und das photographische Atelier konnten immerhin eine stattliche Anzahl Abgüsse prähistorischer Objekte in den Museen von Aarau, Baden, Basel, Freiburg, St. Moritz u. a. m., sowie einebeträchtliche Zahl von Glasgemäldeaufnahmen in Basel und Liestal gemacht werden.

Die A u s g r a b u n g e n beschränkten sich auf die im Einverständnisse mit den Behörden des Kantons Schaffhausen vorgenommene Untersuchung zweier Grabhügel im Walde ,,auf dem Berg"1 bei Thayngen.

Über das Vermächtnis des Fräuleins Adelheid Pauline Juliette von Effinger sei., gewesen auf Schloss Wildegg, ist hier noch mitzuteilen, dass der eine der Testamentsvollstrecker und Liquidatoren, Herr Notar J. Stirnemann in Aarau -- der andere dieser Beamten, Herr alt-Bundesrichter Dr. J. H. Bachmann in Stettfurt (Thurgau), ist am 26. August 1915 verstorben -- im Dezember abbin, den Schlussbericht und die Schlussrechnung über die Erbschaftsbereinigung unserm Departement des Innern eingereicht hat.

Das ganze Vermächtnis wird nun unter dem Namen ^Stiftung Effinger-Wildegg"', soweit es die Liegenschaften betrifft, durchdie Landesmuseumskommission, und soweit es die Kapitalien betrifft, durch unser Finanzdepartement verwaltet.

485

b. Erhaltung vaterländischer Altertümer.

Die Vollziehungsverordnung zum Bundesbeschluss vom 30. Juni 1886 betreffend die Beteiligung des Bundes an den Bestrebungen zur Erhaltung und Erwerbung vaterländischer Altertümer, vom 25. Februar 1887, verfügt in Art. 2, dass das Departement des Innern eine Fachkommission bestelle mit dem Zwecke, das Departement in der Lösung der ihm durch den zitierten Bundesbeschluss gestellten Aufgaben zu unterstützen. Nach Art. 5 des nämlichen Reglements ist das Departement des Innern ermächtigt, die Funktionen der Fachkommission dem Vorstande der,,Schweizerischen Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler tt zu übertragen. Aus verschiedenen in einer uns unterbreiteten Vorlage vom 25. März 1915 dargelegten Gründen hat sich das Departement des Innern bewogen gesehen, auf das ihm durch den angeführten Art. 5 eingeräumte Recht zu verzichten und auf die Bestimmung des Art. 2, d. h. auf die Bildung einer durch die Bundesbehörde ernannten Fachkommission zurückzugehen. Am 30. März haben wir die Anträge jener Vorlage genehmigt und beschlossen, die neue Fachkommission von uns aus zu erwählen. Dies geschah am 12. November unter gleichzeitiger Aufstellung provisorischer Bestimmungen über die Organisation dieser Behörde. Der Bestand derselben ist folgender : Präsident : Herr Professor Dr. Albert Näf, Architekt, gewesener Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler in Lausanne.

Vize-Präsident : Herr Professor Dr. Jos. Zemp, dermaliger Präsident der zuletztgenannten Gesellschaft in Zürich.

Mitglieder: Herr Dr. Robert Durrer, Kantonsarchivar in Stans.

,, Professor Paul Ganz, Konservator des Kunstmuseums in Basel.

,, Albert Berta, Maler in Lugano.

,, G. v. Montenach, Ständerat in Freiburg.

,, Dr. Gerhard Boerlin, Gerichtspräsident, Sekretär der Schwei- · zerischen Vereinigung für Heimatschutz in Basel.

,, Nicol. Hartmann, Architekt in St. Moritz.

,, Karl Heinrich Matthey, Kantonsbaumeister in Neuenburg.-

486

Das Departement des Innern wird mit Hülfe dieser Kommission den Entwurf zu einem definitiven Reglement über die Organisation und den Geschäftsgang der Behörde aufstellen und uns zur Gutheissung unterbreiten.

c. Verwendungen für Erhaltung vaterländischer Altertümer gemäss dem Bundesbeschluss vom 30. Juni 1886.

.1. Für B e t e i l i g u n g an A u s g r a b u n g e n wurden verausgabt Fr. 1,000. -- Hierunter sind enthalten die Beiträge an die Ausgrabungen in Avenches, Lugano, Alpnach und Äugst.

'2. B e t e i l i g u n g a n d e r E r h a l t u n g h i s t o r i s c h o d e r k ü n s t l e r i s c h bed e u t s a m e r B a u d e n k m ä l e r . . . . ,, 55,085.-- Hierunter befinden sich Beiträge von Fr. 500--2000 an die Herstellung der Kirchen in .Lugano (San Lorenzo), Cossonay, Bellinzona (St. Peter und Etienne), Luzern, Hauterive (Freiburg), Biel, St.-Urban '(Klosterkirche), Zofingen, W ettingen, Schanis, Wynau, Neuenburg (Schloss), Rheinfelden {Rathaus), Rapperswil (St. Dionyskapelle) ·etc. ; ferner ist; ein Beitrag von Fr. 1000 an den Bau eines ,,Vindonissa-Museuma in Brugg und ein Beitrag von Fr. 4000 für den Ankauf der Ruine ,,Rotzberg tt .

3 . G r a p h i s c h e A u f n a h m e n v o n Kunstdenkmälern,die unabwendbar dem Verschwinden entgegengehen. . ,, 964.75 ·4. U n t e r s t ü t z u n g k a n t o n a l e r S a m m lungen zur Erwerbung vaterländ i s c h e r A l t e r t ü m e r (letzte Rate eines Bundesbeitrages) ,, 500. -- Zusammen Fr. 57,549. 75 7. Gottfried Keller-Stiftung.

Die Kommission, der Gottfried Keller-Stiftung trat zur Behandlung der laufenden Geschäfte zweimal zusammen, am 15. Mai in Basel und am 29. September in Solothurn.

487

Durch Kauf sicherte sich die Stiftung ein silbervergoldetes Trinkgesehirr ,,St. Georg zu Pferde, den Drachen tötend*, eine hervorragende Arbeit des um die Wende des 16./17. Jahrhunderts in Basel tätigen Goldschmieds Hans Bernhard Koch. Diese Goldschmiedearbeit wurde dem historischen Museum in Basel als Leihgabe der Stiftung überwiesen.

Die Erträgnisse der Stiftung konnten mit Rücksicht auf die Fortdauer der europäischen Kriegswirren der Kommission auch im Berichtjahre nicht zur freien Verfügung gestellt werden. Diese Reservestellung der Erträgnisse ermöglicht, sofern Art. V der Stiftungsurkunde nicht praktische Anwendung finden sollte, die völlige Tilgung alter und heuer Schuldverpflichtungen aus Ankäufen für die Stiftung, z. B. zur Abzahlung der fünf Jahresraten an die eidgenössische Staatskasse für Segantinis ,,Triptychon der Alpenweit". Diese Schuld wird im Jahre 1916 abgetragen sein.

Das Departement des Innern hat verfügt, dass die Sammlungen der Stiftung von nun an einer eingehenden Revision durch die Organe der Kommission unterliegen sollen. Diese Revision bezieht sich auf die Bestandskontrolle, Befundaufnahme, Zweckmässigkeit der Unterbringung und Versicherung. Die Revision wird in Zukunft alle drei Jahre ausgeübt. Die Depositen der Stiftung sind auf 33 eidgenössische und kantonale Sammlungen etc. verteilt.

8. Museum Tela in Ligornetto.

Übersicht über den Besuch:

I.

II.

Quartal

III.

T)

IV.

·n

n

Verkaufte Eintrittskarten zu zu zu50 Cts. 25 Cts. sammen -- 83 83

382 295 278

Zusammen 1038 1914: 947

17 13 11 41 95

399 308 289

1079 1042

Verkaufte Kataloge zu · zu 50 Cts. 40 Cts.

6 -- 55 --

19 38 118 146

-- 84 84 --

Erlös Fr

44. 50 222. 75 160. 25 194. 35 621. 85 570. 25

9. Berset-Müller-Stiftung.

Die Verwaltungskommission erledigte ihre Geschäfte in 4 ·und der engere Ausschuss in 10 Sitzungen. Im Bestand der Pfleglinge trat die Veränderung ein, dass am 18. Februar ein weiblicher und am 14. August ein männlicher Pflegling verstarb.

Bundesblatt. 68. Jahrg. Bd. I.

35

488

Dagegen traten neu ein am 8. Februar eine Lehrerswitvve und?

im September und Dezember 3 gewesene Lehrer. Der Bestand der Pfleglinge bezifferte sich auf Ende des Jahres auf 16. Der Gesundheitszustand derselben war im allgemeinen ein sehr guter.

Infolge der Vermehrung der Zahl der Pfleglinge wurde ein Umbau, beziehungsweise eine Vergrösserung des Essaales nötig, dieausgeführt wurde und sehr gelungen ist. Die Verwaltungsausgaben (Fr. 15,072. 02J blieben um Fr. 4578 unter der Budgetsumme (Fr. 19,650). Der Bericht der Kommission spricht auch, für das verflossene Jahr der Tätigkeit der Verwalterin volle Zufriedenheit aus.

10. Pflege der Kunst.

Im Hinblick auf die in Vorbereitung befindliche Revision der Verordnung über die eidgenössische Kunstpflege beschlossen wir zunächst, die auf Ende 1914 im periodischen Austritt befindlichen Mitglieder der eidgenössischen Kunstkommission biszum Inkrafttreten der neuen Verordnung im Amt zu belassen.

Am 3. August haben wir alsdann den von unserm Departement des Innern vorgelegten Verordnungsentwnrf und die ihm beigegebenen schriftlichen Motive genehmigt. Dieser neuen Verordnung liegen folgende leitende Gesichtspunkte zugrunde : 1. Möglichst weitgeliende Reduktion der die Kunstpflec/e den Verwaltungskosten.

betreffen^-

Diesem Zwecke sollen insbesondere folgende Massnahmen dienen : a. Herabsetzung der Zahl der Mitglieder der eidgenössischen Kunstkommission und der Aufnahmejury von 11 auf je 9 Mitglieder; b. möglichste Einschränkung der Sitzungsprotokolle zum Zweckeder Ersparnis von Druckkosten ; c. Beschränkung des Umfanges der schweizerischen Abteilungen' an ausländischen Ausstellungen im Sinne der Beschickung dieser Ausstellungen nur mehr mit Werken einiger hervorragender, lebender oder verstorbener schweizerischer Künstler ; d. Eliminierung unnötiger Jurien zur Prüfung der Entwürfe für monumentale Kunstdenkmäler, die vom Bun.de subventioniert werden sollen, und Schaffung der Möglichkeit, diesePrüfung im allgemeinen durch die Kunstkommission selbst, vornehmen zu lassen ; e. Ausschluss solcher Künster von der Bewerbung um ein Kunststipendium, die das 40. Jahr überschritten oder sich bereits fünfmal ohne Erfolg an ihr beteiligt haben.

489 2. Schaffung vermehrter Garantien für eine gleichmässige Berücksichtigung und Unterstützung aller Kunstrichtungen, sowie für eine völlig objektive Behandlung der Geschäfte durch die KunstImmmission und die Jurien.

Zur Erreichung dieser Zwecke ist vor allem eine stärkere Vertretung des kunstverständigen Laienelements in der Kunstkommission vorgesehen und den Mitgliedern dieser Kommission untersagt worden, in Angelegenheiten, die ihrer Prüfung unterliegen, wie bei Wettbewerben usw. mitzuwirken. Ferner wurde die Wahl des Präsidenten und Vizepräsidenten der Kommission dem Bundesrate vorbehalten und letzterem überdies die Kompetenz übertragen, die eine Hälfte der Aufnahmejury auf Grund eines unverbindlichen Doppelvorschlages der Kunstkommission selbst zu wählen. Neben der vorgesehenen stärkeren Vertretung des Laienelements in der Kunstkommission messen wir vor allem auch der Wahl der einen Hälfte der Jury durch den Bundesrat eine ganz besondere Bedeutung bei ; hat doch die Erfahrung gelehrt, dass die bisherigen, von den zur Ausstellung angemeldeten Künstlern allein gewählten Jurien meist sehr einseitig zusammengesetzt waren und daher nach der Auffassung weiter Kreise Werke anderer Kunstrichtungen oft ohne Grund zurückwiesen. Kann der Bundesrat in Zukunft aber die eine Hälfte der Jury nach Feststellung der Abordnung der Künstlerschaft selbst wählen, so hat or es in der Hand, der Einseitigkeit der von den Ausstellern vorgenommenen Wahlen zu begegnen und seinerseits diejenigen Gruppen und Kunstrichtungen zur Mitarbeit heranzuziehen, die sonst unberücksichtigt bleiben würden. Damit glauben wir zugleich auch der Einseitigkeit, die vielfach unsero schweizerischen Kunstausstellungen zum Vorwurf gemacht wird, wirksam entgegentreten zu können.

Im Interesse einer streng objektiven Behandlung der Geschäfte hielten wir ferner für geboten, unserm Departement des Innern das Recht zu wahren, die zu den Ausstellungen eingesandten Werke der Jury ohne Angabe ihrer Autorschaft vorführen zu lassen und zu bestimmen, dass an den zum Stipendiumwettbewerb einzuliefernden Probearbeiten überhaupt weder Name, noch andere Erkennungszeichen angebracht werden.

3. Schaffung vermehrter Kontrolle über die Verwendung der vom. Bunde für Kunstzwecke auszurichtenden Gelder.

Diesem Zwecke sollen vornehmlich die revidierten Bestimmungen über den Ankauf von Kunstwerken (Art. 28--31 der

490

. Verordnung), betreffend die Überwachung der Ausführung eidgenössischer oder vom Bunde subventionierter, öffentlicher monumentaler Kunstwerke (Art. 41) und betreffend Konirolle über die Verwendung der vom Bunde gewährten Stipendien (Art. 57) dienen.

Die hiervor erwähnten grundsätzlichen Neuerungen und eine Reihe weiterer, durch die neue Verordnung eingeführten Änderungen in der Organisation der eidgenössischen Kunstpflege dürften unseres Erachtens geeignet sein, die auf diesem Gebiete zutage getretenen Mängel, soweit denselben durch behördliche Massnahmen überhaupt begegnet werden kann, zu beseitigen, und ' vor allem dürften damit auch die nötigen Garantien für eine ,,gleichmässigere Unterstützung der verschiedenen Kunstrichtungen" im Sinne der Motion Heer geschaffen sein. Eine Revision der Bundesbeschlüsse vom Jahre 1887 und 1898 als solche scheint uns daher weder nötig noch zweckmässig zu sein. Diese enthalten nämlich mit Bezug auf die Organisation der Kunstpflege eine einzige Bestimmung, lautend : ,,Über die jährliche Verteilung des ausgesetzten Gesamtkredites auf die verschiedenen genannten Aufgaben, sowie über dessen Verwendung im einzelnen, beschliesst der Bundesrat auf den Antrag des Departements des Innern, welches seinerseits alle bezüglichen wesentlichen Fragen der Vorprüfung und Begutachtung von Künstlern und andern Kunstverständigen unterstellt, welche vom Bundesrate zu bezeichnen sinda, und gegen diese Bestimmung lässt sich kaum etwas einwenden ; denn es ist klar, dass die Verwaltungsbehörden in Kunstsachen mehr als auf irgendeinem andern Gebiete auf das Urteil von Fachleuten angewiesen sind und diese zu Rate ziehen müssen.

Im übrigen beschränken sich die genannten Bundesbeschlüsse darauf, die Beteiligung des Bundes an den Bestrebungen zur Förderung und Hebung der Kunst dem Grundsatze nach zu statuieren, die besondern Aufgaben, die jener sich dabei stellt, zu umschreiben und den dafür erforderlichen Kredit zu bewilligen.

Die vorgesehenen Aufgaben als solche haben sich als den Bedürfnissen entsprechend erwiesen, und die Höhe des Kredites lässt sich für normale Zeiten sicher auch nicht beanstanden. Wir sind daher der Meinung, dass von der Revision der mehrerwähnten Bundesbeschlüsse Umgang zu nehmen und die vom Ständerat am 29. Januar 1914 erheblich erklärte Motion der Herren G. H e e r und Konsorten nach dem Gesagten als g e g e n s t a n d s l o s und e r l e d i g t zu betrachten sei.

491 Gemäss dieser auf den 1. September in Kraft getretenen Verordnung lief die Amtsperiode aller bisherigen Mitglieder der Kunstkommission ohne weiteres ab, weshalb wir auf den genannten Zeitpunkt zur Neubestellung der Kommission schritten; sie hat jetzt folgenden Bestand: Präsident: Herr Daniel Baud-Bovy, Ehrenkonservator des Kunstmuseums und Kunstschriftsteller in Genf.

Vizepräsident : Herr Wilhelm Balmer, Maler in Röhrswil bei Bern.

Mitglieder: Herr Dr. J. Zemp, Professor an der Universität in Zürich.

,, Alphonse Laverrière, Architekt in Lausanne.

,, Sigismund Righini, Maler in Zürich.

,, Theod. Volmar, Professor an der Kunstschule in Bern.

,, Dr. Ulrich Diem, Direktor des Kunstmuseums in St. Gallen.

,, Pietro Chiesa, Maler von Sagno (Tessin), in Mailand.

,, Karl A. Angst, Bildhauer in Genf.

Die Kunstkommission trat zur Behandlung der laufenden Geschäfte im Berichtjahre nur einmal zusammen, und zwar am 1./5. März in Bern. Die Hauptgegenstände dieser Sitzung bildeten : die Prüfung der Stipendienbewerbungen ; die eingehende Besprechung des von unserm Departement des Innern ausgearbeiteten Entwurfes zu einer neuen Verordnung zu den Bundesbeschlüssen vom 22. Dezember 1887 und 18. Juni 1898 betreffend Hebung und Förderung der schweizerischen Kunst und verschiedene Subventionsgesuche.

Als Ergebnis der Tätigkeit der Kunstkommission sind folgende Vorgänge namhaft zu machen: 1. Die Verleihung von 8 Stipendien zu je Fr. 1200 an Maler und 3 Stipendien zu je Fr. 1500 an Bildhauer; es hatten sich insgesamt 119 Bewerber angemeldet.

2. Die Ausrichtung nachstehender Beiträge : «. an den schweizerischen Kunstverein Fr. 7000 für Ankäufe von Kunstwerken und Fr. 1200 an die Organisationskosten der Turnusausstellungen; b. an die Gesellschaft schweizerischer Maler, Bildhauer und Architekten Fr. 2000 für die Organisation ihrer mit dem fünfzigjährigen Jubiläum der Gesellschaft zusammenfallenden Ausstellung in Zürich (Kunstbaus).

492 3. An zugesicherten Beiträgen für Monumente gelangten zur Ausrichtung : a. für das General Herzog - Denkmal in Aarau Fr. 6000 (2. und letzte Rate); ö. für ein J. V. Widmann-Denkmal in Bern Fr. 4000 (1. Rate).

Im fernem bewilligten wir an die Kosten des zu Ehren des Schriftstellers Ed. Rod in Nyon erstellten Denkmals einen einmaligen Beitrag von Fr. 400, der in der Folge auch ausgerichtet wurde.

11. Unterstützung der Kulturbestrebungen Ton Vereinen und Privaten.

1. Allgemeine geschichtsforschende Gesellschaft der Schweiz.

Zu den ,,Quellen zur öchweizergeschichte, Neue Folge10, Abteilung ,,Handbücher", ist die ,,Bibliographie der Schweizergeschichte"', bearbeitet durch Dr. Hans Barth, in Band III zum Abschluss gebracht worden. Durch die Beifügung der notwendigen Register hat der Band einen grössern Umfang angenommen.

Zwei weitere Veröffentlichungen in der Abteilung ,,Korrespondenzen10 sehen der Vollendung im laufenden Jahre entgegen, nämlich die Publikation der Korrespondenz der französischen Residenten in Graubünden während der französischen Re^ voluti onszeit, bearbeitet durch A. Rufer, und die Korrespondenz des Basler Politikers Peter Ochs, bearbeitet durch Bibliothekar Dr. Hans Barth.

2. Schweizerische naturforschende Gesellschaft.

u. G e o d ä t i s c h e K o m m i s s i o n . Diese beschäftigte sich in ihrer ordentlichen, am 1. Mai stattgefundenen Sitzung, wie gewohnt, zunächst mit administrativen Fragen ; hierauf diskutierte sie die Berichte über die 1914 ausgeführten Arbeiten und über die darauf bezüglichen, während des Winters 1914--1915 gemachten Berechnungen. Sodann fixierte sie das Programm der 1915--1916 auszuführenden Arbeiten, sowie den Kostenvoranschlag darüber.

« Die für den Sommer 1915 vorgesehenen Arbeiten umfassten infolge der dermaligen Umstände nur die Fortsetzung der Schweremessungen, und diese sollten auf zwanzig, hauptsächlich im Kanton Graubünden gelegenen Stationen gemacht werden. Als der Krieg auch zwischen Italien und Österreich ausbrach, wurde beschlossen,

493
Unglücklicherweise war das Wetter den Beobachtungen in ·der Ostschweiz ungünstig, und die vom 10. Mai bis 11. Oktober verfolgten Messungen konnten nur auf folgenden sechzehn Stationen stattfinden : Altstätten, Garns, Landquart, Langwies, Küblis, Klosters, Mels (anstatt Sargans), Weisstannen, Weesen, Glarus, Vorauen, (anstatt Rigisau), Elm, Linthal, Klausenpass, Muotatal und Unter-Iberg. Die zwei Stationen Wil und Frauenfeld werden ein anderes Jahr wieder durchgenommen werden. Wie gewöhnlich, wurden beim Beginn und am Ende der Arbeitsperiode KonIrollmessungen an der Vergleichsstation Basel vorgenommen.

Publikationen: Der der telegraphischen Bestimmung der Längenunterschiede zwischen schweizerischen Sternwarten gewidmete Band XIV der Arbeiten der geodätischen Kommission wurde vervollständigt durch den Druck der zwei im Winter 1914--1915 vorbereiteten Abstände Neuenburg-Genf und Neuenburg-Zürich, und der Band wurde im verflossenen Herbst herausgegeben. Der XV., die Zusammenfassung der von 1911 bis 1914 ausgeführten Schweremessungen enthaltende Band ist vollendet und liegt im Druck.

b. G e o l o g i s c h e K o m m i s s i o n . Die durch die Zeitverhältnisse im verflossenen Jahre notwendig gewordene Reduktion des Bundesbeitrages hat die Kommission zu sehr starken Einschränkungen ihrer Ausgaben für Arbeiten und Drucksachen gezwungen. Es wird bei der Aufstellung des nächsten Budgets auf eine Krediterhöhung Bedacht zu nehmen sein. Im verflossenen Jahre wurden folgende Publikationen vollendet und versandt: 1. Lieferung 30, erster Teil, von Maur. Lugëon: ,,Les Hautes Alpes Calcaires entre la Lizerne et la Kander". Die Arbeit umfasst 12 Druckbogen und 8 Profiltafeln und bildet den ersten Teil einer monographischen Bearbeitung des Gebietes von Wildhorn, Wildstrubel, Balmhorn und Torrenthorn, das auf der vom gleichen Verfasser auf der schon 1910 erschienenen Spezialkarte Nr. 60 geologisch-kartographisch dargestellt worden ist.

2. Lieferung 44 : Spitz und Dyhrenfurth, Monographie der Unterengadiner Dolomiten, umfassend 30 Bogen Text, eine Karte in l : 90,000 und 3 Tafeln. Die Arbeit ist ein Geschenk der beiden Herren Verfasser an die Kommission ; sie haben , auf

494

eigene Kosten hauptsächlich in den Sommern 1907--1912 das Gebiet detailliert aufgenommen und dann das Resultat ihrer Untersuchungen in Text, Karte und Profilen der geologischen Kommission unentgeltlich zur Publikation überlassen.

3. Lieferung 45 : ein Sammelband, enthaltend in 10 Bogen Text mit 2 Tafeln drei kleine Arbeiten von a. Roman Frei, Geologische Untersuchungen zwischen Sempachersee und oberem Zürichsee ; b. H. T. Cornelius : Über die Stratigraphie und Tektonik der sedimentären Zone von Samaden; c. P. Niggli und M. Strub : Neue Beobachtungen aus dem Grenzgebiet zwischen Gotthard- und Aarmassiv.

Im Drucke sind folgende vier Arbeiten und werden in allernächster Zeit zur Versendung gelangen: 1. Fr. Mühlberg: Profile zur Karte des Hauensteingebietes, mit ,,Erläuterungen" ; 2. A. Buxtorf : Karte der Rigihochfluh in l : 25,000, mit Profiltafel und mit ,,Erläuterungen"1 ; 3. A. Buxtorf, E. Baumbergër, A. Tobler, P. Arbenz und G. Niethammer: Karte des Vierwaldstättersees in l : 50,000,, mit einer Profiltafel und mit ,,Erläuterungen"1 ; 4. Gutzwiller und Greppin: Karte des Gempenplateaus (südöstlicher Teil einer geologischen Karte von Basel und Umgebung).

In bezug auf die Revision vergriffener Karten muss gesagt werden, dass der Krieg fast vollständige Lahmlegung der Arbeiten bewirkt hat, so dass der Stand der letztern fast unverändert ist wie vor einem Jahre. Dagegen erwähnt der Bericht eine wertvolle praktische Betätigung, zu der die Mitarbeiter der Kommission veranlasst wurden, nämlich die Trinkwasseruntersuchungen, zu denen jene im Interesse der Truppen in verschiedenen Teilen des Grenzgebietes von der Militärsanitätsverwaltung herangezogen wurden. Auch wurde vom Präsidenten der Kommission, Herrn Prof. Dr. Heim, im Juli im hygienischen Institut in Zürich ein Kurs zur Prüfung von Wasserversorgungen gegeben, an dem 6 Militärärzte und 5 Geologen teilnahmen.

Über die auf gemeinsame Kosten unternommenen Aufnahmen der Grenzgebiete des Grossherzogtums Baden und der Schweiz fzu vgl. Bundesbl. 1908, V, 52 ad 3) ist mitzuteilen, Sass das Blatt ,,Wiechs" in Farbendruck vorliegt. Ebenso sind die Er-

495läuterungen zu diesem Blatt ganz in Farbenkorrektur gesetzt.

Das Blatt ,,Jestetten" ist fertig aufgenommen und in Druck gegeben.

c. D e n k s c h r i f t e n k o m m i s s i o n . Diese hat als Ergebnis ihrer Tätigkeit die Veröffentlichung folgender Arbeiten zu verzeichnen : Band 51 der ,,Neuen Denkschriften", Abhandlung i : Untersuchungen- über die geotropische Reaktionszeit und über die Anwendung variations-statistischer Methoden in der Reizphysiologie, von Dr. Arthur Tröndle ; 86 Seiten mit Textfiguren ; ferner Abhandlung 2 : Der Vogelzug im schweizerischen Mittelland in seinem> Zusammenhang mit den Witterungsverhältnissen, von Dr. K. Bretscher; 45 Seiten. Beide Abhandlungen wurden im Juli ausgegeben.

Auf die Jahresversammlung der Schweizerischen naturforschenden Gesellschaft im September in Genf erschien sodann Band 50: ,,Centenaire de la Société Helvétique des Sciences Naturelles. Notices historiques et documents publiés par la Commission historique instituée à l'occasion de la session annuelle de= Genève (12 au 15 septembre 1915). VI und 316 S.a Nebstdem hat die Denkschriftenkommission noch eine Sammlung Nekrologe verstorbener Mitglieder der Schweizerischen naturforschenden Gesellschaft als Anhang zum Bericht über die Jahresversammlung dieser letztern veröffentlicht.

·d. D i e K o m m i s s i o n f ü r d i e K r y p t o g a m e n f l o r a .

der S c h w e i z hat im verflossenen Jahre keinen Bundesbeitrag bezogen. Es war ihr aber möglich, aus den Mitteln eines Aktivüberschusses aus frühern Jahren eine Arbeit des Herrn G. von; Buren über ,,Die schweizerischen Protomycetaceen, mit besonderer Berücksichtigung ihrer Entwicklung, Geschichte und Biologiea (mit 102 Seiten Text mit einer Anzahl Texttiguren und 7 Tafeln) zu publizieren, und zwar als erstes Heft des Bandes V der ,,Beiträge zur Kryptogamenflora1'.

e. Die z o o l o g i s c h e G e s e l l s c h a f t hat im verflossenen Jahre ebenfalls keinen Beitrag erhalten. An dessen Stelle hat, dann laut Bericht die Stadt Genf der ,,Revue suisse de Zoologie"1 des Herrn Prof. Dr. Bédot eine Unterstützung für deren Publikationen zugewendet. Für das Nähere über die letztern verweisen* wir auf die Akten.

f. S c h w e i z e r i s c h e g e o t e c h n i s c h e K o m m i s s i o n .

"Wie im vorjährigen Berichte in Aussicht gestellt, wurde der

-496, Druck des ,,Steinbandes" Anfang Mai des Berichtsjahres beendigt, ;so dass er zu Ende desselben Monats an die interessierten amt liehen Stellen, sowie an wissenschaftliche Institute und Gesellschaften des In- und Auslandes verschickt werden konnte. Die Druckkosten konnten, noch aus dem vorhandenen Rechnungsüberschuss früherer Jahre gedeckt werden. Dagegen konnte die Erstellung der ,,Rohmaterialieakartea aus Mangel an Mitteln -- -die Kommission hat für 1915 keinen Bundesbeitrag bezogen -- nicht weiter gefördert werden.

g. C o n c i l i u m b i b l i o g r a p h i c u m des H e r r n Dr. H.

F i e l d in Z ü r i c h . Die schon im letzten Geschäftsbericht erwähnte, durch die Kriegsereignisse herbeigeführte Krisis hat sich im Berichtsjahre noch verschärft und hat dazu geführt, dass Zürcher Gönner des Instituts eine fachmännische Untersuchung der finanziellen Lage des Concilium bibliographicum ausführen liessen. Die Ergebnisse derselben waren derart, dass ein Komitee ·sich -bildete, um Geldmittel für den Weiterbetrieb des Instituts während des Jahres 1916 zu sammeln. Gleichzeitig wurde aus Amerika von einzelnen Gelehrten eine bescheidene Schenkung überwiesen, und am Jahresschluss bewilligte auch die American ·Society of Naturalista Fr. 1000. Es bleibt abzuwarten, ob das Institut mit den in Aussicht stehenden Mitteln die Schwierigkeiten .2u überwinden vermag. In betreff seiner Tätigkeit ist mitzuteilen, ·dass es im Berichtsjahre folgende Zettel veröffentlicht hat: 1. Paläontologie 2,434 (1914: 1,320) 2. Allgemeine Biologie . . . .

389 (1914: 423) 3. Mikroskopie etc 79 (1914: 179) 4. Zoologie 21,693 (1914: 16,496) 5. Anatomie 1^500 (1914: 2,792) -6. Physiologie -- (1914: 6,888) 26,095 28,098

3. Wörterbücher der schweizerischen Mundarten.

a. I d i o t i k o n der d e u t s c h e n M u n d a r t e n . Der Leitende Ausschuss erlitt im Berichtsjahr zwei schmerzliche Verluste. Am 30. April starb nach längerer Krankheit Herr Nationalrat Dr. W. Bissegger, seit 1904-Mitglied des. Ausschusses. Gleich ausgezeichnet durch eindringendes Verständnis für die Bedeutung des Idiotikons wie durch diplomatische Erfahrung, hat er dem Unternehmen wertvolle Dienste geleistet. Am 31. Juli verschied,

497 ^ebenfalls nach längerm Leiden, Herr Prof. Dr. K. Schnörf. Als begeisterter Freund des Idiotikons 1901 in das Kollegium berufen, führte er seit 1906 in musterhafter Weise das Protokoll; -ausserdem machte er sich durch die Berichte, die er über die jeweils neu erschienenen Hefte des Idiotikons zu erstatten pflegte, um die Popularisierung des Unternehmens verdient. Durch die schon im letzten Geschäftsbericht erwähnte Reduktion des Bundesbeitrages und den ihr folgenden Zurückgang der kantonalen Beiträge sah sich der leitende Ausschuss zu einer Einschränkung ·des Redaktionspersonals gezwungen.

F o r t g a n g des I d i o t i k o n s . Im Berichtsjahr gelangten zwei Lieferungen zur Ausgabe, der Druck einer dritten hat begonnen. Heft 78 behandelt, beginnend mit dem Schluss des Artikels Schaffner, die Gruppen sch-f(t), sch-g(g) und sch-h (Anfang), Heft 79 setzt mit Blech-Hand-schueJi ein und führt über die Gruppen sch-k, scli-l bis scliollächtig.

E r g ä n z u n g s a r b e i t e n zum I d i o t i k o n . Von den im Auftrag des Ausschusses durch den Chefredaktor herausgegebenen ,,Beiträgen zur schweizerdeutschen Grammatik"1 erschienen die schon im letzten Bericht angekündigten Bände VII und VIII, mit einer sehr eingehenden Beschreibung der Entlebucher Mundart von Dr. K. Schmid und einer kürzern der Glarner Mundarten von Dr. Kath. Streiff. Die Arbeit Dr. W. Wigets über die Toggenburger Mundarten ist bis auf das Register gedruckt. Unter der Presse befindet sich eine Darstellung der Mundart des Jauntales {Freiburger Oberland) von Dr. K. Stucki. Daran schliesst sich eine Reihe weiterer Arbeiten, die teils schon druckreif, teils erst in der Ausführung begriffen sind.

Das Phonogrammarchiv der Universität Zürich konnte im Berichtsjahr nur mit der Hälfte des früher üblichen Beitrags bedacht werden. Der Bestand an Dauerplatten ist von 121 auf 152, die Zahl der Aufnahmen von 203 auf 229 Nummern gestiegen.

Dankbar gedenkt der leitende Ausschuss zum Schluss der Vermehrung der Sammlungen, welche das Unternehmen des Idiotikons auch im Berichtsjahre von zahlreichen Freunden und Förderern durch Zusendung von gedrucktem und ungedrucktem Material erfreulichen Zuwachs erfahren hat.

b. W ö r t e r b u c h der M u n d a r t e n de r W e s t s c h w e i z .

Das Bestreben der Redaktion geht besonders darauf aus, mit der alphabetischen Einordnung der Zettel in absehbarer Zeit fertig

498 zu werden. Im Jahre 1915 wurden die Buchstaben D, E, G, H> definitiv geordnet, d. h. ungefähr 160,000 Zettel. Die für eine sichere Redaktion absolut notwendigen Zusammenstellungen der Antworten der Korrespondenten schreiten rüstig vorwärts; vonden 227 Fragebogen sind gegen 170 resümiert. Bis 1917 kann, diese umfassende Vorarbeit abgeschlossen sein. Auch das Exzerpieren der gedruckten und handschriftlichen Quellen war sehr zeitraubend. Es wurden Auszüge aus 31 Werken gemacht, derenListe im offiziellen Jahresbericht abgedruckt ist.

Infolge des Krieges mussten die finanziellen Mittel beschränkt werden ; die Redaktion hat daher in ihren Untersuchungen im Terrain Mass gehalten. Es wurden solche trotzdem, im Eifischtal, in dem Waadtländer und Greyerzer Alpen und in Estavayer durchgeführt. Die Orts- und Familiennamen wurdenbesonders im Kanton Neuenburg ausgezogen und ihre mundartlichen Formen in 34 neuenburgischen und waadtländischen Gemeinden abgefragt.

Zu ihrem Bedauern sah sich die Redaktion genötigt, auf den kostspieligen Druck des Bulletins zu verzichten, das im abgelaufenen Jahre mit dem 14. Band zum Abschluss gebracht wurde. Der Chefredaktor hat seine Trilogie de la vie, d. h. eineSerie von Probeartikeln des Glossaire zu Ende geführt und in einem Separatabzug in- und ausländischen Forschern zur Begutachtung unterbreitet, die der Redaktion für die endgültige Form des Wörterbuches schon manchen nützlichen Wink zukommen Hessen. Vom zweiten Band der Bibliographie liegt gegenwärtig, ungefähr die Hälfte gedruckt vor.

Neue Materialien werden dei- Redaktion noch immer zugeschickt. Die Benutzung der Sammlungen durch Doktoranden wird immer intensiver, und die Anfragen von Gelehrten aller Art, die, über mundartliche Ausdrücke Auskunft verlangen, mehreu sich.

So ist das Unternehmen schon vor dem Druck in der Lage,, wissenschaftlichen Nutzen zu stiften.

c. R ä t o r o m a n i s c h e s W ö r t e r b u c h . Der neue Redaktor verwendete die ersten Monate des Jahres zur Revision und neuen Einordnung des bis jetzt gesammelten Materials. Hierauf begab er sich auf Wanderungen in das Sprachgebiet, um sich über den, Stand der romanischen Sprache, über die lexikalischen und phonetischen Unterschiede in den einzelnen Gegenden, sowie über das Leben und die Gebräuche, welche den Idiomen einen besondern Charakter geben, zu orientieren, und auch um die persönliche Bekanntschaft der Mitarbeiter zu machen, und endlich um Material

499 au sammeln zu einer Serie von Probeartikeln, die er im laufenden Jahre als Grundlage für die weitere Redaktionsarbeit ausarbeiten will. Neben dieser Tätigkeit des Redaktors wurden die Bureauarbeiten durch den Sekretär rüstig .weiter gefördert. Wiederum wurden monatlich Fragebogen an die Korrespondenten verteilt «und die eingehenden gesichtet und geordnet. Ebenso wurde die Klassifikation der Zettel (20,800 Stück) weiter gefördert, während die Bxzerptionsarbeit etwas zurückgestellt werden musste. Endlich war auch die Arbeit der Korrespondenten durchaus befriedigend, so dass das Sammeln des Materials seinem Ende näherrückt.

d. W ö r t e r b u c h d e r s c h w e i z e r i s c h - i t a l i e n i s c h e n M u n d a r t e n . Die Reduktion der Mittel (Herabsetzung des Bundesbeitrages von Fr. 6000 auf Fr. 3000) zwangen naturgemäss auch zu einer Einschränkung der Arbeiten am Werke. Die Leitung des Unternehmens hat sich zwar die Weiterführung der Materialsammlung angelegen sein lassen ; indessen musste auch diese in zwei Punkten eine Einschränkung erfahren, und zwar "1. durch Sistierung der phonetischen Forschung und 2. durch Reduktion der Versendung der Fragebogen auf die Hälfte der frühern Ziffer. Die Direktion des Unternehmens sieht beide Massregeln nur als vorübergehende an. Die Verminderung der Fragebogen hatte das Gute, dass sie einigen Korrespondenten gestattete, rückständige Arbeiten nachzuholen; es gingen im Jahre 1914 ein 1600 Zettel und 1915 1000, während nur 800 gewärtigt wurden.

Die Zahl der Korrespondenten ist die gleiche geblieben, indem es der Direktion gelungen ist, den Verlust eines tüchtigen derartigen Mitarbeiters durch Einstellung eines ebenso guten Nachfolgers auszugleichen.

4. Schweizerische statistische Gesellschaft.

Diese hat im Hinblick auf die Zeitlage, wie schon im Vorjahre, eine Hauptversammlung der Mitglieder nicht abgehalten.

Der Vorstand gedenkt nun eine solche dieses Jahr nach Pfingsten einzuberufen und als Haupttraktandum die Frage zu behandeln, wie unserm Lande im Interesse der künftigen Aufrechterhaltung und Entwicklung des Exportes der erforderliche Kapitalbedarf, ·und die nicht minder notwendige qualifizierte Arbeit erhalten werden können. Die aus der Verschiebung der Hauptversammlung frei gewordenen Kräfte richtete der Vorstand im wesentlichen auf eine den Forderungen des Tages Rechnung tragende

500

.

Ausgestaltung der Zeitschrift. Letztere ist auch im Berichtsjahre in vier Quartalheften von zusammen 500 Seiten in 4° erschienen5. Zeitschrift ,,Repertorio di Giurisprudenza patria".

Von diesen durch Herren Dr. St. Gabuzzi und A. Bolla inBellinzona herausgegebene Monatsschrift sind die neun ersten Hefte mit programmgemässem Inhalt erschienen. Die drei letzten Hefte des Jahrganges 1915 enthalten ein Generalregister der 15 Bände?

der II. Serie des Repertorio (Jahrgänge 1901--1915) als Fortsetzung desjenigen über die 20 Bände der L Serie (1881--1900)..

6. Bibliographie der schweizerischen Landeskunde.

Im Jahre 1915 sind zur Veröffentlichung gelangt: Faszikel V, 9, f, Heft 5. Gewerbe und Industrie, von HerrnEd. Boos-Jegher, in Zürich.

Faszikel V, 10, c, Heft 2. Anhang : Unterrichtswesen. Programmliteratur. Herausgegeben vom Bureau der Zentralkommission., redigiert von Herrn Alb. Sichler, in Bern.

Im Drucke befinden sich: Faszikel V, 9, f, Heft 6, Gewerbe und Industrie, von Herrn Ed. BoosJegher, in Zürich.

Faszikel V, 10, ed. Bibliographie der evangelisch-reformierten Kirche von Genf, von Herrn H. Heyer, alt Pfarrer, in Genf..

7. Schweizerischer Turnlehrerverein.

Es wurden zwei Kurse für Bildung von Lehrkräften für das Turnen der Mädchen durchgeführt; der erste vom 19. bis 31. Juli in Lausanne, unter der Leitung der Herren E. Hartmann in Lausanne und L. Guinand in Locamo. Er zählte 30 Teilnehmer (16 männliche und 14 weibliche) aus den Kantonen Waadt, Neuenburg, Freiburg und Bern. Die Kurskosten betrugen Franken 1849. 40. Die zweite dieser Veranstaltungen ist der schon für den Herbst 1914 in Aussicht genommene, aber durch die Mobilisation vereitelte Kurs in Zofingen, der nun vom 19. Juli bis 7. August durch die Herren J. Bosshart und J. Schaufelberger in Zürich geleitet wurde. Die zahlreichen Anmeldungen von Seiten männlicher Aspiranten reduzierten sich wegen Militärdienst und aus andern Gründen bis zum Beginn des Kurses auf sechs wirkliche Teilnehmer, zu denen noch 17 Teilnehmerinnen,

501 kamen. Das teilnehmende Personal war aus den Kantonen Aargau,, St. Gallen, Zürich, Bern, Graubünden, Baselstadt und Luzern.

Die Gesamtausgaben für diesen Kurs betrugen Fr. 2379.10. Der Erfolg beider Kurse wurde von den Inspektoren als sehr befriedigend taxiert.

Das Vereinsorgan ,,Monatsblätter für die physische Erziehung, der Jugendtt erschien auch im Berichtsjahre regelmässig als Beilage der ,,Schweizerischen Lehrerzeitung"1.

Als bedeutungsvollen Vorgang für die Pflege des Mädchenturnens erwähnt der Bericht des Schweizerischen Turnlehrervereins zum Schlüsse die im Verlaufe des Berichtsjahres erfolgte Herausgabe der ,,Schweizerischen Turnschule für Mädchen", welche sich als gemeinsames Werk der Schweizerischen Gesellschaft für Schulgesundheitspflege, des Schweizerischen Lehrervereins und desSchweizerischen Turnlehrervereins darstellt. Um das Buch den/ interessierten Kreisen leichter zugänglich zu machen, haben wir mit Ihrer Zustimmung einen Bundesbeitrag von Fr. 3000 an die Herausgabe zugesichert.

8. Unterstützung der Musik.

Für diesen Zweck ist im Berichtsjahre bloss ein Beitrag von?

Fr. 500 an den Schweizerischen Musikpädagogischen Verband verabfolgt worden, welcher im Hinblick auf die Zeitumstände nur um einen solchen nachgesucht hat. Die andern bisherigen' Subventionierten, der Schweizerische Tonkünstlervereiu und der Schweizerische Lehrerverein (Musikkommission) haben auf Beiträge für das Jahr 1915 ganz verzichtet.

Der S c h w e i z e r i s c h e M u s i k p ä d a g o g i s c h e Ve r b a n d ' hat aus den Mitteln des obenbezeichneten Beitrages und eines Rechnungsüberschusses aus frühern Jahren im November einen?

Organistenkurs begonnen, der im laufenden Jahre mit Hülfe der Bundessubvention pro 1916 zu Ende geführt werden soll. Eswird darüber also erst nächstes Jahr zu berichten sein.

D e r S c h w e i z e r i s c h e T o n k ü n s t l e r v e r e i n , h a t ungeachtet des Verzichts auf einen Bundesbeitrag, seine Tätigkeit, nicht etwa eingestellt, sondern nur bis zu einem gewissen Gradeeingeschränkt. Er hat mit Hülfe seiner Reserven die 1914 bewilligten Stipendien ausgerichtet und 1915 fünf neue derartiger Unterstützungen ausgeschrieben. Infolge der geringen Zahl Bewerber gelangte dann nur ein ganzes Stipendium (Fr. 500) und ein halbes (Fr. 250) zur Austeilung. Überdies erhielt die Musik-

-502

Bibliothek der Universität Basel aus der Vereinskasse einen Jahresbeitrag von Fr. 300. Dagegen blieb die Tätigkeit für Herausgabe von Werken schweizerischer Komponisten sistiert.

Die Generalversammlung fand, verbunden mit einer bescheidenen musikalischen Feier, am 10. und 11. Juli in Thun statt, und beschäftigte sich u. a. mit der Frage der Hebung der Militär-tnusik, in welcher Richtung, dank den Bemühungen einiger Vereinsmitglieder schon Reformen erfolgt sind.

9. Jugendschriftenkommissionen.

Diejenige des Schweizerischen Lehrervereins veröffentlichte ·wie bisher auf Weihnachten 1915 ein Verzeichnis ,,Empfehlenswerte Jugendschriftentt. Dagegen verzichtete sie auf die Publikation ·eines weitern Heftes ,,Mitteilungen über Jugendschriften". Mit Hülfe des reduzierten Bundesbeitrages und zweier Gaben aus Privatkreisen veröffentlichte sie ferner ein neues Bändchen der ^Sammlung ,,Erzählungen neuerer Schweizerdichtertt, betitelt: ,,Bergjugend, Erzählumgen von Meinrad Lienert", das sich einer rguten Aufnahme erfreut. Endlich setzte sie die Herausgabe dreier Schülerzeitschriften (,,Die illustrierte Schülerzeitunga, ,,Der ·Jugend Born"1 und ,,Die Jugendpost" fest, deren Patronat sie »übernommen hat.

Die Kommission für Auswahl von Jugend- und Volksschriften ·der pädagogischen Gesellschaft der romanischen Schweiz hat das 13. Heft ihrer ,,Mitteilungen über Jugendschriftena, dessen Erscheinen im Jahre 1914 durch die Kriegsereignisse verhindert wurde, nun im Berichtsjahre (4 Bogen stark 8°) herausgegeben.

JEs enthält die Analysen von ungefähr 150 Werken meistens neuern Datums. Sie gedenkt, ungeachtet der ungünstigen Zeitumstände, ihre Tätigkeit fortzusetzen und im laufenden Jahre ein (neues Heft der genannten Publikation erscheinen zu lassen.

10. Schweizerische Gesellschaft für Volkskunde.

Trotz des hohen Passivsaldos, mit dem das Jahr 1914 abgeschlossen hat, und trotz des reduzierten Bundesbeitrages hat die Gesellschaft versucht, ihre Publikationen aut der bisherigen Höhe zu erhalten, was namentlich bei den Zeitschriften nötig ·erschien, um den zu befürchtenden Rückgang der Mitglieder zu vermeiden. Die Publikationen waren folgende: 1. Das ,,Schweizerische Archiv für Volkskunde, Jahrgang XIX, vier Quartalhefte anit 35 teilweise polychromen Illustrationen; 2. Schweizerische

503 Volkskunde, Korrespondenzblatt der Mitglieder, 12 Monatshefte und 3. Schriften der Schweizerischen Gesellschaft für Volkskunde, Band XII, enthaltend: Dr. M. Manz, ,,Volksbrauch und Volksglaube des Sarganserlandes". Dieser Band ist im laufenden Jahre erschienen. Ausser den periodischen Veröffentlichungen hat die Gesellschaft eine weitgehende Enquete über soldatische Volkskunde in Angriff genommen.

Die von der Gesellschaft geleitete Sammlung schweizerischer Volkslieder, wenigstens diejenige in der deutschen Schweiz, scheint durch die Zeitumstände beeinträchtigt. Es gingen aus jener im Berichtsjahre 40 Sendungen ein. Die katalogisierte und registrierte Sammlung der Volks- und Kinderlieder umfasst bis jetzt zirka 16,000 Nummern. Neben der Aufstellung des Katalogs besteht die Arbeit des sammelnden Ausschusses nunmehr im Abschreiben der gedruckten und handschriftlichen Liedersammlungen, die sich in den schweizerischen Bibliotheken finden lassen. Der Sammler der Volkslieder der romanischen Schweiz hat während des Berichtsjahres seine Sammlerwanderungen im bernischen Jura und namentlich im Wallis fortgesetzt und das Ergebnis bis jetzt auf ungefähr 5000 Lieder mit 4000 Melodien gebracht. Nach Ordnung des Materials im laufenden Winter hoffte er den I. Band, Volkslieder der romanischen Schweiz im Mai oder Juni des laufenden Jahres zu publizieren.

11. Schweizerischer elektrotechnischer Verein.

Das Personal der Eichstätte dieses Vereins -- dessen Geschäftsberichte und Jahresrechnungen jeweils die Zeit vom Ì. Juli des einen bis 30. Juni des darauffolgenden Jahres umfassen -- ist während des Jahres 1914/15 durch militärische Dienstleistungen stark in Anspruch genommen worden. Trotzdem haben die Arbeiten, wie aus nachstehender Zusammenstellung zu entnehmen ist, eine weitere Entwicklung erfahren : Monate Juli August September Oktober November Dezember

. . . .

. . . .

Zusammen

Bundesblatt. 68. Jahrg. Bd. I.

u cpi ulto njj|iai i*i^

1913

524 243 737 290 400 490 2684

1914 325

1915 364

100 245 397 484 1353 2904

595 215 504 770 927

3375 36

504

Die Eichungen weisen folgende Zahlen auf: Eingegangene Aufträge vom 1. Juli 1914 bis 30. Juni 1915.

PrUfungsgegenstände 1. Induktionszähler: Einphasen .

Mehrphasen 2. Motorzähler: Gleichstrom . . . ' Wechselstrom 3. Oszillierende Zähler 4. Pendelzähler: Gleichstrom Einphasen Mehrphasen 5. Elektrolytische Zähler 6. Wattmeter: Präzisions-Wattmeter Technische Wattmeter Registrierende Wattmeter . . . .

7. àmpèremeter : Präzisions-Amperemeter Technische Amperemeter 8. Voltmeter: Präzisions-Voltmeter Technische Voltmeter Registrierende Voltmeter 9. Isolationsprüfer 10. Zeitzähler 11. Frequenzzähler 12. Phasenmeter 13. Strom- und Spannungswandler . . .

14. Diverses 15. Leihweise Überlassung von Instrumenten 16. Apparatenprüfung an Ort und Stelle .

Zusammen

Aufträge^Apparate 210 460

6366 1239

81 l 2

642 l 2

12 9 6 2

17 17 14 11

.27 5 22

59 10 59

2 28

4 70

8 18 l 2 l 3 l 20 4 16 25

10 55 2 2 l 4 l 100 4 -- --

966

8690

Die obenbezeichneten 966 Aufträge rühren von 180 Firmem her, unter denen sich neben einem sichern Bestand grösserer, die Dienste der Anstalt seit Jahren in Anspruch nehmender Werke, auch eine Reihe neuer Interessenten befinden. Von den 8690 Apparaten mussten 117 Stück ausser der Eichstätte geprüft werden.

505 Die Berichterstattung über die Tätigkeit des elektrotechnischen Vereins dürfte in Zukunft in der Abteilung des Amtes für Mass und Gewicht (Finanzdepartement) erfolgen.

12. Schweizerischer Lebensversicherungsverein.

Aus dem Bericht desselben ist folgendes hervorzuheben : I. Aufnahme neuer Versicherungen.

Fr.

Policen Mitglieder Tab. IA 60/85, Versicherung aufs Alter 85 7 für 34,000 bisFr.15,000 mit Prämienzahlung mit ärztlicher bis zum Alter 60.

Untersuchung ,, IBso, Beo, BssundBso (gemischt) 678 619 » 3,003,200 f bis Fr.

2000 ] 0 0 nB8o ,B6o°,B56 und ·j ohne ärztliche !· 13 9 n 18,000 Bso0 (gemischt) . . { Untersuchung J I Terminversicherungen 15, auf 20 und 14 2 H 27,000 25 Jahre III Rückversicherung vor 1910 1 3,000 -- )I Zusammen 714 gegenüber 1914 von 383 somit mehr als im Vorjahr um aal 331

637 für 3,085,200 362 » 1,605,000 275 JÎ 1,480,200 An Sparversicherungen ist ein Zuwachs von 47 Policen und Fr. 47,700 Summen zu verzeichnen. Die Rentenabteilung weist auch im Berichtsjahr keine Neuaufnahmen auf. Die Zahl der Neueintritte hat gegenüber derjenigen des Vorjahres eine ganz beträchtliche Zunahme ergeben und sogar diejenige des Jahres 1913 überholt. Dieses sehr erfreuliche Resultat ist in der auf 1. Januar 1916 dem Personal der eidgenössischen Verwaltungen bewilligten Gehaltserhöhung begründet, da zirka die Hälfte der Neuaufnahmen auf die Monate November und Dezember entfällt.

II. Abgänge fanden statt: Policen Mitglieder 107 für « Durch T o d .

. . . 135 56 41 1. ,, Ablauf n 37 c Rückkauf 48 d Übertritt .

.

. .

21 19 4 4 e. ,, Austritt und Reduktion . . .

n f.

,, Verzicht (Streichung) . . . .

n Zusammen 264 208 für gegenüber 1914 248 193 n

Fr.

430,903 163,236 160,164 90,000 21,500 865,803 811,812

506 Von den durch Tod erloschenen Versicherungen, die gegenüber dem Vorjahre um 18 Policen (14 Mitglieder) und Fr. 79,780 versicherte Summen zugenommen haben, waren Fr. 30,032 rückversichert.

Infolge Rücktritts wurden im Jahre 1915 6 neue reduzierte Policen für Fr. 2122 Versicherungssumme errichtet.

Nach Abzug der Abgänge ergibt sich für das verflossene Jahr eine Totalvermehrung des Versicherungsbestandes um 456 Policen (429 Mitglieder) für Fr. 2,221,519 Versicherungssumme.

Zur Auszahlung gelangten : 8 Renten für total Fr. 3919, wovon 5 Renten für total fl 3000 rückversichert sind.

Durch Tod erloschen ist ferner : l Rentenversicherung mit Fr. 100 Rente.

Der gesamte Versicherungsbestand beträgt Ende 1915: a. T o d e s v e r s i c h e r u n g e n .

10,041 Mitglieder mit 11,538 Policen für Fr. 43,922,406 Summen.

b. R e n t e n v e r s i c h e r u n g e n .

9 Mitglieder mit 21 Policen für Fr. 11,839 Rente.

c. S p a r V e r s i c h e r u n g e n .

53 Mitglieder mit 53 Policen für Fr. 54,000 Sparkapital.

Weil das Deckungskapital auf Ende 1915 noch nicht berechnet ist, können über das finanzielle Resultat zurzeit noch keine Angaben gemacht, sondern es muss auf den später erscheinenden gedruckten Bericht verwiesen werden.

Nach vorläufiger, annähernder Berechnung kann für das Jahr 1915 eine Mindersterblichkeit um zirka Fr. 255,000 erwartet ·werden, wenn nicht noch weitere, bis jetzt noch nicht gemeldete Todesfälle angezeigt werden.

III. Bundesbeitrag.

Die auf 1. Januar 1915 zur Verfügung gebliebene Bundessubvention von Fr. 55,942.12 ist mit der dem Verein im Berichtsjahre zugeflossenen Subvention wieder zur Reduktion der tarifmässigen Prämien der im eidgenössischen Dienste stehenden Vereinsmitglieder um 25°/o verwendet worden, wodurch deren Leistungen

507 auf 3/
Ferner wurde an 624 ausserhalb des Vereins versicherte eidgenössische Beamte und Angestellte ein Totalbeitrag von Fr. 16,930 zur Ermässigung ihrer Prämien um 25°/o bis zum Maximalbetrage von Fr. 5000 Versicherungssumme ausbezahlt.

Sparkasseneinlagen wurden im Jahre 1915 7 im Totalbetrage von Fr. 328. 50 geleistet, wofür den Einlegern Fr. 168 aus der Bundessubvention gutgeschrieben wurden.

Nachdem, infolge der durch die Zeitereignisse bedingten Finanzlage der Eidgenossenschaft, die dem Verein gewährte Bundessubvention von Fr. 340,000 auf Fr. 300,000 reduziert werden musste, hat die Delegiertenversammlung vom 19. und 20. Oktober 1915 beschlossen, die Prämienreduktion aus der Bundessubvention von 25% auf 20°/o ab I.Januar 1916 zu.

vermindern. Um für die Mitglieder den bisherigen Prämienansatz; von 75°/o der Tarifprämien beibehalten zu können, wird von deren Gewinnanteilen 1913/15 so viel zurückbehalten, um die Prämien der nächsten drei Jahre um weitere 5 % ermässigen zu können. Allfällige Fehlbeträge sind aus der Spezialreserve zu ergänzen.

Durch diese Massnahme wird es möglich sein, den vor 1916 eingetretenen Mitgliedern ihre bisherigen Prämienansätze zu belassen und dadurch einem vermehrten, vorzeitigen Rücktritt von Mitgliedern zu steuern.

IV. Kassavorschüsse.

Im Berichtsjahre wurden an Vereinsmitglieder gegen Hinterlage ihrer Policen in 471 Posten Vorschüsse im Betrage von Fr. 320,475 bewilligt, denen für Fr. 167,476.35 Vorschussrückzahlungen gegenüberstehen. (Im Jahre 1914 betrugen die Vorschüsse Fr. 255,670 und die Rückzahlungen Fr. 149,753.)

Zinsfreie Vorschüsse an in Not geratene kranke Mitglieder wurden im abgelaufenen Jahre in einem Fall für Fr. 200 ausgerichtet.

V. Kassa/rechnung.

Diese zeigt an Einnahmen Fr. 2,746,581. 27 und an Ausgaben Fr. 2,551,616. 12 ; es erzeigt sich daher ein Einnahmeniiberschuss von Fr. 194,965. 15.

508

Das Vermögen beträgt auf Ende des Berichtsjahres Franken 13,558,691.15 und hat sich während dieses letztern vermehrt um Fr. 1,249,194. 63.

Die dem Verein im Jahre 1915 zugeflossenen Ordnungsbussen betragen im ganzen Fr. 4279. (Art. 5 der Verordnung vom 3. Juli 1906, A. S. n. F. XXII, 397.)

Bei der Aufstellung des nächsten Budgets wird zu prüfen sein, ob die Aufsicht bezw. Berichterstattung über den Lebensversicherungsverein nicht in die Aufgabe des Schweizerischen Versicherungsamtes (Justiz- und Polizeidepartement) gehört.

13. Jahrbücher des Unterrichtswesens.

Die im letzten Geschäftsbericht angedeuteten Bemühungen ' unseres Departements des Innern, um die Herausgabe obenbezeichneter Publikationen auf eine einfachere und für die Eidgenossenschaft weniger kostspielige Grundlage zu bringen, gingen hauptsächlich dahin, die beiden Jahrbücher in eines zu vereinigen, das eventuell mit gemischtem Text erscheinen würde. Diese Absicht konnte nicht erreicht werden, da die Erziehungsdirektoren der romanischen Schweiz auf dem weitern Erscheinen des ,,Annuaire de l'Instruction publique eh suisse" als gesonderte Publikation bestanden. Dagegen sind folgende Neuerungen eingetreten : Die Herausgabe der bisherigen Unterrichtsjahrbücher deutscher Sprache wird von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren übernommen ; die Publikation wird von dem Jahre 1915 an unter dem Titel ,,Archiv für das schweizerische Unterrichtswesen"1 erscheinen und als Hauptaufgabe die allseitige und gründliche Orientierung über das eidgenössische und kantonale Unterrichtswesen verfolgen. Der Bund leistet an das Unternehmen einen jährlichen Beitrag von Fr. 5500 (statt wie bisher Fr. 10,000), für die übrigen Kosten kommen die kantonalen Erziehungsdirektionen auf. Das Unterrichts]ahrbuch französischer Sprache fährt fort, in der bisherigen Form als Organ der romanischen Erziehungsdepartemente zu erscheinen. Es besteht aus einem statistischen Teil, zu dem das deutsche Unterrichtsjahrbuch, soweit notwendig, das Material liefert, und aus einem didaktischen, dessen Inhalt den Bedürfnissen der romanischen Lehrerschaft angepasst ist, und jeweils aus systematischen Darstellungen des in- und ausländischen Schulwesens und Aufsätzen über pädagogische Gegenstände be·stehen soll. Der Bundesbeitrag an die Kosten dieser Publikation beträgt Fr. 6000 (statt wie bisher Fr. 8000).

509 Beide den Jahrgang 1915 betreffende Jahrbücher sind am Ende des Berichtsjahres erschienen und stehen Ihren Kommissionen zur Einsichtnahme zur Verfügung.

14. Schulwandkarte der Schweiz.

Im Berichtsjahre wurden an Schulen gratis abgegeben 120 Exemplare; ferner wurde verabfolgt ein Freiexemplar. Verkauft wurden in der Schweiz 63 Exemplare und im Ausland 25, 'zusammen 88 (Gesamtabgang 209 Exemplare). Seit dem Erscheinen der ersten Ausgabe im Jahre 1902 wurden an Schweizerschulen unentgeltlich verabfolgt 10^812 Karten; verkauft wurden im ganzen 4683 Exemplare. Der Verkauf der Schulwandk'arten hat im Berichtsjahre gegenüber dem Vorjahre um die Hälfte abgenommen.

15. Internationaler Katalog der wissenschaftlichen Literatur.

Die Angaben hierüber stehen in Abschnitt 2 oben (Landesbibliothek).

16. Schweizerischer Schulatlas.

Die Angelegenheit der Unterstützung der Herausgabe eines Atlas für die schweizerischen Mittelschulen hat im Berichtsjahre ihre Erledigung gefunden, indem im November unserm Departement des Innern ein fertiges Exemplar der letzten Abteilung des Werkes, d. h. der italienischen Ausgabe des Atlas, unterbreitet wurde. Der zurückbehaltene Rest der zweiten Bundessubvention wurde hierauf der Atlasdelegation der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren verabfolgt. Auf Schluss des Jahres hat diese Delegation auch die Rechnung über das ganze Unternehmen mit Belegen zur Prüfung eingereicht. Diese Schriftstücke, sowie je ein Exemplar aller Ausgaben des wohlgelungenen Werkes stehen Ihren Kommissionen zur Einsichtnahme zur Verfügung.

17. Schweizerische permanente Schulausstellungen.

Über das Statistische dieser Anstalten gibt nachstehende Tabelle Aufschluss. Über die Verwaltung ist im einzelnen folgendes zu sagen : a. P e s t a l o z z i a n u m in Z ü r i c h . Aus der Direktion schied zu Anfang des Jahres aus Gesundheitsrücksichten Herr J. Buchi, nachdem er der Anstalt zwanzig Jahre lang in uneigennütziger Weise Dienste geleistet hatte. Die Tätigkeit der Schul-

« b^ O

1916

Zürich

Bern

Luzern

Freiburg

Locamo

Lausanne

Sitten

Neuenburg

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Kantons- und Gemeindebeiträge .

6,951. --

14,000. --

750.--

5,134. --

946. --

1,724. 25

1,884. 60

1,950. --

Bundesbeitrag . .

4,800. --

6,200. --

750. --

1,500.--

750.--

1,250. --

750. --

1,500.--

Einnahmen . . .

15,090. 65

26,546. 35

1,507.50

6,850. 54

1,696. --

2,974. 25

2,634. 60

3,492. 75

Ausgaben

15,149. 39

25,983. 82

1,450. 41

7,590. 24

1,696. --

2,974. 25

2,634. 60

3,451. 32

-- 58. 74

+ 562. 53

+ 57. 09 -- 739. 70

96,400. - 153,608. 14

13,844. 34 107,320. --

. . .

Saldo Inventarwert

. .

Anzahl 9,482

Anzahl 5,534

Anzahl

Besuche . . . .

Ausgelieheue Gegenstände . .

23,247

21,400

über 400

?

+ 41. 43

17,882. --

60,600. --

7,928.30

48,473. 24

Anzahl 4,220

Anzahl

Anzahl

Anzahl

680

?

?

Anzahl 1,916

3,798

1,597

3,068

?

5,012

511 ausstellung erlitt eine zweimonatliche Unterbrechung durch innere und äussere Reparaturen am Gebäude, in dem sich die Anstalt befindet. Anderseits liess die Inanspruchnahme durch die interessierten Kreise die Zurückhaltung erkennen, welche die Schulbehörden seit der Kriegszeit in den Anschaffungen üben. Immerhin war das Pestalozzianum imstande, durch Wechselausstellungen im Zeichnen, in Handarbeiten für Knaben und Mädchen und in Kindergartenarbeiten manche Anregung zu geben. Nebstdem, wurde die Zeitschrift der Anstalt, die ,,Mitteilungen des Pestalozzianums a , weiter geführt. Der Katalog für die gewerbliche Abteilung der Ausstellung ist im Druck. Er soll sämtlichen vomBund unterstützten Schulen zugestellt werden.

b. Die p e r m a n e n t e S c h u l a u s s t e l l u n g in Bern hat infolge der Kriegsereignisse nicht nur eine bedeutende Reduktion der Beiträge erlitten, sondern die Besuche der Anstalt haben auch stark abgenommen; dagegen sind die Ausleihungen bis Ende des Jahres wieder bei normalen Ziffern angelangt. An Geschenken erhielt die Bibliothek 1516 Nummern, und die Sammlungen für die Schulen wurden durch 720 angekaufte Objektevermehrt. Im ,,Pionier", dem Organ der Schulausstellung, ist im Berichtsjahre dem Fache der Heimatkunde eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet, indem neben einem reichhaltigen Titelverzeichnis heimatkundlicher Arbeiten auch ein Plan zur Ausarbeitung der Heimatkunde einer Gemeinde veröffentlicht ist. Als Beitrag zur Heimatkunde vom geschichtlichen Standpunkte aus.

erscheint im gleichen Organ noch ein Beitrag zur Geschichte der Helvetik.

c. Die p e r m a n e n t e S c h u l a u s s t e l l u n g in L u z e r n.

Das Berichtsjahr war für die Anstalt eine Zeit ruhiger Arbeit» Es wurde ein neuer Katalog über die Ausstellungsgegenstände nach Fächern erstellt. Der Druck desselben musste aber der Kosten wegen bis auf weiteres verschoben werden. Desgleichen musste auf grössere Anschaffungen in Anbetracht der gegenwärtigen Zeitverhältnisse und ihrer finanziellen Folgen Umgang genommen werden. Als Ersatz dafür gingen der Ausstellung eine Anzahl für ihren Zweck dienliche Geschenke von Seiten mehrerer Amtsstellen zu. Die Anstalt erfreut sich einer zunehmenden Benützung ihrer Ausstellungsobjekte ; ebenso wurden häufig ihre Ratschläge in bezug auf Anschaffungen eingeholt.
d. Das p ä d a g o g i s c h e M u s e u m in F r e i b u r g ist.

durch Reglement des Staatsrates vom 25. Mai 1915 zu einer kantonalen Anstalt erhoben und einer Verwaltungskommission>

512 von 7 Mitgliedern unterstellt worden. Zur idealen und materiellen Unterstützung des Museums soll eine Gesellschaft ins Leben gerufen werden, für die bereits Statuten entworfen sind. Es ist zu wünschen, dass diese Vorkehren dem Institut die erhoffte Förderung bringen.

e. Das S c h u l m u s e u m in L a u s a n n e . Die gemachten Ankäufe erstreckten sich ausschliesslich auf Lehrmittel für die Zirkulation in den Schulen: Bilder für den Anschauungsunterricht, Diapositive, Tafeln für den Turnunterricht etc. Das von ·der Landesausstellung zurückgekommene Material (graphische Darstellungen, Schulhauspläne, Sammlung von Gesetzen, Regleinenten, Instruktionen etc.) wurde eingeordnet und gibt nun dem Besucher der Ausstellung ein Bild des waadtländischen Schulwesens. Endlich wurde die Sammlung der während der zweiten Hälfte des verflossenen Jahrhunderts im Gebrauch gewesenen Schulhandbücher übersichtlich geordnet; ebenso wurde die pädagogische Bibliothek einer Reorganisation unterworfen.

f. P e r m a n e n t e S c h u l a u s s t e l l u n g in N e u e n b u r g .

An dieser Anstalt ist bereits im Vorjahr ein Bibliothekar ernannt worden, der beauftragt ist, an Stelle eines Komiteemitgliedes an den ordentlichen Besuchstagen (Donnertag und Samstag nachmittags) das Ausleihen und die Zurücknahme der Bücher, sowie die Erteilung von Auskunft an die Besucher zu besorgen. Infolge dieser Massregel ist der Besuch im Berichtsjahre auf 1916 und die Ausleihe von Ausstellungsgegenständen und Büchern auf 5012 gestiegen.

g. P e r m a n e n t e S c h u l a u s s t e l l u n g (Pädagogisches M u s e u m ) in S i t t e n . Infolge der allgemein gespannten Finanzlage und der Reduktion des Bundesbeitrages haben die Ausgaben für Anschaffungen und Verwaltung auf ein Minimum beschränkt werden müssen. Immerhin konnten einige für die Ausstellung ·sehr passende Gegenstände, welche an der schweizerischen Landesausstellung ausgestellt gewesen waren, mit einem Aufwande von Fr. 860 erworben werden.

h. P e r m a n e n t e Schulausstellung des K a n t o n s T e s s i n in Locamo. Auch im verflossenen Jahre, dem sechsten ihres Bestandes, hat diese Anstalt trotz der eingeschränkten finanziellen Hülfsmittel den Bedürfnissen, für die sie gegründet wurde, in genügender Weise zu entsprechen vermocht. Der kantonalen Lehrerbildungsanstalt, als deren Annexinstitut sie in gewissem Sinne dient, leistet sie durch Darbietung aller Hülfsmittel für den ordentlichen pädagogischen Unterricht, sowie

513 für das selbständige Studium der Zöglinge immer wertvollere Dienste. Der Bundesbeitrag wurde vollständig zur Bereicherung der didaktischen Sammlungen, besonders der in frühem Jahren angelegten Sammlung von Wandtafeln, verwendet. Die Benutzung dieser Sammlungen von Seiten der interessierten Kreise (Lehrer und Schulbehörden) erfreut sich einer stetigen Zunahme.

18. Schweizerische Arbeitstische an auswärtigen wissenschaftlichen Anstalten.

Nach dem Eintritt Italiens in den Krieg und dem Wegzug der in diesem Staate domiziliert gewesenen deutschen Reichsangehörigen wurde das Institut des Herrn Dr. Dohrn in Neapel von der italienischen Regierung unter eine staatliche Verwaltungskommission gestellt. Diese Massregel hatte jedoch auf die Besetzung -- soweit es die Schweiz betrifft -- keinen nachteiligen Einfluss, indem der schweizerische Arbeitsplatz am Institut während der Monate Januar bis März und dann vom Oktober bis Ende des Jahres durch Herrn Dr. Adolf Näf, Privatdozent aus Zürich, ungehindert benutzt wurde, und zwar zu Studien für eine Arbeit über die Cephalopoden (Tintenfische) des Golfes von Neapel. Der Arbeitsplatz im französischen Institut R o s s k o f f wurde nicht bezogen. Die Benutzung desjenigen im physiologischen Institut M a r e y in Boulogne sur Seine war auf sein Bewerben Herrn stud. med. Heinrich Streuli, aus Thun, zugesichert. Er konnte den Platz aber nicht beziehen, da er das Anstaltsgebäude bei seiner Ankunft in ein Militärlazaret verwandelt fand. Um ihn schadlos zu halten, bot ihm die Direktion der Anstalt an, ihm eine andere interessante Studienstelle in der Stadt zu verschaffen und ihn dort unentgeltlich zu logieren. Die schweizerischen Arbeitsplätze im Institut M o s s o auf Col d'Olen (Italien) fanden infolge der Zeitereignisse keine Benutzung.

19. Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen.

Infolge der steten Zunahme der Arbeit sieht sich dieser Verein genötigt, sein Zentralsekretariat durch Lösung der Vertragsverhältnisse mit dem ostschweizerischen Blindenheim zu entlasten. Er hat auch während des Berichtsjahres durch seine Organe eine sehr erspriessliche Tätigkeit zum Wohle der Blinden entwickelt.

Neben Fr. 300 Zuschuss an Anstalten und Vereine hat er Fr. 2544 als Unterstützungen an einzelne Blinde zu mancherlei Zwecken verabfolgt. Anderseits haben ihm die 1913 eingerichteten Geburts-

514 karten (Geschenke von Eltern aus Anlass der Geburt gesunder Kinder) eine Einnahme) von Fr. 1089. 50 eingetragen. Als ferneres ermutigendes Ereignis erwähnt der Bericht des Vorstandes die am 9. Dezember stattgefundene Einweihung des neuen, allen modernen Anforderungen entsprechenden Gebäudes für die älteste schweizerische Blindenbildungsanstalt (die kantonale Blinden- und Taubstummenanstalt Frohalpstrasse Zürich 2). Aber auch einen Verlust hat der Bericht zu beklagen : es ist der am 25. April 1915 in Genf verstorbene eifrige Freund und Förderer der Blinden, Herr Professor Dr. Haltenhoff, der für die Bestrebungen des Zentralvereins stets sehr warmen Anteil genommen hat.

20. Schweizerische Vereinigung fUr Heimatschutz.

Diese hat die Publikation ihrer Zeitschrift in der bisherigen Stärke (in monatlichen illustrierten Heften von je einem Bogen Umfang) fortgesetzt, deren Kosten den Bundesbeitrag zum grössten Teile absorbieren. Ferner hat sie ihre den Wandervorträgen dienende Sammlung Lichtbilder vermehrt und darüber ein Verzeichnis drucken lassen, um die Benutzung zu erleichtern. Weiter sind zur Verfolgung bestimmter Ziele der Gesellschaft zwei Vereinigungen:' die Verkaufsgen.ossenschaft Heimatschutz und der Heimatschutz-Theater-Verein entstanden. Erstere macht sich die Herstellung guter schweizerischer Stücke des Kunstgewerbes zur Aufgabe und letztere betreibt die Aufführung guter heimatlicher Volksstücke.

21. Die schweizerische Gesellschaft fUr Schulgesundheitspflege tagte am 19. und 20. Mai im Bad Schinznach und behandelte folgende Themen : 1. Schule und Antiqua. 2. Alkoholgenuss bei Schulkindern.

Die Diskussion des erstem Themas führte zu dem Beschlüsse, der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren den Wunsch nahezulegen, sie möchte bei den Erziehungsdirektionen der deutsch-schweizerischen Kantone die Frage in Anregung bringen, ob nicht im Anfangsunterricht der Volksschule mit der Antiqua begonnen und dieser Schrift im weitern Fortgang des Unterrichts eine bevorzugte Stelle anzuweisen sei, während erst in den obern Volksschulklassen zur Aneignung der deutschen Schrift geschritten werden sollte.

Das erschienene Jahrbuch für Schulgesundheitspflege enthält wiederum eine Reihe Abhandlungen aus den Gebieten der Jugend-

515 bildung. Die bereits in frühern Jahren begonnenen Abhandlungen und Monographien über die Bildungseinrichtungen der Schweiz haben in einem zusammenfassenden Bericht von Prof. Ferrière, Genf, über die schweizerischen Landerziehungsheime eine Fortsetzung gefunden. Über alle Frgaen der Schulgesundheitspflege und der Jugendfürsorge orientieren die schweizerischen Blätter für Schulgesundheitspflege und Kinderschutz, die mit der französischen Beilage : Revue suisse d'hygiène scolaire et de protection de l'enfance von dem Verein herausgegeben werden. Auf Beginn des neuen Jahres erhielt die Zeitschrift eine weitere Ausgestaltung ; sie erscheint nunmehr unter der Bezeichnung : T, Jugend wohlfahrta.

22. Schweizerische Konferenz für Erziehung und Pflege Geistesschwacher.

Eine grössere Konferenz für Behandlung von Fragen aus dem Gebiete der Erziehung und Pflege Geistesschwacher war im verflossenen Jahr wegen der Mobilisierung unmöglich. Der Vorstand beschränkte seine Tätigkeit auf die Ausarbeitung von Lehrbüchern für jene Zurückgebliebenen. Ferner hat er eine Broschüre zur Herausgabe vorbereitet, enthaltend eine Darstellung der Fürsorge für anormale Schulkinder in der Schweiz nach den eidgenössischen und kantonalen Gesetzen, Verordnungen und Reglementen, sowie der Brziehungs- und Pflegeanstalten der ·Geistesschwachen. Endlich arbeitet der Vorstand an einer festern 'Organisation aller derjenigen, welche sich um die Fürsorge der Geistesschwachen interessieren.

23. Schweizerische Gesellschaft für Urgeschichte, Die durch die Zeitereignisse herbeigeführte Beschränkung der finanziellen Hilfsmittel hatte einen sehr lähmenden Einfluss auf die Grabungsunternehmungen; es konnten namentlich keine selbständigen Untersuchungen im Terrain unternommen und die früher angefangenen mussten meistens brach liegen gelassen werden. Dagegen hat der Vorstand seine Tätigkeit um so mehr .auf andere Arbeiten konzentriert. Hieher gehören vor allem die Vorbereitungen zur archäologischen Landesaufnahme ; es wurden die Grundsätze des Sammeins des Materials vereinbart, die Hollen für die Mitarbeit verteilt. In der zweiten Hälfte des Jahres veröffentlichte die Gesellschaft ihren siebenten Jahresbericht über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit im Jahre 1914, einen Band

516 von 180 Seiten in klein 4° mit Illustrationen über die Fundgegenstände und die Fundorte.

24. Schweizerischer Zentral-Krippenverein.

Die diesem Verein zugewendete Bundesunterstützung von Fr. 3000 wurde durch die am 5. November stattgefundene Generalversammlung nach dem Antrage des Vorstandes den Krippen Theodor in Basel (Fr. 200), Ostkrippe und Westkrippe St. Gallen Cje Fr. 550), Wädeuswil (Fr. 550), Richterswil (Fr. 300), Biel (Fr. 450) und Ölten (Fr. 400) zugewiesen. Die meisten Krippen hoben in ihren Subventionsgesuchen Betriebsdefizite als Grund der Bewerbung hervor, namentlich im verflossenen Jahre, da infolge der Mobilisation die Unterstützungen sehr zurückgegangen sind. Der Schweizerische Zentral-Krippenverein zählt dermal 380 Mitglieder, darunter sind 50 Krippen (von 75 in der Schweiz bestehenden). Als Zuwachs für das Berichtsjahr sind die neuen Krippenanlagen in Langenthal und Ölten zu verzeichnen.

25. Verein zur Verbreitung guter Schriften.

Wie bisher, hat auch im Jahre 1915 trotz der schwierigen Zeitumstände und des namhaften Rückganges im Verkauf des Lesestoffes jeder der drei Vereine vierteljährlich je ein Heft herausgegeben; dazu kommen vi er Extrahefte, zusammen 16 Werke.

Die Gesamtauflage dieser Schriften betrug 388,838 Stück mit Fr. 34,431.26 Erstellungskosten. Der Gesamtabsatz umfasst 360,285 Schriften; hiervon sind : Baslerhefte 138,942, Zürcherhefte113,583, Bernerhefte 107,760. Gesamterlös aus dem Schriftenabsatz Fr. 65,553. 17, Autorhonorare Fr. 3019. 05. Die Zahl der an Wohltätigkeitsanstalten, Krankenhäuser, Strafanstalten, Lazarete der Armee und Lesezimmer der Soldaten gratis abgegebenen Schriften beträgt 25,600 Stück. Zahl der Verkaufsablagen 1378.

Die aus der Aufhebung der Portofreiheit entspringenden Mehrausgaben der drei Vereine beziffern sich folgendermassen : Porti und Frachten Fr. 6882. 59 ; Erhöhung des Verkaufsrabattes Fr. 5738. 61, Mehrbesoldung der Beamten Fr. 3245. 55, zusammen Fr. 15,866. 75.

26. Schweizerische Schulstatistik auf die Landesausstellung.

Von der auf die schweizerische Landesausstellung 1914 ausgearbeiteten schweizerischen Schulstatistik sind während des Berichtsjahres die letzten Teile erschienen. Das ganze Werk zerfällt

517 nun in zwei Bände: wovon der erste, enthaltend das statistischeMaterial, 1110 Seiten, und der zweite, enthaltend die textliche Darstellung, 1187 Seiten, Lexikon 8 umfasst. Dazu kommt -- wenn auch nicht als integrierender Bestandteil -- der im Auftrage und mit Unterstützung unseres Industriedepartements herausgegebene Band, enthaltend eine beschreibende Darstellung der gewerblichen, industriellen und hauswirtschaftlichen Fortbildungsund Berufsschulen in der Schweiz auf das Jahr 1912. (467 Seiten, Lexikon 8.) Über den Verlauf der jahrelangen Arbeit geben di& Vorworte aller drei Bände einlässliche Auskunft. Wir haltenr sie Ihren Kommissionen zur Einsichtnahme bereit. Der Vorrat an Exemplaren des Werkes ist durch unser Departement des Innern der Buchhandlung J. Francke in Bern in Kommissionsverlag gegeben worden. (Preis der zwei Bände der Statistik je Fr. 10 und des Bandes ,,Beschreibende Darstellung" Fr. 3.)

27. ,,Das Bürgerhaus der Schweiz" als Publikation des schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins.

Von dieser Veröffentlichung ist im Jahr 1915 nichts herausgekommen. Der Band V (Zug und Glarus) ist vorbereitet bis auf die Redaktion des zugehörigen Textteiles. Das gleiche gilt noch für weitere Bände. Der Krieg macht bis auf weiteres die Publikation unmöglich. Unter diesen Umständen muss sich die Tätigkeit für das Werk einstweilen auf die Fortführung der Aufnahmen und ihre Verarbeitung beschränken.

28. Schweizerische Armenpflegerkonferenzen.

Die im letzten Geschäftsbericht erwähnte ,,Vereinbarungbetreffend die wohnörtliche allgemeine Notunterstützung während der Dauer des europäischen Krieges11, welche die Zustimmung von 17 Kantonen erlangte, wurde in der kantonalen Armendirektorenkonferenz vom 8. Juli für die Zeit bis Ende 1915 verlängert. Diese Versammlung erteilte ihrer ständigen Kommission den Auftrag, den Konkordatsentwurf vom 28. Oktober 1912 zu revidieren und neu vorzulegen. Dies geschah, worauf sich die Konferenz am 26. November von neuem versammelte. An dieser Sitzung wurde der Entwurf in der Hauptsache angenommen.

Die nämliche Versammlung beschloss auch die Verlängerung obenbezeichneter ,,Vereinbarung"1 bis 30. Juni 1916. Weiter ist hier zu bemerken, dass die Übersetzung ins französische des schon mit Bundesunterstützung herausgegebenen Werkes über ,,das ge-

518 setzliche und das organisierte freiwillige Armenwesen in der Schweiz", von Dr. C. A. Schmid und Pfarrer A. Wild, soweit vorgeschritten ist, dass der erste Band voraussichtlich im Frühjahr 1916 erscheinen wird.

29. Die Bürgerbibliothek in Luzern als Sammelstelle für Althelvetika wurde durch die Reduktion des bisherigen Bundesbeitrages für Anschaffungen von Fr. 5000 auf Fr. 2000 in ihrer Sammeltätigkeit wesentlich eingeschränkt. Erworben wurden durch Kauf -518 Stücke (1914: 1688), durch Tausch und Schenkung 400 Stück (1914: 775). Die Benützung der Bibliothek hielt sich ungefähr im Rahmen des Vorjahres: "6059 Stücke (1914: 5935).

Daneben wurden sowohl die Bibliothek-Bestände, wie der 'Gesamtkatalog einer gründlichen Nachprüfung unterzogen, ohne dass der Bibliothekverkehr deswegen suspendiert wurde. Als Gesamtresultat der erstem kann festgestellt werden, dass seit Bestehen der Sammelstelle verhältnismässig geringe Einbussen au verzeichnen sind ; sie können durch gelegentliche Käufe ergänzt werden.

Der in vier Folianten auf ein Alphabet nachgeführte Gesamtkatalog ist durch ergänzende Verweise und Einschaltungen, sowie ·durch Umgestaltung mangelhafter Titel auf wissenschaftlicher Technik wesentlich verbessert worden.

Im Jahre 1915 wurde der Buchbinderfrage erhöhtes Interesse geschenkt ; bei den grossen Beständen ungebundener Stücke wird die Lösung dieser Frage noch für manches Jahr neben der ·Sammeltätigkeit eine Hauptaufgabe der Bürgerbibliothek bilden.

30. Schweizerisches Jahrbuch für Kunst und Kunstpflege.

Infolge des Kriegsausbruches wurde das Erscheinen des ·ersten Jahrganges, der das Jahr 1913 umfassen sollte, so stark verzögert, dass die Redaktion, im Einverständnis mit dem Verbände der schweizerischen Kunstmuseen und den dieses Unternehmen subventionierenden Behörden beschloss, einen Doppelband für die Jahre 1913 und 1914 herauszugeben und denselben entsprechend umfangreicher, sowohl in Bezug auf den Text als -auf die Illustrationen, zu gestalten. Der Band erschien vor Neujahr in einer Auflage von 1200; davon wurden 400 Exemplare unserm Departement des Innern zur angemessenen Verteilung ·an die Bundesbehörden und die interessierten Kreise abgegeben ;

519

·der Rest wurde von der Firma Rascher & Cie. in Zürich für den Buchhandel fest übernommen. Trotzdem die meisten Beiträge unentgeltlich überlassen wurden und ausser den Spesen eines Sekretärs, der die ganze Gcschäftskorrespondenz zu führen hatte, keine Honorare für die Redaktion in Rechnung gestellt wurden, hat das Unternehmen mit einem Defizit abgeschlossen. Der Verband hofft aber, dass die Nützlichkeit des Jahrbuchs allgemein -anerkannt und dass sein Bestreben, das Interesse für Kunst und Kunstpflege in die weitesten Kreise zu tragen, auch künftighin von den Behörden unterstützt werden möge.

31. Schweizerische Vereinigung für Kinder- und Frauenschutz.

Diese hat sich im Berichtsjahre eine zum Teil neue Organisation gegeben, indem die General Versammlung in Luzern am 9. Mai eine Statutenrevision vornahm, die zunächst einen auf wenigstens 21 Mitglieder erweiterten Vorstand aufstellt, so dass a,lle Landesteile in diesem vertreten sein können. Sodann ist .zwischen den Vorstand und die Zentralstelle als neues Organ ein fünfgliedriger Ausschuss eingeschoben, der die Aufsicht über ·die Zentrale hat und über wichtige Arbeiten, die ihm von diesen vorgelegt werden, oder die er selbst aufgreift, berät und Beschluss fasst. Für die schweizerische Zentralstelle für Jugendfürsorge, Kinder- und Frauenschutz wurde schon am 20. -Januar 1915 durch den Vorstand der Vereinigung ein Reglement aufgestellt, das die Aufgaben dieser Stelle bestimmt und umschreibt. Mit Bezug auf die Tätigkeit der letztern ist anzubringen, dass sie ·ein schweizerisches Jahrbuch für Jugendfürsorge betreffend das Jahr 1914 -- gedruckt in 600 Exemplaren -- publiziert hat, von denen die grössere Zahl an die Mitglieder der Vereinigung verteilt und gegen 100 Stück verkauft wurden. Ferner befasste die Zentralstelle sich mit der Schaffung einer JugendfürsorgeZeitschrift und bemühte sich, Anschluss zu finden an die auswärtigen sieben gleichartigen Stellen, wobei sie jedoch wegen der Zeitereignisse auf Schwierigkeiten stiess. Endlich entwickelte sie auch eine ansehnliche praktische Tätigkeit im Interesse des Kinder- und Frauenschutzes. Neben der Subvention des Bundes ·(Fr. 2000) hatte die Vereinigung sich noch einer finanziellen Unterstützung von rund Fr. 2720 von Kantonen, Vereinen und Privaten zu erfreuen.

32. Zentralstelle zur Bekämpfung des
Alkoholismus in Lausanne.

Im Gegensatz zu der Aufregung, die sich im 2. Halbjahr 1914 aller Gesellschaftskreise bemächtigt hatte, ist die Arbeit Bundesblatt. 68. Jahrg. Bd. I.

37

520 obgenannter Stelle im Berichtsjahre wieder eine ganz normale geworden. Sie bestand vor allem in einer ausgedehnten Korrespondenz mit zahlreichem Fragestellern, welche Auskunft wünschten; über die verschiedensten, im Kampfe» gegen den Alkohol in Betracht kommenden Gegenstände, sodann in der Bedienung der alkoholgegnerischen Presse, sowie in der Herausgabe der ,,Abstinence" und der internationalen Monatsschrift gegen den Alkoholmissbrauch. Auf die Publikation des ,,Jahrbuches11 musste verzichtet werden; dagegen soll es auf Ostern 1916 wieder erscheinen..

Ferner wurde in Zürich mit Hülfe des dortigen Abstinentenbundes; ein wissenschaftlicher Kurs über den Alkoholismus veranstaltet, an welchem von Fachleuten Vorträge über hervorragende sachbezügliche Probleme gehalten wurden. Weiter betätigte sich dasAbstinenz-Sekretariat an der Errichtung von Soldatenheimen und.

beschäftigte sich mit entfernter liegenden Fragen, z. B. wie der Motion Daucourt und Mitunterzeichner vorzuarbeiten sei ; wieder Kampf gegen den Alkoholismus am erspriesslichsten in die Volksschule einzuführen sei etc. Die Einnahmen der Zentralstelle beziffern sich mit Einschluss des Bundesbeitrages von; Fr. 1000 auf Fr. 26,420 ; die Ausgaben auf Fr. 22,146.

33. Internationale Kommission für Mathematik-Unterricht.

Die Arbeiten dieser Kommission sind durch den Ausbruch; des Krieges ins Stocken geraten, und es müssen für deren Vollendung günstigere Zeiten abgewartet werden.

II. Qberbauinspektorat.

A. Allgemeines.

Bewilligung von Bundesbeiträgen.

Bei Anlass der Behandlung eines Beitragsgesuches betreffend" die Korrektion des Sulgenbaches bei Bern wurde von den gesetzgebenden Räten folgendes Postulat aufgestellt: ,,Der Bundesrat, wird eingeladen, zu prüfen, ob und eventuell wie weit und unterweichen Voraussetzungen solche Bachkorrektionen vom Bundeauch in Zukunft subventioniert werden sollen und welches die finanziellen Konsequenzen einer Fortsetzung der bisherigen Praxis sein würden."

Nach sorgfältiger Untersuchung sind wir zu dem Ergebnisgelangt, dass eine vollständige Ausschliessung solcher Fälle, wo.

521 es sich um Korrektion von Gewässern im Weichbilde einer Stadt oder eines Dorfes handelt, nicht angemessen sei, indem dadurch die Ausführung verschiedener Arbeiten von bedeutendem öffentlichen Nutzen erheblich erschwert würde ; hingegen sind wir der Ansicht, dass die Beitragsquote für solche Wasserbauten in der Regel nur 25 % der Kosten oder noch weniger betragen sollte.

Damit betrachten wir das Postulat als erledigt.

B. Strassen und Brücken.

Eröffnung der Alpenstrassen.

Da in den Bergen nicht übermässig viel Schnee lag, konnten die Strassen vorschrifsgemäss auf Mitte Juni dem Wagenverkehr erschlossen werden.

Strasseninspektionen.

Die im Vorjahre begonnenen Strassenuntersuchungen wurden fortgesetzt.

Im Kanton Graubünden erstreckte sich die Besichtigung auf die hauptsächlichsten Strassenzüge, wobei auch die Brücken auf ihre Tragfähigkeit geprüft wurden. Es zeigte sich, dass der Verkehr mit den Lastautomobilen der Armee mancherlei Verstärkungen und sogar Umbauten von Brücken notwendig macht.

Nach vorbereitenden Massnahmen · hat im Dezember 1915 unter dem Vorsitz des Vorstehers des schweizerischen Departements des Innern eine Zusammenkunft der Vertreter des Generalstabes, des Militärdepartements, des Oberbauinspektorates und des Kantons Graubünden stattgefunden, in der die noch vorzunehmenden Arbeiten, deren Ausführung, sowie die Verteilung der damit verbundenen Kosten besprochen und festgesetzt worden sind.

An 27 Brücken waren die Verstärkungen bereits durch das Militär ausgeführt worden ; die übrigen Bauten sollen im Februar 1916 wieder aufgenommen und sobald als möglich zum Abschluss gebracht werden.

Im Kanton Wallis wurden die Strassen Brig-Gletsch und Brig-Simplon-Gondo näher besichtigt und die kantonalen Behörden eingeladen, die erforderlichen Unterhaltsarbeiten an Strassen und Brücken in kürzester Frist anzuordnen. Einzelne dieser Arbeiten, wie z. B. die Wiederherstellung der Kaltwassergalerien am Simplon, können erst im Jahre 1916 vollendet werden.

522

Samnaunstrasse.

Die Bauten sind noch nicht vollständig abgeschlossen; es wird beabsichtigt, noch einige Lawinengalerien zu erstellen, für welche aber das Baudepartement des Kantons Graubünden erst anfangs 1916 Projekte eingesandt hat. Die Baukosten belaufen sich auf Ende 1915 auf Fr. 1,663,867.16.

Im Berichtsjahr wurden dem Kanton Graubünden Fr. 36,000 als Bundesbeitrag ausbezahlt.

Luftseübahn Indemini-Langensee.

Die auf die Bauausschreibung hin erfolgten Eingaben von Unternehmern sind von der technischen Abteilung des schweizerischen Eisenbahndepartements geprüft worden, so dass die Kosten der Anlage bestimmt werden können. Die Regierung des Kantons Tessin hat sich nur noch über die Organisation und die Finanzierung des Betriebes auszusprechen, an welchem sich der Bund finanziell nicht beteiligen wird.

Stand der auf 1. Januar 1915 für Strassen- und Brückenbauten bewilligten Bundesbeiträge.

Kanton Graubünden.

Samnaunstrasse. Nachsubvention.

Voranschlag . . Fr. 800,000 Auf Ende 1915 bezahlt Fr. 516,000 Bewilligter Beitrag ,, 640,000 Bleiben noch verfügbar ,, 124,000 C. Allgemeines Wasserbauwesen.

1. Allgemeiner Bericht.

Aussergewöhnliche Anschwellungen unserer schweizerischen Gewässer waren im Jahre 1915 keine zu verzeichnen. Hie und da verursachten vereinzelte Gewitter einigen Schaden, wie z. B.

am Vorderrhein und Zuflüssen, am Mühlebach zu Brienz, an der Trüb und Grünen im Napfgebiet, an der Tremo bei Bulle, am Mauvoisin bei St. Maurice usw., ohne aber Überschwemmungen oder sonstige Verheerungen zu veranlassen. Die Korrektions- und Verbauungsarbeiten wurden trotz der Kriegsereignisse in allen Teilen des Landes fortgesetzt, soweit es die Umstände erlaubten.

Im allgemeinen war die Tätigkeit auf diesem Gebiet eine regere,

523 als man im Anfang des Berichtsjahres angenommen hatte, und wenn auch da und dort die Inangriffnahme neuer Unternehmen zurückgestellt wurde, so sind doch keine dringlichen Bauten ernstlich im Rückstand geblieben.

2. Oberbauaufsicht über die Wasserpolizei.

Aufnahmen und Messungen.

Im Jahre 1915 sind folgende Aufnahmen gemacht worden: A a r e g e b i e t : Planaufnahme mit Längen- und Querprofilen an der Kander beim Hondrich.

R e u s s g e b i e t : Aufnahmen für die Verbauung des Humligengrabens bei Wolfenschiessen und an der Kleinen Emme bei Flühli und Littau.

R h o n e g e b i e t : Längen- und Querprofile an der Rhone im W eissensand bei Brig, Querprofile an der Rhone zwischen Chippis und Sitten und Fortsetzung der Dammhöhenmessungen, einschliesslich der des Hochwasserstandes von 1914 zwischen Saillon und Bramois. Schliesslich wurden die Aufnahmen an den Entsumpfungskanälen in der Ebene zwischen Sitten und Riddes beendigt.

T e s s i n g e b i e t : Längen- und Querprofile der Tessinkorrektion, Moësa-Langensee und der Maggia, von der Asconabrücke abwärts.

Flösserei auf dem Bhein.

Nachdem die Regierungen der am Rhein gelegenen Kantone auf unsere von der grossherzoglich badischen Regierung im Jahre 1914 angeregte Frage über die zum Schutz der Rheinschiffbrücken zu treffenden Vorkehren geantwortet hatten, haben wir dem grossherzoglich badischen Ministerium des Auswärtigen mitgeteilt, dass seinen Wünschen bezüglich der pünktlichen Nachachtung der Flossordnung und der einschlägigen polizeilichen Vorschriften im Einverständnisse mit den beteiligten Kantonsregierungen nachgekommen worden sei.

Rheinregulierung.

Die Überprüfung der Jahresrechnungen, die im Vorjahre ausgefallen war, .wurde im September für; die Baujahre 1913 und 1914 vorgenommen: .

' · ·". ··

524

Der ordnungsgemässe Zustand des Fussacher Durchstiches erforderte keine Unterhaltsarbeiten, auch gibt die fortschreitende Ausdehnung der Deltabildung an der Einmündung in den See vorläufig noch keine Veranlassung zu baulichen Massnahmen.

An der Zwischenstrecke wurden auf schweizerischer Seite Uferversicherungsarbeiten ausgeführt und für die betreffende Strecke die für den spätem Unterhalt nötigen Steine geliefert.

Am österreichischen Ufer sind nur Instandhaltungsarbeiten gemacht worden.

Beim Diepoldsauer Durchstich, der durch den Krieg in verzögerndem Sinne beeinflusst wurde, sind folgende Arbeiten erstellt worden : a. Fortsetzung der Abrasungen, sowie Anrasungen der Dammund Vorlandflächen; b. Materialgewinnung im alten Rheinlauf zur Anschüttung der Vorländer, Dämme und Hermen; c. teilweiser Aushub des Mittelprofiles vom bestehenden Rheinbinnendamm bei Widnau bis gegen die Ausmündung des Durchstiches ; d. Beginn des Aushubes der Wuhrgrabenabschwerung auf der Torfstrecke ; e. Herstellung von Faschinenanlagen bei Lettengrund, von Steinvorgründenj Böschungspflästerungen und Vorlandtraversen ; Betrieb des Steinbruches in Regie, nach Auflösung des Bauvertrages mit der Unternehmung für die Gewinnung des Steinmaterials und den damit verbundenen Arbeiten; f. Ausführung der Neuzufahrten zur mittleren und oberen Brücke.

Auf der Obern Strecke wurde am linken Ufer, bei der Rheinbrücke Kriessern-Mäder, das Vorland abgegraben und das Steinwuhr auf 100 m Länge tiefer gesetzt.

Die Baukosten pro 1915 belaufen sich auf ungefähr Fr. 1,100,000.

Wasserwerksanlagen.

Wasserwerk am Rhein bei Rheinfelden.

Der von der Regierung des Kantons Aargau am 2. Oktober 1915 erteilten Bewilligung für eine weitere Erhöhung der Schützen

525 des Stauwehres der Kraftübertragungswerke ßheinfelden, durch Anbringen von Schwellen und Klappenaufsätzen, ist die Genehmigung erteilt worden, Das Grossherzogtum Baden hat seinerseits die Zustimmung .zu dieser Stauerhöhung schon am 4. Juni 1914 erklärt.

"Wasserwerk am Rhein bei Bglisau.

Das Elektrizitätswerk des Kantons Zürich und dasjenige des Kantons Schaffhausen haben die aus der Konzession für eine Wasserwerksanlage am Rhein bei Eglisau sich ergebenden Rechte und Pflichten, mit Vertrag vom 9./31. März und 3. April 1915, an die Nordostschweizerischen Kraftwerke A.-G. übertragen.

Der schweizerische Bundesrat, sowie die grossherzoglich ·badische Regierung haben dieser Übertragung, mit den nötigen Abänderungen einzelner Artikel der Konzessionsurkunden, ihre 'Genehmigung erteilt.

Wasserwerk an der Rhone bei Chancy-Pougny.

Am 14. Juni 1915 hat zwischen dem Vorsteher des Politischen Departements und dem französischen Botschafter die Auswechslung der Ratifikationsurkunden für die Ausnützung der Wasserkraft der Rhone zwischen dem projektierten Kraftwerk und einem noch zu bestimmenden Punkt oberhalb der Brücke von ChancyPougny stattgefunden. Ein bezügliches, bei diesem Anlasse unterzeichnetes Auswechslungsprotokoll ist im Bundesarchiv hinterlegt worden. Die Übereinkunft ist mit dem Ratifikationsvormerk in ·der amtlichen Sammlung veröffentlicht worden.

3. Beiträge an Korrektionen und Verbauungen innerhalb der Kompetenz des Bundesrates.

a. Im Berichtsjahre zugesicherte Beiträge.

KostenToranschlagssummen

Kanton Zürich.

Verbauung der Jona bei Rüti .

.

Fr.

15,000. --

Beiträge aus der Bundeskasse

Fr.

5,000. --

526 Kosten voranschlagssummen

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

Kanton Bern.

Korrektion des Krummbaches bei Lenk 47,000. -- Korrektion der Sorne bei Delsberg 45,000. -- Korrektion des Lauenenbaches in der Trom bei Gstaad . . 22,000. -- Verbauung der Gürbe im Quellgebiet 125,000. -- Korrektion der Worblen oberhalb der Nesselbankmühle . . 80,415.60 Korrektion des Lyssbaches bei Lyss 10,700.-- Korrektion des Mühlebaches bei Brienz 9,000.-- Sicherungsarbeiten am Rutsch ob Lauterbrunnen 125,000. -- Verbauung des Tiefengrabens bei Wattenwil 90,000. --

Ranton I/uzern.

Korrektion der Seewaag bei Untermarchstein Kanton Uri.

1. Verbauung des Gangbaches, unterer Lauf 2. Verbauung des Balankabaches bei Seedorf.

Beiträge aus der Bundeskasse

15,700. -- 15,000. -- 7,330. -- 50,000. -- 26,805. -- 3,567.-- 3.000.-- 50,000. -- 36,000. --

554,115.60

207,402.--

25,000. --

8,333. --

80,000. --

40,000. --

5,700.--

2,565.--

85,700.--

42,565.--

82T

- Kanton Schibyz.

1. VerbauungdesStockweidlibaches bei Euthal 2. Korrektion der Aa bei Lachen

Kostenvoranschlagssummen Fr.

Beiträge aus der Bundeskasse Fr.

20,000. -- 80,000. --

24,000. -- 6,700. -- 30,700. --

20,000. --

6,660. --

14,000. --

5,000. --

46,000. -- 60,000. --

18,400. -- 23,400. --

Kanton Freiburg.

Korrektion der Cibaz bei Semsales

125,000. --

50,000. --

Kanton Solothurn.

Verbauung des Limmernbaches bei Mümliswil

95,000. --

38,000. --

Kanton ObwaUen.

Korrektion der Engelberger Aa in Grafenort Kanton Glarus.

1. Verbauung des Gottachbaches bei Bilten 2. Verbauung der Erlenruns bei Rüti

60,000. --

Kanton St. Gallen.

1. Verbauung des Kobelwieserbaches b e i Oberried . . . . 32,000. -- 2. Verbauung des Sevelerbaches, 20,000. -- Sperre I I I b e i Plana . . . .

3. Verbauung des Dorf bâches von Rebstein 15,300. -- 4. Korrektion der Saar- und Trüb7,400. -- bachmündung am Rhein 74,700. -- Kanton Graubünden.

1. Korrektion derPlessur zwischen 70,000. -- Rhein und Steinbachtobel .

2. Verbauung des Rieinertobels .

22,000. -- Übertrag

92,000. --

10,660. -- 8,000. -- 6,120. -- 2,466. 60 27,246. 60

28,000. -- 9,900. -- 37,900. --

·528 KostenVoranschlagssummen Fr,

Übertrag 3. Wuhrbau am Glenner und Verbauung des Duvinertobels bei Ilanz 4. Verbauung des Molatobels, Gemeinde Vais -5. Verbauung des Calfreisertobels bei Maladere 6. Entwasserung bei Tgian-Ladrung 7. Verbauung der Rutschung im Val Aulta bei Ems . . . .

8. Verbauung der Roncalatschrüfe bei Lenz 9. Verbauung der Kaltbrunnertöbel bei Chur 10. Verbauung des Witi- und Pargitschtobels bei Churwalden .

11. Verbauung am Ablenkungswuhr des Zavraggiabaches, Gemeinde Truns Kanton Thurgau.

iXorrektion der Goldach bei Hörn (mit St. Gallen)

Beiträge aus der Bundeskasse Fr.

92,000. --

37,900. --

50,000.--

20,000.'--

52,500. --

23,625. --

45,000. -- 24,000.--

18,000. -- 9,600.--

55,000. --

22,000.=--

25,000.--

10,000.--

48,330. --

16,890. --

41,600. --

16,640. --

32,000. -- 465,430. --

12,800. -- 187,455. --

22,000. --

7,333. --

Kanton Tessin.

1. Korrektion des Brenno bei Acquarossa 75,000. -- 2. Wuhrbau an der Maggia bei Riveo-Someo 25,000. -- 3. Korrektion der Molina bei Magadino 8,000.-- 4. Uferschutz an der V^erzasca bei Tenero 22,000.-- 5. Uferschutz an der Verzasca bei Gordola 28,000. -- Übertrag 158,000. --

30,000. -- 10,000. -- 2,000.-- 7,330.-- 9,333. -- 58,663. --

529 KostenVoranschlagssummen Fr.

Übertrag 158,000. -- 6. Korrektion des Tiglio bei Camerino ,. . 22,000.-- 7. Korrektion des Brenno bei Olivone 23,000. -- ·8. Korrektion der Leguana und des Zarigo bei Rivera-Bironico . . 60,000. -- 9. Korrektion des Tessins bei Bodio,, rechtes Ufer 23,650.55 10. Korrektion des Tessins bei Bodio, linkes Ufer 32,500. -- 11. Korrektion des Brenno oberhalb der Biascabrücke 12,000. -- 331,150. 55 Eanton Waadt.

1. Korrektion der Aubonne bei Roveray und Vaux . . . . 10,000. -- 2. Korrektion des Dorfbaches von Brassus, Wehr Golay . . .

2,200. -- 12,200. -- Kanton Wallis.

1. Umbau der Rhonebrücke bei St. German 46,000. -- 2. Verbauung des Bietschbaches bei Raron 67,000. -- 3. Uferschutz an der Dixence bei Hérémence 5,300.-- 4. Korrektion der Drance bei Martigny 35,000. -- 5. Verbauung des Avancen bei Vouvry, oberer Teil . . . .

36,500. -- 6. Korrektion des Avancon bei Vouvry, unterer Teil ". . .

88,500. -- 7. Korrektion der Bonne Eau und Loquette bei Siders . . . .

99,000. -- 377,300. -- Gesamtbetrag

2,342,596.15

Beiträge aus der Bundeskasse Fr.

58,663. -- 8,800.-- 7,667. -- 24,000. -- 7,883.50 10,833. 35 4,000. -- 121,846. 85 3,300. -- 733. -- 4,033. -- 15,300. -- 30,150. -- 2,120.-- 14,000. -- 14,600. -- 29,500. -- 33,000. -- 138,670. -- 898,644.45

530

b. Im Berichtsjahre bezahlte Beiträge.

Kanton Zürich Fr. 16,250. 60 » Bern ,, 313,010.21 ,, Luzern ,, 9,050.-- a Uri ,, 21,500.,, Schwyz ,, 47,445.-- ,, Obwalden ,, 102,290.-- ,, Nidwaiden ,, 20,100. -- ,, Glarus ,, 107,337.02 ,, Z " g ,, 10,000.Freiburg 35,950.n n Solothurn ,, 835.95n ,, Baselstadt ,, 14,900.-- T, Baselland ,, 3,120. -- Schafifhausen ,, 6,440. -- fl St. Gallen ,, 64,860. -- n Graubünden ,, 330,660.07 fl Aargau ,, 34,600.n ,, Thurgau ,, 49,554.45,, Tessin ,, 45,931.72 ,, Waadt ,, 131,477.68 ,, Wallis ,, 45,190.90' Neuenburg ,, 28,576.50 B Genf ,, 10,920.B

An den ,, ,, « -n ,, » ,, ,, ,, ,, ,,· ,, ,, ,, -,, ,, ,, B ^ ,, ,, fl ,, fl ., fl ., ,, ,, ,, i, ,, ,, ,, ,, fl ,, ,, w

,, ,,

fl

,, ,,

Gesamtbetrag Fr. 1,450,000. -- Das ausführliche Verzeichnis der bezahlten Bundesbeiträge ist beim Oberbauinspektorate einzusehen und wird der eidgenössischen Finanzkommission mitgeteilt.

c. Durch Bundesratsbeschlüsse bewilligte und teilweise ausbezahlte Beiträge.

Zusammenstellung auf 1. Januar 1916.

Kantone

Kostenvoranschlagssumnien Fr.

AusHöchsttoetrag der bewilligten bezahlte Bundesbf iitrtlge Fr.

Fr.

Bleiben zu bezahlen auf 1. Januar 1916 Fr.

105,333. 35 2,322,005. -- 158,766. 35 167,565. --

16,670. -- 999,345. 33 64,950. -- 21,500. --

89,663. 35 1,322,659. 67 93,816. 35 146,065. --

Übertrag 7,058,115.60 ' 2,753,669.70

1,101,465.33

1,652,204.37

Zürich .

Bern .

Luzern.

Uri . .

.

.

.

.

295,000. -- 5,995,115.60 432,300. -- 335,700. --

531 Übertrag Schwyz . .

Obwalden . .

Nidwaiden .

·Glarus . . .

JZug . . .

Freiburg . .

Solothurn . .

Baselstadt Baselland . .

Schaffhausen .

.Appenzell l.-Rh, -St. Gallen . .

·Graubünden .

Aargau . . .

Thurgau . .

'Tessin . . .

Waadt . . .

Wallis . . .

Neuenburg ·Genf . . .

Zusammen

7,058,115. 60 2,753,669. 70 1,101,465. 33 371,020. -- 232,818. 87 790,300. -- 494,127. -- 274,490. -- 1,057,500. -- 143,500. -- 313,000. -- 85,000. -- 309,460. -- 466,330. -- 964,200. -- 104,000. -- 41,600.-- 27,699. 14 1,077,000. -- 430,800. -- 123,850. -- 113,020.-- 46,749. 75 320,050. -- 50,000. -- 150,000. -- 15,900. -- 66,920. -- 167,300. -- 34,018. 95 44,640. -- 3,000. -- 111,600.-- 55,100. -- 18,390. 84 113,300. -- 608,288. -- 185,200. -- 1,415,785. 96 822,650. 04 4,673,380. -- 2,050,445. -- 92,414. -- 41,500. -- 235,240. -- 198,373. -- 69,040. -- 519,900. -- 424,719. 85 117,301. 24 1,042,250. 55 630,698. -- 278,100. -- 1,689,100. -- 228,863. 85 2,079,700. -- 846,558. 20 180,000. -- 82,093. 80 468,749. -- 58,900. -- 47,160. -- 143,000. -- 24,493,471. 11 10,121,122. 75 4,144,751.81

1,652,204. 37 138,201. 13 219,637. -- 58,500. -- 156,870. -- 13,900. 86 306,950. -- 66,270. 25 34,100. -- 32,901. 05 41,640. -- 36,709. 16 423,088. -- 1,227,794. 96 50,914.-- 129,333. -- 307,418. 61 352,598. -- 617,694. 35 97,906. 20 11,740. -- 5,976,370. 94

Das durchschnittliche Beitrags Verhältnis berechnet sich zu 41,32% (1914: 41,zo%)- Die zugesicherte Beitragssumme hat gegenüber dem Vorjahre um Fr. 450,096.10 und der noch zu bezahlende Rest um Fr. 590,574. 78 abgenommen.

4. Beiträge an Korrektionen und Verbauungen gemäss

BundesbeschlQsse.

a. Im Berichtsjahre zugesicherte Beiträge.

Kantone und Werke

Datum des KostenBeschlusses voranschlag Fr.

Kanton Uri.

Vollendungsarbeiten an der Korrektion und Verbauung 15. Juni 160,000 des Schächenbaches Kanton St. Gallen.

1. Korrektion und Verbauung der Seez zwischen Mels und Weisstannen 14. Juni 600,000 2. Verbauung der Steinach in der Gemeinde Tablatt. . 22. Dez. 267,000 Kantone Waadt und Freiburg.

.Korrektion der Petite Glane zwischen Cugy u. Ressudens 29. Sept.

370,000 Zusammen 1,397,000

Beitragssumme Fr.

80,000. --

300,000. -- 106,800. -- 148,000. --.

634,800. --

532

In Kraft getreten sind die Beschlüsse: vom 10. Oktober 1913 für die Reusskorrektion im Kanton Zug; vom 11. Dezember 1914 für die Korrektion der Oberrieter Gewässer, Kanton St. Gallen; vom 21. Dezember 1914 für die Erhöhung der Hochwasserdämmedes Tessins, Kanton Tessin; vom 21. Dezember 1914 für die Entsumpfung der Rhoneebene Riddes-Martigny, Kanton Wallis; vom 14. Juni 1915 für die Verbauung der Seez, Kanton St. Gallen ; vom 29. September 1915 für die Korrektion der Petite Glâner Kantone Waadt und Freiburg.

Die im Bundesbeschluss vom 8. Dezember 1914 vorgeschriebene Frist für die Annahme des Bundesbeitrages an die Sulgenbachkorrektion bei Bern ist auf Ansuchen der Kantonsregierung um zwei Jahre, d. h. bis zum 31. Dezember 1917, verlängert worden.

Die den eidgenössischen Räten in der letzten Dezembersession vorgelegte Botschaft für die Verbauung des Renggbachesund seiner Zuflüsse bei Kriens, im Kanton Luzern, ist in Behandlung geblieben.

Auf eine Beschwerde der Einwohnergemeinde Altdorf gegen den Beschluss der Regierung von Uri vom 20. Februar 1915 über die Kostenverteilung im Perimeter des Schächenbaches konnte nicht eingetreten werden, weil der Bundesrat nicht zuständig ist in dieser Angelegenheit einzugreifen.

b. Im Berichtsjahre bezahlte Beiträge.

Santon ZMTÌCÌI.

1. Korrektion der Limmat Fr. 9,744. -- 2. Korrektion der Sihl zwischen Hütten und der Limmat ,, 15,620.-- Fr. 25,364. -- Kanton Bern.

1. Verbauung des Lamm- und Schwandenbaches bei Brienz Fr. 15,000.-- 2. Korrektion der Sense zwischen Schwarzwasser und Saane ,, 25,000. -- 3. Verbauung der Trüb und ihrer Zuflüsse . ,, 20,000. -- 4. Korrektion der Aare zwischen Runtigen und Aarberg. . .'

,, 10,100. -- Übertrag Fr. 70,100. --

533° Übertrag Fr. 70,100.-- 5. Korrektion der Kander zwischen der Engstligen und dem Wehr der Kanderwerke bei Spiez ,, 32,500.-- 6. Korrektion der Aare bei Bern . . . . ,, 52,000. -- 7. Verbauung des Bundergrabens bei Kandergrund ,, 17,000.-- 8. Korrektion und Verbauung der Grossen Emme ,, 83,500.-- Fr. 255,100. -- Kanton Luzern.

1. Korrektion der Kleinen Emme zwischen Flühli und der Reuss Fr. 80,000. -- 2. Korrektion der Reuss auf Gebiet des Kantons Luzern ,, 17,200. -- Fr. 97,200.-- Kanton Uri.

Verbauung des Schächenbaches bei Altdorf . Fr. 54,200. -- Kanton Schwye.

Korrektion der Muota und der Starzlen im Muotatale

Fr. 250,000. --

Kanton Nidwaiden.

Korrektion der Engelberger-Aa und ihrer Zuflüsse

Fr. 25,000. --

Kanton G-larus.

1. Verbauung des Dorf bâches von Bilten . . Fr. 5,200. -- 2. VerbauungderRüfirunsbeiHätzingen-Diesbach ,, 46,800. -- 3. Korrektion des Untertalbaches und des Sernft zwischen Elm und Engi . . . . . . . ,, 5,000. -- Fr. 57,000.-- Kanton Zug.

Korrektion der Reuss auf Gebiet des Kantons Zug Fr. 40,000. -- Kanton Freiburg.

1. Korrektion der Sense zwischen Schwarzwasser und Saane» Fr. 8,710.-- 2. Korrektion der Treme bei Bulle . . . . ,, 25,000.-- Fr. 33,710.--

334

Kanton Solothurn.

Korrektion der Aare bei der Rankwaagbrücke zu Ölten Fr. 40,000.

1.

'2.

"3.

4.

-5.

.

7.

Kanton St. Gatten.

Rheinkorrektion, III. Nachsubvention . . . Fr. 10,000. -- Verbauung des Dürrenbaches bei Eichberg ,, 18,000. -- Fortsetzung der internationalen Rheinregulierung ,, 645,000.-- Korrektion der Jona bei Jona ,, 900. -- Korrektion des Wannenbaches bei Schanis . ,, 400. -- Korrektion der Gossauer Dorfgewässer . °. ,, 41,200. -- Korrektion der Seez zwischen Mels und Weisstannen ,, 33,600. -- Fr. 749,100. --

Kanton Graubünden.

1. P'ortsetzung der Rheinkorrektion . . . . Fr. 40,000. -- "2. Korrektion der Landquart und ihrer Zuflüsse zwischen Monbiel iind dem Rhein ,, 100,000. -- Fr. 140,000. -- Kanton Aargau.

Reusskorrektion, Strecke Kleindietwil-Bremgarten Fr.

Reusskorrektion, Strecke Fischbach-Göslikon . . . . - . ,, Reusskorrektion, Strecke Göslikon-Aarau . ,, Aarekorrektion von Aarau bis Stilli . . ,, Reusskorrektion, Grenze Luzern-Eggenwil, oberer Abschnitt ,, Korrektion der Wyna zwischen Reinach und Gontenschwil ,,

27,000.-- 3,400. -- 45,000. --

Fr.

157,000. --

Kanton Thurgau.

1. Uferschutz am Bodensee, Untersee u. Rhein Fr.

·2. Thurkorrektion, II. Nachsubvention . . ,,

12,830. -- 110,000. --

Fr.

122,830. --

l.

"2.

3.

4.

5.

-6.

5,000.--

29,800.-- 46,800. --

535 Kanton Tessin, 1. Korrektion des Vedeggio, OsteriettabrückeSee Fr.

2. Korrektion der Maggia, oberhalb Aseonabrücke ,, 3. Tessinkorrektion, Piotta-Quinto . . . . ,, 4. Tessinkorrektion, Moësa-Langensee . . . ,, 5. Tessinkorrektion, Brenno-Moësa . . . . ,, 6. Brennokorrektion, Malvaglia-Loderio . . ,, 7. Erhöhung der HochwasserdämmedesTessins, oberhalb der Brücke von Cadenazzo . . ,,

116,900. --

Fr.

282,400. --

. . Fr.

. . ,,

50,000. -- 55,000. --

Fr.

105,000. --

Kanton Waadt.

1. Korrektion des Avancen bei Bex .

2. Verbauung der Gryonne bei Bex .

Kanton Wallis.

1. Verbauung der Lozence und ihrer Zuflüsse bei Chamoson Fr.

2. Verbauung des Turtmannbaches bei Turtmann ,, 3. Rhonekorrektion zwischen Brig und dem Genfersee ,, 4. Entsumpfung der Rhoneebene bei SaillonFully ,, Fr.

Gesamtbetrag

10,000.-- 10,000.-- 5,500. -- 50,000. -- 50,000. -- 40,000. --

11,800.-- 2,000.-- 20,000. -- 15,000. -- 48,800. --

Fr. 2,482,704. --

Im Berichtsjahre wurden die bewilligten Bundesbeiträge für folgende Bauten erschöpft: Kanton Bern.

Verbauung des Bundergrabens bei Kandergrund.

Ka/nton Uri.

Verbauung des Schächenbaches bei Altdorf. I. Beschluss.

Kanton Tessin.

Tessinkorrektion Piotta-Quinto.

Bundesblatt. 68. Jahrg. Bd. I.

38

536 c. Durch Bundesbeschlüsse bewilligte und teilweise ausbezahlte Beiträge.

Zusammenstellung auf 1. Januar 191 (t.

Kantone Zürich . .

Bern . . .

Luzern . .

Uri . . . .

Schwyz . .

Nidwaiden .

Glarus . .

Zug ...

Freiburg . .

Solothurn St. Gallen .

Graubünden .

Aargau . .

Thurgau . .

Tessin . . .

Waadt . .

Wallis . .

Neuenburg .

HBchstbetrag KostenAusvoranschlagssuiramen der bewilligten bezahlte Bnndesbeitrage Fr.

Fr.

Fr.

684,000. -- . 1,710,000. -- 607,064. --

. 9,774,700. -- . 4,540,000. -- 160.000. -- . 2,600,000. -- 650,000. -- . 1,500,000. -- . 2,000,000. -- . 1,100,000. -- . 1,403,000. -- . 11,763,000. -- . 6,170,000. -- . 4,142,000. -- . 3,879,200. -- . 6,352,546. -- . 4,095,000. -- . 4,918,000. -- 860,000. -- 67,617,446. --

3,946,876. 70 2,270,000. -- 80,000. -- 1,300,000. -- 325,000. -- 750,000. -- 1,000,000. -- 440,000. -- 478,000. -- 8,284,250. -- 2,975,000.-- 1,769,800. -- 1,551,680. -- 3,155,273.-- 1,790,500. -- 2,459,000. -- 430,000. -- 33,689,379.70

Bleibe.

zu bezahlen auf 1. Januar 1916 Fr.

76,936. -- 1,745,100. -- 2,201,776.70' 651,521. 51 1,618,478. 4& 80,000. 1,275,000. -- 25,000. -- 125,000. -- 200,000. -- 425,900. -- 324,100. -- 960,000. -- 40,000. -- 163,160. -- 276,840. -- 398,000. -- 80,000. -- 5,835,980. -- 2,448,270. -- 980,293. 7ft 1,994,706. 24 919,241. 65 850,558. 35.

276,230. -- 1,275,450. -- 1,834,300. -- 1,320,973. -- 1,187,734. -- 602,766. -- 866,500. -- 1,592,500. -- 229,000. -- 201,000. -- 18,228,437. 40 15,460,942. 30

Das durchschnittliche Beitragsverhältnis berechnet sich zu 49,83% (1914: 49,88°/o) und mit Abrechnung der RheinregulierungZU 45,58%.

Die Summen für Kostenvoranschläge und für die bewilligten Bundesbeiträge haben gegenüber dem Vorjahre um Fr. 1,507,000, bzw. Fr. 792,200 abgenommen ; auch die Summe der noch nicht ausbezahlten Bundesbeiträge weist eine Abnahme von Fr. 1,847,904 auf.

5. Schiffahrt.

Infolge des Krieges ist der Güterverkehr auf dem Rheineunterbrochen worden.

An Bundesbeiträgen wurden im Berichtsjahre verabfolgt : a. an den Verein für Schiffahrt auf dem Oberrhein in Basel. . . . · Fr. 15,000 b. an den nordostschweizerischen Verband für Schiffahrt Rhein-Bodensee : 1. die Kosten des Verbandes . . Fr. 12,000 2. an die Projektierungskosten .

,, 10,000 zusammen _ 22,000

537

c. an den schweizerischen Wasserwirtschaftsverband in Zürich Fr. 3,000 d. an das Syndicat suisse pour l'étude de la navigation du Rhône au Rhin in Genf . . . . ,, 10,000 Die Rechnung für die Schiffahrtseinrichtungen in Basel und an die Probefahrten auf dem Rhein ist abgeschlossen.

6. Linthkommission.

Die Linthkommission hat im Berichtsjahre drei Sitzungen abgehalten. Vom Perimeter wurde eine Auflage von 4 Rappen erhoben.

Am Escher- und Linthkanal wurden Ergänzungs- und Unterhaltsarbeiten, sowie Dammplatzauffüllungen, und am letztern noch 370 m neue Steinwuhren und 715 m Uferpflästerungen ausgeführt.

Der Schiffsverkehr auf dem Linthkanal hat gegenüber dem Vorjahre wieder zugenommen; es fuhren 69 Schiffe mit 2979 Tonnen Landesprodukten aufwärts. Die Reckerlöhne beliefen sich auf Fr. 1890.

Betriebsrechntmg.

I. Einnähmen.

Ordentliche : Linthzollentschädigung, Zinsen usw. Fr. 59,653. 27 Ausserordentliche : Rückvergütungen . . . . ,, 538.35 Zusammen Fr. 60,191. 62 II. Ausgaben.

Bau- und Unterhaltskosten, Verwaltungskosten und Arbeiten für die Hintergrabengenossame . . Fr. 59,462. 37 somit Einnahmenübersehuss von

Fr.

729. 25

Fondsrechnung.

Aktiven: Liegenschaften und Mobiliar . . . Fr. 132,789. 34 Schuldbriefe und Obligationen . . . ,, 251,227. 77 Kapitalzinsen und Bankguthaben . . ,, 11,964. 50 Barschaft ,, 3,099. 88 Vermögensbestand auf Ende 1915 Vermögensbestand auf Ende 1914

Fr. 399,081. 49 ,, 399,609. 59

V e r m ö g e n s V e r m i n d e r u n g Fr.

Passiven: Keine.

528.10

538

Bemerkung. Der Linthfonds vermindert sich um den im Rechnungsjahr 1914 für Streue- und Holzvorrat eingesetzten Wert von Fr. 1300. -- und vermehrt sich um den Einnahmenüberschuss der diesjährigen Betriebsrechnung m i t . . . . F r . 729. 2 5 und Mehrwert des Mobiliars von . ,, 42. 65 ,, 771.90 Fondsverminderung wie oben

Fr. 528.10

III. Baudirektion.

A. Allgemeines.

Am 3. Oktober starb nach längerer Krankheit Herr Walter Rode, Sekretär-Kanzlist der Baudirektion. An seine Stelle wurde auf 1. Dezember gewählt Herr Alfred Rubin, früher Kanzlist I. Klasse der Baudirektion. Von der Wiederbesetzung der letztgenannten Stelle wird vorläufig abgesehen, da nicht ausgeschlossen ist, dass, wenn für Neubauten nicht wieder grössere Budgetbeträge bewilligt würden, beim Kanzleipersonal eine Reduktion um einen Kanzlisten vorgenommen werden könnte.

Auch im abgelaufenen Jahre war eine Anzahl von Beamten und Angestellten, sowohl vom technischen und Kanzleipersonal, als auch vom Hausdienstpersonal, im aktiven Militärdienst abwesend, infolgedessen auf der Kanzlei und beim Hausdienst zeitweilig Aushülfskräfte angestellt werden mussten.

Bezüglich des Postulates Nr. 629 betreffend die Vergebung öffentlicher Arbeiten kann mitgeteilt werden, dass ein Vorentwurf zu einer ,,Verordnung betreffend das Submissionsverfahren bei der Direktion der eidgenössischen Bautena ausgearbeitet und von einer Fachkommission, bestehend aus Gewerbetreibenden und Vertretern des schweizerischen Gewerbevereins, sowie des schweizerischen Gewerkschaftsbundes durchberaten worden ist.

Es wird nun unter möglichster Berücksichtigung der von dieser Kommission gemachten Abänderungsvorschläge ein definitiver Entwurf aufgestellt und dem Bundesrate unterbreitet werden.

539

B. Hochbauten.

Zum Abschnitt O r d e n t l i c h e r U n t e r h a l t der e i d g e n ö s s i s c h e n G e b ä u d e haben wir keine besondern Bemerkungen anzubringen.

Die im Berichtsjahre ausgeführten U m b a u - und E r w e i t e r u n g s a r b e i t e n , wofür besondere Kredite bewilligt worden waren, erstrecken sich auf 79 Bauobjekte. Von den wichtigern seien erwähnt : Der Kredit für die Fortsetzung der Renovation der schadhaften S a n d s t e i n f a s s a d e n des B u n d e s h a u s e s W e s t b a u konnte nur zu einem Teil verwendet werden, da die gleichzeitig mit der Fassadenrenovation in Ausführung kommende Neuerstellung der Kasten-Dachkänel und der Abdeckung der breiten Dachgesimse in Kupferblech infolge der zu Anfang des abgelaufenen Jahres ausserordentlich hohen Kupferpreise und durch die spätere Unmöglichkeit der Beschaffung des Kupfers eingestellt werden musste.

Installation von Elektro-Ventilatoren zur bessern Ventilation der Aborte des Nationalratssaales im P a r l a m e n t s g e b ä u d e an Stelle der ungenügenden Wasserdruck-Ventilatoren.

Elektrische Beleuchtungsanlage in der E r d b e b e n w a r t e irn D e g e n r i e d bei Zürich.

Umbauten im Gebäude des V e r s u c h s g a r t e n s der Z e n t r a l a n s t a l t für das forstliche Versuchswesen am A d l i s b e r g bei Zürich.

Ersetzung des defekten Heizkessels für die Badeeinrichtung iti der O f f i z i e r s k a s e r n e in T h u n und sonstige Verbesserungen im Baderaum.

Bauliche Verbesserungen in den Dachräumen der Kasernens t a l l b ö d e n in T h u n zur bessern Unterbringung von Mannschaften.

Änderungen im G l ü h h a u s der M u n i t i o n s f a b r i k in Thun.

Zur Bekämpfung der Rotzinvasion mussten in zwei Stallgebäuden der P f e r d e k u r a n s t a l t in T h u n eingreifende bauliche Änderungen gemacht werden.

Notwendige bauliche Verbesserungen verschiedener Art in der K a s e r n e in H e r i s a u.

540 Innere E i n r i c h t u n g e n in den Zeughäusern in Payer ne, A i g l e , C o l o m b i e r, B i e l , F l ü e l e n , Wil und Thusis.

V e r g r ö s s e r u n g des S p e i s e s a a l e s im Anstaltsgebäude der B e r s e t - M ü l l e r - S t i f t u n g im M e l c h e n b ü h l bei Bern durch Erstellung eines Anbaues.

Erweiterung eines Ökonomiegebäudes auf dem zum W a f f e n p l a t z H e r i s a u - W i n k e l n gehörenden O b e r b e r g .

Neue S c h w e i n e s t ä l l e zum Ö k o n o m i e g e b ä u d e bei der Kriegspulverfabrik Worblaufen.

Instandstellung des durch Brandfall beschädigten W o h n gebäudes für Zollbeamte in Campocologno.

Bauliche Verbesserungen an der Revisionshalle und in den fünf Wohnungen im H a u p t z o l l g e b ä u d e in C h i a s s o . Die Erstellung derprojektierten Laderampe wurde auf Wunsch der Zollverwaltung verschoben.

Umbau- und Instandstellungsarbeiten an dem sehr baufälligen Z o l l g e b ä u d e in B ü r o (Tessin).

Umdeckung des Daches auf dem Z o l l g e b ä u d e Nr. l i n P o n t e T r è s a. Verschiedene andere im Budget vorgesehene Arbeiten in den drei Zollhäusern gelangen erst im Frühjahr 1916 zur Ausführung.

Erstellung von sanitären Einrichtungen in den z w e i Z o l l häusern in Brissago.

Einführung der elektrischen Beleuchtung in den Z o l l h ä u sern K l e i n l ü t z e l , B e n k e n , S c h ö n e n b u c h und BaselGrenzacherstrasse, in der G r e n z W ä c h t e r k a s e r n e L y s b ü c h e l und im G r e n z w ä c h t e r - W o h n g e b ä u d e in R i e h e n , sowie in den Z o l l h ä u s e r n C h i a s s o (I), San Sim o n e , R e g g i a n a , M o r c o t e , B r u s i n o , Figino (I und II) und Locarno Bei der Ausführung der im Budget bewilligten Umbauten im a l t e n Z o l l h a u s e in F o r n a s e t t e (Tessin) hat sich gezeigt, dass sich dieses Gebäude in wesentlich baufälligerem Zustande befindet, als bei der Aufstellung der Kostenberechnung angenommen worden war. Die Instandstellungsarbeiten, wofür der nötige Kredit im Budget eingestellt ist, müssen im laufenden Jahre fortgesetzt werden.

Im Erdgeschoss des alten Zollgebäudes in Perly (Genf) ist ein Postbureau eingerichtet worden.

541 Instandstellung des grossen Gewächshauses und des ehemaligen Scherrerschen Wohnhauses der V e r s u c h s a n s t a l t in Wädenswil.

Im P o s t g e b ä u d e L a u s a n n e sind von den im Budget vorgesehenen baulichen Änderungen und Neueinrichtungen diejenigen für die Telegraphenverwaltung und in den beiden Schalterhallen die neuen Bodenbeläge zur Ausführung gelangt, während mit der Neuerstellung des Lastenaufzuges mit elektrischem Antrieb :an Stelle des alten hydraulischen Aufzuges erst zu Anfang des laufenden Jahres begonnen werden konnte.

Im P o s t g e b ä u d e N e u e n b u r g sind die Umbauten und Neueinrichtungen in den bisher vermieteten Lokalen im zweiten ·Stock zu Ende geführt worden.

Die schon im Budget 1914 vorgesehenen Umbauten und Erweiterungen im P o s t h o f , in der P o s t r e m i s e und im P o s t · d i e n s t g e b ä u d e an der C e n t r a l b a h n s t r a s s e in Basel konnten auch im Berichtsjahre nicht alle in Angriff genommen werden; deren Ausführung wurde auf Begehren der Postverwaltung auf das laufende Jahr verschoben.

Bauliche Änderungen und Einrichtungen für die Telephon·verwaltung im H a u p t p o s t g e b ä u d e in B a s e l .

Eingreifende Umänderungen im Mandatbureau und im Télégraphe nbur eau des H a u p t p o s t g e b ä u d e s in Z ü r i c h .

Umänderung der Abortanlagen und sonstige bauliche Änderungen im P o s t g e b ä u d e in S c h a f f h a u s e n .

Einsetzen eines neuen Heizkessels und Erweiterung des Kesselraumes im P o s t g e b ä u d e in G l a r u s.

Aus Kreisen der tessinischen Künstler ist die Anregung gemacht worden, es möchte einerseits den baulichen Änderungen im M u s e u m V e l a in L i g o r n e t t o , für die im Voranschlag pro 1915 ein Kredit von Fr. 70,000 eingestellt wurde, eine etwas grössere Ausdehnung, als vorgesehen, gegeben und anderseits behufs angemessener Aufstellung des Modells für die Reiterstatue ·des Herzogs von Braunschweig das Ökonomiegebäude, in dessen Souterrain dieses gegenwärtig untergebracht ist, umgebaut werden.

Unser Departement des Innern hat sich deshalb veranlasst gesehen, ·die Frage der umfassenderen Umgestaltung des Museums durch ·eine Kommission von tessinischen Künstlern begutachten zu lassen.

^Gestützt auf deren Vorschläge wurden von unserer Baudirektion

542

neue Pläne für den Umbau ausgearbeitet, dessen Kosten jedochdie bewilligte Bausumme wesentlich übersteigen werden, so dasswir mit einer besondern Vorlage an Sie gelangen müssen. In zwischen wurden die bereits begonnenen Umbauarbeiten eingestellt. ' Die baulichen Änderungen im C h e m i e g e b ä u d e d e r E i d g e n ö s s i s c h e n Technischen Hochschule in Zu r ich konnten auch im Berichtsjahre nicht vollendet werden, weil einige der in Frage kommenden Lokale erst nach dem im Laufe dieses Jahres stattfindenden Bezug des Neubaues des Naturwissenschaftlichen Institutes frei -werden.

Die projektierten Umänderungen im Telegraphenbureau desP o s t g e b ä u d e s in C hur konnten aus den im Geschäftsbericht pro 1914 erwähnten Gründen auch im abgelaufenen Jahre nicht erstellt werden.

An N e u b a u t e n waren im Berichtsjahre 46 Objekte in Ausführung begriffen, von denen zur Vollendung gelangten und bezogen werden konnten: Ein S c h m i e d e g e b ä u d e für die Konstruktionswerkstätte in T h u n .

Ein S c h u p p e n b e i m Z e u g h a u s T h u n , dessen Kosten aus dem Kredit ,,Kriegsmobilmachung" bestritten wurden.

Z w e i L a b o r i e r g e b ä u d e und einA b o r t g e b ä u d e für die M u n i t i o n s f a b r i k in Thun.

Ein L a b o r i e r g e b ä u d e und ein G e b ä u d e f ü r die Trotylschmelzerei in der Munitionsfabrik in Altd o r f , mit gleichzeitiger Vergrösserung des Hauptgebäudes, sowie des Kontrollgebäudes und der Speiseanstalt.

Die Baukosten der Erweiterungsbauten in den Munitionsfabriken in Thun und Altdorf wurden ebenfalls aus dem Kredit ,,Kriegsmobilmachung" gedeckt.

Das Z e u g h a u s nebst einem M u n i t i o n s m a g a z i n in Aigle.

Ein S c h u p p e n hinter dem Zeughaus Nr. 3 in P a y e r n e.

V i e r M u n i t i o n s m a g a z i n e und ein S p r e n g s t o f f m a g a z i n zur Zeughausanlage in Lyss.

Sechs Schutzhütten für Grenzwachen im Hochg e b i r g e (Tessin), wovon vier zu Lasten des Kredites ,,Kriegsmobilmachung"'.

Wiederaufbau eines durch Feuer zerstörten S t a l l g e b ä u d e s beim Allmendhof auf dem W a f f e n p l a t z T h u n .

543

Umbau und Instandstellung von zwei für Zollzwecke angekauften G e b ä u d e n in G o t t l i e b e n und in K e s s w i l am Bodensee.

Ein Z o l l g e b ä u d e in P i g n o r a (Tessin).

Eine S c h u t z h ü t t e für G r e n z w ä c h t e r auf der Alp A gar io (Tessin).

Die Z o l l g e b ä u d e in T r o i n e x und bei La F e u i l l e e de L a c o n n e x (Genf).

Der P o s t n e u b a u in A a r a u nebstPostremisegebäude wurde im Monat Juni dem Betrieb übergeben.

Die M a g a z i n b a u t e n für die T e l e g r a p h e n - und T e l e p o n v e r w a l t u n g bei der a l t e n S t a t i o n in Osterm u n d i g e n , bestehend aus einem grossen H a l l e n b a u , einem L i n i e n b a u m a t e r i a l m a g a z i n , einer R e m i s e f ü r K a b e l w a g e n und einem umgebauten alten W o h n h a u s .

Das T e l e p h o n g e b ä u d e an der B r a n d s c h e n k e s t r a s s e in Zürich.

Dieses Gebäude kam, soweit es wegen der Installation der Telephoneinrichtungen möglich war, im Berichtsjahre zur Vollendung. Das als Postbureau eingerichtete Erdgeschoss und der erste und zum Teil auch der zweite Stock wurde von der Telephonverwaltung im Oktober bezogen. Die Räume für die Telephonzentralen, die Verteiler und die Akkumulatoren können erst nach der Montierung der Apparate und sonstigen Einrichtungen fertiggestellt werden.

Auch im T e l e p h o n g e b ä u d e an der H o t t i n g e r s t r a s s e i n Z ü r i c h konnten die rückständigen baulichen Arbeiten nicht vollendet werden, weil die Telephonverwaltung immer noch mit der Montierung der Apparate beschäftigt ist.

Im L a n d - u n d F o r s t w i r t s c h a f t l i c h e n I n s t i t u t der EidgenössischenTechnischenHochschule inZürich waren die Arbeiten für den innern Ausbau bis Ende Juni so weit vorgeschritten, dass mit dem Umzug des alten Mobiliars und der Sammlungsbestände, die im ehemaligen kantonalen Chemiegebäude und im Südflügel des Hauptgebäudes untergebracht worden waren, begonnen werden konnte. Die Herrichtung des alten Mobiliars und dessen Anpassung im Neubau, die Herstellung des neuen Mobiliars, sowie einer Reihe spezieller Einrichtungen in den Laboratorien erforderte noch sehr viel Arbeit und erfuhr wegen der Kriegslage

544

mannigfache Hemmnisse. Immerhin konnte der Unterricht in allen Abteilungen der Land- und Forstwirtschaftlichen Schule in den ersten Wochen des Studienjahres 1915/16 in den neuen Räumlichkeiten aufgenommen werden.

N a t u r w i s s e n s c h a f t l i c h e s Institut d e r E i d g e n ö s sischen Technischen Hochschule in Zürich.

Nach Fertigstellung der Verputz- und Gipserarbeiten in den Korridoren, Hörsälen und Laboratorien wurde in den ersten Monaten des Jahres der Verputz im grossen Lichthof erstellt. Die Glaserarbeiten waren bis Ende Mai überall fertig angeschlagen.

Es erfolgte sodann die Herstellung der Unterlagsböden für Euböolith-, Platten- und Linoleumbelag, und vom Juli an das Arischlagen der Schreinerarbeiten im ganzen Bau und die Montage der Sonnenstoren.

Mit den Malerarbeiten wurde jeweilen sofort nach erfolgtem Anschlagen der Schreinerarbeiten begonnen. Die Arbeiten im grossen Hörsaal mussten infolge des Schreinerstreiks vom 19. Oktober bis 14. November unterbrochen werden.

Bis Ende September waren die Bodenbeläge und die Wandplatten verlegt. Die Installationsarbeiten für Gas, Wasser und elektrische Beleuchtung sind bis Ende des Jahres in der Hauptsache fertiggestellt worden.

Die beiden Wohnungen im Dachstockaufbau waren auf Ende September bezugsberett. Sukzessive wurde das vorhandene noch brauchbare Mobiliar der Unterrichtsräume für Geologie, Mineralogie und Geographie aus dem Hauptgebäude in den Neubau verbracht, angepasst und hergerichtet.

Von Mitte Oktober an erfolgte der Umzug eines Teiles der Sammlungen für Geologie und Mineralogie in den Neubau. Mit Ausnahme des grossen Hörsaales konnten die Räume für Vorlesungen und Übungen in Geographie und Mineralogie Ende Oktober, die Räume für Geologie Ende November ihrer Bestimmung übergeben werden. In den Hörsälen, Laboratorien und Sammlungsräumen für Hygiene und Bakteriologie, für Pharmazie und Photographie sind die innern Einrichtungsarbeiten so weit vorgeschritten, dass der Bezug dieser Räume im Frühjahr 1916 erfolgen kann.

Mit der Herrichtung und Ergänzung des alten und der Beschaffung des neuen Mobiliars für die grossen Sammlungsräume für Geologie und Mineralogie im Erdgeschoss und I. Stock wurde begonnen. Diese Arbeiten werden aber noch längere Zeit beanspruchen.

545

Hauptba'u der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich.

Die Erdarbeiten, mit denen sofort nach Erstellung der hierzu nötigen Einrichtungen begonnen worden war, sind schon beim Ausheben der Baugrube infolge anhaltend schlechter Witterung sehr erschwert worden. Die Wahrnehmung, dass der Erdaushub aus Auffüllmaterial bestand, veranlasste die Bauleitung zu Nachforschungen über den frühern Zustand des Bauterrains. An Hand eines Stadtplanes aus dem Stadtarchiv konnte festgestellt werden, dass sich ursprünglich der äussere Graben der Stadtbefestigung aus dem XVII. Jahrhundert unter dem Bauplatze durchzog.

Sondierungen und Probelöcher ergaben, dass dieser breite und tiefe Graben seinerzeit aus dem Molassefels des Untergrundes ausgesprengt worden war. Das hatte für den Bau zur Folge, dass die Fundamentgräben überall bis auf die 3 -- 5 m unter Baugrubenniveau befindliche Sohle des Festungsgrabens ausgetieft ·werden mussten. Aus den mittlerweile im Staatsarchiv aufgefundenen Ausführungsplänen des Polytechnikums konnte ersehen werden, dass alle Mauerfundamente des bestehenden Baues auf dem Molassegrund angesetzt worden waren. Ergab sich so einerseits ein bedeutendes Mehrmass an Fundamenttiefe, so konnte anderseits die Fundamentbreite auf dem vorhandenen Felsgrund relativ kleiner bemessen werden. Im März wurde der Durchbruch der Kellermauern für die Durchfahrten in die beiden innern Höfe des Gebäudes und daraufhin, nach erfolgter Überführung der in dem provisorischen Magazin im Hof enthaltenen Bestandteile der geologischen Sammlung in das Naturwissenschaftliche Institut, der Erdaushub behufs Tieferlegung des Hofbodens um 2 m in Angriff .genommen. Mitte Juli konnte die im Ostflügel des Kellergeschosses des Polytechnikums befindliche Gewerbehygienische Sammlung ausgeräumt und in den Neubau an derClausiusstrasse übergeführt werden.

Nach Vergebung der Maurerarbeiten, die an drei Unternehmer in drei Losen erfolgte, wurde Anfang August mit der Erstellung der Betonfundamente begonnen.

Der infolge des Krieges bestehende Mangel an Arbeitern und Fuhrwerkbespannung, der schon mit zur Verzögerung der Erdarbeiten beigetragen hatte, bedingte auch bei den Maurerarbeiten einen weit hinter dem ursprünglichen Programm zurückbleibenden Fortschritt der Arbeiten. Der Gebäudesockel wurde aus Tessiner Granit erstellt,
das Versetzen desselben ist Mitte September begonnen und bis Jahresschluss vollendet worden.

Ende September wurden die Kellermauern angesetzt und bis Ende -des Jahres bis auf Erdgeschossniveau aufgeführt.

546

Um genügend Werkplatz für die Bauausführung zu gewinnen, wurde das ehemalige kantonale Chemiegebäude an der Rämistrasse ausgeräumt und auf Ende September bis auf Terrainhöhe abgebrochen. Das Konstruktionsholz ist, soweit noch brauchbar, für spätere Verwendung am Hauptbau deponiert worden. Die gewonnenen Mauersteine wurden sofort zum Bruchsteinmauerwerk des Neubaues verwendet, die Hausteine auf dem Platze durch ansässige Steinhauer in Regie unter Aufsicht der Bauleitung zu Steinhauerarbeiten am Neubau umgearbeitet.

Am bestehenden Hauptgebäude wurde behufs Trockenlegung der ganz durchfeuchteten Kellerumfassungsmauern an der Süd-, West- und Nordfassade ein unter das Kellerniveau reichender, auf Terrainniveau abgedeckter Isoliergang angelegt.

In den tiefer gelegten Innenhöfen sind die dort vorhandenenelektrischen Kabelleitungen ohne Störung des Betriebes in betonierte Kanäle neu verlegt worden. Im August erfolgte die Erstellung der neuen Kanalisationsleitungen und deren Einführung in die Hauptableitung in der Künstlergasse.

Im Innern des alten Hauptbaues wurde im südöstlichen Flügel im Kellergeschoss die neue Werkstätte für den Unterhalt der elektrischen Beleuchtungsanlage eingerichtet, nachdem dort die innern Pfeiler von den Fundamenten bis Erdgeschoss die nötige Verstärkung erhalten hatten. Im Erdgeschoss wurden sodann die neuen Betonpfeiler und Wände hochgeführt und nach dem Ende Oktober erfolgten Auszug der geologischen Sammlung die eisernen Unterzüge eingezogen.

Im ehemaligen Universitätsflügel erfolgte die Herrichtuiig verschiedener Räume für die neue Benützung.

Im Sommer wurden die stark abgewitterten Sgraffitomalereien der Nordfassade genau untersucht und dabei konstatiert, dass der Untergrund von vorzüglicher Beschaffenheit ist. Durch eine Anzahl Versuche konnte festgestellt werden, dass die Renovation dieser Sgraffitomalereien mit relativ geringen Kosten möglich sein wird.

Anlässlich der Vornahme der Erdarbeiten erschien es geboten, soviel als möglieh von dem Erdaushub für die Erweiterung der Terrasse auf der Westseite des Hauptbaues zu verwenden, indem so ein Teil von deren Kosten durch Ersparnisse bei der Materialabfuhr gedeckt werden konnte. Anfang Mai wurde mit Erstellung der Stützmauer begonnen und dieselbe bis Mitte Juli hinterfüllt. Mitte November war die Terrassenbrüstung fertigt versetzt. Der innere Teil des Platzes muss während der Reparaturarbeiten an der Westfassade des Hauptbaues als Werk-

547

und Lagerplatz verwendet, kann also erst später definitiv fertiggestellt werden.

*

*

*

Zum Zwecke der Erstellung einer eigenen S c h i e s s l i n i e auf eine Distanz von 300 m für die W a f f e n f a b r i k wurde das nötige an das Terrain der Waffenfabrik auf dem hintern Wilerfeld in Bern anstossende .Land von der Einwohnergemeinde Bern käuflich erworben.

Mit den Bauarbeiten für die Schiessanlage, bestehend aus S c h i e s s s t a n d g e b ä u d e , R e v o l v e r s t a n d , Scheibenstand n e b s t B l e n d m a u e r n , S c h u t z w a l ] , R o l l b a h n u n d Einf r i e d i g u n g wurde im Spätjahr 1915 begonnen, und es sind diese so gefördert worden, dass die ganze Anlage im Frühjahr 1916 zur Benützung wird übergeben werden können. Dadurch wird einem dringenden Bedürfnis abgeholfen, da sich die Waffenfabrik bisher für das Einschiessen der Gewehre und Karabiner auf die Entfernung von 300 m mit einer Einrichtung auf fremdem Eigentum behelfen musste.

Die Ausführung des S c h u s s b e o b a c h t u n g s s t a n d e s auf dem W a f f e n p l a t z in F r a u e n f e l d musste verschoben werden, weil die Platzfrage von der Militärverwaltung erst zu Ende des Jahres zur Erledigung kam.

Das Z o l l g e b ä u d e in D i r i n e 11 a (Tessin) wurde im Rohbau vollendet und wird im kommenden Sommer der Zollverwaltung übergeben werden körinen.

Auch das Z o l l h a u s in La P l a i n e (Genf) kann erst im Frühjahr zum Bezug bereitgestellt werden.

Für die Liegenschaft ,,altes Z o l l h a u s im L y s b ü c h e l " 1 bei Basel fand sich endlich ein Käufer mit annehmbarem Angebot.

Sie wurde vom Allgemeinen Konsumverein Basel erworben.

Der schon im Geschäftsbericht pro 1913 erwähnte Prozess mit den Unternehmern der Erd- und Maurerarbeiten zum P o s t g e b ä u d e in L u g a n o fand durch Urteil des Bundesgerichts vom 18. Juni 1915 seine Erledigung. Die Streitfrage ist zugunsten der Eidgenossenschaft entschieden worden.

Am I.Mai 1915 erfolgte die Übergabe des a l t e n P o s t g e b ä u d e s i n S t. G a l l e n an die politische Gemeinde St. Gallen gemäss Art. 8 des Vertrages betreffend den Ausbau des Personenbahnhofes in St. Gallen und Verlegung des dortigen Hauptpost-

548 gebäudes vom 11. Oktober 1906. Die Kaufsumme betrug 1,008,000' Franken, entsprechend dem Kaufpreis, den der Bund für den Bauplatz des neuen Postgebäudes zu vergüten hatte.

C. Strassen- und Wasserbauten.

Der ordentliche Unterhalt der Strassen, Wege, Brücken und Industriegeleise, sowie der Uferversicherungen an Flüssen, Bächen und Fabrikkanälen auf den Liegenschaften des Bundesgibt zu keinen besondern Bemerkungen Anlass.

Von den übrigem im Voranschlag vorgesehenen und durch Nachtragskredite bewilligten Arbeiten dieser Kategorie gelangten zur Ausführung: Geleiseanschluss an die Armeemagazine in Thun.

Direkte Z u f a h r t von der Lufingerstrasse zum K a n t i n e n gebäude in Kloten.

V e r b i n d u n g s w e g zwischen den Stallungen des KavallerieRemontendepots und dem Exerzierfeld auf dem B e u n d e n f e l d in Bern.

Neuerstellung der zusammengefallenen S t ü t z m a u e r der Zufahrtsstrasse zur Pul v er m ü h l o in L a v a u x .

Erweiterung der Geleiseanlage bei den A r m e e m a g a z i n e n in Ostermundigen und V e r b r e i t e r u n g der S t r a s s e vor den F u t t e r m a g a zinen daselbst.

Vervollständigung der G e l e i s e a n l a g e n bei den G e t r e i d e m a g a z i n e n in A l t d o r f .

Trockenlegung der Pferde-Tummelplätze (Padd o k s ) in der K a v a l l e r i e - R e m o n t e n d e p o t - F i l i a l e im ,,Sand" bei Schönbühl.

Es wurde vorläufig nur ein Versuch bei einem Paddok mit einem neuen System für die Trockenlegung gemacht. Dieser hat sich gut bewährt, so dass im Frühjahr die Trockenlegung der übrigen Paddoks weitergeführt werden wird.

K a n a l i s a t i o n s a n l a g e n zum Anschluss der A b o r t e bei den A r m e e m a g a z i n e n in Oste r m u n d i g e n an dasKanalisationsnetz der Stadt Bern.

Erstellung von K a n a l i s a t i o n e n für die Z o l l h ä u s e r in R i e h e n bei Basel, sowie in S a u v e r n y und P e r l y (Genf).

549

Die Ausführung der T i e f e r l e g u n g der R o l l b a h n unter der Wegüberführung der S.B.B, bei der M u n i t i o n s f a b r i k in T h un und die Erstellung von zwei hydraulischen Hebevorrichtungen für die Rollwagen mussten infolge des Krieges neuerdings verschoben werden.

Das Umlegen des R o l l b a h n g e l e i s e s z w i s c h e n F e u e r w e r k e r s a a l und M u n i t i o n s f a b r i k in T h u n kann erst im Frühjahr vorgenommen werden.

Auf Wunsch der Zollverwaltung wurde die Ausführung der budgetierten P f l a s t e r u n g des Hofes des Z o l l g e b ä u d e s I in C h i a s s o , sowie der Einfriedigung längs der Hauptstrasse und des Brogedabaches daselbst aufgeschoben.

Die projektierte E i n d e c k u n g des genannten Grenzbaches konnte nicht vorgenommen werden, weil bezügliche Unterhandlungen mit Italien noch nicht zum Abschlüsse gelangt sind.

Wasserversorgung des Zollhauses in La R o n d e (Neuenburger Jura).

Nachdem die seinerzeitigen Verhandlungen mit dem Eigentümer der Quellwasserversorgung, an welche das Zollgebäude angeschlossen werden sollte, infolge des Krieges zum Stillstand gekommen waren (siehe Jahresbericht 1914), ist die fragliche Besitzung in andere Hände übergegangen. Die mit dem neuen Eigentümer angeknüpften Unterhandlungen sind noch nicht zum Abschluss gelangt.

Wasserversorgung des Zollhauses i n C a m edo(Tessin).

Mit der Einleitung des im letztjährigen Geschäftsbericht erwähnten Expropriationsverfahrens wurde zugewartet, da die Gemeinde Camedo mit der im Jahre 1916 zu eröffnenden CentovalliBahn betreffend Wasserversorgung in Unterhandlungen steht und zu erwarten ist, dass darauf hin betreffs der Trinkwasserversorgung des Zollhauses in Camedo gewisse Vorteile erzielt werden können.

*

Der Gemeinde Bolligen wurde an die Kosten der nunmehr vollendeten Strassenkorrektion Worblaufen-WegmühleD e i s s w i l ein Beitrag von 40% der Gesamtkosten bewilligt.

Hiervon sind ausgerichtet worden : im Jahr 1913 Fr. 10,000 ,, ,, 1914 ,, 26,000 ,, ,, 1915 ,, 7,000 Fr. 43,000

550 Die restanzliche Quote kann nach Vorlage der Schlussrechnung über den Strassenbau ausbezahlt werden.

Von der dem Kanton Graubünden zugesicherten Subvention von Fr. 68,250 = 50% der Voranschlagssumme von Fr. 136,500 für die Erstellung eines V e r b i n d u n g s s t r ä s s c h e n s von B r u s i o nach d e m s c h w e i z e r i s c h e n Z o l l h a u s i n Viano ist im Berichtsjahre die erste Rate mit Fr. 34,125 zur Auszahlung gelangt.

Nach der im abgelaufenen Jahre erfolgten Erstellung der neuen B r ü c k e ü b e r den B o i r o n und der Korrektion der Strasse und des Platzes vor dem Z o l l h a u s in Grassier ist der dem Kanton Waadt zugesicherte Beitrag von Fr. 3600 ausgerichtet worden.

D. Planentwürfe und Kostenberechnungen für in Beratung liegende Bauprojekte und Begutachtung bautechnischer Fragen, sowie Überwachung von Bauausführungen in für die Bundesverwaltung gemieteten Gebäuden.

Nebst der Aufstellung der Bauprojekte und der Ausarbeitung der Baupläne und Detailzeichnungen, Kostenberechnungen, Abrechnungen usw. für die Ausführung der beschlossenen Bauten liegt der Baudirektion auch die Behandlung von Geschäften bautechnischer Natur für die übrigen eidgenössischen Verwaltungen ob. Während des abgelaufenen Jahres erstreckten sich letztere auf die Begutachtung bautechnischer Fragen: I. Für das Gesundheitsamt betreffend Gemeindelaboratorium in Zürich ; Absonderungshäuser Bülach, Vallorbe, Menziken und Aarau ; Desinfektionsanstalten in Neuenburg und Freiburg, sowie betreffend ein Lazarett in Brig.

H. Für das Militärdepartement betreffend Zeughäuser in Biel, Colombier und Chur; Kaserne in Chur ; Militärstallungen in Aarau ; Hindernisbahn in Aarau ; Schiessplatz im Eigenthal (Luzern") ; Haubitzmunitionsmagazin in Zug ; Petrplschuppen in Goldau ; Soldatenhaus in Bière ; Transportable Militärbaracken ; Liegenschaft Pfyffer in Kriens ; Ziegelei Glockenthal bei Thun; Eignung der Nahrungsmittelhalle und Festhalle der Landesausstellung in Bern zu Magazinen für die .Militärverwaltung.

551 III. Für das Zolldepartement betreffend Postzollamt in St. Gallen; italienisches Zollgebäude in Stabio-Grenze; Zollhäuschen Meyrin-gare und La Plaine; Grenzwächterhaus in Cadrò ; Zollokale in Meride ; Miete von Lokalen für die Kreiszolldirektion in Lugano.

IV. Für die Post- und Telegraphenverwaltung betreffend Post- und Telegraphenlokale in St. Georgen, St. Maurice, Tarasp, Brig-Bahnhof, Zürich-Enge, Flüelen, Bern-Lorraine, Sissach, Niederurnen, Bouveret, Aarau-Bahnhof, Bulle, Davos-Dorf, Lichtensteig, Montana-Vermala, Landeron, Basel-Missionsstrasse, Gstaad, Locamo, Töss, Spiez, Eglisau, Zermatt, Siders, Aarau (altes Postgebäude), Zürich-Rämistrasse und Biel (Postneubau).

*

*

*

Zwecks Erstellung einer F l u g z e u g h a l l e in D ü b e n d o r f wurde von der Kommission für Militäraviatik unter einer Anzahl schweizerischer Baufirmen Konkurrenz eröffnet, welche auf Grund eines von dieser aufgestellten Bauprogrammes Projekte ausarbeiteten und diese mit den Offerten für die Bauausführung einreichten. Von der genannten Kommission wurde, gestützt auf das bezügliche Gutachten unserer Baudirektion, das Projekt mit Übernahmsofferte der Firma Th. Bertschingers Söhne in Zürich und Lenzburg als zur Ausführung geeignet befunden.

Nach einigen Modifikationen am Projekt wurden sämtliche Arbeiten, mit Ausnahme der grossen eisernen Schiebtore, an genannte. Firma übertragen und mit dem Bau, der unter der Leitung der Baudirektion ausgeführt wird, Ende August begonnen.

Die Lieferung der Schiebtore wurde an die Firma Buss & Cie.

in Basel vergeben.

Zu Ende des Berichtsjahres war das Gebäude unter Dach gebracht.

E. Gebäudeassekuranz.

Die Versicherung der Neubauten der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich, des Bundeshauses Nordbau und des Gebäudes des Amtes für Mass und Gewicht, sowie der Postneubauten in St. Gallen und Aarau brachte es mit sich, dass der im Voranschlag vorgesehene Kredit von Fr. 70,000 für Gebäudeassekuranz wesentlich überschritten wurde.

Im Berichtsjahre sind folgende eidgenössische Gebäude durch Feuersbrünste zerstört, bezw. beschädigt worden : Bundesblatt. 68. Jahrg. Bd. I.

39

552 am 24. März das S t a l l g e b ä u d e Nr. 72 auf der A l l m e n d in T h u n (westliche Allmendhof-Stallungen). Versicherungssumme Fr. 4 2 , 1 0 0 , Brandentschädigung Fr. 3 1 , 9 8 0 ; am 15. Mai das Ö k o n o m i e g e b ä u d e Nr. 47a in T h i e r a e h e r n (sogenannte Mühlematt-Scheune). Versicherungssumme Fr. 2 6 , 0 0 0 , Brandentschädigung Fr. 19,750; am 21. Mai das W o h n g e b ä u d e für Z o l l b e a m t e in C a m p o c o l o g n o . Versicherungssumme Fr. 3 7 , 1 0 0 , Brandentschädigung Fr. 4 5 4 7 .

In den ersten zwei Fällen lag zweifelsohne Brandstiftung durch ein und dieselbe Täterschaft vor, welche leider nicht eruiert werden konnte. Im dritten Fall war die Brandursache unbestimmt.

F. Mobiliarwesen.

Die Besorgung des Unterhaltes des Mobiliars für die Bureaux der eidgenössischen Zentral Verwaltung fand in bisheriger Weise statt.

Betreffs der Neuanschaffungen erwähnen wir besonders die innern Einrichtungen und Mobiliarlieferungen für zwei ganz oder teilweise bezogene Neubauten der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich, nämlich das Land- und Forstwirtschaftliche Institut und das Naturwissenschaftliche Institut.

Infolge der andauernden Mobilisation und der Errichtung neuer Dienstzweige herrschte im Berichtsjahre wiederum ausserordentlich starke Nachfrage nach Bureaumobiliar, so dass der seinerzeit von Fr. 7 0 , 0 0 0 auf Fr. 5 0 , 0 0 0 reduzierte Budgetkredit nicht hinreichte und ein Nachtragskredit von Fr. 12,000 verlangt werden musste.

Auf Ende des Jahres sind die Mobiliargegenstände der Obertelegraphendirektion vom Inventar der Baudirektion auf das Inventar der Telegraphenverwaltung übertragen worden, wie dies 1914 mit dem Mobiliar der Oberpostdirektion geschehen ist.

G, Beschaffung von Bureaulokalen für die Zentralverwaltung; Hans- und Gärtnerdienst.

Im Anschluss an die Ende 1914 erfolgte Übersiedelung des Eisenbahndepartements in das Bundeshaus Nordbau haben zu Anfang des Berichtsjahres die i n n e r p o l i t i s c h e A b t e i l u n g mit A u s w a n d e r u n g s a m t und die A b t e i l u n g H a n d e l mit

553

Sekretariat für das Handelsamtsblatt ihre neuen Bureaux im II. und III. Stockwerk des Bundeshauses Westbau bezogen.

Infolge zunehmenden Personenverkehrs (Ausfuhrbewilligungen und Warenaustausch) mussten im Monat Oktober der Handelsabteilung weitere Bureauräumlichkeiten im Bundeshaus Westbau zugewiesen werden. Dies bedingte die Ausquartierung des A u s w a n d e r u n g s w e s e h s und des H a n d e l s a m t s b l a t t e s .

Erstere Unterabteilung wurde in das schon früher gemietete Haus A r c h i v s t r a s s e Nr. 15 auf dem Kirchenfeld verlegt, während die Bureaux des Handelsamtsblattes im Hause Nr. 34 an der B u n d e s g a s s e mietweise untergebracht werden konnten.

Auf 1. Oktober, bezw. 1. November mussten wegen Platzmangel im Bundeshaus Ostbau zur vorübergehenden Unterbringung von Beamten und Angestellten des O b e r k r i e g s k om missari.ats weitere Lokale an der B u n d e s g a s s e No. 34, an der C h r i s t o f f e l g a s s e Nr. 3, am H i r s c h e n g r a b e n Nr. 10 und an der S c h a u p l a t z g a s s e Nr. 46 gemietet werden.

Im P o s t g e b ä u d e wurden Bureaux für die M i l i t ä r V e r sicherung und im G e b ä u d e des A m t e s für Maas und G e w i c h t Lokale für die S c h u h a b t e i l u n g der K r i e g s m a t e r i a l v e r w a l t u n g zur Verfügung gestellt.

Mit dem Bezug der neuerstellten M a g a z i n b a u t e n in O s t e r m u n d i g e n durch die T e l e g r a p h e n v e r w a l t u n g im August konnte die Miete der bisherigen Magazinräumlichkeiten in K e h r s a t z aufgehoben werden.

Was den H a u s - und Z i m m e r d i e n s t anbelangt, so mag bemerkt werden, dass dieser im V e r w a l t u n g s g e b ä u d e der Obertelegraphendirektion an der Speichergasse in B e r n auf Ende des Berichtsjahres der Baudirektion abgenommen worden ist und vom 1. J a n u a r 1916 an v o n der T e l e graphen Verwaltung auf eigene Rechnung besorgt w i r d , wie dies in der Botschaft zum Voranschlag für das Jahr 1916 mitgeteilt wurde.

Zum Haus- und Z i m m e r d i e n s t in den ü b r i g e n G e b ä u d e n der Zentral ver waltung und bezüglich des G ä r t n e r d i e n s t e s sind keine besondern Bemerkungen zu machen.

554

IV. Inspektion für Porstwesen, Jagd und Fischerei.

A. Forstwesen.

G e s e t z g e b u n g . Die im Vorjahr beschlossene Hinausschiebung des Inkrafttretens des Bundesratsbeschlusses vom 7i April 1914 betreffend Besoldungserhöhung der höhern kantonalen Forstbeamten schien verschiedenen Orts Veranlassung zu einer irrtümlichen Auslegung dieser Massnahme zu geben. Wir erachteten es daher als angezeigt, mittelst .Kreisschreiben vom 19. Juni die kantonalen Behörden darauf aufmerksam zu machen, dass in der Sistierung des Inkrafttretens genannten Beschlusses keineswegs unsere Absicht lag, einer sofortigen Durchführung der mit demselben bezweckten Besoldungserhöhung entgegenzuarbeiten, sondern nur denjenigen Kantonen, welchen der Bundesratsbeschluss eine beträchtliche Mehrleistung für Besoldungen ihres Forstpersonals gebracht hätte, zu ermöglichen, solche bis zum Wiedereintritt günstigerer Zeiten zu verschieben. Zugleich erklärten wir, auch fernerhin eine finanzielle Besserstellung des Forstpersonals zu begrüssen und eintretenden Falles keinen Anstand zu nehmen, die dem Bunde aus diesen Besoldungserhöhungen erwachsenden Mehrkosten für Besoldungsbeiträge ohne weiteres zu übernehmen.

Den Gesuchen der Oberallmeindkorporation Schwyz und der Gemeindekorporation Schübelbach (Kt. Schwyz) um ausnahmsweise Ermächtigung zur Holzabgabe auf dem Stock für das Jahr 1915, in Abweichung von den diesfälligen Vorschriften des Art. 10 der Vollziehungsverordnung zum ßundesgesetz über, die Forstpolizei, wurde nicht entsprochen. Ein ähnliches Gesuch verschiedener Korporationen des Kantons Appenzell I.-Rh. fiel, infolge Anwendung der akkordvveisen Rüstung des Holzes, dahin.

F o r s t p e r s o n a l . Von den bestehenden Forststellen in der Schweiz, für deren Bekleidung forstlich-wissenschaftliche Bildung verlangt wird, fallen auf: a. die schweizerische Inspektion für Forstwesen, die Forstschule, die Zentralanstalt für das forstliche Versuchsw.esen und die schweizerischen Bundesbahnen . . . . · ..

16 b. die Kantone 148 c. die Gemeinden und öffentlichen Korporationen . .

45 Zusammen 209 Fünf Stellen von Gemeinden sind durch kantonale ''Beamte verwaltet, so dass sich die Anzahl des höhern wissenschaftlich gebildeten Forstpersonals auf 204 beläuft.

555 Beim untern Forstpersonal, an dessen Besoldung der Bund einen Beitrag leistet, ist die Zahl gegenüber dem Vorjahr um sieben gesunken und beträgt Ende 1915 1206.

Die Besoldungen und Taggelder des höhern und untern Forstpersonals von .Kantonen, Gemeinden und Korporationen, welche auf einen Bundesbeitrag Anspruch erheben konnten, sowie die verabfolgten Bundesbeiträge stellen sich für das Jahr 1915 wie folgt zusammen : Anzahl Bundesbeiträge Taggelder

1.

Fr.

Höheres Forstpersonal: a. der Kantone . . . 144 b. der Gemeinden und Korporationen . . 40

184 2. Unteres Forstpersonal mit wenigstens Fr. 500 Besoldung . . . 1206 Zusammen 1390 (1914: 1396

Fr.

680,149.46

206,172. 20

194,691. 35 874,840. 81

25,260. 29 231,432. 49

1,328,618. 41 2,203,459. 22

422,071. 29

2,203,124.73

422,834.98)

190,638. 80

Der Gesamtbeitrag an die Besoldungen und Taggelder, sowohl des höhern als des untern Forstpersonals, ist annähernd gleich wie im Vorjahr. Wenn derselbe gegenüber 1913 einen geringen Rückgang aufweist, so ist dies den in den Kantonen erfolgten Besoldungsabzügen wegen Militärdienst zuzuschreiben.

Die sich auf Fr. 36,222. 99 belaufenden Kosten der Versicherung von 755 Forstbeamten gegen Unfall wurden vom Bund mit Fr. 11,496. 46 subventioniert.

F o r s t l i c h e P r ü f u n g e n . An der eidgenössischen technischen Hochschule in Zürich legten sieben Kandidaten mit Erfolg die forstlich-wissenschaftliche Staatsprüfung ab. Die forstlichpraktische Staatsprüfung, vom 29./30. November 1915 in Murten, bestunden 4 Kandidaten, welche das Zeugnis der Wählbarkeit an eine höhere eidgenössische oder kantonale Forststelle erhielten.

Dem Rücktrittsgesuch des Herrn Nationalrat Liechti von der Stelle eines Mitgliedes der forstlich-praktischen Staatsprüfungskommission, welcher der Genannte seit 22 Jahren angehörte, wurde entsprochen und eine Ersatzwahl in der Person des Herrn Rud. PuJfer, Forstmeister des Berner Jura, in Bern, getroffen.

556

F o r s t k u r s e . An solchen wurden abgehalten: 1. Die erste Hälfte eines achtwöchigen interkantonalen Kurses für Unterförster des Hochgebirges in Chur, vom 25. September bis 23. Oktober, mit 32 Zöglingen aus den Kantonen Luzern (2), uri (2), Obwalden (3), Nidwaiden (1), Glarus (3), Appensell A.-Rh. (2), Appenzell I.-Rh. (1), St. Gallen (6), Graubünden (10) und Wallis (2).

2. Ebenfalls die erste Hälfte eines ähnlichen Kurses für Unterförster des Jura und des Hügellandes in Schaffhausen vom 18. Oktober bis 13. November, mit 21 Zöglingen aus den Kantonen Zürich (2), Baselland (4), Schaffhausen (6), St. Gallen (3) und Thurgau (6).

3. Ein achtwöchiger Kurs für Unterförster des Bern er Jura, vom 5. April bis 1. Mai, in Münster und vom 15. September bis 9. Oktober, in Tavannes, mit 19 Zöglingen, die den ganzen Kurs, und 5, welche nur eine Hälfte, als Ersatzkurs, besuchten.

An W a l d v e r m e s s u n g e n kamen zur Ausführung und Genehmigung in den Kantonen: Luzern 53 ha, Schwyz 1421 ha, Appenzell I.-Rh. 182 ha, St. Gallen 74 ha, Graubünden 838 ha, Aargau 1008 ha, Thurgau 134 ha, Tessin 1180 ha und Neuenburg 210 ha, zusammen 5100 ha.

W a l d a u s r e u t u n g e n erfolgten in 15 Kantonen, und zwar für 11,26 ha Schutzwald, mit Ersatzaufforstung von 15,52 ha und für 25,70 ha Nichtschutzwald mit 11,« ha Ersatzaufforstung.

Stattgefunden e Rodungen kleinerer Privatschutzwaldparzellen, namentlich längs dem Tessinfluss, veranlassten uns, das zuständige Departement des Kantons Tessin auf die bezüglichen Vorschriften des Bundesgesetzes über die Porstpolizei aufmerksam zu machen, nach welchen für solche Urbarisierungen vorgängig die Bewilligung des Bundesrates bezw. der kantonalen Forstbehörde einzuholen ist.

Auf ein Gesuch des Bauunternehmers F. Marti in Matt um Bewilligung der Urbarisierung eines zirka 32 Aren grossen Schutzwaldkomplexes auf dem ehemaligen Überschwemmungsgebiet der Rüfiruns bei Hätzingen konnte nicht eingetreten werden, weil, obschon die Rüfiruns nunmehr durch eine Schale abgeleitet wird, fraglicher Waldparzelle immer noch eine Schutzwirkung gegen allfällige Muhrgänge beigemessen werden muss.

Eine Einsprache des Herrn L. Hess, in Riehen bei Basel, gegen einen Entscheid des Departements des Innern des Kantons

557

Baselstadt, wonach ihm die Bewilligung zur Urbanisierung einer Schutzwaldparzelle auf dem Wenkenbuck verweigert wurde, haben wir abgewiesen, einerseits gestützt auf unsern Beschluss vom 24, Dezember 1909, mit welchem wir die Kantone grundsätzlich ermächtigen, von sich aus Ausreutungsgesuche für Schutzwaldungen, die eine Ausdehnung von 30 Aren nicht übersteigen, zu erledigen, anderseits in Erwägung, dass durch fragliche Urbarisierung eine Bresche in den gut arrondierten Waldabhang mit offenbaren wirtschaftlichen Nachteilen für die anstossenden Waldpartien geschlagen und zudem die Gefahr der Veranlassung weiterer ähnlicher Urbarisierungsgesuche geschaffen würde.

Die S c h u t z w a l d a u s s c h e i d u n g erlitt im Berichtsjahr keine Abänderungen.

A b l ö s u n g e n von D i e n s t b a r k e i t e n fanden statt in den Kantonen Obwalden, Baselland und Appenzell I.-Rh. für 7- Beholzungsrechte gegen eine Geldentschädigung von Fr. 11,426 im gesamten.

B e t r i e b s e i a r i c b t u n g . Provisorische Wirtschaftspläne wurden 4 neu erstellt in den Kantonen Luzern, Graubünden und Tessin über eine Fläche von 2237 ha, revidiert 4 in den Kantonen Bern, Glarus und Baselland, mit einer Fläche von 626 ha.

18 neuangefertigte definitive Wirtschaftspläne umfassen in den Kantonen Bern, Freiburg, Baselland, Graubünden, Tessin, Waadt und Neuenburg 3216 ha, während in Zürich, Bern, Luzern, Zug, Freiburg, Schaffhausen, St. Gallen, Aargau, Thurgau, Waadt und Neuenburg 87 Revisionen für eine Waldfläche von 11,328 ha durchgeführt wurden.

H o l z n u t z u n g e n . Laut beiliegenden Tabellen I und II kamen 1915 in den öffentlichen Waldungen zur Nutzung (Haupt- und Zwischennutzung) : in den Staatswaldungen 171,883 m8 ,, ,, Gemeinde- und Korporationswaldungen 1,663,739 ,, Zusammen 1,835,622 m 3 (1914: 1,830,325 m3) Die Nutzung im Staatswald ist um 7000 m8 kleiner als im Vorjahre und betrug pro ha Totalfläche 3,98 m8, wovon 2,78 m 3 = 70 % Haupt- und l,go m8 = 30 % Zwischennutzung. Von der geschlagenen Holzmasse wurden 36,7 % Nutzholz gewonnen.

Die Nutzung in den Gemeinde- und Korporationswaldungen ist um 14,000 m8 höher als im Vorjahr und betrug per ha Total-

Tabelle I. -- Tableau I.

Zu Seite 557.

Materialertrag der Staatswaldungen im Jahr 1915.

Exploitations dans les forêts de T Etat en 1915.

Abgabesatz Possibilité Hochwald Futaie

Kanton

Taillis

9,049 59,153 3,067 120 .

.

0,93 ha 579

200

14,000 3,610 9,535

.

.

925 200

.

.

.

.

.

.

Zusammen

2,400 320 12,269 8,886 24,197

1,810

4,070 20

240 f 3,754

150,896

Mittel- nnd Niederwald Zusammen Hochwald Taillis Totaux Futaie ZwischenZwischenZwischenGesamtnutzung Gesamtnutzung Hauptnutzung Gesamtnutzung Hauptnutzung nutzung nutzung nutzung Coupes Coupes Coupes Coupes Coupes Coupes Totaux Totaux Totaux principales principales principales secondaires secondaires secondaires Derbholz und Reisig m3 Derbholz und Reisig m8 Derbholz und Reisig m8 Bois fort et brindilles m3 Bois fort et brindilles m3 Bois fort et brindilles m3

Mittelnnd Niederwald Hauptnutzung

Derbholz und Reisig m 3 Bois fort et brindilles m3 Zürich Bern Luzern Uri Obwalden . . .

Nidwaiden . . .

Zug Freiburg . . .

Solothurn . . .

Schaffhausen .

Appenzell A.-R. .

Appenzell I.-R. .

S t . Gallen . . .

Graubünden . .

Aar<*au Thurgau . . .

Tessin Waadt Wallis Neuenburg . . .

Genf

l

Holzabgabe Matériel exploité

Holzernte -- Exploitations

0,93

6,271

10,938 50,108 3,914 249 453 137 46 16,710 4,636 9,108 422 215 5,108 945 19,024 8,593 32 29,868

4,039 10

2,957 24

6,996 34

117,182

50,354

167,536

7,826 35,221 3,257 180 453 42 20 10,973 3,707 6,701

198 3,024 641 12,568 4,693 32 23,597

3,112 14,887 657 69 95 26 5,737 929 2,407 422 17 2,084 304 6,456 3,900

117 481

1,302 204

198 723 16 80

3,121

5

13

122 481

1,302 217

20 64

20 262

922

1,645 16 282

202

1,226

4,347

7,943 35,702 3,257 180 453 42 20 12,275 3,911 . 6,701

198 3,024 641 12,568 4,891 32 24,320 16 4.119 ' 10 120,303

Sortiment -- Assortiments von der Gesamtnutzung sind Brennholz Nutzholz und Sois de Reisig service Bois de feu

Holzart -- Essenses von der Gesamtnutzung sind

Nadelholz

Laubholz Feuillus

Résineux

m8

m3

%

m3

m8

4,522 14,737 1,716 47 341 35 16 6,570 1,185 1,810

41 29 44 19 75 24 35 36 24 20

6,538 35,852 2,198 202 112 102 30 11,442 3,668 7,298 422 52 2,766 614 13,470 5,958

6,152 55 34,019 67 3,263 83 249 100 407 90 25 18 35 76 13,863 77

4,908 16,570 651

2,086 23 422 100 215 100 3,431 67 581 61

7,022

6,333 71 32 100 22,554 71

2,522

3,159 24

11,060 50,589 3,914 249 453 137 46 18,012 4,853 9,108 422 215 5,108 945 19,044 8,855 32 31,513 16 7,278 34

12

30

51,580

171,883

63,093 36,, »/o

3,117 14,887 657 69

95 26 5,737 942 2,407 422 17 2,084 304 6,476 3,964

7,193

163 76 2,342 46 331 35 5,574 29 2,897 33 32 100 18,705 59

2,064 6

28 18

12,808 16 5,214 28 108,790 63,»%

'/·

4

Verkauf Vente

Eigenbedarf Pour son propre usage

Zusammen Totaux

Canton

m3

46 112 11 4,149

1,677 364

8,959 16

11,058 50,537 3,262 249 399 101 46 17,603 4,828 9,108 422 200 5,083 820 19,044 8,855 32 31,276 16 7,146 170,085

132 34

11,060 50,589 3,914 249 453 137 46 18,012 4,853 9,108 422 215 5,108 945 19,044 8,855 32 31,513 16 7,278 34

1,798

171,883

2 52 652

54 36 409 25

15 25 125

237

Zurich Berne Lucerne Uri Unterwald-le-Haut Unterwald-le-Bas Zoug Fribourg Soleure Schaffhouse Appenzell Rb.-Ext.

Appenzell Rh.-Int.

St. Gali Grisons Argovie Thurgovie Tessin Vaud Valais Neuchâtel Genève

Tabelle IL

-- Tableau II.

Zu Seite 557.

Materialertrag der Gemeinde- und Korporationswaldungen im Jahr 1915.

Exploitations dans les forêts communales et corporatives en 1915.

Abgabesatz Possibilité Hochwald

Kanton

Futaie

Mittelund Niederwald Taillis

Derbholz und Reisig m3 Bois fort et brindilles m3

60,425 \ 6,860 m 3 \ 93 ha 309,939 1,764 28,927 11,441 39,500 21,547

Zürich .

Bern Luzern Uri Schwyz

Obwalden . . .

Nidwaiden . . .

Grlarus Zug Freiburg . . .

Solothurn . . .

Baselstadt . . .

Baselland . . .

Schaffhausen .

Appenzell A.-Rh. .

Appenzell l.-Rh. .

S t . Gallen . . .

Graubünden . .

Aargau Thurgau . . .

Tessin Waadt

.

.

13,681 17,445 72,000 79,961 2,105 33,150 21,464

.

.

.

.

.

.

.

Wallis .

. .

Neuenburg . . . .

Genf Zusammen

60,000 193,997 146,581 14,785

Holzabgabe Materie/ exploité

Holzernte -- Exploitations

180 1,000 90

6,900 6,840 230 4,538 3,643 58,s ha

132,470 /14,804 m 3 1 28 ha 69,341 5,913 40,809 1,060 80 360

Hauptnutzung Coupes principales

Hochwald

Mittel- und Niederwald

Futaie

Taillis

Zwischennutzung Coupes secondaires

Gesamtnutzung Totaux

Hauptnutzung ZwischenGesamtnutzung nutzung Coupes Coupes Totaux principales secondaires

Derbholz und Reisig m 3 Bois fort et brindilles ms

41,928

27,999

244,881 20,388 12,897 37,219 25,940 12,048 14,737 13,197 60,811 79,045 2,286 27,160 16,975 1,086 4.153 57^968 171,405 112,968 11,199 13,369 140,091

66,187 9,049 2,433 2,913 3,146 1,800 536 4,382 18,840 18,298 453 5,329 5,489 1.072 817 26,198 16,952 62,482 6,599 1,121 23,029

57,586 37,131

10,425 11,582

1,216,468

Znsammen Totaux

69,927

Hauptnutzung Coupes principales

Zwischennutzung Cowpes secondaires

Sortiment -- Assortiments von der Gesamtnutzung sind Gesamtnutzung Totaux

Derbholz und Reisig ms Bois fort et brindilles m3

Derbholz und Reisig m3 Bois fort et brindilles m3

Brennholz und Reisig Bois de feu

Nutzholz Bois de Service

m5

75,492

14,271 16

89,763

132,482 5,503 6,912 1,789 19,504 4,000

42 18 45 43 67 29

2,142 11,376 66,925 62 23,711 1,450 493 2,676 20,239 101,157 100,030 8,567 15,210 8,313

12 16 68 2 60 5 23 54 23 52 55 32 31 4

313,082 30,074 15,330 40,132 29,086 13,848 15,273 17,823 80,009 97,608 2,739 39,589 28,453 2,158 4,970 88,927 192,996 181,250 26,825 49,415 179,806

63,277 694

85 1

%

m8

55,510

62

34,253

27,361 91 13,667 89 33,978 84 22,417 77 8,000 57

2,713 1,663 6,154 6,669 5,848

14,707 82 73,845 92

3,116 6,164

58,294

31,469

89,763

26,720

30

63,043

1,574 509

440 128

2,014 637

66,627 9,177 2,433 2,913 3,146 1,800 536 4,382 18,840 18,298 453 7,429 7,214 1,072 817 26,264 17,080 64,400 7,752 1,423 24,260

313,082 30,074 15,330 40,132 29,086 13,848 15,273 17,823 80,009 97,608 2,739 39,589 28,453 2,158 4,970 88,927 192,996 181,250 26,825 49,415 179,806

121,987 14,943 10,373 26,178 18.384 9,500 7,360 12;055 48,568 23.582 178 6,056 4,902 1,199 3,968 37,498 82,063 45,403 7,193 10,849 101,464

39 49 67 65 63 68 48 68 61 24 6 15 18 56 79 42 42 25 27 22 56

191,095 15,131 4,957 13,954 10,702 4,348 7,913 5,768 31,441 74,026 2,561 33,533 23,551 959 1,002 51,429 110,933 135,847 19,632 38,566 78,342

5,000 4,264

2,100 1,725

7,100 5,989

4,695 4,511 3,882 7,874 34,623 15,455

66 128 1,918 1,153 302 1,231

4,761 4,639 5,800 9,027 34,925 16,686

68,011 48,713

6,054 163 58

501 1,060 23

6,555 1,223 81

63,640 37,294 58

10,926 12,642 23

74,566 49,936 81

24,585 33 20,591 4 1

i

49,981 29,345 80

327.131 1,543,599

105,895

14,245

120,140

1,322,363

341,376

1,663,739

665,600 : 40

998,139

244 358 265

m3



19,836

58 7,469 8,898 2,058 4,970

2 19 31 95 100

2,681 32,120 19,555 100

182,222 94

10,774

47

14,128

124,388 69

55,418

12,697

67,984

91

Zusammen

Répartition et pour son propre usage

Vente

m8

3,470

Yerkauf

Losholz and Eigenbedarf

Laubholz Feuillus

%

16,366

244 358 265

Nadelholz Résineux

m3

246,455 20,897 12,897 37,219 25,940 12,048 14,737 13,441 61,169 79,310 2,286 32,160 21,239 1,086 4,153 62,663 175,916 116,850 19,073 47,992 155,546

311,068 29,437 15,330 40,132 29,086 13,848 15,273 17,579 79,651 97,343 2,739 32,489 22,464 2,158 4,970 84,166 .

188,357 175,450 17,798 14,490 163,120

Holzart -- Essenses von der Gesamtnutzung sind

6,582 81

180,600 24,571 8,418 38,343 9,582 9,848 15,273 15,681 68,633 30,683 2,67715,878 27,003 1,665 2,294 68,688 91,839 81,220 18.258 34>05 171,493 11,289 49,242 81

1,052,956 610,783 63,3 YO 36,, »/o

Caivton

Totaux

%

m3

Zurich Berne Lucerne Uri Schwyz Unterwald-le-Haut Unterwald-le-Bas Glaris Zoug Fribourg Soleure Bàie-ville Bàie-campagne Schaffhouse Appenzell Rh.-Ext.

Appenzell Rh.-Int.

St. Gali Grisons Argovie Thurgovie Tessin Vaud

74,566 Valais 49,936 Neuchâtel 81 Genève 1,663,739

Total

55«

fläche 2,5l m3, wovon 2,oo m 3 = 80 °/o Haupt- und 0,si m 3 = 20 °/o Zwischennutzung. Wesentliche Mehrnutzungen, dem Vorjahr gegenüber, weisen die Kantone Graubünden, Waadt und Freiburg auf, während Neuenburg nur noch 47 °/o des vorjährigen Quantums zur Nutzung brachte ; letzteres war abnorm hoch zufolge ausgedehnter Windfälle. Das geschlagene Gesamtquantum der Holzmasse ergab 40 °/o Nutzholz.

Die Nutzholzerzeugung, als wichtigste Aufgabe der schweizerischen Forstwirtschaft, steht prozentual derjenigen unserer Nachbarländer nach; sie könnte wesentlich gesteigert werden, wenn nicht, wie heute, 37 °/o der in den Gemeindewaldungen geernteten Holzmasse als Los- oder Gabenholz unter die Berechtigten zur Verteilung gelangten. Auch würde man dadurch von der Einfuhr aus dem Auslande weniger abhängig.

K u l t u r w e s e n . Die Pflanzgärten der Kantone, Gemeinden, Korporationen und Privaten nahmen 1915 eine Fläche von 239 ha ein.

Für Kulturen im Wald und zu Neuaufforstungen kamen zur Verwendung: Nadelholzpflanzen 11,678,810 Stück Laubholzpflanzen 4,490,710 ,, (Tabelle III.)

Zusammen

16,169,520 Stück

(1914: 18,236,836 Stück) Von den verwendeten 13,294,870 verschulten und 2,874,650 unverschulten Pflanzen sind 14,598,290 Stück in den betreffenden Kantonen erzogen worden.

Zur Aussaat kamen 3790 kg Samen.

Wir haben den Versuch gemacht, durch die kantonalen Forstämter je auf Frühjahr und Herbst die Vorräte an Kulturmaterial erheben zu lassen, um durch nachherige Bekanntgabe derselben die Deckung des Bedarfes an Kulturmaterial aus dem Inlande tunlichst zu fördern.

W a l d w e g b a u . Erstellt wurden, ganz oder teilweise, 72 neue Waldwege im Kostenbetrag von Fr. 897,712. 75 mit einem Bundesbeitrag von Fr. 169,284. 74. Wenn die Kostensumme fraglicher Wege gegenüber dem Vorjahr, mit Fr. 1,148,136. 17, beträchtlich zurücksteht, so ist dies wohl hauptsächlich dem Umstände zuzuschreiben, dass mancherorts ein Mangel an den erforderlichen Arbeitskräften, infolge der teilweisen Inanspruchnahme durch die Grenzbesetzung, herrschte. Dass im Waldwegbau kein

Zu Seite 558.

Tabelle IH. -- Tableau III.

Ina Jatur 1Q1£> verv^eixcletes Kiiltui-material.

Semis et plants mis à demeure en 1915.

Forstgärten Pépinières

Kanton

Fläche Surface

Verwendeter Same Semis

Aren -Are*

kg

Zürich 1,958 4,985 Bern 949 Luzern 139 Uri Sehwyz 337 349 Obwalden . . . .

160 Nidwaiden . . . .

250 Glarus 268 Zue 2,255 Preiburg . . . .

813 Solothurn . . . .

45 Baselstadt . . . .

501 Baselland . . . .

Schaffhausen .

578 314 Appenzell A.-Rh. . .

37 Appenzell I.-Rh. .

731 S t . Gallen . . . .

Graubünden . . .

1,245 Aargau . .

. .

3,495 641 Thurgau . . . .

319 Tessin 2,514 Waadt 608 Wallis 406 Neuenburg . . . .

Genf Zusammen 23,897

1,320 3,208 356 44 94 55 153 742 324 21 225 431 34 7 115 176 4,039 152 62 1,106 143 135 12,942

Fichte Epicéa

andere Nadelhölzer autres conifères

Buche Hêtre

andere Laubhölzer autres feuillus

Zusammen Ensemble

Fichte Epicéa

andere Nadelhölzer autres conifères

5,382,270

4,408,080

214,980 499,310 27,350 20 23,101) 2,400 4,000 750 13,120 227,680 113,890 51,820 85,440 164,060 16,460 4,720 16,600 18,910 641,500 37,850 680 228,550 23,200 2,416.390

Bnche Héire

andere Laubhölzer autres feuülus

Zusammen Ensemble

900 140,570 1,300,410 209,750 2,695,380 145,550 520,930 17,000 29,100 13,050 50,740 10,200 8,670 160,360 45,440 87,400 24,790 1,100 125,150 13,800 93,600 17,800 4,950 103,610 3,100 4,500 896,620 90,000 53,890 9,350 29,740 543,530 64,110 3,000 1,840 203,540 2,800 37,010 474,440 34,040 2,000 92,440 4,920 630 52,820 1,360 356,510 45,650 49,390 10,180 477,880 100,870 6,580 211,720 2,604,550 229,970 2,920 40,330 16,700 94,980 8,360 141,620 1,661,680 29,350 141,160 117,320 27,170 367,960 76,100 41,980 1,114,750 13,321,490

850,620

1,100 394,660 178,800 39,500 78,220 55,140

131,670 49,250 10,300 18,230 15,350

200 29,650 61,200 3,000 2,000 5,000

87,790 51,350 16,000 12,550 10,000

2,350 12,950 29,550 27,160

1,500 4,350 5,000 24,980

12,200 300 27,050 16,680

7,910 2,120 2,710

7,550 3,240 1,730

450 530 100

33,850 20,700 151,600 78,170 3,000 18,710 7,890 9,460

5,320 4,130 52,740 500 84,850 293,290 7,600 4,070 1 3,560 120 720 142,240 116.820 223,440 9^800 14,640 41,150 1,400 46,700 171,560 13,620 22,520 32,670

107,840 479,510 31,810 3,760 577,480 94,940 336,980 144,910

1,037,840 328,400

Laubhölzer Feuülus

Nadelhölzer Conifères

Zusammen Ensemble

Davon sind Plants verschult repiqués

631,170

945,760 2,263,540 530,730 58,170 192,260 124.040 107.350 108J050 102,040 734,600 436,410 13,450 91,800 280,460 82,980 46.740 388,910 842,950 1,761,980 155,430 244,880 1,362,010 402,870 401,400

2,848,030 11,678,810

355,750 826,500 169,000 32,070 46,320 18,500 17,800 19,400 22,270 313,620 185,290 53,660 130,450 201,870 18,920 6,080 75,440 114,440 874,380 78,300 349,300 394,610 75,270 111,470

Same lûr .tatst im Mi nnd taanllorsloujjpn Graines im Kanton employées dans unverschult erzogen les forêts non repiqués élevés dans et dans les le canton reboisements

Stück -- Plants

Stück -- Plants

Stück -- Planta

Stück -- Plants

597,470 347,390 1,052,930 933,390 216,950 247,530 14,760 22,910 30,100 98,490 28,580 55,320 78,150 29.200 85,200 2,700 48,320 37,670 109,360 505,690 202,360 197,540 4,050 6,400 68,740 12,350 136,040 140,300 17,340 58,010 38,340 8,400 195,520 95,000 184,500 264,290 419.470 1,331,860 72J90 79,000 3,250 4,410 352,790 938,720 52,660 61,330 184,300 118,480

Kulturen im Wald und Neuaufforstungen zusammen Cultures et boisements

Neuaufforstungen Nouveaux boisements

Kulturen im Wald Cultures en forêt

1,301,510 1,238,510 3,090,040 2,575,000 699,730 578,130 90,240 58,390 238,580 217,410 114,540 142,540 125,150 111,330 115,250 127,450 109,670 124,310 1,048,220 868,200 621,700 510,390 54,210 67,110 222,250 160,730 356,760 482,330 101,900 101,900 52,820 50,520 336,710 464,350 820,740 957,390 2,636,360 1,675,700 233,730 188,440 594,180 594,180 1,756,620 1,614,940 395,300 478,140 447,920 512,870

4,490,710 16,169,520 13,294,870

63,000 515,040 121,600 31,850 21,170 28,000 13,820 12,200 14,640 180,020 111,310 12,900 61,520 125,570 2,300 127,640 136,650 960,660 45,290 141,680 82,840 64,950

Canton

kg

1,056,720 2,999,590 394,940 81,140 238,280 142,540 125,150 115,250 107,710 1,031,020 461,850 32,200 196,550 457,220 94,380 13,270 432,330 957,390 2,440,560 206,440 496,230 1,704,000 413,940 399,590

2,874,650 14,598,290

320 632 50 8 18

7 377 8 28 629

38 19 1499 82 56 12 7 3790

Zurich.

Berne.

Lucerne.

Uri.

Sehwyz.

Unterwald-le-Haut.

Unterwald-le-Bas.

Glaris.

Zoug.

Fribourg.

Soleure.

Baie -Ville.

Baie-Campagne.

Schaffhouse.

Appenzell Rh.-Ext.

Appenzell Rh.-Int.

St-Gall.

Grisons.

Argo vie.

Thurgovie.

Tessin.

Vaud.

Valais.

Neuchâtel.

Genève.

Ensemble.

!

559 Rückgang eingetreten ist, erhellt aus der Tatsache, dass im Berichtsjahr 61 neue und 3 Nachtragsprojekte für Waldwege, sowie ein Seilriesenprojekt, im Kostenvoranschlag von Fr. 1,337,646 (1914 : Fr. 729,670. 55), unter Zusicherung eines Bundesbeitrages von Fr. 265,128. 20 (1914 : Fr. 147,412. 29) die Genehmigung erhielten.

A u f f o r s t u n g e n und V e r b a u e . An die bei 121 Projekten ausgeführten Verbau- und Aufforstungsarbeiten im Kostenbetrag von Fr. 1,041,687. 05 (1914 : Fr. 961,254. 06) wurden an Bundesbeiträgen Fr. 649,892. 32 (1914: Fr. 599,873. 10) verabfolgt.

Die neu angemeldeten 39 Projekte, sowie 9 Nachtragsprojekte, im Kostenvoranschlag von Fr. 1,090,961. 50 und einem zugesicherten Bundesbeitrag von Fr. 667,938. 95, stehen beträchtlich höher als im Jahr 1914 (Voranschlag Fr. 889,362, Bundesbeitrag Fr. 534,711. 20).

Verschiedene Einzugsgebiete von Wildbächen, für deren Korrektion oder Verbauung Subventionsgesuche vorlagen, wurden auf ihre forstlichen Verhältnisse und die Verbesserung derselben einlässlich untersucht. Die Besichtigung des Renggbachgebietes bei Kriens führte zur Überzeugung, dass nur durch Zusammenlegung der dort vorkommenden Privatwaldungen zu gemeinschaftlicher Bewirtschaftung und Benutzung eine durchgreifende Verbesserung des Regimes dieses Baches erzielt werden kann. Die diesfälligen.

Vorarbeiten sind in Angriff genommen, stossen jedoch auf erheblichen Widerstand seitens der Waldbesitzer.

Soweit möglich und es die verfügbare Zeit gestattete, wurde mit der Prüfung der neu angemeldeten Aufforstungs- und Verbauprojekte auch die Inspektion älterer vollendeter Arbeiten verbunden.

F o r s t s t a t i s t i k . Im Jahr 1915 fand die Zusammenstellung der Resultate der Produktionsstatistik über das Jahrfünft 1907 bis 1911 statt, und zwar der Nutzungen und Gelderträge: 1. der Staatswaldungen nach Forstkreisen, 2. der Gemeinden.mit eigenen Forstbeamten und 3. der übrigen Gemeinden und Korporationen.

Die Resultate wurden auf Einheitsfläche und Nutzung berechnet.

Die zwei erstgenannten Tabellenwerke sind vollständig, wurden autographiert und im Sommer sämtlichen Forstbeamten zugestellt ; die dritte Zusammenstellung ist noch lückenhaft. Mehrere Kantone sind leider heute noch nicht im Falle, das Material betreffend die Gelderträge der Gemeindewaldungen liefern zu können, teil-

560

weise weil ihre derzeitige forstliche Organisation es nicht gestattet, von den Gemeindebehörden das Zahlenmaterial zu verlangen, oder auch, weil die Gemeinden eine getrennte Forstrechnung nicht führen, trotzdem sie die kantonale Gesetzgebung hierzu verpflichtet. Wir möchten zu bedenken geben, dass, wie innerhalb des einzelnen Wirtschaftsbezirkes nur der statistische Ausweis ein greifbares Mass des Erfolges der wirtschaftlichen Tätigkeit bildet, auch die Bedeutung der Holzproduktion eines Landes und alle darauf bezüglichen Fragen nur auf Grund einer zuverlässigen Statistik übersehen und gewürdigt werden können.

Eine wesentliche Arbeit der Forststatistik im Berichtsjahr war die Nachführung der Tabellen und Graphiks der Produktion der öffentlichen Waldungen, der Ein- und Ausfuhr von Holz an der Landesgrenze im Jahr 1914 und die Zusammenstellung der Erträge der Gemeindewaldungen im allgemeinen. Die Spezialenquete der Zollverwaltung über die Ein- und Ausfuhr der verschiedenen Arten von Laubnutzholz würde auch im Berichtsjahr fortgeführt und deren Resultate von uns bearbeitet.

Die Auszüge der Holzerlöse aus der ,,Schweizerischen Zeitschrift für Forstwesen"1 und aus dem ,,Journal forestier suisse", als Grundlagenmaterial für eine Statistik der Holzpreise, wurden fortgeführt und auch aus den bezüglichen Publikationen angrenzender Staaten über Holzerlöse Auszüge erstellt und für längere Zeiträume graphisch bearbeitet.

Eine Erhebung über die Erwerbs- und Wohlfahrtsverhältnisse der Forstarbeiter ist in Vorbereitung.

N a t i o n a l p a r k . Ein von der Parkkommission am 18. Oktober 1914 erlassenes Reglement für den schweizerischen Nationalpark erhielt am 16. März 1915 unsere Genehmigung. Der Jahresbericht der Parkkommission für 1915 erwähnt ferner der Aufstellung einer Parkordnung, einer Hausordnung für die Unterkunftshütte im Val Cluoza, einer Instruktion und eines Anstellungsvertragformulars für die Parkwächter, alle vom 3. Juni 1915.

Eine schwierige Situation ergab sich aus der Grenzbesetzung, von der ein Teil des Parkgebietes betroffen und dadurch der Hauptaufgabe eines absoluten Schutzes der Tier- und Pflanzenwelt vor jedem menschlichen Einflüsse in verschiedenen Richtungen entzogen wurde. Die Parkwächter sind ihren Pflichten mit viel Verständnis und grosser Pflichttreue nachgekommen. Zu erwähnen sind in rechtswidriger Weise ausgeführte, ziemlich umfangreiche Holzschläge durch Livignasken im Parkgebiet Murtera. Die Korn-

561 mission hat dafür gesorgt, dass derartige Eingriffe für die Zukunft verhindert werden, und es ist während der Dauer der Grenzbesetzung auch militärische Hülfe zugesichert. Verhandlungen über Abrundung und Vergrösserung des Parkes sind mit verschiedenen G-emeinden im Gange. Der Besuch des Parkes hat durch die Grenzbesetzung und die damit verbundene Erschwerung der Zugänglichkeit stark gelitten.

Die Wirkung des absoluten Schutzes macht sich schon seit den wenigen Jahren des Bestehens des Parkes sowohl hinsichtlich der Fauna als der Flora über alles Erwarten bemerkbar.

Nebst einer ausserordentlich starken Zunahme des Gemsen-, Rehund Murmeltierbestandes kann die Einbürgerung des Hirschen und das Vorhandensein des Bären festgestellt werden. Zahlreiche Fischotterbaue kommen längs dem Spöl vor. Hasen und die Hühnerarten scheinen unter den schlechten Witterungsverhältnissen, dann aber auch unter dem sich ebenfalls mehrenden Raubwild : Fuchs, Marder, Wiesel, Uhu, Sperber, Kolkrabe und Steinadler, etwas zu leiden. Doch kommen alle Hühnerarten vor. Der Steinadler hat vier Horste bezogen. Es wird auch eine starke Vermehrung der Insekten beobachtet. Weit auffallender ist aber die Entwicklung der Alpenflora. In erster Linie sei die prächtige Fülle an Edelweiss erwähnt, das stellenweise ganze Teppiche bildet. Selten gewordene Pflanzenarten sollen sich in überraschender Weise vermehren.

G l e t s c h e r b e o b a c h t u n g e n . Dieselben wurden wegen Inanspruchnahme des Forstpersonals durch Militärdienst wesentlich beeinträchtigt. Nachstehende Übersicht enthält das Ergebnis der vorgenommenen Messungen der Gletscherzungen: Flussgebiet

Kantone

Anzahl der Gletscher BeIm Vorstoss ...,,,,, Im Rücktritt abachtete s ,cn!r wahr- zweilel- unverh ändert si ' h ' f sÄch zweifelhalt Gletscher ' schsinlich halt

/ Wallis \Waadt Bern Aare Uri Reuss Rhein St. Gallen ( Graubünden Tessin \ Wallis 1915 Zusammen Verhältnis in °/o 1915 ,, ,, % 1914 Rhone

15 7 6 6 2 1 1 3 -- --

4 1 1 1 2 6 2 '2 -- 2 1 1 1 2 1 1 --- · -- ' 1 4 -- -^ -- -- -- -- 2 -- -- 1 - -- - -- --· -- 1

8 5 3 7 4 1 3 5 1 13,2 7,9 18,4 10,8 34,2 13,2 2,6 24,5 7,3 4,9 9,8 4,9 2,4 2,4

562, ·j

Die im Jahr 1913 festgestellte, 1914 bestätigte Tendenz des Vorstosses hat im Berichtsjahr 1915 angehalten. Die vorstossenden Gletscher nehmen auf Kosten der zurücktretenden zu, was sich aus folgenden Zahlen ergibt: Von 100 Gletschern befanden sich im Vorstoss

unverändert

im Rücktritt

1913 . . . .

33 8 59 1914 . . . .

36,6 10 53,5 1915 . . . .

39,5 10,5 50 Es ist von grösstem Interesse, dass die Beobachtungen auf eine möglichst grosse Zahl Gletscher ausgedehnt werden.

Die A l p e n g ä r t e n Bourg-St. Pierre, Pont de Nant, RigiScheidegg und Rochers de Naye erhielten die üblichen Bundesbeiträge, derjenige auf Rigi-Scheidegg zudem einen ausserordentlichen Beitrag von Fr. 300. Der im Vorjahr dem Garten BourgSt. Pierre gewährte ausserordentliche Beitrag von Fr. 1000, verstärkt durch einen solchen von Fr. 2000 der akademischen Gesellschaft Genf, welche die Verwaltung des Gartens übernommen hat, ermöglichte die Erstellung eines botanischen Laboratoriums im Garten, in dem im Sommer 1915 bereits verschiedene junge Gelehrte Untersuchungen vornahmen, deren Ergebnisse nächstens zur Veröffentlichung gelangen können.

Dem Schweizerischen Forstverein wurde ein Bundesbeitrag von Fr. 4000, dem Verband schweizerischer Unterförster ein solcher von Fr. 1000 und dem Alpinen Museum in Bern ein Beitrag von Fr. 500 verabfolgt.

Auf Ansuchen der Königlich Niederländischen Regierung sind 16 Studierende der Forstschule Wageningen für die Zeit von Anfang Juli bis Ende September bei verschiedenen schweizerischen Forstämtern zur Einführung in die forstliche Praxis untergebracht worden. Vor Antritt der Praxis wurden dieselben in Zürich durch den schweizerischen Oberforstinspektor und Professoren der Forstschule kurz in die allgemeinen forstlichen Verhältnisse der Schweiz eingeführt. Die Praxis wurde durch eine zweitägige forstliche Exkursion ins Berner Oberland ergänzt.

Drei Studierende der Forstwissenschaft der Universität Oxford hielten sich in der Zeit vom 10. Juli bis 12. September behufs Studiums des Holztransportes bei den Forstämtern Biel, Couvet und Lausanne auf.

563

£. Jagd und Vogelschutz, a. Jagd.

Mit Beschluss vom 23. Juli 1915 (A. S. n. F., Bd. 31, S. 265) haben wir die Ausübung der Jagd, gemäss den diesfälligen Vorschriften der Bundes- und kantonalen Gesetzgebung, gestattet, ausgenommen eine Grenzzone im Jura, am Simplon, im Südtessin und im südlichen Graubünden, sowie die Befestigungsgebiete Hauenstein, Murten, St. Maurice und Gotthard. Gleichzeitig wurde verfügt, dass an Ausländer keine Jagdbewilligungen erteilt werden dürfen. Letztere Vorschrift gab Anlass zu zahlreichen Gesuchen um Ausnahmsbewilligungen, welche jedoch sämtlich abgewiesen wurden.

Zum tunlichsten Schutz des im Bannbezirk Piz d'Aela ausgesetzten Steinwildes erwies sich eine nochmalige Erweiterung des bereits bestehenden Banngebietes gegen das Oberhalbstein hin als notwendig, weshalb wir unterm 4. Mai 1915 einen Beschluss betreffend Abänderung der Begrenzung des Bannbezirkes Piz d'Aela für das Hochgebirgswild fassten (A. S. n. F., Bd. 31, S. 161).

Eine Eingabe der Forstdirektion des Kantons Bern, es möchte den Grenzwächtern das Recht zur Anzeige in Jagdsachen eingeräumt und sie zur Abgabe des Gelübdes ermächtigt werden, haben wir dahin beantwortet, dass, gemäss Art. 4 der Verordnung über die Organisation der Zollverwaltung vom 22. Juni 1911, beim Vollzug der Vorschriften über Jagd und Vogelschutz die Organe der Zoll Verwaltung mitzuwirken haben. Sodann übertrage Art. 80, Alinea 2, des Grenzwachtreglements vom 11.November 1911 dem Grenzwachtkorps ausdrücklich die Funktionen der Bundespolizei mit Bezug auf Übertretungen des genannten Bundesgesetzes.

Es könne daher kein Zweifel bestehen, dass die Grenzwächter zur Anzeige von Übertretungen des Jagdgesetzes berechtigt seien.

Allerdings sei als ihre Hauptaufgabe die Sicherung des Bezuges der Zollgebühren und die Entdeckung und Verhinderung des Schmuggels aufzufassen, während ihnen die Beihülfe bei der Vollziehung des Jagdgesetzes nur für solche Übertretungen obliege, welche sie während der Ausübung des Zolldienstes konstatieren.

Der kantonale Richter müsse allfällige Anzeigen des Grenzwachtpersonals von Übertretungen des Jagdgesetzes entgegennehmen.

Es seien auch schon wiederholt Übertretungen dieses Gesetzes im Berner Jura angezeigt und richterlich bestraft worden, ohne dass der verzeigende Grenzwächter beeidigt gewesen wäre. Übrigens

564 stehe es dem Richter frei, in jedem einzelnen Falle, wo keine anderweitigen Beweise vorliegen, zu verlangen, dass der Grenzwächter das Handgelübde ablege. Der Umstand, dass die Grenzwächter nicht beeidigt seien, habe bis anhin bei der Verfolgung von Übertretungen des Jagdgesetzes keine Unzukömmlichkeiten ergeben. Es erscheine somit nicht notwendig, die Grenzwächter zu diesem Behufe ins Gelübde zu nehmen.

Von kantonalen gesetzlichen Erlassen betreffend die Jagd wurden genehmigt: 1. die vom Regierungsrat des Kantons Solothurn am 30. Juli 1915 beschlossene Abänderung der Vollziehungsverordnung vom 27. Juli 1906 zum Bundesgesetz über Jagd und Vogelschutz (Erhöhung der Jagdpatenttaxen); 2. das Gesetz über das Jagdwesen des Kantons Schaffhausen vom 3. Juni 1914 (Reviersystem) mit zudienender Vollziehungsverordnung vom 4. August 1915; 3. die revidierte Jagdverordnung das Kantons Appenzell I.-Rh.

vom 31. Mai 1915; 4. das Jagdgesetz des Kantons Waadt vom 17. Mai 1915.

Die von einigen Kantonen mit der Ausgabe von Patenten für Ausübung der Jagd auf Wildenten während der Monate Januar und Februar verbundene Ausdehnung der Jagd auch auf fliessende Gewässer gab uns Veranlassung, die betreffenden Behörden darauf aufmerksam zu machen, dass solches im Widerspruch stehe mit unserer diesfälligen Beschlussnahme vom 26. Oktober 1906, wonach fragliche Jagd nur auf Seen ausgeübt werden dürfe.

Um uns näheren Aufschluss über die spezielle Regelung der Jagd in den einzelnem Kantonen für das Jahr 1915 zu verschaffen, haben wir sämtliche Kantone ersucht, uns ihre diesfälligen Erlasse einzusenden. Wir gedenken dies auch künftighin zu tun, um feststellen zu können, ob diese Erlasse keine mit dem Bundesgesetz in Widerspruch stehende Bestimmungen enthalten, ohne jedoch eine eigentliche Genehmigung vorzubehalten.

Die Wildhut in den Bannbezirken erforderte im Berichtsjahr eine Gesamtausgabe von Fr. 71,471.24, an der sich der Bund mit einem Drittel oder Fr. 23,823. 74 beteiligte (Tabelle IV).

Zur Anzeige kamen durch die Wildhüter 69 Frevelfälle. Erlegt wurden 462 Stück Haar- und 834 Stück Federraubwild. Von den Bannbezirken gelangten zur Besichtigung durch die schweizerischen Jagdinspektoren die Bezirke Kärpfstock und Wildasyl Rauti-Tros (Kt. Glarus), la Monse-Rochers de Charmey und Kaiser-

565

eggkette (Kt. Freiburg), Graue Hörner (Kt. St. Gallen), DiableretsMuveran (Kt. Waadt), Haut de Cry (Kt. Wallis) und Montagne de Boudry-La Tourne (Kt. Neuenburg). Die bezüglichen Berichte sprechen sich im allgemeinen günstig über die Wildhut und die damit erzielten Resultate aus. Verschiedene Anregungen der Jagdinspektoren bezüglich Verbesserungen der Hut, Ausrüstung und Besoldung der Wildhüter etc. wurden, unter Zustellung einer Abschrift der bezüglichen Berichte, den betreffenden Kantonen zu tunlichster Berücksichtigung empfohlen.

Während unserem Wunsche um Ersetzung des bisherigen Wildhüters des Bezirkes Sehratten durch die Regierung des Kantons Luzern auf Ende des Jahres nachgekommen wurde, sind vom Kanton Schwyz bis anhin noch keine Massnahmen zu einer Verbesserung der unzulänglichen Wildhut in dortigem Banngebiet getroffen worden.

In bezug auf die Bannbezirke im allgemeinen ist zu erwähnen, dass eine Anzahl Wildhüter durch kürzeren oder längeren Militärdienst zeitweise ihrer Aufgabe entzogen wurden ; immerhin machte sich dies weniger stark fühlbar als im Vorjahre. Für die Vermehrung des Wildes war das Berichtsjahr im allgemeinen günstig und es wird denn auch aus den meisten Bezirken eine erfreuliche Zunahme des Bestandes an Gemsen, Rehen und Murmeltieren gemeldet. Auch beim Federwild darf eine solche angenommen werden, wenn auch in geringerem Masse. Erwähnt sei eine stellenweise ansehnliche Zunahme des Auer- und Birkwildes; so wird aus dem Asyl Rauti-Tros (Glarus) berichtet, dass der Wildhüter auf einem Balzplatz gleichzeitig nicht weniger als 12 Birkhähne verhört habe. Wenn eine Vermehrung des Nutzwildes festgestellt wird, so darf nicht unterlassen werden, dasselbe auch in bezug auf das Raubwild zu tun ; namentlich trifft dies beim Fuchs zu. Die Hauptursache soll das Jagdverbot während eines Teiles des Jahres 1914 sein. Auch der Adler verbreitete sich mehr und mehr und es wird dessen Vorkommen aus den meisten Bezirken gemeldet. Dass sein Schaden für das Nutzwild nicht unterschätzt werden darf, beweist eine Mitteilung des Wildhüters aus dem Bezirke Säntis, der auf einer Schlachtbank dieses Königs der Lüfte Überreste von gekröpften Tieren vorfand, von je einem Gems- und Rehkitz, zwei Murmeltieren, einem Alpenhasen und zwei Lämmern. Bei der beträchtlichen Ausdehnung der Banngebiete kann die Zahl der Jagdfrevel nicht als eine übermässig hohe bezeichnet werden ; sie betreffen meistens das unerlaubte Jagen, sowie das Jagenlassen von Hunden.

i

Tabelle IV. -- Tableau IV.

Zu Seite 565.

Wildhut in den Jagdbannbezirken im Jahre 1915.

Surveillance exercée en 1915 sur le gibier des districts fermés à la chasse.

i

Tätigkeit der Wildnttter Wlld- Activité des gardes-chasse

Banntoezirlte -- Districts fermés à la chasse

Kosten, der Wildhut; -- Frais de surveillance

1

httter,

EntUnfallderen Fixe SchussFrevel- Erlegtes Raubwild Zulage Bewaffnung schädigung Anzahl anzeigen Rapaces détruits Besoldungen versicherung prämien für Zeitweilige und für Wohnung oder Betrag der VerNombre ContraMunition und Kleiduni Primes AushUlfe der Taggelder WildhUter Ausrüstung schiedenes Haardes pour Bezirk Kanton ventions wild Feder- Traitements Assurance Armement Supplément Indemnités gardes- dénondestruction Aides temDivers wild pour fixes ou des gardes pour et par par poraires Mammid'animaux chasse montant contre les habillement cées munition équipement district canton fères Oiseaux des vacations accidents et logement nuisibles

Bundesbeitrag

Grosse

Etendue

Kanton Naine -- Noms

km2

km2

Bern

1 . Faulhorn .

.

.

2. Kander-Kien-Suldtal

.

. .

Luzern

Schratten

.

. . .

.

.

172 4 | 290 2 118

2 13

45 21

30

1

1

7

71

2

1

75

2

40

2

30

Uri Unterwaiden o. d. W. .

186 ·

Hutstock-Urirotstock

Fr.

Unterwaiden n. d. W. .

163 J 9,229.-- 5

Fr.

244.--

Fr.

Fr.

45.70

75.--

36.--

2

700.--

60.--

43.--

7.45

4

9

1,260. --

120. --

20.--

2

1

5

11

1,341. --

54.05

6.30

7

19

846.--

i 36.--

5. --

55.35

Pfannenstock-Hoher Turm

96

96

1

Glarus . . . .

1. Kärpfstock 2. Rauti-Tros (Wildasyl, refuge pour le gibier)

91 j 100 9

2 1

1

15 6

73 48 i 5,100.--

134.10

Freiburg

1. La Monse-Rochers de Charmey . . . .

2. Kaisereggkette, Chaîne du Kaiseregg .

26 34 i 60

2 1

4 2

38 2

19 }> 3,467.50 5

124.55

f

9

1

1

11

19

966.--

60.--

(

18

2

3

27

43

2,495. --

61.80

92

3

3

.18

25

5,700. --

54 34 1 144 56

2 1 1

1 1

5 15 11

4 13

6,240.--

180.--

59 50 } 109

2 2

4

24 10

10 [> 5,775.20 8

72.19

74

74

5

11

22

9,049. 25

172. 80

311. 60

130 119 126

375

3 2 2

6 2 7

21 26 23

115 12 1 7,580.60 209

252.--

30.--

24 1607

24 1607

3 49

1 69

92 462

Appenzell A.-Rh. . .

Appenzell l.-Rh. . .

ISäntis . . .

S t Gallen . . . .

Graue Hörner

Graubünden

1. Pin d'Aela 2 . Pia Beverin 3. Bernina

. . .

T essi n Waadt

27 92 . . . .

1. Pizzo di Claro 2. Pizzo Ruscada e Campolungo-

. . . . .

Wallis . . . .

Neuenburg . . . .

. . . i

. . . .

Diablerets-Muveran .

1. Mont Pleureur et Mont Blanc de Seillon .

2. Mont Dolent 3. Haut de Cry Montagne d e Boudry-la-Tourne . . .

Zusammen

L^

33 834

.

Fr.

115. 75

36.--

15.--

Fr.

79.15 50.--

18.--

66.--

21.--

18.--

2. --

40.--

224. 55

199. 75

157.--

750.--

25.60

594.--

47.80

36.--

9.50

198.--

6.50

103.--

79.50

165. 50

30.-- 2,070. -- 62,519. 55 1637. 49

Fr.

31.--

700.--

Schwyz

. . . .

Fr.

18.--

631. 60

100. 70

400.--

j

526.--

30.--

1380. 20

20.--

Zusammen Total

Subside fédéral

Fr.

Fr.

Leistungen für den km2 liannbezirkfläche

Cantons

Somme payée par 1 km2 de surface de district fermé à la chasse

Fr.

9,788. 60

3,262. 87

33.75

Berne

817.--

272. 33

27.23

Lucerne

810. 45

270. 15

11.41

Uri

1,522. --

507. 33

20. 29

Unterwald-le-Haut

1,457. 35

485. 78

36.43

Unterwald-le-Bas

927.--

309.--

9.66

Schwyz

6,068. 75

2,022. 92

60.69

Glaris

4,961.65

1,653. 88

82.69

Fribourg

1,125. 80

375. 27

125. 09

Appenzell Rh.-Ext.

2,659. 80

886. 60

147. 77

Appenzell Rh.-lnt.

36.--

103. 10

6,084. 10

2,028. 03

66.13

St-Gall

12.--

334. 60

7,185. 60

2,395. 20

49.90

Grisons

28.60

6,431. 99

2,144. --

59.01

Tessin

10,933. 85

3,644. 62

147. 75

Vaud

8,194. 30

2,731. 43

21.85

Valais

2,503. -- 71,471. 24

834. 33 23,823. 74

104. 29 44.47

Totaux

231.--

187.-- 216.-- 278. 50 3503. 75 1139. 40 1009. --

-- i i i l

751. 95

Neuchâtel

566

Über Wildschaden in den ßanngebieten kommen vereinzelte Klagen vor, so hauptsächlich aus dem Kientalgebiet (Kt. Bern) ; die Neubegrenzung der Banngebiete für eine weitere fünfjährige Periode im Laufe des Jahres 1916 wird Gelegenheit bieten, nötigenfalls durch Grenzverlegungen für Abhülfe zu sorgen.

An eigentlichen Krankheiten des Wildes ist einzig das Absterben von Murmeltieren im Surenengebiet zu erwähnen, welches nach Mitteilung des Kantons Uri auf das Auftreten von Eingeweidewürmern, namentlich bei alten Tieren, zurückzuführen sei, die augenscheinlich während des Winterschlafes die Eingeweide durchbohren und dadurch den Tod herbeiführen?

Zwecks Beseitigung alter Gemsböcke und Geissen in den Bannbezirken wurden durch die Wildhüter abgeschossen in Bern 25, in Glarus 30, in Appenzell 2, in St. Gallen 21 und in Graubünden 4 Gemsen, zusammen 82 Stück. Ferner kamen zur Verhütung von Alpschaden durch Murmeltiere deren 162 Stück in den Kantonen Glarus, St. Gallen und Graubünden zur Strecke.

Von den zwei Steinwildkolonien liegen günstige Berichte vor. Diejenige im Bezirk Graue Hörner weist einen Bestand von mindestens 14 Stück auf. Es sind Rudel bis zu 8 Stück beobachtet worden, auch einmal 2, einmal 3 und einmal 4 Kitzen.

Die Kolonie im Piz d'Aela wurde im Sommer 1915 durch die Aussetzung von 3 Stück vermehrt und besteht nunmehr aus 3 männlichen und 4 weiblichen Tieren.

Das am 9. August 1915 herausgegebene Bulletin Nr. 28 weist 57 Jagdfrevler auf, welchen durch Strafurteil wegen Rückfälligkeit die Berechtigung zur Ausübung der Jagd auf die Dauer von 3 und mehr Jahren entzogen wurde.

Dem deutschschweizerischen Tierschutzverein, der uns über seine Tätigkeit Bericht erstattete, haben wir den üblichen Bundesbeitrag von Fr. 800 verabfolgt.

b. Vogelschutz.

Um uns Gewissheit über den Vollzug der mit Kreisschreiben vom 30. Januar 1912 den Kantonen empfohlenen tunlichsten Einschränkung der Bewilligungen zur Erlegung der unter Bundesschutz stehenden Vögel zu wissenschaftlichen Zwecken zu verschaffen, haben wir die Kantone um diesfällige Berichterstattung ersucht. Aus den eingegangenen Vernehmlassungen ergibt sich, dass zurzeit nur 9 Kantone, mit im ganzen 18 Bewilligungen,

567

von fraglicher Ermächtigung Gebrauch machen und somit ;der beabsichtigte Zweck erwähnten Kreisschreibens erreicht ist.

Vom Katalog der schweizerischen Vögel kam die deutsche Ausgabe der XII. Lieferung, die Ammern behandelnd, in einer ·Stärke von 15 Bogen zur Publikation. Die französische Ausgabe ·wird im Laufe des Jahres 1916 erscheinen.

Verschiedene aus Fachkreisen erhobene Einwendungen gegen die Art und Weise der Bearbeitung des Kataloges lassen eine nähere Prüfung der Frage allfällig vorzunehmender zweckmässiger Abänderungen angezeigt erscheinen.

Zur Einfuhr von geschützten Vögeln aus dem Auslande, «zwecks Haltung im Käfig, wurden Bewilligungen für 137 Stück ·erteilt.

Die Zahl der im Kanton Tessin konfiszierten Vogelfanggeräte ist gegenüber dem Vorjahr, mit 38,494 .Stück, auf 24,935 gesunken.

C. Fischerei.

In der B u n d e s g e s e t z g e b u n g über die Fischerei trat im Berichtsjahre keine Änderung ein.

Kantonale Gesetze, V o l l z i e h u n g s v e r o r d n u n g e n und Erlasse. Wir haben an den nachstehend bezeichneten Daten folgenden kantonalen Erlassen die Genehmigung erteilt: 1. am 29. Januar 1915 dem Beschluss des Landrates des Kantons Glarus vom 27. Januar 1915 betreffend zeitliche und örtliche Einschränkung der Fischerei im Krauchbach und Niedernbach; 2. am 27. März 1915 dem Beschluss des Regierungsrates des Kantons Bern vom 18. März 1915 betreffend Abänderung der Verordnung über die Fischerei in der alten Aare ; 3. am 3. April 1915 dem Beschluss des Kleinen Rates des Kantons Graubünden vom 30. März 1915 betreffend zeit. liehe Einschränkung der Fischerei in den Gewässern der Gemeinde Churwalden; 4. am 4. Mai 1915 dem Beschluss der gleichen Behörde vom 29. April 1915 betreffend zeitliche Einschränkung der Fischerei in den Gewässern der Gemeinde Arosa; 5. am 7, Mai 1915 der Verordnung des Regierungsrates des Kantons Luzern vom 21. April 1915 über die Angelfischerei in den fliessenden Gewässern ; Bundesblatt. 68. Jahrg. Bd. I.

40

568 6. am 12. Mai 1915 dem Beschluss des Kleinen Rates des1Kantons Graubünden vom 8. Mai 1915 betreffend zeitlicheEinschränkung der Fischerei in den fliessenden Gewässern des Kreises Oberengadin ; 7. am 26. Mai 1915 dem Beschluss des Regierungsrates des Kantons Bern vom 31. März 1915 betreffend Fischereiverbot am Schleusenwehr im Aarekanal bei Nidau: 8. am 2. November 1915 dem Fischereigesetz des Kantons Wallis vom 14. Mai 1915 ; 9. am 5. November 1915 dem neuen, mit dem 1. Januar 1916 .

in Kraft tretenden Übereinkommen zwischen den Kantonen Zürich, Schwyz, Glarus und St. Gallen betreffend die Fischerei im Zürichsee, Linthkanal und Wallensee; 10. am 11. Dezember 1915 dem Beschluss des Grossen Rates des' Kantons Tessin vom 22. November 1915 betreffend Abänderung einiger Artikel des kantonalen Fischereigesetzes vom 25. November 1910; 11. am 13. Dezember 1915 dem Reglement des Kantons Waadt betreffend die Fischerei in den Seen von Joux, Brenet-.

und Ter.

Im Berichtsjahre wurde ferner, gemäss Art. 15, Absatz 4r des Bundesgesetzes über die Fischerei, der Fang bestimmtem Fischarten während der Frühjahrsschonzeit unter beschränkenden^ Bestimmungen mit unserer Genehmigung in folgenden Seen bewilligt: Zürich-, Greifen-, Pfäffiker-, Thuner-, Brienzer-, Bieler-, Sempacher-, Hallwiler-, Baldegger-, Vierwaldstätter-, Zuger-,, Ägeri-, Sarner- und Lungernsee.

Die Berechtigung zum Fischfang wurde einem Fischer aus; dem Kanton Neuenburg auf die Dauer von 2 Jahren, gemässArt. 32, Ziff. 2, des Bundesgesetzes über die Fischerei, entzogen.

Übereinkünfte. Eine Zusammenkunft der Bevollmächtigten^ der Bodenseeuferstaateu in Angelegenheiten der Bodenseefischerei fand im Berichtsjahre nicht statt. Dagegen wurde im Korrespondenzwege die Zustimmung der Regierungen sämtlicher Uferstaaten zu den Beschlüssen der Konferenz vom 3. Juli 1914 in Fragen der Verwendung von Motorbooten beim Fischereibetrieb und der Kontingentierung der Hochseefischereipatente erzielt. Mit Beschluss vom 26. November 1915 haben wir den beteiligten Kantonen hiervon Mitteilung gemacht und sie mit dem Erlass und Vollzug der betreffenden Verordnungen beauftragt. Eine solche ,,Verordnung;

569 über die Verwendung von Motorbooten bei der Fischerei und über die Hochseefischerei auf dem Bodensee" wurde daraufhin vom Kanton St. Gallen am 30. November, vom Kanton Thurgau am 18. Dezember 1915 erlassen. Gleichartige Bestimmungen erliessen auch die Regierungen der übrigen Uferstaaten ; alle diese Verordnungen traten am 1. Januar 1916 in Kraft und sind jederzeit kündbar. Die auch im Berichtsjahre weitergeführte Bodenseefischereistatistik weist für die schweizerischen Bodenseefischer (Inhaber st. gallischer oder thurgauischer Gewerbefischerpatente) mit Einschluss des Untersees für das Jahr 1915 ein Fangergebnis von 150,715 kg Fischen im Werte von Fr. 247,181 aus (gegen 146,565 kg und Fr. 233,161 im Jahre 1914).

Der Artikel 11, Absatz 3, des Réglementes vom 2. Mai 1913 über die Fischerei in den Grenzgewässern zwischen der Schweiz und Italien erfuhr durch unseren Beschluss vom 2. Juli 1915 eine kleine Abänderung.

F i s c h e r e i a u f s i c h t . Nach den uns von den Kantonen zugekommenen Berichten befanden sich im Berichtsjahre 161 Fischereiaufseher im kantonalen Dienst, die zeitweise von 19 Gehülfen unterstützt wurden. Die beitragsberechtigten Auslagen der Kantone für Besoldungen, Taggelder und Reiseentschädigungen der Aufseher beliefen sich auf Fr. 109,098.70 (1914 : Fr. 106,567.46).

Der Bund leistete an diese Kosten einen Beitrag von 50 °/o oder Fr. 54,549.37 (1914: Fr. 53,283. 77). Für die Erlegung von fischereischädlichen Tieren verausgabten die Kantone Fr. 454. 50 (1914 : Fr. 525.50); der Bund beteiligte sich hieran mit Fr. 195.95 (1914 : Fr. 230. 05).

Zur Heranbildung von Fischereiaufsehern wurde unter Leitung unseres Fischereiinspektors ein Fischereilehrkurs vom 22.

bis 27. Februar in Luzern" abgehalten, der von 19 Teilnehmern aus den Kantonen Uri (1), Glarus (1), Zug (2), Solothurn (3), Baselland (1), St. Gallen (7), Graubünden (1), Aargau (1) und Wallis (2), sowie von 6 Hospitanten bei einzelnen Vorträgen und Übungen, besucht war.

G e w ä s s e r v e r u n r e i n i g u n g . Im Berichtsjahre hatten wir uns in 7 Fällen mit Fragen der Gewässerverunreinigung durch Einleitung von Fabrikabgängen oder sonstigen schädlichen Stoffen zu befassen. Sie betrafen folgende Gewässer : Aare bei Thun, Schüss bei Courtelarv, Emme bei Emmenbrücke, Rhein bei Zurzach, Aach bei Arbon, Broye bei Payerne und Rhone bei Chippis. Den zuständigen kantonalen Behörden wurden die er-

570

forderlichen Weisungen zur Beseitigung der bestehenden Übelstände, beziehungsweise zur Ergreifung vorbeugender Massnahmen, erteilt. Eine Anzahl 'weiterer Fälle von Gewässerverunreinigung konnte, laut den Berichten einzelner Kantone, ohne unsere Mitwirkung erledigt werden.

F i s c h w e g e und R é f u g i e n. In Fragen der Erhaltung des freien Zuges der Fische wurden wir im Berichtsjahre hauptsächlich in Anspruch genommen bei einzelnen Rheinkraftwerketi (Äugst-Wylen, Laufenburg), sowie beim Kraftwerk Perlen an der Reuss. Bei der Entwässerung des Winamooses zwischen Reinach und Gontenschwil werden, nach Massgabe unserer Anordnungen, zum Schutze des Fischbestandes im korrigierten Wynabett, Unterstände (Refugien) angebracht.

F i s c h z u c h t . Während der Brutperiode 1914/15 waren 212 Fischbrutanstalten in Betrieb, die gleiche Anzahl wie im Vorjahre. Aus 156,696,000 eingelegten Eiern wurden 128,857,000 Fischchen gewonnen, von denen, mit Inbegriff von 63,239 Stück Sommerungen und Jährlingen, 127,695,239 Stück (1913/14: 108,881,013 Stück) unter amtlicher Kontrolle in öffentliche Gewässer ausgesetzt wurden. Es folgt hier ein Auszug aus der Zusammenstellung der erbrüteten Fischchen : a. Inländische Arten: Lachse Lachsbastarde Seeforellen Fluss- und Bachforellen Rötel Äschen Felchen Hechte Barsche Karpfen b. Ausländische Arten : Regenbogenforellen Bachsaiblinge (Tabelle V.)

°

Stück 1,337,000 34,000 2,655,000 9,168,000 4,456,000 2,632,000 97,244,000 10,706,000 130,000 205,000 284,000 6,000 Zusammen 128,857,000

Für die Erbrütung und Aussetzung obiger Fischchen richtete der Bund an die Kantone, zuhanden der Besitzer der Brutanstalten,

571 einen Beitrag von Fr. 35,000 (1914 : Fr. 37,700) aus, gestützt auf einen Bericht unserer Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei über den Zustand der Fischbrutanstalten und deren Betrieb.

In obigen Zahlen sind die Leistungen der Fischbrutanstalten im Kanton Wallis nicht inbegriffen ; nähere Angaben hierüber liegen nicht vor, da sich diese Anstalten im Berichtsjahre nicht um einen Bundesbeitrag beworben haben. Im Kanton Appenzell I.-Rh. war 1914/15 keine Fischbrutanstalt im Betrieb.

V e r s c h i e d e n e s . An den schweizerischen Fischereiverein wurde ein Jahresbeitrag von Fr. 3000 ausgerichtet.

Dem internationalen Bodenseefischereiverband wurde an die Kosten der im Jahre 1915 vorgenommenen Besetzung des Bodensees mit Jungfischen, entsprechend dem Vorgehen der übrigen Uferstaaten, ein Bundesbeitrag von Fr. 300 bewilligt.

V. Abteilung für Wasserwirtschaft.

1. Allgemeines.

Ein Teil des Personals hatte auch im Jahr 1915 der Militärpflicht zu genügen, wodurch verschiedene Arbeiten erheblich in Rückstand gerieten, so die Veröffentlichung über die ausgenutzten und noch verfügbaren Wasserkräfte der Schweiz, die Regulierung des Vierwaldstätter-Sees etc. Wenn man bedenkt, dass unsere Abteilung für Wasserwirtschaft an Bedeutung und Grosse mehr und mehr zunimmt, so wird auch ihr Personal entsprechend vermehrt werden müssen, andernfalls könnten gewisse Arbeiten für kantonaie Behörden, z. B. Projekte von Seeregulierungen etc., die bisher unentgeltlich besorgt wurden und viel Zeit und Personal für sorgfältige Erhebungen in Anspruch nahmen, in Zukunft nicht mehr ausgeführt werden.

Wissenschaftliche Mitarbeiter. Zum Zwecke wissenschaftlicher Untersuchungen haben wir vorgesehen, der Abteilung für Wasserwirtschaft zeitweilige, auswärtige Mitarbeiter beizugeben. Diese letztern werden im Einverständnis mit dem Departementsvorsteher vom Direktor der Abteilung auf die Dauer eines Jahres ernannt.

Für 1916 haben wir uns die Mitarbeit der Herren Prof. Dr.

R. Mellet von der Universität in Lausanne (für chemische Wasseruntersuchungen und die Bestimmung des Schlammgehaltes in Gewässern) und Dr. J. Hug, Geolog in Zürich (für Grundwasser-

Zu Seite 571.

labelk V.

17 3 39 6 20 14

254 37 470

399 38 173 2,969 472 149 220 36 190 139 120 32 4 55 820 278 34 576 125 60

74 37

690 125 335 1,405 50 618 115 453 595 1,015

70

701

5 1 212 1,425

2 584 60 2,921 10,194 353

481

3,620 1,130 16,698 920 15,953 2,867 863 300

7,289 3,600 6,033

5 103 470 2,427

175 60 6

4,946 3,611

10,812

2,388

30 17,324 20,101 3,010 180 205 730 7,825

5,806 22,115 19,51o 220 3,090 1,420 139 152 12,732 6,853 278 325 1,046 1,245 60 14,091 335 19,563 23,631 4.728 9,610

238 447

34

1^

35 381 127 2,672 423 120 191 33 181 135 118 30 4 51 713 253 31 504 117 50

63 30

640 89 355 1,280 48.

425 570 100 943 500

68

652

9,682 60 J 17,710 15,108 180 205 156,696 1,337

316

8,685

34

2,655

452 2 57 9,168 284

132 5

68

m

*- U5

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1 H-2 o

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S O '--'

318 3,235 760 893 12,026 560 11,988 2,246

457

1,230 870

650 132

6,993 3,328 5,675

1,644

784 1

4 9,658

2,155

6

4,456

840

75 16,876 20 376 14,930 2,170 615 130 205 152 5,395 30

7,753

Zusammen

A S,

P m§ &

Felchen (Coregoni)

is

i4

Flussbarsch (Perca fluviatilis L.)

O^

1,120 1

H,

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l!

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Äsche (Thymallus vulgaris Nilss.)

o.

a l o 02 "l^s

1^

Rötel (Salmo salvelinus L.)

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i; "> *Jt-i

.2

Regenbogenforelle (Salmo irideus Gibb.)

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S

Seeforelle (Trutta lacustris L.)

£3

» 1

j

Lachsbastard

3

g.

1,710 930

1,784

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Zusammen

365 1,313

74

351

37

180 5

À

Flussbarsch (Perca fluviatilis L.)

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Felchen (Coregoni)

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3= o 11 1 « 3 S

(Salmo fontinalis Mitch.)

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Regenbogenforelle (Salmo irideus Gibb.)

Bachsaibling

"1 O

Seeforelle (Trutta lacustris L.)

al

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Äsche (Thymallus vulgaris Nilss.)

7 47 18 1 3 1 1 1 4 5 9 1 7 1 1

À

Rötel (Salmo salvelinus L.)

Zürich Bern Luzern Uri . .

. . .

Sckwyz Unterwaiden o. d. W. .

Unterwaiden n. d. W. .

Glarus Zug . .

. . .

Freiburg Solothurn . . . .

Baselstadt . . . .

Baselland .

Sehaffhausen Appenzell A.-Rh. . .

Appenzell I.-Rh. . .

8 t . Gallen . . . .

Graubünden . . . .

Aargau Thurgau Tessin Waadt . . . .

Wallis Neuenburg . . . .

Genf Zusammen

^Vusgrebi-tttete Fischehea (in 1000 Stück)

Eingesetzte Eier- (in 1000 Stück) Lachsbastard

Kantone

Anzahl der Anstalten

Leistungen der schweizerischen Fischbrutanstal ten während der Brutperiode 1914/1915.

Summe der unter amtlicher Kontrolle in öffentliche Gewässer ausgesetzten

Kantone

SommerJungbrut linge und in 1000 Stück Jährlinge Stückzahl

4,924 16,313 14,845 191 2,370 1,183 135 148 12,020 6,388 253 303 951 901 50

4,838 16,249 14,844 191 2,370 1,173 135 148 12,020 6,388 230 303 951 901

11,300 355 18,903 17,524 4,200 6,990

10,514 355 18,816 17,524 4,145 6,984

8,553 8,496 57 57 2,632 97,244 10,706 130 205 128,857 127,632

4,240 Zürich 1,650 Bern Luzern Uri Schwyz Unterwaiden o. d. W.

Unterwaiden n. d. W.

Glarus 253 Zug 14,382 Freiburg Solothurn Baselstadt 4,150 Baselland Schaffhausen 1,500 Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh.

16,884 St. Gallen 1,250 Graubünden 2,059 Aargau Thurgau 1,100 Tessin 2,650 Waadt Wallis 13,121 Neuenburg Genf 63,239 Zusammen

572 Untersuchungen), gesichert. Nach Kenntnisnahme der bemerkenswerten Ergebnisse verschiedener Amtsstellen der grossen, uns umgebenden Staaten sind auch wir zum Entschlüsse gekommen, diese Art von Mitarbeit einzuführen.

2, Die Pegelbeobachtungen.

a. Pegelnetz.

Im Laufe des Jahres sind folgende Pegelstationen neu errichtet worden : 1. Acla (Modelserrhein); 2. Neftenbach (Töss); 3. Niederhöri (Glatt); 4. Erlenbach (Simme); 5. Niederried (Aare) ; 6. Seewen (Seeweren) ; 7. Rathausen (Reuss, Kraftwerk); 8. Mattmarksee; 9. Dalpe (Piumogna).

Eine Verlegung des Standortes der Pegelskala hat an den nachstehend genannten Stationen stattgefunden : 1. Necker (Necker), 300 m flussabwärts ; 2. Appenzell (Sitter), 230 m flussabwärts; 3. Rathausen (Reuss), von der Fähre an die Strassenbrücke.

Acht Stationen sind mit je einem Limnigraphen ausgerüstet worden, nämlich: 1. Neftenbach (Töss); 2. Niederhöri (Glatt); 3. Brienzwiler (Aare) ; 4. Lucendrosee ; 5. Rathausen (Reuss, Kraftwerk) ; ' 6. Zenhäusern (Rhone); 7. Brig (Rhone); 8. Mattmarksee.

Eingegangen sind folgende Stationen : 1. Ilanz (Glenner); 2. Lienz (Rheinthalischer Binnenkanal, Oberwasser) ; 3. Lienz (Rheinthalischer Binnenkanal, Unterwasser); 4. Montlingen (Rheinthalischer Binnenkanal, Oberwasser); 5. Montlingen (Rheinthalischer Binnenkanal, Unterwasser) ;

573

Kollbrunn (Töss); Töss (Töss); Glattfelden (Glatt); Tecknau (Eibach); Latterbach-Oei (Simme) ; Chevroux (Neuenburgersee) ; Gesehenen (Reuss); Ibach (Muota); Sarnen (Sarnersee); Zufikon (Reuss, Oberwasser) ; Schwanden (Linth, mit Sernft) Gebidem (Massa) ; Bitsch (Massa); Gampel-Steg (Lonza) ; Peney (Rhone).

Bei 38 Pegelstationen fand eine Revision der Cote des Pegelsmllpunktes statt.

.

·6.

7.

8.

9.

'10.

11.

12.

13.

14.

15.

16.

17.

18.

19.

20.

b. Täglicher Wasserstandsnachrichtendienst.

Keine nennenswerten Veränderungen im Jahr 1915.

c. Telegraphischer Hocliwassernachriclitendienst.

Keine Veränderungen im Jahr 1915.

3. Feldarbeiten.

Wassermessungen. Im ganzen sind 299 Wassermessungen Ausgeführt worden, die sich auf die einzelnen Flussgebiete wie folgt verteilen : I.

II.

III.

IV.

V.

VI.

VII.

VIII.

Rhein Aare Reuss Limmat Rhone Tessin Inn Etsch

65 79 41 8 73 19 13 .

l ^99

Davon sind bis zum Jahresende 178 ausgearbeitet worden.

574 Querprofile. Für die Feststellung allfälliger Flussbettveränderungen bei Pegelstationen gelangten 112 Querprofile zur Aufnahme.

Längenprofile. Es wurden die nachstehend verzeichneten Längenprofile aufgenommen : 1. Saaser Visp von Saas-Grund bis zum Mattmarksee (11,9 km) (generelles Projekt); 2. Saaser Visp vom Ausfluss des" Mattmarksees bis zur Distelalp (3,2 km) ; 3. Rhone von Chancy bis zur Landesgrenze (2,o km).

Das im Jahr 1914 begonnene und 1915 vollendete Längenprofil der Reuss ist ausgearbeitet worden.

Nivellements. Für das Studium der Senkungserscheinungen in Zug und Umgebung sind die früher erstellten zahlreichen Fixpunkte neuerdings eionivelliert worden. Zur Ausführung gelangte ferner ein Nivellement von Niederried nach Oltigen (2,o km) und ein solches von Saas-Grund bis zur Distelalp (15,o km).

Abflussmengenlcurven. Im Berichtsjahr sind die nachgenannten Abflussmengenkurven neu aufgestellt, vervollständigt oder revidiert worden: Rheingebiet.

Glenner (Ilanz), Vorderrhein (Ilanz), Medelserrhein (Acla), Julia (Savognin), Albula (Tiefenkastel), Hinterrhein (Rothenbrunnen), Rhein (Felsberg), Landquart (Klosters, Felsenbach), Tamina (Vättis), Rhein (Oberriet), Thur (Alt- und Neu-St. Johann, Lichtensteig, Andelfingen), Necker (Neckertal), Sitter (Appenzell, Bischofszell), Rhein (Flurlingen, Noi), Brgolz (Angst), Birs.

(Münchenstein).

Aaregebiet.

Aare (Rätherichsboden, Innertkirchen, Brienzwiler, Thun), Urbachwasser (Pfengli), Gadmerwasser (Hopflauencn), Unterwasser (Innertkirchen), Lütschine (Gsteig), Kander (Hondrich), Simme (Erlenbach), Saane (Freiburg), Orbe (Orbe), Areuse (Champ du Moulin), Aare (Thalmatten, Murgenthal, Döttingen).

Reussgébiet.

Gotthardreuss (Lucendrosee), Reuss (Andermatt, Göschenen, Wassen, Seedorf), Meienreuss (Husen), Kärstelenbach (Hinterbristen), Seéwern (Seewen), Muota (Ingen bohl), Engelberger Aa, (Buren), Sarner Aa (Sarnen), Kleine Emme (WerthensteinJ, Reuss.

(Luzern, Gisikon, Mühlau, Mellingen).

575lÀmmatgebiet.

Linth (Schwanden), Escherkanal (Weesen-Gäsi), Linthkanal (Weesen-Biäsche), Limmat (Zürich, Baden).

Elwmegebiet.

Rhone (Oberwald, Reckingen, Zenhäusern, Gampenen, Portedu Scex), Fiescherbach (Fiesch), Saaser Visp (Mattmarksee), Visp(Visp), Drance de Bagne (Châble), Drance d'Entremont (Seinbrancher), Drance (Martigny), Barberine (Barberine), Eau Noire (Châtelard), Trient (Vernayaz), Gryonne (Bex), Veveyse (Vevey), Venoge (La Bâtie), Arve (Genf), Rhone (Genf, La Plaine), Doubs(St. Ursanne).

Tessingebiet.

Tranoia (Lago della Sella), Tessin(Rodi, Bellinzona), Piumogna (Dalpe), Moësa (St. Giacomo, Lumino), Maggia (Fusio, Lodano).

Inngebiet.

Inn (St. Moritzbad, Samaden, Scanfs, Blartinsbruck), Rosegbach (Pontresina), Spöl (Zernez).

Etschgebiet.

Rambach (Münster).

Quellen im Gebiet des Hünster-Grenchen-Tunnels. Die für Rechnung der Berner Alpenbahn-Gesellschaft (B. L. S.) ausgeführten Wassermessungen umfassen : 1. die periodischen Quellenmessungen im Mai, Juni, September und Oktober ; 2. Flügelmessungen : im Tunnelkanal Südseite (Grenchen) 14, an der Birs bei Court (Pegel Pont de Messe) 6, am Chaluetbach bei Court (Pegel Pont de Messe) 7, an der Rauss bei Münster 4 ; 3. monatliche Reservoirmessungen (Wasserversorgung der Gemeinde Münster, Quellen Diépôt und Pré Boivin) bis und mit Monat Juni; 4. Eichung der Quellwasserfassungskammern im Grenchenberg^ tunnel (Wasserversorgung der Gemeinde Grenchen).

S76

Mit Ende des Jahres sind diese Quellenmessungen im Gebiete -des Münster- Grenchen-Tunnels auf Wunsch der Berner AlpenbahnG-esellschaft im allgemeinen zum Abschluss gebracht worden ; sie beschränken sich bis auf weiteres nur noch auf Beobachtung des Mühlebaches (Wasserversorgung der Gemeinde Court) und des ·Chaluetbaches bei Court (Wasserkraftanlagen von Allimann und Buèche).

Mattmarhsee (Wallis). Die Abteilung für Wasserwirtschaft ·hat Ende Juni 1915 mit der Untersuchung der Wasserverhältnisse des Mattmarksees nach folgendem Programm begonnen: 1. ehemalige Zustände des Sees, des Allalin- und des Schwarzenberggletschers ; Seeausbrüche ; 2. die atmosphärischen Niederschläge im Einzugsgebiet des Sees und Abflussverhältnisse des letztern, Wasser- und Lufttemperaturen ; 3. Nivellement und Längenprofil von Saas-Grund bis zur Distelalp ; 4. die von den Zuflüssen des Sees mitgeführten Sinkstoffe.

Lac Srenel (Waadt). Die Untersuchungen über den unterirdischen Abfluss des Sees, die 1911/1912 begonnen, dann infolge ·der Arbeiten für die schweizerische Wasserkraftstatistik unterbrochen wurden, sind im Berichtsjahr zu Ende geführt worden.

Die Wasser veri uste schwanken gegenwärtig zwischen den Ständen von 7,55 bis 8,35 am Pegel in Le Pont von 0,363 bis l,us m3/sek.

G-escMebeführung der Gewässer. Die im Sommer 1913 be·gonnene Studie über die Sinkstofführung des Oberflächenwassers der Massa wurde im Berichtsjahre abgeschlossen. Eine ähnliche Untersuchung soll im Jahre 1916 an der Eau Noire bei Châtelard vorgenommen werden. Erfolgreiche Versuche über die Sandführung an der Flusssohle Hessen sich mittelst eines neuen Apparates .an der Rhone bei Porte du Scex bewerkstelligen. Dieselben werden im Jahre 1916 fortgesetzt. Auf Anraten der Abteilung für Wasserwirtschaft sind von privater Seite an der Arve bei Genf Versuche unternommen worden, um die Variationen der Sinkstofführung während der Hochwasser- und Niederwasserperiode festzustellen, desgleichen, um die Verschiedenheit des Sandgehaltes des Wassers mit zunehmender Tiefe zu bestimmen. Schliesslich möge noch erwähnt werden, dass, wie letztes Jahr, die Studien über die Kiesablagerung beim Zusammenfluss der Aare und Saane oberhalb des Kallnacherwehres weitergeführt wurden.

577 4. Instrumente und Messmethoden.

Flügelprüfungsanstalt.

Tarierung (Prüfung) von Wassermessflügeln. Im Berichtsjahr sind 46 Tarierungen von Flügeln für die Abteilung und 23 TarieTungen von Flügeln für Private (gegen Entschädigung) ausgeführt worden, im ganzen also 69 Tarierungen.

Es wurden in der Anstalt zum ersten Male von privater ·Seite Schleppversuche mit Schiffsmodellen, ebenfalls gegen Entschädigung inkl. Anstaltsmiete, mit vollem Erfolge durchgeführt.

Tergleichs-Wassermessungen mittelst Überfall und Hügel. Eine Anzahl solcher Wassermessungen wurde in der Versuchsanstalt ·der Firma J. J. Rieter & Cie. A.-G. in Winterthur zur Durchführung gebracht. Die bezüglichen Ergebnisse sollen später ver·öffentlicht werden.

Chemische Wassermessungen (Methode Boucher-Hellet). Im Berichtsjahre sind im Laboratorium der Maschinenfabrik vormals J. J. Rieter & Cie. A.-G. in Winterthur zwei Serien Wassermessversuche an einer Francis-Turbine mit geringem Gefalle vorgenommen worden. Die von der Abteilung für Wasserwirtschaft in die Praxis umgesetzte neue Methode . ist von ihr für die Turbinen-Wassermessungen (Kollaudation) im hydro-elektrischen Kraftwerk der S. B B. im Massaboden (Brig) praktisch zur Anwendung gekommen. Am 19. September hat in der hydro·elektrischen Zentrale Ackersand bei Stalden (Wallis) vor dem schweizerischen Ingenieur- und Architekten verein eine Vorführung ·der neuen Wassermessmethode stattgefunden. Die Ergebnisse sämtlicher Messungen dürften 1916 zur Veröffentlichung gelangen.

5. Flächeninhalte der Einzugsgebiete.

Im Berichtsjahr ist das Manuskript für die Publikation der Flächeninhalte der schweizerischen Flussgebiete in ihrer Hauptgliederung fertiggestellt und die zugehörige hydrographische Übersichtskarte der Schweiz mit Stand auf Ende 1915 bearbeitet worden. Die Herausgabe dieser Publikation wird 1916 erfolgen.

Die Bestimmung der Einzugsgebiete der bestehenden Wasserkraftanlagen ist beendigt.

In Angriff genommen wurde die Bearbeitung der VeröffentlichuDgon :

578 1. Die Flächeninhalte des Aaregebietes von der Einmündung der Aare in den Bielersee bis zur Mündung in den Rhein, in detaillierter Bearbeitung (I. Teil der Wasserverhältnisse der Schweiz).

2. Schweizerisches Seen- und Gletscherverzeichnis.

6. Seeregulierungen.

Vienvaldstätier-See (siehe Geschäftsbericht 1914). Die Abteilungfür Wasserwirtschaft hat die Berechnungen über den Wertzuwachsder Reusswasserkräfte als Folge der Regulierung des Vierwaldstätter-Sees zum grössten Teil vollendet; es handelt sich um einen Vorschlag zu Händen der interessierten Kantone, betreffend die Beitragspflicht der Kraftwerkbesitzer an die Regulierungskosten.

Die Ergebnisse dieser umfangreichen und schwierigen Arbeit werden den Interessenten im Februar 1916 zugestellt.

7. Schweizerische Wasserkraftstatistik.

(Siehe Geschäftsbericht, pro 1914.)

Unsere Abteilung für Wasserwirtschaft wird im Jahre 191& eine eingehende Untersuchung über die ausgenutzten und verfügbaren Wasserkräfte der Schweiz unter folgender Aufschrift veröffentlichen : J>ie ^W'asserlzräifte «le*- Sclvsveis« in drei Teilen und fünf Bänden.

I. Teü.

Die WasserverMUnisse : A. die Flächeninhalte der Einzugsgebiete (mit einer hydrographischen Karte der Schweiz) ; B. die Abflussmengen ; C. die Längenprofile.

II. Teil.

Die ausgenutzten Wasserkräfte (bestehende Wasserkraftanlagen).

IH. Teü.

Die verfügbaren Wasserkräfte.

Da mehrere Beamte, die an diesem Werk arbeiteten, im Berichtsjahre der aktiven Dienstpflicht genügen mussten, so war seine Fertigstellung; bis zum Jahresschluss geradezu ein Ding der Unmöglichkeit. Der Satz von sämtlichen Bänden ist zum grössten

579 Teil vollendet, so dass sie voraussichtlich im Frühjahr 1916 der ·Öffentlichkeit übergeben werden können. Hierauf wird die Abteilung für Wasserwirtschaft an die Bearbeitung einer Übersichtskarte der Schweiz im Massstabe l : 250,000 herantreten, auf welcher die ausgenutzten und die noch ausnutzbaren Gewässerstrecken zur Darstellung gelangen so len.

8. Wasserkräfte für den elektrischen Betrieb der S. B. B.

Wasserverhältnisse einzelner Gewässerstrecken. Die Abteilung für Wasserwirtschaft hat die Untersuchung der Wasserverhältnisse einzelner Gewässerstrecken, die für den elektrischen Betrieb der S. B. B. Interesse bieten, fortgesetzt. Zu diesem Zwecke wurden besondere Pegel- und Wassermessstationen an der Barberine und -an der Rhone oberhalb Mörel erachtet.

9. Binnenschiffahrt.

Obenvasser-Kanalbrücken beim Kraftwerk Olten-Gösgen. Mit ·Schreiben vom 21. Dezember 1914 an unser Departement des Innern wies der schweizerische Wasserwirtschaftsverband darauf hin, dass die von der A.-G. ,,Elektrizitätswerk Olten-Aarburg'projektierten sieben Brücken über den Oberwasserkanal des Kraftwerkes Olten-Gösgen eine zu geringe Durchfahrtshöhe aufweisen, um den ungehinderten Durchlass von Transportschiffen sicherzustellen, und stellte das Gesuch, es möchten die nötigen Massnahmen ·zum bestmöglichen Schutze der Flussschiffahrtsinteressen getroffen werden. Das Departement des Innern ersuchte daraufhin die Regierung des Kantons Solothurn, diese Brückenbaufrage in Wiedererwägung zu ziehen. Nach gepflogenen Unterhandlungen mit dem Vorsteher des Baudepartements des Kantons Solothurn, bei denen ausser dem Vorsteher des Departements des Innern auch der Direktor und der juristische Adjunkt der Abteilung für Wasserwirtschaft vertreten waren, wurde zwar das Projekt der A.-G. ,,Elektrizitätswerk Ölten-Aarburga für die Brückenbauten über den Oberwasserkanal seitens des Regierungsrates des Kantons Solothurn ratifiziert, dagegen wurde mit Bezug auf die beiden Unterwasser:Kanalbrücken beschlossen, es sei für diese eine genügende Durchfahrtshöhe für den Durchlass von Transportschiffen au fordern, d. h. eine Lichthöhe von 5 m zwischen dem Hochwasserspiegel und der Brückenunterkante. Wir sprechen an dieser Stelle ·dem Vorsteher des Baudepartements des Kantons Solothurn unsern Dank aus für das durch seine Vermittlung erreichte Ergebnis.

580

Schiffsschleuse beim Kraftwerk Eglisau. Auf Veranlassung des Präsidenten des Verwaltungsrates der Nordostschweizerischen Kraftwerke liess der Vorsteher des Departements des Innern an die interessierten Behörden und Schiffahrtsverbände eine Einladung, auf den 6. August 1915 nach Zürich ergehen, zum Zwecke einer Besprechung der Vergrösserung der Schiffsschleuse des Kraftwerkes Eglisau auf Grund eines Projektes des Herrn Ingenieur Gelpke. An der von Herrn Bundesrat Calonder präsidierten Versammlung nahmen teil : Vertreter der Kantone Basel-Stadt, BaselLandschaft, Aargau, Thurgau, Zürich, Schaffhausen, St. Gallen,.

Graubünden, der drei Schiffahrtsverbände, des Schweizerischen.

Wasserwirtschafts Verbandes, der Nordostschweizerischen Kraftwerke; ferner waren anwesend der schweizerische Oberbauinspektor, der Direktor und der juristische Adjunkt der Abteilungfür Wasserwirtschaft.

Die Versammlung stimmte dem Vorschlag des Herrn Gelpkegrundsätzlich zu unter Vorbehalt der Ergebnisse von Unterhandlungen mit dem Grossherzogtum Baden, das selbstverständlich einen entsprechenden Anteil an die Kosten der projektierten» Vergrösserung zu tragen hätte. Das Departement des Innern, wurde mit der Ernennung einer besondern Kommission beauftragt, die, je nach dem Verlauf der Unterhandlungen mit dem Grossherzogtum Baden, verschiedene technische und wirtschaftlicheFragen einer eingehenden Prüfung unterziehen soll.

10. Ausnutzung von Grenzgewässern.

(Art. 24biB der Bundesverfassung.)

K r a f t w e r k P o u g n y - C h a n c y , an der Rhone (franz ö s i s c h - s c h w e i z e r i s c h e G r e n z e ) . Unsere Abteilung befasste sich in Verbindung mit dem schweizerischen Oberbauinspektorat mit der Aufstellung eines Konzessionsentwurfes auf' Grund der französisch-schweizerischen Übereinkunft vom 4. Oktober 1913.

B a r b e r i n e und Eau Noir e (Wallis, französischs c h w e i z e r i s c h e G r e n z e ) . In seiner Sitzung vom 3. Dezember 1914 hat das Bundesgericht (staatsrechtliche Abteilung) das Recht der Konzessionserteilung für die Wasserkräfte der Barberine und der Eau Noire, von der französisch-schweizerischen Grenze biszum Zusammenfluss der Barberine mit dem Trient, dem schweizerischen Bundesrat zugesprochen. Am 9. Juni 1915 überwies

58Î

der Staatsrat des Kantons Wallis dem schweizerischen Bundesrat; in befürwortendem Sinne ein Gesuch der Generaldirektion der S. B. B. um Überlassung der Konzession für diese beiden Gewässer..

11. Wasserrechtsverleihungen.

K r a f t w e r k Eglisau. Im Berichtsjahr ist die Konzession; für das Kraftwerk Eglisau, die bisher den Elektrizitätswerken Zürich und Schaffhausen zustand, auf die Nordostschweizerischen Kraftwerke übertragen worden. Der Bundesrat hat dieser Übertragung zugestimmt und auch die Zustimmung der grossherzoglich badischen Regierung zu dieser Änderung in der Person des Konzessionsinhabers vermittelt.

12. Abgabe elektrischer Energie ins Ausland.

Der Bundesrat hat im Berichtsjahre folgende Bewilligungenfür die Ausfuhr elektrischer Energie erteilt: 1. An die st. gallisch-appenzellischen Kraftwerke A.-G. für eine Energiemenge von 200 KW (= 272 PS) zur Verwendung im Fürstentum Liechtenstein. Dauer der Bewilligung 3 Jahre.

2. An das Elektrizitätswerk Thusy-Hauterive in Freiburg; für eine Energiemenge von 10,000 KW (= 13,600 PS) zur Verwendung in der Gegend von Montbeliard (Frankreich). Dauerder Bewilligung 20 Jahre.

3. An die A.-G. ,,Motor"1 Baden für eine Energiemenge von 10,000 KW (= 13,600 PS) aus dem Elektrizitätswerk ÖltenGösgen zur Verwendung in Waldshut (Grossherzogtum Baden)..

Dauer der Bewilligung 20 Jahre.

In Abänderung einer Ausfuhrbewilligung vom Jahre 1913wurde der A.-G. ,,Motor'1 gestattet, 6000 KW unkonstanter Energie aus dem Elektrizitätswerk Olten-Gösgen anstatt aus dem Beznauwerk an das Elektrizitätswerk Lonza in Waldshut abzugeben.

13.o Publikationen.

Im Berichtsjahr sind folgende Publikationen herausgegeben und versandt worden : 1. Graphische Darstellungen derschweizerischen hydrometrischen Beobachtungen für das Jahr 1913.

2. Mitteilungen der Abteilung für Wasserwirtschaft: Nr. 8Die AbflussVerhältnisse des Rheins in Basel.

.582 3. Annalen der schweizerischen Landeshydrographie: Band I.

Der Märjelensee und seine Abflussverhältnisse. Eine hydrologische Studie unter Mitberücksichtigung hydrographischer Erscheinungen in andern Flussgebieten.

Folgende Publikationen sind im Manuskript fertiggestellt worden : 1. Tabellarische Zusammenstellung der Hauptergebnisse der schweizerischen hydrometrischen Beobachtungen für das Jahr 1913.

2. Annalen der schweizerischen Landeshydrographie : Band II.

1. Le charriage des alluvions dans certains cours d'eau de la Suisse ; 2. Methode der Deltavermessungen der Abteilung für Wasserwirtschaft.

3. Die Wasserkräfte der Schweiz (siehe Ziffer 7).

- ?z-
S63

Bundesratsbeschluss betreffend

die Regelung der Nutzung der längs der Eisenbahn LuganoPonte Tresa gelegenen Waldungen.

(Vom 4. März 1916.)

Der schweizerische Bundesrat, in der Absicht, den Betrieb der Eisenbahn Lugano-Ponte Tresa gegen die durch die Waldnutzung längs dieser Linie drohenden Gefahren sicherzustellen ; nach Anhörung der Regierung des Kantons Tessin, beschliesst: Art. 1. Für die Nutzung der auf dem Gebiet der Gemeinden Mozzano und Biogno, d. h. zwischen den km 3,*oo und 4,soo, in einem Streifen von 50 m oberhalb der Achse der Bahn (horizontal gemessen) gelegenen Waldungen, sowie für das Fortschaffen des Holzes oberhalb der Linie, sofern die Beförderung desselben durch den erwähnten Streifen bewerkstelligt wird, gelten folgende Bestimmungen : a. Nach Anzeichnung des Schlagholzes und der auszurodenden Stöcke haben die Waldeigentümer dem Betriebsdirektor rechtzeitig von dem Standorte und der Menge des zu schlagenden Holzes Anzeige zu machen. Überdies haben sich die Eigentümer zum voraus mit dem Betriebsdirektor über die Wahl und möglichst richtige Instandstellung der zu benutzenden Holzriesen, sowie über das Wegschaffen der Steine zu verständigen, welche ins Rollen geraten und die Sicherheit der Bahnlinie gefährden könnten.

Bundesblatt. 68. Jahrg. Bd, I.

41

584

b. Ausserdem sind die Waldeigentümer gehalten, jedesmal den Zeitpunkt, in welchem durch die Berechtigten mit dem Schlagen und Abführen des Holzes begonnen werden darf, der Bahndirektion mitzuteilen.

c. Ist die in lit. b erwähnte Kenntnisgabe geschehen, so haben die Berechtigten von den vorzunehmenden Waldarbeiten, wie Fällen und Fortschaffen von Holz und Ausheben der Wurzelstöcke, mindestens 24 Stunden vor Beginn der Arbeiten, unter Angabe der ungefähren Menge des Holzes und die Art des Abführens dem Bahnmeister oder dem Vorstand der nächsten Station Mitteilung zu machen.

·Erst nach ..Verständigung mit dem Bahnmeister auf Grund der Vorschriften des gegenwärtigen Erlasses darf mit dem Fällen und dem Fortschaffen des Holzes und mit dem Roden von Wurzelstöcken begonnen werden.

Die Arbeiten sind ohne unnötige Unterbrechung und mit möglichster Beschleunigung durchzuführen.

d. Das Schlagen und das Abführen des Holzes, sowie das Ausheben der Wurzelstöcke sind 15 Minuten vor der Durchfahrt der Züge einzustellen. Diese Arbeiten stehen unter der Aufsicht eines besondern Wärters (Bahnwärter), der von der Bahnverwaltung für die ganze Dauer der Arbeiten mit diesem Dienste betraut ist. Die mit den Holzarbeiten beschäftigten Personen haben sich den Anordnungen dieses Bahnwärters unbedingt zu fügen. Letzterer soll ihnen durch Signale anzeigen, wann sie ihre Arbeiten einzustellen haben und wann sie dieselben wieder beginnen können.

In gewissen Fällen, z. B. weun wegen des Windes oder eines Sturmes die gegenseitige Signalisierung nicht mehr möglich ist, kann der Wärter von sich aus das Fällen oder das Fortschaffen des Holzes und das Roden von Wiirzelstöcken zeitweise einstellen lassen.

Ist ein Extrazug signalisiert, dessen Durchfahrtszeit zum voraus nicht genau hat angezeigt werden können, so ist das Fällen und das Fortschaffen des Holzes und das Roden von Wurzelstöcken bis nach Durchfahrt des Zuges einzustellen.

e. Wenn nach den örtlichen Verhältnissen das Fällen und das Fortschaffen des Holzes, sowie das Roden von Wurzelstöcken bei gefrorenem Boden gefährlich wird, so kann die Bahnverwaltung nach Rücksprache mit den Waldeigentümern diese Arbeiten vorübergehend untersagen.

585 Auch können Holzsortimente, durch deren Beförderung dem Bahnbetrieb Gefahr droht, von dem Ziehen oder Riegen ausgeschlossen werden.

Ebenso kann das Eisenbahndepartement Arbeiten dieser Art an Orten, wo sie mit zu starker Gefährdung der Bahnlinie verbunden wären, verbieten, unter Beachtung der Bestimmungen von Art. 2 hiernach.

f. Auf den Lagerplätzen oberhalb der Bahn darf nicht mehr Holz aufgehäuft werden, als der ordentliche Betrieb es erfordert und die Sicherheit der Bahn es zulässt.

Überhaupt soll das Fällen von Holz in unmittelbarer Nähe der Bahnlinie und oberhalb derselben, sowie das Fortschaffen von solchem immer mit grösster Vorsicht geschehen, um Beschädigungen der Bahn und ihrer Nebenanlagen zu vermeiden und den Betrieb nicht zu gefährden.

ff. Die Bahndirektion hat den Waldeigentümern rechtzeitig den Namen und den Wohnort des Bahnmeisters bekannt zu geben.

li. Die vorliegenden Vorschriften gelten auch für die vereinzelten Baumstämme, welche innerhalb der Grenzen des erwähnten Streifens gelegen sind.

Art. 2. Soweit die Vorschriften des Art. l hiervor über die Bestimmungen des Bahnpolizeigesetzes vom 18. Februar 1878 hinausgehen und soweit durch dieselben eine Einschränkung von Privatrechten stattfindet, bleiben den Berechtigten die ihnen gesetzlich zustehenden Ansprüche vorbehalten.

Art. 3. Die Bahnverwaltung erhält den Auftrag, gemäss Art. 32 des Eisenbahngesetzes vom 23. Dezember 1872 die zur Vollziehung des vorliegenden Beschlusses nötigen Réglemente zu erlassen und die sonst erforderlichen Massregeln zu treffen, namentlich auch die mit der Beaufsichtigung der Waldnutzung betrauten Beamten nach Art. 12 des Bundesgesetzes über die Bahnpolizei zu bezeichnen.

Die Bahnvervvaltung ist verpflichtet, den Eigentümern der in Betracht fallenden Waldungen längs der Linie in den Gemeinden Muzzano und Biogno den vorliegenden Beschluss schriftlich auf amtlichem Wege zur Kenntnis zu bringen.

Art. 4. Dieser Beschluss wird der Regierung des Kantons Tessin mit dem Ersuchen mitgeteilt, denselben zur öffentlichen Kenntnis und, soweit dies Sache der kantonalen Behörden ist, zur Vollziehung zu bringen.

586

Art. 5. Das schweizerische Eisenbahndepartement wird mit den weitern Vollziehungsanordnungen beauftragt.

B e r n , den 4. März 1916.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Decoppet.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

Verzeichnis der dem vorstehenden Bundesratsbeschluss unterstellten Waldstreifen.

Von km 3,490 bis ,, » 4,130 ,,

km 4,130 ,, 4,8oo

Gemeinde Muzzano ,, Biogno

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1915.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1916

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

12

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.03.1916

Date Data Seite

455-586

Page Pagina Ref. No

10 025 999

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