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# S T #

Bericht des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend die eingegangenen Referendumsbegehren zum Bundesgesez über Besoldungen der Militärbeamten.

(Vom 20. November 1877.)

Tit.

Der Artikel 7 im Bundesgesez über Volksabstimmungen vom 17. Juni 1874 enthält unter Anderm die Vorschrift : wenn binnen 90 Tagen nach Veröffentlichung eines Bundesgesezes oder Beschlusses Begehren um Volksabstimmung zwar eingelangt seien, es sich aber infolge amtlicher Zusammenstellung und Prüfung erweise, daß dieselben weder von 30,000 stimmberechtigten Schweizerbürgern, noch von 8 Kantonen unterstüzt seien, so erkläre der Bundesrath das betreffende Gesez oder den betreffenden Beschluß als in Kraft getreten und ordne die Vollziehung, sowie die Aufnahme in die amtliche Gesezsammlung an. Die Zahl der eingelangten Unterschriften, beziehungsweise der Kantone, sei im Bundesblatte nach Kantonen und Gemeinden zu veröffentlichen und überdies habe der Bundesrath der Bundesversammlung unter Vorlegung der Akten Bericht zu erstatten.

450 Die Voraussezungen dieses Artikels treffen nun vollständig zu in Beziehung auf das Gesez über Militärbesoldungen als Ergänzung des Gesezes über die Besoldung der eidgenössischen Beamten vom 2. August 1873. Dieses Gesez wurde am 16. Juni 1877 erlassen, am 7. Juli in Nr. 31 des Bundesblattes veröffentlicht, mit der gesezlichen Einspruchsfrist bis 5. Oktober laufenden Jahres.

In Bezug auf dieses Bundesgesez gingen nun Begehren um Volksabstimmung ein aus dem Kanton U r i ...

166 ,, Waadt .'

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. 13,134 ,, Wallis .

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386 13,686 Die Vertheilung dieser eingelangten Unterschriften auf die einzelnen Gemeinden und Kantone siehe in der Beilage.

Außer diesen 13,686 gültigen Unterschriften waren noch weitere 43 eingegangen aus. den waadtländischen Gemeinden Dompierre .

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7 St. Prex 24 Ursins .

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. 12 welche, weil nicht gehörig beglaubigt, auch nicht berüksichtigt werden konnten.

Ferner waren nicht zu berüksichtigen weitere Sendungen mit zusammen 1031 Unterschriften, weil dieselben verspätet eingegangen waren. Die nüzliche Frist ging, wie oben bemerkt wurde, am 5. Oktober zu Ende, diese nachträglichen Sendungen trugen jedoch die Postzeichen des Absendortes vom 6., 7. und 9. Oktober und mußten deßhalb außer Betracht fallen, da nur solche Sendungen beruksichtigt werden können, welche wenigstens am lezten Tage der nüzlichen Frist zur Post gegeben werden. In der Hauptsache aber hätten auch diese Nachträge ein anderes Resultat nicht erzwekt, da auch mit denselben die Gesammtzahl der Begehren sich nur auf 14,717 belief. Von Kantonen als solchen war das Begehren um Volksabstimmung nicht gestellt worden und da die Zahl der aus dem Volke gestellten Begehren das verfassungsmäßige Minimum, nämlich 30,000, nicht erreicht hat, so war das Begehren um Volksabstimmung als dahingefallen zu betrachten und wir hatten demgemäß am 9. Oktober das Gesez als vollziehbar erklärt. (A. S.

n. F. EI, 200.)

451

Indem wir die Ehre haben, die Zusammenstellung der eingelangten Begehren hier anzuschließen, benuzen wir den Anlaß, Sie, Hochgeachtete Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 20. November 1877.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, - D e r Bundespräsident:

Dr. J. Heer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schiess.

452

ßeferendumslbegeliren zum

Bundesgesez über die Besoldung der Militärbeamten.

(Vom 16. Brachmonat 1877.)

Unterschriften.

Gültige. Ungültige.

Uri.

Altdorf

166

Waadt.

Aigle .

Aubonne Apples Agiez .

Aclens Avenches Abbaye. Y Abergement, l' Bursins Burtigny Ballens Berchier Ball aiguës Bussigny Boulens Belmont

.

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66 92 75 67 55 114 114 64

64 63 60 49 90 . 133 31 . 108 Uebertrag 1245

453

Bellerive Bretigny sur Bex Baulmes Bursinel Bofiflens Bottens Begnins Bullet

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Morrens

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Oommugny .

Çossonay .

.

Combremont-le-Grand Combremont-le-Petit Crissier .

.

Cullayes .

.

Croy Cheseaux .

.

Cuarny .

.

Colombier .

.

Chapelle Chevroux .

.

Crans .

.

.

Chavannes .

.

Champtauroz .

Corseaux .

.

Chatelard .

.

Cuarnens .

.

Coppet Champvent .

.

Corcelles sur Payerne Chavannes-le-Chêne Concise .

.

Chigny .

.

Corcelles sur Concise Cully Constantine .

.

Chatillens .

.

Chesalles .

.

Corbeyrier .

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Uebertrag .

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Unterschriften.

Gültige. Ungültige.

1245 60 19 391 105 21

31 75 94 114

32 26 79 44 85 .

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82 .

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57 57 .

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46 .

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68 .

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50 57 .

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39 .

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72 .

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39 .

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44 .

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. 110 78 .

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54 61 .

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64 .

53 .

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. 128 25 .

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58 .

116 37 .

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30 .

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31 32 .

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Uebertrag 3909

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454 Unterschriften.

Gültige. Ungültige,

Uebertrag

3909 59 39 92 88

Cronay Chexbres Curtilles Corsier

74 24 24 53 47 30

Daillens Denezy Dompierre Denens Dommartin .

Duillier Echichens .

Echallens Ecoteaux Eysins Essertines Eclagnens Etagnières Epalinges

31 113 81 . 34 46 20 41 .

40

.

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.

Fiez .

Féchy .

Forel sur Lucens Forel .

Faousj .

.

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69 56 58 . 104 45

Grimel Granges Grand cour Gollion Gland .

.

Gilly .

Gressy Givrins Gingins Grandson

.

.

Henniez Uebertrag *) Nicht beglaubigt.

7*)

116 154 124 32 73 31 15 53 40 41 47 5903

7

455

Isle, T Juriens .

.

Jouxtens-Mézery .

L a Sarraz .

Lignerolles .

Lully Luins .

.

Lavigny .

Lieu, le La Praz Lucens .

Lausanne .

Lavey-Morcles Lonay Morges Morrens .

Moudon .

Mézières .

Mauborget .

Molondin Myes Montpreveyres Montagny .

Mollens Missy .

.

Marnand .

Monnaz .

Mont-la-Vffle Mathod Montmagny .

Ormont-dessus -dessous Orbe Oron-la-ville Ogens .

.

Unterschriften.

Gültige. Ungültige.

Uebertrag 5903 7 63 .

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. 56 .

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. 37

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.111 . 5 5 50 . 3 0 . 6 6 170 50 .115 . 1256 . 35 71

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28 77 132 73 5 7

Uebertrag

9282

138 61 55 93 10 32 22 49 37 86 56 30 2 9 53 54 4 2

7

456 Unterschriften.

Ungültige.

7

Gültige.

Uebertrag 9282 34 .

.

. 41 66 45 67 54 5l

Oulens

Orges .

Orny .

Oulens .

Ollon .

Onnens Oppens

63 50 . 233

JPuidoux Premier Payerne Pully .

Penthaz Paudex Penthalaz Penthéréaz .

Poliez-Pittet .

Pailly .

Prangins Pampigny Poliez-le- Grand Romainmoüer Rances Riez .

.

Rueyres Rennaz Rougemont .

Ropraz Renens .

St. Prex .

St. Barthélémy Sedeilles Sottens Suchy .

St. Livres Sugnens Servion *) Nicht beglaubigt

.

.

.

.

i

49 45 24 20 56 61 72 38 72 80 66 47 51 36 26 107 49 93

59 54 56 38 77 . . .

. 64 39 ; 37 Uebertrag 11,402

24*)

31

457 Unterschriften.

Gültige. Ungültige.

Ste. Croix Seigneux .

S t . Saphorin St. Cierges S t . Sulpice .

Tolochenaz Trélex Treycovagnes Trey Tour-de-Peilz Thierrens Treytorrens

.

.

.

Uebertrag 11,402 30 .

.

. 23 .

.

. 41 32 .

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. 53

.

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TJrsins Vevey .

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Villars-le-Terroir .

Vallorbes Veytaux .

.

Villars-le-Comte .

Valeyres Vaulion Vieh .

.

.

Vugelles-la-Mothe .

Vulliens Vallamand Villars-Tiercelin .

Villars sous Yens Vucherens Valeyres sous Rances Y ens Yverdon

19 6l 38 72 44 56 42 26

.

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12*)

8 3 89 108 37 46 '36 Ig 6 4 53 74 30 29 53 72 76 71 110

13,134 *) Nicht beglaubigt.

31

43

458 Wallte.

Loëche-la-ville Martigny-ville Monthey Sion Vex

.

.

Unterschriften.

Gültige. Ungültige.

.

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.

98 71 50 129 38 386

Rekapitulation.

Uri

166

Waadt

13,134

Wallis

386 Total 13,686

43 43

459

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Bundesrathsbeschluss in

Sachen Melchior Righi und Philipp Grassi, in Monteggio (Tessin), betreffend Stimmrecht.

(Vom 6. April 1877.)

Der s c h w e i z e r i s c h e B u n d e s r a t h hat

nach angehörtem Berichte seines Justiz- und Polizeidepartements, und nach Einsicht der Akten, woraus sich ergeben : Mit Eingabe an den Bundesrath, datirt Monteggio den 23. Februar 1877, hat ein Joseph Gagliardi, Namens eines M e l c h i o r R i g h i und eines P h i l i p p G r a s s i , wohnhaft in Monteggio, darüber Beschwerde geführt, daß der Große Rath des Kantons Tessin bei Anlaß der lezten Großrathswahlen sie nicht als stimmberechtigt anerkannt habe, obschon der Staatsrath mit Dekret vom 27. März 1872 die Familie Righi und mit Dekret vom 1. April 1875 die Familie Grassi als Tessiner erklärt, und die erstere in die Gemeinde Monteggio und die leztere in die Gemeinde Iseo als Heimatlose eingebürgert habe.

Dieser Eingabe sind Erklärungen der Vorsteherschaften der Gemeinden Mombello (Lago maggiore) und Viconago beigelegt, welche jedoch erst im Februar 1877 ausgestellt worden sind, und darthun, daß die Familie Grassi aus der Gemeinde Mom bello und

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Bericht des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend die eingegangenen Referendumsbegehren zum Bundesgesez über Besoldungen der Militärbeamten. (Vom 20.

November 1877.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1877

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

53

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.12.1877

Date Data Seite

449-459

Page Pagina Ref. No

10 009 763

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