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Bekanntmachung betreffend

die eidgenössische Gesezsammlung.

Der z w e i t e Band, neue Folge, der eidgenössischen Gesezsammlung ist nunmehr broschirt, gegen Nachnahme von Fr. 3, beim Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei zu beziehen.

Bern, den 16. Februar 1877.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Das schweizerische Konsulat in W a r s c h a u hat mit Schreiben vom 3. d. Mts. darauf aufmerksam gemacht, daß es für das Reisen nach R u ß l a n d unerläßlich sei, den Reisepaß bei der kaiserlich russischen Gesandtschaft in Bern visiren zu lassen, ohne welches man sich großen Unannehmlichkeiten aussezen würde, wovon dem obgedachten Konsulate im Laufe dieses Jahres schon drei Fälle vorgekommen seien.

B e r n , den 15. Februar 1877.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

247 Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d und O c h s e n f l e i s c h für die auf dem Waffenplaz von L i e s t a l im Jahre 1877 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift Angebot für Brod- oder Fleischlieferung" versehen bis Mittwoch den 28. Februar nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Liestal deponirt und können dort eingesehen werden.

Offene oder nicht gehörig überschriebene Angebote finden keine Berüksichtigung.

B e r n , den 16. Februar 1877.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

Ausschreibung.

De Lieferungen von B r o d und O c h s e n f l e i s c h für die auf dem Waffenplaz von A l t d o r f im Jahre 1877 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod- oder Fleischlieferung" versehen bis Mittwoch den 28. Februar nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Altdorf deponirt und können dort eingesehen werden.

(Mene oder nicht gehörig überschriebene Angebote finden keine Berüksichtigung.

B e r n , den 16. Februar 1877.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

248

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d und O c h s e n f l e i s c h für die auf dem Waffenplaz von L u z e r n im Jahre 1877 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgesehrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod- oder Fleischlieferung" versehen bis Mittwoch den 28. Februar nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Luzern deponirt und können dort eingesehen werden.

Offene oder nicht gehörig überschriebene Angebote finden keine Berüksichtigung.

B e r n , den 16. Februar 1877.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d und O c h s e n f l e i s c h für die auf dem Waffenplaz von A a r a u im Jahre 1877 abzuhaltenden eidgenössischen U nterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod- oder Fleischlieferung" versehen bis Mittwoch den 28. Februar näehsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Aarau deponirt und können dort eingesehen werden.

Offene oder nicht gehörig überschriebene Angebote finden keine Berüksichtigung.

B e r n , den 16. Februar 1877.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

249

Ausschreibung.

Di e Lieferungen von B r o d und O c h s e n f l e i s c h für die auf dem "Waffenplaz von B r u g g im Jahre 1877 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich und versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod- oder Fleischlieferung" versehen bis Mittwoch den 28. Februar nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Aarau deponirt und können dort eingesehen werden.

Offene oder nicht gehörig überschriebene Angebote finden keine Berüksichtigung.

B e r n , den 16. Februar 1877.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

Ausschreibung.

D ie Lieferungen von B r o d, O c h s e n f l e i s c h , Heu und S t r o h für dies auf dem Waffenpla von Z ü r i c h im Jahre 1877 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben. Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod-, Fleisch- und Fouragelieferung" versehen bis Mittwoch den 28. Februar nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Zürich deponirt und können dort eingesehen werden.

Offene oder nicht gehörig überschriebene Angebote finden keine Berüksichtigung.

B u r n , den 16. Februar 1877.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

250

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d und O c h s e n f l e i s c h für die auf dem Waffenplaz von S c h a f f h a u s e n im Jahre 1877 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben. Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod- oder Fleischlieferung" versehen bis Mittwoch den 28. Februar nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Schaffhausen deponirt und können dort eingesehen werden.

Offene oder nicht gehörig überschriebene Angebote finden keine Berüksichtigung.

B e r n , den 16. Februar 1877.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d und O c h s e n f l e i s c h für die auf dem "Waffenplaz von H e r i s a u im Jahre 1877 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod- oder Fleischlieferung" versehen, bis Mittwoch den 28. Februar nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Herisau deponirt und können dort eingesehen werden.

Offene oder nicht gehörig überschriebene Angebote finden keine Berüksichtigung.

B e r n , den 16. Februar 1877.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

251

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d und O c h s e n f l e i s c h für die auf dem Waffenplaz von Ch u r im Jahre 1877 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben. Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod- oder Fleischlieferung" versehen, bis Mittwoch den 28. Februar nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Chur deponirt und können dort eingesehen werden.

Offene oder nicht gehörig überschriebene Angebote finden keine Berüksichtigung.

B e r n , den 16. Februar 1877.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d und O c h s e n f l e i s c h für die auf dem Waffenplaz von S t a n s im Jahre 1877 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben. Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod- oder Fleischlieferung" versehen, bis Mittwoch den 28. Februar nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Stans deponiert und können dort eingesehen werden.

Offene oder nicht gehörig überschriebene Angebote finden keine Berüksichtigung.

B e r n , den 16. Februar 1877.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

252

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r öd und O c h s e n f l e i s c h für die auf dem Waffen plaz von S o l o t h u r n im Jahre 1877 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod- oder Fleischlieferung" versehen, bis Mittwoch den 28. Februar nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Solothurn deponirt und können dort eingesehen werden.

Offene oder nicht gehörig überschriebene Angebote finden keine Berüksichtigung.

B e r n , den 16. Februar 1877.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d , O c h s e n f l e i s c h , H a f e r , Heu und S t r o h. für die auf dem Waffenplaz von B a s e l im Jahre 1877 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben. Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt una mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod-, Fleisch- oder Fouragelieferung versehen, bis Mittwoch den 28. Februar nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Basel deponirt und können dort eingesehen werden.

Offene oder nicht gehörig überschriebene Angebote finden keine Berüksichtigung B e r n , den 16. Februar 1877.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

253

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r ö d , O c h s e n f l e i s c h , Heu und S t r o h für die auf dem Waffenplaz von F r a u e n f e l d im Jahre 1877 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben. Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod-, Fleisch- oder Fouragelieferung " versehen, bis Mittwoch den 28. Februar nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Frauenfeld deponirt und können dort eingesehen werden.

Offene oder nicht gehörig überschriebene Angebote finden keine Berüksichtigung.

B e r n , den 16. Februar 1877.

Eidg. Oberkriegskommissariat. -

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d , O c h s e n f l e i s c h , Heu und S t r o h für die auf dem Waffenplaz von St. G a l l e n im Jahre 1877 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben. Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod-, Fleisch- oder Fouragelieferung" versehen, bis Mittwoch den 28. Februar nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in St. Gallen deponirt und können dort eingesehen werden.

Offene oder nicht gehörig überschriebene Angebote finden keine Berüksichtigung B e r n , den 16. Februar 1877.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

254

Ausschreibung.

Die Lieferungen von Bro nnd O c h s e n f l e i s c h für die auf dem Waffenplaz von W a l l e n s t a d t im Jahre 1877 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod- oder Fleischlieferung" versehen, bis Mittwoch den 28. Februar nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in St. Gallen deponirt und können dort eingesehen werden.

Offene oder nicht gehörig überschriebene Angebote finden keine Berüksichtigung.

B e r n , den 16. Februar 1877.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d und O c h s e n f l e i s c h für die auf dem Waffenplaz von Z o f i n g e n im Jahre 1877 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod- oder Fleischlieferung" versehen, bis Mittwoch den 28. Februar nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Aarau deponirt und können dort eingesehen werden.

Offene oder nicht gehörig überschriebene Angebote finden keine Berük sichtigung.

B e r n , den 16. Februar 1877.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

255

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r ö d und O c h s e n f l e i s c h für die auf dem Waffenplaz von W i n t e r t h u r im Jahre 1877 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufchrif ,,Angebot für Brod- oder Fleischlieferung" versehen, bis Mittwoch den "8. Februar nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Zürich deponirt und können dort eingesehen werden.

Offene oder nicht gehörig überschriebene Angebote finden keine Berüksichtigung.

B e r n , den 16. Februar 1877.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d und O c h s e n f l e i s c h für die auf dem Waffenplaz von T h u n im Jahre 1877 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben. Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod- oder Fleischlieferung versehen, bis Mittwoch den 28. Februar nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kriegskommissariat in Thun deponirt und können dort eingesehen werden.

Offene oder nicht gehörig überschriebene Angebote finden keine Berüksichtigung B e r n , den 16. Februar 1877.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

256

Bek anntmachung

Das Zolldepartement hat in Nr. 6 des Bundesblattes eine Uebersicht der in Gemäßheit des Bundesgesezes über Maß und Gewicht (vom 3. Heumonat 1875) umgewandelten Tarife der in einzelnen Kantonen auf Wein und geistigen Getränken erhobenen Verbrauchsteuern veröffentlicht.

Separatabzüge dieser Uebersicht können auf frankirte Einsendung von 20 Rp. bei der Schweiz. Oberzolldirektion in Bern bezogen werden.

B e r n , den 15. Februar 1877.

Schweiz. Zolldepartement.

Schweizerische Centralbahn.

In Folge der Eröffnung der Gäubahn (Ölten-Wangen-Neu-Solothurn-Lyß) sowie der Broyethalbahn (Lyß-Fräschels-Palezieux und Fribourg-PayerneYverdon) wodurch Distanzenkürzungen und daher auch veränderte Taxen und Instradirungen eintreten, sehen wir uns in der Lage, folgende Tarife auf den 1. Juni 1877 zu künden : 1. Gütertarif Ostschweiz-, Central- und Westschweiz vom 1. Juni 1872 nebst dessen Nachträgen.

2. Gütertarif der Stationen Enge-Glarus einerseits und der Stationen der Centralbahn und der westlich gelegeneu Bahnen anderseits.

3. Gütertarif der Stationen Töß bis Koblenz einerseits und der Stationen der Centralbahn und westlich gelegenen Bahnen anderseits vom 1. August 1876.

4. Gütertarif Tößthalbahn-, Central- und Westschweiz vom 1. September 1875.

5. Gütertarif der Nationalbahn, Centralbahn und Westschweiz vom 15. Juli 1876.

Die neuen Tarife, welche an deren Stelle treten, werden sowohl Taxermäßigungen, als auch Taxerhöhungen erhalten und wird deren Bezug auf unseren Stationen s. Z. besonders bekannt gemacht werden.

B a s e l , den 9. Februar 1877. [2].

Directorium der Schweiz. Centralbahn

257 Schweizerische Centralbahn.

Durch die Eröffnung der Gäubahn und der Broyethalbahn sind Distanzenkürzungen eingetreten, welche anderweitige Instradirung und daherige Umarbeitung der zwischen den Stationen der Centralbahn einerseits und den Stationen der Jura-Bern-Bahn und der Suisse Occidentale anderseits bestehenden G-ütertarife nach sich ziehen.

Wir sehen uns daher veranlaßt, folgende direkte Gütertarife auf den 1. Juni 1877 zu kündigen: 1. Gütertarif zwischen der Centralbahn einerseits und den Stationen der Jura-Bern-Luzern-Bahn und der Suisse Occidentale anderseits, d. d.

1. Februar 1867.

2. Gütertarif der Ligne du Simplon mit den Stationen der Centralbahn, d. d. 1. März 1876.

3. Gütertarif der Ligne Jougne-Eclépens mit den Stationen der Centralbahn, d. d. 1. Juli 1871.

4. Gütertarif ab Basel nach den Stationen der Westschweiz, d. d. 1. April 1865, Ausgabe vom November 1875.

5. Die Gütertarife ab Basel, Bad. Bahn, nach den Stationen der Centralund Westschweiz, d. d. 1. März 1874.

Exemplare des neuen Tarifs werden s. Z. auf den Verbandstationen zur Einsicht aufgelegt werden.

B a s e l, den 9. Februar 1877. [i].

Directorium der Schweiz. Cenlralbahn.

Schweizerische Nordostbahn.

Mît 15. Februar tritt ein VI. Nachtrag zum böhmisch-bayerisch-schweizerischen Gütertarif vom 1. Dezember 1873, enthaltend neue Frachtsätze für den Transport von Kohlen von der Buschtuhrader-, der Außig-Teplitzerund der Dux-Bodenbacher-Bahn nach den schweizerischen Bahnen in Kraft.

Exemplare dieses Tarifes können bei unsern größern Stationen unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 10. Februar 1877.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.

258 Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 29. September 1876 (Bnndesblatt Nr. 45) bringen wir anmit zur Kenntniß, daß der unterm 1. Juni 1874 eingeführte direkte Gütertarif zwischen den Stationen des engern J u r a b a h n n e t z e s (Biel-Sonceboz-Tavannes-Convers, resp. Ghauxdefonds) einerseits und den Stationen der Schweiz. C e n t r a l b a h n und der B ö d e l i b a h n anderseits mit 1. März 1877 außer Kraft gesetzt wird.

Ebenso kommen auch die bezüglichen Taxen des direkten Gütertarifes der E m m e n t h a l h a h n vom 1. October 1875 nicht mehr zur Anwendung.

Dagegen tritt an die Stelle dieser Tarife vom 1. März 1877 an ein Reexpeditionstarif, welcher von heute an auf sämmtlichen Stationen des Decretnetzes eingesehen und zu 10 Cts. per Stück bezogen werden kann.

Dieser Tarif ist überdem noch ausgedehnt auf die Stationen Tavannes bis Court, sowie Hauts-Geneveys bis Locle.

B e r n , den 14. Februar 1877. ["].

Die Direktion der Jura-Bern-Luzern-Bahn

Gotthardbahn.

Mit dem 15. Mai nächsthin treten, unter Vorbehalt der Genehmigung ab Seite der Schweiz. Bundesbehörde, die bisherigen Personentaxen für Hinund Rükfahrt auf den Tessinischen Thalbahnen außer Kraft, und werden gleichzeitig durch neue, erhöhte Taxen ersetzt.

Ebenso wird von genanntem Zeitpunkte an die Gültigkeitsdauer der Hin- und Rükfahrtsbillete von 3 Tagen auf 2 Tage reduzirt.

L u z e r n , den 8. Februar 1877.

Die Direktion der Gotthardbahn.

259 Ausschreibung.

Die infolge Todesfall erledigte Stelle eines R e v i s i o n s g e h i l f e n auf dem Kontrolbüre des eidg. Finanzdepartements. -- Bewerber um dieselbe haben ihre Anmeldungen unter Einsendung von Zeugnissen bis zum 24. Februar nächsthin dem Finanzdepartement einzureichen. Jährlicher Gehab Fr. 2500--3200.

B e r n , den 9. Februar 1877.

Eidg. Finanzdepartement.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Anzeige.

Die vom 1. October bis zum 31. Dezember 1876 in den Bahnzügen und Local der Jura-Bern-Luzern-Bahn (incl. Bödelibahn) gefundenen Gegenstände können von nun an bis zum 15. Mai 1877 gegen gehörigen Ausweis des Eigenthümers erhoben werden, Von dem Verzeichnisse dieser Gegenstände kann Einsicht genommen werden auf allen Stationen der Jura-Bern-Luzern-Bahn , sowie in den Bureaus der Betriebs-Inspectoren in Bern (III. Stock Alte Post) und im Bahnhof Chauxdefonds.

Bern, den 6. Februar 1877. [ 3 ]..

[Direktion der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Ausschreibung.

Dia Stelle eines Kreisinstruktors der Infanterie, mit einem Jahresgehalt von Fr. 5500 bis Fr. 6000 und einer Pferderation für ein effektiv gehaltenes Reitpferd wird hiemit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Anmeldungen für diese Stelle sind bis zum 20. Februar dem eidg. Militärdepartement einzureichen.

B e r n , den 2. Februar 1877.

Eidg. Militärdepartement.

260

Beschreibungder

Grenze des eidgenössischen Forstgebietes gegen die übrige Schweiz.

In Ausführung des bundesräthlichen Beschlusses vom 26. dieses Monats betreffend die Begrenzung des eidgenössischen Porstgebietes, Artikel 2 des Bundesgesezes betreffend die eidgenössische Oberaufsicht über die Forstpolizei im Hochgebirge, vom 24. März vorigen Jahres, veröffentlicht unterzeichnetes Departement anmit die Beschreibung dieser Grenze, wie solche zwischen dem Bundesrath und den betheiligten Kantonen vereinbart worden ist.

An der südwestlichen Grenze der Schweiz bei St. Gingolph um Kanton "Wallis beginnend, zieht sich die Grenze des eidgenössischen Forstgebietes in nördlicher Richtung qner über den Genfersee nach Vivis im Kanton Waadt.

Von hier steigt sie durch das Bett der Veveyse hinan auf Freiburger Gebiet nach Châtel St. Denis, wo sie in die Landstraße nach Semsales übergeht und über Vaulruz nach Bulle sich wendet.

Hier biegt die Grenze in südöstlicher Richtung; auf die Landstraße gegen Tour de Trame ab, verläßt dieselbe aber schon bei der Brüke über die Tremo wieder und hält sich an diesen Fluß bis an dessen Einmündung in die Saane, deren Stvomrichtung sie dann abwärts bis zur Brüke Corberettes südlich von Pont la Ville folgt.

·.> Von dieser Stelle zieht sie sich auf der Landstraße in nordöstlicher Richtung nach La Röche und Praroman und von da durch den Neßlern-Bach, nm NeßTern herum in die Gerine.

Hier schlägt sie eine südöstliche Richtung ein, indem sie diesem Fluß nach aufwärts bis nahe bei Plasselb steigt, um dann in die dortige Landstraße überzutreten, dieselbe bis nach Plaffeyen festzuhalten nnd hier durch den Dütschbach in den Lauf der Sense einzumünden, wo sie die Bernergrenze berührt.

An leztere hält sie sich bis an die Einmündung des Schwarzwassers in die Sense. Die Sense verlassend bilden anfangs das Schwarzwasser und der Bütschelbach die natürliche Bggrenzune des eidgenössischen Forstgebietes gegen den Amtsbezirk Schwarzenburg; von Ratzenberg zieht sie sich nordwärts über die Zingg-Höhe und erreicht bei Seihofen die Aare, folgt etwa 3/4 Stunden weit deren Lauf aufwärts und biegt sich sodann der Südseite des Dentenberges und dem Biglenthal entlang in das Thal der Emme ab, welchen Fluß sie ois Hasle begleitet. Hier verläßt sie wieder die Emme, durchschneidet das Emmenthaler Hügelland in nordöstlicher Richtung bis in die Gegend von

261 Dürrenroth, wo sie einen ziemlich scharfen Vorsprung gegen Norden bildet.

In ihrem weitern Verlauf hält sie sich an den Rothbach, wendet sich oberhalb Rohrbach östlich und erreicht die Luzerner Grenze an der Stelle, wo diese von der Straße von Hnttwyl nach Zell durchkreuzt wird.

Auf Luzerner Boden hält sie sich an die Landstraße über Zell Willisau, Menznau nach Wohlhausen, vereinigt sich hier mit der Emme und folgt deren Lauf bis da, wo der Krienbach in sie einmündet, steigt dann diesem entlang hinauf bis wo er von der Straße nach Kriens durchschnitten wird, zieht sich auf lezterer nach Kriens und weiter nach Ennethorw am Vierwaldstättersee und längs diesem nach Mühlehof an die Grenze von Unterwaiden nid dem Wald.

Dieser leztern folgt sie in nordöstlicher Richtung über den See, geht dann in gleicher Richtung fortlaufend wieder auf Luzerner Gebiet über, berührt bei Zinne wieder das Festland und biegt sich längs dem Seeufer über Greppen an die Grenze des Kantons Schwyz hin.

An diese schließt sich die eidgenössische Forstgrenze bis St. Adrian an, wo sie auf Zugergebiet übergeht, in nördlicher Richtung längs dem Seeufer sich bis Zug hinzieht und von hier auf der Landstraße sich nach Baar und Sihlbrugg fortsetzt.

Von hier steigt sie flußaufwärts längs der Zuger- und Zürchergrenze, trennt sodann am linken Ufer eine kleine Bodenfläche vom Areal des Kantons Zürich, um dieselbe dem eidgenössischen Forstgebiet zuzutheilen und schließt sich dann beim Hof Bergli wieder an die Schwyzergrenze an, welcher sie bis an die St. Gallergrenze am Einfluß der Linth in den Zürchersee folgt.

Von hier zieht sie sich, längs dem Seeufer nach Schmerikon und folgt nun der Landstraße über Utznaberg nach Wald im Kanton Zürich, Fischenthal, Bauma und bis an die Einmündung des Steinenbaches in die Töß. Dann folgt sie dem Steinenbach aufwärts bis an die Thurgauergrenze und längs derselben bis zum Marchstein, in welchem die drei Kantone Zürich, Thurgau und St. Gallen zusammenstoßen.

Hi er tritt die Grenze auf St. Gallergebiet über und begleitet zunächst die Murg bis Tobel, zieht sich dann längs der Straße nach Benemoos und Mühlrüthi und weiter über Dreien, Mosnang nach Neu-Gonzenbach, sezt bei Lütisburg über die Thur und geht dann nach Unter- und Oberrindal und auf die große Hauptstraße bei Flawyl über, aufweicher sie über
Goßau, Bild, Bruggen und St. Gallen endlieh Rorschach am Bodensee und längs dem Ufer des leztern die Rheinmündung und damit die Landesgrenze erreicht.

Diese oben beschriebene Grenze des eidgenössischen Forstgebietes hat eine Länge von 410 Kilometern, mißt aber in gerader Linie von einem ihrer Enden, bei St. Gingolph, bis zum andern, der Einmündung des Rheines in den Bodensee, nur 243,24 °. Kilometer. Es wird durch dieselbe eine Waldfläche von 427,971 Hektaren unter eidgenössische Oberaufsicht gestellt, welche sich auf eine Gesammtbodenfläche von 2,699,425 Hektaren vertheilt, die eine Bevölkerung von circa 936,862 Seelen zählt.

B e r n , den 26. Januar 1877.

Das eidgen. Departement des Innern, Abtheilung Forstwesen: Droz.

Bundesblatt 29. Jahrg. Bd. I.

20

262

Bekanntmachung.

Nach, einer Mittheilung des Schweiz. Konsuls in C h r i s t i a n i a , Hrn.

Thomas Hefti von Häzingen (Glarus), hat die Regierung von Norwegen unterm 2. November 1876 zum Zweke der Verhinderung der Einschleppung nndVerbreitnng des K o l o r a d o k ä f e r s folgende Verordnung erlassen: 1. Die Einfuhr von Kartoffeln nach Norwegen -- sei es als Waare oder Proviant -- aus Amerika, Großbritannien, Portugal und Griechenland, nebst Gefässen und andern Gegenständen, welche zur Verpakung oder Aufbewahrung von. Kartoffeln gedient, ebenso die Einfuhr von Hülsen und Abfällen von Kartoffeln ist gänzlich verboten.

2. Die Kartoffeln, welche als Proviant von Schiffen aus den bezeichneten Ländern mitgebracht werden, sind vom Zollamte unter Siegel zu legen, und es darf dieses Siegel erst nach erfolgter Abreise auf offener See erbrochen werden.

Ganz ähnliche Verfügungen wie die vorstehenden sind auch, nach dem Berichte des Hrn. H e f t i vom 15. dies, von der Regierung des Königreichs Schweden in den Jahren 1875 und 1876 getroffen worden.

~B e r n, den 20. Januar 1877.

Eidg. Departement des Innern.

Ausschreibung.

Unterzeichnete Verwaltung ist vom eidg. Militärdepartement beauftragt, folgende Musikinstrumente anzuschaffen, und eröffnet hiemit Konkurrenz.

Diejenigen Lieferanten, deren Adressen uns noch nicht bekannt sind oder die bis zum 31. dieses M o n a t s nicht im Besitze der Angebotbogen sein sollten, werden ersucht, dieselben zu verlangen.

Die Angebote müssen bis zum 2 0. P e b r n a r in unsern Händen sein.

Die Lieferungstermine werden auf cirka 7 Monate festgestellt. Die Preise sind franko Packung und Transport auf die dem Lieferanten nächstgelegene Eisenbahnstation zu stellen. Für ausländische Lieferanten franko Zoll und Pracht bis über die schweizerische Grenze.

Rücksendung vo,n Packmaterial, sowie von Ausschußwaaren, liegen zu Lasten-der Lieferanten.

263 Die Lieferanten sind für alle Beschädigungen verantwortlich, welche während des Transportes aus Mangel an genügend sorgfältiger Verpackung vorkommen können.

Die Modelle, welchen die Lieferungen ganz genau entsprechen müssen, sowol in Qualität des Materials, als nach Form, Arbeit und Stimmung, sind auf unserer Verwaltung einzusehen.

Es. diene den Fabrikanten zur vorläufigen Anzeige, daß nur ganz gute Instrumente, mit reiner Stimmung, angenommen werden.

Das Nähere besagen die Angebotbogen.

Stückzahl : Instrumente ite:: in B, mit 3 Pistons.

86 Cornet id.

83 Bügel id.

29 Baßtrompeten id.

Althorn 28 id.

41 Bariton in Es, 14 Bariton (Baß) B e r n , den 25. Januar 1877.

Kriegsmaterialverwaltung, der Chef der technischen Abtheilung: (Jressly.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i t t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und ausser dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe beder Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangi nähme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.

1) Postkommis in Genf.

l Anmeldung bis zum 3. März 1877 > bei der Kreispostdirektion in 2) Postkommis m Carouge (Genf).

l Genf.

3) Briefträger in Lausanne.

) Anmeldung bis zum 3. März 1877 J, bei der Kreispostdirektion m m 4) Postkommis in Sierre (Walhs).

l Lausanne.

5) Briefträger in Bern. Anmeldung bis zum 3. März 1877 bei der Kreispostdirektion in Bern.

264 6) Postkommis in Biel. Anmeldung bis zum 3. März 1877 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg, 7) Briefträger in Wiedikon (Zürich). ] Anmeldung bis zum 3. März 1877 , . ,, ,, ,, > bei der Kreispostdirektion in S) Postkommis in Frauenfeld.

l Zürich.

9) Ausläufer auf dem Telegraphenbüreau in Zürich. Jahresbesoldung Fr. 480, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 6. März 1877 bei dem Chef des Telegraphenbüreau in Zürich.

1) Gehilfe bei der Zolldirektion in Lugano. Jahresbesoldung bis auf Fr. 3000. Anmeldung bis zum 22. Februar 1877 bei der Zolldirektion in Lugano.

2) Postbüreau-Chef in Genf. Anmeldung bis zum 23. Februar 1877 bei der Kreispostdirektion in Genf.

3)' Briefträger nmeldung bis zum 23FebruarTM" e in Aigle.

& JA1877 beiKreispostdirektionktion in 4) Briefträger in Auberso ("Waadt). J'Lausanne.

5) Postkommis in Aarau.

j Anmeldung bis zum 23. Februar 6) Postablagehalter und Briefträger | 1877bei der Kreispostdirektion in in "Spreitenbach (Aargau).

l Aarau7) Briefträger und Büreaudiener in Gersau (Schwyz). Anmeldung bis zum 23. 'Februar 1877 bei der Kreispostdirektion in Luzern: 8) Postkommis in St. Gallen. Anmeldung bis zum 23. Februar 1877 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

9) Briefträger und Paker in Flums (St. Gallen). Anmeldung bis zum 23. Februar 1877 bei der Kreispostdirektion in Chur.

10) Telegraphist in Basel. Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 27. Februar 1877 bei der Telegraphen-Inspektion in Ölten.

Berichtigung.

Von den zu Gunsten der Wasserbeschädigten in der Schweiz eingegangenen Liebesgaben, welche bis zum 17. Januar 1877 die Summe von Fr. 1,163,411. 51 erreichten, sind die vom Bankhaus M a r c u a r d & C i e. in Bern im August vorigen Jahres zu viel abgelieferten Fr. 5000 abzuziehen.

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Jahr

1877

Année Anno Band

1

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07

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.02.1877

Date Data Seite

246-264

Page Pagina Ref. No

10 009 442

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