237 Wahlen des Bundesrathes.

Zollbeamte.

19. Jnli, Herr Eharles V i g n i e r , von Genf, zum Gehilfen der dortigen

Zollstätte im Bahnhofe.

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Herr Pietro P o z z i , von Eoldrerio (Tessin), zum Zolleinnehmer in Brufata.

Postbeamter:

.....2. Juli, H er r Da n i e l W i d m e r , von Oberentfelden (Aargau), in Riehen (Basel.-Stadt) , zum Posthalter am leztern Orte.

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Kongress in Brüssel.

Programm über die dem Kongresse vorzulegenden Fragen.

I.

Findet der Kongreß, daß der Grnndfaz internationaler Anerkennung des Eigentumsrechtes der Verfasser auf ihren literarischen und künstlerischen Werken in die Gefezgebung aller zivilifirten Völker aufgenommen werden soll ?

Erachtet er es für zwekn.äßig, diesen Grnndsaz von einem Land zum andern, und selbst da auszuführen, wo keine Reziprozität besteht?

Findet er, daß hierin die fremden Verfasser den einheimischen vollkommen gleich gestellt werden sollen ?

In es zwekmäßig, den ausländischen Verfassern befondere Formalitäten aufzuerlegen , um ihnen die Anrufung und .Ausübung ihres Eigenthumsrechtes zu gestatten , oder genügt es , daß fie hiefür den fachbezüglicheu Bestimmungen ihrer Landesgeseze nachkommend Jst es wünfchenswerth, daß alle Länder für die Sicherung des literaxischen und künstlerischen Eigenthnms Geseze aufstellen, welche auf deu nämlichen Grundlagen beruhen?

I I .

Welche Dauer soll für das Eigentumsrecht der Literatur- und Kunstwerke bestimmt werdend Sollen bei der Bestimmung dieser Dauer die verschieden Kategorien dieser Wexke (literarische Werke, musikalische Kompositionen, Erzeugnisse der Zeichnenkunst) unterschieden werden ?

Bundesblatt. Jahrg. X. Bd. II.

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238 Jst es zwekmaßig, daß, falls die Dauer dieses Rechtes auch übe^ die Lebenszeit des Verfassers hinaus sich zu erstreken hat, für diese Dauer je nach der Eigenschaft der Betheiligten (überlebende Ehegatten, Kinder andere Erben, Donataren oder Konzessionäre) ein Unterschied aufgestellt werden sollet Welche Dauer soll für das Eigentumsrecht auf einem n ach g e l a s s e n e n Werke bestimmt werdend Die nämliche Frage gilt für ein a n o n ^ . n e s oder p s e u d o n y m e s Werk.^ Hat das Eigentumsrecht sich auf mündliche Lektionen, Konferenzen oder Reden, deren Jnhalt stenographirt wird, zu erstreken.^ Findet das Eigentumsrecht auf dem Originaltexte in gleichem Maße und für die nämliche Dauer Anwendung auf Ueberfeznngen^ Sind nicht an dieses leztere Vorrecht gewisse Bedingungen zu knüpfen, wie z. B. die Verpflichtung, in einer bestimmten ^Zeit eine Uebersezung.

des Originaltextes erscheinen zu lassen^ Soll den Verfassern literarischer und künstlerischer Werke die Erfiil^ lung gewisser Formalitäten füx di.^ Erlangung ihres Rechtes auferlegt werdend Hebt die Nichterfüllung derselben dieses Recht auf.^ .^i.l.

Jst das Recht, dramatische oder musikalische Stüke aufzuführen, vor..

dem ausschließlichen Rechte der Reproduktion unabhängig..^ Jst zwischen den beiden Rechten in Betreff der Dauer ein Unterschied aufzustellen .^ Macht das Eigentumsrecht auf den musikalischen Kompositionen die Aufführung irgend ..ines Theiles eines musikalischen Werkes ohne Zustim.nung des Verfassers, von welcher Wichtigkeit das Werk anch sei, und auf

welche Weise die Ausführung stattfinde , unzulässig .

Erstrekt sich das Eigentumsrecht auf den musikalischen Kompositionen aus die ausschließliche Befugniß , nach den Motiven des Originalwerkes A n o r d n u n g e n vorzunehmen^ ^.

Jst der Verfertiger einer Zeichnung, eines Gemäldes, einer Bild^hauer- oder architektonischen Arbeit oder irgend eines künstlerischen Werkes allein berechtigt, dasselbe mit der nämlichen oder einer andern Kunst und auf einer analogen oder verschiedenen Stufe wieder zu geben, oder andern hiefür die Vollmacht zu ertheilen ^ Welche Mittel wären geeignet, um die Künstler gegen das betrügexische Abzeichnen oder Nachmachen ihrer Gemälde, Bildhauerarbeiten ..e.

zu schüzen .

Welche Maßregeln find im Besondern gegen die Anbringung falscher .Unterschriften auf Kunstwerken zu ergreifend Umfaßt das Eigentumsrecht aus den Erzeugnissen der Zeichnenkunst ^..uch die Anwendung desselben durch die Jndustrie^

23.^ Sind Formalitäten nothwendig , um das Eigentumsrecht auf solchen künstlerischen Arbeiten zu sichern, welche nicht durch Druk oder Kupferstich wiedergegeben werdend ^.

Findet der Kongreß, daß di... nachstehenden Bestimmungen mit dem Zweke, den er im Auge hat, übereinstimmen, und daß sie, unter Vorbehalt der Geseze dex Polizei und der innern Verwaltung, empfohlen.

werden dürfen..

a. die Aufhebung dex Zollgebühren auf den Büchern und Kunstwerken,.

oder wenigstens die Ermäßigung dieser Gebühren auf die niedrigsten Anfäze und ihre Vereinfachung da, wo der Tarif je nach den Kategorien der literarifchen Erzeugnisse verschiedene Gebühren ausstellt; b. die Befugniß, die nach dem Auslande in Kommission versandten, nicht verkauften Werke, ohne Zollgebühren w.edex an den Ort der Herkunft zurük zu schiken ; c. die Ermäßigung der Posttaxen auf Druksachen ; d. die Gleichstellung der Korrektur- und Drukbogen und dex Druksacheu in denjenigen Ländern, in welchen die Réglemente einen Unterschied machend

..^onknrsero^uung.

Das Handels^ und Zolldevartement erosfnet hiermit Konkurrenz für den Bau eines Zollhauses in C e r n e u ^ - P é a u i a . n o t , Kts. ^..euenburg.

Pläne und Pstichtendeft befinden sich auf der Hauvtzollstätte C o l d e s Boches bei Loele, niedergelegt, allwo davon .Einsicht genommen werden .kann. nebernahmsanaebote sind bis und mit dem 10. August nächstkünftig der Zolldtrektion in Lausanne einzureichen.

Bern, den .^0. Juli 1858.

Der Departementsvorsteher: ^ .

C o r n e r .

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..^nsschreibnn.^ ^on erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falte fein.. ferner w.ird ^on ihnen gefordert, daß sie ihren Tanfnamen, nnd außer dem Wohnorte auch den ..^elmathsort deutlich angeben.)

1) Posthalter in Walliselllen, Kts. Zürich.. Jahresbesoldung Fr. 400. Anmeldung bis zum 15. August 1858 bei der Kretspostdire^ tion Zürich.

^ K o n d u k t e u r für den Postkreis L a u s a n n e . Jahresbesoldun.^ Fr. 1o...0. Anmeldung bis zum 2. August 1858 bei der Kreispostdtre^ tion Lausanne.

240 ^) Einnehmer der Nebenzollstätte zu S t a b b i o , Kts. Tessin. Jahren

besoldung Fr. 800. .Anmeldung bis zum 7. August 1858 bei der Zoll^

direktton in Lugano.

.4) T e l e g r a p h t st aufdemHaupbüreau Basel. Jahresbesoldung Fr. ^0(),.

obne Provision. Anmeldung bis zum 5. August 1858 bei der Jnspek.^ tton des Il. Telegraphenkreises in Bern.

1) Kommt... aus dem Hauptpostbüreau Z ü r i c h . Jahresbesoldun.^ Fr. 780. Anmeldung bis zum ^8. Juli 1858 bei der Kreispostdirettion.

in Zürich.

^eremtorische Borladung.

Da Josef ^ t ö ö s l i , von Romoos, ehelicher Sol.u des Peter sel...

und der Anna Maria Zielmanu sel., geboren den 19. Jänner 1796, seit dem Jahre i82^, zu welcher Zeit er als Arbeiter nach Parts verreist seiu soll, landesabwesend und verschollen ist, so wird derselbe oder seine rechtmäßigen Abkömmlinge aufgefordert, binnen sechs Monaten von heute an, vor dem Departement^des Jnnern des Kantons Luzern zu erscheinen, oder dieser Behörde auf andere Weife über Leben und Aufenthaltsort Kenntni^ zu geben, widrigenfalls nach Ablauf dieser anberaumten Frist Jose^ .^öösli todt ^erklärt und dessen ^erlassenfchaft unter seine Vierseitige^ ^.xben vertheilt werden wird.

L u z e r n , den ...0. Juni 1858.

Namens des Departements des Jnnern, Der Sekretär: ^llI^ner.

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1858

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Volume Volume Heft

34

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.07.1858

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237-240

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10 002 531

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