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Bemerkungen.

Es hat sich der Stand der M a u l - und K l a u e n s e u c h e seit unserm lezten Berichte wieder bedeutend vermindert. Neue .Erkrankungen haben einzig im Kanton Zürich stattgefunden. Dieselben sind entstanden größtenteils durch Uebertragungen aus Nachbarställen, bevor thierärztliche Untersuchung Plaz gegriffen hat.

In Bezug auf andere Thierkrankheiten sind folgende Fälle zu verzeichnen: Roz.

Milzbrand. Hundswuth.

Zürich .

'. ' . -- . l 3 Bern .

.

. -- 3 -- Luzern .

.

. -- -- l Schwyz .

. -- l -- Glarus .

.

. -- -- l St. Gallen .

. -- l ^ Graubünden l -- l Thurgau .

. -- ' -- l 1 6 7 In Chur wurde eine Kaze als wuthverdächtig getödtet. Die Sektion erwies den Verdacht als begründet, weßhalb über die ganze Stadt der Hunde- und Kazenbann angeordnet worden ist.

Rinderpest. Seit dem 1. dies ist der Ausbruch deiRinderpest konstatirt worden : Königreich P r e u ß e n : - In Binden (Provinz Hannover) in einem Gehöfte mit 15 Stük Rindvieh und auf einer Weide unter 8 Schafen. Seit dem 8. dies sind Im Königreich Preußen keine neuen Fälle mehr vorgekommen.

' '' : Königreich S a c h s e n : ' In Arnsfeld bei Annaberg unter einem Rindviehstande von 8 Stük und in Hosterwitz bei Pillnitz unter 26 Stük. In Lcubs-

-558 dorf, Kreishauptmannschaft Zwickau, unter 54 Stük. In Klottsche bei Dresden unter 12 Stük. Von Neuem in Lugau unter 5 Stük.

Sämmtliche infizirteViehständee sindgetödtett worden.

In der Befürchtung, daß russisches Vieh über österreichisches Gebiet nach Deutschland befördert werden könnte, hat Deutschland gegen Oesterreich die Viehsperre angeordnet. In Oesterreich selbst ist bisher die Rinderpest nicht aufgetreten, und es hat deßhalb die k. österreichische Regierung in Berlin die Aufhebung des fraglichen Einfuhrverbots beantragt.

In Folge der orientalischen Wirren ist zu befürchten, daß in den zur Balkan-Halbinsel gehörigen Provinzen Thierkrankheiten, ausbrechen und wahrscheinlich auch die Rinderpest auftreten werde.

Die k. ungarische Regierung hat deßhalb zur Verhütung von Seucheeinschleppungen strenge Maßregeln angeordnet.

B e r n , den 19. März 1877.

Eidg. Departement des Innern.

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Jahr

1877

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

12

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.03.1877

Date Data Seite

557-558

Page Pagina Ref. No

10 009 489

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