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Bekanntmachungen der Departemente und Abteilungen
Reisestipendien für Botanik, Zoologie und Erdwissenschaften
Die unterzeichnete Kommission der Schweizerischen Naturforschenden Gesellschaft bringt zwei (evtl. drei) Reisestipendien zur Ausschreibung. Sie sind dazu bestimmt, schweizerischen Naturforschern zu ermöglichen, im Jahre 1978 eine Reise zum Zwecke wissenschaftlicher Arbeiten zu unternehmen.
Es bleibt der Verständigung der Kommission mit den Stipendiaten vorbehalten, Reise- und Arbeitsprogramm sowie ein Pflichtenheft im einzelnen festzustellen.
Die Reisestipendien werden für Feldarbeiten gewährt und nicht für Ausbildungsaufenthalte bei ausländischen Laboratorien. Bei der Vergebung der Stipendien werden die Lehrer der Naturwissenschaften an schweizerischen Hoch- und Mittelschulen sowie jüngere Leute, die ihre Studien mit Auszeichnung abgeschlossen haben, vorzugsweise berücksichtigt. Massgebend für den Vorschlag der Kommission ist die wissenschaftliche Qualifikation der Kandidaten und die Ausgestaltung ihres Arbeitsprogramms.
Bewerber haben ihre Anmeldung, begleitet von einem Curriculum vitae, Ausweisen über die bisherige wissenschaftliche Tätigkeit, Reiseplan und Kostenvoranschlag, bis spätestens 30. November 1977 an Herrn Prof. Dr. C. Favarger, Botanisches Institut Universität, 2000 Neuenburg 7, der auch zu weiterer Auskunft bereit ist, einzusenden.
Juni 1977
. Kommission für Reisestipendien für Botanik, Zoologie und Erdwissenschaften der SNG
1123 Notifikation Der Einzelrichter des Bezirksgerichts Bülach hat am 25. Mai 1977 in Sachen Schweizerische Zollverwaltung, Direktion des II. Zollkreises, Militärstrasse 90, 8021 Zürich, gegen
nach Einsicht in das Begehren der Schweizerischen Zollverwaltung vom 23. Mai 1977 auf Umwandlung der restlichen Zollbusse von 2610 Franken gemäss Strafbescheid vom 25. April 1975 in 87Tage Haft, verfügt: 1. Dem Gebüssten wird eine Frist von 20 Tagen ab Veröffentlichung dieser Verfügung angesetzt, um sich zum Antrag auf Umwandlung der Busse in Haft schriftlich zu äussern. Im Unterlassungsfalle würde aufgrund der Akten entschieden.
2. Schriftliche Mitteilung an den Gebüssten durch einmalige Veröffentlichung im Bundesblatt.
Bülach, 11. Juli 1977
Bezirksgericht Bülach Der Gerichtssekretär : A. Bühler
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Zulassung von Messapparaten für Flüssigkeiten zur amtlichen Prüfung und Stempelung Aufgrund des Artikels 25 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1909 über Mass und Gewicht und nach den Artikeln 2 und 5 des Bundesratsbeschlusses vom 29. Dezember 1947 betreffend die in Handel und Verkehr mit Flüssigkeiten verwendeten Messapparate hat die Eidgenössische Mass- und Gewichtskommission die nachstehenden Messapparate für Flüssigkeiten zur amtlichen Prüfung und Stempelung zugelassen und ihnen folgende Systemzeichen erteilt: Fabrikant:
Bopp & Reuther, Mannheim Waldhof (D) Durchlaufzähler (Ovalradzähler) Typ OM für 15...250l/min.
Fabrikant:
L. H. Messerschmidt, Hamburg-Marburg (D) Kolbenmesspum für Milch, «Ronja», für 0,2; 0,5 oder l Liter pro Kolbenhub.
Fabrikant :
Technik-Haus, Augsburg, Ing. Jos. Schreck, Augsburg (D) Kolbenmesspumpe für Milch
Fabrikant:
Officine Viberti S.p. A., Torino (I) Messtank mit mehreren Kammern.
Fabrikant :
C. Hoegger & de. AG, Gossau (CH) Kolbenmesspumpe für Milch, Mod. Alpina
Fabrikant:
Klasen & Co., Hamburg (D) Kolbenmesspumpe für Milch, «Milektra», angetrieben durch Elektromotor. Vorwählbare Abgabemengen von 1/2 z u 1 / 2 A Liter bis 6 Liter. Das Handrad zur Mengenvoreinstellung muss während des Ausmessens gesperrt sein.
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Fabrikant :
Enraf-Nonius N. V., Delft
(NL)
Flüssigkeitsstandmesser mit Fernanzeigeeinrichtung für Lagerbehälter.
Fabrikant :
Asper & Co. AG, Horgen (CH) Tatsuno MFG. Co. Ltd., Tokyo (J) Selbstbedienungstanksäule FLUIDOR, Mod. FT, FT 2 und FS, mit mechanisch angetriebenen Nebenzählwerken.
Fabrikant :
Bopp & Reuther GmbH, Mannheim (D) Ringkolben-Durchlaufzähler für Milch bis 5001/min, Typ KM Mit oder ohne Quittungsdrucker.
Fabrikant :
5/F.
Nuovo Pignone, Firenze (I) Durchlaufzähler Mod. MK 90/1 90, bis 90 I/min.
Fabrikant:
Aster-Boutillon, Montrouge (F) Durchlaufzähler Mod. T 133 mit automatischer Nullstellung, bis 50 l/min.
Wabern, 1.Juli 1977 Der Präsident der Eidgenössischen Mass- und Gewichtskommission : R.Zwicky
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Zulassung von Zusatzgeräten zu Durchlaufzählern (Messapparate für Flüssigkeiten) zur amtlichen PrUfung und Stempelung Aufgrund des Artikels 25 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1909 über Mass und Gewicht und nach den Artikeln 2 und 5 des Bundesratsbeschlusses vom 29. Dezember 1947 betreffend die in Handel und Verkehr mit Flüssigkeiten verwendeten Messapparate hat die Eidgenössische Mass- und Gewichtskommission die nachstehenden Zusatzgeräte zu Durchlaufzählern (Messapparäte für Flüssigkeiten) zur amtlichen Prüfung und Stempelung zugelassen und ihnen folgende Systemzeichen erteilt: Fabrikant:
Siemens AG, Berlin (D) Drehfeld-Übertragungsapparat für Fernanzeige und. Ferndruck in Messanlagen mit Durchlaufzählern, Typ 7MV 1103.
Fabrikant:
Siemens AG, Berlin (D)
(£·>$·
Temperaturkompensator, Typ 7MV 1205
Fabrikant:
Rhenalsa Industrie, Mulhouse (F) Nebenzählerapparat Typ RH 30 (elektro-mechanischer Antrieb) für den Anschluss an l oder an 2 Selbstbedienungs-Tanksäulen.
Fabrikant:
Koppens Automatic N. V. Bladel (NL)
©
Elektronisches Preisrechenwerk mit elektromechanischer Siebensegmentanzeige für Volumen, Verkaufspreis und Preis pro Liter.
Fabrikant:
Weltrawo AG, Warb (CH)
©
Registrierapparat mit Druckwerk für Selbstbedienungs-Tanksäulen.
Typ Contornai D.
Wabern, I.Juli 1977
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Der Präsident der Eidgenössischen Mass- und Gewichtskommission : R. Zwicky
1127 Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung
Die Schweizerische Kommission für Bankfachprüfungen hat, gestützt auf Artikel 36 des Bundesgesetzes vom 20. September 1963 über die Berufsbildung, einen Entwurf zur Revision des Reglements über die höheren Fachprüfungen im Bankgewerbe eingereicht.
Interessenten können diese Entwürfe bei der unterzeichneten Amtsstelle beziehen, an die allfällige Einsprachen innert vier Wochen zu richten sind.
27. Juni 1977
Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Abteilung für Berufsbildung
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Jahr
1977
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
28
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
11.07.1977
Date Data Seite
1122-1127
Page Pagina Ref. No
10 047 104
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