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Von der Eidgenossischen Landestopographie Wabern-Bern herausgegeben (Junil964);

Karte der Kulturgiiter * Carte des biens culturels Carta dei beni culturali Schweiz · Suisse · Svizzera · Liechtenstein 1:300 000 Das Interesse an dieser Karte war uber Erwanen gross, so dass schon ein Jahr nach ihrem Erscheinen die inhaltlich bereicherte und drucktechnisch verbesserte 2.Auflage herausgegeben werden konnte. Die Karte, die wiederum in Zusammenarbeit mit dem Dienst f iir Kulturguterschutz des Eidgenossischen Departements des Innern geschaffen worden ist, enthalt die wichtigsten Denkmaler der Urgeschichte, der Geschichte und der Kunst auf dem Boden der Schweiz und des Furstentums Liechtenstein. Die Kartenriickseite weist in 64 Feldern Wiedergaben von Stadtgebieten undLandesteilen inMassstaben 1:5000 bis 1:50000 auf und enthalt Erlauterungen in den drei Amtssprachen sowie die Erklarung der Signaturen und Abkiirzungen in alien vier Landessprachen unter Beriicksichtigung der drei Sprachengruppen des Ratoromanischen. Preis: 8 Franken.

Zu beziehen bei den amtlichen Verkaufsstellen der eidgenossischen Kartenwerke.

Vom Eidgenossischen Departement des Innem herausgegeben (31. Mai 1963):

Schutz der Kulturgiiter bei bewaffneten Konflikten Inhalt: Vorwort von Bundesrat H. P. Tschudi.

Haager Abkommen vom 14. Mai 1954 fur den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten.

Ausfuhrungsbestimmungen des Haager Abkommens vom 14. Mai 1954 fur den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten.

Haager Protokoll vom 14. Mai 1954 tiber den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten.

Resolution I und II der intergouvernementalen Haager Konferenz uber den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14. Mai 1954.

Von dieser Veroffentlichung bestehen Ausgaben in deutscher, franzosischer und italienischer Sprache. Preis: 1.50 Franken.

Zu beziehen bei der Eidgenossischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern.

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Allgemeine Überprüfung der Bundessubventionen Bericht der vom Bundesrat eingesetzten Expertengruppe (Kommission Stocker) Herausgegeben von der Eidgenössischen Finanzverwaltung Der Bericht ist (in deutscher und französischer Sprache) zum Preise von Franken 3.50 zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern.

Beim Bundesamt für Sozialversicherung ist in einem Band zusammengefasst erschienen:

AHV Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 (ohne die Bestimmungen über die fiskalische Belastung des Tabaks) Vollzugsverordnung vom 31. Oktober 1947 Alphabetisches Sachregister (Stand I.Januar 1967) Die Broschüre kann in deutscher oder französischer Sprache zum Preise von Fr. 4.20 beim Drucksachenbüro der Bundeskanzlei, 3003 Bern, bezogen werden.

Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht ein

Urteilsregister AHV/IV/EO in Karteiform. Dieses Register dient als Fundstellennachweis für alle seit 1948 publizierten Urteile aus den Gebieten der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Invalidenversicherung und Erwerbsersatzordnung für Wehrpflichtige.

Es umfasst zurzeit 2066 Karten sowie eine Anzahl Leitkarten mit Aufsteckreitern.

Gesamtpreis für die Hauptlieferung 1948/57 und sämtliche Nachträge bis Ende 1966 Fr. 310.--.Interessenten, die nur die Nachträge ab 1961 (mit allen Karten betreffend die IV) wünschen, erhalten die Nachträge 1961 bis Ende 1966 zum Gesamtpreis von Fr. 147.15. Mit der Bestellung ist ein Abonnement auf die halbjährlich erscheinenden Nachträge verbunden. Bestellungen oder Anfragen sind an das Bundesamt für Sozialversicherung zu richten.

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Jahr

1967

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

27

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.07.1967

Date Data Seite

1175-1176

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