108

# S T #

Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Fristerstrekung für die Simplonbahnsektion Leuk-Visp.

(Vom 23. Oktober 1877.)

Tit.!

Gemäß Artikel 6 der neuen Konzession für die Ligne d'Italie, jezige Simplonbahn, soll die Sektion Leuk-Visp bis spätestens am 1. Mai 1878 vollendet und dem Betriebe übergeben werden.

Was die Streke Visp-Brieg bis zur italienischen Grenze am resp. im Simplon betrifft, so ist den Konzessionären erlaubt, bei Visp innezuhalten und die Arbeiten an dieser Sektion erst zu beginnen, wenn der Simplonübergang auf schweizerischem und italienischem Gebiete gesichert ist, immerhin mit dem -Vorbehalt, daß wenn die Arbeiten auf dieser Sektion nicht vor dem 1. Mai 1880 begonnen werden, der Bund und eventuell der Kanton Wallis die ganze Eisenbahn um den kostenden Preis an sich zu ziehen berechtigt sind.

Nun hat die Simplonbahngesellschaft sowohl mit dem Kanton Wallis als mit Gemeinden des Oberwallis Verträge abgeschlossen, welche es ermöglichen sollen, schon im nächstkommenden Jahre (1878} auch die Sektion Visp-Brieg zu vollenden. Der Staat Wallis überläßt der Gesellschaft zu jenem Behufe (zum Bau der Streke Visp-Brieg) die seinerzeit von der Gesellschaft der Ligne d'Italie geleistete Kaution von 250,000 Fr., unter dem Vorbehalt, sie unter bestimmten Voraussezungen und in näher vereinbarter Weise zurük-

109

zufordern. Und die Gemeinden treten der Gesellschaft gewisse Erdarbeiten an der Rhone und Saltine und das für den Bahnhof Brieg nothwendige Land ab, liefern ihr die für die Sektion VispBrieg erforderlichen Schwellen und gestatten ihr noch eine Reihe anderer Vortheile, während die Gesellschaft sich verpflichtet hat, die Bahn Visp-Brieg noch im Jahre 1878 zu eröffnen, und auf den Zeitpunkt der Durchbohrung des Simplon eine gewisse Summe zu vergüten verspricht.

Auf der Streke Leuk-Visp sind die Arbeiten schon ziemlich weit vorgerükt, so daß es der Gesellschaft kaum schwer fallen würde, den konzessionsgernäßen Termin einzuhalten; dagegen vermag sie in den wenigen Monaten, welche uns noch vom 1. Mai trennen und welche zudem in die strenge Jahreszeit fallen, nicht auch noch die 9 Kilometer lange Streke Visp-Brieg auszuführen.

Und doch ist die Gleichzeitigkeit der Eröffnung der beiden Sektionen dringend geboten ; die beiden Stationen Visp und Brieg unmittelbar nach einander zu Kopfstationen einzurichten, würde unnüze Kosten verursachen. Es hat denn auch der Verwaltungsrath der Simplonbahngesellschaft die Genehmigung der oben erwähnten beiden Verträge von der Bedingung abhängig gemacht, daß vom Bunde die Vollendungsfrist für die Linie Leuk-Visp um einige Monate verlängert werde.

Auf den 1. Juli nächsthin hofft die Bahnverwaltung die Linie bis Brieg vollenden zu können. Im Hinblik auf die Kürze der noch übrig bleibenden Zeit und auf die Eventualität eines besonders schlechten Winters glaubt sie aber sich eines etwas weiteren Rahmens versichern zu sollen, und gelangte mit Eingabe vom 2. Oktober abhin mit dem Gesuche ein, es möchte ihr der Termin zur Vollendung der Streke Leuk-Visp bis zum 15. September 1878 erstrekt werden.

Auf eine Vorstellung der Regierung von Wallis hat die Verwaltung dann aber mit Eingabe vom 13. Oktober ihr Gesuch dem Wunsche dieser Behörde angepaßt, indem sie nur noch Verlängerung bis zum 1. August 1878 verlangt.

Die etwelche Verzögerung der Eröffnung der Streko Leuk-Visp wird mehr als aufgewogen durch die sehr erhebliche Anticipation des Baues der Sektion Visp-Brieg. Die Gründe sodann, %velche für die gleichzeitige Eröffnung beider Streken sprechen, sind einleuchtend ; wie die Bahndirektion richtig hervorhebt, gesellt sich ihnen auch das Interesse der Schweiz. Postverwaltung
bei. Wir beantragen daher, Sie wollen dem Gesuche, indem Sie die Voraussezung desselben ausdrüklich als Bedingung aufnehmen, entsprechen und demgemäß den nachfolgenden Entwurf zum Beschluß erheben.

110

Genehmigen Sie, Tit., neuerdings die Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

. B e r n , den 23. Oktober 1877.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Dr. J. Heer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schiess.

# S T #

Bundesbeschluss betreffend

Fristverlängerung für die Simplonbahnsektio Leuk-Visp.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g .der schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht '!) der Gesuche der Simplonbahndirekt vom 2. und 13. Oktober 1877; .2} einer Botschaft des Bundesrathes vom 23. Oktober 1877, b es ch l ieß t : 1. Die durch Litt, b vom Artikel 6 des Bundesbeschlusses vom 24. September 1873, betreffend eine neue Konzession für die Ligne d'Italie, angesezte Frist zur Vollendung und Eröffnung .der Sektion Leuk-Visp wird bis zum 1. August 1878 verlängert, unter der Bedingung, daß bis dann auch die Sektion Visp-Brieg, vollendet und dem Betriebe übergeben werde.

2. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses .beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Fristerstrekung für die Simplonbahnsektion Leuk-Visp. (Vom 23. Oktober 1877.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1877

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

49

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.11.1877

Date Data Seite

108-110

Page Pagina Ref. No

10 009 740

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.