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Bericht der

Minderheit der Kommission des Nationalrathes, betreffend den Gesezentwurf über den telegraphischen Verkehr im Innern der Schweiz.

(Vom 20. Juni 1877.)

Herr Präsident, Meine Herren !

Ich habe mich in Betreff der Telegraphentaxerhöhung weder dem Vorschlage des Bundesrathes, noch demjenigen der Kommissionsmehrheit anschließen können. Grundsätzlich bin ich gegen jede Taxerhöhung im Post- wie im Telegraphenwesen und besonders da heute noch diese beiden Anstalten sich vollständig selber tragen, es sich also -- offen gesagt -- nur um die Herstellung einer indirekten Steuer für andere Bundeszwecke handelt.

Wie aber die Sachen gegenwärtig liegen, läßt sich das fragliche Postulat nicht mehr annulliren oder rückgängig machen, und kann es wohl nur noch unsere Aufgabe sein, die zweckmäßigste Art und Weise zu finden, die im Wurfe liegende Erhöhung auszuführen.

Ich habe lange darüber nachgedacht, wie es möglich wäre, bei diesem Anlaße die beiden Interessen, nämlich das Interesse des Fiscus und dasjenige des Publicums, mit einander nu vereinigen,

469 und zu diesem Zwecke verschiedene Combinationen und einschlägige Berechnungen gemacht.

Beim Vergleiche der gegenwärtig im Gebrauche sieh befindenden Telegraphentaxsysteme habe ich Folgendes gefunden : Das Gruppensystem ist seiner Einfachheit wegen am meist eu im Gebrauch, trägt aber den "Nachtheil in sich, daß die Depeschen oft mit viel unnöthigen Worten beladen werden, nur um die Gruppenzahl voll zu machen, und wird damit also auch die Arbeit der Bureaux in der unnöthigsten Weise erschwert.

Umgekehrt, wird das Telegramm, um nicht eine neue Supplementgruppe bezahlen zu müssen, häufig verstümmelt und inverständlich gemacht. Diese Verstümmelung ist in der Regel noch mit großem Zeitaufwande verbunden.

Der Vorschlag der Mehrheit der Kommission vergrößert diesen Jebelstand noch ganz bedeutend. Die auf 15 Worte reduzirte Gruppenzahl wird bezüglich der Abkürzungen und Ausmerzungen zu einer wahren Plage werden, auch wird sich dabei die Zahl der undeutlichen oder ganz unverständlichen Depeschen vermehren.

Das reine Wortsystem, wo -- ohne Grundlaxe -- jedes Wort gleich viel bezahlt, vereinigt die größten Vorzüge. Bei diesen: Systeme ist, die Taxe mit der Arbeitsleistung der Bureaux in bessere Uebereinstimmung gebracht. Die Taxberechnung ist einfach und leicht. Eine Verstümmelung der Depeschen kommt weniger vor, da hier nicht wegen Einem oder mehreren Worten eine ganze Serie zu bezahlen ist. Die Depesche schreibt sich daher auch leichter und ohne weitern Zeitverlust wegen Ausnutzungen von Worten.

Das Wortsystem mit einer Grundtaxe ist das schlechteste.

Einerseits wegen der umständlichen Taxberechnung und anderseits, weil es dem Committenten zu wenig Spielraum läßt in Bezug a if die Taxe. Wenn man sagt, die einleitenden Manipulationen fürdie Abgabe von kleinern und größern Depeschen, nebst Spedition, bleiben sieh gleich und deshalb müsse hiefür für a l l e Depeschen der gleiche Paktor (eine Grundtaxe) festgestellt werden, so ist die Begründung richtig, aber genügt durchaus nicht für die Annahme eines komplizirten Taxsystems.

Wenn wir wirklich das Gruppensystem mit der bisherigen billigen Taxe verlassen, der Telegraphen-Verwaltung eine größere Einnahme schaffen und zugleich dem Publikum wesentliche Vor-

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theile bieten wollen, so gibt es nur das einzige und unfehlbare Mittel, d a ß w i r n ä m l i c h d e n r e i n e n W o r t t a r i f -- a l s o o h n e G r u n d t a x e -- mit 5 R a p p e n p e r W o r e i n f ü h r e n unter Vorbehalt der Festsetzung einer Minimaltaxe von höchstens 25 Rappen, welche Minimaltaxe aber erst dann festzusetzen wäre, wenn nach Einführung des Tarifs sich dies au irgend welchen Gründen als nothwendig erweisen sollte.

Dieser Tarif vereinigt die größte Einfachheit mit der größten Elastizität. Alles Andere ist lästige Spielerei, sowohl für die Ver waltung als für das Publikum.

Führt man einen der übrigen vorgeschlagenen Tarife ein, so wird eine Mehreinnahme für den Bund zweifelhaft, dagegen is der Eintritt einer Störung des Verkehrs sicher. Man wird sagen bei dem Fünfrappentarif zahlen die kleinen Depeschen zu wenig und die großen zu viel. Es ist ja leicht gedenkbar, daß Depeschen mit 4 oder 5 Worten aufgegeben werden, also bloß 20 respective 25 Rappen bezahlen ! -- Das ist alles ganz richtig, aber um dei Vereinheitlichung Rechnung zu tragen, kostet für einen. Brief die Distanz von 2 Stunden genau so viel, wie diejenige von 60--7( Stunden. Ebenso kostet der Vereinheitlichung wegen ein Beschwer von 50 Gramm genau so viel, als ein solches von hundert Ma größerem Gewichte oder von 5000 Gramm, und das hat man in bester Ordnung befunden.

Die hier vorkommende Kollision zwischen Leistung und Bezahlung ist viel größer, als diejenige, welche zwischen kleinen und großen Depeschen bei dem oben vorgeschlagenen Tarife eintreten würde. Es kommt übrigens gar nicht darauf an, was die einzelne Depesche kostet, sondern darauf, daß der Durchschnittspreis einer solchen im richtigen Verhältnisse zu dem zu erzielenden Gesammtergebnisse steht. Ein wesentlicher Unterschied zwischen den berührten Tarifen besteht indessen darin, daß beim Brief- und Poststückverkehr das Kleine das Große zu tragen hat, während beim vorgeschlagenen Worttarif im Depeschenverkehr der entgegengesetzte Fall eintritt : das Große hat das Kleine zu tragen.

Wenn man sich fragt, wie sich das Publikum zu diesem Tarife stelle, so kann die Beruhigung gegeben werden, daß bei demselben eine nur sehr mäßige Erhöhung gegenüber der bisherigen Taxe eintreten wird. Nach den neuesten Erhebungen stellt sich die Durchschnittswortzahl
einer Depesche auf 14, was à 5 Rappen per Wort 70 Rappen macht. Es ist indessen mit Sicherheit anzunehmen, daß die künftige Durchschnittswortzahl höchstens 12, mithin der Durchschnittspreis einer Depesche höchstens 60 Rappen betragen werde.

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Bezüglich der größern Depeschen, die nach dem Fünfrappcntarif zu sehr zu Gunsten der kleinen in Mitleidenschaft gezogen zu werden scheinen, ist zu bemerken, daß bloß 3 °/o von Depeschen von über 31 Worten zur Aufgabe kommen. Sollen nun diese 3 °/o, die sieh vielleicht später auf l °/o reduziren, maßgebend auf die Festsetzung des Tarifs einwirken?

Ein Vergleich des bisherigen Ergebnisses der internen Depeschen mit dem muthmaßlichen Ergebnisse der reinen Wortfaxe à 5 Rappen per Wort ergibt folgende Zahlen : Im Jahre 1876 wurden befördert : 2,118,373 interne Depeschen, macht zum Durchschnittspreis von 54,5 Rappen per Depesche eine Einnahme von Fr. 1,154.513.

28 Rappen. Nehmen wir für die Ermittlung der Einnahmen des Fünfrappentarifs die gleiche Zahl von Depeschen an und legen wir bezüglich der Wortzahl der Depeschen die Prozentsätze zu Grunde, wie solche sich seit Einführung des Worttarifs ergeben haben, so finden wir: 1 -- 10 Worte 37,1 °/o = 785,916 Depeschen, Durchschnittswortzahl 9, Taxe 45 Rp., macht Fr. 353,662. 20 11 --15 Worte 34 °/o = 720,247 Depeschen, Durchschnittswortzahl 13, Taxe 65 Rp., macht .,, 468,160. 5£ 16 -- 20 Worte 17,2 % = 364,360 Depewhen, Durchschnittawortzanl 18, Taxe 90 Rp., macht ,, 327,924. -- 21 -- 30 Worte 8,6 °/o = 182,180 Depeschen, Durchschnittsworteahl 25, Taxe 125 Rp., macht ,, 227,725. -- 31 und mehr Worte 3,1 °/o = 65,670 Depeschen, Durchschuittswortzahl 35, Taxe 175 Rp., macht ,, 114,922. 5l) Zusammen Fr. 1,492,394. 2 "> Zieht man hievon die Einnahme vom Jahr 1876 ,, 1,154,513. 2S ab, so ergibt sich beim Fünfrappentarif eine Mehreinnahme von Fr.

337,880. i! 7

Nach dem bundesräthlichen Vorschlage und den gleicht u Prozentsätzen, und vorausgesetzt, daß die Depeschenzahl sich nie it vermindert, ergibt sich eine Mehreinnahine von Fr. 37(5,964. 22.

Dabei wird jedoch angenommen, daß l--10 Worte 60 Rappen bezahlen. In der bundesräthlichen Botschaft heißt es ausdrücklich : l--10 Worte zahlen 60 Rappen, während die wirkliche Taxe nur 50 Rappen für 1 -- 10 Worte betragen würde. Setzt man eie letztere ein, so ergibt sich nur eine Mehreinnahme von Fr. 298,372.

62 Rappen, oder rund Fr. 300,000.

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Die von der Mehrheit dei- Kommission vorgeschlagene Taxerhöhung ergibt eine Mehreinnahme von Fr. 316,755. 80 Rappen.

Wenn mau nun annimmt, beim Fünfrappentarif werde sich das Verhältniß zu Gunsten der kleinen Depeschen etwas ändern, so ergeben die drei vorgeschlagenen Tarifänderungen sozusagen ganz das nämliche Resultat, d. h. eine Mehreinnahme für die internen Depeschen von rund Fr. 300,000, und es bleibt uns bloß übrig-, diejenige Tarifänderung su wählen, die am leichtesten zum Ziele fuhrt, und da wird die Wahl um so weniger Schwierigkeiten bieten, als der reine Worttarif in Bezug auf Einfachheit alles Andere weit hinter sich läßt.

Es ist sicher, daß bei Annahme dieses Tarifs in die bisher unproduktiven Bureaux neues Leben treten und der Depeschenverkehr im Allgemeinen bedeutend an Ausdehnung gewinnen würde.

Ich empfehle die Annahme meines Vorschlages.

B e r n , den 20. Juni 1877.

Die Kommissions-Minderheit des Nationalraths : Zinggeler.

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Instruktion für die

Untersuchung über die militärische Diensttauglichkeit schweizerischen Pferdebestandes.

des

(Vom 24. Juli 1877.)

§ 1.

IQ Ausführung des Bundesbeschlusses vom 21. Juni 1877 ernennt das cidg. Militärdepartement die; erforderlichen Expertenkommissionen (S 3). Jede derselben besteht aus einem Pferdearzt und einem Offizier dor berittenen Truppen. Für jeden Divisionskreis werden zwei Kommissionen bestellt, ausnahmsweise für den ·VIII. vier. Allfällige Urlaubs- oder Ablösungsgesuche sind an den Oberpferdearzt zu richten, welcher bevollmächtigt ist, Ersazmänner zu bezeichnen und einzuberufen.

§ 2.

Das erstgewählte Mitglied jeder Kommission leilet die Funktionen derselben. Es sezt sich mit den Kantonsregierungen und den eidg. Behörden in Korrespondenz und triff! alle zu einer genauen und raschen Durchführung der Arbeit erforderlichen Vorbereitungen und Anordnungen.

Bundesblatt. 29. Jahrg. Bd. III.

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§ 3.

Die Kommissionen werden folgendermaßen zusammengesezt und ihre Thätigkeit erstrekt sich auf folgende Gebiete : I. Der Kanton Genf und der 1. und 2. Rekrutirungskreis des Kantons Waadt.

Kommission : Oberstlieutenant Rochaz, in Orbe.

Major Combe, Divisionspferdearzt, in Orbe.

II. Der 3. Rekrutirungskreis des Kantons Waadt und der 5.

und 6. des Kantons Wallis : Artillerie-Hauptmann Monnet, in Vevey.

Oberlieutenant Dutoit, Pferdearzt, in Aigle.

III. Der Kanton Freiburg (Rekrutirungskreis l und 2) : Artillerie-Major Haag, in Biel.

Major Potterat, Divisionspferdearzt, in Yverdon.

IV. Der Kanton Neuenburg und der Berner Jura (Rekrutirungskreise 5--8, II. Division): Artillerie-Major Monnard, aux Ponts.

Oberlieutenant Michaud, Pferdearzt, in Montet.

V. Die Rekrutirungskreise 1 -- 8 der III. Division (Kanton Bern) : Kavallerie-Hauptmann Sequin, in Biel.

Hauptmann Bauhofer, Pferdearzt, in Aarau.

VI. Die Kreise 9--12 der III. Division : Hauptmann Guex, Divisionspferdearzt, in Moudon.

Hauptmann Neuenschwander, in Thun.

VII. Die Rekrutirungskreise l--6 der IV. Division in den Kantonen Bern und Luzern : Oberstlieutenant Schnyder, in Sursee.

Oberlieutenant Meier, Pferdearzt, in Ölten.

VIII. Die Rekrutirungskreise 7--12 der Kantone Luzern, Zug und Unterwaiden : Major Meier, Divisionspferdearzt, in Bremgarten.

Artillerie-Hauptmann Wüst, in Luzern.

IX. Die Kantone Solothurn und beide Basel (Rekrutirungskreis 1--3 der V. Division) : Major Horand, Divisionspferdearzt, in Sissach.

Kavallerie-Hauptmann Rössel, in Solothurn.

475 X. Der Kanton Aargau (Kreis 4--9} : Kavallerie-Hauptmann Schwarz, in Villigen.

Hauptmann Rey, Pferdearzt, in Muri.

XL Die Rekrutirungskreise der VI. Division, Nr. l (Kanton Schaff hausen) und 2--4 im Kanton Zürich : Major Frei, Divisionspferdearzt, in Winterthur.

Kavallerie-Hauptmann Müller, in Thayngen.

XII. Die Rekrutirungskreise Nr. 5 -- 7 im Kanton Zürich und Nr. 8 im Kanton Sehwyz : Artillerie-Major Bleuler, in Uster.

Bezirks-Thierarzt Meier, in Enge.

XIII. Die" Kantone Thurgau und Appenzell, beide Rhoden : Kavallerie-Hauptmann Kehr, im Karthaus Ittingen Oberlieutenant Brauchli, Pferdearzt, in Wigoltingen.

XIV. Der Kanton St. Gallen: Major Hofmann, Divisionspferdearzt, in Winterthur.

Kavallerie-Hauptmann v. Gonzenbach, in St. Gallen.

XV. Der Kanton Graubünden : Major Eduard v. Salis, in Chur.

Oberlieutenant Florian Gerber, Kantons-Thierarzt, in Chur.

XVI. Der Kanton Tessin : Major Paganini, Divisionspferdearzt, in Bellinzona.

Artillerie-Lieutenant Rusca, Emil, in Locamo.

XVII Die Rekrutirungskreise Nr. l (Glarus), Nr. 2 (im Kauton Sehwyz), Nr. 3 (Kanton Uri) der VIII. Division: Hauptmann Felder, Adjutant des Divisionspferdearztes VIII, in Schöz, Kts. Luzern.

Artillerie-Oberlieutenant Degen, in Luzern.

XVIII. Die Rekrutirungskreise Nr. 4 und 5 (Wallis) der VIII.

Division : Artillerie-Hauptmann Sarasin, in St-Maurice.

Pferdearzt Dietzig, in Brieg.

§ 4.

Die Untersuchungen beginnen am 15. August und sind in ununterbrochener Thätigkeit möglichst rasch zu Ende zu führen.

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Die Kommissionen vereinbaren mit den kantonalen Militärdepartementen Zeit und Ort für die bezüglichen Untersuchungen.

Die kantonalen Behörden sorgen für ausreichende Bekanntmachung der Aufforderungen, damit sämmtliche Pferde und Maulthiere, welche im Laufe des Jahres 1877 das 4. Altersjahr erreichen, oder überschritten haben, nur angesezten Zeit vorgeführt werden.

Für das Gebiet einer politischen Gemeinde darf in der Regel nicht mehr als ein Sammelplaz bezeichnet werden. Unter Berüksichtigung der geographischen und Kommunikationsverhältnisse sind aber überall, wo solches ohne erhebliche Belästigung der Pferdebesizer ausführbar ist, die Thiere mehrerer Gemeinden, resp. einer Thalschaft, einesBezirkess etc. auf e i n e m Plaze zusammenzubringen.

§ 5Den Experten wird von den kantonalen Behörden auf jedem Sammelplaz ein denselben zum voraus bezeichneter Beamter, welcher mit" den örtlichen Verhältnissen vertraut ist, zur Verfügunggestellt. Diesem liegt vor Allem ob, darüber zu wachen, daß sämmtliche Pferde einer Gegend, und zwar rechtzeitig vorgeführt und daß- renitente Pferdebesizer verzeichnet werden (vide Schlußsaz von § 6). Dieser Beamte hat die Experten, soviel in seinen Kräften liegt, in Allem zu unterstüzen, was einer soliden und raschen Durchführung ihrer Aufgabe förderlich ist.

§ 6.

Jeder Experten-Kommission wird eine Karte der Militärkreise und ein Tableau der schweizerischen Viehzählung vom 21. April 1876 zugestellt. An der Hand des lezteren und in Verbindung mit den Angaben der Ortsbeamten werden sie sich von der Vollständigkeit der vorgeführten Pferdezahl zu vergewissern suchen. Nur Pferde, welche sich auf allzu entlegenen Alpen als Weidepferde aufhalten, können durch die kantonalen Behörden oder die eidg.

Experten-Kommissionen vom Vorführen für einen bestimmten Zeitpunkt oder auch überhaupt dispensirt werden.

In solchen Fällen kann eine nachträgliche Untersuchung stattfinden ; es ist jedoch diese Ausnahme soviel als möglich zu vermeiden.

Wird eine nachträgliche Untersuchung dadurch nothwendig, daß einzelne oder mehrere Pferdebesizer ihre Thiere nicht, oder

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nicht zur angesezten Zeit vorführten, so können den Fohlbaren die hieraus erwachsenden Kosten auferlegt werden.

§ 7.

In pferdearmen Gegenden können sich die Experten in ihre Aufgabe theilen, so daß jeweilen auf einem Plaz nur e i n e r die Untersuchung vornimmt ; entlegene, ganz pferdearme Gegenden können ausnahmsweise vollständig übergangen werden.

§ 8Wo eine größere Pferdezahl auf einem Plaze besammelt ist, werden die Exporten zuerst die eingetheilten Militärpferde vorführen lassen, die Tabelle nach Formular 2 ausfüllen und die behandelten Pferde vom Plaze wegführen lassen ; hierauf werden die dienstuntauglichen ausgeschieden, in der Tabelle nach Formular 3 verzeichnet und vom Plaze entfernt, und schließlich hat die Anfertigung der Tabelle nach Formular l zu erfolgen.

§ 9.

In dem Etat der uneingetheilten diensttauglichen Pferde (Formular 1) ist in der vorlezten Rubrik ,,Verwendung ausser dem Militärdienst" insbesondere und mit Genauigkeit zu notiren, welche Pferde regelmäßig zum Postdienst, für Camionnage oder Pferdebahnen (Tramways) verwendet werden.

In der Rubrik ,,Bemerkungen" (Formular 1) ist für die Gebirgskantone anzugeben, wie viele von den Zugpferden auch zum Dienst als Saumpferde verwendbar seien.

S 10.

Die Experten beziehen die benöthigten Tabellen vom oidg.

Oberkriegskommissariat und senden die ausgefüllten Etats t ä g l i c h aufs eidg. Stabsbüreau in Bern.

S 11.

Die eidg. Experten beziehen vom Bunde ein Taggeld von Fr. 15 und verrechnen überdies die Baarauslagen für die nothwendigen Transportmittel, wofür sie sich der Eisenbahnen, Dampf-

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schiffe und Posten zu bedienen haben, wo solches immer möglich ist. Kosten, welche den Kantonen und Gemeinden erwachsen, sind von diesen selbst zu tragen.

§ 12.

Alle Anfragen und Reklamationen der Experten sind an den Oberpferdearzt in Zürich zu richten.

B e r n , den 24. Juli 1877.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, D e r Bundespräsident:

Dr. J. Heer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schiess.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der Minderheit der Kommission des Nationalrathes, betreffend den Gesezentwurf über den telegraphischen Verkehr im Innern der Schweiz. (Vom 20. Juni 1877.)

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34

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28.07.1877

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