#ST#

Schweizerisches Bundesblatt.

X. Jahrgang. II.

Nr. 29.

#ST#

B

e

r

i

ch

26. Juni 1858.

t

der .

kommission des Ständerathes über die Geschaftsführung des Bundesrathes Und des Bundesgerichts während des .Jahres .1857, so wie über die Staatsrechnung von demselben Jahre.

(Vom 15. Juni 1858.)

T i t. !

Die Kommission, welche Sie in der ordentlichen^ Sizung der Bundesversamn.lung des vergangenen Jahres mit der Prüfung des Rechenschaftsberichts des Bundesrathes und des Bundesgerichts, so wie der Staatsrechnung beauftragt haben, machte sich am 25. Mai an ihre Aufgabe.

Wegen verschiedenartigen Abhaltungen nahmen nur 6 Mitglieder an dieser Arbeit Theil , die in gewohnter Weise dte ^ verschiedenen Verwaltungszweige unter sich verteilten. Später fand die allgemeine Besprechung und die Formnlirung der Anträge statt.

Bevor wir zu den einzelnen Departements übergehen, fchiken wir die allgemeine Bemerkung voraus, daß die vorgenommene Untersuchung auch uns das Bild eines wohlgeordneten Staatshaushaltes vor Augen geführt hat.

Wir freuen uns , sagen zu können , daß wir in allen Geschäftszweigen den Geist strenger Rechtlichkeit und Ordnung angetroffen haben.

Möge sich unsere eidgenössische Verwaltung diefes Lob stets treu bewahren l A.

Geschäftsführung des Bundesrathes.

1.

Geschäftskreis des politischen Departements.

Das Berichtsjahr gehört zu den denkwürdigen Jahren in der GeSchichte der Schweiz. Durch den Pariservertrag vom 26. Mai 1857 Bundesblatt. Jahrg. X. .Bd. II.

5

24

.

.

wurde auch von Seite der europäischen Großmächte der Kanton Neuenburg als Republik und gleichberechtigtes Glied der schweiz. Eidgenossenschaft anerkannt.

Die in dieser Frage an den Tag gelegte einmiithige Gesinnung der Nation und ihrer Behörden, die muthige Haltung des Volkes und dex^

Armee , die allseitige Opferbereitwilligkeit , welche sieh am rührendsten in.

den großherzigen Spenden der im Auslande weilenden Schweizer ausprägte. waren zugleich Züge, welche der Ahnung Raum geben, daß der schweizerischen Nation noch eine ihrer Vergangenheit entsprechende ruhm^ volle Zukunft beschieden sei.

Die Neuenburgerfrage entwikelte sich in zwei Abschnitten ; der Wen-^ depunkt lag im Beschlösse des Bundesrathes vom 31. Dezember l 856, nach welchem ein außerordentlicher Gesandter mit neuen Jnstruktionen nach Paris abgeordnet wurde. Während vor jenem Beschlusse eine Lösung des Konfliktes durch Waffengewalt in Perspektive war, rollte durch denselben die Frage auf das diplomatische Gebiet hinüber, wo fie freilich noch 5, sür die Ungeduld lange Monate andauerte, aber endlich doch zu allseitiger

Befriedigung erledigt wurde.

Der Bericht des Bundesrathes enthält

darüber das Nähere ; namentlich sind darin als werthvolle Beigabe die^ Protokolle der Konferenzverhandlungen in Paris abgedrnkt. Die Ereiguisse sind noch zu frisch in Jedermanns Gedächtniß, als daß eine Hervor^ hebung der Hauptpunkte nothwendig wäre, und ohnehin ist der gegenwärtige Aug..nblik auch noch zu nahe zur Gestaltung eines unparteiischen Urthei.s..

Was aber die Führung dieser Angelegenheit durch den Bundesrath anbetrifft, so glauben wir, es gebühre dieser Behörde der Dank nicht bloß sür die große ^Mühe und Arbeit, welche fie mit der Sache hatte, sondern namentlich e.uch sür ihr einträchtiges Zusammengehen in den Stunden der Gefahr, und für das in den Akten fichtbar zu Tage tretende strenge Festhalten und die sorgfältige Wahrung der schweiz. Jnteressen während der Unterhandlungen.

Jn engem Zusammenhange mit der Neuenbnrgerangelegenheit steht der Gesandtschaft.^wechsel in Paris.

Die leztjährige nationalräthliche Kommission hatte in ihrem Berichte die Hoffnung ausgesprochen. ,,daß es

dem Bundesrathe gelingen möchte , für beförderliche und glükiiche Erledi-

gung der noch pendenten, sowol für die Eidgenossenschaft, als die betreffen^ den Kantone zum Theil höchst wichtigen Unterhandlungen stets und allenthalben diejenigen Nichtigen , vaterländisch gesinnten Organe zu finden, welche geeignet und im Stande seien , unsere Jnteressen im Aus.ande mit Sachkenntniß, Einfluß, Würde und Erfolg zu wahren und zu vertreten.^ ^Der Bundesrath zog demzufolge die Frage in nähere Erwägung, ob Aengerungen in unserm diplomatischen Personal wünschbar seien, und er kam mit Bezug auf unsere diplomatische Vertretung in Paris zur Bejahung dieser Frage nnd zu dem Entschlösse, den bisherigen ordentlichen Gesandten durch den für die Nenen...ur^erfrage bestellten außerordentlichen Gesandten ^u erfezen. Die Entlassung des .....rstern erfolgte übrigens in allen Ehren,

^

^

25

.und ein durch die obige Fassung des nationalräthlichen Berichtes entstandenes Mißverständniß konnte leicht beseitigt werden.

.

Die öffentliche Meinung hat sich stark mit der Frage beschäftigt, ob diese Schlußnahme des Bundesrathes angemessen gewesen sei. Jn der Diskussion hierüber sind zwei Säze vermischt worden, die wohl auseinander zu halten find. Man hört oft den Saz aussprechen, die Repräsentation eines Staates müsse in einer dem jenseitigen Staate oder dessen Staatsoberhaupte genehmen Persönlichkeit bestehen, da ohne dieses der Repräseu...

rant des Einflusses ermangle. Dieser Saz, welcher ^auch in der zitirten Stelle des nationalräthlichen Berichtes anklingt, hat gewiß etwelchen, aber doch nur sehr beschränkten Anspruch auf Wahrheit und würde in praktischer Anwendung viele Gefahren in fich tragen. Dagegen gibt es einen andern Sa^, der wohl aus diesem Gebiete unbestrittene Gültigkeit haf, und dahin lautet: Die Regierung, welche einen diplomatischen Agenten hält, muß vor Allem V e r t r a u e n zu ihm hai.en. Mangelt es da, so ist die diplomaische Aktion aus allen Punkten gelähmt. Die Kommission hat fich uberzeugt, daß dieses notwendige Element im vorliegenden Falle be.m Bundesrathe nicht mehr in erwünschtem Maße vorhanden war, wie solches ubrigens dnrch die zwei- oder fast dreimalige Abfendung außerordentlicher Agenten nach Paris ostensibel zu Tage getreten war. Ueber den Grund diefes Vertrauensmangels erhielt die Kommission die benöthigten Aufschlüsse; sie sieht sich indessen nicht veranlaß^, sich über die Frage weiter auszusprechen, zumal ihr die T h a t s a c h e jenes Mangels schon eine hinreichende RechtFertigung der bundesräthlichen Schlußnahme in sich zu enthalten scheint, und der Bundesrath gemäß Art. 90, ^iff. 6 und 8 der Buudesverfassung vollständig innert den Schranken seiner Kompetenz sich bewegt hat.

JIn Berichtsjahre ist noch der bekannte Staatsvertrag mit dem G.^oß^herzogthum Baden zum Abschluß gekommen,. auch die Pensionsangelegenheit .mii Spanien wieder einen Schritt vorwärts gerükt, und es sind einige Vereinbarungen mit deutschen Staaten über direkten Verkehr zwischen Gexichtsbehörden eingetreten. Die andern Geschäfte dagegen sind noch hängig.

Bei den meisten find indessen .die Vorarbeiten, die einen baldigen Abschluß ermöglichen, ziemlich vorgerükt. Von diesen lezter.n
dürften folgende vier noch einer besondern Befrachtung werth sein: .^ 1. .Vertrag mit B e l g i e n . Lezteres wünschte von der Schweiz freie Niederlassung zugesichert zu erhalten, weigerte sich aber dafür, irgend welche Zugeständnisse zu machen. Demzufolge zerschlugen sich die Unterhandluugen. Es ist sehr zu bedauern, daß ein Staat, für den die Schweiz wegen der Gleichartigkeit der beiderseitigen Institutionen und sozialen Ver. hältnisse so lebhafte Sympathie hat , und dem sie für se^ne Produkte bei sich offenen^ Markt gewährt, seinerseits die Schweiz in Vexkehrsv..rhält..issen schlimmer behandelt .als andere Staaten. Hoffentlich wird es den Vor.^ Stellungen des Bundesrathes gelingen, Belgien zu einem billigen Versahren ..u bewegen. in welchen. Falle dann auch schweizerischer Seits eine Ver.^ einbaruna^ ü^er freie Niederlassung keinen Anstand mehr erfahren dürfte.

26 ^ 2. Vertrag mit P er si e n. Dieser Vertrag ist bekanntlich gescheitext an der Bestimmung des Art. 4l der Bundesverfassung, welcher die Möglichkeit, den nichtchristlichen Persern die freie Niederlassung zu gewährleisten, nicht zuzulassen schien. Der Bundesrath glaubte, nach schon erfolgter Vereinbarung, den persischen Gesandten auf diese Eigentümlichkeit unserer Bundesverfassung noch ausdrüklich aufmerksam machen zu^ sollen, um sich nicht hintendrein den Vorwurf eines illoyalen Verfahrens zuzuziehen.

Die.

Kommission glaubt nicht, daß dieser Vertrag die Jnteressen der Schweiz gerade sehr intensiv berühre , und das Scheitern desselben hätte um so weniger Bedeutung, wenn, wie in Aussicht steht, ohne Vertrag durch gegenfeitige Erklärungen die wechselseitigen Beziehungen ganz nach den Jutexessen und Wünschen des schweiz. Verkehrs geordnet werden können; da-

gegen hat die Frage eine gewisse grundfäzliche Wichtigkeit. Nach der

Theorie des Bundesrathes wäre es nämlich hinfür unmöglich , mit einem nichtchrifilichen Staate einen Niederlassun^svertrag abzuschließen , und da Handelsverträge ohne gleichzeitige Sicherung der Niederlassung de^ wesentlichsten Lebenselementes entbehren und selten vorkommen^ werden , so müßte die Schweiz wohl überhaupt darauf verzichten, mit nicht^ odex nicht vorherrschend christlichen Staaten Handlungs- und Niedexlasfungsverträge abzuschließen. Unter Umständen könnte dieß für ein Land wie die Schweiz, deren Bürger in allen Ländern der Welt Handel treiben , doch von wirklichem Schaden sein. Liegt dieß wirklich in unserer Bundesverfassung .^

Es ist ziemlich allgemein bekannt, daß die bezüglichen Beschränkungen in

Art. 41 und 48 den Zwek hatten, den Kantonen bezüglich der Juden freie

Hand zu belassen. Um nicht bezüglich eines einzigen Volkes eine gehässige

Ausnahme machen zu müssen , glaubt man in der Wahl des .^lusdruks

,,nichtchristlich^ ein geschiktes Ausknnftsmittel gefunden zu haben. Die Be-

schränkung der Rechte dex Jnden war bekanntlich hergebracht, und abgesehen von den vielfachen, namentlich aus ihrer sozialen Stellung hervorgenommenen Gründen für ihre Znrüksezung, muß man das ..^ine wenigstens zugeben, daß dieses Volk fich in einer völligen ^usnahmsstellung befindet.

Jedes andere Volk hat zugleich ein Land, eine Regierung und eine gewisse staatliche Ordnung ; man kann demzufolge auch mit ihm in geordnete Beziehungen treten und zu gegenseitigem Vortheil Verträge austauschen.

Mit dem Türken , dem Perser , dem Japanesen und Chinesen können wix traktiren, mit dem J u d e n können wir es nicht. Man sieht daraus, daß die Gründe, welche sür Zurüksezung der Juden sprechen mochten, durchaus nicht für die Nichtchristen im Allgemeinen passend sind, und daß deßnaheu die dießfällige Redaktion der Bundesverfassung schwerlieh eine gelungene war.

Allein der ^Buchstabe ist nun da und der klare Buchstabe entscheidet. Wir sind weit entfernt, die künstlichen Auslegungen zu billigen, mit denen man die Bestimmungen der Bundesverfassung umgehen will. .Die Gewährung dex Niederlassung an Nichtchristen steht den Kantonen frei; der Bund kann sie also von sich aus nicht nach Außen konzediren ., denn wenn nachher ei..r Kanton dem Nichtchrifien die Niederlassung nicht gewähren wollte, so hätt..^

27 ^ex Bund nirgends einen Anhaltspunkt zum Einschreiten. Wir sagen, der .Bund kann v o n sich a u s die Niederlassung nicht gewährleisten. Wohl ...^ber kann er e s , wenn die Kantone damit einverstanden ^sind, und.wir begreifen in .der Thal nicht recht, daß der Bundesrath zur Hebung seiner ubrigens im Spezialf^ll vielleicht etwas zu ängstlichen Serupel nicht an dieses einfache Auskunstsmittel gedacht hat.

Wir glauben, es hätte wohl kein Kanton Bedenken gehabt, den Bundesrath zu ermächtigen, einen gegenseitige Niederlassung gewährleistenden Vertrag mit Persien abzuschließen.

Für die Zukunft dürfte wohl in zweifelhaften Fällen dieses Verfahren zu empfehlen sein.

3. Regulirung der Gränzverhältnisse im D a p p e n t h a l . Die Kommission sezt zum Bundesrathe das Vertrauen , daß er bei^ Reglung dieses Verhältnisses die Jnteresfen der Schweiz , besonders in militärischer Beziehung gehörig wahren werde. Die Größe der Verantwortlichkeit macht doppelte Vorsicht wünschbar, und es wäre schwerlich auß^r ^eges , wenn die Prüfung dieser Angelegenheit aus dem militärischen Standpunkte noch einer grö^.ereru militärischen Kommission übertragen würde. Die bisherigen . Einzelnexperten sind allerdings Männer ^von der höchsten Autorität ; allein in solchen Fragen bedarf bei unsern demokratischen Zuständen das Urtheil eines etwas breitern Bodens schon um der nachherigen Rükwirkungen

willen. Ohnehin ist die Regulirung dieser Angelegenheit keineswegs ^dringlicher Natur.

4. Abtrennung des Kantons Tessin und des italienischen Theils des Kantons Graubünden von den l o m b a r d i s c h e n B i s t h ü m e r n . Die Bundesversammlung hat in dieser Sache unterm 25. Juli 1856 beschlossen.

..Der Bundesrath sei eingeladen, die auf Lostrennung der Kantone GrauBünden und Tessin von den Diözesen Eomo und Maisand gerichteten Be^strebuugen der betreffenden Kantona^.ehör^en, soweit an ihm, bestmöglich ^zu unterstüzen,^ (V, 378). Es sind in dieser Angelegenheit mehrfache Noten gewechselt und offiziöse Mittheilungen entgegen genommen worden; allein im Ganzen genommen steht fie doch noch auf dem alten Punkte und wird auch schwerlich vorwärts schreiten, wenn sich nicht die Bundesbehörden zu einem energischen Vorgehen entschließen. .^s ..iegt hier unstreitig eine nationale

Fr^ vor. . Die Ausübung der kirchlichen Administration und der geistlichen

Gerichtsbarkeit durch ausländische Bischöfe hat ganz ähnliche Uebelstände und Gefahren in sich, wie die Jnnehabung der .politischen Souveränetät eines Kantons durch einen ausländischen Fürsten. Andere Länder, na- .

Deutlich Oesterreich in seinen Beziehungen zu den schweizerischen Bisthümern, sind .tns mit gutem Beispiel vorangegangen. Jn der That ist dieß so einfach und einleuchtend, daß auch R o m n..cht widerspricht.

Die Hauptsrage ist aber die, in welcher Art das kirchliche Verhältniß ne.r ge^ ordnet werden soll. Der hl. Stuhl will den Kanton Tessin zu einem eigenen ^isthum gestalten , lezterer aber will an ein schweizerisches Bisthum sich anschließen. Es kann gewiß nicht zweifelhaft sein, daß entscheidende Gründe

28 deu Bundesbehörden gebieten müssen , die dießfälligen Jntentionen de^ Kantons Teffin kräftig zu unterstüzen und Teffin auch kirchlich inniger n.it ^.er Eidgenossenschaft zu verknüpfen.

Auf welchem Wege soll dieß aber bei dem voraussichtlich noch länger andauernden Wiederstreben Roms bewerkstelligt werden . Der Bundesrath hat über diese Frage von fachkundiger Seite ein Gutachten ausarbeiten lassen, dessen Schlüsse uns aber noch nicht bekannt find, da es erst in den lezten Tagen eingegangen ist.

Ohne daher irgendwie vorgreisen zu wollen , glauben wir nur die eine Ue...erzeugung anssprechen .^u dürfen, raß ohne ein energisches Vorgehen von Seite der Bundesbehörden diese Frage noch lange auf ihre Erledigung harren wird. Die politischen Konstellationen sind nach unserer Ansicht günstig nud sollten benuzt werden. Die Frage müßte aber im Verlauf nicht als eine vorherrschend tessinische Kantonalfrage, fondern in der Abtrennung, wie in der neuen Zutheilung als eine schweizeri sch^ nationale Frage behandelt werden. Geschieht das Leztere nicht und räumt man de..m Kantou Teff.n selbst die entscheidende Stimme ein , so fezt man diesen Kanton den größten und heftigsten Beunruhigungen aus und gefährdet das endliche Resultat. Dabei versteht sich ubrigens von selbst, daß die nationale Behandlung der Sache keineswegs die ökonomische Sei:e der Frage präjndiziren würde.

Die Behörden des Kantons Tessin wären unzweifelhaft geneigt, hierüber nötigenfalls beruhigende Erklärungen abzugeben. Die Wahl der Mittel zu dem bezeichneten Ziele überlassen wir ganz dem weisen Ermessen des Bundesrathes; sie dürfte indeß nicht allzufehwer sein. Die Kommission stellt daher in dieser wichtigen Angelegenheit das Postulat.. Der Bundesrath wird in Gutheißung feines bisherigen Versahrens eingeladen, die Abtrennung der Kantone T e s s i n und Grau-.

b ü n d e n von den lombardischen Bisthümern und deren Vereinigung mit bestehenden schweizerischen Bisthümern mit Nachdruk zu betreiben und sich über die Art der ferneren Behandlung dieser Angelegenheit mit den Behörden des Kantons Teffin grundsätzlich zu verständigen.

2. ^.eschäfts^reis des Justiz .^ und ^lizeid.^artem.ents.

.

.

^ i .

.

.

Der Bericht verbreitet sich a) auf die Mittheilung von Entscheidungen staatsrechtlicher Fragen in Beziehung au^ die Bundesverfassung , a.^s die Bundesgefeze, auf Kantonsversassungeu und auf Konkordate; d) ü^er die.

Mitwirkung zur Bnndesrechtspflege.

Von den angeführten Entscheiden wurde nur derjenige bezüglich der Beschwerde lnzernifchex Großräthe wegen Verfassungsverlezung vor die

^

2^

Bundesversammlung gezogen. Die Kommission findet sich nicht veranlaßt, die einzelnen Entscheide einer Kritik zu unterwerfen, weil dieselben durch den Umstand, daß sie^nicht vor die Bundesversammlung gezogen wurden, Anerkennuug durch die Betheiligten selbst gesunden habend und weil die-

selben, was hierorts wichtig ist, bei Abwägung aller tatsächlichen Ver-

hältnisse mit den einschlagenden Bestimmungen des öffentlichen Staatsrechts^ im Einklang stehend erscheinen und für spätere Entscheide keine Präjudiz

bilden.

^

Die eingehenden Beschwerden werden immer einer genauen und allZeitigen Prüfung und Beurtheilung unterstellt , so daß die Betheiligten da^ ^Gewicht ihrer .Gründe in den Entscheiden selbst gewissenhaft abgewogen finden. ^ Nachdem in Folge verlangter Entlassung die Stelle eines Generalanwaltes suspendirt worden , fällt natürlich auch die Uebersicht derjenigen .Rechtsgeschäfte weg , welche in den Kreis seiner Besorgung gehörten. Die Rechtsgeschäste, welche der Generalanwalt zu führen hatte, werden nun ^theils durch das Justizdepartement oder unter seiner Leitung , theils durch für einzelne Fälle zu bestellende Rechtsanwälte besorgt , weßhalb die früher unter dem Titel: ,,Mitwirkung zur Bundesrechtspflege^ gegebene Uebersicht nicht mehr gemacht ist. Für weniger wichtige fiskalische und strafrechtliche

Fälle wird die Jurisdiktion an die Kantone delegirt.

Die Kommission nimmt an, daß einzelne Geschäfte, welche Jnteresse darbieten, bei den betreffenden Verwaltungen, in welche dieselben einschlagen, ^ei künftigen Berichten Erwähnung finden werden.

^oIizei.

F l ü c h t l i n g e u n d Fremde.

Eine Beschwerde Frankreichs wegen Aufenthalt vieler politischen Flucht.^inge in G e n f und angeblicher Umtriebe derselben hat den Bundesrath gegen Ende des Berichtsjahres zu einer Untersuchung veranlaßt. Da leztere aber in das laufende Jahr fällt, befchränkt sich die Kommission darauf, ^die Erwartung auszufprechen , es werde jeder Kanton die Flüchtlingspolizei in solcher Weis<^ handhaben , daß Beschwerden , welche nur aus vermeintlichen Gründen beruhen, geziemend zurükgewiesen werden können.

Mit Recht weist der Bundesrath auf die Folgen des Gednldens fremder D e s e r t e u r s hin. Die betreffenden Kantone dürften in dieser Beziehung den Anordnungen des Bundesrathes genauere Nachachtung .werden lassen.

Wer^bnn^en.

Es ergiebt sich, daß während einerseits ..der^ Bundesrath das Mög.^ Wichste gethan hat, um dem Werbverbot Nachachtung zu verschaffen, andere seits in einzelnen Kantonen noch Hindernisse begehen , welche eine gehörige Vollziehung der daherigen Geseze so zu sagen unmöglich machen, oder doch wesentlich vereiteln.

^

^ Der Bundesrath hatte im Berichtsjahre namentlich den holländische^ Werbungen für Ostindien entgegen zu treten, für weiche in L ö r r a c h ei.^ Werbdepot errichtet wurde. Da die Schritte bei der badischen Regierung um Unterdxükung dieses Depots ohne Erfolg waren , mußte es desto mehr in der Aufgabe der kantonalen Behörden liegen, alle Anstrengungen zu machen, um die Werbungen von Angehörigen für ein Land von sehr g.^ fährlichem Klima zu verhindern.

Es haben aber zwei Fälle dem Bundesrath Veranlassung gegeben, zu zeigen, wie schwierig in einzelnen Kantonen das Werbverbot bei der^ waltenden Ansichten der Gerichtsbehörden über den Sinn und die Trag^

weit^. des Gesezes zu vollziehen sei.

Jn dem einen Falle (Müller in Bern) ist nachgewiesen , daß der Angeschuldete nicht nur Rekruten. nach Basel geführt, deren Transportkosten und Unterhalt bestritten, sondern auch Einige zum Dienstnehmen eingeladen,..

selbst einem versprochen habe, ihm ein.^n schweizerischen Hein.athschein z..^ verschaffen.

Dennoch wurde von der bernischen Auklage^amme...,^ auf den Antrag des Generalanwalts, die Anklage auf verbotene Werbung fallen gelassen.

Die Gründe, aus welche sich der bernisch^ Generalanwalt stüzt, sind im Bericht des Bundesrathes in richtiger Anschaunug als vollständig unstichhaltig und gegen das Bundesstrasgesez ^. 65 sich verstoßend widerlegt.

Jn dem andern Falle ergießt sich , daß zwei Personen in G e n f ebenfalls Werbungen betrieben, jedoch von der Jurv freigefprochen wurden.

Bei solchen Erscheinungen macht der Bundesrath mit Recht auf den.

Uebelstand aufmerksam, der entsteht, wenn ein Bundesgefez in dem einen Theile der Schweiz ganz anders ausgelegt und angewendet wird, als in andern Theilen.

Die Ueberweisung der Werbungsfälle an die Bundesassisen nach ^. 74..

des Bundesstrafgesezes als Mittel zur Abhülfe zu gebrauchen/hält der .Bundesrath aus verschiedenen Gründen nicht für zwekmäßig.

Die Kommission tritt dieser Ansicht bei.

Sie hält eigentlich den Art. 65 des Strafgesezes an und für sich

für bestimmt und klar genug, um eine richtige Auffassung desselben dem

guten. Willen zu bieten.

Die Bedeutung und der Sinn desselben tritt um so klarer hervor, wenn er namentlich in Verbindung mit den .^. 14, 16, 18 und 2l de^ ^gleichen Gesezes gebracht wird.

Die Handlungen , in welchen sich da.^ Anwerben äußert^ mögen dieselben ini Bieten von Handgeld, ^lnlokungen,^ .Verleitungen, Mitwirkung zur Dienstnahme, Vorschubleistung, Beziehungen .mit Werbbureaux behufs Anwerbung Versuchen ..... bestehen, können unter ^as Gesez subsunIirt werden.

Da jedoch die erwähnten Fälle zu deutlich sprechen, daß über de..^ Sinn des Gesezes in seiner j.ezigen Fassung verschiedene Ansichten walteten^ so halten wir es für angemessen, bei Jhnen folgendes Postulat zu b^ .antragen :

^

3^ Der Bundesrath wird eingeladen , bei den Regierungen derjenigen Kantone., in denen das Werbverbot nicht gehörig gehandhabt wird, lu geeignet scheinender Art auf die dießsälligen Bestimmungen der Bundes-^ gesezgebung aufmerksam zu mächen, und im Falle folches nicht von Erfolg.

sein sollte, der Bundesversammlung die nöthigen Zufäze zur fachbezügliche.^ Bundesgesezgebung vorzuschlagen.

.^eiu^t.^Iose.

An der Bereinigung des Heimathlosenwesens wird fortwährend thätig..

gearbeitet.

Wenn die Zahl der im Berichtsjahre erledigten Fälle auch

uicht groß ist (sie beträgt 10 mit 15 Personen), so läßt sich von diesem

Umstand nicht ans den Umfang der Arbeit schließen. Wir konnten uns.

.überzeugen, daß einige erledigte Untersuchungen und andere noch im Gange sich befindliche wegen ihres Umfangs oder ihrer Schwierigkeiten vie^ Mühe^ und Zeit erforderten. Kommt es auch vor, daß bei einzelnen erledigte^ Fällen die Untersuchung wieder neuerdings aufgenommen werden muß , oder^ daß neue Fälle auftreten (wie dieses Jahr 5) , so läßt fich doch voraussehen, daß bei Fortsezung der bisher in der Sache entwikelten Thätigkeit die .Erledigung der noch ausstehenden Fälle, betreffend 149 Personen, nicht .gar l.^.uge Zeit mehr auf sich warten läßt.

^ Die Kommission spricht in Anerkennung des Nuzens , welchen der^ Druk eines Verzeichnisses der bis jezt durch Entscheide des . Bundesrathes.

oder des Bundesgerichts eingetheilten Heimathlofen und der Pfeudoheimathlofen (bloße Vaganten) hat, die Erwartung aus, daß diefes Verzeichnis^

auch für die Jahre 1855, 1856 und 1857 in Druk besorgt werde. Das.

.Verzeichniß zählt von der ersten Klasse bis 1855 288, bi.s l858 475 Personen, von der zweiten Klasse bis 1855 159, bis 1858 283 Personen.

Von denjenigen Kantonen^ welche im lezten Berichtsjahre mit der förmlichen Einbürgerung von Heimatlosen und Landsas^n noch im Rükstande waren, hat bis Ende 1857 noch keiner den Nachweis geleistet^.

daß .er das Gesez vom 3. Dezember 1850 richtig vollzogen habe. Da..

gegen ist die Kommission zur Kenntniß gelangt, daß das allegirte Gesez..

im laufenden Jahre in einigen der berührten Kantone seine Erfüllung gefunden hat.

Der Bundesrath dringt übrigens ernstlich darauf, daß kein.

Kan.ton mehr die Vollziehung schuldig bleibe. Die Kommiffion erwartet, daß es ihm gelingen werde , gemäß dem leztes Jahr ertheilten Auftrag^

^die Angelegenheit zum beförderlichen Abschlusse zu bringen.

.^.

^eschäfts.^r.ei.^ des ^...ndels- und ^.olld.epartements.

.^s gereicht uns zum Vergnügen, Jhnen vorab bemerken zu sollen^ daß wir bei näherer Prüfung des Geschäftsganges des Handels^ und Zoll^ departemeutes die Verwaltung diefes für die Finanzen des Bundes wich^

.32 ^tigsten Administrationszweiges in allen und jeden Beziehungen in einer musterhaften Ordnung befunden haben, und müssen, um nicht früher schon Gesagtes zu wiederholen, einfach bestätigen, was in dieser Beziehung die vorjährige nationalräthliche Prüfungskommission in ihrem Berichte be^ .merkt hat.

Die von Zeit zu Zeit in Jhre Hände kommenden statistischen UeberRichten, hinsichtlich der Ein-, Aus- und Durchfuhr, gewähren einen ge.^auen Ueberblik über den . Stand unserer Handelsverbindungen und den Betrieb unserer Jn.^ustrie.

Die Ergebnisse der Solleinnahmen des Jahres 18.57 beweisen, daß ^troz der in der zweiten Hälfte des Berichtsjahres eingetretenen allgemeinen ^Geld- und Handelskrisis, welche auch auf die Thätigkeit unserer Jndus.rie ^sehr nachtheilig einwirkten, der Verkehr mit dem Auslande iu stetem Fortschritte begriffen war. Wir verweisen in dieser Beziehung auf die Staats^ rechnung und die in dem Bericht des Bundesrathes enthaltenen tabellarischen Ueberfichten. Aus denselben geht hervor, daß die Bruttozolleinnahmen^ sich aus die noch nie dagewesene Höhe von Fr. 6,494,635. 27 belaufen, und gegenüber dem Jahr 1856 eine Mehreinnahme von Fr. 334,394. 28 erzeigen. Die Ausgaben haben sich zwar gegenüber dem Jahr 1856 um Fr. 16,788. 24 vermehrt. Der Grund dieser Mehransgabe ist aber in ^den von der Bundesversammlung bewilligten Krediten für Gehaltszulagen und vermehrte Mannschaft für den Gränzschuz zu suchen. Belaufen sich .die Ausgaben für diesen lezteren auch auf eine anfehnliche Summe, so sind dagegen die Fälle von Schmuggel und Zollumgehnngen in steter Abnahme begriffen. Von den 955 Straffällen wurden bloß 14 den Gerichten über.wiesen , wovon 10 zu Gunsten und 4 zu Ungunsten der Verwaltung entschieden wurden.

Handel.

Ueber die in dem Bericht des Bundesrathes ausführlich besprochenen ^Verhandlungen mit auswärtigen Staaten und den Verkehrsverhältnissen zu einzelnen Ländern und Handelshäfen sieht sich Jhre Kommission zu keinen speziellen Bemerkungen veranlaßt. Wir wünschen nur, daß der Bundesrath ^unserm, mit so vielen Schwierigkeiten und Konkurrenzen kämpsenden fchweizerifchen Handel und unserer Jndustrie feine volle Aufmerksamkeit auch fernerhin schenken werde.

^ Unangenehm berührte es uns zu vernehmen, wie das sonst dem FreiHandelssystem sich hinneigende B e l g i e n seinen Zolltarif, behufs Abrun^ung, dermaßen erhöhte, daß namentlich unfere Seidenstoffe dadurch von .dem dortigen Markte verdrängt werden.

..^...ndeIs.^onsnIate.

Jn dieser Beziehung verweisen wir Sie, so weit es das Konsulat iu .^tio de Janeiro betrifft, auf Ziffer 6, ,,Departement des Jnnern,.. unsers .Berichtes, so wie wir uns auch bezüglich des Handelsvertrags mit Persieu ^uf den Abschnitt ,,Politisches Departement.. berufeu.

3^ Hinsichtlich der von einzelnen in der Türkei niedergelassenen Schwer-.

^ern angestrebten nationalen Vertretung in Konstantinopel, welche der Bun.desrath ablehnend befchieden hatte, treten wir jezt nicht näher ein, weil .dieser Gegenstand ein eigenes Traktandum sür die Bundesversammlung

.bilden wird.

.

. Verhandlungen ..nit den Kantonen.

Der Bundesrath hat sich mit der Markt^ und Haufirordr.ung, so wie ^nit den Lokalvorrechten über den Waarentranspoxt, den Fähren^ und Fischereigerechtfamen, welche in einzelnen Kantonen noch bestehen, beschäftiget, konnte aber, da die Berichte v^n zwei Kantonen nicht in genugsam früher .Zeit ei.rgiengen , die Angelegenheiten in dem Berichtsjahre nicht mehr ihrex Erledigung zuführen. Es ist zu hoffen, daß es dem Bundesrathe gelin^en werde, diese widrigen Pendenzen, so wie die vom Bundesrathe angesochtenen Geseze und Verordnungen über den Konsumo ... Steuerbezug auf ^Wein und geistigen Getränken in den Kautonen Wallis und Graubünden, .im Laufe dieses Jahres mit den Grundsäzen der Bundesverfassung in Einklang zu bringen.

Bezüglich der Patenttaxen sür Handelsreisende , welche in verschiedenen .Kantonen noch erhoben werden, hat zwar der Bundesrath, in Folge eines ^Beschlusses der Bundesversammlung, sichln die betreffenden Kantone ge.wendet. Bis Ende des Jahres waren aber einige Kantone mit . ihren Antworten noch im Rükstaude. Seither sollen dieselben eingegangen sein, ..weßhalb der Bundesrath im Falle sein wird, der^ nächsten Bundesversammlung sachbezüglichen Bericht nnd Antrag zu hinterbringen. ^Gleichzeitig erwarten ^vir, daß der Bundesrath im Stande sei, den gesezgebenden Räthen be- .

^ich.^en zu können, daß der Stand ^allis sein Holzausfuhrgefez im Sinne ^es Bundesbeschlußes vom 4. August 1857 werde abgeändert haben. ^ Gerne vernahmen wir, daß durch eine vom Bundesrathe an die Re^gierung des Standes Waadt erlassene Einladung sich die leztere veranlaßt .ah, das in Ehateau d'Oex bezogene Brükengeld.^und eine aus d^m Neuen-.

^urgerfee erhobene Eontrolgebühr gegen den Schmuggel von geistigen Gekränken aufzuheben. Möge der Bundesrath auf diesem Wege fortschreiten, ^m endlich zur Aufhebung ähnlicher, vielleicht noch hie und da bestehenden

^.Mißbräuchen zu gelangen.

Zollverwaltung.

Aus dem Bericht des Bundesrathes vernehmen wir, daß derselbe im ^aufe des Jahres eine. neue Vollziehungsverordnung zu dem Zollgesez erfassen hat. Da die bisherige Jnstruktion sür die Zollbeamten sich auf die ^lte Verordnung stüzte, so wird es^ auch an der Zeit s^in, daß dex Bundesrath eine neue Jnftruktion ausarbeite und den Beamten in die

.Hände gebe.

Ueber die in dem leztj ährigen Berichte der nationalräthlichen Kom..mission angeregte Frage über Aufstellung einer eigenen Handelsabtheilun^

^4 .wollen wix die im bundesxäthlieheu Berichte verheißene Botschaft gewärt^ gen, und berühren deßhalb die Ernennung eines Oberzolldirektors nicht,.

da bei jenem Anlaß dieser Punkt ohne Zweifel mit in die Berathun^ fallen wird.

Auch im Lause dieses Jahres sind von verschiedenen Seiten Petitionen um Ermäßigung der Zollansäze eingegangen, welche der Bundesrath abfchlägig beschieden hat. Jhre Kommission theilt die Anschauungsweise des ^Buudesrathes, und hält namentlich den jezigeu Moment nicht geeignet, die Zollrevenuen , welche durch die gegenwärtige Stokung des Handels und der Industrie für das Jahr 1858 eine bedeutende Mindereinnahme erzeiger..

werden, in Frage zu stellen.

Der Transitverkehr hat sich im verflossenen Jahre um mehr als 40,000 Zentner vermindert. Ob die in jüngster Zeit vielfach vernommenen Klagen ^iber Unregelmäßigkeiten und Verspätungen, welche im Transport der Transitgüter auf den verschiedenen Land-, Wasser^ und Eifenbahnrouten vorkommen, hieran Schuld find, vermag Jhre Kommission nicht zu er.messen. Sie möchte daher den Bundesrath einlade^, zur Hebung de^

für die Schweiz so^ wichtigen Transitverkehrs das Möglichste zu thun.

^.

^eschaftskreis d.es ^o^- nnd ^andepartements.

..l. ^..o^wesen A.

Einleitende Bemerkungen.

Mit Recht stellt der bundesräthliche Bericht wieder die Beziehungen der Eisenbahnen zu der Postverwaltung an die Spize. Die Kommission ^ist damit einverstanden , daß dieser Punkt die einläßlichste Prüfung verdient.

Was vorerst den Ertrag der Posten im Berichtsjahre anbetrifft, s^ darf nicht verkannt werden, daß der Ueberschuß von Fr. 37,302. 78 uber die Entschädigung an die Kantone für die Zukunft in keiner Weife maßgebend fein kann, weil schon im Laufe dieses Jahres diejenigen Kurse,.

^auf weichen dieser Gewinn erzielt wurde, an die Eisenbahnen übergegangen

sind.

Es ist zur Zeit noch nicht abzusehen , wie hoch sich der Minder-

ertrag in der nächsten Zukunft belaufen wird ; nur die weiteru Erfahrungen werden es daher auch möglich machen, sichere und rationelle Gegenmittel in Anwendung zu bringen.

D^e Kommission bedauert mit dem Bundesrathe die mit der Ueber.gangsperiode für das Publikum eingetretenen Uebelftände. Wenn sie auch^ .gerne bereit ist, die Ursachen derselben nicht bloß bei der Postverwaltung^ .zu suchen , so kann sie gleichwohl den Wunsch nicht unterdrüken , daß v^ ^.Seite der Administration das Möglichste für die nöthige Ahhülfe getha.^

.

. ^ 35 ^verde.

Sie will es auch ihrerseits nicht unterlassen, d e m Punkte ihre wesentliche Aufmerksamkeit zu schenken, der offenbar in dieser Hinsicht von ^der größten Bedeutung ist. Wir meinen das Verhältniß des Postverkehrs ^zu den Eisenbahnen.

Das bestehende Eiseubahngesez hat die Eisenbahngesellschaften in Bezug auf die Zeit .des ihnen obliegenden Posttransportes völlig unabhängig gestellt.

Es steht denselben frei, ihre Kurse beliebig einzurichten.., ohne dabei auf den Betrieb von andern einmündenden V^.kehrslinien die mindeste Rükficht zu nehmen.

Die Uebelstände, welche für den öffentlichen Verkehr aus einem solchen .Zustande erwachsen müssen , haben sich bereits in sehr fühlbarer Weise geltend gemacht. Wenn die Bundesversammlung bei der Berathung des gesezes von der Ansicht ausgegangen sein sollte, daß eine Reservation der Kompetenz des Bundes unnöthig erscheine, weil das eigene Jnteresse der Eisenbahnen diesen einen Betrieb zur Pflicht machen werde, der zugleich .auch den Bedürfnissen des Verkehrs genüge, so hat sich diese Berechnung bis anhiu als unrichtig erzeigt.

So lange eine Gesellschaft den eigenen Fahrtenplan nach Gutfinden festsezt und fich geradezu weigert , an UnterHandlungen mit der Postverwaltung zum Zwek eines einheitlichen und. ineinandergreifenden Betriebes überhaupt Theil zu nehmen , dürfen die Bnn^oesbehörden einem solchen Zustande nicht gleichgültig zusehen. Sind auch .die Luken bald ausgefüllt, welche die verschiedenen Eisenbahnen zur Zeit noch trennen, so wird gleichwohl für eine lange Zukunft noch ein gehöriger ^zeitgemäßer Personen- und Waarentransport nur durch das geordnete Zusammenwirken der Posten mit den Eisenbahnen möglich sein.

Der Einwurf, daß die eingetretenen Uebelstände sich auf dem Wege der gegenseitigen Vereinbarung heben lassen , ist nicht zureichend. Für's Erste ist es schwierig , mit einer Mehrzahl von Eisenbahn.^ und Schiffsahrtsgesellschasten ein Einverständniß zu erzielen. namentlich wenn sich unter denselben Koa^ litionen gegen die Postadministration bilden , wie dieß bezüglich der fahrenden Postbureaux der Fall war (Seite 398 des Berichts).

Jm Weitern kann es dem Jnteresse des Landes nicht dienen, in der Benuzung der wichtigsten Verkehrsanftalten von dem guten Willen von Privatgesellschaften

abhängrg zu fein.

Der Bund, we.ehem nach Art. 33 der Bundesverfassung das Postwesen,..d. h. der regelmäßige und periodische Personen^ und Briestxansport im ganzen Umfange der Eidgenossenschaft zusteht, hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, in dieser Beziehung souverän aufzutreten und die Fahrtordnungen wenigstens in so weit mitzubestimmen, als es im Jnteresse des Postdienftes nothwendig ist. Wir sind überzeugt, daß die Bundesversammlung gerne dazu Hand bieten wird, dieses, wenn nöthig, ans dem Wege der Gesezgebung möglich zu machen. Wir stellen daher folgenden Antrag : Der Bundesrath wird eingeladen, in beförderliche und ernstliche Er-

wägung zu ziehen , durch welche Mittel der Postverwaltung der nöthig.^ Einfluß bei der Festsezung von Eisenbahnkursen zu verschaffen sei.

^6 B.

Personelles.

Jm Berichtsjahre haben sich die Ablagehalter um 37 und die Brief^ träger um 27 vermehrt. Die Schnelligkeit des Transportes der Poftgegen.stände, welche durch die Eisenbahnen befördert werden, wird für das Pu^ blikum nur dann nuzbar werden , ^ wenn eine entsprechend. schneller^ und^ öftere Ablieferung an das Publikum stattfindet. Von diesem Gesichtspunkte aus erscheint der Kommission die genannte Personalvermehrung.

gelegen, um daran den Wunsch zu knüpfen, daß diesem Verhäl.niß auch

künftighin die nöthige Aufmerksamkeit geschenkt werde.

C. Geschäftsgang und Disziplin.

Die spezielle Dienstaussicht, welche den Kreispostdirektoren über ihre

Unterangestellten zusteht, wird in dem Berichte mit Riecht ein Haupttheil ihrer Verrichtungen genannt. Es ist dringend notwendig, daß diese Auf.^ ficht durch östere und genaue persönliche Jnspektionen der Postbureaux, Ablagen ..e. gehandhabt werde. Sie allein leistet Gewähr für genant Pflichterfüllung und getreue Verwaltung, und namentlich die ledere wird dadurch mehr als durch alle Kautionen und sonstigen Vorsichtsmaßregel^ gewinnen.

Die Anwendung von Ordnungsstrafen ist ganz am Plaze^ aber die möglichste Verhütung der Fehler ist vorzuziehen.

Aus der andern Seite dürfen aber den Kreisvostdirektoren nicht Ge^ schäfte aufgebürdet werden, welche mit größerem Vortheil von der Zentral^ Verwaltung besorgt werden können.

Wird durch größere Zentralifation.

auch eine Vermehrung des ^Personals durch Bestellung von Stellvertretern nöthig , so wird die Bundesversammlung , wenn ihr die nöthigen Ausweise geleistet werden, nicht abgeneigt sein, sie zu bewilligen. Jedenfalls ist es ungenügend, wenn nur einmal im Jahre eine Jnspektion der Postbureau.e und ihrer Kassen vorgenommen wird, und unzuläßig ist e s . wenn die Untersuchung der Kreispostkassen ganz unterbleibt. Der Mange. an nöthiger

Aufficht bringt Ungleichförmigst und Schwerfälligkeit in den Dienst, und hat namentlich im Kassenwesen bedauerliche Nachtheile.

Wir hoffen , es werde der Verwaltung durch die strengste Kontrole gelingen, im nächsten Berichte weniger Fälle von Abberufung von Postbeamteten verzeichnen zu müssen.

l...

Posttaxen.

Der. Buudesrath will die Erledigung der Frage, ob und in wiefern Ausfälle in den .Postregalentschä^igungen an die Kantone denselben aus den Ertragsüberfchüssen anderer Jahre ersezt werden sollen, von den Erfahrungen abhängig machen , welche das Fortschreiten der Eisenbahnen gewähren werde. Die .^ommissi^n vermag den Zusammenhang dieser .....r^ fahrungen mit der zu lösenden Fr^ge nicht einzusehen. Die Zukur.ft wird allerdings die Ausfälle, um welch.e es sich handelt. dem Betrage nach kennen lehren; davon ist aber die Erledigung der Sache nicht abhängig.

3.^ .Vom Standpunkte.. der Zwelmäßigkeit dürfte es im Gegentheil angemessen sein , die Entscheidung in einer Zeit zu fassen , in der die Jnteressen der Kantone noch nicht allzusehr gefährdet erscheinen.

Uebrigens haben wir die zuversichtliche Hoffnung. daß sich die Ein-

bußen, welche durch die Eisenbahnen, namentlich aus den Personentaxen entstehen müssen, durch vermehrten Briefverkehr und Vereinfachung dex 'Verwaltung bald wieder erfezen werden.

Dabei wo^en wir den schon im leztjährigen Berichte der national^ räthlichen Kommission angeregten Wunsch wieder vorbringen , daß durch den Auskauf der amtlichen Portofreiheit dem krebsartig um sich greifenden Uebel der Portobefreiungen möglichst bald Einhalt gethan werde.

^.

P o st r e g a l.

Es ist ganz a^ Plaze, daß die Postadministration das Regal in je^er Beziehung vor Verlegungen wahre.

Anderseits ist^ es aber nicht weniger wünschenswerth , daß dasselbe nicht in unznläßiger Weife ausgedehnt werde. Es sollte der Fall nicht wieder vorkommen , daß niedergelassene Schweizerbürger, welche weder regelmäßigen, noch periodifchen.

Transport von Personen besorgen, gerichtlich ^eingeklagt und Pferde und Fuhrwerke mit Beschlag belegt werden. Wenn die Zentralverwaltung die nöthigen allgemeinen Weifungen erläßt, so kann sie sich die Aufhebung.

.ähnlicher Maßnahmen ersparen.

^.

Kurswesen.

Der Stand der Kurse hat sich im Jahr 1857 gegen das vorher^ gehende um 21 vermehrt, obschon diese Kurse bei weitem weniger Weg^ stunden als im Jahr 1856 befahren haben.

Die Gesamtsumme der Transportkosten beläuft sich auf

Jm Jahr 1856

.

.

.

.

.

.

Fr. 4,294,703. 11 . 4,454,310. ^5

somit weniger. .

.

.

.

.^ . Fr. 159,607. 54 was davon herrührt, daß in Folge der Eröffnung von Bahnstreken eine Anzahl von Kursen eingegangen find.

Die Uebernahme der Postpserdhalterei in Biel von Seite der Verwaltung hat dem Fiskus vom f. April 1855 bis 1. Juni 1857 einen Nettogewinn von Fr. 17,604. 40 abgeworfen und gibt einen Fingerzeig, in welcher Weise ^übertriebenen Forderungen bei .Abschluß von Postsührungsvertragen unter Umständen entgegen getreten werden kann.

Die Einrichtung ^der Kurse hat auch im Berichtsjahre in Folge der sueeessiven Eröffnung von Eisenbahnen noch keine feste Gestalt erlangen können. Während frequente und ergiebige Linien eingingen , mußte eine Anzahl von kleinern Seiten- und ^Verbindnngskursen erstellt werden. Mit Bezug auf diese lezteru erlaubt sich die Kommission die Bemerkung , daß.

...iach ihrem Dafiixha^eu die vor Einführung der Bundesverfassung be^

^8 standenen Verbindungen, welche zwar durch die Eisenbahnen nicht geradezu überflüssig geworden sind, ihre frühere Bedeutung aber beinahe vollständig eingebüßt haben, nicht unter diejenigen gerechnet werden^können, zu deren Aufhebung es nach .:.. 33, 1. der Bundesverfassung der Zustimmung der Kantone bedarf.

Dieser Artikel hat ausdrüklich die Verbindungen im Ganzen im Ange,

^und findet deßhald in der Regel überall da keine Anwendung, wo durch Eisenbahnverbindungen Parallelkurse oder andere Seitenlinien unnöthig ge-.

worden sind; wobei wir übrigens zugeben, daß jeweilen die Verhältnisse des Spezialfalls zu berechtigen sind , in der Meinung , daß im Durchschnitt die srüheren postalischen Verbindungen nicht verschlechtert werden sollen.

^. Bant.resen.

St. B e r n h a r d s s t r a f e .

Es stellt sich als unzweifelhaft heraus, daß die wirklichen Baukosten des Tnnnels durch den Eol de Menouve das Doppelte der Akkorvsumme erreichen werden, so daß dieselben, auch abgesehen von einer Tieferlegung des Tunnels, auf Fr. 600,000 zu stehen kommen.

Fällt daher der von den Unternehmern angehobene Prozeß zu ihren Ungunsten ans, so läßt sich als wahrscheinliche Folge ter Rüktritt derselben vom Baue annehmen,.

^weil der bei der Ausführung des Baues zu gewärtigende Nachtheil beinahe das zehnfache der Kautionssumme übersteigen würde. Jm Falle des Rükdrittes dürste dann die Frage entstehen, ob nicht, bevor e^.ne neue Verakkordirung stattfinden sollte, noch einmal in Erwägung zu ziehen wäre, ob der Nuzen der Straße mit den Kosten im Verhältuiß stehe und ob die ^in Ausficht stehenden Eisenbahnen d^.n Bau weniger als früher als Bedürfniß erscheinen lassen. Wie nämlich die Kommission , welche den Ge-

fchäftsbericht des Bundesrathes pro 1856 geprüft hat, auf Seite .^84

ihres Berichtes bemerkt, werden die sardinischen Bahnen so zu sagen un^ mittelbar mit der Walliserl.^hn in Verbindung treten, indem leztere bis an den Simplon vordringt. Jedenfalls dürfte es am Plaze sein, daß der Bund den in der Sache eingenommenen Standpunkt nicht verändere und feine Betheiligung am Baue immer nur auf den Beitrag einex bestimmten Summe , gegenüber einem Eintreten mit einer Ouote in die entstehenden Kosten und als Mitkontrahent , ^beschränke.

Glauben dann die Kantone Waadt und Wallis im Baue der Straße dennoch einen Nuzen zu sehen, so bleibt ihnen auch nicht unbekannt, wie sie für die Kosten einzustehen haben.

.

Brünigstxaße.

Die Straße über den Brünig wird unzweifelhaft während der Sommerszeit eine sehr besuchte Verbindung zwischen dem bernischen Obexlande ^nd dem Kanton Unterwalden, der Stadt Luzern ..e. bilden. Während

^

.

3^

^ou der Thalseite Eisenbahnen in die Städte Luzern und Thun einmünden, treten beide Städte bexgseits durch die Briiuigstraße wieder mit einander in Berührung.

Für den Bund wird dieselbe als P o s t s t x a ß e wichtig werden. Es ist

daher nicht gleichgültig, auf welche Zeit der Bau der Straße vollendet

wird. Zur Förderung der Vollendung der ganzen Straßenlinie dürste .jedenfalls dienen , wenn der Bund mit der Zahlung sein.^ erheblichen Beitrages so zu Werke geht, daß er denselben aus die ganze Linie in Nid^ und Obwalden verhältnißmäßig vertheilt und nicht zu .^iel schon am ^Anfange verabfolgt , wie dieß vielleicht bei den Arbeiten am See zugeuruthet werden möchte. Die Kommisston stellt kein besonderes Postulat, weil fie annehmen zu können glaubt, daß der Bundesrath nicht von einer ^erhältnißmäßigen Verabfolgung des Bundesbeitrags abweichen wird.

,

Rheinkorrektion.

Diese bildet eine so wichtige Angelegenheit , daß für die betheiligten ^lheingegenden sehr zu wünschen ist, dieselbe möchte zu einem günstigen .Abschlnsse gelangen. Wäre ein .solcher gegen Erwarten nicht zu erwirken, so würde der Kanton St. Gallen in den Fall gesezt, ans seinem Gebiete ebenfalls hohe Dammwexke zu bauen, welche geeignet sind, den Strom so viel möglich von seinen Ufern abzuwenden , wie dieß österreichischer

Seits geschieht. Wird auf dem einen Ufer bezüglich der Schuzbanten nicht

Schritt gehalten, wie auf dem andern, so ist es zuerst den Uferbrüchen ^ausgesezt. Das tiefere User leidet .die Austretungen des Stromes. Eine Direkte Rheinausleitung nach dem Bodensee würde dem Erhöhen des Rheinbettes vorbeugen und das Geschiebe dem See zuleiten. Die Angelegenheit^ verdient alle Aufmerksamkeit, und wir stellen daher den Antrag : ,,Der Bundesrath fei eingeladen, ferner kein Mittel unversucht zu ^lassen, um zu erwirken, daß die vorgeschlagene Konferenz mit Oesterreich,

,,bezüglich Behandlung ^er Frage über eine Rheinkorrektion, stattfinde.^ .

Dem leztes Jahr ^ ertheilten Auftrag , bezüglich Untersuchung, wie.den Wasserverheerungen im Hochgebirge vorgebeugt werden könne ^e. , wurde durch Bestellung einer Untersuchungskommission von sachkundigen Männern nachgelebt.

Bezüglich Beseitigung der Stauwerke im Rheinbette zu Konstanz i.st eine Verständigung unter den betheiligten Staaten zu Stande gekommen.

. J u r a g e w ä s s e r k o r r e k t i on.

Die Kommission bedauert lebhaft, daß die betheiligten Kantone bezüglich des Korrektionsplans statt zn einer Vereinbarung eher noch in weiter auseinandergehende Ansichten versagen sind. Durften ja die einstimmigen Schlüsse der Expertenkommissionen zu der Annahme berechtigen, ^aß die Frage über das Projekt nicht mehr ^ zweifelhafte sein könne..

Bundesblatt. .^ahxa.. X. ..^d. II.

^

40

^

^

Die Kommission sezt voraus, dex Bundesrath werde kein Mittel unversucht lassen, um die Angelegenheit der Juragewässerkorrektion zu eiue.^ endlichen Lösung zu bringen.

Buudesxathhaus.

Die Kommission zollt den Anstrengungen der Bundesstadt für einen.

gehörigen äußern und inuern Ausbau des Bundesrathhaufes volle Anexkennung.

Wenn sie noch den Wunsch ausspricht, es möchten im Ständerathssaal noch die für den Schuz des Auges entsprechenden Vorrichtungen getroffen werden , so soll jener Anerkennung kein Abbruch geschehen.

Eisenbahnen.

Die Jnteressen eines durchgehenden, so viel möglich erleichterten Verkehrs erfordern strenge Handhabung des Art. 12 des Gesezes vom 28. Juli 1852 von Seite des Bundes. Die technische Einheit, welche zu wahren

ist, ist namentlich auch bezüglich dex Notwendigkeit ^ines durchgehenden Betriebes, z. B. An- und Abkuppelung der Waggons der verschiedenen Gesellschaften, nicht ans den Augen zu verlieren.

Die Kommission glaubt daher : Dex Bundesrath fei einzuladen, Bestimmungen vorzuschlagen, welche

im ^Sinne des allegixten Art. 12 geeignet sind, die technische Einheit im Schweiz. Eisenbahnwesen zu sichern.

Für den Fall der einstigen Geltendmachnng des in Art. 14 des allegirteu Gesezes vorgesehenen Rü^aufsrechtes des Bundes wünscht die Kommission, ^.aß der Bundesrath gelegentlich daraus Bedacht nehme, daß dem Bund^ rine genau und vollständig abgeschlossene Rechnung über die Kosten der Anlage der einzelnen Bahnen und ihrer Betriel.seinrichtung rechtzeitig zu^ gestellt werde,. damit noch eine genaue Verifikation möglich ist und ange^ stellt werden kann.

Die Kommission stellt keinen Antrag, weil sie vorausseht, der Bn..^ desrath werde von ^ den ihm in den einzelnen Konzessionen zugesicherten Rechte, einen solchen Rechnungsabschluß verlangen zu können, Gebrauch .machen ^ und ^dann die nötigen Verifikationen vornehmen lassen.

..

l.i.lil.l.

..^e^ra.^^enwesen.

Die Telegraphenverwaltung bietet auch dieses Jahr wieder eiu solches Resultat, daß die Kommission nur ihre volle Befriedigung aussprechen kann.

Der Bundesrath hat den Bemerkungen der Kommission für Prüfung

^der Gefchästsführung pro 1856 Rechnung getragen, indem er die Frage

uber Reorganisation der Telegraphenwerkftätte hert prüfen und begutachten lassen. Die Durchführung einer Reorganisation soll im laufenden Jahre noch ersolgen.

Wünschenswert^ bleibt, daß sür die Wertf^ätte größere Räumlichkeiten eingeräumt werden.

Solche find iu dem projektirten neuen Postgebäude

^1 iu Bern vorgesehen.

Vielleicht dürfte die Administration schon vor dex Vollendung des Baues sich veranlaßt sehen, ein geräumigeres Lokal für.

die Werkftätte zu fuchen.

Zur Wahrung des Telegraphengeheimnisfes dürften nach der Anficht der Kommission die getroffenen Anordnungen und Bestimmungen genügen.

5.

Geschäfts kreis des. ^.lilitärdepartements.

So ernst kriegerisch uns auch d.as Jahr 1857 begrüßte, dem die Schweiz. Armee mit dem militärischen Gegengrnß ,, E i d g e n o s s e n s c h a f t , e i n i g ^ sich zu erkennen gab, so friedlich gestaltete es sich dann aber auch, in seinem Verlause.

Doch -- einmal aus dem Friedensschlafe aufgewekt nnd wenigstens

zeitweilig ins Feld gestellt -- galt es nachher, die gemachten Erfahrungen sich zu Nuzen zu ziehen und im Frieden auf di.e Zeiten der Noth zu rüsten.

Daher kommt es denn auch, daß im Berichtsjahre, wenn gleich der Frie-

densschluß noch seinem Beginne angehört, die Thätigkeit der Militärverwaltung im Vergleiche ^zu srühern Jahren nach allen Richtungen eher noch ^u-, .als abnahm.

Wir erwähnen derselben hier, so wie auch der Leitung der in Aktivdienst berufenen Arn.ee mit v o l l s t e r A n e r k e n n u n g , könnten damit abfällig nur den Wunsch verbinden, daß bei wiederkehrenden Truppenausstellungen das Zeitmaß der einmal ausgesprochenen Entlassung demjenigen der EinBerufung mehr angepaßt würde, als es bei Anlaß der lezten Rheingränz^ Bewachung geschehen ist, und daß Drukfachen eine genauere Aussicht zu Theil würde, als sie beim .^ruk der neuesten Exerzirreglemente in ^lnwendung gekommen.

Hierorts der. angestrebten Neuerungen in militärischer Hinsicht. näher zu erwähnen, womit eben in diesen^ Momente spezielle Kommissionen sich beschäftigen und welche zur Zeit ebenfalls Verhandlungsgegenstand der gesezgebenden Räthe bilden werden, halten wir uns für dispensât, und beschränken uns im Fernern lediglich aus die Behandlung und Prüfung der einzelnen Zweige der Militärverwaltung nach Maßgabe des RechenfehaftsBerichtes. .

.

.^nton.^Ie ^ili^rgef^g^ng.

Die Kommission will es bei den Schritten bewendet sein lassen, die das Departement zu thun nicht unterläßt, um die mit ihrer Militärgesezgebung noch im Rükstande befindlichen Kantone zu einer Regelung derselben im Sinne der eidg. Militärorganisation zu veranlassen. Genf anbelangend,

42 untexstüzt sie unbedingt die Ansicht des Departements, daß in einem bloß negativen Gesezesartikel, wie Genf ihn zu Tage gefördert, des Jnhalts.

,,daß alle dortigen Gefezesbestimmungen, welche mit der eidg. Militär^

^organisation nicht im Einklange stehen, aufgehoben sein sollen,^ der Ersaz

einer positiven Gesezgebung im Sinne des Art. 134 der eidg. Militärorganisation nicht gesunden werden kann.

Als nicht geringen Uebelstand für die Eidgenossenschaft sowohl, als

sür die betreffenden Kantone stellt fich die allzukurze Dauer des Auszüge^ dienstes in einigen Kantonen heraus. Es ist zwar a.lerdings den Kantonen nicht benommen, innert den Gränzen der in der eidg. Militärorganisation angesäten Altersjahre sich. nach dem Stande ihrer disponiblen, diensttaug....

lichen Bevölkerung zu richten und bei der Möglichkeit der vorschrift^gemäßen Kontingentsstellung die Gränzen des Auszügerdieustes enger zu ziehen.

Sobald dabei aber unter acht oder gar unter siebe.. ^ahre gegangen wird, ja der Auszügerdien^ für Soldaten und sogar für die Unteroffiziere, sowohl der Jnsanterie als d..r Spezialwaffen, bis auf sechs und fünf Jahre herabgefegt wird, sind die Nachtheile sowohl mit Rükficht auf Auswahl und Dienstbefähigung, als namentlich auch auf die Uniformirungs^ und Jnstruktionskoften zu groß, als daß nichr hier eine dringende Einladung an die betreffenden Kantone zu Festsezung der Auszügerdienstjahre auf acht oder mindestens sieben Jahre sehr am Plaze wäre.

Es könnte füglich eine derartige Verlängerung der Auszügerdienstzeit

auf Rechnung der Reservejahre geschehen, und es ^würde dadurch auch der Bestand der beiden Dienft.lassen in Bezug aus die reglementarische Stärke dem Bedürfnisse entsprechender und die Befähigung des Auszuges des einen Kantons zu demjenigen eines andern mit längerer Dienstzeit gleichmäßiger.

^tand d.^ Bnndes^eeres.

Angesichts der im Wurfe liegenden Reorganisation des eidg. S t a b e s finden wir uns bezüglich auf denselben zu keinen Bemerkungen veranlaßt.

Nach dermaler Organisation ist derselbe ziemlich kornplet.

Die Truppen anbelangend, sind noch wenige Korps des Auszuges und der Reserve nicht organisirt.

Jm Auszug fehlt die sechste Dragonerkompagnie des Kantons Ber....

Jn der Reserve: 1 Pontonnierkompagnie, 2 Gebirgsbatterien , 1 Pofitionskompagnie, 1 Raketenbatterie.

4 Guidenkompagnien.

6 Kompagnien und

3 Batterien.

Wenn es nun auch begreiflich ist, daß diese Reservekorps erst nach genügendem Austritt aus den meistens neuorganisirten Auszügerkompagnien gebildet werden rönnen ,^ so halten wir es anderseits sür hohe Pflicht des Bundes, dato, nach schon siebenjährigem Brande der neuen Mannschaftsfeala, und wäre es auch nur aus Rüksicht der Gleichhaltung dex Kantone.

43

^

es nicht mehx zu dulden, daß ein Kanton mit der Organisation eines ihm zur Stellung angewiesenen Au szügexkorps^ länger zögere.

Kriegsmaterial.

Das Bundesgesez auferlegt bekanntlich der E i d g e n o s s e n s c h a f t die Lieferung eines beträchtlichen Kriegsmaterials. So 168 Gefehüze, wovou

Ende 1857 noch fehlten..

32 12 ^Kanonen, 9 lange 24 .^Kanonen, 6 Gebirgshaubizen , nebst 5 Mörsern mit Laffetten.

....2 Geschüze.

Die Kommission, von dem Wunsche befielt, daß die Eidgenossenschaft mit dem guten Beispiele vorangehe, wenn man die Kantone anhalten will, dem Bundesgeseze Genüge zu leisten, sieht es gerne, wenn vorab mit der Kompletirung der größern Geschüzxöhren nicht gezögert wird, und sie gibt der Hoffnung Raum, daß die Räthe um so weniger anstehen werden, da-

herige Kreditbegeh.^en gutzuheißen, da ja das jährliche Budget in der

Abtheilung, von welcher hier die Rede ist, durch die Ausgaben nicht nur nie überschritten worden ist, sondern die Ansgaben in Folge besonderer Verumständnngen mehrmals, so namentlich im Jahr 1854 laut Staatsrechnung s.^gar um Fr. 32.000 unter dem Ansaze geblieben sind, so wie auch im Berichtsjahre die Militärausgabe.. überhaupt um nahezu 200,000 Franken di^ budgetirte Summe nicht erreicht haben.

Unser Hauptaugenmerk, das M a t e r i e l l e anbetreffend, mußte fodanu die z.^m großen Theil (Jägergewehr) schon beschlossene, zum Theil noch der Untersuchung anheim gestellte neue Bewaffnung der Infanterie auf sich ziehen. Laut Bundesbeschluß soll das neue Jägergewehr bei je einer Jägerkompagnie der Bataillone, so wie bei den Jägexkompagnien der .Halbbataillone bis 31. Dezember 1860 eingeführt fein.^) Die Kenntnißnahme von d^n getroffenen .Anordnungen und den abgeschlossenen Verträgen berechtiget uns nun zu der Hoffnung, daß schon ein Jahr vor dem Endtermine die Gesamtzahl dieser Gewehre bei der eidg. Verwaltung zuhanden der Kantone disponibel sein werde. Erfreulich ist auch , daß zu dem obligatorischen Bedarf für den Auszug von 9033 Gewehren sich eine Mehrbestellung von 29.^2 von Seite der Kantone reibet.

Die vertragsgemäße Lieferung , und zwar im Verspätungsfalle mit Bußen bedroht, beträgt in den Jahren 1857 nnd I858 d.e Zahl vou 51^0. Der Rest - unter allen Umständen das Fehlende des reglemeu..

tarischen Bedarfs -- fällt auf 1859. Es s.eht zu erwarten . daß dann-^ zumal auch denjenigen Kantonen, die mit der Bestellung elwa aus sinanziellen Gründen zum Endtermin die Zuflucht genommen, ihr Bedarf aus^ ^) .^. eida.. ^es^samm.nng . ^and v, Seite 41^7.

44 hingegeben werde und ihnen^der Bund nötigenfalls aus Jahresdauer kre.^ ditixe. Dem Bundesrath war durch Bundesbeschluß vom 23.^25. September 1856 der Austrag gegeben, noch die nichts weniger als unbedeutende Frage zu prüfen und zu entscheiden, ob eine Verminderung der auf acht berechneten Züge dieses Gewehrs zulässig sei.^ Jn dex Zwischenzeit hat nun der Bundesrath diese Züge statt auf acht, wie sie beim Stuzer vorkommen, auf vier festgesezt, mit einer Windung von 25 --30 oder durchschnittlich 27 Zoll, was wir nur billigen können, indem dadurch ein geringerer Elevationsw^.nkel, daher flachere Flugbahn und einige Kostenverrninderung erreicht wird. Bei der Schüzenwaffe, dem Stuzer, ist di^ größere Zahl Züge immerhin durch den größern ^ugeldrang und die Falten des Kugel-

futters gerechtfertiget.

lieber die projektirte Umwandlung des Rollgewehrs in ein gezogenes wollen wir uns zur ^eit noch.^nicht näher einlassen; wir bemerken vor der Haud nur, daß eben die Wohlfeilheit einer Veränderung nur die Lichtseite ist, welcher die Schwere und Länge der ^affe und die Verschiedenheit des Kalibers von 581,^" (Strich) bis 601,^ als Schattenseite entgegen^ stehen. Es ist daher gewiß nicht zu voreilig, jezt schon Veranlassung zu ernsten Reflexionen über die Zwekmäßigkeit einer zeitweise Umänderung, sei es nach dem System P r e l a z - B u r n a n d oder einem andern, oder aber einer Neuschaffung etwa mit Kaliber und Schwere des Jägergewehrs zu geben, worauf wir uns für dermalen beschränken. Gute Bewaffnung ist eben eines der ersten Schuzmittel eines Landes, umgeben von Staaten, die in dieser Richtung sehr progrediren.

Die Kommission wünscht daher auch, daß diejenigen K a n t o n e , die mit einzelnen Bewaffnungs- und Ausrüstung^ gegenständen noch im Rükstande sind , zu ungesäumter Genügeleistung angehalten werden. Zu wünschen ist ebenfalls, daß die Lüken im Material für den Gesundheitsdienst vorab für den Auszug bald ausgefüllt werden.

.^Iit^rde^rten...^ nnd Beamte der ^.tiIiit.^erw.^tnn^.

Jn Bezug auf das Militärdepartement und die Beamten der Mili.tärverwaltung im Allgemeinen verweisen wir einfach auf die schon Eingangs ausgesprochene Anerkennung.

Wenn sich laut dem bundesräthlichen Berichte beim Oberkriegskommissariat das Jahr hindurch auch die .Geschäfte etwas anhäuften, so ist dagegen nicht zu übersehen, daß die Erledigung der Rechnungen von zwei Trup^penzusammenzügen von 1856 meist noch im Frühjahr 1^57 statthatte.

Dazu kam das Aufgebot im Wiuter 1856^57 und es ist immerhin nicht zu läugnen, daß - einer guten Ordnung und Richtigkeit wegen -- Buchung und Revision solcher Rechnungen durch wenige sachkundige Hände bedungen ist; nur ist dann auch zu wünschen, daß dieser Grundsaz in Fallen außerordentlicher Gesch.äftsanhäufung nicht auf Rechnung wünfchbarer Erledigung.

allzu strikte Anwendung finde.

Jm Fernern muß man bekennen. daß das Verwaltungswesen, so weit ^s auch einen integrirenden Theil desjenigen ausmacht, was den Kantoneu

^

^

4^

^u leisten obliegt, nicht eben auf derjenigen Stufe steht, die einen geoxd.neten Haushalt bei den Mannschaftskontingenten unter sich sowohl, als den strengreglementarischen Verkehr im Administrationswesen dem eidg. Kommissariat gegenüber möglich macht. Es darf dieß nicht verwundern.

^Sprechen wir hier nur von e i n e m : Die jährlichen Voranschläge, Staatsrechnungen und Recheufchaftsbe^richte führen uns vor Augen alle die Unterrichtskurse, die für die verschiedenen Abtheilungen untrer Armee abgehalten werden. Man findet ^arin Rekruten.., Aspiranten, Wiederholungskurse .e. nicht nur für alle Kombattanten, man findet deren für das Medizinalpersonal höhern und.

Biedern Ranges, während dasselbe doch das ganze Jahr hindurch meistens gerade dem Berufe obliegt, der mit wenig Abweichung auch wieder mit ^dem Wirkungskreise in Harmonie steht, den der Dienst im Felde erfordert.

Vergebens sucht man aber nach einem Bildungskurs für angehende oder schon eingeteilte C o m p t a b l e s , seien es Kommissariatsbeamte oder

Offiziere und allfällig Unteroffiziere, denen die Komptabilität bei den Ba-

taillonen oder bei den^ Spezialwaffen obliegt. Den Kantonen aber ist die Abhaltung von besondern Unterrichtskursen für das Rapport- und Rech^ ^ungsweseu nicht zuzumuthen, zumal denjenigen nicht, die nur eine minime Zahl Komptabler zu stellen haben. Dabei^ ist freilich auch nicht zu ver^ kennen , daß vielerorts in dieser Richtung auch dasjenige noch versäumt ^vird, was wenigstens noch mit den gewöhnlichen Unterrichtskursen ver^ bunden werden könnte. So z. B. ist in einem Jnspektionsberichte von 1857 von einem Kanton, der sonst auf bedeutenden Fortschritt Anspruch ..nacht, zu lesen: ,,Jnstruktion im Rappoxtw^sen nicht ertheilt...

Hier sollte also doch etwas gethan werden. Der Kommission genügt .es, di^ Aufmerksamkeit daraus hingelenkt zu haben. Der^. Bundesrath, der sicherlich erkennt, daß ein gut besorgtes Rechnungswesen, im Zusam.nenhang mit dem innern Dienst, das Fundament der Kriegsverwaltung bildet, und daß vorab hievon Ordnuug und Wohlsein der Truppen und hinwiederum deren wesentliche Befähiguug zum äußern Dienste abhangen, wird zweifelsohne hierin auf zwekmäßige Remedur Bedacht nehmen.

.^n^rn^tions^^rson^I nnd .^ns^tionen.

Es . kann nur gebilligt werden , wenn die Stelle eines Oberinstruktors ^der Jnfanterie nicht eher besezt wird , bis sich eine nach allen Richtungen.

Derselben entsprechende Persönlichkeit dazu findet, da nur in diesem Falle der Zwek der Beamtung erreicht wird.

Dagegen wurde schon früher bei Anlaß der Bndgetberathung empfohlen, bei vorkommender Wahl von Jnstruktoreu , so weit thunlich . in entsprechen^ dem Zahlenverhältnisse auf niederere Grade das Augenmerk zu richten.

Nun wird abermals die Wahrnehmung gemacht , daß für die Scharfschüzen-Jnstruktion nebst einem Oberinstruktox noch drei Jnstruktoren l. Klasse angestellt sind, während mau sich bei andern Waffengattungen, z. B.

^ beim Genie mit e i n e m Jnstru.tor 1: Klasse ( o h n e Oberinstruktor), l^ei der Artillerie mit z w e i Jnstruktoren l. Klasse (ebenfalls v h u e O b e x ^ instruktor) , bei der Kavallerie mit einem Oberinfiruktor und Jnstruktoren 11. Klasse

begnügt.

Man ist natürlich weit entfernt, den Grundsaz ausstellen zu wollen, es solle von der Anstellung höherer Offiziere unter allen Umständen abgesezen werden. Gnte Jnstruktoren werden in uxgenten Fällen eben da^ genommen werden müssen , wo sie sich finden. Aber wir find auch ebeu so weit entfernt zu glauben, daß mit höhern Graden jederzeit auch höhere Befähigung, namentlich zum Jnstruktorendienst, verbunden fei, während unter allen Umständen der höhere Grad eine höhere Klassifikation nach sich zieht.

Es wäre vielleicht der Ordnung angemessen , wenn auf dem Wege einer Vorschrift die Zahl der höhern Angestellten , wie in den verschiedenen Ver-.

waltungszweigen , so auch hier .-- für die Regel wenigstens .- linntirt w.trde.

Anläßlich gibt die Kommission aueh zu bedenken , ob nicht etwas.

Ungereimtes darin liegt, wenn, wie es nach gegenwärtiger Praxis mitunter geschieht , einzelne Korps von Spezialwaffen durch Majore oder ga.^ Hauptleute vom Generalstab ^infpizirt werden, wobei es sich dann ereignet, daß dieselben über die Jnftrnktionsweise von Majoren , Kommandanten oder noch höhern Jnstxuktionsofsizieren zu urtheilen haben.

Auch spricht die Kommission den Wunsch aus, t aß die Stelle eines Inspektors der Kavallerie beförderlich definitiv ^.esezt werde, zumal es in dem höchsten Grade des Generalstabes nicht an Offizieren fehlt, welche fich als Jnstruktoren und Führer der schweizerischen Reiterei vollkommen befähigt gezeigt haben.

nnterri^t.

Die Rekruten^nstrnktion scheint überall ihren regelmäßigen Gang zu haben. Sehr zwekmäßig erscheint. auch das in neuerer Zeit bei den Spezialwaffen in Anwendung gebrachte System, nicht nur mehrere Korps gleicher Gattung , sondern auch verschiedene Waffengattungen zu Wieder^ holun^skursen auf zwekmäßig eingerichtete und gut gelegene Pläze zu konzentriren.

Abgesehen davon, daß dieses zur Hebung des militärischen.

Geistes und Eifers nicht wenig beiträgt, gelangt man auf diese W..ise zu einer kleinen Voriit.ung auf die Truppenzufamn^.nzüge , zu einer Erprobung des Zusammenwirkens , wenn auch nicht aller , doch verschiedener Waffen, und es tritt so mehr oder weniger doch ein Kriegsbild an die Stelle ge^ wohnlicher Dienstübuug..n der einzelnen, aus sich allein beschränkten Truppen^ körper.

.Sollte der Bundesrath , beziehungsweise das Militäxdepartement, das.

Mittel finden , im Einverständnisse mit Kantonen dieses System hie und .da auch durch Betheiligung von Infanterie dieser ebenfalls zu gut kommen

^

4.^

zu lassen und den Spezialwaffen noch nüzlicher zu machen , so wird ma^ ihm sicher nur Dank dafür wissen.

Anläßlich darf hier bezüglich der Jnsantexie^Jnslrüktion in den Kantonen die Bemerkung nicht unterdrükt wexden, daß für das Zielf.^ießen zuwenig verwendet wird. So hatte B e r n im Berichtsjahre bei den.Wiederholungskursen der Jnfanterie gar keine Schießübungen, die doch abgesehen vou der Gesezmäßigkeit -- absolut nothwendig sind , wenn das Vertrauen aus eine mitunter ohnehin nicht hoch angeschlagene Waffe nicht vollends.

untergraben werden soll. Durch etwelche Uebung gewinnt der Jnfanterist .gewiß die lleberzeugung . daß auch das Rollgewehr noch seine guten Dienst^ thut.

Daher der Wunsch , der Bundesrath möge mit Nachdruk dahin.

wirken, daß von Seite der Kantone dießfalls keine Versäumnisse eintreten.

Eine Frage, die ihre Erledigung finden sollte, ist endlich diejenige^ uber die Truppenzusan.menzüge. Durch Bnndesbeschluß vom 3. August 1857 (V. 584) eingeladen, zu untersuchen, ob nicht eine Abänderung in der Anord^ nung der Truppenzufammenzüge angemessen wär^, in der Weife, daß jedes Jahr ein solcher stattfinde , gibt der Bundesrath sein Gutachten nunmehr i^ bejahende... Sinne ab.

Aus Grund desselben stellt die Kommission den

Antrag, zu beschließen, es solle in der Regel alljährlich ein Truppenzu^ samuIenzug, und zwar zum Zweke einer bessern .^ehrordnung mit Bezug.

auf rie Truppenkörper, zwei Jahre nach einander im gleichen Landestheile^ abgehalten werden, mit einem Kostenaufwand von eirea Fr. 150,000.

Zur Begründung dieses Antrages fügt die Kommission den Betrachtung gen des Bundesrathes noch folgende bei : Es bestell die gefezlich durchaus begründete .Einrichtung, daß di^ Eidgenossenschaft das eine Jahr die .^orps der Spezialwaffen ^nit geraden, das andere ^.ahr jene mit ungeraden Nummern zum Wiederholungskurse^ anhält.

So gestattet hinwiederum das Gesez auch. den Kantonen ihre^ Jnfanteriekontingente, statt alljährlich , . je das zweite Jah^, alsdann abe.^ auf doppelte ^auer, zum Wiederholungskurse einzuberufen, was in vielen Kantonen wenn nicht in den meisten .Anwendung findet. Wir^ nun der Trnppenzufammenzug, wie er begonnen, je das zweite Jahr regel^ mäßig abgehalten, und will keine Störung in den Turnus der ordentlichen.

Wiederholungskurse gebracht werden. so .kommen alle diejenigen Korps,.

deren Wiederholu..g.^kurs nicht auf vas Jahr des Truppenzusammenzugs.

fällt, nie zur Theilnahme an einem solchen, zumal und wohlverstanden es zur .Schonung der Milizen dient und. im Jnteresse großer Erspa^niß liegt, auch fernerhin die Wiederholungsknrfe mit den Truppenzusammenzügen zu verbinden.

Diesem ltebelstande kann wohl einzig dadurch ab^ geholfen werde... , daß alljährlich ein Truppenzus^.nme^zug. und ..w^r zwe^ Jahre nacheinander im gleichen Landestheile, abgehalten wird.

E^ kann hier allerdings die Frage aufgeworfen werden, ob die jährlich^ Abhaltung eines Truppenzusammenzuges nicht dem Wortlaute des Art. 7.^ der Militärorganisation widerstreite, der sagt: ,,Je das zweite Jahr findet

48 ^ein größerer Truppenzusammenzug statt. ^ Aber wenn dieses beim ersteu Anblik auch scheinen will , so darf gleichwohl diese Frage verneint werden, wenn man auf die erste Auslegung dieser Geseze^bestimmung zurükgeht.

Durch keinen Buchstaben an eine Truppenzahl oder an einen Kostenbetrag gebunden, haben die beiden gefezgebenden Räthe für den e r s t e n Truppenzusammenzug die Summe von Fr. 300,000 fixirt. Mit diesem Betrage haben sie auch den Umfang des Zusammenzuges bestimmt, und zwar genauer und besser , als es durch Bestimmung von Truppenzahl und Zeitfrist hätte geschehen können.

Die Verwaltung erhielt den ^bestimmten Kredit in die Hand , sie wußte also die Limiten, an die sie sich zu halten hatte.

Wie gieng es. nun .^ Der Bundesrath ließ das erste Mal Truppen irn Osten und im Westen des Landes zusammenziehen und ihre Uebung separat .halten. Es war also ein Zusammenzug in zwei Abtheilungen , man kann selbst sagen , es waren z w e i Zusammenzüge , doch aber immerhin nur in ^ d e m Umfange der Kosten, indirekte auch in d e r Truppenzahl und aus d i e Dauer , wie die Räth.e es mit der Kreditbewilligung gemeint und

gewollt hatten.

.

^

Hat man in diesem Verfahren eine Gesezesverlezung oder auch nur eine Gefezesumgehung gefunden^ Die Kommission glaubt nicht, und folge^ richtig wird man ebenso wenig d a r i n eine finden, wenn man zum Zweke ..iner bessern Kehrordnung ^. den guten Sinn und Willen eines Gesezes ^nicht mit dem Buchstaben tödtet.

^ri^...non.etris^e ^lr^eiiten.

Noch erübrigt uns , uns mit dem Fortschreiten der topographischen .Karte der Schweiz einverstanden zu erklären.

Es ist die Hoffnung vorhanden , daß die Arbeit in 5--6 Jahren beendigt fein wird.

Wenn dieser Zeitpunkt auch etwas entfernt scheint, so ist doch mit Rüksicht auf ^ie mit dieser Arbeit verbundenen Schwierigkeiten die sorgfältigste Beendigung des auch mit Sorgfalt begonnenen und bisher durchgeführten Werkes jeg.licher Uebere^lnng und Oberflächlichkeit vorzuziehen.

Uns aus die vorangegangenen Bemerkungen beziehend , sehen wir uns veranlaßt, in Beziehnng auf das ^Militärreglement folgende Postulate zu stellen : Dex Bundesrath wird , unter Auseinanderfezung der Motive , dieWenigen Kantone, die eine Auszügerdienstzeit von weniger als 8 oder 7 Jahren festgefezt haben , dringend zu einer Verlängerung derselben einladen.

Der Bundesrath ist eingeladen , mit allem Nachdruk zu verlangen, ^aß die Kantone mit Ausfüllung der lezten Lüken im. Personellen und ^Materiellen des Bunde^auszuges nicht länger zögern.

^er Bundesrath ist eingeladen , strenge auf die Einhaltung der gefezWichen Schießübungen der Auszüger-Jnsantexie in den Kantonen zu halten.

Der Bundesrath ist eingeladen , in der Regel alljährlich einen Trup^enzusammenzug, und zwar zum Zweke einer bessern Kehrordnung mit

4.^ ...^ezug auf die Truppenkörper, ^zwei Jahre nacheinander im gleichen Landestheile anzuordnen.

Dabei wird als Norm e.in Kostenaufwand von eirea ^r. 150,000 angenommen.

^.

^eschäftskre^ des Departements des ^..nnern.

Das Berichtsjahr sah den langjährigen Vorstand dieses Departements, ^en sel. Herrn Bundesrath Franseini, scheiden; seine Trene in der Arbeit, sein Adel der Gesinnung und sein patriotisches Herz haben dem ,, Vater ^er schweizerischen Statistik^ ein bleibendes Andenken gesichert. Der Bund bezahlte durch Ueberuahme seines literarischen Nachlasses, in Verbindung ^mit dem Kanton Tessin, eine Ehrenschuld an dessen Familie.

Die Ue...ersiedlung der Kanzleien, Sammlungen und Bibliotheken, welche unter dem Departement des Jnnern stehen, vom Erlacherhof in's neue Bundesrathhaus verursachte natürlich viele Mühe, gieng aber glük.lich von Statten. Die neuen Räumlichkeiten werden allgemein auch be-

^üglich der innern Einrichtung gelobt; einzig hei der Heizring scheint der,

Jedem gebiihrende Durchschnitt der Wärme noch nicht gesunden zu sein.^ Die Kommission sand die Bundeskauzlei in allen ihren Bestandtheilen . in der musterhaftesten Ordnung. Bei Durchgehung der Kontrolen über ^ie Drnksache^ fanden wir uns zu der Bemerkung veranlaßt , daß bei vielen Gesezen, Beschlüssen und Verordnungen die Zahl der an die Kantonsregierungen zu .versendenden Exemplare etwas reduzirt werden könnte, ^a wir aus Erfahrung wissen , daß jene oft in großer Verlegenheit sind, was sie damit machen sollen. ^s sollen indessen einzelne Regierungen aus^.rücklich eine große Zahl von Exemplaren verlangen.

^ Die Auflage des Bundestages wurde gemäß früher geäußerten Wünschen etwas reduzirt; die Zahl der Privatabonnements ist immer noch .gering. Mi: einem guten Beispiel giengen die Regiernngen von W a a d t und A a r g a u voran, von denen jene für ihre Kantonalbeamten 250, diese ^97 Exemplare bezieht. Es dürste gerechtfertigt sein, solchen Abonnenten einige Vortheile einzuräumen , um zur Nachahmung aufzumuntern. Die Gesezesfamm.ung erfreut fich allmälig etwas stärkerer Nachfrage; es ist auch nicht recht denkbar, wie ein fchweizerifcher Jurist oder höherer Admi..

nistrativbean.tex sie entbehren kann. Ob nicht doch der allgemach sich ent-.

wikelnden Dikleibigkeit dieser Sammlung, die mit der Zeit deren Gebrauch.

beschwerlich machen wird, etwas gesteuert werden sollte, wollen wir ein^ teilen dem reifern Nachdenken der Administration überlassen. Jn vielen.

.Kantonen besteht z. B. die Sitte, daß Verordnungen nur mit besonderer Bewilligung des g^sezgebenden Rathes in die Gesezessammlung aufgekommen werden dürsen.

50 Die Archive find nunmehr in einem ganz befriedigenden Zustande^ . im lezten Jahre wurde in dieser Beziehuug eine bedeutende Thätigkeit ent^ wikelt. Das Archiv besteht bekanntlich aus drei Haupttheilen: dem hel^ vetifchen Archiv, welches namentlich von Hrn. Jahn geordnet wurde und dessen Generalrepertorium fertig ist; dem sogenannten neuen eidgenössischen Archiv (Periode von 1803^1848), das unter Hrn. Archivar M ev er steht und sich ebenfalls in guter Ordnung befindet; vou dessen Generalrepertorium steht nur noch eine kleine Periode aus. Es frägt sich, ob man für diese beiden Theile des Archivs auch noch Spezialrepertorien (Real.., Lokal- und Perfonalregister) anfertigen lassen will, wie solches früher^ allerdings beabsichtigt wurde. Es zeigt sich , daß dieß für das helvetische Archiv allein eine Arbeit von 20-30 Jahren wäre, und somit eine^ Kostenaufwand von Fr. 60,000-100,000 verursachen würde.^ Diese Aus..

gabe und Arbeit ^eht mit den zu erzielenden Vortheilen ganz außer Ver.^ hältniß; denn es kommt ungefähr auf 2-- 3 Wochen e i n e Anfrage be^ züglich Akten jenes Archivs, und es läßt sich voraussehen, daß mit der Zeit diese Anfragen noch seltener werden. Der Bundesrath hat deßhalb .wohl mit Recht von jener Arbeit abstrahirt; freilich zieht dieß die Ent^ lassung eines sonst fieissigen Beamten nach sich, sofern derselbe nicht andere weitig verwendbar ist. Jndessen ist dieß kein genügender Grund zur Recht^ fertigung jener Ausgabe. -- Den dritten Theil des Archivs bildet das sogenannte neue Bundesarchiv , welches der Obsorge des Hrn. Archivar K r ü t l i anvertraut ist. Bei diesem werden nun von vornherein nebst dem.

Generalrepertorium auch Spezialrepertorien angelegt, und für die drei ersten.

Jahre des neuen Bundes ist die Arbeit bere.ts vollendet. Die Arbeit wird in .Zukunft dadurch bedeutend erleichtert, da^ die Registratur der Bundes^ Kanzlei nach dem gleichen Plane eingerichtet ist und die Akten somit schon.

größtenteils geordnet in das .Archiv gelangen werden. ^ Eine hübsche und sehensw^.the Sammlung ist die Münz^ und Me^ daillensammln..g, welcher Herr Archivar K r ü t l i viele Sorgfalt zugewendet hat.

Freut man sich auch vom Utilitäts^andpunkte aus, daß man de.^ Balten Münzwirrwarrs los ist, so kann man nachträglich vom romantische^ Standpunkte aus sich an der reichen Mannigfaltigkeit
der frühern Formen ergözen, und man lernt zugleich bei deren Anblik begreifen , warum die Schweizer^ vormalen schon nothgedrnngen gute Rechner werben mußten.

Jn weniger befriedigendem Zustande befinde^ sich die Bibliothek. Da.^ Lokal, ^ worin sie sich befindet, ist schon jezt zu klein .und die ..^rt der Unterbringung derselben in Kasten, wo mehrere Reihen Bücher hinter einander stehen, dürfte schwerlich als besonders zwekrnäßig zu betrach^ ten sein.

Man wird wohl vor Allem einmal klar darüber werden

müssen , was man mit dieser Bibliothek eigentlich will. llm Anlegung

einer großen Bibliothek im Bundesrathhause wird es sich schwerlich handeln können. Nothwendig ist wohl das, daß der Bundesrath und di^ .Bundesversammlung fich im Falle des Bedürfnisses in denjenigen Materien^ in welchen. fie zu arbeiten haben , in guten wissenschaftlichen Werken

51 ^rientixen können.

Vor Allem aus sollte diese Bibliothek die beßten .Handwerksgeräthschaften, um uns dieses Ausdrukes figürlich zu bedienen, enthalten, wobei natürlich die Kunst und die schönen .Wissenschaften nicht streng ausgeschlossen zu werden brauchen. Die übrigen Bestandtheile sind für d i e s e Bibliothek von untergeordnetem Werthe, und können anderwärts ^gewiß eben so gut aufbewahrt werden. Da die vorhandenen Uebelstände indessen vom Bundesrathe selbst anerkannt und ans Abhülfe gedacht wird, .so enthalten wir uns aller hierauf bezüglichen Anträge.

Was den eigentlichen Geschäftskreis des Departements des^ Jnneru anbelangt, so hat derselbe an äußerem Umfang, wie an innerer Wichtig^eit ..erheblich zugenommen. Die von Herrn Bundesrath Franseini sei. anBelegte Statistik in 5 Theilen ist zwar der Vollendung nahe , indem nur ^roch der fünfte Theil aussteht. Dagegen tritt, veranlaßt durch die inte.xnationalen statistischen Kongresse, bei denen die Schweiz bis anhex ohne Jnanfprn.^n^ne der Bundeskasse stets würdig vertreten war, das Be^ ^ürsniß hervor, sich bei den Aufgaben jener Kongresse mitzubethätigen ^nd auf diese Art Vergleichungs^unkte zu gewinnen, welche im Grunde das Salz der ....Statistik find und ihr erst den rechten Werth geben.

Wir können es deßhalb nur billigen^ wenn auf dem von F r a n s e i n i angebahnt ^en.Wege, namentlich im Gebiete der vergleichenden Statistik, mit Maß und ^iel vorwärts geschritten wird^ wobei wir uns lediglich die Bemer.kung erlauben , daß es passend sein dürfte , die Kantonsregierungen nicht allzuviel durch Anfragen zu belästigen, sondern das ..nöthige Material lieber sich in mehr direkter Art zu verschaffen , wenn lezteres auch mit einigen Kosten begleitet sein sollte.

Den bedeutendsten G.schästszuwachs hat diesem Departement das schweizerische Polytechnikum veranlaßt. Diese Anstalt entwikelt sich natur^ . gemäß ; sie erstarkt bei mäßiger Frequenz immer mehr, was auch süx das ganze Land .viel besser ist, als w.nn plözlich eine Masse von Technikern aus derselben hervorgegangen wäre. Eine schöne Frequenz haben namentlich die Jngenieur^ und die mechanisch^technische Fachschule: diesen beiden Abtheilungen gehören ^ der Schüler .an. ^ Etwas auffallend ist die geringe Zahl der Zöglinge der Bauschule und. der chemisch^technischeu Schule ; leztere ist insbesondere
noch einer weit größeren Entwiklung fähig.

Neu hinzugekommen ist die sogenannte L e h r a m t s s c h u l e , die nicht unbe^.

träehtlich frequentirt ist. Man darf .dieser lezteren eine bedeutende Zukunft .prophezeien , wenn sie so organisât wird , daß sie sich unmittelbar^ an die bessern Seminarien der Kantone anschließt. Bis dahin mangelt es nämlieh für Kandidaten des höheren Lehramtes -- sogar für Lehrer an sogenannten Sekundar^, Bezirks^ oder Mittelschulen, wie für diejenigen an höhern Gewerbe oder Jndustriefchulen -- fast absolut an geeigneten Bildungsanstalten. Für Lehramtskandidaten der humanistischen Richtung geben die Hochschulen die passende Vorbereitung; allein für solche der realistischen Richtung ist bisher nicht gesorgt gewesen. Die Seminarien find vorherrschend nur für Volksschullehrex eingerichtet; und wenn es auch wüuschba.e

52 ist, daß die höhern Lehramtskandidaten die Seminarien durchmachen, s....

können und sollen diese doch nur eine Vorschule sein , auf die noch etwas^ Weiteres folgen maß. Diesem Bedürfniß wird jezt auf Akademien u. dgl.

nur höchst ungenügend entsprochen und die passende , genügende Hülfe kanu sast nur vom schweizerischen Polytechnikum herkommen. Diese Fachschule sollte nun aber so organisirt werden, daß sie sich nach unten an die bessern Seminarien anschließen würde, so daß der Unterricht sich in regelmäßiger

Stufenfolge entwikeln könnte. Es hätte dieß zugleich die vortheilhafte

Rükwir.^ung auf die schweizerischen Seminarien, daß sie sich bestrebeu müßten, ein gewisses, natürlich nicht allzuhoch gehaltenes Niveau zu erreichen. Wir empfehlen diesen Gegenstand zu näherer Prüfung für den Bundesrath und den eidgenössischen Schulrath.

Nach den uns zugekommeuen Erklärungen ist die Feststellung des Plans der Pol^technikumsbaute dem Abschlusse nahe und es herrscht kein Zweifel darüber^ daß daunzumal der Bau sofort in Angriff genommen wird. Dex Kanton Zürich scheint es sich zur Ehre machen zu wollen, ein gut einge^ xichtetes und zugleich die künstlerischen Jnteressen besriedigendes Schnlge. bäude zu erstellen. Hoffentlich werden sich auch die kleinen Differenzen, welche die verschiedene Administration des Polytechnikums und der zürcherischen Hochschule erzeugt, immer mehr ausgleichen, wenn beidseitig er.nstlich dazu mitgewirkt wird.

Wir berühren hier nur im Vorbeigehen die dreifache große schweizerische Ausstellung in Bern, da die technischen Berichte über diese Aus^.

stellungen noch nicht zu unserer Kenntniß gekommen sind. Man wird sich gewiß immer mehr überzeugen , daß schon aus innern , in der Sache selbst liegenden Gründen, von ökonomischen Rüksichten ganz abgesehen, solche Ausstellungen nicht allzuhäufig wiederkehren dürfen , fondern nur in etwas grössern Zwischenräumen angeordnet werden sollten. Auf der andern Seite ist hervorzuheben , daß diese großen Ausstellungen, verbunden mit dem schönen eidgenössischen Schüzenfeste in Bern , ein mächtiger Hebel waren zur Entwiklung des nationalen Geistes auf allen Lebensgebieteu; daß sie auf der einen Seite das nationale Selbstbewußtsein stärken , auf der andern .Seite aber aueh zum steten Fortschaffen und Vorwärtskämpfen dringend auffordern und dergestalt erfrischend und belebend auf das Alltagsleben zurükwirken.

Zum Schlnsse dieses Abschnittes ^aber müssen wir noch eine Frage besprechen, welche in das friedliche Glük unsers Vaterlandes wie ein dunkler Schatten hineinragt; es ist dieß die Lage der schweizerischen Kolonisten in Brasilien. Wir ^ü^fen nach den so vielfachen Erörterungen dieses Gegenstandes in der Oefsentlichkeit die Verhältnisse , in denen sich ^diese Auswanderer befinden, als ziemlich bekannt vorausfezen. Jene unserer Mitbürger sind --.. um es mit kurzen Worten zu sagen -- durch Vorspiegelungen gewissenloser Agenten , betrügerische Behandlung von Seite dex .^.asilianischen Pflanzer oder ihrer Angeheilten , womit allerdings da

5^ und dort auch eigene Verschuldung sich paaren mag, in eine Lage gekommen, die unser. Generalkonsul in Brasilien schlimmer als die Leibeigenschaft der schwarzen Selaven nennt, die aber eine noch unverdächtigere Autorität, der brasilianische Minister F e l i z a r d o in seiner unterm .......... Juli 1857 vor^ dem dortigen Senat gehaltenen Rede dahin charakterislrte . es fei entsezlich,.

diese Leute nach jahrelanger Arbeit immer tiefer in Schulden gekommen und . . a u f . e w i g e R e i t e n ihrer Freiheit b e r a u b t zu sehend Da

die Kinder für die Schulden der Väter hasten, s.. ist dieser Ausdruk

^leider nur zu wahr. Kann die Schweiz, die in Leid und Freud von ihren im Ausland lebenden Bürgern stets die reichsten Beweise thatkräf^

tiger Theifuahme empfängt, dieser Lage der Dinge länger ruhig zusehen,.

oder ist es nicht eine nationale Ehrensache, diese Mitbürger aus der Sklaverei zu befreien.. Wir glauben, leztere Frage mit einem entschiedeneu Ja beantworten ^u müssen.

Es sind allerdings schon Schritte geschehen. Die zunächst beteiligtem .Kantone haben Konferenzen abgehalten; der Bundesrath hat nach Brasilien.

Vorstellungen gemacht, und dem Eifer unsers Generalkonsuls David,.

der überhaupt für seine rastlose Thätigkeit in dieser Sache den Dank der Buudesbehörden verdient, ist es wohl auch gelungen, Einzelne in bessere Lage zu bringen. Allein aus der andern Seite muß man e... offen aussprechen, daß, während gerade in lezter Zeit die Verhältnisse sich bedeutend verschlimmert haben, ein kräftiges Vorgehen noch nicht erfolgt ist.

Wir wollen damit durchaus keinen Vorwurf aussprechen, da wir die Schwierigkeiten.. gerne anerkennen ; allein für die Zukunft sollte nun doch kräftiger eingeschritten werden.

Unsere.r Ansieht nach soll ...or .^lllem aus der Bundesrath diese Sache au die Hand nehmen; denn Brasilien gegenüber muß die Schweiz als g a n z e s auftreten. ^us dem Studium der dießsälligen Akten haben wir uns übex^.

zeugt, daß die Schweiz sich in einer gar nicht ungünstigen Position be^

findet, sobald sie etwelche Energie entwikelt und sobald man E r r e i c h b a r e s ^ anstrebt. Ju's Gebiet des Unerreichbaren verweisen wir .einstweilen den au sich schönen Gedanken der Errichtung besonderer schweizerischer Kolonien iu Brasilien , welche nach schweizerischen Verhältnissen geordnet würden. Di^ Akten zeigen, daß dieser Gedanke in Brasilien durchgängig revoltirt uud daß durch ein solche... Verlangen .^lle... ..uf's Spiel gefezt würde. Dagegeu ist erreichbar eine Verbesserung d..r brasilianischen Gefezgebung und ein geuaueres Reguliren der Rechte und Pflichten der Kolonisten durch die Staatsregierung, was leztere felbst schon angedeutet hat; ferner eine VerBesserung der Verhältnisse der jez.gen Kolonisten durch. deren Versezung aus Staatsländereien, oder überhaupt in günstigere Kontraktsverhältn.sse. Dieses ist ^ einstweilen die Hauptsache. Ai^ Mittel zu diesem Zweke werden von allen. Sachkundigen vorgeschlagen. Eiu einstweiliges Verbot der Aus-.

wanderung nach Brasilien , ....... ........ Verh^.^sse neu geordnet sind, und Bedrohung der .Agente.., welch.. .^uswanderung.^erträge nach Brasilien ab-

schließen sollten. Es liegt unzweifelhaft d^ Berechtigung zur Ergreifung

54 solcher temporärer Repressalien gegen einen auswärtigen Staat, in welchem unsere Mitbürger als Selaven behandelt werden , in der Kompetenz des .Bundesrathes, beziehungsweise der Bundesversammlung.

Da Brasilien durchaus Kolonisten bedarf, wenn es nicht verarmen soll; da es ferner zur Rekrutirung fast allein ans die S c h w e i z und Südd e u t s c h l a n d angewiesen ist, und da ein solcher Beschluß von Seite der Schweiz auch aus Süddeutschland zurükwirken würde: so fürchtet man ein derartiges Vorgehen der Schweiz in Brasilien sehr, und es wären aus der Basis eines solchen Beschlusses ordentliche Bedingungen für die Zukunft zu erzielen. Wir stellen daher den Antrag : Der Bundesrath wird eingeladen , bei der kaiserlich - brafilianifchen.

Regierung kräftig darauf zu dringen, daß die schweizerischen Kolonisten in eine bessere Lage versezt werden, und ex wird im Fernern eingeladen und ermächtigt, bis nach erfolgter Entsprechung die Auswanderung nach diesem Lande zu verbieten und Auswanderungsagenten die Verträge dabin absehließen oder deren anderweitigen Abschluß irgendwie unterstüzen oder begünstigen sollten, den Gerichten zur Bestrafung wegen B e t r u g e s zu überweisen.

7.

^eschäftsl.reis des ^inanzde^artements.

Die Kommission wird Anlaß finden, sich über die Geschäftszweige des Finanzdepartements bei Behandlung der Staatsrechnnng auszufprechen.

So weit ihre Untersuchungen sie zu einem Urtheiie besähigen, kann sie auch

dießn.al sich nur billigend über die gute Ordnung und die strenge Kontrr.le.

die in allen Theilen der Finanzverwaltung herrscht, aufsprechen. Es betrifft dieß sowohl die allgemeine Buchführung als die Führung der Kasse.

Leztere fand sich bei einem von zwei Mitgliedern der Kommission vorge.nommenen Kassensturze mit den Büchern in Uebereinstimmung. .^m .^assabuche finden si.l.. die durch den Ehef des Finanzdepartements monatlich vorgenommenen Kassarevisionen bescheinigt.

Die Kommission .hat Einsicht von der Münzstätte und den dortigen Büchern genommen.

Dem bundesräthlichen Berichte haben wir wenig beizufügen. Die Münzstätte war auch im verflossenen Jahre n.cht in großer Thätigkeit. Zu Prägungen von Silbermünzen find die Verhältnisse noch immer zu ungünstig.

Wir werden auf diesen P..nkt bei ...lnlaß der Staatsrechnung zurükkommen , und dort auch die nöthigen Bemerkungen über die dem Finanzdepartement unterstellten Geschäftszweige der Pulver- und Zündkapselnverwaltun^ anbringen.

^ Jn Folge Weisung des vorjährigen Postulats Nr. .. 1 (V^, 576) hat ^er Bundesrath bezüglich der Kontrolirung der Briesmarkenfabrikation die ..nöthigen Anordnungen getroffen.

Dem Berichte des Finanzdepartements ist wiederum die interessante .Zusammenstellung des Rechuungsresultats der lezten dreijährigen Verwal^ungsperiode beigegeben/

^.

^und^geri^t.

Aus dem Geschäftsberichte des Bundesgerichts, welches im Berichts-

^ahre 47 Expropriationsanstände, 4 Heimathlosenstreitigkeiten und 2 Zivilstxeitigkeiten, und zwar in den lezten zwei Fällen als provozirter Gerichts^ stand erledigte. .ergiebt sich, daß die laut Gesez vom 18. Juli 1857^) ge..

troffene Abänderung im Verfahren über Expropriationsstreitigkeiten sich als zwekmäßig darstellt , weil nun häufig auf die neue Expertise eine Verstau..

digung der Parteien erfolgt, ohne daß ein bundesgerichtlicher Entscheid stattzufinden hat.

Der Prozeß zwischen Basel^Landschaft und Ba sel-Stadtl, .wegen welchem leztes Jahr ein Postulat für beförderliche Erledigung gestellt .wurde ,^) ist im laufenden Jahre beurtheilt wordeu.

Der Bericht des Bundesgerichts bietet zn keinen weitexn Bemerkungen Veranlassung.

^.

Eidgenössische ..^tnatsrechnnng vom Jahr 185^.

.^erwaltungsrechnung.

Einnahmen.

I.

E r t r a g d e^r J m m o b i l i e n und a n g e l e g t e n K a p i t a l i e n .

A.

Liegenschaften.

Rechnung . . Fr. 39,956.^ 23 Voranschlag ... .^ 39,870. -Mehreinnahme

^ Fr.

86. 23

^ S. eldg. Gesezsammlung, .^d. V, S. ^.

^^ ^

^ ^

^

.^

^

. ^..ndesdlatt. Jahrg. X. Bd. II.

^

^

.^^

^

.^^.

56 Die

der Eidgenossenschaft angehörigen Liegenschaften find folgende ^ .a. Die Al.lmend in Thun.

b. Die Liegenschaft in Belp.

c. Der Boden der Festungswerke.

d. 6 Pulvermühlen und Dependenzen.

e. 27 Zollhäuser.

f. Die Zündkapselnfabrik.

g. Das Sandraingut.

zusammen in einem Kapitalwerthe von Fr.

1,411,738. 25.

Bekanntlich ist in der eidgenössischen Rechnungsverwaltung der Grund^ saz angenommen , daß sämmtliche Jmmobilien aus einen besondern Jmmobilien-Eonto gebracht werden. Die Verwaltungen , welche die Liegenschaften und Gebäulichkeiten benuzen, erscheinen als Pächter derselben und entrichten an die Bundeskasse den Zins für dieselben zu 4 .^. Die meisten der obigen Einnahmen erscheinen also wiederum als Ausgaben de^ betreffenden Verwaltungen.

^ie Liegenschaft B e l p , ein stehender Posten in den Berichten der Prüfungskommissionen der lezten Jahre , wird vom Finanzdepartemente stets im Auge behalten. Man hosst, infolge der Gürbenkorrektion eineu bessern Preis derselben zu erzielen, als es jezt der Fall sein würde.

Das im lezten Jahre erworbene S a n d r a i n g u t dient für die Salpeterraffinerie und die Raketenfabrik. Das übrige das Herrenhaus find verpachtet. Die Finanzverwaltung wird legung ziehen , ob es nicht der Fall sei , diesen leztern Theil .veräußern.

theilweife Land und in Ueberwieder zu

1). Kapitalien.

Jm Jahre 185.^ waren in Schuldbriefen angelegt: Kapitalien im Betrage von .

.

Fr. 2,305,173. 98

Jn Bankdepositen

.

.

.

Der Zinsertrag war Fr. 277,493. 20.

Der Voranschlag . ,, 136,000. --

,, 7,150,000. -Fr. 9,455,1 .'3. 98

Mehreinnahme . . Fr. 141,493. 20.

Der bedeutende Unterschied rührt daher, daß in Folge des eidgenösfischen Kriegsanleihe^ weit größere Summen zur Verwendung kamen, als im Budget vorgesehen war.

Die Bundesversammlung faßte in Bezug ans die Verwaltung der

Kapitalien in ihrer ..leztjähr^n Sizung mehrere Beschlüsse.

Wir sügeu

über die betreffenden Postulate 12 bis 15 einige Bemerkungen bei.^ Postulat Nr. 12. ,,Der Bundesrath ist eingeladen, darauf Bedacht ,,zu nehmen, den Baarbestand der Kasse bis auf den Betrag eines doppelten ,,Geldkontingents, nach Maßgabe des Bnndesgesezes vom 23. Dezember

,,l851 zinstragend anzu.egen...

.

^

Wir ließen uns einen Auszug der Kassabestände der verschiedenen .Monate geben. Vom Januar bis zum Juni waren dieselben noch über ^em durch die Bundesverfassung vorgeschriebenen Stande ; nachher dagegen hielten sie sich innert diesen Schranken.

Postulat Nr. 13.. ,,Der Bundesrath ist eingeladen, alle unter 4 ^ ..jährlichen Zinses angelegten^ Kapitalien, so weit dieß vertragsgemäß ge..schehen kann, anfzukünden, oder wenn dieß nicht geschehen kann, auf andere ...Weise zwekn.äß.g zu verä.^ern.^ Auch dieser Einladung ist der Bundesrath nachgekommen, wie au.^

folgendem ^tat ersichtlich ist.

Der Stand der Anlagen war nämlich ^

Schu l d t i t e l.

.^tat am 31. Dez. I856.

3^ ^/.. Fr. 35,032. 40.

2,192,11l. 15.

41^ ,, ,, 21,233. 33.

4^ ,, ,, ^^. ^ Unverzinslich ,, 9,000. -Fr. 2,305,173. 98.

.

^

5--

Etat am 3I. Dez. 1857.

Fr.

7,298. 16.

1,994,482. 53 21,233. 33 129,028. 98 4,380,000. .9,000. -Fr. 6,541,043. --

B a n k d e p o si t e n.

Etat am 3^t. Dez. 1856.

3- ^ Fr. 250,000. 3./... ,, ,, l 50, 000. -4-

..

^^ ^ Postulat Nr.

,,

--

-Fr. ^.400,000. -l4.

Etat am^3l. Dez. 185.'.

^ -- ^ ---Fr.

4,450,000.

--.

,, 1,450,000. --..

,, 5,900,000. ..-

,,Der Bundesrath ist eingeladen, dasür zu sorgen,

^daß die Bezeichnung ,,,,Kapitalien des vormaligen .eidgenössischen Kriegs^ ,, fonds ^ ^ in Zukunft in der Rechnung nicht mehr gebraucht, sondern durch ,,eine sachgemäßere ersezt werde. ^ Diesem Wunsche Rechnung zu tragen, ist nun der einfachere Titel ., K a p italien..^ gewählt worden.

Postulat Nx. 15. ,,Der Bundesrath ist eingeladen, den Holzgeld,,ausstand von Fr. 227. 8. bei der Liegenschaft in Belp endlich und ^nölhigenfalls mit Rükgriff auf die^Bürgen zu erledigen.^ Dieser Gegenstand hat im Laufe des Jahres seine Erledigung gefanden.

58 ^

^ Il.

Zinse von Guthaben und Vorschüssen.

Rechnung .

Voranschlag .

Mehreinnahme .

.

.

.

Fr. 67,87.^. 11 ,, 48,265. 80 Fr. l 9, 606. 31

Diese Mehreinnahme rührt daher , daß der Pulververwaltung ein größeres Kapital zur Verfügung gestellt war, als man im Budget voxgesehen hatte ; daß serner bei Berechnung des Zinses der Zündkapseluve..^

waltung, in Gemäßheit des leztjährigeu Postulats Nx. 17, der am l.

^Januar vorhandene Vorrath an Zündkapseln und Schlagröhrchen nicht in Abzug gebracht wurde ; daß endlich bei der Telegraphenverwaltung dex

Zins sür die beiden Jahre 1856 und l 857 in die dießjährige Rechnung aufgenommen wurde. Die Nichtaufnahme dieses Postens in die vorjährige Rechnung war durch das Postulat Nr. 16 gerügt worden.

Die Vorschüsse an die Verwaltungen und die übrigen Ausstände haben folgende Veränderungen erlitten : Bestand am .^t.

Bestand am .^1.

Pulververwaltung .

Zündkapfelnverwaltung Kurverwaltung .

.

.

.

das Postmaterial .

.

.

verzinsliche Schuld der Telegraphen..

verwaltung . . . .

Bei der Postpserdhalterei Biel .

Holzgeldausstand in Belp .

.

Militärverwaltung .

.

.

mit

1 .

^ .

Fx.

Rp.

.^ez.

Fr.

1 .

.

.

.

.

^ .

.^p.

. 399,000.^502,000. .-. . 55,000. -48,500. .

99,765. 99.

. ..1,669. 02

Verzinsliche Reftanz des an die Kan^ tone abbezahlten Betrages für

Die Verrechnung Weisestatt:

.^ez.

294,167. --

256,864. 22

414,304. 4 0 . 46I.913. 7 8 29,047.. 40.

--.

-227. 81.

...........307,732. 68.

--1,599,245. 28. 1,380,947. 02

der Militärverwaltung

sand

in

folgender

Guthaben an dieselbe am 31. Dez. 1856 Fr. 307,732. 68 weitere Vorschüsse irn Jahre 1857 .. 3,977,423. 78

. ^sammen

.

.

. ^

.

.

Fr. 4,285,156. 46

Wogegen : Rükzahlung der Militärverwaltung . . Fr.

Verrechnung der Kosten

für

die Okku^

pation Neuenburgs . . . . . . . .

Verrechnung der Ausgaben sür die Rhein^

gränzbewachung . . . . . . . . .

Verrechnung der ordentlichen Militäraus^

gaben für 1857

. . . . . . . .

,,

68,000. 66 315,227. 3l

,, 2,468,337. 35 .. I,433,59I. 14 Fr. 4,285,156. 46

^

^ l11.

R e g a l i e n und V e r w a l t u n g e n .

A. Zollverwaltung.

Wie solches in .den Berichten der beiden lezten Jahre der Fall war, behandeln wir hier, der bessern Uebersicht wegen.. Ausgaben und Einnahmen .mit einander.

^ .Rechnung.

Budget und Unterschied.

.^achtxa^xxedii.e.

.^p.

Fx.

Fr.

Fr.

.)^.

Einnahmen 6,494,635. 27.. 5,600,000. Mehreinuahme 894,635. ^7 Ausgaben 3,293,243. 5I. 3,305,000. Minderausgabe I 1,756. 4..^ 3,201,391. 76. 2,295,^)00. Mehreinnahme 906,391. 7^ Es ergibt sich mithin eine Mehreinnahme für diese Verwaltung gegen diejenige des Voranschlages und der Nachtragskredite von beinahe einex Million Franken.

Das Jnventar hat einen Zuwachs erhalten von Fr. 9,790. I.^

Abnahme

.

.

.

.

.

.

.

.

. 7,255. 7..^

bleibt Zuwachs von .

.

.

.

. F r . 2,534. 41 Der Eonto der Gebäulichkeiten hat um Fr. 27,825. 13 zugenommen.

Diese kommen auf Eol des Roches Eroix de Rozon

Moillesulaz

Emmishofen

mit ,,

Fr.

,,

5,444. 8.^ 7,765. 1.^

,,

,,

6,200. --

.,

A b : durch Verkauf des Zollhauses in Monstein Bringen wir von der Ausgabe von .

in Abzug :

..

.

^Fr.

,, ^Fr.

..

8,415. l.l

27,825. 13 4,569.30 23,255. 83 3,293,243. 5^

Vergütung an die Kantone von dem Los-

kaufe . ^ .

.

Fr. 2.465,814. 36.

SchneebrnchkostenamGotthard ..

26,424. 87.

,, 2,492,239. 2^

so reduziren sich die Ausgaben auf .

.

. Fr.

801,004. 28.

Der wirkliche Reinertrag der Zollverwaltung ergibt sich daher in folpender Weise :

Einnahmen .

Ausgaben

.

.

. F r . 6,494,635. 27 . ,, 801,004. 28 ^r. 5.^693,630. 99^ Vermehrung der Gebäude . ,, 2.^25. ^^ des Mobiliars ,, 2,534. 41 rnithin ein Ertrag von mehr als Fr. 5,723,990. 53 wovon zufällt ^) .^ie Fx. 4.^0.^. ^0 für den .^exranf in .^onstein sind nicht in Abzug z...

bringen. da sie nicht in de.^i^innahmen dex Zollverwaltung erscheinen.

^0 der Eidgenossenschaft den Kantonen . .

.

.

.

.

Fr. 3,231,751. 30 ,, 2,465,814. 36

dem Schneebruch aus dem St. Gott-

hard

.

.

.

.

26,424. 87 Fr. 5,723,990.^53 Der bundesräthliche Bericht gibt an (Pag. 143), in welchem Ver^

.hältnisse sich die Einnahmen auf die verschiedenen Zollgebiete vertheilen..

^.. ^os^erwaltung.

.Rechnung.

Fr.

Budget und ^a^trag^dite.

^p.

zunahmen 8,279,989.68.

Eigen.l.Ausgab.^56,.25. 98.

1,523,863.70.

Vergütung an die Kautone 1,486.560. 92.

.Bleibt Reiner^ trag

für

den

.Bund . . .

Fr.

7,808,000.

6,686.000.

1,122,000.

1,486,560.

37,302. 78.

Unterschied.

Fx.

^p.

Mehreinnahmen 1,989. 6^ Mehrausgabe 70,125. 98 Mehreinnahme401,863.70 92

364,560. 92

Das Jnventar hat folgende Aenderungen erlitten :

^ Bestand am 3l. Dez. 1856 .

.

. F r . 1,317,239. 23 Neue Anschaffungen . . . . . . 329,857. 8^ ^r. 1,64^097. 04 Abgang .

. .

. . ... 2 6 ll,1 78 . .^ Bestand ..m 31. Dezember 1857 .

. Fr. 1.385,918. 28 Es hat mithin eine Vermehrung des Bestandes um Fr. 6^,6^9. 0^ stattgefunden.

Eine Znfammen^ellung der betreffenden Rechnungsposten ergibt also : .^erwaltungseinnahmen .

.

.

.

.

F r . 8/279,989. 6^

Verwaltungsausgaben .

.

.

.

.

Ueberschuß. der Einnahmen über die Ausgaben .

,, 6,756,125. 98 Fr. 1^523,863. 70

Vermehrung des Jnventar-EoutI..

. Totalreinertrag .

.

Vergütung an die Kantone .

,, ^

.

.

.

.

.Bleibt Reinertrag für den Bund . ^ .

Dieser Reinertrag findet sich : Jn der Jnventarvermehrung von .

Jm eigentlichen Vorschusse von .

.

.

68,679. 05

.

^Fr. 1,592,542. .^.^ .. 1,486.560. 92

.

^r. ^^981. 83

.

Fr.

68,679. 0.^ 37,302. ^78

Fr.

I05,98l.^

^

6l .^ Der Vorschuß von Fr. 3.^,302. 78, der sich über die Vergütung .^

.au die Kantone und über den Jnventarzuwaehs hinaus für die eidgenösfische Kasse ergibt, wird üblicherweise vou dem Guthaben der eidgenössischen Finanzverwaltung an die Postverwaltung für oas den Kantonen abgekaufte

^Postmaterial in Abzug gebracht, und diese Schuld allmälig amortisirt.

Das betreffende Guthaben war am 3t. Dez. 1856:

^ Fr. 294,167. .Ab: obige . . . . . . . ^ 37,302. 7 8 bleibt Guthaben im Dezember 1857 . ,, 256,864. ^2 Jm vorigen Jahre waren :

Verwaltungseinnahmen .

Verwaltungsausgaben

.

.

. F r . 8,363,128. 99 .. 6,726,196. 01 . Fr. 1,636,932. 98

Vermehrung des Jnventar-Eonto

.

.

Eigentlicher Reinertrag . .

Jm Jahr 1855 war derselbe

.

.

,,

89,429. 31

F r . 1,726,362. 2 .. 1,307,387. 04

Man steht, daß das dießjährige Ergebniß die Mitte hält zwischen Demjenigen der beiden vorangegangenen Jahre.

C.

Telegxaphenverwalrung.

Rechnung.

Fr.

.)^.

Voranschlag und .^ .^achtxaaskxed^e.

Unterschied.

Fx.

Fr.

^p.

einnahmen 450,529. 93. 379,000. Mehreinnahme 71,529. 93 ^Ausgaben 424,098. 31. 452,000. Minderausgabe 27,90t. 69 .Mehreinnahme 26,431. 62. .'3,000.

Jm vorigen Jahre waren die Einnahmen .

Fr.

393,441. 85

Mehreinnahme

Fr.

26,129^63

,,

1.^,169.. 74

Ausgaben .

. Rechnet man hievon ab den damals nicht aufgeführten Zins des Staatsvoxschnsses mit .

..

367,312. 22

so ergibtsiehnur ^ .

.

.

. ^ .

Fr.

10,^959. 89 als eigentlicher Vorschuß , mithin für dieses Jahr einen stärkern Abtrag ^als für das vorige.

.

.

^ Die Rechnung über das Guthaben der eidgenössischen Kasse an die Telegraphenverwaltnng stellt sich folgendermaßen heraus :

Betrag des Guthabeus am 31. Dez. 1855 Fr. 333,223. 29 Weitere Vorschüsse im Jahre 1856 .

.

,, 92,04I. Dazu Zins pro 1856 . . . .

,, 15,169. 74 Fr. 440,434. 03

^2 Uebertrag: Fr. 440,434. 0.^ A b : Reinertrag der Verwaltung 1856 .

. .26,1.2.). 6.^ Betrag des Guthabens am 3I. Dez. 1856 Fr. 414.,304. 40.

Weitere Vorschüsse im Jahr l857

.

.

A b : Reinertrag pro 1857 .

Betrag des Guthabens am 31. Dez. l 857

..

74,041. --

Fr. 488,345. 4^ 26,431. 62 Fr. 46l,913. 78.

Mit dieser Summe ist das^ Guthaben auch in der Generalrechnung unter den Guthaben und Vorschüssen aufgeführt. Wir werden hierüber.

später noch weitere Bemerkungen machen.

Der Jnventar^Eonto hat folgende Veränderungen erlitten :

Bestand am 3l. Dezember I856 .

.

Zuwachs im Jahr 1857 . . . .

Abgang . . . . . .

Bestand den 31. Dez. 1857 .

.

.

Mithin ergibt sich eine Vermehrung von .

Fr. 100,427. 4..)

,, 45,903. 90 Fr. 146^331. 3^ ,, 34,808. 1.)

Fr. 111,523. 20 .. 11,095. 71

Das Endergebniß stellt sich demnach folgendermaßen heraus: Berwaltungseinnahmen .

.

.

.

.

Fr. 450,529. 93

Verwaltungsausgaben

.

.

.

.

.

Jnventarzuwachs

.

.

.

.

.

.

Wirklicher Vorschuß

.

.

.

. ^ .

,, 424.098. 3l Fr. .26,431. 62 ...

11,095. 7t

Fr. 37,527. 3.^

Vor zwei Jahren wurde vom Bundesrathe der Grundsaz aufgestellt,..

daß die Telegraphenvern^altung di.^ für sie aufgewendeten Kosten nach und nach durch ihre Vorschüsse dek.m und inzwischen verzinsen solle. Die Bundesversammlung nahm diesen Grundsaz an, sezte aber dabei fest, e^ sei das auf den 31. Dez. 1855 zu Fr. 333,223. 29 berechnete Gut.^ haben nicht in die Aktiva des Vermögens aufzunehmen ; es sei im Ge.gentheile derselbe Modus festzuhalten, der bei der Postvexwaltung statt^ findet, die ebenfalls das ihr für Ankauf von Postmaterial vorgeschossen^

Kapital verzinst, ohne daß dieses Kapital ^.inen Vermögenstheil der Eid-

genossenschaft bildet. Da nun in der dießjährigen Rechnung das be^ treffende Guthaben im Betrage von Fr. 46l,9l3. 78 wiederum irriger^ weise unter die Aktiven des Staatsvermögens sich aufgenommen findet, so.

stellen wir den Antrag : Es solle der Posten von Fr. 461,913. 78, betressend den Aus^ stand bei der Telegraphenverwaltung, wieder aus den Aktiven des Staats^ Vermögens entfernt werden.

^ l^. Pulvervexwaltung.

Rechnung.

Fr.

Rp.

Voranschlag nnd ^achtragskredite.

unterschied.

Fr.

Fr.

Rp...

Einnahmen 1,339,086. 36 710,000. Mehreinnahme ..^..,086. 3.^ Ausgaben 1,284,^28. 14 600,000. Mehrausgabe 684,628. 14 Mehreinnahmen .54,458.22 110,000.

^55,541. 78.

1856 waren Einnahmen

.

.

Fr. 919,564. -

.

.

.

Fr. 138,640. .^

.

.

. . Fr. 135,91.5. 85

Ausgaben . . . . .

Mehreinnahmen

,, 780,924. -

1855 waren Einnahmen . . Fr. 787,228. 88 Ausgaben . . . . . ,, 6.^1,313. 0...

Mehreinnahmen

Man sieht, daß die Fabrikation in stetem Zunehmen begriffen ist^ Dagegen ist der Reinertrag weit unter demjenigen der beiden vorigen Jahr^ ^geblieben.

Das Staatsvermögen besizt bei der Pnlververwaltung laut Ge.neral^ rechnung ein Guthaben von Fr. .502,000.

Dasselbe besteht aus folgenden Posten : A.

Bei

den B e z i r k s v e r w a l t u n g e n .

I.

^. ....... ^ . . . i Salpeter

Material.

Fr. 174,880. 20

Fabr^twnsmater.ai ^ ^^ ^ Bauholz

.

.

.

.

.

.

.

.

^^^ ^ .

.

.

Verpakungsmaterial (Fässer, Säke, Tuch) Gerätschaften

.

.

.

.

.

.

.

.

^ Fr. 182,368. 4^

.

. . .

.

.

.

.

ll.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

7,892. I.^ 42,829.

87

^

,, 230,423. 9^

Guthaben.

.

Pulververkäufe an die Behörden Kasse

t , .5 4 9 .

,, ,,

Schießpulver . . . . . . . . . . . .

Pulvermacher

...

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^

. . .

.

.

.

..

.

640.

,, ,,

84

12,022. 6^ 23,145.

03.

Fr. 500^,872. 0I A b : Guthaben von Lieferanten

.

.

.

.

.

.

..

678. 6^

Fr^500^,l93. 3.^ R.

Gerätschaften ..Kasse

.

.

.

Bei der Z e n t r a l v e r w a l t u n g .

. . . . . . . . . . .

.

^.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

,, ,,

1,017. 9<^ 788.

67

Fr. 502,000. -..^

^4 Für Baukosten an Pulvexmühleu wurden im Laufe des RechnungsJahres ausgegeben :

in Max.^thalen . . . . . . Fr. 5,200. -in

Kriens

.

.

.

.

.

.

.

..

in Worblausen . . . . . .

1,248.

32

,, 3,957. 62

Fr. 10,405. 94 Durch diese Neubauten ist (da keine Abschazungen stattgefunden haben) .der Bestand des Eonto der Pulvermühlen von Fr. ^415,802. 86 aus

Fr. 426,208. 80 erhöht worden.

Das Sandraingut bildet in der Rubrik der ,,Jmmobilien^ noch einen besondern Posten. Jm künftigen Jahre foll ein Theil desselben auf den ..Jmmobilien^Eonto der Pulververwaltung gebracht werden.

E. ^ündkapfelnverwaltun^.

Rechnung.

Budget.

^ Fr.

^p.

^

Fx.

^

Unterschied.

Fr.

Einnahme..

32,681. 93 43,354.

Ausgaben 30,155. 02 4l ,954.

^Mehreinuahme ^ 5 2 6 . 9 1 ^ ^400.^

Rp .

Mindereinnahme 10,672. 07 Minderausgabe 1l ,798. 98 1,126. 91

Die Fabrikation ist mithin wie in den früheren Jahren unter dem ^Veranschlage geblieben.

Diese Verwaltung hat mit 31. Dezember 1857 aus dem Staats^ Vermögen einen Betriebssond v^n Fr. 48,500 in Händen.

Diese Summe wird. folgendermaßen ausgewiesen : Zum Verkaufe bestimmte Waaren und Vorräte . . Fr. 18,025. 85 Bei der Fabrikation ^erbrauchbare Vorräthe . . .

,, 5,217. 90 ^Maschinen, Apparate, ..Werkzeuge und Geräthe . .

.. 23,285. 30 Debitoren

.Kasse

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.,

.

.

1,883.

.

9 1

,,

8 7 .0 4

Fr. 48,500. .-Die Verwaltung leistete an die Staatskasse für das Betriebskapital, ^wie solches sich am 31. Dezember 1856 herausstellte, den Zins mit 4.^.., ^4 o,.^ von Fr. 55,000 mit Fr. 2,200), wobei der Werth der am 1. Januar 185.' vorräthig gewefenen Zündkapseln und Schlagröhrcheu nicht mehr in Abzug gebracht ^worden ist.

Es ist mithin^dem hieraus bezüglichen vorjährigen Postulate Nr. 17

^Rechnung getragen worden.

Der Jmmobilien^Eonto hat keine Veränderung erlitten.

Es wurden verkaust : ...^n Infanterie-

.Zündkapfeln Schlagröhrchen

3,135^000 9,300^

^on ^chaxfschü^n-

1,7.0,000

für Fr. ^0,705. ,, ,, 530. -

Der Vorschuß dieses Fabrikationszweiges beläuft sich, wie wir oben gesehen haben,^auf Fr. ^,526. 91.

.

65 Rechnung.

I... ^ünzverwaltung.

Budget.

Unterschied.

einnahmen Fr. 53,500. 91. Fr. 827,200 weniger Fr. 773,699. 0.^ ausgaben ,, 50,112. 09. ,, 848,600 ,, 798,487. .)l ^F.^3^ 388.^82. Fr. 21,400. ^^Fr. 24,788. 82 Jm Budget für

1857 war angenommen,

daß im Jahre

1857

800,000 Einfr..nkenftüke geprägt würden. Der Bundesrath unterließ diese

^Prägung aus denselben Ursachen, die ihn bereits in den früheren Jahren bewogen hatten , dieselbe zu unterlassen. Das Silber steht sortwährend in einem solchen Werthe, daß die Jnduftrie Vortheil findet, neu geprägte Stüke zu sammeln, um dieselben wieder einzuschmelzen. Die Prägung ^on Silbermünzen würde also einestheils Verlust bringen, anderntheils, da die neue Münze wahrscheinlich bald wieder verschwinden würde , dem Publikum zu keinem Vortheile gereichen. Dennoch läßt sich nicht läugnen, . daß das Bedürfniß n^ch kleinen Silbermünzen vorhanden ist, und daß die französischen abgeschliffenen Einfranken ^ und Zweifrankenstüke für den Verkehr kaum mehr ausreichen. Schon jezt muß fich derselbe in einem ausgedehnteren Maße der Nikel.uünzen bedienen, als solches wünfchbar erscheint. Wie aber hier Abhülfe treffen.. Es ift dieß eine Frage, die der Bundesrath nicht aus dem Auge verlieren wird.

Sollen wir abwarten^ bis Frankreich, an dessen Münzf.^stem wir uns .angefchlossen haben und dessen Münzen wir uns bedienen, in dieser Sache ^inen Schritt thut; oder sollen wir, ohne dieses Vorgehen abzuwarten, .ans von dem angenommenen Systeme trennen und die Silbermünzen durch eine geringere Legirung ^or dem Einschmelzen sicher stellen, und uns so

in die Möglichkeit versezen, solche Münzen zu prägen^ Es hat beides ^seine Vor^ und Nachtheile. Jedenfalls ist es begreiflich und nicht zu ta-

dein, daß man nicht zu leicht daraus eingeht, an einem erft vormacht Jahren angenommenen Münzs^fteme bereits wieder Abänderungen eintreten zu lassen.

Der Ausstand der Finanzverwaltung bei der Münzverwaltung war

^am 3l. Dezember 1857 Fr. 111,669. 02. Dasselbe wird folgender^ ..maßen ausgewiesen :

Kasse

.

.

.

.

.

.

. Fr . ^ 7,790. 34

.Betriebs^ Eonti , Vorräthe au Verbrauchsgegenständen Jnventar^Eonto .

.

.

. .

.

.

,,

18,878. 68^ 85,000. --

^Fr.^[1 1,669.. 0^ Jm Jahr 1857 beschränkte sich die Münzprägung auf 1,^86,565 ^inrappenst^ike.

Au Briefmarken wurden gedrukt und verifizirt 7,826,550, diezum Preise ^on Fr. 1. 25 per 1000 Stük an die Postverwaltung abgegeben wurden.

Das Betriebskapital der Münzverwaltung ist erhöht worden in Folge ^es leztjährigen Beschlusses^ ,,Es sei das Jnventar der Münzverwaltuna^ ebenfalls in den Betriebsfond aufzunehmen.^

^ IV.

K a n z l e i e i n u a h m e n und Vergütungen.

A. .^an^leieinnahmen.

Rechnung .

.

.

.

.

.

.

. F r . 7,047. 8.^

Voranschlag .

.

... 6,500. Mehreinnahme .

.

.

.

.

. F r . ^47. 8^ Das Bundesblatt erscheint in den Einnahmen mit Fr.

4,597. 21

und in den Ausgaben mit .

.

.

.

.. .l l .783. 4^

Mehrausgabe als Einnahme .

.

.

. Fr. ^,186. 25 I^. Einnahmen des Militäxdepartements.

Rechnung .Budget

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Mehreinnahme . . . .

Voriges Jahr war die Einnahme C.

Rechnung

.

Budget

.

.

.

.

.

Mehreinnahme

.

.

.

..

.

.

82,600.

--

. F r . 85,193. 4^ . ,, 117,370. 64

^ustizeinnahmen.

.

.

. F r . 167,793. 48

.

.

.

.

.

.

.

.

F r .5,683.

.

.

30^

.,

.

4,000.

-

. F r . I.683. 30

....tot^ der ^inna^..nen.

Rechnung .

Budget .

. . .

. .

Mehreinnahme

.

.

.

.

.

.

.

. F r . 17,216,270. 2^ ,, 1^,686,000. --

.

.

.

.

F r . 1,530,270. 2^

.........u^aben.

l. Z i n s v e r g ü t u n g e n .

A. Passivzinse.

Rechnung

.

.

.

.

.

.

.

.^

Fr.

317,5.^0.

Voranschlag

. . . . . . . .

Mehrausgabe

.

.

.

.

.

.

.

1.^

,, F r .

54,170. l ^ 263,^0.^

Diese Rubrik enthält bekanntlich die Verzinsung der eidgenössische^ Anleihen. Das Budget faßte dabei nur den Restbetrag des älteren Anleihen... von Fr. 963,402 in's Auge. Jn Folge der Neuenburger^Ver^ wiklungen wurden im Jahre 18^7 zwei Anleihen von zusammen l 2 Millionen abgeschlossen, davon aber später wieder eine Million rükgekauft.

Von obigen Zinsvergütungen fallen aus das frühere eidgenössische

Anleihen . . . . . . . . . . . . . Fr. 49,998. 14 aus das. neue . . . . . . . . . . . . . ,, 263,981. 99 endlich auf den Kaufschillingxest für die Thuner.^Al.lmend zusammen

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

,,

3,600.-

F r . 317^80.

13

B. Marchzinsvergütungen bei Titelerwerbungen.

Rechnung

.

Budget

.

.

.

Mindexausgabe

.

.^

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Fr.

.

.

. . . . . .

2,089. 9 4

...

Fr.

8,000.

-

5,910. 0^

Zweiter ^schnitt.

Allgemeine Verwaltungskosten.

Rechnung.

A.

B.

C.

.^.

.E.

^.

Nationalrath . . .

Ständerath . . .

Bundesrath . . .

Bundeskanzlei . . .

Kosten des Buudesgerichts Beitrag für das Pol.^ technikum

G. Pensionen

.

.

.

.

. . . .

Fr. 99, 686. 31

80 75 04 53 150,000. ^ ,, 150,000.

35. 372. 03 35,000.

Fr. 482, 908. 46 Fr. 464,591.

590.

^ 828.

53, ,, 126,284.

l 2,146.

^ ^ ...

Unterschied.

Budget und

Nachtragskredite.

Fr. 72,780.

3,105.

,. 52,200.

,, 135,506.

.^ 16,000.

Mehrausgabe ....

^

l....

^i^r^u^^

^

^-

--

.

.

.

.

.

--

.

^

^

......

^

^e^u^^-

^

.

.

.

.

.

.

^

^^

^

--

--

^

^^u^^e a b : ^n^^u^^

^

26,906. 3l 2,485. 80 1,628. 75 -^ Fr. 9,221. 96 ^ 3^853. 47 ^ ^^ ^ 03 372.

^ Fr. 31,392. 89 F^ 13,075. 43 13,075. .43 ^ Fr. 18,317. 46

Fr.

Die Mehrausgabe für die Bundesversammlung ist durch die im Jahre 1857 stattgehabte Vermehrung der Sizuugen erklärt.

Die beiden Rubriken Kosten des Bundesgerichts, Beitrag für das Polytechnikum , ^.

^ erscheinen in der dießjährigen Rechnung zum ersten Male unter den allgemeinen Verwaltungskofien.

Besprechung der Generalrechnung auf den die polytechnische Schule betreffenden Posten zurükkommen.

Die ganze Summe der an 234 Personen ausbezahlten Pensionen ist . Fr. 53,982. 50 Hieran leistete der Juvalidenfond . . . . . . . . . . .

,, 18,610. 47 fo daß die eidgenössische Kasse einen Beitrag v o n ^ .

.

.

.

.

.

.

.

Wir

werden bei

Fr. 35,372. 03 zu entrichten hatte.

..^

.^

^8

^

^

l

Dritter ^schnitt.

^

Depa r t e m e n t e .

Rechnung.

Voranschlag und

Minderaus^

Fr.

Fx.

Fr.

Nachtragskredite.

.^p.

Politisches Departement 82,697. 98 Departement des Jnnern 120,990. 37 Militärdepartement 10,390. 60 Finanzdepartement 37,0.20. 33 Handels- u. Zolldepartement 456.20 Post^ u. Bandepartement 174,591. 49 Justiz^ u. Polizeidepartement 11,182. 92 437,329. 89

gabe.

.^...

Rp..

85,091. 48 2,393. 50 140,903. 05 l9.912. 68 12,000. -1.609. 40 39,500. -2.479. 67 5,000.-4,543.80 291,950. -- 117,358. 51 24,300. 13.117. 08 598,744. 53 ^161,414. 64

Es sind also Fr. 161,414. 64 weniger verausgabt worden, als Budget und Nachtragskxedite ausmachen. Folgendes sind die Hauptdifferenzen : Politisches Departement.

Departementssekretär

. . . . . . Fr.

188 statt Fr. 2,500

Departement des Jnnern.

Nationalstatistik . . . . . . . ,, 2,973 ..

Ausstellungen in Paris und^Ehelmssord .. 5,245 ..

Schweizerische Ausstellung . . . . ... 40,000 ,,

,, 4.500 .. l6,l.00 .. 47,000

Handels^ und Zolldepartement.,

Reisen und Expertisen

. . . . .

..

456 ,,

,,

5,000

. 6,778 ,, ,, 4,457 ..

.. 50,000 ,, ,, 14,80...) ,,

..

,, ., ,,

10,000 60,000 80,000 50,000

Post- u. Baudepartement. Bauwesen.

Verschiedene Ausgaben . . . . . .

Kredit für die St. Bernhardsstraße .

Brünigstraße . . . . . . . .

Juragewässerkorrektion . . . . .

Dagegen innere Ausstattung des Bundes-

rathhauses

. . . . . . ., 97,154 ..

. 90,000

Justiz- und Polizeidepartement.

Generalanwalt

.

.

.

.

.

.

.

,,

Justizkosten . . . . . . . . . ,, Fremdenpolizei . . . . . . . . ,, Heimathlose . . . . . . . . ,,

-.-

,,

1,562 ,, 1,699 ,, 3,921 ,,

,,

,, ,, ,,

4,300

4,000 5,000 ^,000

Vierter ^schnitt.

Spezialverwaltungen.

A. Militärverwaltung.

Rechnung.

a. Gehalte und Taggelder . .

b. Entschädigungen . . . .

c. Unterricht

.^ .

d. Trigonometrische Arbeiten

e. Kriegsgeräthschasten, Mobilien und Magazine . . . .

f. Festungswerke, Waffenplaz bei Thun

g.

h.

i.

^

.

.

.

.

.

.

.

Sendungen und Kommissionen Drukkosten ....:.

. . . .

Gerichtskosten . . . .

Verschiedenes . . . . .

Fr.

23,555.

4,750.

1,133,97l.

44,920.

Voranschlag und Nachtrag^kredite.

.-- Fr. 22,350.

-- ..

5,350.

13 ,, 1,231,007.

-- ,, 44,920.

-.--

Mehr Weniger als die Kreditbewilligung.

Fr. 1,205. ^ Fr. - --- - ,, 97,035. 87 -

-

,,

6 0 0 .

-

9,399. 68 146,899. 68 137,^00.

32,000.

25,866. 93 6,133. 07 5,000.

3,7.^6. 61 1,223. 39 6,000.

3,548. 85 2,451. 15 512. 30 2,000.

1,487. 70 46,888. 34 46,888. 34 Fr. 1,433,591. 14 Fr. 1,533,0I5. 34 Fr. 10,604. 68 Fr. ll(),028. 88 ^ ^ . 10,604. 68 Fr. 99,424. 20

Wir

heben die Hauptunterschiede zwischen dem Voranschlage und der Rechnung hervor: M..hr ^. Unterricht.

als die . . . . . . . . . .

-2. Jnstr..ktionsperfonal. c Artillerie

^

d Kavallerie . . . . . . . . . .

--

Infanterie (den Oberinstruktor betreffend)

.......

.

Weniger

Kxeditbewillignng.

Fr. 6,586. -,, 6,600. ..-^

3,300. .--

^

70 Mehr

5. Rekruteuunterxicht 6.

7.

8.

9.

1.2.

Wiederholungskurfe . . . . . .

Bundesreserve . . . . . . .

Besoldungd.Justruktorend.Jnfanterie Jnstruktion des Kommissariatspersonals Jnspektion der Jnfanterie u. Schars.

schüzen

.

.

.

Weniger

als die Kreditbewilligung.

. . . . . Fr. 19,017 Fr. --

.

.

.

.

.

.

.

.

,, ,,

-^--

,, ,, ,, ...

90,289 36,202 22.000 2,000

.

-

.,

2,40^

.15. Unterhalt der für die Schule angekauft

ten Pferde außer der Schulzeit . . 8,200 ..

16. Fouragemagazin in Thun . . . ,, 39,600 ,,

^ ...... K r i e g s g e r ä t h sch a ft e n . . . . . . ,, .^. Festungswerke . . . . . . . . . .

---

9,400 ,, ..

6,133

Jnventar-Eonto der Militärverwaltung.

Etat am 31. Dezember I 856 . . . .... . Fr. .1,I80,847. 60 .Vermehrung durch direkte Ankäufe von Bundespferden

Durch neue Anschaffungen

. . . . . . .

,,

21,175.--

121,291. ^ Fr. 1,323,314. ^

Ab.. direkte verkauft:

1. Pferde

. . . Fr. 8,878. -

2. Kriegsmaterial .

.. 14,737. 25 Fr. 23,615. 25 Abfchazung . . . . . ,, 75,665. 31 --------^--^-

Fr.

99,280.

56

Bestand am 31. Dezember 1857 . . . . Fr. ^,....^4,033. .^ B. Z o l l v e r w a l t u n g .

C. P o s t v e r w a l t u n g .

l^. T e l e g r a p h e n v e r w a l t u n g .

^. P u l v e r v e r w a l t u n g .

P. Z ü n d k a p s e l n v e r w a l t u n g .

G. M ü n z v e r w a l t u n g .

Die auf diese Verwaltungen bezüglichen Bemerkungen find, der besser^ ....leberficht wegen., bereits bei den Einnahmen gemacht worden.

7l ^nnster ^s.^nitt.

Unvorhergesehene Ausgaben.

..

Rechnung

.

.

.

.

.

.

Budget und Nachtragskxedite

.

.

.

.

. . . .

Fr.

..

^,54..).

0.^

...^,473. ....0

Mehrausgabe . . . . . . . . . Fr.

75. 15 ^ Unter diese Rubrik fällt der Beitrag von Fr. .....5,000 für die kathoMische Kirche in Bern.

Bii.^nz.

..

^

Rechnung.^

Voranschlag.

einnahmen Fr. 17,216,^70. 23 Fr. 15,686,000 ausgaben ,, 16,087,706. ...^ ^,, 15,206,000 Budget.

.)08,548 Nachtrags^redite.

Fr.

1,128,563. 25

^

^

.^....er^Ire.^nnt.^.

Die G e n e r a l r e c h n u n g ist auch jezt wieder in doppelter Form der Verwaltungsrechnung beigefügt. . Dieselbe foll nach dem .^lrt. 26 des Reglements über die Führung^ des eidgenössischen Rechnungswesens vom 4. Dezember 1854 ,,alle Veränderungen, welche aus die A k t i v e n und ^ P a s s i v e n des eidgenössifchen .^apital^ und Gefammlvermögens ^ezug .,, haben, darstellen.^ Nach Art. 28 desselben Reglements soll ,,die Generalrechnung nicht ^nur die Ab- und Zugänge des Kapitalvermögens, sondern auch alle auf ^außerordentliche Kredite hin gemachten, nicht im Jahresbudget vorgese..^ ..henen. .^apitalangriffe bildenden. anßerordentlichen oder besondern Aus^.

.,,gaben für Unterstü;nngen a^ .^ant^ne, Gemeinden, Unternehmungen und .Dergleichen enthalten. ^^ Die Generalrechnung soll also, nachdem der Bücherabschluß gemacht worden ist , die Veränderungen anzeigen , welche die verschiedenen Vermö^ gens^Eonti im Lause des Jahres erlitten haben.

Der Unterschied sämmtlicher Ein- und Ausgän.ge ergibt die Vern.ö^ ^ensvermehrung oder Verminderung. und ist natürlich gleich dem Unterschiede der Vermögens^tats am i. Januar und am 31. Dezenter.

^ ^) ^n Befolgung dieses ledern Arti^ls müßte der in dex diesjährigen .^exwaltun^xeehnung in dex ^le^en .^..^brik ^Unvorhergesehen^ Ausgaben^ aufgenommene Dosten: ^eii.rag für die katholische Kirche in .^exn Fr. ^,000, nicht an dieser Stelle, sondern in der Gen..ralxechnung im Gewinn- nnd Verlust -.^onto exscheinen.

^

^unde^blatt. .Ja^rg. .^.. ^d. lI.

8

72 Da der Gewinn^ und Verlust- Eonto in der Generalrechnung Nr. 1 ebenfalls beigezogen ist, aber nur diejenigen Posten enthält, ^ie nich^ durch die Verwaltungsrechnung gegangen sind, so mnß natürlich zur Herstellung der Bilanz der Vor^ oder Rükschlag der Verwaltungsrechnung noch beigefügt werden.

So finden wir Generalrechnung.

Eingänge.

Summe der 12 Vermögens-Eonti . . . . .

Gewinn- und Verlustkonto . . . . . .

Vorschlag der Verwaltungsrechnung

. . ^. .

Ausgänge.

Fr. 19.001,685. 10 ..

1,429,997. ..4

.. 1,128,563. ....5 ^^560,245. 4..)

Summe der 12 Vermögens^onti . . . . . Fr. 17,369,716. 3^ Gewinn- und Verlustkonto . . . . . .

,, 4,190,529. 19

Fr. 21^60^45. 4^ Die Differenz der Ein.. und Ausgänge der 12 Vermögens -Eonti von Fr. 1,631,968. 80 bildet, wie wir oben bemerkten, den Gesa.nn.t^

vermögensrükschlag.

Derselbe weist sich auch folgendermaßen aus : Pafsivsaldo des Gewinn- und Verlustkonto . . Fr. 2,.^0,532. 05 Von dieser mit dem Namen R ü k s c h l a g der Gen e r a l r e c h n u n g bezeichneten Summe kommt in Abzug der V o r s c h l a g der V e r w a l t u u g s-

rech nun g mit . . . . . . . . . .. 1,128,563. 25 Wie oben . . . . . . . . . . . Fr. 1,631,968. 8(^

Wir .gelangen endlich zum gleichen Resultate,^ wenn wir die Vermögensbestände an.. 31. Dezember 1856 und 3 ^ . Dezember 1.^57 von einan^

der in Abzug bringen :

E t a t des Vermögens ...m 31. Dezember 1856^ Fr. ^,896,711. 74

^

^

^

^

^

^

^^

^ 8,2^,742^^

Verminderung . . . . . . . . . . Fr. 1,...3i,968. 8() Wir unterlassen es, un^ hier des Weiteren über das Wesen ^ex Generalrechnung auszuiassen. ^s scheint ans vielen Umständen , und auch aus^ deu Berichten früherer Prüfungskommissionen, hervorzugehen, daß das Verständnis derf^lbe^ kein sehr allgemeines sein muß. Unzweifelhaft wäre nnser eidgenössisches Rechnungswesen verständlicher, wenn nur e i n e Hauvtrechnung ausgestellt würde, welche eine Ueberfi.^t sämmtlicher Ver^ mehrungen und Verminderungen des Vermögens enthielte, und zugleich eine^ klare Einsicht in die Resultate aller verschiedenen Verwaltungen ergäbe Hiezu bedürfe es nichts anderes , als daß die im Gewinn^ und Verlust

73 Eouto der Generalrechnung aufgeführten Rechnungsposten ebenfalls in. die Einnahmen und Ausgaben der Verwaltungsree^nung aufgenommen würden (wie wir es in der nachfolgenden übersichtliche... Darstellung der Rechnung gethan haben). Jmmerh^u dürfte die jezige Generalrechnung , welche die Veränderung sämmtlicher Vermögens^Eonti anzeigt, u.^d also nicht ohne Jnter^sse ist, beigefügt bleiben. Auf diese Weise könnte Jedermann ohn^ weitläufige Erläuterungen die eidgenössische Staatsrechnung verstehen. Es wäre dann auch die Anforderung, die an jede wohlgeordnete Rechnung

gestellt werden kann., daß fie sich durch sich selbst erklären soll, sicherlich

besser erfüllt, als solches bisher der Fall war.

Zu den einzelnen Theilen der Generalrechnung übergehend, bemerken wir darüber Folgendes : .

Jn der Generalrechnung Nr. 1 sind bei der Rubrik . , K a s s a ^ die Kassasaldi vom 31. Dezember 1856 und 3l. Dezember 185.' aufgenommen.

konsequenter Weise sollten auch hier nicht die Saldi. sondern die Einund A u s g ä n g e angegeben ^ein.

Bei der Generalxechnung Nr. 2 ist dagegen der K a s s a - und Journ a l - V e r k e h r mit einander ausgenommen. ^as die Summe des Journal^ verkehrs für ein Jnteresse haben soll , können wir nicht einsehen. Besser wäre es also , in beiden Rechnungen die Summen der Kassa^Ein^ und Ausgänge anzugeben.

Ein ähnlicher Verstoß ist bei der Rubrik ,, G u t h a b e n und Auss c h ü s s e . A u s s t ä n d e ^ gemacht.

Auch hier sind nicht die..Ein^ und Ausgänge, sondern einfach die Saldi am 1. Januar und 31. Dezember aufgenommen. Es findet sich

dieß in folgender ^eife rektifizirt:

G u t h a b e n und Vorschüsse, Ausstände.

Eingänge.

^ ^ ^

der ,, ,, ,,

Pulververwaltung . . F Zündkapseinverwaltung . , Münz.^erwaltung Postpferdhalterei Biel^ . ^

^

^^^

..

.

^

^.500. -

29,047. 40 ., Militärverwaltung.^ . . . 307,732. 6^ 227. 81 Holz ausstand in Belp . . ^ . ^. ^ ^

Von der Telegraphenverwaltung .

.

Ausgänge.

Fr. 103,000. -,,

11,903. 03

..I.

.

^ ^

^

^

^

^

^

,, 461,913. 78

Fr. 343,507. 89 Fr. ....76,816. 81 Aus dieselbe Art ist die Generalrechnung Nr. 2 zu berichtigen.

Der wichtigste Posten der Generalrechnung Nr. 1 ist der ,, G e w i n n und V e r i u st-Eon t o ^. Dieser Eonto enthält alle diejenigen Posten, die eine Vermögensveränderung betreten und nicht bereits in der Verwaltung^Rechnung angenommen find.

Wir durchgehen hier diese Posten rubrikweise, und werben dabei die Gelegenheit wahrnehmen, dasjenige hervorzuheben, was nach unserm Da-

74 fiirhalten besser anders behandelt wäre , oder in der Rechnung deutlicher dargestellt sein sollte.

1. Provisionen und Zinsvergütungen an Bankhäuser, und Kosten auf dem neuen Staatsanleihen .

.

.

Fr. 702,698. 38.

A b : diverse Zinseingänge, Gewinn auf der xükgekauften Million und auf Wechseln .

.

., .)5,071. 80.

Ergibt sich Anleihen von

ein Reinverlust aus dem neuen .

.

.

.

.

.

Fr. ..^626. 58

Es betrifft diese Rubrik das in Folge des Neuenburgerkonsliktes abgeschlossene Anleihen von 12 Millionen Franken. Der Bundesrath hat mit Botschaft vom 17. Juni 1857 bereits über diesen Gegenstand berichtet.

Bekanntlich wurden zwei verschiedene .Anleihen abgeschlossen,

nämlich : eines zu 5 .^ ,,

.,

von 6 .Millionen, ^um Kurse von 98, ..

4./.^

6

.,

.

^

^ ..

94.

Von lezterem wurde 1 Miilion zum Kurse von 96 wieder zurükgekauft.

Die Anleihenssnmmen erscheinen in dex Rechnung mit ihrem vollen Betrage von I 1 Millionen. Der obige Posten betrifft den Verlust. der sich durch Bezahlung von Provisionen, Zinsvergütungen u. s. s. , so wie hauptsächlich durch die Kursdifferenz ergeben hat.

2.

Zinsrükstände :

Marchzinsguthaben auf eidgenössischen Schuldtiteln auf 31. Dezember 1856 .

.

.

.

.

.

.

. F r . 28,03..). 06 Paffivmarchzinse aus dem neuen Staatsanleihen

auf 3I. Dez. 1857

Strafzinsnachiaß

.

.

.

.

/

.

.

.

.

.

.243.082.20 Fr. 27.,^2I. 2^ ,,

^350. --

^Fr.^ 27 .^47^26

^ b . Zinsrükstände von eidgenössischen .^chnldtiteln, Zuwachs im Jahre 1857 . . Fr.

Marchzinsguthaben vo^ eidgenös^ sischen Schuldtiteln aus 31. Dez.

^0.^. 74.

1857 . . . . . . . . ,, .206,423. 3 5 .

Maxchzinsguthaben von Bankde^

positen auf 31. Dez. 1857 . . ,,

14,297. 90.

^^^- ,, 2.^1,328. .)..)

Fr. 50,142.^7

Es betrifft dieß die Marchese, berechnet auf Ende 1857, sowohl von den Kapitalien, welche. der ^und schuldig ist, als von solchen,^ die man ihm Duldet ; serner die Zinsrükstände und etwaige Strafzinsnachlassungen.

75

^

3.

Gewinn am Anleihen an die Eentralbahn.

.^ ^ Provision auf 4 Millionen Fr. 40,000.

Die Eentralbahn erscheint als Debitorin für 4 Millionen , während

^e in Wirklichkeit 1 .^ dieser Summe, nämlich Fr. 40,000 weniger er..

galten hat, die daher hier als Gewinn an dieser Operation aufgeführt find.

4. Jmmobilien, Zollhäuser, Erwerbungen und Bauten F r .

.

.

.

.

7 , 8 2 .

^ .

1 .

.

.

.

.

.

Sämmtliche der Eidgenossenschaft angehörende Liegenschaften und Ge..

bäulichkeiten finden sich auf dem Jmmobilien^Eonto verzeichnet.

Dieser Jmmobilien-Eonto hat, wie wir aus der Generalrechnung er-.

sehen, solgende Veränderungen erlitten :

Bestand am 31. Dezember 18^6

.

.

. Fr. 1,40.^38. ..^

Zuwachs im Jahre 18.^7, uämlich :

auf Pulvermühlen Sandraingut Zollhäusern . .

.

. Fr. 10,40^. 94 ., 43, .^78. ..^ . . , , 27,82.^. 13 Fr. 81,809.^7^ Abgang durch Verkauf desZoll^ hauses Monstein .

. ,, 4,^9. 30 Bleibt Vermehrung von .

.

.

. ., 77,240. 4..^ Bestand am 31. Dezember 18.^7 .

. ^Fr.^48.^,778. ..^

Als Vermögensvermehrung erscheint nun im Gewinn^ und Verlust^ Eonto der obige, die Zollhäuser betreffende Posten, weil die Kosten für diese Bauten und Erwerbungen in der Verwaltnngsrechnung unter den Ausgabeu der Zollverwaltung aufgenommen find, daher später in der Geuexalr.^chnung wieder als Vermögensvermehrung aufgeführt werden müssen.

Dagegen ist wever für den Verkauf des Zollhaufes Monstein, noch für die Baute auf dem Sandraingute , noch für die Pulvermühlen ein ähnlicher Posten im Gewinn^ und Verlustkonto aufgenommen. Es muß das natürlich seinen Grund darin haben, daß diese Gegenstände nicht als Einnahmen oder Ausgaben durch die Verwaltungsrechnung gegangen , und daher bloße Mutationen sind.

Man wird aber hier unwillkürlich auf die Frage geführt: Waruru eine so ungleiche Behandlung für ganz analoge Gegenstände.^ Warum nimmt man nicht auch die Kosten der Pulvermühlen unter die Ausgaben der Pulververwaltung aus.^ Warum geht nicht auch der .Verkauf des Zollhauses Monstein ebenfalls durch die Einnahmen der Zollverwaltung in der Verwaltungsrechnung .. Man wähle den einen oder deu andern Modus, aber man führe denselben dann konsequent durch. Für die Rechnungs-

steller ist die Sache gleichgültig, nicht aber so für diejenigen, welche in

der Rechnung eine klare Darstellung des gesammten Geschäftsganges erhalten sollen , und ebenso ist durch solche Anomalien die Revision erschwert.

^

t.

^ 5.

Jnventar^Eonto.

Jnventarzuwachs im Jahre 1857 .

.

Jnventarabgang

.

. . , .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Fr. .^08,8^. 2^ ..

38l ,665.

2^

Fr. 127,^00. 0^ Wir lassen hiex zuerst eine Uebersicht der Veränderungen, welche der Jnventar^Eonto erlitten hat, folgen: Bestand am 31. Dezember 1....^.

Zuwachs.

Abgang.

Bestand auf ^nd.^ 1^7.

Fr.

Rp.

Fr.

Militärdepartemeut . . 1,180,847.60 Durch direkte Anrufe von Buude^ferden ^ Gewinn- uud .......erlust-Eouto . . . .

Kanzleien . . . . . .

.^3,498. 06 ^ ^, ..

Zollverwaltung . . . .

62,1 I 3. 30 ..

^ .^ ,, ^ ^ ^ostverwaltung . . . . I,317,239. 23 ., ., ^elegraphenverwaltung 100,427. 49 ^ .^ ,, ^ Baudepartemeut . . . .

I,340. 06 ,, .

.Medaillensammlung . .

8,897. 56 ..

......

..^ 2,694,363. 30

Rp.

^. Rp.

Fr.

^.

21,175.-- durch direkten Verkauf ..l2l,^9l. 6..) Gew. u. Verlust-Eonto 1,749. 67 ^ .^ .

.^,790. 13 ^ .

.^ 329,^7. 81 ^ ,, ,, 4^,903. 90 ,. ,, ,, 13.^. 80 ,, ^ l36. ^9 .. .^ ..

23,6.5.25 1,2^4,033.7^ 7^,66^.31 2,524. 77 22^2. 9^ 7,255. 72 64,647. 7l 261,178. 7^ 1,385,918. .^ 34,808. 19 .^,.^3. 20 l47. 59 I,328. 27 .^4. 9^ ^94^. 9^

^30,040. 29

405,280. 51 2,819,123. 08

Jn der eidgenössischen Rechnungssühruug ist der Grundsaz angenommen, daß Anschassungeu von Juventaxgegenständen zwar von den verschiedenen Ver.^ Haltungen Gestritten werden^ mithin in den Ausgaben derselben erscheinen.. dagegen nachher sämmtlich auf einen besoudern J u v e n t a r -E on t o gebracht werden...

Diese Regel findet Anwendung auf folgende Rechnungsstellen .

Militärde.^artement, Kanzleien, Zollverwaltung, Postverwaltung, Telegraphenverwaltung , .Baudepartement, Münz- und Medaillensammlung.

Anders verhält es sich dagegen mit der Pulververwaltung , Zündkapselnverwaltung, Münzverwaltung. '

^

.

^

^

Diese leztern erscheinen gegenüber der Finanzverwaltung als Debitoren, denen man einen Betriebsfond zur Führung ihrer Geschäfte ausgeworfen hat, den sie zu 4o^ verzinsen. Jhre Jnventare vorräthiger Gegenstände machen sodann einen Theil dieses ihnen gemachten Vorschusses ^..us.

Man sieht nicht recht ein, warum dieser leztere Grundsaz nicht für ^..lle Verwaltungen angenommen worden ist. Jedenfalls entsteht auch hier eine Ungleichheit der Behandlung, d^e wiederum nicht zur Deutlichkeit und Uebersichtlichkeit der Rechnungen beiträgt. Da die Anschaffungen von Jnventargegenständen bei der Zol.l^, der Postverwaltung n. s. f. iu der Verwaltungsrechnnng unter den Ausgaben erscheinen, am Ende des Jahres ^ dagegen dem Jnventar-Eonto belastet werden, so muß der Gewinn^ und Verlustkonto für dieselbe Summe erkannt werden/ weil hieduxch .eine Vermögensvermehrung entsteht. Jn ähnlicher Weise werden Abschazungen durch Gewinn^ und Verlustkonto dem Vermögen abgeschrieben. Werden dagegen Jnventargegenftände direkte verkauft, so ist dieß eine bloße Mutation, die den Gewinn^ und Verlustkonto nicht befchlägt.

Hiedurch erklärt sich der Unterschied der Summen, die bezüglich des Jnventar^ Eonto in der Ger.eralrechnnng, einesteils in der Rubrik ,,Jnv e n t a r ^ E o n t o , ^ anderntheils in der Rubrik ,,Gewinn... und VerlustE o n t o : J n v e n t a r g e g e n s t ä n d e . . erscheinen. Diese Summen sind nämlich..

Jnventar-Eonto^Zuwachs . . . . . . . F r . 530,040. 2 9

Abgang . . . . . . . .

Gewinn^ und Verlust^n.to, Jnventarzuwachs .

,, ,, Jnventarabgang . .

Es ergibt sieh mithin eine Differenz für den Jnventar-Znwaehs von . . . . .

,,

'^

,,

,,

Abgang

,, . . . . . .

,, 405,280. .5I ,, ,,

508,^65. .^9 381,665. ..^

,,

2l ,175. ---

,,

^3^615. 25

Diese Differenzen erklären sich dadurch, daß 1) aus Rechnung der Gränzbewachung Pferde angekauft und nachhex an die Militärverwaltung abgegeben wurden.. Der betreffende ^exth von Fr. 2t,I75 erscheint also u^.ter de^ Ausgaben für die Gränzbewachung uno. nach Abgabe der Pferde an den Jnventar^Eonto, i.^ den Einnahn^en.

Natürlich fällt dieser Posten nun nicht in de^ Gewinn^ und Verlust^Eont^. Jn gleicher Weise haben .2) die ^r. 23,^15. ^4 nicht in diesem Eonto zu erscheinen, da sie Gegenstände betreffen. die direkte verkauft wurden, für die also der Gegenwerth in der Kasse erscheint.

Die Aufklärung solcher Differenzen wird um so schwieriger. wenn, wie es hier der Fall ist, die Generalrechnnng dieselben nicht mit der nö-

thigen Ausführlichkeit darstellt.

. Es heißt nämlich ans der Seite der ,, A u s g ä n g e ^ , Rubrik ,,Jnventar^ gegenstände.. nur: Zuwachs durch nene Anschaffungen Fr. 530,040. .....9, während dieser Posten, um mit dem Gewinn^ und Verlu^.^onto im Einklang zustehen, folgendermaßen abgetheilt fein sollte :

78

^

Zuwachs durch neue Anschaffungen . . . . .

,, ,, Uebergabe von Gegenständen aus de^r Rechnung der Rheingränzbewachungskosten .

Fr. 50....^^. 2..)

,,

2l,175.

-

Fr. 530,040. ..^ ^. Postverwaltnng.

Von derselben aus Rechnung des an die Kantone für übernommenes Postmaterial bezahlten xestan^lichen Betrages von . Fr. 2.^4, .67. -die Summe von . ^ . . . . . . . . . .

,, 37,302. 78

.

'

Saldo :^r^25^64.^22

Nachdem die Ausgaben der Po^verwaltung von den Einnahmen derselben in Abzug gebracht worden, ergibt sich der Nettovorschuß ^er Verwaltung, (freilich ohne Berechtigung der Veränderung, welche der betreffende Jnventar-Eonto erlitten hat). Von diesem Nettovorschusse werden den Kautonen ihre Betreffnisse entrichtet. Wir haben gesehen, da^ sich sodann für das Jahr .......57 noch ein Saldo ....on Fr. 37,302. 7<^ für den Bund ergeben hat.

Diese Saldi werden in den Jahren, wo sie vor^ kommen , unter dem Titel : V e r g ü t u n g a u f R echn u n g d e r P ostm a t eri a l s c h u l d in die Verwaltungsrechnung unter ^die Ausgaben der Po..verwaltnng gebracht, so daß sodann Einnahmen und Ausgaben dieser Verwaltung sich gegenseitig ausgleichen. Ein gleiches Versahren findet in Bezug auf die Telegraphenverwaltung statt.

Auch hier muß man sich über eine so abnorme und undeutliche Rech^ nungsstellnng wundern. Wozu sollen diese unnöthigen Uebertragungen auf ^ie Generalrechnung dienen , während man bei andern Verwaltungen die Vorschüsse einfach als Vorschüsse der Verwaltungsrechnung bestehen läßt,

wo sie auch wirklich hingehören .^ Die Uebersichtlichkeit wird hier wiederum

ganz unniizern.eise erschwert.

Wo.^u einen Posten in die Ausgaben der Verwaltungsrechnnng ausnehmen, um denselben sodann wieder in die Eiunahmen der Generalrechnung bringen zu müssen . Wir halten , wie schon bemerkt , die Scheidung diefer^ beiden Rechnungen schon an sich sür eine mißliche, da sie fiir Jeden, der nicht mit solchen Gegenständen vertraut ist, schwer verständlich ist. Um fo mehr muß man sich aber hüten , die Un-.

Klarheit noch durch Zahlengruppirungen, die in keiner Weife gerechtfertigt sind , zu vermehren.

Wir würden es daher für weit angemessener erachten , wenn die Vorschüsse der Post^ und Telegraphenverwal^ung in der Verwaltungsrechn.ung erscheinen, und nicht auf die Generalrechnung übergetragen würden.

Es hindert das ni^t, daß wie bisher eine Amortisation der von der Staats.^asse an diese Verwaltungen gemachte Vorschüsse stattfinde.

7. Telegraphenverwaltung.

Vorschüsse auf 31. Dezember 18^.7 .

A b : Nettoeinnahmen im Jahre 1856

. . . . Fr. 4.^,305. 29 . . . . . .

^6,129. 63

Fr. 473,175. 6.^

^

^

^

Folgendes zur Erläuterung des obigen Ansazes. Jm Jahre 1856 wurde , wie wir bereits oben angeführt haben, (bei Anlaß der Rechnung .von 1855) beschlossen, e... sollen die Vorschüsse, welche von der eidge^ russischen Kasse an die Telegr.^phenverwaltung bisher geleistet worden waren, nach und nach durch den sich ergebenden Gewinn der Verwaltung abbezahlt und inzwischen verzinset werden. Jn der Rechnung des Jahres .1856 unterblieb , . wegen irriger Auffassung eines Postulats der Bundesvers.^mmiung , die Verzinsung.. Jn der jezt vorliegenden Rechnung ist in den Ausgaben der Telegraphenverwaltung der Zins pro 1857 mit Fr. l 8,053 aufgenommen, nicht aber derjenige pro 1856. Merkwürdigerweise findet man dagegen Diesen Zins im Betrage von Fr. .15,1..^. 74 unter den Einnahmen der Verwaltungsrechnung in der Rubrik ,, Z i n s e v o n G u t häben und Vorschüssen...

Natürlich müssen nun diese Fr. 15,169. 74, für die in der Verwaltungsrechnung lein entsprechender Ausgabeposten aufgenommen ist, in der Gen.eralrechnung wieder per Gewinn^ und Verlustkonto abgeschrieben werden.

Der Vorschuß der Telegraphenvexwaltung, im Betrage von

Fr. 26,431. 62, erscheint dagegen in Analogie^mit dem Versahren, das

^ei der Postverwaltung beobachtet wird , unter den Ausgaben der Verwaitungsrechnung und muß daher in der Generalrechnnng wieder in den ^Einnahmen des Gewinn^ und Verlustkonto aufgenommen werden. Mithin müssen in der Generalrech nu.^g erscheinen

a.s Einnahme ..

Ausgabe

.

. . . . . . . . Fr. 26,431. 62 .

.

.

.

.

.

.

.

,,

15,169.

74

bleibt Mehreinnahme . . . . . . . . Fr. 11^261. 88 Hiezu kommt noch das Guthaben der^ eidgenösAschen Kasse an die Telegraphenverwaltung, das irriger..

weife hier als Vermögensvermehrung aufgeführt wird, ^.nd welches beträgt

am 31. Dezember 1857 . . . . . ,, 461,913. 78 zufa.nmen . . . . . . . . . . . F r . . 4 7 3 , 1 .^ 5 . 66 Man sieht , daß die Nachweisung solcher Posten für die Revision keine Reichte ist. Sie wird aber noch bedeutend erschwert , wenn , wie es hier vorkommt, eine Zahlengrnppirung gewählt .ist, die zwar dasselbe Faeit ..xgibt, deren Entstehung aber wiederum weitere Erläuterungen nothwendig .macht. Wenn es heißt:

Jn Eingängen: Vorschüsse auf 31. Dez. 1857 Fr. 499,305. 29 ,, ^nsgängen : Nettoeinnahmen im .^re 1^.... . ,, ^6,129. 63 so frägt man: Warum ist hier für die Vorschüsse auf Ende 1857 e.ne andere Summe aufgenommen al.^imEtat.^ Man srägt ferner : Was haben .^ie Nettoeinnahmen des Jahres 1856 hier zu thun.^ Warum erscheinen.

.^a^egen diejenigen des Jahres 1857 nicht.. Endlich, wo ist der Gegen-

80

.

.

posten für den nntex den Einnahmen ausgeführten Zins pro 1856.^ Waru.^ die Zahlen nicht so Einstellen, daß sie sich sel..^ erklären müsse.. .^ Warum.

nicht folgende natürlich sich ergebende Aufstellung machend ^Jn Eingängen: Nettoeinuahme im Jahre 1857 Fr.

Guthaben der Staatskasse am ^

31. Dez. 1857^ . . .

,, Ausgängen: Zins für das Jahr 1856 .

....6,43l. 6^

,, 461,913. 78 ,, 15,169. 74

Es sind dieß keine Gegenstände, die sich zu einer besondern Antragstellung eignen.

Dagegen muß die Kommission den dringenden Wunsch ausfprechen, es möchte bei Aufstellung der Rechnungsposten die leichte Ver^ ständlichkeit derselben nie aus dem .^luge verloren werden.

8. Militärverwaltung.

Kosten der Okkupation in Neuenburg

,,

,, Rheingränzbewachu..g

. . . .

. . . . .

Fr.

315^227. 3..

,, 2,468,33.^, 3.^ Fr. 2,7^3,564. ..^

Die Kosten der Okkupation von Neuenburg und diejenigen der Rhein^ .gränzbewachung wurden ursprünglich der Militärverwaltung belastet. D.^ aber diese Posten außerhalb der gewöhnlichen Militärverwaltungsrechnung fallen, so sind für beide Gegenstände besondere Rechnungen ausgestellt.

Es erscheinen mithin diese Ausgaben nicht in der Verwaltungsrechnrng, sondern sind in der Generalrechnung als Vermögensverminderungen in.

Gewinn un... Verlustkonto aufgeführt.

Die Rechnung über die Okkupation Neuenburgs ist abgeschlossen und ^lag uns im Detail vor. Dagegen ist diejenige über die Rhe.ngränzbe^ wachung noch nicht bereinigt, und muß also einer späteren Revision untere stellt werden.

9. Polytechnische Schule.

Auf Rechnung des Spezialkredits von Fr. 144,000 für die erste Einrichtung Fr. 25,000.

Wir leiten die Erklärung des obigen Postens mit einigen allgemeine^ Bemerkungen über das Rechnungswesen der eidgenössischen ^ol^technische^.

Schule ein. Der Bundesrath hat für dasselbe am 8. Jänner 1857 ei..

Regulativ erlassen (amtliche Samml. V. Seite 521), aus dem wir den..

Art. 17 herausheben, welcher lautet : ,,Dieser polytechnische Schulfond wird durch die eidgenössische Ver^ ...waltu..g administrât und jährlich in einem Anhang zur Staatsrechnung de^ ,,Etat desselben, so wie eine Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben de^ ..Polytechnikums aufgeführt. ^ Wir finden auch wirklich unter den der eigentlichen Staatsrechnun^ .angehängten Rechnungen der Spezialfonds: i) Die Rechnung über die eidgenössische polytechnische Schule.

2) Die Rechnung über den eidgenössischen Schulfond.

8^ Der eidgenössische Schnlsond bildet allerdings ein besonderes , einen^ bestimn.ten Zweke dienendes Vermögen , nnd findet daher mit Recht seine Aufnahme unter den Spezialfonds.

Dagegen können wir nicht einsehen, warum die Rechnung über die eidgenössische polytechnische Schule nicht einfach einen Bestandtheil der allgemeinen Verwaltungsrechnung aufmacht,.

statt daß sie unter die^ Spezialfonds eingereiht ist, wo fie gar nicht hin-.

gehört.

Wir halten es nicht für angemessen, daß unser Rechnungswesen noch mehr aus einander gerissen und gespalten werde.

Die Einfachheit und Uebersichtlichke.t des Ganzen kann dadurch nur verlieren.

. Eben so wenia. können wir uns mit den Aenderungen einverstanden .erklären, die, in Abweichung von der frühern Rechnungsstellung, in Bezug auf^ ^die Ansähe für die polytechnische Schule gemacht worden sind.

Für's Erste ist nämlich der jährliche Budgetkredit aus dem 3. Abschnitte der Ausgaben., Rubrik ,,Departement.. entfernt und unter die ,,allg e m e ^ i n e n V e r w a l t u n g s k o s t e n ^ ausgenommen worden, w o e s ^

gar nicht hingehört ^) sodann ist der diesjährige Beitrag von Fr. 25,000

.für die erste Einrichtung der Schule nicht mehr wie früher in die Verwal^ung^rechnnng aufgenommen . sondern in die Generalrechnung übergetragen, wo er im Debit des Gewinn- und Verlust-Eonto erseheint.

Man muß also die Ausgabe für die polytechnische Schule an zwei verschiedenen Orten zusammensuchen. und zwar an Stellen , ..v o man die^ selben gar nicht vermutr.en sollte. Jn dieser Beziehung ist man daher ganz unnüzerweise von der richtigeren Aufstellung der früheren Rechnungen abgegangen. Wir sind nnn aber der Ansicht ,. da^ di.^ Einfachheit und Uebersichtlichkeit bedeutend gewinnen würde, wenn die Rechnung der eid^ genössischen polytechnischen Schule nicht unter die Sp ez i a l f o n d s , fonder^ in der V e r w a l t u n g s r e c h n u n g aufgeführt würde, wo dann wohl die schiklichste Stelle am Schlusfe der V e r w a l t u n g e n wäre, unter dem Titel : ,,Eid g e n ö f s i s c h e p o l y t e c h n i s c h e S c h u l e . ^ Der Beitrag, der in der^ Schu^nd fällt, würde natürlich immerhin einen Posten der Generalreehnung bilden.

^ .

.

^ir stellen daher den Antrag, den Bundesrath einzuladen, die Aus^ gaben und Einnahmen der eidgenössischen polytechnischen Schule künftig.

unter der Rubrik ,, V er w a l t... n g e ... ^ in der Verwaltungsrechnung ausz.^^ .nehmen.

^ 10. Vergütung für abgegebenes Silber (in der 1856er -Rechnung pro Ine^oria aufgeführt) von der Mün.^verwaltung Fr. 1^2. 86.

11. Depot des Generalkonsuls Emech sel. in Rio^Janeiro , Zins^ eingang von Fr. 5000, à 31/^, Fr. 175. -Wir schließen anmit unsere Bemerkungen über die Genera^rechüung^ .Wenn wir dabei etwas ausführlich waren , so geschah es in. der Absicht , ^) Auch d^ Rubrik .,.^. P e n s i o n e n ^ gehört ..igen..ueh nicht unter d.e ^exwalrung^kosten, und dürfte bei den Ausgaben des ^..il^rdeparteme..^ ihre schik^ lichex.. Stelle finden. ^

^ ^

die Aufmerksamkeit der Verwaltung auf die Mängel zu richten, die uns bei der Revision entgegengetreten sind.

Mögen die Rechnungen auch fernerhin in derselben Form aufgestellt werden , oder mag man später für angemessener erachten, diese Form einiger.naßen zu modifiziren, so bleibt immer darin eine Hauptfache, daß eine möglichst gleichförmige, logische und konsequente Behandlung für alle Theiie d^r Rechnung festgehalten .werde. Wie in unferm gesammte.n Staatsleben Oefsentiichkeit einen hervorstechenden Eharakterzug bildet, so ^oli auch unser eidgenössisches Rechuungswesen in übersichtlicher. leichtverständlicher Form gehalten sein. Jn dieser Beziehung läßt aber unser Rechnungswesen ^u wünschen ütrig, wie wir durch die angeführten Beispiele glauben geze.gt zu haben. Die Be^

Handlung ermangelt nur zu hänsig der nöthigen .Konsequenz ; sie ist uicht gleich.förmig, oft undeutlich ....... schwer verständlich. Manches könnte absichtlich nicht besser verhüllt werden, obschon wir überzeugt sind, daß keine solche ^Absicht obwaltet, und daß es meist nur an hinlänglicher Ueberlegung bei Aufstellung der ^Rechnungsposten fehlt.

Wir sprechen die Hoffnung aus, daß es dem Bundesrathe, resp. dem .Finanz^epaxtemeute, und insbesondere dem neuen Ehef des Rechnungswesens gelingen werde, den dießfäll^gen Anforderungen immer mehr nachzukommen.

Wir stellen nun noch zur bessern Ueberficht die Posten der Verwal.^ungs^ und Generalrechnuna., die ans den Stand des Vermögens Bezug ^aben, nach den verschiedenen Geschäftszweigen geordnet, zusammen.

^ern^rnn^ de^ ^t^atsvern^o^ens dnre^ sollende ^inna^uten : l. E r t r a g der J.nmobilien und K a p i t a l i e n .

Fr.

Ertrag der .Immobilien .

,,

,, Kapitalien

.

.

. . .

Rp. ^

Fr.

Rp..

39,9.^^. 23

2.^493. 20 ^ ^ .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^ .

.

.

.

3

.Zuwachs

an Zinsrü^ständen von

eidgenössischen Schn..dtiteln Fr.

607. 74 Marchzinsgnt^ haben von denselben auf

31. Dez. ^ ,, ^0^,423. 3.^ ^archzinsgut.

haben

von

Bankdepositen ,, 14,297. 90 Fr. ....2^ ,^2^.. 99 ^lb: Strafzins -

nachlaß, 1 ^ v. Fr.35,000 ,, 350. -^^^-^ Uebertrag.

220,978. 99 .

.

-

^38^428^

^

83 .

Fr.

Rp.

Uebertrag: 538,4^8. 42

l1. Z i n s e von G u t h a b e n und V o r s c h ü s s e n

.

67,872. lI

lll. Z oll v erw a l tu n g.

Einnahmen . . . . .^ . 6,494,635. 2^ Ausgaben . . . . . . 801,004. 28 ^ 5,693,630. 99 Leistungen an die Kantone für den Loskauf

der Zölle . . Fr. 2,465,814. 36

Leistungen süx iibernommenen Schnee^ bruch auf dem St.

Gotthard . . ,, ^,424. 87 -------------- 2,492,239. 23 . Exwoxbeneue Zollgebäude . . ....7,825. 13 Jnventar.^Zunahme^r.9,790. 13

Abnahme ,, 7,255. 72 ^ Reinertrag

2,534. 41 ------------

3^3 ^^51.

30

^V. P o s t v e r w a l t u n g.

Einnahmen . . . . . . 8,279,989. 68 Ausgaben . . . . . . . 6,756,125. 9 8 1,523,863. 70 Vergütung an die Kantone . . 1,486,560. 92 37,302. 78 Jnventar^Zunahme

Fr.329,857. 81 ,, Abnahme ,, 261,178. 76 -^----^ Reinertrag

68,679. 05 ^ 105,981. 83

V. T e l e g r a p h e n v e r w a l t u n g .

Einnahmen . . . . . .

Ausgabe^ . . . . . . .

Mehreinnahme

450,529. 93 424,098. 31 26,431.^ 6..^

^ Jnventax^ Zuwachs

,,

Fr. 45,903. 90 Abnahme ,, 34,808. 19 Uebertrag :

11,095. 71 37,527. 33 3,944,033. 6.^

84 Fr. Rp..

37^.527. 33 3,944,033. ..^

Uebertrag: Guthaben der Staatskasse an die Telegraphenverwaltung am 31.

Dezember 1857

. . . . 461,913. 78

^

(irrthümlich in die Rechnung aufgenommen).

499,44l. 11 A b : der bloß in die Einnahme der Vexwaltungsrechnung gebrachte Zins derTelegraphenverwaltung

pro 1856 . . . . . .

15,169. 74 ^ .

^ .

.

^ .

.

.

.

.

.

VI. P u l v e r v e x w a l t u n g .

Einnahmen

484,271.

3^

.

. . . . . . 1,339,086. 36

Ausgaben . . . . . . . 1,284,628. i 4 Reinertrag

-

54,^58.

^

VII. Z ü n d k a p s e l n v e r w a l t u n g .

Einnahmen

.

.

.

.

.

.

32., 68 l. 93

Ausgaben . . . . . . .

Reinertrag VIII. M ü n z v e r w a l t u u g .

Einnahmen . . . ^ ...

Ausgaben

.

.

.

.

.

.

30,155. 0 2 ^^

.....,526. 9^

53,500. 91

.

50,112. 0 9

33,388. 82 Dazu: Vergütung für abgegebenes

Silber . . . . . . .

. ^

122.. 86

I.^. D e p o t des G e n e r a l k o n s u l s E m e r ^ sel.

in R i o^ Jan ei r o.

Zinseingang von Fr. 5000, à 3^ ^ . . .

.^. Münz^ und M e d a i l l e n s a m m l u n g .

Jnventar-Zunahme Fr. 136. 29 ,, Abnahme ,, . 84. 92 ---^^

.

.^

3,511. 6^ 175. -^

.

.

.

5l. 37^

4,489,028. 2..

^..ertninderung des ^taatsvern.og^ dnrch folgende ^...gaven.^ 1. Z i n s v e r g ü t u n g e n , P r o v i s i o n e n . . : .

für die eidgenössischen Anleihen und Marchzinsvergütungen bei Fr.

Zinsvergütungen Titelerwerbungen

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Rp.

..^

^.

319,670. 0 7

Provifionen, Zinsvergütungen, Kursverluft u. s. w., das neue Anleihen betreffend

Fr. 702,698. 38

Ab:

diverse Zinseingänge,

Million

..r.

.

.

.

Gewinn

.

.

.^

.

auf der rükgekauften .

.

.

.

.

.

.

..

95,071. 8 0

.

Zinsrükftän^e, Marchzinsguthaben auf eidgenössischen Schuldtiteln . . . . .

607,626. 58 28,039. 06

Passivmarchziuse auf dem neuen Staatsanleihen auf 31. Dezember l857 .

243,08^. 20

.

.

I,l98,4I7. 91 Ab:

Gewinn am Anleihen an die Eentralbahn, 1 .^ auf 4 Millionen

.

.

.

40,000. --

------ 1,158,417. 9l

1l. V e r w a l t u n g s k o f t e n .

Ausgaben für dieselben . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Davon a b : Kanzleieinnahmen

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

48.^,908. 46

.

7,047. 8 3

475,860. 63 Jnventarzuwachs der Kanzleien . . . . . . . . . .

Jnventarabnahme

Bleibt

,.

,,

Abnahme

.

von

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

,,

.

Fr. 1,749. 67

....,524.

.

77

.

.

.

.

.

.

7.^.

10^

----^-

476,635. 73

lll. D e p a r t e m e n t ^ Ausgaben

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

437,329. 8 9

Ab: Einnahmen des Militärdepartemeuts . . . . . . Fr. 167,793. 48 ^

,,

Justizdepartements

. . . . . .

,,

^,683. 30

^Uebertraa^^

173,476. 78 263,853. 11 1,63^,053. 64 ^

Uebertrag^ ..^azu. Polytechnische Schule, auf Rechnung des Spezialkredits von Fr. 144,000 sü.. die erste Einrichtung . . . . . . . . . . ^ . . . . . .

263,853. 11 1,635,053. 64 ^

Jnventar-Veränderungen.

Jnventarzunahme des Militärdeparten.ents. Neue Anschaffungen

.288,853. 1t Fr.

Ab.. für 37 Pferde, die von den Ankäufen für den Feldzug

25,000. .--

142,466.69

nachher zum Schäzungswerthe von . . . . . . .

,, 21,175. übernommen wurden.

^^^^. ^. ,.^.

Jnventarabnahme desselben . . , .

A b : Erlös für direkt. verkaufte Bundes-

Fr. 99,280. 56

pferde . . . . Fr. 8,878. --

A b : Erlös für verkanstes Kriegsma-

terial . . . .

Zunahme

.

,. 14,737. 25 Fr. 23,615. 25 Fr. 75,665. 31 .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Fr.

45,626. 3 8

Jnventarzunahme des Post.. u. Bandepartements Fr. I35. 80 Jnventarabnahme desselben . . . . . . . . 147. 5 9 Abnahme

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

11.

79

Bleibt Zunahme der^ Jnventa^e . . . . . . . . . . . . . . .

IV. M i l i t ä r v e r w a l t u n g .

Ausgaben

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

45,614. 59 .

.

.

.

.

^.

213,238. 52 1,433,591.

14

V . Kosten d e r O k k u p a t i o n N e u e n b u r g s . . . . . . . . . 315,227. 3 1 .

.. Rheingrän.zbewachung . . . . . . . . . . 2,468,337. 35 -^^^-- 2,783,564. 66 ^ VI.

UnvorhergeseheneAusgaben

.

.

(Katholische Kirche in Bern Fr. .25,000.)

.

.

.

.

.

.

.

.

,

25,549. 05

6,^0997^

^

8.^ Aus der vorangehenden Zusammenstellung geht hervor , daß von 6 Rubriken eine Vermögensvexmiudernng von . Fr. 6,120,997. 0^ und.von 10 Rubriken ei.ie Vermögensvermehrung von ^ ,, 4,489,028. 2^ herrührt , mithin im Ganzen eine Verminderung des Staats^ vern.ögens von . . . . . . . .^ .

Bringt man den , der Telegraphenverwaltung gemachten Vorschuß von . . . . . . . .

Fr. 1,63l ,968. 8^ ,,

.46 l ,9 l 3. 78

der irrigerweife in die Aktiven aufgenommen worden, wieder in Abrechnung , so ist der eigentliche

Rükfchlag des Vermögens .^ . . . . ^ . Fr. 2,093,882. 5^

Die Repartition der obigen Verminderung auf die verschiedenen Vex^ nrögensrubriken ergibt sich aus folgender Zusammenstellung :

Aktiven.

^exm^hrung.

Jmmobilien . . .

Angelegte Kapitalien .

Zinsrükftände . . .

ausstände im allgemeinen

. Fr.

77,240. 43 . ,, 9,735,869. 02 . ,, l92,339. 78 . ,, 233,308. 92

Jnventa^Eonto

.

Kasse

.

.

,,

Verminderung.

l 24,759. 78

. . . . . . ,, -- -- Fr. 1,307,429. 0^ Fr. l0,363^5t7. 93 Fr. 1,307,4.^9. 03

A b : die nebenstehende Ver.^

minderung . . . .

,,

t,30.',429. 03

bleibt Vermehrung der Ak^

tiven von . . . . Fr. 9,056,088. 90 Passiven.

Staatsanleihen, älteres . F r .

- -- Fr. 481,70l. -Staatsanleihen, neues . ,, ll,000,000. --- Depositen^ . . . . . ,, .'.^7. 50 -- Hvpothekarschuld

.

Telegraphenanleihen

.

.

,,

.

.

.

.

.

Pafsivmarchzinfe . . .

Ab : die nebenstehende Ver^

Minderung . . . .

--

^ .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^

,, 243,082. 20 Fr. ll,2.^3,859. 70 Fr.

,,

.^ 4 ,

l 0

l .

--

^ ^- -555,802. ..-

555,802. --..

.bleibt Vermehrung der Pas-

siven von . . . . Fr. 10,688,057. 70 Vermehrung der Passive.. . . . . . . . Fr. 10,688,057. 7^ ^. b : Vermehrung der aktiven . . . . . . ,, 9,056,088. 90 ergibt ^wiederum eine Verminderung des Staats^

vermögen^ von . . . . . . . . . Fr. 1,63l,968. 8^

^8

.

.

Wenn wir zum Schlusse in's Auge fassen, daß der Vorschlag der ^.Verwaltungsrechnung die Summe von Fr. 1,128,563. 25 erreicht hat (1856 Fr. 806,814. 41), daß ferner der Rükschlag des Vermögens nach

der Rechnung

.

.

.

.

. . .

mit Beizug des irrig aufgenommenen Vorschusses ^der Telegraphenverwaltung von

zusammen

.

.

.

.

.

.

Fr. 1,631,968. 80 ..

461,913. 78

F r . 2,0^3,882. 5.8

beträgt, wogegen aber als außerordentliche Kriegsansgaben betrachtet wer^ den können : Die Oksupationskosten Neuenburg.^ .^ .

^ ^83.564. 6^ ,, Granzbewachungskoften ^ wozu noch können beigefügt werden eixea .

., 607,00.). -^ür Verlust auf dem neuen Anleihen , so werden wir das Ergebniß der .Rechnung als kein ungünstiges ansehen können.

^.....ziia^onds.

Der Staatsrechnun^ sind wie gewöhnlich die Rechnungen über die Fonds. die eine besondere Bestimmung ha^en, angehängt. Es stehen auch diese Fonds .unter der allgemeinen Staatsmassaverw^ltung.^ ^ie ^finden fich in dem Hauptbuche derselben aufgeführt, doch so., daß fie eige^lich außer Verbindung mit den andern Eonti find und ihre ..Bilanz in einem G e n e r a l v e r m ö g e n s ^ Eo n to d^er S p e z i a l f o n d s finden. Rege..mäßiger wäre es wohl, wenn für diese Fonds ein eigenes Hauptbuch be^ stünde. Jedem derselben sind übrigens seine eigenen Schuldtitel ^ug.^ wiesen.

Die Rechnungen bedürfen keiner weitern Erläuterungen , und wir fügen daher nur Weniges bei.

1.

Jnva lidenfond.

Vermögensbestand am 31. Dezember 1857 ..

..

,, 1^56

. Fr. 477,246. 05 . .. 477,000. ^-

Vermehrung .

. ^ .

.

. F r .

24^... 05 Da die Einnahmen dieses Fond.^ (dieses Jahr Fr. 18,610. 47) zur Bezahlung der Pensionen verwendet werden, so findet eine Aeuffnung des Kapitalstokes nur durch Vergabungen statt. Die obigen Fr. .....46. 05 rühren von einer solchen her.

2.

G r e n u s^ J n v a li d enfon.d.

Vermögensbestand am 3l. D..zem..er 1857 ..

1856.

Fr. 1,374,006. 14

.. 1,321,973. 82

Vermehrung .^ .

.

.

Fr.

52,03...... 32 Die Rechnung weist nach, von wo diese Vermehrung herrührt.

.

^

3.

Rechnung über die e i d g e n ö s s i s c h e polytechnische Schule.

Wir haben uns schou früher darüber ausgesprochen, daß diese Rech..

uung uns hier nicht am rechten Plaze scheint.

Der für das .^ahr 1857 bewilligte Kredit betrug :.

Fr. 150,000. --. Hievon wurden von der Schule bezogen und verwendet :

.. 146,73 l. 37. Es verbleiben mithin :

Fr.

3,^68. ^3, die nach Art. 6 des Bundesgesezes vom 7. Februar

.l854 in den eidgenössischen Schulfond fielen.

Für die erste Einrichtung der Schule wurde ein Spezialkxedit vou

^r. .l 44, 000 ausgesezt.

Bis Ende 1857 find von denselben verwendet worden Fr. 101,820. 70, so daß noch Fr. 42,17..). 30 verfügbar sind.

4. Eidgenössisch er Schulsond.

^errnögensetat am 31. Dezember 1857 .

.

Fr. ^0,284. 50 - ,, ,, l85^ . .

. 54,8^. ^ Vermehrung

.

.

.

^

.

.

.

Fr.

5,427.

85

Auch hierüber geben die Rechnung und ^r Bericht des Bundesrathes

die nöthigen Aufschlüsse.

5.

R e c h n u n g ü b e r die L i e b e s g a b e n .

Bekanntlich wurden bei Anlaß der Neuenburgex Verwiklungen von im ^Auslande .vohnenden Schweizern zur Unterstüzung bedürftiger Wehrmänner oder ihrer Familien Gaben gespendet, die mit Einschluß eiuiger tausend Franken aus dem Jnlande e.inen Betrag von Fr. 135,384. 43 erreichten.

Vou dieser Summe wurden vom Bundesrathe zu dem beabsichtigten Zweke Verwendet Fr. 127,.)^. 58. Der Restbetrag von Fr. 7,397. 8..... soll dem Jnvalidensond einverleibt werden.

^.

L e g a t von F. A. Ehâ.elain.

Der verstorbene Herr F. ..l. Ehatelain hat in verdankeuswerthester Weise sein Vermögen der Eidgenossenschaft hinterlassen , um aus dessen Ertrag unvermögliche, talentvolle, fleißige und sittliche schweizerische Zög^ linge des Polytechnikums durch Stipendien zu uuterstüzen. Auf Rechnung dieses Legats , das nach gänzlicher Liquidation etwa Fr. .^4,000 aus-^ werfen dürste, sind bis zum 3I. Dezember 1857 Fr. ..l.,095. 50 eingegaug^n.

Die Kommission Schließt anmit ihren Bericht , indem sie die ge^ wohnten Schlußanträge stellt. es möge Jhnen belieben, die Geschäftsführung des Bundesrathes und des Bundesgerichtes, so wie die Staatsrechnuug vom Jahre 185.^ zu genehmigen.

Bnndesblatt. Jahrg. ^. Bd. II.

9

^0 Empfangen Sie, Tit. , die Versicherung unserer vollkommensten HochAchtung.

Beru, deu ^5. Juui 1858.

Die Mitglieder d...r Kommission...

Dnbs.

^tähelin.

A.^olter.

.^elti.

Arnold.

.^eher, ^rsazmann.

Abwesend waren die Herren ^hilippi.^ und Briatte.

^usamm.en^ellnng der

Anträge der kommission.

A.

Bundesrath.

..1) Der Bundesrath wird, in Gutheißung seines bisherigen Verfahrens.

eingeladen, die Abtrennung der Kantone Tessin und G r a u b ü n d e n von den lombardischen Bisthümern und deren Vereinigung mit bestehendeu schweizerischen Bisthümern mit Nachdrnk zu betreiben und sich über die Art der ferneren Behandlung diefer Angelegenheit mit deu Behörden des Kantons Tessin grundsäzlich zu verständigen.

.^) Der Bundesrath wird eingeladen, bei den Regierungen derjenigen Kantone, in denen das Werbverbot nicht gehörig gehandhabt wird, in geeignet scheinender Art aus die dießfälligen Bestimmungen der Bundesgesezgebung aufmerksam zu machen , und im Falle solches nicht von Erfolg sein sollte, der Bundesversammlung die nöthigen Zusäze zur sachbezüglichen Bundesgesezgebung vorzuschlagen.

3) Der Bundesrath wird eingeladen, in beförderliche und ernstliche Erwägung zu ziehen, durch welche Mittel der Postverwaltnug der nöthige Einfluß bei der Festsezung von Eisenbahnkursen zu verschassen sei.

4) Der Bundesrath wird eingeladen, ferner kein Mittel unversucht zu lassen , um zu erwirken , daß die vorgeschlagene Konferenz mit Oesterreich zur Behandlung der Frage über eine Rheinkorrektion ftatt^ finde.

.

^

^) Der Bundesrath wird eingeladen, Bestimmungen vorzuschlagen, welch...

im Sinne des Art. 1^ des Eifenbahngefezes geeignet find, die tech..

nische Einheit im schweiz. Eisenbahnwesen zu sichern.

^) Der Bundesrath wird, unter Auseinandersezung der Motive, diejenigen Kantone, die eine Auszügerdienstzeit von weniger als 8 oder ^ Jahren festg...sezt haben, dringend zu einer Verlängerung derselbe...

einladen.

7) Der Bundesrath ist eingeladen, mit allem Nachdruk zu verlangen, daß die Kantone mit Ausfüllung der lezteu Lüken im Personellen uud Materiellen des Bundesauszuges nicht länger zögern.

8) Der Bundesrath ist eingeladen , strenge auf die Einhaltung der ge^ sezlichen Schießübungen der Auszüger-Jnfanterie in den Kantonen ztt halten.

^) Der Bundesrath ist eingeladen , in der Regel alljährlich einen Tru.^ penznfammenzug, und zwar zum Zweke einer bessern Kehrordnuu^ mit Bezug auf die Truppenkörper, zwei Jahre nacheinander im gleichet Landestheile anzuordnen. Dabei wird als Norm ein Kostenaufwand von eirea Fr. 150,000 angenommen.

.I0) Der Bundesrath wird eingeladen, bei der kaiserlich - brasilianische^ Regierung kräftig darauf zu dringen, daß die fchweizerifcheu Kol...^ nisten in eine bessere Lage versezt werden, und ex wird im Fernern eingeladen und ermächtigt, bis nach ersolgter Entsprechung die Aus..

wanderungn ach diesem Lande zu verbieten, und Auswanderungsageuter^ die Verträge dahin abschließen oder deren anderweitigen Abschluß i.....

gendwie unterstüzen oder begünstigen follten, den Gerichten zur B^ strasung wegen B e t r u g e s zu überweisen.

B. S t a a t s r e c h n u n g .

11) Der Bundesrath wird eingeladen, die Posteu von Fr. 461,913. .^ betreffend den Ausstand bei der Telegraphenv^waltung, wieder au.^ den Aktiven des Staatsvermögens zu entfernen.

12) Der Bundesrath ist eingeladen, die Ausgaben und Einnahmen de^ eidg. polytechnischen Schule künftig unter der Rubrik ,,Verwaltung gen^ in der Verwaltungsrechnung aufzunehmen.

C. Jm A l l g e m e i n e n .

13) Jm Uebrigen wird der .Geschäftsführung des Bundesrathes vom Jal^ 1857 die Genehmigung ertheilt.

14) Die Geschäftsführung des Bundesgerichts, so weit fich der darüber erstattete Bericht verbreitet, ist gutgeheißen.

^5) Die vom Bundesrathe vorgelegte Staatsrechnung von 18^7 ist a^ nehmigt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der Kommission des Ständerathes über die Geschäftsführung des Bundesrathes und des Bundesgerichts während des Jahres 1857, so wie über die Staatsrechnung von demselben Jahre. (Vom 15. Juni 1858.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1858

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

29

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.06.1858

Date Data Seite

23-91

Page Pagina Ref. No

10 002 505

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.