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Bekanntmachungen der Gerichte

Vorladungen

ledig, Metzger, zuletzt wohnhaft gewesen in Illnau, zurzeit unbekannten Aufenthalts, wird hiermit aufgefordert, sich wegen fortgesetzter vorsätzlicher Dienstversäumnis und Nichtbefolgung von Dienstvorschriften sowie Widerruf zu verantworten und als Angeklagter am Freitag, 1. Juli 1988,, 16.30 Uhr, im Kantonsgericht. Poststrasse 14. 7000 Chur, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 12 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

14. Juni 1988

Divisionsgericht 12 Der Präsident: Oberst Soliva

wohnhaft in 3036 Detlingen, Gemeinschaft zum Schlüssel, wird hiermit aufgefordert, am Mittwoch, 29. Juni 1988, 11.30 Uhr, in 6003 Luzern, Obergericht, Hirschengraben 16 (grosser Gerichtssaal), als Angeklagter vor Divisionsgericht 9A zur Hauptverhandlung zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

17. Juni 1988

Divisionsgericht 9A Der Präsident: Oberstlt Brandenberg

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Abonnement des Bundesblattes

Der Abonnementspreis für das Bundesblatt beträgt Fr. 120.- im Jahr und Fr. 70.- im Halbjahr, zuzüglich Inkassogebühr, die portofreie Zusendung im ganzen Gebiet der Schweiz Inbegriff en. Das Abonnement beginnt am 1. Januar bzw. am 1. Juli.

Im Bundesblatt werden namentlich veröffentlicht: die Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung samt den Gesetzes- und Beschlussentwürfen, Referendumsvorlagen, Kreisschreiben des Bundesrates, Bekanntmachungen des Bundesrates, der Departemente und anderer Amtsstellen des Bundes usw.

Dem Bundesblatt werden beigegeben: die einzelnen Nummern der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.).

Abonnemente des Bundesblattes (inkl. Beilagen) oder nur der Amtlichen Sammlung des. Bundesrechts allein können für ein ganzes oder ein halbes Jahr direkt bei der Druckerei Stämpfli + Cie AG, 3001 Bern (Postscheckkonto 30-169), bestellt werden. Die bisherigen Abonnenten, welche die erste Nummer des neuen Jahrganges nicht zurücksenden, werden auch für diesen Jahrgang als Abonnenten betrachtet.

Der Abonnementspreis für die Amtliche Sammlung des Bundesrechts allein beträgt Fr.65.- im Jahr und Fr. 40.- im Halbjahr, zuzüglich Inkassogebühr. Das Abonnement beginnt am 1. Januar bzw. am 1. Juli.

Separatdrucke der einzelnen Vorlagen und Erlasse sind bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, erhältlich; dort können auch, solange Vorrat, ganze Jahrgänge des Bundesblattes und der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts bezogen werden.

Allfällige Beanstandungen über den Versand des Bundesblattes sind bei den betreffenden Postbüros oder bei der Druckerei Stämpfli + Cie AG, 3001 Bern, anzubringen.

1. Dezember 1987

Bundeskanzlei

0657 [1]

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Jahr

1988

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

25

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.06.1988

Date Data Seite

1127-1128

Page Pagina Ref. No

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