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Bericht der

Kommission des Ständerathes über die Motion der Herren Baumgartner, Flückiger und Konsorten (Traktandum Nr. 5 der Verhandlungsgegenstände der schweizerischen Bundesversammlung für die zweite Abtheilung der Wintersession 1876/1877).

(Vom 15. März 1877.)

Tit.!

Der in Frage liegende Gegenstand erscheint in der TraktandenJiste unter dem Titel: Berücksichtigung der Landwirthschaft am Polytechnikum, während die Botschaft des Bundesrathes betitelt ist : Botschaft betreffend Einrichtung einer agrikultu r-chemischen Versuchsstation an der eidg. p o l y t e c h n i s c h e n S c h u l e .

Nun entspricht aber keiner dieser beiden Titel der Wirklichkeit, indem in der That die Bundesversammlung nicht blos über ,,die Berücksichtigung der Landwirthschaft am Polytechnikum" oder über ,,die Errichtung einer agrikultur-chemischen Versuchsstation an der eidg. polytechnischen Schule", sondern über die drei Gegenstände der vom Nationalrath unter dem 23. Juni 1875 erheblich erklärten Motion der HH. Baumgartner, Flückiger und Consorten Beschluß zu fassen hat. Die drei P e t i t a der Motionssteller betreffen : 1) Die Errichtung einer sogenannten Centralstelle für Landwirthschaft beim eidg. Departement des Innern;

516 2) die Errichtung einer chemischen Versuchsstation am Polytechnikum ; 3) die Errichtung von Kursen zur Heranbildung von landwirtschaftlichen Wander- und Fachlehrern.

Es handelt sich also nicht blos um die Landwirtschaft am Polytechnikum, sondern noch um einen Theil der Organisation des Departements des Innern. Ihre Commission beehrt0 sich nun, ihren Bericht zu erstatten, welchen sie so kurz wie möglich gehalten hat, mit Vermeidung der Wiederholung Desjenigen, was bereits in der Botschaft des Bundesrathes und in den Beilagen zu derselben enthalten ist. Wir werden demnach rasch die drei in Frage liegenden Begehren beleuchten.

I.

Errichtung einer Centralstelle für Landwirthschaft.

Unter dieser ,,Centralstelle11 verstehen die HH. Motionssteller und der Vorstand des schweizerischen landwirtschaftlichen Vereines, als Petent, eine ständige Commission oder eine ständige Beamtung, z. B. die Anstellung eines dem eidg. Departement des Innern beigegebenen ,,Referenten für die Landwirtschaft", welchem die Aufgabe zufiele, ,,belebend und anregend auf die landwirtschaftlichen ,,Vereine einzuwirken, ihre Wünsche und Begehren zu prüfen, ,,durch gegenseitige Besprechung und Berathungen in Commissionen ,,abzuklären und dem Departement des Innern zur Kenntniß zu ,,bringen." Ueber ähnliche Einrichtungen in andern Ländern spricht sich ein Gutachten des Hrn. Prof. Krämer aus, welches sich weit mehr durch Länge und Breitspurigkeit als durch Klarheit auszeichnet und welches wir auch nach der Richtung zu kritisiren haben, daß es uns, bei aller Belehrung, die es über die Verhältnisse in einzelnen deutschen Staaten anstrebt, doch vollständig im Unklaren läßt über die Einrichtungen in dem landwirthschaftlich am weitesten fortgeschrittenen Lande, nämlich England, und in einem andern Lande, nämlich Frankreich, welches in der Anwendung der exakten Wissenschaften auf alle Gewerbe, somit auch auf das landwii-thschaftliche, Großes leistet, und mit welchem wir in mehreren Kantonen manche Kulturarten gemein haben.

In der Sache selbst gehen wir mit dem Bundesrathe durchaus einig. Die Nothwendigkeit der Errichtung der gewünschten Stelle ist durchaus nicht nachgewiesen. Die Competenz für einen großen Theil der ihr zugedachten Geschäfte liegt bei den Kantonen. Sehr viele sind blos vorübergehender Natur, und für die übrigen ist durch bestehende Spezaleinrichtungen und durch Subsidien bereits

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gesorgt. Dabei drängen sich Ihrer Commission noch zwei Bemerkungen allgemeiner Natur auf. Einmal die, daß die Sorge für die gewöhnlichen volkswirthschaftlichen Interessen in erster Linie bei den Kantonen liegt, und daß man bei der allzu intensiven gleichzeitigen Inanspruchnahme des Bundes und der Kantone den Eifer der Vereine lahmt und einen Zustand der Gleichgültigkeit der Privaten schafft, bei welchem die ausgedehnteste Staatshülfe nicht mehr fruchtet. Sodann befürchten wir, daß eine Stelle wie die gedachte in eine rein büreaukratische ausarten würde, welche, unter dem Verwände der Förderung der Landwirtschaft, schließlich zur größten Plage der Kantonsregierungen und der landwirtschaftlichen Vereine nur das Rapportwesen und das Drucken einer in allgemeinen Phrasen sich bewegenden landwirtschaftlichen Literatur fördern würde. Es ist überhaupt vom Uebel, nicht nur auf diesem Gebiete, sondern auch auf manchem anderen unseres Bundeslebens, wenn der Bund im Detail regiert da, wo er nicht auch administrirt.

Wir sind die wärmsten Freunde des landwirtschaftlichen Fortschrittes. Wir glauben aber nicht, daß ihn büreaukratische Einrichtungen in die Dörfer und in die Höfe einführen werden.

Das Geld, welches dieselben aufzehren würden, wird man viel besser für reale und reelle Leistungen verwenden, welche durch Anschauung , durch Beispiel j und wirklichen Nutzen den Fortschritt verbreiten.

Mit der Idee einer ständigen Commission haben wir uns eben so wenig befreunden können. Abgesehen von der Schwerfälligkeit und Kostspieligkeit eines solchen Institutes, könnte unmöglich jede Specialität unserer Landwirthschaft (Ackerbau, Futterbau, Pferdezucht, Viehzucht, Milchwirthschaft, Käsehandel, Weinkultur, Bau der Handelspflanzen, Seidenbau etc.) durch mehr als einen Vertreter in der Commission repräsentirt sein, und somit würden auch die Specialcommissionen nic.ht entbehrlich werden.

Aus den angegebenen Gründen beantragen wir demnach, es sei auf das erste P e t i t u m nicht einzutreten, immerhin in der Meinung, daß mit Hinblick auf eine allfällige Revision des Departements des Innern, dessen Arbeiten mit jedem Tage anwachsen, die Frage offen bleibt, ob das Personal dieses Departementes nicht um einen Beamten vermehrt werden sollte, der sich u. A. auch speciell mit den landwirtschaftlichen Fragen zu befassen hätte.
Es könnte aber nimmermehr die Aufgabe dieses Beamten sein, Begehren zu wecken und zu sammeln, wohl aber Begehren, an denen es nicht fehlen wird, wie es unsere Büdgetberathungen beweisen, zu prüfen und kritisch zu beleuchten.

518 II.

Errichtung einer chemischen Versuchsstation am Polytechnikum.

Bei diesem Begehren ist der erste Gedanke, welcher unwillkürlich auftaucht der : Warum nur für die Untersuchung der in der Landwirtschaft gebrauchten Roh- und Hülfsstofle eine Versuchsstation errichtet wird ? -- Die Industrie und der Handel, ja sämmtliche Menschen, nicht nur für ihre Gewerbe, sondern auch für Dasjenige, was sie zu ihrem Lebensunterhalt gebrauchen, wie Wohnungen, Kleider, Nahrungsmittel, hätten den gleichen Anspruch darauf, daß man ihnen Stationen errichte, in welchen die verschiedensten Gegenstände in Bezug auf ihre Qualität und auf ihren Werth untersucht würden. Man wird indessen die speciellen Verhältnisse der Landwirtschaft auch speciell berücksichtigen wollen. Dem Landwirth, welcher in relativer Einsamkeit und Zurückgezogeuheit lebt und arbeitet, steht die Gelegenheit zur Belehrung und zur Benutzung der Errungenschaften der modernen Wissenschaften und der modernen Technik nicht so leicht zur Disposition wie dem Industriellen und dem Handeltreibenden, trotzdem die landwirtschaftliche Bevölkerung der Schweiz auf 43 °/o der Gesarnmtbevölkerung ansteigt.

Die Zahl der Interessenten ist groß, während die Gelegenheit, gewisse Interessen wahrzunehmen, nur klein ist. Es steht daher dem Bunde sehr wohl an ; hier nachhelfend oder selbst schaffend einzugreifen. Den Kantonen oder Gruppen von Kantonen wäre es zwar | nicht unmöglich , selbst Versuchsstationen zu creiren, wie es am besten das Beispiel von Bern zeigt. Allerdings wirft Hr. Prof.

Krämer der chemischen Versuchsstation der Rutti vor, daß ihre Controlirungen mehr gelegentliche als systematische seien und daß ihre Untersuchungen nicht dem ganzen Lande dienen. Den ersten Vorwurf verstehen wir nicht; den zweiten verstehen wir noch weniger.

Sollte er jedoch etwas bedeuten, so beweist er, daß jede Region eine Versuchsstation besitzen sollte, und somit auch, daß eine Versuchsstation in Zürich wohl in dem Rayon von Zürich Dienste leisten wird, daß es aber problematisch ist, ob diese Station z. B. der Westschweiz oder dem Wallis oder dem Tessin etc. im gleichen Mäße dienen wird. Wenn wir also die Errichtung einer schweijzerischen Station in Zürich aus den bereits angegebenen Gründen j befürworten, so ist es in der Meinung, daß möglicherweise später, ü wenn es die Finanzen
erlauben und die eigentlichen Landwirthe 1 es verlangen, noch weitere Stationen errichtet werden.

Was man unter einer solchen Station versteht, und was man namentlich von der in Zürich zu creirenden verlangt, ersehen wir

519 aus dem Bericht des Hrn. Prof. Krämer. Es soll nicht auf dem Versuchsfelde experimentirt oder v e r s u c h t werden, wie es z.B.

in Hohenheim geschieht, sondern bloß im Laboratorium arialysirt oder u n t e r s u c h t werden.

Dann sind es auch vorzugsweise chemische Untersuchungen, welche von den vorberathenden Behörden in Aussicht genommen werden. Nun gibt es aber neben den chemischen Untersuchungen auch physikalische, wie z. B. die mikroscopischen, die je nach dem Specialfalle von eben so großem Nutzen sind als die chemischen.

Ferner gibt es regelmäßige und stets wiederkehrende Untersuchungen für ganz genau abgegrenzte Theile der Landwirtschaft. Darunter gehört namentlich die in letzter Zeit warm befürwortete Contrôle der Sämereien, durch deren scharfe Handhabung die Landwirthe vor großem Schaden gesichert werden können. Es ist demnach^ der im Entwurf des Bundesbeschlusses angewendete Ausdruck c h e m i s c h e V e r s u c h s s t a t i o n nach zwei Richtungen nicht richtig. Einmal will man keine Station zum V e r s u c h e n , sondern eine zum U n t e r s u c h e n . Sodann will man nicht blos chemisch untersuchen, wofür ja das bereits bestehende agrikultur-chemische Laboratorium vollständig genügt hätte, sondern man will alle Arten von Untersuchungen veranstalten. Wir beantragen demnach Beistimmung zum Entwurf des Bundesrathes, jedoch unter Ersetzung der Bezeichnung c h e m i s c h e V e r s u c h s s t a t i o n durch folgende :.

S t e l l e für l a n d \v i r t h s e h a f 11 i c h e U n t e r s u c h u n g e n . !

III.

Errichtung von Kursen zur Heranbildung von landwirtschaftlichen Wander- und Fachlehrern an der landwirthschaftlichen Abtheilung am Polytechnikum.

In Betreff dieses Begehrens sind Herr Prof. Krämer, der schweizerische Schulrath und der Bundesrath einig, daß dasselbe abgewiesen werden soll. Wir schließen uns diesem Antrage an, und verweisen zur Motivirung namentlich auf das Gutachten des schweizerischen Schulrathes. Die Frage, ob eine große Anzahl Wander- und Fachlehrer in der Schweiz Verwendung finden würden, und ob der Bund, die Kantone oder die Vereine geneigt wären, eine dem Studiengang dieser Lehrer entsprechende Honorirung zu übernehmen, mag unberührt bleiben. Wir machen hingegen darauf aufmerksam, daß ein Wanderlehrer, d. h. ein Lehrer, der in populärer und einfacher Weise die Quintessenz der theoretischen und praktischen Wissenschaft vorzutragen hat, selbst ein gelehrter, theoretisch und praktisch durchgebildeter Fachmann sein sollte. Wer darauf angewiesen

520 ist, heute erst zu lernen, was er morgen zu lehren hat, ist ein schlechter und jedenfalls kein populärer Lehrer; denn er wird höchstens etwas oberflächlich angelernte und unverdaute Bilchergelehrsamkeit, jedenfalls keine klaren, einfachen und aus der eigenen Üeberzeugung hervorgehenden Lehren vorzutragen ini Stande sein.

Solche durch und durch gebildete Lehrer können aus der Dressur in Kursen von kurzer Dauer nicht hervorgehen. Für dieselben genügt selbst der ordentliche zweijährige Kurs an der landwirthschaftlich-forstlichen Abtheilung des Polytechnikums nicht, sondern es muß der Besuch anderer höherer Schulen und anderer Länder, sowie die genaue Kenntniß des eigenen Landes und die persönliche Bethätigung bei landwirtschaftlichen Arbeiten hinzutreten. Damit ist aber auch gesagt, daß die verlangten Kurse ihren Zweck nicht erreichen würden, und wir beantragen daher Abweisung der betreffenden Begehren.

Noch weniger könnten wir uns mit dem in einer der Beilagen ausgesprochenen Gedanken einer landwirtschaftlichen Bildung der Volksschullehrer und der Einführung eines landwirthschaftlichen Unterrichtes in der Primarschule befreunden. Ersprießliches würde daraus nach keiner Richtung resultiren, wohl aber würde der bereits überladenen Volksschule ein Neues zugewiesen, wodurch die Unklarheit des Unterrichtes, die Uebersättigung der Schüler mit unklarem Lehr- und Lernstoff und die allgemeine Verflachung nur zunehmen müßte.

In Zusammenfassung des Angebrachten stellen wir den Antrag : 1. Es seien die Nr. l und 3 der Motion Baumgartner, Flückiger und Consorten abzuweisen.

2. In Betreff von Nr. 2 sei dem vom Bundesrathe eingebrachten Entwurf eines Beschlusses beizustimmen, jedoch mit der von uns beantragten Redaktionsänderung.

Mit Hochachtung.

B e r n , den 15. März 1877.

Namens der Kommission, Der Berichterstatter :

Const. Bodenheimer, Ständer ath.

o

Mitglieder der Kommission: Herr Bodenheimer.

,, Zen-Kuffinen.

a Sonderegger.

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24.03.1877

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