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Botschaft über einen Erweiterungsbau und die Innensanierung des Jugendstilgebäudes der Eidgenössischen Alkoholverwaltung in Bern vom 17. Februar 1:988

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Gewährung eines Objektkredites von 22 800 000 Franken für die Errichtung eines Erweiterungsbaus und die Innensanierung des Jugendstilgebäudes der Eidgenössischen Alkoholverwaltung mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

17. Februar 1988

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Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Stich Der Bundeskanzler: Buser

1988-125

Übersicht Die Alkoholverwaltung ist ein im Eidgenössischen Finanzdepartement eingegliederter Regiebetrieb des Bundes mit Rechtspersönlichkeit und eigener Rechnung.

Das Alkoholmonopol steht dem Bund zu und umfasst Herstellung, Einfuhr, Verkaufundfiskalische Belastung von gebrannten Wassern. Das Monopol ist je nach Produkt unterschiedlich ausgestaltet: Sprit wird allein von der Alkoholverwaltung beschafft und abgegeben. Diese ist für die Versorgung von Industrie und Gewerbe mit Alkohol verantwortlich. Branntwein wird im Inland unter Kontrolle der Alkoholverwaltung von konzessionierten Brennereien hergestellt. Die Einfuhr von Branntwein ist auch Privatpersonen gestattet.

Die Alkoholgesetzgebung ist so gestaltet, dass sie den Verbrauch von gebrannten Wassern vermindert. Im Rahmen des Alkoholmonopols bieten sich zwei Hauptansatzpunkte, um dieses volksgesundheitliche Ziel zu verwirklichen: Einerseits wird das Angebot an gebrannten Wassern eingeschränkt. Anderseits wird die Nachfrage in Grenzen gehalten.

Die Alkoholverwaltung ist Grundeigentümerin. In Bern besitzt sie in der Gewerbezone des Länggassquartiers, entlang der Länggassstrasse und der Fellenbergstrasse, Gebäude, die in den Jahren 1895, 1904 und 1948 erstellt wurden. Diese werden vorab für die zentrale Administration benötigt, aber auch für Laboratorien, weil chemische Untersuchungen in erheblichem Ausmass durchzuführen sind. Ausserdem ist sie Eigentümerin der Grundstücke Fellenbergstrasse 5, 9, 11, 13, 15 und 19, auf denen zur Hauptsache Altbauten stehen, die zu Verwaltungszwecken verwendet oder an Private vermietet werden. Diese Altbauten befinden sich alle in der Wohnzone.

Die Alkoholverwaltung ist in sieben verschiedenen Gebäuden im Gebiet der Länggass-/Fellenbergstrasse untergebracht und leidet unter Raumproblemen. Die dezentrale Unterbringung führt zu internen Kommunikationsschwierigkeiten und macht es unmöglich, zusammengehörende Organisationseinheiten sinnvoll zusammenzufassen. Es fehlen ihr besonders Räumlichkeiten für Konferenzen und Instruktionsveranstaltungen, Lagerräume für das zurzeit dezentral gelagerte Material, Räume für Labors, Büros und den Zivilschutz.

Das im Jahre 1904 erbaute Jugendstilgebäude bedarf einer dringenden Innensanierung, besonders in bezug auf die elektrischen und sanitären Einrichtungen.

Auch ist der
Lärmisolation die gebührende Aufmerksamkeit zu schenken. Das Gebäude wurde in den letzten Jahren aussen renoviert, wobei die denkmalpflegerischen Aspekte berücksichtigt wurden.

Damit die Eidgenössische Alkoholverwaltung ihre Aufgaben effizient lösen kann, ist sie auf entsprechende Räumlichkeiten angewiesen. Sie wurde 1983 ermächtigt, ein Botschaftsprojektfür einen Erweiterungsbau auszuarbeiten. Der entsprechende Projektierungskredit wurde mit dem Voranschlag 1985/86 bewilligt. Das Amt für Bundesbauten erteilte in der Folge einen Studienauftrag an mehrere Architekten.

Der von der Expertenkommission empfohlene Entwurf diente als Grundlage für die vorliegende Botschaft.

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Die Projektierung hat ergeben, dass die Sanierung der Raumverhältnisse bei der Eidgenössischen Alkoholverwaltung einen Erweiterungsbau und die Innenrenovation des Jugendstilgebäudes erfordert. Dazu ist ein Objektkredit von 22 800 000 Franken nötig, der zu Lasten der Investitionsrechnung der Alkoholverwaltung geht.

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Botschaft I

Allgemeiner Teil

II

Ausgangslage

Die Alkoholverwaltung ist ein im Eidgenössischen Finanzdepartement eingegliederter Regiebetrieb des Bundes mit Rechtspersönlichkeit und eigener Rechnung. Sie ist Grundeigentümerin.

Die interne Organisation der Alkoholverwaltung weist fünf der Direktion unterstellte Abteilungen auf. Daneben besteht eine Stabsorganisation mit den üblichen Diensten eines Unternehmens sowie ein Aussendienst. Insgesamt beschäftigt die Alkoholverwaltung 300 Personen, die 259 Etatstellen belegen. In der Zentralverwaltung in Bern arbeiten 240 Beschäftigte.

Das Alkoholmonopol steht dem Bund zu und umfasst Herstellung, Einfuhr, Verkauf und fiskalische Belastung von Aethylalkohol (gebrannte Wasser). Gegorene Getränke wie Wein, Bier und Obstwein fallen nicht darunter. Das Monopol ist je nach Produkt unterschiedlich ausgestaltet: Sprit wird allein von der Alkoholverwaltung beschafft und abgegeben. Sie ist für die Versorgung von Industrie und Gewerbe mit Alkohol verantwortlich. Zu diesem Zweck betreibt sie vier Alkohollager in Daillens VD, DelsbergJU, Romanshorn ;TG und Schachen LU. Branntwein wird im Inland unter Kontrolle der Alkoholverwaltung von konzessionierten Brennereien hergestellt. Das Alkoholgesetz unterscheidet zwischen Hausbrennereikonzessionen und gewerblichen Konzessionen. Die Einfuhr von Branntwein ist auch Privatpersonen gestattet.

Die Alkoholgesetzgebung ist so gestaltet, dass sie den Verbrauch von gebrannten Wassern vermindert. Im Rahmen des Alkoholmonopols bieten sich zwei Häuptansatzpunkte, um dieses volksgesundheitliche Ziel zu verwirklichen: Einerseits wird das Angebot an gebrannten Wassern eingeschränkt. Anderseits wird die Nachfrage in Grenzen gehalten.

Auf der Angebotsseite ist die brennlose Rohstoffverwertung von entscheidender Bedeutung. Es wird bezweckt, die traditionellen Brennereirohstoffe Kartoffeln und Obst nicht oder in möglichst geringen Mengen zu Branntwein zu verarbeiten.

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, , Auf der Nachfrageseite ist das Hauptinstrument, das den Branntweinverbrauch einschränkt, die fiskalische Belastung. Vom komplexen, aber ausgewogenen System der Fiskalbelastung werden sämtliche Branntweine, Liköre, Bitter, Wermut, Weinspezialitäten, Süssweine und viele andere alkoholische Erzeugnisse inländischer und ausländischer Herkunft erfasst.

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Standortfrage

Im Rahmen der Dezentralisierung der allgemeinen Bundesverwaltung wurde auch eine Verlegung der Alkoholverwaltung geprüft, aber verworfen. Die Alko1513

holverwaltung ist schon dezentral aufgebaut. Die Zentralvefwaltung, bleibt in Bern.

In den vergangenen 90 Jahren hat die Alkoholverwaltung an der Länggass- und Bühlstrasse drei Verwaltungsgebäude erstellt. Neben den rein administrativen Arbeiten sind auch chemische Untersuchungen auszuführen. Deshalb wurden Laboratorien von erheblichem Umfang errichtet. In der Gewerbezone, entlang der Länggassstrasse, besitzt die Alkoholverwaltung heute Gebäude, die in den Jahren 1895, 1904 und 1948 erstellt wurden. Ausserdem konnte die Alkoholverwaltung kürzlich das ebenfalls in der Gewerbezone liegende Gebäude Fellenbergstrasse 21 von der Stadt Bern im Tausch gegen eine Wohnliegenschaft erwerben.

Anfang der sechziger Jahre prüfte die Alkoholverwaltung, ob sie anstelle des schon zu jener Zeit besprochenen Neubaus an der Länggassstrasse einen in Wabern in Aussicht nehmen sollte. Im Zusammenhang mit Landkäufen der Eidgenossenschaft kaufte die Alkoholverwaltung damals auf dem Weyergut in Wabern-Eichholz, unmittelbar nach der Grünau, ein Terrain. Der Kaufvertrag wurde unter dem üblichen Vorbehalt der Genehmigung durch den Bundesrat abgeschlossen. Nach einer Intervention der Gemeinde Bern, die sich gegen den Verlust an Arbeitsplätzen wendete, musste die Bauplanung eingestellt werden.

Die Alkoholverwaltung war deshalb gezwungen, vom Kaufvertrag in WabernEichholz zurückzutreten. Sie erwarb dafür Flächen im ursprünglichen Perimeter der Länggasse und ist heute Eigentümerin der Grundstücke Fellenbergstrasse 5, 9, 11, 13, 15 und 19, auf denen zur Hauptsache Altbauten stehen, die zu Verwâltungszwecken verwendet oder an Private vermietet werden. Diese Gebäude befinden sich aber heute alle in der Wohnzone. Die Alkoholverwaltung hatte damit gerechnet, den notwendigen Ausbau an der Fellenbergstrasse realisieren zu können. Durch den von der Gemeinde Bern 1976 festgelegten Nutzungszonenplan, der die Zuordnung eines Grossteils der Liegenschaften der Alkoholverwaltung in die Wohnzone mit sich brachte, wurde diese Absicht jedoch zunichte .gemacht.

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Raumprobleme der Alkoholverwaltung

Die Abklärungen, die zusammen mit dem Bundesamt für Organisation und dem Amt für Bundesbauten vorgenommen wurden, haben ergeben, dass das Bedürfnis nach einer rationelleren Unterbringung und Erweiterung der Alkoholzentralverwaltung eindeutig gegeben ist.

Es bestehen folgende Raumprobleme: - Dezentrale Büroräumlichkeiten in sieben verschiedenen Gebäuden. Das führt zu internen Kommunikationsschwierigkeiten und macht es unmöglich, zusammengehörende Organisationseinheiten sinnvoll zusammenzufassen; - fehlende Räumlichkeiten: - Konferenzraum, - Instruktionsräume, - Lagerraum für das zurzeit dezentral gelagerte Material, - Büroräume, 1514

-

- Zivilschutzräume, - Erfrischungsraum; Belegung von Wohnbauten mit Büros; unzweckmässige interne Verbindungen mit Niveauunterschieden und regenungeschützten, verhältnismässig weiten Wegen zwischen den einzelnen Gebäuden, wobei keines behindertengerecht bzw. rollgängig ist; schlechte Raumeinteilung und Nutzung im alten Chemiegebäude; Zu- und Wegfahrtsprobleme für grosse Fahrzeuge; die Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallationen des Jugendstilgebäudes Länggassstrasse 31 müssen dringend erneuert werden.

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Projektierung

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Ausgangslage

Im Länggassquartier in Bern stellt sich das Problem der Nutzung von Bauten als Wohnraum. Es ist stossend, dass die Alkoholverwaltung in der Wohnzone Altliegenschaften zu Bürozwecken nutzt. Betroffen davon sind heute noch das Haus Fellenbergstrasse 5 sowie ein Archiv im Gebäude Fellenbergstrasse 11. Die Liegenschaft Fellenbergstrasse 5 a konnte kürzlich gegen das der Stadt Bern gehörende und in der Gewerbezone liegende Gebäude Fellenbergstrasse 21 getauscht werden. Es ist im Interesse der Stadtplanung und -entwicklung, dass Büroraum wieder in Wohnraum umgestaltet wird.

Die Büroeinteilung im alten Chemiegebäude an der Länggassstrasse 35, dem ältesten Gebäude der Alkoholverwaltung, ist unrationell. Es ist innen und aussen renovationsbedürftig. Ausserdem ist es nicht in seinem ursprünglichen Zustand erhalten: das Flachdach wurde seinerzeit in ein Giebeldach umgebaut. Darüber hinaus wurde ein Teil des Gebäudes bei der Erstellung des Bürohauses Länggassstrasse 37 abgerissen. Der damals erfolgte Zusammenbau dieser beiden Gebäude darf nicht als gelungen bezeichnet werden. Aus diesen Gründen soll das Gebäude Länggassstrasse 35 abgebrochen werden, um die benötigte Fläche für die Errichtung eines Kopfbaus zu erhalten.

Eine Baracke, die seit Jahrzehnten als Konferenz- und Instruktionsraum dient, entspricht weder energetisch noch ausrüstungsmässig und auch in bezug auf einen minimalen Komfort den Anforderungen der Zeit. Sie ist ausserdem zu klein. Die Baracke soll an einen Interessenten verkauft werden.

Das Jugendstilgebäude Länggassstrasse 31 steht unter Denkmalschutz und kann nicht abgerissen werden. Der Dachstock und die Fassade wurden renoviert.

Aus Gründen der Denkmalpflege darf man das Haus auch im Innern nicht beliebig verändern. Die Innenrenovation ist - wie erwähnt - unumgänglich.

Im Gebäude an der Länggassstrasse 37 wird der Estrich in ein Attikageschoss umgewandelt. Im Erdgeschoss bleibt die Kreispostdirektion Bern Mieterin für die Postfiliale Länggasse. Das Gebäude bedarf dringend einer wärmetechnischen Sanierung.

Das als Wohnhaus konzipierte alte Gebäude Fellenbergstrasse ,21 liegt in der Geschäfts- und Gewerbezone. Als Bürohaus ist es unbrauchbar. Es muss daher 1515

abgebrochen werden, damit man am Gebäude Länggassstrasse 37 einen Anbau errichten kann.

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Projektierungskredit und Vorgehen

Zur Lösung der verschiedenartigen, gegenseitig voneinander abhängenden Aufgaben braucht die Eidgenössische Alkoholverwaltung entsprechende Gebäude.

Sie wurde darum 1983 ermächtigt, ein Botschaftsprojekt für einen Erweiterungsbau auszuarbeiten. Der entsprechende Projektierungskredit wurde mit dem Voranschlag 1985/86 bewilligt. Das Amt für Bundesbauten erteilte in der Folge neun Architekten einen Studienauftrag. Eine Expertenkommission,, in der neben den interessierten Bundesbehörden auch die zuständigen Stellen der Stadt Bern sowie unabhängige Architekten vertreten waren, bewertete die Arbeiten. Das von der Expertenkommission empfohlene Projekt ist für die vorliegende Botschaft massgebend.

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Objektkredit

Die Errichtung des Erweiterungsbaus und die Innensanierung des Jugendstilgebäudes erfordern einen Objektkredit von 22 800 000 Franken, der zu Lasten der Investitionsrechnung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung geht.

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Sanierungskonzept

Das Sanierungskonzept für die Raumverhältnisse sieht wie folgt aus: - Rückführung der Liegenschaft Fellenbergstrasse 5 a in Wohnraum, - Abbruch der Liegenschaften Länggassstrasse 35 und Fellenbergstrasse 21 sowie Verkauf der Baracke, - Errichtung eines Erweiterungsbaus anstelle der abgebrochenen Liegenschaften, - Umbau und Renovation der Liegenschaft Länggassstrasse 37, wärmetechnische Gebäudesanierung, Umwandlung des Estrichgeschosses in ein Attikageschoss, - Innenrenovation des Jugendstilgebäudes Länggassstrasse;31, Erneuerung der Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallationen, - Rückführung der Liegenschaft Fellenbergstrasse 5 in Wohnraum.

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Stellungnahme der Stadtbehörden

Die städtischen Behörden unterstützen die Absicht der Alkoholverwaltung, einen Erweiterungsbau zu erstellen, setzen aber denkmalpflegerische Bedingungen. Dazu führen sie wörtlich aus: Das Gebäude Länggassstrasse 31 ist zweifellos einer der bedeutendsten Bauten des bernischen Jugendstils. Die Absicht der Alkoholverwaltung, ihren repräsentativen Zentralsitz sorgfältig zu renovieren, unterstützen wir; wir ge-

1516

hen davon.aus, dass das Äussere (mit Vorland und Einfriedung) sowie das Innere (Treppenhaus, Entrée, Korridore, einzelne Büros) unter Respektierung der ursprünglichen Substanz sorgfältig instandgestellt werden.

Als erhaltenswert ist das Gebäude Länggassstrasse 35 einzustufen. Einem Abbruch könnte unsererseits dann zugestimmt werden, wenn ein im Strassenraum und als Pendant zum Hauptgebäude einwandfrei èingepasster Bau vorgeschlagen würde.

Die städtischen Behörden wurden bereits frühzeitig in die Projektierung einbezogen und waren im Zusammenhang mit der erwähnten Expertenkommission an der Entscheidfindung beteiligt. Mit dem vorliegenden Projekt werden die Rahmenbedingungen der Stadt erfüllt. Einer Baubewilligung sollte nichts mehr im Wege stehen.

2

Bauprojekt

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Lage und Erschliessung

Das Jugendstilgebäude sowie der Erweiterungsbau befinden sich auf eigenem Terrain der Eidgenössischen Alkoholverwaltung im Strassengeviert Länggassstrasse - Bühlstrasse - Fellenbergstrasse - Freiestrasse in Bern. Das Gebiet ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Buslinie Nr. 12) gut bedient. Oberirdische Parkplätze, die Einfahrt zur Einstellhalle sowie die Anlieferungen für die Alköholverwaltung und die Post sind von der Fellenbergstrasse her erschlossen.

Werkleitungsanschlüsse erfolgen von der Länggassstrasse respektive von der Bühlstrasse her. Die Abwasser werden in die Gemeindekanalisation in der Länggassstrasse abgeführt. Die sich im Erdgeschoss des Erweiterungsbaus befindende Postfiliale bleibt bestehen und wird im Rahmen des vorliegenden Bauprojektes den Bedürfnissen des Postbetriebes angepasst.

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Projektbeschrieb

Der Haupteingang wird aus betrieblichen und sicherheitstechnischen Gründen in den Erweiterungsbau verlegt. Der Eingang zum Jugendstilgebäude bleibt für das Personal bestehen. Unterirdisch wird eine rollgängige interne Verbindung zwischen beiden Gebäuden geschaffen. In beiden Gebäuden werden neue, behindertengerechte Aufzüge eingebaut.

221

Erweiterungsbau

Das zweite Untergeschoss : : Es enthält die erforderlichen Schutzplätze gemäss den technischen Weisungen für Personenschutzräume. Diese werden zum Teil für Archiv- und Lagerzwecke genutzt.

Das erste Untergeschoss: Hier sind in der Hauptsache die haustechnischen Zentralen, eine Transformato1517

renstation, Lager- und Archivräume, ein Teil der EDV-Apparate sowie die Einstellhalle untergebracht.

Das Erdgeschoss: Durch die Eingangshalle mit angegliederter Loge werden die Räume der Kanzlei, des Materialdienstes und des EDV-Betriebes erschlossen. Daneben befinden sich die Warenan- und -ablieferung mit der von der Fellenbergstrasse her zugänglichen Rampe sowie die Postfiliale Länggasse.

Das 1. Obergeschoss: Hier befinden sich die Büros der Abteilung Warenverkehr und der Sektion Finanzwesen und EDV sowie die Cafeteria mit 40 Sitzplätzen.

Das 2. Obergeschoss : Es enthält die Büros für die Abteilung Obst und Kartoffeln sowie den Konferenz- und Schulungsraum.

Das 3. Obergeschoss: In ihm sind die Büros der Abteilung Rechts- und Kontrollwesen sowie die Bibliothek untergebracht.

Das Attikageschpss : Hier sind die Labor- und Büroräume der Chemisch-technischen Abteilung zusammengefasst.

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, .

·

222

Jugendstilgebäude

Das Untergeschoss : Es enthält die haustechnischen Unterstationen sowie Archiv- und Lagerräume.

Das Erdgeschoss: In ihm sind die Sektionen Gewerbebrennerei und Aussendienst untergebracht.

Das 1. Obergeschoss: Hier befinden sich die Direktion und Teile der Stabsdienste.

Das 2. Obergeschoss: In ihm sind die Sektion Steuern und Monopolgebühren sowie Teile der Stabsdienste untergebracht.

Das 3. Obergeschoss: Hier befindet sich die Sektion Hausbrennerei.

Das Estrichgeschoss : In ihm sind Besprechungsräume und eine kleine Cafeteria mit Getränkeauto1518

mateti vorgesehen. Das Estrichgeschoss bildet zudem eine Raumreserve, die im Bedarfsfall ohne grossen Aufwand in Büros umgestaltet werden kann.

Die Aussenanlagen: Diese bestehen aus dem Vorgarten des Jugendstilgebäudes und der unter Denkmalschutz stehenden Einfriedung entlang der Länggass- und Bühlstrasse, einem begrünten Eingangshof zwischen Jugendstilgebäude und Erweiterungsbau sowie den betrieblich erforderlichen Parkplätzen für Besucher der Verwaltung und der Postfiliale.

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Konstruktion Erweiterungsbau

231

Tragsystem

Neubauten (Kopibauten und Untergeschosse): - vorgespannte Massivdecken in Beton auf Schleuderbetonstützen, - durchgehende Fundamentplatte, - Stahlrahmenkonstruktion im Attikageschoss mit Lastverteilschwellen auf darunterliegenden Tragwänden, - Installations- und Verbindungsgang zum Jugendstilgebäude in Ortbeton.

Bestehendes Gebäude Länggassstrasse 37 : - Schlitzweises Unterfangen der bestehenden Fundamente bei abgesenkten Räumen, - Hohlbodenkonstruktion in Stahl im EDV-Bereich.

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Fassaden

Neubauten : - innere Schale in Beton, Aussenisolation 10 cm, Aussenhaut, - Hofanbau und Attika mit vorgehängter Metallfassade und Sonnenschutzstoren.

Bestehendes Gebäude Länggassstrasse 37: - 10 cm Aussenisolation auf bestehende Aussenwand, Aussenhaut.

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Dächer

Attikageschoss : - leicht gewölbtes hinterlüftetes Blechdach mit 10 cm thermischer Isolation.

Hofanbau : - begrüntes Flachdach mit 10 cm thermischer Isolation, bei Cafeteria begehbar.

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Haustechnische Anlagen

Die starke Aufgliederung der bestehenden Baukörper und deren zum Teil überalterter Zustand bringen es mit sich, dass die haustechnischen Anlagen den 1519

energetischen und technischen Anforderungen nicht mehr genügen. Deshalb ist vorgesehen, diese Anlagen von Grund auf zu sanieren, zumal eine Energiediversifizierung möglich ist. Geplant ist die Beheizung der Gebäude durch das Fernheizwerk der Stadt Bern.

: 24

Jugendstilgebäude

Die Fassadensanierung sowie die Dachsanierung sind bereits ausgeführt und sind nicht Gegenstand dieses Projektes. Somit bleibt die Innensanierung. Den denkmalpflegerischen Aspekten muss dabei Beachtung geschenkt werden. Für die Erfassung der ursprünglichen Wand- und Deckenmalereien wurden Sondierungen durchgeführt. Mit Ausnahme der vollständig zu sanierenden haustechnischen Anlagen sind lediglich in den Büroräumen Renovationsarbeiten vorgesehen.

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Betriebskosten

Die jährlichen Kosten für Energie und Wartung werden sich, gemessen am Istzustand, von 109000 Franken auf rund 150000 Franken erhöhen.

Die Gründe dafür sind: - zusätzliche Volumen wie Palettenlager, Einstellhalle, Erfrischungsraum und Konferenzraum, - die Umstellung der bisherigen Ölheizung auf Fernwärmeversorgung, - die im Sollzustand verdoppelte Kapazität der EDV-Anlage.

Wegen der Konzentration auf zwei statt sieben Gebäude sind im Bereich Reinigung und Unterhalt Einsparungen zu erwarten. Somit kann man davon ausgehen, dass die Betriebskosten insgesamt gleich hoch sein werden wie heute.

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Situationsplan

Der Situationsplan (Anhang 1) zeigt den projektierten Erweiterungsbau und die bestehenden Anlagen, die saniert werden sollen. Anhang 2 zeigt eine Modellaufnahme.

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Dringlichkeit

Die Errichtung des Erweiterungsbaus und die Innensanierung des Jugendstilgebäudes der Alkoholverwaltung entsprechen einem dringlichen Bedürfnis.!

3

Finanzielle und personelle Auswirkungen

31

Finanzielle Auswirkungen

Die Baukosten sind in der im Anhang 3 aufgeführten «Matrix der Baukosten» tabellarisch zusammengestellt. Der notwendige Objektkredit beträgt 22800000 1520

Franken (Index: April 1987 = 139,6 Punkte, Basis 1977 = 100 Punkte). Er wird in der Investitionsrechnung der Alkoholverwaltung verbucht und im Verlaufe der Jahre nach den geltenden Abschreibungsgrundsätzen der Betriebsrechnung dieses Regiebetriebes belastet.

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Personelle Auswirkungen

Mit der Errichtung des Erweiterungsbaus der Alkoholyerwaltung in Bern sollten dank den angestrebten betrieblich-organisatorischen Verbesserungen eine bis zwei Stellen eingespart werden können.

: 4

Verfassungsmässigkeit

Die Zuständigkeit des Bundes für die Gewährung eines Objektkredites für das Bauvorhaben der Alkoholverwaltung beruht auf Artikel 32bis der Bundesverfassung.

2438

58 Bundesblalt. 140.Jahrgang. Bd.I

1521

Anhang 1

1522

Anhang 2 Ansicht von der Biihlstrasse

Ansicht von der Fellenbergstrasse

1523

Anhang 3 Matrix der Baukosten (in Franken) MATRIX

MATRICE

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MATRICE

| 'gffijgffi

5717.06

I

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Index Basis Apr. 87 139,6 (1977 = 100)

0

GRUNDSTUECK TERRAIN FONDO- ; ,

1

VORBEREITUNGS ARBEITEN TRAVAUX PREPARATOIRES LAVORI PRELIMINARI

2

GEBAEUDE BATIMENT EDIFICIO

3

ATTREZZATURE D'ESERCIZIO

A 5 8 0-8

g 0-9

KOSTENSTEILEN

, '

ERWEITERUNGSBAU JUGENDSTILGEBAEUD BAT. COMPLEMENT.

BAT. STYLE 1900 ED. COMPLEMENTARE IMM. JUGENDSTIL

12 441 500.--

ERWE1TEfiUNG

ALKOHOLVERWALTUNG

POSTSTELLE POSTE UFF. POSTALE

·'

192 000. -- 1 )

2 750 000.--

92 000. --

1

FRAIS

CENTRI 01 COSTI

FRBMDKOSTEN COUTS ETRANGERS COSTI ESTERI

-

-

30 000.--

1 114 000.-- D

""

1 I CENTRES D IMPUTATION DE 5

TOTAL

30 000.--

11

1 300 000. --

2)

876 000,--

2 698 000.-- 16 067 '500.--

flETRIEBSEINRICHTUNGEN 1 626 000.--

250 000.--

AMENAGEMENT EXTERIEURS LAVORI ESTERNI

303 000.--

FRAIS SECONDAIRES COSTI SECONDARI UNVORHERGESEHENES IMPREVUS IMPREVISTI

427 000.--

B28 500.--

BAUKREDIT CREDIT DE CONSTRUCTION CREDITO DI COSTRUZIONE AMEUBLEMENT OBJEKTKREDIT CREDIT D'OUVRAGE CREDITO D'OPEHA

102 000.--

17 040 000.--

',

-

303 000.--

542 000.--

13 000.--

978 500.--

150 000.-- 3 444 000.--

320 000.--

-

35 000.--

3 479 000.--

981 000.--

1 300

000."

355 '000.--

991 000.--

22 445 000.--

1 300 000.--

22 800 000.--

" In diesen Kosten sind vor allem die Aufwendungen für Abbruche, Baugrubensiche: rungen und spezielle Fundationen enthalten.

. · : · 2 ' Die Kostenstelle «Fremdkosten» enthält die Mehraufwendungen während der Ausführungsphase für folgende alternative Lösungen: ;! ' Lösung a) Bei Ausmietung: Unterbringung von rund 60 Arbeitsplätzen in einem Mietobjekt für rund 2--2Vz Jahre.

Diese Variante lässt eine wesentlich raschere Bauzeit und damit eine günstigere Entwicklung der Baukosten zu, da durch die Freistellung des Gebäudes Länggassstrasse 37 eine zusammenhängende Bauetappe ermöglicht wird.

Lösung b) Ohne Ausmietung: Bei dieser Variante muss eine starke Aufgliederung der Bauetappen vorgesehen werden, da das Gebäude Länggassstrasse 37 voll belegt bleibt. Âusser erheblichen Mehrkosten für die Aufteilung in mehrere Bauetappen und .Baulose ist mit einer Verlängerung der Gesamtbauzeit von rund l H-2 Jahren zu rechnen.

3) Diese Position enthält nebst den Aufwendungen für die Neubauten diejenigen für die wärmetechnische Gebäudesanierung des Gebäudes Länggassstrasse 37, für die vollständige Sanierung der haustechnischen Anlagen und für die Restauration! der denkmalpflegerisch wertvollen Innenräume und Wandpartien im Erdgeschoss des Jugend. Stilgebäudes. Ebenfalls enthalten sind die Umbaukosten für die Postfiliale.

*' Bei dieser Position geht es vor allem um die Kosten für die neu konzipierten Labors im Attikageschoss, für die Transport- und Lagereinrichtungen sowie für die Grundausrüstung eines EDV-Netzwerks.

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Bundesbeschluss über einen Erweiterungsbau und die Innensanierung des Jugendstilgebäudes der Eidgenössischen Alkoholverwaltung in Bern

Entwurf

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 17, Februar 1988'>, beschliesst:

Art. l 1 Für die Errichtung eines Erweiterungsbaus und die Innensanierung des Jugendstilgebäudes der Eidgenössischen Alkoholverwaltung in Bern wird ein Objektkredit von 22 800 000 Franken gewährt.

2 Der Kredit geht zu Lasten der Rechnung der Alkoholverwaltung.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

2438

» BEI 19881 1510

''··

1525

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft über einen Erweiterungsbau und die Innensanierung des Jugendstilgebäudes der Eidgenössischen Alkoholverwaltung in Bern vom 17. Februar 1988

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Foglio federale

Jahr

1988

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

13

Cahier Numero Geschäftsnummer

88.009

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.04.1988

Date Data Seite

1510-1525

Page Pagina Ref. No

10 050 680

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