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# S T #

Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über die vom Bunde an die Kantone für die Bekleidung und Ausrüstung der Rekruten für das Jahr 1877 zu leistende Entschädigung.

(Vom 23. Februar 1877.)

Tit.!

Bei der Berathung des Budget für 1877 sahen Sie sich veranlaßt, den von uns vorgeschlagenen Posten von Fr. 2.174,542 für Bekleidung der Rekruten auf Fr. 2,209,542 zu erhöhen, so daß wir unsern Antrag, die der Botschaft zu Grunde gelegten Einheitspreise gleichzeitig als Entschädigung für die Kantone gelten zu lassen (Art. 146 der Militärorganisation), als vorläufig abgelehnt betrachten müssen und uns deßhalb genöthigt sehen, Ihnen in dieser Angelegenheit besondern Bericht und Antrag vorzulegen.

Mit Botschaft vom 2. Dezember 1874 (Bundesblatt Nr. 53 vom 12. Dezember 1874, Seite 751) unterbreiteten wir Ihnen unsere Vorschläge, betreffend die für das Jahr 1875 zu leistende Entschädigung für die Bekleidung und persönliche Ausrüstung der Rekruten, soweit diese von den Kantonen zu liefern ist.

Speziell in Ziffer 3 wurden die Gründe angeführt, warum eine besondere Entschädigung für Unterhalt der Bekleidung und Aus-

393 rüstung dem vorgeschlagenen Anschaffungspreise nicht beizurechnen sei.

Wir halten heute noch dafür, die Bekloidungsgegenstände, welche von den eingeteilten Wehrmännern infolge Austrittes vor Ablauf der gesezlichen Dienstzeit abgegeben werden müssen und auch im Interesse der Kantone Verwendung finden können, repräsentiren einen Werth, welcher den Kosten des Unterhaltes der Bekleidungsreserve nahe kommt.

Ueberdies haben wir im Art. 12 unserer Verordnung vom 30. Jänner 1877 über die Bildung, den Unterhalt, die Verwendung und die Kontrolirung der Bekleidungsreserve in den Kantonen bestimm:, daß zur Bestreitung des Unterhaltes der Bekleidungsreserve den Kantonen die eingehenden Beträge an Vergütungen für nicht abgelieferte oder beschädigte Gegenstände überlassen bleiben.

Gegen diese Verzichte des Bundes zu Gunsten der Kantone kann den Leztern mit vollem Recht der Unterhalt der Bekleidungsreserve überbunden werden, ohne deßhalb die Entschädigung für die Rekrutenausrüstung noch besonders zu erhöhen.

Für das Jahr 1876 wurden die Entschädigungsansäze, gegenüber 1875, einigermaßen verändert mit Rüksicht auf die schon damals in Aussicht genommenen Modifikationen an einzelnen Uniformstüken und auf das Wegfallen der Kamaschen und der Pferdepuzzeuge aus der persönlichen Ausrüstung. Die Abänderungen wurden im Anhang zur Botschaft vom 8. Dezember 1875 begründet und von den gesezgebenden Räthen gutgeheißen.

Trozdem die oben angedeuteten Abänderungen im Laufe des Jahres 1876 nicht zur Durchführung kamen, sahen wir uns nicht veranlaßt, eine Reduktion der Preise vorzunehmen, von der Ansicht ausgehend, daß in folgenden Jahren eine Ausgleichung leicht stattfinden könne.

Den Entschädigungsansäzen für das Jahr 1877, gegenüber denjenigen von 1875, wurde ein entsprechender Betrag für Anbringung der Achselklappennummern beigefügt, so daß in unsern büdgetirten Ansäzen für 1877 sämmtliche seit 1875 zur Einführung gelangten Ordonnanzänderungen berüksichtigt sind.

Wir beantragten in unserer Botschaft zum Budget pro 1877, als En tschädigung festzustellen : f r : r jeden Infanteristen .

.

.

.

F r . 130. 3 5 " ,, Fußsoldaten der Spezialwaffen ,, 151. 50 .,, ,, Kavalleristen .

.

.

.

,, 204. 7 0 .,, ,, Trainsoldaten .

.

.

.

,, 224. 8 0 welchen Ansäzen folgende Detailpreise zu Grunde lagen:

Infanterie.

atte Hut mit Garnitur für Kavallerie mit Fang; schnür und Haarbusch und einem zwei- · ten Pompon . . . . . . . ' .

Feldmüze mit Quaste . . . . .

.

^affenrok mit Achselnummera Aermelweste mit Achselnummern . . .

Tuchhose für Fußtruppen 1 Halbtuchhose für Fußtruppen . . . . .

Reithose mit Tuch- und Lederbesaz . .

Kaput mit Achselnummern . . . . .

. Reitermantel mit Achselnummern . . .

Halsbinde .

.

.

Eidg. Armbinde, für Sanitätstruppen, internationale . . . . .

Gamelle -.'..'

Brodsak . .

.

. . . . .

Feldflasche . .

. . .

Puazeug für. den Mann, mit 1 Paar Handschuhen uud 2 Paar Sporren für alle Berittenen .

.

.

.

.

Muaitiohsaäkchen . . . . , . . .

Summa

Er.

Bp.'

i l \

27.75

\ \

17.11.--

8. 50 ' 2. --

Pnßtmppen der Spezialwaffen..

Sink.

1 1 1 1 1 1

Kavallerie.

atnt

Train.

Bpl

Stük.

8. 50 1 2. -- . 1 27.75 1 21. 15 1 17.-- 11.--

17.50 2. -- 27.70 21.15

1 1 1 1

27.70 21.15

1 1

35.41.-

2

82.-

1 1

48.15 -.90

1 1

48. 15 -- .90

1

-- .70

1 1 1

1.35 3.30 1.60

1 1 1 1 1

--.70 23.10 1.35 3.30 1.60

1

4.35

1

4.35

·Fr/

H]>,

\

33.65

1

33.65

Ï

-.90

1

-.90

1 1 1 1 1

--.70 18.-- 1.35 3.30 1.60

1 1 1 1 1

-.70 18.1.35 3.30 1.60

1 1

4.35.

-- .25 130. 35

1 1

4.35 --.25 151.50

Fr,

204. 70

Fr.

Ep.

8.50 2: -

224. 80

895 Gltesttizt auf nochmalige genaue Prüfung der Frage durch unser JffilitäTdepartement können wir zu keinem andern Resultate gelangen.

Da eine Erhöhung der Entschädigung namentlich damit begründet werden wollte, die in jüngster Zeit ausgegebenen Modelle erfordern einen größern Kostenaufwand als die bisherigen, so wurden die Untersuchungen mit besonderer Rüksicht auf diesen Umstand durchgeführt.

Dieselben ergaben im Allgemeinen, daß die neuen Modelle keinen Mehrbedarf an Stoff bedingen, dagegen allerdings eine bessere Arbeit vorzeichnen, als diejenige war, welche bisher von einzelnen Kantonen zum großen Nachtheil des Bundes geliefert und verrechnet wurde.

Aus den Erkundigungen über die Preise von Material und Arbeit, welche bei den kantonalen Militärverwaltungen und bei Sachverständigen eingezogen wurden , geht auch hervor, daß es den Kantonen möglich sein wird, die Bekleidung und persönliche Ausrüstung der Rekruten zu den vorgeschlagenen Preisen in durchaus tadelloser Qualität erstellen zu lassen, und ein ausländisches Haus hat sich förmlich anerboten, die Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände in Material und Arbeit den neuen Modellen entsprechend zu den Preisen, wie sie im Budget für 1876 berechnet waren, zu liefern.

Eine Zusammenstellung der billigsten Einzelpreise aus den kantonalen Eingabe.fi würde zu folgenden Entschädigungssummen führen: Für einen Infanteristen .

.

.

. F r . 125. 35 ,, ,, Fußsoldaten der Spezialwaffen ,, 146. 25 ,, ,, Kavalleristen , .

.

,, 185. 45 . ; ,, ,, Trainsoldaten .

.

.

.

,, 209. 30 somit: f ü r einen Infanteristen .

.

.

.

Fr. 5. -- ,, ,, Fußsoldaten der Spezialwaffen ,, 5. 25 ,, ,, Kavalleristen .

.

.

.

,, 19. 25 ,, ,, Trainsoldaten .

.

.

.

,, 15. 50 weniger als nach unserem Antrage.

Eine durch den eidgenössischen Bekleidungskontroleur aufgestellte Detailberechnung, welche die in den lezten Jahren bezahlten höchsten Tuchpreise, ferner die Konfektionspreise nach den neuen Modellen und eine Zulage, welche als Gewinn oder als Dekung der Verwaltungskosten betrachtet werden kann, zu Grunde gelegt sind, ergibt folgende Preise:

396 F ü r einen Infanteristen .

.

.

.

F r . 132. 3 5 ,, ,, Fußsoldaten der Speziaiwaffen ,, 154. 85 ,, ,, Kavalleristen .

.

.

.

,, 205. 6 5 ,, , , Trainsoldaten .

.

.

.

, , 226. 7 5 Diese Preise sind aber zu hoch gegriffen, da, wie oben bemerkt, die Kantone für ihre Verwaltungskosten nicht weiter zu dekea sind, und weil die Tuchpreise in neuester Zeit merklich zurükgehen.

Die sehr verschiedenen Berechnungen der kantonalen Militärbehörden beweisen, daß nicht alle Verwaltungen , welche sich mit der Beschaffung der Bekleidungsstüke befassen, mit gleicher Umsicht vorgehen.

Die eidgenössische Verwaltung hat im Laufe der lezten zwei Jahre die Erfahrung gemacht, daß wohl kein anderer Beruf, wie der der Schneider, so regelmäßige, geschäftslose Perioden durchzumachen hat, welche mit großem Vortheil zu Militärbekleidungsarbeiten ausgenüzt werden können, so z. B. die unmittelbar nach Neujahr und Pfingsten folgenden Blonate Januar, Februar und März, beziehungsweise Juni, Juli und August.

Wenn die Uniformstüke zu guter Zeit bestellt werden, so daß Tuchfabrikanten und Schneider die Arbeit für Militäreffekten vortheilhaft vertheilen können, so werden diese Lieferanten die Preise ermäßigen, ohne am eigenen Verdienste einzubüßen.

Sollten Sie ungeachtet dieser Ausführungen die Entschädigungen höher zu bemessen beabsichtigen, als sie in der Budgetvorlage vom 18. November 1876 und in unserem heute wiederholten Antrage enthalten sind, also die für die Bekleidung bestimmte erhöhte Summe durchaus konsumiren wollen, so empfehlen wir Ihnen, die Repartition des erhöhten Büdgetansazes nach folgendem Tarif zu bestimmen :

Infanterie.

Stttk.

Hut mit Garnitur, für Kavallerie mit Fangschnur und Haarbusch und einem zweiten Pompon Feldmüze mit Quaste Waffenrok mit Achselnummern Aermelweste mit Achselnummern . . .

Tuchhose für Fußtruppen . .

. .

Halbtuchhose f ü r Fußtruppen . . . .

Reithose mit Tuchbesaz Reithose mit Tuch- und Lederbesaz . .

Kaput mit Achselnummern Reitermantel mit Achselnummern . · . .

Halsbinde . .

Eidg. Armbinde, für Sanitätstruppen, internationale Tornister . .

Gamelle Brodsak Feldflasche Puzzeug für den Mann, mit 1 Paar Handschuhen und 2 Paar Sperren für alle Berittenen . . . .

Munitionssäkchen Summa

Fr.

Ep.

1

8.50 1.45 30.-

1 1

16.50 11.--

1 1

Fußtruppen der Spezialwaffen.

Kp.

Stük.

Fr. Ep.

Stik.

Fr. Ep'

1

8.50

1 1 1 1

1.45 30.-- 22. .HO 16.50 11. --

1 1 1 1

17.50 1.45 29.50 22.50

1 1 1 1

8.50 1.45 29. 50 22.50

1 1

35.-- 42. -

2

84.--

1 1

45.50 --.80

1 1

45.50 --.80

1

--.60

1 1 1

1.35 3.30 1.80

1 1 1 1 1

-.60 23. 10 1.35 3.30 1.80

1

4.35

1

4.35

Stük.

1

Fr.

1

34.50

1

34. 50

1

-.80

1

--.80

1

1

1 1

--.60 18.-- 1.35 3.30 1.80

1 1 1

--.60 18.-- 1.35 3.30 1.80

1 1

4.35 -.20

1 1

132.35

Train.

Kavallerie.

1

1 1

4.35 --.20 154.85

205. 65

226. 75

398

Wir betrachten es als selbstverständlich, daß sich eine allfällige Erhöhung der Bekleidungsvergütungen nur auf Anschaffungen nach den jüngsthin ausgegebenen Modellen beziehen könnte Lieferungen nach bisheriger Uebung dagegen nach dem Tarif für 1876 zu bezahlen wären.

Genehmigen Sie, Tit. !, die Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

" Bern, den 23. Februar1877 Im Namen des schweiz. Bundesrathes, Der Vizepräsident:

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schiess.

399

(Entwurf)

Bundesbeschluss betreffend

die vom Bunde an die Kantone für die Bekleidun und Ausrüstung der Rekruten fUr das Jahr 1877 zu leistende Entschädigung.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 23. Februar 1877, beschließt: Art. 1. Die vom Bunde an die Kantone auszurichtende Entschädigung für Bekleidung und Ausrüstung der Rekruten, des Jahres 1877 wird festgesezt wie folgt: 1) für einen Infanteristen .

.

.

Fr. 130. 35 2) ,, ,, Fußsoldaten der Spezialwaffen ,, 151.50 3) ,, ,, Kavalleristen ,, 204. 70 4) ,, ,, Trainsoldaten ,, 224. 80 Art. 2. Gegenwärtiger Beschluß wird als dringlich erklärt und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrath wird mit der Vollziehung beauftragt.

400

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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Fristverlängerung für die waadtländischen Jurabahnen und die Eisenbahn Bern-Ins-Cornaux.

(Vom 28. Februar 1877.)

Tit. !

I. Einer Anzahl waadtländischer Gemeinden wurde durch Bundesbeschluß vom 23. September 1873 die Linie Croy-Ginginsfranzösische Grenze, mit Abzweigung nach Aubonne-Allaman, konzedirt. Später wurde der Anschlußpunkt in La S.arraz statt in Croy fixirt, die Abzweigung nach Aubonne fallen gelassen und, durch Bundesbeschluß vom 18. Juni 1875, die Konzessionfür die Linien La Sarraz-Echallens, Gingins-Nyon und Bière-Morges ertheilt. Unterm gleichen Tage erwarben die Gemeinden auch noch die Konzession für eine Linie, von Genf an die französische Grenze gegen Fernex als Theilstük einer Verbindung mit ihrer Stammlinie über Gex.

Durch Bundesbeschlüsse vom 18. Dezember 1874 und 19. Juni 1876 (Eisenbahnaktensammlung, neue Folge, II. 261 und IV. 88) wurden die ursprünglichen Fristen in der Weise verlängert, daß bis zum 23. März d. J. die vorschriftmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen eingereicht, vor dem 1. September d. J. die Erdarbeiten begonnen und bis zum 31. März 1880 die sämmtlichen Linien vollendet werden sollten.

Indem der geschäftsleitende Ausschuß mit Eingabe vom 17. Dezember v. J. auf die Konzession für die Linie Genf-Fernex "Verzicht leistet, sucht er für die übrigen Linien um eine Fristver-

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Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über die vom Bunde an die Kantone für die Bekleidung und Ausrüstung der Rekruten für das Jahr 1877 zu leistende Entschädigung. (Vom 23. Februar 1877.)

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Jahr

1877

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

10

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.03.1877

Date Data Seite

392-400

Page Pagina Ref. No

10 009 461

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