64#ST# 7

Kreisschreiben des .eidgenössischen Finanzdepartements an sämmtliche Kantons-.

regierungen ,. betreffend die in der eidg. Münzstätte gefragten Zwanzigrappenstüke.

(Vom 7. Dezember 1858.)

Tit.!

Uebereinstimmenden Berichten zufolge herrschen im Publikum Zweifel iiber die Aechtheit der im Lause dieses Jahres in der eidgenössischen Münz-

stätte geprägten Z w a n z i g x a p p e n s t ü k e , weil sowohl in der Metallfarbe, als auf dem Avers und Revers gegenüber den feiner Zeit in Frankreich geprägten Stüken Abweichungen bemerkbar find.

Um diese Zweifel möglichst zu heben, sieht sich das Finanzdepartement veranlaßt, Folgendes zur öffentlichen Kenntniß zu bringen: Am Plaze der frühern, für die Zwanzigrappenstüke vorgeschriebenen

Legirung , nämlich : 15 % Silber, 50 ^ Kupfer, 10 ^ Nikel und 25 .^ Zink ver-

ordnete der Bundesrath am 2.3. April auf den übereinstimmenden Bericht von Sachkennern für die von der hohen Bundesversammlnng dekretirte neue Prägung die nachstehende Legirung :

15 .^ Silber, 75 .^ Kupfer, 5 ^ Nikel und 5 ^ Zink.

Dem vermehrten Kupfergehalte ist somit das röthliche Aussehen der Stüke zuzuschreiben.

Jm Fernern zeichnen sich die in der eidgenössischen Münzstätte geprägt ten Zwanzigrappenftüke von den in den Jahren 1850 und 1851 in Frankreich geprägten in Folgendem aus: 1) auf der Avers-Seite durch die Jahreszahl 1858 (für die in.: künstigen Jahre zu prägenden 1859) und durch Weglassung der beiden französischen Münzzeichen auf beiden Seiten der Jahreszahl; 2) ans der R e v e r s - S e i t e durch das einfache B am Plaz des dop-

pelten (BB) ;

Z) haben die neuen Stüke einen höhern und scharf ausgeprägten Perlenrand, weßhalb sie etwas diker als die srühern zu sein scheinen.

Jndem das Finanzdepartement den Wunsch ausspricht, es möchte der Jnhalt des gegenwärtigen Zirkulars, wovon eine Anzahl Exemplare mitfolgen, in angemessener Weise und namentlich in den amtlichen Blättern.

weiter verbreitet werden , ergreift es den Anlaß , Sie seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Bern, den 7. Dezember 1858.

.

Für das eidg. Finanzdepaxtement :

Stämpfli.

Bundesblatt. Jahrg. X. Bd. II..

67

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Kreisschreiben des eidgenössischen Finanzdepartements an sämmtliche Kantonsregierungen, betreffend die in der eidg. Münzstätte geprägten Zwanzigrappenstüke. (Vom 7. Dezember 1858.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1858

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

58

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.12.1858

Date Data Seite

647-647

Page Pagina Ref. No

10 002 632

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.