538 # S T #

Wettbewerbsausschreibungen sowie Anzeigen

Von der Eidgenössischen Landestopographie Wabern-Bern herausgegeben (Juni 1964):

Karte der Kulturgüter · Carte des biens culturels Carta dei beni culturali Schweiz * Suisse * Svizzera · Liechtenstein 1:300 000 Das Interesse an dieser Karte war über Erwarten gross, so dass schon ein Jahr nach ihrem Erscheinen die inhaltlich bereicherte und drucktechnisch verbesserte 2. Auflage herausgegeben werden konnte. Die Karte, die wiederum in Zusammenarbeit mit dem Dienst für Kulturgüterschutz des Eidgenössischen Departements des Innern geschaffen worden ist, enthält die wichtigsten Denkmäler der Urgeschichte, der Geschichte und der Kunst auf dem Boden der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Die Kartenrückseite weist in 64 Feldern Wiedergaben von Stadtgebieten und Landesteilen in Massstäben 1:5000 bis 1:50000 auf und enthält Erläuterungen in den drei Amtssprachen sowie die Erklärung der Signaturen und Abkürzungen in allen vier Landessprachen unter Berücksichtigung der drei Sprachengruppen des Rätoromanischen. Preis: 8 Franken.

Zu beziehen bei den amtlichen Verkaufsstellen der eidgenössischen Kartenwerke.

Vom Eidgenössischen Departement des Innern herausgegeben (3 I.Mai 1963):

Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten Inhalt: Vorwort von Bundesrat H.P.Tschudi.

Haager Abkommen vom 14. Mai 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten.

Ausführungsbestimmungen des Haager Abkommens vom 14. Mai 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten.

Haager Protokoll vom 14. Mai 1954 über den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten.

Resolution I und II der intergouvernementalen Haager Konferenz über den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14. Mai 1954.

Von dieser Veröffentlichung bestehen Ausgaben in deutscher, französischer und italienischer Sprache. Preis: 1.50 Franken.

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern.

539 Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht: Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer undKIeinbauern Textausgabe der geltenden Erlasse, Tabellen und Erläuterungen nach dem Stand vom I.Juni 1966. Preis Fr.2.60.

Textausgabe der kantonalen Gesetze über Familienzulagen T.Nachtrag. Stand I.Juni 1966. Preis Fr.3.60.

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Matenalzentrale, 3003 Bern.

Bei der unterzeichneten Verwaltung kann bezogen werden: Schweizerisches Zivilgesetzbuch mit den bis I.Januar 1966 erfolgten Änderungen Preis plus Zustellgebühr in«

Fr. 3.50 (broschiert) Fr. 4.-- (kartoniert) Drucksachenbureau der Bundeskanzlei

Beim Bundesamt für Sozialversicherung ist in einem Band zusammengefasst erschienen:

AHV Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 (ohne die Bestimmungen über die fiskalische Belastung des Tabaks) Vollzugsverordnung vom 31. Oktober 1947 Alphabetisches Sachregister (Stand I.Januar 1967) Die Broschüre kann in deutscher oder französischer Sprache zum Preise von Fr. 4.20 beim Drucksachenbüro der Bundeskanzlei, 3003 Bern, bezogen werden.

Der vom Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartement herausgegebene

Bericht der Expertenkommission für die Förderung des Sparens vom September 1965 kann in deutscher oder französischer Sprache zum Preis von Fr. 3.90 bei der Eidgenössischen Drucksachen-und Materialzentrale, 3003 Bern, bezogen werden.

540

ZAK, Monatszeitschrift über die AHV, IV und EO Herausgegeben vom Bundesamt für Sozialversicherung Behandelt die Probleme der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Invalidenversicherung, der Erwerbsersatzordnung für Wehrpflichtige und der Familienzulagen, orientiert über die Tendenzen zur Weiterentwicklung dieser Zweige der Sozialversicherung und publiziert wichtige Gerichtsentscheide.

Die ZAK ist nicht nur für die Funktionäre der Ausgleichskassen und die Mitglieder der Invalidenversicherungs-Kommissionen, sondern auch für ein weiteres Publikum von Interesse.

Erscheint monatlich. Jahresabonnement: Fr. 20.--.

Bestellungen sind zu richten an die Eidgenössische Drucksachen- und Materia 1zentrale, 3003 Bern.

Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs Dieses Gesetz, mit den bis I.Januar 1965 erfolgten Änderungen und Ergänzungen, enthält als Anhang das Bundesgesetz vom 29. April 1920 betreffend die öffentlich-rechtlichen Folgen der fruchtlosen Pfändung und des Konkurses.

Bestellungen sind an das unterzeichnete Bureau zu richten.

Der Bezugspreis beträgt Fr. 2.50 pro Exemplar.

Drucksachenbüro der Bundeskanzlei

Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht ein

Urteilsregister AHV/IV/EO in Karteiform. Dieses Register dient als Fundstellennachweis für alle seit 1948 publizierten Urteile aus den Gebieten der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Invalidenversicherung und Erwerbsersatzordnung für Wehrpflichtige.

Es umfasst zurzeit 2025 Karten sowie eine Anzahl Leitkarten mit Aufstecfcreitern.

Gesamtpreis für die Hauptlieferung 1948/57 und sämtliche Nachträge bis Juni 1966 Fr. 302.80. Interessenten, die nur die Nachträge ab 1961 (mit allen Karten betreffend die IV) wünschen, erhalten die Nachträge 1961 bis Juni 1966 zum Gesamtpreis von Fr. 140.15. Mit der Bestellung ist ein Abonnement auf die halbjährlich erscheinenden Nachträge verbunden. Bestellungen oder Anfragen sind an das Bundesamt für Sozialversicherung zu richten.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerbsausschreibungen sowie Anzeigen

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1967

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

09

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.03.1967

Date Data Seite

538-540

Page Pagina Ref. No

10 043 571

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.