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Inserate.

Eidgenössisches Anleihen von 1867.

Kapital-Rückzahlung auf 31. Januar 1878.

Infolge der heute stattgefundenen III. Verloosu gelangen auf 31. Januar 1878 aus dem 4 1/2 prozentigen eidgenössischen Anleihen von 1867 nachfolgende Obligationen zRückzahlungng' und treten von diesem Zeitpunkte hinweg außer Verzinsung :

Serie A zu Fr. 500.

Nr. 4, 124, 137, 146, 149, 178, 196, 213, 227, 238, 281, 309, 315, 338, 361, 375, 384, 387, 407, 429, 444, 545, 563, 584, 587, 591, 619, 666, 668, 689, 701, 750, 775, 795, 803, 865, 872, 882, 914, 952, 955, 969, 1024, 1003, 1088, 1090, 1179, 1193, 1296. 1351, 1353, 1358, 1368, 1400, 1426, 1448, 1457, 1460. 1531, 1572, 1617, 1659, 1673, 1706, 1711, 1714, 1717, 1755, 1759, 1769, 1774, 1784, 1814, 1840, 1843, 1880, 1881, 1906, 1908, 1911, 1959, 1985, 1986, 2094, 2127, 2146, 2175, 2191, 2197, 2228, 2253, 2268, 2269, 2283, 2311, 2405, 2415, 2428,.

2481, 2482, 2496, 2502, 2530, 2535, 2617, 2630, 2651, 2653, 2657, 2699, 2725, 2732, 2844, 2867, 2871, 2876, 2879, 2914, 2970, 2971, 2975, 2994.

'360

53, 197, 487, 668, 881, 1107, 1324, 1488, 1673, 1838, 2045, 2263, 2570, 2861, 3119, 3339, 3589, 3803, 3929, 4062, 4350, 4602, 4738, 4941, 5119, 5245, 5425, 5638, 5897, 6376,

Serie B zu Fr. 1000.

56, 66, 69, 284, 308, 355, 494, 495, 499, 687, 688, 709, 900, 914, 919, 1114, 1121, 1163, 1373, 1377, /1390, 1502, 1525, 1539, 1676, 1704, 1711, 1883, 1895, 1897, 2084, 2096, 2125, 2271, «2273, 2300, 2628, 2640, 2656, 2919, 2923, 2926, 3158, 3213, 3232, 3379, 3388, 3439, 3605, 3628, 3733, 3851, 3860, 3868, 3941, 3966, 3978, 4224, 4228, 4255, 4368, 4376, 4421, 4655, 4669, 4675, 4753, 4759, 4770, 4960, 4973, 4994, 5143, 5153, 5162, 5275, 5298, 5316, 5431, 5454, 5478, 5668, 5688, 5746, 5898, 6039, 6197, 6386, 6392, 6414,

Nr. 36, 251, 449,

71, 253, 489,

Serie C zu Fr. 5000.

84, 105, 118, 288, 352, 397, 511, 536, 567,

Nr. 46,

Serie D zu Fr. 10,000.

56, 94.

Nr. 24, 163, 175, 393, 411, 570, 583, 824, 873, 1026, 1102, 1295, 1299, 1465, 1474, ·1636, 1672, 1811, 1815, 2005, 2012, 2246, 2258, 2436, 2530, 2765, 2847, 3095, 3097, 3302, 3328, 3577, 3594, 3797, 3800, 3902, 3919, 4043, 4050, 4318, 4333, 4516, 4580, 4697, 4708, 4929, 4935, 5083, 5098, 5205, 5223, 5407, 5417, 5634, 5637, 5845, 5858, 6263, 6363,

226, 419,

90, 139, 3-71, 372, 522, 558, 770, 814, 923, 950, 1243, 1265, 1402, 1407, 1566, 1588, 1728, 1771, 1941, 1942, 2188, 2223, 2314, 2349, 2683, 2702, 2931, 2996, 3255, 3274, 3450, 3506, 3741, 3788, 3874, 3885, 4004, 4006, 4292, 4314, 4445, 4452, 4681, 4683, 4779, 4803, 5015, 5016, 5174, 5175, 5342, 5373, 5515, 5527, 5750, 5759, 6226, 6227, 6450, 6479,

135, 414, 576.

155, 415,

155, 374, 569, 817, 1014, 1274, 1454, 1593, 1785, 1991, 2225, 2376, 2750, 3054, 3284, 3561, 3790, 3887, 4008, 4317, 4462, 4684, 4842, 5078, 5179, 5376, 5578, 5820, 6243, 6522.

172, 417,

361 Die Einlösung vorbezeichneter Obligationen im Gesammtbetrage von Fr. 4(80,000 erfolgt bei der eidgen. Staatskasse, sowie bei sämmtlichen schweizerischen Hauptzull- und Kreispostkassen, den Herren Marcuard & Comp.

in Bern, J. Groll & Söhne in Prankfurt a./M. und Dörtenbach & Comp. in Stuttgart.

Von den auf 31. Januar 1877 ausgelösten und rückzahlbaren Obligationen obigen Anleihens sind nachfolgende Nummern nicht eingelöst worden, und es werden deren Inhaber aufmerksam gemacht, daß die Verzinsung seit 31. Januar 1877 aufgehört hat.

Serie A zu Fr. 500: Nr. 182, 416, 575, 1177, 1180, 1188, 1479, 1848, 2384, 2408, 2641.

Serie B zu Fr. 1000 ! Nr. 2712, 3847, 3951, 4435, 5361, 5397, 6013.

Serie C zu Fr. 5000: Nr. 314.

B e r n , den 2. November 1877.

Eidg. Finauzdcpartement.

Bekanntmachung betreffend ~\VaavensencLu.ng-en nach. Spanien.

Unter Hinweis auf seine Publikationen vom 7. und 17. August abhin (siehe Bundesblatt Jahrg. 1877, Bd. III, pag. 516 und 553) bringt das unterzeichnete Departement, gestüzt auf Mitteilungen der spanischen Gesandtschaft in der Schweiz, zur Kenntniß : Für "Warensendungen nach Spanien sind zwei verschiedene Dokumente erforderlich : 1) ein U r sp run gsz e u g n i ß , 2) ein T r a n s i t s c h e i n .

Als U r s p r u n g s z e u g n i s s e werden angenommen und können je nach Belieben der Interessenten benuzt werden : a. die von den jeweiligen Zollstätten ausgestellten Ausfuhrscheine, wenn dieselben mit dem Visum des spanischen Konsuls versehen sind, ia dessen Amtsbezirk die Ausgangsstation gehört;

362 b. von dem Fabrikanten oder Versender der Waare ausgestellte und mit dem Visum der Ortsbehörde und des betreffenden spanischen Konsuls versehene Zeugnisse; c. von Handelskammern ausgestellte Bescheinigungen, ebenfalls mit Beglaubigung des spanischen Konsuls versehen.

Die T r a n s i t s c h e i n e , werden von den in den Transitländern wohnenden spanischen Konsuln auf Grund vorgewiesener Frachtbriefe oder von der Zollbehörde des Transitlandes ausgestellter Bescheinigungen über die Wegleitung der Waare oder irgend eines andern ähnlichen Ausweises, eventuell auf Grund von eingezogenen Erkundigungen ausgestellt.

Hinsichtlich der Gebühren wird darauf aufmerksam gemacht, daß nur für die Beiseznng des Visums auf den U r s p r u n g s z e u g n i s s e n die spanischen Konsuln solche zu beziehen haben, für die Bescheinigung des Transits dürfte nur in dem Falle eine Taxe erhoben werden, wenn im Ursprungslande ein spanisches Konsulat nicht existirte.

B e r n , den 14. November 1877.

Eidg. Handelsdepartement.

Ausschreibung.

Es werden hiemit die Lieferungen von H a f e r , Heu und S t r o h für die im Laufe des Jahres 1878 auf den Waffenpläzen A a r a u . W i n t e r t h u r und Z ü r i c h abzuhaltenden eidgenössischen Militärkurse zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Angebote (für Hafer mit Muster versehen) schriftlich, versiegelt und mit der Ueberschrift ,,Angebot für Hafer, Heu oder Stroh" versehen, bis Samstag den 1. Dezember nächsthin dem eidg.

Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden. In den Angeboten sind gleichzeitig die Bürgen anzugeben, und denselben eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung sowohl für die Leztern als die Bewerber selbst beizulegen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, können nicht berüksichtigt werden.

Die Lieferungsbedingungen können auf dem Bureau des Kantons-Kriegskommissariates in Aarau, Zürich (auch für Winterthur) und auf demjenigen, der unterfertigten Amtsstelle eingesehen werden.

B e r n , den 14. November 1877.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

363 Ausschreibung.

Es werden hiemit die Lieferungen von Heu und S t r o h für die im Laufe des Jahre 1878 auf denWaffenpläzenn B e r n , F r a u e n f e l d und L u z er n abzuhaltenden eidgenössischen Militärkurse zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Ueberschrift ,,Angebot für Heu oder Stroh" versehen, bis Samstags den 1. Dezember nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden. In den Angeboten sind gleichzeitig die Bürgen anzugeben, und denselben eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung sowohl für die Leztern als die Bewerber selbst beizulegen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, können nicht berüksichtigt werden.

Die Lieferungsbedingungen können auf dem Bureau des Kantons-Kriegskommissariates in Bern, Frauenfeld und Luzern (successive nach den Pläzen) und auf demjenigen der unterfertigten Amtsstelle eingesehen werden.

B e r n , den 14. November 1877.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

Schweizerische Nordostbahn.

Zum provisorischen Gütertarif Winterthur-Badische Bahn und HainNeckarbahn vom 1. Februar 1876 tritt mit 15. November ein II. Nachtrag und zum Gütertarif Badische Bahn und Main-Neckarbahn-Nordostbahn vom 15. März 1873 mit 20. November ein VIII. Nachtrag in Kraft ; letzterer enthält u. A. eine neue Taxtabelle für die badische Station S i n g e n . Exemplare des II. Nachtrages können bei unserer Güterexpedition Winterthur, Exemplare des VIII. Nachtrages bei allen unsern größern Güterexpeditionen unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i.c h, den 8. November 1877.

Die Direction der Schweiz, Kordostbahn.

364

Schweizerische Nordostbahn.

Mit 1. November tritt für den Personen- und Gepäckverkehr zwischen der Bötzbergbahn und der Nordostbahn ein neuer Tarif in Kraft, von welchem Exemplare auf allen nnsern Stationen zu 50 Cts. bezogen werden können.

Z ü r i c h , den 13. November 1877.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Centralbahn.

Für den Personen- und Gepäckverkehr der Aarg. Südbahn mit den Stationen der Centralbahn tritt auf 20. dieses Monats ein neuer Tarif mit theilweise ermäßigten Taxen in Kraft. Derselbe kann auf den Versandtstationen eingesehen werden.

B a s e l , den 13. November 1877.

Directorium der Schweiz. Gentralbahn.

Vereinigte Schweizerbahnen.

Mit dem 1. Dezember nächsthin tritt ein XIIL N a c h t r a g zum schweizerisch-öster r e i c h i s c h - u n g a r i s c h e n G ü t e r t a r i f vom 1. Dezember 1873, direkte Frachtsätze für Wein in "Wagenladungen nach R o r s c h a c h enthaltend, in Kraft, welcher bei dieser Station Korschach eingesehen und bezogen werden kann.

S t. G a 11 e n , den 11. November 1877.

Die Generaldirection.

365Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Unter Aufhebung der im internen Gütertarif der Jura-Bern-Luzern-Bahn vom 24. Mai 1877 enthaltenen Taxen zwischen Delle einerseits und den übrigen Stationen der Jura-Bern-Luzern-Bahn (exclusive Sektionen BernLuzern und Bödelibahn) anderseits wird mit 20. November dieses Jahresein neuer Tarif in Kraft treten, enthaltend neue reduzirte Gütertaxen für den Verkehr zwischen Delle transit einerseits und sämmtlichen Stationen der II., III., IV., V. und VI. Sektion der Jura-Bern-Luzern-Bahn (exclusive Basel) anderseits.

Diesem neuen Tarif ist die Waarenclassification der Schweiz. Eisenbahnen vom Octpber 1863 zu Grund gelegt, daneben bleibt der Tarif für den Verkehr zwischen Delle transit einerseits und Basel loco und transit anderseits mit seiner b e s o n d e r n W a a r e n c l a s s i f i c a t i o n vom 13. August 1877 unverändert in Kraft.

Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß die Taxen beider letztgenannten Tarife nur ab und bis D e l l e G r e n z e Anwendung finden und daß.

für Güter mit Bestimmung D e l l e loco seitens der Paris-Lyon-MittelmeerBahn für den Transport ab Delle Grenze bis Delle Bahnhof noch ein besonderer Taxzuschlag bezogen wird.

B e r n , den 13. November 1877. [ 2 ].

Die Direction der Jura-Bern-Luzern-Bahn

Schweizerische Nationalbahn.

Mit dem 15. November tritt ein II. Nachtrag zum Gütertarif Schweiz» Nationalbahn-Main-Neckar- und Badische Bahn vom 10. April 1876, erhöhte; Taxen für Saarkohlensendungen enthaltend, in Kraft.

"Win t er t h u r , den 11. November 1877.

Direction der Schweiz. Nationalbahn.

366

Ausschreibung.

Die schweizerische Telegraphenverwaltung bedarf für das Jahr 1878 das.

-nachverzeichnete Material und eröffnet hiemit über die Lieferung desselbea freie Konkurrenz: 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8)

A. L i n i e n m a t e r i a l .

15,000 Porzellanisolatoren mit Doppelglocken (Nr. 2).

10,000 ,, einfach (Nr. 4).

3,000 Linienklemmen für 3"m Draht.

1,000 Dpppellinienklemmen.

öOU Kilogramm Schnellloth (in dünnen Stäben).

400 ,, Werg.

3,500 ,, verzinkten T/a"" Draht.

50 Löthlampen.

9) 10) 11) 12) 13) 14) 15) 16) 17) 18) 19) 20) 21) 22) 23) 24) 25) 26)

B. A p p a r a t e .

20 Farbschreiber für Arbeitsstrom.

30 ,, ,, Ruhe- und Arbeitsstrom.

6 Translationsrelais.

8 Gegensprechtaster.

30 Boussolen.

5 fünflamellige Kettenwechsel.

15 dreilamellige Blitzplatten.

15 vierlam ellige ,, 5 fünflamellige ,, 5 sechslamellige ,, 5 achtlamellige ,, 40 Wecker.

30 Stationsuhren.

5 Rheostaten à 500 Siemens Einheiten.

5 ,, à 1000 ,, 10 à 1500 ,, 5 ,, à 2000 10 Rollenrheostaten à 4000 Siemens Einheiten.

27) 28) 29)

C. S c h r e i n e r a r b e i t e n .

20 kleine Sitztische.

10 Translatortische.

30 Batteriekästen à 12 Elemente.

30)

20

31) 32) 33) 34) 35)

10,000 2,000 4,000 5,000 500

.

à 24

D. B e t r i e b s m a t e r i a l .

Kilogramm Papierrollen 13°m breit.

Kohlencylinder.

Kupferrmge.

Zinkplatten.

Unterlagscheibchen.

367 36) 37) 38) 39) 40) 41) 42) 43) 44) 45) 46) 47) 48) 49) 50) 51) 52) 53) 54)

1,500 Meidinger Zinke.

400 Meidinger Kupferelektroden.

150 Cylinderbürsten.

50 große breite Pinsel.

1,000 kleine Haarpinsel.

250 Felle Waschleder.

300 Bogen Schmirgelpapier Nr. 00.

1,000 Flaschchen blaue Farbe.

400 ,, schwarze Farbe.

50 große Schraubenzieher.

200 kleine 50 kleine Doppelzangen.

20 Kilogramm Quecksilber.

1,200 ,, Kupfervitriol.

100 ,, Schwefelsäure.

E.' G l a s w a a r e n .

500 Meidinger Gläser.

100 Gießkännchen.

100 Trichter.

50 Strohflaschen à 15 Liter.

Diese Gegenstände sind, mit Ausnahme der Porzellanisolatoren, frachtnnd zollfrei Bahnhof Bern zu liefern.

Für die Porzellanisolatoren (Nr. l und 2 der ausgeschriebenen Gegenstände) haben die Lieferanten die Wahl zwischen fracht- nnd zollfreier Lieferung nach dem Bahnhof Bern oder dem Centralbabnhof in Basel.

Für Verpackung darf nichts in Rechnung gebracht werden, dagegen wird das Verpackungsmaterial auf Verlangen unfrankirt zurückgesandt.

Die Lieferungen haben mit Anfang des Jahres 1878 zu beginnen nnd sollen sich gleichmäßig auf die Monate Januar bis Mai vertheilen.

Der Telegraphenverwaltung steht das Hecht zu, zu spät erfolgende Lieferungen zurükzuweisen, dagegen sind Vorauslieferungen zuläßig.

Eichtig befundene Waareu werden in demjenigen Monat bezahlt, der auf den Aolieferungsmonat folgt.

Muster der einzelnen Gegenstände, sowie Pflichtenhefte können auf dem Materialbüreau der Telegraphendirektion in Bern, allwo auch jede weitere Auskunft bereitwillig ertheüt wird, eingesehen werden.

Angebote für die Lieferung obiger Gegenstände sind mit der Aufschrift ,, A n g e b o t f ü r L i e f e r u n g v o n T el e gr a p h e n - M a t e r i a l " b i s zum 3. Dezember 1877 frankirt und versiegelt an die unterzeichnete Stelle in Bern einzusenden.

B e r n , den 5. November 1877.

Die Telegraphen-Direktion : Frey.

Bundesblatt. 29. Jahrg. Bd. IV.

26

368

Bekanntmachung betreffend

den Uebertritt eines Jahrganges in die Landwehr und

den Austritt eines Jahrganges aus der Wehrpflicht.

Gemäß Artikel l, 10, 12, 16, 17 und 161 der Militärorganisation vom 13. November 1874 und der bundesräthlichen Verordnungen betreffend den Uebertritt vom Auszug in die Landwehr und die Entlassung aus der Landwehr vom 2. Februar und 15. September 1876 werden hiernit folgende Anordnungen getroffen:

I. Uebertritt in die Landwehr.

A. Offiziere.

§ 1. Mit dem 31. Dezember 1877 treten in die Landwehr : a. Die Hauptleute aller Waffengattungen, welche im Jahr 1842 geboren sind.

b. Die im Jahre 1845 gebornen Lieutenants und Oberlieutenants.

§ 2. Die 'Kommandanten von zusammengesezten Truppenkörpern, welche ihre zum Uebertritt in die Landwehr berechtigten Adjutanten zu behalten wünschen, haben dies den betreffenden Wahlbehörden sofort anzuzeigen.

§ 3. Der Uebertritt der Offiziere in die Landwehr ist denselben durch die Wahlbehörde in entsprechender Form besonders zur Kenntuiß zu bringen.

§ 4. Die Kantone sorgen dafür, daß die betreffenden Kreiskommandanten diesen Uebertritt auf Seite 7 des Dienstbüchleins bescheinigen und die neue Eintheilung auf Seite 6 desselben vormerken.

Die Anordnung zur Einziehung und Wiederabgabe der Dienstbüchlein ist Sache der Kantone.

B. Unteroffiziere und Soldaten.

§ 5. Mit dem 31. Dezember 1877 treten in die Landwehr: a. Die Unteroffiziere und Soldaten aller Grade der Infanterie, der Artillerie, des Genie, der Sanitätstruppen und der Verwaltungstruppen vom Jahrgänge 1845.

b. Die Unteroffiziere und Soldaten der Kavallerie, welche im 20. Altersjahre eingetheilt wurden und mit 1877 zehn Dienstjahre zählen; ferner diejenigen, welche im Jahre 1845 geboren sind, auch wenn sie noch nicht zehn Dienstjahre zählen, insofern sie anläßlich ihres spätem Eintrittes zur Waffe sich nicht gegenüber dem Waffenchef zu längerm Auszügerdienst verpflichtet haben.

369 Das Personal der von den Eisenbahnverwaltungen nach Artikel 2!> der Militärorganisation zu stellenden Eisenbahndetaschemente wird für die Dauer der Anstellung bei der Eisenbahnverwaltung ohne Unterscheidung der Jahrgänge den Auszüger- oder Landwehr-Geniebataillonen zugetheilt.

§ 6. Der TJebertritt in die Landwehr ist von den betreffenden Kreiskommandanten auf Pag. 7 des Dienstbüchleins zu bescheinigen und die neue Eintheilung auf Seite 6 besonders vorzumerken.

Der zu diesem Zweke anzuordnende Einzug und die Wiederabgabe der Dienstbüchlein ist Sache der Kantone.

C. Abgabe der Bewaffnungs- und Ausrüstungsgegenstände.

§ 7. Die in die Landwehr übertretende Mannschaft behält ihre Bewaffnung, Bekleidung und Ausrüstung, mit Ausnahme der Dragoner und der Guiden. Bei Anlaß des nächsten Dienstes ist die Mannschaft durch die Kautone mit dem Landwehrabzeicheu zu versehen.

§ 8. Dragoner und Guiden haben die Pferdeausrüstung (mit Ausschluß des Mantelsakes) und die Handfeuerwaffen dem Staate abzuliefern. Die abgenommenen Waffen und Pferdeausrüstungen sind der administrativen Abtheilung der Verwaltung des Materiellen zur Verfügung zu halten; derselben ist zum Zweke der Kontrolirung eine Uebersicht der übertretenden Mannschaft einzusenden.

§ 9. Kavalleristen, welche in die Landwehr übertreten, ohne die zehn Jahre Auszügerdienst erfüllt zu haben, sind bezüglich der vom Bunde beschafften Dienstpferde nach Artikel 197 der Militärorganisation zu behandeln.

II. Austritt aus der Landwehr.

A.

Offiziere.

§ 10. Mit dem 31. Dezember 1877 treten aus der Landwehr und somit aus der Dienstpflicht : Die Offiziere aller Waffengattungen und Grade des Jahrgangs 1833, sofern dieselben vor Jahresschluß von den betreffenden Wahlbehördeii nicht zu weiterer Dienstleistung ersucht worden sind. (§ 4 der Verordnung vom 2. Februar 1876.)

§ 11. Die Kommandanten von zusammengesezten Truppenkörpern, welche ihre zum Austritt berechtigten Adjutanten zu behalten wünschen, haben dies den betreffenden Wahlbehörden sofort anzuzeigen.

Das Departement behält sich vor, in Ausnahmsfällen den Austritt solcher Offiziere anzuordnen.

§ 12. Der Austritt der Offiziere aus der Landwehr und somit ans der Dienstpflicht ist denselben durch die betreffende Wahlbehörde in entsprechender Form besonders zur Kenntniß zu bringen.

B. Unteroffiziere und Soldaten.

§ 13. Mit dem 31. Dezember 1877 treten aus der Landwehr und somit aus der Dienstpflicht:

370

Die Unteroffiziere und Soldaten aller Waffengattungen und Grade vom Jahrgang 1833.

C. Abgabe der Bewaffnungs- und Ausrüstungsgegenstände.

§ 14. Die austretenden Unteroffiziere und Soldaten haben abzugeben : a. Die -Handfeuerwaffen sammt Bajonnet ; von den übrigen Gegenständen, soweit dieselben auf Kosten des Staates geliefert wurden: b. Die blanken Waffen und das zur Bewaffnung gehörige Lederzeug, Patrontasche Inbegriffen.

c. Die Feldbinden, Feldflaschen, Brodsäke, Gamellen, Trommeln, Musikinstrumente und die Aexte der Infanteriepionniere.

§ 15. Die Unteroffiziere und Soldaten des austretenden Jahrganges, welche die Bekleidangs- und Ausrüstungsgegenstände bei der Organisationsmusterung gefaßt haben, haben dieselben vollständig wieder abzugeben.

§ 16. Die abgenommenen Waffen, Bekleidungs- und Ansrüstnngsgegenstände sind der administrativen Abtheilung der Verwaltung des Kriegsmaterials zur Verfügung zu halten; derselben ist zum Zweke der Kontrolirung eine nach Waffengattungen geordnete Uebersicht der austretenden Mannschaft einzusenden.

III. Allgemeine Bestimmungen.

§ 17. Die Kantone sorgen dafür, daß von den Kreiskommandanten die auf den Uebertritt in die Landwehr und den Austritt aus derselben bezüglichen Mutationen den Kontroleführern sofort mitgetheilt werden. Bei eidg.

Truppenkorps hat dies durch Vermittlung des Waffenchefs zu geschehen.

§ 18. Die Vorarbeiten für die Bereinigung der Kontrolen und der Dienstbüchlein können sofort begonnen werden.

§ 19. Die Kantone haben gegenwärtige Anordnungen den Betheiligten in geeigneter Weise zur Kenntmß zu bringen und in den Publikationen für den Uebertritt in die Landwehr diejenigen Korps speziell zu bezeichnen, in welche die Uebertretenden dem Q-eseze und den einschlägigen Verordnungen gemäß versezt werden.

B e r n , den 31. Oktober 1877.

Schweizerisches Militärdepartement : Seherer.

371 Tössthal-Bahn

Mit dem 15. November nächsthin tritt ein berichtigter Personentarif Tößthalbahn-Vereinigte Schweizerbahnen mit theilweisen Taxreductionen in Kraft. Exemplare desselben liegen auf unsern Stationen, sowie dem Betriebsbüreau zur Einsieht offen.

W i n t e r t h u r , den 14. November 1877.

Verwaltung der Tössthalbahn

Ausschreibung.

Die durch Bundesgesez vom 16. Brachmonat 1877 neu geschaffenen Stellen eines Instruktors I. Klasse und eines solchen II. Klasse der Verwaltungstruppen werden hiemit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Besoldung nach Maßgabe des Gesezes. Bewerber für obige Stellen haben ihre Anmeldungen, mit den nöthigen Ausweisen über ihre bisherige militärische Thätigkeit und ihre Befähigung versehen, dem unterzeichneten Departement bis zum 20. November nächsthin einzureichen.

B e r n , den 1. November 1877.

Eidg. Militärdepartement.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Br.werber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe hei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Posthalter und Briefträger in Montricher (Waadt). Anmeldung bis zum 30. November 1877 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

372 2) Posthalter und Briefträger in Oberkulm (Aargan). Anmeldung bis zum 30. November 1877 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

3) Einnehmer der Nebenzollstätte Cara (Genf). Jahresbesoldung Fr. 500, nebst 10°/o Bezugsprovision von der Koheinnahme. Anmeldung bis zum 27. November 1877 bei der Zolldirektion in Genf,

1) Posthalter in Ouchy (Waadt). Anmeldung bis zum 23. November 1877 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Postablagehalter und Briefträger in Ì Mannenbach (Thurgau).

Anmeldung bis zum 23. No_, > vember 1877 bei der Kreispost3) Posthalter und Briefträger m Altdirektion in Zürich, nau (Thurgau).

l 4) Telegraphist in Zollikofen (Bern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 21. November 1877 bei der Telegraphen-Inspektion in Bern.

5) Telegraphist in Reconvilier (Bern).

Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 21. November 1877 bei der Telegraphen-Inspektion in Ölten.

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Jahr

1877

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

51

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.11.1877

Date Data Seite

359-372

Page Pagina Ref. No

10 009 753

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