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Bekanntmachungen von Departementen und anderen

Verwaltungsstellen des Bundes Änderungen im diplomatischen Korps vom 17. bis 23.Dezember 1966 Beendigung der dienstlichen Tätigkeit Vereinigte Staaten von Amerika Fräulein Theresa A.Healy, Zweiter Sekretär.

Laos S.Exz.Herr Nouphat Chounramany, Botschafter.

Türkei S.Exz.Herr Kemal N.Kavur, Botschafter.

Schweizerisches Reisestipendium für Botanik und Zoologie Im Einverständnis mit dem Eidgenössischen Departement des Innern, bringt die unterzeichnete Kommission der Schweizerischen Naturforschenden Gesellschaft ein Reisestipendium von höchstens 15000 Franken zur Ausschreibung. Es ist dazu bestimmt, einem schweizerischen Naturforscher (Zoologen oder Botaniker) zu ermöglichen, im Winterhalbjahr 1967/68 oder im Sommer 1968, eine Reise zum Zwecke wissenschaftlicher Arbeiten zu unternehmen.

Es bleibt der Verständigung der Kommission mit dem Stipendiaten vorbehalten, Reise- und Arbeitsprogramm sowie ein Pflichtenheft im einzelnen festzustellen.

Bei der Vergebung der Stipendien werden die Lehrer der Naturwissenschaften an schweizerischen Hoch- und Mittelschulen sowie jüngere Leute, die ihre Studien mit Auszeichnung abgeschlossen haben, vorzugsweise berücksichtigt.

Massgebend für den Vorschlag der Kommission ist die wissenschaftliche Qualifikation des Kandidaten und die Ausgestaltung seines Arbeitsprogrammes.

Bewerber haben ihre Anmeldung, begleitet von einem Curriculum vitae und Ausweisen über die bisherige wissenschaftliche Tätigkeit, bis spätestens 31. März

1967 auHerrn Prof. Dr. C. Fa\arger, Botanisches Insti tut Universität Neucnburg, der auch zu weiterer Auskunft bereit ist, einzusenden.

Dezember 1966.

Die Kommission für das schweizerische Reisestipendium für Botanik und Zoologie.

Prof. Dr. C.Fav arger, Präsident, Neuenburg Prof. Dr. H. Kern, V.-P., Zürich Prof. Dr. Ch.Terriei, Sekretär, Ncuenburg Prof. Dr. G.BIum, Freiburg Prof. Dr. R. Matthey, Lausanne Prof. Dr. H. Burla, Zürich Dr. E. Dottrens, Genf

Anmeldung für das Studium an der ETH Das Studienjahr beginnt immer im Oktober. Studierende und Fachhörer haben sich bis spätestens zum I.September auf dem offiziellen Anmeldeformular, das bei der Rcktoratskanzlei der ETH bezogen werden kann, anzumelden. Mittelschüler, die ihr Maturitätszeugnis später erhalten, haben sich trotzdem unter Zustellung des Anmeldeformulars, des Geburtsscheines und zweier Passphotos bis zum I.September anzumelden. Das Maturitätszeugnis ist sofort nach Erhalt dem Rektorat der ETH zuzustellen.

Die ETH organisiert jährlich zweimal Aufnahmeprüfungen, im März und September.

Kandidaten, die an den Aufnahmeprüfungen teilnehmen wollen, haben sich im Frühjahr bis I.Februar und im Herbst bis t. August auf dem offiziellen Anmeldeformular, das bei der Rektoratskanzlei bezogen werden kann, anzumelden.

Verspätete Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Auskunft erteilt das Rektorat der ETH Leonhardstrasse 33 8006 Zürich

Änderungen im Bestände der Agenten und Unteragenten von Auswanderungsund Passageagenturen während des IV. Quartals 1966 1. Erloschene Patente: Das des Herrn Markus Caluori, Geschäftsführer der Auswanderungsagcntur The American Express Company, Inc., Zürich; Das des Herrn Arthur Pochon, Geschäftsführer der Auswandcrungsagentur Arthur Pochon (Wagons-Lits/Cook), Genf.

2. Erteilte Patente: An Herrn Edwin Bühlmann, Geschäftsführer der Auswanderungsagentur The American Express Company, Inc., Zürich; 3. Abmeldung von Unteragenten: Durch die Auswanderungsagentur Arthur Pochon (Wagon$-Lit$\Cook), Genf: Herr Rudolf Hintermann, Montreux, Herr Waltet Käffer, Bern.

Durch die Auswanderungsagentur The American Express Company, Inc., Zürich: Herr Paul Sommer, Schönenwerd.

4. Genehmigte Anstellungen von Unteragenten: Für die Auswanderungsagentur Wm. Müller & Co, Aktiengesellschaft, Basel: Herr Hans Hildebrand, Winterthur.

Für die Passageagentur Touring Club der Schweiz, Genf: Herr Jürg Commino!, Schaffhausen.

Bern, den 3I.Dezember 1966.

Bundesamt für Industrie Gewerbe und Arbeit Unterabteilung Arbeitskraft und Auswanderung

Durchführung des Landwirtschaftsgesetzes Der Schweizerische Landwirtschaftliche Verein (SLV) hat das gestützt auf Artikel 11 des Landwirtschaftsgesetzes vom 3. Oktober 1951 sowie auf Artikel 34 der Verordnung vom 29. März 1955 über das landwirtschaftliche Bildungs- und Versuchswesen erlassene Reglement vom 29. Juli 1959 für die Meisterprüfung im Bauernberuf einer Revision unterzogen. Der Entwurf des revidierten Réglementes kann von Interessenten bei der Abteilung für Landwirtschaft des EVD bezogen werden. A U fällige Einsprachen sind bis 10. Februar 1967 an die vorgenannte Stelle zu richten.

Bern, den S.Januar 1967.

Abteilung für Landwirtschaft Sektion für berufliche Ausbildung

Bundcsblatt. 119. Jahrgang. Bd. I.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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Jahr

1967

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1

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01

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.01.1967

Date Data Seite

7-9

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