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Kündigung der 3ì/2°/o Anleihe der Schweizerischen Eidgenossenschaft von 1945 (Dezember) auf den 15. Juni 1967 Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 3.Februar 1967 beschlossen, die 3 1 A % Anleihe der Schweizerischen Eidgenossenschaft von 1945 (Dezember) auf Grund von Ziffer 3 der Anleihebedingungen auf den 15, Juni 1967 zur Rückzahlung zu kündigen.

Die Obligationen können an den Schaltern der Schweizerischen Nationalbank und der dem Kartell schweizerischer Banken oder dem Verband schweizerischer Kantonalbanken angehörenden Instituten kostenlos eingelöst werden. Die Schuldbuchforderungen werden von der Schweizerischen Nationalbank in Bern zurückbezahlt.

Nach dem 15. Juni 1967 hört die Verzinsung der gekündigten Anleihe auf.

Die Inhaber von Obligationen und Schuldbuchforderungen werden Gelegenheit erhalten, diese schon im Frühjahr 1967 zu konvertieren.

Bern, den 4. Februar 1967 Eidgenössische Finanzverwaltung

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Bei der unterzeichneten Verwaltung kann bezogen werden :

Bundesrechtspflege - Ausgabe 1963 Diese 161 Seiten umfassende Broschüre enthält folgende Texte mit allen bis Ende 1963 nachgeführten Änderungen i 1. Bundesgesetz vom 16.Dezember 1943 über die Organisation der Bundesrechtspflege.

2. Bundesgesetz vom 4. Dezember 1947 über den Bundeszivilprozess.

3. Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege.

4. Reglement vom 21. Oktober 1944 für das Schweizerische Bundesgericht.

5. Tarif vom 14. November 1959 über die Entschädigungen an die Gegenpartei für das Verfahren vor dem Bundesgericht.

6. Bundesgesetz vom 21. Juni 1963 über den Fristenlauf an Samstagen.

Preis (kartoniert) Fr. 3.50 plus Zustellgebühr.

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Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht : Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer undKleinbauero Textausgabe der geltenden Erlasse, Tabellen und Erläuterungen nach dem Stand vom I.Juni 1966. Preis Fr.2.60.

Textausgabe der kantonalen Gesetze über Familienzulagen 7.Nachtrag. Stand I.Juni 1966. Preis Fr.3.60.

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern.

Bei der unterzeichneten Verwaltung kann bezogen werden:

Schweizerisches Zivilgesetzbuch mit den bis I.Januar 1962 erfolgten Änderungen Preis plus Zustellgebühr Fr. 3,50 (broschiert) Fr. 4.-- (kartoniert) 1126

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei

Beim Bundesamt für Sozialversicherung ist in einem Band zusammengefasst erschienen :

AHV Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 (ohne die Bestimmungen über die fiskalische Belastung des Tabaks) Vollzugsverordnung vom 31. Oktober 1947 Alphabetisches Sachregister (Stand I.Januar 1966)

Die Broschüre kann in deutscher oder französischer Sprache zum Preise von Fr. 4,20 beim Drucksachenbüro der Bundeskanzlei, 3003 Bern, bezogen werden.

Der vom Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartement herausgegebene

Bericht der Expertenkommission für die Förderung des Sparens vom September 1965 kann in deutscher oder französischer Sprache zum Preis von Fr. 3.90 bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern, bezogen werden.

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ZAR, Monatszeitschrift über die AHV, IV und EO Herausgegeben vom Bundesamt für Sozialversicherung Behandelt die Probleme der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Invalidenversicherung, der Erwerbsersatzordnung für Wehrpflichtige und der Familienzulagen, orientiert über die Tendenzen zur Weiterentwicklung dieser Zweige der Sozialversicherung und publiziert wichtige Gerichtsentscheide.

Die ZAK ist nicht nur für die Funktionäre der Ausgleichskassen und die Mitglieder der InvaUdenversicherungs-Kornmissionen, sondern auch für ein weiteres Publikum von Interesse.

Erscheint monatlich. Jahresabonnement: Fr. 20.--.

Bestellungen sind zu richten an die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern.

Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs Dieses Gesetz, mit den bis I.Januar 1960 erfolgten Änderungen und Ergänzungen, enthält als Anhang das Bundesgesetz vom 29. April 1920 betreffend die öffentlich-rechtlichen Folgen der fruchtlosen Pfändung und des Konkurses.

Bestellungen sind an das unterzeichnete Bureau zu richten.

Der Bezugspreis beträgt Fr. 2.50 pro Exemplar.

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Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht ein

Urteilsregister AHV/IV/EO in Karteiform. Dieses Register dient als Fundstellermachweis für alle seit 1948 publizierten Urteile aus den Gebieten der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Invalidenversicherung und Erwerbsersatzordnung für Wehrpflichtige.

Es umfasst zurzeit 2025 Karten sowie eine Anzahl Leitkarten mit Aufsteckreitern.

Gesarotpreis für die Hauptlieferung 1948/57 und sämtliche Nachträge bis Juni 1966 Fr. 302.80. Interessenten, die nur die Nachträge ab 1961 (mit allen Karten betreffend die IV) wünschen, erhalten die Nachträge 1961 bis Juni 1966 zum Gesamtpreis von Fr. 140.15. Mit der Bestellung ist ein Abonnement auf die halbjährlich erscheinenden Nachträge verbunden. Bestellungen oder Anfragen sind an das Bundesamt für Sozialversicherung zu richten.

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Jahr

1967

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16.02.1967

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