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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend den Bestand und die Organisation des Lazarethtrain als II. Abtheilung der Trainbataillone der Landwehr.

(Vom 19. Februar 1877.)

Tit.!

Nach Artikel 28 der Militärorganisation vom 13. Wintermonat 1874 haben ,,die Trainbataillone divisionsweise den Geniebataillonen, ,,den Feldlazarethen und den Verwaltungskompagnien den ihnen ,,nach Tafel XIII, XV und XVII zukommenden Train abzugeben ,,und können zu diesem Zweke durch Abtheilungen der Landwehr,,trainbataillone verstärkt werden.a In der Tafel VUE zur Militärorganisation ist sodann der Bestand des Trainbataillons des Auszugs angegeben, wobei jedoch aus Gründen, die wir später anführen werden, nur diejenigen Abtheilungen aufgezählt sind, welche für die Bespannung der Fuhrwerke der Geniebataillone und der Verwaltungskompagnien zu dienen haben. Es besteht somit in Tafel VIII eine Luke, welche absichtlich offen gelassen wurde, nun aber behufs vollständiger Organisation des Sanitätswesens der Armee ausgefüllt werden muß.

Das bei Berathung des Militärgesezes zum ersten Mal vorgelegte Projekt der Errichtung von ' besondern Trainbataillonen für die Bestreitung des allgemeinen Fuhrwesens bei einer Armeedivision

328 ging dahin, dio Trainbataillone des Auszuges in 3 Abtheilungen zu organisiren und zwar eine Abtheilung für die Geniebataillone, eine Abtheilung für die Feldlazarethe, und eine Abtheilung für die Verwaltungskompagnien.

Der Bestand an Mannschaft und Pferden dieser 3 Abteilungen wurde aus finanziellen Rüksichten möglichst knapp nach dem damals vorgeschlagenen und nunmehr gesezlichen Fuhrwerksbestand jener drei Truppenkörper bemessen, so daß sich für jede der drei Trainabtheilungen eine verschiedene Stärke, eine ungleichmäßige Organisation ergeben hätte.

Dabei stellte sich der Bestand der II. Abtheilung (Feldlazarethtrain) wie folgt : II. A b t h e i l u n g . L a z a r e t h t r a i n .

Manu. Reitpferde, l Hauptmann oder Oberlieutenant l Lieutenant .

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Feldweibel Fourier .

Trainwachtmeister Trainkorporale

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7

12 1 1 2 1 44 ___,,. 61

Traingefreite .

Trompeter Wärter .

Hufschmied Sattler .

Trainsoldaten .

70

Zugpferde : Reitpferde:

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1 10

90 10

Total 100 Pferde. ' Der große Bedarf an Mannschaft und Pferden, welche durch die Organisation des Trainbataillons in drei Abtheilungen entstand, veranlaß te schließlich die hohen Räthe, von der Errichtung der Feldlazareth-Abtheilung Umgang zu nehmen und den Bestand der Trainbataillone des Auszuges nur auf die Abtheilungen der Geniebataillone und der Verwaltungskompagnien festzustellen, in der

329 Meinung jedoch, daß dio Feldlazarethe für den aktiven Dienst aus Train-Abtheilungen dei- Landwehr zu bedienen seien, welche durch die aus den Batterien des Auszugs übertretende Trainmannschaft einen hinreichenden Zuwachs erbalten werden.

So entstund der Wortlaut des Artikel 28 des Gesezes und die Fassung der darauf bezüglichen Tafel VIII desselben.

Nachdem nun die Organisation der Truppenkörper des Auszuges sowohl, als der Landwehr vollzogen, ist es an der Zeit, die Luke in Tafel VIII auszufüllen, d. h. den Bestand der für die Bespannung der Feldlazarethe erforderlichen Trainabtheilung der Landwehr festzustellen.

Im vorliegenden Beschlussentwurfe glaubten wir die Beseitigung einiger Uebelstände ins Auge fassen zu müssen, welche der Organisation der Trainabtheilungen für die Geniebataillone und die Verwaltungskompagnien ankleben. Diese Uebelstände bestehen darin, daß die Ungleichmäßigkeit des Bestandes beider Abtheilungen die O O O Einheit, Einfachheit und Schmiegsamkeit der Organisation des Bataillons stört und daß der Bestand der Abteilungen allzu genau nur auf den ebenfalls äußerst knapp bemessenen Bestand eines andern Truppenkörpers zugeschnitten ist, so daß sich gar keine Reserve ergibt für den ersten Ersaz des im" Felde alsbald vorzusehenden Abgangs und dass im Bestand jener andern Truppenkörper nicht die geringste Aenderung und Vermehrung eintreten kann, ohne daß nicht auch die Stärke und die Organisation der betreffenO den Abtheilungen des Trainbataillons mitgeändert werden müßten.

Bei der Bildungg einer besondern Abtheilung ..Lazarethtrain" ~ " in dei; Trainbataillonen der Landwehr scheint es daher angezeigt, die heivor erwähnten organisatorischen Mängel, an denen die Trainbataillone des Auszuges leiden, thunlichs zu vermeiden, was um so eher geschehen kann, als bei der Organisation der Bataillone der Landwehr nicht mehr gleiche Ersparniß-Rüksichten ins Gewicht fallen, wie beim Auszug. Vorerst kann infolge des Ueberflusses an Mannschaft wenigstens der Personalbestand der zu bildenden Abtheilung ,,Lazarethtrain" ohne Kostenvermehrung stärker angenommen werden, als es seinerzeit beim Auszug vorgeschlagen wurde.

Wird diese Abtheilung in stärkerem Bestand organisirt, so hat man nicht bloß die Sicherheit, daß sie im Felde, wo Abgang aller Art eintritt, ihrer Bestimmung entsprechen werde,
sondern es ist selbst die Möglichkeit gegeben, unter Umständen noch grössereAnfordeO O g , o rungen ohne Anstand an sie zu stellen ; größere Anforderungen werden aber im Felddienst sicher nothwendig werden, sobald eine Erweiterung der Sanitätsanstalten eintreten muß.

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Am besten wird der Bestand des Feldlazarethtrain demjenigen der Genieabtheilung gleich gemacht, so daß der Uebelstand, in e i n e m Bataillon d r e i in der Stärke varürende Abtheiluugen zu haben, vermieden wird.

Die Einzelnheiten des Bestandes, die Bedürfnisse und Verhältnisse beider Arten von Abtheilungen bringen kleine Verschiedenheiten, so z. B. den Ersaz des Wärters durch einen Wagner beim Làzarethtrain, welche immerhin berüksiehtigt werden können.

Wenn auch der Mannschaftsbestand gleich stark wie für die Abtheilung ,,Genietrain14 angenommen wird, so braucht der Pferdebestand nicht nothwendig eben so hoch angesezt zu werden. Der leztere muß bloß in einem richtigen Verhältniß stehen zu demjenigen der Mannschaft, welche die Pferde zu besorgen hat, und zu den außerordentlichen Anforderungen, welche an die Feldlazarethe gestellt werden. Mit 106 Zugpferden wird der ,,Lazareth train" in der Lage sein, bei dem gesezlichen Bestände des Feldlazaretts jeder, der fünf Ambülancen eines solchen ein Paar Vorrathspferde zuzutheilen und ferner noch 3 Paar Zugpferde als Reserve oder für die Fuhrwerkkolonne und Materialreservekolonne vorräthig zu behalten. Der Bestand von 106 Zugpferden kann zwar unter Umständen für den Fall einer Mobilmachung des ,,Lazarethtrain" reduzirt werden, es ist aber eher zu empfehlen, jenen Bestand als den gesezlichen anzunehmen, damit für alle Bedarfsfälle die Beschirrung und Ausrüstung vorhanden sei.

Die durch die Erhöhung der Pferdezahl erwachsenden Mehrkosten sind ganz unerheblich. Bekanntermaßen ist die Beschaffung der für das Armeefuhrwesen des Auszuges erforderlichen Geschirre und Reitzeuge, worunter beim Trainbataillon auch der Bedarf für die Lazarethfuhrwerke Inbegriffen ist, auf eine Reihe von sechs Jahren vertheilt worden. Der vorgeschlagene verstärkte Bestand erfordert nun gegenüber demjenigen, welcher seinerzeit in Aussicht genommen wurde, eine Vermehrung der Pferdegeschirre und Ausrüstungen um 8 Paar und der Reitzeuge um 12 Stük für jeden Feldlazarethtrain, was eine Kostenvermehrung von höchstens Fr. 5000 per Làzarethtrain ausmacht.

Gestüzt auf diese Auseinandersezungen stellen wir den Antrag, den Bestand und die Organisation der in jedem Trainbataillon der Landwehr zu bildenden Abtheiluug ,,Lazarethtrain"1 im Sinne des nachstehenden Beschlußentwurfes festzusezen, wobei wir als selbstverständlich annehmen, daß, der gesezlichen Rangordnung der Truppengattungen in den Trainbataillonen der Landwehr (Artikel 28

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des Gesezes) entsprechend, der ,,Lazarethtrain" als II., der ,,Genietrain" als I. und der Verwaltungstrain als III. Abtheilung zu bezeichnen ist.

Indem wir Ihnen diesen Antrag zur Genehmigung empfehlen, benuzen wir den Anlaß, Sie, Tit., erneuert unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 19. Februar 1877.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident: Dr. J. Heer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Schiess.

(Entwurf)

Bundesbeschluss betreffend

den Bestand und die Organisation des Lazarethtrain als II. Abtheilung der Trainbataillone der Landwehr.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der s c h w e i z e r i s c h e n Eidgenossenschaft, in weiterer Ausführung des Artikel 28 der Militärorganisation vom 13. Wintermonat 1874 und in Ergänzung der Tafel VIII zu derselben ; nach Einsicht einer Botschaft des schweizerischen Bundesrathes vom 19. Februar 1877, b e schließt: Art. 1. Der Bestand und die Organisation des.Lazarethtrain als II. Abtheilung des Trainbataillons der Landwehr wird festgesezt wie folgt :

332 II. A b t h e i l u n g .

Lazarethtrain.

Mann.

Reitpferd.

l Hauptmann oder Oberlieutenant l l Lieutenant .

.

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.

l l Pferdearzt .

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.

l 3

Feldweibel .

Fourier .

.

Trainwachtmeister Trainkorporale

.

.

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.

Traingefreite Trompeter Wagner .

Hufschmied Sattler Trainsoldaten

.

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.

.

. 1 4 .

2 .

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2 2 . 6 0

3 l l l 4

l l l 4 7

2

81

91 Zugpferde Reitpferde

7

2 12

106 12

Total 118 Pferde.

Art. 2. Entsprechend der gesezlichen Rangordnung der Truppengattungen in den Trainbataillonen bildet der ,,Genietrain" die I. Abtheilung, der ,,Feldlazarethtrain" die II. Abtheilung und der Verwaltungstrain die III. Abtheilung des Trainbataillons der Landwehr.

Art. 3. Der Bundesrath wird mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend den Bestand und die Organisation des Lazarethtrain als II. Abtheilung der Trainbataillone der Landwehr.

(Vom 19. Februar 1877.)

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Jahr

1877

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1

Volume Volume Heft

09

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.03.1877

Date Data Seite

327-332

Page Pagina Ref. No

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