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Ausschreibung.

Die infolge Todesfall erledigte Stelle eines Revisionsgehilfen auf dem Kontrolbüreau des eidg. Finanzdepartements. -- Bewerber um dieselbe haben ibre Anmeldungen unter Einsendung von Zeugnissen bis zum 24. Februar nächsthin dem Finanzdepartement einzureichen. Jährlicher Gehalt Fr. 2500--3200.

B e r n , den 9. Februar 1877.

Eidg. Finanzdepartement.

Schweizerische Centralbahn.

Für den Transport von r o h e m Eis in Wagenladungen von 10,000 Kilogrammes pro Wagen oder dafür zahlend, tritt den 15. d. M. ab den Stationen S c h e r z l i g e n , L u z e r n , S u r s e e und W a u w y l nach B a s e l ein Export tarif in Kraft.

Exemplare desselben können bei benannten Stationen unentgeldlich bezogen werden.

B a s e l , den 4. Februar 1877.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

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Schweizerische Nordostbahn.

Ein mit 15. Februar in Kraft tretender VII. Nachtrag zum Gütertarif Basel C . B . - B o d e n s e e u f e r o r t e etc. vom 1. Januar 1874 kann bei unserer Güterexpedition Basel unentgeldlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 5. Februar 1877.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit dem 15. Februar tritt ein Spezialtarif für die Beförderung von Petroleum in Wagenladungen ab T r i e s t und F i u m e nach Romanshorn, S c h a f f h a u s e n , Basel etc. via B r e m e n - K u f s t e i n in Kraft. Exemplare dieses Tarifs können auf unsern genannten Stationen unentgeldlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 6. Februar 1877.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn,

Tereinigte Schweizerbahnen.

Mit dem 15. 1. Mts. tritt ein VIII. Nachtrag zum Böhm.-Bayer.S c h w e i z e r i s c h en Gütertarif vom 1. Dezember 1873, neue Steinkohlenfrachtsätze ab Stationen der B u s c h t e h r a d e r - , der A n s s i g - T e p l i t z e r nnd der D u x - B o d e n b a c h e r - B a h n enthaltend, in Kraft, welcher auf den größeren Stationen eingesehen und bezogen werden kann.

St. G a l l e n , den 6. Februar 1877.

Die Generaldirektion.

218

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Anzeige.

Die vom 1. October bis zum 31. Dezember 1876 in den Bahnzügen und Localen der Jura-Bern-Luzern-Bahn (incl. Bödelibahn) gefundenen Gegenstände können von nun an bis zum 15. Mai 1877 gegen gehörigen Ausweis des Eigenthümers erhoben werden.

Von dem Verzeichnisse dieser Gegenstände kann Einsicht genommen werden auf allen Stationen der Jura-Bern-Luzern-Bahn , sowie in den Bureaux der Betriebs-Inspectoren in Bern (III. Stock Alte Post) und im Bahnhof Chauxdefonds.

B e r n , den 6. Februar 1877. [3].

Direktion der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Emmenthalbahn.

In Folge Ableben des Herrn Fürsprech R. M ü l l e r in Burgdorf, bei welchem die Gesellschaft der Emmenthalbahn, gemäß § 3 der Conzession des Kantons Bern vom 2. Brachmonat 1871, ihr D o m i z i l im K a n t o n Bern hatte, wird dasselbe nunmehr bei H e r r n N a t i o n a l r a t h A. Buch er in Burgdorf verzeigt.

S o l o t h u r n , den 2. Februar 1877.

Für die Direktion: H. Dietler.

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Beschreibung der

Grenze des eidgenössischen Forstgebietes gegen die übrige Schweiz.

In Ausführung des bundesräthlichen Beschlusses vom 26. dieses Monats betreffend die Begrenzung des eidgenössischen Forstgebietes, Artikel 2 des Bundesgesezes betreffend die eidgenössische Oberaufsicht über die Forstpolizei im Hochgebirge, vom 24. März vorigen Jahres, veröffentlicht unterzeichnetes Departement anmit die Beschreibung dieser Grenze, wie solche zwischen dem Bundesrath und den betheiligten Kantonen vereinbart worden ist.

An der südwestlichen Grenze der Schweiz bei St. Gingolph im Kauton Wallis beginnend, zieht sich die Grenze des eidgenössischen Forstgebietes in nördlicher Richtung quer über den Genfersee nach Vivis im Kauton Waadt.

Von hier steigt sie durch das Bett der Veveyse hinan auf Freiburger Gebiet nach Châtel St. Denis, wo sie in die Landstraße nach Semsales übergeht und über Vaulruz nach Bulle sich wendet.

Hier biegt die Grenze in südöstlicher Richtung auf die Landstraße gegen Tour de Tremo ab, verläßt dieselbe aber schon bei der Brüke über die Trême wieder und hält sich an diesen Fluß bis an dessen Einmündung in dio Saane, deren Stromrichtung sin dann abwärts bis zur Brüke Corberettes südlich von Pont la Ville folgt.

Von dieser Stelle zieht sie sich auf der Landstraße in nordöstlicher Richtung nach La Röche und Praroman und von da durch den Neßlern-Bach, um Neßlern herum in die Gerine.

Hier schlägt sie eine südöstliche Richtung ein, indem sie diesem Fluß nach aufwärts bis nahe bei Plasselb steigt, um dann in die dortige Landstraße überzutreten, dieselbe bis nach Plaffeyen festzuhalten und hier durch den Dütschbach in den Lauf der Sense einzumünden, wo sie die Bornergrenze berührt.

An leztere hält sie sieh bis an die Einmündung des Schwarzwassers in die Sense. Die Sense verlassend bilden anfangs das Schwarzwasser und der Bütschelbach die natürliche Begrenzung des eidgenössischen Forstgebietes gegen den Amtsbezirk Schwarzenburg; von Ratzenberg zieht sie sich nordwärts über die Zingg-Höhe und erreicht bei Seihofen die Aare, folgt etwa 3/4 Stunden weit deren Lauf aufwärts und biegt sich sodann der Südseite des Dentenberges und dem Biglenthal entlang in das Thal der Emme ab, welchen Fluß sie bis Hasle begleitet. Hier verläßt sie wieder die Emme, durchschneidet das Emmonthaler Hügelland in nordöstlicher Richtung bis in die Gegend von

220 Dürrenroth, wo sie einen ziemlich scharfen Vorsprung gegen Norden bildet.

In ihrem weitern Verlauf hält sie sich an den Rothbach, wendet sich oberhalb Rohrbach östlich und erreicht die Luzerner Grenze an der Stelle, wo diese von der Straße von Huttwyl nach Zell durchkreuzt wird.

Auf Luzerner Boden hält sie sich an die Landstraße über Zell, Willisau, Menznau nach Wohlhausen, vereinigt sich hier mit der Emme und folgt deren Lauf bis da, wo der Krienbach in sie einmündet, steigt dann diesem entlang hinauf bis wo er von der Straße nach Kriens durchschnitten wird, zieht sich auf lezterer nach Kriens und weiter nach Ennethorw am Vierwaldstättersee und längs diesem nach Mühlehof an die Grenze von Unterwalden nid dem Wald.

Dieser leztern folgt sie in nordöstlicher Richtung über den See, geht dann in gleicher Richtung fortlaufend wieder auf Luzerner Gebiet über, berührt bei Zinne wieder das Festland und biegt sich längs dem Seeufer über Greppen an die Grenze des Kantons Schwyz hin.

An diese schließt sich die eidgenössische Forstgrenze bis St. Adrian an, wo sie auf Zugergebiet übergeht, in nördlicher Richtung längs dem Seeufer sich bis Zug hinzieht und von hier auf der Landstraße sich nach Baar und Sihlbrugg fortsezt.

Von hier steigt sie flußaufwärts längs der Zuger- und Zürchergrenze, trennt sodann am linken Ufer eine kleine Bodenfläche vom Areal des Kantons Zürich, um dieselbe dem eidgenössischen Forstgebiet zuzutheilen, und schließt sich dann beim Hof Bergli wieder an die Schwyzergrenze an, welcher sie bis an die St. Gallergrenze am Einfluß der Linth in den Zürchersee folgt.

Von hier zieht sie sich längs dem Seeufer nach Schmerikon und folgt nun der Landstraße über Utznaberg nach Wald im Kanton Zürich, Fischenthal, Bauma und bis an die Einmündung des Steinenbaches in die Töß. Dann folgt sie dem Steinenbach aufwärts bis an die Thurgauergrenze und längs derselben bis zum Marehstein, in welchem die drei Kantone Zürich, Thurgau und St. Gallen zusammenstoßen.

Hier tritt die Grenze auf St. Gallergebiet über und begleitet zunächst die Murg bis Tobel, zieht sich dann längs der Straße nach Benemoos und Mühlrüthi und weiter über Dreien, Mosnang nach Neu-Gonzenbach, sezt bei Lütisburg über die Thur und geht dann nach Unter- und Oberrindal und auf die große Hauptstraße bei Flawyl über, auf welcher sie über
Goßau, Bild, Bruggen und St. Gallen endlich Rorschach am Bodensee und längs dem Ufer des leztern die Rheinmündnng und damit die Landesgrenze erreicht.

Diese oben beschriebene Grenze des eidgenössischen Porstgebietes hat eine Länge von 410 Kilometern, mißt aber in gerader Linie von einem ihrer Enden, bei St. Gingolph, bis zum andern, der Einmündung des Rheines in den Bodensee, nur 243 Kilometer. Es wird durch dieselbe eine Waldfläche von 427,971 Hektaren unter eidgenössische Oberaufsicht gestellt, welche sich auf eine Gesammtbodenfläche von 2,699,425 Hektaren vertheilt, die eine Bevölkerung von circa 936,862 Seelen zählt.

B e r n , den 26. Januar 1877.

Das eidgen. Departement des Innern, Abtheilung Forstwesen:

Droz.

221 Ausschreibung.

Zur Bedienung des N a t i o n a l r a t h e s sind z w e i Weibel anzustellen, welche der deutschen und französischen Sprache mächtig sein müssen und die durch Taggelder entschädigt werden. Anmeldungen, von Leumundszeugnissen hegleitet, nimmt bis zum 18. Hornung entgegen B e r n , den 30. Januar 1877.

de Schweiz. Bundeskanzlei.

Ausschreibung.

Die Stelle eines Kreisinstruktors der Infanterie, mit einem Jahresgehalt von Fr. 5500 bis Fr. 6000 und einer Pferderation für ein effektiv gehaltenes Reitpferd, wird hiemit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Anmeldungen für diese Stelle sind bis zum 20. Februar dem eidg- Militärdepartement einzureichen.

B e r n , den 2. Februar 1877.

Eidg. Militärdepartement.

Ausschreibung.

Die Stellen von zwei Instruktoren II. Klasse der Kavallerie, mit je einer Besoldung von mindestens Fr. 8000 jährlich und zwei Pferderationen für wirklich gehaltene Pferde, werden hiemit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber haben ihre Anmeldungen mit Dienstetat und Ausweisen über Befähigung bis zum 15. Februar nächsthin dem unterzeichneten Departement «inzureichen.

B e r n , den 20. Januar 1877.

Eidg-. Militärdepartement.

222

Ausschreibung einer Uebersezerstelle.

Zu freier Bewerbung wird ausgeschrieben die Stelle eines Uebersezers aus dem Deutschen ins Französische .bei der Bundeskanzler Der Inhaber hat selbstverständlich außerdem auch andere Kanzleiarbeiten zu besorgen, welche ihm übertragen werden können. Mit der Stelle ist ein Jahresgehalt von Fr. 3000 verbunden, der bei entsprechenden Leistungen angemessen erhöht werden kann. Anmeldungen, die von Studien- und Sittenzeugnissen zu begleiten sind, werden von der unterfertigten Kauzlei bis zum 15. Februar nächsthin entgegengenommen.

B e r n , den 18. Januar 1877.

Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Nach einer Mittheilung des Schweiz, Konsuls in C h r i s t i a n i a , Hrn.

Thomas Hefti von Häzingen (Glarus), hat die Regierung von Norwegen unterm 2. November 1876 zum Zweke der Verhinderung, der Einschleppung und Verbreitung des K o l o r a d o k ä f e r s folgende Verordnung erlassen: 1. Die Einfuhr von Kartoffeln nach Norwegen -- sei es als Waare oder Proviant -- aus Amerika, Großbritannien, Portugal und Griechenland, nebst Gefässen und andern Gegenständen, welche zur Verpakung oder Aufbewahrung von Kartoffeln gedient, ebenso die Einfuhr von Hülsen und Abfällen von Kartoffeln ist gänzlich verboten.

2. Die Kartoffeln, welche als Proviant von Schiffen aus den bezeichneten Ländern mitgebracht werden, sind vom Zollamte unter Siegel zu legen, und es darf dieses Siegel erst nach erfolgter Abreise auf offener See erbrochen werden.

Ganz ähnliche Verfügungen wie die vorstehenden sind auch, nach dem Berichte des Hrn. H e f t i vom 15. dies, von der Regierung des Königreichs Schweden in den Jahren 1875 und 1876 getroffen worden.

B e r n , den 20. Januar 1877.

Eidg. Departement des Innern.

223

Ausschreibung.

Unterzeichnete Verwaltung ist vom eidg. Militärdepartement beauftragt, folgende Musikinstrumente anzuschaffen, und eröffnet hiemit Konkurrenz.

Diejenigen Lieferanten, deren Adressen uns noch nicht bekannt sind oder die bis zum 31. dieses M o n a t s nicht im Besitze der Angebotbogen sein sollten, werden ersucht, dieselben zu verlangen.

Die Angebote müssen bis zum 20. F e b r u a r in unsern Händen sein.

Die Lieferungstermine werden auf cirka 7 Monate festgestellt. Die Preise sind franko Packung und Transport auf die dem Lieferanten nächstgelegene Eisenbahnstation zu stellen. Für ausländische Lieferanten franko Zoll und Fracht bis über die schweizerische Grenze.

Rücksendung von Packmaterial, sowie von Ausschußwaaren, liegen zu Lasten der Lieferanten.

Die Lieferanten sind für alle Beschädigungen verantwortlich, welche während des Transportes aus Mangel an genügend sorgfältiger Verpackung vorkommen können.

Die Modelle, welchen die Lieferungen ganz genau entsprechen müssen, sowol in Qualität des Materials, als nach Form, Arbeit und Stimmung, sind auf unserer Verwaltung einzusehen.

Es diene den Fabrikanten zur vorläufigen Anzeige,, daß nur ganz gute Instrumente, mit reiner Stimmung, angenommen werden.

Das Nähere besagen die Angebotbogen.

Stückzahl : Instrumente : 86 Cornet in B, mit 3 Pistons.

83 Bügel id.

,, ,, ,, 29 Baßtrompeten id.

,, ,, ,, 28 Althorn id.

,, ,,' ,, 41 Bariton id.

,, ,, ,, 14 Bariton (Bas) in Es, ,, ,, ,, B e r n , den 25. Januar 1877.

Kriegsmateria lverwaltung, der Chef der technischen Abtheilung: Gres sly.

224

Ausschreibung von Postführungen.

Folgende Postführungen werden hiemit zu freier Bewerbung ausgeschrieben: I. Der Julier Sommerkurs auf der Station Silvaplana-Samaden eventuell Pontresina ;

II. der Albulakurs Chur - St. Moritz auf der Station Ponte - Si Moritz eventuell Ponte-Pontresina ; III. der Julier Jahreskurs auf der Station Silvaplana-Samaden ; IV. ,, Albulakurs Chur-Samaden auf der Station Samaden-Ponte; V. ,, Bergeller Jahreskurs : a) auf der Station Silvaplana-Samaden ; b) während 9 Wintermonaten auf der Station Samaden-Ponte event.

Samaden-Zuz ; VI. der Bergeller Sommerkurs auf der Station Silvaplana-Samaden ; VII.

,, Unterengadiner Jahreskurs auf der Station Samaden-Zuz; VIII. ,, ,, Sommerkurs auf der Station Samaden-Zuz; IX. ,, Lokalkurs (das ganze Jahr) auf der Station Samaden-Pontresina falls nicht ein Albula- oder Julier-Kurs auf Pontresina ausgedehnt wird.

Für die Kurse I--VIII werden im Sommer Splätzige Coupe-Wagen und im Winter 6 plätzige Wagen oder 4plätzige Schlitten sammt Packschlitten oder 3 einspännige Schlitten verwendet.

Mit dem Lokalwagen IX kursiren im Sommer 6plätzige und im Winter 2plätzige Wagen oder Schlitten.

Die Pflichthefte, in welchen die nähern, diese Postführung betreffenden Bedingungen angegeben sind, können bei dem Kursbüreau der Generalpostdirektion in Bern, bei den Kreispostdirektionen Zürich und St. Gallen, sowie auch auf dem Postbureau Samaden und bei der Unterzeichneten, wo sie zu diesem Zweck aufgelegt sind, eingesehen werden.

Die Uebernahmsangebote für obige Fuhrleistungen sind nach Anleitung des ebenfalls bei genannten Stellen zu beziehenden Formulars auszufertigen und der unterzeichneten Kreispostdirektion bis den 16. Februar nächsthin unter verschlossenem Umschlag und der Aufschrift ,,Postführungsangebot" einzureichen.

C h u r , den 27. Januar 1877.

Die K r e i s p o s t d i r e k t i o n : Stäger.

225

Bekanntmachung.

Auf erhobene .Reklamationen und in Abänderung früher erschienener Anzeigen wird die Eisenbahnaktensammlung vom Jahr 1876 als I. Heft des IV. Bandes der neuen Folge in den nächsten Tagen zu; Versendung kommen und künftig b o g e n w e i s e , jeweilen sofort nach Abschluß eines neuen Bogens, unter Adresse den Abonnenten zugcschikt werden.

Die Expedition wird nunmehr von der K a n z l e i des E i s e n b a u n departementes besorgt, an welche von jezt an Bestellungen und allfällige Reklamationen zu adressiren sind.

Mit dem Eingangs erwähnten 1. Hefte wird der Kostenpreis (2 Fr. pro Exemplar) für den mit dem laufenden Jahre zum Abschluß kommenden IV. Band nachgenommen werden.

Wer nicht ausdrüklich bereits für das Jahr 1876 abonnirt hat, erhält die Sammlung pro 1876 und 1877 nur auf neue Beste lung.

B e r n , den 12. Januar 1877.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Jura- Bern-Luzern-Bahn.

Nachdem der hohe schweizerische Bundesrath die in Folge unserer Bekanntmachung vom 29. September vorigen Jahres (Bundesblatt Nr. 45) nachGesuchte Taxerhöhung für die Linien des Dekretnetzes IV. Section: Bieloncebcz-Tavannes-Convers-Chaux-de-fonds bewüligt hit, bringen wir hiemit zur Kenntniß: daß mit dem 1. Februar 1877 neue Tarife für i en Transport von Personen, Reisegepäck, Fahrzeugen, Vieh und Gütern im internen Verkehr der genannten Linie sowohl als im Verkehr mit den andern Stationen der Jura-Bern-Luzern-Bahn ins Leben treten.

Diese Tarife können vom genannten Tage an auf den sämmtlichen Stationen des Dekretnetzes eingesehen und Exemplare des Gütertarifs zu 20 Cts.

per Stück bezogen werden.

B e r n , den 19. Januar 1877. [ 3 ]...

Die Direktion der Jura- Bern-Luzern-Bahn.

Bundesblatt. 29. Jahrg. Bd. I.

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Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und ausser dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht- angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfanguahme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.

1) Gehilfe bei der Zolldirektion in Lugano. Jahresbesoldung bis auf Fr. 3000. Anmeldung bis zum 22. Februar 1877 bei der Zolldirektion in Lugano.

2) Postbüreau-Chef in Geuf. Anmeldung bis zum 23. Februar 1877 bei der Kreispostdirektion in Genf.

31 BripftrSirPiAio-lp Ì Anmeldung bis zum 23. Februar <3) Bueitiager ÌTI m Aigle.

^ Kreispostdirektion in 18?7 b6Ì

4) Briefträger in Auberson (Waadt).

l Lausanne.

5) Postkommis in Aarau.

J Anmeldung bis zum 23. Februar 6) Postablagehalter und Briefträger [ i.877 bei der Kreispostdirektion in in Spreitenbaoh (Aargau).

l Aarau7) Briefträger und Büreaudiener in Gersau (Schwyz). Anmeldung bis zum 23. Februar 1877 bei der Kreispostdirektion iu Luzern.

8) Postkommis in St. Gallen.

j Ajlmeldung bis zum 33. Februar 9) Briefträger und Paker in Flums } J8.77 ^ der Kreispostdirektion in (St. Gallen).

| St- Gallen10) Telegraphist in Basel. Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 27. Februar 1877 bei der Telegraphen-Inspektion in Ölten.

1) A d j u n k t der Kreispostdirektion L u z e r n . Anmeldung bis zum (16. Februar 1877 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

2) Postablagehalter und Briefträger in Crissier (Waadt). Anmeldung bis zum 16. Februar 1877 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

227 3) Postkommis in Neuenburg. · Anmeldung bis zum 16. Februar 1877 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

4) Postkommis in Basel. Anmeldung bis zum 16. Februar 1877 bei der Kreispostdirektion in Basel.

5) Postablagehalter und Briefträger in Wallbach (Aargau). Anmeldung bis zum 16. Februar 1877 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

6) Telegraphist in Mosnang (St. Gallen). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 13. Februar 1877 bei der Telegraphen-Inspektion in St. Gallen.

7) Telegraphist in Lumbrein (Graubünden). Jahresbesoldung Fr. 200, aebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 20. Februar 1877 bei der Telegraphenlnspektion in Chur.

9) Telegraphist in Oberdorf (Solothurn). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 13. Februar 1877 bei der Telegraphen-Inspektion in Bern.

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1877

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10.02.1877

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216-228

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10 009 437

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