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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung eines Objektkredites für die Erstellung eines Fernmeldegebäudes mit Postannahmeamt in Solothurn (Vom I.Dezember 1967)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren !

Wir beehren uns, Ihnen mit der vorliegenden Botschaft den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Bewilligung eines Objektkredites für die Erstellung eines Fernmeldegebäudes mit Postannahmeamt in Solothurn zu unterbreiten. Das Bauvorhaben ist sehr dringlich, da bei den Fernmeldediensten die Bereitstellung der notwendigen Betriebsräume nicht weiter hinausgeschoben werden kann, soll eine ernsthafte Hinderung des Betriebes vermieden werden.

Dies veranlasst uns, Ihnen das Kreditbegehren ausserhalb der ordentlichea Sammelbotschaft vorzulegen.

Wir haben bereits mit Botschaft vom 6. Juni 1966 auf die prekären Raumverhältnisse der Fernmeldedienste in Solothurn hingewiesen und eine Neuüberbauung der heutigen Hauptpostliegenschaft beantragt. Das Projekt sah an Stelle des bisherigen PTT-Gebäudes einen mit Rücksicht auf die Ablösung der bestehenden Anlagen in zwei Etappen zu erstellenden Neubau vor, der grundsätzlich ganz den Fernmeldediensten überlassen werden sollte, wobei beabsichtigt war, für die Postbetriebsdienste an einem ändern Ort die notwendigen Räume bereitzustellen. Wegen der zeitlichen Staffelung der beiden Bauetappen sowie der zum Teil nicht restlos abgeklärten Verwendung einzelner Gebäudeteile im Rahmen des künftigen Betriebskonzepts unterbreiteten wir Ihnen nur einen Objektkredit von 7 878 000 Franken für die vordringliche erste Bauetappe.

Wir verweisen im übrigen auf unsere früheren Ausführungen.

Notwendigkeit und Dringlichkeit des geplanten Fernmeldegebäudes waren bei der Behandlung der Vorlage durch die parlamentarischen PTT-Kommissionen unbestritten. Hingegen forderten diese übereinstimmend, die Kreditvorlage sei grundsätzlich für beide Bauetappen gleichzeitig zu unterbreiten. Es müssten deshalb für die zweite Bauetappe zuerst mit den zuständigen Gemeindebehörden die Verhältnisse näher abgeklärt werden, insbesondere die Möglich-

1520 keit des Einbezugs eines Postannahmeamtes im Erdgeschoss an Stelle der von Stadt und Kanton geforderten Einstellgarage. Den entsprechenden Anträgen der PTT-Kommissionen, es sei das Projekt bis dahin zurückzustellen, folgten der Nationalrat und der Ständerat am 22.September 1966 bzw. T.Dezember 1966.

Die auf Grund von Verhandlungen mit den städtischen Behörden nunmehr bereinigte und ergänzte Vorlage trägt den vom Parlament aufgestellten Forderungen Rechnung. Für die erste Bauetappe erfährt das Projekt praktisch keine Änderungen. Dagegen sind für die zweite Bauetappe grössere betriebliche Umdispositionen geplant. So ist im Erdgeschoss an Stelle der Büros, Garderoben und Magazine für Fernmeldezwecke ein Postannahmeamt mit 9 Schaltern vorgesehen, wobei die betreffenden Fernmelde-Diensträume an Stelle von Reserveund entbehrlichen Betriebsräumen in ändern Stockwerken untergebracht werden. Von der Auto- und Einstellhalle im l. Untergeschoss werden im weitern rund 24 m2 abgetrennt zur Unterbringung der Massenannahme und eines Postlifts. Im einzelnen ergibt sich folgende Raumeinteilung1) : 1. Etappe 4. Untergeschoss :

Heizung Ventilatorenrau m Öltanks

3. Untergeschoss:

Luftraum über Heizung und Öltank Verteilraum Kabelkeller Notstromanlage Stromlieferung und Starkstromverteiler Batterieraum Fernverteiler Hauptverteiler Telexzentrale Telephonrundspruch und Endverstärker Lieferantenbüro

2. Untergeschoss :

1. Untergeschoss:

Erdgeschoss :

Ortsamt Telegraphenamt

1. Obergeschoss :

Landamt I Fernbetriebsamt I

2. Obergeschoss :

Verstärkeramt I Spezialdienstamt (Relais)

3. Obergeschoss:

Spezialdienstamt Störungs dienst Garderoben

*) Gegenüber dem früheren Projekt werden die Stockwerke mit Rücksicht auf die Unterbringung des Postamtes umnumeriert; die Geschosszahl bleibt sich jedoch gleich.

1521 Attikageschoss :

2. Etappe 2. Untergeschoss :

Klimaanlage Aufenthaltsraum Nebenräume Schutzräume Garderoben Maschinenraum für Liftanlage Transformatorenraum Magazin

l. Untergeschoss :

Einstellhalle für Autos und Fahrräder Massenannahme Postlift Kiosk (ebenerdig zugänglich)

Erdgeschoss :

Schalterhalle Schlossfächer Postbüro Paketraum Garderoben

1. Obergeschoss :

Landamt II Fernbetriebsamt II

2. Obergeschoss:

Verstärkeramt II Büros für Bau- und Installationsdienst Werkraum

3. Obergeschoss:

Büros für Betriebsdienst Garderoben Reserveräume

Attikageschoss :

zwei 4I/2-Zimmervvohnungen

Das Projekt, das den Bedürfnissen der Fernmeldedienste wie der Post gleichermassen Rechnung trägt, machte die Erstellung eines neuen Bebauungsplanes notwendig. Nach durchgeführtem Planauflageverfahren haben die städtischen und kantonalen Behörden diesen bereits genehmigt. Das gleiche gilt für den im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan notwendigen Landabtausch, dem die Einwohnergemeinde Solothurn an einer ausserordentlichen Versammlung ebenfalls zugestimmt hat. Der Bauausführung steht somit von baupolizeilicher und liegenschaftlicher Seite nichts mehr entgegen.

Als Folge der Projektänderungen, insbesondere durch die Einplanung eines Postannahmeamtes, ergab sich eine Veränderung des vorher flächen- und wertgleichen Landabtausches. Die PTT haben der Stadt nunmehr für eine Mehrfläche von 23 8 m2 einen Aufpreis von rund 173 000 Franken zu entrichten und vollziehen dieses Geschäft in eigener Kompetenz zulasten des ihnen zur Verfügung stehenden Pauschalkredites für Landerwerbe.

1522 Auf Grund der bereinigten Unterlagen und des detaillierten Kostenvoranschlages ist für den Neubau unter Einschluss der Baukostenteuerung bis zum I.April 1967 (Index 322,6) ein Objektkredit von 12458000 Franken erforderlich, wovon 7550000 Franken auf die erste und 4908000 Franken auf die zweite Etappe entfallen.

Gestützt auf diese Ausführungen beantragen wir Ihnen, den beiliegenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss zu genehmigen.

Die Verfassungsmässigkeit der Vorlage ergibt sich aus der Zuständigkeit der Bundesversammlung gemäss Artikel 13, Buchstabe / des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1960 (AS 1961, 17) über die Organisation der Post-, Telephon- und Telegraphenbetriebe, das sich seinerseits auf Artikel 36 der Bundesverfassung stützt.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den I.Dezember 1967.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident : Bonvin Der Bundeskanzler : Ch.Oser

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(Entwurf)

Bundesbeschluss über die Bewilligung eines Objektkredites für die Erstellung eines Fernmeldegebäudes mit Postannahmeamt in Solothurn

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom I.Dezember 1967, beschliesst:

Art. l 1

Für die Erstellung eines Fernmeldegebäudes mit Postannahmeamt in Solothurn wird ein Objektkredit von 12458000 Franken bewilligt.

2 Am Bauprojekt dürfen im Rahmen des Objektkredites noch jene Änderungen vorgenommen werden, die sich nachträglich als notwendig erweisen.

Art. 2 1 2

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Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung eines Objektkredites für die Erstellung eines Fernmeldegebäudes mit Postannahmeamt in Solothurn (Vom 1.Dezember 1967)

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Jahr

1967

Année Anno Band

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52

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9816

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.12.1967

Date Data Seite

1519-1523

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