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Bekanntmachung betreffend

Auswanderung nach den australischen Kolonien.

Von Seite des Schweiz. Generalkonsulats in London wird wiederholt und eindringlicher "Weise vor leichtsinniger Auswanderung ohne ganz bestimmten Halt und bestimmtes Ziel gewarnt. Die Warnung gilt namentlich denjenigen Personen, welche im vertrauen auf die von den australischen Kolonien gewährten Erleichterungen zur Einwanderung, ohne Weiteres und ohne irgendwelche Hülfsmittel eine Reise nach England beabsichtigen, im Glauben, dort freie oder doch theilweise unentgeltliche Ueberfahrt nach den gedachten Kolonien zu finden. Dieselben sehen sich nur zu oft in ihren Erwartungen getäuscht und sind dann in der Regel der größten Hülflosigkeit preisgegeben.

Diese Leute sind meistens solche, welche glauben, den Anweisungen der schweizerischen Unteragenten, die sich mit der Auswanderung nach den australischen Kolonien befassen, sich entrathen zu können und dann in London angekommen einfach zurükgewiesen werden. Das Generalkonsulat macht darauf aufmerksam, daß überhaupt nur solche Personen zu ganz oder theilweise unentgeltlicher Ueberfahrt angenommen werden, welche einen gewissen Beruf treiben, d. h. entweder Landarbeiter oder Taglöhner sind oder einen auf die Landwirthschaft und das Baufach Bezug habenden Beruf führen, sowie Dienstmädchen. Es sei aber vor Allem ans nothwendig, sich an die Anweisungen der schweizerischen Unteragenten zu halten, welche ihrerseits den Hauptagenten in London die nöthigen Vorschläge zu machen haben, von welchen hinwieder die Annahme oder Verwerfung der angemeldeten Personen abhängt.

B e r n , den 8. Juni 1877.

Das eidg. Departement des Innern,

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Liquidation der Eisenbahngesellschaft Bern-Luzern.

Anleihen von Fr. 10,000,000 vom 22. September 1873.

Die Inhaber von Partialobligationen des Anleihens vom 22. September 1873 werden in Kenntniß gesetzt, daß die Masseverwaltang die Bezugsbetreffnisse ausbezahlen wird wie folgt : Fr. 400 per Partialobligation am 30. Juni 1877, ,, 350*) ,, ,, ,, 3 1 . August 1877.

Den noch festzustellenden Restbetrag auf einen noch zu bestimmenden Zeitpunkt, worüber Näheres durch die öffentlichen Blätter seiner Zeit bekannt gemacht werden wird.

Die drei Bezugsanweisungen der Masseverwaltung, für vorerwähnte Ratazahluugen ausgestellt und au? den Inhaber lautend, sind vom 15. Juni dieses Jahres an bei der Kantonalbank von Bern (Hauptbank in Bern) gegen Auslieferung der Partialobligationen und der Couponbogen in Empfang zu nehmen.

Obligationen, denen nicht sämmtliche Coupons von einschließlich Nr. 5 an beiliegen, werden vorläufig nicht umgetauscht, sondern sind bei der MasseVerwaltung zu besonderer Behandlung anzumelden.

Vereinzelte Zinscoupons werden einstweilen nicht eingelöst, das noch festzustellende Betreffniß derselben wird erst am Schlüsse der Liquidation ausgerichtet.

Die Partialobligationen sind, sofern deren Zahl drei übersteigt, mit einem vom Besitzer zu unterzeichnenden Nummern-Bordereau zu begleiten und in der Reihenfolge der Nummern abzuliefern.

B e r n , den 1. Juni 1877.

Der Masseverwalter der Bern-Luzern-Bahn : (H 661 Y) Ed. lliissenberger.

*) Fr. 350, nicht 250, wie in lezter Trümmer des Bundesblattes irrig angegeben war.

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Jura- B ern-Luzern-Bahn.

Publication.

Dem verkehrtreibenden Publikum bringen wir anmit zur Kenntniß, daß mit dem 1. Juni d. J. für die Statioaen C h a u x - d e - f o n d s (inclusive Franches-Montagnes und La Sagne) und L o c l e ein neuer Camionnagetarif ins Leben getreten ist, durch welchen die frühern Camionnagetaxen der Station Chaux-de-fonds aufgehoben und ersetzt werden.

B e r n , den 7. Juni 1877.

Die Direction der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Schweizerische Centralbahn.

Mit dem 15. dieses Monats wird für den Transport von Courier-Eilgut zwischen L o n d o n einerseits und den Stationen B a s e l , L u z e r n und B e r n anderseits, via Douvres-Ostende ein directer Tarif in Kraft gesetzt, wovon Exemplare zum Preise von 40 Cts. per Exemplar bei obenbenaunten Stationen bezogen werden können.

B a s e l , den 8. Juni 1877.

Directurium der Schweiz Centralbahn.

Schweizerische Centralbahn.

Pur den Transport von Steinbohlen, Coaks, Agglomérés und Anthracit ab Station B a s e l S. C. B. nach Stationen der Schweiz. Centralbahn, Aarg.

Südbahn, Bremgarten, Emmenthalbahn,Brünigbahn,, Jura-Bern-Luzern-Bahn

176 und der Westschweizerischen Bahnen tritt mit 20. dieses Monats ein neuer Spezialtarif in Kraft, unter Aufhebung desjenigen vom 20. November 1875 nebst Nachtrag.

Exemplare dieses Tarifs können auf unsern Stationen zum Kostenpreis bezogen werden.

B a s e l , den 6. Juni 1877.

Direct orioni der Schweiz, Ccntralbahu.

Schweizerische Nordostbahn.

Zu den Saarkohlentarifen Nr. 12 und 14 vom 1. Mai dieses Jahres ist je ein I. Nachtrag, Taxen nach Schaffhausen enthaltend, erschienen. Exemplare dieser Nachträge werden von der Güterexpedition Schaffhausen unentgeltlich abgegeben.

Z ü r i c h , den 10. Juni 1877.

Die Direction der Schweiz, Nordostbahn.

Schweizerische Nationalbahn.

Nach drei Mouaten à dato werden, vorbehaltlich der Genehmigung der Bundesbehörden, im internen Verkehr unserer Linie Winterthur-SingenKonstanz neue Personenfahrttaxen zur Anwendung kommen, welche für die nicht concurrenzirten Strecken eine etwelche Erhöhung bringen.

Exemplare des neuen Tarifs können auf unserm Tarifbüreau eingesehen werden.

W i n t e r t h u r , den 9. Juni 1877.

0

Die Direction der Schweiz. Nationalbahn.

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Schweizerische Nationalbahn.

Mit dem 1. Juli nächstkünftig wird für die Beförderung von Steinkohlen und Coaks ab Mannheim nach den Stationen der Nationalbahn, Vereinigten Schweizerbahnen und Tößthalbahn via Offenburg-Singen-Nationalbahn ein neuer Tarif in Kraft treten, durch welchen der bisherige Tarif vom 10. April 1876 aufgehoben und ersetzt wird.

Exemplare des neuen Tarifs können auf unserm Tarif bureau gratis bezogen werden.

W i n t e r t h u r , den 12. Juni 1877.

Die Direction der Schweiz, Nationalbahn.

Schweizerische Postverwaltung.

Ausschreibung.

Behufs Uniformirung der schweizerischen Postbediensteten für 1878 wird hiemit über die Lieferung nachbezeichneten Materials freie Konkurrenz eröffnet.

Breite Gewicht Liefertermin Bedarf.

innert den per 1878.

Leisten. 20 Meter.

Meter.

Centim.

Kilo.

5000 blaumelirtes Uniformtuch .

. 130 13--13'/2 15. Januar.

400 blaugrau Satin .

.

.

.135 14'/2-15 1. März.

4500 blaumelirtes Manteltuch ohne Strich 130 15 1/2-16 1. Mai.

500 ,, ,, mit Strich 135 15 1/2-16 1. Februar.

100 Scharlach 120 -- 1. Februar.

1200 grauer Barchent .

.

.

. 85 -- 1. Mai.

1500 Blousen aus roher, genäßter Leinwand -- 1. März.

500 Gros verschiedene Knöpfe, nach Muster .

.

.20. Januar.

Muster für sämmtliche Artikel können bei dem Materialbüreau der Generalpostdirektion in Bern eingesehen oder bezogen werden. Es sind somit den bezüglichen Eingaben keinerlei Muster beizulegen.

Bnndesblatt. 29. Jahrg. Bd. III.

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178 Das Postdepartement behält sich vor, die Lieferung der oben bezeichneten Quantität Tücher und Blousen ungetheilt oder theilweise zu übertragen und gewärtigt bezügliche Preisofferten.

Sämmtliche Eingaben sind versiegelt und mit der Aufschrift: ,,Eingabe für Post-Bekleidungs-Material" bis 1. Juli nächsthin franko an das unterzeichnete Departement einzusenden.

B e r n , den 30. Mai 1877.

Schweiz. Post- und Telegraphen-Departement.

Welti.

Publikation.

Gestützt auf den Bundesrathsbeschluß vom 10. Januar letzthin, betreffend die Einziehung und Außerkurssetzung der 800/1000 f e i n e n , die J a h r z a h len 1860, 1861, 1862 und 1863 t r a g e n d e n s c h w e i z e r i s c h e n Z w e i - und E i n f r a n k e n s t ü c k e hat das Finanzdepartement unterm 20. gleichen Monats verfügt, daß bis auf Weiteres auch die Grenzzoll-, Postund Telegraphenbureaux mit der Einziehung der dem Rückzug unterworfenen Münzen beauftragt seien.

Da die Einziehung, welche bisher kein erhebliches Ergebniß geliefert, bis E n d e l a u f e n d e n J a h r e s b e e n d i g t s e i n m u ß , so sieht sich das Finanzdepartement unter Hinweisung auf die Publikation vom 20. Januar laufenden Jahres zu der weitern Verfügung veranlaßt, daß die obenbezeichneten Zwei- und Einfrankenstücke beiden Zoll-, P o s t - und T e l e g r a ph e n b u r e aux nur noch bis zum30. J u n i und bei den H a u p t z o l l und Kreispostkassen bis Ende September n ä c h s t h i n umgetauscht werden können.

Vom 1. O k t o b e r bis E n d e 1877 bleibt sodann nur noch die eidg. S t a a t s k a s s e mit dem Umtausch genannter Münzen beauftragt, und es sind von jenem Zeitpunkt an allfällige bezügliche Sendungen direkte an dieselbe zu adressiren.

Dagegen werden die zurückzuziehenden Zwei- und Einfrankenstücke bei allen eidg. Kassen und Bureaux bis E n d e d i e s e s J ä h r es an Z a h l u n g s s t a t t angenommen.

179 Sämmtliche eidg. Kassen und Bureaux sind angewiesen, keine eingezogenen Münzen mehr in Verkehr zu setzen, sondern dieselben zu den ihnen reglementarisch vorgeschriebenen Geldsendungen an ihre vorgesetzten Kassen zu verwenden.

B e r n , den 21. April 1877.

Ejidg. F i n a n z d e p a r t e m e n t :

Hammer.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertbeilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Posthalter und Briefträger in Cudrefin (Waadt). Anmeldung bis zum 29. Juni 1877 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Briefträger in Basel. Anmeldung bis zum 29. Juni 1877 bei der Kreispostdirektion in Basel.

3) Telegraphist in Grandson (Waadt). Jahresbesoldun" Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 4. Juli 1877 bei der Telegraphen-Inspektion in Lausanne.

1) Postpaker in Vivis. Anmeldung bis zum 22. Juni 1877 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Briefträger und Bote in St. Aubin (Neuenburg). Anmeldung bis zum 22. Juni 1877 bei der Kreispostdirektion in Nenenburg.

3) Postkommis in Basel. Anmeldung bis zum 22. Juni 1877 bei der Kreispostdirektion in Basel.

4) Postpaker in Winterthur.

Ì Anmeldung bis zum 22. Juni 1877 5) Posthalter in Wipkingen (Zürich), /bei der Kreispostdirektion in Zürich.

180 6) Briefträger in Lütisburg (St. Gallen). Anmeldung bis zum 22. Juni 1877 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

7) Telegraphist in Wipkingen. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung ois zum 25. Juni 1877 bei der TelegraphenInspektion in Zürich.

8) Zwei Ausläufer auf dem Telegraphenbüreau Bern. Jahresbesoldung Fr. 480, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 21. Juni 1877 bei dem Chef des Telegraphenbüreau in Bern.

9) Telegraphist in Basel. Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 19. Juni 1877 bei der Telegraphen-Inspektion in Ölten.

M)) Telegraphist in Bauma (Zürich). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 19. Juni 1877 bei der Telegraphen-Inspektion in Zürich.

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1877

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3

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27

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.06.1877

Date Data Seite

173-180

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10 009 609

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