#ST#

Schweizerisches Bundesblatt.

29. Jahrgang. III.

Nr. 33.

21. Juli 1877.

J a h r e s a b o n n e m e n t (portofrei in der ganzen Schweiz): 4 Franken.

E i n r ü k u n g s g e b ü h r per Zeile 15 Rp. -- Inserate sind franko an die Expedition einzusenden.

Druk und Expedition der Stämpflischen Buchdrukerei in Bern.

# S T #

Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend die Herstellung des finanziellen Gleichgewichtes in der Bundesverwaltung.

(Vom 2. Juni 1877.)

Tit. !

Die hohe Bundesversammlung hat unterm 4. Juli 1876 bei Anlaß der Berathung des vorjährigen Geschäftsberichtes ein Postulat folgenden Inhaltes erlassen : ,,Der Bundesrath wird eingeladen, bei Anlaß der Budgetvorlage ,,für das Jahr 1877 über die finanzielle Lage des Bundes Bericht zu ,,erstatten und im Weitem Anträge zu stellen, in welcher Weise ,,namentlich durch angemessene. Ersparnisse in den Ausgaben der ,,Bundesverwaltung ohne Benachteiligung der bundesgemäßen Zweke ,,die Ausgaben und Einnahmen in ein normales Verhältniß gebracht ,,werden können."

Die Gründe, welche die Erfüllung des Postulates auf den angesezten Termin nicht gestatteten, hat der Bundesrath bereits in seinem Berichte zum diesjährigen Budget, sowie in der Botschaft vom 3. März laufenden Jahres des Nähern auseinandergesezt, so daß ein Mehreres hierüber an dieser Stelle anzubringen nicht geboten erscheint.

Fragen wir nach den allgemeinen und besondern Ursachen des gestörten Gleichgewichts in unserm Staatshaushalte, so begegnen wir einerseits der Erscheinung, daß in Folge der allseitig gesteigerten Ansprüche an das öffentliche Wesen und der fortschreitenden EntBundesblatt, 29. Jahrg. Bd. III.

25

350 werthung des Geldes nicht bloß die Großzahl der Staaten des Auslandes, sondern auch der schweizerischen Kantone und Gemeinden in die Lage gekommen sind, die Wiederherstellung des verlorenen Gleichgewichts in ihrer Finanzverwaltung wieder zu suchen, andererseits finden wir, -- die eidgenössische Verwaltung betreffend, -- unter den besondern Ursachen des gestörten Gleichgewichts theils die Unzulänglichkeit, theils die Ertragsunsicherheit derjenigen Finanzquellen, welche vom Bunde zur Erfüllung der ihm verfassungsmäßig oder gesezlich zugewiesenen, stark vermehrten Aufgaben zur Verfügung gestellt sind.

« I.

Nach Artikel 20 der Bundesverfassung wird das g e s a m m t e Militär w e s e n dem Bunde übertragen. Die dermaligen Mehrkosten, nach Abzug der Rükvergütung für Kavalleriepferde, betragen gegenüber dem Jahre 1874 -- dem lezten Rechnungsjahre unter der Herrschaft der frühern Militärverfassung -- annähernd 9 Millionen.

Im Artikel 23 wird dem Bunde das Recht eingeräumt, im Interesse der Eidgenossenschaft oder eines großen Theiles derselben ö f f e n t l i c h e W e r k e zu errichten oder solche zu unterstüzen. In dieser Richtung sind unter der Herrschaft der neuen Bundesverfassung die Lasten des eidgenössischen Fiskus nicht in einem nennenswerthen Maße vermehrt worden, und es dürfte dabei so lange sein Verbleiben haben, bis die alten Verbindlichkeiten zum größern Theile wenigstens abgewikelt sind.

Von größerer finanziellerTragweiteist der Artikel 24, in welchem die U n t e r s t ü z u n g des B u n d e s für die K o r r e k t i o n und V e r b a u u n g v o n W i l d w a s s e r n , sowie A u f f o r s t u n g i h r e r Quellengebiete in verbindlicher Weise zugesichert wird. Die daherige jährlicheMehrausgabe beziffert sich beiläufig auf Fr. 120,000, da zu diesem Zweke, inklusive Forstaufsicht, gegenwärtig Fr. 220,000 büdgetirt sind.

Ferner auferlegt der Artikel 30 der Bundeskasse für den U n t e r h a l t d e r A l p e n s t r a ß e n i n d e n K a n t o n e n Uri, G r a u b ü n den, Tessin u n d Wallis eine s t ä n d i g e j ä h r l i c h e A u s g a b e v o n F r . 530,000.

Die Kosten in Folge des Artikel 89 der Bundesverfassung betragen durchschnittlich Fr. 25,000.

Durch die Errichtung eines ständigen B u n d e s g e r i c h t e s (Artikel 106) steigen die Kosten für die eidg. Rechtspflege von Fr. 10,000 auf Fr. 150,000, Vermehrung mithin Fr. 140,000.

351 Resümiren wir die durch die Vollziehung vorstehender Artikel der neuen Bund sverfassung entstandenen Mehrkosten, so erhalten wir eine Summe von Fr. 10,815,000, wobei aber nicht übersehen werden darf, daß auch unter der Herrschaft der frühern Bundesverfassung in Folge gesteigerter Ansprüche die Ausgaben successive immer zugenommen haben und bei wesentlich denselben Institutionen während der Periode von 1850/1873 von Fr. 16,000,000 auf Fr. 33,000,000 gestiegen sind.

Zur Dekung seiner Ausgaben sind dem Bunde im Artikel 42 der Staatsverfassung folgende Einnahmsquellen angewiesen : 1) der Ertrag des Staatsvermögens, 2) ,, ,, der schweizerischen Grenzzölle, 3) ,, ,, der Post- und Telegraphenverwaltung, 4) der Ertrag der Pulververwaltung, 5) die Hälfte des Bruttoertrages der von den Kantonen bezogenen Militärersazsteuern, und eventuell 6) Beiträge der Kantone, deren nähere Regulirung vorzugsweise nach Maßgabe der Steuerkraft derselben der Bundesgesezgebung vorbehalten ist.

Vergleichen wir die neuen Einkünfte mit den in der Verfassung von 1848 im Artikel 39 zur Verfügung gestellten, so finden wir als Aequivalent für die Mehrbelastung des Bundes in Folge der neuen Bundesverfassung nur folgende drei Posten : 1) die Entschädigung der Kantone für den Loskauf der Zölle Fr. 2,400,000 2) den Reinertrag der Postverwaltung, büdgetirt für 1877 zu ,, 592,000 3) die halbe Militärpflichtersazsteuer, büdgetirt für 1877 zu ,, 650,000 Die Mehrbelastung beträgt

.

.

.

Fr. 3,642,000 ,, 10,815,000

bleiben Fr. 7,173,000 oder in runder Summe .

.

.

. ,, 7,200,000 wobei allerdings den Kantonen, indem auf der einen Seite ihre Militärausgaben im Betrage von 5l/2 Millionen Franken auf den Bund übergegangen sind und sie auf der andern Seite nur auf die Zollund Postentschädigung, sowie auf die halbe Militärpflichtersazsteuer verzichtet haben, ein Gewinn von mehr als zwei Millionen Franken zu Theil geworden ist.

352 Nach diesen einleitenden Bemerkungen gehen wir zunächst zur Untersuchung der dermaligen Finanzlage des Bundes und lassen zur näheren Orientirung in der Sache eine Darstellung der lezt abgelegten eidgen. Staatsrechnung, sowie des von den h. gesezgebenden Käthen festgesezten diesjährigen Budget folgen, wobei wir die Bemerkung vorausschiken müssen, daß die Regie-Pferdeanstalt, die militärischen Fabrikationsetablissemente und die Münzstätte in unserer Darstellung weggelassen sind, weil hierseits angenommen wird, die ersteren und selbst das Laboratorium in Thun sollen dem Fiskus weder Gewinn noch Verlust bringen.

Regelmäßige Defizite erzeigte zwar nur das Laboratorium, welches aber in Folge der Erhöhung des Munitionspreises von Fr. 50 auf Fr. 66 in die Lage gesezt worden ist, seine Ausgaben mit deu Einnahmen künftighin annähernd ausgleichen zu können.

Der Münzstätte thun wir an dieser Stelle keiner weitern Erwähnung, da dieser Anstalt zur Dekung allfälliger Ausgabenüberschüsse ein selbstgegründeter Reservefond zur Seite steht.

Einnahmen.

Budget 1877.

Ertrag der Liegenschaften und Kapitalien Fr. 527,403. -- Militärdepartement n 1,014,000. -- Finanz- und Zolldepartement: a. Pulververwaltung Fr.

780,000. -- ,, 470,000. -- b. Anleihen-Amortisationsfond c. Zollverwaltung .

,, 17,000,000. -- 17,376,544. 08 « 18,250,000. -- 4. Post- und Telegraphendepartement : 14,845,823. 55 a. Post ver waltung .

. Fr. 15,297,000. -- 2,130,093. 82 b. Telegraphenverwaltung .

,, 2,243,000. -- -i 7 K4.A non 11 29,371.59,305. 88 5. Verschiedenes n

Rechnunq 1876.

Fr.

391,251. 05 1.

1,015,454.

55 2.

·n 3.

979,899. 44 ·n , ·a ·n

·n ·n T)

Fr. 37,360,774. --

Fr. 36,798,372. 37

-A.w.sg'atoen.

Fr.

·n n ·n ·n ·n

Uebertrag

1,694,573.

755,703.

254,813.

2,743,368.

40,790.

12,546,860.

35 66 60 81 50 56

Fr. 18,036,110. 48

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Amortisation und Verzinsung der Anleihen .

Fr. 1,684,225. -- 728,750. -- Allgemeine Verwaltungskosten .

.

.

. ·n 277,000. -- Politisches Departement .

.

.

.

. ·n Departement d e s Innern .

.

.

.

. ·n 2,555,971. -- 40,000. -- Justiz- und Polizeidepartement .

· n Militärdepartement ·n 13,139,109. Uebertrag Fr. 18,425,055. --

co Öl co

Uebertrag

Uebertrag

Fr. 18,036,110. 48 i» ·»

980,569. 57 1,545,290. 93

7. Finanz- und Zolldepartement : a. Finanzverwaltung .

.

b. Zollverwaltung .

.

333,740. 67 8.

·n 9.

27 14,745,406.

·n 2,137,929. 34 ·>·> ·n

815,200. -- Fr.

,, 1,570,900. -

Eisenbahn- und Handelsdepartement Post- und Telegraphendepartement : a. Postverwaltung.

.

. Fr. 14,704,000. -- b. Telegraphenverwaltung .

,, 2,211,700. --

11,475. 23 10. Unvorhergesehenes

992,150. 12

Ausgabenüberschuß .

.

·n ·n

9 3ftfi 1 00 201,600. --

·n 16,915,700. 8,375. -- ·n

Fr. 37,936,830. --

Fr. 37,790,522. 49 ·n 36,798,372. 37 Die Einnahmen betragen .

Fr,,

Fr. 18,425,055. -

.

.

D

.

37,360,774. --

Fr,

576,056. --

T>

351 944. --

Fr.

928,000. --

Hinzurechnend den büdgetirten Verlust auf der Munißesammtverlttst tionsfabrikation im Betrage von . Fr. 354,494. -- ail den 193,334. 23 und davon abziehend den muthmaßfflilitärwerKstätten ·» lichen Gewinn auf dem Regiepferdebetrieb und der Waffenfabrik mit zusammen .

.

.

.

. ,,

Defizit der Staatsrecïnnng Fr. 1,185,484. 35 "* co

2,550. --

Defizit gleich demjenigen des Budget .

355 Fr.

Kp.

Fr.

Kp.

Zu dem vorstehenden Defizite von rund .

.

576,000.-- ist für das laufende Jahr noch der wahrscheinliche Ausfall der Zolleinnahmen hinzuzufügen.

Dieselben betrugen im Vorjahre . 17,376,000.-- In den 5 ersten Monaten von 1877 war bereits eine Verminderung eingetreten von 845,000.-- sodaß im Falle der Fortdauer des Rükganges für das ganze Jahr eine Mindereinnahme gegenüber dem Budget von Fr. 1,624,000 oder im wahrscheinlichen Falle eines gesteigerten Rükganges eine Mindereinnahme zu gewärtigen ist, die Mär auf 2,000,000.-- veranschlagen müssen.

Ferner kommen hinzu 1. die von den h. Räthen verfügte Erhöhung des Kredites für Schießprämien im Betrage von .

.

35,200.-- 2. die für die Besammlungstage zur Einkleidung und Ausrüstung der Rekruten für die Jahre 1876 und 1877 von der Bundesversammlung nachträglich bewilligten Posten von Fr. 60,000 und Fr. 55,000 .

. 115,000.-- 3. Laut hierseitigem Beschluß sollen, höhere Genehmigung vorbehalten,für Verbesserung der Gebirgsartillerie i. J. 1877 u. 1878 verausgabt werden Fr. 117,000, wovon voraussichtlich auf das laufende Jahr fallen werden 50,000.-- 4. Behufs Aufnahme einer schweizerischen Pferdestatistik soll ein Nachtragskreditbegehren gestellt werden von 50,000.-- 5. Anderweitige theils eröffnete, theils bereits bewilligte Kredite von .

91,309.30 zusammen . 341,509.30 welche Summe wir an der Hand der Erfahrung a u f wenigstens .

.

.

.

500,000.--

Uebertrag Fr. 3,076,000.--

356 Uebertrag Fr. ' 3,076,000.-- abrunden zu sollen glauben. Die leztjährigen Nachtragskredite, nach Abzug derjenigen für die Fabrikationsetablissemente, beliefen sich auf Fr. 1,478,000; sie betragen mithin beinahe das Dreifache der oben angenommenen Ziffer, deren Berechtigung somit nicht in Zweifel gezogen werden darf.

Gegenüber der Eliminirung eines büdgetirten Defizits beim MunitionsLaboratorium wird hierseits der Betrag der Preisdifferenz in Rechnung gebracht, um welche die Munition dermalen an die Militärverwaltung noch billiger abgegeben und welche künftighin zu Lasten der Militärverwaltung fallen wird, Fr. 16 per mille, zusammen .

.

.

.

.

,, 150,000.-- Muthmaßliches Defizit pro 1877 .

Fr. 3,226,000.--

II.

Nach Feststellung des muthmaßlichen Ausgaben-Ueberschusses für das laufende Jahr gehen wir nun zur Untersuchung der Frage über, in welcher Weise, sei es durch Vermehrung der Einnahmen oder durch Verminderung der Ausgaben, das finanzielle Gleichgewicht wieder herzustellen sei.

In dieser Beziehung haben wir Folgendes anzubringen : Keinerlei Ausgabenreduktion können das P o l i t i s c h e Depart e m e n t , das J u s t i z - und P o l i z e i d e p a r t e m e n t und die Zollv e r w a l t u n g eintreten lassen; die leztere bemerkt namentlich, daß die in den lezten Jahren erzwekte verhältnißmäßige Verminderung ihrer Betriebskosten auf dem Punkte angelangt sei, wo eine weitere Reduktion die Beeinträchtigung des Dienstes zur Folge haben dürfte.

Nebstdem werden möglicherweise die projektirte Erhöhung des Zolltarifes und voraussichtlich die Mehrforderungen einzelner Kantone für den Grenzschuz eine Mehrausgabe veranlaßen.-- Die Vermehrung der Zolleinnahmen in Folge Tarifrevision werden wir später behandeln.

357 Das F i n a n z d e p a r t e m e n t bespricht bei diesem Anlaße die Pulverfabrikation, bei welcher, wenn -- wie anderswo -- ekiges statt rundes Pulver verfertigt würde, eine ersprießliche Kostenverminderung zu erzielen wäre. Diese Frage ist übrigens gegenwärtig Gegenstand der Untersuchung und wird in nicht ferner Zukunft definitiv erledigt werden können. Auch den Pulvertransport zieht das Departement in den Bereich seiner Berichterstattung. Es könnte eine nennenswerthe Ersparniß in Aussicht gestellt werden, wenn von den Eisenbahnverwaltungen günstigere Speditionsbedingungen erhältlich wären; da aber die genannten Administrationen nur zum Transport des Militärpulvers, nicht aber auch zum Transport des Handelspulvers verpflichtet sind, so blieben alle bisherigen Schritte, für lezteres eine bequemere und wohlfeilere Spedition zu erzielen, erfolglos.

Dagegen zeigt das E i s e n b a h n - und H a n d e l s d e p a r t e m e n t an, daß in Folge der Zunahme seiner Geschäfte einige Mehrausgaben unumgänglich nothwendig geworden seien, die aber immerhin das Budget nicht wesentlich beeinflussen würden.

Departement des Innern.

Wir haben das Budget dieses Departements einer einläßlichen Prüfung unterzogen und sind zu nachstehenden Ergebnissen gelangt.

Kanzlei.

Die Ausgaben können für die nächsten Jahre nicht vermindert, werden ; im Gegentheil ist eine Zunahme derselben vorzusehen, herrührend von der Vollziehung der neuen Bundesgeseze 1) über den Civilstand, 2) über die Jagd, 3) über die Fischerei, 4) über die Prüfungen von Aerzten, Apothekern und Thierärzten, 5) über die Ueberwachung der Auswanderungsagenturen etc. etc.

Diese Vermehrung wird guten Theils ausgeglichen werden durch eine stufenweise Verminderung der Ausgaben für die Veröffentlichung geschichtlicher Dokumente seitens der Archivdirektion.

Die Rubrik ,,Besondere Ausgaben", welche die Bundesbeiträge verschiedener Art enthält, ist keiner Vermehrung ausgesezt. Die vermittelst dieser Beiträge verfolgten Zweke sind derart, daß sie nicht aufgegeben werden können. Binnen wenigen Jahren werden dio Beiträge für die geologische Karte der Schweiz und für die mitteleuropäische Gradmessung (zusammen Fr. 30,000) nothwendig wegfallen.

358

Statistisches Bureau.

Das Budget dieses Administrationszweiges findet sich auf das Notwendigste beschränkt; eine weitere Ausgabenreduktion wäre mit der Aufhebung des Bureau gleichbedeutend, dessen Hauptausgaben eine Folge der Ausführung von Gesezen und Beschlüssen sind.

Bauwesen.

Da diese Abtheilung des Departements des Innern diejenige ist, welche den größten Theil der dem Departement angewiesenen Kredite aufwendet, so haben wir die für die Jahre 1878 und 1879 vorgesehenen Ausgaben feststellen lassen.

Aus der nachstehenden Uebersicht geht hervor, daß man eher auf eine Verminderung als auf eine Vermehrung der regelmäßigen Ausgaben zählen kann. Nach 1880 wird das Budget noch eine ansehnliche Verminderung erleiden, herrührend davon, daß die Mehrzahl der unterstüzten großen Arbeiten ihren Abschluß gefunden haben wird. Hinwieder werden wir ohne Zweifel, selbst noch vor 1880, die Zahlung der nachträglichen Beiträge für die Korrektion des Rheins, der Rhone und der Aare, sowie die Kosten eines neuen Verwaltungsgebäudes bestreiten müssen. Aber man wird sich einrichten können, daß die neuen Ausgaben an die Stelle der alten treten, in der Art, daß das Budget des Bauwesens annähernd das gleiche bleibt.

Forstinspektorat. Polytechnische Schule.

Es ist keine Möglichkeit vorhanden, die Budgets dieser zwei Abtheilungen zu beschränken. Was die polytechnische Schule betrifft, haben wir uns fragen müssen, ob es nicht etwa möglich wäre, die Einnahmen dieser Anstalt durch die Erhöhung der Schulgelder zu vermehren, was erlaubt hätte, den Beitrag aus der eidg. Staatskasse ·entsprechend zu vermindern. Wir haben jedoch auf diesen Gedanken aus folgenden Gründen verzichten müssen: Ein Schüler bezahlt im Jahr jezt schon Fr. 115 Schulgeld, dazu hat er allfällige Kollegien bei Privatdozenten noch extra zu bezahlen. Der Chemiker bezahlt außerdem in beiden Semestern Fr. 95 Laboratoriumsgebühr. Die Last ist also jezt schon für die Schüler erheblich. Die Honorare sehr guter deutscher Schulen stehen nicht wesentlich über den unserigen, da und dort sogar tiefer.

Die bisherige namhafte Frequenz der Anstalt ist auch nicht für immer garantirt ; eine wesentliche Erhöhung der Schulgelder würde dieselbe sehr wahrscheinlich drüken, und also eher eine Verminderung der Einnahmen zur Folge haben.

Voranschlag.

Budget 1877.

Zu Seil« 358.

Budget 1878. Budget 1879.

Bauwesen:

35,400 3,000 14,200 16,000

1 . Besoldungen .

.

.

.

.

.

.

.

2 . Büreauauslagen .

.

.

.

.

.

.

.

3 . Reisen, Expertisen u n d hydrometrische Beobachtungen 4 . Mobiliaransehaffung u n d Unterhalt .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

5. Unterhalt der eidg. Grebäulichkeiten :

194,500

f Fr. 35,000 \ fl 159,000

17,400 9,350

1878.

40,000 a. Gewöhnlicher Unterhalt 80,000 b. Außergewöhnliche Arbeiten 6 . Straßen- u n d Wasserbauten d e s Bundes .

.

.

.

.

.

7. Bauliche Arbeiten für den Bund in gemietheten Gebäulichkeiten

8. Neubauten : ,,

6,400

,,

62,700

ßQ -|00 v*y« JL \J\J

--

620,000 15,143

922,924

27,837 1,944,854

1

530,000 40^000 v

50,000

,,

99,739

,, 40,000 ^ 500,000 ,, 200,000 ,, 58,000 ,, 25,185

a . Departement d e s Innern

1878.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

1879.

40,000 40,000 .

.

36,000 3,000 14,200 16,000

36,000 3,000 14,200 16,000

120,000 20,000 --

80,000 20,000 --

125,000

108,000

600,000 15,143

590,000 15,143

740,000 31,100

740,000 31,100

1879.

.

b. Militärdepartement: Gebäude zur Aufnahme von Werkstätten für die Kriegsdepotverwaltung in Thun und einer Waschanstalt z u r Kaserne .

.

.

.

.

.

Versezen der beiden sog. Küherhütten auf der Allmend in Thun und Umbau derselben in Pferdestallungen und Fouragemagazine e. Finanz- und Zolldepartement : 1. Finanzwesen : Großes Pulvermagazin zur Pulvermühle Worblaufen Sortirhaus zur Pulvermühle Worblaufen 2. Zollwesen : Zollgebäude in Gondo -.

» Biaufond .

.

.

.

.

58,000

.

90,000

44,000 5,000 18,000 *

9. Entschädigung an Kantone : a . F ü r internationale Straßen .

.

.

.

.

. 530,000 b. Für den Schneebruch auf dem St. Gotthard an Uri u n d Tessin .

.

.

.

.

.

.

. 40,000 30,000 c. Entschädigung an Basel-Stadt .

.

1 0 . Entschädigung a n d a s Linthunternehmen .

.

.

.

11. Beiträge an Kantone für öffentliche Werke: a. Rhonekorrektion : , Wallis (es wird angenommen, daß im Jahr 1877 F r . 201,739 bezahlt werden) .

.

.

.

-- 40,000 Waadt 500,000 b. Juragewässerkorrektion 200,000 c. Schuzbauten und Aufforstungen d. Bulle-Boltigen Straße -- e . Lukmanierstraße .

.

.

.

.

.

.

-- 12. Verschiedenes --

18,000 530,000 40,000 20,000 .

.

-- 40,000 500,000 200,000 -- -- --

1,720,443 .

1,653,443

359

Das Schulgeld war anfänglich Fr. 50 per Jahr und wurde später auf Fr. 100 erhöht. Es erhob sich darüber eine lebhafte Diskussion im Nationalrath. Man wollte alle Mehrkosten auf den Schulgeldern gewinnen, während von anderer Seite darauf angetragen wurde, das Schulgeld gänzlich zu streichen und durch Büdgetzusaz zu ersessen, was weit mehr Anklang gefunden hat. Hohe Schulgelder entsprechen unsern republikanischen Institutionen nicht, und wir dürfen, praktisch genommen, mit denselben nicht über die besten Schulen Deutschlands hinaufgehen.

Die ökonomische Lage der Schule ist übrigens derart, daß dieselbe mit den gegebenen Mitteln schon in nächster Zeit nicht mehr wird ausreichen können. Sie bedarf einer Büdgeterhöhung von Fr. 30--50,000, wenn sie in der That weiter ihren R a n g behaupten soll.

Die Besoldungen der Anstalt sind ebenfalls immer noch bescheiden und großentheils nicht genügend. Ein Verharren auf dein bisherigen Maß ohne die oben in Aussicht genommene Erhöhung der Hilfsmittel würde die Schule zur Mittelmäßigkeit herabdrüken, und es vermöchte dieselbe mit den besten Anstalten des Auslandes nicht mehr zu konkurriren. Die Folgen wären, wie schon weiter oben angedeutet, eine Verminderung der Frequenz.

Aus allen diesen Gründen gelangen wir zum Schlüsse, daß an eine Entlastung des eidg. Budget durch hohe Schulgelder nicht zu denken sei.

Alles zusammengefaßt, können wesentliche Ersparnisse auf dem Budget des Innern nicht gemacht werden, und die zukünftigen Minderausgaben werden sofort durch neue, unausweichliche, an ihre Stelle tretende Ausgaben aufgewogen werden. Man wird sich bestreben müssen, das Budget in seiner gegenwärtigen Höhe fest zu halten, indem man die neuen Ausgajben nur in der Reihenfolge und nach Maßgabe der successive wegfallenden Posten einstellt.

Militärdepartement.

Auf militärischem Gebiete sind es namentlich drei Punkte, auf welchen man Ersparnisse glaubt erzielen zu können; dieselben haben in den Postulaten vom 23. Dezember 1876 Ausdruk gefunden und beschlagen :

360

Vereinfachung der Militärverwaltung.

Reduktion der Rekrutenzahl.

Reduktion der Instruktorenzahl.

Wir beehren uns, diese Fragen in Nachstehendem einer einläßlichen Besprechung zu unterstellen, und zwar nach folgenden zwei Gesichtspunkten : Ersparnisse, die sich innerhalb des Rahmens der gegenwärtigen Militärorganisation erzielen lassen und Solche, welche nur mit Aenderung einzelner Bestimmungen der Militärorganisation erzielt werden können.

Ersparnisse innerhalb des Rahmens der gegenwärtigen Militärorganisation.

Vereinfachung der Militärverwaltung.

Mit Beziehung auf diese Frage wird man zu unterscheiden haben : 1) zwischen der Verwaltung im engern Sinne, d. h. den Organen der Administration (Personelles der Administration) und 2) der Verwaltung im weitern Sinne (Stärke und Organisation der Armee, Rekrutirung, Kriegsmaterial, Instruktion und Inspektion).

® 1. Personelles der Administration.

Außer der Militärkanzlei sind nach Artikel 247 die Beamtungen der Militärverwaltung: die Waffenchefs mit den Instruktionskorps, der Chef des Stabsbüreau, die Verwalter des Kriegsmaterials (technische und administrative Abtheilung), Waffenkontroleure der Divisionskreise, der Oberfeldarzt mit dem Sanitätsinstruktionskorps, der Oberpferdearzt, der Oberkriegskommissär.

Alle mit ihrem Kanzleipersonal. Dazu kommen (in der Militärorganisation nicht, wohl aber theilweise im Besoldungsgeseze erwähnt)

361

die Regieanstalten (Laboratorium, Gewehrfabrik, Konstruktionswerkstätte und Pferderegie), das Kommissariat in Thun und einige Zeughausverwaltungen.

' Der Umstand, daß alle Beamtungen, mit Ausnahme der Waffenkontroleure derDivisionskreiseund der Zeughaus Verwaltungen, zentrale sind und daß der obersten eidg. Militärverwaltung weder ständige und direkt untergebene Bezirksverwaltungen noch ständige Administrationen bei den Truppenkorps unterstellt sind, läßt sofort erkennen, daß diesen Beamtungen eine unverhältnißmäßig große Arbeitslast zukommen muß.

Die einzigen dezentralisirten Verwaltungen sind die kantonalen Militärverwaltungen mit den kantonalen Militärdepartementen an der Spize. Allein diese Organe vermögen, da sie nicht militärischen Gebieten entsprechen, nur einen Theil der administrativen Geschäfte zu übernehmen. So sehr man auch bemüht war, den Kantonen ein möglichst großes Arbeitsfeld zu überlassen, so fällt eben die größte und wichtigste Arbeit immer wieder den zentralisirten Behörden zu.

Diese Behörden- sind nun keineswegs mit dem nöthigen Arbeitspersonal versehen, um die Geschäfte gehörig erdauern und vorkommendenfalls rasch ausführen zu können. Wir können uns diesfalls einer längeren Auseinandersezung enthalten, da eine Ihrer Kommissionen, die ständeräthliche Kommission für Begutachtung des Besoldungsgesezes, einläßliche Untersuchungen gepflogen hat und zu dem gleichen Resultate gekommen ist.

Durch die vielen Geschäfte der Spizen der Administration ist auch der Departementsvorsteher unverhältnißmäßig stark in Anspruch genommen, da ihm in allen wichtigeren Fällen der schließliche Entscheid zufallen muß.

Indessen wollen wir nicht verhehlen, daß das eidgcn. Militärdepartement auch sehr viele unwichtige Geschäfte zu besorgen hat, und daß dadurch sehr viel doppelte Arbeit gemacht wird, beim Departement selbst und bei den Chefs der Abtheilungen. Eine Regelung des Geschäftsganges, für welche weitere Erfahrungen abgewartet werden müssen, und für welche übrigens eine Arbeit vorbereitet ist (Entwurf zum Verwaltungsreglement) wird die Geschäfte vereinfachen können, namentlich durch Zutheilung einer größeren Kompetenz an die Verwaltungsabtheilungen. Damit werden leztere nun natürlich nicht entlastet, sondern es wird ihnen mit der größeren Verantwortlichkeit auch eine größere Arbeitslast
zufallen. Dagegen wird es sich fragen, ob nicht durch eine zwekmäßigere Vertheilung der Arbeit eine etwelche Modifikation in der Vertheilung der Arbeitskräfte zwischen der Militärkanzlei und den Waffenchefs stattfinden könne. Uebrigens wird eine solche Reorganisation des Departements erst auf den Zeitpunkt der Uebersiedlung sämmtlicher

362 Waffenchefs nach Bern vollständig zur Ausführung gelangen können.

Zu den genannten Beamtungen kommen noch die Sekretäre der Divisionare. Da indessen die Militärorganisation den Divisionären keine administrative Thätigkeit zuweist und eine solche ihnen auch nicht wohl übertragen werden kann, so lange den Kantonen eine militäradministrative Thätigkeit zukommt, so wird nach dieser Richtung eine Vermehrung des Personals jedenfalls nicht stattzufinden haben. Einer besondern Untersuchung mußten wir, veranlaßt durch die im Schöße der eidg. Räthe stattgefundenen Besprechungen die Frage unterstellen, ob die der Militärverwaltung unterstellten eidg.

Regieanstalten beizubehalten seien.

So sehr in Bezug auf Vereinfachung der Verwaltung der Gedanke besticht, alle Anschaffungen und Reparaturen der Privatindustrie zu überlassen, so wenig kann das hierdurch erreichte Resultat den militärischen Anforderungen genügen und finanzielle Vortheile bieten.

Die sämmtliehen eidg. Fabriken sind heute in den Stand gesezt, jede vernünftige Konkurrenz mit Privatanstalten auszuhalten. Die Waffenfabrik schließt ihre Jahresrechnung mit Gewinn ab ; ebenso schließt die Konstruktionswerkstätte, seitdem sie neu organisirt ist und viele ihr von früher her anklebende Mängel abgestreift hat, ihre Rechnung mit Benefiz. Das Laboratorium hat seit einer Reihe von Jahren mit großem Verlust gearbeitet, weil der Verkaufspreis der Munition von der hohen Bundesversammlung weit unter den Erstellungskosten festgestellt und dem Etablissement kein Gegenwerth gutgeschrieben wurde. Bevor diese Maßregel getroffen war, konnte das Laboratorium regelmäßige Benefize verzeigen, und wird dieses von diesem Jahr hinweg wieder thun können, nachdem der Verkaufspreis der Munition wieder mit den Erstellungskosten in Einklang gebracht ist. Auch für das abgelaufene Jahr beträgt das wirkliche Defizit weniger als im Budget vorgesehen war.

Die Verwaltung ist bestrebt, die Verkaufspreise so zu regeln, daß die Jahresrechnungen der Etablissemente weder mit Benefiz noch mit Defizit abschließen, und wird, sobald die Benefize regelmäßig und bedeutend werden, auf eine Reduktion der Verkaufspreise Bedacht nehmen.

Ebenso ist sie in der Lage, da Preisreduktion eintreten zu lassen, wo die Privatkonkurrenz begründetermaßen billiger liefert.

Wenn, wie in Obigem dargethan
ist, der Bundeskasse durch Erhaltung der eidg. Etablissemente keine wesentlichen Nachtheile erwachsen, so ist deren Fortexistenz eigentlich schon gerechtfertigt.

Sie wird dies aber noch mehr durch die rein militärischen Bedürfnisse.

Der Bund darf sich nicht von den Launen der Privatindustrie abhängig machen. Wenn diese auch zu Zeiten, wo alle Geschäfte darniederliegen, wie z. B. gerade jezt, momentan mit wünschenswer-

363

thern Eifer und für die Bundeskasse finanziell vortheilhtift ihre Aufgabe löst, so thut sie es entschieden nicht oder nur unvollkommen, sobald die Geschäfte im Allgemeinen einen Aufschwung nehmen und die Industrie bessere Absazgebicte findet als' dasjenige des Bundes. Wir haben schon viele fatale Erfahrungen gemacht, und es ist noch selten gelungen, Lieferungen auf Verträge mit Privaten nach vorgeschriebenem Termin zu erhalten. Die Kontrole sieht sich meistens in die schwierige Lage versezt, Rüksichten tragen zu müssen, denn nicht selten stellt sich ihr die Frage : ^Ruin des Lieferanten" oder : ,,ungenügend genaue Kontrole.tt Daß in den meisten Fällen Nachsicht eintreten muß, beweist die große Anzahl Repetirgewehre geringer Qualität, welche aus Privatfabriken in die eidg.

Bestände übergegangen sind. Das Gleiche läßt sich fast durchwegs an den von Privaten in den lezten zehn Jahren gelieferten Fuhrwerken nachweisen. Fragen wir uns noch, wie und mit welchen Kosten die vielen Versuche und Studien, welche die sich rasch folgenden Fortschritte in der Militärtechnik nothwendig machen, durch Privaten besorgt worden, so kommen wir an eine unübersteigliche Grenze, und es darf wohl gesagt werden, daß viele dieser Arbeiten ohne eigene Etablissemente gar nicht ausführbar sind. Kleine eidg. Anstalten als Versuchsstationen müßten nahezu mit den gleichen Mitteln ausgerüstet werden, wie die großen und würden den Bund verhältnißmäßig viel zu große Summen kosten.

Ein weiterer gegen die Aufhebung der eidg. Fabrikationsanstalten sprechender Grund ist der, daß keinem Privatlicferanten zugemuthet werden kann, so viele Vorräthe auf Lager zu halten, wie sie die stete Kriegsbereitschaft erfordert, es sei denn, daß gewissen Industi'ielleu das Monopol für eidg. Lieferungen ertheilt würde. Lezteres bedingt aber eine rasche Steigerung aller Preise; denn jede Konkurrenz wird dadurch abgeschnitten. Und angenommen, es bestünden bindende Verträge, so ist es doch dem Bunde nicht möglich, sich für eine Reihe von Jahren zu absolut unveränderter Beibehaltung der Ordonnanzen zu verpflichten ; die eidg. Rechnungen zeigen aber zur Genüge, wie theuer jede Ordonnanzänderung wird, wenn sie Privaten gegenüber zur Durchführung kommt.

Berühren wir noch mit wenigen Worten die von gewisser Seite angebotenen Gewehrlieferungen zu herabgesozten
Preisen, .so wird es genügen zu sagen, daß ohne Bestehen der eidg. Waffenfabrik diese niedern Angebote niemals gestellt worden wären, und daß der schweizerischen Industrie wenig geholfen wäre, wenn die gesammte Gewehrlieferung durch eine einzige Fabrik besorgt würde, während jozt eine größere Anzahl von Bestandteil-Lieferanten in den verschiedensten Theilen der Schweiz beschäftigt ist. Auch dürfte es gefährlich erscheinen, die gesammte Gewehrproduktion an die äußersten Landesgrenzen zu verlegen.

364

Abgesehen von der weit vollkommenem und gleichmäßigem Qualität von Waffen, welche man von der Regiefabrik gegenüber den frühem Lieferungen aus Privatfabriken erzielt hat, ist die Regie-Gewehrfabrikation auch im ökonomischen Interesse des Bundes gelegen.

RepetirAn die Privatlieferanten wurden näm- Gewehr. Stuzer. , Karabiner.

lieh einschließlich Fr. 4. 50 für : Kontrolkosten früher bezahlt . . 84. 50 99. 50 ! 74. 50 Der Preis der eidg. Waffenfabrik pro 1876 beträgt ' aber inclusive Fr. 3 Kontroikosten nur . . .

79. -- 93. -- 68. -- Die Gewehrfabrik lieferte also billiger ' um 5.50 6.50 6.50 Auf die 1876 gelieferte Stükzahl ergibt sich ein Gewinn von: 8676 Gewehre -A, 5. 50 = Fr. 47,718 500 Stuzer ,, 6. 50 = ,, 3,250 200 Karabiner,, 6.50 = ,, 1,300 Total Fr. 52,268 Tim der Preisherabsezung ergab sich noch ein Gewinnüberschuß von .

.

.

.

.

. F r . 15,926. 6 8 so daß das Regiesystem gegenüber dem System der Privatfabrikation eine Totalersparniß aufweist von Fr. 68,194. 68 Wenn es möglich wurde, im Jahr 1876 nebst Preisreduktion noch einen Reingewinn von Fr. 15,926. 68 zu erzielen, so ist dies den nunmehrigen definitiven und zwekmäßigen geschäftlichen Einrichtungen und der Handhabung eines streng ökonomischen Geschäftsbetriebes und inneren Haushaltes zu verdanken. Wir hoffen, diese Ergebnisse werden eine weitere Preisreduktion ermöglichen und zwar beim Repertirgewehr ca. Fr. 1. -- ,, Repertirstuzer ,, ,, 2. -- Bei Aufhebung der technischen Etablissemente müßte eine Liquidation von Gebäuden, Maschinen, Werkzeugen und Materialvorräthen erfolgen, durch welche allein große Summen verloren gingen, während auf der andern Seite Privaten sich neu einrichten müßten und natürlich nur in einer entsprechenden Preiserhöhung der gelieferten Produkte ihre Rechnung fänden.

Sehr bald dürfte dann in denHänden weniger Privaten ein Geschäft entstehen, das weit gefährlicher für die Bundesfinanzen wäre, als die Selbstfabrikation der Eidgenossenschaft, und zudem für den Kriegsfall die Leistungen nicht aufweisen könnte, deren Staatsanstalten fähig sind.

365 2. Verwaltung im weitern Sinne.

Wir beschränken uns in unsern Auseinandersezungen darauf, diejenigen Punkte zu berühren, in welchen uns eine etwelche Ersparniß gegenüber den bisherigen Ausgaben möglich erscheint.

a. R e k r ü tir ung.

o Das Rekrutirungsgeschäft theilt sich in drei Theile: die sauitarische Untersuchung, die pädagogische Prüfung und die Zutheilung zu den einzelnen Waffengattungen.

Die pädagogische Prüfung, welche allein ca. Fr. 20,000 kostet, wird nicht aus einem militärischen Gesichtspunkte, sondern von demjenigen der öffentlichen Erziehung und der Statistik über den Stand derselben vorgenommen; es wäre daher nur billig, wenn nicht das Militärbudget die daherigen Ausgaben zu tragen hätte.

Jedenfalls wolle man diesen Punkt in Berüksichtigung ziehen, wenn der Posten, der für die Rekrutirung ausgesezt worden ist, wieder -- wie schon oft geschehen -- zum Versuchsfelde für Ersparnisse gemacht werden will.

An der sanitarischen Untersuchung wüßten wir nichts zu ändern, da eine eingehende Untersuchung im fiskalischen wie im militärischen Interesse gelegen ist. Unsere Anregungen beziehen sich demnach auf die Zutheilung zu den verschiedenen Waffen.

Es sind in den beiden ersten Jahren nach Einführung der Militärorganisation zwei Systeme zur Anwendung gekommen. Im Jahre 1875 wurden die Rekruten, nachdem sie die sanitarische und pädagogische Untersuchung in einer ersten Besammlung bestanden hatten, zur Eintheilung zum zweiten Male vereinigt und idie Eintheilung durch eine Kommission von mehreren Offizieren, an welcher alle Waffen vertreten waren, vorgenommen.

Im Jahre 1876 wurden alle 3 Operationen vereinigt, immerhin in der Weise, daß die Rekruten, welche sich für Spezialwaffen augemeldet hatten, zum voraus regimentskreisweise besonders besammelt wurden, während die Untersuchung der Uebrigen in kleinem Kreisen stattfand, und daß die Eintheilung durch eine, reduzirte Kommission vorgenommen wurde.

Ohne Zweifel ist das erstere System rationeller: man hat für die Eintheilung mehr gesichtete taugliche Mannschaft, bereinigte Rekrutirungstabellen, Angaben über körperliche und geistige Tauglichkeit, diSpezialiwaffen werden besser ausgewählt, ohne der Infanterie zusehr: die tauglichen Elemente.zu entziehen, und es wissen alle Waffen ihre Interessen gewahrt, was namentlich für den Anfang wichtig war.

Bundesblatt. 29. Jahrg. Bd. III.

26

366

Dagegen müssen die Leute bei diesem System wenigstens 2 Tage verlieren und bei der zweiten Besammlung größere Reisen zurüklegen, was Reiseentschädigungen verursacht.

Für die Zukunft könnte wenigstens versuchsweise folgendes Verfahren Plaz greifen : 1) Das System der Vereinigung der sanitarischen und pädagogischen Untersuchung, sowie die Eintheilung wieder wie 1876 beizubehalten.

2) Die Eintheilung nach vorausgegangener Anmeldung von Freiwilligen für die Spezialwaffen, Sanität und Verwaltung durch einen einzigen Offizier (Stabsoffizier) in Verbindung mit dem Kreiskommandanten besorgen zu lassen.

3) Für die Eintheilung der Spezialwaffen unter Umständen keine besondern Besammlungstage und Besammlungsorte mehr anzusezen.

4) Die Rapporte von den Stabsoffizieren direkt an die Waffenchefs gelangen zu lassen.

Nachdem nun einzelne höhere Offiziere und die Kreiskommandanten einige Uebung im Rekrutirungsgeschäfte erhalten haben, dürfte die Sorge für Ausscheidung zu allen Waffen ohne zu große Nachtheile in jedem Divisionskreise e i n e m höheren Offizier übertragen werden können, der mit Hilfe des Kreiskommandanten, der die bürgerlichen Verhältnisse kennt und das Disziplinarische besorgt, die Auswahl nach den Bedürfnissen der verschiedenen Waffengattungen zu besorgen hat.

Damit kann vielleicht die Vorbesammlung derjenigen Mannschaft hinwegfallen, die sich zu den Spezialwaffen gemeldet hat, weil man jene Vorbesammlung hauptsächlich zu dem Zweke angeordnet hatte, um nicht mehr die ganze Kommission an die übrigen Besammlungsorte reisen zu lassen.

(Da die freiwillige Anmeldung nicht genug Leute für die Spezialwaffen ergab, so wurde die Reise einzelner Offiziere dennoch nothwendig, und die Aerzte und Pädagogen hatten die Tour zum Theil doppelt zu machen.)

Geben die Stabsoffiziere, welche mit der Eintheilung betraut waren, das Ergebniß ihrer Arbeit direkt den Waffenchefs ein, so sind die Divisionäre als solche nicht mehr für die Rekrutirung in Anspruch zu nehmen.

Es liegt dies auch nicht in der Forderung des Gesezes, da Art. 248, b. 4 das Rekrutirungsgeschäft in den Geschäftskreis der Waffenchefs verlegt.

Endlich beabsichtigen wir, versuchsweise die Nachrekrutirungen im Frühjahr ganz fallen zu lassen und diejenigen, welche nicht bei

367

der Haupteintheilung erscheinen, für das betreffende Jahr die Taxe bezahlen zu lassen und auf das nächste Jahr zur Rekrutirung zu verweisen. Dabei ist nicht ausgeschlossen, einzelne Ausgebliebene, welche die Schule durchaus bestehen wollen, auf ihre Kosten untersuchen zu lassen.

Der Wegfall der Frühlingsuntersuchung und die Reduktion der Rekrutirungskommission dürfte eine Ersparniß von circa Fr. 20,000 ergeben.

b. R e d u k t i o n der j ä h r l i e h e n Gewehranschaffungen.

Es ist schon von verschiedenen Seiten der Gedanke aufgetaucht, die jährlichen Gewehranschaffungen zu reduziren und den Rekruten ältere Gewehre zu verabfolgen; wir glaubten daher, auch diesen Gegenstand in den Bereich unserer Berichterstattung ziehen zu sollen.

Durch Bundesbeschluß vom 20. Dezember 1866 ist i'estgesezt worden, daß die Beschaffung von Repetirgewehren für das Bundesheer nach dem e f f e k t i v e n Mannschaftsbestande zu geschehen habe, mit Hinzurechnung einer Reserve, welche 20% des reglem e n t a r i s c h e n Bestandes der Gewehrtragenden entspreche.

Schon mit Botschaft vom 20. Juni 1871 haben wir .Ihnen infolge einer Einladung des Nationalrathes vorn 17. Dezember 1870 über die Neubewaffnung der Landwehr und Anlegung einer Gewehrreserve den Antrag gestellt, es sei das Repetirgewehr successive auch der Landwehr abzugeben, und zwar indem man nach Durchführung der Bewaffnung beim Bundesheer das Gewehr mit der in die Landwehr übertretenden Mannschaft hinübergehen lasse und die Rekruten jeweilen wieder mit neuen Gewehren versehe.

Sie hielten damals mit uns einen besondern gesezgeberischen Akt für dieses Verfahren nicht für nothwendig und bewilligten einfach die diesfalls notwendigen Kredite.

Seither ist der Erlaß eines besondern Gesezes für die Bewaffnung der Landwehr noch um so weniger nothwendig, als nunmehr auch die Landwehr zum Bundesheere gehört (Art. 18 und 19 der Bundesverfassung und Art. 6 der Militärorganisation) und daher einfach der Art. l des Gesezes vom 20. Dezember 1866 in Anwendung zu kommen hat.

Demgemäß hat denn auch der erste seit Organisation der Landwehr in dieselbe (1. Januar 1877) übergetretene Jahrgang die Repetirgewehre behalten.

Die übrigen Jahrgänge der Landwehr sind mit dem kleinkalibrigen umgeänderten Gewehre versehen.

368

Zur Durchführung des Gesezes vom 20. Dezember 1866 bedarf es nach der gegenwärtigen Kontrolestärke der Infanterie folgende Anzahl von Gewehreu: Gewehre.

Gewehrtragende, Auszug ,, Landwehr

79,046 67,009

20°/o des gesezl. Standes, Reserve Total-Bedarf Es sind an Repetirwaffen vorhanden : i. In Händen der Mannschaft : a. auf Ende 1876 .

b. auf Ende 1877 .

(Bewaffnung d.Rekru ton) 2. In den Magazinen Es fehlen somit noch

Total.

Stuzer.

Total.

6,698 4,803 146,055

11,501

26 500 172,555

2 164 13,665

9,104 800

88,218 7,811

2,190

42,546 138,575 33,980

12,094 1,571

Angesichts dieses Standes der Bewaffnung ist es augenscheinlich, daß mit den Neuanschaffungen nach bisherigem Budget (7811 Gewehre und 800 Stuzer) für Gewehre noch 4 bis 5 Jahre, für Stuzer noch 2 Jahre fortgefahren werden mu.3, bis die gesezliehe Zahl von Gewehren vorhanden ist, und zwar abgesehen von dem inzwischen sich ergebenden Abgang.

Da die Waffenfabrik ihre jährliche Lieferung erst am Schlüsse des Jahres vollständig in die Depots abgibt, die Rekruten ihre Gewehre aber schon im Laufe des Sommers bedürfen, so wird die vorgesehene Reserve, selbst wenn obiger Bedarf einmal gedekt ist, vorübergehend angegriffen werden müssen. Eine Reduktion der jährlichen Gewehranschaffungen wäre daher nur möglieh unter folgenden Voraussezungen : 1) Wenn fortgefahren würde, einen Theil der Landwehr mit den umgeänderten kleinkalibrigen Gewehren zu bewaffnen.

2) Wenn es möglieh wäre, die Rekruten mit den Gewehren der vorzeitig ausgetretenen Mannschaft zu bewaffnen.

. 3) Wenn man auf Anlegung einer Reserve verzichten wollte.

Wir werden nachzuweisen versuchen, daß keines dieser Büttel angewendet werden sollte.

Ad Ü . Die, inklusive 12,000 ältere Jägergewelire, circa 70.000 in Hinterlader umgeänderten Gewehre kleinen Kalibers haben zwar die gleiche Munition wie die Repetirgewehre, sind aber schon in den Jahren 1863--1868 fabrizirt und in Gebrauch gegeben worden und wurden in den Jahren 1866--1868 in Hinterlader umgeändert.

Auch seither waren sie meistentheils in Händen der Mannschaft und haben zudem oft Hand gewechselt. Es leuchtet daher ein, daß diese Gewehre zwar allerdings den gegenwärtigen Trägern bis zu ihrem Austritt aus der Landwehr belassen werden können, daß sie aber dann höchstens noch gut genug sind, für den Landslurm magazinirt zu werden, keinenfalls aber, um den Kreislauf mit den jüngsten Jahrgängen der Landwehr nochmals zu beginnen.

Es ist dies -- ganz abgesehen von der Qualität der Waffen -- noch deßhalb nicht zuläßis, weil man nicht den in die Landwehr übergetretenen Wehrpflichtigen die Gewehre, die sie während 12 Jahren getragen und die sie lieb gewonnen haben, abnehmen darf. Zudem müßte diese Mannschaft jeweilen zu Unterrichtskursen einberufen werden, um ein zweites in Ladeweise und Behandlung ganz verschiedenartiges Gewehr kennen zu lernen, was natürlich einen guten Theil des vermeintlichen Gewinnes wieder aufzehren würde.

Ad 2. Wenn der jährliche Abgang an instruirten Wehrpflichtigen im Auszug, wie wir hienach berechnen, 1,9" o ist, so würden von 79,000 Gewehrtragenden der Füsilierbataillone jährlich 1500 und nach Durchführung der Bewaffnung bei der Landwehr jährlich beinahe doppelt so viel Gewehre wieder zurükkommen. Es könnte!

daher unter der Voraussezung, daß diese Gewehre für die Rekrutenbewaffnung sich eignen würden, von jezt ab jährlich ca. 1500 Gewehre weniger produzirt werden. In diesem Falle würde man dann aber auch über die Waffen derjenigen verfügen, die außer Landes gehen und im Momente der Gefahr zu einem guten Theile wieder zurükkehren. An eine Wiederabgabe von den der Landwehr abgenommenen Waffen wird wohl im Ernste Niemand denken.

Auch die Voraussezung, daß die Gewehre der im Auszugsaller austretenden Wehrpflichtigen wieder zur Rekrutenausrüstung verwendet werden könnten, ist nicht absolut richtig. In jedem Falle müßten
diese Gewehre wieder äußerlich in guten Stand gestellt werden, was circa Fr. 10 per Gewehr kosten würde. Sodann sind jedenfalls nur diejenigen Gewehre wieder für Rekruten herstellbar, die nur nach ganz wenigen Jahren Gebrauch wieder abgenommen wurden. Auch bei der sorgfältigsten Behandlung, die dem Manne

370

zugemuthet werden darf, muß nach gewissen Zeiträumen ein Ausschmirgeln des Laufes stattfinden. Bei Wiederholung dieser Operation wird das Kaliber so erweitert, daß das Gewehr Ausschußwaffe wird und der Lauf erneuert werden muß; der Gewinn, der sich bei solchem Aufwandte gegenüber der Erstellung eines neuen Gewehres herausstellen würde, wäre ein sehr minimer.

Nach den gemachten Erfahrungen dürfen wir als ziemlich ausgemacht annehmen, daß ein Gewehr, das mit dem Manne Auszug und Landwehr durchgemacht hat, in der Armee nicht mehr verwendbar ist. Dies als richtig vorausgesezt, müßte dem Manne, der als Rekrut ein bereits gedientes Gewehr erhält, vor Ablauf der Dienstzeit ein. anderes verabfolgt werden ; es wäre also durch die gedachte Maßregel gar keine Ersparniß erzielt.

Die Wiederabgabe von gebrauchten Waffen an Rekruten ist aber auch gesezlich nicht zuläßig. Der Artikel 154 der Militärorganisation sagt: ,,Für die Bewaffnung der Rekruten werden die jährlichen ,,Neuanschaffungen und die vorhandenen überzähligen Waffen ,,verwendet.1'' Unter ,,überzähligen Waffen a können offenbar nur solche gemeint sein, die in vorhergehenden Jahren zu viel angeschafft wurden, oder die neu sich in'der Crewehrreserve vorfinden; keineswegs aber kann der Gesezgeber beabsichtigt haben, dem einen Rekruten eine neue, dem andern eine bereits gebrauchte Waffe zu verabreichen.

Ad 3. Jeder Staat, der auf ausreichende Bewaffnung seiner Infanterie Anspruch machen will, sorgt für eine Doppelbewaffnung.

Unser Gesez vom 20. Dezember 1866, weit davon entfernt, die Doppelbewaffnung auch bei uns einzuführen, sieht bloß eine Reserve von 20 °/o vor, und zwar nicht einmal 20 °/o des Effektivbestandes der Gewehrtragenden, sondern nur des gesezlichen Standes, was gegenwärtig einem überzähligen Gewehre auf circa 6 Gewehrtragende gleichkäme.

Die Eidgenossenschaft bleibt damit weit hinter den frühern Leistungen der Kantone zurük, von welchen mehrere die doppelte Bewaffnung in blanken neuen Gewehren in den Zeughäusern stehen hatten.

«i: ,,.Die heutigen Präzisionsgewehre, namentlich aber die Repetirgewehre, lassen sich im Felde nicht repariren, sondern sie müssen in größere Reparaturwerkstätten gesandt und durch Gewehre aus dem Magazin ersezt werden; man muß sich daher für jeden Fall eine Gewehrreserve für die im Felde stehende Armee erhalten.

Wir geben nun zu, daß nicht unter allen Umständen neue Gewehre erstellt werden sollen, um sie in die Depots zu stellen,

371

sondern halten dafür, es könne die gesezliche Gewehrreserve /um Theil auch aus den der vorzeitig ausgetretenen Mannschaft abgenommenen Gewehren nach und nach erstellt werden. Damit erhalten wir immerhin eine Reserve von Gewehren 2. und 3. Qualität.

Eine Gewehrreserve ist aber auch noch aus einem andern Grunde nothwendig. Im Palle die Schweiz in einen Krieg verwikelt würde, müßten nicht nur die Rekruten des betreffenden Jahrganges ausexerzirt und bewaffnet werden, sondern man würde wohl auch noch auf den nachfolgenden Jahrgang greifen. Die im Auslande sich aufhaltende wehrpflichtige Mannschaft würde in Masse zu den Fahnen eilen und müßte wieder ausgerüstet werden. Freiwillige, der Landsturm, das ganze Land würde nach Waffen rufen, weil man sich einem Feinde gegenüber, der mit Hinterladern bewaffnet sein wird, nicht mehr wie ehemals mit der Hausbewaffnung und mit der selbstgefertigten Munition gegenüberstellen kann. Einem solchen Andränge gegenüber wären die 70,000 kleinkalibrigen umgeänderten Gewehre natürlich nicht ausreichend.

Wenn man daher die wehrfähigen Jünglinge von 20 Jahren nicht ausrüsten könnte und den im Kriegsfall vom Ausland Herbeieilenden die Verabfolgung von Gewehren versagen und dadurch von vornherein auf die aktive Mitwirkung eines großen Theiles der nicht im Heere stehenden Bevölkerung verzichten müßte, so würde man den Behörden mit Recht unzureichendes Verständniß von den Bedürfnissen der Landesvertheidigung vorwerfen können.

Endlich darf nicht übersehen werden, daß eine Herabminderung der Produktion der Waffenfabrik, die nur auf bestimmte Lieferungen berechnet und eingerichtet ist, eine erhebliche Vertheuerung des einzelnen Gewehres zur Folge haben muß, und daß die Schwankungen in der Fabrikation die Lieferung von Waffen schlechterer Qualität zur Folge haben, weil bei Reduktion von Bestellungen Arbeiter, die' auf gewisse Präzisionsarbeit eingerichtet sind, wieder entlassen und daß bei wiederkehrenden größeren Bestellungen wieder neue, nicht eingeschossene Arbeiter eingestellt werden müssen.

Aus dem Gesagten geht hervor, daß wir weit davon entfernt sind, die von jeher in unserm Lande hochgehaltenen Prinzipien der Bewaffnung aufzugeben, und daher gerne in bisheriger Weise mit der Gewehrbeschaffung fortfahren möchten, bis Auszug und Landwehr mit Repetirgewehren versehen sind
und eine entsprechende Gewehrreserve geschaffen ist.

Allein wenn uns unsere momentane Finanzlage zwingt, andere sonst als nothwendig erkannte Ausgaben zu verschieben, so scheint es uns zuläßig, zu erwägen, ob nicht in den nächsten Jahren das laufende Budget dadurch zu erleichtern sei, daß ein Theil der

372 jährlich für die Rekrutenbewaffnung erforderlichen Gewehre, z. B.

3000 Stük, dem gegenwärtigen Magazinbestand an neuen Gewehren von circa 14,500 Stük entnommen wird.

Will man später die Vervollständigung der Bewaffnung beschleunigen, so wird es angezeigt sein, hiefür einen Separatkredit zu eröffnen, wie das für die erste Beschaffung der Repetirgewehre der Fall war.

c. Persönliche B e k l e i d u n g und A u s r ü s t u n g .

Im Bekleidungswesen wäre eine Ersparniß möglich, wenn die Uniformröke durch ein einfaches Oberkleid -- Aermelweste -- ersezt würden. Es dürften dabei circa 7--8 Franken per Mann oder circa 90,000 Fr. per Jahr erspart werden. Allein die Frage ist seinerzeit einläßlich geprüft und die Aermelweste hauptsächlich aus sanitarischen Gründen verworfen worden. Zudem wäre ein Abgehen von der bisherigen Bekleidung aus Gründen der Uniformität nicht rathsam, da die Durchführung einer solchen Maßregel bei uns im Auszuge allein 12 Jahre Zeit erfordern würde.

Ziemlich weitgehende Ersparnisse könnten in Bezug auf die zu verwendenden Stoffe gemacht werden, und wir werden nicht ermangeln, zu untersuchen, ob die Einführung weniger feiner Stoffe ohne wesentliche Beeinträchtigung der Solidität thunlich sei. Die Preise in Deutschland, wo weniger feine Stoffe als bei uns zur Anwendung kommen, zeigen gegenüber den schweizerischen folgende Differenzen : Preis per M e t e r :

Hosentuch .

.

.

.

Kaputtuch .

.

.

.

Uniformtuch .

.

.

bei gleicher Breite berechnet.

Schweiz.

Deutschland.

10.50 10.-- 11.50--12.--

9.50 -- 9.70 6.67 -- 7.03 8.85--9.28

Diese niedrigen Preise würden aber voraussichtlich von unserer Industrie nicht innegehalten werden können; jedoch müßte eine erhebliche Ermäßigung der bisherigen Preise erhältlich sein, wenn die Eidgenossenschaft allein alle Bestellungen machen könnte.

Bei der Uniformirung durch den Bund könnte das Anpassen der Kleider successive in den Rekrutenschulen erfolgen. Die Kleider würden dadurch nicht nur besser angepaßt als dies leider jezt der Fall ist, sondern es würde auch der größte Theil der 50--60,000 Fr.

373

erspart, welche der Bund nach Ihrem Beschluß vom 27. März 1877 den Kantonen jährlich für den Aufenthalt der Rekruten zum Anpassen der Kleider etc. in den Kantonshauptorten bezahlen muß.

Die Erfahrung zeigt, daß beim Beginn der Rekrutenschulen immer noch eine bedeutende Zahl von Rekruten wegen geistiger oder körperlicher Untauglichkeit entlassen werden muß. Beim jezigen Einkleidungssystem muß den Kantonen die Entschädigung bezahlt werden; bei dem vorgeschlagenen System könnten jährlich 2--300 Uniformen erspart werden.

So sehr die abgenommenen Kleider willkommen sein werden.

um defekte Kleider beim Ausrüken zu ergänzen, so werden sie.

doch kein anderes Bedürfniß zu befriedigen vermögen, und wir stehen daher selbst bei der gegenwärtigen Einrichtung vor der bedenklichen Aussicht, dem im Felde stehenden Heere keinen Nachschub an Kleidern zuführen zu können, namentlich auch nicht an Schuhwerk, das sich anerkanntermaßen in sehr bedürftigem Zustande befindet.

d. B e s p a n n u n g d e r A r t i l l e r i e .

Bezüglich der Bespannung der Artillerie im Friedensverhältniß wird auch die Frage näher zu untersuchen sein, ob nicht bloß 4 Geschüze statt 6 zu bespannen seien. Die Ersparniß an Bespannung, Munition u. s. w. wäre eine sehr beträchtliche. Eventuell wird zu untersuchen sein, ob nicht an der Bespannung der Caissons weitere Ersparnisse, z. B. durch Minderung um 12 Pferde per Batterie gemacht werden können. Einer solchen Ersparniß stellt sich immerhin von vornherein das Bedenken entgegen, daß die Trainsoldalen nicht mehr in bisherigem Maße geübt werden können und daß die Offiziere und Mannschaften ein anderes Bild von ihrer taktischen Einheit erhalten, als es sich ihnen im Felde darstellt.

e. B e r i t t e n m ach ung d e r O f f i z i e r e i m Ins t r u k t io n s di en s t.

Die Militärorganisation hat in ziemlich liberaler Weise Offiziere,, namentlich nicht kombattante Offiziere, beritten gemacht. Wir verkennen keineswegs, daß gewisse Chargen der Sanität, der Verwaltung und der Geniewaffe auch im Frieden beritten sein sollten.

Diese Chargen bedürfen aber des Pferdes hauptsächlich als Transportmittel, und es muß daher auf ihre Berittenmachung im Friedensdienste so viel möglich verzichtet werden, so lange die gespannte Finanzlage die daherige Ausgabe nicht erlaubt, indem es nach unserm Dafürhalten
weit zwekmäßiger ist, in diesem Punkte bei den nicht eigentlich kombattanten als bei den streitbaren Truppen zu sparen, und weil es viel rationeller ist, an Dingen zu sparen, die

374

im Kriege von geringerer Bedeutung sind als an solchen, die nicht mehr nachgeholt werden können, wie Instruktion, Bewaffnung und Ausrüstung. Namentlich können wir uns nicht damit einverstanden erklären, daß aus finanziellen Gründen die gesezlichen Wiederholungskurse der Korps gekürzt werden.

In Würdigung dieser Gründe haben wir bereits die Berittenmachung nichtkombattanter Offiziere im laufenden Jahre eingeschränkt.

f. I n n e r e r H a u s h a i t der T r u p p e n .

Es ist nicht zu läugnen, daß bei der Mehrarbeit, welche das Oberkriegskommissariat durch die neue Militärorganisation erhalten hat, bisher dem innern Haushalte der Truppen mit Bezug auf möglichst ökonomische Besorgung nicht diejenige Aufmerksamkeit geschenkt werden konnte, welche dieser außerordentlich wichtige Dienstzweig erheischt. Es können in dieser Beziehung ökonomische Vortheile, namentlich durch zwekmäßige Lieferungsverträge und genaue Kontrole des Instruktionsmaterials, erzielt werden.

Wir hoffen zuversichtlich, daß uns bei der Reorganisation des Oberkriegskommissariats (Besoldungsgesez) diejenigen Mittel gewährt werden, welche uns in den Stand stellen, diese Verwaltungsabtheilung mit dem genügenden Personal zu versehen, um ihrer Aufgabe, wie sie durch die neue Organisation gestellt ist, gerecht werden zu können. Es wird dies sicherlich nur zum ökonomischen Vortheile des Bundes gereichen.

Reduktion der Rekrutenzahl.

"V

Eine eingehende Untersuchung glaubten wir darüber walten lassen zu sollen, ob nicht, um Ersparnisse zu erzielen, die jährliche Rekrutenzahl reduzirt werden könne, da eine solche Maßregel natürlich in allererster Linie geeignet wäre, wirkliche Ersparnisse herbeizuführen.

Von diesem Gedanken ging auch die Bundesversammlung aus, als sie unterm 23. Dezember 1876 das Postulat stellte: ,,Der Bundesrath wird eingeladen, zu untersuchen, ob nicht ,,auf einzelne Bestimmungen seiner Verordnung vom 22. September ,,1875 im Sinne der Verschärfung der Anforderungen an die Dienst,,tauglichkeit der Wehrpflichtigen zurükzukommen sei.a Wir beehren uns vorerst, gestüzt auf ein einläßliches Gutachten des Oberfeldarztes, die Frage zu untersuchen, ob einzelne Bestimmungen der Verordnung vom 22. September 1875 im Sinne der Verschärfung der Anforderungen an die Diensttauglichkeit ab-

375

geändert werden können, um nachher die Frage der Zuläßigkeit einer Reduktion der Rekrutenzahl zu behandeln.

Indem die erwähnte Verordnung das Untersuchungsgeschäft einer Kommission von Aerzten überweist, hat sie gewiß das Richtige getroffen, da nur Fachmänner die einschlägigen Fragen entscheiden können, und nur ein sich gegenseitig ergänzendes Kollegium eine allseitige Untersuchung vornehmen kann.

Was nun die Anforderungen betrifft, so wollen wir dieselben an der Hand des erwähnten Berichtes des Oberfeldarztes der Reihe nach einzeln durchgehen.

1. Körperlänge.

LFnsere Instruktion vom 22. September 1875 bestimmt das Minii num derselben auf 155 Cm. Dasselbe beträgt in anderen ArmeerL nach Morache, Traité d'hygiène militaire, 1874. Pag. 99: 5' 2" oder 1,621 Meter.

èM§g Preußen ,, für einzelne Waffengattungen 5' ,, 1,569 ^ nstf Nordamerika .

.

.

. 5 ' 3" ,, 1,600 ,, § O England 5' 3" ,, 1,600 ,, K/ O// 'S '3 Schweden 7) · ° ^ -n 1,608 Baden .

. 5'2V,, 1.570 lì g 8 j Oesterreich 59" ,, 1^553 V) 1,570 «S« \Belgieu .

n .i,, g ö (Spanion1 .

.

.

.

.

. 1,561 n 1,560 £M S |i {Italien ) . 2 .

·fi £ 2* (Frankreich ) .

.

1,540 11

11

') In Italien werden Stellungspflichtige unter 154 Cm. als bleibend untauglich erklärt, solche von 154--156 auf ein Jahr zurükgestellt.

") Das französische Minimalmaß gilt nur für Kombattanten.

Wie sich aus dieser Tabelle ergibt, stellen die Heere der Volker germanischer Race im Allgemeinen höhere Anforderungen an die Körperlänge ihrer Soldaten, als die Heere der romanischen Völker. Es hängt dies ganz offenbar mit der verschiedenen durchschnittlichen Körperlänge der verschiedenen Volksstämme zusammen.

So betrug in Frankreich während 30 Jahren die Zahl der wegen Untermäßigkeit Zurükgestellten nach Morache (1. c. Pag. 98): in den kymrisch-german. Departementen 42,8 von 1000 Untersuchten r, -n 11 keltischen ,, 56,8 ,, ,, ,, ,, ,, keltischen ,, 89,3 ,, ,, ,, Mittel der ganzen Periode 76,9 ,, ,, ,, In der Schweiz haben wir in dieser Beziehung höchst auffallende und nicht ohne Weiteres durch Racenunterschiede erklärbare Verschiedenheiten zwischen den einzelnen Kantonen.

Nach dem soeben erschienenen Bericht des statistischen Bureau über die sanitarische Untersuchung der Rekrutirungsmannschaft im

376

Herbst 1875 zeigen die Kantone für die Mannschaft von 1856 folgende Reihenfolge: Untersuchte. Davon Untermäßige. °/o 1 1) Nidwaiden .

1,8 56 13 2,8 2) Basel-Landschaft .

464 17 3,5 3 ) Genf .

.

.

. 491 4,1 320 13 4) Basel- Stadt .

4 84 4,8 5) Obwalden 6) Waadt 91 4,9 1873 49 5,05 7) Neuen bürg .

970 7,2 8) Solothurn 587 42 9) Freiburg ' 63 7,8 803 72 10) Luzern 8,1 887 8,2619 11) Glarus .

. . . 230 53 8,3 12) Graubünden 638 8,7 30 13) Sehwyz .

.

343 14) Tessin 62 8,9 694 9,2 24 15) Schaffhausen 261 367 9,3 1 6 ) Bern .

.

.

.3931 9,4 13 1 7 ) Z u g . . . . 138 . 67 9,6 18) Thurgau 699 68 10,0 682 19) Wallis 238 10,2 20) Zürich .

2329 134 10,8 21) Aargau 1242 12 12,8 94 22) Appenzell I. Rh. .

198 13,3 23) St. Gallen .

.

1491 54 15,0 24) Appenzell A. Rh.

359 16,5 13 25) U r i . . . . 79 1717 Total 19745 8,7°/o nämlich: Die drei Kantone Waadt, 157 v 4,7 Neuenburg und Genf . 3334 62 8,9 Der Kanton Tessin .

694 Die 4 sprachlich gemischten Kantone Bern, Freiburg , Graubünden und 9,1 6054 551 Wallis 9,8 947 Die 17 übrigen Kantone . 9663 Vorstehende Zahlen sind natürlich nur als Werthe eines Jahrgangs anzunehmen und bedürfen sehr der Kontrolirung und Ergänzung durch die Ergebnisse anderer Jahre, namentlich für die kleinern Kantone. Immerhin ist es interessant zu sehen, wie in der Schweiz die welschen Kantone durchschnittlich größere Leute aufvveisen als die deutschen, obwohl die beiden Extreme (Nid-

377 walden mit 1,8 und Uri mit 1(5,5 % Untermäßigen ) im Herzen der deutschen Schweiz liegen.

Die Zahl unserer Untermäßigen übertrifft diejenige Frankreichs, obgleich in der Periode, in welcher obige Zahlen für Frankreich gewonnen wurden (1831--1860), das zuläßige Minimum 156 und nicht bloß, wie bei uns, 155 Cm. betrug. Bei Annahme dieses Minimums hätten wir von 1856 9,4 % Untermäßige.

Um wie viel würde nun die Rekrutenzahl durch Heraufsezung de Minimalmaßes vermindert?

Die Zahl der Leute von 155--155,9 Körperlänge von 1856 betrug 1875 412 Mann Die Zahl der Leute von 156--156,9 Körperlänge von 1856 betrug 1875 488 ,, Nehmen wir an, daß von diesen 900 Mann die Hälfte, also 450 ,, wegen Gebrechen ohnehin ausgemustert worden sei, so hätte das Heraufsezen des Minimums auf 157 Cm. uns einen Nettoverlust von 450, das Heraufsezen auf 156 von 206 tauglichen- Rekruten ergeben. Sezen wir auch den Fall, daß diese 206, resp. 450 Mann nicht ausgemustert, sondern z. B. für 1 -- 2 Jahre zurükgestellt und dann tauglich befunden und instruirt worden seien. Hieraus ergibt sich wiederum ein Verlust für das Heer. Die Kosten für Ausrüstung und Instruktion sind die gleichen, aber statt 25 Jahre dient der Mann bloß 24, bezw. 23 Jahre dem Vaterland, der Nuzeffekt der aufgewandten Kosten beträgt somit bloß -- 25

desjeni11--10 gen eines im 20. Altersjahr Instruirten, für den Anzug nur -- .,, · 25

Die Erfahrung hat überdies gezeigt, daß es unter den Leuten von 155 Cm. noch viele gibt, welche die Strapazen des Dienstes ganz gut aushalten. Auch unter den noch kleinern sind solche gar nicht selten, und es ist daher nicht korrekt, daß man diese vom Dienst ausschließt. Da unsere Handfeuerwaffen kleiner bind als die frühern, und auch bei der Hinterladung die Handhabung des Ladstoks wegfällt, so ist damit auch der Hauptgrund der frühem Anforderungen an die Körperlänge weggefallen.

Bei Fixirung des zuläßigen Minimums au Körperlänge hat man sich daher keine andere Frage zu .stellen als dit;: Bei welcher Körperlänge beginnen erfahrungsgemäß bei sonst wohl entwikelten jungen Leuten die übrigen Requisite der Dienstauglichkeit. in der Regel vorhanden zu sein?

Als allgemeine Regel für unsern Volksschlag dürfen die 155 Cm.

als richtig, d. h. als diejenige Grenze angenommen werden, unterhalb welcher die Diensttauglichkeit mit Rüksicht auf normale Ausbildung der Muskeln, Knochen und Eingeweide noch Ausnahme, oberhalb

378 welcher sie Regel ist. Eine absolute mathematische Grenze existirt hiet- so wenig als anderswo in der Natur. Es sollte daher auch den Untersuchungskommissiouen unbedenklich gestattet werden, noch kleinere Leute als diensttauglich anzunehmen, wenn bei denselben der Mangel an Körperlänge durch gehörige Reife und Kraftfülle des Körpers ersezt wird. Ein obligatorisches Hinaufschrauben des Minimums wäre eine Ungerechtigkeit gegen die vielen dadurch betroffenen, vollkommen diensttauglichen und dienstfreudigen jungen, Leute, welche sich durch finanzielle Gründe nicht genügend rechtfertigen ließe.

Eine einzige der Vorschriften bezüglich der Körperlänge dürfte ohne Schaden im Sinne der Verschärfung rnodifizirt werden, nämlich die Frist für das Nachwachsen (§16 leztes Alinea). Die betreffende Bestimmung lautet : ,,Leute, welche im Alter von 24 Jahren das Maß von 155 Cm.

,,nicht erreicht haben, sind zum Militärdienste bleibend untauglich.

,,Leute, welche im Alter von 20--23 Jahren, zur Zeit der UnterBuchung, nicht die genannte Körperläage besizen, aber die Erreichung ,,derselben bis- zum 24. Altersjahre erwarten lassen, sind als bloß ..zeitweise untauglich zu betrachten und auf eine fernere Unteri) O ,,suchung zurukzustellen.a Es ist ganz richtig, daß, zumal in den Berggegenden, die Leute sich körperlich langsamer entwikeln als in der Treibhausatmosphäre der Städte, so daß beim Eintritt in die Landwehr die Leute ihre Rekruten-Uniformen total verwachsen haben. Angesichts dieser Thatsache und der fernem Thatsache, daß in diesen Gegenden so viele Untermäßige des Rekrutirungsjahrganges sich vorfinden, die später ihre Kameraden an Größe einholen, hätte es sich vom rein sanitarischen Standpunkte aus empfohlen, den Rekrutenunterricht um l Jahr hinauszuschieben. Dies ist aber nicht mehr thunlich. Hingegen ist andererseits die Frist von 4 Jahren für das eventuelle Nachwachsen allzu reichlich bemessen und dürfte ohne Schaden um 2 Jahre abgekürzt werden. Zugegeben, daß Einzelne erst in 23 Jahren das Minimalmaß erreichen, so gehen für diese Leute schon 3 der besten Dienstjahre im Auszug verloren, und die Instruktion ist aus oben angegebenen Gründen kaum mehr lohnend genug, wenn es nicht ganz, besonders qualifizirte Leute betrifft.

Wir könnten uns daher ganz gut dazu verstehen, obigen Passus in Annäherung an das
italienische Gesez vom 26. Juli 1876 dahin umzuändern : ,,Leute, welche zur Zeit der Untersuchung nicht die genannte ,,Körperlänge besizen, sind auf l--2 Jahre zurükzustellen, wenn sie ,,die Erreichung derselben bis im Alter von 22 Jahren erwarten ,,lassen, andernfalls aber als untauglich zu erklären."· Dafür sollte aber als Schlußalinea hinzugefügt werden :

379 ,,Bei Leuten, welche besonders kräftig und im Uebrigen fehlerfrei entwikelt sind, und welche sich vermöge ihres Berufs und ihrer l ,,Neigung zu einem Dienstzweig besonders eignen würden, kann von ,,dem Minimum von 155 Cm. in Folge motivirten Beschlusses der ,,Untersuchungskommission abgesehen werden,"

2. Brustumfang.

Ueber die Gründe, weßhalb eine Minimalanfordorung und warum gerade diejenige von l/2 Körperlänge an die Rekruten gestellt wird, haben wir hier nicht näher einzutreten, da dieser Gegenstand im Geschäftsbericht für 1875 einläßlich erörtert worden ist.

Ueber den Brustumfang der Rekrutenuntersuchung eines Jahres (1876) besizen wir folgende Angaben : l

Rangordnung nach

Total i Mon Brustmlang

Kanton.

ungenügend (J6ni6SSBnB ' Zahl, ' Prozent,

Korperl. Brustum

25 9 5

1

14

\6



17 15 10 3 22 19 8

7 18 23 24 1 13 16 20 11 12 21 4

2

2 3

7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

Uri . . . .

Freiburg . .

Obwalden .

Tessin . . .

Waadt . . .

Zug . . . .

Schaffhausen Luzern Genf . . . .

Appeuzell I./Rh.

Wallis . . .

Solothurn Neuenburg .

Thurgau .

St. Gallen . .

Appenzell A/Rh.

Nidwaiden .

Schwyz . . .

Bern . . . .

Zürich . . .

Glarus Graubünden .

Aargau .

Basel-Stadt . .

Basel-Landsch.

Total

4 103 13

(5,4 unter 10°/o 13,9 16,25 115 18,3 10-- 19°/o 327 18,4 24 19,35 46 19,4 178 22,8 109 23,1 20 24,4 140 24,6 20-- 29°/o 141 25,9 261 28,4 184 29,1 380 29,5 92 30,3 17 30,9 98 31,4 30-- 35"/,, 1081 31,9 701 33,5 85 41,5 l 40-- 45"/n 258 44,1 561 52,7 L f>0-- 60% 173 , 57,5 286 70.3 über 70 °/o

63 739 80 628 1780

124 237 780 472 82 568 544

919 631 1288 304 55 312 3393 2090 205 585 1066 301 407

. 17653

i

5397

i

30,57

--

380

Aus dieser Tabelle ergeben sich zwischen der Bevölkerung der einzelnen Kantone noch weit größere Differenzen als bezüglich der Zahl der Untermäßigen. Im Allgemeinen ist nicht zu verkennen, daß die Kantone mit vorwiegend kleineu Leuten bezüglich des Brustumfanges besser gestellt sind, als die Kantone mit durchschnittlich weniger kleinen Leuten; doch weist eine Reihe von Kantonen in beiden Beziehungen günstige, eine andere ungünstige Resultate auf. Vor einer einläßlichem statistischen Bearbeitung des Materials mehrerer Jahrgänge wäre es indessen gewagt, ein bestimmtes Urtheil abzugeben. Leider ist das Material noch nicht so weit bearbeitet, um daraus sehen zu können, wie sich die verschiedenen Größen des Brustumfanges auf die verschiedenen Körperlängen vertheilen.

Wenn die Leute mit untermäßigem Thorax wirklich schwächlicher sind als die andern, so muß sich dies durch größere Erkrankungsfrequenz im Dienst manifestiren. Wir besizen darüber bloß das Material der Kontroi-Untersuchung zweier Rekrutenschulen des III. Kreises 1875. Aus den daherigen Kontrolen ist zunächst die Statistik der bezüglich des Thorax Untermäßiger (deren eine Anzahl, welche kräftig genug schien, als diensttauglich erklärt worden war), ferner derjenigen, deren Brustumfang der halben Körperlänge gleichkam oder dieselbe um höchstens 3 Cm. überstieg, und endlich derjenigen mit größerem Brustumfang erstellt worden.

Nachher wurde an der Hand der Krankenverzeichnisse berechnet, wie viele Erkrankte und wie viele Erkrankungen auf jede dieser Kategorien fallen und welcher Art diese Erkrankungen waren.

Das Resultat dieser Erhebungen war folgendes: Der von der sanitarischen Kontrol-Untersuchungskommission nach vorheriger Untersuchung als diensttauglich erklärte Rekrutenbestand beider Schulen zusammen beträgt 694 Mann. Davon hatten bei einem Brustumfang° von

Körperlänge

weniger

Cm.

Zahl 155--159 160-164 165--169 170-174 175--179 180--183

>1 O

18 37 18 6 2 84

°/oo 4 26 53 26 9 3 121

gleich bis " 3 Cm.

darüber Zahl °/00 37 61 86 49 20 3

53 88 124 71 29 4

256

369

mehr als 3 Cm. über die halbe Körperlängc.

Total Zahl °/"0 Zahl "/oo

63 111 100 59 17 4 354

91 160 144 85 24 6 510

103 190 223 126 43 9 694

148 274 321 182 62 13

1000

381

i

Allerdings hätte die Kommission einen guten Theil der 84 mit untermäßigem Brustumfang nach dem strengen Wortlaut des Reglements zurükstellen sollen. Daß sie dies nicht that, geschah offenbar unter dem Eindruk des damals in voller Blüthe gestandenen Thoraxsturmes. Immerhin ist als gewiß anzunehmen, daß keiner als tauglich erklärt wurde, der abgesehen vom Brustumfang nicht in jeder Beziehung als diensttauglich betrachtet werden konnte.

Wir dürfen sogar annehmen, daß gerade die Leute mit untermäßigem Thorax ganz speziell genau ins Auge gefaßt wurden, bevor sie troz dieses Mangels als tauglich erklärt wurden. Wie hielten nun alle diese Leute den Dienst aus?

Es erkrankten während der ganzen Schule von obigen 694 Rekruten 190, wovon ein guter Theil mehrmals, so daß sie im Krankenverzeichniß mit 274 Erkrankungen figuriren. Unter diesen Erkrankungen lassen wir zunächst die wunden Füße (92) und die übrigen mechanischen Verlezungen (64) bei Seite, da dieselben mit der Thoraxfrage nichts zu schaffen haben, und beschäftigen uns lediglich mit den 118 Erkrankungen im eigentlichen Sinne. Von diesen fallen nun auf d. 84 Mann m. untermäßigem Thorax 22, macht 26,2% Erkrankgn.

n 256 TI n genügendem ,, 46, ,, 18,0,, ,, ,, ,, 3 5 4 ,, ,, mehr als genügend. ,, 50, ,, 14,0 ,, ,, Daß bei den Brust-Untermäßigen Athmungskrankheiten 4l/2 mal häufiger vorgekommen sind a l s b e i d e n andern Rekruten, i s t Daß das sehr erheblich stärkere Erkrankungsverhältniß der ersten Kategorie kein Spiel des Zufalls ist, ergibt sich daraus, daß troz der kleinen absoluten Zahlen dieses Verhältniß sich bei allen Größenkategorien wiederholt, außer bei den numerisch sehr schwach vertretenen beiden größten, wo erhebliche Abweichungen vorkommen (175 -- 179 und 180 -- 183).

Es sprechen diese Abweichungen aber auch zu Gunsten der schon anderweitig statistisch begründeten Annahme, daß je höher die Statur eines Individuums, d. h. je mehr das Wachsthum in die Lange stattgefunden hat, am so häufiger der BrustumfangO ohne Beeinträchtigung der Rüstigkeit O O O O unter der halben Körperlänge zurükbleibt. Zerlegen wir nämlich den Inhalt obiger Tabelle in Reihen nach den Größen und Thoraxkategorien, so finden wir :

Bundesblatt. ' 29. Jahrg. Bd. III.

27

382

MannschaftsKörperlänge. zahl Total.

155--159 160--164 165--169 170--174 175-179 180--183 Total

103 190 223 126 43 9 694

°/o Erkrankungen ohne untermeVir als Rüksicht auf mäßig. genügend genügend. den Thorax.

°/o Erkrankung bei Thorax

33,3 27,9 24,3 39,0 -- -- 26,2

24,3 5,0 19,8 22,4 30,0 -- 18,0

15,9 11,7 13,6 15,3 23,5 25,0 14,0

19,2 11,0 17,4 21,6 23,3 11,1 17,1

Aus dieser Tabelle lassen sich, mit allen Vorbehalten in Anbetracht der nicht großen, zum Theil ungenügenden Zahlen, folgende Säze mit einiger "Wahrscheinlichkeit begründen: I. Die den krankmachenden Einflüssen des Dienstes am meisten widerstehende Größenkategorie von Rekruten ist diejenige von 160 bis 164 Cm. Körperlänge und genügendem Brustumfang.

II. Sowohl von 160 Cm. abwärts als von 165 Cm. aufwärts scheint die Resistenz gegen schädliche Einflüsse abzunehmen, und zwar nach unten rascher als nach oben.

III. Mit dem Brustumfang nimmt in der Regel innerhalb der nämlichen Größenkategorie die Resistenz gegen schädliche Einflüsse zu. Die Ausnahmen von dieser Regel in obiger Tabelle bei der zweiten und den zwei lezten Größenkategorien dürften bei größern Zahlen wahrscheinlich verschwinden.

IV. Angesichts der obigen Zahlen wäre es gerechtfertigt : a. das zuläßige Minimum des Brustumfanges für Leute unter 160 Cm. auf 80 Cm. festzusezen; b. größere Leute mit untermäßigem oder genügendem (d. h. die halbe Körperlänge um nicht mehr als 3 Cm. übertreffendem) Brustumfang nur dann als tauglich zu erklären, wenn dieselben 1) einen genügenden Brustspielraum, d. h. eine Differenz zwischen den Brustumfängen bei tiefster Ein- und Ausathmung von mindestens l Cm. auf je 23 Cm, Körperlänge besizen ; 2) bei eingehender Untersuchung vollkommen gesund erscheinen; 3) keinerlei mindere, d. h. die Tauglichkeit nicht ausschließende Gebrechen haben, es sei denn, daß leztere durch v o r z ü g l i c h e Eignung zu einem besondern, schwer zu rekrutirenden Dienstzweig ausreichend kompensirt werden.

383

Bei strenger Durchführung dieser Grundsäze wird die Rekruten! zahl zwar quantitativ einige Verminderung erleiden, qualitativ aber entschieden gewinnen, indem nur solchen Rekruten der Eintritt ins Heer verwehrt wird, welche nach den Erfahrungen im Friedensdienst im Feld die ersten wären, um die Spitäler zu füllen.

3. Sehschärfe.

In dieser Beziehung stehen unsere Vorschriften vollständig auf der Höhe der Wissenschaft. Der Kernpunkt dieser Vorschriften ist das aufgestellte Minimum von a / 2 fü'' die Sehschärfe, eventuell nach Korrektion von Berechnungsfehlern des Auges durch sphärische Gläser. Sehr namhafte französische und belgische Militärophthalmologen plädiren warm für Herabsezung dieses Minimums auf a /4. Diesem Vorschlag können wir nicht beistimmen. Nach hierseitigen Erfahrungen ist ein Auge mit einer Sehschärfe unter l /2 zum Schießen absolut unbrauchbar; Sehschärfe von Y2 reicht bei unsern weittragenden Feuerwaffen gerade noch für ein ordentliches Schießen auf die mittlern Distanzen (bis 300 m.) zur Noth aus; aber schon hier hat die Präzision aufgehört. Ebenso ist für Schildwache u. dgl. eine Sehschärfe b e i d e r Augen unter 1/t kaum genügend.

In einer. Beziehung möchten wir jedoch die jezigen Vorschriften beschränken. Es wurden öfter» Myope aus den untern Volksklassen z. B. mit M Yi2 und S nach Korrektion zwischen l und l/ï als tauglich erklärt, welche die Instruktoren als zum Schießen ganz untauglich bezeichneten. Es waren dies Leute, welche im bürgerlichen Leben durch ihren Refraktionsfehler zum Gebrauch von Brillen nicht veranlaßt werden, im Militär wollen sie keine tragen, oder behaupten, sie sehen damit nicht besser. Lezteres beruht nun zwar in der Regel auf Ungeschiklichkeit und Mangel an Uebung ; nichts desto weniger sind solche Leute nicht nur eine Plage für die Instruktoren, sondern auch für das Heer von höchst problematischem Nuzen.

Man könnte daher im § 18 der Instruktion vom 22. September 1875 nach dem dritten Lemma folgende Bestimmung einschalten: ,,Leute mit Refraktionsfehlern, welche im bürgerlichen Leben ,,sich niemals der Augengläser bedienen, und nicht mehr tils ,,Primarschulbildung besizen, sind nur dann als diensttauglich anzu,,nehmen, wenn ihre Sehschärfe ohne Korrektion durch Gläser ,,wenigstens Y2 ist." Es kann dies allerdings manchmal Leute mit sehr geringen Refraktionsfehlern, z. B. M x/so betreffen, aber solche Leute nüzen eben im Heer sehr wenig. Myope mit besserer Schulung tragen gewöhnlich Gläser und können sich im Heere auch ohne Schießwaffe nüzlich machen.

384

Nach den statistischen Erhebungen haben wir zirka 8 °/o Myope von 1/io -- 1/so. Von diesen sind jedenfalls mindestens 6 °/o aus höhern Schulen hervorgegangen, wo dieser Fehler meist aoquirirt wird. Der Abgang infolge obiger Verschärfung der bestehenden Vorschrift dürfte demnach 2 °/o der Rekrutenzahl schwerlich übersteigen.

Eine Luke bezüglich der Sehstörungen besteht ferner in der Instruktion, welche bei dieser Gelegenheit ergänzt werden könnte.

Es ist nämlich nirgends gesagt, wie weit bei genügender Sehschärfe des einen Auges eine Verminderung derselben auf dem andern zuläßig ist. Im Kreisschreiben des Oberfeldarztes vom 31. Juli 1876 an die Divisionsärzte ist diese Luke durch die Weisung ergänzt, im Uebrigen vollkommen diensttaugliche Leute mit Sehschärfe eines Auges bis auf 1/8 herab (zur Orientirung vollständig genügend), bei normaler Sehschärfe des andern als tauglich anzunehmen, für gewehrtragende Truppen jedoch nur dann, wenn das normale Auge das rechte ist.

Im gleichen Kreisschreiben wurde ferner die Weisung ertheilt, auch einen höhern Grad von F a r b e n b l i n d h e i t als Untauglich keitsgrund zu betrachten, soweit nämlich diese Affektion die Erkennung der Unterscheidungsmerkmale der Truppengattungen zum Theil hochgradig erschwert oder unmöglich macht.

4. Gebrechen, welche die Diensttauglichkeit aufheben.

In diesem Abschnitt wüßten wir keine Ergänzungen oder Abänderungen anzubringen, da die bezüglichen Vorschriften keine Unrichtigkeiten oder Luken von irgend welchem Belange enthalten.

Aus obiger Darstellung geht hervor, daß etwelche Aenderungen an der Instruktion zuläßig, ja sogar wünschenswerth sind, daß aber zur Stunde noch nicht ermittelt werden kann, welchen Einfluß die erwähnten Abänderungen auf die Rekrutirung ausüben würden. So viel ist sicher, daß die Reduktion nicht einfach durch Hinaufschrauben des Höhenmaßes bewerkstelligt werden kann, weil dadurch eine Menge tüchtiger Leute verloren ginge, und weil die Erhöhung um bloß l Cm. übrigens auch nur eine Verminderung der Rekrutenzahl um zirka 200 Mann zur Folge hätte. Dagegen ist namentlich die geistige Tüchtigkeit bis jezt viel zu wenig berüksichtigt worden, und es sind zum Schaden des Ganzen, und namentlich zum Schaden der Infanterie, der leztern Leute zugewiesen worden, die den heutigen Anforderungen an den Infanteristen weder im Wachtdienste, noch im Sicherheitsdienste, noch viel weniger im Gefechte Genüge zu leisten im Stande sind, ja die geradezu -durch

385 ihre Bornirtheit selbst für größere Truppenabtheilungen verhängnißvoll werden könnten.

Wenn daher als feststehend angesehen werden darf, daß bei strengern Anforderungen an die geistige und körperliche Tauglichkeit eine Reduktion der Rekrutenzahl stattfinden kann, so wird die definitive Feststellung der neuen Bedingungen allerdings noch von weiteren Erfahrungen abhängig gemacht werden müssen.

Zur Frage übergehend, ob eine Reduktion der Rekrutenzahl überhaupt zuläßig sei, ist näher zu untersuchen, welches jährlichen Zuwachses das Heer bedarf, um gegebenen Falles nicht nur vollzählig, sondern selbst mit einer angemessenen Anzahl Ueberzähliger ins Feld rüken zu können.

Die gesezliche Stärke des Auszuges beträgt nach der Militärorganisation, Stäbe Inbegriffen .

.

.

.

105,342 Mann, mit 20°/o Ueberzähligen 21,068 ,, Total

126,410 Mann.

Steht diese Zahl in den Kontrolen, so darf angenommen werden, daß die Korps bei einem allgemeinen Aufgebot mit 7,5 °/o Ueberzähligen sich bei den Fahnen einstellen werden, da immer etwa 12,5 °/o der in den Kontrolen Eingeschriebenen nicht einrüken, beim Genie allerdings bis auf 16 °/o mehr.

Die gegenwärtige Kontroistärke der 12 ersten Jahrgänge (Rekrutenjahrgang nicht gerechnet) beträgt gemäß den Auszügen aus den S t a m m k o n t r o l en: 1856 1855 1854 1853 1852 1851 1850 1849 1848 1847 1846 1845

= = = = = = = = = = = =

Total

11,929 10,945 9,856 10,772 10,636 10,646 10,014 9,749 9,136 8,592 8,996 9,412 120,683

386

Diese Kontroistärke wurde durch Zutheilung folgender Rekrutenzahl in den entsprechenden 12 Jahren erreicht : 1876 1875 1874 1873 1872 1871 1870 1869 1868 1867 1866 1865

= = = = = = = = = = = =

14,905 18,452 13,918 14,206 13,330 13,860 13,135 12,550 12,272 13,701 13,000 12,531

durchschnittlich

165,860 13,821

Wären leztes Jahr nicht etwa 6000 Mann von der Wehrpflicht enthoben worden, so würde der Auszug ziemlich genau obigen Anforderungen annähernd entsprechen, nämlich etwas über 125,000 Mann stark auf den Kontrolen erscheinen, und die Rekrutirung der 12 lezten Jahre betrüge etwas über 14,000 Mann durchschnittlich gerade so, wie es der Entwurf zur Militärorganisation vorgesehen hat.

Es ist demnach unzweifelhaft, daß beim bisherigen, d. h. unter der früheren Organisation eingehaltenen System der Rekrutirung älterer Jahrgänge der mangelhaften Ausscheidung der Dienstuntauglichen und bei der damaligen mangelhaften Ueberwachung der Wehrpflicht, die Rekrutirung von jährlich 14,000 Mann.nicht zu viel war.

Es entsteht daher die Frage, ob bei der genauen Ueberwachung der Wehrpflicht, wie sie seit Einführung der Dienstbüchlein stattfindet, und bei der Rekrutirung der Großzahl der Leute im ersten Jahre ihrer Wehrpflicht nicht dennoch eine Reduktion stattfinden könne. Leider ist das Material über den jährlichen Abgang durch Auswanderung und vorübergehende Abwesenheit so lükenhaft, daß wir nicht sichere Schlüsse über denselben ziehen können. Immerhin gibt die obige Zahlenreihe einige Anhaltspunkte.

387

Würde kein Abgang stattfinden, so wäre der Auszug, Gleichmäßigkeit der Rekrutirung in den verschiedenen Jahrgängen vorausgesezt, 12 X 11,929 = 143,148 Mann stark, nun ist er aber bloß .

.

120,683 ,, ,, Es sind also in Abgang gekommen Zudem sind noch in Abgang gekommen eine den nachträglich rekrütirten altern Jahrgängen entsprechende Zahl, welche wir z u circa .

.

.

.

22,465 Mann.

11,000

,,

veranschlagen.

zusammen 33,465 Mann, oder auf obige Zahl von 143,148 bezogen 23,4 °/,,, oder jährlich 1,9%.

Ist dieser Abgang, auf die ersten 12 Jahrgänge berechnet, richtig, so dürfte eine Rekrutirung von jährlich 13,000 Rekruten genügen; davon 11,000 vom Rekrutirungsjahrgang, 1000 vom folgenden, 700 vom dritten und 300 ältere.

Wir erhielten damit 12 X 13,000 = .

156,000 Mann weniger bei den jüngsten Jahrgängern die Verstärkung von altern Jahrgängern, die sie erst von nachfolgenden Rekrutirungen zu erwarten haben 2,000 ,, _ 154,000 Mann davon ab der oben ermittelte Abgang auf 12 Jahrgängen 23,4 °/o = 35,360 ,,__ bleiben als Kontroibestand des Auszuges ungefähr w i e bisher .

.

.

.

.

.

.

118,964 Mann was dem gesezlichen Stand nebst 15 °/0 Ueberzähligen nahezu entspricht. Immerhin 7000 Mann weniger als wir oben als nothwendig bezeichnet haben, wozu noch das gewichtige Bedenken hinzukommt, daß es nie möglich sein wird, die gerade nothwendige Zahl auf alle Truppenkörper gleichmäßig zu vertheilen, so daß immer einzelne mit etwas mehr Ueberzähligen, andere dann in allzuschwachem Bestände einrüken werden. Andererseits haben wir als Gegenwerth den Rekrutenjahrgang nicht hinzugerechnet, auf welchen freilieh auch während eines Theils des Jahres nicht gerechnet werden kann.

In Zusammenfassung des Gesagten glauben wir annehmen zu dürfen, daß eine jährliche Rekrutenzahl von 13,000 Mann bei sorg-

388

fältiger Auswahl und bei gewissenhafter Ueberwachung der Wehrpflicht zur Vollzähligerhaltung der Korps hinreichen würde.

Würden jedoch jezt schon bloß 13,000 Mann jährlich rekrutirt,, so würde entweder die Formirung der neuen Korps auf Jahre hinaus verschoben, oder aber es müßten die übrigen Korps vorübergehend unter dem gesezlichen Stande verbleiben.

Auch könnte bei so knapp zugemessener Rekrutirung die bisherige Kreiseintheilung kaum beibehalten werden, sondern es würde eine Ausgleichung stattfinden müssen.

Unter solchen Umständen darf einstweilen nicht unter die Zahl von 13,500 Rekruten gegangen werden, wenn man überhaupt die Zahl von 14,000 reduziren will, bevor die Korps den vorgeschriebenen Bestand haben.

Aus dem Wegfall von jährlich 1000 Rekruten, welche wir als der Infanterie entfallend in Rechnung sezen müssen, wird sich jährlich für Kleidung, Instruktion, Bewaffnung und Ausrüstung (per Mann Fr. 349--350) eine Ersparniß von Fr. 350,000 in runder Summe ergeben.

Anschließend an die Frage der Reduktion der einzustellenden Rekrutenzahl haben wir hier noch kurz die Zutheilung der Bekruten an die verschiedenen Truppengattungen zu besprechen, indem die Zuweisung einer größern oder kleinern Rekrutenzahl an diese oder jene Truppengattung die Ziffern, welche für Bekleidung, Ausrüstung,.

Bewaffnung und Instruktion auszusezeu sind, sehr erheblich modifizirt. In Folge der neuen Militärorganisation hat namentlich für die Artillerie und das Genie, welche ganz neue Korps zu formiren oder den Personalbestand schon bestehender bedeutend zu vermehren hatten, eine ungewöhnlich starke Rekrutirung stattfinden müssen, was die obgenannten Ausgabenrubriken bedeutend mehr belastete, als solches für eine gleiche Zahl von Infanterierekruten hätte geschehen müssen.

Aus der beigedrukten vergleidenden Uebersicht wollen Sie den Unterschied der Instruktionskosten entnehmen, wie sich solche auf der Basis der bisherigen und der künftigen Gesammtrekrutirung, der bisherigen und einer künftigen n o r m a l e n Rekrutenzutheilung an die verschiedenen Truppengattungen berechnen lassen. Hiernach beliefe sich die Ausgabe für das Jahr 1877 mit der Zahl von 14,000 Rekruten auf Fr. 5,916,137, für das Jahr 1878 mit 13,500 Rekruten auf Fr. 5,508,433, für das Jahr 1879 und ff. mit 13,000 Rekruten und bei einer n o r m a l e n Zutheilung derselben an die verschiedenen Truppengattungen auf Fr. 5,280,832, mithin die Er-

389 sparniß pro 1878 auf Fr. 407,704, für 1879 auf Fr. 635,305. Da wir die Minderausgabe in Folge Reduktion der Gesammtrekrutenzahl um 1000 Mann besonders beziffern und dafür einen Betrag von Fr. 350,000 (1000 X Kosten eines Infanterierekruten) in Rechnung bringen, so ergäbe sich als jährliche Ersparniß in Folge einer künftigen n o r m a l e n Rekrutenzutheiluug an die verschiedenen Truppengattungen die Summe von Fr. 275,305. Mit Rüksicht auf die Luken im Personalbestand, welche namentlich die taktischen Einheiten der Kavallerie noch aufweisen, und da auch bei andern Truppengattungen gewisse Unregelmäßigkeiten in der künftigen Rekrutirung sich kaum werden ganz vermeiden lassen, so nehmen wir hier die durchschnittliche Ersparniß per Jahr nur zu Fr. 150,000, somit um Fr. 125,000 geringer an, als sich sonst aus dem aufgestellten Normale ergibt. (Siehe nachstehende Tabelle.)

Vergleichung der Kosten der Rekruten für 1877, 1378 und S879.

Artillerie Infanterie.

o Oi

co

Kavallerie.

durchschnittlich Fr. 6,90 X 54 Tage incl. Pferdemiethe.

Genie.

VerSanität. waltung.

Total.

Instruktion Bekleidung Bewaffnung u. Ausrüstung

129. 60 130. 35 86.78

Per Mann

346. 73

Eekrntenzahl für 1877 .

Kosten derselben

9383 3,253,367. --

r Mann 14,000 i 129 2653 650 735 450 \ Fr.

5,916,137.

--J 1,622,760.

-- 514,791. 294,735. -- 184,470. - 46,014. -

Kekrutenzahl für 1878 .

Kosten derselben

9562 3,315,432. --

( Mann 13,500 Ì 73 450 764 1810 841 \ Fr.

5,508,433.

--j 514,791.-- 1,107,132. -- 306,364. - 238,675.-- 26,039. -

Eekrutenzahl für 1879 .

Kosten derselben

9673 3,353,919. --

648 r Mann 13,000 1 372 1779 48 480 [Fr.

5,280,832.

--J 259,848.

-- 425,560. -- 1,088,160. -- 136,224. -- 17,121. --

204.70 427. 80

372. 50 200.-- 39.17

227. 90 151.50

1143. 98

611.67

512.--

21.60

119. 60 151. 50 12.70

192.-- 151. 50 13.20

401.--

283. 80

356. 70

391

Reduktion der Instruktorenzahl.

Es bleibt noch zu untersuchen, ob nicht Ersparnisse durch Reduktion der Anzahl der Instruktoren erzielt werden könnten.

Ein dahin zielendes Postulat der Bundesversammlung lautet: ,,Der Bundesrath wird eingeladen, zu untersuchen, ob nicht ,,unter ausgedehnterer Herbeiziehung von Offizieren und Unter,,offizieren zur Instruktion (im Sinne des Art. 90 der Militärorgani,,sation) die Zahl der Instruktoren I. und II. Klasse, sowie durch ,,Verwendung derselben in benachbarten Divisionskreisen und durch ,,Verschmelzung kleiner Schulen, namentlich der Offizierbildungs,,schulen der Infanterie, angemessen reduzirt werden könne."

Die Instruktoren sind eine der Milizarmee eigentümliche Einrichtung, indem bei der längern Dienstzeit der stehenden Heere selbstverständlich die Offiziere und Unteroffiziere den Unterricht selbst ertheilen. Wenn man daher bei uns Instruktoren anstellt, um an der Dienstzeit der Cadres sparen zu können, und man damit auch wirkliche und weitgehende Ersparnisse erzielt, so erscheint es schon von vornherein als sehr fraglich, ob das Abgehen von der Instruktion durch Berufsinstruktoren nicht gerade umgekehrt zu Mehrausgaben statt zu Ersparnissen führe.

Wir verkennen nun keineswegs den hohen Werth, den das Ertheilen des Unterrichts durch die Cadres selbst hat, glauben aber diesen Werth nicht sowohl in der Ausbildung der Rekruten und der Mannschaft, sondern vielmehr und beinahe ausschließlieh in der eigenen Ausbildung der Cadres finden zu müssen. Es kann diesfalls bereits aus der Erfahrung gesprochen werden. Die Ertheilung des Unterrichts durch die Cadres war schon vor der neuen Militärorganisation eingeführt, indem gerade die damit gemachten Erfahrungen zu der Bestimmung des Art. 90 der Militärorganisation führten. Seit dem Inkrafttreten der leztern ist denn auch die Vorschrift des Art. 90 in vollstem Umfange zur Anwendung gekommen, und zwar nicht etwa nur bei den Spezialwaffen, wo die durchwegs bessere Auswahl und höhere Befähigung der Cadres dies am besten gestattet, sondern namentlich auch bei der Infanterie.

Es ist nun aber eine Thatsacho, daß troz der verlängerten Dienstzeit gerade die Infanterierekruten in einzelnen Branchen, namentlich im Exerziren, weniger gut geübt sind, als zu der Zeit des beinahe ausschließlichen Unterrichts durch Instruktoren
von Beruf.

Dafür haben nun allerdings die Cadres an Wissen, an Selbstständigkeit und Autorität gewonnen, und darin liegt ein Hauptgewinn von deren Verwendung zum Unterricht.

Soll nun aber die Ausbildung der Masse nicht rükwärts gehen, soll Uebereinstimmung in der Lehrmethode und in der Wahl des

392 Stoffes stattfinden, so muß nicht nur eine beständige Ueberwachung der Cadres stattfinden, sondern es muß der Instruktor selbst öfters eingreifen und die Klasse übernehmen. Dies erheischt nun Instruktoren von großem Takt und von überlegenem Wissen. Der frühere, mehr handwerksmäßige Unterrichtsinstruktpr ist unmöglich geworden, und die konsequente Durchführung des Prinzips erheischt eher noch eine Vermehrung der Instruktoren I. Klasse. Wenn dies auch eine etwelche Verminderung der Instruktoren u. Klasse gestatten sollte, so wird damit keineswegs eine Ersparniß erzielt, da wirkliche Instruktoren I. Klasse nur dann erhältlich sind, wenn ihnen eine weit höhere Bezahlung als den Instruktoren II. Klasse zugesichert wird.

Die Instruktion durch die Cadres erfordert aber nicht nur besser gebildete Instruktoren, welche die Cadres selbst zu instruiren 'vermögen, sondern sie verlangt, daß die Cadres selbst Gelegenheit erhalten, sich als militärische Lehrer auszubilden. Will man vom gegenwärtigen gemischten System, das die Cadresinstruktion hauptsächlich als Mittel der Selbstbildung der Cadres kennt, noch mehr zur eigentlichen Instruktion durch die Cadres übergehen, so müssen diese in ganz anderer Weise ausgebildet werden als bisher.

Es müssen nothwendig besondere Cadresschulen zur Heranbildung von Lehrkräften eingerichtet werden. Hiebei ist zu erinnern, daß die zahlreichste Waffe, die Infanterie, noch so zu sagen keine Cadreskurse hat, indem die achttägigen Vorkurse der Rekrutenschulen höchstens dazu da sind, das Verlernte wieder etwas aufzufrischen, keineswegs aber dazu, aus Offizieren und Unteroffizieren Instruktoren heranzubilden.

Der Nuzen solcher Cadreskurse für die Armee ist keineswegs zu verkennen. Zurzeit könnten wir sie aber weder aus allgemeinen Gesichtspunkten, noch speziell vom Standpunkte der Bundesfinanzen aus empfehlen. Abgesehen davon, daß wir eine vermehrte Belastung der Cadres schon gegenüber den Ansprüchen, welche an den Soldaten gemacht werden, als eine unbillige Vertheilung der Lasten ansehen müßten, würde von solchen Extrakursen eine Summe von Arbeitskräften in Anspruch genommen, die allein schon die ersparten Instruktorenbesoldungen aufwiegen würde. Es wäre daher die Neuerung schon aus dem Gesichtspunkte der Nationalökonomie, die doch die obersten Landesbehörden auch in's Auge zu
fassen haben, verwerflich. Aber auch die direkten Ausgaben für Sold und Verpflegung etc. wären weit größer als die ersparten Instruktorenbesoldungen; denn der einzelne, nothdürftig zum Instruktor herangebildete Milize könnte seine Kunst höchstens in einer Schule verwerthen, und müßte dann sofort durch einen neu auszubildenden ersezt werden, während

393 die Geschiklichkeit, welche sich der Instruktor von Beruf angeeignet hat, nicht nur von Kurs zu Kurs auf Jahre hinaus verwerthet werden kann, sondern auch mit der Uebung fortwährend sich steigert.

Zu der Untersuchung übergehend, ob die gegenwärtige Zahl der Instruktoren im Verhältniß zum Bedarf stehe, senden wir eine Uebersicht des Verhältnisses zwischen auszubildenden Rekruten und Instruktoren voraus, wie die Rekrutenzahl sich bei den einzelnen Waffengattungen nach dem Eintritt normaler Verhältnisse gestalten wird. Dabei sind Trompeter- und Tambour-Rekruten aller Waffen außer Berechnung gelassen. Für die Anzahl der Instruktoren ist das Budget pro 1877 zu Grunde gelegt, ebenfalls mit Beiseitelassung der Trompeter- und Tambour-Instruktoren, jedoch mit Hinzurechnung der bereits büdgetirten Hilfsinstruktoren.

Instruktorenzahl

Waffengattung.

Budget 1877, Rekrutenzahl nach ohne Trompeter13,000 Mann.

und TambourInstruktoren.

Infanterie*) .

Kavallerie Artillerie .

Genie*'*) . . .

Sanität Verwaltung . .

9100 455 2054 741 572 78

110 17 37 10 9

Auf einen Instruktor kommen an Rekruten.

83 27 55 74 63

*) Aerzte und Quartiermeister Inbegriffen, die ihren ersten Rekrntenunterricht mit der Infanterie bestehen müssen.

**) Inclusive Infanteriepionniere.

1. Infanterie.

Das Verhältniß stellt sich am allerungünstigsten bei der Infanterie, so daß es als gänzlich unzuläßig erscheint, dasselbe noch ungünstiger zu gestalten.

Es wäre dies ein vollständiges Verkennen der Wichtigkeit dieser Waffe. Sie ist in allen Heeren als die Hauptwaffe anerkannt, deren Tüchtigkeit im Kriege entscheidend ist. In einem Milizheere, welches den berittenen und technischen Waffen nicht diejenigen Opfer bringen kann, die ihnen anderwärts gebracht werden, ist dies noch in erhöhtem Maße der Fall. Das Fußvolk hat denn auch von jeher, so oft Schweizer im Kampfe standen, den Ausschlag gegeben. Die heutigen Anforderungen an den Infantersiten sind

394 sehr mannigfacher Natur. Er tritt im Kampfe nicht mehr a untergeordneter Theil eines geschlossenen Ganzen, sondern selbstständig auf. Das Schüzengefecht, der Marschsicherungsdienst, das Meldungswesen stellen eben so große Anforderungen an den Infanteristen, an dessen Verstand, Findigkeit und Energie, wie an jede andere Waffengattung, er muß in intensiver Weise geistig angeregt und nicht etwa in einem beschränkten technischen Sinne ausgebildet werden. Es sollten daher für die Infanterie nicht minder intelligente Rekruten gewählt werden, als für die übrigen Waffen; wenn dies aber nicht erreichbar ist, so muß die Instruktion um so mehr nachhelfen.

Nach dem Gesagten ist es nun aber auch klar, daß der Rekrutenunterricht ein möglichst individualisirter sein muß ; der Instruktor muß sich persönlich möglichst eingehend mit jedem einzelnen Manne befassen können ; dies erheischt kleine Klassen, oder, da die Rekrutenzahl eine gegebene ist, möglichst viele Instruktoren.

Der Grundsaz der individuellen Ausbildung des Infanteristen ist denn auch bereits durch das Gesez sanktionirt. Art. 2 des von der Bundesversammlung genehmigten Exerzirreglements der Infanterie sagt: ,,Die Hauptaufgabe des Instruktors ist nicht allein eine genaue ,,Ausbildung seiner Klasse im Allgemeinen, sondern haupt,,sächlich die des einzelnen Rekruten in derselben.a Diesem Grundsaze getreu, sezt das gleiche Gesez die Stärke der Rekrutenklassen auf h ö c h s t e n s l 5 M a n n fest. In der Wirklichkeit sind wir weit davon entfernt, mit der gegenwärtigen Instruktorenzahl dieser Gesezesvorschrift nachleben zu können.

Wenn die 9100 Rekruten in 24 Rekrutenschulen instruirt werden, so erhalten wir auf eine derselben 380 Mann, und wenn die Kreisinstruktoren und Instruktoren I. Klasse für den Cadresunterricht abgerechnet werden, auf die einzelnen Instruktoren Klassen von 35 M a n n . Ob da schon jezt die individuelle Einwirkung des Instruktors auf jeden einzelnen Mann möglich sei, wird Jedermann, der einige pädagogische Kenntnisse hat, beurtheilen können.

Dabei haben wir die zu den Wiederholungskursen kommandirten Instruktoren noch gar nicht in Rechnung gebracht. Dieselben müssen meistens mit den Rekrutenschulen parallel laufen, da leztere, zu gleich und per Divisionskreis gerechnet, allein schon ein halbes Jahr in Anspruch nehmen. Zu den
Wiederholungskursen selbst können per Bataillon höchstens l Instruktor I. Kl. und 4 Instruktoren II. KL, also je l per Kompagnie abkommandirt werden. Daß sich auch hier der Instruktor mit der Aufsicht,

395 mit dem Ertheilen eines guten Rathes begnügen muß und keineswegs selbst eingreifen kann, liegt auf der Hand; lezteres wird übrigens bei den Wiederholungskursen nicht angestrebt, wie es bei der ersten Instruktion des Mannes sachgemäß angestrebt werden muß.

Wenn wir damit dargethan zu haben glauben, daß eher eine Vermehrung statt eine Verminderung der Instruktoren am Plaze wäre, so wollen wir gleichwohl nicht unterlassen, uns auf den Standpunkt des Postulates zu stellen und zu untersuchen, ob und welche Ersparnisse mit der Reduktion der Instruktoren erzielt werden.

Angenommen, man wolle 2 Instruktoren per Kreis, im Ganzen 16 Instruktoren ersparen, so müssen, um die 70 Mann zu bewältigen , welche auf die 2 Instruktoren jeder Schule kommen, resp. um die Klassen entsprechend kleiner zu machen, wenn das Eingreifen des Instruktors fehlt, zum wenigsten mehr verwendet werden: 2 Lieutenants, 2 Wachtmeister, 4 Korporale.

Dieselben kosten: 2 Lieuts. à Fr. 7.-- Sold u. Er. 1 Verpfl. = 8.-- X 56 Tage X 2 = Fr. 896 2Wchtm.{£» î^zûl.}» » 1 » =3.50X56 ,, X 2 = ,, 392 4Koipor.|J» Î;Z|ÙL}" " 1

*

= 3.-X56 ,,

X 4 = ,, 672

Total in einer Schule Fr. 1960 in 24 Schulen = Fr. 47,060 16 Instruktoren kosten durchschnittlich à Fr. 2660 ,, 42,560 Statt Ersparniß eine Mehrausgabe von Fr. 4,480 die 9380 Arbeitstage, welche obige Milizen im Dienste des Bundes verwendet haben, n i c h t gerechnet.

Bevor wir zu den Spezialwaffen übergehen, sei hier noch des im Postulat 9 erwähnten Vorschlages der Verschmelzung kleinerer Schulen, namentlich der Offizierbildungsschulen gedacht. Andere kleinere Schulen als die Offizierbildungsschulen haben wir bekanntlich in den Divisionskreisen nicht; wir können uns daher in unsern Auseinandersezungen auf die genannten Schulen beschränken.

So lange die Armee nicht reduzirt oder die Dienstzeit der Offiziere bedeutend verlängert wird, werden per Divisionskreis jährlich immer etwa 30--40 junge Offiziere herangebildet werden müssen.

So viele können allenfalls in einem theoretischen Unterrichte vereinigt werden; sind es 60--80, so müssen Parallelklassen errichtet werden, und um die geeigneten Lehrer für diese in jedem Fache zu finden, käme man einfach dazu, nicht nur die Offizierbildungsschuler von einem Kreis in den andern zu berufen und ihnen Reise-

396 entschädigung zu bezahlen, sondern es müßten ihnen auch noch die Instruktoren nachreisen, ebenfalls unter Kostenfolge.

Naturgemäß können die Offizierbildungsschulen in allen Kreisen erst nach dem beendigten übrigen Unterricht stattfinden, also alle beinahe gleichzeitig. Dies mag zu der im Postulat niedergelegten Idee geführt haben. Allein es ist dabei eben außer Acht gelassen, daß gerade -wegen der Gleichzeitigkeit dieser Schulen die Instruktoren des einen Kreises feiern müßten, wenn sie nicht beigezogen würden.

Nun sind die Instruktoren fix angestellt, und wir sehen absolut keinen ökonomischen Vortheil darin, die einen feiern, die andern übermäßig arbeiten zu lassen.

Selbst wenn wir einen finanziellen Vortheil in den Centralschulen im Gregensaz zu den Divisionsschulen sehen würden, könnten wir erstem das Wort nicht reden, weil wir die individuelle Einwirkung des Lehrers auf den Schüler zu hoch anschlagen.

Nur auf diese Weise hat das Instruktionskorps des Kreises ein Interesse an einer tüchtigen ersten Offiziersbildung, weil es später immer wieder mit den selbst herangezogenen Offizieren zu verkehren hat; nur so lernt man Fähigkeiten und Charaktereigenschaften des Einzelnen kennen und kann man diese Personalkenntniß später beim Avancement verwerthen.

Was vom Instruktionskorps in dieser Beziehung gesagt worden ist, gilt auch vom Divisionär, welcher der Inspektor der Offizierbildungsschulen ist.

Wir erwähnen schließlich noch, daß bei der Rükkehr zur Centralisation des ersten Offizierunterrichtes die bessern Instruktoren II. Klasse gar nicht mehr dazu kommen, einen etwas höhern theoretischen Unterricht zu geben, was uns die bessern und strebsamen Kräfte unter ihnen entweder ganz entfremden wird, oder wenigstens zur ursprünglichen Drillkunst zurükkehren läßt.

Wenn irgendwo bei der Infanterie eine Reduktion der Instruktoren möglich wäre, so wäre es bei der Instruktion des Spiels. Es wurde zwar leztes Jahr, als eine Trompeterinstruktorstelle frei wurde, versucht, durch den Trompeterinstruktor eines andern Kreises aushelfen zu lassen; es kam dies aber nicht zur Ausführung, weil sämmtliche Insferuktoren zu sehr mit der Organisation und Instruktion des Spiels bei den Bataillonen beschäftigt waren. Ist dies einmal durchgeführt, so läßt sich eher an eine Reduktion denken.

Würde indessen einer in
Ihrer Mitte gemachten Anregung gemäß durch Formirung von größeren Musikkorps die Zahl der Rekruten dieser Branche vermehrt, so wäre jedenfalls an eine Reduktion der Musikinstruktoren nicht zu denken, sondern es müßte eher eine Vermehrung stattfinden.

397

Eine Reduktion der Tambourinstruktoren könnte durch die gänzliche Aufhebung der Tambouren bezwekt werden. Wir wollen uns einer solchen Maßregel nicht im Voraus widersezen, doch kann sie nicht ohne eine Gesezesänderung durchgeführt werden.

Schließlich sei erwähnt, daß das Instruktionskorps der Infanterie seit Uebergang des Unterrichtes an den Bund bereits eine bedeutende Reduktion erfahren hat. Die Kantone hatten in den Jahren 1873 und 1874, wiewohl schon damals die Centralschulen, die Schieß- und Offizieraspirantenschulen vom Bunde abgehalten wurden : an fix bezahlten Instruktoren .

.

.

.

.

.

142 an Instruktoren mit vorübergehender Anstellung .

.

125 Schüzeninstruktoren des Bundes

.

zusammmen kantonale .

.

.

.

267 12

Total

279

Der Bund hat gegenwärtig an Infanterieinstruktoren, incl.

Trompeter- u n d Tambourinstruktoren .

.

.

.

122

2. Kavallerie.

Die Kavallerie betreffend, gilt vom Instruktionskorps derselben im Allgemeinen, was von demjenigen der Infanterie gesagt worden ist, mit dem Unterschied, daß hier zur individuellen Ausbildung des einzelnen Mannes noch die Dressur des Pferdes und die dadurch bedeutend verlängerte Instruktionszeit hinzukommt.

Die Kavallerie muß alljährlich 3 Dragonerrekrutenschulen und eine Guidenrekrutenschule abhalten, welche durch Instruktoren I. Klasse kommandirt werden. Die 4 Remontendepots und die den Rekrutenschulen vorangehenden Remontenkurse werden so viel möglich ebenfalls durch einen Instruktor I. Klasse geleitet, und zwar in der Regel durch denselben, welcher nachher (las Kommando der betreffenden Schule führt, so daß derselbe Instruktor I. Klasse gewöhnlich circa 7 Monate per Dienstjahr nur für Remontenabrichtung und darauf folgende Rekrutenschule konstant auf ein und demselben Waffenplaze im Dienst steht. Hierzu kommt dann noch die alljährliche circa zweimonatliche, Verwendung in Wiederholungskursen, Offizierbildungsschule und Cadresschule, so daß der Instruktor I. Klasse wenigstens 9 Monate per Jahr in Dienste steht.

Zwölf Instruktoren II. Klasse für die Kavallerie sind ebenfalls kaum dem Bedürfnisse genügend, wenn in Berüksichtigung gezogen wird,> daß Parallel-Remontenkurse und Schulen abgehalten werden Ö Bundesblatt. 29. Jahrg. Bd. III.

28

398 müssen. Wenn gleichzeitig 2 Rekrutenschulen und 2 Remontenkurse in Thätigkeit sind , was sich jedes Jahr wiederholt, so genügt während dieser Zeit nicht einmal das ständige Instruktionspersonal, sondern es müssen jozt schon Truppenoffiziere als Hilfsinstruktoren verwendet werden. Die Instruktoren II. Klasse der Kavallerie sind alljährlich durchschnittlich 10 bis 11 Monate im Dienste.

3. Artillerie.

Die Artillerie ist in ähnlichem Falle, wie die Kavallerie , sie hat außer dem einzelnen Mann beim Train die Leistung von Mann und Pferd in's Auge zu fassen. Dazu kommt bei ihr die Mannigfaltigkeit der Unterarten, fahrende Batterien und Parkkolonnen, Gebirgsbatterien, Positionsartillerie, Feuerwerker, Armeetrain. Von den 17 Rekrutenschulen, von welchen 7 allein auf Feldbatterien und Parkkolonnen und 6 auf Armeetrain fallen, müssen selbstverständlich fortwährend mehrere parallel laufen. Es hat dies eine ungemeine Zersplitterung des Instruktionspersonals zur Folge, so daß auch hier das Instruktionspersonal schon jezt nicht ausreicht. Es ist denn auch Seitens dieser Waffe die Klage über eine ungenügende Zahl von Instruktoren eine ständige. Die Instruktion durch die Cadres findet zwar in möglichst ausgedehntem Maßstabe statt, allein wenn auch hier das Gesez eine Cadresschule zur Vorbereitung auf die Instruktion vorsieht,. so konnte sie wegen mangelnden Kredits nicht in dem Maße beschikt werden, da'i genügend Cadres aus ihr hervorgegangen wären. Zudem hat man bei der Artillerie in den lezten Jahren nicht bloß jährlich eine Anzahl militär-strebsamer Offiziere nachgezogen, sondern auch den Versuch gemacht, sogar Rekrutenschulen durch Stabsoffiziere der Artillerie zu kommandiren, die nicht zum Instruktionskorps gehören; allein derartige Verwendungen finden ihre Beschränkung in dem Umstände, daß man über eine Menge im Offizierskorps der Artillerie vorhandener Kräfte nicht ohne Weiteres verfügen kann. Zudem tritt auch hier, wie oben bei der Infanterie gezeigt worden ist, der Umstand hinzu, daß diese Verwendung keineswegs billiger ist, als diejenige ständiger Instruktoren.

4. Genie.

Beim Genie ist eine Reduktion der Instruktoren wohl nicht beabsichtigt, indem diese Waffe für jede ihrer beiden Abtheilungen, die sich nicht gegenseitig aushelfen, ein sehr beschränktes Personal hat.

399

5. Sanität.

Bei der Sanität haben wir, abgesehen von den Krankenwärter spitalkursen, für welche keine Instruktoren nöthig sind : 9 Vorkurse für Sanitätsrekruten, 15 eigentliche Sanitätsschulen, 2 -- 3 Offizierschulen, 2 Unteroffizierschulen, 2 Operationwiederholungskurse für ältere Aerzte, 3 Lazarethwiederholungskurse.

Wenn gleichzeitig je 2 Vorkurse und 3--4 Rekrutenschulen abgehalten werden, so dauert die ganze Dienstzeit circa 32 Wochen.

Die Verwendung der Offiziere und Unteroffiziere zur Instruktion ist bei der Sanität des besondern technischen Unterrichts wegen nur eine sehr beschränkte.

Die Zahl der Schulen ist eine so große, beziehungsweise die Zahl der Theilnehmer au der einzelnen Schule eine so geringe, weil der wesentlichste Theil der Instruktion der Spitalbesuch ist.

Dieser kann aus Rüksicht für den Spital sowohl wie auf die Instruktion nicht mehr als einer Sektion täglich gewahrt werden.

Soll dieser Theil der Instruktion nicht zum Nachtheil des Heeres wesentlichen Schaden leiden, so bedingt er kleine, nicht über zwei Sektionen starke Schulen. Jede dieser Schulen erheischt aber unbedingt einen Instruktor I. Klasse, selbst wenn man noch Offiziere zur Aushilfe einberufen könnte. Da während eines guten Theiles des Jahres je 4 parallele Rekrutenschulen stattfinden müssen, sind auch wenigstens 4 Instruktoren I. Klasse nothwendig und überdies je 2 Instruktoren II. Klasse. Dazu kommen noch die Unteroffizierund Offizierbildungsschulen, die Opérations- und Ambulancenkurse, in welch' leztern mau ohnehin auf die Verwendung der Cadres angewiesen ist.

6. Die Verwaltung.

Die Verwaltung hat bis jezt noch kein ständiges Instruktionspersonal.

Ersparnisse, welche nur mit Aenderungen der MilitärOrganisation erzielt werden können.

Wir nehmen zwar an, daß bei den gegenwärtigen politischen Konstellationen die Anhandnahme der Revision der Militärorganisation von vornherein ausgeschlossen sei ; es liegt uns aber daran, zu zeigen,

400

daß überhaupt eine Revision sich auf wenige Punkte beschränken müßte und keine so erheblichen finanziellen Resultate liefern würde, um die Abänderung des seit kurzer Zeit bestehenden und noch nicht einmal ganz durchgeführten Gesezes angezeigt erscheinen zu lassen.

Personelles der Administration.

Ohne Zweifel sollte eine nach richtigen Grundsäzen organisirte Militärverwaltung möglichst nach Divisionskreisen decentralisirt sein.

Statt der 25 kantonalen Militäradministrationen erhielten wir z. B.

8 Militärdirektoren -mit ihrenKriegskommissären,, Zeugverwaltern, Divisionsärzten u. s. w.

Wenn bei einer so organisirten Kreisverwaltung ein Theil der Funktionen der gegenwärtigen Gen tral beamten auf die Kreisbeamten übergehen würde, so könnte doch der Chef des Departements, ohne sich in unendliche Details zu verlieren, nicht mit den Kreisdirektoren in direkter Beziehung stehen, und es müßten daher auch bei dieser neuen Ordnung der Dinge beim Departement centrale, mit ziemlich weit, gehenden Kompetenzen ausgestattete Beamtungen geschaffen werden.

So rationell die Organisation der Verwaltung, wie wir sie hier kurz skizzirt haben, sein möchte, so wäre sie doch vor Allem nicht dazu angethan , die Ausgaben des Bundes zu vermindern. Diese Ausgaben würden vielmehr beträchtlich vormehrt, dagegen die Kantone, und zwar in hohem Grade, entlastet. Vom Standpunkte der Gesammtheit aus wäre mit einer solchen Organisation eine wesentliche Oekonomie und zugleich auch eine größere Harmonie im gesammten Geschäftsgänge verbunden.

Aber auch noch aus einem andern Gesichtspunkte als aus demjenigen d e r Bundesfinanzen können w i r a n eineAenderungg nicht denken Die Bundesverfassung überträgt den Kantonen im Artikel 2 0 d i e Ausführung derBundesgesezee inner d e n v o n Sorge für die Beschaffung der Bekleidungundd Ausrüstung und für den Unterhalt derselben. Artikel 21 der Bundesverfassung überträgt sodann den Kantonen auch das Personelle, allerdings unter beschränkenden Bestimmungen.

So lange nun dieser Dualismus der Verwaltung zwischen Bund und Kantonen in der Verfassung selbst sanktionirt ist, wüßten wir für die Organisation der eidg. Militärverwaltung kein besseres System vorzuschlagen, als wie solches in der Militärorganisation gesezlich normirt ist.

401

Verwaltung im weitern Sinne.

a. S t ä r k e und O r g a n i s a t i o n des Heeres.

In der Botschaft betreffend die neue Militärorganisation vom 13. Juni 1874 haben wir die Stärke des mobilen Heeres, des Auszuges, auf circa 100,000 Mann normirt. Wir waren der Ansicht, daß die Schweiz eines Milizheeres von dieser Stärke bedürfe, um im Falle äußerer Konflikte mit Nachdruk auftreten zu können, und wir fanden auch, daß wir im Stande seien, ein Heer von 100,000 Mann mit der entsprechenden Artillerie und allen andern nöthigen Ausrüstungen zu versehen. Zu dieser Ansicht stehen wir noch jezt.

Schon die Militärorganisation von 1850 sah ein fortwährend geübtes Heer von circa 104,000 Mann vor. Seither haben sich die Verhältnisse infolge allgemeiner Einführung der Wehrpflicht in allen uns umgebenden Staaten, infolge der innern Kräftigung derselben und infolge der Kriegserfahrung, welche sie gemacht haben, wahrlich nicht zu unsern Gunsten gestaltet. Die allgemeinen äußern Verhältnisse sind auch nicht dazu angethan, eine Reduktion unserer Wehrkraft eintreten zu lassen. Eine Armee von 100,000 Mann ist auch in den heutigen Verhältnissen noch eine Macht, für deren Bezwingung jeder andere Staat eine wenigstens eben so große Armee mobilisiren muß und die uns eine selbstständige Durchführung eines Kampfes für unsere Unabhängigkeit noch möglich macht. Eine Reduktion des Heeres auf 60--70,000 Mann würde demselben den Charakter der Selbstständigkeit vollständig rauben, und es selbst für den nächstliegenden Zwek der Aufrechterhaltung der Neutralität des Landes als unzureichend erscheinen lassen. Ein Heer von solcher Stärke müßte sich somit im Falle eines größern europäischen Krieges von vornherein darauf gefaßt macheu, sich in die Stelle (unes Auxiliarkorps im Dienste einer größeren Macht drängen zu lassen.

Was die Mittel betrifft, ein Heer von 100,000 Mann auszurüsten und zu instruiren, so sollte dies ebensowohl möglich sein, als es unter der frühem Organisation möglich war, nachdem wir jezt in der Regel nur noch 2 3 des Auszuges zur Instruktion heranziehen, während früher alle 104,000 Mann in regelmäßigem Turnus zur Instruktion gelangten. Wir werden übrigens im finanziellen Theil unserer gegenwärtigen Botschaft den Nachweis leisten, daß bei Ersparnissen am rechten Orte die Hilfsmittel ausreichen, die Militärausgaben,
wie sie durch die neue Organisation vorgesehen sind, zu bestreiten.

So lange übrigens die verfassungsmäßige allgemeine Dienstpflicht bei uns Giltigkeit hat, kann eine Reduktion des litières nur durch Herabsezung der Dienstzeit im Auszug bewirkt werden, was, da die Rekruteninstruktion sich gleich bleibt, nur eine verhältniß-

402 mäßig geringe Ersparniß abwirft, die jedenfalls nicht im Verhältniß zu der numerischen und qualitativen Verringerung der Wehrkraft stehen würde, die ein allzu rascher Uebertritt in die Landwehr zur Folge hätte.

b. R e k r u t i r u n g .

Die Ersparnisse, welche auf diesem Kapitel möglich sind, können ohne Aenderung des Gesezes gemacht werden, und es finden sich bezügliche Auseinandersezungen bereits hiev or behandelt.

c. P f e r d e b e s c h a f f u n g .

Die Ersparnisse, welche in der Pferdebeschaffung der Artillerie möglich sind, haben wir bereits in Ziffer A I, 2 d hievor erwähnt.

Eine Gesezesänderung würde kaum zu einem andern Ziele führen, man müßte denn die Pferdestellung für die kantonalen Truppenkorps wieder den Kantonen überbinden, wie dieses früher der Fall war und wie wir Ihnen auch in der Botschaft zum Militärorganisationsgeseze vorgeschlagen hatten.

Die Kavalleriepferde betreffend, BÖ zeigt allerdings ein erster Blik auf das Budget, daß deren Beschaffung Summen verschlingt, welche mit unsern übrigen Militärausgaben nicht im richtigen Verhältniß zu stehen scheinen, und es liegt daher die Frage nahe, ob hier nicht eine Ersparniß erzielt werden könnte.

Die Erfahrung hat gezeigt, daß die Uebernahme der Hälfte der Kosten der ersten Anschaffung ein sehr mächtiger Sporn ist, um junge Leute zum Eintritt, in die Kavallerie zu bewegen. Die Uebernahme eines Theils der Anschaffungskosten ist auch das einzige Mittel, um sich einen Einfluß des Staates auf die Beschaffung eines guten Pferdematerials zu sichern. Dagegen scheint uns die jährliche Amortisation eines Zehntheils der Hälfte der Anschaffungskosten nicht in gleichem Maße, wie der erste Beitrag, die Hebung der Waffe zu fördern. Während die Gesammtausgabe für die Eidgenossenschaft eine sehr bedeutende wird, vertheilt sie sich in so kleine jährliche Beiträge, daß sie fast mehr nur ein Sakgeld des in den Dienst tretenden Dragoners oder Guiden ausmachen. Es scheint demnach zuläßig, entweder von der Amortisation ganz abzusehen oder einen Theil derselben in eine noch größere Participation des Staates beim ersten Ankauf des Pferdes umzuwandeln.

Im laufenden Budget sind die Amortisationen berechnet wie folgt : a. für Pferde vom Jahr 1875 Fr. 27,400 b. 11 11 n 1876 11 26,390 11 c. ··> 11 1877 __n 31,500 -n T Totalaus ga ben pro 1877 Fr. 85,290.

403

Kommen nuu, gleiche Pferdopreise wie bisher vorausgesozt, durchschnittlich Fr. 30,000 dazu , so wird die Amortisation betragen : 1878 rund Fr. 115,000

1879 ,, 1880 ,, 1881 ,, 1882 ,, 4883 ,, 1884 ,,

,, ,, ,, ,, ,, ,,

145,000 175,000 205,000 235,000 265,000 295,000

Totalausgabe für Amortisation in den 7 folgenden Jahren Fr. 1,435,000 und von da ab jährlich konstant Fr. 295,000, resp. alljährlich die Hälfte der Anschaffungskosten sämmtlicher Pferde.

Nimmt man an, daß die Amortisationen für die drei unter dein neuen Geseze rekrutirten Jahrgänge, troz einer Gesezesänderung als eine eingegangene Verpflichtung fortbezahlt werden müssen, so wird die Ersparniß betragen --o --: 1878 Fr. 30,000 1879 60.000 ii 1880 90,000 ·n 1881 ·n 120,000 1882 n 150,000 1883 ·n 180,000 1884 TI 210,000 1885 ·n 237,400 1886 n 263,790 1887 und folgende Jahre je ., 295,000 resp. die Hälfte der Anschaffungskosten sämmtlicher Pferde.

Während nach 10 Jahren nach Inkrafttreten der Organisation die Eidgenossenschaft jährlich circa die Totalsumme der Kosten der Rekrutenpferde, also jährlich circa 630,000 Franken, wird bezahlen müssen, kommt sie ohne Amortisation mit der Hälfte dieser Summe weg.

Werden jedoch in Zukunft dem Ankaufspreise statt 3/10 = 7/10 vergütet, so wird sich nach Ablauf von 10 Jahren der Gewinn, (1er gegenüber dem jezigen System erzielt wird, immer noch auf circa Fr. 170,000 jährlich belaufen.

d. K r i e g s m a t e r i a l .

Der wichtigste Posten für noch zu beschaffendes Kriegsmaterial, um das Korpsmaterial der Armee auf die durch die Militärorganisation verlangte Höhe zu bringen, betrifft die durch die Militär-

404

Organisation neu kreirten Proviant- und Bagagewägeii. Es fehlen gegenwärtig noch : 700 Proviantwägen 158 Bagagewägen 858 Fuhrwerke, die zusammen à Fr. 1000 per Stük 858,000 Franken kosten werden.

Diese Summe wird nun die Budgets der nächsten Jahre ganz bedeutend belasten, da der Lebensmitteltrain beschafft werden muß, wenn die Armee mobil werden soll, und wenn die in Formation begriffenen Verwaltungstruppen irgend eine Bedeutung haben sollen.

Immerhin scheinen uns drei Bedenken gegen die Anschaffung eines so großen Wagenparks von ordonnanzmäßigen Fuhrwerken nicht aller Begründung zu entbehren. Für's Erste steht zu befürchten,, daß ordonnanzmäßige Fuhrwerke viel zu hoch zu stehen kommen und auch zu schwer ausfallen ; sodann müssen für alle diese Fuhrwerke wieder Magazine gebaut oder gemiethet werden, und endlich steht nach anderwärts gemachten Erfahrungen zu befürchten, daß diese Wägen nach längerem Magaziniren und bei wenigem Gebrauche im Friedensdienst verhältnißmäßig rasch wieder zu Grunde gehen.

Bei diesen Bedenken dürfte es sich fragen, ob es nicht zwekmäßiger wäre, Wägen anzuschaffen, wie sie im bürgerlichen Leben ebenfalls Verwendung finden (z. B. große Plattformwägen, wie sie im Camionagedienst und Müllergewerbe im Gebrauche sind) und diese Wägen im Lande herum in Gebrauch zu geben.

Noch rationeller als die Vermiethung solcher dem Staate angehöriger Wägen dürfte es sein, wenn die Gemeinden durch ein Gesez zur Stellung derselben angehalten würden.

Es. ist möglich, daß Wägen, wie sie im bürgerlichen Leben gebraucht werden können, nicht gerade so rationell gebaut werden,, wie man sie im Kriegsfälle nöthig hat; indessen sind auch Kriegsfuhrwerke dieser Ordonnanz nicht immer rationell gebaut, und die Hauptsache ist doch immer, ein solides, tragfähiges Transportmittel zu haben.

Die Anschaffung der Fuhrwerke durch die Gemeinden wäre, wenn sie ihnen zum Gebrauche übergeben würden, und die Gemeinden ihrerseits sie gegen Unterhaltspflicht bei Privaten einstellen könnten, ein verhältnißmäßig geringes Opfer, wie aus anderseits stehender Uebersicht hervorgeht.

Für den Mobilisirungsfall hätte eine Vertheilung der Fuhrwerke auf das ganze Land den großen Vortheil, daß die Truppen dieselben gleich in ihren Besammlungsquartieren zur Hand hätten.

Es müßte natürlich jedem Fuhrwerk der Ort der Besammlung des

405

Korps zum voraus bezeichnet werden, und es wären so die Fuhrwerke nicht nur viel rascher in Händen der Truppen, als wenn sie aus centralen Magazinen hervorgeholt werden müßten, sondern sie könnten gleich im ganzen Lande herum, also ohne daß dadurch einzelne Gegenden besonders belastet würden, sofort mit Lebensmitteln beladen werden, als nächste Reserve für die ersten Konzentrirungen.

Die Leistungspflicht der Gemeinden zu Kriegszweken ist eine auch bei uns gesezlich bereits anerkannte. Die Gemeinden können zur Einquartirung und zu Requisitionen verhalten werden. Die Stellung der Wägen ist nichts Anderes als eine zum voraus augeordnete Requisition, zu welcher die Gemeinden, resp. Privateu, ohnehin kämen, wenn die Fuhrwerke nicht vorhanden waren.

Man könnte nun einwenden, daß man es auch auf die Requisition landesüblicher Fuhrwerke abkommen lassen könne. Diese Fuhrwerke sind aber in vielen Landesgegenden von so geringer Beschaffenheit, daß sie für den Kriegsgebrauch nicht geeignet wären ; ja es gibt Landesgegenden, in welchen zweispännige Fuhrwerke äußerst selten sind. Zudem sollten alle diese Fuhrwerke nach gleichen Grundsäzen konstruirt und von gleicher Tragfähigkeit sein; es ist daher eine bindende Vorschrift für dieselben absolut noth wendig.

Die sonst im Lande vorhandenen tauglichen Fuhrwerke werden sodann für die übrigen Bedürfnisse, wie Ergänzung der ersten Staffeln des Lebensmitteltrains, Formirung der zweiten Staffeln u. s. w., ohnehin in Anspruch genommen werden.

Als Beispiel, welch' verhältnismäßig geringe Belastung eine Vertheilung der Fuhrwerke auf die Gemeinden von über 2000 Einwohnern ausmachen würde, machen wir hier den Versuch einer Repartition, wobei 10 °/o überzählige Wägen zur Dokung eines allfälligen vorübergehenden Abganges gerechnet werden.

'/AIT Nr. 35 des Bundesblattes.

Einnahmen der Postverwaltung in den Jahren 1876 und 1877.

Reisende und GepäkUebergewieüt.

Monate.

1876.

1877.

Briefe, Drnksachen und Postanweisungen.

1876.

1877.

Pakete und Gelder.

1876.

1877.

n i| i, i

Zeitschriften.

1876.

1877.

i| ! Uebrige Einnahmen

jj 1876.

Fr.

Fr.

1 E.

Fr.

Fr? |B. i.

Fr.

K.

Fr.

R. jj K.

Fr. R.

R.

R.

Fr.

Januar . . . 165,742 94 136,96730 624,445 71 683,82240 311,06553 273,34277' 37,000 -- 38,700-- n J| 285,64351 Februar . . ,i 168,590.47 134,86064 543,509 81 565,66374 271,985'09 11,600 -- 12,200-- · März . . . . u 211,864:84 150,61044 435,374 39 576,716^9 251,602J74 241,06758' 51,100 -- 54,600 -- ' April . . . . | 216,470^45192,135,86 : 570,367 59 584,74399 334,14334 339,447 05 11,300 -- 15,000 -- j !

233,947 -- 188,411 37 578,491 07 597,396|04 322,922 46 315,385 12 Mai . . .

11,500 13,750 -- ',1 -- Juni . . . . | 296,82343 258,03380 555,390 30 570,225^2 201,044^10 181,77696 77,314 36 70,739 52 1 i 320,78339 Juli i 495,342 10 i 638,761 41 27,200 1 334,194 OKOZ August . . .

592,11869 601,333 97 ,, 14,200 -- September . | 414,218[s8 ,!

606,883 75 50,500 -- \ 242,63357 1 11 589,775 78 Oktober . . ji 289,292 76 11,900 -- ' 383,737'23 November . || 234,23869 , 588,750 42 ' 14,200 -- ( 364,577 96 1 Dezember . !l 170,846114 15 i 294,318 71 601,586 93 1, 77,800 H 1 i.

; 3,489,49589 6,934,670 35 395,615 07 (3,646,667 28 1 n Total auf Ende 1 Juni i'l,293,439 18 1,061,019 41:3,307,578 87 3,578,568 88 1,706,421 68 1,623,004'57 , 199,814 36 204,989 52 II 1

'

K.

20,25421 48,127|83 17,100'(!() 19,083 69 16,460j67 25,983;28 18,827'26 ·*","" 17,897 41 22,969 46 23,228 27 19,354 84 130,087 44 Fr.

379,374 96

T o t a 1.

1877.

Fr.

i R.

20,435 63 52,16541 24,066 12 28,22568 20,871 45 26,17!l 12

1876.

1877.

R.

Fr.

39 1.158.508 ' ' 1,057,471 (52 967,042 57 1,151,365 07 1,163,321 20 1,156,555 47 1,500,914 16 1,559,744 59 1,337,205 16 1,297,93404 1,221,121 91 1,274,639^*7

Fr.

K

1,153,268 10 1,036,87488 1,047,06093 1,159,55258 l,135,813y 1,106,95532

14,845,823 55 1

147,010 28 171,943 41 6,654,264 32 6,639,525 79 i !

406

Einwohnerzahl.

Zahl der Gemeinden.

2,000-- 3,000 3,001 -- 4,000 4,001-- 5,000 5,001-- 6,000 6,001-- 7,000 7,001- 8,000 8,001- 9,000 9,001--10,000 10,001--15,000 15,001--20,000 20,001 -- 25,000 25,001-30,000 30,001--40,000 40,001--45,000

152 45 12 14 6 7 1 2 5 2 1 1 1 2 251

Anzahl Wägen Total Wägen.

per Gemeinde.

2 3 4 5 6 7 8 10 12 15 20 30 40 50

304 135 48 70 36 49 8 20 60 30 20 30 40 100 993

Immerhin wird es noch Sache einer nähern Erwägung sein, ob nicht die noch fehlenden 244 Proviantwägen der Verwaltungskompagnien, welche in obiger Zusammenstellung mitgerechnet; sind, (gedekte) Ordonnanzfuhrwerke sein und vom Bunde beschafft werden sollen.

Können sich auch die hohen Räthe dem Gedanken einer Belastung der Gemeinden nicht anschließen, so bleiben wir immerhin bei dem Sasse, daß für die fraglichen Fuhrwerke nicht Ordonnanzfuhrwerke, sondern auch im bürgerlichen Leben brauchbare Fuhrwerke anzuschaffen und daß diese nicht zu magaziniren seien.

Dies dürfte damit erreicht werden, daß Gemeinden und Privaten Prämien für die Anschaffung und Unterhaltung von solchen, nach einem bestimmten Modelle gebauten Fuhrwerken zugesichert würden.

Wir berechnen diese Prämien zu jährlich circa Fr. 20 pro zweispännigen Wagen,.. was einer jährlichen Ausgabe von circa Fr. 20,000 oder nicht einmal des halben Zinses der Kapitalausgabo bei Anschaffung von Ordonnanzfuhrwerken gleichkäme.

e. B e s o l d u n g der T r u p p e n .

Es wird vielfach die Ansicht ausgesprochen, es sei die neue Militärorganisation bezüglich der Besoldung zu weit gegangen und

407

es könnte wenigstens für das Friedensverhältniß eine Reduktion des Soldes eintreten.

Im Allgemeinen sei hierauf bemerkt, daß gerade für Milizsoldaten, welche aus dem bürgerlichen Leben eine Menge von Bedürfnissen herüberbringen, deren der stehende Soldat sich entwöhnen muß, eine etwas größere Besoldung nothwendig ist.

Diese Besoldung muß für Viele ein kleines Entgeld gegen den entgangenen Arbeitslohn bilden,> und es würde unserm Volksg O bewußtsein gewiß widerstreben, wollte man den Aermern karg halten, während der Vermöglichere sowohl die verlorene Zeit verschmerzen, als auch im Dienste seine Bedürfnisse leichter befriedigen kann.

Zudem war die Besoldungsaufbesserung gegenüber dem frühem Geseze eine verhältnißmäßig minime, den inzwischen geänderten Werthverhältnissen des Geldes lange nicht entsprechende. Wenn irgendwo eine Soldreduktion zuläßig wäre, so wäre dies, so paradox es klingen mag, im Kriegsverhältnisse noch weit eher der Fall als im Friedensverhältniß, weil mau sich in ersten» leichter Opfer gefallen läßt, und weil der Soldat im Kriege selbst für Geld sich gerade, wenn er es am notwendigsten hätte, nichts verschaffen kann, sondern auf die Verpflegung angewiesen ist.

Am ehesten ließe sich eine Reduktion an der Offizierbesoldung rechtfertigen; allein es ist nicht zu vergessen, daß wenn man das Talent zu Ehren ziehen will, man auch dem weniger Bemittelten möglich machen muß, Offizier zu sein, daß die Offiziere im Dienst gewisse Ausgaben mit dem besten Willen nicht vermeiden können, daß der Sold auch dazu da ist, den Unterhalt des Equipements zu deken (vgl. Lit. g hienach) und daß endlich selbst eine Reduktion des Offiziersoldes lange nicht diejenigen finanziellen Ergebnisse hätte, die man sieh gemeiniglich vorstellt. Zudem könnte eine Reduktion nicht etwa bei den berittenen Offizieren eintreten, die gegenüber den Anforderungen, welche an sie gestellt werden, ho schon schlimm genug daran sind, sondern nur etwa bei den unberittenen Hauptleuten (Fr. 10) und bei den unberittenen Oberlieutenants (Fr. 8) und Lieutenants (Fr. 7). Wir wiederholen aber, daß. auf nur einzelne Kategorien beschränkt, die finanzielle Ausbeute, ganz gering wäre.

Um zur Darstellung zu bringen, in welchem Verhältnisse die Finanzen in Friedenszeiten durch die Besoldung in Anspruch genommen werden, lassen wir hier die
Besoldungen folgen, wie sie im Friedensverhältniß unter der Annahme der Einhaltung der gesezlichen Dienstzeit und der Stärke der Korps nach diesjährigem Budget bezahlt werden mußten. Nähere Details finden sieh in der Beilage.

408 Die Besoldungen betragen: Ö 0

Pur Offiziere. Für Unteroffiziere und Soldaten.

. Fr. 313,738 Fr. 505,231 In Rekrutenschulen . ,, 336,407 ,, 620,592 ,, Wiederhol ungskursen . ,, 240,691 ,, 67,764 ,, Cadreskursen .

Fr. 890,836 Fr. 1,193,587 Fr. 2,084,423.

Wollte man auf der Offizierbesoldung inclusive Stabssekretäre eine Reduktion von 30 °/o eintreten lassen, auf welchen Prozentsaz man gehen muß, wenn man eine erklekliche Ersparniß will, so würde dadurch auf den einzelnen Grad eine Reduktion erfolgen: für den Obersten von Fr. 20 auf Fr. 14. -- Tl f> Oberstlieutenant n ·n .15 ·n TI 10. 50 8. 40 T) ·n Major ·n 12 fi lì ·n 7.

V) ·n Hauptmann ·n il 10 Tt T) 60 8 ·n ·n 5. -- v) ·n Oberlieutenant Tl ·n 7 4.

90 Lieutenant TI ·n ·n ·n ti ·n Damit würden auch die höheren Grade eine Reduktion der Besoldung im gleichen Verhältniß wie die untern erfahren, obschon ihr Sold durch das neue Gesez bereits reduzirt worden ist. Im Ganzen würde die Reduktion ausmachen : Gesammtoffizierbesoldung .

.

.

.

.

F r . 890,836 Davon kommt der Sold in Centralschulen etc., weil bereits reduzirt, m i t .

.

.

.

.

,, 7,160 in Abzug, bleiben Fr. 883,676 30% von Fr. 883,676 = Fr. 265,102.

Würde diese Reduktion auf die Berittenen ausgedehnt, so wäre ein guter Theil obiger Ersparniß wieder für Pferdeentschädigung und Bedienten Vergütung auszugeben, weiche jezt die Offiziere theilweise aus dem Solde bestreiten ; wird die Ersparniß auf die unberittenen Offiziere beschränkt, deren Besoldung circa Fr. 600,000 ausmachen mag, so würde dadurch eine Ersparniß von circa Fr. 180,000 erzielt.

Wir überlassen es nun Ihrem Ermessen, ob Sie troz der in Aussicht stehenden verhältnißmäßig geringen Ersparniß zu einer Maßregel schreiten wollen, welche nicht ermangeln würde, Mißstimmung unter dem Offizierscorps hervorzurufen.

Wir können nicht annehmen, daß Sie auch auf der Besoldung der Unteroffiziere und Soldaten eine Ersparniß eintreten lassen wollen, nachdem Sie selbst ohne unser Hinzuthun im Budget pro 1876 durch eine Ordinärezulage im Betrage von Fr. 139,203, welche unter Annahme einer normalen Rekrutenzahl und normaler Wieder-

409 holungskurse einer jährlichen Ausgabe von rund Fr. 150,000 gleichkommt, den gesezlichen Sold noch um 10 Rp. per Mann und Tag erhöht haben.

f. U n t e r r i c h t s z e i t.

Vom bloß finanziellen Standpunkte aus betrachtet, liegt der Gedanke nahe, an der Unterrichtszeit eine Reduktion eintreten zu lassen, da damit ohne Zweifel eine erhebliche Oekonomie erzielt, werden könnte. Vom Standpunkte des Wehrwesens aber möchten wir gegen eine allenfalls beabsichtigte Verkürzung des Unterrichts uns in der allerentschiedensten Weise aussprechen.

Wir unterlassen es, an dieser Stelle in eine nähere Auseinandersezung über die Nothwendigkeit eines verlängerten Unterrichts gegenüber dem frühem Gesoze einzutreten, da wir diesfalls auf unsere Botschaft vom 13. Juni 1874, betreffend die neue MilitärOrganisation, verweisen können. Die damals von uns angestrebte Unterrichtszeit ist bei der Infanterie, also gerade bei derjenigen Waffe, welche den Ausschlag zu geben hat und des Unterrichts am meisten bedarf, von der hohen Bundesversammlung im Geseze selbst noch reduzirt worden. Wir können daher dem Heere nicht einmal denjenigen Unterricht erlheilen, dessen es, um nur einigermaßen schlagfertig zu sein, dringend bedarf, und es ist dieser Umstand für den gegenwärtigen -Zeitpunkt um so bedenklicher, als jenes Minimum von Unterrichtszeit nur mit Aussicht auf den militärischen Vorunterricht der Jugend angenommen worden ist, dessen Durchführung und Einwirkung auf die militärische Ausbildung jedenfalls noch Jahre lang auf sich warten lassen wird.

g. B e k l e i d u n g .

Wenn man überhaupt in eine partielle Gesezesänderung eintreten will, so schiene uns der Art. 147 in Verbindung mit Art. 149, 2. Alinea der Militärorganisation in erster Linie einer Abänderung bedürftig zu sein, resp. aufgehoben werden zu können.

Diese Artikel schreiben vor, d a ß d i e Wehrpflichtigen kleidungs- undAusrüstungsgegenständee beanspruchen können, und daß den Offizieren nach einer Anzahl von effektivenDiensttagenu dieEquipementsentschädigungg n e u e r d i n g s auszurichten sei.

Eine Verordnung für die Regelung dieser Ausgaben, wie sie vom Geseze gerufen wird, besteht zur Stunde noch nicht, und es ist daher bis jezt auch noch kein daheriger Ausgabepostenin'ss Budget aufgenommen worden. Dies wird aber bei dem längeren Fortbestehen der erwähnten Gesezesbestimmung kommen, und zwar

411) werden die Ausgaben bei strikter Durchführung der Vorschrift nicht unbedeutend sein.

Für die Offiziere halten wir eine einmalige Entschädigung für durchaus hinreichend, da damit zum wenigsten so viel gegeben wird, als die Kantone früher ausgerichtet haben und vom Offizier erwartet werden kann, daß er die Last, welche die Equipementserueuerung ihm allerdings auferlegt, freiwillig auf sich nehme. Da anzunehmen ist, daß jeder Offizier wenigstens einmal dazu käme, die Equipementserneuerung zu verlangen, so wird durch das Fallenlassen des 2. Alinea des Art. 149 mit der Zeit eine jährliche Ersparniß von circa Fr. 170,000 eintreten.

Für Unteroffiziere und Soldaten ist eine Erneuerung wenigstens der Bekleidung allerdings zeitweise nothwendig, namentlich dürfen die Unteroffiziere, welche mehr Dienst haben als die Soldaten, zum wenigsten nicht schlechter gekleidet sein als leztere. Für solche Erneuerungen sieht aber bereits der Art. 148 vor ; dieselben können und sollen in erster Linie aus der Kleiderreserve erfolgen.

Wir haben hievor gesehen, weich' enormer Abgang von Dienstpflichtigen im Auszügeralter stattfindet. Dieselben haben gemäß Art. 160 ihre Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände in die Kleiderreserve abzugeben, welche auch ausreichen soll, den Eingangs dieses Abschnittes erwähnten Abgang zu deken.

Indem wir daher annehmen, daß im Allgemeinen der Abgang an Kleidern und Ausrüstuugsgegenständen ganz wohl aus der Bekleidungsreserve bestritten werden kann, und daß dem Bunde, der die erste Anschaffung gemacht hat, das erste Verfügungsrecht über jene Reserven zustehe, sprechen wir uns für die Aufhebung des Artikels 147, in Verbindung mit dem 2. Alinea des Art. 149 aus.

Wenn wir in Vorstehendem nach Möglichkeit gesucht haben, diejenigen Punkte näher zu erörtern, welche bei der waltenden Tendenz, auf dem Militärwesen Ersparnisse zu machen, in Frage kommen können, so dürfen wir andererseits bei diesem Anlaße nicht tibergehen, daß die Landesvertheidigung noch Opfer kosten wird, die sich keineswegs in den Rahmen des gewöhnlichen Budget bringen lassen, sondern nur auf dem Wege besonderer Gresezgebungsakte und wahrscheinlich auch besonderer Anleihen beschafft werden können.

Wir meinen die Fragen der Landesbefestigung und der Materialbeschaffung des Positionsgeschüzes.

Auch dem Laien ist nicht entgangen, welch' außerordentlich wichtige Rolle die permanenten Befestigungswerke in den lezten

411

Kriegen gespielt haben, und ebenso bekannt ist, daß unser Land sozusagen keine befestigten Werke besizt. Einleuchten muß auch ohne weitere Auseinandersezung, zu welcher hier nicht der Ort ist, daß gerade eine wenig geübte Armee, wie die unsrige, sich an feste Stüzpunkte muß anlehnen können und daß, wenn dies von dem Auszug gilt, es in noch höherem Maße von der Landwehr gesagt werden muß, die wir aus Mangel an Bespannungen, Feldgeschüzen und Fuhrwerken nicht mobil machen können. In die Augen springend ist es auch, daß wir, wenn wir unsere Neutralität aufrecht erhalten wollen, einem Gegner, der dieselbe nicht achtet, nicht tief in's Land eindringen lassen können, ohne der Gefahr ausgebt zu. werden, der Kriegsschauplaz fremder Armeen zu werden. Wir haben daher nicht nur im Innern des Landes zur Bereitstellung unserer Wehrkräfte und zur Aufnahme, im Falle eines ersten Mißgeschikes, einen oder mehrere feste Pläzenothwendig,, sondern wir müssen auch trachten, einem eventuellen Gegner das Ueberschreiten der Landesgrenze möglichst zu erschweren.

Im engsten Zusammenhange damit steht die Frage der Beschaffung eines geeigneten Positionsgeschüzmaterials, welches gegenwärtig noch sehr lükenhaft ist.

Wir sehen alle Nachbarvölker troz ihrer ausgezeichneten, kriegsgeübten Armeen und troz des ausgedehnten Territoriums der betreffenden Staaten enorme Summen für die gedachten Zweke ausgeben, und wir dürfen, wenn wir es mit unserer Neutralität und Selbstständigkeit ernst nehmen wollen, nicht länger von den allerdings großen Opfern zurükschreken, die dieser Schlußstein des Gebäudes von uns fordern wird.

Damit sehen sich die Behörden des Landes allerdings in die Lage versezt, zu den Ausgaben, die schon jezt als unverhältnißmäßig hoch erschienen sind, noch weitere zu schaffen, deren Umfang gegenwärtig noch nicht einmal annähernd beziffert werden kann.

So schwer uns dies auch ankommen mag, so dürfen wir doch nicht vergessen, daß wir für das Wehrwesen gleichwohl mich weit weniger als andere Länder ausgeben. Wir können daher nicht umhin, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, daß die Schweiz troz eines verhältnißmäßig starken Heeres mit ihren Militärausgaben immer noch weit unter denjenigen der benachbarten Staaten und selbst von andern kleinern europäischen Staaten bleibt, wie folgende Zusammenstellung ausweist.

Deutsches Reich.

V e r w a l t u n g des Reichsheeres .

Preußen . . .

Sachsen . . .

"Württemberg .

Bayern . . .

Marineverwaltung . . . .

Invalidenfond Verwaltung Preußen . . .

Sachsen . . .

"Württemberg .

Bayern . . .

Marine . . .

Militär-

Bevöl-

Stärke

ausgaben.

kerung.

des Heeres.

1876.

Ordentliche.

1875.

Ordenti. Ausgaben per Kopf der Bevölkerung. | Ausser ordenti. Aus1 gaben per Kopf ·!

412

Friedensstärke :

42,752,554 303,517,416 23,128,130 16,803,848 51,807,777 Total 395,257,177 26,335,601

148,154 27,906,250 1,559,981 996,625 5,400,541 99,246 Total 36,110,797 Außerordentl.

Reichsheer . . .

44,867,015 Marine . . . .

5,961,625 50,828,640

Offiziere 17,011 Mana 401,659 418,670 Kriegsstärke : Offiziere 31,843 Mann 1,283,791 10.71 1.19 ' 1,315,634 11 W

Total der Militärausg aben Fr. 508,532 197.

Frankreich.

Kriegsministerinm Marineverwaltung

Italien.

Kriegsministerium Marine . . . .

jJKriegsministermm ^Marine . . . .

1872.

Budget 1876.

Friedensstärke 490,322 500,038,115 36,102,921 Kriegsstärke : 17.62 136,387,481 Feldarmee 636,425,596 880,000 mit Depots u. der Territorialarmee 1,750,000 1875.

Ordentliche.

Friedensstärke 169,915,779 27,482,174 217,510 36,671,497 Kriegsstärke, 206,587,276 409,426 mit Ersazreservc 7.51 o.r, Außerordentl.

und Provinzial " 20,003,000 miliz 867,886 8l8~~ I,0i5,444 l 21,048,444

Total der Ausgabt n Fr. 227,635,72().

ausgaben.

Stärke

i !

des Heeres.

!

|

Bevölkerung.

Ordenti. Ausgaben · per Kopf der Bevölkerung.

Militär-

A.usser(mlentl. Aus- ,1 gaben per Kopf > der Bevölkerung. ;

413

t

esterreich-Ungarn.

'arine

. . . .

Armee farine

. . . .

. . . .

Ordentliche.

1876.

Friedensstärke 226,937,947 37,700,000 570,486 20,331,025 Kriegsstärke 247,268,972 1,043,351 6.59 0.78 7?37 Außerordentl.

26,462,515 3,194,450 29,656,965

1

1

Total der A usgaben (Bii dget 1877) Fr. 27 5,925,5)37.

Belgien.

Niederlande.

Armee . . . .

Marine . . . .

Dänemark.

Kriegsminis teriuin Marine . . . .

Pensionen .

Armee Marine

. . . .

. . . .

1874.

Budget 1876.

41,0'J9,800 ; 5,336,634

Kriegsstärke 103,893 7.62 l (ohne Offiziere.)

1

;

Total der Ausgaben Fr. 21,846,447.

·

·

Schweiz.

i

Budget 1876. ' 1875. Stehende Armee 2ÏT.86 "' 50,842,129 ; 3,809,527 (>2,943 28,623,630; Ì 79,465,759, ; i , Budget 1877. ! 1876. , Kriegsstärke 1 ' Ordentliche. , 1,903,000 48,982 12,083,595 !

10. 39 1.09 6,714,199 977,079 t ~ 48~ 19,774,873" !

· ' 1 Außerordentl. t i 917,106' 1,154,408; !

2,071,574:

Budget 1877. | 1870. l 13,127,053, 2,655,000 1 i i

ßundesblatt. 29. J ahrg. Bd III.

120,68; 1 4. ÌI4 i Stärke der Feld 1 : armée nach der S Stammkontrolen 1 t

29

414

Wird das Budget, wie es vom Militärdepartement pro 1877 ursprünglich entworfen worden war, und das so ziemlich als ein normales betrachtet werden darf, zu Grunde gelegt, so würden sich die reinen Ausgaben auf Fr. 14,079,031 beziffern, auf dei Kopf der Bevölkerung Fr. 5. 30.

Rekapitulation der Militärausgaben auf den Kopf der Be völkerung.

Deutsches Reich .

.

. Fr. 11. 90 Frankreich .

.

.

. ,, 17. 62 Italien ,, 8; 28 Oesterreich .

.

.

. ,, 7. 37 Belgien ,, 7. 62 Niederlande .

.

.

. ,, 20. 86 Dänemark ,, 11. 48 Schweiz .

.

.

. ,, 4. 94, resp. 5. 30.

Nach diesem Ausblike sei uns gestattet, zum Schlüsse noci eine Vergleichung der Militärausgaben unter der gegenwärtigen Militärorganisation mit denjenigen unter der Herrschaft der frühern Organisation anzustellen. In den beiden lezten Jahren, welche dei neuen Militärorganisation vorangegangen sind, waren die Ausgaber für das schweizerische Wehrwesen folgende:

1873.

1) Militärausgaben der Kantone nach deren Angaben Fr. 7,247,531 2) Leistung der Mannschaft an Ausrüstung und Bekleidung circa ,, 600,000 3) Ordentliche Ausgaben des Bundes, netto .

. ,, 3,738,266 4) Außerordentliche Ausgaben des Bundes für Gewehre und Artilleriematerial, netto .

.

. ,, 3,152,388 Total 1873: Fr. 14,738,185 1874.

1) Militärausgaben der Kantone nach deren Angaben ,, 6,896,813 2) Leistung der Mannschaft an Ausrüstung und Bekleidung circa ,, 600,000 3) Ordentliche Ausgaben des Bundes, netto .

. ,, 4,757,761 4) Außerordentliche Ausgaben des Bundes für Gewehre und Artilleriematerial, netto .

.

. ,, 626,854 Total 1874 : "Fr. 12,881,507 Durchschnitt der beiden Jahre Fr. 13,809,846 1877.

Die büdgetirten Ausgaben pro 1877 beziffern sich wie folgt: Die Kantone haben ihre Ausgaben für das laufende Jahr folgendermaßen büdgetirt:

415 Gehalte an Beamte .

.

.

. F r . 797,531 Unterricht ,, 100,195 Persönliche Bewaffnung' und Ausrüstung .,211,714 Kriegsmaterial und Munition .

. .n 398,389 Unterhalt an Gebäuden .

.

. ,, 96,307 Unterstüzung an Schießvereinc .

. ,, 91,322 Total Fr. 1,695,458 Davon sind jedoch in Abzug zu bringen : v 1) Die Ausgaben für den Unter* rieht, da der Bund die kantonalen Besammlungs- und Entlassungstage nun auf sich genommen hat .

.

. Fr. 100,195 2) Der Poston für persönliche Bewaffnung und Ausrüstung, da auf diesem Posten nicht von allen Kantonen, namentlich nicht von den zwei größten Ausgaben, von einem sogar Mehreinnahmen berechnet werden. Wenn sich einzelne kleinere Kantone den Luxus gestatten wollen, die Kleider selbst zu beschaffen, statt sich an größere Kantone, die bei großem Lieferungen mit der Entschädigung des Bundes auskommen, anzuschließen, oder wenn sie mehr Anschaffungen machen, als für den jährlichen Bedarf, so darf hiefür auf dem ordentlichen Budget nichts berechnet werden ,, 211,714 3) Kriegsmaterial und Munition.

Der daherige Posten betrifft die Ergänzung früherer Luken, kommt also hier ebenfalls nicht in Betracht und fällt später überhaupt weg .

. ,, 398,34!)

~ » 710,258 Von dem Posten ,,Gehalte" bringen wir nichts in Abzug, obschon derselbe außerordentlich hoch erscheint, da die Kantone für die Uebergangsperiode außerordentliches Personal angestellt hatten, das sie in Zukunft entlassen können.

416

Kantonale Militärausgaben im Jahr 1877 .

. Fr.

985,200 Büdgetirte Reinausgaben des Bundes pro 1877 . ,, 12477,013 Vom Bund übernommene Vergütung für Besammlung und Entlassung ,, 60,000 Totalausgaben pro 1877 Fr. 13,522,213 Ausgaben pro 1873 und 1874 durchschnittlich . ,, 13,809,846 Wirkliche Mehrausgaben in den beiden lezten Jahren vor Inkrafttreten der neuen Organisation : . Fr.

287,633 Dies waren die Leitungen in den der neuen Militärorganisation vorhergegangenen Jahren, in welchen man zudem das Gefühl hatte, daß in Zukunft m e h r geleistet werden müsse. Die Mitrechnung der außerordentlichen -Ausgaben der Eidgenossenschaft kann beanstandet werden, da man die daherigen Ausgaben als nicht regelmäßig wiederkehrende betrachten kann. Dagegen ist nun aber einzuwenden, daß diese Ausgaben nun einmal gemacht wurden, daß sie damals gemacht wurden ohne Anstand und mit Opferwilligkeit.

Will man sie aber außer Betracht fallen lassen, so muß man dafür wenigstens die regelmäßigen Gewehranschaffungen, also den auf jedes Jahr entfallenden Theil rechnen, wie in dem Budget für 1877, das zur Vergleichung dient. Ein Gleiches hat bezüglich der Anschaffungen von Korpsmaterial zu geschehen.

Im Budget pro 1877 sind für Bewaffnung gerechnet: 800 Stuzer à Fr. 93 Fr. 74,400 7824 Gewehre à Fr. 79 ,, 617,096 820 Revolver für Kavallerie à Fr. 55 .

.

. ,, 45,100 730 ,, ,, Artillerie à ,, 55 .

.

. ,, 40,150 Fr. 776,746 1877 wird für Anschaffung von Korpsmaterial gerechnet Fr. 402,190 1873 wurden verausgabt Fr. 274,056 1874 ,, ,, ,, 103,158 Fr. 377,214 Durchschnittlich .

.

'."

. ' . B 188,607 1877 Mehrausgabe für Korpsmaterial ' .

. ,, 213,483 Total der Mehrbelastung des Budget 1877 .

. Fr. 990,229 Mit Hinzurechnung dieser Summen und Weglassung der außerordentlichen Ausgaben des Bandes stellen sich die Gesammtausgabeu für das Wehrwesen in den Jahren 1873 und 1874 wie folgt:

417

1) 2) 3) 4)

1873.

1874.

Ausgaben der Kantone .

. Fr. 7,247,531 Fr. 6,896,893 Leistungen der Mannschaft .

,, 600,000 ,, 600,000 Ordenti. Ausgaben des Bundes ,, 3,738,264 ,, 4,757,761 Bewaffnung und Korpsmaterial pro rata .

.

.

.

,, 990,229 ,, 990,229 Fr. 12,675,024 Fr. 13,244,883

Durchschnitt der beiden Jahre .

.

. Fr. 12,910,453 Budgetàrie Ausgaben für 1877 . ,, 13,522,213 Mehrausgaben des ordentlichen Budget seit dem Inkrafttreten der neuen Organisation Fr.

611,760 Wenn wir nun auch hievor so gerechnet haben, wie man zur Richtigstellung der ordentlichen Ausgaben vor und seit der neuen Organisation allein rechnen kann, so dürfen wir doch au dieser Stelle die außerordentlichen Ausgaben nicht unerwähnt lassen, die sich der Bund für militärische Zweke in den Jahren 1861--1874 auferlegt hat.

Es wurden nämlich außerordentlicher Weise verausgabt: F ü r Gewehrumänderungen .

.

.

.

. Fr.

608,510 15,570,150 ,, Gewehranschaffungen .

.

.

.

.

2,562,932 1,482,348 ,, Artillerieumänderung und Vermehrung .

2,707,900 ,, Alpenstraßen .

.

.

.

.

.

1.790,460 ·n 1,251,931 ,, Kaserne Thuu .

.

.

.

.

.

;·> 357,467 v -Schußlinie .

.

.

.

.

.

.

vi ,, Zeughäuser etc. .

.

.

.

.

.

300,000 lì Total Fr. 26,631,698 oder in 14 Jahren durchschnittlich 1,902,264 V) 990,229 Sezt man diese Summe an Stelle der obigen T) Fr. "~ Hl 2,035 so finden wir, daß statt einer Mehrausgabe der gegenwärtigen Organisation von .

611,760 V) bei Vertheilung der außerordentlichen Ausgaben seit 1861 pro rata auf die lezten Jahre vor Inkrafttreten des Gesezes damals jährlich mehr ausgegeben wurde als jezt .

.

.

. ,, 300,275 Das Budget pro 1877 bleibt nun allerdings selbst mit Anrechnung der vorgeschlagenen Ersparnisse um etwa Fr. 700,000 unter den gesezlichen Anforderungen, so daß die gegenwärtige Organisation bei Vergleichung der ordentlichen Ausgaben eine Mehr-

{: {:

418

ausgäbe von circa Fr. 1,312,000 und bei Vergleichung der wirklichen durchschnittlichen Ausgaben vou Fr. 400,000 zur Folge hat.

Es hat daher allerdings durch die neue Militärorganisation eine Vermehrung der Militärausgaben des Staates stattgefunden. Es konnten die großen Mängel unserer früheren Einrichtungen nicht ohne bedeutende Opfer beseitigt werden : die Ausrüstung des Heeres mit Train und Fuhrwerken, sowie die Hebung der Kavallerie hat bedeutende Opfer gekostet; die Verlängerung der Rekrutenschulen und Wiederholungskurse mußte nothwendigerweise weitere Opfer nach sich ziehen, auch macht sich die Erhöhung des Soldes und der Ordinärezulage im Budget fühlbar, und endlich konnte nicht die unentgeltliche Ausrüstung und Bekleidung des Mannes ganz auf den Staat übergehen, ohne neuerdings die Staatsausgaben zu erhöhen. Allein troz aller dieser ganz außerordentlichen Mehrleistungen sind die Militärausgaben des Landes nicht in dem Maße gestiegen, wie sich Viele vorstellen, und zwar aus dem ganz einfachen Grunde, weil die neue Militärorganisation die Dienstzeit der großen Masse verkürzt hat, indem sie nur 2/s des Auszuges zu den ordentlichen Hebungen beruft. Sie hat damit -- die Zukunft wird uns Recht geben -- dem Lande ein eben so gut, ja besser inslruirtes Heer geschaffen und doch die ältere Mannschaft bedeutend entlastet, was, sobald das Land einmal diese Wohlthat erkennt, auch gehörig gewürdigt werden wird, weil dies, vom nationalökonomischen Standpunkte aus gesprochen, weit schwerer in die Wagschale fällt, als die Erhöhung der Staatsausgaben.

Postverwaltung.

Der Reinertrag der Postvervvaltuiig ist von 1872 auf 1876 von Fr. 1,801,341 auf Fr. 100,418, also um nicht weniger als ca. 1,700,000 Franken gesunken. Bei Durchgehung der beiliegenden Tabelle, welche die Ergebnisse der beiden obgenannten Jahre in den einzelnen Hauptrubriken einander gegenüberstellt, wird sofort klar, in welchem Dienstzweige der Postverwaltung dieser enorme Ausfall zu suchen ist. Während die allerdings sehr bedeutende, zum größten Theile

Zur Seite 418.

Vergleichende Uebersicht der

Einnahmen und Ausgaben dei' Postverwaltung.

l 1876 gegeilüber 1872

Bechiaung

1872.

1876-

mehr.

3,188,356 4,861,787 262,964 3,198,680 313,548 1,062 88,198 27,631 59,374

3,489,495 6,543,453 391,216 3,646,667 395,615 353 117,636 45,540 35,779

301,139 1,681,666 128,252 447,987 82,067

82,348

180,065

97,717

12,083,948

14,845,819

2,786,175 weniger.

weniger. !

Einnahmen.

; 1. Reisende 2 . a . Briefe .

l b. Geldanweisungen ! 3. Pakete und Gelder 4. Zeitschriften 5 . Transitgebühren 6. Gebühren von Empfangscheinen 7. Fach- und Lagergebühren 8. Konzessionsgebühren . .

.

9. Vermehrung des Inventars 10. Verschiedenes

. . .

. . .

. . .

. . .

Ausgaben.

1. Gehalte und Vergütungen 2 . Kommissäre u n d Reisekosten . . .

3. Büreaukosten 4 . Dienstkleidung . . .

. . .

' 5 . Lokalmiethzinse . . . .

. . .

6. Postmaterial .

.

. .

7. Transportkosten 8. Werthformulare (Frankoxeichen etc.) .

9. Verschiedenes 10. Verminderung des Postmaterials . .

i

.

.

.

.

.

.

Einnahmen .

Ausgaben

4,071,660*} 27,053 343,236 139,015 261,019 731,197 4,478,401 173,910 26,345 30,771

6,451,299 33,693 549,140 185,288 396,751 1,097,697 5,765,643 216,811 49,079

709

29,438 17,909 23,595

30,771

10,282,607

14,745,401

30,771

4,493,565

12,083,948 10,282,607

14,845,819 14,745,401

2,786,175 30,771

24,304 4,493,565

1,801,341

100,418

2,816,946

4,517,869 2,816,946

!

· i

Postmaterial I. Postwägen und Schlitten II. Bahnposten JII. Büreaugeräthschaften

24,304 mehr.

2,379,639 6,640 205,904 !

46,273 135,732 366,500 1,287,242 42,901 22,734

Mehr im Jahr 1876 573,452 53,700 104,044

846,991 103,115 147,590

1,700,923 273,539 49,415 43,546

1

Mehr im Jahr 1876 *3 Provis. mit Fr. 296,012 inbegriffen.

36(5,500

41U

durch die Besoldungsrevision von 1873 verursachte Mehrausgabe au Gehalten und Vergütungen (Fr. 2,379,639) durch die Mehreinnahmen auf der Briefpost, den Geldanweisungen, der Fahrpost, den Zeitschriften, den Empfangscheinen und Fachgebühren mehr als aufgewogen wird, ist das Resultat des Postkursbetriebes um nicht weniger als ca. Fr. 1,260,000 ungünstiger geworden als es im Jahr 1872 war.

Während nämlich die Ausgaben an Transportkosten und für Postwagenmaterial zusammen um ca. Fr. 1,560,000 gestiegen sind, zeigt sich bei den Einnahmen an Passagier- und Uebergewichtstaxen eine Vermehrung von nur ca. Fr. 300,000. Abgesehen vom Kurswesen beträgt der Ausfall von 1876 gegenüber 1872 ca. 440,000 Franken, welche hauptsächlich von der durch die allgemeinen Geschäfts- und Lohnverhältnisse, sowie durch die Zunahme des Verkehrs und die Verbesserung und weitere Ausdehnung der Posteinrichtungen nothwendigerweise eingetretenen Vermehrung der Ausgaben für Lokalmiethzinse und Büreaukosten herkommt. Obschön nun unumstößlich bewiesen ist, daß für Verbesserung der finanziellen Ergebnisse der Postverwaltung vor Allem aus auf das K u r s w e s e n das Augenmerk zu richten ist, so haben wir unsere einläßliehe Untersuchung auf a l l e Gebiete des Postbetriebes ausgedehnt und beehren uns, Ihnen nachstehend anzudeuten, in welcher Weise nach unserer Anschauung eine solche Verbesserung der Erträgnisse, sei es durch Aeufnung der Einnahmen, sei es durch Ersparnisse in den Ausgaben erzielt werden könnte.

1) Die P a s s a g i e r t a x e n sind durch das Gesez vom 23. März 1876 (Art. 27) in einer Weise festgesezt, welche es der Postverwaltung erlaubt, allen Verhältnissen gerecht zu werden. Das gesezliche Maximum ist hoch genug, um auch auf Alpen-und Touristenkursen eine entsprechende Einnahme zu sichern, ohne die Reisenden vor Benuzung der Post abzuschreken. Dieses Maximum wird, zufolge besonderer, den Art. 91, Ziffer l der revidirteu Transportordnung abändernder Schlußnahme des Bundesrathes, bis auf Weiteres nur auf der Gotthard-, Simplon- und Splügenroute angewendet. Das Postdepartement hat übrigens eine genaue Revision der Passagiertarife in dem Sinne angeordnet, daß die einzelnen Kurse in verschiedene, inner dem Rahmen des Gesezes sich bewegende Tarifklassen eingereiht werden, entsprechend den ins Gewicht fallenden örtlichen
Verhältnissen. So sehr es nämlich auf gewissen Routen ·am Plaz ist, h ö h e r e Taxen festzusezen, so sehr ist es, zumal bei kleinen Lokalkursen in agrikolen Gegenden, angezeigt, b i l l i g e Preise zu stellen, um nicht in der Regel mit leeren Wagen zu fahren. Die Frage der Erhebung einer erhöhten Taxe für Beiw a g e n r e i s e n d e wird ebenfalls ernstlicher Prüfung unterworfen.

420

2) Auf dem 'Gebiete der B r i e f p o s t erscheinen die Taxen richtig normirt, und wir.wüßten darin keine Aenderung zu empfehlen.

3) Der bisherige Ausfall auf der F a b r i k a t i o n und dem V e r k a u f de r F r a n k o - C o u v e r t s wird, wenn das bezügliche Gescz nicht etwa durch Volksabstimmung verworfen wird, wofür bis jezt keine Anzeichen vorhanden sind, vom 1. August nächstkünftig an wegfallen, und wir können den bezüglichen finanziellen Vortheil in folgender Weise veranschlagen: In dem Budget des laufenden Jahres (siehe Botschaft vom 18. November 1876, Bundesblatt Band IV, Seite 514) sind für die Fabrikation von 32 Millionen Franko-Couverts angesezt Fr. 206,600, welche Ausgabe, weil sie durch den künftigen Zuschlag von l Rp.

per Couvert mehr als gedekt wird, in den spätem Budgets nicht mehr erscheint.

Da der Fabrikationspreis (0,63 Rp.) um 0,27 Rp. unter dem Verkaufspreis von l Rp. stehen wird, so ist noch ein Gewinn in Rechnung zu bringen, welcher von der Zahl der in Zukunft verkäuflichen Couverts abhängig ist, von dein aber der Fabrikationspreis von so viel Franko-Marken abzuziehen ist, als von nun an weniger Couverts verkauft werden.

Sezt man zum Beispiel voraus, es werden das nächste und die folgenden Jahre nur noch 10 Millionen Couverts verkauft (gegenüber den 32 Millionen, die für das laufende Jahr in Aussicht genommen sind), so werdön das folgende Jahr 22 Millionen Marken mehr fabrizirt werden müssen, und es ergibt sich dann nachstehende Gewinnrechnung : 1) Gewinn auf 10 Mili. Couverts à 0,27 Rp. = Fr. 27,000 2) ab Fabrikationspreis von 22MÌ11. Marken à 0,072 Rp. = ,, 15,840 Reingewinn Fr. 11,160 so daß sich mit obiger Minderausgabe von , .

Fr. 206,600 der gesammte finanzielle Vortheil stellt auf .

,, 217,760 Bin Theil dieser Summe wird schon dem laufenden Budget zu gut.

kommen 5 wir sezen denselben unter dev Voraussezung, daß das Gesez am 1. August in Kraft trete, nur auf Fr. 50,000 an, weil ein großer Theil der in diesem Jahre noch zum Gebrauch kommenden Couverts von dem Publikum noch zu dem alten Preise beschafft worden ist..

' ' 4) Wie wir in unserm Geschäftsbericht vom Jahr 1876 (Bundesblatt 1877, Band II, Seite 395) bemerkten, wird die Bestellung der g e r i c h t l i c h e n A k t e n seit .längerer Zeit nur im Kanton Genf und seit 1. Januar 1877 im Kanton Aargau der Post allgemein anvertraut. Die Postverwaltung kann in dieser Beziehung

421

nur ihre Dienste a n b i e t e n und muß es den Kantonen überlassen, dieselben in Anspruch zu nehmen oder nicht. Wir glauben aber bei gegenwärtigem Anlaß den lebhaften Wunsch ausdrüken zu sollen, es möchte die Bestellung der gerichtlichen Akten durch die Post mehr und mehr Eingang finden. Nicht nur würde der Bund dabei eine sehr schöne Einnahme erzielen, sondern es würden nach unserer auf Erfahrungen gestüzten Ansicht auch Gerichtsbehörden und Publikum durch das neue Verfahren gewinnen.

5) Wir finden uns im Weitern veranlaßt, die A u f h e b u n g der P o r t o f r e i h e i t neuerdings mit allem Nachdruk zu beantragen und gehen dabei noch weiter, als in unserm leztjährigen Vorschlage, in dem Sinne nämlich, daß wir die Beseitigung des bisherigen Vorrechtes auch für die e i d g e n ö s s i s c h e n Behörden verlangen und Taxfreiheit nur noch für die Sendungen der Postverwaltung selbst, für Militär im Dienst und in Armensachen gelten lassen wollen.

Unser Antrag rechtfertigt sich vor Allem aus durch die Thatsache, daß die Beseitigung der Portofreiheit der Kantone mißverstanden war, als die Rechte und Pflichten, die Einnahmen und Lasten des Bundes einerseits und der Kantone andererseits durch die neue Verfassung geordnet wurden. Die Kantone haben nach Art. 36 dieser Verfassung jedes Anrecht auf die Posterträgnisse verloren, und es ist demnach derjenige Zustand, wonach die Kantone vermöge ihrer Portofreiheit an den Posterträgnissen wenigstens indirekt -- participiren, diesem verfassungsmäßigen Grundsaz zuwider. Wie wir in unserer leztjährigen Botschaft zum Posttaxenentwurf bemerkt, ist also die Aufhebung der Portofreiheit als die Erfüllung eines längst gemachten V e r s p r e c h e n s , als die Einlösung eines bei Berathung und Feststellung der Bundesverfassung gezogenen und stillschweigend allgemein acceptirten Wechsels -- wie wir uns damals ausdrükten -- zu betrachten.

Auswärtige Staaten sind uns in der Aufhebung oder bedeutenden Reduktion der Portofreiheit längst vorangegangen. Der Berner Postvertrag vom Jahr 1874 hat im internationalen Verkehr mit dem veralteten Vorrecht der Portofreiheit radikal aufgeräumt, und es ist demnach die Aufhebung der Portofreiheit nicht nur, wie wir oben bewiesen, rechtlich begründet, sondern auch von den Staaten des Postvereins als durchaus zeit- und sachgemäß
anerkannt. Abgesehen vom finanziellen Ertrag rechtfertigt sich die Aufhebung der Portofreiheit auch durch die große V e r e i n f a c h u n g , welche sie in den Postverkehr bringen wird. Die Portofreiheit bildet für jeden gewissenhaften Postbeamten eine der schwierigsten Materien des Postwesens. Namentlich zum Zweke der Vereinfachung beantragen wir denn auch die Aufhebung der bisherigen e i d g e n ö s s i s c h e n Portofreiheit.

422

Die Beibehaltung aber derjenigen für M i l i t ä r im D i e n s t e und in A r m en sa eh en rechtfertigt sich von selbst, und wir könnten die Beseitigung derselben nicht befürworten.

Was die durch die Aufhebung der Portofreiheit, abgesehen von den Sendungen der eidg. Behörden, entstehende Mehreinnahme betrifft, so kann dieselbe auf Fr. 300,000 per Jahr veranschlagt werden.

Wir empfehlen Ihnen nun das Eintreten auf unsern Vorschlag mit vollster Ueberzeugung.

6) Bezüglich der G e l d a n w e i s u n g e a sind nunmehr, wie wir in unserm Geschäftsbericht pro 1876 (Bundesblatt 1877, Band II, Seite 397) bemerkten, die Taxen so normirt, daß sie wenigstens die Verwaltung vor einer -- früher eingetretenen -- materiellen Einbuße schüzen. Weitere Erhöhung möchten wir nicht anrathen, sondern vor Allem aus das Ergebniß eines vollen Jahres unter dem neuen Tarife abwarten.

7) Art. 19, 3. Alinea des Posttaxengesezes ermächtigt die Postverwaltung, auch für F a h r p o s t s e n d u n g e n g e e i g n e t e Taxwerthzeichen anzuschaffen, und ertheilt dem Bundesrath die weitere Vollmacht, in der Folgezeit, immerhin nach Einholung der Zustimmung der Räthe, eine Z u s c h l a g t axe v o n 10 R a p p e n für nicht f r a n k i r t e Fahrpostsendunge n in den Postverkehr einzuführen.

Die Postverwaltung gedenkt in nächster Zeit die Frankirung der Fahrpoststüke mit Marken, und zwar wenn möglich mit gewöhnlichen Brieffrankomarken einzuführen und gleichzeitig von der oben erwähnten Vollmacht Gebrauch zu machen und den Zuschlag von 10 Rp. für jedes unfrankirte Fahrpoststük einzuführen, sofern Sie uns bei Anlaß der Behandlung des gegenwärtigen Berichtes nicht gegentheilige Direktionen geben.

Wenn auch angenommen wird, die unfrankirten Fahrpoststüke werden nach Einführung des Zuschlags nur 25 °/o der Gesammtzahl ausmachen (gegenwärtig betragen dieselben circa 50%), so kann die durch den fraglichen Zuschlag eintretende Mehreinnahme auf circa Fr. 160,000 per Jahr beziffert werden.

8) Es ist einleuchtend, daß die Taxe von 3/4 Rappen für jedes Z e i t u n g s exe m p lar bis 50 Gramm die Selbstkosten der Verwaltung bei Weitem nicht dekt. Es fallt dabei namentlich in Betracht, daß in vielen kleinern und entlegenem Ortschaften gerade der Zeitungen wegen tägliche Vertragung stattfinden muß, während für den übrigen Verkehr eine so häufige Bedienung nicht nothwendig wäre. Obschon wir uns nicht verhehlen, daß es nicht gerade populär ist, Erhöhung der Zeitungstaxe zu beantragen, so

423

erachten wir es bei gegenwärtigem Anlaße doch in unserer P f l i c h t , auf obige Thatsache hinzuweisen und eine Aenderung des Posttaxengesezes vom 23. März 1876 (Art. 14) in dem Sinne anzuregen , daß die Taxe von 3/4 Rappen auf l Rappen (für jedes Exemplar und je 50 Gramm) erhöht werde, ein Betrag, der immer noch mäßig ist und den einzelnen Abonnenten nicht viel mehr belastet als bisher (bei einer täglich erscheinenden Zeitung beträgt die Differenz nur circa 90 Rappen per Jahr), während die kleine Erhöhung der Postkasse eine Mehreinnahme von jährlich circa Fr. 100,000 bringen würde. Bevor wir in diesem Sinne einen förmlichen Gesezentwurf bringen, wünschen wir zu wissen, ob die Anregung bei der hohen Bundesversammlung Anklang findet oder nicht.

9) Im neuen Posttaxengesez ist die P o r t o f r e i h e i t der a m t lichen Blätter der Eidgenossenschaft und der Kantone weggeblieben. Bis jezt wurde diese Portofreiheit im Sinne einer gegenseitigen Konzession (Taxfreiheit einerseits und Gratisaufnahme der postamtlichen Inserate andererseits) beibehalten. Die Postverwaltung muß sich hierin aber vollständig freie Hand wahren und sich vorbehalten, die kantonalen Amtsblätter der gewöhnlichen Zeitungstaxe zu unterwerfen, wenn die Gratisaufnahme der postamtlichen Inserate nicht einigermaßen die Vortheile des unentgeltlichen Transportes aufwiegt. Ueber diese Frage waltet noch besondere Untersuchung.

10) In den übrigen Gebieten der E i n n a h m e n wüßten wir vorläufig neue Hilfsquellen nicht zu schaffen und Taxerhöhungen, welche mit einem rationellen und liberalen Betrieb der Posten vereinbar wären, nicht zu beantragen.

Von den augeregten Maßregeln lassen sich schon jezt in ihren finanziellen Folgen mit annähernder Gewißheit beziffern: a. Die Zuschlaglaxe für die Frankocouverte auf Fr. 200,000 jährl.

b. Die Aufhebung der amtlichen Portofreiheit ,, ,, 300,000 ,, c. Der Zuschlag für unfrankirte Fahrpoststüke ,, ,, 160,000 ,, d. Die Erhöhung der Zeitungstaxe ,, ,,' 100,000 ,, zusammen Fr. 760,000 jährl.

Zu dieser Summe kämen noch die Mehreinnahmen, welche sich infolge Revision der Passagiertarife, der Entwiklung des Instituts der durch die Post zu bestellenden gerichtlichen Akten und der Einführung der Taxpflichtigkeit für alle oder einen Theil der kantonalen Amtsblätter ergeben würden, welche Mehreinnahmen
sich aber zur Stunde nicht in Ziffern ausdrüken lassen, indem die bezüglichen Anhaltspunkte fehlen. Die Mehreinnahmen auf den Geldanweisungstaxcn haben wir in obiger Rechnung weggelassen, weil die neuen Taxen schon seit 1. September 1876 in Kraft bestehen.

424

11) Was die A u s g a b e n betrifft, so sind nach unserer Ueberzeugung wesentliche Ersparnisse gegenüber den jezigen Ausgaben!

nur möglich in der Abiheilung des Kurswesens (Transportkosten!

und Postwagenmaterial). Wie wir schon im Eingang des Berichts betreffend die Postverwaltung bemerkt haben, ist das finanzielle!

Resultat dieses Dienstzweiges seit dein Jahr 1872 um die enorme l Summe von Fr. 1,260,000 ungünstiger geworden. Es ist hier nun!

ein offenbar ungesundes Verhältniß eingetreten. Wenn wir auch weit davon entfernt sind, verlangen zu können noch zu wollen, daß die Einnahmen der Reisenden wieder die Ausgaben an Transportkosten auch nur zum größten Theile deken (wie dies noch im Jahre 1856 der Fall war), so müssen wir doch darauf hin arbeiten, dem gestörten Gleichgewicht uns wieder zu nähern. Und da gibt es hauptsächlich folgende Mittel : a. Diejenigen Postkurse, deren Einnahme an Reisenden und Uebergewichttaxen, zusammengerechnet mit einem gewissen Antheil an dem Fahrpoststükertrag (zu 15 Rp. per Stük im Durchschnitt berechnet) und mit den Kosten, welche im Falle der Aufhebung des Kurses für Fußbotenverbindungen ausgegeben werden müßten, mit einem gewissen Prozentsaz u n t e r den Transport-, Material- und Dienstkleidungskosten stehen, a u f z u h e b e n , bezw. deren Fortbestand von einer entsprechenden S u b v e n t i o n der betreffenden Landesgegenden abhängig zu machen.

b. Den ruinösen Beiwagentran s p o r t , da wo es möglich ist, ganz aufzuheben ; da aber, wo die vollständige Beseitigung nicht wohl thunlich ist, das Maß dieses Transportes fest zu limitiren und nur bei ganz ausnahmsweisen Verhältnissen unbedingte Beiwagenbeförderung beizubehalten. Wie wir unter Ziffer l bemerkt, würde dann für Beiwagenreisende, da wo solche überhaupt noch vorkommen, eine höhere Taxe als für die Hauptwagenreisenden bezogen.

c. Den E x t r a p o s t d i e n s t , welcher, wenn alle Kosten, namentlich diejenigen des Wagenmaterials, mit in Betracht gezogen werden, nicht lohnende Resultate ergibt, nicht mehr auf Rechnung der Postverwaltung zu betreiben, sendern gegen Entrichtung einer Konzessionsgebühr der Privatindustrie zu überlassen, wie dies nach Art. 4 des Postregalgesezes vom 2. Juni 1849 thunlich ist.

Bezüglich Litt, a (Aufhebung von unproduktiven Postkursen) enthält die beigeschlossene
Tabelle eine Uebersicht derjenigen Kurse, deren Schadenprozentsaz in oben angegebenem Sinne 45 % übersteigt und deren Aufhebung eine Ersparniß von Fr. 258,000 für die Postverwaltung ermöglichen würde.

Zur Seite 424.

Uebersicht derjenigen Postkurse, deren Einnahmen an R e i s e n d e n - und U e b o r g e w i c h t ,s.

t a x e n, zusammengerechnet mit einem Antheil am Fahrpoststük-Ertrag (durchschnittlich 15 Rappen per Stük) und mit den Kosten, welche im Falle der Aufhebung des Kurses für Fußbotenverbindungen entstehen würden, mit 45 °/o unter den Transport-, Material-, Besoldungs- und Dienstkleidungskosten stehen.

Zahl der Kurse: Genf .

Lausanne Bern Neuenburg Basel .

Aarau .

Luzern .

Zürich .

St. Gallen Chur .

Bellenz

14

7 5 13 l 3 3

Gegenwärtiger Verlust in obigem Sinne.

Pranken per Jabr: 29,219 13,617 13,026 32,059 1,534 5,269 6,561 6,694

Kurse 49 (9 °/o sämmtlicher Kurse.)

Fr. 107,979

Diese Berechnung ist eine a l l g e m e i n e und nur zu dem Zweke gemacht, worden, eine B a s i s für das weitere Vorgehen zu finden. Es ist also nicht gesagt, daß gerade diejenigen Kurse aufgehoben werden sollen, auf welche die Berechnung sich bezieht.

Würde der Grundsaz von 45 °/o in obigem Sinne angenommen, so würde es sich erst darum handeln, bei jedem Kurs nähere Untersuchung zu pflegen und alle einschlägigen Verhältnisse genau zu prüfen.

Die im Jahr 1877 bereits aufgehobenen Kurse bringen eine Erspamiß von zirka 150,000 Franken.

426

lieh wäre. Höchstens zu dam Resultate wird man dabei gelangen können, daß diese Vereinfachungen weitere Personalvermehrungen vermeiden oder auf ein geringeres Maß bringen. Bei diesem Anlaße erlauben wir uns zu bemerken, daß man beim oberflächlichen Durchgehen der Statistik und der Rechnungen der lozten Jahre begreiflicherweise zu der Vermuthung kommen kann, es werde gegenwärtig verhältnißmäßig viel mehr Personal verwendet als früher. Das Bild gestaltet sich aber ganz anders, wenn man genau untersucht, ob der einzelne Beamte oder Angestellte gegenwärtig mehr oder weniger l e i s t e t als früher. Und da gibt die beiliegende Tabelle eine schlagende Antwort in e r s t e r e m Sinne. Wir können daher getrost unsere Personalverhältnisse als im Ganzen richtig bezeichnen.

15) V e r m i n d e r u n g des B e a m t e n - und D i e n s t p e r sonals d u r c h R e d u k t i o n der Z a h l der Postkreise.

Es ist eine unumstößliche Thatsache, daß schon jezt die meisten Kreispostdirektioneu und Kontroleu derart mit Arbeit überladen sind, daß sie einen wichtigen Theil ihrer Aufgabe, fortwährende Ueberwachung des Dienstes in den einzelnen Theilen ihres Postkreises, Ergänzung der Instruktion der Poststellen durch mündliche Belehrung, nicht genügend erfüllen können. Wir möchten also einer R e d u k t i o n der Zahl der Postkreise aus dienstlichen Gründen uns entgegensezen, um so mehr, als nach unserer Ansicht eine nennenswerthe Ersparniß durch Reduktion des Personals nicht erzielt würde. Nach unserer Anschauung muß die Frage der Reorganisation der Postverwaltung für sich a l l e i n geprüft und gelöst werden, und es dürfen dabei finanzielle Erwägungen nicht in erste Linie fallen.

Immerhin können wir aber jezt schon die ganz bestimmte Ansicht aussprecheu, daß eine Organisation der Postverwaltung, bei welcher die Kreispostdirektionen nicht mehr bestehen würden, eine irgendwie beträchtliche Kostenersparniß nicht zur Folge hätte.

425

Was den übrigen Theil des Kurswesens betrifft, so ist eine besondere einläßliche Enquete angebahnt, welche aber wegen der sehr weit gehenden Aufgabe, die zu erfüllen ist, erst in einigen Monaten »um Abschlüsse gebracht werden kann.

12) Auch bezüglich der B ü r e a u k o s t e n und der Ausgaben ?

ür B ü r e a u g e r ä t h s c h a f t e n , welche seit einigen Jahren in einem Maße gestiegen sind, das sich nicht ohne Weiteres durch die gestiegenen Preise und Löhne vollständig erklären läßt, wird das Postdepartement besondere und einläßliche Untersuchung walten lassen, um wenn möglich Ersparnisse auch in diesem Verwaltungszweig herbeizuführen.

13) Wir glauben lediglich noch auf den Umstand aufmerksam machen zu sollen, daß die Bestimmung von Art. 9 des Eisenbahujesezes vom 23. Dezember 1872, nach welcher jedem Postbeamten und Angestellten jeder d r i t t e S o n n t a g f r e i zu g e b e n ist und welche in ihrer strikten Anwendung es der Verwaltung nicht gestattet, den Beamten und Angestellten ü b e r h a u p t von Zeit zu Zeit die nöthige Ruhe zu gönnen, sondern will, daß je der dritte Sonntag und nicht etwa ein Werktag, und zwar jeweilen der ganze S o n n t a g , und nicht etwa inner drei Sonntagen zwei oder drei halbe freigegeben werden, der Postverwaltung eine Mehrausgabe von circa Fr. 120,000 per Jahr verursacht hat, und daß bei Aufhebung der fragliehen Bestimmung, welche übrigens in vielen Fällen, so z. B. bei den Bahnpostbeamteu und Kondukteuren, praktisch beinahe undurchführbar ist, ein großer Theil der fragliehen Summe erspart werden könnte. Die Frage des dritten Freisonntages ist schon so oft in den hohen eidg. Käthen behandelt worden, daß wir auf weitere Auseinandersezungcn hier nicht einzutreten brauchen.

Wir kommen nun noch auf einige Punkte zu sprechen, wo von gewisser Seite Ei'sparnisse gesucht wurden, während wir der Ansicht sind , es sollte im Allgemeinen auf diese Anregungen nicht eingetreten werden.

14) V e r m i n d e r u n g des B e a m t e n - und Dienstpersonals durch V e r e i n f a c h u n g dos Speditions- und Abr e c h n u n g s m o d u s.

Es ist uns nicht bekannt, in welchem Sinne und nach welcher praktischen Richtung hin die genannte Vereinfachung gesucht wird.

Bei dem Departement liegen allerdings Projekte für Vereinfachung der Briefpostabrechnung durch · allfällige
Einführung von Taxmarken und für Vereinfachung der Fahrpoststükexpedition, Projekte, welche ohne Zweifel im Laufe dieses Jahres praktische Gestalt annehmen werden. Wir geben uns aber der Illusion nicht hin, daß durch die Durchführung dieser Ideen oder durch andere Maßregeln dieser Art überhaupt eine R e d u k t i o n des gegenwärtigen Personals mögö

Zur Seite 426.

Uebersicht der Zahl der Beamten und Gehilfen (patentirten Aspiranten) bei den Postbüreaux I und II. Klasse (incl. deren Filialen) im Verhältnisse i zum Verkehrsumfange in den Jahren 1869, 1870 und 1875.

Gresarnmtverkeh.r

auf d.en einzelnen Beamten l

Postverwalter,

Briefe Bureaux Büreauchefs, nnd I. u. II. Kl. Kommis, ständige Zeitungen.

Gehilfen Jahr. und deren Korrespondenzund patentirte karten.

Filialen.

Fahrpoststüke.

Anzahl.

Anzahl.

N a c h nah men

inte rne Briefpost.

Aspiranten.

Anzahl.

Cr e l d a n w e i s u n g e n

Anzahl.

Fahrpost. einbezahlt. ausbezahlt. einbezahlt. ausbezahlt.

Anzahl.

Anzahl.

Anzahl. Anzahl. Anzahl.

Anzahl.

Anzahl.

Anzahl.

Anzahl.

1869

72

457

15,825,000 32,186,000 2,708,100

584,500

229,300

259,900

1870

74

489

15,019,000 40,517,000 2,587,100

660,400

243,700

300,200 412,300

1875

113

624

26,181,000 59,835,000 4,160,100

1,209,600

441,100

683,200

357,700

l

Anzahl.

Nachn ahmen

inte:rne

ausläridische

Briefpost. Fahrpost. einbezahlt. ausbezahlt. einbezahlt. ausbezahlt.'

Anzahl. Anzahl. Anzahl. Anzahl. Anzahl. Anzahl.

31,600 34,600 70,400

5920

1280

500

570

780

80

70

*96,900 *80,400 30,700 82,900

5290

1350

500

610

840

200*)

160*)

6670

1940

710

1090

1440

36,900

57,200 42,000

899,200 120,900

, '

auslän dische

FahrpostBriefe. Zeitungen. stüke.

Cr e l d a n w eisungeii

!

95,800

i

190

90

;

i

*) Die ausnahmsweise große Anzahl internationaler Geldanweisungen im Jahre 1870 rührt her von der durch die s c h w e i z e r i s c h e Postverwaltung besorgten Vermittlung der Anweisungen aus F r a n k r e i c h a n d i e französischen K r i e g s g e f a n g e n e n i n D e u t s c h l a n d u n d d i e I n t e r n i r t e n i n d e r S c h w e i z .

1

427

III.

Fassen wir nun die finanzielle Tragweite der von uns angeregten oder schon beschlossenen oder bei den Räthen anhängigen Ersparnißmaßregeln zusammen, indem wir nur diejenigen Punkte berüksichtigen, bei welchen eine annähernde Berechnung zur Zeit schon möglich ist, so ergibt sich in runden Zahlen : Mehreinnahmo oder Jlinderausgabe.

A. Post- und Telegraphen-Departement.

1) Zuschlagtaxe zu den Frankocouverts . Fr.

(vom 1. August au in Ausführung).

2) Aenderung des Telegraphentaxsystems .

,, (anhängig bei den eidg. Rätheu).

3) Aufhebung der amtlichen Portofreiheit .

,, 4) Zuschlag auf unfrankirten Fahrpoststüken .

,, o) Erhöhung der Zeitungstaxe ,, 6) Minderausgabe im Kurswesen ,,

200,000.

230,000.

300,000.

160,000.

100,000.

258,000.

Total Fr. 1,248,000.

Ferner unbeziffert: 7) Neue Regulirung der Passagiertaxen inner den Grenzen des jezigen Posttaxengesezes.

8) Eventuelle Beschränkung der Portofreiheit kantonaler Amtsblätter.

9) Aushilfe und Entschädigungen hinsichtlich des Freisonntags der Postbeamten.

B. Militärdepartement.

Erhöhung des Munitionspreises (ausgeführt) Fr. 200,000.

Einkleidung auf dem Waffenplaze 60,000.

·n Reduktion der Waffenbeschaffung 238,000.

v) 20,000.

Vereinfachung des Rekrutirung's Verfahrens . ·n Reduktion der Gesammt- Rekrutenzahl um 1000 Mann 350,000.

·n 15) Reduktion der Rekrutenzutheilung an die Spezialtruppen und sonstige Ersparnisse 150,000.

t> 16) Wegfall der doppelten Ordinärezulagen 150,000.

7l 17) Reduktion des Soldes (unbeziffert) ·n -- Total Fr. 1,168,000.

10) 11) 12) 13) 14)

428 An diese Vorschläge, welche die Wirkung haben würden, gegenüber den bisherigen Ausgabe- und Einnahmeposten Ersparnisse (Mehreinnahmen oder Minderausgaben) zu erzielen, reihen sich im Militärdepartement noch folgende" zwei au, welche geeignet wären, k ü n f t i g e Mehrausgaben zu beseitigen oder zu vermindern: 18) Abschaffung oder Verminderung der Amortisationsquoten für die Kavalleriepferde .

. Fr. 100,000.

19) Aufhebung der Entschädigungspflicht für Equipementserneuerung der Offiziere .

.

. ,, 170,000.

Von diesen Maßnahmen l bis 19 sind die einen o h n e , andere nur m i t Aenderung der bestehenden Geseze durchführbar.

Zu jenen gehören : Nr. 1) Frankocouverts (schon beschlossene Gesezänderung).

,, 4) Zuschlag auf die unfrankirten Fahrpoststüke.

,, 6) Reduktionen im Postkurswesen (in Ausführung begriffen).

,, 7) Neue Regulirung der Passagierfaxen inner den Grenzen des Posttaxengesezes.

,, 8) Eventuelle Beschränkung der Portofreiheit für kantonale Blätter.

,, 9) Aushilfe und Entschädigung wegen Freisonntagen.

,, 10) Erhöhung des Munitionspreises (schon vollzogen).

,, 12) Reduktion der Waffenbeschaffung.

,, 13) Vereinfachung des Aushebungsverfahrens.

^ 14) Reduktion der Gesammtrekrutenzahl.

,, 15) Reduktion der Rekrutenzutheilung an die Spezialtruppen.

,, 16) Wegfall der verdoppelten Ordinärezulage.

Der Bundesrath hat von diesen Maßnahmen bereits in Vollzug gesezt: Nr. 1. F r a n c o c o u v e r t s -- wirksam vom 1. August nächsthin an. -- Die daraus sich für die laufende Staatsrechnung ergebende Mehreinnahme ist noch nicht festzustellen, weil auch über den 1. August hinaus die von dem Publikum vorgekauften Vorräthe von Frankocouverts eine nicht genau zu bestimmende Nachwirkung üben werden.

Nr. 6. Kurswesen. Die im Laufe des Jahres bereits aufgehobenen Kurse bringen per Jahr eine Ersparniß von circa Fr. 150,000, welche sich schon im diesjährigen Postbetrieb fühlbar macht, zur Stunde aber noch nicht genau zu beziffern ist.

Nr 10. E r h ö h u n g des M u n i tionspreises. Durch Verordnung vom 26. Januar 1877 in Vollzug gesezt, ist auf deren

429

Ertrag in der Richtigstellung des Budget des laufenden Jahres Rüksicht genommen worden.

Nr. 12. R e d u k t i o n der W a f f e n b e s c h a f f u n g . Dieselbe ist bereits unsern Vorschlägen betreffend Materialbeschaffung für 1878, die der hohen Bundesversammlung vorgelegt werden, zu Grunde gelegt, wird aber in ihrer finanziellen Wirkung erst in nächster Jahresrechnung zum Ausdruk gelangen.

Nr. 13. V e r e i n f a c h u n g des A u s h e b u n g s v e r f a h r eus.

Das hierauf abzielende Verfahren ist bereits in dem bundesräthlichen Kreisschreiben an die Kantone d. d. 30. Mai dieses Jahres normirt worden und wird schon bei der Aushebung im künftigen Herbste zur Anwendung kommen.

Sofern ihm nicht in Folge dieses Berichtes von Seite der Bundesversammlung gegentheilige Weisungen zugehen, wird der Bundesrath die bereits getroffenen Maßnahmen als genehmigt und sich für ermächtigt halten, auch die fernem Maßnahmen im Sinne von Nr. 4. Zuschlag auf unfrankirten Sendungen, ,, 6. Weitere Einstellung von Postkursen, ,, 7. Neuregulirung der Passagiertaxen, ,, 8. Eventuelle Beschränkung der Portofreiheit für kantonale Blätter, ,, 9. Anordnung in Betreff der Freisonntage der Postbeamten, ,, 12. Reduktion der Waffenbeschaffung um ca. 3000 Gewehre, ,, 14. Reduktion der Gesammt-Rekrutenzahl um 500 Mann für 1878 , um 1000 Manu für die folgeuden Jahre, ,, 15. Reduktion der Rekrutenzutheilung an die Spezialtruppen, ,, 16. Zurükgehen auf die einfache reglementarische Ordinärezulage der Truppen, anzuordnen und demgemäß die entsprechenden Werthe im nächstjährigen Budget einzustellen.

Was dagegen die Ersparnißmaßregeln Nr. 11. Einkleidung der Rekruten auf den Waffenpläzen, ,, 17. Reduktion der Besoldungsscala für Offiziere, ,, 18. Abschaffung oder Herabsezung der Amortisationsquoten · für Kavalleriepferde, ,, 19. Abschaffung der Equipementserneuerung für Offiziere, betrifft, so hält der Bundesrath, da diese Punkte das Gesez über die Militärorganisation vom 13. November 1874 berühren , Angesichts der heutigen politischen Lage Europas, es nicht für gerathen Aenderungen unseres militärischen Organisationsgesezes dermalen in Vorschlag zu bringen, um so weniger, als Nr. 18 und 19 erst nach und nach im Verlauf der Jahre zur fühlbaren Wirkung gelangen würden.

Bundesblatt. 29. Jahrg. Bd. III.

30

430

Bezüglich der andern Ersparnißmaßregelh, deren Durchführung eine Aenderung bestehender Greseze voraussezt, ist unser Vorschlag zu Nr. 2 -- Aenderung des Telegraphentaxsystemes -- bereits bei der hohen Bundesversammlung anhängig, und wir gewärtigen dessen legislatorische Erledigung.

Betreffend die übrigen, eine Gesezesänderung bedingenden Ersparnißmaßnahmen, als Nr. 3. Aufhebung der amtlichen Portofreiheit, ,, 5. Erhöhung der Zeitungstaxe, werden wir seinerzeit bei der hohen Bundesversammlung die entsprechenden Vorlagen einbringen.

IV.

Die schwierigste Frage bei der Feststellung der Elemente für unser künftiges Budget, unter dem wir ein solches verstehen, das etwa für die Dauer der zu erneuernden Handelsverträge, somit für die Dauer des neu aufzustellenden Zolltarifs vorzusehen ist, bleib!

die Schäzung des muthmaßlichen Ertrages der Ein- und Ausfuhrzölle für die genannte Zeitdauer. Unter Hinweisung auf die in unserer Botschaft zur Revision des Zolltarifes entwikelten Thatsachen schien es uns unzuläßig, auf eine höhere Ertragssumme abzustellen als diejenige, die sich aus einer Durchsehnittsberechnung der Jahre 1871 'bis 1876 ergibt und sich für die Einfuhrzölle auf circa Fr. 14,100,000, für die Ausfuhrzölle auf circa Fr. 400,000, zusammen auf Fr. 14,500,000, beläuft und somit noch etwas über der Jahreseinnahme von 1873 steht. Es erscheint als höchst wahrscheinlich, daß der für dieses Jahr in Aussicht zu nehmende Rükgang erst den Anfang einer niedergehenden Bewegung in unsern Zolleinnahmen bezeichnet und daß demnach die Annahme eines weitern Rükganges um Fr. 500,000 nicht als pessimistisch erscheint, selbst dann, wenn man, von möglichen politischen Komplikationen ganz absehend, nur die wirthschaftlichen Faktoren unserer Zeitlage in Rechnung zieht. Es würden vielmehr, wenn die sich vorbereitenden politischen Ereignisse auch unser Land in ihren Strudel hineinzögen, die Zollerträgnisse selbstverständlich jeder Berechnung sich entziehen müssen.

Mit dem Abschluß des Jahres 1877 beginnt eine Periode, wo das eidg. Staatsbudget eine weitere erhebliche Belastung erleidet.

Wir verstehen hierunter namentlich die Anleihenamortisation, welche für das Anleihen von 1867 im verflossenen Jahre begonnen hat und

431 für dasjenige von 1871 im laufenden Jahre hätte beginnen sollen.

Zwar ist für lezteres keine verbindliche Vorschrift vorhanden, die Rükzahlung jezt schon eintreten zu lassen; da aber im bundesräthlichen Beschlüsse vom 3. Februar 1871 (X, 400) der Beginn frühestens in das Jahr 1877 und die Vollendung in das Jahr 1886 angesezt ist, was auch in den betreffenden Obligationen angemerkt sieh findet, so erachtet es der Bundesrath für angezeigt, den Amortisationsbeginn nicht weiter hinauszuschieben oder wenigsten die Mittel dafür bereit zu stellen.

Ein weiterer Grund für sofortige Anhandnahme der Anleihentilgung liegt in dem Umstände, daß möglicherweise die Eidgenossenschaft in nicht ferner Zukunft behufs Bestreitung außerordentlicher Ausgaben, wie z. B. fürden Bau eines neuen Verwaltungsgebäudes, Vermehrung des Artilleriematerials, Landesbefestigung, Truppenaufstellungen u. dgl., ein neues Anleihen aufzunehmen in die Lage kommen könnte, eine Operation, deren Erfolg durch Hinausschiebung der festgestellten Rükzahlungstermine, resp. Conversion der alten Verbindlichkeiten, beeinträchtigt werden dürfte.

Stellen wir uns die Frage, ob bei unserer gegenwärtigen Finanzlage an Stelle der Amortisation allenfalls auf eine Conversion des altern Anleihens, oder gar beider zusammen, Bedacht zu nehmen sei, so müssen wir verneinend antworten. Einmal deutet die Hinausschiebung programmmäßig festgestellter Rükzahlungen einen Mangel an Zahlungsfähigkeit an und schwächt den Kredit des Staates. Die ganze oder auch nur theilweise Umwandlung wäre übrigens immerhin mit Kosten verbunden, da erfahrungsgemäß auch die bestfundirten 4 1/2%igen Anteilen dermalen nicht al pari unterzubringen sind.

Und schließlich ist der politische Horizont keineswegs so klar, daß es für uns nicht angezeigt wäre, unsere Kreditfähigkeit für die Zukunft ungeschwächt zu erhalten.

Der Anleihenamortisationsfond beträgt .

.

es werden aber demselben im laufenden Jahre, laut dem Budget, als zweite Rükzahlungsrate des Anleihens von 1867 enthoben

Fr. 2,000,000 ,,

470,000

s o d a ß noch verfügbar bleiben .

.

.

. F r . 1,530,000 welche Summe einstweilen im Sinne; ihrer ursprünglichen Zwekbestimmung, wie z. B. für Tilgung auszugebender Kassenscheine u. dgl., zurükgestellt bleibt.

Von 1878 an erheischt die Anleihenamortisation laut nachstehendem Programm :

432 Jahre.

Jährliche Zinseutlastung.

Amortisatioiisquoten.

Anleihen 1867.

1876 1877 1878 1879 1880 1881 1882 1883 1884 1885 1886 1887 1888 1889 1890 1891 1892

460,000 470,000 480,000 500,000 530,000 560,000 600,000 640,000 680,000 720,000 760,000 820,000 870,000 930,000 980,000 1,000,000 1,000,000

20,700 21,500 21,600 22,500 23,800 25,200 27,000 28,800 30,600 32,400 34.200

ae,9oo

39,100 41.800 44,100 45,000 45,000

12,000,000

1878 1879 1880 1881 1882 1883 1884 1885 1886

Anleihen 1871.

1,460,000 1,520,000 1,580,000 1,650,000 ' 1,720,000 1,800,000 1,880,000 1,960,000 2,030,000

15,600,000 a) für das Anleihen von 1867 .

b) , _ _ _ ' 1871 .

65,700 68,400 71,100 74,250 77,400 81,000 84,600 88,200 91,350 . Fr. 480,000 . ,, 1,460,000

zusammen

Fr. 1,940,000

Die Rükzahlung auf beide Anleihen nimmt zwar während einer Reihe von Jahren eine sich steigernde Summe in Anspruch, beim erstem bis anno 1891 und beim leztern bis 1886; eine weitere Belastung des Budget findet jedoch nicht statt, da die Jahresquoten sich nur um den jeweiligen Zinsausfall vermehren.

433

Als bleibende Mehrbelastung des Budget müssen ferner in Betracht gezogen werden : 1) Die Mehrkosten für Wiederholungskurse etc., Fr. 2,830,000 welche im diesjährigen Budget von 2,473,000 a u f .

.

.

.

.

.

.

.

reduzirt worden sind.

Unterschied 2) Die Besoldungskosten für Einkleidung und Ausrüstung der Rekruten in den Kantonen, zu welchem Zweke die Bundesversammlung unterm 26./27. März 1. J. für 1875 und 1876 einen Spezialkredit bewilligt hat von Fr. 115,000 oder per Jahr in runder Summe (Für 1877 ist der Ansaz in der Nachtragskreditsumme von Fr. 500,000 enthalten.)

Fr. 357,000

(50,000

3) Die Amortisation für Kavalleriepferde würde, in ihrem bisherigen Fortgang angenommen, jährlich eine durchschnittliche Mehrausgabe veranlaßen v o n .

.

.

.

.

.

.

100,000

Total

Fr.

517,000

4) In dem hiever berichtigten diesjährigen Budget sind die Zolleinnahmen zu Fr. 15,000,000 veranschlagt. Der sechsjährige Durchschnitt dieser Einnahmenquelle, den wir als hierorts maßgebend annehmen, beziffert .sich aber nur mit Fr. 14,500,000, und wir lassen deßhalb eine weitere Reduktion einholen im Betrage von .

Fr.

500,000

Wir haben dann als Entlastung in unser zukünftiges Budget eingestellt, wie früher entwikelt worden:

Postverwaltung.

Zuschlag oder Ersparniß auf den Frankocouverts Zuschlag auf unfrankirten Fahrpoststüken Reduktion i m Kurswesen .

.

.

.

Fr. 200,000 160,000 258,000

Total Fr. 618,000

434

Militärdepartement.

Vereinfachung der Rekrutenaushebung Fr Reduktion d e r Rekrutenzahl .

.

.

.

.

Reduktion der Rekrutirung für die Spezialtruppen auf Normalhöhe u. s. w. .

Verminderung der Gewehranschaffung Streichung der doppelten Ordinärezulage

20,000 350,000 150,000 238,400 150,000

Fr. 908,400

Mit Zugrundlegung des für 1877 ausgemittelten und berichtigten Defizits gelangen wir für die nächsten Jahre zu einem normalen Betriebsdefizit von Fr. 4,656,600, oder mit Weglassung der Amortisation zu einem solchen von Fr. 2,716,000, und im lezteren Falle unter Voraussezung eines Zollertrages, wie ihn die Jahresrechnung 1876 ausweist, zur völligen Herstellung des Gleichgewichts, wobei diejenigen Ersparnisse, die auf legislatorischem und administrativem Wege noch zu erzielen und oben angedeutet sind, nicht in Rechnung gezogen werden. Wir erwähnen hier beispielweise der Aenderung des Telegraphentaxsystems (Fr. 230,000) und der Aufhebung der amtlichen Portofreiheit (Fr. 300,000) als solche, deren Ertrag vorbehaltlich der Zustimmung der gesezgebenden Faktoren schon für nächstes Jahr in Rechnung gezogen werden könnte.

Neue Grundlagen für die folgenden Budgets.

Berichtigtes Defizit für das Jahr 1877: Fr. 3,226,000.

Mehreinnahmen.

Minderausgaben.

Mindereinnahmen.

Mehrausgaben.

1. Weiterer Rükgang der Zölle.

Nach dem sechsjährigen Durchschnitt

Fr.

500,000

2. Postverwaltimg.

Fr. 200,000 Ertrag des Frankocouverts-Zuschlages ,, Fr.

360,000

,,

258,000

160,000

Zuschlagstaxe für Fahrpostsendungen

Minderausgaben im Kurawesen.

3. Kapital- und Zinszahlung.

Amortisation der Anleihen von 1867 und 1871 Fr. 618,000

Transport .

,, 1,940,000 Fr. 2,440,000

*·· co Vt

Fr.

618,000

Fr. 2,440,000

Transport

4. Militärdepartement.

Fr.

20,000 350,000 150,000 238,400 150,000

Reduktion der Rekrutenaushebungskosten.

,, ,, Rekrutenzahl auf 13,000 Mann.

,, ,, Spezialtruppen-Rekruten auf den Normalbestand.

,, ,, Gewehranschaffung.

Streichung der doppelten Ordinärezulage.

908,400 Zuschlag für gestrichene Kosten von WiederFr. 357,000 holungskursen e.tc. .

.

Einkleidung und Ausrüstung der Rekruten in d e n Kantonen .

.

.

.

.

.

60,000 Zunehmende Pferdeamortisatiou im Durchschnitt .

.

.

.

.

.

.

100,000 517,000 Fr. 1,526,4000

Mindereinnahmen und Mehrausgaben

Fr. 2,957,000

Mehreinnahmen und Minderausgaben

1,526,400 Fr. 1,430,600

Defizit pro 1877 co co

in den folgenden Jahren

3,226,000 Fr. 4,656.600

437

Zukünftiges Budget.

Einnahmen.

Fr.

1. Ertrag der Liegenschaften und Kapitalien 2 . Militärdepartement .

.

.

.

3. Finanz- und Zoll département: 780,000 a. Pulververwaltung b . Zollverwaltung .

.

.

. 14,500,000 4. Post- und Telegraphendepartement: a . Postverwaltung .

.

.

b. Telegraphenverwaltung

. 15,657,000 2,243,000

5 . Unvorhergesehenes

.

.

.

.

Fr.

527,403 1,014,000

15,280,000

17,900,000 29,367 34,750,770

Ausgaben.

3,154,225 Amortisation und Verzinsung der Anleihen 728,750 Allgemeine Verwaltungskosten 277,000 Politisches Departement 2,555,971 Departement des Innern 40,000 Justiz- und Polizeidepartement 12,897,709 Militärdepartement .

.

.

.

Finanz- und Zolldepartement: 815,200 a. Finanzverwaltung b . Zollverwaltung .

.

.

1,570,900 2,386,100 201,600 8. Eisenbahn- und Handelsdepartement 9. Post- und Telegraphendepartement : 14,446,000 a. Postverwaltimg b. Telegraphenverwaltung 2,211,700 16,657,700 508,345 10. Unvorhergesehenes (Nachtragskredite Fr. 500,000)

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

39,407,400 Einnahmen Ausgaben

.

.

.

.

.

.

Bilanz.

.

.

.

.

Ausgabenüberschuß (in runder Summe)

34,750,770 39,407,400 4,656,600

438

Zieht man in Berüksichtigung, daß bis zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts Dekungsmittel für die laufenden Defizite -- nach Vorschlag mittelst Ausgabe verzinslicher Kassenscheine -- zu beschaffen und solche aus den Mitteln der Verwaltungsrechnung zu verzinsen und theilweise auch zu amortisiren sein werden, so wird vorläufig die Annahme eines normalen Betriebsdefizits in runder Summe von nahezu 5 Millionen, oder unter Weglassung der Amortisation zu 3 Millionen kaum fehlgegriffen sein, welches Defizit jedoch schon durch entsprechende Erledigung der schon gemachten oder noch zu machenden Gesezvorlagen über Telegraphentaxen, Beschränkung der amtlichen Portofreiheit, Erhöhung der Zeitungsposttaxe um Fr. 630,000 vermindert und nahezu auf 4 resp. 2 Millionen würde reduzirt werden können. Zu bemerken ist, daß für das Jahr 1878 das Defizit voraussichtlich sich um eine Summe erhöhen wird, welche gleich ist der Höhe des für die Pariserausstellung eröffneten Kredites von Fr. 380,000 und dem Bedarf für Bewaffnung, Kleidung und Instruktion von 500 Rekruten, welche wir für nächstes Jahr als Uebergangsperiode -- über die für die Zukunft angenommene Normalzahl von 13,000 Mann hinaus -- zur Kompletirung der Korps noch nöthig erachten (Fr. 175,000), wogegen dann einige Mehreinnahmen oder Minderausgaben in Betracht kommen, welche sich für die zweite Hälfte des laufenden Jahres auf den Fraukocou verts, resp. dem Kurswesen ergeben mögen und die wir oben bei Richtigstellung des diesjährigen Defizits nicht beziffert haben.

Die Dekungsmittel für dieses Defizit haben wir vorzugsweise in den vermehrten Einnahmen zu suchen, welche sich aus der Revision des Zolltarifs ergeben sollen. Wir beehren uns, in dieser Beziehung auf die den Tarifentwurf begleitende Botschaft hinzuweisen, aus welcher Sie entnehmen wollen, daß in demselben beiläufig auf eine Einnahinenvermehrung von circa 8 Millionen Bedacht genommen ist.

Unsere Bemühungen, das finanzielle Gleichgewicht dauernd und gänzlich wieder herzustellen, werden demnach ihren Abschluß erst in der Erledigung der Zolltariffrage finden können, und es sind die in dieser und jener Richtung eingebrachten Vorschläge und Botschaften als innerlich konnex und unter einander in Wechselbeziehung stehend zu betrachten. Von den verfassungsgemäß dem Bunde zur Verfügung gestellten
Finanzquellen sind die Grenzzölle die einzigen, von welchen nach unserer Ansicht dermalen ein wesentlich höherer Ertrag beansprucht werden kann. Die Geldkontingente der Kautone in den Bereich derjenigen Hilfsquellen zu ziehen, welche zur üekung unserer o r d e n t l i c h e n Defizite dienen

439 sollen, scheint uns überhaupt bei den gegenwärtigen Verhältnissen unzuläßig zu sein.

In der Voraussezung, daß die eingehende Erörterung der verschiedenen , in diesem Bericht behandelten und sich im Verlaufe der Berathung noch weiter daran knüpfenden Fragen die eidgenössischen Räthe und ihre Kommissionen, möglicherweise geraume Zeit in Anspruch nehmen werde, haben wir für nöthig erachtet, Ihnen in besonderer Botschaft einen Gesezesvorschlag darüber einzureichen, auf welche Weise bis zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts die Betriebsdefizite des Staatshaushaltes zu bestreiten seien.

Außer dem den hohen Räthen bereits unterbreiteten Vorschlage betreffend Aenderung des Telegraphentaxsystemes und dem mitfolgenden Entwurfe eines revidirten Zolltarifes werden wir, wenn uns keine gegenteiligen Weisungen zugehen, für nächste Session Vorschläge betreffend Beschränkung der amtlichen Portofreiheit und Erhöhung der Zeitungsposttaxe Ihnen vorlegen.

Genehmigen Sie, Tit., die erneuerte Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

B e r n , den 2. Juni 1877.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Vizepräsident:

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft :

Schiess.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend die Herstellung des finanziellen Gleichgewichtes in der Bundesverwaltung. (Vom 2. Juni 1877.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1877

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

33

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.07.1877

Date Data Seite

349-439

Page Pagina Ref. No

10 009 645

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.