840

# S T #

Schweizerische Bundesversammlung.

Die vom 3. bis 22. Dezember 1877 zu ihrer ordentlichen Wintersession versammelt gewesenen gesezgebenden Räthe der Eidgenossenschaft haben während dieser Zeit 29 Geschäfte vollständig erledigt, nämlich : 1) Die Prüfung der Wahlakten für neu eingetretene Mitglieder der Bundesversammlung.

2) Die Wahl des Bundespräsidenten und des Vizepräsidenten des.

Bundesrathes für das Jahr 1878.

3) Die Wahl der Geschäftsprüfungskommissionen des Nationalraths und des Ständeraths.

4) Die Erwahrung des Ergebnisses der Volksabstimmung vom ' 21. Oktober 1877 (Geseze über Fabrikarbeit, Militärpflichtersaz und politische Rechte).

5) Die Referendumsbegehren betreffend Militärbesoldungen.

6) Die Freizügigkeit des Medizinalpersonals.

7) Die Gewährleistung der neuen Verfassung des Kantons Unterwaiden nid dem Wald.

8) Das Budget für das Jahr 1878.

9) Die Nachtragskredite für das Jahr 1877.

10) Die Entschädigung für Rekrutenausrüstung im Jahr 1878.

11) Der Rekurs der Regierung von Tessin, betreffend Naturalisation und Stimmrecht von Philipp Grassi und Joh. Melchior Righi.

12) Der Rekurs von Angelo Bertola und Luigi Svanascini, betreffend die Großrathswahlen im tessinischen Kreise Caneggio.

13) Der Rekurs der Regierung von Tessin, betreffend die dem Alessandro Riboni verweigerte Ermächtigung zur Trauung mit Marta Rezzonico.

14) Der Betriebsvertrag der Eisenbahngesellschaft Wald-Rüti mit den Vereinigten Schweizerbahnen.

841

15) Die Abänderung der Konzession für die Genfer Straßenbahnen.

16) Der Betriebs vertrag zwischen der bernischen Jurabahngesellschaft und dem Staate Bern, betreffend die Bern-Luzern-Bahn.

17) Die Fristverlängerung für die Simplonbahnsektion LeuktVisp.

18) Die Petition des Schweiz. Bierbrauervereins, betreffend das Dreidezilitermaß.

19) Der Rekurs der Schweiz. Nationalbahn, betreffend Umwandlung von Strohdächern längs des Bahnkörpers.

20) Sieben Strafnachlaßgesuche, nämlich : von Joh. B a c h m a n n , wegen Eisenbahngefährdung ; ,, Jakob B i e k e l , ,, ,, ,, R. V o g t , ,, ,, ,, J. F. Gr. N i e s e r w i t z k y , wegen Diebstahl im Militär,, dienst ; ,, J. U d r y , wegen Diebstahl im Militärdienst; " B. Rigoni, ,, ,, ,, y, ,, J. L. B a u m g a r t n e r , wegen Unterschlagungen im Militärdienst.

21) Die Beschwerde von Eugène Jaccar d in St. Croix, betreffend Nichtzulassung einer für die Pariser Ausstellung bestimmten Platte.

22) Die Motionen des Hrn. Ständerath N a g e l u. A., betreffend Vorlage eines dritten Gesezentwurfs über Militärpflichtersaz und betreffend Geldkontingente.

23) Die Motion des Hrn. Ständerath V i g i e r , betreffend den Geschäftsverkehr.

Alle vorgenannten Rekurse, sowie die Strafnachlaßgesuche sind abgewiesen worden.

Die diesfälligen Beschlüsse erfolgten: vom Nationalrath, vom Ständerath, über den Rekurs betreffend die Naturalisation von Grassi und Righi . am 20. Dez. 1877, am 11. Dez. 1877, über den Rekurs von Bertola und Svanascini . ,, 19. " ,, ,, 11. ,, ,, über den Rekurs betr. Eheverweigerung an Riboni y, 20. ,, ,, ,, 15. ,, ,, über die Beschwerde von Jaccard .

.

. ,, 21. ,, ,, ,, 14. ,, ,,

842 von der Vereinigten Bundesversammlung, über die Begnadigungsgesuche von Bachmann, Bickel, Vogt, Udry, Nieserwitzky u n d Rigoni .

.

.

.

über das Strafnachlaßgesuch von Baumgartner

a m 1 3 . Dezember 1877, ,, 21.

,,

,,

Die Traktanden, welche v e r s c h o b e n wurden, sind folgende : 1) Die schweizerische diplomatische Vertretung im Auslande.

2) Die Uebereinkunft mit Großbritannien zum Schuze der Fabrikund Handelsmarken.

3) Die Veröffentlichung der Verhandlungen der Räthe.

4) Die Maßnahmen gegen die Verbreitung der Reblaus.

5) Die civilrechtlichen Verhältnisse.

6) Die Ergänzung des Bundesgesezes über Volksabstimmungen.

7) Der Rekurs des Gemeinderathes von Dürnten, betreffend das Stimmrecht der Niedergelassenen.

8) Die Erhöhung des Bestandes der Handfeuerwaffen.

9) Die Herstellung des finanziellen Gleichgewichts in der Bundesverwaltung.

10) Der neue Zolltarif.

12) Der Rekurs der Regierung von Zürich, betreffend Kompetenz für Konzessionirung von Straßenbahnen.

12) Die Neuprägung von Zwanzig-, Zehn- und Fünfrappenstüken.

13) Die Prägung von Silbermünzen.

14) Die Petition der Herren Kummer und Ernst, betreffend Vergütung ihrer Verluste bei Bauarbeiten an der Kaserne in Thun.

15) Der Entwurf zu einem Eisenbahnpolizeigesez.

16) Der Rekurs des Gemeinderaths von Delémont, betreffend Vorkauf von Lebensmitteln.

17) Der Vorschlag des zürcherischen Kantonsrathes, betreffend den einstweiligen Bezug von Geldkontingenten statt der Hälfte des kantonalen Militärpflichtersazes.

843

18) Die Fristverlängerung für die Nordostbahnlinien : aargauische Südbahn, Glarus-Linththal, Thalweil-Zug, Etzweilen-Schaffhausen, Bülach-Schaffhausen, rechtsufrige Zürichseebahn, Dielsdorf-Niederweningen.

19) Der Rekurs von Jakob Rihm von Trimbach in Ölten.

# S T #

Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 22. Dezember 1877.)

Gestüzt auf die von der h. Bundesversammlung bei Anlaß der Berathung des Budgets für das Jahr 1878 gefaßten Beschlüsse hat der Bundesrath beschlossen: 1. Es sei vom 1. Januar 1878 an die im Artikel 19, dritter Absaz des Posttaxengesezes vom 23. März 1876 vorgesehene Zuschlagstaxe von 10 Rappen auf jedem unfrankirten Fahrpoststüke einzuführen.

2. Seien die amtlichen Blätter der Kantone, ebenfalls vom 1. Januar 1878 an, der gesezlichen Zeitungstaxe zu unterwerfen.

Der Bundesrath hat den Zollansaz für gemahlene Knochenkohle (Beinschwarz, Spodium) auf 30 Rappen per 100 Kilogramm herabgesezt, jedoch ohne rükwirkende Kraft.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Schweizerische Bundesversammlung.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1877

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

57

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.12.1877

Date Data Seite

840-843

Page Pagina Ref. No

10 009 809

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.