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Bundesblatt

Bern, den 27. April 1967

119. Jahrgang

Band I

Nr. 17 Erscheint wöchentlich. Preis Fr. 36.- im Jahr, Fr. 20.- im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- und Postzustellungsgebuhr

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9696 Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltnng für die Zeit vom l. Juli 1967 bis 30. Juni 1968 (Vom 14. April 1967)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren !

Wir beehren uns, Ihnen hiermit den Betriebsvoranschlag der Alkoholverwaltung für die Zeit vom I.Juli 1967 bis 30. Juni 1968 vorzulegen.

Im Geschäftsjahr 1965/66 betrug der Reingewinn der Alkoholverwaltung 106,8 Millionen Franken gegenüber 75,3 Millionen Franken im Vorjahr und 52,6 Millionen Franken im Geschäftsjahr 1963/64.

Die Rechnung der Alkoholverwaltung wird entscheidend beeinflusst durch eine Reihe von Faktoren, die nicht zum voraus überblickt werden können. Darunter fallen namentlich der Ernteertrag und die Absatzverhältnisse für Kartoffeln undObst,die Fiskalerträgnisse sowie die Entwicklung des Verkaufes von gebrannten Wassern und deren Übernahmepreise und -mengen. Für diese wesentlichen Posten ist es daher nicht möglich, schon jetzt einen verbindlichen Voranschlag aufzustellen. Der Voranschlag kann sich hier nur auf gewisse Erfahrungszahlen der letzten Jahre stützen. Die Bewältigung der Verwertungsvorkehren hat auch ihre direkten Auswirkungen auf die Personal- und allgemeinen Ausgaben.

Diese unterliegen demzufolge ebenfalls Schwankungen, die eine sichere und verbindliche Budgetierung ausschlicssen.

Unter diesen Voraussetzungen veranschlagen wir den Einnahmenüberschuss der Alkoholverwaltung für 1967/68 mit rund 90,9 Millionen Franken.

Buodesblatt. 119.Jahrg, B
60

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I. Ausgaben Beschaffung gebrannter Wasser

Sprit Kernobstbranntwein Denaturier- und Zusatzstoffe..

Personal

Personalbezüge Personalfürsorge Allgemeine Ausgaben

Ersatz von Auslagen Beratungen und Gutachten Vergütungen an die Brennereiaufsichtstellen Vergütung an die Zollverwaltung Verwaltungsausgaben Gebäudeversicherungen Liegenschaften und Einrichtungen Hausdienst, Reinigung, Heizung, Beleuchtung, Kraft und Wasser Betriebsausgaben Frachten beim Verkauf Rückvergütungen von Abgaben und Monopolgewinn auf ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen Ankauf von Brennapparaten Förderung der Kartoffelverwertung Förderung der Obstverwertung....

Umstellung des Obstbaues

Total Ausgaben

783 Rechnung 1. Juli 1965 bis 30. Juni 1966 Franken

Voranschlag 1. Juli 1966 bis 30. Juni 1%7 Franken

21418196.70

21460000

19 160 000

13292613.20 7945162.60 180420.90

11570000 9840000 50000

9000000 10 080 000 80000

6128931.05

6 535 000

6992000

5497201.80 631 729.25

5812000 723000

6157000 835000

9512758.25

10 496 000

11 297 000

389306.90 16971.40 1 531 695.30 2690953.-- 487772.65 18136.10 1282839.-- 178124.15 243765.50 790998.55

420 000 20000 1800000 2 750 000 554 000 21000 1 731 000 170000 250000 930000

420000 20000 1840000 2550000 532000 20000 2325000 170000 205000 940000

1639975.70 242220.--

1 500 000 350000

2000000 275000

12058756.--

22 000 000

22000000

Voranschlag I. Juli 1967 bis 30. Juni 1968 Franken

4443628.70

8 000 000

8000000

1168579.65

2 500 000

2500000

54730850.35

70 991 000

69 949 000

784

Bemerkungen

Beschaffung gebrannter Wasser Die Menge der zu beschaffenden gebrannten Wasser richtet sich nach dem voraussichtlichen Verkauf und der Marktlage. Je nach der Preisentwicklung auf dem Weltmarkt werden grössere oder kleinere Mengen Alkohol eingekauft. Wir rechnen für das Jahr 1967/68 mit folgenden Einkäufen: Sprit

Franken

150 000 hl 100% zu 60 Franken

9 000 000

Kernobstbranntwein 24 000 hl 100% zu 420 Franken

10 080 000

Denaturier- und Zusatzstoffe

80 000 Zusammen 19 160000

Personal Der Personalaufwand ist gestützt auf das Bundesgesetz vom 13. März 1964 berechnet. Für das Geschäftsjahr 1967/68 sehen wir folgende Aufwendungen vor : Franken

Personalbezüge Personalfürsorge

6 157 000 835 000 Zusammen 6 992 000

Allgemeine Ausgaben Ersatz von Auslagen Für den Ersatz von Auslagen ist für das laufende Geschäftsjahr 1966/67 eine Ausgabe von 420000 Franken vorgesehen. Für das Geschäftsjahr 1967/68 rechnen wir mit denselben Aufwendungen und veranschlagen 420 000 Franken Beratungen und Gutachten

20 000 Franken

Der vorgesehene Betrag von 20000 Franken soll die aus der Tätigkeit der verschiedenen der Alkoholverwaltung beigegebenen Kommissionen (Alkoholrekurskommission und Alkoholfachkommission) erwachsenden Unkosten decken und die Mittel für aUfallige Gutachten, Beratungen und Vertretungen bereitstellen.

785 Vergütungen an die Brennereiaufsichtstellen Im laufenden Geschäftsjahr 1966/67 ist für die Entschädigungen der Brennereiaufsichtstcllen eine Ausgabe von 1650000 Franken vorgesehen. Infolge der eingetretenen Teuerung rechnen wir mit vermehrten Aufwendungen von 75000 Franken und veranschlagen l 725 000 Franken Wie üblich sind auch im Geschäftsjahr 1967/68 in Bern Einführungskurse für die neuernannten Leiter der Brennereiaufsichtstellen, in Romanshorn Weiterbildungskurse für Leiter mit einem Aufsichtsgebiet von Bedeutung und in verschiedenen Landesteilen eintägige Instruktionsversammlungen durchzuführen.

Wir veranschlagen die Gesamtaufwendungen für die Förderung der Ausbildung der Brennereiaufsichtstellen auf 115 000 Franken Vergütung an die Zollverwaltung Gemäss Artikel 34 des Alkoholgesetzes erhält die Zollverwaltung für die Besorgung des Grenzdienstes eine Vergütung von 5 % der Monopolgebührenerträge. Da wir die Einnahmen aus den Monopolgebühren an der Grenze mit 51 Millionen Franken veranschlagen (S. 798) beläuft sich die Vergütung auf 2 550 000 Franken Verwaltungsausgaben Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurdenfür Verwaltungsausgaben 487772.65 Franken aufgewendet. Im laufenden Geschäftsjahr 1966/67 ist eine Ausgabe von 554000 Franken vorgesehen. Wir rechnen für das Geschäftsjahr 1967/68 mit Aufwendungen von 532000 Franken, nämlich: Franken

Büromaterial, Formulare und Buchbinderkosten 210 000 Mobiliar und Büromaschinen 70 000 Bank-, Post- und Zollspesen, Telephon- und Telegrammgebühren, Transportkosten, Camionnage, Tramspesen 115 000 Überwachungskosten in den Lagerhäusern 32 000 Büroentschädigungen an Beamte des Aussendienstes 22 000 Lochkartenanlage 55 000 Verschiedenes 28 000 Zusammen 532000 Gebäudeversicherungen Für Gebäudeversicherungen rechnen wir im Geschäftsjahr 1967/68 mit 20000 Franken, nämlich: Franken

Besitzungen in Bern und Affoltern am Albis Alkohollager Delsberg

4 000 2 500 Übertrag

6 500

786 Franken

Übertrag Alkohollager Romanshorn Alkohollager Schachen

6 500 6 500 7 000

Zusammen 20000 Liegenschaften und Einrichtungen Verwaltungsgebäude Neuanstrich der Fassaden der Durisolbaracke Renovationen und Änderung der Beleuchtungen in einzelnen Büros der Verwaltungsgebäude Länggasstrasse 31-37 Umbau und Führung des Personenlifts Verwaltungsgebäude 37 in den Dachstock (Neuaufnahme des bereits im Voranschlag des Geschäftsjahres 1965/66 bewilligten Kredites, da das Bauvorhaben umständehalber erst im Geschäftsjahr 1967/68 zur Ausführung gelangt) Laufende Aufwendungen Liegenschaften Länggass- und Fellenbergstrasse sowie in Affoltern a. A Alkohollager Delsberg Einbau einer Warmwasser-Heizanlage für die Betriebsräumlichkeiten Anschaffung von zwei Gewichtsregistrierapparaten mit automatischen Auswertungseinheiten für die Busch-Waagen Laufende Aufwendungen und Unvorhergesehenes Alkohollager Romanshorn Einbau einer elektrischen Heizanlage in der Abfüllhalle Erneuerung eines Teils der elektrischen Lichtinstallationen Erweiterung der bestehenden Geleiseanlage mit Leitungskanal und Waage (100 Tonnen Tragfähigkeit) Rangierlokomotive Automatischer Feuermelder Laufende Aufwendungen und Unvorhergesehenes Alkohollager Schachen Einbau einer elektrischen Heizanlage in der Abfüllhalle Neuanstrich der Behälter und Wände des Stollens II Laufende Aufwendungen und Unvorhergesehenes Mietlager Häggenschwil Miete I.Juli 1967 bis 30.Juni 1968 Mietlager «Rappenfluh» Aarberg Miete I.Juli 1967 bis SO.Juni 1968

4 000 30 000

50 000 30 000

300 000 97 000 50 000 95000 50 000 470 000 157 000 72 000 50 000 95 000 120 000 50 000 147 500

26500 Übertrag 1894000

787 Franken

Übertrag 1894000 Kesselwagen und Güterwagen Beschaffung von drei Tragwagen für den Transport von Swiss Containercars Laufende Aufwendungen

105 000 40 000

Containers Beschaffung von sechs Swiss Containercars Laufende Aufwendungen

180 000 10 000

Box-Paletten Beschaffung von 60 Box-Paletten für Flüssigkeiten mit einem Inhalt von je 1000 Litern 96 000 Zusammen 2 325 000 Bemerkungen zu den Anschaffungen für den Betrieb der Alkohollager Gewichtsregistrierapparate Die im Alkohollager Romanshorn eingebauten zwei Gewichtsregistrierapparate mit automatischer Auswertung haben sich gut bewährt. Mit diesen Apparaten wird jeder Irrtum in der Tarierung der Gebinde und beim Abwägen des Einfüllgutes ausgeschlossen. Zur Rationalisierung des Betriebes sehen wir vor, auch im Alkohollager Delsberg zwei solche Gewichtsregistrierapparate anzuschaffen. Die Kosten belaufen sich auf 97000 Franken.

Geleiseanlage Die nutzbare Geleiseanlage im Alkohollager Romanshorn ist für den heutigen Verkehr zu kurz. Die Abwicklung des Manöverdienstes wird dadurch erschwert. Eine Verlängerung ist unumgänglich, wofür das erforderliche Land vorhanden ist. Die neue Geleiseanlage wird eine nutzbare Länge von 430 Metern aufweisen. Gleichzeitig wird eine Waage mit 100 Tonnen Tragfähigkeit für das Wägen der vierachsigen Kesselwagen eingebaut. Ferner wird ein Leitungskanal für das Leeren und Füllen der Kesselwagen erstellt. Die Kosten für diese Betriebseinrichtungen sind mit 470000 Franken im Voranschlag vorgesehen.

Rangierlokomotive Für den Manöverdienst innerhalb der Alkohollager verfügt die Alkoholverwaltung über eigene Schienentraktoren. Diese Traktionsmittel wurden vor mehr als 20 Jahren angeschafft. Sie sind für das Manöverieren der heute zum Einsatz gelangenden vierachsigen Kesselwagen mit einem Bruttogewicht bis 80 Tonnen zu schwach. Zudem weist das Material Ermüdungserscheinungen auf.

Die vorhandenen drei Schienentraktoren müssen daher in den nächsten Jahren

788

ersetzt werden. Wir sehen vor, im kommenden Geschäftsjahr zunächst den Schienentraktor des Alkohollagers Romanshorn zu ersetzen.

Im Voranschlag ist hierfür eine Summe von 157 000 Franken einzusetzen.

Automatischer Feuermelder Unter einem automatischen Feuermelder ist eine Einrichtung zu verstehen, die sich bei einer übermässigen Wärmeentwicklung in den Tankanlagen von selbst einschaltet und den Feueralarm telephonisch auslöst. Ein frühzeitiger Brandalarm ist Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung. Dem automatischen Feuermelder fällt die Aufgabe zu, die Alarmierung des Löschpersonals insbesondere ausserhalb der Arbeitszeit, sicherzustellen.

Wir sehen vor, zunächst das Alkohollager Romanshorn mit einer solchen Anlage auszurüsten, für welche ein Kredit von 72000 Franken erforderlich ist.

Swiss Containercars (Flüssigkeitsbehälter) und Tragwagen Die Alkoholvcrwaltung verfügt gegenwärtig über 19 Swiss Containercars.

Es handelt sich um Flüssigkeitsbehälter, welche auf einem strassen gängigen Fahrwerk aufgestellt sind und an Zugwagen angehängt werden können. Die Kessel weisen einenlnhalt von 6400 bis 6600 Litern auf. Diese Swiss Containercars haben sich als zweckmässig erwiesen. Ihre Vorteile sind auch von den Spritbezügern rasch erkannt worden. Die Kunden der AlkoholVerwaltung verlangen mehr und mehr die Lieferung der gebrannten Wasser in solchen Containercars. Im Jahre 1966 hat die Alkoholverwaltung mit den ihr zur Verfügung stehenden 19 Containercars 880 Sendungen mit einer Gesamtmenge von rund 5,7 Millionen Liter Sprit ausgeführt. Die Anschaffung von weiteren sechs Containercars drängt sich auf.

Zum Transport dieser Containercars auf den Schienen sind drei neue Tragwagen notwendig. Bis heute konnten diese Wagen von den Schweizerischen Bundesbahnen gekauft werden. Nachdem die Schweizerischen Bundesbahnen über keine alten Tragwagen mehr verfügen, müssen neue Wagen angeschafft werden, deren Kosten bedeutend höher sind.

Der erforderliche Kredit für den Erwerb von sechs Containercars beläuft sich auf 180000 Franken und für drei Tragwagen auf 105000 Franken, insgesamt 285 000 Franken.

Box-Paletten Wir sehen ferner die Anschaffung von 60 Box-Palettenfür Flüssigkeiten vor.

Diese Box-Paletten sind für Kunden bestimmt, welche regelmässig grössere Mengen gebrannter Wasser in Fässern beziehen. Die
Behälter weisen einen Inhalt von 1000 Litern auf. Die Box-Paletten vereinfachen die Belieferung der Spritbezüger, da der Transport, das Ausladen der leeren und das Verladen der gefügten Fässer daliinfäUt.

Die Beschaffungskosten werden mit 96000 Franken veranschlagt.

789 Hausdienst, Reinigung, Heizung, Beleuchtung, Kraft und Wasser Im laufenden Geschäftsjahr sind für den Hausdienst, Reinigung, Heizung, Beleuchtung, Kraft und Wasser 170000 Franken vorgesehen. Für das Geschäftsjahr 1967/68 veranschlagen wir 170 000 Franken

Betriebsausgaben

Im Geschäftsjahr 1967/68 rechnen wir mit Betriebsausgaben von 205000 Franken, nämlich: Franken Laboratoriumsbedarf 50 000 Warenversicherung 65 000 Zinsen Gebinde Fahrzeuge Diverse Frachten Uberfuhrgebühren, Standgelder, Waaggebühren usw Diverse Betriebsausgaben

6 000 5 000 10 000 25 000 20 000 24 000 Zusammen 205 000

Frachten beim Verkauf Die Frachten für den Versand der bestellten Waren von den Alkohollagern zu den Bezügern und für die zum Füllen zugesandten leeren Fässer, Kesselwagen und Flüssigkeitsbehälter setzen wir auf Grund der Frachtansätze ein mit 940 000 Franken Rückvergütungen von Abgaben und Monopolgewinn auf ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen Im abgelaufenen Geschäftsjahr betrug die Rückvergütung von Abgaben und Monopolgewinn auf ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen 1639 975.70 Franken. Im Geschäftsjahr 1967/68 rechnen wir mit Ausgaben von 2 000 000 Franken Ankauf von Brennapparaten Der Ankauf von Brennapparaten hält sich trotz verbesserter Übernahmepreise im üblichen Rahmen. Die Erwartung, dass infolge der erhöhten Entschädigungen wesentlich mehr Apparate aufgekauft werden können als früher, hat sich nicht erfüllt. Die Bemühungen, den Brennapparatebestand zu vermindern, werden aber unverändert fortgesetzt. Wir rechnen mit Ausgaben von 275 000 Franken

790 Förderung der Kartoffelverwertung Nach Artikel 24 des Alkoholgesetzes unterstützt der Bund die Bestrebungen für die Verwertung der Brennereirohstoffe als Nahrungs- oder Futtermittel und zu ändern Zwecken, die das Brennen ausschliessen. Über die Kosten der Kartoffelverwertung können zum voraus keine verbindlichen Angaben gemacht werden.

Die erforderlichen Aufwendungen für die Verwertung der Kartoffelernten werden nämlich nicht nur vom Umfang der Ernten, sondern zu einem wesentlichen Teil von den jeweiligen Verwertungsmöglichkeiten bestimmt.

Über die Entwicklung der Anbaufläche, Erträge und Überschüsse in den vergangenen Jahren orientieren folgende Zahlen:

Jahr

1936/38 1950 1960 1961 1962 1963 1964 1965 1966

Anbaufläche

Hektarctttägft

Gesamternte

Überschüsse außerhalb des Produzentenbetriebes verwertet

ha 47000

q 155

Wg. zu 10 t

Wg. zu 10 1

55500 50000 48000 47000 45000 43000 41500 40500

216 304 302 275 328 314 293 323

73000 120000 152000 145000 129000 148000 135000 122000 131 000

7800 24000 20500 13000 25000 17000 11500 ca. 18000

Die geringe Emtemenge des Jahres 1965 ist zur Hauptsache auf die unterdurchschnittlichen Hektarerträge zurückzuführen. Dagegen ist die Kartoffelernte 1966 gut ausgefallen.

Auch wenn noch mit einem gewissen Rückgang des Kartoffelbaues zu rechnen ist, können sich bei normalen Vegetationsverhältnissen im Jahre 1967 beachtliche Erntemengen mit entsprechenden Überschüssen ergeben. Aus der Ernte 1964 entstanden bei mittleren Erträgen Kosten von 18,9 Millionen Franken. Für die Verwertung der Ernte 1965 - der kleinsten innerhalb der letzten zehn Jahre - betrugen die Aufwendungen 12 Millionen Franken. Demgegenüber dürfte die überdurchschnittlich grosse Ernte 1966 Kosten von 21 bis 23 Millionen Franken verursachen.

Bei ähnlichen Verhältnissen wie in den Vorjahren rechnen wir mit einem Aufwand für die Förderung der Kartoffelverwertung von 20 Millionen Franken.

Gemäss Bundesratsbeschluss vom I.März 1966 werden Beiträge an den Kartoffelbau in Berggebieten und in Hanglagen ausserhalb des Berggebietes gewährt. Diese Beihilfen sind erstmals für den Anbau 1966 ausgerichtet worden und

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werden nach den provisorischen Unterlagen Kosten von ca. 1,3 Millionen Franken verursachen. Es steht jedoch schon heute fest, dass die Produzenten im ersten Jahr nicht alle beitragsberechtigten Flächen angemeldet haben und dass im Jahre 1967 umfangreichere Anmeldungen zu erwarten sind. Wir schätzen daher die sich ergebenden Kosten einschliesslich administrativer Aufwendungen auf 2 Millionen Franken.

Gesamthaft ist somit für die Kartoffelverwertung und die Beiträge an den Kartoffelbau im Berggebiet und in Hanglagen ausserhalb des Berggebietes mit Aufwendungen zu rechnen von 22 000 000 Franken

Forderung der Obstverwertung

Gemäss Artikel 24 des Alkoholgesetzes unterstützt der Bund die Bestrebungen für die Verwertung der inländischen Brennereirohstoffe als Nahrungs- oder Futtermittel und zu anderen Zwecken, die das Brennen ausschliessen.

Der zunehmend ins Gewicht fallende Produktionsanteil der in den letzten Jahren erstellten Intensivkulturen, die wesentlich ausgeglichenere Erträge liefern als der im Rückgang befindliche Feldobstbau, lässt für den Herbst 1967 ein grosses Angebot an Tafelobst erwarten. Sollte dazu auch der Feldobstbau, bedingt durch günstige Witterungsverhältnisse, eine gute Ernte bringen, so wird der Anfall an Tafelobst die Aufnahmefähigkeit des Inlandmarktes wesentlich übersteigen. Da in Anbetracht der gewaltigen Zunahme der Tafelobstproduktion in den wichtigsten Erzeugergebieten Europas mit einem ins Gewicht fallenden Export nicht gerechnet werden kann, müssten bedeutende Mengen der weniger begehrten Sorten und Qualitäten den Mostereien zur Verwertung zugeführt werden. Trotzdem der Ertrag an eigentlichen Mostäpfeln voraussichtlich eher unter dem Bedarf der Obstverwertungsbetriebe hegen wird, können daher Überschüsse an technisch zu verwertenden Äpfeln auftreten. Ferner ist auch für den kommenden Herbst mit der Möglichkeit bedeutender Mostbirnenüberschüsse zu rechnen. Zur Sicherstellung einer rechtzeitigen und zweckmässigen Verwertung airfälliger Überschüsse sind deshalb von der Alkoholverwaltung die nötigen Vorkehren zu treffen.

Bei den Kirschen steht ebenfalls wieder eine gute Ernte in Aussicht, sofern nicht ungünstige Witterungsverhältnisse Ertragseinbussen verursachen. Erfahrangsgemäss können selbst mittlere Kirschenernten Verwertungsschwierigkeiten bereiten, namentlich dann, wenn anhaltend warmes Wetter die Kirschen rasch heranreifen lässt oder Regenfälle die Qualität der Früchte beeinträchtigen. Auch ein übermässiges Angebot an Konkurrenzfrüchten kann sich auf den Kirschenabsatz ungünstig auswirken. Für die Verwertung der diesjährigen Ernte fallt insbesondere ins Gewicht, dass die Aufnahmefähigkeit des Brennereigewerbes zufolge grosser Kirschwasservorräte aus dem Vorjahr stark eingeschränkt ist. Die Alkoholverwaltung wird deshalb voraussichtlich wieder besondere Massnahmen zur Förderung der brennlosen Verwertung in die Wege leiten müssen.

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In der Zwetschgenproduktion führen eine verbesserte Anbautechnik und die vermehrte Pflege der Kulturen zu regelnlässigeren Ernten. Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, dass das Zwetschgenangebot auch im Jahre 1967 den ordentlichen Marktbedarf übersteigen wird, zumal seitens des Brennereigewerbes angesichts der ebenfalls grossen Vorräte an Zwetschgenbranntwein nur geringes Interesse für die Verwertung dieser Frucht zu erwarten ist. Unter diesen Umständen werden sich Vorkehren zur Förderung der Zwetschgenverwertung ohne Brennen, wie sie schon in den letzten Jahren notwenig waren, kaum vermeiden lassen.

Einen wesentlichen Anteil der Aufwendungen für die Verwertung der Kernobst-, der Kirschen- und gegebenenfalls der Zwetschgenemte werden weiterhin die Massnahmen der Alkoholverwaltung für die Förderung des Absatzes von Obst und Obstprodukten beanspruchen. Durch intensive Aufklärung und Werbung soll der Konsum ausgeweitet und damit dem Entstehen von Überschüssen, deren Verwertung in der Regel kostspielige Interventionen erfordert, entgegengewirkt werden. Unter den Massnahmen, die geeignet sind, zusätzliche Absatzmöglichkeiten zu schaffen, dürfte der Abgabe verbilligter Früchte an Minderbemittelte und an die Bergbevölkerung dieses Jahr einmal mehr besondere Bedeutung zukommen.

Erhebliche Mittel wird ferner die Verwertung der unter die Garantieleistung der Alkoholverwaltung fallenden Restvorräte an Obstsaftkonzentrat aus der Ernte 1966 sowie der zu erwartenden Neuproduktion im Herbst 1967 erfordern.

Wegen der Uiigewissheit hinsichtlich der Ernteerträge sowie der Verwertungs- und Absatzmöglichkeiten können keine verbindlichen Angaben über die Aufwendungen für die Verwertung der diesjährigen Ernten und den Absatz von Obstprodukten gemacht werden. Für die zur Förderung der brennlosen Obstverwertung zu ergreifenden Massnahmen setzen wir darum wie in den vorangegangenen Jahren einen Aufwand ein von 8 000 000 Franken

Umstellung des Obstbaues Die Umstellung des Obstbaues im Sinne einer Rationalisierung und einer besseren Anpassung der Obstproduktion an die Absatzverhältnisse ist von unveränderter Dringlichkeit. Die nach Artikel 24 des Alkoholgesetzes vom Bund in Verbindung mit den Kantonen für die Umstellung des Obstbaues unternommenen Anstrengungen sind darum fortzusetzen. Aus den bei der Verwertung der Ernte 1966 aufgetretenen Schwierigkeiten ergibt sich indessen mit aller Deutlichkeit, dass das Erstellen neuer Tafelobstanlagen mit Rücksicht auf die Absatzmöglichkeiten nur dann verantwortet werden kann, wenn die Rückbildung der unrationellen Tafelobstproduktion im Feldobstbau beschleunigt und verstärkt wird. Des weitern ist eine noch bessere Anpassung des Tafelobstsortimentes an die Anforderungen des Handels und der Konsumenten herbeizuführen, wobei die durch die Nachfrage gesetzten Produktionsgrenzen zu beachten sind.

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Beim Mostobstbau sind erste Schritte hinsichtlich einer strukturellen Umgestaltung der Produktion in Richtung rationeller, auf die Bedürfnisse der gewerblichen Obstverwertung abgestimmter Kulturen getan. Es gilt nun, in der eingeschlagenen Richtung weiterzuschreiten. Die Alkoholverwaltung und die kantonalen Zentralstellenfür Obstbau können solche Anstrengungen im Rahmen der für die Umstellung des Obstbaues vorgesehenen Massnahmen unterstützen.

Im Vordergrund stehen dabei die Auf klärung und die Beratung der Produzenten, die Vermittlung von Fachkenntnissen sowie Beihilfen für Versuchs- und Demonstrationsanlagen. Ferner erleichtem Beiträge für das Entfernen von unwirtschaftlichen Altbeständen den Aufbau von Neuanlagen.

Für die Massnahmen zur Umstellung des Obstbaues mit Einschluss der ebenfalls weiterzuführenden Arbeiten im Zusammenhang mit der Züchtung und Prüfung neuer Obstsorten wird wie im Vorjahr ein Betrag eingesetzt von 2 500 000 Franken

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II. Einnahmen Verkauf gebrannter Wasser

Sprit zum Trinkverbrauch Kemobstbranntwein Pharmazeutischer und kosmetischer Sprit Denaturierter Sekundasprit Industriesprit Denaturier- und Zusatzstoffe Preisdifferenzen Steuern, Abgaben, Monopolgebühren und Bewilligungen

Steuern auf Spezialitätenbranntwein, Abgaben für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein Monopolgebühren Gebühren für Grosshandelsbewilligungen Mlet- und Pachtzinseinnahmen Zinseinnahmen und übrige Einnahmen.

Zinsemnahmen Übrige Einnahmen

Total Einnahmen

795 Rechnung 1. Juli 1965 blu 30. Juni 1966

Franken

Voranschlag 1. Juli 1966 bis 30. Juni 1967 Franken

Voranschlag l, Juli 1967 bis 30. Juni 1968 Franken

87047199.40

90 379 000

89 575 000

30214289.50 30097214.40 18012720.50 2796906.45 5890334.30 35734.25

33 220 000 31200000 17200000 2856000 5870000 33000 zur Vormerkung

30 597 600 31 200 000 19136400 2856000 5748000 37000 zur Vormerkung

70058287.--

67910000

66492000

15234796.85 54729614.30 93875.85

12800000 55 050 000 60000

15400000 51 030 000 62000

81275.80

84000

84000

3809350.20

3600000

4 700 000

3556872.90 252477.30

3600000 zur Vormerkung

4700000 zur Vormerkung

160996112.40

161 973 000

160 851 000

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Bemerkungen Verkauf gebrannter Wasser Der Verkauf gebrannter Wasser kann nur geschätzt werden. Als Grundlage dazu dienen die gegenwärtigen Verkaufszahlen. Im Geschäftsjahr 1965/66 sowie im zweiten Semester 1966 hat die Alkoholverwaltung folgende Mengen abgesetzt : Spritsorte

Sprit zum Trinkverbrauch Pharmazeutischer und kosmetischer Sprit Industriesprit Zusammen

Geschäftsjahr 1965/66

Vom I.Juli 1966 bis Jl.Dez. 1966

hl 100 Prozent

hl 100 Prozent 11795

23584 23685 37645 40 893 75721 201 528

12489 20188 21352 39399 105 223

Der gesamte Verkauf an gebrannten Wassern durch die Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1967/68 wird gemäss nachstehenden Einzelheiten auf 206000 hl 100% veranschlagt: Sprit zum Trinkverbrauch Wir rechnen mit einem Verkauf von (Preise gemäss Bundesratsbeschluss vom 10.Augustl965): Franken

Extrafeinsprit Feinsprit

2 200 hl 100 % zu 1341 Franken = 2 950 200 21 300 hl 100% zu 1298 Franken = 27 647 400

23 500 hl 100%

30 597 600

Kernobstbranntwein Wir rechnen mit einem Verkauf von (Preis gemäss Bundesratsbeschluss vom 10. August 1965): Franken

24 000 hl 100% zu 1300 Franken = 31 200 000 Pharmazeutischer und kosmetischer Sprit Wir rechnen mit einem Verkauf von (Preise gemäss Bundesratsbeschluss vom 24,Februar 1959): Für Krankenanstalten: Feinsprit Alkohol absolutus Übertrag

Franken

540 hl 100% zu 388 Franken = 70hl 100% zu 412 Franken =

209 600 28900

610 hl 100%

238 500

797

Franken

Übertrag Für andere Bezüger: Extrafeinsprit Feinsprit Alkohol absolutus

610 hl 100%

238500

600 hl 100 % zu 514 Franken = 308 400 28 400 hl 100% zu 472 Franken = 13 404 800 10 390 hl 100% zu 499 Franken = 5 184 700 40 000 hl 100%

19136400

Denaturierter Sekundasprit Wir rechnen mit einem Verkauf von (Durchschnittspreis gemäss Bundesratsbeschluss vom S.Dezember 1961): Franken

42 000 hl 100 % zu

68 Franken =

2 856 000

Industriesprit Wir rechnen mit einem Verkauf von (Durchschnittspreise gemäss Bundesratsbeschluss vom 18. März 1966): Franken

Feinsprit Alkohol absolutus

60 500 hl 100% zu 16 000 hl 100% zu

72 Franken = 87 Franken =

76 500 hl 100%

4 356 000 l 392 000

5 748 000

Denaturier- und Zusatzstoffe Wir rechnen mit einem Verkauf von 320 q zu 115 Franken

=37000

Preisdifferenzen Bei unrechtmässiger Verwendung von Sprit wird die Preisdifferenz nachgefordert. Betrag zur Vormerkung -.- Franken

Steuern, Abgaben, Monopolgebühren und Bewilligungen

Steuern auf Spezialitätenbranntwein Der Ertrag an Spezialitätensteuern ist abhängig von der jeweiligen Obstund Weinernte. Im Geschäftsjahr 1965/66 sind für Spezialitätenbranntweine Steuerrechnungen im Betrage von 12377129.40 Franken und vom l.Juli bis 31.Dezember 1966 6354751,30 Franken ausgestellt worden. Unter Annahme einer mittleren Steinobst- und Weinernte und einer steuerpflichtigen Menge von 1600000 Litern 100% Spezialitätenbranntwein zum Steuersatz von 7.50 Franken je Liter 100 %ergibt sich für 1967/68 eine Einnahme von 12 000 000 Franken Bundesblatl. 119.Jahrg, Bd.I.

61

798 Abgaben auf Kernobstbranntwein

Auch die Höhe der Abgaben auf Kernobstbranntwein wird durch den Umfang der Ernte und ihre Verwertung beeinflusst, Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind Steuerrechnungen für Kernobstbranntwein im Betrage von 3296247.15 Franken ausgestellt worden. Vom l. Juli bis 31. Dezember 1966 waren es 1777 933 Franken. Wir rechnen für 1967/68 mit annähernd 400000 Litern 100 %, was zum heutigen Abgabesatz von 8.50 Franken je Liter 100 % eine Einnahme ergibt von 3 400 000 Franken Monopolgebühren an der Grenze

Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind an der Grenze an Monopolgebühren 54663 589.85Franken und vom I.Juli bis 3 I.Dezember 1966 25761336.95Franken erhoben worden. Es ist also in letzter Zeit ein Rückgang des Monopolgebührenertrages festzustellen. Unter diesen Umständen veranschlagen wirfür 1967/68 eine Einnahme von 51 000 000 Franken Monopolgebühren im Inland Im letzten Geschäftsjahr sind an Monopolgebühren im Inland 66024.45 Franken eingegangen. Vom l. Juli bis 31. Dezember 1966 waren es 14486.40 Franken. Wir sehen für 1967/68 eine Einnahme vor von 30 000 Franken Bewilligungen für den Grosshandel

Wir rechnen für das Geschäftsjahr 1967/68 mit 620 Bewilligungen für den Grosshandel mit gebrannten Wassern, was einen Ertrag ergibt von 62 000 Franken Miet- und Pachtzinseinnahmen

Auf Grund der bestehenden Miet- und Pachtverträge erwarten wir für das Geschäftsjahr 1967/68 Miet-und Pachtzinseinnahmen von 84 000 Franken

Zinseinnahmen

Im abgelaufenen Geschäftsjahr betrugen die Zinseinnahmen 3556872.90 Franken. Für das Geschäftsjahr 1967/68 rechnen wir mit Zinseinnahmen von 4700000 Franken, nämlich: Zins aus Guthaben beim Eidgenössischen Kassen- und Rechnungswesen l 800 000 Franken Zins aus diversen Obligationen 2 900 000 Franken Zusammen 4 700 000 Franken

799

III. Abschluss Die mutmasslichen Gesamteinnahmen betragen 160 851 000 Franken Die mutmasslichen Gesamtausgaben betragen 69 949 000 Franken Daraus ergibt sich ein mutmasslicher Überschuss der Einnahmen von 90 902 000 Franken Im laufenden Geschäftsjahr 1966/67 wurde der Einnahmenüberschuss mit 90982000 Franken veranschlagt.

Wir ersuchen Sie, dem vorstehend aufgestellten Voranschlag für das Geschäftsjahr 1967/68 der Alkoholverwaltung durch Annahme unseres Beschlussentwurfes die Genehmigung zu erteilen.

Die verfassungsmässige Grundlage der Vorlage bildet Artikel 32bls der Bundesverfassung.

Wir benützen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 14. April 1967.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Bonvin Der Bundeskanzler: Ch.Oser

800

(Entwurf)

Bundesbeschluss betreffend den Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1967 bis 30. Juni 1968 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 14. April 1967, beschliesst: Einziger Artikel Der vom Bundesrat vorgelegte Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom I.Juli 1967 bis 30.Juni 1968 abschliessend mit 160851000 Franken Einnahmen und 69949000 Franken Ausgaben, also einem Einnahmenüberschuss von 90902000 Franken, wird genehmigt.

9506

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom l. Juli 1967 bis 30. Juni 1968 (Vom 14.

April 1967)

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Bundesblatt

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Jahr

1967

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

17

Cahier Numero Geschäftsnummer

9696

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.04.1967

Date Data Seite

781-800

Page Pagina Ref. No

10 043 620

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