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9802 Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1966/67 (Vom 11. Oktober 1967)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren !

Wir beehren uns, Ihnen über die Durchführung der Alkoholgesetzgebung in der Zeit vom I.Juli 1966 bis 30.Juni 1967 nachstehenden Bericht zu unterbreiten: I. Allgemeines Im abgelaufenen Geschäftsjahr sindfolgende, den Geschäftsbereich der Alkoholverwaltung betreffende und in der Sammlung der eidgenössischen Gesetze veröffentlichte Erlasse herausgekommen: 1. Bundesratsbeschluss vom 12. Juli 1966 über die Verwertung der Kartoffelernte 1966 (AS 1966, 897); 2. Bundesratsbeschluss vom 26. August 1966 über die Verwertung der Kernobsternte 1966 (AS 1966,1285); 3. Bundesratsbeschluss vom 16. September 1966 über die Preisfestsetzung für Kartoffeln der Ernte 1966 (AS 1966, 1310); 4. Bundesratsbeschluss vom 19. Juni 1967 über die Verwertung der Kirschenernte 1967 (AS 1967, 921).

Im weitern ist das Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen vom S.März 1967 betreffend die Verwendung des Alkoholzehntels für die Bekämpfung des Alkoholismus (BB11967, 640) zu erwähnen.

Über die der Alkoholverwaltung beigegebenen Kommissionen ist folgendes zu berichten : 1. Fachkommission Die Fachkommission tagte am l I.August 1966 in Bern. An dieser Sitzung wurden die auf dem Gebiet der Obst- und Kartoffel Verwertung zu treffenden Massnahmen erörtert. Zur Diskussion standen sodann die Mostobstpreise, die

916 Übernahmepreise für Kernobstbranntwein und die Besteuerung der Branntweine. Ferner wurden der Kommission die Richtlinien für die Förderung der Zwetschgenverwertung zur Stellungnahme unterbreitet.

2. Alkoholrekurskommission

Die Alkoholrekurskommission hat im Verlaufe des Berichtsjahres zwei Sitzungen abgehalten. Ihre Tätigkeit zeigt folgendes Bild : Am l. Juli 1966 waren hängig 5 Beschwerden Im Berichtsjahr eingegangen 14 Beschwerden Zusammen

19 Beschwerden

Hievon wurden erledigt durch : Abweisung Rückzug Am 30. Juni 1967 waren noch hängig

13 Beschwerden 2 Beschwerden 4 Beschwerden

Zusammen

19 Beschwerden II. Verwaltung 1. Personalbestand

Das Personal wies am Ende des Geschäftsjahres mit Einschluss von 6 Lehrlingen einen Bestand von 263 Personen auf, der unter der budgetierten Zahl von 266 Bediensteten lag. Der Zentralverwaltung gehörten 233 Arbeitskräfte an und 30 Personen waren in den betriebseigenen Alkohollagern tätig.

Ferner bestanden am 30. Juni 1967 2475 örtliche Brennereiaufsichtstellen, die im Nebenamt geführt werden.

2. Personal- und allgemeine Ausgaben

Im Voranschlag waren für Personal- und allgemeine Ausgaben 17031000 Franken vorgesehen. Verausgabt wurden 16753931.38 Franken. Die Personalausgaben beliefen sich auf 6482306.10 Franken und die allgemeinen Ausgaben betrugen 10271625.28 Franken. Die Einzelheiten sind aus der Rechnung auf Seite 936 ersichtlich.

IH. Brennereiwesen 1. Gewerbliche Brennereien und gewerbliche Brennauftraggeber

Am I.Juli 1966 bestanden 1499 Gewerbebrennereien. Davon sind 66 Betriebe infolge Aufkaufs der Brennapparate durch die Alkoholverwaltung eingegangen. Dagegen sind 31 Hausbrenner, welche keinen Landwirtschaftsbetrieb im Sinne von Artikel 37 der Vollziehungsverordnung zum Alkohol- und Hausbrennereigesetz mehr bewirtschaften und deshalb ihres steuerfreien Eigenbedarfs

917 verlustig gingen, zu den Gewerbebrennern umgeteilt worden, welche für ihre gesamte Erzeugung steuerpflichtig sind. Damit hat sich die Zahl der Gewerbebrennereien im Geschäftsjahr um 35 -vermindert, so dass am 30. Juni 1967 noch 1464 konzessionierte Gewerbebrennereien vorhanden waren.

Die am Ende des Geschäftsjahres ausgegebenen Konzessionen - zahlreiche Betriebe besitzen mehr als eine Konzession - verteilen sich wie folgt : Eine Konzession für den Betrieb einer Industriebrennerei (Cellulosefabrik Attisholz), 977 Konzessionen für die Herstellung von Kernobstbranntwein, 1045 Konzessionen für die Herstellung von Spezialitätenbranntwein und 632 Konzessionen für den Betrieb einer Lohnbrennerei.

Die gewerblichen Brennauftraggeber haben in der Berichtsperiode durch neue Branntweinproduzenten sowie durch die Umteilung bisheriger Hausbrenner und Hausbrermauftraggeber, welche auf Grund ihrer Betriebsverhältnisse keinen Anspruch auf steuerfreien Eigenbedarf mehr erheben können, von 56342 auf 61775 zugenommen. Dieser Zuwachs entfällt ausschliesslich auf Branntweinproduzenten, die vorwiegend lediglich für den eigenen Bedarf kleine Mengen Branntwein erzeugen.

Über die Branntweinerzeugung der Gewerbebrenner und gewerblichen Brennauftraggeber in den letzten 5 Jahren gibt die nachstehende Tabelle Aufschluss : Branntweinerzeugung der gewerblichen Brennereien und gewerblichen Brennauftraggeber

Geschäftsjahr

Speziahtatenbranntwein aus

Kernobstbranntwein Kirschen

Traubentrestem, gen und Weinhefe.

Pflaumen Weinresten

Rohstoffen

Gesamterzeueung an Kernobstu. SpeziahtàZusammen tenbranntwein

Liter 100%

1962/63 1963/64 1964/65 1965/66 1966/67

723 798 1 109 327 770002 1 848 335 654525 429 681 573 366 1 068 809 1 041 226

133 827 354 269 171 924 407 782 301 902

448 330 506 164 501 257 547 728 463 533

25000

1330955

3 456 258

42335 24076 32681 24185

1 672 770 1 351 782 1 561 557 1 830 846

2782097 3200117

1 316291 752 584

273 941

493 402

29655

1 549 582 2 865 873

2 125 303

1 991 238 2 899 655

Durchschnitt

1962/63 bis

1966/67

Die im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr erhöhte Erzeugung an Kernobstbranntwein war erntebedingt. Beim Kirschwasser haben neben der grossen Kirschenernte auch das zeitweise schlechte Erntewetter und die aussergewöhnlich starke Nachfrage der Brennereien zu einer Rekordproduktion geführt. Dagegen wies die Erzeugung von ändern Spezialitätenbranntweinen

918 trotz guter Ernteerträge einen Rückgang auf, weil die Betriebe über reichliche Vorräte aus früheren Jahren verfügten.

2. Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber

a. Bestand Als Folge der starken Verminderung der Zahl der landwirtschaftlichen Kleinbetriebe und der Anwendung der Vollziehungsverordnung vom 6. April 1962 zum Alkohol- und Hausbrennereigesetz mit ihren erhöhten Anforderungen an Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber nimmt deren Bestand ständig ab.

Im Berichtsjahr haben sie sich von 127076 auf 119058 vermindert. Seit Inkrafttreten der neuen Vollziehungsverordnung sind insgesamt 33582 Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber in Wegfall gekommen. Die im Gang befindliche Überprüfung der Einteilung der Branntweinproduzenten wird fortgesetzt.

b. Branntweinerzeugung der Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber *) Spezialitätenbranntwein aus Geschäftsjahr

Kcmobstbranntweln

Kirschen

Zwetschgen und Pflaumen

540 614 545 243 422 286 375 201 303 126

561 746 87430 465 065 148 833 419 036

Traubentrestern, Weinhefe, Weinresten

ändern Rohstoffen

Zusammen

Gesamterzeugung

Liter effektiver Gradstärke ')

1961/62 1962/63 1963/64 1964/65 1965/66

2 476 702 2 754 753 2 465 430 2 467 665 1 766 583

350 758 371 975 378 889 395 430 346 695

51676 30000 55794 39668 31121

1 504 794 1 034 648 1 322 034 959 132 1 099 978

3 981 496 3 789 401 3 787 464 3 426 797 2 866 561

Durchschnitt

1961/62 bis 1965/66

2 386 227 437 294 336 422 368 749

41652 1184117 3 570 344

*) Die Zahlen für das Geschäftsjahr 1966/67 liegen noch nicht vor, so dass hier nur die Entwicklung bis 30. Juni 1966 gezeigt werden kann.

) Angegeben werden die Liter effektiver Gradstärke, wie sie in den Brennkarten eingetragen wurden. Die Gradstärke bewegt sich im grossen und ganzen zwischen 50 und 60Vol.%.

2

Sämtliche Branntweinarten, mit Ausnahme des Pflaumen- und Zwetschgenwassers, weisen rückläufige Produktionszahlen auf. Diese Entwicklung ist nicht nur erntebedingt, sondern muss zum Teil auch auf die stete Verminderung der Zahl der Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber zurückgeführt werden. Beim Pflaumen- und Zwetschgenwasser vermochte sich jedoch der Rückgang der Produzenten nicht auszuwirken, weil aus der Grossernte des Jahres 1965 viele Früchte unverkäuflich waren und deshalb ins Fass wanderten. Trotz dieses Umstandes ist die rückläufige Tendenz in der nichtgewerblichen Branntweinerzeugung, im gesamten betrachtet, nicht unterbrochen worden.

919 c. Steuerfreier Eigenbedarf Mit der Verminderung der Zahl der Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber nimmt auch die Zahl der Produzenten, die den Branntwein für ihren Haushalt und Landwirtschaftsbetrieb steuerfrei verwenden können, ständig ab.

Im Geschäftsjahr 1965/66 weisen noch 104108 Betriebsinhaber in den Brennkarten einen Eigenverbrauch aus gegenüber 111620 im Vorjahr. Im Zusammenhang damit, sowie wegen der kleineren Branntweinerzeugungen, verminderte sich die zum Eigenbedarf beanspruchte Branntweinmenge von 2864644 auf 2566463 Liter effektiver Gradstärke.

3. Ankauf von Brennapparaten

Im Berichtsjahr konnten 513 konzessionierte Brennereieinrichtungen auf dem Wege der freiwilligen Übereinkunft erworben werden. Davon entfielen 429 auf Hausbrennereien und 84 auf Gewerbebrennereien. Dazu wurden noch 23 Apparate aufgekauft, die nicht angemeldet waren und erst nachträglich festgestellt wurden.

Für die übernommenen Brennereien wurden 299145 Franken bezahlt.

Über die Bewegung im Bestand der Brennapparate seit 1933 gibt folgende Tabelle Auf schluss : Berichtsjahr

Bestand am Anfang des Berichtsjahres

Von der Alkoholverwaltung aufgekauft

Wegfall gekommen

Bestand am Ende des Berichtsjahres

1962/63 1963/64 1964/65 1965/66 1966/67

23285

427

22835 22119 21471 20986

629 554 446 513

23 87 94 39 56

22835 22119 21471 20986 20417

1933-1967

42213

18527

3269

20417

IV. Kartoffelverwertung 1. Ernteertrag Die Kartoffelanbaufläche des Jahres 1966 betrug nach den Schätzungen der Alkoholverwaltung 40500 ha. Sie ist somit gegenüber dem Vorjahr erneut um 1000 ha zurückgegangen. Der Durchschnittsertrag erreichte 323 q je ha gegenüber 293 q im Vorjahr. Der Gesamtertrag der Kartoffelernte bezifferte sich auf 131000 Wagen, d.h. 9000 Wagen mehr als im Jahr 1965. Davon mussten 20000 Wagen (Vorjahr 11500 Wagen) der Überschussverwertung ausserhalb der Produzentenbetriebe zugeführt werden, was entsprechende Vorkehren und Aufwendungen erforderte.

920 2. Verwertungsmassnahmen

Die Verwertungsmassnahmen stützten sich auf die Bundesratsbeschlüsse vom 12. Juli und 16. September 1966. Es gelangten die nachgenannten, bereits in den Vorjahren bewährten Vorkehren zur Durchführung: Gewährung von Frachtbeiträgen für Speise-, Saat- und Futterkartoffeln sowie für Kartoffelflocken und -mehl zu Futterzwecken; Förderung des Absatzes von Speisekartoffeln durch Aufklärung über Sorten, Qualitätsanforderungen, Bezugsmöglichkeiten und neuzeitliche Lagerungs- und Verkaufsmethoden; Abgabe von verbilligten Kartoffeln an Minderbemittelte; Export von Überschüssen; Verarbeitung von nicht anders verwertbaren Kartoffelüberschüssen zu Flocken und Mehl ; Überwachung der Einfuhr von Kartoffelerzeugnissen zu Konsumzwecken.

Die Verpflichtung der Futtermittelimporteure und der gewerblichen Schweinehalter zur Übernahme von Kartoffelerzeugnissen im Zusammenhang mit der Einfuhr und dem Zukauf von KraftfLittermitteln, die am I.April 1966 mangels verfügbarer Kartoffelerzeugnisse vorübergehend aufgehoben worden war, ist am I.Oktober 1966 wieder in Kraft gesetzt worden. Das Übernahmeverhältnis betrug seither 3 Prozent, d.h. 300 kg Kartoffelerzeugnisse je 10 t importierter bzw. bezogener Futtermittel.

3. Verwertung der Ernte

Die folgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die Verwertung der Ernte 1966: Wagen zu 101

Gesamtertrag der Ernte Verbrauch zu Speisezwecken (Schätzung) - der nichtbäuerlichen Bevölkerung - im bäuerlichen Betrieb Saatgut Verfütterung im Produzentenbetrieb (Schätzung) Verbleibender Überschuss Dieser Überschuss wurde wie folgt verwertet : - Export - Verarbeitung zu Flocken und Mehl zu Futterzwecken - Verfütterung ausserhalb des Produzentenbetriebes

131 000 30 000 13 000 8 000 60 000 20 000 7 100 11 300 l 600

Aus den verarbeiteten 11300 Wagen Kartoffelüberschüssen sind rund 2300 Wagen Flocken und 250 Wagen Mehl hergestellt worden. Von dieser Produktion lagen am 30. Juni 1967 noch 766 Wagen unverkauft auf Lagern der Herstellerbetriebe.

Im Herbst 1966 wurden im Einvernehmen mit den Kantonen im Rahmen einer besondern Aktion 1434 Wagen (Vorjahr 1583 Wagen) Speisekartoffeln verbilligt an Minderbemittelte abgegeben.

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Für die Belieferung der Verbraucher in der Zeit von anfangs Dezember bis zum Beginn der neuen Inlandernte hat der Handel 6787 Wagen Speisekartoffeln eingelagert, die zur Deckung der Nachfrage nicht ausreichten. Die Fehlmenge von rund 600 Wagen wurde aus Lagern mit Preis- und Absatzgarantien gedeckt.

Für die industrielle Herstellung von küchen- und tischfertigen Kartoffelerzeugnissen (Chips, Flocken für Stock und Kroketten, Pommes frites usw.)

wurden aus der Ernte 1966 rund 2500 Wagen Frischkartoffeln benötigt. Der Verbrauch solcher Erzeugnisse ist im Zunehmen begriffen und geeignet, dem Rückgang im Kartoffelverbrauch entgegenzuwirken.

4. Regelung der Einfuhr von Speisekartoffeln

Die Einfuhr von Frühkartoffeln musste der Versorgungslage mit alterntigen Speisekartoffeln angepasst werden. Auf Grund des Bundesratsbeschlusses vom 21. April 1950 und nach Rücksprache mit dem Fachausschuss für die Ein- und Ausfuhr von Speisekartoffehi wurden vom 20. März bis 14. Juni 1967 680 Wagen Frühkartoffeln importiert gegenüber 462 Wagen im Frühjahr 1966 und 838 Wagen im Frühjahr 1965. Die inländische Frühkartoffelernte setzte Ende Mai ein und vermochte ab 14. Juni den Bedarf voll zu decken.

5. Förderung der inländischen Saatkartoffelproduktion

Die für die Produktion von Saatfcartoffeln anerkannte Fläche betrug im abgelaufenen Jahr 3618 ha. Die Ablieferungen beliefen sich auf 4346 Wagen, wovon 141 Wagen exportiert wurden. Die verbleibenden 4205 Wagen wurden als Erneuerungssaatgut im Inland abgesetzt. Die Einfuhr von Saatkartoffeln wurde mengenniässig und sortenmässig den Bedürfnissen der Marktproduktion angepasst und belief sich auf 1329 Wagen.

6. Beiträge an den Kartoffelbau in Berg- und Hanglagen

Im Berichtsjahr kam erstmals der Bundesratsbeschluss vom I.März 1966 über die Gewährung von Beiträgen an den Kartoffelbau in Berggebieten und in Hanglagen ausserhalb des Berggebietes zur Anwendung. Nach diesem Beschluss werden zur Erhaltung eines leistungsfähigen Kartoffelbaues in Berggebieten und in Hanglagen Beiträge an die erhöhten Produktionskosten gewährt. Die von den Gemeinden angemeldeten und beitragsberechtigten Kartoffelflächen bezifferten sich auf insgesamt 5441 ha. Davon entfielen 2827 ha auf die Bergzonel (unter 1000 m), 1152 ha auf die Bergzone II (über 1000 m) und 1462 ha auf Hangäcker ausserhalb des Berggebietes.

7. Preisgestaltung

Trotz erneut gestiegener Produktionskosten wurde angesichts der überdurchschnittlichen Erträge von einer Erhöhung der Produzentenpreise abgesehen. Einzig für die begehrteste, im Anbau aber sehr anspruchsvolle Speisesorte Bintje wurde der Preis im Hinblick auf die Förderung einer marktgerechten Produktion von 30 auf 32 Franken je 100 kg angehoben. Für Feld- und FutterBundesblatt. 119. Jahrg. Bd.II.

58

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kartoffeln, die - wenn sie nicht im Produzentenbetrieb verfiittert werden - der Uberschussverwertung zufallen, wurde der Preis auf bisheriger Hone belassen.

Die Produzentenpreise betrugen demnach je nach Sorte 20 bis 32 Franken je 100 kg fur Speisekartoffeln und 10 bis 13 Franken fur Futterkartoffeln.

8. Aufwendungen Die Ausgaben fiir die Verwertung der Kartoffelernte 1966 gehen aus folgender Zusammenstellung hervor: Vorjahr Franken Franken Frachtruckvergiitungen fur Speise-, Futter- und Saatkartoffeln 1672713.-- 1 710 463 07 Verbilligungsbeitrage fiir Saatkartoffeln 520625.80 546900.30 Versorgung minderbemittelter Volkskreise 'mit verbilligten Kartoffeln 2016220.95 2344191.20 Auf klarung und Propaganda 458059.20 257490.85 (Jberschussverwertung 20335035.-- 6994015.83 Anbaubeitrage an den Kartoffelbau im Berggebiet und in Hanglagen 1308844.10 Verschiedenes 208076.17 205 694.75 Gesamtaufwendungen 26519574.22 12058756.-- V. Obstverwertung und Obstbau 1. Kernobstverwertung a. Ernteertrag. Nach den Schatzungen des Schweizerischen Bauernsekretariates brachte die Kernobsternte 1966 einen Gesamtertrag von rund 37000 Wagen Apfel und 16000 Wagen Birnen, zusammen 53000 Wagen Obst (Durchschnitt 1951/1960 = 62350 Wagen). Die Emte lag somit etwa 10000 Wagen unter dem letzten Zehnjahresdurchschnitt.

b. Mostobstverwertung. Die getroffenen Vorkehren stiitzten sich auf den Bundesratsbeschluss vom 26. August 1966 iiber die Verwertung der Kernobsternte 1966. Tiber die in den gewerblichen Obstverwertungsbetrieben verarbeitete Menge Obst und die daraus hergestellten hauptsachlichsten Erzeugnisse gibt die nachstehende Tabelle Aufschluss: Erntejahr

1951/60 1962 1963 1964 1965 1966 J ) 2

Verarbeitetes Obst Wagen zu 10 t 16143

23369 12577 17462 7501 16515

Garsaft1) hi

Sussmost hi

Saft suss ab Presse hi

Konzentrat")

680 624 637 747 277 585 455 084 182 822 363 402

230 893 216 337 176233 173 856 135 459 152494

82087

98957 88910 92387 76686 92571

36932 147704 71 445 107 320 30548 111 464

q

Trockentrester

q

59164 66752 45853 80043 43036 70000

Einschliesslieh des auf Branntwein verarbeiteten Saftes.

) Menge auf einheitliche Konzentration von 71 Prozent Extrakt umgerechnet.

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Die von den Mostereien im Herbst 1966 aus inländischer Produktion übernommene Menge Mostobst entsprach ziemlich genau dem Durchschnitt der Jahre 1951/60. Sie setzte sich zusammen aus 8456 Wagen Mostbirnen und 7280 Wagen Mostäpfel. Dazu kamen noch 779 Wagen importierte Mostäpfel.

Die verarbeitete Menge Äpfel entspricht ungefähr einem normalen Jahresbedarf.

An Mostbirnen wurde dagegen ein gut dreifacher Jahresbedarf angeliefert.

Begünstigt durch die gute Witterung im Spätsommer und Herbst hat hier die Ernte die ursprünglichen Schätzungen weit übertroffen.

Während auf besondere Verwertungsmassnahmen für Mostäpfel verzichtet werden konnte, erforderten die beträchtlichen Mostbirnenüberschüsse das Eingreifen der Alkoholverwaltung. So wurden die Mostereien veranlasst, eine reichliche Ernteausgleichsreserve in Form von Birnensaftkonzentrat anzulegen. Diese Reservebildung ist durch Beiträge an die hieraus den Betrieben entstandenen zusätzlichen Kosten erleichtert worden. Ferner wurden rund 1500 Wagen überschüssige Mostbirnen auf Konzentrat verarbeitet, das in der Folge exportiert werden konnte.

Den Brennereien wurden in erster Linie den Qualitätsansprüchen nicht genügende Früchte zugeführt. In beschränktem Umfange sind aber auch überschüssige Mostbirnen gebrannt worden.

Der Tresteranfall war der Ernte entsprechend wesentlich grösser als im Vorjahr. Die Trester konnten vorwiegend in Form von Trockentrestern als Futtermittel und als Rohstoff für die Gewinnung von Apfelpektin abgesetzt werden. Wie in den Vorjahren sind die Herstellung und der Absatz der Trockentrester durch Fracht- und Trocknungsbeiträge unterstützt worden.

Weil auf die Ausrichtung von Exportbeihilfen verzichtet wurde, erreichte die Ausfuhr von Mostobst im Herbst 1966 nur einen bescheidenen Umfang.

Sie belief sich auf 544 Wagen, wovon 521 Wagen Mostbirnen und 23 Wagen Mostäpfel.

Die ungewohnt gute Nachfrage nach Birnensaftkonzentrat führte zu einer Steigerung des Exportes. Grosses Interesse zeigte das Ausland auch im Berichtsjahr für Apfelpektin und Apfelaroma. Bei beiden Erzeugnissen konnte die Nachfrage nicht voll befriedigt werden. Von den übrigen Produkten ist lediglich noch die Ausfuhr von 5373 hl Apfelsaft erwähnenswert.

Die Alkoholverwaltung unterstützte die Absatzwerbung für Obstprodukte auch im Berichtsjahr mit Beiträgen. Zusammen
mit den Leistungen der Obstproduzenten und der Obstverwerter war es damit möglich, die schon seit einer Reihe von Jahren mit Erfolg betriebene Kollektivpropaganda weiterzuführen.

Die erneute Erhöhung des Absatzes der gewerblichen Obstverwertungsbetriebe an Apfelsaft dürfte weitgehend auf diese Anstrengungen zurückzuführen sein.

Beim Obstwein hat der schon seit Jahren feststellbare Konsumrückgang eine Verflachung erfahren.

c. Produzentenpreise. In Anbetracht der Ernte- und Verwertungsverhältnisse im Herbst 1966 hat der Bundesrat Mindestpreise nur für Brennobst und für Mostbirnen festgesetzt und dabei die schon im Vorjahr geltenden Ansätze beibehalten, nämlich

924 je 100 kg Franken

Brennobst Mostbirnen

5.50 9. --

In der Folge sind von den Obstverwertungsbetrieben für gewöhnliche Mostbirnen Fr. 10.-, für Spezialmostbirnen Fr. 15.- bis 18.-je 100 kg bezahlt worden. Gewöhnliche Mostäpfel galten Fr. 12.- bis 16.-, SpezialSorten Fr. 18.bis 20.-je 100 kg.

d. Tafelobstverwertung. Die für den Markt allein ins Gewicht fallende Tafelbirnenproduktion des Kantons Wallis brachte im Herbst 1966 bei den Hauptsorten Williams Christbirnen und Louise Bonne nur mittlere Erträge.

Der Absatz vollzog sich reibungslos.

Grösser als im Vorjahr und die Schätzungen erheblich übersteigend fiel die Tafelapfelernte aus. Zwar musste zu Beginn der Kampagne zur genügenden Versorgung der Märkte eine beschränkte Menge Tafeläpfel, vorab der Sorte Gravensteiner, eingeführt werden. In der Folge verlief aber dann das Herbstgeschäft schleppend. So kam es, dass der Lagerbestand Ende Oktober die Erwartungen bei weitem übertraf. Trotz erfreulich hoher Monatsumsätze konnten die Tafeläpfelvorräte nur mit Mühe rechtzeitig zum Verkauf gebracht werden. Besonderen Schwierigkeiten begegneten dabei die Sorten Kanada Reinette und Boskoop, zum Teil auch die Glockenäpfel.

In Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Obstverband hat die Alkoholverwaltung im Herbst 1966 wiederum eine Aktion zur verbilligten Abgabe von Tafeläpfeln durchgeführt. Auf Grund der Ernteschätzungen wurden indessen vorerst nur Berggemeinden berücksichtigt. Im Rahmen dieser Aktion sind insgesamt 224 Wagen Tafeläpfel zum Preis von Fr. 35.- je 100 kg abgegeben worden. Die grossen Lagervorräte gaben Anlass, nach Neujahr 1967 eine zweite Aktion unter Einbezug der Minderbemittelten des Flachlandes durchzuführen.

Diese Lieferungen, die im ganzen 52 Wagen umfassten, erfolgten zum Preis von Fr. 50.-je 100 kg bzw. Fr. 45.-je 100 kg für die Bergbevölkerung.

Zur Ergänzung des inländischen Angebots sind in der Zeit vom I.Juli 1966 bis 30. Juni 1967 1929 Wagen Tafeläpfel und 1402 Wagen Tafelbirnen aus dem Ausland bezogen worden. Zur Ausfuhr gelangten in der gleichen Zeit 296 Wagen Tafeläpfel und 3 Wagen Tafelbirnen.

2. Steinobstverwertung

a. Kirschen. Mit Bundesratsbeschluss vom 20. Juni 1966 wurde die Alkoholverwaltung wiederum ermächtigt, Massnahmen zur Förderung der brennlosen Kirschenverwertung zu treffen. So sind mit Beiträgen der Al koholVerwaltung an 347 Berggemeinden insgesamt 323590 kg Tafelkirschen zum Preise von Fr. 1.30 je kg brutto abgegeben worden. Ferner hat die Alkoholverwaltung die Werbung für Tafelkirschen und für entsteinte Kirschen unterstützt. Des weitern leistete sie Frachtbeiträge für entsteinte Kirschen. In der zweiten Hälfte der Ernte vermochte der Inlandmarkt das Angebot an Tafelkirschen nicht mehr voll

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aufzunehmen. Durch die Übernahme eines Teils der Abwicklungskosten erfuhr die Ausfuhr eine Förderung. Damit gelang es, den drohenden Preiszusammenbruch zu verhindern. Das in der zweiten Julihälfte einsetzende Regenwetter beeinträchtigte dann aber die Qualität der Kirschen dermassen, dass diese nur noch zum Brennen taugten.

b. Zwetschgen. Die grossen Vorräte an Zwetschgenbranntwein in den Brennereien und die sich ankündigende gute Ernte veranlassten den Bundesrat mit Beschluss vom 26. August 1966 die Alkoholverwaltung zu ermächtigen, auch für diese Frucht Vorkehren zu einer möglichst brennlosen Verwertung zu treffen. Auf Grund dieser Ermächtigung wurde die vom Schweizerischen Obstverband organisierte Qualitätskontrolle unterstützt und sind Beiträge an die Kosten der Kollektivwerbung geleistet worden. Wie im Vorjahr wurden ferner verbilligte Zwetschgen an die Bergbevölkerung abgegeben. 298 Berggemeinden übernahmen im Rahmen dieser Aktion zusammen 18037 Körbchen zu brutto 12 kg Tafelzwetschgen. Der Abgabepreis betrug Fr. 6.50 je Körbchen. Auch bei den Zwetschgen hatte die ungünstige Witterung zur Folge, dass trotz aller Anstrengungen ein bedeutender Teil der Zwetschgenernte den Brennereien zugeführt werden musste.

3. Umstellung des Obstbaues Die Massnahmen zur Umstellung des Obstbaues gemäss Bundesratsbeschluss vom 19. September 1955 sindim Berichtsjahr von der Alkoholverwaltung in Zusammenarbeit mit den kantonalen Zentralstellen für Obstbau weitergeführt worden. Sie bezwecken nach wie vor in erster Linie, den Bestand an unwirtschaftlichen und unerwünschten Sorten tragenden Bäumen zu vermindern und damit den Aufbau einer rationellen Obstproduktion zu erleichtern.

Im Winter 1966/67 ist die mit Tafelobst-Intensivkulturen bepflanzte Fläche weiter ausgedehnt worden. Demgegenüber zeichnete sich im Rückgang des Altobstbaues eher eine Verlangsamung ab. Diese Entwicklung gibt zu Bedenken Anlass, niuss sie doch zwangsläufig zu einer bedeutenden Überproduktion führen. Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit der Beantwortung einer von Nationalist F.Carruzzo am S.Mirz 1967 eingereichten Kleinen Anfrage unmissverständlich auf diese Gefahr hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht, dass die Folgen einer solchen Fehlentwicklung im Obstbau nicht durch absatzsichernds Massnahmen des Bundes behoben werden könnten. Er
erwartet denn auch von den Produzenten aller Anbaugebiete eine vermehrte Zurückhaltung im Neuanbau und dazu einen beschleunigten Abbau der unwirtschaftlichen Altbestände.

Anders als beim Tafelobst bestand im abgelaufenen Geschäftsjahr nach wie vor wenig Interesse für das Pflanzen neuer rationeller Mostobstanlagen.

Das mag wenigstens zum Teil darauf zurückzuführen sein, dass eine Reihe wichtiger wirtschaftlicher und anbautechnischer Fragen des Mostobstbaues noch zu wenig abgeklärt sind. In Zusammenarbeit mit den Obstbaufachleuten der Kantone und der Eidgenössischen Versuchsanstalt Wädenswil hat die Alko-

926

holverwaltung deshalb im Berichtsjahr die Voraussetzungen für das Erstellen einer grösseren Zahl Versuchsanlagen für den Mostobstbau geschaffen. Im Winter 1967/68 soll mit der Verwirklichung des Versuchsprogrammes begonnen werden.

Die mit der Züchtung und Prüfung neuer Obstsorten verbundenen Arbeiten wurden fortgesetzt. Sie sind als Grundlage für eine qualitativ hochstehende und marktgerechte Obstproduktion weiterhin von grosser Bedeutung. Mit Beschluss vom T.April 1967 hat deshalb der Bundesrat seinen auf 10 Jahre befristeten Erlass betreffend Sortenzüchtung und Sortenprüfung vom Jahre 1957 erneuert und damit die Weiterführung der Arbeiten auch für die kommenden Jahre sichergestellt.

4. Aufwendungen für die Obstverwertung und die Umstellung des Obstbaues

Die Ausgaben der Alkoholverwaltung für die Förderung der Obstverwertung und die Umstellung des Obstbaues im Geschäftsjahr 1966/67 gehen aus folgender Zusammenstellung hervor : Verwertung von Kernobst und Kernobstprodukten Franken Aufklärung und Werbung l 350 602.35 Abgabe von verbilligtem Kernobst an Minderbemittelte und an die Bergbevölkerung 461 581.-- Übrige Verwertungsmassnahmen l 043 678.25 Tresterverwertung 258 702.60 Kirschenverwertung 165 414.35 Zwetschgenverwertung 48 840.75 Brennlose häusliche und bäuerliche Obstverwertung 200 419.25 Beiträge an das Forschungs- und Versuchswesen 75 837.15 Beiträge an Organisationen 264 993.70 Aufwendungen für die Obstverwertung 3 870 069.40 zuzüglich: Aufwendungen für die Umstellung des Obstbaues, einschh'esslich Züchtung und Prüfung neuer Kernobstsorten 1140 478.25 Zusammen

5 010 547.65

Im Vorjahr beliefen sich die Aufwendungen für die Obstverwertung auf Fr. 4443 628.70 und für die Umstellung des Obstbaues auf Fr. 1168 579.65.

927 VI. Beschaffung gebrannter Wasser 1. Sprit: Inländische und ausländische Ware Von der Alkoholverwaltung wurden übernommen und eingeführt: Lieferant und Sorte

Inländische Ware Cellulosefabrik Attisholz AG Feinsprit . ..

Übernommene Ware ab Luterbach--Attisholz ..

Amortisation und Verzinsung der Brennereianlagen . ..

Frachten ..

Insgesamt franko Lager Ausländische Ware Alkohol absolutus II ...

Industriefeinsprit . ..

Sekundasprit . ..

Rohspiritus Insgesamt . ..

Kesselwagenmiete ...

Frachten, Zoll Insgesamt franko Lager Inländische und ausländische Ware

Menge

Durchschnittspreis je hl 100 Prozent

Kosten

hl 100 Prozent

Franken

Franken

39 300,S8

68.02

2 673 247 60 443 486 . 50 53 864.80 3170598 90

39 300,88 6 455,07 101 905,40 42429,13 17 987,39 168 776 99

52.72 48.65 42.77 34.70

168 776,99 208 077,87

340322.45 4957549.20 1 814826.45 624362 60 7736860.70 91 181.35 355356.20 8 183398.25 11353997.15

Für die Vergällung von Sekundasprit, Industriesprit und von verbilligtem ' Sprit sind im Berichtsjahr Denaturier- und Zusatzstoffe im Werte von 111029.75 Franken (im Vorjahr 180420.90 Franken) eingekauft worden.

2. Entwässerung Im Berichtsjahr wurden in der Cellulosefabrik Attisholz AG aus Industriefeinsprit im Lohn entwässert und abgeliefert: Sorte

Alkohol absolutus I Alkohol absolutus II Insgesamt Entwässerungslohn Amortisation und Verzinsung der Anlage ....

Frachten ....

Total Kosten

Menge

hl 100% 8 18095

Durchschnittslohn je hl 100%

Kosten

Franken

Franken

H---

171 667.--

4 080 98 12261,93

12 261,93

23971840 25 13260 436 518.--

928 3. Rektifikation

Die Cellulosefabrik Attisholz AG hat wiederum im Lohn gebrannte Wasser rektifiziert. Es wurden abgeliefert : Sorte

Aufarbeitung von Industriesprit Extrafeinsprit Feinsprit . .

.

Sekundasprit . .

,

Durchsclinittslohn je hl 100%

Kosten

hl 100%

Franken

Franken

954,16 1 750,93 256,38 2961,47

Aufarbeitung von Rohspiritus und Kernobstbranntwein Extrafeinsprit . .

Feinsprit .

Obstspiritus Industriesprit Sekundasprit Vor- und Nachlauf Insgesamt Rektifikationslohn Frachten Total Kosten

Menge

306,28 11 147,39 714,78 175,09 1 099,25 5 020,79 18463,58 21 425 05 ...

12.-- 21 425,05

257 100.65

44077.60 301178.25

4. Kernobstbranntwein

Gemäss Bundesratsbeschluss vom 24. September 1965 betragen die Übernahmepreise für den im Inland abgelieferten Kernobstbranntwein je Liter 100 Prozent franko Abgangsstation oder Übernahmestelle: Franken

a. in Hafenbrennereien erzeugt b. in Brennkolonnen erzeugt für die ersten 5 000 Liter 100% für weitere 25 000 Liter 100% für die 30 000 Liter 100 % übersteigende Menge

4.50 4.-- 3.90 3.80

Von den im Inland übernommenen 7 671,93 hl 100 Prozent Kernobstbranntwein entfallen 423,45 hl 100 Prozent auf Sammelabnahmen (in der Hauptsache Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber) und 7248,48 hl 100 Prozent auf Ablieferungen der Gewerbebrenner und gewerblichen Brennauftraggeber. Davon sind 732,87 hl in Hafenbrennereien und 6515,61 hl 100 Prozent in Kolonnenbrennereien erzeugt worden.

929

An Kernobstbranntwein wurden übernommen und eingeführt: Menge

Inländische Ware .

Ausländische Ware .

Frachten, Zoll Kesselwagenmiete

...

Total Beschaffungskosten Inländische und ausländische Ware

Durchschnittspreis je hl 100%

hl! 00% 7 671 93

Franken 395 . 67

27 482 55

293 13

35 154,48

Kosten Franken

3 035 597 95

8056115 25 2491 114 30 73 056 85 13655884.35

\TL Verkauf gebrannter Wasser Der Erlös aus der Abgabe gebrannter Wasser betrug : Franken im Berichtsjahr 90488 077.-- im Vorjahr 87 011 465.-- Nachstehende Aufstellung gibt über die Einzelheiten Aufschluss: Sorte

Menge

DurchZu- bzw. Abnahme gegenüber schnittspreis je hl 100% dem Vorjahr

hl 100% hl 100% % 22753 -- 831 3,52 Sprit zum Trinkverbrauch .

Kernobstbranntwein .

24658 + 973 4,11 Pharmazeutischer und kosmetischer Sprit . . . .

41 131 + 3486 9,26 Denaturierter Sekundasprit 42752 + 1 859 4,55 Industriesprit 82327 + 6606 8,72 Zusammen 213 621 + 12093 6,00 Denaturier- und Zusatzstoffe 398 + 89 28,80 Insgesamt 214019

Erlös

Franken Franken 1 302.44 29 634 432.-- 1 299.91 32 053 234.20

478.79 68.21 75.21

19 692 649.90 2916133.50 6 191 628.05 90 488 077.65

103.33

41 125.80 90 529 203.45

Die Frachten ab Lager der Alkoholverwaltung bis Bestimmungsstation betrugen für die verkauften 214019 hl 100 Prozent insgesamt 809524.85 Franken oder 3.78 Franken je hl 100 Prozent.

Gegenüber dem Geschäftsjahr 1965/66 konnten die Transportkosten um 14 Rappen je hl 100 Prozent herabgesetzt werden. Dies ist auf den vermehrten Versand des Alkohols in Swiss Containercars verladen auf betriebseigenen Tragwagen sowie in Kesselwagen zurückzuführen.

Der Verkauf hat im abgelaufenen Geschäftsjahr weiterhin stark zugenommen und einen neuen Höchststand erreicht. Gegenüber dem Vorjahr stieg der

930

Absatz um 6 Prozent und der Erlös um 4 Prozent. Am Mehrverkauf sind insbesondere der verbilligte Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln mit 9,3 Prozent und der Industriesprit mit-8,7 Prozent beteiligt. Der Verkauf an denaturiertem Sekundasprit stieg um 4,5 Prozent. Die Abgabe von Trinksprit weist dagegen eine Abnahme von 3,5 Prozent auf. Dieser Rückgang dürfte weitgehend der am l O.August 1965 erfolgten Erhöhung des Verkaufspreises zuzuschreiben sein. Auch ziehen es einzelne Betriebe vor, für die Herstellung bestimmter Branntweine Kernobstbranntwein anstelle von Trinksprit zu verwenden, was die Zunahme des Verkaufes an Kernobstbranntwein um 4,1 Prozent erklärt.

Der Anteil der verschiedenen Sorten gebrannter Wasser am Gesamtabsatz beträgt für : Trinksprit Kernobstbranntwein pharmazeutischer und kosmetischer Sprit Industriesprit und denaturierter Sekundasprit

10,7 % 11,5 % 19,3 % 58,5 %

Mehr als dreiviertel der verkauften Alkoholmengenwerden also für pharmazeutische, kosmetische und technische Zwecke verwendet, während weniger als ein Viertel zu Trinkzwecken abgegeben wird.

Der Vergleich der Verkaufsziffern des Berichtsjahres mit denjenigen früherer Jahre zeigt folgende Entwicklung:

Geschäftsjahr

Sprit zum Trinkverbrauch

Kernobstbranntwein

Pharmazeutischer Industriesprit und kosmetischer und denaturierter Sekundasprit Sprit

Zusammen

hl 100 Prozent

i

1957/58 1958/59 1959/60 1960/61 1961/62 1962/63 1963/64 1964/65 1965/66 1966/67

17 928,85 17 894,86 15 957,78 16311,38 17 925,78 19 312,64 21 223,79 22 814,49 23 583,77 22 753,22

17810,84 15 256,64 15 548,01 17 249,52 19 726,62 23 040,58 21 821,27 25 109,18 23 685,17 24 658,43

15773.88 18 804,76 17 501,65 19 005,38 22 941,71 25 459,46 28 737,68 33 932,67 37 645,38 41 130,44

83 564,77 85 629,13 93 265,60 102 200,32 106 674,41 108 290,57 111 956,62 114079,62 116613,29 125 079,33

135078,34 137 585,39 142 273,04 154 766,60 167 263,52 176113,25 183739,36 195 935,96 201 527,61 213 621,42

Für den Bezug und die Verwendung von pharmazeutischem und kosmetischem Sprit und von Industriesprit ist eine Bewilligung der Alkoholverwaltung erforderlich. Die Bewilligungen für pharmazeutischen und kosmetischen Sprit verteilten sich auf folgende Verbrauchergruppen:

931

Apotheken Drogerien Hersteller chemisch-pharmazeutischer Produkte Laboratorien Spitäler Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte Hersteller kosmetischer Produkte Essenzenfabriken Andere

1118 1242 165 221 158 67 322 68 140

Bestand am 30. Juni 1967

3501

Die Bewilligungen für Industriesprit verteilten sich wie folgt: Hersteller chemisch-pharmazeutischer Produkte Laboratorien Spitäler Lack- und Farbenfabriken Uhrenindustrie Graphische Anstalten Essigfabriken Andere Bestand am 30. Juni 1967

53 236 283 58 347 134 10 421 1542

Vin. Besteuerung gebrannter Wasser 1. Abgaben auf Spezialitätenbranntweinen und Kernobstbranntwein In der Berichtsperiode blieben die Steuersätze unverändert. Sie betrugen gemäss Bundesratsbeschluss vom 24. September 1965 über die Ablieferung und Besteuerung gebrannter Wasser : Fr. je uter 100% Spezialitätenbranntwein 7.50 Kernobstbranntwein (Selbstverkaufsabgabe) 8.50 Im Geschäftsjahr 1966/67 wurden 38384 Steuerrechnungen mit einem Gesamtbetrag von 18701338.05 Franken ausgestellt, gegenüber 35575 Steuerrechnungen mit einem Steuerbetrag von 15,6 Millionen Franken im Geschäftsjahr 1965/66. Im Berichtsjahr entfielen 25 236 Steuerrechnungen mit einem Steuerbetrag von 16756957.20 Franken auf gewerbliche Betriebe. 13148 Steuerrechnungen mit einem Steuerbetrag von 1944380.85 Franken betrafen Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber.

932 Über die Entwicklung der in den letzten fünf Geschäftsjahren zur Steuer veranlagten Mengen Spezialitäten- und Kernobstbranntwein und die sich daraus ergebenden Steuerbeträge gibt nachstehende Tabelle Aufschluss : Steuerbeträge nach den ausgestellten Steuerrechnungen Spezialitatenbranntwein Geschäftsjahr

1962/63 1963/64 1964/65 1965/66 1966/67 1962/63 1963/64 1964/65 1965/66 1966/67 1962/63 1963/64 1964/65 1965/66 1966/67

Kernobstbranntwein

Zusammen

Menge

Steuerbetrag

Menge

Steuerbetrag

Menge

Steuerbetrag

Liter 100%

Franken

Liter 100%

Franken

Liter 100%

Franken

6 687 303 1337461 1 665 035 8 325 178 1 356 260 6 781 306 1 568 052 11271778 1 838 622 13 787 077 179 833 176000 180856 189074 156481

Gewerbliche Betriebe 2 747 303 471 235 3 207 182 374 675 2 598 080 269 702 2196286 2 969 880 349 369

487 402

1 824 863 2136270 1 730 935 1 837 754 2187991

Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber 730 920 899 168 140 561 320 394 966 522 879 999 163 990 339 990 926 852 904 286 134 105 314961 1 099 961 1 105 352 151 103 340 177 95201 795 027 1 149 354 251 682

9 434 606 11532360 9 379 386 13 468 064 16756957 1 630 088 1 846 521 1 831 138 2 205 313 1 944 381

Gewerbliche Betriebe, Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber 7 586 471 627 963 3 478 223 2145257 1517294 11064694 4 173 704 2476260 1 841 035 9 205 177 635 225 13 378 881 3 524 932 2045896 7 685 592 508 780 1537116 11210524 1 757 126 12377 130 420 805 3 296 247 2177931 15673377 3 764 907 2439673 1 995 103 14936431 444 570 18 701 338

Im Berichtsjahr 1966/67 haben die gewerblichen Betriebe mehr Spezialitätenbranntwein und Kernobstbranntwein versteuert als im Vorjahr. Bei den Hausbrennern und Hausbrennauftraggebern erreichten die steuerpflichtigen Mengen sowohl beim Spezialitätenbranntwein als auch beim Kernobstbranntwein die Vorjahreszahlen nicht.

Die jährlichen Schwankungen der Steuereingänge ergeben sich vor allem aus den ungleichen Obsternten. Die Zunahme der Erträgnisse an Spezialitätensteuern ist hauptsächlich den grossen Kirschen- und Zwetschgenernten im Jahre 1966 zuzuschreiben.

Die vereinnahmten Alkoholsteuern beliefen sich laut Betriebsrechnung (s. S. 937) auf 17959591.65 Franken. Die Steuerausstände betrugen am 30. Juni 1967 2111734.30 Franken oder 11,29 Prozent des fakturierten Betrages von 18701338.05 Franken. Von den Ausständen waren bei Rechnungsabschluss 716 853 Franken oder 3,83 Prozent verfallen. Als Verlust mussten im abgelaufenen Geschäftsjahr 701.80 Franken abgebucht werden.

933 2. Monopolgebühren und Ausgleichsgebühren Seit l I.August 1965 gelten folgende Monopolgebühren auf der Einfuhr gebrannter Wasser von 20 bis 75 Volumenprozent Alkohol: Ordentliche Monopolgebühr : 930 Franken je q brutto Erhöhte Monopolgebühr : l 300 Franken je q brutto Die erhöhte Monopolgebühr ist bei der Einfuhr von Whisky, Giù, Wodka, Rum und anderen Branntweinen aus Getreide, Kartoffeln und Zuckerrohr sowie von Cognac und Armagnac zu entrichten.

Die nachstehenden beiden Übersichten zeigen die Entwicklung der belasteten Importmengen und der daraus erzielten Einnahmen nach Hauptrubriken während der letzten fünf Geschäftsjahre.

Importmengen 1962/63

Hauptrubriken

q

Rohstoffe Branntweine Liköre Wermut .

...

Weinspezialitäten, Süssweine. . .

Pharmazeutische Erzeugnisse . . . .

Parfumerie Cosmetica Ausgleichsgebühren unterliegend .

2037 39484 28 802

60414 2971 1 734

8569

1963/64

q

4722 48 198 28 899 68 614

q

1965/66 1

3 0?8 45253

42045

31 605

33 146 69 310

1964/65

3450 2269

58982 2723 2865

9561

11664

1966/67

q

3 405

3 163 37776 27268 63 607 3 137 3 110 13761

3500 3069 13115

An der Landesgrenze erhobene Monopol- und Ausgleichsgebühren Hauptrubriken

1962/63 Fr.

1963/64 Fr.

1964/65 Fr.

1965/66 Fr.

1966/67 Fr.

Rohstoffe Branntweine, Liköre .

92 239.40 27 921 305.85 1 728 541.90

212621.80 33 289 330.20 1 734083.55

135 681 60 39 870 028.-- 1 908 515 50

205 173 85 45 937 830.45 2 056 062 10

211 378 75 40 464 147.95 1 658 759 65

3 655 366 15

4 172 901 95

3 601 898 80

4276 091 10

3 917 013 50

419 365.--

393 063.70

344 056.55

326 725.05

299 966.70

371 319.10 171 895.70

488 542.25 195 945.30

658 862 25 241 226.50

720 438 60 275 158.70

763 368.70 277 158.85

Weinspezialitäten, Pharmazeutische Erzeugnisse Parfumerie, Ausgleichsgebühren .

Pauschale für Reisendenverkehr und Verschiedenes

225 840.--

225 740.--

225 860.--

866 110.--

1 456 410.--

34585 873 10

40712228.75

46 986 129 20

54 663 589 85

49 048 204 10

Das oberwähnte Total umfasst die an der Grenze erhobenen Monopol- und Ausgleichsgebühren nach Abzug der Rückerstattungen auf Rohstoffen, eingeführten Waren und gebrannten Wassern, bei denen sich nachträglich ergab, dass sie nicht monopolgebührenpflichtig waren.

934 Franken

Zu diesen Einnahmen im Berichtsjahr von 49 048 204.10 kommen noch die Monopolgebühren auf der Erzeugung von Branntwein aus ausländischen Rohstoffen im Inland 30 868.55 Zusammen 49 079 072.65 Die Importmengen und die Einnahmen an Monopolgebühren sind im allgemeinen bis im Geschäftsjahr 1963/64 gestiegen. Die am 1. Oktober 1964 und am l I.August 1965 erhöhten Ansätze der Monopolgebühren führten in der Folge zu einem Rückgang der Importe. Beim Branntwein und den Likören sanken die Einfuhren von 48198 q im Jahre 1963/64 auf 37 776 q brutto im Geschäftsjahr 1966/67. Der Rückgang von 1963/64 bis zum Berichtsjahr beträgt damit 22 Prozent. Im gleichen Zeitraum stiegen aber die Einnahmen aus der fiskalischen Belastung der eingeführten Branntweine und Liköre um 22 Prozent. Die Erhöhung der Monopolgebühren und zum Teil auch die Konjunkturabschwächung haben also zu einem Rückgang der Importe geführt bei gleichzeitiger Zunahme der Einnahmen. Gegenüber dem Vorjahr sind allerdings die Einnahmen aus Monopolgebühren um 5,5 Millionen Franken gesunken.

Auf Grund der Erhebungen über die Einnahmen aus Monopolgebühren im Reisendenverkehr beträgt die von der Oberzolldirektion an die Alkoholverwaltung entrichtete Pauschale 1456410 Franken (Vorjahr 866110 Franken).

3. Rückvergütung von Abgaben und Monopolgewinn für ausgeführte gebrannte Wasser und alkoholhaltige Erzeugnisse

In der Zeit vom 1. Juli 1966 bis 30. Juni 1967 wurden insgesamt 251642,0 Liter 100% Alkohol als gebrannte Wasser oder in alkoholhaltigen Erzeugnissen ausgeführt, gegenüber 242141,7 Liter 100% im Geschäftsjahr 1965/66.

Die für die ausgeführte Alkoholmenge geltend gemachten RückFranken Vergütungen betrugen l 954 514.50 Dazu kamen Nachzahlungenfür die Ausfuhren des Jahres 1965/66 700 479. -- 2654993.50 Im Geschäftsjahr 1966/67 wurden insgesamt ausbezahlt Es sind noch auf Rechnung 1967/68 zu vergüten

2 050 684.40 604 309.10

IX. Handel mit gebrannten Wassern Für das Kalenderjahr 1967 sind bis 30. Juni 1967 insgesamt 629 Bewilligungen für den Grosshandel und 302 Bewilligungen für den Kleinhandelsversand über die Kantonsgrenze hinaus ausgestellt worden, gegenüber 624 Grosshandelsund 297 Kleinhandelsversandbewilligungen im Vorjahre.

935

X. Straf falle Am 30. Juni 1966 waren unerledigt Im Berichtsjahr sind eingegangen Zusammen Davon sind durch Vollzug erledigt worden Verbleiben auf 30. Juni 1967 noch zur Erledigung

440 Fälle 847 Fälle 1287 Fälle 787 Fälle 500 Fälle

Von den 500 noch nicht erledigten Fallen sind 280 entschieden und im Vollzug begriffen, während in 220 Fällen das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen werden konnte.

Von den im Berichtsjahr eingegangenen 847 Fällen wurden 705 durch Organe der Alkoholverwaltung und 142 durch die Zollverwaltung untersucht.

Nach Art der Widerhandlungen entfielen auf: - Schmuggel oder unrichtige Zolldeklaration 142 Fälle - Hinterziehung von Spezialitätensteuern, Selbstverkaufsabgaben oder Monopolgebühren 87 Fälle - Brennenlassen mit der Brennkarte eines Dritten 26 Fälle - Brennen von Kartoffeln oder Bezug von widerrechtlich hergestelltem Kartoflfelbranntwein 11 Fälle - Andere unbefugte Herstellung gebrannter Wasser 102 Fälle - Grosshandel oder Kleinhandelsversand gebrannter Wasser ohne Bewilligung 22 Fälle - Widerhandlungen gegen die Buchf ührungs- und Kontrollvorschriften 414 Fälle - Widerhandlungen gegen die Vorschriften betreffend die Lohnbrennerei 16 Fälle - Widerhandlungen verschiedener Art 27 Fälle Zusammen

847 Fälle

Von den im Berichtsjahr eingegangenen 847 Straf fällen sind 617 entschieden worden; 559 Fälle wurden mit einer Busse gemäss Artikel 52 bis 54 des Alkoholgesetzes, 45 mit einer Verwarnung und 13 mit einer Ordnungsbusse erledigt.

In 10 Fällen wurde das Strafverfahren wegen Fehlens eines strafbaren Tatbestandes bzw. wegen Verjährung eingestellt.

Im Berichtsjahr sind an Bussen 118 019.60 Franken und an Ordnungsbussen 810 Franken verhängt worden. Kosten wurden im Betrage von 6238 Franken auferlegt. Ausserdem wurden in vier Fällen Brennapparate, die widerrechtlich erworben, aufgestellt oder benützt worden waren, konfisziert, sowie eine Brennerei wegen schwerer Widerhandlung eingezogen.

936

XI. Rechnung und Bilanz 1. Betricbsreclmung a. Ausgaben Rechnung 1966/67 Fr.

Beschaffung gebrannter Wasser Sprit Kernobstbranntwein Denaturier- und Zusatzstoffe Personal Personalbezüge Personalfürsorge

Voranschlag 1966/67 Fr.

25 858 607.50 12 091 693.40 13 655 884.35 111 029.75

21 460 000 11 570 000 9 840 000 50 000

6 482 306.10 5 839 073.40 643 232.70

6 535 000 5 812 000 723 000

Allgemeine Ausgaben 10 271 625.28 Ersatz von Auslagen 409785.35 Beratungen und Gutachten 13 822.10 Vergütungen an die Brennereiaufsichtstellen . . . l 798 367.45 Vergütung an die Zollverwaltung 2 413 094.40 Verwaltungsausgaben 502 955.30 Gebäudeversicherungen 19 668.15 Liegenschaften und Einrichtungen l 587 198.73 Hausdienst, Reinigung, Heizung, Beleuchtung, Kraft und Wasser 189 193.-- Betriebsausgaben 178 186.55 Frachten beim Verkauf 809524.85 Rückvergütungen von Abgaben und Monopolgewinn auf ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen 2 050 684.40 Ankauf von Brennapparaten 299 145.--

10 496 000 420000 20 000 l 800 000 2 750 000 554 000 21 000 l 731 000

Förderung der Kartoffelverwertung

26 519 574.22

22 000 000

Förderung der Obstverwertung

3 870 069.40

8 000 000

Umstellung des Obstbaues

1140478.25

2500000

74142 660.75

70 991 000

Total Ausgaben

,

170 000 250 000 930000

l 500000 350 000

937 b. Einnahmen Rechnung 1966/67 Fr.

Voranschlag 1966/67 Fr.

90 529 203.45 29 634 432. -- 32 053 234.20 19692649.90 2916133.50 6 191 628.05 41 125.80

90 379 000 33 220 000 31 200 000 17200000 2856000 5 870 000 33 000

Steuern, Abgaben, Monopolgebühren und Bewilligungen 67112995.40

67910000

Steuern auf Spezialitätenbranntwein, Abgaben für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein 17959591.65 Monopolgebühren 49079072.65 Bewilligungsgebühren 74 331.10

12800000 55050000 60 000

Verkauf gebrannter Wasser Sprit zum Trinkverbrauch Kernobstbranntwein Pharmazeutischer und kosmetischer Sprit ..

Denaturierter Sekundasprit Industriesprit Denaturier- und Zusatzstoffe

Miet- und Pachtzinseinnahmen Zinseinnahmen Übrige Einnahmen

85 699.80 84 000 4 511 528.-- 3 600 000 349 292.56 zur Vormerkung

Total Einnahmen

162 588 719.21

161 973 000

Einnahmen Ausgaben

162 588 719.21 74142660.75

161973 000 70 991 000

88 446 058.46

90 982 000

Einnahmenüberschuss

2. Gewinn- und Verlustrechnung Autwand Fr.

Vortrag des Vorjahres Einnahmenüberschuss der Betriebsrechnung .

Lagervorräte: Fr.

30. Juni 1967 4390111.10 30. Juni 1966 4 123 156.60 Zunahme

,

Ertrag Fr.

132 631.71 88 446 058.46

266954.50

266954.50

88845644.67 Reinertrag

88 845 644.67 8845644.67

Bundesblatt. 119. Jahrg. Bd.II.

88845644.67 59

938

Die Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 1966/67 ergibt einen Reinertrag von 88845644.67 Franken. Der Voranschlag sah einen Einnahmenüberschuss von 90982000 Franken vor. Der Rechnungsabschluss ist somit um 2136000 Franken ungünstiger ausgefallen als im Voranschlag vorgesehen.

Die Abweichungen vom Voranschlag gehen sowohl auf vermehrte Ausgaben (3151000 Franken) wie auf vermehrte Einnahmen (1015000 Franken) zurück. Bei den Ausgaben erforderte die Beschaffung gebrannter Wasser einen Mehraufwand von 4,4 Millionen Franken. Weil nämlich günstige Einkaufsmöglichkeiten bestanden, sind über 40000 hl 100 Prozent mehr beschafft worden als im Voranschlag vorgesehen waren. Die Verwertung der grossen Kartoffelernte 1966 verursachte Mehrausgaben von 4,5 Millionen Franken. Demgegenüber mussten für die Förderung der Obstverwertung und die Umstellung des Obstbaues 5,5 Millionen Franken weniger verausgabt werden. Ebenso waren die Personalund allgemeinen Ausgaben etwas niedriger. Die Mehreinnahmen gegenüber dem Voranschlag resultieren hauptsächlich aus den höheren Steuererträgen (5,2 Millionen Franken) und sonstigen Mehreinnahmen von 1,8 Millionen Franken. Dagegen blieben die Einnahmen aus Monopolgebühren um fast 6 Millionen Franken hinter dem budgetierten Betrag zurück.

Gegenüber der Rechnung des Vorjahres mit einem Rekordergebnis von 106 Millionen Franken wurde ein um 18 Millionen Franken geringeres Ergebnis erzielt. Der ungünstigere Abschluss ist vor allem darauf zurückzuführen, dass für die Verwertung der Kartoffelernte 1966 14,5 Millionen Franken mehr ausgegeben werden mussten als für die Ernte 1965. Ferner ist bei den Einnahmen aus Monopolgebühren ein Ausfall von 5,7 Millionen Franken zu verzeichnen, der durch den Mehrertrag an Steuern von 2,7 Millionen Franken nicht ausgeglichen worden ist.

3. Verwendung des Reinertrages Zuweisung an den Bund Fr. 8.-- auf den Kopf der WohnbevölkeFranken rung (5 429 061) 43 432 488.-- Zuweisung an die Kantone Fr. 8.-- auf den Kopf der Wohnbevölkerung (5 429 061) 43 432 488.-- Einlage in den Bau- und Erneuerungsfonds l 959 000.-- Vortrag auf neue Rechnung 21 668.67 88 845 644.67

Was die Einlage in den Bau- und Erneuerungsfonds anbetrifft, so ist daran zu erinnern, dass die eidgenössischen Räte in der Dezembersession 1966 für die Errichtung des Alkohollagers Daillens einen Kredit von 37000000 Franken bewilligt haben. Mit dem Bau ist inzwischen begonnen worden. Nach dem derzeitigen Stand der Dinge darf damit gerechnet werden, dass die effektiven Bauaufwendungen niedriger sein werden als der Objektkredit. Indessen wird die im Baufonds heute verfügbare Summe von 21741000 Franken nicht ausreichen, um die Baukosten zu decken. Es werden weitere 10 bis 12 Millionen Franken bereitgestellt werden müssen. Bei einer Bauzeit von vier Jahren werden also jährlich

939

Einlagen in den Bau- und Erneuerungsfonds von 2,5 bis 3 Millionen Franken notwendig sein. Die vorgesehene Einlage von 1959000 Franken stellt somit ein Minimum dar.

Gemäss Artikel 46 des Alkoholgesetzes haben die Kantone Anspruch auf die vollen Einnahmen der Alkoholverwaltung aus den Jahresgebühren der Versandbewilligungen für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern über die Kantonsgrenze hinaus. Diese Einnahmen betrugen im Geschäftsjahr 1966/67 306 255.50 Franken.

Demnach erhalten die Kantone als Anteil am Reinertrag und an den Kleinhandelsversandgebühren : Anteil am Reinertrag CFr.S. -- je Kopf)

Kantone

Zürich .

...

Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden . . .

Glarus . . . .

Zug Freiburg . . . .

Solothurn .

Baselstadt Baselland Schaffhausen . .

Appenzell A.-Rh. . . .

Appenzell I.-Rh St. Gallen . . . .

Graubünden Aargau Thurgau . , . . .

Tessin Waadt Wallis Neuenburg Genf Insgesamt . . .

...

Kleinhandelsversandgebühren

Zur Auszahlung gelangen insgesamt

Franken 7 618 432 --

Franken 53 719.--

Franken 7 672 151 --

7 116184 -- 2 027 568.-- 256168.-- 624 384.-- 185080.-- 177 504.-- 321 184.-- 419 912. -- 1 273 552.-- 1 606 528 -- 1 804 704.-- 1 186256 -- 527 848 -- 391 360 -- 103 544 -- 2715912 -- 1 179 664.-- 2 887 520 -- 1 331 360.-- 1 564 528.-- 3 436 096.-- 1 422 264.-- 1181 064.-- 2 073 872 --

50 178 -- 14 297 -- 1 806.50 4 403.-- 1 305.-- 1 252 -- 2 265.-- 2961.-- 8980 -- 11 328 -- 12 725.-- 8 365 -- 3722 -- 2760 -- 730 -- 19151 -- 8318.-- 20 361 -- 9 388.-- 11 032.-- 24 229.-- 10 029.-- 8 328.-- 14 623 --

7 166362 -- 2 041 865 -- 257 974.50 628 787.-- 186 385.-- 178 756 -- 323 449.-- 422 873 -- 1 282 532 -- 1 617856 -- 1 817 429.-- 1 194621.-- 531 570 -- 394 120.-- 104 274 -- 2 735 063.-- 1 187982.-- 2 907 881 -- 1 340 748.-- 1 575 560.-- 3 460 325.-- 1 432 293.-- 1 189 392.-- 2 088 495 --

43 432 488.--

306 255.50

43 738 743.50

940 Auf Grund der gemäss vorstehender Rechnung vorgenommenen Verwendung des Reinertrages ergibt sich folgende Bilanz : 4. Bilanz a. Aktiven Umlaufvermögen Kassa Postcheck Schweizerische Nationalbank Eidgenössisches Kassen- und Rechnungswesen Wertschriften Debitoren Lagervorräte Transitorische Aktiven

Franken 41 005.80 769 311.35 125 546.27 84 150 731.70 77 946 000.-- 5 497 664.30 4 390 111.10 l 909 784.75

Anlagevermögen Immobilien

Franken

- Verwaltungsgebäude in Bern - Lagerhausbauten und Einrichtungen - Übrige Liegenschaften Baukonti - Baukonto Schachen - BaukontoDaiUens

l 863 624.15 20 379 852.55 1514678.65 23 758 155.35 111 754.20 211919.40

323673.60 198911984.22

Kautionen als Hinterlage der Spritbezüger

6 124 277.15

b. Passiven Fremdkapital Verteilungskonti

-

Verteilung an den Bund Verteilung an die Kantone Kleinhandelsversandgebühren Bussenverteilung

Bussenkonto Transitorische Passiven Übertrag

Franken

Franken

43 432 488.-- 43 432 488.-- 306 255.50 63 682.05 87 234 913.55 185 509.70 5 511 736.95 92 932 160.20

941 Franken

Übertrag Wertberichtigungen Immobilien Eigenkapital Reserven - Betriebsreserve - Reserve für die Förderung der Obst- und KartofFelverwertung - Allgemeine Reserve

92932160.20 23 758 155.35

2 000 000.-- 8 000 000.-- 9 000 000.--

Fondsvermögen - Reinertragsausgleichsfonds - Versicherungsfonds - Bau- und Erneuerungsfonds Vortrag auf neue Rechnung

34 500 000. -- 5 000 000.-- 23 700 000.-- 21 668.67 198911984.22 Kautionen als Hinterlage der Spritbezüger 6 124 277.15 Zu den einzelnen Bilanzposten ist noch folgendes zu bemerken: Das Wertschriftenkapital von 77946000 Franken ist mündelsicher angelegt.

Die durchschnittliche Rentabilität beträgt 4,02 Prozent.

Die Debitoren setzen sich wie folgt zusammen : Franken Spritbezüger 3 232 525.80 Steuern- und Abgaben 2111 734.30 Bussen 48 352.-- Diverse 105052.20 5497664.30 Die Lagervorräte an Alkohol sind wie bisher mit 10 Franken je hl 100 Prozent bewertet worden.

Die Aktivposten « Verwaltungsgebäude in Bern, Lagerhausbauten und Einrichtungen sowie übrige Liegenschaften» sind durch das Passivkonto «Wertberichtigungen Immobilien» abgeschrieben. Der amtliche Wert der Gebäude beträgt 9289050 Franken, der Brandversicherungswert 12525000 Franken.

In den unter den Aktiven ausgewiesenen «Baukonti» von insgesamt 323 673.60 Franken sind die bis anhin aufgelaufenen Kosten für die geplanten Bauvorhaben verbucht. Diese Konti werden nach Fertigstellung der Bauten und Beendigung der Rechnungsablage über den unter den Passiven auf geführten Bauund Erneuerungsfonds ausgebucht. Von den 23,7 Millionen Franken des Bauund Erneuerungsfonds stehen somit zur Zeit noch rund 23,4 Millionen Franken zur Verfügung.

Bundesblatt. 119. Jahrg. Bd. II.

60

942

XII. Antrag Wir schliessen unsern Bericht mit dem Antrag : Es sei der Geschäftsführung und der Rechnung sowie der vorgesehenen Verwendung des Reinertrages der Alkoholverwaltung für die Zeit vom I.Juli 1966 bis 30. Juni 1967 durch Annahme des nachstehenden Bundesbeschlussentwurfes die Genehmigung zu erteilen.

Die verfassungsmässige Grundlage der Vorlage bildet Artikel 32Ms der Bundesverfassung.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 11. Oktober 1967.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident : Bonvin

Der Bundeskanzler: Ch. Oser

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(Entwurf)

Bundesbeschluss über die Genehmigung der Geschäftsführung und der Rechnung der Alkohol ver waltung für das Geschäftsjahr 1966/67 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in einen Bericht des Bundesrates vom 11. Oktober 1967 beschliesst: Einziger Artikel Die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für die Zeit vom I.Juli 1966 bis 30. Juni 1967 werden genehmigt und die zur Verteilung verfügbare Summe wie folgt verwendet : Zuweisung an den Bund 8 Franken auf den Kopf der WohnFranken bevölkerung (5429061) 43 432488.-- Zuweisung an die Kantone 8 Franken auf den Kopf der Wohnbevölkerung (5 429 061) 43 432488.-- Einlage in den Bau- und Erneuerungsfonds ' Vortrag auf neue Rechnung

l 959 000.-- 21 668.67 88845644.67

9731

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1966/67 (Vom 11. Oktober 1967)

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Jahr

1967

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

43

Cahier Numero Geschäftsnummer

9802

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.10.1967

Date Data Seite

915-943

Page Pagina Ref. No

10 043 801

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