1528

# S T #

Bekanntmachungen von Departementen und anderen Verwaltungsstellen des Bundes Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung

Der Verband Schweizerischer Unternehmungen für Tankreinigungen und -revisionenhat gestützt auf Artikel 3 6 des Bundesgesetzes vom 20. September 1963 über die Berufsbildung den Entwurf zu einem Reglement über die eidgenössische Berufsprüfung für Equipenchefs des Tankrevisionsgewerbes eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der unterzeichneten Amtsstelle beziehen, an die auch Einsprachen bis zum 27. Januar 1968 zu richten sind.

Bern, den 19.Dezember 1967.

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Sektion für berufliche Ausbildung

Nachtrag zum Verzeichnis1)

der Geldinstitute und Genossenschaften, die gemäss Artikel 885 ZGB und Verordnung vom 30. Oktober 1917 betreffend die ViehVerpfändung befugt sind, im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft als Pfandgläubiger Viehverschreibungsverträge abzuschliessen : Kanton Graubünden

Neue Ermächtigung: 58. Darlehenskasse Mastrils (System Raiffeisen).

Bern, den 18.Dezember 1967.

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

!) Siehe Bundesblatt 1946, II, 287 ff.

1529

Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung für die Berufe Orthopädist und Bandagist (Vom l I.September 1967)

Das Eidgenössische

Volkswirtschaftsdepartement,

gestützt auf die Artikel 11, Absatz l und 28, Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 20. September 1963 über die Berufsbildung (in der Folge Bundesgesetz genannt) und der Artikel 12, 18und21, Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 30. März 1965, erlässt das nachstehende Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung für die Berufe : Orthopädist und Bandagist.

I. Ausbildung 1. Lehr Verhältnis Art. l

Berufsbezeichnungen und Dauer der Lehren 1

Die Berufsbezeichnungen lauten :

,

A. Orthopädist B. Bandagist 2

Die Dauer der Lehre beträgt für jeden der beiden Berufe 4 Jahre.

Um Störungen im Unterricht der Berufsschule zu vermeiden, ist der Antritt der Lehre nach Möglichkeit auf den Beginn des Schuljahres anzusetzen.

4 Gelernte Angehörige des einen Berufes werden nach einer Zusatzlehre von mindestens l % Jahren zur Lehrabschlussprüfung im ändern Beruf zugelassen.

5 Die zuständige kantonale Behörde kann im Einzelfall unter den Voraussetzungen von Artikel 13, Absatz 2 des Bundesgesetzes eine Änderung der normalen Dauer der Lehre bewilligen.

3

1530 Art. 2 Anforderungen an die Lehrbetriebe Orthopädisten- und Bandagistenlehrlinge dürfen nur in Betrieben ausgebildet werden, die über die zur Ausübung des betreffenden Berufes notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Einrichtungen verfügen.

Es sind dies : A. Für Orthopädisten, Holzbearbeitung : Bandsäge für Holz- und Kunststoffe, Trichterfräse.

Metallbearbeitung : Drehbank, Standbohrmaschine, Blechschere, Schleif- und Poliermaschine.

Kunststoffbearbeitung : Schraubstock, Tischamboss, Wärmeofen.

B. Für Bandagisten, Schuhmacher- und Schneidernähmaschinen.

Kunststoff bearbeitung : Stand- oder Tischbohrmaschine, Schleif- und Poliermaschine, Schraubstock, Tischamboss, Wärmeofen.

2 Die Betriebe müssen in der Lage sein, alle unter Ziffer 2 aufgeführten Arbeiten und Berufskenntnisse vollständig zu vermitteln.

3 Vorbehalten bleiben die allgemeinen Voraussetzungen für die Annahme von Lehrlingen gemäss Artikel 9 des Bundesgesetzes.

1

Art. 3 Höchstzahl der Lehrlinge für beide Berufe 1 In einem Betrieb dürfen gleichzeitig ausgebildet werden : 1 Lehrling, wenn der Meister allein tätig ist. Ein zweiter Lehrling darf die Lehre beginnen, wenn der erste in das letzte Lehrjahr tritt.

2 Lehrlinge, wenn ständig 2 Fachleute, 3 Lehrlinge, wenn ständig 3 und mehr Fachleute beschäftigt sind.

2 In keinem Betrieb dürfen gleichzeitig mehr als 3 Lehrlinge ausgebildet werden.

3 Als Fachleute gelten für die Bestimmung der Lehrlingszahl gemäss Absatz l gelernte Orthopädisten und gelernte Bandagisten. In Lehrbetrieben die beide Berufslehren vermitteln, dürfen die Fachleute nur einmal gezählt werden.

Der Alleinmeister darf demnach gleichzeitig nur einen Lehrling annehmen, auch wenn er beide Berufe beherrscht.

4 Die Zahl der Lehrlinge in jedem der beiden Berufe hat in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der ständig beschäftigten gelernten Arbeiter des betreffenden Berufes zu stehen.

6 Die Aufnahme der Lehrlinge ist zeitlich so anzusetzen, dass sich die Lehrantritte möglichst gleichmässig auf die einzelnen Lehrjahre verteilen.

1531 6

Beim Vorliegen besonderer Verhältnisse, insbesondere beim Fehlen einer geeigneten Lehrstelle, kann die zuständige kantonale Behörde im Einzelfall vorübergehend die Erhöhung der in Absatz l festgesetzten Zahl von Lehrlingen bewilligen.

2. Lehrprogramm für die Ausbildung int Betrieb

Art. 4 Allgemeine Richtlinien Für beide Berufe 1 Dem Lehrling sind beim Antritt der Lehre ein geeigneter Arbeitsplatz und die notwendigen Werkzeuge zuzuweisen. Die erforderlichen Maschinen sind ihm zur Verfügung zu stellen.

2 Der Lehrling ist von Anfang an planmässig in den Beruf einzuführen. Er ist rechtzeitig über die bei den verschiedenen Arbeiten auftretenden Unfallgefahren und möglichen Gesundheitsschädigungen sowie über die Wahrung des Geschäftsgeheimnisses (Art. 362c, Abs. l, OR) aufzuklären.

3 Der Lehrling ist zur Führung eines Arbeitstagebuches1) verpflichtet, das er an der Lehrabschlussprüfung vorzulegen hat. Der Lehrmeister hat es mindestens zweimal im Monat zu kontrollieren und zu visieren.

4 Der Lehrling ist zu Ordnung, Reinlichkeit, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit sowie zu genauem, sauberem und mit fortschreitender Fertigkeit auch zu raschem und selbständigem Arbeiten zu erziehen.

5 Zur Förderung der beruflichen Fertigkeiten sind alle Arbeiten abwechslungsweise zu wiederholen; die Ausbildung darin ist zu ergänzen, so dass der Lehrling am Ende der Lehre alle im Lehrprogramm erwähnten Arbeiten selbständig und in angemessener Zeit ausführen kann.

6 Die in den Artikeln 5 und 6 aufgeführten Arbeiten und Berufskenntnisse für die einzelnen Lehrjahre bilden die Grundlage für die systematische Ausbildung.

7 Der Orthopädist und der Bandagist arbeiten eng zusammen. Es ist daher zu empfehlen, die Lehrlinge des einen Berufes im letzten Lehrjahr möglichst auch in die Arbeiten des anderen Berufes einzuführen.

Art. 5 Praktische Arbeiten A. Orthopädist Erstes Lehrjahr Handhaben, Anwenden und Instandhalten der Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungen. Systematisches Erlernen der grundlegenden Feilarbeiten. Feilen von Aussen- und Innenflächen an einfachen Werkstücken auf vorgeschriebene *) Musterblätter für die Führung des Arbeitstagebuches können beim Schweizerischen Verband der Orthopädisten und Bandagisten unentgeltlich bezogen werden.

1532 Genauigkeit. Feilen von runden, flachen und winkelrechten Stücken. Messen mit verstellbaren und festen Messwerkzeugen. Üben im Anreissen, Meissein, Sägen, Richten, Biegen, Nieten und Bohren. Gewindeschneiden von Hand mit Gewindebohrer, Schneideisen und Gewindeschneidkluppe. Ausschneiden und Treiben von Pelotten und Stützplatten aus Metall und Kunststoff. Ausführen von leichteren Schleif- und Polierarbeiten. Ausgiessen von Gipsnegativen. Einführen in das Schmieden, Glühen, Härten und Anlassen durch Anfertigen einfacher Schmiedestücke. Härten von Federn. Herstellen einfacher Werkzeuge wie Körner, Durchschlag, Meissel, SpezialWerkzeuge. Anfertigen von Schienen ohne Gelenke. Einführen in das Weich- und Hartlöten. Ausführen einfacher Walkarbeiten.

Zweites Lehrjahr Weiterüben im Feilen durch Ausführen von Einpassarbeiten wie Gelenke und Schienen. Ausführen aller vorkommender Schleif- und Polierarbeiten. Einführen in das Drehen und Fräsen. Herstellen von Berufswerkzeugen. Treiben von einfachen Fussstützen aus Metall. Aufrichten einfacher gelenkloser Stützapparate. Ausführen schwierigerer Walkarbeiten. Weiterüben im Weich- und Hartlöten.

Ausgiessen von Gipsnegativen und Modellieren des Abgusses. Herstellen von Modellen aus Holz.

Drittes Lehrjahr Anfertigen von orthopädischen Apparate- und Protriesenpassteilen. Üben im Anfertigen und Montieren von orthopädischen Apparaten. Ausführen aller vorkommender Lötarbeiten. Selbständiges Ausführen von schwierigeren Reparaturen an orthopädischen Apparaten und Prothesen. Einführen in die Giessharztechnik durch Mithelfen bei den einschlägigen Arbeiten. Einführen in das Bearbeiten von duroplastischen, insbesondere in das Formen von thermoplastischen Kunststoffen. Herstellen und Pergamentieren von Prothesen aus Holz.

Viertes Lehrjahr Ausführen von Korrekturen an Gipsmodellen für Füsse,Glieder und Rumpf, durch Modellieren derselben. Selbständiges Fräsen und Drehen schwieriger Teile wie Schweizerriegel und Hüftgelenke. Selbständiges Anfertigen und Aufbauen aller im Beruf vorkommenden orthopädischen und prothetischen Behelfe.

Selbständiges Ausführen von schwierigen Reparaturen. Verarbeiten sämtlicher im Berufe vorkommenden Kunststoffe. Treiben bzw. Formen von Schaleneinlagen aus Metall und Kunststoff. Selbständiges Ausführen von Giessharzarbeiten. Mithelfen beim
Massnehmen und Anprobieren am Patienten. Ausführen aller im Beruf vorkommenden Arbeiten.

B. Bandagist Erstes Lehrjahr Handhaben, Anwenden und Instandhalten der Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungen durch Mithelfen bei den üblichen Berufsarbeiten. Üben der verschiedenen Handnähte durch Ausführen von Reparaturen an Gürteln, Leib-

1533 binden, Handgelenkbändern. Einführen in das Nähen mit der Maschine. Anfertigen von einfachen Bruchbändern und Leibbinden. Ausschneiden von Pelotten aus Blech. Stopfen der Pelotten mit Haaren, Kapok oder Faktismasse. Ausführen von einfachen Walkarbeiten. Ausgiessen von einfachen Gipsnegativen.

Anfertigen von Pelotten und Lederdecken zu Fussstützen.

Zweites Lehrjahr Ausrüsten von Bändern und Sandalen zu orthopädischen Apparaten. Üben im Hand- und Maschinennähen durch Anfertigen von Leibbinden und Bandagen.

Ausführen von Zierstichen. Polstern und Überziehen von Krückensatteln. Ausschneiden von Fussstützen aus Metall und Kunststoff. Ausrüsten von Prothesen und Anfertigen der zugehörigen Träger. Anfertigen von Schnittmustern für Leibbinden und Mieder. Stopfen von Spezialpelotten nach Angabe, Zeichnung oder Muster. Anfertigen von schwierigeren Mustern nach Modellen. Ausgiessen von schwierigeren Gipsnegativen und Modellieren des Abgusses.

Drittes Lehrjahr Anfertigen von Stützmiedern. Polstern von Pelotten für Narben- und Bauchbrüche. Zurichten von Hülsen und Trichtern aus Walkleder für Prothesen und orthopädische Apparate. Herstellen und Ausrüsten von Sitzpolstern für Prothesen. Massnehmen und Zuschneiden von Mustern an Modellen für die Anfertigung von Gürteln und Korsetten. Selbständiges Ausführen von schwierigeren Reparaturen und Neuanfertigungen, unter Berücksichtigung von Genauigkeit und Zeitaufwand. Treiben bzw. Formen von einfachen Fussstützen aus Metall und Kunststoff. Walken aller vorkommenden Arbeiten. Ausführen von Pergamentierarbeiten. Einführen in die Giessharztechnik durch Mithilfe bei den laufenden Arbeiten. Einführen in das Verarbeiten und Formen von thermo- und duroplastischen Kunststoffen.

Viertes Lehrjahr Garnieren orthopädischer Behelfe aller Art. Selbständiges Herstellen schwieriger Fussstützen (Schaleneinlagen) aus Metall und Kunststoff. Verarbeiten aller im Beruf zur Anwendung gelangenden Kunststoffe. Selbständiges Ausführen aller Giessharzarbeiten. Mithelfen beim Massnehmen und bei der Anprobe am Patienten. Selbständiges Ausführen aller vorkommenden Berufsarbeiten.

Art. 6 Berufskenntnisse In Verbindung mit den praktischen Arbeiten sind dem Lehrling durch den Lehrmeister folgende Berufskenntnisse zu vermitteln : A. Orthopädist Benennung, Anwendungsmöghchkeiten, Handhabung und Instandhaltung der Maschinen, Werkzeuge und Einrichtungen für die Metall-, Holz-, KunstBundesblatt. 119. Jahrg. Bd.II.

99

1534 Stoff- und Lederbearbeitung. Messwerkzeuge, Aufbau- und Kontrollapparate für Prothesen.

Benennung, Eigenschaften, Merkmale, Qualitätsunterschiede, handelsübliche Formen, Bearbeitung und Verwendung der gebräuchlichen Werkstoffe, wie Stahlarten, Bunt- und Leichtmetalle, Holz, Kunststoffe, Leder, Fiber, Kunstleder, Pergament, Textilien, Filze und Gummi.

Hilfsmaterialien, wie Gips, Modelliermaterial, Klebstoffe, Farben und Lacke. Lötmittel, Öl, Fett, Polier- und Korrosionsschutzmittel.

Halb- und Fertigfabrikate, wie Stangen, Profile, Platten, FUSS- und Kniepassteile, Prothesen- und Apparateschienen, Bruchbänder, Gürtel und Mieder.

Arbeitsvorgänge und Arbeitstechniken bei der Herstellung von Prothesen, Korsetten und orthopädischen Apparaten. Vorsichtsmassnahmen beim Umgang mit Kunststoffen sowie bei der Reparatur gebrauchter orthopädischer Behelfe.

Massnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsschädigungen.

B. Bandagist Benennung, Anwendungsmöglichkeiten, Handhabung und Instandhaltung der Nähmaschinen, Werkzeuge und Einrichtungen für die Metall-, Leder-, Kunststoff- und Textilienbearbeitung.

Benennung, Eigenschaften, Qualitätsunterschiede und Verwendung der gebräuchlichen Werkstoffe, wie Leder, Textilien, Gummi, Kunststoffe, Eisen, Bunt- und Leichtmetalle, Halb- und Fertigfabrikate. Richtige Wahl des Materials nach den besonderen Erfordernissen. Hilfsmaterialien wie Klebstoffe, Lacke, Farben, Bänder, Nestel.

Arbeitsvorgänge und Arbeitstechniken bei der Anfertigung von Leibbinden, Bruchbändern, Korsetten, Fussstützen, Prothesen sowie bei der Kunststoffbearbeitung. Die verschiedenen Näh- und Sticharten sowie ihre Anwendung.

Zweck und Funktion der wichtigsten Arten von Bruchbändern, Prothesen und orthopädischen Apparaten.

Vorsichtsmassnahmen beim Umgang mit Kunststoffen und vom Patienten bereits getragenen orthopädischen Behelfen. Massnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsschädigungen.

H. Lehrabschlussprüfung 1. Durchführung der Prüfung

Art. 7 Allgemeines 1 Durch die Lehrabschlussprüfung soll festgestellt werden, ob der Prüfling die zur Ausübung seines Berufes nötigen Fertigkeiten und Kenntnisse besitzt.

1535 2

Die Prüfung wird von den Kantonen durchgeführt. Sie umfasst zwei Teile : a. Prüfung in den berufskundlichen Fächern (praktische Arbeiten, Berufskenntnisse und Fachzeichnen) ; b. Prüfung in den allgemeinbildenden Fächern (Rechnen, Buchführung, Muttersprache, Staats- und Wirtschaftskunde).

3 Die nachstehenden Bestimmungen beziehen sich, mit Ausnahme von Artikel 17, ausschliesslich auf die Prüfung in den berufskundlichen Fächern, während sich die Prüfung in den allgemeinbildenden Fächern, nach den Anordnungen der zuständigen kantonalen Behörde richtet. Die Bestimmungen von Artikel 10-15 gelten als Mindestanforderungen.

Art. 8 Organisation der Prüfung 1 Die Prüfung ist in einemhiezu geeigneten Betrieb, aber nicht im Lehrbetrieb durchzuführen und in allen Teilen sorgfältig vorzubereiten. Dem Prüfling sind Werkbank bzw. Arbeitsplatz, Werkzeuge, die erforderlichen Maschinen und Vorrichtungen in gutem, betriebsbereitem Zustand zur Verfügung zu stellen. Das persönliche Werkzeug hat der Prüfling mitzubringen.

2 Die Unterlagen für die Prüfungsarbeiten, wie Material, Werkstattzeichnungen oder Skizzen sind dem Kandidaten erst bei Beginn der Prüfung auszuhändigen. Sie sind ihm, soweit notwendig, zu erklären.

Art. 9 Experten 1 Für jede Prüfung sind genügend Fachleute als Experten zu ernennen. In erster Linie sind Teilnehmer von Expertenkursen zu berücksichtigen.

2 Die Experten haben dafür zu sorgen, dass sich der Prüfling auf allen Arbeitsgebieten während einer angemessenen Zeit betätigt, damit eine vollständige Beurteilung des Lehrlings möglich ist.

3 Die Ausführung der Prüfungsarbeiten ist während der ganzen Prüfung von mindestens einem Experten gewissenhaft zu überwachen. Er hat während der Prüfung die nötigen Aufzeichnungen über seine Beobachtungen zu machen.

4 Die Beurteilung der ausgeführten Arbeiten, sowie die Abnahme der Prüfung in den Berufskenntnissen hat dagegen in Anwesenheit von zwei Experten zu erfolgen.

5 Die Experten haben den Prüfling in ruhiger und wohlwollender Weise zu behandeln. Notwendige Bemerkungen sind sachlich anzubringen.

6 Das Arbeitstagebuch ist dem Obmann der Prüfungsexperten 14 Tage vor der Prüfung zur Beurteilung und Bewertung einzureichen.

Art. 10 Prüfungsdauer Die Prüfung in den berufskundlichen Fächern dauert für jeden der beiden Berufe 3 y2 Tage.

1536 Davon entfallen auf a. die praktischen Arbeiten etwa 24 Stunden; b. die Berufskenntnisse etwa 1-2 Stunden für den Orthopädist, etwa l Stunde für den Bandagist; c. das Fachzeichnen etwa 3 Stunden.

2. Prüfungsstoff

Art. 11 Praktische Arbeiten 1 Jeder Prüfling hat seinem Beruf entsprechend folgende Arbeiten nach Zeichnung, Modell oder Angaben der Experten selbständig auszuführen : A. Orthopädist 1. Herstellen einer Gelenkschiene zu einem orthopädischen Apparat oder zu einer Prothese mit gefrästem oder aufgespaltenem Gelenk mit oder ohne Kugellager.

2. Herstellen und Modellieren eines Gipsmodells.

3. Treiben einer Schaleneinlage aus Metall.

4. Verpassen von Apparateteilen am Modell.

5. Anfertigen des Holzmodells eines Fusses.

6. Giessen einer Oberarmhülse zu einer Unterarmprothese oder Vorderarmhülse für Radialislähmung (Gipsmodell vorhanden).

B. Bandagist 1. Herstellen eines einseitigen Bruchbandes, anatomisch mit Schenkelriemen.

2. Ausrüsten eines orthopädischen Apparates oder einer Prothese.

3. Teilanfertigen eines Stützmieders auf Gipsmodell.

4. Anfertigen eines Fussmodells aus Gips.

5. Walken einer Sandale.

6. Treiben einer Schaleneinlage aus Metall.

7. Giessen einer Oberarmhülse zu einer Unterarmprothese oder Vorderarmhülse für Radialislähmung (Gipsmodell gegeben).

Art. 12 Berufskenntnisse Die Prüfung erfolgt mündlich anhand von Anschauungsmaterial. Sie erstreckt sich auf folgende Gebiete : A. Orthopädist Maschinen- und Werkzeugkenntnisse: Benennung, Anwendungsmöglichkeiten, Handhabung und Instandhaltung der gebräuchlichsten Maschinen, Vorrichtungen und Werkzeuge wie:

1537 - Bohrmaschine, Drehbank, Trichterfräse, Bandsäge, Schleif- und Poliermaschine.

- Maschinenwerkzeuge für Bohr-, Dreh- und Schleif arbeiten.

- Handwerkzeuge für Schmiede- und Schraubstockarbeiten, für die Bearbeitung von Metall, Holz, Fiber, Leder und Kunststoffen. Gewindeschneidwerkzeuge.

- Anreiss-, Mess- und Kontrollwerkzeuge.

- Aufbau- und Kontrollapparate für Prothesen.

- Einrichtungen für die Bearbeitung von Kunststoffen, wie Wärmeofen und Unterdruckanlage.

Materialkenntnisse: Eigenschaften, Merkmale, Qualitätsunterschiede, handelsübliche Formen, Bearbeitung und Verwendung der im Orthopädie-Gewerbe gebräuchlichen Werkstoffe, wie - Metalle: Stahlarten (Baustähle, Werkzeugstähle, Kohlenstoffstähle, legierte Stähle), Hartmetalle, Leichtmetalle, Buntmetalle.

- Halb- und Fertigfabrikate: Bleche, Stangen, Rohre, Profile, Nieten, Holzschrauben, Schrauben für Metall, Nägel, Federn, Achsen, Kugellager.

Holz, Fiber, Kork, Leder, Gummi, Giessharze, thermo- und duroplastische Kunststoffe.

- Hilfsmaterialien : Schmier-, Kühl-, Rost- und Korrosionsschutzmittel, Lötmittel, Farben, Lacke, Polier- und Schleifmittel.

Gips, Modelliermaterial, Klebstoffe.

Allgemeine Fachkenntnisse: Arbeitsmethoden und Arbeitstechniken bei der Herstellung von Prothesen, Korsetten und orthopädischen Apparaten. Vorsichtsmassnahmen beim Umgang und bei der Reparatur gebrauchter orthopädischer Behelfe.

Zweck und Funktion der wichtigsten orthopädischen Apparate zur Korrektur fehlgebildeter Wirbelsäulen und Glieder. Die wichtigsten Passteile.

Gewindesysteme und Gewindeformen. Oberflächenbehandlung von Metallen, galvanische Überzüge.

Warmbehandlung der Stähle und übrigen Metalle, wie Wärmen, Glühen, Entspannen, Härten und Anlassen.

Arbeitstechniken, Arbeitsvorgänge und Vorsichtsmassnahmen bei der Bearbeitung von Kunststoffen. Massnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsschädigungen .

Anatomie und Pathologie: Grundlagen der Anatomie, wie Knochenbau, Muskeln, Nerven- und Blutgefäss-Systeme. Die wichtigsten Brüche und Amputationen.

Die häufigsten Missbildungen und Deformationen der Wirbelsäule und Glieder.

B. Bandagist Maschinen- und Werkzeugkenntnisse: Benennung, Anwendungsmöglichkeiten, Handhabung und Instandhaltung der Nähmaschinen samt Zubehör, der Maschinen zum Setzen von Ösen, Haken und Nieten. Werkzeuge für die Bearbeitung

1538 von Textilien, Gummi und Leder, wie Nadeln, Ahlen, Schneidwerkzeuge, Scheren, Werkzeuge und Einrichtungen für die Bearbeitung von Metallen und Kunststoffen; Wärmeofen, Unterdruckanlage.

Materialkenntnisse: Benennung, Eigenschaften, Qualitätsunterschiede und Verwendung der gebräuchlichsten Werkstoffe, wie Leder, Kunstleder, Textilien, Gummi, Kunststoffe, Stahl, Leicht- und Buntmetalle.

Halb- und Fertigfabrikate, wie Bleche, Stangen, Bänder, Rohre, Profile, Nieten, Schrauben, thermo- und duroplastische Kunststoffe. Hilfsmaterialien, wie Klebstoffe, Farben, Lacke, Faden, Bänder, Nestel.

Allgemeine Fachkenntnisse: Arbeitsmethoden und Arbeitstechniken bei der Herstellung von Leibbinden, Bruchbändern, Korsetten, Fussstützen, Prothesen, sowie bei der Kunststoffbearbeitung. Die verschiedenen Näh- und Sticharten, ihre Anwendung. Zweck und Funktion der wichtigsten Arten von Bruchbändern, Prothesen und orthopädischen Apparaten. Vorsichtsmassnahmen beim Umgang mit Kunststoffen und vom Patienten bereits getragenen orthopädischen Behelfen. Massnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsschädigungen.

Anatomie und Pathologie: Grundlagen der Anatomie, wie Knochenbau, Muskeln, Nerven- und Blutgefässsysteme. Die wichtigsten Brüche und Amputationen.

Die häufigsten Missbildungen und Deformationen der Wirbelsäule und Glieder.

Art. 13 Fachzeichnen Jeder Prüfling hat seinem Beruf entsprechend folgende Zeichnungen selbständig auszufertigen: A. Orthopädist 1. Freihandzeichnung eines Armes oder Beines oder Fusses oder Rumpfes nach Modell.

2. Werkstattzeichnung eines gegebenen Stückes mit den erforderlichen Ansichten, Schnitten und Massangaben. In Frage kommen Kniegelenk für Beinprothese oder FUSS- oder Hüftgelenk.

B. Bandagist 1. Freihandzeichnung eines Armes oder Beines oder Fusses oder Rumpfes nach Modell.

2. Werkstattzeichnung nach Modell mit den erforderlichen Ansichten, Schnitten und Massangaben. In Frage kommen Achselstütze mit verstellbarem Seitenstab oder Hüftgelenkschiene mit einfachem Gelenk für Hohmannbandage mit Pelotten.

1539 3. Beurteilung und Notengebung Art. 14

Beurteilung der praktischen Arbeiten 1

Die Prüfungsarbeiten gemäss Artikel 11 werden in nachstehenden Positionen beurteilt und bewertet : A. Orthopädist Pos. l Pos. 2 Pos. 3 Pos. 4 Pos. 5

Allgemeine Mechanikerarbeiten Treiben der Schaleneinlage Verpassen der Apparateteile Modelle Giessarbeit B. Bandagist

Pos. l Pos. 2 Pos. 3 Pos. 4 Pos. 5

Hand- und Maschinennähen Stopfen und Polstern von Pelotten Modell und Walkarbeit Treiben der Schaleneinlage Giessarbeit 2 Für jede Prüfungsposition ist nur eine Note einzusetzen. In dieser sind sämtliche Arbeitstechniken ihrem Schwierigkeitsgrad entsprechend zu berücksichtigen. Massgebend für die Bewertung sind bei jeder Prüfungsposition fachgemässe, saubere und genaue Ausführung, Arbeitseinteilung, Arbeitsweise, Handfertigkeit und Arbeitsmenge bzw. verwendete Zeit.

3 Für jede Prüfungsarbeit hat der Experte die benötigte Zeit aufzuschreiben.

4 Wird eine Position weiter in Unterpositionen aufgeteilt und werden für diese Teilnoten eingesetzt, so ist die Positionsnote nicht einfach als arithmetisches Mittel aus verschiedenen Teilnoten zu errechnen. Sie ist vielmehr unter Berücksichtigung dieser Teilnoten und Beachtung der Wichtigkeit der einzelnen Teilarbeiten im Rahmen der Prüfungsposition zu schätzen und nach Artikel 16 zu erteilen.

Art. 15 Beurteilung der Berufskenntnisse und des Facnzeichnens (für beide Berufe) 1

Jede einzelne der nachstehenden Positionen der Berufskenntnisse und des Fachzeichnens ist gesondert zu beurteilen: Berufskenntnisse Pos. l Pos. 2 Pos. 3 Pos. 4

Maschinen- und Werkzeugkenntnisse Materialkenntnisse Allgemeine Fachkenntnisse einschliesslich Arbeitstagebuch Anatomie und Pathologie

1540 Fachzeichnen a) Freihandzeichnung Pos. l Richtigkeit der Darstellung, Ausführung.

b) Werkstattzeichnung Pos. 2 Technische Richtigkeit (Darstellung und Anordnung der Ansichten).

Pos. 3 Mass- und Bearbeitungsangaben (richtige und vollständige Eintragung), Zeichnerische Ausführung (Strich, Beschriftung und Arbeitsmenge).

2 Bei Unterteilung von Positionen gilt Absatz 4 von Artikel 14 sinngemäss.

Art. 16 Notengebung (Für beide Berufe) 1

Die Experten haben in jeder Prüfungsposition die Leistungen wie folgt zu beurteilen und die entsprechenden Noten zu geben1): Eigenschaften der Leistungen

Beurteilung

Qualitativ und quantitativ vorzüglich Annähernd richtig und vollständig, verdient aber die höchste Auszeichnung nicht Zweckentsprechend, mit nur geringfügigen Fehlern Befriedigend, aber gewichtigere Fehler und kleine Lücken aufweisend Den Mindestanforderungen, die an einen angehenden Orthopädisten bzw. Bandagisten zu stellen sind, noch knapp entsprechend Den Mindestanforderungen, die an einen angehenden Orthopädisten bzw. Bandagisten zu stellen sind, nicht mehr entsprechend Grobe Fehler aufweisend und unvollständig Wertlos oder nicht ausgeführt

ausgezeichnet 6

Note

sehr gut gut

5,5 5

ziemlich gut

4,5

genügend

4

ungenügend 3 sehr schwach 2 unbrauchbar l

Andere Zwischennoten als 5,5 oder 4,5 sind nicht zulässig.

2

Die Note in den praktischen Arbeiten, in den Berufskenntnissen und im Fachzeichnen wird je als Mittelwert aus den Noten der einzelnen Prüfungspositionen bestimmt und auf eine Dezimalstelle ohne Berücksichtigung eines Restes berechnet.

3

Auf Einwendungen des Prüflings, er sei in einzelne grundlegende Arbeiten nicht eingeführt worden, darf keine Rücksicht genommen werden. Die Angaben des Prüflings sind jedoch im Expertenbericht (Art. 17, Abs. 4) zu vermerken.

l

) Formulare zum Eintragen der Prüfungsergebnisse können beim Schweizerischen Verband der Orthopädisten und Bandagisten unentgeltlich bezogen werden.

1541 Art. 17 Prüfungsergebnis Für beide Berufe 1

Das Ergebnis der Lehrabschlussprüfung wird in einer Gesamtnote ausgedrückt. Sie wird aus folgenden vier Noten ermittelt, von denen die Note der praktischen Arbeiten doppelt zu rechnen ist : Mittelnote in den praktischen Arbeiten, Mittelnote in den Berufskenntnissen, Mittelnote im Fachzeichnen, Mittelnote in den allgemeinbildenden Fächern (Rechnen, Buchführung, Muttersprache, Staats- und Wirtschaftskunde).

2

Die Gesamtnote ist das Mittel aus diesen Noten (l/5 der Notensumme); sie ist auf eine Dezimalstelle ohne Berücksichtigung eines Restes zu berechnen.

3

Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl die Note der praktischen Arbeiten als auch die Gesamtnote je den Wert 4,0 nicht unterschreitet.

4

Zeigen sich bei der Prüfung Mängel in der beruflichen Ausbildung, so haben die Experten genaue Angaben über ihre Beobachtungen in das Notenformular einzutragen.

5

Das ausgefüllte Notenformular ist nach der Prüfung durch die Experten unverzüglich der zuständigen kantonalen Behörde zuzustellen.

Art. 18 Fähigkeitszeugnis Wer die Lehrabschlussprüfung bestanden hat, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis. Sein Inhaber ist berechtigt, die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung gelernter Orthopädist bzw. gelernter Bandagist zu führen.

Art. 19 Übergangsbestimmung Die Bestimmung über die Dauer der Lehre für den Bandagistenberuf findet für Lehrverhältnisse, die vor Inkrafttreten dieses Réglementes vereinbart worden sind, nur Anwendung, wenn die beiden Lehrvertragsparteien mit einer Verlängerung der Lehre von drei auf vier Jahre einverstanden sind und auch die zuständige kantonale Behörde ihr zustimmt. In diesem Falle haben Ausbildung und Lehrabschlussprüfung nach dem vorliegenden Reglement zu erfolgen.

1542

IH. Inkrafttreten Art. 20 Dieses Reglement ersetzt die Réglemente über die Lehrlingsausbildung und die Mindestanforderungen der Lehrabschlussprüfung im Bandagisten- und Orthopädistengewerbe vom 30. Dezember 1942. Die Bestimmungen über die Ausbildung, Artikel 1-6, treten am I.Dezember 1967, diejenigen über die Prüfung, Artikel 7-18, am 1. Januar 1970 in Kraft.

Bern, den l I.September 1967.

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement : Schaffner 9768

Diplomerteilung an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Die Eidgenössische Technische Hochschule hat im ersten Halbjahr 1967 den nachstehend genannten, in alphabetischer Reihenfolge aufgeführten Studierenden auf Grund der abgelegten Prüfungen das Diplom erteilt : Architekten Althaus, Jürg, von Unterlangenegg und Bern, in Muri. - Ammon, Joh. Ulrich, von und in Herzogenbuchsee. - Baumgartner, Guido H., von Mörschwil, in St. Gallen. Bay, Jürg-Marcel, von Münchenstein und Suhr, in Bern. - Bosshard, Heinz, von Zürich und Bauma, in Zug. - Bradenburg, Hans-Christian, in Deutschland. - Braten, KjellHavard, in Norwegen. - Casoni, Dante Maria, von Davesco-Soragno und Basel, in Basel. - Coli, Antonio, in Spanien. - Daxelhofer, Ulrich Kaspar, von Bern, Biel (BE) und Aubonne, in Bern. - Dörig, Albert, von und in Appenzell. - Fiechter.Otto, von Huttwil, in Flawil. - Flückiger, Andreas, von Auswil, in Bern. - Fröhlich, Martin, von Brugg und Zürich, in Oberbözberg. - Fumagalli, Paolo, von und in Lugano. - Gerber, Franz U.I., von Schangnau, in Spiez. - Götz, Nikiaus, von und in Basel. - Grädel, Friedrich, von Zürich und Huttwil, in Zürich. - Greutert, Frl. Yvonne Marianne, von Erlenbach (ZH) und Egg, in Zürich. - Hablützel, Bruno, von Zürich, in Rüschlikon. - Hausammann, Marc, von und in Basel. - Herrmann, Jürg Friedrich, von Zürich und Goumoens-le-Jux, in Zürich. - Hienonen, Frl. Karin Birgitta, in Finnland. - Hunink, Hendrikus, in den Niederlanden. - Jörg, Hansueli, von Lützelflüh, in Langnau im Emmental. - Jordi, Beat, von und in Bern. - Jost, Hans-Peter, von Wyningen, in Biel (BE). - Keller, Hans-Rudolf, von Glattfelden, in Bern. - Küng, Franz Peter, von Ruswil, in Brunnen. - Laederach, JeanChristophe, von Neuenburg und Vechigìn, in Neuenburg. - Lay, Jürgen, in Deutschland. - Meier, Heinz, von Oberehrendingen und Basel, in Basel. - Oesch, Christian, von Oberlangenegg, in Bern. - Oeschger, Walter Emil, von Zürich und Kailern, in Zürich. Overhoff, Carel Daniel, Johan, in den Niederlanden. - Pfister, Bruno, von Zürich, in Winterthur. - Plattner, Rudolf, von Untervaz, in Basel. - Räber, Ulrich, von Rotten-

1543 schwil und Basel, in Basel. - Realini, Giorgio, von Coldrerio, in Bellinzona. - Rimondini, Peter Rinaldo, von und in Basel. - Schelling, Claude, von La Chaux-de-Fonds und Siblingen, in Zürich. - Schlienz, Kristian, in Deutschland. - Schröder, Frl. Jeanne Carola, in den Niederlanden. - Schumacher, Victor Rudolf, von Altstätten und Winterthur, in Winterthur. - Schuster, Siegfried Max, in Deutschland. - Sehmer, Frl. Ulrike Annchen, in Deutschland. - Sigrist, Robert, \on Horw und Meggen, in Zürich. - Spiess, Gerhard, von und in Zürich. - Strahm, Herbert, von Niederwichtrach, in Bern. - Stünzi, Hans, von Horgen, in Oberrieden (ZH). - Sutter, Werner, von Zürich und Schnottwil, in Zürich. - Weber, Rolf, von Rothrist, in Zofingen. - Weiss, Urs, von Nürensdorf, in Basel. - Wyss, Alfred, von Günsberg, in Leubringen. - Zinkernagel, Peter, von und in Riehen.

Bauingenieure Aurebekk, Gunnar, in Norwegen. - Berger, Ernst Walter, von und in Zürich. Caflisch, Lucius, von Basel und Ilanz, in Basel. - Christen, Yves, von Cortaillod und Langnau im Emmental, in Bassersdorf. - Flammer, Walter, von Zuzwil, in Luzern. Gafner, Peter Christian, von Beatenberg, in Zürich. - Golta, Alessandro, von Bellinzona, in Zürich. - Heini, Karl, von Neuenkirch, in Ölten. - Hofer, Jürg, von Luzern und Langnau im Emmental, in Luzern. - Koppel, Albert, von Au, in Balgach. - Kubier, Hans, von Hallau und Siblingen, in Kriens. - Kutas, Gabor, in Ungarn. - Lunde, Arvid, in Norwegen. - Martini, Ottavio, von und in Cavergno. - Meyer, Jürgen, von und in Zürich. - Meyer ,Martin, von Scherz, in Liestal. - Muri, Erwin, von Zürich und Schinznach Dorf, in Zürich. - Nyffeler, Rudolf, von Solothurn und Huttwil, in Solothurn. -Pigois, Michel, in Frankreich. - Quadranti, Pietro, von Gersau, in Winterthur, - Rieder, Hans, von Rothenfluh, in Sissach. - Roskeland, Arne, in Norwegen. - Roose, Kristian, von und in Zürich. - Stiefel, Richard, ^ on und in Winterthur. - Thiry, Jean, in Luxemburg. Tichatschek, Kuno, in Italien. - Vaisy, Jacques, in Frankreich. - Von Arx, Peter, von Utzenstorf, in Bern. - Wolden, Terje, in Norwegen. - Zulauf, Rudolf, von und in Schinznach-Dorf.

Maschineningenieure Aeilig, André, von Frutigen, in Spiegel. - Artaria, Sergio, von und in Lugano. - Bächler, Hans Beat, von Lenk, in Biel (BE). -Bagladi, Istvan, in Ungarn. Bär,
Jürg, von Basel, in Hombrechtikon. - Baumgartner, Peter, von Cham, in Wald (BE).

- Bernasconi, Roberto, con Novazzano, in Lugano. - Bootz, Bertil, von und in Zürich. Bosshard, Christian, von Wetzikon und Fehraltorf, in Riehen. - Bourgeois, PierreAndré, von Ballaigues, in Zürich. - Capitaine, Gérard-Michel, von Roches (BE), in Grenchen. - Dardel, Eric, von St-Blaise, in Lausanne. - Dettwiler, Alfred, von Langenbruck, in Ölten. - Fischer, Hans Peter, von Egerkingen, in Balsthal. - Fischer, Kurt, von Luzern und Büron, in Luzern. - Frey, Frl. Ursula, von Thayngen und Schaff hausen, in Bern. - Grundbacher, Urs, von Kirchberg (BE), in Bern. - Guillet, Michel Bernard, in Frankreich. - Gyger, Hans, von Saanen, in Spiegel. - Hilfiker, Karl, von und in Boswil. Hofer, Hermann, von und in Rothrist. - Hupfauf, Anton, von Muri (AG), in Einsiedeln. Imhof, Josef, von und in Grengiols. - Jametti, Nello Ugo, von und in Ponto-Valentino. Juzi, Viktor, von Ermatingen und Flawil, in Winterthur. - Kuchler, Pierre-Louis, von und in Sion. - Magnin, Jean-Pierre, von Corcelles-sur-Chavornay, in Le Landeron (NE).

- Marchand, Patrick Jacques, in Frankreich. - Marrei, Khaled, in der Vereinigten Arabischen Republik. - Mayer, Max, von Schaffhausen, in St. Gallen. - Melzer, Jürg Friedr., von und in Laufenburg. - Meyer, Bernhard Ernst, von Frauenfeld, in Würenlos. -- Moser, Hugo, von Zäziwil, in Aarsvangen. - Müller, Jochen, von und in Pfäffikon. Niederer, Alfred Moritz, von St. Gallen und Trogen, in Stäfa. - Pfeifer, Manfred, von Sitten, in Ascona. - Rebsamen, Arthur, von Zürich und Turbenthal, in Uitikon. Ruch, Henri, in Frankreich. - Schlachter, Henri Frédéric, von und in Basel. - Schluep, Heinz, von und in Lüterkofen. - Senn, Friedrich, von und in Basel. - Storck, Charles Theodorus, in den Niederlanden. - Stucklin, Heinz, von und in Riehen. - Sutter, Alfred, von Lenzburg, in Basel. - Sze, Eric Kin-Hoi, in Hong-Kong. - Tonani, Edoardo, in

1544 Italien. - Vannotti, Giancarlo Edmondo, von Bedigliora, in Milano. - Villacieros, José Maria, in Spanien. - Zimmermann, Daniel, von Macconnens, in Romont.

Elektroingenieure Aalame, Fereydoun, von und in Zürich. - Aschwanden, Felix, von Isenthal, in Aarau. - Bader, Max, von und in Basel. - Barth, Alfred, von Gebenstorf, in Turgi. Bernard, Harold Emanuel, von Jenins, in Zürich. - Bertschinger, Nikiaus Dietrich, von Zürich, in Meilen. - Bircher, Walter, von Küttigen, in Spreitenbach. - Boss, Martin Medard, von Zürich und Oberurnen, in Zollikofen. - Buchwalder, Mario, von Biberist und Kleinlützel, in Münchenstein. - Buser, Andreas, von Diegten und Basel, in Ariesheim. - Calmés, Jean-Marie, in Luxemburg. - Fasmer, Jan Hendrik, in Norwegen. Fierz, Ulrich Nikiaus, von Zürich, in Küsnacht. - Gisler, Albin, von Schattdorf, in Kriens. - Haertle, Max, von St. Gallenkappel, in Zürich. - Hängärtner, Georges, von Gondiswil, in Courtételle. - Haussier, Robert, von und in Zürich. Hasler, Max, von Hellikon, in Zuzgen. - Haug, Siegfried, in Deutschland. - Herold, Marc Werner, in den U.S.A. - Isler, Rolf, von Wädenswil, in Muttenz. - Iten, Paul Dominik, von Unterägeri, in Littau. - Klaus, Arnold, von Niederhelfenschwil, in Trimbach. - Koelliker, Hans, von Thalwil, in Riehen. - Kotyczka, Wilhelm, in Deutschland. - Kulli, Charles, von Solothurn und Ölten, in Bern. - Kunz, Heinz Gustav, von Uetikon am See, in Zürich. Lehnert, Rolf, in Deutschland. - Lutz, Jean-Maurice, von Grindel, in Tavannes. Martelli, Ovidio Arturo Antonio, von Castel San Pietro, in Coldrerio. - Melerà, Fiorenzo-Enrico, von Giubiasco, in Locamo. - Monsch, Ulrich Meinrad, von Zizers, in St. Gallen. - Moser, Urs, von Koppigen, in Sumiswald. - Mozaffar-Zanganeh, Kamran, in Iran. - Müller, Albert, von Hailau, in Zürich. - Muheim, Josef Alfons, von und in Flüelen. - Piccolruaz, Heinz Jürg, von Zürich und Basel, in Zürich. - Prapopoulos, Nikiaus, in Griechenland. - Rechtschaffen, Edgar Efraim Michael, in Brasilien. Reiser, Martin, von Zürich, in Oberrieden. - Rüssli, Alfred, von und in Zürich. - Schneeberger, Adrian, von Orpund, in Gelterkinden. - Schneider, Martin, von Spiez, in Langnau am Albis. - Scholl, Eric, von Pieterlen, in Siders. - Schweizer, Peter, von Reigoldswil, in Titterten. - Signer, Erwin, von Appenzell, in Niederbüren. - Staffelbach,
Hanspeter, von und in Zürich. - Suter, Hans-Jörg, von Kölliken, in Bern. - Sze (Ong), Frau JoyceYu, in Hong-Kong. - Tomica-Pahlitzsch, Frau Katharina, in Deutschland. - Tsatsos, Andreas, in Griechenland. - Veronesi, Franco, von Barbengo, in Lugano-Paradiso. Weiwers, René, in Luxemburg. - Widmer, Walter Fredy, von Dozwil, in St. Gallen, Wiesendanger, Peter, von Wiesendangen, in Luzern. - Ziegler, Robert, von Horriwil, in Horriwil.

Ingenieur-Chemiker Bonjour, Jean-Pierre, von Lignières, in Zürich. - Brandii, Rudolf, von Zürich, in Cham. - Bührer, Heinrich Georg, von Stetten, in Basel. - Dirr, Georges, von und in Zürich. - Dittes, Werner, von Winterthur, in Zürich. - Dübendorfer, Werner, von Bassersdorf, in Bassersdorf. - Geiger, Kurt, von Ermatingen, in Amriswil. - Gidvani, Bishnu, in Indien. - Gujer, Urs-Erol, von Fehraltorf, in der Türkei. - Hartmann, Cuno Arthur, von Zürich und Wetzikon, in Zürich. - Hilty, Peter Christian, von Grabs, in Männedorf.

- Honegger, Frl. Ruth, von und in Zürich. - Hunziker, Erich, von Schmiedrued, in Buchs (AG). - Kaufmann, Max Richard, von Zürich und Möhlin, in Zürich. - Keller, Paul, von und in Sarmenstorf. - Kerstens, Hubertus, in den Niederlanden. - Klein, Christoph Jürg, von Gadmen,in Zollikofen. - Koebel, Manfred, von Gsteig, in Basel. - Krummenacher, Bruno, von Flùhli (LU), in Niederurnen. - Löfgren, Christer, in Schweden. Mayer-Sommer, Georg, von Zürich und Basel, in Zürich. - Ott, Roland, von Brittnau, in Reinach (BL). - Rasch, Jens Magne Björn, in Norwegen. - Schalen, Eugen, von Schaffhausen, in Frauenfeld. - Schmid, Peter, von Zürich und Oberehrendingen, in Zürich. - Serafini, Camillo, in Italien. - Stahel, Franklin, von Winterthur, in Wetzikon. Steiger, Franz Linhard, von Bern, in Riehen. - Steiner, Heinrich, Rudolf, von Winterthur, in Küsnacht (ZH). - Stofer, Bernard, von Malters, in Washington. - Tresch, Adelrich, von Silenen, in Cham. - Widmer-Dreier, Ulrich, von Gränichen, in Suhr.

1545 Chemiker Casanova, Reto, von Susch, in Lugano. - Graf, Federico, von Winterthur, in Massagno. - Knutti, Rudolf, von Zürich und Därstetten, in Zürich. - Müller, Hans Rudolf, von Zuflkon, in Beringen. - Müller, Willi, von Sirnach, in Brugg. - Wehrli, Felix Werner, von Eschikofen, in Diessenhofen.

Chemiker-Metallurgen Brichet, Claude, von Genf, in Riehen. - Grever, Frederik, in den Niederlanden.

Ingenieur-Agronom Honegger, Urs, von Hinwil, in Zürich.

Ingenieur-Agronom (agrotechnologische Richtung) Escher, Felix Ernst, von Zürich, in Wallisellen. - Wirz, Joh. Melchior, von Schottland, in La Tour de Peilz.

Kulturingenieure Berninger, Ingo, in Österreich. - Braun, Fritz, von Schlieren und Bettwiesen, in Wädenswil. - Bühler, Bruno, von Sankt Peterzell, in St. Gallen. - Buxtorf, Roland, von Basel, in Gerlafingen. - Flury, Walter Klemens, von Kleinlützel, in Aarau. - Früh, Daniel, von Degersheim, in Matten. -- Gapany, Louis Jean-Pierre, von Marsens und Echarlens, in Zürich. - Glutz-Blotzheim, Rudolf, von und in Solothurn. - Grau, Joseph Marie, von Veysonnaz, in Montreux. - Grob, Heinrich, von Dinhard, in Uster. - Heri, Hans-Peter, von Lohn, Ammannsegg und Biberist, in Grenchen. - Hodel, Alois, von und in Wilihof. - Hunziker, Peter, von Kirchleerau, in Neuhausen. - Michlig, Gaston, von und in Naters. - Schenk, Dieter Albert, von Uerkheim, in Liestal. - Schläpfer, Hans Peter, von Wald, in Glarus. - Schrenk, Konrad, von Schaff hausen, in Pratteln.

Vermessungsingenieure Bolli, Beat Robert, von Beringen, in Zürich. - Gubler, Erich, von Bauma, in Saland.

- Guillaume, Pierre, von Villariaz, in Romont. - Lautenschlager, Heinz, von Zürich und Wiezikon, in Biel (BE). - Leupin, Marco, von Muttenz, in Bern. - Rutz, Peter, von Teufen, in St. Gallen. - Thurnheer, Hans Ulrich, von Berneck, in Au. - von Sury, HansViktor, von und in Solothurn. - Wassouf, Youssef, in Syrien.

Mathematiker Althaus, Hans Peter, von Affoltern im Emmental, in Winterthur. - Bandle, Frl.

Catherine, von Frauenfeld, in Zürich. --Brändli, Frl. Régula, von Wald (ZH), in Aarau. Deuber, Walter, von Zürich und Osterflngen, in Bern. - Fessel, Manfred, von und in Zürich. - Flury, Walter, von und in Hägendorf. - Gautschi, Walter, von Reinach (AG), in Wallisellen. - Geering, Peter Martin, von und in Zürich. - Giezendanner, Frl. Eva, von Kappel,
in Niederuzwil. - Glaus, Christian, von Zürich und Forst, in Zürich. - Grabner, Sigmar-Bodulf, in Österreich. - Gronstein, Claude, von und in Genf. - Hess, Hans Beat, von Mettmenstetten und Wald (ZH). in Zürich. - Hilal, Talaat, in der Vereinigten Arabischen Republik. - lili, Hans-Jörg, von Aesch bei Birmensdorf und Zürich, in Herrliberg. Keller, Walter, von Sarmenstorf, in Schöftland.-Knicker, Thomas Niki, von Braunau, in St. Gallen. -Laube, Gerhard, von Urdorf, in Endingen. - Matter, Frl. Katharina, von Kölliken, in P.C.Ulco. - Messmer, Georg, von Thal, in St. Gallen. - Pfenninger, Felix, von Zürich, in Oberrieden. - Ruoff, Frl. Erika, von Küsnacht (ZH) und Hohentannen, in Küsnacht (ZH). - Schicker, Peter, von Baar, in Zürich. - Schilbach, Rudolf, von und in Zürich. - Wähli, Ulrich Alexander, von Zollikon und Solothurn, in Zollikon.

1546 Physiker Attanasio, Antonio, in Italien. - Bachi, Walter, von Einbrach, in Bülach. - Baumann, Frl. Régula Margrit, von Thalwil, in Zürich. - Biollay, Yves, von Massongex, in Sitten. Buchser, Benno Robert, von Schöftland, in Spreitenbach. - de Roten, Jean-Romain, von und in Sitten. - Fischer, Oystein Hakon, in Norwegen. - Fröhlich, Andreas, von Brugg und Hauptwil, in Bürglen (TG). - Fruttiger, Hans Peter, von und in Basel. - Häberlin, Hugo, von Mauren, in Happerswil (ZH). - Haferl, Fritz, von Zürich, in Adliswil. Joos, Reto, von Andeer, in Urdorf. - Keller, Bruno, von und in Walzenhausen. - Knecht, Werner, von Matzingen, in Frauenfeld. - Kromer, Erich, von Ölten und Zürich, in Kilchberg(ZH). -Kubli, Fritz, von Glarus, in Zürich. -Leutert, Gerhard, von Zürich und Uetikon am See, in Uetikon. - Menningen, Roland, von Renan (BE), in Frauenfeld. Merlini, Danilo, von und in Minusio. - Meyers, Ernest, in Luxemburg. - Moor, Hans, von Basel und Niederglatt, in Birsfelden. - Nänni, Jürg, von und in Herisau. -Nöthiger, Rudolf, von Uerkheim, in Zürich. - Reufer, Friedrich, von und in Flawil. - Rodrigues Pereira, Paulo Rodolfo, in Brasilien. - Roesli, Hans Peter, von Winterthur, in Einmen. Salis, Radolf, von Vicosoprano und Soglio, in Vicosoprano. - Scriba, Henning, in Deutschland. - Schwab, Jean-Claude, von Kerzers, in Biel (BE). - Stettier, Peter Christian, von Rifferswil und Eggiwil, in Zürich. - Szabo, Nandor, in Ungarn. - Tiberini, Antonio, in Italien. - Ulrich, Jean-Georges, von Lostorf, in Bern. - Vieli, Hans Peter, von Vais, in Ilanz. - von Ledebur, Thiedhard Ernst Leopold, in Deutschland. - von Schumacher, Rudolf, von Luzern, in Zürich. - Weisner, Ulrich, in Deutschland. Zingg, Walter, von Rapperswil (BE), in Court. - Zumsteg, Alphonse Ernst, von Etzgen, in Neuenburg.

Naturwissenschafter Domb, Sigmund, von Wettingen, in Zürich. - Gnehm, Christoph, von Stein am Rhein, in Zürich. - Karrer, Josef, von Zuzwil (SG), in Frauenfeld. - Koblet, Rudolf, von Winterthur, in Zürich. - Lüthy, Jürg, von Schöftland, in Aarau. - Müller, Willi, von Möhlin, in Richterswil. - Peter, Gustav, von Unterschlatt, in Brugg. - Portmann, Rudolf, von Entlebuch und Schupf heim, in Wallisellea. - Rebetez, Denis, von Les Genevez (BE), in Vendlincourt. - Stadelmann, Pius, von Malters, in Luzern. - Weber, Peter, von Lindau,
in Luzern.

Naturwissenschafter (Geologen) Dinkelmann, Menno Gustaaf, in den Niederlanden. - Hafizi, Abdul Sater, in Afghanistan. - Kaiin, Max, von und in Ölten.

Turn- und Sportlehrer für Mittel- und Hochschulen Lüthi, Marcel, von Rohrbach, in Zürich.

Zürich, den 15. August 1967.

Der Sekretär des Schweizerischen Schulrates: Denzler

1547

Promotionen an der Eidgenössischen Technischen Hochschule

vom I.Januar 1967 bis 31. Mai 1967 Abteilung für Architektur Aboul-Kheir, Abd el Monem Aly, B. Se. University of Cairo, Bürger der VAR, zum Dr. sc. techn. in Kairo.

Abteilung für Maschineningenieurwesen Biederrnann, Heinz-Jörgen, dipi. Masch.-Ing. ETH, deutscher Staatsangehöriger, zum Dr. sc. techn. in Zürich. - Ruf, Walter, dipi. Masch.-Ing. ETH, von Winterthur, zum Dr. sc. techn. in Gottlieben. - Chiguillo Alas, Alberto, dipi. Masch.-Ing. ETH, Bürger von El Salvador, zum Dr. sc. techa. in Zürich.

Abteilung für Elektrotechnik Bauknecht, Kurt, dipi. El.-Ing. ETH, von und in Zürich, zum Dr. sc. techn. Bernath, Walter Konrad, dipi. El.-Ing. ETH, von Thayngen, zum Dr. sc. techn. in Gümligen. - Hülsmann, Manfred, dipi. El.-Ing. ETH, deutscher Staatsangehöriger, zum Dr. sc. techn. in Zürich. - Müller, Kurt, dipi. El.-Ing. ETH, von Zürich, zum Dr.sc.

techn. in Zollikerberg. - Liechti, Charles Alfred, dipi. Phys. ETH, von Basel, zum Dr.

sc. techn. in Zürich. - Schwab, Fred, dipi. El.-Ing. ETH, von Siselen, zum Dr. sc. techn.

in Meilen.

Abteilung für Chemie Banerjee, Prabhat Kumar, M. Sc. University of Saugar, indischer Staatsangehöriger, zum Dr. sc. techn. in Indien. - Mathey, Alexander, dipi. Ing.-Chem. TH Athen, deutscher Staatsangehöriger, zum Dr. sc. techn. in Winterthur. - Boiler, Werner, dipi.

Ing.-Chem. ETH, von Zürich, zum Dr. sc. techn. in Zürich. - Dietschi, Hans Georg, dipi. Ing.-Chem. ETH, von Laupersdorf, zum Dr. sc. techn. in St.Niklausen. - Hüppi, Gerhard, dipi. Ing.-Chem. ETH, von St. Gallenkappel, zum Dr. sc. techn. in Sursee. Scartazzini, Riccardo, dipi. Ing.-Chem. ETH, von Bondo, zum Dr. sc. techn. in Cozzano, (Italien). - Marx, Gaudenz, dipi. Ing.-Chem. ETH, von Malix und Basel, zum Dr. sc. techn. in Schiers. - Szekeres, Ferenc, dipi. Ing.-Chem. ETH, ungarischer Staatsangehöriger, zum Dr. sc. techn. in Zürich. - Huber, Julius Robert, dipi. Ing.-Chem.

ETH, von Hinwil und Zürich, zum Dr. sc. techn. in Zürich. - Flutsch, Jakob, dipi.

Ing.-Chem. ETH, von Schiers, zum Dr. sc. techn. in Schiers. - Broger, Emil Albin, dipi.

Ing.-Chem. ETH, von Zürich und Appenzell AI, zum Dr. sc. techn. in Glattbrugg. Greth, Erich, dipi. Ing.-Chem. ETH, deutscher Staatsangehöriger, zum Dr. sc. techn.

in Zürich. - Felner-Caboga, Ivo, dipi. Ing.-Chem. ETH, jugoslawischer Staatsangehöriger, zum
Dr. sc. techn. in Reinach (BL).

Abteilung für Pharmazie Bayoumi-Hegazi, Hoda, B. Pharm. University of Cairo, Bürgerin der VAR, zum Dr. sc. nat. in Zürich. - Preiswerk, Martin Andreas, dipi. Ing.-Chem. ETH, von Basel, zum Dr. sc. nat. in Zürich. -- Meyer, Paul Otto, eidg. dipi. Apotheker, von Zürich, zum Dr. sc. nat. in Zürich. - Oesch, Silvia, Frl., eidg. dipi. Apothekerin, von Balgach, zum Dr. sc. nat. in Emmenbrücke.

1548 Abteilung für Landwirtschaft Werenfels, Lukas, dipi. Ing. Agr. ETH, von Basel, zum Dr. sc. techn. in Wädenswil.

- Griiter, Josef, dipi. Ing. Agr. ETH, von Willisau-Land, zum Dr. sc. techn. in Willisau.

- Orsanic, Bozo, dipi. Ing .Chem. Universität Zagreb, jugoslawischer Staatsangehöriger, zum Dr. sc. techn. in Neuenegg. - Polli, Claudio, dipi. Ing. Agr. ETH, von Mosogno, zum Dr. sc. techn. in Zürich. - Campbell Stribble, Guillermo, M. S. Soil Science University Minnesota, Bürger von Costa Rica, zum Dr. sc. techn. in San José, (Costa Rica).

- Hrazdina, Géza, dipi. Ing. Agr. ETH, ungarischer Staatsangehöriger, zum Dr. sc.

techn. in Zürich.

Abteilung für Mathematik und Physik Marti, Jürg Thomas, dipi. Phys. ETH, von Aarberg, zum Dr. se. math, in Winterthur. - Dubois, Ernest, dipi. Math. ETH, von Le Locle, zum Dr. se. math, in Genf. Kesselring, Theodor, dipi. Phys. ETH, von Kradolf und Bussnang, zum Dr. sc. nat.

in Weinfelden. - Lock, Fulco, dipi. Math. ETH, von und in Lugano, zum Dr. se. math, in Lugano. - Sigrist, François, dipi. Math. ETH, von Rafz, zum Dr. se. math, in Wallisellen. - Déruaz, Marcel, dipi. Phys. ETH, von Ânières, zum Dr. se. math, in Zürich. Albeverio, Sergio, dipi. Phys. ETH, von und in Lugano, zum Dr. sc. nat. - Seiler, Rudolf, dipi. Phys. ETH, von Uetikon a. See, zum Dr. sc. nat. in Feldmeilen. - Nussbaumer, Harry, dipi. Phys. ETH, von und in Glattfelden, zum Dr. se. nat. - Terrier, Jean-Marc, dipi. Math. ETH, von Montignez, zum Dr. se. math, in Dübendorf.

Abteilung für Naturwissenschaften Sparli, Bernhard Klaus, dipi. Ing. Geologe, von Neuhausen am Rhein, zum Dr. sc.

nat. in Baden (AG). - Eggmann, Hans, dipi. Natw. ETH, von Uttwil, zum Dr. sc. nat. in Egg. - Fossati-Tallard, Frau Jacqueline, dipi. Natw. ETH, von Meride, zum Dr. sc. nat.

in Genf. - Sharma, Prem Vallabh, M. Sc. University of Rajasthan, indischer Staatsangehöriger, zum Dr. sc. nat. in Indien. - Rasselet, Ärmel, dipi. Natw. ETH, von Les Bayards, zum Dr. sc. nat. in Blickensdorf. - Semadeni, Ernesto Giacomo, dipi. Natw. ETH, von Poschiavo, zum Dr. sc. nat. in Binningen. - Höllenstein, Hans Ulrich, dipi. Natw.

ETH, von Winterthur und Mosnang, zum Dr. sc. nat. in Chur. - Grunder, Hans Theodor, dipi. Natw. ETH, von Vechigen, zum Dr. sc. nat. in Zürich. - Gyr, Thomas, dipi.

Natw. ETH, von Uster, zum
Dr. sc. nat. in Zürich. - Lezzi, Markus Francesco, dipi.

Natw. ETH, von Zürich, zum Dr. sc. nat. in Rümlang. - Spohr, Georg Bernhard, lie.

es sc. Universität Paris, von Cureggia, zum Dr. sc. nat. in Ciarens. - Goeggel, Hugo, dipi. Natw. ETH, von Lütisburg, zum Dr. sc.nat.in Luzern. - Haselbach, Edwin Jakob, dipi. Natw. ETH, von Zürich und Altstätten, zum Dr. sc. nat. in Glattbrugg.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und anderen Verwaltungsstellen des Bundes

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1967

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

52

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.12.1967

Date Data Seite

1528-1548

Page Pagina Ref. No

10 043 862

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.