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Wettbewerbsausschreibungen sowie Anzeigen

Von der Eidgenössischen Landestopographie Wabern-Bern herausgegeben (Juni 1964):

Karte der Kulturgüter · Carte des biens culturels Carta dei beni culturali Schweiz · Suisse · Svizzera · Liechtenstein 1:300 000 Das Interesse an dieser Karte war über Erwarten gross, so dass schon ein Jahr nach ihrem Erscheinen die inhaltlich bereicherte und drucktechnisch verbesserte 2. Auf läge herausgegeben werden konnte. Die Karte, die wiederum in Zusammenarbeit mit dem Dienst für Kulturgüterschutz des Eidgenössischen Departements des Innern geschaffen worden ist, enthält die wichtigsten Denkmäler der Urgeschichte, der Geschichte und der Kunst auf dem Boden der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Die Kartenrückseite weist in 64 Feldern Wiedergaben von Stadtgebieten und Landesteilen in Massstäben 1:5000 bis 1:50000 auf und enthält Erläuterungen in den drei Amtssprachen sowie die Erklärung der Signaturen und Abkürzungen in allen vier Landessprachen unter Berücksichtigung der drei Sprachengruppen des Rätoromanischen. Preis: 8 Franken.

Zu beziehen bei den amtlichen Verkaufsstellen der eidgenössischen Kartenwerke.

Vom Eidgenössischen Departement des Innern herausgegeben (3 I.Mai 1963):

Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten Inhalt: Vorwort von Bundesrat H.P.Tschudi.

Haager Abkommen vom 14. Mai 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten.

Ausführungsbestimmungen des Haager Abkommens vom 14. Mai 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten.

Haager Protokoll vom 14. Mai 1954 über den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten.

Resolution I und II der intergouvernementalen Haager Konferenz über den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14. Mai 1954.

Von dieser Veröffentlichung bestehen Ausgaben in deutscher, französischer und italienischer Sprache. Preis: 1.50 Franken.

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern.

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Allgemeine Überprüfung der Bundessubventionen Bericht der vom Bundesrat eingesetzten Expertengruppe (Kommission Stocker) Herausgegeben von der Eidgenössischen Finanzverwaltung Der Bericht ist (in deutscher und französischer Sprache) zum Preise von Franken 3.50 zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern.

Beim Bundesamt für Sozialversicherung ist in einem Band zusammengefasst erschienen:

AHV Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 (ohne die Bestimmungen über die fiskalische Belastung des Tabaks) Vollzugsverordnung vom 31. Oktober 1947 Alphabetisches Sachregister (Stand I.Januar 1967) Die Broschüre kann in deutscher oder französischer Sprache zum Preise von Fr. 4.20 beim Drucksachenbüro der Bundeskanzlei, 3003 Bern, bezogen werden.

Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht ein

Urteilsregister AHV/IV/EO in Karteiform. Dieses Register dient als Fundstellennachweis für alle seit 1948 publizierten Urteile aus den Gebieten der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Invalidenversicherung und Erwerbsersatzordnung für Wehrpflichtige.

Es umfasst zurzeit 2066 Karten sowie eine Anzahl Leitkarten mit Aufsteckreitern.

Gesamtpreis für die Hauptlieferung 1948/57 und sämtliche Nachträge bis Ende 1966 Fr. 310.--. Interessenten, die nur die Nachträge ab 1961 (mit allen Karten betreffend die IV) wünschen, erhalten die Nachträge 1961 bis Ende 1966 zum Gesamtpreis von Fr. 147.15. Mit der Bestellung ist ein Abonnement auf die halbjährlich erscheinenden Nachträge verbunden. Bestellungen oder Anfragen sind an das Bundesamt für Sozialversicherung zu richten.

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Bei der unterzeichneten Verwaltung kann bezogen werden : Bundesrechtspflege - Ausgabe 1963 Diese 161 Seiten umfassende Broschüre enthält folgende Texte mit allen bis Ende 1963 nachgeführten Änderungen: 1. Bundesgesetz vom 16. Dezember 1943 über die Organisation der Bundesrechtspflege.

2. Bundesgesetz vom 4. Dezember 1947 über den Bundeszivilprozess.

3. Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege.

4. Reglement vom 21.Oktober 1944 für das Schweizerische Bundesgericht.

5. Tarif vom 14. November 1959 über die Entschädigungen an die Gegenpartei für das Verfahren vor dem Bundesgericht.

6. Bundesgesetz vom 21. Juni 1963 über den Fristenlauf an Samstagen.

Preis (kartoniert) Fr. 3.50 plus Zustellgebühr.

Drucksachenbüro der Bundeskanzlei

ZAK, Monatszeitschrift über die AHV, IV und EO Herausgegeben vom Bundesamt für Sozialversicherung Behandelt die Probleme der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Invalidenversicherung, der Erwerbsersatzordnung für Wehrpflichtige und der Familienzulagen, orientiert über die Tendenzen zur Weiterentwicklung dieser Zweige der Sozialversicherung und publiziert wichtige Gerichtsentscheide.

Die ZAK ist nicht nur für die Funktionäre der Ausgleichskassen und die Mitglieder der Invalidenversicherungs-Kommissionen, sondern auch für ein weiteres Publikum von Interesse.

Erscheint monatlich. Jahresabonnement: Fr. 20.--.

Bestellungen sind zu richten an die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern.

Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs Dieses Gesetz, mit den bis I.Januar 1965 erfolgten Änderungen und Ergänzungen, enthält als Anhang das Bundesgesetz vom 29. April 1920 betreffend die öffentlich-rechtlichen Folgen der fruchtlosen Pfändung und des Konkurses.

Bestellungen sind an das unterzeichnete Bureau zu richten.

Der Bezugspreis beträgt Fr. 2.50 pro Exemplar.

Drucksachenbüro der Bundeskanzlei

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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Bundesblatt

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In

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Jahr

1967

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

35

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.09.1967

Date Data Seite

162-164

Page Pagina Ref. No

10 043 727

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