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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend das Instruktionspersonal bei den Verwaltungstruppen.

(Vom 4. Juni 1877.)

Tit.

Die Verwaltungstruppen sind die einzige Truppengattung, für welche durch die neue Militärorganisation kein ständiges Instruktionspersonal vorgesehen worden ist. Da die betreffenden Korps erst neu gebildet werden mußten und man weder über die Ausdehnung des Unterrichts, noch über die Zahl der erforderlichen Instruktoren irgend welche Gewißheit besaß, so war es erklärlich, daß man von der Errichtung eines besondern Instruktionskorps Umgang nahm. Aus dem gleichen Grunde sind auch die Bestimmungen über die Zahl der Unterrichtskurse und theilweise über die Dauer derselben im Geseze meist unbestimmt gehalten.

Nachdem man jezt aber über die Erfahrungen von drei Jahren verfügt, nachdem die Organisation der Verwaltungskompagnien so weit vorgeschritten ist, daß regelmäßige Wiederholungskurse für dieselben angeordnet werden müssen, und nachdem auch die Luken in den Quartiermeisterstellen bei den Truppeneinheiten und den Stäben zum großem Theile ausgefüllt sind, ist es an der Zeit, nicht allein für die für die Verwaltungstruppen nothwendigen Unterrichtskurse zu sorgen, sondern auch darauf Bedacht zu nehmen, daß in denselben eine gleichmäßige und rationelle Instruktion ertheilt werde.

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^

Ein allen Anforderungen in befriedigender Weise entsprechender Unterricht kann nur durch ein ständiges Instruktionspersonal gegeben werden. Bis anhin war man für die Verwaltutigsfacher auf geeignete Verwaltungsoffiziere angewiesen, für die taktischen Fächer standen Generalstabs- und Infanterieoffiziere und auch InfanterieInstruktoren zu Gebote. Ueber leztere wird man meist nach Bedürfniß verfügen können; auch Generalstabsoffiziere werden immer erhältlich sein, da ein Theil derselben sich die militärische Ausbildung zur besondern Aufgabe macht und sich daher gern zur Instruktion in Speziaikursen verwenden läßt. Auf mehr Schwierigkeiten stößt die momentane Verwendung tüchtiger Verwaltungsoffizieve für den Unterricht, da mit Ausnahme des Herrn Oberst Pauli, der als Schulkommandant bis anhin in allen Unterrichtskursen für Verwaltungstruppen gewirkt hat, die Lehrer stets oft von Kurs zu Kurs wechseln. Daß dieser beständige Wechsel für die Instruktion von Nachtheil ist, liegt auf der Hand. Sie ist eine sehr ungleiche ; von einer logischen Durcharbeitung eines Unterrichtsprogrammes ist keine Rede, die gemachten Erfahrungen können nicht gehörig aus genuzt werden ; bald werden die Anforderungen zu hoch gespannt, bald wird das gestekte Ziel nicht erreicht, die verschiedenen Kurse entbehren eines innern Zusammenhanges. Der Unterricht verfällt dem Dilettantismus, man bewegt sich stets auf Versuchsfeldern.

Es thut sehr noth, daß die Instruktion in einen festen Guß gebracht werde. Weitaus die größte Zahl der gegenwärtigen Verwaltungsoffiziere hat nie Unterricht in der Administration erhalten; sie sind, ohne Verwaltungsschulen besucht zu haben, zur Verwaltung übergetreten. Die Administration der Verwaltungskurse fördert alle möglichen Mängel zu Tage. Die kurze Dauer der Offizierbildungsschule genügt nicht, die Offiziere mit dem Wesen der Verwaltung hinlänglich vertraut zu machen. Die baldige Anordnung von Offizierschulen und Wiederholungskursen ist eine absolute und eine um so größere Notwendigkeit, als überhaupt infolge der Verzögerung, welche der definitive Erlaß des Verwaltungsreglements erleidet, eine bedeutende Komplikation in der Administration und dadurch eine Unsicherheit bei den Verwaltungsoffizieren eingetreten ist, der nur durch eine gründliche Instruktion abgeholfen werden kann. Je größer aber die
Zahl der Unterrichtskurse wird, um so mehr vermehren sich die Schwierigkeiten bezüglich der Acquisition von tüchtigen Lehrern.

Mit einem ständigen Instruktionspersonal wird aber nicht madie Instruktion gehoben, sondern auch die Verwaltung selbst wird dabei besser fahren, wie aus nachfolgender Zusammenstellung sich ergibt:

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Im J a h r 1875 bezogen die Instruktoren für die Verwaltungsfächer an Besoldung für 3 Kurse: Oberst Pauli, tägliche Besoldung Fr. 15 . Fr. 1670 2 lustruktoren L Klasse, tägl. Besoldung Fr. 15 ,, 2322 Fr. 3992 Im J a h r 1876 erhielten sie für 5 Kurse : Oberst Pauli, tägliche Besoldung Fr. 15 . Fr. 2616 3 Instruktoren I. Klasse Fr. 15 .

.

. ,, 3710 2 ,, II.

,, ,, 12 .

.

.

,, 669 ,, 6995 Im J a h r 1877 wird an Besoldung der Instruktoren für die Verwaltungsfächer für 7 Kurse ausgegeben werden: Oberst Pauli, tägliche Besoldung Fr. 15 . F r . 3000 2 Instruktoren I. Klasse Fr. 15 .

.

.

,, 1600 l Instruktor II. Klasse Fr. 12 .

.

.

,, 2800 ,, 7400 Dabei ist zu bemerken, daß in diesem Jahre die Zahl der Instruktoren in den Offlzierbildungsschulen und den UnteroffizierSchulen beschränkt wurde, indem der Schulkommandant in den Jahren 1875 und 1876 stets zwei Gehilfen für die Verwaltungsfächer besaß, während sie im Jahr 1877 für die genannten Schulen auf e i n e n reduzirt wurden.

Im J a h r 1878 kommen nun aus hievor erwähnten Gründen hinzu: die Wiederhplungskurse für vier Verwaltungskompagnien und eine Offizierschule.

Wir erhalten dadurch folgende Zahl von Unterrichtskursen : 1 Rekrutenschule .

.

.

. à 47 Tage = 47 Tage.

4 Wiederholungskurse der Verwaltungskompagnieii .

.

.

.

. à 18 ,, = 72 ,, 2 Offizierbildungsschulen .

.

. à 37 ,, = 74 ,, 3 Fourierschulen .

.

.

à 23 ,, = 69 ,, l Offizierschule à 44 ,, = 44 ,, l Wiederholungskurs für Quartiermeister à 30 ,, = 3 0 ,, 12 Kurse mit

336 Tagen.

·ö^

Diese Zahl wird so ziemlich eine normale sein, da die Rekrutenschule jährlich abgehalten werden muß, die Wiederholungskurse der Verwaltungskompagnien alle 2 Jahre stattfinden und per Jahr 4 anzuordnen sind, die Ergänzung der Verwaltungsoffiziere eine Zahl von mindetens 60 erfordert (sie sollte indeß erheblich größer sein, da jezt noch gegen 80 Luken bestehen), die Rokru-

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tirung der Fouriere stets auf 100 und mehr ansteigt, und eine Offizierschule und ein Wiederholungskurs der Quartiermeister per Jahr das unabweislichste Minimum ist.

Werden diese Kurse aufeinander folgend abgehalten, so nehmen sie mit kurzen Ruhepausen das volle Jahr in Anspruch.

Nach bisheriger Praxis würden die Verwaltungslehrer an Besoldung kosten, wobei wir außer Herrn Oberst Pauli nur einen Instruktor I. Klasse und einen ÏÏ. Klasse in Anschlag bringen: H e r r Ob e r s t P a u l i für 8 Kurse (wir nehmen an, daß er bei den Wiederholungskursen der Verwaltungskompagnien nicht verwendet würde, 264 Tage à Fr. 15 = .

.

. Fr. 3960 l I n s t r u k t o r I. Klasse für 7 Kurse, 231 Tage à Fr. 15 == ,, 3465 (2 Offizierbildungsschulen, l Rekrutenschule, 2 Wiederholungskurse für Verwaltungskompagnien, l Offizierschule und l Quartiermeisterkurs.)

l I n s t r u k t o r II. Klasse für 8 Kurse, 226 Tage à Fr. 12 = ·,, 2712 (3 Fourierschulen, l Rekrutenschule, 2 Wiederholungskurse für Verwaltungskompagnien, l Offizierschule und l Quartiermeisterkurs.)

Da nun Verwaltungsoffiziere auch in den Centralschulen den Unterricht im Rapport- und Verwaltungswesen zu ertheilen haben, so fügen wir 24 Tage à Fr. 15 dazu = .

.

.

.

.

.

.

.

.

_3 6 0 Die Besoldung der Instruktoren steigt daher im Jahr 1878 auf die Summe von Fr. 10,497 nicht Inbegriffen die Entschädigungen für die Dienstreisen.

So nimmt die Besoldung der außerordentlichen Lehrer, wie wir bald sehen werden, mehr als den Maximalbetrag von 3 fixbesoldeten, ständigen Instruktoren in Anspruch, hat aber dazu alle vorhin geschilderten Nachtheile in der Instruktion. Und wenn wir die Instruktionskurse vermehren müssen, was voraussichtlich ist, da ein Quartiermeisterkurs per Jahr nicht genügen wird, weil die unerläßlichen Rekognoszirungen ebenfalls in das Unterrichtsprogramm für die Zukunft aufzunehmen sind, so bezahlen wir für eine ungenügende Instruktion durch außerordentliche Lehrer erheblich mehr, als wenn sie einem ständigen Instruktionskorps anvertraut wird.

Dazu kommt, wenn wir über ein solches verfügen, daß die Verwendung der betreffenden Instruktoren auch in andern Unterrichtskursen möglich ist und das Oberkriegskommissariat sie für ad-

Ili ministrative Arbeiten ohne weitere oder wenigstens gegen geringe Entschädigung in Anspruch nehmen kann.

Wir glauben somit hinlänglich nachgewiesen zu haben, daß die Errichtung eines ständigen Instruktionspersonals für Verwaltungstruppen sowohl der Instruktion als der Verwaltung nur zum Vortheile gereichen kann.

Was die Zahl und die Stellung der Instruktoren anbelangt, so ist sie mit der Darstellung der genannten Verhältnisse gegeben.

Die Truppe braucht, wie alle andern Truppen, einen Oberinstruktor, dem die Leitung und Ueberwachung der Instruktion obliegt, der für einen gleichmäßigen Gang derselben sorgt, alle die Instruktion betreffenden Fragen vorberäth, den Verkehr mit dem Waffenchef vermittelt, die Fähigkeitszeugnisse ausstellt, wofür ein Organ für die Verwaltungstruppen bis anhin gar nicht existirt und zugleich als Lehrer funktionirt; unter ihm stehen ein Instruktor I. Klasse und ein Instruktor II. Klasse. Diese beiden haben annähernd das gleiche Pensum ; sie haben in allen Kursen den theoretischen Unterricht, seien es nun Unteroffizierschulen oder Schulen für höhere Offiziere, zu ertheilen, sie müssen in beiden Sprachen unterrichten können, sie werden gleichmäßig für den praktischen Unterricht verwendet, und es wäre eigentlich angezeigt, da der theoretische Unterricht vorwiegt, einfach zwei Instruktoren I. Klasse anzustellen.

Wir ziehen aber die verschiedene Rangstufe aus disziplinarischen, wie aus ökonomischen Gründen vor und glauben daher, unsere Vorschläge folgendermaßen formuliren zu sollen: 1. Das Instruktionspersonal der Verwaltungstruppen besteht für die Verwaltungsfächer aus: a. einem Oberinstruktor, b. einem Instruktor I. Klasse und c. einem Instruktor II. Klasse.

2. Für die taktischen Fächer wird dem Oberinstruktor das erforderliche Instruktionspersonal aus Generalstabsoffizieren, Infanterie-Instruktoren oder Infanterie-Offizieren zur Verfügung gestellt.

3. Wo es ohne Nachtheil für die Instruktion geschehen kann, haben die Verwaltungsinstruktoren auch den Unterricht in den taktischen Fächern zu übernehmen. Sie werden zu diesem Bchufe in die Instruktorenkurse und Rekrutenschulen der Infanterie beordert.

4. Sie können auch zum Unterricht irn Rapport- und Verwaltungswesen in andern Kursen, sowie vom Oberkriegskommissär zu administrativen Arbeiten außer Dienstzeit ohne weitere Entschädigung verwendet werden.

112 5. Der Kriegskommissär von Thun ist zugleich Oberinstruktor der Verwaltungstruppen. Dessen Besoldung wird auf Fr. 6000 erhöht.

Minimum.

Die Zulage zu seiner ordentlichen Besolduüg beträgt demnach Fr. 2,200 Der Instruktor I. Klasse erhält eine Besoldung von ,, 3,500 Der Instruktor II. Klasse erhält eine Besoldung von ,, 2,500 zusammen

Maximum.

Fr. 2,200 ,,

4,500

,,

3.500

Fr. 8,200 Fr. 10,200

6. Die Zahl der in Ziffer l vorgesehenen Instruktoren wird ·auf den Fall entsprechend vermehrt, als sie den Unterricht in den taktischen Fächern ausschließlich zu übernehmen im Stande sind.

Bezüglich des leztern Punktes sollte es nach unserer Ansicht keine Schwierigkeiten bieten, die Verwaltungsinstruktoren zur Leitung des gesammten den Verwaltungstruppen zu ertheilenden Unterrichts mit der Zeit zu befähigen, zumal der Oberkriegskommissär .selbst aus der Infanterie hervorgegangen ist und in Folge der von ihm als Instruktor gemachten Erfahrungen ein Urtheil darüber besizt, welche Zumuthungen den Verwaltungsinstruktoren gemacht werden können. Es kann für die Truppe nur ersprießlich sein, wenn sie sich in der Instruktion möglichst unabhängig von den andern Waffen machen kann, und es wird namentlich für die Verwaltungsoffiziere der Einfluß nicht hoch genug anzuschlagen sein, den eigene, allseitig militärisch ausgebildete Instruktoren auf sie auszuüben vermögen, und wenn das soldatische Element bei diesen Offizieren überhaupt mehr in Vordergrund tritt, als es bisher deiFall war. Wird von den Instruktoren sowohl die Leitung des Fachunterrichts als der eigentlich militärischen Instruktion gefordert, so rechtfertigt es sich vollständig, daß, weil nur gebildete Leute zu diesem Unterricht als Lehrer verwendet werden können, die Besoldungen nicht zu tief gemessen werden und daß nicht unter die beantragten Ansäze heruntergegangen wird.

Mit der weitern Anstellung eines zweiten Instruktors erster Klasse wird man den Bedürfnissen aller Kurse genügen, mit Ausnahme der Rekrutenschule, so lange dieselbe wegen der außerordentlichen Rekrutirung einen größern Bestand hat als eine normale Rekrutenschule, und für welche während der nächsten 3 Jahre jeweilen für die Dauer der ersten 4 Wochen ein Infanterieinstruktor zugezogen werden müßte.

113 Daß damit weitere Ersparnisse erzielt werden können, geht aus folgender Zusammenstellung hervor: Im Jahr l875 wurden für 3 Kurse an Besoldung für die Lehrer der taktischen Fächer ohne Reitunterricht bezahlt ~f Fr. 2046. 40 im J a h r 1876 für 5 Kurse ' ,, 3383. 20 das J a h r 1877 erfordert für 6 Kurse .

. ,, 4628. -- Das oben aufgestellte normale Schultableau wird für 8 Kurse ohne Wiederholungskurs der Verwaltungskompagnien eine Ausgabe veranlaßen v o n .

.

.

.

.

.

. F r . 5400. -- ohne die Entschädigung für die Dienstreisen.

Wir schließen mit folgenden A n t r ä g e n : 1. Es sei für die Verwaltungstruppen ein ständiges Instruktionspersonal zu errichten.

2. Für dasselbe seien im Bundesgesez über die Besoldung der eidgenössischen Militärbeamten unter Titel: ,,Kriegskommissär in Thun" und ,,Instruktionspersonal" folgende Besoldungsansäze aufzunehmen: Verwaltung: Kriegskommissär in Thun, zugleich Oberinstruktor der Verwaltungstruppen .

.

.

.

.

. F r . 6000 Instruktoren I. Klasse ,, 3500--4500 ,, II.

,, ,, 2500--3500 3. Es sei der Bundesrath zu ermächtigen, für das Jahr 1878 für einmal die Stellen eines Instruktors I. Klasse und eines solchen II. Klasse mit obigen Besoldungsansäzen zur Besezung auszuschreiben.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, Herren National- und Ständeräthe, die erneuerte Versicherung ausgezeichnetster Hochachtung.

B e r n , den 4. Juni 1877.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, D a s p r ä s i d i r c n d e Mitglied:

Scherer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Schiess.

Bundesblatt. 29. Jahrg. Bd. III.

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Botschaft des .

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend ein Kreditbegehren für die Vornahme einer Untersuchung über die militärische Diensttauglichkeit des schweizerischen Pferdebestandes.

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".' (Vom 26. Mai 1877.)

,. Tit.

Die schweizerische Viehzählung vom April 1876 ergab in runder Summe die Zahl von 100,000 Pferden und an Wallachen und Stuten von 4 bis 12 Jahren die Zahl von 63,700. Aus dieser Statistik ist aber keineswegs zu entnehmen, ob genug diensttaugliche Pferde für unsere Armee vorhanden sind, ob die vorhandenen für Auszug und Landwehr ausreichen, oder ob wir bloß im Stande sind, die Pferde für den Auszug in Zahl und Qualität nach den gesezlichen und reglementarischen Bestimmungen aufzubringen.

Die Zählung von 1876 liefert keine Klassifikation, aus welcher zu ersehen wäre, ob die Zahl der vorhandenen Reitpferde dem Bedürfniß der Armee entspricht und ob sie erlaubt, die Landwehrkavallerie beritten zu machen, oder ob vielleicht nicht einmal für den Auszug genug Pferde vorhanden sind.

Die rein statistische Zählung von 1876 konnte diese Daten nicht erheben, und es ist daher eine speziell militärische Erhebung eine nicht zu umgehende Notwendigkeit geworden.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend das Instruktionspersonal bei den Verwaltungstruppen. (Vom 4. Juni 1877.)

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Jahr

1877

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

27

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.06.1877

Date Data Seite

107-114

Page Pagina Ref. No

10 009 597

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