1298

Nachtrag zum Verzeichnis1) der Geldinstitute und Genossenschaften, die gemäss Artikel 885 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und Verordnung vom 30. Oktober 1917 betreffend die Viehverpfändung befugt sind, im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft als Pfandgläubiger Viehverschreibungsverträge abzuschließen:

Kanton Graubünden Neue Ermächtigung: 57. Darlehenskasse Mon-Stierva (System Raiffeisen) Bern, den IS.Juli 1967.

Eidgenössisches Justiz* und Polizeidepartement

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Wettbewerbsausschreibungen sowie Anzeigen Verschollenheitsruf

Josef Baumann, geboren 24.Dezember 1898, des Josef Maria und der Anna geborene Imholz, von Gurtnellen, soll vor vielen Jahren in die US A ausgewandert und seither nachrichtenlos geblieben sein.

Der Vermisste, oder wer sonst über denselben Auskunft geben kann, wird ersucht, sich bis S.Juni 1968 auf der Gerichtskanzlei Uri, Altdorf, zu melden, ansonst die Verschollenerklärung ausgesprochen wird. (2..)

(Erkanntnis des Landgerichtes Uri vom 23. Mai 1967) Gerichtskanzlei Uri

Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs Dieses Gesetz, mit den bis I.Januar 1965 erfolgten Änderungen und Ergänzungen, enthält als Anhang das Bundesgesetz vom 29. April 1920 betreffend die öffentlich-rechtlichen Folgen der fruchtlosen Pfändung und des Konkurses.

Bestellungen sind an das unterzeichnete Bureau zu richten.

Der Bezugspreis beträgt Fr. 2.50 pro Exemplar.

Drucksachenbüro der Bundeskanzlei ») Siehe Bundesblatt 1946, II, 287 ff.

1299 Der vom Eidgenössischen Departement des Innern herausgegebene

Bericht der Eidgenössischen Expertenkommission für Fragen der Landesplanung kann in deutscher oder französischer Sprache zum Preise von 3.90 Franken bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern, bezogen werden.

Das Bundesamt für Soziahersicherung veröffentlicht:

Textausgabe der kantonalen Gesetze über Familienzulagen S.Nachtrag- Stand I.Mai 1967 -Preis Fr.2.70.

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern.

Beim Bundesamt für Sozialversicherung ist in einem Band zusammengefasst erschienen:

AHV Bundesgesetz vom 20.Dezember 1946

(ohne die Bestimmungen über die fiskalische Belastung des Tabaks) Vollzugsverordnung vom 31. Oktober 1947 Alphabetisches Register

(Stand I.Januar 1967) Die Broschüre kann in deutscher oder französischer Sprache zum Preise von Fr. 4.20 bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, M08 3003 Bern, bezogen werden.

Der vom Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartement herausgegebene

Bericht der Expertenkommission für die Förderung des Sparern vom September 1965 kann in deutscher oder französischer Sprache zum Preis von Fr. 3.90 bei dei EJdgenÖssischenDrucksacrien-undMateriakentrale,3003Bern,bezogen werden.

1300

Allgemeine Überprüfung der Bundessubventionen Bericht der vom Bundesrat eingesetzten Expertengruppe (Kommission Stocker) Herausgegeben von der Eidgenössischen Finanzverwaltung Der Bericht ist (in deutscher und französischer Sprache) zum Preise von Franken 3.50 zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern.

Beim Bundesamt für Sozialversicherung ist in einem Band zusammengefasst erschienen:

AHV Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 (ohne die Bestimmungen über die fiskalische Belastung des Tabaks) Vollzugsverordnung vom 31. Oktober 1947 Alphabetisches Sachregister (Stand 1. Januar 1967) Die Broschüre kann in deutscher oder französischer Sprache zum Preise von Fr, 4.20 beim Drucksachenbüro der Bundeskanzlei, 3003 Bern, bezogen werden.

Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht ein

Urteilsregister AHV/IV/EO in Karteiform. Dieses Register dient als Fundstellennachweis für alle seit 1948 publizierten Urteile aus den Gebieten der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Invalidenversicherung und Erwerbsersatzordnung für Wehrpflichtige.

Es umfasst zurzeit 2066 Karten sowie eine Anzahl Leitkarten mit Aufsteckreitern.

Gesamtpreis für die Hauptlieferung 1948/57 und sämtliche Nachträge bis Ende 1966 Fr. 310.--. Interessenten, die nur die Nachträge ab 1961 (mit allen Karten betreifend die IV) wünschen, erhalten die Nachträge 1961 bis Ende 1966 zum Gesamtpreis von Fr. 147.15. Mit der Bestellung ist ein Abonnement auf die halbjährlich erscheinenden Nachträge verbunden. Bestellungen oder Anfragen sind an das Bundesamt für Sozialversicherung zu richten.

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Jahr

1967

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

30

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.07.1967

Date Data Seite

1298-1300

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