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2. Der Staatsrat des Kantons Genf wird beauftragt, dieso Verfügung der Société Immobilière et d'Exploitation du Kursaal de Genève, der Société Genevoise du Kursaal und dem Cercle du Léman zu eröffnen und darüber zu wachen, dass dieser Verfügung nachgelebt wird.

Gemäss Bericht und Antrag des Departements des Innern wird folgender grundsatzlicher Beschluss gefasst: Es wird im Jahre 1917 eine schweizerische Kunstausstellung in Zürich abgehalten.

Die näheren Ausführungsbestimmungen, Zeitpunkt der Eröffnung und Dauer der Ausstellung werden später bekannt-

"Wahlen.

(Vom 2. Mai 1916.)

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Gehülfen II. Klasse : Mamie, Joseph, von Bonfol ; Forster, Georg, von Neunkirch; Pidoux, Marcel, von Valeyres-sous-Ursins, sämtlich seit 1914 provisorisch angestellt.

# S T #

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Druckschriften zuhanden der Bundesversammlung.

Für Druckschriften, welche zur Verteilung an die Mitglieder der Bundesversammlung an das Drucksachenbureau der Bundeskanzlei adressiert werden, ist eine Auflage von mindestens 300 Exemplaren (für Pläne und Karten mindestens 350 Exemplare)

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erforderlich (wo der deutsche und franzosische Text vorhanden, 300 deutsche und 150 französische). Bei direkter Versendung unter Privatadresse und ohne Vermittlung unseres Drucksachenbureaus ist an letzteres für den Bedarf des Archivs und für Nachforschungen stets ein kleiner Vorrat einzusenden.

B e r n , im Februar 1904.

Schweiz. Bundeskanzlei.

I. Nachtrag zum Verzeichnis der Waren deren Ausfuhr verboten ist.

Die durch den Bundesratsbeschluss vorn 25. April 1916 erweiterten Ausfuhrverbote sind in einem auf 26. April bereinigten I. Nachtrag zum Verzeichnis vom 8. März dieses Jahres zusammengestellt worden, welcher bei der unterzeichneten Amtsstelle, sowie bei den Zollkreisdirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf gratis erhoben werden kann. Für die Zustellung per Post sind als Portogebühr 5 Cts. einzusenden.

Der Preis des Verzeichnisses mit Nachtrag beträgt 50 Cts., per Post zugesandt 55 Cts.

B e r n , den 3. Mai 1916.

(2.).

Schweiz. Oberzolldirektion.

Arbeitsplätze im Institut Mosso.

Die der Schweiz zustehenden wissenschaftlichen Arbeitsplätze im Institut Mosso auf Col d'Olen (3000 m ü. MO sind für das laufende Jahr zur Benutzung zu vergeben.

Die hierauf bezüglichen reglementarischen Bestimmungen können bei der Kanzlei des schweizerischen Departements des Innern bezogen werden.

Anmeldungen für Benutzung sind bis 15. Mai nächsthin dem Präsidenten der Aufsichtskommission, Herrn Prof. Dr. Leon Asher (Laupenstrasse 53) in Bern, einzureichen.

B e r n , den 8. April 1916.

(3...}

Schweizerisches Departement des Innern.

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Erlöschen der Auswanderungsagentur Erminio Solari (La Svizzera) in Chiasso.

Das am 12. Februar 1912 an Herrn Erminio Solari (La Svizzera) in Chiasso vom Bundesrat erteilte Patent zum Betriebe einer Auswanderungsagentur ist am 8. August 1915 erloschen.

Ansprüche, die nach Massgabe des Bundesgesetzes vom 22. März 1888 betreffend den Geschäftsbetrieb von Äuswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern oder Rechtsnachfolgern von solchen an die für die Agentur Erminio Solari (La Svizzera) in Chiasso deponierte Kaution geltend gemacht werden wollen, sind der unterzeichneten Amtsstelle vor dem 8, August 1916 zur Kenntnis zu bringen.

B e r n , den 20. August 1915.

(2..)

Schweizerisches Auswanderungsamt.

Warenverzeichnis zum schweizerischen Gebrauchszolltarif.

Wir sehen uns neuerdings veranlasst, den Zollpflichtigen in ihrem eigenen Interesse die Anschaffung des Warenverzeichnisses zum schweizerischen Gebrauchszolltarif nebst den bisher erschienenen Nachträgen zu empfehlen.

Das umfangreiche Nachschlagewerk enthält die im Gebrauchstarif aufgeführten und die seit der Ausgabe des Gebrauchstarifs von den Direktivbehörden tarifierten, zur Einfuhr gelangenden bekanntern Artikel, nebst einer nicht unbedeutenden Zahl von Begriffsbestimmungen und Erläuterungen, Das Warenverzeichnis mit den Nachträgen kann, ausser bei der unterzeichneten Amtsstelle, bei den Zolldirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne, Genf, sowie bei den Hauptzollämtern in Bern, Luzern, Zürich und St. Gallen zum Preise von Fr. 2. 50 bezogen werden.

Das Werk ist auch in französischer Sprache erschienen.

B e r n , den 26. Dezember 1912.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Jahr

1916

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

19

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.05.1916

Date Data Seite

506-508

Page Pagina Ref. No

10 026 036

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