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88.040

Botschaft über die Änderung der Truppenordnung

vom 25. Mai 1988

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zu einer Änderung der Truppenordnung sowie zur Anordnung von zusätzlichen Instruktionsdiensten mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

25. Mai 1988

8-326

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Stich Der Bundeskanzler: Buser

47 Bundesblatt. 140.Jahrgang. Bd.II

1129

Übersicht Mit der vorliegenden Änderung der Truppenordnung sollen 31 Panzerjägerkompanien und 27 Schwere Minenwerferkompanien neu gebildet werden.

Das Material der Panzerjägerkompanien (gepanzerte Radfahrzeuge PIRANHA mit dem Lenkwaffensystem TOW2) wurde von den eidgenössischen Räten mit dem Rüstungsprogramm 86 genehmigt. Mit dem Rüstungsprogramm 87 wurde die Ausrüstung der Schweren Minenwerferkompanien mit 12-cm-Minenwerfern 74 genehmigt.

, .; ' Die Bestände der neuen Formationen sollen im wesentlichen durch die Auflösung der bisherigen Panzerabwehreinheiten gebildet werden. Zudem sollen diese Verbände auf die Altersklassen Auszug und Landwehr ausgedehnt werden.

Die Einführung der neuen Waffensysteme bedingt eine Umschulung der betroffenen Truppen. Die dafür zu leistenden zusätzlichen Diensttage sind durch Beschluss der eidgenössischen Räte anzuordnen.

1130

Botschaft I

Vorgesehene Änderungen

II

Aufstellung von 31 Pan/erjägerkompanien

III

Veranlassung

Mit Bundesbeschluss vom 24. September 1986 (BB1 1986 III 403) haben Sie im Rahmen des Rüstungsprogrammes 86 (BEI 1986 l 949) der Beschaffung von 310 Panzerjägern Piranha zugestimmt. Diese gepanzerten Radfahrzeuge mit dem Lenkwaffensystem TOW2 sollen die 1958/59 eingeführten rückstossfreien 10,6-cm-Panzerabwehrkanonen 58 ablösen und die Panzerabwehrfähigkeit der Infanterie und der Radfahrerregimenter erheblich verstärken. In unserer Botschaft vom 19. Februar 1986 über die Beschaffung von Rüstungsmaterial sind die Begründungen für das militärische Bedürfnis, die Arten des Einsatzes und die Anforderungen an Ausbildung und Unterhalt sowie die technische Beschreibung aufgeführt worden (BB1 1986 l 954-963). Bei der vorliegenden Änderung der Truppenordnung handelt es sich um die Neubildung der entsprechenden Formationen mit gleichzeitiger Auflösung der mit altem Material ausgerüsteten Einheiten.

112

Organisation

112.1

Bildung von Einheiten

Es sollen 31 Panzerjägerkompanien gebildet werden. Davon werden 28 der Infanterie und drei den Mechanisierten und Leichten Truppen zugewiesen.

Die 31 Panzerjägerkompanien werden in folgenden Verbänden eingegliedert: Infanterie 22 Kompanien in die Infanteriebataillone der Infanterieregimenter, 3 Kompanien in die motorisierten Infanteriebataillone der motorisierten Infanterieregimenter, 3 Kompanien in die Gebirgsdivisionen.

Mechanisierte und Leichte Truppen 3 Kompanien in die Radfahrerregimenter.

Die Panzerjägerkompanien sind in einen Kommandozug und drei Panzerjägerzüge zu je drei Panzerjägern gegliedert. Die Kompanien der Gebirgsdivisionen erhalten zusätzlich einen Reparaturzug.

1131

Panzerjägerkompanie Komandozug

112.2

drei Pan- --i zerjäger--i züge mit je drei Panzerjagern

Reparaturzug (nur Gebirgsdivision)

Personalbestand

Die Besatzung des Panzerjägers umfasst fünf Mann. Sie setzt sich zusammen aus dem Kommandanten (Offizier oder Unteroffizier), dem Fahrer, dem Schützen, dem Lader und der Gefechtsordonnanz. Die 31 Parizerjägerkompanien werden aus Beständen der jetzigen 28 Panzerabwehrkompanien der Infanterie, der drei Panzerabwehrkanonenkompanien der Radfahrerregimenter und der neun Panzerabwehrlenkwaffenkompanien der Feldarmeekorps und der Felddivisionen gebildet. Diese sind heute noch mit den rückstossfreien 10,6-cm-Panzerabwehrkanonen 58 (BAT), beziehungsweise mit der Boden/Boden-Lenkwaffe 65 (BANTAM) ausgerüstet. Der Gesamtbestand der neuen Panzerjägerkompanien ist kleiner als derjenige der umzuschulenden Kompanien. Der Überhang an Sollbestandesplätzen wird für die neu aufzustellenden schweren Minenwerferkompanien verwendet werden (s. Ziff. 212). Um die notwendige und auch teure Ausbildung möglichst lange nutzen zu können, sollen die neuen Einheiten Angehörige des Auszuges und der Landwehr umfassen.

Dabei sollen diese Einheiten dem für solche Mischungen vorgesehenen Grundsatz entsprechen und aus 60 Prozent Auszug und 40 Prozent Landwehr bestehen.

Die sprachliche Aufteilung wird die folgende sein: Anzahl deutschsprachige «Panzerjägerkompanien» Anzahl französischsprachige «compagnies de chasseurs de chars» Anzahl italienischsprachige «compagnia cacciacarri»

113 113.1

25 5 l

Ausbildung Schulen

Die Erstausbildung auf TOW-Piranha beginnt 1989 in der Offiziersschule. Im Frühjahr 1990 wird auf dem Waffenplatz Chamblon ob Yverdon vorerst eine Rekrutenkompanie ausgebildet. Es ist vorgesehen, später bis zu zwei Rekrutenkompanien pro Halbjahr auszubilden. Die Angehörigen der Mechanisierten und Leichten Truppen werden in den Schulen der Infanterie ausgebildet.

1132

113.2

Truppenkurse

Die Umschulung der Panzerabwehrspezialisten auf den Panzerjäger TOW-Piranha wird in Umschulungskursen durchgeführt. Diese Dienstleistung wird als ordentlicher Wiederholungskurs angerechnet. Die Umschulung erfolgt, gestaffelt nach Armeekorps und Divisionen, während den Jahren 1990-1992. Die notwendigen zusätzlichen Diensttage für die Kader und das Hilfspersonal sind durch die Bundesversammlung anzuordnen (Militärorganisation, Art. 123).

12

Aufstellung von 27 Schweren Minenwerferkompanien

121

Veranlassung

Mit der Zustimmung zur Beschaffung von Schweren Minenwerfern 74 vom 24. September 1987 (BEI 1987 III 271) haben Sie entsprechend dem Antrag im Rüstungsprogramm 1987 (BEI 79*71 1177) die Voraussetzung geschaffen, die Infanterie- und Radfahrerregimenter mit eigenen, weitreichenden und grosskalibrigen Steilfeuer-Unterstützungsmitteln zu verstärken. Das Material mus s nun organisatorisch in die Armee eingegliedert werden.

Die militärischen und technischen Aspekte sind in der Botschaft vom 16. März 1987 über die Beschaffung von Rüstungsmaterial eingehend beschrieben (BB1 7PS7I1177).

122

Organisation

122.1

Bildung von Einheiten

Es sollen mit dem bestellten Material 27 neue Schwere Minenwerferkompanien gebildet werden. Davon werden 24 der Infanterie und drei den Mechanisierten und Leichten Truppen zugewiesen.

Die 27 Schweren Minenwerferkompanien werden in folgenden Verbänden eingegliedert: Infanterie 21 Kompanien in die Infanteriebataillone der Infanterieregimenter, 3 Kompanien in die motorisierten Infanteriebataillone der motorisierten Infanterieregimenter.

Mechanisierte und Leichte Truppen 3 Kompanien in die Radfahrerregimenter.

Eine Schwere Minenwerferkompanie gliedert sich in einen Kommandozug, einen Beobachterzug und drei Minenwerferzüge zu je drei Minenwerfer 74.

1133

Schwere Minènwerferkompanie Kommandozug

122.2

Beobachterzug

drei Minenwerfer- ·--i züge mit je drei Minenwerfer 74 12cm

Personalbestand

Die 27 neuen, sowie die bestehenden elf Schweren Minenwerferkompanien sollen aus Angehörigen des Auszuges (60%) und der Landwehr (40%) zusammengesetzt werden. Es gelten auch hier für die Heeresklassenmischung die gleichen Gründe wie bei der Zusammensetzung der Panzerjägerkompanien. (Ziff. 112.2).

Der Bedarf an Offizieren, Unteroffizieren und Soldaten wird wie folgt gedeckt: - Auflösung der neun Panzerabwehrlenkwaffenkompanien (BANTAM) sowie aus Restbeständen der 28 Panzerabwehrkompanien und der drei Panzerabwehrkanonenkompanien (BAT) ; - Personalüberbestände (gezielte Aufstockung) der bereits bestehenden elf Schweren Minenwerferkompanien der Gebirgsinfanterieregimenter und des Infanterieregiments 16, der Schweren Füsilierkompanie des Füsilierbataillons des Auszugs und der Landwehr; - Kantonale Überbestände. Das Eidgenössische Militärdepartement kann zum Ausgleich der Bestände die Abgabe von Offizieren und Mannschaften von Kantonen an den Bund oder umgekehrt anordnen (Art. 12 des Bundesratsbeschlusses vom 28. März 196l1' über die Organisation der Stäbe und Truppen).

Die sprachliche Aufteilung ist die folgende: Anzahl deutschsprachige «Schwere Minenwerferkompanien» . . . . 23 Anzahl französischsprachige «compagnies de lance-mines lourds» 4

123 123.1

Ausbildung Schulen

Die Ausbildung der Angehörigen der Schweren Minenwerferkompanien erfolgt in Rekruten- und Unteroffiziersschulen der Infanterie und der Mechanisierten und Leichten Truppen, nämlich auf den Waffenplätzen Isone (wie bisher) und

0 Nicht veröffentlicht.

1134

Chur (neu). Die Aspiranten erhalten ihre Ausbildung in den Offiziersschulen in Chamblon, Bern und Zürich.

123.2

Truppenkurse

Die Umschulung der verbleibenden Bestände aus den aufgelösten Panzerabwehreinheiten und der Überbestände aus verschiedenen Infanterieeinheiten des Auszuges und der Landwehr erfolgt in Kursen unter Leitung des Bundesamtes für Infanterie. Von 1991 bis 1993 werden pro Jahr neun Schwere Minenwerferkompanien in Umschulungskursen ausgebildet, die als ordentliche Wiederholungskurse angerechnet werden. Die Instruktoren werden im Laufe des Jahres 1990 für diese Umschulung vorbereitet.

2

Auswirkungen ,

21

Personell

211

Panzerjägerkompanien

Das Heranziehen .der Bestände der 28 Panzerabwehr-, drei Panzerabwehrkanonen- und neun Panzerabwehrlenkwaffenkompanien zur Bildung der 31 Panzerjägerkompanien ergibt einen Überschuss von rund 1700 Sollbestandesplätzen.

Als Folge der Mischung der Panzerjägerkompanien mit Angehörigen des Auszuges und der Landwehr wird eine kleine Anzahl Panzerabwehrsoldaten nicht mehr wie bisher in die Landwehr-Panzerabwehrformationen übertreten. Das verbleibende Übertritts-Kontingent ist jedoch ausreichend für die Bedürfnisse der Landwehreinheiten.

Für die Ausbildung der Panzerjägerkompanien und den Unterhalt des Materials ist folgendes zusätzliche Personal notwendig: - sechs Instruktoren (inkl. ein Fahrlehrer) für die Schulen und Kurse der In-' fanterie, - ein Instruktor für die Schulen und Kurse der Materialtruppen, - elf Mitarbeiter für die Armeemotorfahrzeugparks und die Elektronikbetriebe der Kriegsmaterialverwaltung.

Diese neuen Stellen sollen durch Rationalisierungen und Umschichtungen innerhalb des bewilligten Bestandes aufgefangen werden.

212

Schwere Minenwerferkompanien

Durch die Auflösung der Panzerabwehreinheiten (BAT und BANTAM) stehen rund 1700 Sollbestandesplätze für die Aufstellung der 27 neuen Schweren Minenwerferkompanien zur Verfügung. Die notwendigen weiteren! 2000 Plätze (davon 60 % Auszug, 40 % Landwehr) werden mit eidgenössischem und kantonalen Überbeständen gedeckt. Die Kantone werden dem Bundesamt für Infanterie für bestimmte Funktionen ihre: überzähligen Wehrmänner zur Verfügung zu stellen haben (s. Ziff. 122.2).

: 1135

Für die Ausbildung in den Rekruten- und Unteroffiziersschulen werden zusätzlich 6 Instruktoren benötigt. Auch diese Stellen sind im Rahmen des dem eidgenössischen Militärdepartement zugestandenen Personalbestandes zu besetzen.

212.1

Zusammenfassung der personellen Bildung

Auflösung :

28 Panzerabwehrkompanien (BAT) 3 Panzerabwehrkanonenkompanien (BAT) 9 Panzerabwehrlenkwaffenkompanien (BANTAM)

Aufstellung:

31 Panzerjägerkompa-

±.

Zuweisung von Überbeständen (eidg. und kant.

Truppen):

22 221

27 Schwere Minenwerferkompanien

Schwere Minenwerferkompanien Schwere Füsilierkompanien

Ausbildung und zusätzliche Instruktionsdienste Panzerjägerkompanien

Die Umschulung zur Bildung der Panzerjägerkompanien erfolgt in Kurseh mit verlängertem Kadervorkurs. Die Verlängerung beträgt: - drei Tage für Offiziere (Total sieben Tage Kadervorkurs), - vier Tage für Unteroffiziere (Total sieben Tage Kadervorkurs), , - sieben Tage für Panzerjägerfahrer (Total sieben Tage Kadervorkurs), - vier bis sieben Tage für Hilfspersonal (Total vier bis sieben Tage Kadervorkurs).

, Der Kommandant der Panzerjägerkompanie besteht zudem einen 7tägigen Einführungskurs. Der Umschulungskurs, ohne die zusätzlichen Diensttage, wird an die gesetzliche Dienstleistungspflicht angerechnet.

222

Schwere Minenwerferkompanien

Die auf die Schweren Minenwerfer umzuschulenden Angehörigen des Auszuges und der Landwehr besuchen ab 1991 den Umschulungskurs, der als Wiederholungs- bzw. Ergänzungskurs gelten wird. Sie leisten folgende zusätzliche Diensttage im Kadervorkurs: , - sieben Tage für Offiziere (Total elf Tage Kadervorkurs), - vier Tage für Unteroffiziere (Total sieben Tage Kadervorkurs), 113:6

- vier Tage für Fahrer (Total sieben Tage Kadervorkurs), - vier bis sieben Tage für Hilfspersonal (Total vier bis sieben Tage Kadervorkurs).

223

Neue Heeresklassenstruktur und Anzahl Kurse

Die Panzerjäger- und Schweren Minenwerferkompanien sind gemischte Einheiten (Auszug und Landwehr). Die Angehörigen der Landwehr werden ihre Ergänzungskurse mit den Angehörigen des Auszuges leisten. Statt drei Ergänzungskurse zu zwei Wochen werden sie zwei Kurse zu drei Wochen bestehen.

Da jedoch der Umschulungskurs an dieser Pflicht angerechnet wird, verbleibt nur noch ein Ergänzungskurs bis zum 42. Altersjahr. Zurzeit werden die Heeresklassenstruktur und , die damit zusammenhängenden Dienstleistungsrhythmen überprüft. Falls Änderungen der Altersgrenze bei der Heeresklasse Auszug im Laufe der neunziger Jahre eingeführt werden sollten, werden die Panzerjägerund Schweren Minenwerferkompanien der neuen Ordnung anzupassen sein.

23

Material

Die materiellen Auswirkungen (Beschaffungen und Bauten) sind in den Botschaften über das Rüstungsprogramm 1986 (Panzerjäger, BB1 1986 I 949) und 1987 (Schwere Minenwerfer, BB1 1987 l 1177) aufgeführt worden. Das allgemeine Korpsmaterial wird von den 28 Panzerabwehr-, drei Panzerabwehrkanonen- und neun Panzerabwehrlenkwaffenkompanien übernommen. Fehlendes Material wird aus der Reserve entnommen. Der Ersatz dieses Reservematerials erfolgt in jährlichen Tranchen im Budget für Persönliche Ausrüstung und Erneuerungsbedarf.

24

Folgekosten

Über die Folgekosten für die Aufstellung der neuen Kompanien wurden Sie im Zusammenhang mit der Behandlung der beiden Beschaffungsbotschaften orientiert. Die organisatorische Eingliederung sowie die Ausbildung dieser neuen Einheiten bewirkt einmalige und jährlich wiederkehrende Kosten.

241

Panzerjägerkompanien

Der Ersatz des der Reserve zu entnehmenden Materials zur Vervollständigung des Korpsmaterials sowie die zusätzlichen Diensttage für die Umschulungskurse verlangen einmalige Kosten von 3,75 Millionen Franken.

Die jährlich wiederkehrenden Kosten betragen 8,6 Millionen Franken für die Ausbildungsmunition, den Betriebsstoff und die Löhne für sechs Instruktoren und elf Mitarbeiter der Kriegsmaterialverwaltung.

1137

242

Schwere Minenwerferkompanien

Der Ersatz des der Reserve zu entnehmenden Materials zur Vervollständigung des Korpsmaterials sowie die zusätzlichen Diensttage für die Umschulungskurse verlangen einmalige Kosten von 36,92 Millionen Franken.

Die jährlich wiederkehrenden Kosten betragen 17,97 Millionen Franken für die Ausbildungsmunition, den Betriebsstoff und die Löhne für sechs Instruktoren der Kriegsmaterialverwaltung.

3

Verwirklichungsplan

31

Panzerjägerkompanien

Entsprechend der zeitlichen Ablieferung des Waffensystems und angepasst an die Möglichkeiten der Ausbildungsinfrastmktur werden von 1990 bis 1992 jeweils im Sommer und Herbst acht bis zwölf Umschulungskurse durchgeführt, so dass auf den 1. Januar 1991 acht, auf den 1. Januar 1992 zwölf und auf den I.Januar 1993 die letzten elf Panzerjägerkompanien einsatzbereit sein werden.

Die erste Rekrutenschule wird im Frühjahr 1990 durchgeführt werden.

32

Schwere Minenwerferkompanien

Die Umschulungskurse für die Angehörigen der aufzulösenden Panzerabwehreinheiten (BAT, BANTAM) sollen 1991 beginnen: die letzten finden 1993 statt.

Die neuen Rekrutenschulen werden ab 1991 organisiert. Auf den I.Januar der Jahre 1992, 1993 und 1994 werden je neun Schwere Minenwerferkompanien Operationen sein. Die Mischung der Heeresklassen (Auszug/Landwehr) bei den bereits bestehenden elf Schweren Minenwerferkompanien erfolgt auf den! 1. Januar 1992.

33 Die mer Die den 4

Aufhebung von Rekrutenschulen Rekrutenschule mit den Panzerabwehrlenkwaffen BANTAM wird im Som1988 zum letzten Mal durchgeführt.

Rekrutenschulen mit rückstossfreien Panzerabwehrkanonen 58 (BAT) werEnde 1989 aufgehoben.

Legislaturplanung

Die Vorlage über die Integrierung des Panzerjägers PIRANHA in die Irifanterieregimenter als gefechtsfeldbewegliche Panzerabwehrwaffe ist in den Richtlinien der Regierungspolitik 1983-1987 (BB1 1984 l 157) vorgesehen. Die Beschaffung von 320 Schweren Minenwerfern 74 zur allgemeinen Verstärkung der Infanterie, ist ebenfalls Teil der in den Richtlinien der Regierungspolitik erwähnten Ausbauschritten 1983-1987. Der Zahlungsbedaff ist in den 8,7 Milliarden Franken, die während der Legislaturperiode 1983-1987 für militärische Investitionen aufgewendet wurden, enthalten.

1138

5

Rechtliche Grundlage

Nach Artikel 6 Absatz l der Truppenordnung vom 20. Dezember 1960 wird die Zahl der in verschiedenen Truppengattungen zu bildenden Stäbe und Einheiten im Anhang A zum Beschluss festgelegt. Die in dieser Botschaft vorgeschlagene Aufstellung neuer und die Abschaffung bisheriger Einheiten erfordern eine Reihe von Änderungen dieses Anhanges. Sowohl der Anhang als auch die Änderungen werden nicht veröffentlicht. Sie werden aber den ständigen Militärkommissionen in einer «vertraulich» klassifizierten Sonderbeilage vorgelegt.

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung zur Änderung des Anhanges A stützt sich auf Artikel 45 und die Anordnung von zusätzlichen Diensttagen im Falle einer Umorganisation auf Artikel 123 der Militärorganisation (MO; SR 510.10).

·; - , Nach Artikel 220 der Militärorganisation unterliegt der vorgeschlagene Bundesbeschluss nicht dem Referendum.

2576

1139

Truppenordnung

Entwurf

Änderung vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 45 und 123 der Militärorganisation1', nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 25. Mai 1988 2\ beschliesst: I

Der Anhang A 3 ) zur Truppenordnung vom 20. Dezember I960 4 ) wird entsprechend den im Anhang3' (Sonderbeilage) zu diesem Beschluss enthaltenen Angaben geändert.

II 1

Die für die Einteilung in Panzerjäger- und Schwere Minenwerferkompanien vorgesehenen Offiziere, Unteroffiziere, Fahrer sowie das für die Umschulungskurse notwendige Hilfspersonal haben in den Jahren 1990-1993 vor den Kursen zusätzliche Instruktionsdienste zu leisten. Diese bestehen: a. für Offiziere der Panzerjägerkompanien: in der Verlängerung des Kadervorkurses von vier auf sieben Tage; b. für Offiziere der Schweren Minenwerferkompanien: in der Verlängerung des Kadervorkurses von vier auf elf Tage ; c. für Unteroffiziere : in der Verlängerung des Kadervorkurses von drei auf sieben Tage; d. für Fahrer: in der Verlängerung des Wiederholungs- bzw. Ergänzungskurses um sieben Tage; e. für das Hilfspersonal : in der Verlängerung des Wiederholungs- bzw. Ergänzungskurses bis zu sieben Tagen.

') > 3 > *> 2

SR 510.10 BB11988II 1129 Nicht veröffentlicht.

SR 513.1

1140

Truppenordnung

2

Die auf Panzerjäger umzuschulenden Kompaniekommandanten haben einen Einführungskurs von sieben Tagen im Jahr vor dem Umschulungskurs zu leisten.

III 1

Dieser Beschluss ist allgemeinverbindlich, er unterliegt jedoch aufgrund von Artikel 220 der Militärorganisation nicht dem Referendum.

2 Er tritt am 1. Januar 1989 in Kraft.

2576

1141

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft über die Änderung der Truppenordnung vom 25. Mai 1988

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Bundesblatt

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In

Foglio federale

Jahr

1988

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

26

Cahier Numero Geschäftsnummer

88.040

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.07.1988

Date Data Seite

1129-1141

Page Pagina Ref. No

10 050 764

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