1056

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Bundesversammlung

Die Sommersession ist Freitag, den 24. Juni 1977, geschlossen worden.

Die Übersicht der Verhandlungsgegenstände wird demnächst dem Bundesblatt beigegeben.

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Bekanntmachungen der Departemente und Abteilungen

Ermächtigung zum Betrieb einer Versicherung

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat mit Verfügung vom 22. Juni 1977 die Berner Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft in Bern, zum Betrieb der Speziellen Versicherungen ermächtigt.

24. Juni 1977

Eidgenössisches Versicherungsamt

1057 Notifikation Der Einzelrichter des Bezirksgerichts Bülach hat am 27. April 1977 in Sachen Schweizerische Zollverwaltung, Direktion des II. Zollkreises, Untersuchungsdienst Zürich, Militärstrasse 90, 8021 Zürich (Verwaltungsbehörde), gegen betreffend Umwandlung einer Zollbusse in Haft, verfügt: 1. Die mit Strafbescheid Nr. P 22/92.76 der Eidgenössischen Oberzolldirektion Bern vom 19. August 1976 ausgefällte Busse von 2060 Franken wird in 68 Tage Haft umgewandelt.

2. Der Vollzug der Umwandlungsstrafe wird nicht aufgeschoben.

3. Die Kosten, darunter eine Gerichtsgebühr von 50 Franken, werden dem Gebüssten auferlegt. Die Publikationskosten bleiben vorbehalten.

4. Mitteilung an den Gebüssten durch einmalige Veröffentlichung im Bundesblatt sowie an die Schweizerische Zollverwaltung, Direktion des II. Zollkreises, und nach Eintritt der Rechtskraft an die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich zum Vollzug und mit Formular B an das kantonale Polizeikommando zuhanden der Strafregisterbehörde sowie an die kantonale Fremdenpolizei, je gegen Empfangsschein.

5. Ein Rekurs gegen diese Verfügung kann innert zehn Tagen von der Veröffentlichung im Bundesblatt an schriftlich und begründet, im Doppel und unter Beilegung dieser Verfügung beim Obergericht des Kantons Zürich, I. Strafkammer, eingereicht werden.

Bülach, 4. Juli 1977

Bezirksgericht Bülach Der Gerichtssekretär: A. Bühler

1058

Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung Rechnung der Invalidenversicherung Jahresrechnung 1976 Vom Bundesrat genehmigt am 29. Juni 1977

Betriebsrechnungen für das Jahr 1976

I. Alters- und Hinterlassenenversicherung 1 Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber 2 Beiträge der öffentlichen Hand 3 Ertrag der Anlagen und Wertberichtigungen 4 Geldleistungen 5 Beiträge an Institutionen und 6 Durchführungskosten 7 Verwaltungskosten Ausgaben-Überschuss

u. Invalidenversicherung 1 Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber 2 Beiträge der öffentlichen Hand 3 Zinsen und Rückzahlungen 4 Geldleistungen 5 Kosten für individuelle Massnahmen 6 Beiträge an Institutionen und Organisationen 7 Durchführungskosten 8 Verwaltungskosten. . . .

. .

Ausgaben-Überschuss

Ausgaben

Einnahmen

Fr.

Fr.

1 383 047 805.65

8481 545626.63 1 258872738.--

17929825 10 8901 003954.95

441 392255.75 19978424.20

70 743 990 551 76440 39717426 80

90 574 70 211 115147.62 10412994766.90 10412994766.90

10879.981.75 1 159978316.25 "372478378.45 231 142546.50 29567621.81 12903846.40 1816950691.16

III. Erwerbsersatzordnung 1 Beiträge der erfassten Personen und der Arbeitgeber 2 Zinsen 3 Geldleistungen 4 Verwaltuneskosten Einnahmen-Uberschuss

462 436 532.90 1 386 464.75 66 850 048.-- 530673045.65

858 045 554.20 904487384.-- 101 007.05 7 288 660.05 562 377.05

23 879.-- 46441829.81 1816950691.16

512538291.55 17886778 20 247 546.05 429 85

530 673 045.65

1059 Bilanz auf den 31. Dezember 1976

1

11 111 112 113 114 115 116 117 118 12 2 21 22 23

Anlagen Feste Anlagen Eidgenossenschaft Kantone Gemeinden/Städte Pfandbriefinstitute Kantonalbanken . . . : Öffentlich-rechtliche Körperschaften und Institutionen . .

Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen Übrige Banken Depotgelder Geldmittel Postcheck Schweizerische Nationalbank Eidgenössisches Kassen- und Rechnungswesen

Aktiven

Passiven

Fr.

Fr.

8810067413. -- 8 109067413 -- 510817000 -- 1 156003337 -- 1 261 076086.-- 2 224 500 000.-- 1 474 222 423.-- 258872484.-- 1 158576083.-- 65 000 000.-- 701000000.-- 53959920.42 25 892 696.08 .21 965 169.12 6 102055.22 1629005360.26 845 559 367.86

3 31 32

Kontokorrente Ordentlicher Verkehr Vorschüsse an AK für

33 331

Darlehen an Institutionen AHV IV Bund und Kantone, Beiträge gemäss Art. 103 AHVG Beiträge gemäss Art. 78 IVG Familienzulagen Landwirtschaft . . .

Übrige Kontokorrente ..

44953401.42 24 564 899.47

644 850 000 --

332 34

35 37

4 41 42

Ordnungskonten ..

Transitorische Aktiven Transitorische Passiven Pro memoria : Kapitalhilfen IV an Versicherte Fr. 72751630 Beitragsmarken . . Fr. 4 134 529.20 Studentenmarken Fr. 2 9 1 7 83 1 . -- Übertrag

120996000.-- 1 1 627 262.-- 8 747 496.45 5710920.20 1 1 889 072 20 1 723 057 974.22 1 723057974.22

13743 50 993 523 563 45 993 523 563 45

12216090667.90

1 038 476 964.87

1060 Bilanz auf den 31. Dezember 1975 (Fortsetzung)

Übertrag

5

Aktiven

Passiven

Fr.

Fr.

12216090667.90

1 038 476 964.87

103 884 892.78 1 1 281 498 595 81

51

Kapitalkonten . .

Alters- und Hinterlassenenversiche-

52 53

Invalidenversicherung Erwerbsersatzordnung

103884 89278

1079070001993 , ..

490 798 575 88

12319975560.68

Genf, 7. April 1977

12319975560.68

Zentrale Ausgleichsstelle

1061 Notifikationen (Art. 64 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht [VStrR]) wird hiermit eröffnet: Gestützt auf das am 22. September 1976 durch das Zollamt Gondo aufgenommene Schlussprotokoll verurteilten Sie a. die Eidgenössische Alkoholverwaltung wegen Widerhandlung gegen das Alkoholgesetz (AlkG) in Anwendung des Artikels 54 AlkG mit Strafbescheid vom 18. Februar 1977 zu einer Busse von 600 Franken, unter Auferlegung einer Spruchgebühr von 60 Franken und einer Schreibgebühr von 3 Franken, · b. das Zollinspektorat Brig wegen Zollübertretung und Widerhandlung gegen den Bundesratsbeschluss über die Warenumsatzsteuer (WUStB) in Anwendung der Artikel 74 Ziffer 3 und 87 des Zollgesetzes sowie der Artikel 52 und 53 WUStB mit Strafbescheid vom 8. März 1977 zu einer Busse von 89 Franken.

Gegen den Strafbescheid der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, 3000 Bern 9, können Sie innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung der vorliegenden Notifikation bei dieser Verwaltung," gegen den Strafbescheid des Zollinspektorates Brig innert der gleichen Frist bei der Zollkreisdirektion in Lausanne Einsprache erheben. Die Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen bestimmten Antrag sowie die zur Begründung dienenden Tatsachen zu enthalten ; die Beweismittel sind zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Wird innert Frist nicht Einsprache erhoben, so stehen die Strafbescheide einem rechtskräftigen Urteil gleich und werden vollstreckbar (Art. 67/68 VStrR).

Sie werden hiermit aufgefordert, den geschuldeten Gesamtbetrag von 752 Franken innert 14 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft an die Zollkreisdirektion Lausanne, Postscheckkonto 10-517, zu zahlen. Eine nicht bezahlte Busse kann in Haft umgewandelt werden (Art. 10 VStrR).

Zudem teilen wir Ihnen mit, dass ohne Nachricht Ihrerseits über die beschlagnahmten Spirituosen verfügt wird.

4. Juli 1977

Eidgenössische Oberzolldirektion

1062 wird hiermit eröffnet: Die Eidgenössische Oberzolldirektion verurteilte Sie am 6. Mai 1977 auf Grund des am 14. Juli 1976 gegen Sie aufgenommenen Schlussprotokolls in Anwendung von Artikel 74 Ziffer 9, 75 und 87 des Zollgesetzes sowie der Artikel 52 und 53 des Bundesratsbeschlusses über die Warenumsatzsteuer zu einer Busse von 445 Franken, unter Auferlegung einer Spruchgebühr von 50 Franken.

Gegen diesen Strafbescheid kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung der vorliegenden Notifikation bei der Eidgenössischen Oberzolldirektion Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen bestimmten Antrag sowie die zur Begründung dienenden Tatsachen zu enthalten; die Beweismittel sind zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Nach unbenutztem Ablauf der Einsprachefrist wird der Strafbescheid rechtskräftig und vollstreckbar (Art. 67 VStrR), und die von Ihnen geleistete Hinterlage von 543.75 Franken wird zur Deckung der Busse und der Spruchgebühr verwendet.

Den Restbetrag können Sie bei der Zollkreisdirektion II, Untersuchungsdienst Zürich, in Empfang nehmen.

4. Juli 1977

Eidgenössische Oberzolldirektion

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Jahr

1977

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

27

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.07.1977

Date Data Seite

1056-1062

Page Pagina Ref. No

10 047 099

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