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Bundesblatt

Bern, den 12.Januar 1967

119.Jahrgang

Band!

Nr. 2 Erscheint wöchentlich. Preis Fr. 36.- im Jahr, Fr. 20.- im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- und Posteustellungsgcbuhr

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9600 Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit der Schweiz mit Entwicklungsländern (Vom 27. Dezember 1966) Herr Präsident, Hochgeehrte Herren, mit Bundesbeschluss vom 10. Dezember 1964 haben Sie den Bundesrat ermächtigt, Massnahmen der technischen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern bis zu einer Höhe von 90 Millionen zu ergreifen. Dieser Rahmenkredit ist für den Zeitraum vom I.Januar 1965 bis 30.Juni 1967 gültig. Ihm ging ein Rahmenkredit von 60 Millionen voraus, den Sie am 13. Juni 1961 beschlossen hatten und der die Kosten der technischen Zusammenarbeit bis Ende 1964 deckte.

Die technische Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern ist eine langfristige gemeinsame Anstrengung der höher entwickelten Lander, in der auch die Schweiz ihren Platz einnimmt. Wir möchten Ihnen deshalb die Gewährung eines weiteren Rahmenkredites von 100 Millionen beantragen.

Die vorliegende Botschaft gibt Gelegenheit, Ihnen über die jeweiligen Geschäftsberichte des Bundesrates hinaus Rechenschaft abzulegen über die vom Bundesrat und der Verwaltung unternommenen Schritte auf dem Gebiet der technischen Zusammenarbeit und deren Auswirkungen. Damit befasst sich der erste Teil der Botschaft. In einem zweiten Teil wird die technische Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern in den Rahmen der Entwicklungshilfe und diese in den Rahmen unserer Aussenpolitik gestellt. Der dritte Teil schliesslich enthält unsere Überlegungen zum neuen Rahmenkredit.

Bundesblatt. 119. Jahrg. Bd.I.

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Erstes Kapitel Rückblick auf die bisherigen Massnahmen der technischen Zusammenarbeit A. Zusammenfassung nach Aktionsträgern, Entwicklungsländern und Sachgebieten Um die nötige Gesamtschau zu geben, beschränkt sich der Rückblick nicht auf Massnahmen der laufenden Rahmenkreditperiode (Anfang 1965 bis Mitte 1967), sondern umfasst einen grösseren Zeitraum. Die nachstehenden Zahlen betreffen die unter den Rahmenkrediten vom 13. Juni 1961 und 10. Dezember 1964 gebundenen Mittel.

/. Aktionsträger Unter Aktionsträger ist die für ein Projekt verantwortliche Organisation zu verstehen. Es wird zwischen multilateraler und bilateraler Hilfe unterschieden.

In der ersten liegt die Verantwortung bei internationalen Organisationen, In der bilateralen Hilfe liegt sie bei schweizerischen Hilfsorganisationen oder beim Bund selber. Wo nicht der Bund selber Aktionsträger ist, gewährt er Beiträge.

Leistungen des Bundes 1962-1964

Akliunstragcr

1.1,196531.10.1966

Total

in Tausend Franken

Internationale Organisationen Schweizerische Hilfsorganisationen . . . .

Bund

29014 10200

21675 17J97

20286

28 161

50689 27397 48447

59500

67033

126 533

Wie man aus diesen Zahlen sieht, hat der Anteil der multilateralen Hilfe in der» zwei Perioden von ca. 50 Prozent auf 30 Prozent abgenommen. Im Durchschnitt beträgt er ca. 40 Prozent, Der Anteil der Beiträge an schweizerische Hilfsorganisationen an der bilateralen Hilfe des Bundes ist angestiegen.

2. Entwicklungsländer Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick, welchen Ländern die technische Zusammenarbeit der Schweiz vor allem zugute gekommen ist.

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1962-1964 Entwicklungsland

1.1.196531.10.1966

Total

in Tausend Franken

4000 1 987 4182 2685 727 413 32 1 346 867 1 912 960 603 34 651 500 788 29 240 45 550 291 145 316

6925 5842 3253 1475 3043 2588 2659 919 1365 26 238 465 900 223 333 18 770 558 683 72 297 430 200

10925 7829 7435 4160 3770 3001 2691 2265 2232 1938 1 198 1068 934 874 833 806 799 798 728 622 588 575 516

55 weitere Länder mit Krediten unter 500000 und Kredite, die sich nicht nach Ländern aufteilen lassen

12197

14251

26448

Total Projektkredite .

Allgemeine Beiträge an UN-Programme

35500 24000

47533 19500

83033 43500

59500

67033

126 533

1 Indien , Rwanda 3 Nepal 4, Tunesiefl 5. Kamerun 6. Peru ...

7. Pakistan . .

8. Kongo 9. Algerien . . .

10. Türkei 11 Thailand ' 12. Iran 13. Costa Rica 14. Brasilien , 15. Madagaskar 16. Ghana . .

17 Trinidad 18 Burundi 19 Indonesien 20 Togo .

21. Guinea 22 Argentinien 23 Griechenland r>

Diese Zahlen zeigen, dass gegen die Hälfte der Mittel auf eine Gruppe von 7 Ländern entfällt. Nur durch solche Schwerpunktbildung ist es möglich, dort wo man hilft, auch wirksam zu helfen.

Wird auf die Hilfe pro Kopf der Bevölkerung abgestellt, so ergibt sich folgende Reihenfolge: 1. Rwanda, 2. Tunesien, 3. Nepal, 4. Kamerun, 5. Peru, 6. Algerien, 7. Kongo, 8. Türkei, 9. Thailand, 10. Iran.

Die Reihenfolge verschiebt sich auch, wenn nur die unentgeltlichen Leistungen gerechnet, das heisst die Darlehen in Abzug gebracht werden, Rwanda etwa, wo dem grossen Genossenschaftsprojekt in Form von Darlehen geholfen wird, rückt in diesem Falle von der 2. auf die 3. Stelle, die Türkei, die für ein Industrieprojekt Darlehen enthält, von der 10. auf die 12. Stelle.

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Die Bundeshilfe erstreckt sich hauptsächlich auf Asien und Afrika. Pro Kopf der Bevölkerung gerechnet steht Afrika im Vordergrund. Der Anteil Lateinamerikas ist, obschon in der laufenden Kreditperiode angestiegen, noch relativ klein. Es besteht aber die Absicht, ihn zu erweitern.

Die obigen Zahlen betreffen freilich nur die Hilfe des Bundes aus den Rahmenkrediten für technische Zusammenarbeit. Würde man die gesamte schweizerische Entwicklungshüte inklusive die der Privatwirtschaft einbeziehen, so würde sich das Bild wesentlich verändern.

3, Sachgebiete Die wichtigsten Sachgebiete, auf die sich die verschiedenen Massnahmen verteilen, sind in der folgenden Tabelle festgehalten : 1962-1964 Sachgebiet

1.1.196531,10.1966

Total

in Tausend Franken

Landwirtschaft, Forstwirtschaft Erziehungswesen Industrie und Gewerbe Genossenschaften Gesundheitswesen öffentliche Verwaltung Verkehrs- und Transportwesen Erforschung der Land-, Wasser- und Rohstoffvorräte Handel, Bank- und Versicherungswesen Andere Sachgebiete und nicht nach Sachgebieten aufteilbar , ...

Total Projektkredite Allgemeine Beiträge an UN-Programme

13802 11 160 68S7 3548 2341 2755 1096

27497 14921 11431 4939 4043 2965 1096

517 284

517 284

10197

5143

15340

35500 24000

47533 19500

83033 43500

59500

67033

126 533

13695 3761 4544 1 391 1702 210

Auch nach Sachgebieten wird eine Konzentration angestrebt. Daraus erklärt sich die deutliche Abnahme in der Rubrik «Andere Sachgebiete».

B. Beiträge an internationale Organisationen /. Allgemeine Beiträge an das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen Seit ihrem Bestehen haben die beiden Sonderprogramme der Vereinten Nationen für Entwicklungshilfe, das sogenannte Erweiterte Programm für technische Hilfe und der Sonderfonds, freiwillige Beiträge von insgesamt 1082 Millio-

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nen Dollar erhalten. Die Schweiz war daran mit 64 Millionen Franken, beziehungsweise 14,9 Millionen Dollar beteiligt, was 1,4 Prozent ausmacht. Für das Jahr 1966 betragen die bereits eingezahlten und zugesicherten Beiträge an die beiden nun im «Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen» (PNUD) zusammengeschlossenen Programme 149 Millionen Dollar. Der schweizerische Beitrag beläuft sich auf 10 Millionen Franken beziehungsweise 2,3 Millionen Dollar und somit auf 1,5 Prozent. Die Schweiz steht damit an 13. Stelle unter den Geberländern und pro Kopf der Bevölkerung an 7. Stelle.

Die immer umfangreicher werdende Tätigkeit der Vereinten Nationen auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe setzte recht eigentlich im Jahre 1949 mit der Schaffung des Erweiterten Programms ein, das das nicht sehr umfangreiche, durch das Budget der UNO gespiesene ordentliche Programm der technischen Hilfe ergänzte. Unter dem Erweiterten Programm werden auf Gesuch der Regierungen von Entwicklungsländern vor allem Einzelexperten entsandt und Stipendien für die Ausbildung in entwickelten Ländern gewährt. Erwähnt sei etwa die sehr wirkungsvolle Hilfe, die solche Experten und Stipendien bei der Bekämpfung der Malaria darstellten.

Der 1956 geschaffene Spezialfonds hat heute dieses ältere Programm an Bedeutung überflügelt. Er befasst sich mit grösseren Projekten, wie etwa Erfassung der natürlichen Reichtümer, Errichtung und Betrieb vonForschungs- und Lehrstätten, Planungen auf den verschiedensten Gebieten der Entwicklung und Studien zur Abklärung der Durchführbarkeit bestimmter Entwicklungsprojekte. Als Beispiel für die Tätigkeit des Spezialfonds seien einige der dieses Jahr von ihm gutgeheissenen Projekte angeführt : Beratung bei der Planung der Meliorations- und Irrigationsarbeiten im Gebiete des Chambalflusses in Indien (Entsendung von Experten; Stipendien an indische Techniker und Ingenieure, die später an den Arbeiten beteiligt sein werden ; Bereitstellung von Maschinen und Laboratorien), Förderung des Projektes zur Verbesserung der Wasserversorgung und der Abwasseranlage in Dakar und Umgebung (auch hier durch Experten, Stipendien und Materiallieferungen), Bereitstellung des Lehrkörpers für eine Schule für Veterinärassistenten in Somalia sowie für ein Zentrum für industrielle Ausbildung in Tunis, Studie für den Ausbau des
Strassennetzes in Guinea.

Soweit es sich um Projekte auf dem Fachgebiet einer SpezialOrganisation der Vereinten Nationen handelt, wird ihre Durchführung diesen Spezialorganisationen anvertraut. Für die restlichen Projekte liegt die Zuständigkeit beim Sekretariat der Vereinten Nationen. Von den 1965 insgesamt zur Verwendung gelangten 115 Millionen Dollar gingen 36,4 Millionen Dollar (31,7%) an die FAO, 19,9 Millionen Dollar (17,3%) an die UNESCO, 11,7 Millionen Dollar (10,2%) an die Internationale Arbeitsorganisation, 8,7 Millionen Dollar (7,6%) an die Weltgesundheitsorganisation. 12,6 Millionen Dollar (10,9%) verteilen sich auf andere SpezialOrganisationen, während 25,7 Millionen Dollar (22,3 %) der Organisation der Vereinten Nationen selber zur Verfügung standen. Die SpezialOrganisationen erhalten auf diese Weise grosse Möglichkeiten, ihre ordentliche (budgetmässige) Tätigkeit zugunsten der Entwicklungsländer auszudehnen. Für die ihnen dadurch entstehenden Verwaltungskosten bekommen

18 sie aus dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen einen Zuschuss. In der Durchführung der ihnen anvertrauten Projekte geniessen sie weitgehend Autonomie. Die Schweiz ist Mitglied aller SpezialOrganisationen, mit denen das PNUD auf diese Weise zusammenarbeitet.

Die Entwicklungshilfe der UNO erstreckt sich auf alle ihre Mitglieder, die eine Hilfe wünschen. So sind bis jetzt nicht weniger als 130 Länder und Territorien in den Genuss der Hilfe gelangt. Von den für 1965 gutgeheissenen Projekten waren 33,4 Prozent für Afrika, 27,2 Prozent für Asien und den Fernen Osten, 24,1 Prozent für Lateinamerika, 6,4 Prozent für den Mittleren Osten, 5,2 Prozent für Europa und 3,7 Prozent für interregionale Projekte bestimmt.

2. Allgemeiner Beitrag an das Institut der Vereinten Nationen für Ausbildung und Forschung Vor zwei Jahren wurde im Rahmen der Organisation der Vereinten Nationen ein Institut für Ausbildung und Forschung gebildet, das die Anstrengungen der UNO auf dem Gebiet der Ausbildung und Forschung zusammenfassen und verstärken soll. Das Institut arbeitet mit freiwilligen Beiträgen. Die Schweiz leistete einen erstmaligen Beitrag von 350000 Franken (für drei Jahre). Da die Arbeiten des Instituts vor allem die Entwicklungshilfe betreffen, erfolgte der Beitrag aus Mitteln des Rahmcnkredits für technische Zusammenarbeit.

3. Beiträge an bestimmte Projekte internationaler Organisationen Die Mitwirkung der Schweiz bei der multilateralen technischen Zusammenarbeit besteht nicht nur in der Gewährung von allgemeinen Beiträgen, sondern es werden daneben auch Beiträge an internationale Organisationen für bestimmte Aktionen gewährt, die aus dem einen oder ändern Grund als besonders wertvoll und unterstützenswert erscheinen. Solche Projekte werden nach ähnlichen Gesichtspunkten ausgewählt, wie die Projekte der bilateralen Hilfe. Es handelt sich um Projekte, die besser von einer internationalen Organisation als von einem schweizerischen Hilfswerk oder vom Bund durchgeführt werden. Die Verantwortung für die Durchführung liegt bei der betreffenden internationalen Organisation, aber unter Umständen kann der Delegierte für technische Zusammenarbeit auf die Gestaltung des Projektes Einfluss nehmen. Mit der internationalen Organisation wird in jedem Falle eine Vereinbarung geschlossen, in welcher die Verwendung
des schweizerischen Beitrags festgelegt und auch eine Kontrolle darüber vorgesehen wird.

Verschiedene Expertenmissionen erfolgten auf diese Weise in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, indem schweizerische Experten diesen zur Verfügung gestellt wurden. So weilten unter dem laufenden Rahmenkredit l Fachmann des Postwesens (in Verbindung mit dem Weltpostverein) und 8 Fachleute des Fernmeldewesens (in Verbindung mit der Internationalen Fernmeldeunion) im Kongo, beides im Rahmen der zivilen Operation der Vereinten Nationen im Kongo. Ein junger Volkswirtschafter wurde mit einem Bericht über

19 die Wirkungen dieser Operationen betraut. Im Iran arbeitet ein Schweizer Geologe im Rahmen einer Mission der Vereinten Nationen. In Mexiko unternahm ein Forstexperte eine Studie für die PAO, ein anderer hatte eine ähnliche Mission in Peru, und in Madagaskar übernahm ein Agronom eine Versuchsfarm der FAO.

Auch einige Stipendien wurden in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen gewährt. Es handelt sich um Beiträge in der Höhe von insgesamt 66000 Franken an die Vereinten Büros für geistiges Eigentum in Genf, an den .Europarat und an die Internationale Atomenergieagentur.

Mit zwei weiteren Beiträgen wurden Projekte der UNRWA, des Hilfswerkes der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge unterstützt. Das eine ist eine Landwirtschaftsschule im Gebiet von Gaza. Das andere, grössere, ist das Erziehungsinstitut in Beirut, das sich mit der Verbesserung der Ausbildung der Lehrer in den zahlreichen Flüchtlingsschulen befasst und einem von der UNESCO angestellten Schweizer untersteht.

4. Übrige Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen Von Anfang 1965 bis Ende September 1966 weilten 139 Stipendiaten internationaler Organisationen in der Schweiz. Für die meisten von ihnen hat der Delegierte für technische Zusammenarbeit den Ausbildungsplatz vermittelt. Ferner befasste er sich im Auftrag des Stipendiengebers mit ihrer Betreuung.

Wichtiger noch sind die Dienste, die unser Land den Vereinten Nationen bei der Suche nach ihren Experten leisten kann. Zwei Mitarbeiter des Delegierten für technische Zusammenarbeit befassen sich ausschliesslich mit der Vermittjung von multilateral eingesetzten Experten. Aufgrund der Postenbeschreibungen der Vereinten Nationen, beziehungsweise ihrer SpezialOrganisationen, werden geeignete Schweizer Kandidaten gesucht. Es ist für den Ruf der Schweiz von Bedeutung, dass nur erstklassige Kräfte vermittelt werden. Die relativ grosseZahl von Schweizer Experten internationaler Organisationen spricht für das Vertrauen, welches unserem Lande entgegengebracht wird, nicht zuletzt wegen seiner Neutralität und weil es keine Kolonialmacht war. Es stehen ständig etwa 100 Schweizer Experten im Dienste der UNO und ihrer SpezialOrganisationen.

Sie haben Kontrakte bis zu über vier Jahren (meist ein bis drei Jahre). Die gegen 200 Experten, welche in den letzten drei Jahren im
multilateralen Einsatz waren, verteilen sich auf die einzelnen Berufsgruppen wie folgt: Unterrichtswesen 35, Verwaltungsdienste inklusive Zoll und Steuern 29, Landwirtschaft und Forstwesen 28, Ingenieure und Architekten 25, Gewerbe 16, Geologen 15, Hôtellerie und Fremdenverkehr 10, Bank und Buchhaltung 8, Volkswirschafter 8, kaufmännische Beratung 8, Hochschuldozenten 6, Sozialdienste 5, Radio, Presse und Film 3, Versicherung 1. Einzelne wichtige Posten sind Schweizern anvertraut worden : So sind die residierenden Vertreter der UNO in Afghanistan und Jemen Schweizer, der Schweizerische Botschafter in Lagos war residierender Vertreter in Syrien, derjenige in Abidjan residierender Vertreter in Gabon, der frühere Chef der Abteilung für Verwaltungsangelegenheiten im Politischen Departement leitet eine grössere Expertengruppe in Panama.

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Bedeutende Expertenmissionen werden von Schweizern geleitet in Madagaskar auf dem Gebiet der Geologie und des Eisenbahnwesens, im Kongo-Kinshasa in der Organisation des Erziehungswesens, in Argentinien in der Ausbildung von Finanzbeamten, in Kolumbien auf dem Gebiete der Industrialisierung, um nur einige Beispiele herauszugreifen.

Wenn Schweizer Experten internationaler Organisationen in Entwicklungsländern auftreten, so wird ihre Tätigkeit, auch wenn sie nicht von der Schweiz bezahlt werden, als schweizerische Hilfe angesehen. Sie arbeiten mit Schweizer Erfahrungen und Schweizer Mentalität und tragen deshalb viel zur Ausstrahlung der Schweiz bei. Letzteres lässt sich auch von den Stipendiaten internationaler Organisationen sagen, die in unserem Lande plaziert werden.

Ausserdem füesst auf diese Weise ein guter Teil der schweizerischen Beiträge an internationale Organisationen wieder in unser Land zurück.

Die Durchführung der Projekte des Spezialfonds wird bisweilen Beraterfirmen anvertraut. Schweizerische Beraterfirmen haben bisher Aufträge in der Höhe von insgesamt 350000 Dollar erhalten, und zwar für eine Studie zur Verbesserung der Wasserversorgung in Panama und eine auf dem Gebiete des Bewässerungswesens in Peru. Soweit die Entwicklungsprojekte der Vereinten Nationen mit Materiallieferungen verbunden sind, kommen selbstverständlich auch schweizerische Lieferungen in Frage. Der Spezialfonds hat seit seinem Bestehen bis Ende 1965 Bestellungen von 3,1 Millionen Dollar in der Schweiz ausgegeben.

Im zwischenstaatlichen Aufsichtsorgan des Erweiterten Programmes der technischen Hilfe war die Schweiz 1962 und 1963 vertreten, schied aber 1964 und 1965 turnusmässig wieder aus; im Aufsichtsorgan des Spezialfonds war sie nie vertreten. In den Verwaltungsrat des Ende 1965 aus einer Fusion von Erweitertem Programm und Spezialfonds entstandenen Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen wurde sie auf vorläufig drei Jahre (1966-1968) gewählt. Die schweizerische Delegation nimmt aktiven Anteil an dessen Beratungen.

Aber auch sonst bestehen mannigfache Verbindungen zur Tätigkeit der UNO und ihrer SpezialOrganisationen, Die Kenntnis der multilateralen Projekte und der damit gemachten Erfahrungen ist für die bilaterale Hilfe von grossem Wert, und umgekehrt interessieren sich auch die internationalen
Organisationen für verschiedene unserer bilateralen Projekte und suchen davon zu lernen.

Die Kontakte zwischen den internationalen Organisationen und den schweizerischen Organen der Entwicklungshilfe erlauben, die Projekte so zu gestalten, dass sie einander ergänzen. Der Austausch von Erfahrungen ermöglicht es, Fehler zu vermeiden und erfolgreichen Methoden Verbreitung zu geben.

C. Kombinierte Aktionen Die Kombination verschiedener Elemente der Entwicklungshilfe, wie Entsendung von Personal, Gewährung von Stipendien, Lieferung von Material,.

Erstellung von Bauten, Bereitstellung von Betriebsmitteln führt zum sogenann-

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ten kombinierten Projekt. Es ist in der Regel in höherem Masse als einfache Projekte geeignet, auf einem bestimmten Entwicklungssektor eine umfassende und nachhaltige Wirkung zu erzielen. Kombinierte Projekte erstrecken sich meist auf einen längeren Zeitraum. Sie erfordern im allgemeinen auch höhere Aufwendungen als einfache Projekte. Deshalb können die privaten Hilfswerke solche Projekte oft nur mit Hilfe des Bundes durchführen.

1. Beiträge an Projekte privater Hilfswerke Die wichtigste Form der Zusammenarbeit zwischen Bund und privaten Hüfswerken ist die Leistung von Beiträgen des Bundes an deren Projekte. Vom I.Januar 1965 bis 31.Oktober 1966 sind 61 Beiträge von insgesamt 17,2 Millionen Franken an 35 schweizerische Hilfswerke bewilligt worden. Zum Teil handelt es sich um Beiträge an Projekte, an deren Kosten sich der Bund in einem früheren Stadium bereits beteiligt hatte und deren Weiterführung oder Erweiterung angezeigt erschien. Da die Hilfswerke in der Regel mindestens die Hälfte der Projektkosten selbst aufzubringen hatten, erlaubten die Beiträge Projekte im Werte von über 35 Millionen Franken.

Die vom Bund unterstützten Projekte seien im folgenden kurz erwähnt: a. Verschiedene Projekte im Rahmen der Welthungerkampagne, nämlich eine Zentrale für Förderung der Geflügelzucht in Tschad (in Zusammenarbeit mit der FAO), damit im Zusammenhang ein Projekt zur Verwertung von Schlachthausabfällen zu Geflügelfutter, eine landwirtschaftliche Schule und eine Schulfarm in Indien und eine Ausbildungsstätte für verwahrloste Kinder in Brasilien. Die Beiträge für diese Projekte gingen an das schweizerische nationale Komitee für die Welthungerkampagne. Seit dessen Auflösung werden die Projekte von der Schweizer Auslandhilfe weitergeführt.

b. Die grösste Gruppe sind die Schulprojekte, wobei der Bundesbeitrag meist für den Bau und die Einrichtung dçr Schule gewährt wurde, bisweilen aber auch für deren Betrieb. Die Mehrzahl dieser Schulen wird von Missionsgesellschaften geführt. Die Berufsschulen stehen im Vordergrund. Die 24 Schulprojekte verteilen sich wie folgt auf die verschiedenen Länder und Schularten : - 4 Lehrerseminare für Primär- und Sekundarschulstufe in Kamerun, Zambia, Burundi und Brasilien ; - l Institut für die Ausbildung von «animateurs ruraux» und Personal für Genossenschaften in Kamerun ;
- l Schule für die Ausbildung von Hauswirtschaftslehrerinnen in Indien; - l Schule für Sozialarbeiterinnen in Brasilien; - 4 Schulen für Krankenschwestern, Hilfsschwestern und Samariterinnen in Indien, Jordanien und Rwanda; - 2 Ausbildungszentren für Feinmechaniker und Lehrmeister in Pakistan und Indien;

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- 2 Schulen für die Ausbildung landwirtschaftlicher Kader in Indien und Argentinien; - 3 Mittelschulen in Kamerun, Rwanda und Kongo/Kin shasa ; - l Handelsschule in Äthiopien; - l Haushaltimgsschule in Kamerun ; - 3 Berufsausbildungszentren in Algerien, Tunesien und Mali; - l Handwerkerschule in Togo ; - l Schule für Handwerker und Techniker in Indonesien, c. Eine Reihe weiterer Projekte wirken unmittelbar auf einen bestimmten Entwicklungssektor ein : - Verschiedene landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Projekte in Nepal, Indien und Algerien ; - l Genossenschaft zur Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Produkte bei Kalimpong, Indien ; - 3 Projekte der Gesamtentwicklung einer begrenzten Region, insbesondere dur.ch Förderung der landwirtschaftlichen Produktion, in Griechenland, Haiti und Bolivien; - l Versuchsstation für landwirtschaftliche und handwerkliche Produktion und deren Verwertung in Peru; - l Werkstätte für die Herstellung von Industrie-Werkzeugen in Indien, die durch ihren Ertrag eine Unterstützung von 2 Lehrwerkstätten für Werkzeugmacher in Südindien ermöglicht ; - Verbesserung der Ausrüstung und Ausbildung in einer Molkerei/Käserei in Indien ; - l Zentrum zur Förderung der industriellen Produkten in Kolumbien durch Beratung bestehender Industrieunternehmen und Ausbildung ihrer höheren Kader ; - Beratung des Marokkanischen Roten Halbmondes durch das Schweizerische Rote Kreuz.

Wie bei den eigenen Projekten des Bundes ist der Delegierte für technische Zusammenarbeit auch bei den unterstützten privaten Projekten bestrebt, festzustellen, ob sie die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen. Dabei handelt es sich meist nur um vorläufige Feststellungen, denn die meisten Projekte wirken sich erst langfrisitg aus. Bei den Schulprojekten wurde nicht nur auf die Prüfungsergebnisse, sondern vor allem auch darauf abgestellt, ob die Absolventen eine ihrer Schulung entsprechende Arbeit finden konnten. Von den 22 auf diese Weise untersuchten Projekten sind bei 11 die Ergebnisse sehr erfreulich. Bei 7 konnten einstweilen noch nicht genügende Unterlagen zusammengetragen werden, um eine Beurteilung zu erlauben. Bei 3 Projekten führten die Erhebungen zum Schluss, dass sich eine Anpassung des Projektes aufdrängt, l Projekt - Ansiedlung von Flüchtlingen im Kongo - musste politischer Ereignisse wegen aufgegeben werden.

23 2, Bundesprojekte, die einer privaten Organisation zur Durchführung übergeben wurden a. Ansiedlung tibetanischer Flüchtlinge in Dhorpatan, Nepal Das Projekt ist Bestandteil des Programmes zur Ansiedlung tibetanischer Flüchtlinge in Nepal. Wir verweisen auf die Ausführungen hiemach (Kapitel I, C, 3, b, aa.). Das Hilfswerk Helvetas, das sich in Nepal mit ähnlichen Aktionen befasst, ist mit der Durchführung betraut worden.

b. Berufsausbildungszentrum in Gabès, Tunesien An diesem Zentrum werden die Fachleute ausgebildet, welche für die Industrialisierung Südtunesiens benötigt werden. Das Projekt begann im April 1964. Die bisher vom Bund eingesetzten Mittel betragen 1,7 Millionen.

Da/a kommen 0,4 Millionen der Schweizerischen Stiftung für technische Entwicklungshilfe, der die Durchführung des Projektes anvertraut wurde.

Die Stiftung besitzt grosse Erfahrungen auf dem Gebiet der Lehrwerkstätten, führt sie doch in Asien, Afrika und Lateinamerika eine Reihe eigener solcher Schulen. Es sind 6 Schweizer als Lehrer im Einsatz.

Das Zentrum in Gabès ist eine der zahlreichen Berufsschulen, welche Tunesien, meist mit ausländischer Hilfe, im Lande errichtet. Entsprechend dem Grundsatz, die Hilfe wenn möglich von der Hauptstadt weg in weniger begünstigte ländliche Gebiete zu verlegen, wurde als Standort die südliche Oasenstadt Gabès gewählt. Die von tunesischer Seite zu errichtenden Bauten waren schon im Frühjahr 1965 fertig erstellt. Von 540 Anwärtern wurden 90 ausgewählt, die an schweizerischen Maschinen als Automechaniker, Autoelektriker, Mechaniker, Bauelektriker, Sanitärinstallateure und Schlosser ausgebildet wurden. Im Juni 1966 absolvierten 84 den ersten Kurs, wovon 67 das Diplom erhielten. Die Plazierung der Absolventen erwies sich schwieriger als vorgesehen, da die Industrialisierung der Gegend von Gabès gegenüber der Planung im Rückstand geblieben ist. Immerhin hatten Ende November 1966 zwei Drittel einen ihren Fähigkeiten entsprechenden Arbeitsplatz gefunden; die ändern haben gute Aussicht, im Norden des Landes eine entsprechende Beschäftigung zu finden.

Nach den Erfahrungen des ersten Kurses ist die einjährige Ausbildungszeit zu kurz, weshalb die Kurse künftig von zweijähriger Dauer sein werden.

Nach Ansicht der tunesischen Regierung ist das Zentrum von Gabès, was die Qualität der Ausbildung
und die Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden und Unternehmungen betrifft, ein Vorbild. Der schweizerische Leiter wird oft von diesen um technische Beratung ersucht. Er ist Mitglied einer nationalen Kommission zur Verbesserung des Systems der beruflichen Ausbildung Tunesiens.

c. Berufsausbildungszentrum in Costa Rica Mit der Regierung dieses zentralamerikanischen Landes ist vor kurzem die Errichtung und der Betrieb einer ähnlichen Schule wie der in Gabès vereinbart worden. Sie konzentriert sich auf die Ausbildung von Instruktoren und Mecha-

24 nikern für den Unterhalt landwirtschaftlicher Maschinen. Auch hier wurde die Durchführung des Projektes der Schweizerischen Stiftung für technische Entwicklungshilfe übertragen.

d. Institut für internationale Beziehungen in Trinidad Mit der sukzessiven Unabhängigkeit zahlreicher kleiner Staatengebilde im karibischen Raum erwies sich als notwendig, die höheren Kader der Verwaltung auf ihre Aufgabe des Ausbaus der zwischenstaatlichen Beziehungen vorzubereiten. Das in Zusammenarbeit mit der Regierung von Trinidad aufgebaute Institut steht Angehörigen der ganzen Region offen. Drei Schweizer Professoren, worunter der Leiter des Instituts, werden von der Schweiz gestellt. Das Institut ist der University of West Indies (Hauptsitz in Jamaika, Zweigsitz in Trinidad) angegliedert. Es begann seine Arbeit diesen Herbst. Die Kurse sollen vom zweiten Jahr an auch in spanischer Sprache gehalten werden. Die Durchführung des Projektes wurde dem Institut universitaire de hautes études internationales in Genf übergeben.

e. Bekämpfung der Bilharziose Die Bilharziose ist in vielen tropischen Ländern eines der schwersten, wenn nicht das schwerste Problem für die menschliche Gesundheit. Man schätzt, dass 200 Millionen Menschen an dieser Krankheit leiden, bei der die Eingeweide durch Parasiten angegriffen werden. Die Ausdehnung der Bewässerung fördert die Entwicklung der sie übertragenden Wasserschnecken. Bisher gab es kein befriedigendes Mittel zur Bekämpfung der Krankheit. Nun bat aber eine schweizerische Firma ein Medikament herausgebracht, auf das grosse Hoffnungen gesetzt werden. Es bedarf allerdings noch einer Reihe praktischer Versuche, bevor gesagt werden kann, ob damit die Ausrottung der Krankheit möglich ist.

Diese Versuche werden auf Grund einer Vereinbarung zwischen der Schweiz und Madagaskar in einem dortigen Bewässerungsgebiet unternommen. Das Medikament und ein Mittel zur Bekämpfung der Wasserschnecken werden von den betreffenden Firmen gratis zur Verfügung gestellt. Der Bund übernimmt die Kosten der Experten für das drei- bis f ünfjahrige Versuchsprogramm, das dieser Tage begonnen hat. Die Durchführung dieses bedeutenden Projekts wurde dem Schweizerischen Tropeninstitut in Basel anvertraut, das mit dem Gesundheitsdienst Madagaskars und dem Institut Pasteur in Tananarive zusammenarbeitet.

3. Bundesprojekte
in eigener Regie a. Landwirtschaftsprojekt in Kerala, Indien Beginn: September 1963 Eingesetzte Mittel: 3,9 Millionen Franken Ziel: Erschliessung der landwirtschaftlich wenig ausgenützten Höhenlagen (800-1700 m) durch Verbesserung des Futterbaus und der Viehzucht Zahl der Schweizer Experten : 5

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Dieses schweizerisch-indische Gemeinschaftsprojekt ist in zwei Phasen eingeteilt. Die erste bestand in der Errichtung einer Versuchsfarm auf einem von der Regierung des Gliedstaates Kerala zur Verfügung gestellten Gelände von ca.

200 ha. Dank einer tatkräftigen Projektleitung, gut qualifizierter indischer Mitarbeiter und einer aktiven Unterstützung der Regierungen Indiens und Keralas, konnte die erste Phase schon in zwei, statt wie vorgesehen in drei Jahren verwirklicht werden. Der teils versumpfte Talboden wurde drainiert, das Weideland gesäubert und durch Düngung und Einfülirung neuer Futterpflanzen verbessert. Moderne Ökonomiegebäude wurden errichtet. Den Verhältnissen angepasste landwirtschaftliche Werkzeuge wurden auf der Farm hergestellt. Nachdem anfänglich die Besamung einheimischer Zebukühe allein durch den Import gefrorenen Samens schweizerischer Braunviehstiere erfolgt war, wurde 1965 eine Herde von 36 Stück Braunvieh (davon 22 Stiere) eingeführt. Gegenwärtig befinden sich auf der Farm 304 Stück Vieh, wovon 95 Produkte der indisch-schweizerischen Kreuzung sind. Die Besamungsaktion hat sich heute schon auf Zuchtstationen ganz Keralas ausgedehnt.

Die rasche Schaffung der indisch-schweizerischen Versuchsfarm wurde in Indien und besonders von der Zentralregierung, die ihre Anstrengungen immer mehr auf die Erhöhung der landwirtschaftlichen Produktion lenken muss, stark beachtet. Jeder Versuchsfarm haftet aber die Gefahr an, dass sie eine Art Oase bleibt, wenn ihre Erfahrungen nicht ausstrahlen und die Landwirtschaft des umhegenden Gebietes rückständig bleibt.

Die zweite, wichtigere Phase ist deshalb diejenige der Expansion. Sie hat in diesem Jahr begonnen. Die Regierung Keralas hat dazu dem Projekt ein neues Gebiet von 4000 ha anvertraut. Entgegen der anfänglichen Auffassung ist dieses Gelände aber schon von zahlreichen Familien besiedelt, die auf der Suche nach Land aus den Niederungen in die Berge gezogen waren. Deshalb kommt hier weniger die Neuansiedlung als die Beratung der schon sesshaften Bauern m Frage.

Von einer im Bau befindlichen Basisstation aus hat ein indisch-schweizerisches Team damit begonnen, in der Versuchsfarm erprobte Futterbau- und Viehzuchtmethoden einzuführen. Wesentlich ist dabei, den erzeugten Produkten - hauptsächlich Milch, die in Kerala ein Mangelprodukt ist -
einen festen und gewinnbringenden Absatz zu sichern, was die Bildung von Genossenschaften, aber auch eine gründliche Prüfung der Produktionskosten bedingt. Erst wenn die Ergebnisse dieser langwierigen Beratungstätigkeit, die durch die Schaffung einiger kleiner Muster- und Demonstrationsbetriebe unterstützt werden soll, vorliegen, kann von einem wirklichen Erfolg des Kerala-Projektes gesprochen werden.

Zwischen dem indo-schweizerischen Projekt und der schweizerischen landwirtschaftlichen Forschung besteht ein ständiger Erfahrungsaustausch. Er wird einerseits durch die kurzfristige Entsendung hochqualifizierter schweizerischer Experten, anderseits durch die Ausbildung indischer Mitarbeiter unterbaut.

Die beiden künftigen indischen Leiter der Sektion Futterbau und Viehzucht des Projektes wurden während je acht Monaten in der Schweiz mit unseren Erkenntnissen und Erfahrungen sowohl theoretisch wie auch praktisch vertraut gemacht.

26 b. Eingliederung tibetanischer Flüchtlinge in Nepal und Indien aa. Nepal Beginn: Mittel:

l.Jum 1963 3,4 Millionen Franken

Ziel:

Den Tibetern soll ermöglicht werden, im Asylland ein wirtschaftlich selbständiges Leben zu führen

Schweizerische Experten: 9 Als das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, das sich der tibetanischen Flüchtlinge in Nepal seit ihrem Exodus angenommen hatte, im Frühling 1963 beschloss, sich von dieser Arbeit zurückzuziehen, stellte sich die Frage, ob die Flüchtlinge ihrem Schicksal zu überlassen seien, oder ob der Delegierte für technische Zusammenarbeit die Aufgabe, diese Gruppe anzusiedeln, übernehmen sollte. Auf Grund der politischen Lage des Landes war die nepalesische Regierung der Auffassung, dass sie einzig die Hilfe eines neutralen Kleinstaates annehmen könne. Der Entschluss des Bundesrates im Juni 1963 wurde in voller Kenntnis der bevorstehenden Schwierigkeiten gefasst: es handelte sich darum, für eine fremdsprachige, mittellose Flüchtlingsgruppe, zusammengesetzt aus Nomaden, Lamas, kleinen Handlern und Handwerkern, die an eine sozia] vollständig anders geartete Umwelt gewöhnt waren, in einem stark übervölkerten Bergland eine neue Existenzgrundlage zu schaffen. Die Aufgabe, für sie nach Dauerlösungen zu suchen, wurde in den ersten Jahren dadurch erschwert, dass immer wieder neue Flüchtlingsgruppen, von Hungersnot bedroht, in die südlichen Täler Nepals und zum Teil über die Grenze nach Indien wanderten und ebenfalls durch das schweizerische Team betreut werden musstcn. Schliesslich nahm sich der Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge diesen neuen Gruppen an, so dass sich das Schweizer Team vermehrt seiner eigentlichen Arbeit, der Ansiedlung, widmen konnte.

Im Hochtal von Dhorpatan, auf 3000 m Höhe, wo nur vier Monate frostfrei sind, gelang nach ursprünglichen Misserfolgen die Ansiedlung von 250 Tibetern, die in der kurzen Sommerzeit Roggen und Kartoffeln anbauen und ihre Yaks auf die Hochweiden treiben und im Winter ihr Leben als Säumer und Händler fristen. Ihre Lage hat sich soweit stabilisiert, dass im nächsten Jahr der letzte Schweizer Experte zurückgezogen werden und die Organisation Helvetas, die das Projekt durchführt, sich auf gelegentliche Beratung und Unterstützung beschränken kann.

Für 1600 Tibetern wurde als Kleinindustrie eine Tcppichindustrie aufgezogen, deren Zentren im östlichen Sherpagebiet, in der Hauptstadt Kathmandu und in einem Flecken am Fusse der Dhaulagiri-Berge liegen. Die Hindernisse schienen anfangs unüberwindlich. Mühsam ausgebildete Tibeter
verliessen plötzlich ihre Webstühle und wanderten südwärts. Es kam zu Streiks wegen Missverständnissen zwischen der schweizerischen Leitung und den Tibetern. Ende 1965 entschloss sich der Delegierte für technische Zusammenarbeit, die Manufakturen

27 den Tibetern zu übergeben, nachdem jedes Zentrum als selbständige Gesellschaft organisiert worden war. Nach einer Periode der Ausbildung erwiesen sich die neuen tibetanischen Direktoren in der Mehrzahl initiativ und geschäftstüchtig.

Die Abwanderung hatte aufgehört und die Gesamtproduktion wie auch die einzelne Arbeitsleistung zeigten eine beträchtliche Erhöhung. Die nepalesische Regierung finanzierte den Kauf von Land, auf dem Steinhäuser gebaut werden konnten. Treten nicht unvorhergesehene Ereignisse ein, scheint eine Kleinindustrie geschaffen worden zu sein, die den Tibetern ein Auskommen und Nepal eine zusätzliche Deviseneinnahme bietet.

bb. Indien Beginn: März 1964 Eingesetzte schweizerische Mittel: 2,5 Millionen Franken Ziel: Wirtschaftliche Verselbständigung der tibetanischen Flüchtlinge Zahl der Experten: 5 Indien hat, trotz seiner eigenen wirtschaftlichen Probleme, den überwiegenden Teil der tibetanischen Flüchtlinge aufgenommen. Die indische Regierung ersuchte 1963 die Schweiz, bei der landwirtschaftlichen Ansiedlung von 9000 Tibetern in drei Dörfern mitzuarbeiten. Im Rahmen des Flüchthngsprogramms Indiens, das durch zahlreiche Privatorganisationen verschiedener Länder und durch den UNO-Hochkommissär für Flüchtlinge unterstützt wird, fiel der Schweiz die Aufgabe zu, durch den Einsatz von Traktoren das vom Urwald überwachsene Siedlungsland zu roden. Die Tibeter sollten, statt sich an Almosen und «surplus f ood» zu gewöhnen, rasch in die Lage versetzt werden, ihr Land selbst zu bebauen.

Die Rodung ist in einer Siedlung beendet, steht in der zweiten vor dem Abschluss und soll im nächsten Jahr in der dritten begonnen werden. Der schweizerische Projektleiter ist dank seiner Fachkenntnis zum Koordinator und landwirtschaftlichen Berater dieser Siedlungen geworden.

c. Hochspannungslabor Bangkok, Thailand Beginn der Installation: November 1965 Eingesetzte schweizerische Mittel: 1,1 Millionen Franken Ziel: Mitwirkung bei der Elektrifizierung Thailands durch Schaffung einer Forschungsund Ausbildungsstätte Schweizer Experte: l Aus einer grossen Zahl von Gesuchen von seilen Thailands wurde anfangs 1963 die Erstellung eines neuen Hochspannungslabors an der Chulalongkorn Universität in Bangkok gewählt. Das Labor dient Versuchen und Studien und der Ausbildung von Hochspannungsfachleuten, die im
Rahmen der Elektrifizierung des Landes und darüber hinaus auch für die Entwicklung des Mekongbeckens von Bedeutung sind. Die Aktion konnte in guter Zusammenarbeit mit

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dem Institut für Hochspannungstechnik an der ETH und der Direktion der Eidgenössischen Bauten bisher prograrnmgemäss abgewickelt werden. Ein Schweizer Ingenieur überwacht die Montage der aus der Schweiz gelieferten Ausrüstung und hält Vorlesungen und Übungen, wobei zwei an der ETH speziell ausgebildete thailändische Elektroingenieure und weiteres einheimisches Fachpersonal ihm zur Seite stehen.

d. Milchwirtschaft in der Türkei Beginn: August 1965 Eingesetzte Mittel : 6,5 Millionen Franken, davon 6 Millionen als Darlehen (von diesen stammen 5 Millionen aus den Mitteln der Konsortialhilfc an die Türkei - Bundesbeschluss vom 17.Februar 1964also nicht aus dem Rahmenkredit für technische Zusammenarbeit) Ziel : Ausnützung der hohen Milcherzeugung in der Ostprovinz Kars durch Errichtung einer Käsereigenossenschaft und einer Milchpulverfabrik und dadurch Verbesserung der MilchVersorgung in den Verbrauchszentren der westlichen Türkei, namentlich Istanbul Die ausgedehnten technischen Vorbereitungsarbeiten und die Auswahl der maschinellen Einrichtung der Fabrik in Kars und einer Milchzentrale in Istanbul wurden von einer gemischten türkisch-schweizerischen Kommission durchgeführt, wobei sich der Delegierte für technische Zusammenarbeit durch ein Gremium von schweizerischen Fachleuten beraten Jiess. In diesem Sommer wurde mit dem Bau der Fabriken begonnen, so dass mit der Aufnahme der Produktion Ende des nächsten Jahres gerechnet wird. Der schweizerische Projektleiter befasst sich gegenwärtig mit der Organisation der Milchsammelstellen und einer Käsereischule im Gebiete von Kars und femer mit der Vorbereitung des Milchabsatzes in der westlichen Zone. Seine Abklärungen haben ergeben, dass der Milchanfall im Gebiete von Kars die von den Experten errechneten Erwartungen übertrifft, dass die Milchqualität aber der Verbesserung bedarf.

e. Landwirtschaftsprojekte in Peru Beginn: Juni 1965 Bisher eingesetzte schweizerische Mittel: 1,8 Millionen Franken Ziel: Verbesserung der Viehzucht und des Futterbaus Zahl der Schweizer Experten : 11 Peru wurde als Schwerpunktland sowohl wegen seiner engen wirtschaftlichen Beziehungen mit der Eidgenossenschaft, wie auch wegen seiner einflussreichen, lebendigen Schweizerkolonie gewählt, von deren Rat und Mitwirkung jedes Entwicklungsprojekt Nutzen ziehen kann.

Während in Kerala eine Konzentration auf ein Grossprojekt erfolgt, wurde in Peru der Weg der Dezentralisierung gewählt. In fünf Kleinprojekten, die auf

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verschiedenen Höhenlagen von der Küste über die Anden bis ins Amazonasgebiet verteilt sind, versuchen junge Schweizer Agronomen unter der Leitung eines erfahrenen Lateinamerikaschweizers Viehzucht, Futterbau und im Amazonasgebiet auch die Forstwirtschaft zu verbessern. Als Anschauungsmaterial und als Ausgangspunkt der verbesserten Viehzucht stehen jedem von ihnen ein paar importierte Tiere der Braunvieh- und der Eringerrasse zur Verfugung. Für die bessere Verwertung der Milch wurde eine Versuchskäserei eingerichtet.

In dieser Aktion wurde sofort die unmittelbare Zusammenarbeit mit den Dorfgemeinden begonnen, die Land und freiwillige Arbeitskräfte zur Verfügung stellten. In einem Projekt wird eng mit einer landwirtschaftlichen Universität für die Bergindianer zusammengearbeitet. Die Dezentralisierung ermöglicht eine grosse Elastizität. Auch sind die Experten, von denen jeder eine andere Ausbildung und Erfahrung mitbringt (Veterinär, Pflanzenbauer, Viehzüchter, Bodenkundler) zwischen den Projekten austauschbar. An einem einzigen Ort liess sich die Zusammenarbeit mit den Bauern schlecht an. Sofort wurde das Projekt in eine andere Gegend verlegt, was ohne grössere Kosten möglich war. Die Regierung Perus, die den schweizerischen Projekten im Rahmen der Landreform steigende Bedeutung beimisst, beteiligt sich nun finanziell an der Aktion. Sie hat dem schweizerischen Team zusätzlich die technische Betreuung eines 5000 ha grossen Versuchsbetriebes für Viehzucht auf 3900 m Höhe übertragen. Der schweizerische Projektleiter und seine Mitarbeiter befinden sich in einem regen Gedankenaustausch mit den verschiedensten Amtsstellen, mit Vertretern internationaler und bilateraler technischer Hufe und mit grossen Privatunternehmen.

f.pie Projekte in Rwanda Im Jahre 1963 begann die Zusammenarbeit zwischen einem europäischen und einem zentralafrikanischen Kleinstaat, zwischen der bergigen hochindustrialisierten Schweiz und dem bergigen, an der untersten Stufe der wirtschaftlichen Entwicklung stehenden Rwanda, das mit seinen beinahe drei Millionen zählenden Einwohnern in einem halb so grossen Gebiet wie das der Schweiz, eines der wenigen übervölkerten Länder des tropischen Afrika ist. Rwanda besitzt aber die in Afrika seltenen Vorteile einer Nationalsprache und einer jahrhundertealten nationalen Vergangenheit innerhalb
derselben Grenzen.

aa. Die verschiedenen schweizerischen Projekte, untereinander in engerer oder lockererer Beziehung stehend, gruppieren sich um die Aktion zugunsten der Genossenschaft Trafipro (Travail, Fidélité, Progrès).

Beginn: März 1964 Mittel : à fonds perdu : l ,4 Millionen Franken Darlehen: 4 Millionen Franken Ziel: Steigerung der landwirtschaftlichen Erzeugung durch Einkauf der Landesprodukte (Kaffee) und Verkauf der wichtigsten Konsumwaren zu angemessenen Preisen Zahl der Schweizer: 13, inklusive Freiwillige Bundesblatt. 119.Jairg.BiU.

4

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Eine schweizerische Equipe - ein Direktor und anfänglich drei Mitarbeiter -, unter einem rwandesischen Verwaltungsrat stehend, übernahm im März 1964 auf Wunsch der rwandesischen Regierung die Leitung der Traßpro. In diesem Zeitpunkt befand sich die Genossenschaft in einem Zustand vollständiger Lähmung. Infolge des Mangels an Betriebsmitteln und an ausgebildeten Kadern war sie tief in Schulden geraten. Das böse Wort, Afrika sei ein grosser Friedhof von Genossenschaften, lief Gefahr, sich einmal mehr zu bewahrheiten, Die initiative schweizerische Leitung und die schweizerischen Darlehen belebten rasch die siechende Organisation. Schon Ende des ersten Jahres war die Zahl der Genossenschafter von 6000 auf 17000 gestiegen. Darin zeigt sich, dass die Genossenschaft, die sich beim Verkauf von Verbrauchsgütern und beim Ankauf landwirtschaftlicher Produkte mit einer realistischen, im Vergleich mit den ausländischen Kaufleuten Rwandas jedoch bescheidenen Gewinnmarge begnügte, einem nationalen Bedürfnis entsprach. Der Bauer erhielt die Gewissheit, dass die Frucht seiner Arbeit angemessen bezahlt werde und dass er mit dem Erlös seine Bedürfnisse zu anständigen Preisen befriedigen könne. Nicht mehr bei Verkauf und Ankauf geschröpft, hatte er einen Anreiz, mehr zu produzieren. Gemeindepräsidenten aus dem ganzen Lande pilgerten zur Genossenschaft und baten sie, auch in ihrem Gebiet eine Filiale zu errichten, wobei sie im Namen neuer Genossenschafter sprachen, deren Einlagen die Kosten der Filiale decken würden. Unter offenem Himmel fanden in den verschiedenen Gegenden Rwandas Versammlungen von Genossenschaftern statt, an denen Direktor und Vorstand Red und Antwort zu stehen hatten. Hier erkannten die Bauern, dass sie eine M itverantwortung am Ausbau ihrer Genossenschaft tragen.

Der Ausbildung des rwandesischen Personals legte die Leitung von Anbeginn grosse Bedeutung bei. Ein Versuch, einen Angestellten in der Schweiz auszubilden, hatte ein unbefriedigendes Ergebnis erzielt. So wurde in der Genossenschaft an Ort und Stelle eine Handelsschule errichtet, die von einem schweizerischen Handelslehrer geleitet wird.

Die Entwicklung der Trafipro ersieht sich aus dieser Tabelle : Ende 1963

Zahl der Genossenschafter Zahl der Filialen Umsatz (in 1000 Fr.) ohne Kaffee Einkauf-Verkauf Kaffee (in Tonnen)

Ende 1964

Ende 1965

Okt.

1966

6000 17317 51457 75000 11 14 25 27 206 1246 5153 6000 ?

520 1734 3161

Jedes Jahr konnten das Genossenschaftskapital zu 5 Prozent verzinst, eine Rückvergütung an die Kaffeebauern ausgerichtet und hohe Abschreibungen auf Warenlagern, Gebäuden und Rohmaterial getätigt werden.

Diese an und für sich ermutigende, aber sehr rasche Ausdehnung der Trafipro bereitet einige Sorgen. Im Jahre 1965 wurde beschlossen, auf die Eröffnung neuer Filialen zu verzichten und die Zahl der Schweizer Experten auf 10 zu erhöhen. Dem Schweizer Team soll dadurch ermöglicht werden, sich vermehrt mit der Ausbildung zu befassen und den Aufgaben der Kontrolle gerecht zu

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werden, denn das einheimische Personal war inzwischen auf über 300 Angestellte angestiegen.

Im September dieses Jahres erfolgten zwei Rückschläge. Nach der Abwertung des Rwanda-Frankens verminderte sich die Kaufkraft der Bevölkerung stärker als die Genossenschaftsleitung angenommen hatte, und der Absatz der importierten Waren gestaltete sich deshalb langsamer als kalkuliert worden war.

Gleichzeitig wurden beträchtliche von rwandesischen Angestellten begangene Veruntreuungen und Diebstähle festgestellt.

Um möglichen Zahlungsschwierigkeiten vorzubeugen, wurden die vom Bund garantierten Kredite einer schweizerischen Bank an Trafipro erhöht. Im übrigen wurde eine gewisse Verlagerung bereits gebundener Projektmittel vorgenommen, ohne dass sich zusätzliche schweizerische Leistungen als notwendig erwiesen. Die genannten Ereignisse veranlassten den Delegierten für technische Zusammenarbeit ferner, eine Konsolidierung der Geschäftstätigkeit zu verfügen und durch einen Beamten der Eidgenössischen Finanzkontrolle auf den SO.September eine Bilanz erstellen und die Organisation der Genossenschaft und insbesondere deren Kontrollwesen überprüfen zu lassen. Trotz der Rückschläge gibt die finanzielle Lage des Unternehmens zu keinen Befürchtungen Anlass. Das Geschäftsjahr 1966 wird mit einem Gewinn abgeschlossen werden können.

Die Trafipro ist in drei Jahren zur grössten Handelsfirma Rwandas geworden. Sie ist die einzige Unternehmung von einiger wirtschaftlichen Bedeutung, die ganz rwandesischen Bürgern gehört. Da sie rund 20 Prozent des Warenumsatzes Rwandas bestreitet, übt sie auf die Preisbildung im Lande schon heute einen Einfluss aus.

bb. Landwirtschaftliche Beratung Beginn: Februar 1965 Mittel : 800 000 Franken Ziel: Verbesserung der Anbaumethoden durch Ausbildung von «moniteurs agricoles» Zahl der Schweizer: 4 Vier junge Schweizer, von denen einer die ETH und drei Landwirtschaftsschulen absolvierten, haben zuerst die einheimischen landwirtschaftlichen Berater in kurzen Kursen fortgebildet. Sie erbauten darauf zusammen mit den Behörden eine Schule für 50 Moniteure, die diesen Herbst eröffnet wurde. Um eine Zersplitterung zu vermeiden, ist ihre Tätigkeit einstweilen auf eine einzige Präfektur beschränkt. Jedem Schweizer ist ein Sektor zugeteilt, in dem er zusammen mit dem zuständigen Moniteur Hof um Hof
besucht, hier Rat erteilt, dort Hand anlegt. Drei Schweizer haben schon die schwierige Nationalsprache Rwandas erlernt, was ihre engen Beziehungen zu den Bauern förderte.

Vereinzelt erreichte diese Aktion schon eine sichtbare Wirkung. Verschiedene Bauern konnten auf Grund der Beratung ihre Produktion verbessern. Der Überschuss wurde sofort von der Trafipro angekauft, so dass sich die Schaffung einer besonderen Marktorganisation erübrigt.

32 ce. Tuberkulose-Sanatorium Rwamagana, Rwanda Beginn: Mai 1964 Eingesetzte Mittel : 550 000 Franken Ziel: Führung des nationalen Tuberkulose-Sanatoriums und Vorbereitung von dessen Übergabe in die Hände qualifizierten einheimischen Personals Nach Erlangung der Unabhängigkeit waren die meisten Spitäler Rwandas ohne Ärzte. Die Regierung Rwandas ersuchte daher die Schweiz, mehrere Ärzte zur Aufrechterhaltung des Gesundheitsdienstes des Landes zur Verfügung zu stellen. So konnten die Spitäler von Nyanza und Kibuye von Schweizer Ärzten während annähernd 2 Jahren übernommen werden. Als Chef des nationalen Tuberkulose-Sanatoriums von Rwamagana wurde cm schweizerischer Spezialarzt entsandt. Auf dieses Objekt konzentriert sich heute der schweizerische medizinische Einsatz in Rwanda. Das Schwergewicht soll dabei neben den kurativen vermehrt auf präventive Massnalrmcn gegen die Tuberkulose und auf die Ausbildung von einheimischem Personal der verschiedenen Stufen verlegt werden, damit auch dieses Projekt in absehbarer Zeit in einheimische Hände übergehen kann. Dem schweizerischen Chefarzt werden noch zwei Schweizer Freiwillige als Mitarbeiterinnen zur Verfügung gestellt. Der Einsatz eines weiteren Arztes für die Leitung des allgemeinen Spitals von Rwamagana ist vorgesehen.

g. Landwirtschaftsprojekte in Afrika (Tschad und Tanzania) Zwei weitere landwirtschaftliche Aktionen, wo mit geringen finanziellen Mitteln (total 0,46 Mio Fr.) solide Ausbildungs- und Beratungsarbeit geleistet wird, sind in Afrika angelaufen.

In der Republik Tschad ist ein junger Walliser Agronom, der vorerst einige Zeit als «Missionaire laïque» Afnkacrfahrung gesammelt hatte, seit zwei Jahren daran, junge Bauern in einem neuartigen, den lokalen Bedürfnissen angepassten Ausbildungszentrum auf ihren Beruf vorzubereiten. Im Gegensatz zu manchen anderen Landwirtschaftsschulen gehen von hier die Absolventen wieder in ihr Dorf zurück, um praktisch zu arbeiten. Diese Aktion, die in Fachkreisen über die Landesgrenze hinaus Beachtung gefunden hat, soll durch die Schaffung eines weiteren Ausbildungszentrums ausgedehnt werden.

Im Süden von Tanzania wurde Mitte 1966 eine ähnliche Aktion begonnen.

Zehn neugegründete Dorfsiedlungen und zwei Genossenschaften werden durch einen Schweizer Experten in verbesserten Anbaumethoden und in tropischer
Viehzucht beraten. Die Bevölkerung zeigt sehr grosses Interesse und eigene Initiative, so dass sich erste Erfolge bereits abzeichnen.

h. Ausbildung von Jugenderziehern in Kamerun Beginn der Verwirklichung : Mai 1965 Eingesetzte schweizerische Mittel : 650 000 Franken

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Ziel:

Schaffung des kamerunesischen Zentrums für Kaderschulung zur Bekämpfung von Jugendkriminalität und Verwahrlosung Schweizer Experten : 3 In Kamerun sind verschiedene schweizerische Privatorganisationen, vorab die Missionen beider Konfessionen auf dem Gebiete der technischen Zusammenarbeit tatig. Unter den Aktionen, die eine finanzielle Unterstützung des Bundes erhalten, befinden sich vor allem Schulungsprojekte, darunter auch eine interafrikanische Schule für Mitarbeiter von Genossenschaften.

Als bisher einziges Bundesprojekt wurde ein Ausbildungszentrum für Jugenderzieher in Bétamba errichtet. Hier sollen die Kader (Erzieher, Fürsorger) zur Betreuung der stark zunehmenden verwahrlosten und kriminellen Jugend herangebildet werden. Das Projekt ist das erste seiner Art in Westafrika und kann damit auch für andere afrikanische Länder, die, wie Kamerun, im Zuge der Auflösung der alten Stammesbande und der Traditionen in den rasch wachsenden Städten mit schweren Problemen zu kämpfen haben, von grosser Bedeutung werden. Es wird von der Schweiz aus von einem Experten überwacht, der ursprünglich im Auftrage der UNO diesen Problemkreis in Kamerun untersucht hat.

D. Stipendien und Kurse

1. Stipendien Die Gewährung von Stipendien gehört zu. den ältesten Formen der technischen Hilfe. Durch sie soll einzelnen Angehörigen von Entwicklungsländern die Möglichkeit zu einer Berufsausbildung gegeben werden. Voraussetzung für die Gewährung eines Stipendiums ist, dass in den Entwicklungsländern in den betreffenden Berufen ein Mangel besteht, dass in der Schweiz oder an Ort und Stelle geeignete Ausbildungsmöglichkeiten vorhanden sind, dass der Kandidat über die nötigen Qualifikationen (inkl. Sprachkenntnisse) verfugt und dass das Gesuch von seiner Regierung unterstützt wird.

Es wird vermieden, Anfängern Stipendien zu geben; eine gewisse Grundausbildung muss im Entwicklungsland erfolgt sein. Wo es möglich ist, erfolgt die Ausbildung des Stipendiaten in seiner Heimat selbst oder in einem anderen Entwicklungsland. Nur wenn in den Entwicklungsländern keine geeigneten Ausbildungsmöglichkeiteii bestehen, erhält der Stipendiat seine Ausbildung in der Schweiz (ausnahmsweise auch in einem ändern entwickelten Land). Damit der Stipendiat sich seiner Heimat nicht entfremdet, dauert der Aufenthalt in der Schweiz nur gerade solange, wie es zur Erreichung des (begrenzten) Ausbildungszieles nötig ist. Die Ausbildung richtet sich nach den praktischen Bedürfnissen des Entwicklungslandes. Eine nur theoretische Ausbildung und ein zu weit getriebenes Spezialistentum wird deshalb vermieden. Es wird jenen Fällen der Vorzug gegeben, wo zum vornherein feststeht, wie der Stipendiat die erhaltene Ausbildung im Heimatland anwenden kann (gezielte Hilfe).

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Von Anfang 1965 bis Ende Oktober 1966 sind 421 Stipendien gewährt worden, davon 331 für eine Ausbildung in der Schweiz. Bei den letzteren handelt es sich um 165 einzeln oder gruppenweise erteilte Stipendien, um 150 Stipendien für die Teilnahme an besonderen Kursen und um 16 Stipendien im Rahmen von kombinierten Projekten.

Nicht Inbegriffen in diesen Zahlen sind die Stipendien an Angehörige von Entwicklungsländern, welche vom Departement des Innern gestützt auf den Rahmenkredit für Stipendien an ausländische Studierende in "der Schweiz (BB vom 29.9.1965) und auf Antrag der Schweizerischen Stipendienkommission gewährt wurden. Die Ausrichtung dieser Stipendien erfolgt nach speziellen Grundsätzen, die durch die Besonderheiten des Hochschulstudiums gegeben sind.

Einige Beispiele mögen illustrieren, welcherart Stipendien für eine Ausbildung im Heimatland erteilt wurden: Für die Teilnahme an Kursen der Universität in Ayacucho (Peru) über Agrarreform wurden 21 Stipendien gewährt (einer der Professoren dieses Kurses weilte ausserdem während einiger Monate zur Ausbildung in der Schweiz). 24 Schüler des Ausbildungszentrums der Fédération horlogère in Lagos (Nigeria) erhielten Stipendien. Im Kongo wurden Stipendien an insgesamt 29 Studenten und Schüler der Universität Lovanium und der technischen Mittelschule in der Hauptstadt Kinshasa (dem früheren Léopoldville) und einer Mittelschule in der Provinz, in Bukavu, erteilt.

Bei den Stipendien für eine Ausbildung in der Schweiz stehen diejenigen für eine Schulung am Internationalen Fortbildungsinstitut für Hôtellerie und Fremdenverkehr in Glion im Vordergrund. Dort wurden 79 Fachkräfte empfangen, die nach 9monatiger Ausbildung noch praktische (und entlöhnte) Arbeit in geeigneten Hotels absolvieren konnten. Unter diesen Stipendiaten befanden sich 49 Algerier und Tunesier, 3 Afrikaner südlich der Sahara, 22 Europäer und 4 Asiaten. 10 Algerier der Radio Télévision Algérienne erhielten eine Ausbildung an der Ecole supérieure technique in Genf. 4 Algerier verbrachten ein Praktikum für Journalismus bei verschiedenen Zeitungen. 4 Tunesier der Garde Nationale wurden bei der Lausanner Strassenpolizei ausgebildet. 10 Absolventen der Ecole nationale de droit et d'administration in Kinshasa (Kongo) konnten an Gerichten in der Welschschweiz einen Stage absolvieren. Bei den
übrigen Stipendiaten handelt es sich um Plazierungen in verschiedenen Berufsschulen, Verwaltungen oder in der Privatwirtschaft, wobei 16 Fälle landwirtschaftliche und 11 Fälle gewerbliche Berufe betreffen. Die übrigen Fälle verteilen sich auf verschiedene andere Berufe.

2. Kurse Die Veranstaltung von besonderen Kursen ist dann am Platze, wenn keine anderen Ausbildungsmöglichkeiten bestehen oder vorhandene zu wenig auf den Stand der Vorbereitung der Stipendiaten und ihre praktischen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Die Kurse haben den weiteren Vorteil, dass die Auswahl der Kandidaten durch eigens in die Entwicklungsländer entsandte Fachleute erfolgen

35 kann, ein Vorgehen, das bei den Einzelstipendiaten wegen der hohen Kosten kaum je möglich ist.

Von anfangs 1965 bis Ende Oktober 1966 sind folgende Kurse in der Schweiz durchgeführt worden: - 9monatiger Kurs für 10 nigerianische Diplomaten, Die Durchführung dieses Kurses wurde dem Institut africain in Genf anvertraut; - 22monatiger Kurs für 23 tunesische Mechaniker im Centre de perfectionnement technique in Genf; - 7 V^monatiger Kurs für 11 Bankangestellte aus Guinea, Mali und Togo mit einem theoretischen Teil in Sion und einem Praktikum in verschiedenen Banken in Verbindung mit der Schweizerischen Bankiervereinigung; - 21monatiger Kurs für 12 Mittelschullehrer aus Somalia am kantonalen Lehrerseminar in Locamo ; - 3monatiger Kurs für 4 Ausbildner im Forstwesen aus Kamerun, der Elfenbeinküste und Gabon.

- 21monatiger Kurs für 15 iranische Gewerbelehrer der elektrotechnischen Branche in Anières (Genf), organisiert durch das Ausbildungszentrum des jüdischen Hilfswerks ORT; - 9monatiger Kurs für 12 Radiobeamte aus Kamerun, Kongo-Kinshasa, Dahomey und Guinea in Renens, organisiert von der Schweizerischen PTT; - 4monatiger Kurs für 12 Postbeamte aus Kamerun, Kongo-Kinshasa, Dahomey, Ghana und Guinea, in Vevey, ebenfalls organisiert von der Schweizerischen PTT; - 2 weitere Kurse für Postbeamte von 3monatiger Dauer, diesmal aus Tunesien, mit je 13 Teilnehmern ; - l Vimonatiger Kurs für Leiter von Landwirtschaftsschulen in Zürich und Gwatt, veranstaltet vom Centre international d'études agricoles; von den 90 Teilnehmern erhielten 25 aus 19 verschiedenen Entwicklungsländern ein Bundesstipendium.

Die Ausbildungskurse werden mit Vorteil ins Entwicklungsland selbst verlegt, wenn es sich um die Ausbildung auf einer unteren Stufe handelt oder sich sonstwie eine Gelegenheit dazu bietet. Der Delegierte für technische Zusammenarbeit stellt zu diesem Zweck die geeigneten Fachleute zur Verfügung. So wurden zum Beispiel von einem schweizerischen Bankfachmann in Guinea Kurse für 133 Bankangestellte durchgeführt, während drei schweizerische Hotelfachleute in Tunesien einen Kurs für Hotelpersonal organisierten.

3. Stipendienreisen Bei den Studienreisen handelt es sich um auf den einzelnen Fall zugeschnittene Ausbildungsprogramme von kurzer Dauer zur Ergänzung einer bereits bestehenden Ausbildung. So wurde zum Beispiel für die Teilnehmer an Ausbildungskursen für Diplomaten, welche von den Vereinten Nationen und von der

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Carnegie-Stiftung veranstaltet sind, eine Studienreise organisiert. Oder es wurden Journalisten aus Entwicklungsländern, welche an Kursen in Brüssel und Strassburg teilnahmen, in die schweizerischen Verhältnisse eingeführt. Auf Wunsch und in Zusammenarbeit mit der Organisation der amerikanischen Staaten wurden 10 höheren Beamten aus lateinamerikanischen Ländern, die unsere Methoden der Handelsförderung studieren wollten, entsprechende Kontakte ermöglicht. Insgesamt nahmen an solchen Gruppenreisen von Anfang 1965 bis Ende Oktober 1966144 Personen teil. Daneben wurden an 10 Studienreisen von Einzelpersonen Kostenbeiträge entrichtet.

4. Nachkontrolle Mit dem Abschluss des Stipendiums oder des Kurses ist ein Projekt noch nicht erledigt, denn erst dann zeigt es sich, ob die ermöglichte Ausbildung auch wirklich dem Entwicklungsland dienstbar gemacht wird. Der Delegierte für technische Zusammenarbeit behält deshalb mit dem Stipendiaten Fühlung, sei es durch die offiziellen Vertretungen der Schweiz, sei es durch Schweizer Experten, und versucht zu erreichen, dass sie gemäss ihrer Ausbildung eingesetzt werden. Auf diese Weise lassen sich Kontakte erhalten, die unter Umständen für die Beziehungen zu den Entwicklungsländern recht wertvoll werden können. Auch ermöglicht diese Nachkontrolle die Feststellung, ob eine Stipendienhilfe erfolgreich war oder nicht. So kann man sagen, dass 75 Prozent aller Stipendien die in sie gesetzten Erwartungen einigermassen erfüllt haben. In den übrigen Fällen handelt es sich um Stipendiaten, mit denen der Kontakt verlorenging oder die nicht in das Entwicklungsland zurückgekehrt sind oder die dort auf einem Gebiet tätig sind, auf dem die vermittelte Ausbildung wenig oder nichts nützt.

E. Experten und Freiwillige

1. Experten Die Entsendung einzelner Experten in Entwicklungsländer für begrenzte Aufgaben gehört zu den klassischen Formen der technischen Hilfe. Solche Experten befassen sich mit Ausbildung oder mit Beratung oder sie ersetzen fehlende nationale Kader in der direkten Durchführung von Entwicklungsprojekten. Die indirekte Hilfe durch Ausbildung und Beratung einheimischer Kader steht dabei im Vordergrund, aber es gibt auch Fälle, wo der Experte selbst nicht nur als Ausbildner und Berater auftritt, sondern exekutive Funktionen zu übernehmen hat.

Von den 72 am 31. Oktober 1966 in Bundesprojekten eingesetzten Experten sind 56 in kombinierten Projekten tätig (s. Abschnitt C hiervor). Bei der bestehenden Tendenz, das Gewicht auf kombinierte Aktionen zu legen, nimmt die Bedeutung der Einzelexperten ab. Der Delegierte für technische Zusammenarbeit kommt ferner immer mehr davon ab, Einzelexperten für kurzfristige Aufgaben zu entsenden, da die Erfahrungen lehren, dass deren Gutachten oft nicht die

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gewünschte Wirkung haben. Es genügt eben in der Regel nicht, dass ein Experte dem Entwicklungsland einige gute Ratschläge gibt, sondern die eigentliche Arbeit setzt erst mit der Umsetzung dieser Ratschläge in die Tat ein, was einen fortgesetzten Einsatz verlangt. Leider können sich gerade Spitzenexperten oft nicht für längere Zeit aus ihren Berufen in der Schweiz freimachen. Die Lösung kann darin liegen, dass ein Experte sich in wiederholten kurzfristigen Missionen ins Entwicklungsland begibt, oder darin, dass er mit einem Hilfsexperten (bisweilen auch Junior-Experte genannt) zusammenarbeitet, der im Lande verbleibt und vom Spitzenexperten aus der Ferne gelenkt wird.

Im folgenden seien einige der Expertenprojekte erwähnt, welche vom l, Januar 1965 bis 31. Oktober 1966 eingeleitet oder verlängert worden sind: ein Marktspezialist als Leiter der staatlichen Fleischvermarktungsorganisation in Äthiopien, zwei Spezialisten in einer Versuchsanstalt für Zitrusfrüchte in Algerien, ein Professor für Wirtschaftswissenschaft und Statistik in Burundi, ein Tourismusexperte in Chile im Zusammenhang mit der Errichtung einer nationalen Hotelfachschule, zwei Fachleute für die Erstellung geologischer Karten in Iran, ein Zoologe und ein Spezialist für Schädlingsbekämpfung in Kenia, ein Berater der staatlichen Hotelorganisation in Peru, ein Wirtschaftsberater des Präsidenten von Rwanda und ein Geologe als Leiter des dortigen staatlichen geologischen Dienstes, ein Experte für Futterproduktion und zwei Geologen in Tunesien, ein Bankfachmann für die Nationalbank von Uganda. Bei all diesen Missionen handelt es sich um langfristige Einsätze (mindestens ein Jahr). Als Beispiel kurzfristiger Missionen möchten wir erwähnen : Zwei Frcmdenverkehrsspezialisten in Pakistan, ein Berater für Währungsfragen und ein solcher für Verwaltungsorganisation in Rwanda.

Im Falle von zwei Experten für die Nationalbank in Rwanda beschränkt sich die Leistung des Bundes auf eine Garantie des von Rwanda in Aussicht gestellten Expertenhonorars.

Wie bei allen Projekten versucht der Delegierte für technische Zusammenarbeit jeweils festzustellen, ob und warum die Experten den erwarteten Erfolg hatten oder nicht. Von 135 Exoerten, deren Missionen daraufhin geprüft worden sind, kann der Erfolg bei 79 als gut bezeichnet werden, bei 38 ist er mittelmässig
bis ungenügend und in 18 Fällen konnten nicht genügend Unterlagen beschafft werden, um eine Beurteilung zu erlauben. Nur selten liegt die Ursache einer nicht oder nicht voll gelungenen Mission beim Experten selber. In den meisten Fällen liegt sie darin, dass der Experte nicht auf die Arbeitsbedingungen stiess, die er erwarten durfte, oder dass es an der Zusammenarbeit von Seiten des Entwicklungslandes, z.B. durch Stellen geeigneter einheimischer Partner, fehlte.

2. Freiwillige Die Freiwilligen unterscheiden sich dadurch von den Experten, dass sie auf das übliche Gehalt verzichten und sich mit der Deckung ihrer effektiven Kosten bei bescheidener Lebensführung begnügen. Sie verpflichten sich für einen längeren Einsatz im Entwicklungsland (bei den Freiwilligen des Bundes sind es zwei

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Jahre). Durch ihre Lebensweise und die Art des Einsatzes stehen sie im Entwicklungsland in besonders engem Kontakt mit der Bevölkerung. An sich können den Freiwilligen ähnliche Aufgaben wie den Experten zugewiesen werden. In der Regel handelt es sich bei ihnen aber nicht um Spezialisten, sondern um einfache tüchtige Berufsleute vorwiegend jüngeren Alters. Um ihnen die Wiedereingliederung ins Berufsleben zu erleichtern, erhalten sie nach Rückkehr aus dem Einsatzland eine gewisse Entschädigung ausgerichtet.

a. Freiwillige von privaten Organisationen Verschiedene private Hilfswerke haben seit langem einen Freiwilligendienst oder etwas ähnliches. Er hat besonders bei einigen christlichen Missionen einen beträchtlichen Umfang. Soweit diese Freiwilligen für Aufgaben der technischen Hilfe eingesetzt sind, leistet der Bund an ihre Kosten einen Pauschalbeitrag. Auf diese Weise wird den betreffenden Organisationen ermöglicht, ihre Leistungen an die Freiwilligen zu verbessern und ihre Freiwilligen-Aktionen auszudehnen. Für Beiträge dieser Art an private Hilfswerke ist unter dem laufenden Rahmenkredit ein Beitrag von 1,7 Millionen Franken eingesetzt worden.

b. Freiwillige des Bundes Die Schaffung einer eigenen Freiwilligen-Organisation des Bundes entsprach dem Wunsche weiter Kreise, insbesondere der jungen Generation, die ihre Kräfte persönlich zugunsten der Entwicklungsländer einzusetzen bereit ist. Sie erlaubte, der technischen Zusammenarbeit des Bundes einen neuen, menschlich besonders wertvollen Akzent zu geben.

Im März 1964 begann eine erste Gruppe der «Schweizer Freiwilligen für Entwicklungsarbeit» ihren Einsatz, und zwar in Tunesien, Dahomey und Kamerun. Unterdessen sind diese Freiwilligen alle wieder ins Erwerbsleben zurückgekehrt. Dagegen sind fünf neue Gruppen ausgebildet und ausgesandt worden.

Da die Erfahrungen in Tunesien weniger gunstig als im schwarzen Afrika waren, wurden keine neuen Freiwilligen mehr in dieses Land gesandt. Die heutigen Einsatzländer sind Dahomey, Kamerun, Tschad, Rwanda und Nepal.

Ende 1966 werden etwa 70 Freiwillige im Einsatz stehen.

Der Erfolg der Freiwilligen hängt weitgehend von ihrer Eignung für eine Aufgabe ab, die grosse Anforderungen an Anpassungsfälligkeit, Geduld, Pioniergeist und Durchhaltevermögen stellt. Glücklicherweise sind die Anmeldungen zahlreich,
so dass eine sehr strenge Auswahl stattfinden kann. So erhielt der Freiwilligen-Dienst z.B. vom Januar bis August dieses Jahres 800 Anfragen.

Davon wurden in einem sorgfältigen Auslese-Verfahren schliesslich 35 Bewerber angenommen. Durch eine zweimonatige Spezialausbildung werden sie auf ihre Aufgabe vorbereitet.

Der Grundsatz, dass die Freiwilligen in ihrem Beruf eingesetzt werden, führt zu einer grossen Vielfalt an Projekten. So sind zum Beispiel in Kamerun und Rwanda Freiwilligenteams mit der Erstellung von Schulbauten betraut. Im Erziehungswesen arbeiten Freiwillige in Dahomey, Kamerun, Rwanda und Nepal. Landwirtschaftliche Projekte werden in Tschad und Dahomey durchgeführt.

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Andere Freiwillige arbeiten als Laborantinnen, Hebammen, Automechaniker, Schreiner, kaufmännische Angestellte usw. Von den gegenwartig eingesetzten Freiwilligen sind etwa die Hälfte weiblichen Geschlechts, Auch Ehepaare können als Freiwillige eingesetzt werden, wenn beide Teile die erforderliche Eignung mitbringen und sich entsprechende Einsatzmöglichkeiten ergeben.

Für die bisher ausgesandten 80 Freiwilligen des Bundes beliefen sich die Kosten bis zum 31.Oktober 1966 auf l 891 000 Franken (inkl. Material-, Fahrzeug- und andere Nebenkosten).

Zweites Kapitel Standort der technischen Zusammenarbeit A. Die Leistungen der technischen Hilfe bilden einen Teil der Massnahmen, die unter dem Titel Entwicklungshilfe zugunsten der Entwicklungsländer getroffen werden. Deren verschiedene Elemente sollen sich gegenseitig ergänzen und in ihrer Wirkung steigern.

Die nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die gesamten schweizerischen Leistungen zugunsten der Entwicklungsländer in den Jahren 1963 bis 1965, wie sie der OECD für deren Statistik gemeldet werden. Es werden darin die effektiven Auszahlungen des jeweiligen Jahres berücksichtigt, also nicht jene Engagements, die erst später zu Auszahlungen führen.

Art der Hilfe

1. Private Leistungen: Direktinvestitionen Andere private Kapitalanlagen Private technische Hilfe 2. Staatlich garantierte Exportkredite für Investitionsgüterlieferungen mit einer Lauf dauer über 5 Jahre 3. Staatliche Leistungen: Bilaterale technische Hufe Multilaterale technische Hilfe Finanzhilfe an die Türkei Konsolidierungskredite an Argentinien und Brasilien Gesamtbetrag

1963 1964
1965

200 20 15 235

200 20 15 235

200 100 15 315

115

60

95

9,4 16,4 25,8 --

18,4 18,0 36~4 --

20,5 17,2 37,7 4,0

4,5 30^3

7,7 44,1

6,4 48,1

380,3

339,1

458,1

Zu diesen Zahlen ist im einzelnen folgendes zu bemerken : Bei den «Direktinvestitionen» wurde auf Grund einer 1963 durchgeführten Umfrage bei den Industrie-, Versicherungs- und Finanzgesellschaften und bei

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Firmen des Überseehandels der mittlere jährliche Zuwachs auf 200 Millionen Franken geschätzt. Dazu kommen noch jährliche Portefeuille-Investitionen («andere private Kapitalanlagen») die auf 20 Millionen Franken veranschlagt werden. Für das Jahr 1965 erhöht sich dieser Betrag durch die Weltbankanleihe von 60 Millionen und den staatlich garantierten Bankkredit an Brasilien von 21,6 Millionen Franken auf rund 100 Millionen. Die Leistungen der privaten Hilfsorganisationen (private technische Hilfe) dürfen auf jährlich etwa 15 Millionen Franken geschätzt werden.

Ins Gewicht fallen auch die Kredite für schweizerische Investitionsgüterlieferungen an die Entwicklungsländer, welche die Exportrisikogarantie des Bundes geniessen. Zieht man nur diejenigen mit einer Laufdauer von über 5 Jahren in Betracht - nur sie werden von der OECD für ihre vergleichenden Statistiken als Entwicklungshilfe anerkannt -, so kommt man auf 60 bis 115 Millionen Franken jährlich.

Wegen der angespannten Devisensituation vieler Entwicklungsländer wird die mittlere Kreditdauer der ERG-garantierten Kredite immer länger. Wenn ein gewisses Mass in der Kreditdauer überschritten wird, erweist sich aber eine bankmässige Finanzierung mit Hilfe der staatlichen Garantie als schwierig. Beim neuen Transfertkredit an Indien (BB vom 15.12.1965) wurde denn auch bereits eine gemischte Lösung gewählt, indem die eine Hälfte des Kredites von den Banken und die andere Hälfte vom Bund bereitgestellt wird, wobei der Bankenkredit zuerst zurückgezahlt wird. Bei der Hilfe an die Türkei im Rahmen des Konsortiums Türkei der OECD (BB vom 17.2.1964) sind überhaupt nur noch staatliche Kredite eingesetzt worden.

Wenn die bisherigen Bemühungen um die Märkte der Entwicklungsländer nicht beeinträchtigt werden sollen, so dürfte sich auch in Zukunft eine direkte staatliche Kapitalhingabe in ähnlichen wie den vorgenannten Fällen kaum vermeiden lassen. Wegen der prekären Devisenlage mancher Entwicklungsländer ist auch mit neuen Konsolidierungsbegehren zu rechnen.

Bei den staatlichen Leistungen sind neben den Darlehen an die Türkei, Argentinien und Brasilien die Leistungen der technischen Hilfe aufgeführt. Es werden hiezu ausser den Aufwendungen aus dem Rahmenkredit für technische Zusammenarbeit auch die den Entwicklungsländern zugute kommenden Aufwendungen aus dem
Rahmenkredit für internationale Hilfswerke und aus dem Rahmen kredit für Stipendien an ausländische Studierende in der Schweiz gerechnet.

Es ist für die schweizerischen Leistungen zugunsten der Entwicklungsländer charakteristisch, dass sie zur Hauptsache nicht staatlich sind. Die privaten Leistungen ihrerseits sind nur zu einem geringen Teil, nämlich diejenigen der Hilfswerke, unentgeltlich. Im übrigen werden sie nach Überlegungen der wirtschaftlichen Rendite erbracht, und es steht ihnen ein entsprechender Gegenwert gegenüber. Die staatlichen Leistungen sind bisher relativ gering geblieben.

Sie sind zum grössten Teil unentgeltlich.

Bezieht man die Leistungen der Privatwirtschaft ein, so steht die Schweiz im Vergleich zu ändern entwickelten Ländern gut da. Im Durchschnitt der Jahre

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1963-1965 erreichen die schweizerischen Leistungen an Entwicklungsländer 0,85 Prozent des Volkseinkommens, also nicht viel weniger als das allgemein anerkannte Ziel - Resolutionen der OECD, der UNCTAD, des ECOSOC, denen auch die entwickelten Länder zugestimmt haben -, wonach l Prozent des Volkseinkommens der entwickelten Länder für Entwicklungshilfe zur Verfügung gestellt werden sollte. Im Jahre 1965 waren es sogar 0,93 Prozent.

Ein ganz anderes Bild ergibt der Vergleich mit ändern entwickelten Ländern, wenn man nur die staatlichen Leistungen und die Leistungen privater gemeinnütziger Organisationen zählt. Hier liegt die Schweiz hinter fast allen entwickelten Ländern zurück, weil bei uns die Idee, dass es sich bei der Entwicklungshilfe um eine Aufgabe der Allgemeinheit handelt, weniger als anderswo durchgedrungen ist.

B. Die Tatsache, dass sich die Bevölkerung der Welt in den letzten fünf Jahren um 220 Millionen vermehrt hat, und zwar vor allem in den Entwicklungsländern, würde allein schon genügen, um zu zeigen, welcher Grössenordnung die zu bewältigenden Probleme sind. In einem einzigen Land wie Indien nimmt die Bevölkerung monatlich um l Million zu. Nicht nur muss diese zunehmende Bevölkerung ernährt, sie muss auch geschult, beschäftigt, sozial versorgt werden. Dabei handelt es sich nicht nur um die zusätzliche Bevölkerung, denn auch die bisherige Bevölkerung ist ja weit davon entfernt, dessen teilhaftig zu werden, was wir bei uns als Existenzminünum bezeichnen würden. Angesichts der geringen eigenen Mittel, sowohl an ausgebildeten Kadern als an Kapital, stehen die Regierungen der Entwicklungsländer immer wieder an dem Punkt, wo ihnen die Dinge über den Kopf wachsen. Trotz aller eigenen Anstrengungen und aller Hilfe von aussen ist es bis jetzt nur knapp gelungen, den Lebensstandard der Entwicklungsländer zu heben. Das wirtschaftliche Wachstum betrug in den Entwicklungsländern, unter Berücksichtigung des Wachstums der Bevölkerung, in den letzten Jahren 1,4 Prozent während die entsprechende Zahl für die entwickelten Länder 4 Prozent lautet. Da die Ausgangslage für diese Prozentsätze sehr verschieden ist, bedeutet dies in absoluten Zahlen einen sehr grossen Unterschied: während sich die jährliche Zunahme des Einkommens pro Kopf der Bevölkerung in den Entwicklungsländern auf 2 US Dollar beläuft,
hegt sie in den entwickelten Ländern bei 60 US Dollars1). Die Kluft zwischen wirtschaftlich fortgeschrittenen Nationen und Entwicklungsnationen wird somit immer weiter. Dieser gefährlichen Entwicklung kann zwar nicht allein durch Hilfe seitens der entwickelten Länder gesteuert werden, denn es braucht dazu vor allem eigene Anstrengungen der Entwicklungsländer, aber die Hilfe von aussen ist ein wesentliches Element für jede Besserung und die von den entwickelten Ländern aufgebrachten Leistungen sind offenkundig noch ungenügend.

Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung der privaten Leistungen für die Entwicklungsländer und ist entschlossen, die private Initiative zu fördern, z.B.

durch den Abscbjuss weiterer Investitionsschutzabkommen, durch Einführung !) Diese Zahlen sind einem Bericht des Generalsekretärs der UNCTAD an den UNCTAD-Rat vom 20.7.1966 entnommen.

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der Investitionsrisikogarantie - eine Vorlage an die Bundesversammlung hierüber ist in Vorbereitung -, aber auch ganz allgemein durch den Schutz der schweizerischen wirtschaftlichen Interessen in den Entwicklungsländern. Auch die Tätigkeit der gemeinnützigen schweizerischen Organisationen in den Entwicklungsländern wird vom Bund auf vielfältige Weise gefördert. Wir wissen aber, dass die Sammlungsergebnisse unserer zahlreichen Hilfswerke nicht beliebig gesteigert werden können, und was die künftigen Aufwendungen der schweizerischen Wirtschaft in den Entwicklungsländern betrifft, sind sie schwer abzuschätzen, hängen sie doch in hohem Masse von dem jeweiligen wirtschaftlichen Klima ab.

Die Probleme der Entwicklungsländer sind zu umfassend, zu schwierig geworden, als dass ihre Lösung nur privater Initiative überlassen werden kann.

Bei aller Anerkennung der Leistungen der privaten Wirtschaft und der Hilfswerke gibt es so und so viele vordringliche Aufgaben, die nur durch staatliche Hilfe gelöst werden können, Aufgaben der wirtschaftlichen Entwicklung, welche der Privatwirtschaft zu wenig attraktiv erscheinen, und Aufgaben der sozialen Entwicklung, welche die Leistungsfähigkeit der Hilfswerke übersteigen.

C. Entwicklungshilfe nur als einen Akt der Wohltätigkeit zu betrachten, wie es in unserem an humanitären Traditionen reichen Land noch sehr weit verbreitet ist, wird der Sache nicht gerecht. Dabei wollen wir die ethische Bedeutung der Entwicklungshilfe keineswegs verringern, sondern im Gegenteil an erste Stelle setzen. Unsere Welt wird von Tag zu Tag kleiner, und was innerhalb einer Nation untragbar geworden ist - das Nebeneinander von Überfluss und Elend - wird es unvermeidlicherweise auf der zwischenstaatlichen Ebene. Mit Recht wird von zahlreichen hervorragenden Vertretern des Geisteslebens hervorgehoben, dass wir, indem wir Entwicklungshilfe erbringen, nicht nur Gebende sondern auch Nehmende sind. Der Wohlstand, in welchem wir uns befinden, birgt die Gefahr einer geistigen und moralischen Verhärtung. Die Beschäftigung mit den Problemen der Entwicklungsländer - die viel mehr auch unsere eigenen Probleme sind, als wir glauben - erlaubt uns, den bisweilen allzu engen eigenen Gesichtswinkel zu erweitern. Gerade auch die christlichen Kirchen, über konfessionelle und Landesgrenzen hinaus, werden nicht
müde, hier zu neuer Verantwortung aufzurufen.

Daneben ist aber die Entwicklungshilfe von eminent politischer Bedeutung.

Die Kluft zwischen den Entwicklungsländern und den entwickelten Ländern droht auf die Dauer zu Entfremdung und ernsthaften Spannungen zu führen, die eine friedliche Entwicklung der Welt erschweren, wenn nicht gar verunmöglichen. Entwicklungshilfe dient nicht nur der Hebung des Lebensstandards der Entwicklungsländer, sie schafft darüber hinaus ein Klima und eine Gewohnheit der Zusammenarbeit, die sich fruchtbar auf alle Formen der internationalen Zusammenarbeit auswirken und für die Lösung der immer zahlreicher werdenden zwischenstaatlichen Probleme günstigere Voraussetzungen schaffen.

Wir wollen nicht übersehen, dass insbesondere die Grossmächte unter den entwickelten Ländern ausser diesen Motiven, die allen entwickelten Ländern

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gemeinsam sind, noch besondere aussenpolitische Motive haben, Entwicklungshilfe zu erbringen, Motive, die für einen neutralen Kleinstaat wie die Schweiz nicht gelten. Dafür gelten für uns andere nationale Motive, die mit der Wahrung und Stärkung der internationalen Stellung der Schweiz zu tun haben. Die Entwicklungshilfe ist eines der nicht sehr zahlreichen Gebiete, wo der neutrale Kleinstaat eine aktive Aussenpolitik betreiben kann, die zur Hebung seines Ansehens beiträgt, eines Ansehens, das nicht ein für allemal feststeht, sondern ständiger Pflege bedarf.

Die schweizerische Entwicklungshilfe ist in dreierlei Richtung ein Akt der Solidarität. Zuerst einmal gegenüber den Entwicklungslandern. Die Schweiz mit ihren weltweiten Beziehungen und ihrem Wunsch, ihre Identität nicht in einem regionalen Verband aufgehen zu lassen, hat besonderen Grund, die freundschaftlichen Beziehungen zu den Entwicklungslandern zu erhalten und zu festigen. Eines der wichtigsten Mittel hierfür ist die Entwicklungshilfe. Wir können uns der Tatsache nicht verschliessen, dass die Entwicklungsländer heute von den entwickelten Ländern ein gewisses Mass an Entwicklungshilfe erwarten und es uns auf die Dauer fühlen lassen würden, wenn wir diesen Erwartungen in krasser Weise nicht nachkämen Das gilt ganz besonders für jene Länder, mit denen unsere Wirtschaftsbeziehungen in einem starken Aktivsaldo unsererseits resultieren.

Es ist für unsere offiziellen Vertretungen in den Entwicklungsländern ausserordentlich wichtig, dass sie bei der Verteidigung schweizerischer Interessen auf die schweizerischen Leistungen zur Entwicklung ihres Gastlandes hinweisen können.

Sodann ist die schweizerische Entwicklungshilfe, sofern sie sich multilateraler Kanäle bedient, ein Akt der Sohdarität mit den internationalen Organisationen. Die Bestrebungen der Vereinten Nationen auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe zu unterstützen, liegt in der Linie unserer Aussenpolitik. Da wir nicht Mitglied der Vereinten Nationen und der Weltbank sind, sind unsere obligatorischen Auslagen für die multilaterale Zusammenarbeit geringer als diejenigen anderer Länder. Mit einem in Aussicht genommenen Darlehen an die Internationale Entwicklungsgesellschaft (IDA), ein Tochterunternehmen der Weltbank, werden wir dies teilweise zu kompensieren vermögen. Unsere freiwilligen
Beiträge an internationale Organisationen sollten so bemessen sein, dass nicht der Eindruck aufkommen kann, dass wir gewissen internationalen Organisationen nur deshalb nicht beitreten, um die entsprechenden Auslagen zu vermeiden. Für die Vereinten Nationen ist heute neben der Friedenssicherung die Entwicklungshilfe die wichtigste Aufgabe. Dabei ist neben den materiellen Ergebnissen der multilateralen Hilfe der psychologische Aspekt nicht zu unterschätzen. Die Entwicklungsländer stehen hier nicht einzelnen Geberstaaten gegenüber, sondern einer Gemeinschaft, an der sie selber teilhaben. Für die Entwicklungsländer bedeutet die multilaterale Zusammenarbeit ein Hineinwachsen in übernationale Verantwortlichkeit.

Ferner ist die schweizerische Entwicklungshilfe ein Akt der Solidarität gegenüber den übrigen Geberstaaten. Die Lasten der Entwicklungshilfe sind von allen entwickelten Ländern nach Massgabe ihrer Leistungsfähigkeit zu tragen.

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Die Erfolge der Entwicklungshilfe kommen allen entwickelten Ländern zugute, weshalb deren Leistungen auf einer ungefähr gleichen Linie nach Massgabe ihrer Wirtschaftskraft zu halten sind. Als Land mit dem drittgrössten Volkseinkommen pro Kopf der Bevölkerung kann sich die Schweiz Vergleichen mit ändern Ländern nicht entziehen, was bei der Festsetzung des Ausmasses der schweizerischen Entwicklungshilfe zu berücksichtigen ist.

Auch vom wirtschaftlichen Standpunkt aus ist Entwicklungshilfe ein Gebot der Vernunft. Jedoch möchten wir in der vorliegenden Botschaft nicht näher auf diesen Aspekt eingehen, denn er wird in den demnächst herauskommenden Botschaften über den Beitritt der Schweiz zur asiatischen Entwicklungsbank, über ein Darlehen an die IDA und über die Inveslitionsrisikogarantie ausfuhrlich behandelt werden. Wh- möchten hier lediglich erwähnen, dass die Entwicklungsländer schon heute für die schweizerische Wirtschaft interessante Partner sind, was sich etwa in der stark aktiven Handelsbilanz ausdrückt, und es bei zunehmender Entwicklung dieser Länder natürlich noch in vermehrtem Masse werden.

Mehrere unserer Rahmenabkommen mit Entwicklungsländern über technische Zusammenarbeit sind gleichzeitig mit Wirtschaftsabkommen geschlossen worden, ohne dass freilich eine solche Verknüpfung je zur Bedingung unserer technischen Zusammenarbeit gemacht würde, und die zahlreichen Kontakte unserer offiziellen Vertreter sowohl mit den zentralen wie mit den lokalen Behörden des Landes, welche sich bei der Abwicklung der technischen Hilfe ergeben, kommen unseren wirtschaftlichen Beziehungen in hohem Masse zugute.

Die technische Zusammenarbeit ist vor allem in den am wenigsten entwickelten Ländern die Voraussetzung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung.

Ohne die nötigen Kader der verschiedenen Stufen auf technischem wie auf administrativem Gebiet kann kein Entwicklungsland mit Erfolg Entwicklungspolitik betreiben. Dazu kommt, dass die technische Zusammenarbeit, wenn sie am richtigen Ort einsetzt, grosse indirekte Wirkungen hat, die in einem sehr günstigen Verhältnis zum Aufwand stehen; mit relativ wenig Mitteln kann sehr viel erreicht werden. Die guten Erfahrungen, die mit der technischen Zusammenarbeit bis jetzt gemacht worden sind, rechtfertigen einen vermehrten Einsatz des geistigen und technischen
Potentials der Schweiz.

D. Aus all diesen Gründen kommen wir zu dem Schluss, dass die schweizerische staatliche Entwicklungshilfe in den kommenden Jahren eine Ausweitung erfahren sollte. Die Entwicklungshilfe ist eine der grossen neuen Aufgaben geworden, die wie andere neue, unaufschiebbare Aufgaben den Staatshaushalt in Zukunft mehr als bisher belasten dürften. Die Zielsetzungen der schweizerischen Aussenpolitik, zu deren Wesenselement die Betätigung der Solidarität mit der übrigen Welt gehört, lassen eine Erhöhung der bisherigen staatlichen Leistungen für die Entwicklungshilfe als zwingend erscheinen. Der gegenwärtige Engpass des Bundeshaushaltes zwingt uns freilich, vorläufig Zurückhaltung zu üben und die aussenpolitischen Gesichtspunkte hinter den finanzpolitischen zurücktreten zu lassen. Letzteres wird indessen auf die Dauer kaum möglich sein.

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Drittes Kapitel Der neue Rahmenkredit A. Höhe und Dauer des Kredites

1. Wenn wir Ihnen einen Rahmenkredit von 100 Millionen für die Dauer von 21/2 Jahren beantragen, bedeutet dies die Ermöglichung von Ausgaben von durchschnittlich 40 Millionen pro Jahr. Das sind 11% mehr als in der laufenden Kreditperiode. Die Erhöhung trägt in erster Linie der Steigerung der Kosten der technischen Hilfe Rechnung. Diese Steigerung (gemessen in der Währung von Hartwahrungsländern) ist, nebenbei gesagt, ein Symptom der Entwicklung. Im übrigen sind für einen Teil der Kosten nicht die Preise in den Entwicklungsländern massgebend, sondern die Preise in der Schweiz, z.B. für Ausbildung in der Schweiz, für jenen Teil der Expertengehälter, der nicht im Entwicklungsland ausgegeben wird, und für Material, das in der Schweiz angeschafft wird.

Die Eröffnung des neuen Rahmenkredites führt nicht sofort zu einer entsprechenden Belastung der Staatsrechnung. Nachdem ein bestimmtes Projekt ins Programm aufgenommen worden ist, muss es zuerst im Detail geprüft werden. Erst nachher wird der Projektkredit eröffnet und können Verpflichtungen nach aussen eingegangen werden. Da die Projekte sich meist auf eine längere Dauer erstrecken, geschehen die Auszahlungen mit entsprechender Verzögerung. Die folgenden Zahlen mögen dies veranschaulichen: Von den am 13. Juni 1961 und l O.Dezember 1964 beschlossenen Rahmenkrediten von insgesamt 150 Millionen waren Ende Oktober 1966146 Millionen programmiert, 126,5 Millionen in Projektkrediten gebunden, aber erst 102 Millionen ausgegeben.

Im übrigen haben sich die effektiven Auslagen während eines Finanzjahres an die im Voranschlag enthaltenen Zahlen zu halten (Art. l, Abs. 3 des Bundesbeschlussentwurfes). So ist zum Beispiel im Antrag für den Voranschlag 1967 für technische Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern ein Betrag von 32,5 Millionen eingesetzt worden, womit die Notwendigkeit, das Budgetdefizit möglichst tief zu halten, berücksichtigt wurde.

2. Von den allgemeinen Gründen, die für die beantragte Erhöhung unserer Leistungen auf dem Gebiete der technischen Zusammenarbeit sprechen, war schon im Kapitel II «Standort der technischen Zusammenarbeit» die Rede.

Es sind, zusammengefasst, die grossen Bedürfnisse der Entwicklungsländer an technischer Hufe, die Bedeutung unserer Hilfe für die Beziehungen zu den Entwicklungsländern und die Notwendigkeit, nicht hinter den
Leistungen vergleichbarer entwickelter Staaten zurückzustehen.

Der neue Rahmenkredit soll, abgesehen von den Beiträgen an die internationalen Organisationen, deren Erhöhung wir für unumgänglich halten, vor allem erlauben, die bestehenden Projekte, soweit sie sich bewähren und noch nicht abgeschlossen werden können, weiterzuführen. Wir rechnen hierfür mit ca. 35 Millionen. Neue Projekte kleineren Umfangs wie Stipendien, Kurse, EinzelBundesblatt. 119. Jahrg. Bd.L

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experten, Freiwillige, sollen in mindestens dem gleichen Umfang wie bisher unternommen werden können. Für grössere neue Projekte hat der Delegierte für technische Zusammenarbeit schon jetzt zahlreiche Gesuche. Es handelt sich teils um Projekte schweizerischer Hilfswerke, teils um solche des Bundes. Von ihnen kann aber bei einem Rahmenkredit von 100 Millionen Franken nur ein kleiner Teil ins neue Programm aufgenommen werden. Das wird zu einer scharfen Auslese führen, was allerdings den Vorteil hat, dass nur die besten Projekte zur Ausführung gelangen werden. Andere, ebenfalls gute Projekte, werden unberücksichtigt bleiben müssen.

3. Was die Dauer des Kredites betrifft, erinnern wir daran, dass bei der Beratung des gegenwärtigen Rahmenkredites der Bundesrat (Botschaft vom 29. Mai 1964) eine flexible Dauer beantragt hatte. Er war der Meinung, dass der Rahmenkredit für ungefähr 3 Jahre reichen sollte, behielt sich aber vor, schon vorher der Bundesversammlung weitere Kredite zu beantragen. Sie glaubten damals, dass eine feste Dauer vorzuziehen sei und setzten diese auf 2 l/i Jahre fest. In Übereinstimmung mit dieser Auffassung beantragen wir eine feste Kreditperiode von wiederum 2 y2 Jahren. Gerade die wirkungsvollsten Projekte der technischen Zusammenarbeit crtrecken sich zwar in der Regel über einen längeren Zeitraum. Indessen können wir dieser Schwierigkeit dadurch begegnen, dass wir unser Engagement auf einzelne Phasen des Projektes begrenzen, in der Hoffnung, dass weitere Phasen durch spätere Rahmenkredite gedeckt werden können.

Eine relativ kurze Rahmenkreditperiode hat im übrigen verschiedene Vorteile.

Sie trägt vor allem dem Umstand Rechnung, dass sich die Verhältnisse in der Entwicklungshilfe rasch ändern, und dass in wenigen Jahren Verschiebungen des Schwergewichts unserer Bemühungen nötig werden können, die heute nicht vorauszusehen sind. Die Bundesversammlung sollte dabei ihr Wort mitreden können.

Bei einer 2 Vi jährigen Periode fällt ausserdem deren Ende mit dem Ende der (3jährigen) Periode des Rahmenkredites für die internationalen Hilfswerke zusammen. Das erleichtert eine umfassende Prüfung der dannzumal bestehenden Verhältnisse, liegen doch die beiden Aufgabengebiete einander teilweise sehr nahe.

4. Die Kosten der Projekte der technischen Zusammenarbeit lassen sich in der Regel
nicht von vornherein genau abschätzen. Um für Kreditüberschreitungen, aber auch für sich aufdrängende, nicht im Programm vorgesehene Projekte gedeckt zu sein, wird jeweils nicht der ganze Rahmenkredit verpflichtet.

Deshalb bleiben am Ende der Kreditperiode unter Umständen gewisse Kreditsaldi. Weitere Kreditsaldi entstehen, wenn sich nach Abschluss der Projekte zeigt, dass nicht der ganze Projektkredit benötigt wurde. Beim seinerzeitigen Rahrnenkredit von 60 Millionen stellte sich das Problem, ob diese Kreditsaldi zum neuen Rahmenkredit hinzugeschlagen werden können, nicht, denn der 60-Millionen-Kredit war zeitlich unbegrenzt. Anders beim laufenden 90-Millionen-Kredit, der zeitlich begrenzt ist. Damit diese Kreditsaldi auchf ür nach dem 30. Juni 1967 beschlossene Massnahmen verwendet werden können, schlagen wir vor, in Artikel l, Absatz 2 des neuen Bundesbeschlusses einen entsprechenden Passus aufzunehmen.

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5. Die Massnahmen der technischen Zusammenarbeit erfolgen nicht durchwegs unentgeltlich, sondern es gibt Fälle, in denen es angezeigt ist, dass das Entwicklungsland wohl für die Kosten aufkommt, aber einen Vorschuss benötigt.

In diesen Fällen gewährt der Bund Darlehen. Um jedes Missverständnis auszuschliessen, beantragen wir Ihnen, in Artikel l, Absatz 2 des Bundesbeschlusses eine Bestimmung aufzunehmen, wonach Zinse aus solchen Darlehen und Rückzahlungen des Kapitals wiederum für neue Massnahmen der technischen Zusammenarbeit verwendet werden können. Sie würden also wie die erwähnten Kreditsaldi aus früheren Rahmenkrediten zum neuen Rahmenkredit hinzugeschlagen.

B. Programm

Kapitel I dieser Botschaft hat Ihnen einen Überblick gegeben über das, was bisher mit den von der Bundesversammlung zur Verfügung gestellten Mi tteln unternommen werden konnte. Wir beabsichtigen in der kommenden Rahmenkreditperiode keine grundsätzlich andersartigen Massnahmen.

1. Multilaterale Hilfe Auf multilateraler Ebene handelt es sich für die Schweiz in erster Linie um die Mitarbeit am Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (PNUD).

Die Mittel der schweizerischen Entwicklungshilfe würden niemals ausreichen, um auf dem Wege der bilateralen Hilfe allen Entwicklungsländern eine auch nur emigermassen ins Gewicht fallende Hilfe zukommen zu lassen. Nur über unsere Beiträge an das PNUD ist es möglich, uns an einer umfassenden Hilfe zugunsten der Entwicklungsländer zu beteiligen. Verschiedene grosse Projekte, welche vom PNUD finanziert werden, übersteigen die finanziellen Möglichkeiten eines Kleinstaates. Sie können nur von Grossmächten oder eben von internationalen Organisationen durchgeführt werden. Sodann erlaubt die multilaterale Hilfe eine wirksamere Koordination. Durch das PNUD und die mit der Durchführung seiner Projekte beauftragten Spezialorganisationen und Organe der Vereinten Nationen erfolgt eine beachtliche Anstrengung, die Kräfte der einzelnen Staaten zusammenzufassen. Wie auf ändern Gebieten der internationalen Zusammenarbeit bedeutet auch diese Anstrengung die Überwindung nationaler Sonderinteressen in einem auf ein gemeinsames Ziel gerichteten Bemühen.

Neben der multilateralen Hilfe wird die bilaterale Hilfe stets ihre Berechtigung behalten und wohl noch auf lange Zeit umfangmässig die multilaterale Hilfe überwiegen. Auch wäre es nicht richtig, sich gewisse Schwachen der multilateralen Hilfe zu verhehlen. Diese zeigt, im Vergleich zur bilateralen, eine gewisse administrative Schwerfälligkeit. Sie ist relativ kostspielig und auch nicht vor der Gefahr der Verpolitisierung gefeit. Gestützt auf die Erfahrungen, die in der schweizerischen bilateralen Hilfe gemacht werden, sind die Vertreter der Schweiz im PNUD und in den Spezialorganisationeii der Vereinten Nationen

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bemüht, die Qualität der multilateralen Projekte weiter zu heben. Zusammen mit ändern Geberstaaten wenden sie sich gegen die administrative Aufblähung der internationalen Organisationen und setzen sich für eine sachliche, unpolitische Behandlung der Entwicklungsprobleme ein. Sie verlangen auch stets eine möglichst umfassende Prüfung der multilateralen Projekte auf ihre tatsächliche Wirkung, da nur so Fehler erkannt und korrigiert werden können.

1966 verfügte das PNUD über Mittel von ca. 650 Millionen Franken, wovon der grössere Teil, etwa 60 Prozent, auf die Projekte des innerhalb des PNUD als administrative Einheit weiterexistierenden Spezialfonds entfallen. Für das kommende Jahr hat sich das PNUD eine weitere Ausdehung seiner Tätigkeit zum Ziele gesetzt. Es hofft, ein Jahresprogramm von 850 Millionen Franken zur Durchführung bringen zu können. Auch wenn dieser Betrag nicht schon 1967 erreicht werden kann, steht fest, dass verschiedene Länder ihren Beitrag an das PNUD erhöhen werden.

Kleine Staaten wie Schweden, Norwegen, Dänemark, die Niederlande, welche keine nationalen Sondetziele in den Entwicklungsländern verfolgen, leisten pro Kopf der Bevölkerung die grössten Beiträge. Als Nichtmitglied der UNO, der Weltbank und des Währungsfonds hat die Schweiz weniger Lasten als andere vergleichbare entwickelte Länder, weshalb es angezeigt ist, dass sie höhere Beiträge an das PNUD leistet. Auch wird eine neue internationale Organisation, die «Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung» (ONUDI) demnächst ihre Tätigkeit aufnehmen, und, sei es direkt, sei es über das PNUD, um Beiträge der entwickelten Länder ersuchen. Der Bundesrat glaubt deshalb, dass die allgemeinen Beiträge an internationale Organisationen in Zukunft erhöht werden sollten.

Obwohl die allgemeinen Beiträge an Programme der multi] ateralen Hilfe voraussichtlich nur Programmen der Vereinten Nationen und dort vor allem dem PNUD zugute kommen sollen, beantragen wir in Artikel 2, Buchstabe a des Entwurfes des Bundesbeschlusses von internationalen Organisationen zu sprechen, um allenfalls, auch anderen internationalen Organisationen allgemeine Beiträge gewähren zu können.

Neben allgemeinen Beiträgen werden, wie schon bisher, in besonderen Fällen Beiträge für einzelne Projekte internationaler Organisationen gewährt werden
(Art. 2, Buchstabe b des Bundesbeschlussentwurfes).

2. Beiträge an schweizerische Organisationen Schon in Kapitel II wurde darauf hingewiesen, wie wichtig der private Beitrag in der schweizerischen Entwicklungshilfe ist. Die zahlreichen schweizerischen Hilfswerke, die in den Entwicklungsländern tätig sind, werden weder von politischen noch wirtschaftlichen Motiven geleitet, sondern vor allem von christlicher Nächstenliebe und sozialer Verantwortung für den Schwächeren.

Schon diese Motivierung gibt ihrer Arbeit einen besonderen inneren Wert, den die staatliche Hilfe nicht im selben Masse hat. Freilich ist nicht alle Tätigkeit dieser

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Organisationen in den Entwicklungsländern Entwicklungshilfe. Oft handelt es sich um die unmittelbare Linderung der schlimmsten Not, um die Ernährung Hungernder, die Pflege Kranker usw. Es ist aber bezeichnend, dass die wenigsten Organisationen dabei stehengeblieben sind. Eine dauernde Besserung der Lage der Bevölkerung in den Entwicklungsländern ist nur möglich, wenn man die Ursachen ihrer Not an der Wurzel anpackt und ihnen hilft, sich selbst zu helfen. So gelangten unsere Hilfsorganisationen immer mehr zur technischen Zusammenarbeit.

Die Beiträge des Bundes an Projekte privater schweizerischer Organisationen gehen von der Überlegung aus, dass diese Organisationen über langjährige Erfahrungen in der Entwicklungsarbeit und über einsatzbereite Männer und Frauen verfügen. Sie haben auch Rückhalt in unserer Bevölkerung, sonst wären sie nicht in der Lage, jährlich beträchtliche Summen an freiwilligen Spenden zusammenzubringen. Mit den Bundesbeiträgen soll diese Spendefreudigkeit anerkannt und stimuliert werden. Die Bundesbeiträge sollen indessen nicht die private Mittelbeschaffung ablösen. Deshalb soll ein wesentlicher Teil der Kosten der subventionierten Projekte jeweils aus eigenen Mitteln des Beitragsempfängers aufgebracht werden.

Die Beiträge an private Organisationen werden nur für bestimmte Projekte der Entwicklungshilfe gegeben, also nicht zur freien Verfügung der Organisationen für ihre gesamte Tätigkeit. Dadurch soll erreicht werden, dass die Bundesmittel nur Projekten zugute kommen, welche der Konzeption der Entwicklungshilfe entsprechen. Die unterstützten Projekte müssen sich an die, freilich weitgefassten, Grundsätze der technischen Zusammenarbeit des Bundes mit den Entwicklungsländern halten. So kann der Bund auch eine möglichst weitgehende Koordination der privaten und der staatlichen Projekte erreichen. Auch erlaubt die Bindung des Beitrages an ein bestimmtes Projekt die Kontrolle über seine Verwendung, eine Kontrolle, die sich, bei allem Vertrauen, das der Bundesrat den Beitragsempfängern entgegenbringt, bei der Verwendung öffentlicher Gelder aufdrängt. Für die Durchführung des Projektes bleibt in jedem Fall der Beitragsempfänger verantwortlich. Nur wenn der Bund im einen oder ändern Fall um seine Mitwirkung ersucht wird, stellt er seine Dienste zur Verfügung.

Als Empfänger von
Bundesbeiträgen werden wiederum auch die christlichen Missionen beider Konfessionen in Frage kommen. In einem gemeinsamen Schreiben des Schweizerischen evangelischen Missionsrates und des Schweizerischen katholischen Missionsrates an den Vorsteher des Eidgenössischen Politischen Departements wird das grosse Interesse zum Ausdruck gebracht, das die Missionen an der Zusammenarbeit mit dem Bund haben. Sie empfehlen aufs wärmste eine Erhöhung der Mittel für die technische Zusammenarbeit. Der Bundesrat schätzt die Arbeit der Missionen sehr und ist bereit, die Zusammenarbeit mit ihnen weiterzuführen und wenn möglich noch zu verstärken, wobei er darauf achten wird, evangelische und katholische Missionsprojekte ungefähr im gleichen Umfang zu berücksichtigen. Er stellt bei dieser Gelegenheit mit Befriedigung fest, dass die beiden Konfessionen in der Entwicklungshilfe Hand in Hand gehen.

50 Beiträge des Bundes können unter Umständen auch an Kantone, Gemeinden und öffentlich-rechtliche Körperschaften gewährt werden, sofern sie Entwicklungsprojekte realisieren wollen.

Wieviele und wie hohe Beiträge der Bund an private Hilfswerke ausrichten wird, hängt davon ab, dass die Hilfswerke geeignete Projekte unterbreiten, und dass sie imstande sind, einen wesentlichen Teil der Projektkosten aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Im ganzen gesehen werden die privaten Projekte in der bilateralen schweizerischen technischen Zusammenarbeit die Bundesprojekte überwiegen, da zu den Beiträgen des Bundes jeweils die eigenen Mittel der Hilfswerke hinzukommen und manche Hilfswerke über genügend Mittel verfügen, dass sie es nicht nötig haben, den Bund um einen Beitrag zu ersuchen.

Auch die Beiträge an die Kosten von Freiwilligen privater Organisationen sollen weitergeführt werden. Sie werden als Pauschalbeiträge unabhängig von den effektiven Kosten geleistet, jedoch nur, wenn bestimmte generelle, mit den privaten Organisationen gemeinsam festgelegte Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Zusammenarbeit zwischen Bund und schweizerischen Hilfswerken beschränkt sich nicht auf die Gewährung von Beiträgen seitens des Bundes. Sehr wichtig ist der Erfahrungsaustausch, aus dem sich eine gegenseitige Bereicherung ergibt. Ferner seien die Koordination der Programme und die gemeinsamen Bemühungen zur Information der schweizerischen Öffentlichkeit erwähnt.

Wie bisher wird der Bund auch inskünftig, wenn die Umstände es erlauben, Bundesprojekte einer privaten Organisation zur Durchführung anvertrauen.

Die Verwaltung steht den privaten Organisationen auch jederzeit mit Rat zur Verfügung und hilft ihnen über unsere Botschaften und Konsulate bei allfälligen Schwierigkeiten im Entwicklungsland.

3. Bundesprojekte Es entspricht der schweizerischen Auffassung von der Rolle des Staates, dass er nur dort tätig wird, wo die Kräfte der Privaten nicht reichen. Das ist dann der Fall, wenn sich private Organisationen für die Durchführung eines Projektes nicht eignen oder wenn sie nicht über die nötigen Mittel verfügen. Gelegentlich ist es für die Beziehungen der Schweiz mit den Entwicklungsländern auch fruchtbarer, wenn Entwicklungsprojekte nicht von Privaten, sondern vom Staate unternommen werden.

Die kombinierten Projekte werden
unter den Bundesprojekten eine immer grössere Bedeutung haben. Mit ihnen soll sowohl sachlich wie zeitlich eine umfassende Wirkung erzielt werden. Die Weiterführung der bestehenden kombinierten Projekte wird einen wesentlichen Teil des neuen Rahmenkredites beanspruchen. Es entspricht jedoch dem Wesen der technischen Zusammenarbeit, dass sich unsere Fachleute aus einem Projekt zurückziehen, sobald die Einheimischen in der Lage sind, es selber weiterzuführen.

Die Ausbildung von Angehörigen von Entwicklungsländern in der Schweiz erfolgt am zweckmässigsten im Rahmen von kombinierten Projekten, da dort der spätere Einsatz der Betreffenden vorbereitet und verfolgt werden kann. Aber auch Einzelstipendien können zu sehr guten Ergebnissen führen, wenn es sich

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um gezielte Hilfe handelt, das heisst, wenn die Ausbildung im Hinblick auf eine ganz bestimmte Aufgabe des Betreffenden erfolgt. Auf Grund der bisherigen guten Erfahrungen sollen weitere besondere Kurse für Angehörige von Entwicklungsländern, sei es in der Schweiz oder im Entwicklungsland selber, durchgeführt werden.

Auch der Einzelexperte kann unter Umständen nützliche Arbeit leisten.

Es wird deshalb auch in der kommenden Rahmenkreditperiode solche Expertenmissionen geben.

Die nun mehr als zweijährigen Erfahrungen mit den «Schweizer Freiwilligen für Entwicklungsarbeit» veranlassen uns, eine Fortführung des Freiwilligenprogramms ins Auge zu fassen. Das schwarze Afrika wird Haupteinsatzortfür die Freiwilligen bleiben. Gedacht wird aber auch an den Einsatz von Freiwilligen in Lateinamerika und, wie schon jetzt, in bescheidenem Masse in Asien.

Nicht selten ergibt sich in Projekten der technischen Zusammenarbeit die Notwendigkeit, die eigentliche technische Hilfe, das Vermitteln von Kenntnissen und Erfahrungen an Entwicklungsländer, durch materielle Hilfe zu ergänzen. So ist bei Schulprojekten der Bau von Schulhäusern und ihre Einrichtung Voraussetzung der Ausbildungshilfe. Ein Genossenschaftsprojekt wiederum kann sich nicht darauf beschränken, die Genosscnschaftsleiter auszubilden und zu beraten, es muss auch im Sinne einer Starthilfe das nötige Betriebskapital der Genossenschaft zur Verfügung gestellt werden. Dasselbe gilt bei technischer Hilfe auf dem Gebiet der Industrialisierung. So kommt es, dass die eigentliche technische Hilfe in den kombinierten Projekten bisweilen durch Finanzhilfe ergänzt wird. Diese Finanzhilfe erfolgt unentgeltlich, wenn es sich um Unternehmen handelt, die wirtschaftlich nicht rentabel sind, wie etwa Schulen. Sie erfolgt dagegen in Form von Darlehen, wenn es sich um Unternehmen handelt, die einen Ertrag abwerfen sollen. Es wird sich aber bei dieser Art von Finanzhilfe, schon wegen der Beschränktheit unserer Mittel, immer um relativ kleine Beträge handeln und immer nur um solche, die in enger Verbindung mit technischer Hilfe stehen. Darin unterscheidet sie sich von der übrigen Finanzhilfe des Bundes an Entwicklungsländer, auf deren Modalitäten im übrigen Bedacht genommen wird.

C. Grundsätze der technischen Zusammenarbeit In unserer Botschaft vom 29. Mai 1964 haben wir
Ihnen die wichtigsten Grundsätze dargelegt, von denen sich der Bundesrat bei Durchführung des Programms der technischen Zusammenarbeit leiten lässt (BB 1964,11074-75).

Diese Grundsätze gelten auch heute noch, und wir wollen sie deshalb nicht wiederholen. Lediglich auf einige von ihnen sei hier nochmals hingewiesen, da sie uns besonders wichtig erscheinen oder mit der Zeit eine verstärkte Bedeutung erhalten haben.

1. Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern: Technische Hilfe darf nicht ein einseitiger Akt sein, sie verlangt vielmehr eine entsprechende Anstrengung des Entwicklungslandes. Wo es im Entwicklungsland am nötigen

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Willen fehlt, sich selbst zu helfen, muss die technische Hilfe versagen. Entwicklungshilfe kann und darf nicht die eigenen Anstrengungen des Entwicklungslandes ersetzen, sie muss diese vielmehr stimulieren. Für die Wahl eines Projektes der technischen Zusammenarbeit ist deshalb entscheidend, ob das Entwicklungsland auf dem betreffenden Sachgebiet angemessene eigene Anstrengungen unternimmt. Die meisten grösseren Bundesprojekte sind als Gemeinschaftswerke der Schweiz und des betreffenden Entwicklungslandes aufgezogen. Die enge Zusammenarbeit mit dem Entwicklungsland soll dazu führen, dass die Projekte so bald als möglich den einheimischen Kadern überlassen werden können.

2. Man muss sich davor hüten, die begrenzten Mittel in zu viele Projekte zu zersplittern. Nur durch eine gewisse Konzentration unserer Anstrengungen wird es gelingen, nachhaltige Wirkungen zu erzielen. Einzelaktionen sind wenn möglich zu vermeiden, da sie in der Regel nicht mit dem nötigen Nachdruck verfolgt werden können. Bei der Wahl der Schwerpunktländer der technischen Zusammenarbeit soll in erster Linie auf das Ausmass der Zusammenarbeit abgestellt werden, die von Seiten der Regierung und Bevölkerung des Entwicklungslandes erbracht wird. Ferner wird den wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen der Schweiz mit dem betreffenden Land und dem Bestehen einer tatkräftigen und aufgeschlossenen Schweizerkolonie Rechnung getragen. Nicht zuletzt soll auch das Bedürfnis nach technischer Hilfe berücksichtigt werden, das in den am weitesten zurückgebliebenen Ländern besonders gross ist, wobei kleinen Ländern mit eher überblickbaren Verhältnissen der Vorzug gegeben wird, wo auch ein Einsatz von relativ bescheidenen Mitteln einen gewichtigen Beitrag zur Entwicklung des Landes bedeutet.

3. Je mehr Länder und Organisationen technische Hilfe erbringen, desto wichtiger wird die Koordination der Hilfeleistungen. Sie sollte eigentlich Sache der Empfänger der Hilfe sein, doch ist es gerade eines der Merkmale der Unterentwicklung, dass die Entwicklungsländer dazu oft nicht in der Lage sind.

Noch viel zu sehr wird in der Entwicklungshilfe aneinander vorbeigeredet und vorbeidisponiert. Den internationalen Organisationen kommt hier eine wichtige Aufgabe zu. Aber auch in der bilateralen Hilfe muss der Koordination noch vermehrte Beachtung geschenkt
werden. Jedes, auch das kleinste Projekt, muss als Bestandteil der gemeinsamen Anstrengungen der Entwicklungsländer und der entwickelten Länder gesehen werden und sich in eine vernünftige Gesamtkonzeption der Entwicklung einfügen. In der Koordination des schweizerischen Entwicklungsbeitrages sind grosse Fortschritte gemacht worden, insbesondere im Verhältnis zwischen Bund und schweizerischen Hilfswerken. Noch vermehrter Pflege bedarf dagegen die Koordination mit den Anstrengungen der schweizerischen Wirtschaft.

D. Organisation Die Durchführung des Programms der technischen Zusammenarbeit untersteht dem Delegierten für technische Zusammenarbeit, der für alle Aufgaben des Bundes auf diesem Gebiet zustandig ist, ausser für die Gewährung

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von Stipendien an Studierende aus Entwicklungsländern, die nicht aus Mitteln des Rahmenkredits für technische Zusammenarbeit erfolgt, sondern durch den 5jährigen Kredit für Stipendien an ausländische Studierende in der Schweiz (BB vom 29. September 1965). Der Delegierte verfügte Ende Oktober über einen Bestand von 62 Mitarbeitern, Kanzlei- und Sekretariatspersonal eingerechnet. Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob dieser Personalbestand übersetzt sei. Die Zentralstelle für Organisationsfragen der Bundesverwalturjg hat sich damit befasst und ist zum Schluss gekommen, dass dies nicht der Fall sei. Die äusserst vielfältige Tätigkeit des Delegierten verlangt eine Reihe von Mitarbeitern mit Erfahrungen in der Entwicklungsarbeit. Von einer sorgfältigen Prüfung der Gesuche und einer detaillierten Abklärung der Projekte hängt für deren Gelingen viel ab. Die Durchführung der Bundesprojekte verlangt sodann eine Menge Kleinarbeit, die angesichts der von Land zu Land und von Sachgebiet zu Sachgebiet stark abweichenden Verhältnisse nie zur Routine werden kann. Nur durch einen ständigen Kontakt zwischen der Zentrale in Bern und den Projektleitern im Ausland kann allen Fährnissen, auf die unsere Projekte treffen, begegnet werden. Aber auch dort, wo der Bund nicht eigene Projekte durchführt, sondern Projekte anderer Organisationen unterstützt, ist ein intensiver Kontakt mit den Verantwortlichen notwendig, damit die Beiträge zweckmässig und entsprechend den Grundsätzen der technischen Zusammenarbeit des Bundes Verwendung finden.

Der Bundesrat verfügt neben dem Delegierten über drei besondere Organe, die ihn in Fragen der technischen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern beraten. Das Komitee für technische Zusammenarbeit befasst sich vor allem mit Fragen der Koordination unter den Departementen und mit Projekten, die grundsätzliche Fragen aufwerfen. Sehr wertvolle Dienste hat die aus Persönlichkeiten ausserhalb der Verwaltung zusammengesetzte Kommission für technische Zusammenarbeit geleistet, die zwei bis drei Mal im Jahr zusammentritt. Auch die Konferenz für technische Zusammenarbeit, die einmal jährlich einberufen wird und einen weiten Kreis von Organisationen und Einzelpersonen umfasst, die sich für Fragen der Entwicklungshilfe interessieren, ist eine sowohl vom Bundesrat wie von den Teilnehmern geschätzte Institution. Alle drei Organe sollen beibehalten werden.

E. Schlussbemerkungen Der Ihnen unterbreitete Bundesbeschlussentwurf hält sich in Inhalt und Aufbau weitgehend an seine Vorgänger. In Artikel l werden die Mittel erwähnt, welche zur Weiterführung der technischen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern zur Verfügung stehen. Artikel 2 zählt die verschiedenen Verwendungsformen auf.1 Artikel 3 enthält die Schlussbestimmungen.

Die Verfassungsroässigkeit der Vorlage ergibt sich aus der Kompetenz des Bundes auf dem Gebiete der Aussenbeziehungen. Zu entscheiden, was für Massnahmen im einzelnen zur Wahrung und Förderung der Stellung der Schweiz nach aussen notwendig sind, ist Sache von Bundesversammlung und Bundesrat.

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Eine ausdrückliche Verfassungsbestimmung, welche zu Massnahmen auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe ermächtigen würde, ist deshalb nicht notwendig.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vorzüglichen Hochachtung.

Bern, den 27. Dezember 1966.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Schaflher Der Bundeskanzler : Ch. Oser

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(Entwurf)

Bundesbeschluss über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 27. Dezember 1966, beschliesst:

Art. l Für die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit der Schweiz mit Entwicklungsländern bis zum 3I.Dezember 1969 wird ein Rahmenkredit von 100 Millionen Franken bewilligt.

Dieser Rahmenkredit erhöht sich um die nicht beanspruchten Saldi früherer Rahmenkredite sowie um die Einnahmen aus Amortisationen und Zinsen auf gewährten Darlehen.

Die jährlichen Zahlungskredite sind in den Voranschlag einzustellen.

Art. 2 Die in Artikel l erwähnten Mittel können namentlich verwendet werden für

a) allgemeine Beiträge an internationale Organisationen, b) Beiträge an internationale Organisationen für bestimmte Aktionen,

c) Beiträge an schweizerische Organisationen für bestimmte Aktionen, d) eigene Aktionen des Bundes.

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt am 1. Juli 1967 in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftrag. Er erlässt die hierfür nötigen Bestimmungen. » 927g

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit der Schweiz mit Entwicklungsländern (Vom 27. Dezember 1966)

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