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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Erhöhung des Bestandes der Munition für Handfeuerwaffen.

(Vom 12. Weinmonat 1877.)

Unterm 22. Juni 1. J. haben Sie folgendes Postulat beschlossen : ,,Der Bundesrath ist eingeladen, die Frage betreffend die Munition der Handfeuerwaffen nach drei Richtungen zu untersuchen: a. Bezüglich der Zeitdauer, für welche sie als von guter Qualität angesehen werden könne; b. ob unser Vorrath ein genügender sei, sowohl an Rohstoff als an fertigen Patronen; c. ob es nicht möglich wäre, unseren Vorrath mit einer Quantität von theilweise fabrizirten Patronen zu vermehren.tt Den verlangten Bericht erstatten wir mit Folgendem : Ad a. Es ist schwierig, bestimmte Angaben über die Zeitdauer, für welche unsere Patronen als von guter Qualität angesehen werden können, zu machen, da diese Zeitdauer von verschiedenartigen, theilweise noch nicht genau bekannten Faktoren abhängt.

Die seit Jahren sowohl von der Munitionskontrole als vom Laboratorium angestellten Untersuchungen beweisen, daß sowohl die Magazinirung als die Fabrikationsweise und die verwendeten Materialien auf die Haltbarkeit der Patronen von Einfluß sind.

0 Eine größere Reihe angestellter Versuche zeigt, daß sich Hülsen, Zündsaz und Pulver auch während längerer Aufbewahrung in guten Magazinen nur sehr wenig verändern. Wenn in dieser Richtung seitens der Schüzen oft Klagen laut werden, so lassen sich dieselben meistens auf andere Ursachen zurükführin. Gewöhnlich stammt die betreffende Munition aus einer Fabrikationszeit, zu welcher dem Laboratorium die heutigen Erfahrungen noch nicht zu Gebote stunden und dasselbe aus diesem Grunde licht das ffleichO mäßige Fabrikat herzustellen im Stande war, \\ie in den lezten Jahren. Das ältere Fabrikat läßt besonders darin zu wünschen, daß der Zündsaz weniger regelmäßig als jezt zusa nmenbrennt und dadurch sogenanntes Langfeuer entsteht. Der zwar nur selten vorkommende Uebelstand, daß das Pulver an den Hülsenwandungen anklebt und knollig wird, tritt kaum anders als bei schlechter Magazinirung ein und ist die Folge häufigen Temperaturwechsels.

Nachdem nun ein rascher Umsaz der Depotbestinde angeordnet ist, wird die Munition nicht mehr so alt, daß ir dieser Richtung noch Nachtheile bemerkbar werden könnten. V/ïr glauben uns nicht zu irren, wenn wir schon jezt die Ansicht lussprechen, daß sobald die Munition des Fabrikationsjahres 1875 zur Ausgabe gelangt, keine begründeten Reklamationen betreffs Hülsen, Zündsaz und Pulver mehr vorkommen können.

l Schwieriger als mit den obgenannten Bestandtheilen gestaltet sich die Sache bei der Fettung und in Folge de.s Verderbens der Fettung mit der Geschoßwirkung.

Die Haltbarkeit der Fettung wird sowohl von der Art der Magazinirung als von den Witterungverhältnissen , während denen dieselbe vollzogen wurde, beeinflußt.

Am zuträglichsten für die Fettung sind nicit allzu trokene, möglichst wenigem Temperaturwechsel unterworfene Magazine.

Selbstverständlich soll mit dieser Andeutung nicht etwa gesagt werden, die Infanteriemunition verlange feuchte Magazinirung.

Von großem Einfluß auf die Haltbarkeit der Fettung scheinen Temperatur und Feuchtigkeitsgrad der Luft während der Operation des Fettens der Patronen zu sein. Es scheint sich bei gewissen Temperatur- und Witterungsverhältuissen eine Feiichtigkeitsschichte auf der Oberfläche der Geschoße zu bilden, die im Fettbad nicht verschwindet und beim Magaziniren nach verhältnißmäßig kurzer Zeit eine Zersezung des Fettes einleitet.
Sobald diese Zersezung einen gewissen Grad erreicht hat, schuppt sich ein Theil des Fettes ab, wodurch c;ie Munition mehr Neigung zum Verbleien der Läufe zeigt und in Fc Ige dessen stärker streut' als bei normaler Fettung.

61 Den Zeitpunkt anzugeben, in welchem dieser fatale Zustand eintritt, hat, wie aus Obigem hervorgeht, seine Schwierigkeiten.

Volle Sicherheit für unveränderte Qualität bieten wohl nur die ersten 2 à 2*/2 Jahre nach der Fabrikation ; nach dieser Zeit finden sich einzelne Parthien schon im Zustande der Zersezung, während andere, wahrscheinlich unter sehr günstigen Witterungsverhältnissen gefettete Munition auch nach 6 und 7 Jahren noch als gut bezeichnet werden kann.

Glüklicherweise kann auch in hohem Grade verdorbene Munition durch Beseitigung des alten Fettes und Neufetten wieder in guten Stand gebracht werden, worüber viele Scheibenbilder zum Vergleiche vorliegen.

Sowohl das Laboratorium als dift Munitionskontrole beschäftigen sich unausgesezt mit der Auffindung einer verbesserten Fettungsmethode, welche ermöglichen soll, die Patronen während längerer Zeit in durchaus unverändertem Zustande zu erhalten.

Bis dieses Mittel gefunden wird, ist strenge darauf zu halten, daß nur die ältesten Bestände gebraucht werden, und es muß die von uns angeordnete Neufcttung der Verkaufsmunition so lange fortgcsezt werden, bis keine Patronen mit verdorbener Fettung mehr vorhanden sind. Dieser Zeitpunkt dürfte im nächsten Jahre eintreten, indem auf 1. Januar 1877 der Munitionsbestand folgender war: 1872 und früher 2,985,000 Patronen 1873 10,798,800 ,, 1874 4,885,000 ,, 1875 2,560,000 ,, 1876 11,480,000 ,, Im Jahre 1877 werden für Militärkurse zirka 4 Millionen und für Verkaufsmunition 9 bis 10 Millionen oder im Ganzen 13 bis 14 Millionen Patronen verwendet, somit verbleiben auf Schluß des Jahres von 1872 -- 1873 zirka 500,000 Patronen 1874 ., 4,885,000 ., ' 1875 ,, 2,560,000 ,, 1876 ,, 11,480,000 ,, Hievon gehen ab für Militärkurse des Jahres 1878 vier Millionen, welche wiederum den ältesten Beständen entnommen werden, und es verbleiben als Verkaufsmunition pro 1878 vom Jahrgang 1874 1,385,000 Patronen, ,, ,, 1875 2,560,000 ,, ,, ,, 1876 11,480,000 ,, ,, 1877 der Ersaz des Jahresbedarfes.

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Da der gesezliche Bestand an fertiger Infanterien mnition 30 Millionen Patronen nicht übersteigt^ der jährliche Bedarf aber auf 12 bis 13 Millionen Patronen zu veranschlagen ist, so wird sich vom Jahr 1879 hinweg in den Beständen keine Munitior von mehr als 2*/2 Jahren finden, so daß man dannzumal auch für den Fall, daß keine bessere Fettungsart gefunden wird, keine a Grund haben wird, über die Qualität beunruhigt zu sein.

Die gestellte Frage: ,,Wie lange unsere Muniticn als von guter Qualität bezeichnet werden könne" beantworten wir an- der Hand obiger Erläuterungen dahin: Wenn auch f e r n e r h i n an der V o r s c h r i f t festg e h a l t e n w i r d , alle V e r b r a u c h s m u n i t i o n den ä l t e s t e n B e s t ä n d e n z u0e n t n e h m e n , w o d u r c h s i c h i n n e r h a l b 2 b i s 2 J /2 J a h r e n e i n T o t a l u m s a z v o l l zieht, so ist nach den bisherigen E r f a h r u n g e n und Beobachtungen keine Gefahr vorhanden, daß unsere Munition für Infanteriewaffen inf o l g e z u l a n g e r L a g e r u n g S c h a d e n l e i d e . D a dieser regelmäßige Umsaz während einer Reihe von Jahren nicht stattfand, einerseits weil die schädlichen Folgen nicht genigsam bekannt waren, andererseits weil dem Bunde unter der alten Mi itärorganisation die uöthige Befugniß fehlte, die Kantone anzuhalien, auf eigene Kosten den Umsaz zu bewerkstelligen, so war man genöthigt, während der lezten zwei Jahre und theilweise noch für das nächste Jahr zu ausnahmsweisen Anordnungen Zuflucht zu rehmen. Sowohl die Munition für Truppenübungen, als die zum Verbaufan Privaten bestimmte wird älteren Jahrgängen entnommen, vrelche in Folge zu langer Lagerung bereits gelitten haben; die Vürkaufsmunition wird, so weit nöthig, frisch gefettet.

Ad b. Art. 170 der Militärorganisation schreib; vor: ,,Der ordentliche Bestand der Munition für Handfeuerwaffen wird nach der reglementariscben Zahl der Gewetrtragenden berechnet, und es sollen an fertigen Patronen vorha iden sein : für jeden Gewehrtragenden 1. der Infanterie und der Schüzen .

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. 200 Patronen, 2. für jeden Dragoner und Guiden .

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. 6 0 ,, 3. für jeden Sappeur, Pontonnier, Pionnier und Parkartilleristen, sowie für jeden berittenen Artilleristen .

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. 40 ,, Hiebei ist unter den Patronen für berittene Artilleristen und für Guiden Revolvermunition zu verstehen, welche einstweilen nicht in Frage kommt.

63 Weiter bestimmt Artikel 172: ,,Abgesehen von diesen fertigen Beständen hat der Bund dafür zu sorgen, daß an vorgearbeiteter Munition und an Rohmaterial stets so große Vorräthe vorhanden sind, daß im Kriegsfalle die Ergänzung der Munition in vollem Maße gesichert ist.a Zufolge eines durch die administrative Abtheilung der Kriegsmaterialverwaltung auf 1. Januar 1877 aufgestellten Etats beziffert sich die Zahl der Gewehrtragenden in Auszug und Landwehr und des dadurch bedingten gesezlichen Munitionsbestandes auf diesen Tag wie folgt: 212 X 676 Füsiliere und Schüzen à 200 Patronen = 28,662,400 24 X105 Dragoner .

. à 60 ,, = 151,200 Dragoner, 8 Halbcaissons .

. à 7500 ,, = 60,000 Genie und Parkartillerie .

. à 40 ,, = 284,800 Gesezlicher Bestand an Infanteriepatronen*) 29,158,400 Wirklicher Bestand 32,309,700 überzählig 3,151,300 welche zur Dekung des täglichen Bedarfes des Verkaufsdepots dienen.

An vorgearbeiteten Munitionsbestandtheilen, Rohmaterial und Einrichtungen für Infanteriepatronenfabrikation besizt der Bund folgende Kriegsreserve : 1) Zum Anfeuern fertige Hülsen 10 Millionen l in Transport2) Fertige Geschoße .

.10 ,, j kisten verpakt.

3) Zur Fabrikation fertige Rondellen für Patronenhülsen 75,000 Kilo.

4) Blei in Zungen 61,275 ,, 5) Die erforderlichen Maschinen und Werkzeuge zum Laboriren von Infanteriemunition für eine Feuerwerkerkompagnie. Für eine zweite Kompagnie ist nur ein Theil des Werkzeuges angeschafft worden, indem man von der Ansicht ausging, bei eintretendem Bedarf könne im Laboratorium das Anfeuern der Hülsen besorgt werden.

6) Endlich verfügt der Bund noch über zwei Ries Maschinen zur Hülsenfabrikation, welche jedoch mehr dazu bestimmt sind, allfalligen unerwarteten Abgang in den bestehenden Fabriken zu deken, als zur Organisation eines außerordentlichen Betriebs im Kriegsfalle.

*) Ohne Berüksichtigung der Infanteriepionniere, über deren Bewaffnung noch nicht Beschluß gefaßt ist.

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Außer diesen Kriegsreservea verfügt das Laboratorium noch über das im.normalen Betrieb befindliche Rohmaterial.

Ad l und 2. Zur Fertigstellung der 10 Millionen Hülsen und Geschoße fehlt das nöthige Rohmaterial für Zündstofifabrikation, sowie das Umschlagpapier und der Karton zum Verpafcen der Patronen , zu dessen Beschaffung im Budget des Laboratoriums pro 1878 ein Betrag von Fr. 18,100 aufgenommen wurde.

Die Ergänzung des Maschinen- und Werkzeug - Inventars (s. Art. 5) erachten wir nicht für so dringlich, daß dimit vorgegangen werden müßte, bevor sich die Finanzlage des Bundes etwas mehr abgeklärt hat. Diese Ergänzung kann sogar 4;anz unterbleiben, wenn unser Beschlußantrag Ihre Genehmigung erhält.

Ad 3. Der Vorrath an Rondellen genügt zur Fabrikation von zirka 10 Millionen Hülsen. Es schien uns nöthig, von diesem Material eine größere Reserve anzulegen, denn dasselbe konnte bis jezt nur aus dem Auslande von einer einzigen Stelle in guter Qualität bezogen werden, so daß das Versiegen der Bezugs«[uelle denkbar erschien.

Ad 4. Zur Fertigstellung von 10 Millionen Gescroßen, entsprechend obigem Vorrath von Rondellen, genügt der Vorrath von 61,275 Kilo Blei nicht, und wir ersuchen Sie daher, zur Ergänzung des Bleidepots und des nöthigen Queksilbers zur Fabrikation der zweiten 10 Millionen Patronen, für welche die Rondellen, wie oben gesagt, bereits vorhanden sind, um einen Kredit ^on Fr. 84,000 für 150,000 Kilogramm Blei und ,, 7,800 ,, 600 ,, Queksilbe:.

Aus dem bisher Gesagten geht hervor, daß 1) der Forderung des Art. 170 der Militärorganisation vollständig genügt ist und der wirkliche Vorrath an Infanti :riepatronen den gesezlich vorgeschriebenen Stand auf 1. Januar 1877 um 3,151,300 Stük überschritten hat; 2) die im Art. 172 vorgeschriebenen Vorräthe vorhiaden sind, und zwar: a. an vorgearbeiteten Munitionsbestandtheilen mit über 33 °/o des gesezlichen Bestandes fertiger Munition; b. an Rohmaterial zur Hülsenfabrikation mit ebenfalls 33 °/o.

Dagegen fehlt das Rohmaterial zur GeschoSfabrikation theilweise, und zur Fertigstellung der Patronen 2ündsaz und Pakmaterial vollständig.

Der Vorrath an Pulver Nr. 4 beträgt, laut Ausweis der Pulververwaltung auf 1. Januar 1877 68,000 Kilo und genügt zur^Fabrikation von 18 Millionen Patronen.

65 Bei Beurtheilung der Frage, ob unsere Vorräthe an Patronen etc.

genügen, ist nicht außer Acht zu lassen, daß vom Moment einer Truppenaufstellung an der Bedarf an Verkaufsmunition theilweise, wo nicht ganz, aufhört und sich aus diesem Grunde die Vorräthe monatlich nahezu um eine Million Patronen vermehren.

Endlich hat man sich zu fragen, ob es zwekmäßig sei, in einer Zeit, wo fast jedes Jahr neue Verbesserungen und infolge dessen Abänderungen bringt, die Vorräthe über das durchaus Nothwendige zu vergrößern.Wir haben nun noch die Frage zu beantworten, ob die neue Militärorganisation das Munitionsquantum für jedes Gewehr genügend bemessen habe. Kriegserfahrungen, welche hier allein maßgebend sein können , gehen uns ab, und so sind wir auf das verwiesen, was uns von kriegserfahrenen Armeen aus der jüngsten Kriegsgeschichte bekannt ist. Interessanten Mittheilungen des Herrn Generalstabshauptmann Schütz entnehmen wir folgende Angaben: Im Jahr 1864 war für jeden österreichischen Infanteristen und Jäger bemessen: theils in der Tasche, theils im Tornister .

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60 Patronen, im zweispännigen Reservekarren, welcher 13,320 Patronen enthielt .

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. 16 ,, i m Korps-Munitionsparke .

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. 16 ,, 92 Patronen.

Im Jahr 1866 hatten die Oesterreicher die Ausrüstung der Infanteristen mit Munition wie folgt vorgesehen : Taschenmunition .

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. 6 0 Patronen, i m Brigade-Munitionspark .

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. 27 ,, ,, Korps-Munitionspark .

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9 ,, ,, Armee-Munitionspark .

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14 ,, .n Reservepark .

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. 27 ,, 137 Patronen.

Die Munitionsausrüstung der preußischen Truppen war im Feldzuge 1866 folgende : i n d e r Tasche .

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2 0 Patronen, i m Tornister .

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40 ,, i m Bataillonspatronenwagen .

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21,5 ,, bei der Munitipnskolonne .

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. 82,5 ,, 164 Patronen.

66 Beim Beginn des Feldzuges 1870/71 war die Ausrüstung der preußischen Infanterie mit Munition folgende: i n d e n Taschen u n d Tornistern .

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. 8 0 Patronen, im Patronenwagen .

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. 1 8 n in den Infanterie-Munitionskolonnen .

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. 71,5 ,, 169,5 Patronen, also bloß um 5,5 Patronen mehr als im vorhergehenden Feldzuge.

Nach einer Verfügung des französischen Kriegsministers vom Jahr 1867 war die Munitionsausrüstung der Infanterie in folgender Weise festgestellt: i n d e r Tasche u n d i m Tornister .

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. 9 0 Patronen, i m Divisionspark .

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30 ,, i m Korps-Munitionspark .

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23 ,, im bespannten Theil des großen Parks .

. 2 2 ,, im nicht bespannten Theil des großen Parks

165 Patronen, .115 ,, 280 Patronen.

Erst Vorräthe, Angaben sprechen,

die lezte Angabe gibt uns Aufklärung auch über solche welche den Armeen nicht folgen, während die übrigen nur von der Taschenmunition und derjenigen Munition welche in der mobilen Armee enthalten waren.

In der schweizerischen Armee ist über die vorhandene Infanteriemunition in folgender Weise disponirt (die Bataillone in gesezlicher Stärke von 676 Gewehrtragenden angenommen): Taschenmunition in Patrontasche und Tornister 100 = 67,600 Patr.

in den 2 Liuien-Halbcaissons .

. 35,50= 24,000 ,, im Divisionspark 2 Halbcaissons . 35,50 = 24,000 ,, Taschenmunition und bewegliche Parks 171 = 115,600 Patr.

l Halbcaisson des Depotparks .

. 17,75 = 12,000 ,, Im Depot unverladen .

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. 11,25 = 7,600 ,, 200,00 = 135,200 Patr.

Die Bataillone zu 10 °/o Ueberzähligen, 744 Gewehrtragende angenommen, stellt sich das Verhältniß wie folgt:

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Taschenmunition Liniencaissons Divisionspark

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Taschenmunition und mobile Parks Halbcaissons des Doppelparks .

Im Depot unverladen .

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. 100 = 74,000 Patr.

32,24= 24,000 ,, 32,24= 24,000 ,, . 164,48 = 122,400 Patr.

. 16,12 = 12,000 ,, .

1,07 = 800 ,,

181,67 = 135,200 Patr.

rund 182 Wir bringen hier, wie in den nachfolgenden Auseinandersezungen, der Einfachheit wegen nur die Infanterie in Berechnung, da der Bedarf für die Spezialwaffen eia verhältuißmäßig geringer ist.

Die übrigens sehr unvollständigen Angaben, welche wir über den Munitionskonsum im Kriege finden, zeigen uns im Allgemeinen, daß die Vorräthe der genannten Staaten und auch der Schweiz reichlich genug bemessen sind. Wir beschränken uns auf einige Angaben, die sich auf das Hinterladungsgewchr beziehen.

Im Feldzuge von 1866 haben die preußischen Armeen, einschließlich der zu Grunde gegangenen und verlorenen Munition,* im Durchschnitt per Mann bloß 7 Patronen verbraucht.

I. Armee incl. Elbe-Armee (109,000 M.) .

. 6 Patronen, II. Armee (119,000 M.)

6 ,, Main-Armee (40,000 M.)

11 ,, In diesem Feldzuge mögen einzelne Kompagnien sich ganz verschossen haben; es ist aber nicht festgestellt, daß größere Abtheilungen ihre ganze Taschenmunition verschossen hätten.

Ueber den Verbrauch an Infanteriemunition im Kriege 1870/71 liegen bisher noch keine näheren Angaben voi-.

Im Allgemeinen wird auch hier verhältnißmäßig wenig Klage über gänzliches Verschießen größerer Abtheilungen geführt, und es kann sogar nachgewiesen werden, daß in einigen Fällen Munitiousmaagel bloß voi'geschüzt wurde, um sich aus dem (refechte zurükzuziehcn, während andere Motive dies veranlaßt hatten.

So weit die bisherigen Angaben reichen, darf angenommen werden, daß s e l b s t in d i e s e m l a n g e m , von b e i d e n Seiten mit Hinter!ä d e r n geführten Kriege weder auf deutscher noch auf f r a n z ö s i s c h e r Seite ein der G e s a m m t z i f f er der Taschenmunition gleichkommendes Quantum vers c h o s s e n w o r d e n sei.

Von der hessischen Division, welche mit 10 Bataillonen an der Schlacht von Gravclotte Theil nahm, wird angenommen, daß sie in

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der Zeit von 2 Uhr Nachmittags bis zum Eintritt der Dunkelheit 19 Schüsse per Mann abgegeben habe. Es wird besonders hervorgehoben , daß das erste Jägerbataillon sich vollständig verschossen hatte.

Bei dem XII. sächsischen Armeekorps sollen im ganzen Feldzuge 6 Millionen Patronen verbraucht worden sein, was freilich 273 Schüsse per Mann ausmachen würde, davon 68 bei St. Privat, und je 27 bei Nonart, Beaumont und Sedan; es wird jedoch dieser verhältnißmäßig große Verbrauch von anderer Seite angezweifelt.

Vom II. bayerischen Armeekorps, das an 14 größeren Gefechten Antheil nahm, wird angenommen, daß es im ganzen Feldzuge durchschnittlich 91 Schüsse aus jedem Gewehr verschossen habe.

Der gesammte Munitionskonsum speziell der preußischen Truppen wird von dem oben erwähnten Schriftsteller auf 41 Millionen Patronen berechnet, was per Gewehr zirka 121 Schüsse ausmachen würde.

Französischerseits wird angegeben, daß die Armee von Meta in den Gefechten von Forbach, Gravelotte, St. Privat, Servigny und Noiseville durchschnittlich 30 Patronen per Mann gebraucht habe.

Die bei Gravelotte in ein sehr heftiges Gefecht verwikelte 2. französische Gardedivision soll nur 19 Schüsse per Mann verbraucht haben.

Wenn auch nicht vergessen werden darf, daß seitens der Kriegführenden die Tendenz walten mag, ihre Verluste an Munition so gering als möglich darzustellen, so müssen doch obige Angaben einigermaßen beruhigen. Freilich darf dabei nicht übersehen werden, daß in dem lezten Kriege die ungeheuren Nachschübe an frischen Mannschaften jeweilen mit neuer Taschen munition eingerükt sein werden , während unsere ganze Anlage beinahe nur auf die Taschenmunition und die mobilen Parks berechnet ist und nur ein kleiner Theil in den immobilen Parks zur Ausrüstung der Nachschübe und zur Ergänzung der mobilen Parks zui-ükbleibt. Andererseits spricht zu unsern Gunsten, daß die Landwehr in ganz gleicher Weise bedacht ist wie die mobile Feldarmee, und daß jene in einem Feldzuge kaum mehr brauchen wird , als die reichlich zugemessene Taschenmunition.

Die Caissons der Landwehr sammt ihrem Inhalt würden daher in diesem Falle wenigstens theilweise der mobilen Armee oder Freiwilligenkorps, Landsturm etc. zur Verfügung stehen.

Wir halten jedoch dafür, daß man nicht in die Nothwendigkeit versezt werden sollte, eine solche Verfügung schon von vorn-

09 lierein in Aussicht nehmen zu müssen, sondern daß die Landwehr so gut als der Auszug darauf sollte zählen dürfen, daß der gesezliche Bestand für sie gesichert sei.

Wenn wir von dieser Annahme ausgehen, wenn wir ferner unsere Bewaffnung mit dem Repetirgewehr ins Auge fassen, während andere Armeen nur mit einem einfachen Hinterlader ausgerüstet sind, und wenn wir ferner ebenfalls noch berüksichtigen, daß man bei einer Milizarmee auf einen größern Munitionsverbrauch gefaßt sein muß, und daß endlich das Feuern auf große Distanzen immer mehr Aufnahme in der Taktik findet, so können wir sagen, daß die Ausrüstung von 200 Patronen per Mann zwar keine übermäßige, mit Rüksicht auf die bisherigen Erfahrungen aber voraussichtlich keine zu geringe sei, daß daher die vom Geseze vorgesehene Dotation so ziemlich das Richtige getroffen haben möge.

Dagegen besteht nun allerdings die Luke, daß wenn die Korps z. B. 10 °/o Ueberzählige haben, für den einzelnen Mann nicht mehr 200 Patronen, sondern, wie oben dargethan, nur noch zirka 180 vorhanden sind, und daß unvergabt in den Depots sozusagen nichts mehr übrig bleibt.

Nun hat der Auszug schon jezt 10°/o Ueberzählige, und. zwar schon auf das Frühjahr ohne Hinzurechnung der Rekruten, während die Landwehr ungefähr den gesezlichen Stand an Gewehrtragenden zählt. Wir gehen daher nicht fehl, wenn wir für die nächste Zukunft einen Stand von im Ganzen 10°/o Ueberzähligen in's Auge fassen.

Gestüzt hierauf beantragen wir, auch für die Ueberzähligen die vom Gesez normirte Munition bereit zu halten. Es bringt dies, da der gesezliche Stand zu (212 X 676) 143, 312 Mann angenommen ist, 14,331 Mann à 200 Patronen = 2,866,200 Patronen, rund 3 Millionen oder den Bedarf für 22 normale Bataillone.

Gemäß Art. 170 der Militärorganisatiou wird der ordentliche Bestand der Munition für Handfeuerwaffen nach der reglementarischen Zahl der Gewehrtragenden berechnet, und es wird gemäß Art. 173 den Kantonen derjenige Theil der Munitionsbestände abgegeben, welcher von den Truppeneinheiten als Taschenmunition und als Ausstattung der Korpsfuhrwerke ins Feld geführt wird, während die für die Parks bestimmte Munition in der Verwahrung der Eidgenossenschaft ist.

Bei einer Mobilisirung der Armee wird sich deßhalb in denjenigen Kantonen, deren Bataillone die reglementarische Stärke überschreiten, schon bei der ersten Truppenaufstellung eine Luke in den Munitionsvorräthen zeigen, weil für diejenigen Gewehrtragen-

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den, welche als Ueberzählige einrüken oder den Korps als Ersaz nachgeschikt werden, keine Munition berechnet worden ist.

Um diesen schwerwiegenden Uebelstand zu vermeiden, stellen wir den Antrag: Es seien von den vorerwähnten 3 Millionen Patronen, als dem Bedarf für Ueberzählige, die Hälfte mit l*/2 Million in ungefettetem und unverpaktem Zustande bereit zu halten.

Ferner sei die Kriegsmaterialverwaltung zu beauftragen, denjenigen Kantonen, deren Bataillone mehr Gewehrtragende aufweisen, als reglementarisch vorgesehen sind, ein der Zahl der Ueberzähligen entsprechendes Quantum Taschenmunition zu liefern, und es sei hiefür in den jeweiligen Jahresbüdgets ein entsprechender Ausgabenposten aufzunehmen.

Um auf alle Fälle gerüstet zu sein, wie sie im Kriege gar leicht eintreten können, wie größere Explosionen, Abschneiden ganzer Munitionstrains, dann auch, um für Freiwilligenkorps und Landsturm, soweit sie über Hinterlader verfügen, eine gehörige Reserve zu besizen, beantragen wir ferner, auch noch 8 von den 10 Millionen, für welche die zum Anfeuern fertigen Hülsen und die Geschoße vorhanden sind, bis zum Fetten fertig zu stellen.

Ad c. Wir beantworten deßhalb die Frage: ,,ob es nicht möglich wäre, unsern Vorrath mit einer Quantität von theilweise fabrizirten Patronen zu vermehren a, bejahend. Vom Standpunkte der Militärverwaltung aus ist es sogar zu wünschen, während der Mobilisirung mit möglichst wenigen außergewöhnlichen Arbeiten behelligt zu werden. Es dürfte sich daher, abgesehen von den Gründen der Kriegsbereitschaft, auch vom administrativen Standpunkte aus empfehlen, von der Kriegsreserve von 10 Millionen 8 Millionen Hülsen und Geschoße zu laboriren und die Patronen in ungefettetem Zustande aufzubewahren. Um diese Munition dann im Moment des Bedarfs fertig zu stellen, hätte man sich nur noch mit dem Fetten und Paken zu beschäftigen ; Arbeiten, die unter gehöriger Aufsicht in kürzester Zeit ausgeführt werden könnten, während die Fertigstellung von 8 à 10 Millionen Patronen aus nicht angefeuerten Hülsen und Geschoßen unter Benuzung der beiden Feuerwerkerkompagnien 4 Monate beanspruchen würde. Eine Gefahr des Verderbens der Patronen ist nicht vorhanden, indem auch diese Munition einem verhältnißmäßig raschen Umsaz unterworfen werden kann, wenn sie alljährlich durch neuerstellte im Magazin ersezt wird.

71 Die Kosten der Fertigstellung von 8 Millionen Patronen ohne Fettung und ohne Verpakung in Pakete zu zehn Stük berechnen sich annähernd wie folgt : Pulver .

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Fr. 60,000 Einreihen des Zündsazes, Würgen der Hülsen, Aufsezen der Geschoße, Kontrole, Transport etc.

. fl 38,600 Verwaltungskosten .

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. 8 0 0 Summa Fr. 99,400 Außerdem wird die Erstellung eines Magazines mit den nöthigen Einrichtungen zur Aufnahme loser Patronen erforderlich, worüber bis. jezt kein Devis aufgestellt ist; wir glauben uns aber nicht stark zu irren, wenn wir Mefür veranschlagen zirka .

,, 20,000 Total Fr. 119,400 Es wird sonjjt ein Beschluß, 8 Millionen Hülsen und Geschoße der Kriegsreserve in ungefettete Patronen zu verwandeln, einen Geldbedarf von zirka Fr. 119,400 zur Folge haben, wobei die Fr. 18,100 für Materialbeschaffung, welche wir im Budget für 1878 aufgenommen haben, nicht berechnet sind.

Allerdings könnte der Pulvervorrath des Finanzdepartementes etwelche Reduktion erleiden, sofern die Kriegsreserve des Militärdepartementes in obigem Sinne durch fertige Patronen vermehrt wird.

Sollten sich die hohen Räthe veranlaßt sehen, 8 Millionen Hülsen und Geschoße der Kriegsreserve in Patronen umarbeiten zu lassen, so beantragen wir, die Ausführung für das Jahr 1879 vorzusehen, damit die noch vorhandenen alten Bestände vorher vollständig aufgebraucht werden können und nachher ein regelmäßiger Umsaz stattfindet.

Aus den hievor entwikelten Gründen stellen wir Ihnen den nachfolgenden Beschlußantrag, dessen Ausführung folgende Kosten nach sich ziehen würde: 1,500,000 Patronen, ungefettet und unverpakt für Ueberzählige Fr. 93,000 der Infanterie per °/oo à Fr. 62 99,400 Laboriren von 8,000,000 Patronen, ungefettet .

20,000 Magazin zur Aufbewahrung dieser 9,500,000 Patronen 6333 Caissonmunitionskisten für Verpakung von 9'/z 44,400 Millionen ungefetteter Patronen à Fr. 7 rund .

84,000 150,000 Kilogramm Blei 7,800 6 0 0 Kilogramm Queksilber .

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Total Fr. 348,600

72 Im Uebrigen benuzen wir diesen Anlaß, Sie unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 12. Weinmonat 1877.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Dr. J. Heer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schiess.

(Entwurf)

Bundesbeschluss betreffend

Erhöhung des Bestandes der Munition für Handfeuerwaffen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, in der Absicht, zu besserer Wehrbereitschaft °das in den Artikeln 170 und 172 der Militärorganisation als Minimum vorgesehene Munitionsquantum zu erhöhen; nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 12. Weinmonat 1877, b e s c h l i e ß t: 1. Außer dem im Art. 170 der Militärorganisation vorgesehenen Munitionsbestande für Handfeuerwaffen sind für Ueberzählige der Infanterie l '/2 Million Patronen herzustellen, jedoch in ungefcttetem Zustande.

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2. Die Kriegsmaterialverwaltung hat dafür zu sorgen, daß in den kantonalen Beständen für eingetheilte Ueberzählige die nöthige Taschenmunition vorhanden sei ; sie wird bei Anlaß der ordentlichen Budgets die hiefür erforderlichen Kredite nachsuchen" und begründen.

3. Im Fernern ist eine allgemeine Kriegsreserve von 8 Millionen Patronen, jedoch ungefettet und unverpakt, herzustellen, und es sind die hiezu nöthigen Hülsen und Ge, schoße der vorhandenen Reserve zu entnehmen.

4. Für weitere 10 Millionen Patronen ist das nöthige Material stets bereit zu halten, abgesehen von der Fabrikation für, den ordentlichen Verbrauch.

5. Für die Anfertigung der hievor genannten Munition, für die Beschaffung der Rohmaterialien und für die Erstellung der nöthigen Magazine zur Aufbewahrung der Munitionsbestandtheile wird dem Bundesrath ein Kredit von 348,600 Franken eröffnet, welcher der Hauptsache nach im Jahr 1879 zur Verwendung kommen soll.

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Bundesblatt. 29. Jahrg. Bd IV.

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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über Aenderung der Konzession für Pferdeeisenbahnen auf Genfergebiet.

(Vom 28. September 1877.)

Tit.

Mit Schreiben vom 9. April d. J. legte uns die Direktion der Genfer Straßenbahngesellschaft einen neuen Personentarif mit dem Anfügen zur Genehmigung Tor, daß die Taxen desselben im Einverständniß mit den Genfer Staats- und Stadtbehörden festgestellt worden seien. Die Prüfung desselben erzeigte neben einigen beachtenswerthen Vergünstigungen für das Publikum Taxerhöhungen, die das im Art. 15, Alinea 5 der Konzession vom 17. September 1875 festgesezte Maximum überschritten. Es bestimmt nämlich dieser Artikel: ,,Für den Verkehr im Innern der Stadt Genf wird schon jezt ,,als Maximum eine Taxe von 10 Cts. per Plaz für das Befahren ,,einer der 3 Sektionen, welche von Place du Molard bis Place ,,Neuve, nach Cours de Rive und nach Montbrillant reichen, und ,, eine Taxe von 15 Cts. für das Befahren zweier Sektionen fest,,gesezt."

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Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Erhöhung des Bestandes der Munition für Handfeuerwaffen. (Vom 12. Weinmonat 1877.)

In

Bundesblatt

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Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1877

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

48

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.10.1877

Date Data Seite

59-74

Page Pagina Ref. No

10 009 727

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