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77.015

Botschaft über die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 1977) Vom 23. Februar 1977

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, Wir unterbreiten Ihnen den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 1977) mit dem Antrag auf Zustimmung.

Ferner beantragen wir Ihnen, folgende Postulate und Motionen abzuschreiben: 1970 P

10443

Ausbau der Panzerabwehr (N. 4. 3. 70, Grünig)

1973 M

10913 Verstärkung der Panzerabwehr (N. 5. 12. 72, Albrecht, von Arx, Purgier; S 7. 3. 73)

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

Bern, 23. Februar 1977 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Furgler

Der Bundeskanzler: Huber

1977-79

1565

Übersicht Das mit den Beschaffungsvorlagen 1961-1971 bewilligte Rüstungsmaterial ist zum grössten Teil an die Truppe abgeliefert worden. Weitere Beschaffungen, denen Sie mit den Rüstungsprogrammen 1972-1975 und der Botschaft über die Beschaffung von Kampfflugzeugen zugestimmt haben, werden zurzeit abgewickelt. Mit der vorliegenden Botschaft setzen wir die Reihe der Sammelvorlagen und damit die Anstrengungen für die Anpassung unserer Armee an die moderne Kriegsführung fort.

Sie umfasst die - Verstärkung der Panzerabwehr auf der Stufe Truppenkörper.

- Modernisierung und Verstärkung der Nachtkampfausrüstung, - Verbesserung der Feuerleitung und Treffgenauigkeit

der Artillerie

und - Mechanisierung und Rationalisierung des Güterumschlages der Versorgungsformationen.

1566

Botschaft l

Allgemeines

In unserem Bericht über das Leitbild der militärischen Landesverteidigung in den achtziger Jahren vom 29. September 1975 (Armee-Leitbild 80) haben wir dargelegt, wie unsere Armee zu gestalten sei, um die Aufgaben erfüllen zu können, die ihr im Rahmen der schweizerischen Sicherheitspolitik in den achtziger Jahren zufallen werden.

Die sich aus dem Armee-Leitbild 80 ergebenden Beschaffungs- bzw. Ausbauvorhaben dienen entweder der Schliessung von Lücken im Bereich der Ausrüstung und Ausbildung oder dem dringenden Ersatz überalterten Materials.

Aus naheliegenden Gründen ist es nicht möglich, in der vorliegenden Botschaft zu sehr in die Einzelheiten zu gehen. Die Mitglieder Ihrer vorberatenden Kommissionen werden jedoch alle notwendigen zusätzlichen Angaben erhalten.

2

Beschaffungsvorhaben

21

Einzelanträge

211

Panzerabwehrlenkwaffen Boden-Boden 77 (DRAGON) (395 000 000 Fr.)

211.1

Militärische Begründung

Im Bericht über das Armee-Leitbild 80 haben wir dargelegt, dass bei den konventionellen Landstreitkräften, wie dies die letzten Kriegserfahrungen bestätigen, eine enge Zusammenarbeit der verschiedenen Truppengattungen eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Kampfführung darstellt. Der Kampf der verbundenen Waffen wird demzufolge zweifellos auch für das Gefechtsfeld der Zukunft charakteristisch sein. Dabei wird der Panzer auch in den achtziger Jahren der Hauptträger des mechanisierten Kampfes bleiben. Die weltweiten Anstrengungen bei der Entwicklung neuer Panzertypen lassen erkennen, dass die Bemühungen sich auf eine grössere Feuerkraft, eine erhöhte Beweglichkeit und einen besseren Schutzgrad konzentrieren. Zudem gestatten modernere Geniemittel einen höheren Grad an Autonomie der mechanisierten Kampfverbände und erlauben, Geländehindernisse noch rascher zu überwinden. Diese Entwicklung zeigt, dass mechanisierte Kampfverbände in Zukunft vermehrt auch in begrenzt panzergängigem Gelände eingesetzt werden können. Anderseits erschwert die zunehmende Überbauung in verschiedenen Gegenden unseres Landes die Führung und Entfaltung und damit den Feuerkampf mechanisierter Verbände. Die Ausdehnung der Agglomerationen bewirkt die Bildung von Querrie-

1567 geln und damit eine stärkere Kammerung des Geländes. Dies begünstigt unsere Panzerabwehr. Dem steht indessen die Tatsache gegenüber, dass das heute im Bau befindliche Nationalstrassennetz in den achtziger Jahren weitgehend fertiggestellt sein wird. Ein leistungsfähiges Hauptstrassennetz und ein dichtes Netz von Nebenstrassen werden die Nationalstrassen ergänzen Damit entstehen Einfallsachsen, die wegen ihrer Aufnahmefähigkeit in einem Ernstfall gefährlich sein können.

Daraus lässt sich ableiten, dass eine starke Panzerabwehr auch in Zukunft für unsere Armee unerlässlich ist. An der heutigen Konzeption der Panzerabwehr kann grundsätzlich festgehalten werden, hingegen müssen Reichweite, Dichte, Wirkung und Beweglichkeit der Panzerabwehrmittel verbessert werden.

Der terrestrische Kampf, im besonderen jener der Feldarmeekorps, wird also in erster Linie ein Kampf gegen feindliche Panzerverbände sein. Es wird sich vor allem darum handeln, die Entfaltung der gegnerischen Überlegenheit an mechanisierten Mitteln zu verhindern. Die Verstärkung der Panzerabwehr ist daher für diesen Fall von ausschlaggebender Bedeutung.

Mit den Rüstungsprogrammen 1974 und 1975 haben Sie der Beschaffung von weiteren Panzern 68 zugestimmt. Damit wird es einerseits möglich sein, die veralteten und den taktischen Anforderungen nicht mehr entsprechenden Leichtpanzer 51 zu ersetzen und anderseits neue Gegenschlagsverbände und InfanteriePanzerbataillone in den Feld- und Grenzdivisionen aufzustellen. Diese Verbesserung wird mit der Ablieferung der Panzer 68 verwirklicht werden können. Zusammen mit den bereits vorhandenen Panzerabwehrlenkwaffen-Kompanien werden die Feld- und Grenzdivisionen über eine wesentlich verstärkte Panzerabwehr für grössere Reichweiten verfügen. Durch die im Einsatz mögliche Zuweisung von Panzerkompanien aus den erwähnten Infantene-Panzerbataillonen an die Infanterieregimenter wird eine wesentliche Verstärkung der Panzerabwehr dieser Regimenter erzielt.

Für die Stufe Bataillon benötigt die Truppe ein Waffensystem, das folgenden Anforderungen möglichst weitgehend entsprechen sollte: - hohe Treff- und Vernichtungswahrscheinlichkeit; - tragbar: - personalsparend: - einfach zu handhaben: - minimale Wartung erfordernd.

Diesen Anforderungen entsprechend wurden die Systeme - TOW (USA),

1568 - MILAN (Frankreich/BR Deutschland) und - DRAGON (USA) in Betracht gezogen, von denen sich DRAGON als das für unsere Bedürfnisse bestgeeignete herausstellte. Es wurde in der Schweiz mit Erfolg erprobt. Dieses System wird zur Zeit auch in anderen Armeen eingeführt.

277.2

Systembeschreibung

Das DRAGON-System hat eine Wirkungsdistanz von 65-1000 m und wiegt abschussbereit rund 14,5 kg. Es handelt sich um eine Einmannwaffe, die einfach zu handhaben ist. Sie zeichnet sich durch eine hohe Treffer- und Vernichtungswahrscheinlichkeit aus. Der Abschuss der Lenkwaffe erfolgt praktisch rückstossfrei.

Die Panzerabwehrlenkwaffe DRAGON ist ein für den Panzerabwehrkampf unserer infanteristischen Verbände gut geeignetes tragbares System der zweiten Generation. Sie verfügt über eine halbautomatische Lenkung, bei welcher der Schütze während des Fluges der Lenkwaffe lediglich das Fadenkreuz seines Zielgerätes dauernd auf das Ziel zu richten hat. Die Lenkkommando-Erzeugung erfolgt dann automatisch. Das Steuersignal wird der Lenkwaffe über Draht zugeführt.

Der Einsatz der Lenkwaffe verlangt jedoch vom Schützen ein gewisses Mass an Konzentration und sicherem Beurteilungsvermögen des Einsatzraumes. Die Waffe ist bei künstlicher Beleuchtung nachtkampftauglich. Ein spezielles (passives) Nachtzielgerät ist ausserdem in den USA in Entwicklung. Die Beschaffung dieses Gerätes kann erst nach erfolgreichem Abschluss der Entwicklung in Erwägung gezogen werden und ist nicht Gegenstand dieser Botschaft.

Die Panzerabwehrlenkwaffe DRAGON wurde eingehenden technischen Erprobungen und Truppenversuchen unterzogen. Sie ist miliztauglich und erfüllt unsere technischen und taktischen Anforderungen.

27 7.3

Eingliederung bei der Truppe

Die Panzerabwehrlenkwaffen DRAGON sollen wie folgt in unsere Füsilier(Schützen)-, motorisierten Füsilier- und die Radfahrerbataillone eingegliedert werden : Pro Bataillon wird eine Panzerabwehrkompanie, bestehend aus einem Kommandozug, einem Panzerabwehrkanonenzug (ausgerüstet mit vorhandenen, rückstossfreien Geschützen) sowie zwei Panzerabwehrlenkwaffenzügen DRAGON gebildet. Bei den Feldarmeekorps fallen dadurch die Panzerabwehrkompanien der Regimenter weg, das heisst, sie werden zugsweise auf die neuen Panzerabwehrkompamen der Bataillone aufgeteilt. Bei der Gebirgsinfanterie soll die Panzerabwehrkompanie dagegen auf Regimentsstufe verbleiben ; sie wird gleich gegliedert und ausgerüstet wie jene der Bataillone der Feldarmeekorps.

1569 Durch die Bildung einer einheitlichen Panzerabwehrkompanie in den Auszugsbataillonen (bzw. Auszugsregimentern im Gebirgsarmeekorps) mit der rückstossfreien Panzerabwehrkanone und der DRAGON werden die alteren Panzerabwehrkanonen ausgeschieden bzw. den Landwehrformationen der Kampfbrigaden zugeteilt, die dadurch eine qualitative und quantitative Verstärkung ihrer Panzerabwehr erfahren.

Die Panzerabwehrkompanie ist eine Ausbildungsformation. Die Einsatzeinheiten sind in der Regel die Züge. Dabei soll das Feuer des Lenkwaffenzuges aus dezentralisierten Gruppenstellungen in Zugsräumen zusammengefasst und koordiniert werden. Die DRAGON ist eine Schwergewichtswaffe in der Hand des betreffenden Bataillons- bzw. Regimentskommandanten.

Die Aufstellung der in Frage stehenden Panzerabwehrkompanien bildet Gegenstand des Armee-Leitbildes 80 für die Infanterie und die Mechanisierten und Leichten Truppen. Aus Bestandesgründen müssen die vorgesehenen neuen Panzerabwehrkompanien durch Umrüstung und Umschulung bestehender Formationen gebildet werden. Dies ist auf den I.Januar 1981 geplant. Die Anträge zur entsprechenden Revision der Truppenordnung 61 werden Ihnen zu gegebener Zeit unterbreitet.

211.4

Umschulung und Ausbildung

Für die Einführung des zur Beschaffung beantragten Waffensystems DRAGON sind Umschulungskurse mit verlängerten Kadervorkursen notwendig. Die entsprechenden Anträge^ werden Ihnen zu gegebener Zeit unterbreitet.

Die _Grundausbildung der Panzerabwehreinheiten soll auf zwei Waffenplätzen erfolgen. Um die Ausbildung in finanziell tragbarem Rahmen halten zu können, sollen geeignete Simulatoren eingesetzt werden, die eine rationelle und intensive Ausbildung der Schützen gewährleisten. Mit dem Simulator lernt der Schütze im Felde das konzentrierte, sorgfältige Verfolgen des Zieles. Seine Arbeit kann mit dem Überwachungsgerät des Simulators bei jedem simulierten Schuss gemessen und beurteilt werden. Mit dem Simulator wird zudem der Abschusseffekt der Lenkwaffe auf den Schützen weitgehend nachgebildet. Durch ein intensives Simulationstraining der Schützen in der Rekrutenschule und in den Wiederholungskursen sowie durch periodisches Scharfschiessen zur Überprüfung des Ausbildungsstandes und der Einsatzbereitschaft des Waffensystems soll ein hoher, kriegsgenügender Ausbildungsstand erreicht werden.

211.5

Beschaffungsfragen

Die Panzerabwehrlenkwaffe DRAGON wurde in den USA im Auftrag der amerikanischen Regierung entwickelt, welche damit auch das ausschliessliche Verfü-

1570 gungsrecht besitzt. Nach einem Beschluss des amerikanischen Kongresses ist heute nur noch die Regierung befugt, Kriegsmaterial im Wert von über 25 Millionen Dollar zu exportieren. Demnach muss das vorliegende Geschäft über die amerikanische Regierung abgewickelt werden, wie das grundsätzlich schon beim Kauf des neuen Kampfflugzeuges der Fall ist. Dies ist insofern vorteilhaft, als unsere Bestellung an die bestehenden Grossaufträge der amerikanischen Regierung angeschlossen werden kann und wir damit vor allem von den günstigeren Preisen dieser Gross-Seriefabrikation profitieren können.

Die mit dieser Botschaft beantragte Beschaffung umfasst neben den Kriegslenkwaffen, den dazugehörenden Zielgeräten und den erforderlichen leichten Geländelastwagen ebenfalls das notwendige Wartungs- und Unterhaltsmaterial. Im weitern sind Trainings- und Simulationsausrüstungen sowie eine erste Tranche Übungslenkwaffen mit eingeschlossen. Beim Geländelastwagen handelt es sich um das bereits in grosser Zahl in unserer Armee eingeführte österreichische Fahrzeug Pinzgauer 4 x 4 .

Im Rahmen der Abklärungen für diese Beschaffung wurden von Anfang an Anstrengungen unternommen, um eine Beteiligung der Schweizerindustrie zu erreichen. Es gelang schliesslich, die Zustimmung der amerikanischen Regierung zu erwirken, fünf Systemteile, so vor allem das Zielgerät, in der Schweiz herzustellen. Damit werden bei budgetierten lizenzbedingten Mehrkosten von 35 Millionen Franken etwa 20-25 Prozent der gesamten Beschaffungskosten dieses Systems (exkl. Fahrzeuge) in der Schweiz beschäftigungswirksam. Dies entspricht einer Beschäftigung von 190 Mann während 3 % Jahren, wobei die private und die bundeseigene Industrie (Militärwerkstätten) praktisch zu gleichen Teilen an diesen Arbeiten beteiligt sind. Unter der Voraussetzung des Eingehens vorzeitiger Verpflichtungen im Höchstbetrag von 5,7 Millionen Franken gemäss nachstehendem Abschnitt 42 ergeben sich durch die Lizenzherstellung nur unwesentliche Verzögerungen in der Auslieferung des betreffenden Materials. Ausserdem sind Bestrebungen im Gange, für die später benötigten Übungslenkwaffen ebenfalls die Lizenz für deren Herstellung in der Schweiz zu erwerben.

Die Kosten für das hier zur Beschaffung beantragte Panzerabwehr-Lenkwaffensystem belaufen sich auf total 395 Millionen Franken. In
diesem Betrag eingeschlossen sind 31,4 Millionen Franken für die leichten Geländelastwagen Pinzgauer.

Die Vorauslieferungen werden im ersten Quartal 1979 erfolgen. Die Lieferungen der Lenkwaffen, Zielgeräte und des übrigen DRAGON-Materials werden sich bis zum vierten Quartal 1981 abwickeln. Die Lieferung der Fahrzeuge Pinzgauer wird im ersten Quartal 1979 abgeschlossen sein.

1571 212

Nachtkampfausriistung für Panzer

(55 000 000 Fr.)

212.1

Militärische Begründung

Da Nachtkampfausrüstungen bei allen ausländischen mechanisierten Verbänden in grosser Anzahl vorhanden sind, ist auch bei uns eine Verbesserung sowohl der Ausrüstung wie auch der Ausbildung erforderlich.

Mit dem Rüstungsprogramm 1972 haben Sie der Beschaffung von InfrarotBeobachtungsausrüstungen zur schrittweisen Kampfwertsteigerung unserer Panzer zugestimmt. Wir wiesen darauf hin, dass die für den Nachtkampf unerlässliche pyrotechnische Beleuchtungsausrüstung, die damals noch nicht beschaffungsreif war, im Rahmen einer späteren Rüstungsvorlage zur Beschaffung beantragt werde. In der Zwischenzeit haben ausgedehnte technische Erprobungen und Truppenversuche die Eignung der Weisslicht-Nachtkampfausrüstung erwiesen.

Wir sehen deshalb vor, unsere Kampf- und Schützenpanzer mit den erforderlichen Abschussvorrichtungen auszurüsten und die entsprechende Beleuchtungsmunition zu beschaffen.

272.2

Systembeschreibimg

Das System besteht im wesentlichen aus einem Leuchtgeschosswerfer und Beleuchtungsgeschossen. Der Leuchtgeschosswerfer ist im Prinzip ein kleiner Minenwerfer mit elektromechanischer Abfeuerung. Er \\ird ausschliesslich auf Panzerfahrzeuge montiert. Die Bedienung ist äusserst einfach. Bei Nichtgebrauch liegt das Werferrohr auf einem Marschlager in horizontaler Lage.

212.3

Beschaffungsfragen

Das System wurde durch eine schwedische Firma entwickelt, wobei der Werfer aufgrund eines Lizenzvertrages in der Schweiz hergestellt und montiert werden wird. Die hier ebenfalls zur Erstbeschaffung beantragte Beleuchtungsmunition wird dagegen von der schwedischen Entwickler- und Herstellerfirma bezogen.

Gleichzeitig wird jedoch eine Fabrikationslizenz erworben, die es uns ermöglichen soll, den späteren Folgebedarf im Inland zu decken.

Die Kosten für die hier zur Beschaffung beantragte Nachtkampfausrüstung belaufen sich für die Werfer auf 10,5 Millionen Franken und für die zugehörigen Beleuchtungsgeschosse auf 44,5 Millionen Franken. In diesen Kosten Inbegriffen sind der Lizenzerwerb für Werfer und Munition, die Ersatzteile für den Werfer, dessen Montage auf die Panzer sowie der Bedarf an Ausbildungsmunition für die ersten drei Jahre.

1572 213

Minenwerfer-Beleuchtungsgeschossefiir12-cm-Minenwerfer (41 000 000 Fr.)

27:?. 7

Militärische Begründung

Im modernen Krieg kommt dem Nachtkampf eine immer grössere Bedeutung zu.

Durch den Einsatz geeigneter Mittel ist es möglich, das Gefechtsfeld zeitlich und räumlich begrenzt so zu erhellen, dass kleinere infanteristische Aktionen durchgeführt werden können. Unsere Beleuchtungsausrüstung für die Nachtkampfführung beschränkt sich einerseits auf gewisse Infanteriewaffen für den Einsatz auf kurze Distanzen und anderseits auf Artilleriegeschütze als Hauptunterstützungswaffe für den Einsatz auf grössere Distanzen. Dagegen fehlt bis heute ein Mittel, um das Kampffeld in mittlerer Entfernung zu erhellen. Diese Lücke soll mit in Schweden entwickelten Minenwerfer-Beleuchtungsgeschossen geschlossen werden. Eingehende technische Erprobungen und Truppenversuche haben gezeigt, dass diese Munition den gestellten Anforderungen entspricht.

Im Rahmen des vorliegenden Rüstungsprogrammes sollen in einer ersten Phase Beleuchtungsgeschosse zum 12-cm-Minenwerfer beschafft werden, welche der Infanterie, den Mechanisierten und Leichten Truppen und den Festungstruppen zugeteilt werden.

213.2

Systembeschreibung und

Beschaffungsfragen

Das Beleuchtungsgeschoss wird wie ein normales Minenwerfergeschoss abgefeuert. Es ist mit einem mechanischen Zeitzünder ausgerüstet. Dieser wird vor dem Abschuss anhand der Flugbahnkarte so eingestellt, dass in optimaler Höhe über dem Zielgelände ein Leuchtkörper ausgestossen wird, der an einem Fallschirm langsam niederschwebt und das Gefechtsfeld intensiv beleuchtet.

Die relativ geringe Stückzahl dieser Beschaffung lässt es nicht als gerechtfertigt erscheinen, eine Fabrikationslizenz zu erwerben. Deshalb erfolgt die Lieferung durch die schwedische Herstellerfirma.

Die Kosten für die hier beantragte Erstbeschaffung von 41 Millionen Franken schliessen auch den Ausbildungsbedarf für drei Jahre ein. Auf Grund vertraglicher Vereinbarungen werden einzelne Munitionsteile sowie die Verpackung in der Schweiz hergestellt und angeliefert. Dadurch werden rund 30 Prozent der Beschaffungskosten bei inländischen Unterlieferanten beschäftigungswirksam.

Mit der Beschaffung der Nachtkampfausrüstung für Panzer (Ziff. 212) und der hier erwähnten Beleuchtungsmunition für den Infanteriekampf sind die Bedürfnisse an Nachtkampfausrüstungen noch nicht gedeckt. Insbesondere werden wir in einer der nächsten Rüstungsvorlagen Beleuchtungsgeschosse zum 8,1-cmMinenwerfer zur Beschaffung beantragen.

1573 214

Artillerie : Kreiselkompass (16 000 000 Fr.)

214.1

Militärische Begründung

Die heute verwendeten Methoden zum Einrichten und Vermessen der Geschütze sind, hauptsächlich bei schlechter Sicht, zeitraubend. Mit dem Kreiselkompass kann das Verfahren vereinfacht, weniger zeitaufwendig und von äussern Einflüssen unabhängig gemacht werden.

Der zur Beschaffung beantragte Kreiselkompass entspricht den heutigen Anforderungen. Er gestattet ein genaues und rasches Einrichten der einzelnen Geschütze und bringt damit einen wesentlichen Fortschritt m bezug auf Gefechtsbeweglichkeit und Treffsicherheit. Der Kreiselkompass wurde in eingehenden technischen und praktischen Versuchen erprobt und hat sich bewährt. Wir sehen deshalb vor, unsere Artillerie mit diesem Instrument auszurüsten.

Weitere Geräte und Instrumente, insbesondere Rechner und Distanzmessgeräte zur Modernisierung der Feuerleitung der Artillerie, werden zurzeit geprüft und sollen im Rahmen einer späteren Rüstungsvorlage zur Beschaffung beantragt werden.

274.2

Systembeschreibung und

Beschaffungsfragen

Die Bestimmung der Nordrichtung mit dem Kreisel ist in höchstens 15 Minuten mit einer Genauigkeit von maximal 0,5 A%o möglich. Das Gerät kann mit dem eigenen Akkumulator oder einer externen 12 = V- oder 24 = V-Stromquelle betrieben werden. Die Erddrehung wirkt derart auf den Kreiselkompass, dass sich dieser automatisch in die Nordrichtung stellt. Diese wird durch elektrische und optische Massnahmen auf das dazugehörende Fernrohr übertragen. Der Kreiselkompass hat sich dank seiner einfachen Bedienung, seiner Genauigkeit und Schnelligkeit in technischen und praktischen Versuchen bewährt und wurde aus mehreren ändern Geräten ausgewählt.

Dieser Kreiselkompass wurde durch eine ausländische und eine schweizerische Firma in enger Zusammenarbeit entwickelt. Die Fabrikation erfolgt zwar mit Schwergewicht im Ausland, jedoch wird die Schweizer Firma mit der Funktion des Generalunternehmers betraut.

Die Gesamtkosten für die zur Beschaffung beantragten Kreiselkompasse, einschliesslich Ersatzmaterial, belaufen sich auf 16 Millionen Franken.

215

Material für die Versorgung : Mittlere Gabelstapler (23 000 000 Fr.)

275.7

Militärische Begründung

Im Korpsmaterial der Versorgungsformationen fehlt heute die notwendige Anzahl Gabelstapler, um Munition, Lebensmittel und weitere Versorgungsgüter

1574 zeitgerecht umschlagen und dezentralisieren zu können. Bis heute war vorgesehen, diese Geräte grösstenteils zu requirieren. Abgesehen davon, dass die in der Privatwirtschaft gebräuchlichen Gabelstapler mehrheitlich den Anforderungen im Feldgebrauch wegen mangelnder Geländegängigkeit nicht zu genügen vermögen, führt diese Lösung zu einem untragbaren Engpass, weil gleichzeitig auch die kriegswirtschaftlichen Bedürfnisse gedeckt werden müssen.

Zur Erhöhung der Einsatzbereitschaft und Autonomie unserer Versorgungsformationen und zur Sicherstellung eines rationellen Arbeitsablaufs ist deshalb die Beschaffung von weiteren mittleren Gabelstaplern notwendig. Dabei sehen wir vor, nur einen Teil dieser Geräte dem Korpsmaterial der Munitionsabteilungen zuzuteilen und im übrigen Gerätepools zu bilden, aus denen die Truppe von Fall zu Fall unterstützt werden kann.

Mit der auf den l. Januar in Kraft getretenen neuen Versorgungskonzeption konnten gegenüber der früheren Organisation rund 15 Prozent der Sollbestànde reduziert werden. Dieser Personalabbau ging unter anderem von der Voraussetzung aus, dass der Güterumschlag bei den Versorgungsformationen vermehrt durch mechanisierte Mittel erfolgen wird.

215.2

Beschrieb und Beschaffung

Das zur Beschaffung beantragte Modell ist in der Armee bereits seit einigen Jahren eingeführt und hat sich im Einsatz bewährt. Es handelt sich um einen Diesel-Gabelstapler ausländischer Herkunft, der besonders für den Einsatz im Gelände geschaffen wurde. Die Verwendung von Elektro-Staplern kommt für den vorgesehenen feldmässigen Einsatz nicht in Frage, da die entsprechende Infrastruktur fehlt.

Die Beschaffungskosten betragen einschliesslich Reservematerial 23 Millionen Franken. Die Ablieferung der mittleren Gabelstapler an die Truppe erfolgt zum grossen Teil im Jahre 1979.

3

Zusammenfassung

Das Material, dessen Beschaffung in dieser Botschaft (Rüstungsprogramm 1977) beantragt wird, setzt sich wie folgt zusammen:

Infanterie- und Panzerabwehrmaterial Artilleriematerial Material für die Versorgung

491,0 16,0 23,0

Total

530,0

1575

Die Kostenberechnungen dieses Rüstungsprogramms beruhen auf der Annahme einer normalen Abwicklung der Beschaffungsvorhaben und schliessen keine Reserven für heute nicht voraussehbare Ereignisse ein, wie z. B. Zurückstellung der Auftragsvergebung, ausserordentliche Wechselkursänderungen und andere Entwicklungen, die sich unserem Einfluss entziehen.

4

Finanzielle und personelle Auswirkungen

41

Finanzielle Auswirkungen

Das vorliegende Rüstungsprogramm erfordert einen Aufwand für Materialbeschaffungen von 530 Millionen Franken. Seine Abwicklung wird sich über mehrere Jahre erstrecken. Der durch diese Vorlage entstehende Finanzbedarf steht in Übereinstimmung mit der mittelfristigen Finanzplanung des Militärdepartements und die eingestellten Materialpositionen sind im Investitionsprogramm 19751979 enthalten.

Sämtlichen Berechnungen liegt der voraussichtliche Preisstand im Zeitpunkt der Materialauslieferungen zugrunde. Für den Fall, dass die Teuerung den voraussehbaren Rahmen überschreitet, müssen Zusatzkreditbegehren vorbehalten bleiben.

Die beantragten Beschaffungen werden einen Ausbau und Anpassungen der Infrastruktur erfordern. So wird namentlich für die Erstellung der Waffen-.

Schiess- und Übungsplätze im Zusammenhang mit der beantragten DRAGONBeschaffung mit Kosten in der Grössenordnung von 60 Millionen Franken zu rechnen sein. Des weitern müssen für die Unterbringung und sicherheitsgerechte Lagerung der Panzerabwehrlenkwaffen und der Beleuchtungsmunition Magazine erstellt bzw. bestehende Magazine baulich angepasst werden; dadurch werden einmalige Kosten in der Grössenordnung von 2 Millionen Franken entstehen.

Die für die Ausbildung notwendige Übungsmunition wird jährlich wiederkehrende Kosten in der Grössenordnung von 23 Millionen Franken verursachen.

Die entsprechenden Anträge sollen Ihnen zu gegebener Zeit unterbreitet werden.

42

Vorengagement

Bei dem unter Abschnitt 211 angeführten Beschafrungsvórhaben «Panzerabwehrlenkwaffen Boden-Boden 77 (DRAGON)» liegen aus zwei Gründen besondere Verhältnisse vor. Der Beginn der Truppenausbildung an der Panzerabwehrlenkwaffe ist auf Mitte 1979 geplant. Zur Sicherstellung dieses Termins konnte mit der amerikanischen Regierung eine Materialvorauslieferung vereinbart werden. Voraussetzung ist jedoch eine Bestellung des vorzeitig zu liefernden Mate-

1576

riais bis Ende März 1977. Sodann muss zur termingerechten finanziellen Abdekkung von besonderen, für die Lizenzfabrikation benötigten Prüfausrüstungen mit langen Lieferfristen, auch in diesem Bereich eine Vorausbestellung bis Ende März 1977 erfolgen. Dies wird es der an der Lizenzherstellung beteiligten Schweizerindustrie ermöglichen, einen Ablieferungsbeginn zu gewährleisten, der ungefähr jenem für das direkt aus den USA bezogene Material entspricht. Diese beiden Randbedingungen sowie insbesondere die Dringlichkeit der Verstärkung der Panzerabwehr bewogen uns, das Militärdepartement unter Vorbehalt der Zustimmung durch Ihre Finanzdelegation zu ermächtigen, bei diesem Beschaffungsvorhaben nach Artikel 26 Absatz 4 des Bundesgesetzes über den eidgenössischen Finanzha'ushalt vorzeitige Verpflichtungen im Höchstbetrag von 5,7 Millionen Franken einzugehen. Dies unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass von den Verträgen jederzeit zurückgetreten werden kann, und zwar mit möglichst geringem finanziellen Risiko. Der oben erwähnte Höchstbetrag ist im angeforderten Verpflichtungskredit von 395 Millionen Franken enthalten. Ihre Militärkommissionen werden über diese besonderen Beschaffungsaspekte noch näher orientiert werden.

43

Personelle Auswirkungen

Bei der Verwaltung ergeben sich keine personellen Auswirkungen.

5

Verfassungsmässigkeit

Die verfassungsmässige Zuständigkeit der Bundesversammlung beruht auf den Artikeln 20 und 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung.

5293

1577 (Entwurf)

Bundesbeschluss über die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 1977)

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 23. Februar 1977 D, beschliesst:

Art. l 1

Der Beschaffung von Kriegsmaterial gemäss Botschaft vom 23. Februar 1977 (Rüstungsprogramm 1977) wird zugestimmt.

2 Es wird hierfür ein Gesamtkredit von 530 Millionen Franken gemäss Objektverzeichnis im Anhang bewilligt.

Art. 2 1

Der jährliche Zahlungsbedarf ist in den Voranschlag aufzunehmen.

2

Der Bundesrat regelt die Durchführung der Kriegsmaterialbeschaffung. Er kann im Rahmen dieses Gesamtkredites geringfügige Verschiebungen zwischen den einzelnen Objektkrediten vornehmen.

Art. 3 1 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

2

Er tritt am Tage der Verabschiedung in Kraft.

5293

» BB1 1977 11564

1578

Anhang zum Bundesbeschluss über die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 1977)

Objektverzeichnis Rüstungsvorhaben Fr

1. Infanterie- und Panzerabwehrmaterial 2. Artilleriematerial 3. Material für die Versorgung Total

5293

491 000 000 16000000 23000000 530 000 000

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft über die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 1977) Vom 23.

Februar 1977

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1977

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

17

Cahier Numero Geschäftsnummer

77.015

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.04.1977

Date Data Seite

1564-1578

Page Pagina Ref. No

10 047 019

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